Entwicklungskonzept Füllbruch-Neureut, mündlicher Vortrag mit anschließender Beschluss-fassung
| Vorlage: | 2021/1042 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 31.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Entwicklungskonzept Füllbruch Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 14.09.2021 2 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Information (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat Neureut nimmt die Ausführungen zum Entwicklungskonzept Füllbruch zur Kenntnis und entscheidet über die Umsetzung. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 14.09.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Entwicklungskonzept Füllbruch – Neureut • Anlass Der Füllbruch in Neureut ist ein Niederungsgebiet zwischen Gestadekante im Osten und einer großen Kiesentnahme mit angrenzendem Gewerbegebiet im Westen. Das etwas abseits gele- gene, für Besucher schlecht erschlossene Gebiet wurde in den letzten Jahrzehnten u.a. durch den langjährigen Bewirtschafter und dessen umstrittene gärtnerische Nutzungsform, ausge- dehnte Bambusbestände sowie Ablagerungen mit Bodenmaterialien verschiedener Herkunft sowie umfangreiche Ablagerungen z.B. von Autoreifen, Folienreste, Bauschutt, Faserzement- platten (Asbest) etc. stark anthropogen überformt. Nach dem Tod des Bewirtschafters sind die betroffenen Grundstücke letztlich der öffentlichen Hand zugefallen. Es ergibt sich nun die Si- tuation, dass das Areal einer grundsätzlichen Aufwertung unterzogen werden kann. • derzeitiger Zustand Derzeit umfasst das Areal eine Mischung aus Ackerflächen, (teilweise alten) Wiesen, Weiden- und anderen Gebüschen, Obstbaumreihen, Ruderalvegetation mit Dominanzbeständen, Gar- tenflächen sowie Wald. • Planung Die zentralen, durch gärtnerische Nutzung stark beeinträchtigten Flächen gehen alsbald in städtisches Eigentum über. Die Stadt plant – und setzt derzeit teilweise schon um – die „Re- naturierung dieser Grundstücke durch Müll- und Bambusentfernung“. Die Eigentümerstruktur im Areal ist gemischt. Aufgrund erheblicher Kompensationsansprüche aus diversen städtischen Eingriffsverfahren besteht der Wunsch und die Notwendigkeit der Forstverwaltung, einen Teil dieser Flächen aufzuforsten. Die Naturschutzverwaltung hingegen möchte einen Teil der Flächen als Offen- landbiotope erhalten und entwickeln. – 3 – Gewünscht ist somit eine Planung, in der Aufforstungsansprüche und Offenlandbiotope mit Wiesen, Ackerland, Feuchtgebieten etc. in ausgewogenem Verhältnis und unter Berücksichti- gung der Störungs- und Bodenverhältnisse sowie bisheriger Absprachen stehen. Das Planungsgebiet umfasst die in der Karte rot umrandete Fläche und reicht im Westen bis auf 10m an den Bachkanal heran. Dieser sowie der Gewässerrandstreifen sind nicht Gegen- stand des Plangebietes. • Aufgabe Die Ortsverwaltung Neureut und der Umwelt- und Arbeitsschutz wünschen die Erarbeitung eines Entwicklungskonzeptes für das Füllbruch-Areal. Dies soll folgende Leistungen umfassen: • Aufnahme der Bodenverhältnisse im Bereich des früheren Gartenlandes während/nach der Räumung und Dokumentation ungestörter Böden bzw. gestörter Böden durch Auffüllungen mit ortsfremden Bodenmaterialien, • Kartierung der Biotoptypen M 1:5000 inkl. auffälliger Tierarten, • Kartierung der Ablagerungen, • Erarbeitung von Vorschlägen für Aufforstungs-, Wiesen- und Feuchtgebietsflächen un- ter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse, • Teilnahme an ca. 2 Besprechungsterminen. Der Auftraggeber stellt das Kartenmaterial zur Verfügung. Mit den Arbeiten sollte zügig nach Auftragsvergabe in enger Abstimmung mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz begonnen werden. Das Konzept sollte im Juli 2022 vorliegen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat Neureut nimmt die Ausführungen zum Entwicklungskonzept Füllbruch zur Kenntnis und entscheidet über die Umsetzung. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR-Neureut am 14.09.2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. IV. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Umweltamt Fr. Rohde Sachbearbeitung Hr. Jäger -110