Tiefe Geothermie in Risikozonen nur nach Bürgerentscheid erlauben
| Vorlage: | 2021/1019 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 19.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.10.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Hauptausschuss (HH) (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.11.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.12.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/1019 Tiefe Geothermie in Risikozonen nur nach Bürgerentscheid erlauben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.10.2021 31 x Hauptausschuss 30.11.2021 2 x Gemeinderat 14.12.2021 28 x Der Gemeinderat möge beschließen, verbindlich auf Probebohrungen und Bohrungen zur Nutzung der Tiefenerdwärme auf Karlsruher Gebiet zu verzichten, solange dies nicht per Abstimmung von einer Mehrheit der betroffenen Bürger (d. h. Neureut, Knielingen, Nordstadt, Nordweststadt) gewünscht wird. Sachverhalt/Begründung Für die Tiefengeothermie spricht die Tatsache, dass sie wie Kernkraft oder Kohlestrom rund um die Uhr verfügbar und daher grundlastfähig ist. Dagegen sind die Energiemengen, die damit erschlossen werden, jedoch gering und alle 20 Jahre muss neu gebohrt werden. Nur zum Vergleich: Die in Karlsruhe-Neureut geplante Geothermieanlage soll ca. 6 Megawatt (MW) Strom liefern können; der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg, der vor über einem Jahr endgültig abgeschaltet wurde, lieferte kontinuierlich 1.460 MW Strom. Aufgrund der geringen Menge an Strom ist stattdessen auch eher ein Anschluss ans Fernwärmenetz geplant, das von den Stadtwerken gebaut, unterhalten und gepflegt werden muss. An Wärme wird das Geothermiekraftwerk wohl in der Größenordnung von 40 Megawatt thermisch dauerhaft liefern können, was auch deutlich weniger ist, als ein Kohlekraftwerksblock, quasi nebenbei, also zusätzlich zur Stromproduktion, kontinuierlich an Fernwärme abgeben kann. Das Ganze lohnt sich eigentlich nur für den skandinavischen Investment-Fonds, der die Geothermiekraftwerke hier bei uns in der Region bauen will, da der Oberrheingraben bereits bei der Suche nach Öl geologisch gut vermessen wurde, so dass man in etwa weiß, was wo in welcher Tiefe zu finden ist, und natürlich aufgrund der hohen Zuschüsse vom Deutschen Staat für die sogenannten Erneuerbare Energien. Ohne diese Faktoren käme keiner auf die Idee, hier bei uns im Oberrheingraben Geothermiekraftwerke zu bauen: Man muss tief bohren, um eine ausreichende Temperaturdifferenz zu erreichen, und die Salzlauge, die dann von unten hochkommt, ist hoch korrosiv, sodass die verwendeten Pumpen immer wieder ausgetauscht werden müssen. Nebenbei enthält sie auch radioaktive Stoffe. Wie in den letzten Wochen in mehreren Medien berichtet wurde, kam es an anderen Standorten der Tiefengeothermie im Oberrheingraben zu Erdbeben bis Stärke 3, auch an weiter von der Bohrung entfernten Orten. Über 500 Hausbesitzer aus dem ländlichen Raum fordern nun Schadenersatz, bisher fast alle ohne Erfolg. Für die Betroffenen gibt es darüber hinaus auch langfristig keine Aussicht auf Schadenersatz. Sollten solche Beben im Raum Karlsruhe entstehen – nicht auszudenken, wie viele Schäden entstehen können, die die Bürger unserer Stadt dann aus eigener Tasche bezahlen müssen. – 2 – All die Risiken und Nachteile für nur 6 Megawatt Strom oder 40 MW Fernwärme? Die AfD fordert: Darüber sollen die Betroffenen abstimmen, die Bürger! Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich – 3 – Anlage BNN: 03.08.21: Suche nach heißem Wasser zugelassen Regierungspräsidium genehmigt Geothermie in Graben-Neudorf / Bohrungen ab Januar Von unserem Redaktionsmitglied Dominic Körner Spezialisten am Bohrkopf: Bei Graben-Neudorf würde auf bis zu 3.700 Meter Tiefe gebohrt, um Wärme aus dem Boden zu holen.Symbolfoto: Boris Roessler Graben-Neudorf. Die Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Deutschen Erdwärme GmbH (DEW) das Bohrvorhaben zur Gewinnung von Tiefengeothermie in Graben-Neudorf genehmigt. Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe am Montag mitteilte, wurde der von der DEW vorgelegte Hauptbetriebsplan nach umfassender Prüfung zugelassen. Vorbereitende Arbeiten in Graben- Neudorf waren bereits im Februar angelaufen. Nach RP-Angaben dürfen jetzt der Bohrplatz gebaut und die Bohranlage errichtet werden. Das Unternehmen will Anfang 2022 mit den Bohrarbeiten beginnen. Die DEW plant zwei Tiefbohrungen, um Erdwärme aus bis zu 3.700 Metern Tiefe zu fördern. Die Erdwärme soll zur Stromerzeugung sowie zur Nahwärmeversorgung genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei den Bohrungen Erdwärme in ausreichender Menge gefunden wird, heißt es aus dem RP. Die bisherigen Erkenntnisse aus den vorbereitenden Untersuchungsarbeiten seien aussichtsreich. In dem nun abgeschlossenen bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans wurden die Gemeinde, Fachbehörden und Naturschutzverbände beteiligt. Besonders im Fokus der Behörden stand bei der Prüfung des Vorhabens die Vermeidung von Schäden durch ausgelöste Erdbeben. Erdbebenschäden seien aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen und der in der Zulassung festgeschriebenen Auflagen nicht zu erwarten, teilt das RP mit. Die jetzt zugelassenen Arbeiten erlaubten den Bau des Bohrplatzes, die Ausführung der Bohrungen und Testarbeiten zum Nachweis des vorhandenen Vorkommens. Für weitergehende Vorhabenschritte seien weitere Genehmigungen erforderlich. Die Gemeinde Graben-Neudorf werde in Zusammenarbeit mit dem RP nach den Sommerferien die Bevölkerung über die bergrechtliche Zulassung und die darin enthaltenen Regelungen informieren. Für Bürgermeister Christian Eheim (SPD) kam die Entscheidung der Behörde nicht überraschend. Es habe bereits entsprechende Signale der Landesbergdirektion gegeben. Der Rathauschef hatte das Bergrecht, das sich in Bundeshand befindet, zuletzt als „antiquiert“ bezeichnet. Demnach wurde die Gemeinde zwar als Trägerin öffentlicher Belange angehört, hat über den Boden vor ihrer Haustür indes keine Entscheidungsbefugnis. Die Deutsche Erdwärme hatte das Grundstück vom Land gekauft. „Es kann nicht sein, dass eine Behörde in Freiburg über die Interessen der Bürger in Graben- Neudorf bestimmt“, kritisiert Eheim. Die geplanten Bohrungen erwartet er mit gemischten Gefühlen. Es gibt allerdings keine Garantie, dass die Bohrungen erfolgreich verlaufen. Im negativen Fall droht der Deutschen Erdwärme GmbH der Worst Case, wie Sprecher Ron Zippelius erklärt: „Dann müssten wir das Areal wieder zurückbauen.“ Nun beginnt die Deutsche Erdwärme nach eigenen Angaben mit dem Bohrplatzbau. Die Arbeiten sollen rund fünf Monate dauern. Nach Fertigstellung von Bohrplatzes und Sicherheitssysteme werde das bei Graben-Neudorf identifizierte Thermalwasser-Reservoir durch zwei Bohrungen erschlossen. Die erste Bohrung startet laut dem Betreiber voraussichtlich im Januar 2022, wenn die geplanten Überwachungssysteme installiert sind. Ist die Bohrung fündig, könne die geplante Erdwärmeanlage ab 2024 jährlich mehr als 10.000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen oder bei – 4 – Anschluss an ein Wärmenetz mittelfristig 27Millionen Liter Heizöl pro Jahr ersetzen. Graben-Neudorf kann nach Angaben der Deutschen Erdwärme damit schon deutlich vor 2050 Klimaneutralität erreichen.
