Änderung in der Besetzung des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters Karlsruhe nach Ausscheiden von Dr. Susanne Asche

Vorlage: 2021/1037
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Kulturamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Nachfolge Asche VerwRat BST
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1037 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Kulturamt Änderung in der Besetzung des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters Karlsruhe nach Ausscheiden von Dr. Susanne Asche Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 28.09.2021 4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beruft Dominika Szope als Stellvertreterin im Verhinderungsfall für Bürgermeister Dr. Albert Käuflein in den Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters Karlsruhe. Darüber hinaus kann Dominika Szope in ihrer Funktion als Kulturamtsleiterin an allen Verwaltungsratssitzungen des Badischen Staatstheaters Karlsruhe teilnehmen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe e) des Verwaltungsstatuts über das Badische Staatstheater Karlsruhe gehört neben anderen eine Beigeordnete/ein Beigeordneter der Stadt Karlsruhe dem Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters an. Seit 1. Januar 2018 ist dies Bürgermeister Dr. Albert Käuflein. Nach § 2 Abs. 2 des Verwaltungsstatuts tritt im Verhinderungsfall die/der vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zu bezeichnende Stellvertreterin/Stellvertreter an seine Stelle. Diese Vertretung übernahm bislang die bisherige Leiterin des Kulturamts, Dr. Susanne Asche. Die Stellvertretung im Verhinderungsfall für Bürgermeister Dr. Albert Käuflein soll die künftige Leiterin des Kulturamts Dominika Szope übernehmen, die ihre Arbeit bei der Stadt Karlsruhe am 1. Oktober 2021 aufnehmen wird. Darüber hinaus kann Dominika Szope in ihrer Funktion als Kulturamtsleiterin an allen Verwaltungsratssitzungen des Badischen Staatstheaters Karlsruhe teilnehmen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft Dominika Szope als Stellvertreterin im Verhinderungsfall für Bürgermeister Dr. Albert Käuflein in den Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Änderung in der Besetzung des Verwaltungsrats des Badischen Staatstheaters Karlsruhe nach Ausscheiden von Dr. Susanne Asche Vorlage: 2021/1037 Beschluss: Der Gemeinderat beruft Dominika Szope als Stellvertreterin im Verhinderungsfall für Bürgermeister Dr. Albert Käuflein in den Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist Einstimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2021