Eingliederung des Friedhof- und Bestattungsamts in das Gartenbauamt

Vorlage: 2021/1038
Art: Antrag
Datum: 31.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 42

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.12.2021

    TOP: 29

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 31.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/1038 Eingliederung des Friedhof- und Bestattungsamts in das Gartenbauamt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 42 x Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 13 x Gemeinderat 14.12.2021 29 x Der Gemeinderat möge beschließen, das Friedhof- und Bestattungsamt nach dem Ausscheiden des Amtsleiters und seines Stellvertreters aus dem aktiven Dienst als Abteilung in das Gartenbauamt einzugliedern. Die Vorbereitungen dafür können so zeitnah beginnen. Sachverhalt/Begründung: Die Haushaltslage der Stadt Karlsruhe ist schlecht. Ein Grund dafür sind neu hinzukommende Aufgaben, die entsprechenden Stellenschaffungen und strukturelle Probleme, die zum großen Teil durch neue Bundesgesetze entstanden sind. Daher muss dringend nach Möglichkeiten für langfristige Einsparungen gesucht werden. Durch die Eingliederung des Friedhof- und Bestattungsamts nach dem Ausscheiden der Amtsleitung und der Stellvertretung können mindestens zwei Leitungsstellen und ein Sekretariat eingespart werden. Zudem gibt es durch ähnlich gelagerte Aufgaben im Friedhofs- und im Gartenbauamt ausgeprägte Synergie- Effekte. Nicht zuletzt können auch in der Finanz- und Personalverwaltung Kosten gespart werden, da diese zentral durch das Gartenbauamt übernommen werden können. Personalentlassungen wird es durch die Umorganisation nicht geben, da betroffene Mitarbeiter an anderen Stellen in der Stadtverwaltung eingesetzt werden können, wo sie dringend gebraucht werden. In Stuttgart, Heidelberg und Pforzheim ist das Friedhofswesen bereits in ein anderes Amt eingegliedert. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Protokoll GR 28.09.21 TOP 42
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 42 der Tagesordnung: Eingliederung des Friedhofs- und Bestattungsamts in das Garten- bauamt Antrag: AfD Vorlage: 2021/1038 Beschluss: Behandlung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. November 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 42 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. Oktober 2021

  • StN AfD Eingliederung FBA in GBA
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1038 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: FBA Eingliederung des Friedhof- und Bestattungsamts in das Gartenbauamt Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 42 X Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.11.2021 13 X Gemeinderat 14.12.2021 29 x Kurzfassung Die dem Antrag zugrunde gelegten Kosteneinsparungen sind nicht realisierbar. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Eine Eingliederung des Friedhofs- und Bestattungsamtes in den Organisationsbereich des Gartenbauamtes würde nicht zu den angestrebten Einsparungen von drei Planstellen führen. Synergie-Effekte können nur dort realisiert werden, wo durch zentrale Aufgabenwahrnehmung eine effektivere Aufgabenerledigung möglich ist oder Aufgaben komplett entfallen. Bei einer Zusammenlegung beider Ämter ist dies nicht der Fall. Die Einsparung einer Planstelle (Amtsleitung) würde die Schaffung einer zusätzlichen Abteilungsleiterebene erfordern. Von beiden Ämtern werden zwar im Bereich der Grünpflege ähnliche Aufgaben wahrgenommen. Der überwiegende Aufgabenbereich des Friedhofs- und Bestattungsamtes wird jedoch als Betrieb gewerblicher Art primär im Bestattungsbereich erledigt. Hierzu zählen auch insbesondere der Betrieb des städtischen Krematoriums Karlsruhe, des Bestattungsinstitutes der Stadt Karlsruhe sowie verschiedene Aufgaben im gärtnerischen und sakralen Bereich. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zum Tätigkeitsfeld und der Aufgabenstellung des Gartenbauamtes stellt die Finanzierung der erbrachten Dienstleistungen und Produkte der beiden Ämter dar. Hier ist auf die sehr intensive Kundenorientierung des Friedhofs- und Bestattungsamtes hinzuweisen, die sich vor allen Dingen aus der Gebühren- und Entgeltfinanzierung der entsprechenden Aufgabenbereiche ableitet. Da bei einem Großteil der Leistungen eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt, würde eine Vermischung und Zusammenlegung dieser Funktionen auch die steuerliche Abgrenzung bzw. gebührenrechtliche Kalkulation deutlich erschweren. Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass das kommunale Friedhofs- und Bestattungswesen in Baden- Württemberg, aber auch in ganz Deutschland sehr unterschiedlich organisiert ist. Neben Kommunen, die den Aufgabenbereich innerhalb des Grünflächenamtes erledigen, gibt es sehr viele und auch größere Städte, die wie in Karlsruhe das Friedhofs- und Bestattungswesen in einem eigenen Amt als Regiebetrieb führen. Ebenso organisieren einige Kommunen ihr Bestattungswesen in privater Form einer GmbH oder bedienen sich wie in Hamburg der Organisationsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Aufgrund der dargelegten Tatsachen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 29
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 14.12.2021 TOP 29
    Extrahierter Text

    Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 25. Punkt 29 der Tagesordnung: Eingliederung des Friedhof- und Bestattungsamts in das Gartenbauamt Antrag: AfD Vorlage: 2021/1038 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen, 36 NEIN-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Es geht nicht darum, am jetzigen Zustand etwas zu ändern, sondern es ist ja so, dass die Amtsleitung vom Friedhofsamt in nicht allzu ferner Zukunft in den Ruhestand gehen wird und es wäre aus unserer Sicht der richtige Zeitpunkt, um über eine Neuorganisation des Friedhofs- und Bestattungsamts nachzudenken, weil aus unserer Sicht eine Eingliederung ins Gartenbauamt einiges sparen würde. Die Personalverwaltung beispielsweise, also die Anliegen der Beschäftigten, darauf einzugehen, könnte von weniger Leuten insgesamt, nämlich einfach durch das Gartenbauamt mit übernommen werden. Man würde sich eine Amtsleitung sparen, hätte stattdessen einen Abteilungsleiter. Man würde also Stellen einsparen und wir wollen ja sparen. Das ist ja unser gemeinsames Ziel. Man könnte einsparen, ohne dass an der Leistungsfähigkeit der beiden Amtsbereiche etwas geändert werden muss. Zudem ist es ja so, dass auch von der Thematik her das Friedhofs- und Bestattungsamt und das Gartenbauamt sehr nahe beieinander liegen. Deswegen beantragen wir hier zu beschließen, dass die Stadtverwaltung prüft, inwieweit das vollzogen werden kann, und halten es für einen sinnvollen Vorschlag, um künftig dauerhaft Geld einzusparen, ohne die Leistungsfähigkeit der Stadt in irgendeiner Weise zu reduzieren. Deswegen bitten wir für unseren Antrag um Unterstützung, danke schön. – 2 – Der Vorsitzende: Dann stimmen wir ab, und zwar ab jetzt – Das ist mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2022