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1019 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Tiefe Geothermie in Risikozonen nur nach Bürgerentscheid erlauben Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.10.2021 31 x Hauptausschuss 30.11.2021 2 x Gemeinderat 14.12.2021 28 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach Auffassung der Verwaltung fehlt dem Gemeinderat hier die Kompetenz zur Durchführung eines Bürgerentscheides. Der Gemeinderat kann nur dann die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen, wenn er selbst in der Sache entscheidungsbefugt ist. Der Gemeinderat würde sein eigenes Entscheidungsrecht auf den Bürgerentscheid übertragen. Hierfür muss es sich erstens um eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde handeln und zweitens muss der Gemeinderat auch für die Entscheidung in der Angelegenheit zuständig sein. Der Wirkungskreis der Gemeinde ist in § 2 Gemeindeordnung beschrieben. Es sind darunter Angelegenheiten zu verstehen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder einen spezifischen Bezug zur Gemeinde haben und die von der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Grundgesetz umfasst sind (VGH Beschluss vom 08.04.2011-1S303/11). Ein Geothermie-Projekt auf Karlsruher Gemarkung ist unproblematisch dem kommunalen Wirkungskreis zuzuordnen. Der Gemeinderat und seine Gremien haben ohne Zweifel eine sogenannte „Befassungskompetenz“. Das Thema ist auch durchaus bereits in verschiedenen Gremien diskutiert worden, zuletzt in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 15. September 2021. Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit am 24. November 2021 ist ein Beitrag des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in Planung. Es fehlt dem Gemeinderat jedoch bezüglich des konkret gestellten Antrags die hierfür erforderliche Entscheidungskompetenz über die Zulassung von Bohrungen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Probebohrungen und Bohrungen zur Nutzung der Geothermie obliegt der Landesbergdirektion im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Die Deutsche Erdwärme GmbH hat eine bergrechtliche Aufsuchungserlaubnis für den Raum Karlsruhe. Damit dürfen andere Unternehmen in diesem Bereich nicht ebenfalls nach Geothermie suchen. Mit der Aufsuchungserlaubnis ist noch keine Bohrerlaubnis verbunden. Die Aufsuchungserlaubnis gibt nur das Recht, in einem bestimmten Bereich nach bestimmten Rohstoffen suchen zu dürfen. In der Regel werden für die Suche bereits existierende Daten ausgewertet. Sämtliche Explorationstätigkeiten müssen bei der Landesbergdirektion im Rahmen eines bergrechtlichen Betriebsplans (Betriebsplan zur Erkundung) beantragt werden. Bei der Betriebsplanzulassung handelt es sich um ein spezielles bergrechtliches Zulassungsverfahren. Im Betriebsplanverfahren werden die Träger der öffentlichen Belange und die Gemeinden beteiligt und können Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben. Die Entscheidung trifft jedoch die Landesbergdirektion. Ein Bürgerentscheid, der die Zulassung von Bohrungen vom Ergebnis des Bürgerentscheides abhängig macht, ist deshalb kein rechtmäßiges Thema eines Bürgerentscheides. Es wäre im Übrigen auch nicht zulässig, den Bürgerentscheid auf bestimmte Ortsteile zu beschränken. Der Antrag ist daher abzulehnen, gegebenenfalls wäre ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gemäß § 43 Abs. 2 Gemeindeordnung zu prüfen.
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Niederschrift 29. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Oktober 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 31 der Tagesordnung: Tiefe Geothermie in Risikozonen nur nach Bürgerentscheid erlau- ben Antrag: AfD Vorlage: 2021/1019 Beschluss: Beratung im Hauptausschuss am 30. November 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 31 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 23. November 2021
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Niederschrift 24. Sitzung Hauptausschuss 30. November 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Tiefe Geothermie in Risikozonen nur nach Bürgerentscheid erlau- ben Antrag: AfD Vorlage: 2021/1019 Beschluss: Weitere Behandlung im Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Stadtrat Schnell (AfD) bemängelt die Stellungnahme als nicht stichhaltig, da die Stadt Grundstü- cke besitze, von denen aus gebohrt werden solle. Er verweist auf die Herangehensweise der Stadt Renchen. Er bittet darum, den Antrag nochmals im Gemeinderat zu behandeln. Der Vorsitzende stellt fest, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dass der Antrag in den Gemeinderat verwiesen wird. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 13. Dezember 2021
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Niederschrift 33. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Dezember 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 28 der Tagesordnung: Tiefe Geothermie in Risikozonen nur nach Bürgerentscheid er- lauben Antrag: AfD Vorlage: 2021/1019 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen. 32 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich weiß, dass Sie wahrscheinlich keine Anrufe oder E-Mails be- kommen von Leuten, die ein Problem haben mit Geothermie, aber wir tun das. Ich bin schon von Menschen kontaktiert worden, die in Karlsruhe wohnen, aber Häuser im Bereich von La Wantzenau auf der deutschen Seite haben und sich dann beschweren, dass da Schäden an den Häusern aufgetreten sind, die nicht bezahlt worden sind. Es gibt Menschen im Bereich von Neu- reut, die die Sorge haben, dass ihnen das genauso passieren könnten. Vor dem Hintergrund der Verwaltungsantwort möchte ich darauf hinweisen, dass der Bau des Kraftwerks, wenn er dann dort in Neureut passieren soll, nicht ohne Grundstücke der Stadt passieren kann und dass des- wegen für den Verkauf der Grundstücke die Stadt schon entscheiden kann. Deswegen sehen wir es durchaus so, dass ein Bürgerentscheid, in welcher Form auch immer, möglich ist. Von der Sache her möchte ich darauf hinweisen, dass wir ja hier im Gemeinderat und in den Gremien des Gemeinderats schön häufiger Vorstellungen hatten von der Deutschen ErdWärme und dass da gesagt wurde, es gibt kein Problem mit der Tiefengeothermie, wenn man nicht in das Grundgebirge bohrt, und deswegen müssen jetzt auch noch zwei Jahre lang weitere Messungen vorgenommen werden, so wurde es uns dargestellt, um es eben zu vermeiden. Wir hatten aber auch eine Professorin vom KIT hier vor Kurzem im Umweltausschuss, und die hat gesagt, aus ihrer Sicht werden Erdbeben vermieden, indem man die Fließrate moderat hält. Das ist etwas, – 2 – was die Deutsche ErdWärme nie gesagt hat. Sie sagt, mehr als 30 Liter pro Sekunde wären ris- kant und damit, mit dieser Aussage, ist natürlich der Betrieb einer Geothermieanlage, wie er da von der Deutschen ErdWärme geplant wird, deutlich infrage gestellt. Das bedeutet, es gibt auch hier bei uns Experten, die das Ganze kritisch sehen. Dazu haben wir darüber gesprochen, die Deutsche ErdWärme hat hier immer behauptet, sie will den Kreislauf geschlossen halten, will kein Lithium entziehen. Jetzt gibt es aber die Firma Vulcan, die sich auf den Lithiumentzug spe- zialisiert, und die hat in Insheim das Geothermie-Kraftwerk gekauft, direkt neben Landau, und da kann man davon ausgehen, dass es der Grund ist, dass Lithium entzogen werden soll. Wenn man aber den Kreislauf öffnet, um Lithium zu entziehen, dann kommen viele radioaktive Salze ebenfalls ans Tageslicht, und man muss auch Salzsäure oder Ähnliches zusetzen, um überhaupt diese Salze wieder in Lösung zu bringen. Es sind immerhin 120 Gramm pro Liter. Also, es ist eine sehr hohe Salzfracht, und da meine Redezeit gleich um ist, möchte ich noch mal sagen, wir ha- ben große Bedenken, was die Sicherheit der Gebäude im Bereich Neureut angeht, und deswe- gen haben wir diesen Antrag gestellt und bitten um Unterstützung, vielen Dank. Der Vorsitzende: Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und bitte um Ihr Votum zum Antrag ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2022