Denkmalschutz bei Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Volkswohnung

Vorlage: 2021/1017
Art: Anfrage
Datum: 19.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Nordstadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2021

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 19.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/1017 Denkmalschutz bei Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Volkswohnung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.10.2021 34 x 1. Wie viele Gebäude stehen in Karlsruhe unter Denkmalschutz? 2. Wie viele davon sind Wohngebäude mit wie vielen Wohnungen? Wie viele Mieter*innen betrifft das? 3. Wie viele Gebäude und Wohnungen sind davon im Besitz von Wohnungs- / Wohnungsbaugenossenschaften sowie der Volkswohnung? - Bitte Auflistung der betroffenen Wohnungsgesellschaften mit jeweiligen Zahlen 4. Wieviel Prozent des Wohnungsbestands der jeweiligen Wohnungs- Wohnungsbaugenossenschaften sowie Volkswohnung sind betroffen? - Bitte Auflistung der betroffenen Wohnungsgesellschaften mit jeweiligen Zahlen 5. Wie viele Wohnungen in denkmalgeschützten Gebäuden haben eine Sozialbindung aufgrund einer öffentlichen Förderung für Wohnungsbau? 6. Wie viele Quadratmeter umfassen die Dachflächen denkmalgeschützter Wohngebäude? Wie viele Quadratmeter davon wären für die Anbringung von Photovoltaikanlagen geeignet? 7. Wie viele Photovoltaikanlagen wurden auf Dächern denkmalgeschützter Wohngebäude in den letzten 5 Jahren errichtet? 8. Wie viele energetische Sanierungen wurden in den letzten 5 Jahren in denkmalgeschützten Wohngebäuden durchgeführt? 9. Wie viele dieser Baumaßnahmen waren verbunden mit Dachsanierungen? 10. Bei wie vielen dieser Dachsanierung sollten zusätzliche Wohnungen entstehen? Wie viele sind entstanden? 11. In wie vielen Fällen wurden Baumaßnahmen von Wohnungs- / Wohnungsbaugenossenschaften sowie Volkswohnung (gemäß Fragen 7-10) aufgrund einer Stellungnahme des Denkmalamtes genehmigt / nicht genehmigt. - Bitte Auflistung der betroffenen Wohnungsgesellschaften mit jeweiligen Fällen – 2 – 12. In welchem Status der Umsetzung befindet sich der Runde Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz? Wann wird ein erstes Treffen voraussichtlich stattfinden? Welche Beteiligten sind als Teilnehmer*innen vorgesehen? Begründung: Denkmalschutz bedeutet „Geschichte, Geschichten und Zeitgeist an authentischen Orten der Erinnerung lebendig zu halten.“ Das ist gut und das ist begrüßenswert. Denkmalschutz sollte aber, bezogen auf Gebäude und Wohngebäude, in der Regel nicht heißen, dass bestehende Gebäude konserviert werden, wie sie sind, sondern dass maßvolle Umbauten und Veränderungen im Sinne von zeitgemäßen Nutzungen möglich sind. So gibt es auch das Gesetz vor. Insbesondere im Fall von geplanten Wohngebäuden, fällt auf, dass eine angemessene Wohnungsnutzung, notwendige und zeitgemäße Formen von energetischer Sanierung von bestehenden Gebäuden bzw. ein Ausbau beispielsweise von bisher ungenutzten Dachflächen häufig an der Sichtweise bzw. am Widerspruch des städtischen Denkmalamtes scheitert. Gleiches gilt für das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen. Die Karlsruher Wohnungsgenossenschaften, die vielfach über größere Anteile an denkmalgeschützten Wohngebäuden verfügen, klagen über eine fehlende und problemlösungsorientierte Zusammenarbeit des Denkmalamtes mit Ihnen als Bauträgern. Vielfach wird der Eindruck geschildert, dass die zuständigen Mitarbeiter*innen des Denkmalamtes in Karlsruhe auffallend restriktiv in ihren Urteilen erscheinen. Ein Beispiel ist das aktuelle Baubegehren der MiKa-Genossenschaft in der Nordstadt: In vier Gebäuden der MiKa in der Nordstadt sollen in den bisher ungenutzten Dachgeschossen 25 - 30 zusätzliche Wohnungen mit ca. 2000 qm Nutzfläche entstehen. Der überwiegende Teil soll mit Sozialbindungen versehen werden. Seit 1 ½ Jahren wurden zahlreiche Gespräche mit dem Denkmalamt geführt und die Planungen und Notwendigkeiten der geplanten Umbauten von der MiKa ausführlich dargelegt. Das Ergebnis ist ernüchternd. Das Denkmalamt will zwar den Bau von Wohnungen zulassen, weist aber, laut MiKa, für den Ausbau elementare Maßnahmen zurück. Die Belichtung über zusätzliche Dachflächenfenster soll nur in minimalem Umfang erfolgen. Auch die laut Denkmalamt zulässige Wärmedämmung wäre nicht ausreichend für einen ausreichenden Wärmeschutz im Sommer. Die verantwortlichen Mitarbeiter*innen des Denkmalamtes suchen, laut MiKa, nach minimalen, nicht nach guten Lösungen. In Gesprächen geht es nicht darum, ob eine ausreichende Belichtung bzw. wenige Zentimeter notwendiger Wärmeschutz überhaupt sichtbar wären. Vielmehr sollen festgelegte (niedrige) Quotienten für die Belichtung festgeschrieben werden. Notwendigkeiten eines ausreichenden sommerlichen Wärmeschutzes werden nicht weiter diskutiert, wenige Zentimeter zusätzlicher Wärmedämmung und notwendige Rollos seien nicht zulässig. Wir stellen infrage, ob die Verhältnismäßigkeit von den zuständigen Ämtern hier gewahrt wird. Kommt jetzt, nach einem vorerst abschließenden Urteil des städtischen Denkmalamtes die Landesdenkmalbehörde zu keinem anderen Ergebnis, werden die Wohnungen in der Nordstadt – durch Umbau bisher ungenutzter Dachflächen eine Nachverdichtung im besten Sinne – nicht realisiert werden können. Spannend erscheint, dass diese Baumaßnahmen der MiKa, wie auch Planungen anderer gemeinwohlorientierter Wohnungsbauunternehmen große Schwierigkeiten einer Genehmigung haben, während andererseits private Investoren in der Vergangenheit immer wieder umfangreichere Umbauten vornehmen konnten. Das Franz-Rhode-Haus in der Weststadt sei beispielhaft genannt und auch der Umbau der ehemaligen Pferdeställe der Dragonerkaserne. Diese Gebäude wurden nicht unter Denkmalschutz gestellt aber es wird die gute Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt als verkaufsförderndes Argument – 3 – genutzt. Wo einerseits eine notwendige wirtschaftliche Verwertung als Argument für eine Genehmigung dient, sollten soziale und ökologische Notwendigkeiten ebenfalls entsprechend berücksichtigt werden. Die Anfrage soll das Ausmaß der betroffenen Wohngebäude, insbesondere der gemeinwohlorientierten Wohnungsgenossenschaften, erkennbar machen. In weiteren Schritten hin zu einem Denkmalschutz in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung müssen die Schaffung preiswerter Wohnungen als auch drängende energetische Maßnahmen angegangen werden. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle

  • StN Denkmalschutz
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1017 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Denkmalschutz bei Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften sowie Volkswohnung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 19.10.2021 34 x 1. Wie viele Gebäude stehen in Karlsruhe unter Denkmalschutz? Die Anzahl der denkmalgeschützten Gebäude im Stadtkreis lässt sich aus der Datenbank der Landesdenk- malpflege (ADAB) nicht explizit ermitteln. Die Zahl der Eintragungen in der Datenbank von 2.737 (Stand Sept. 2020) gibt nur einen ungefähren Eindruck. Realistischer scheint die Vermutung, dass auf den, den Eintragungen zugeordneten ca. 5.000 Flurstücken, mindestens ein Gebäude steht, sodass daraus die Ge- samtzahl von rund 5.500 Baudenkmalen abgeleitet werden kann. Einbezogen in die Schätzung sind dabei auch die beiden Gesamtanlagen Altstadt Durlach (286 Adressen) und Gutenbergplatz (157 Adressen), aber auch denkmalgeschützte Siedlungen wie die Gartenstadt, Hardtwaldsiedlung, Dammerstocksiedlung und die Baumgartensiedlung, die zum Teil mehrere hundert Gebäude umfassen. Diese Siedlung sind zumindest teilweise Wohnungsgenossenschaften und/oder der Volkswohnung zuzuordnen. Neue (junge) Baudenkmale werden vom dafür zuständigen Landesamt für Denkmalpflege (LAD, Bereich Inventarisation) nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg qualifiziert und ergän- zend in die Datenbank mit aufgenommen (gelistet); eine Quantifizierung in die Zukunft ist nicht möglich. Bundesweit ist von einem Anteil von rund 3 Prozent der Gebäude auszugehen, die unter Denkmalschutz stehen (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/06/PD18_208_216.html sowie Spartenbericht Baukultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 2018). Die KEK hat aus öffentlich verfügbaren Daten eine Grobauswertung zum Anteil von denkmalgeschützten Wohngebäuden nach Stadtteilen erstellt. Die Auswertung auf Basis der Internetseite der Stadt (https://web1.karlsruhe.de/db/kulturdenkmale/) ergab nach Stadtteilen gegliedert folgendes Bild: – 2 – 2. Wie viele davon sind Wohngebäude mit wie vielen Wohnungen? Wie viele Mieter*innen betrifft das? Die KEK geht von 4.516 Wohngebäuden aus, die als Baudenkmale eingestuft sind. Dies entspricht einer Quote von rund 13 Prozent aller Karlsruher Wohngebäude. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015 und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zur Zahl der Wohnungen und Mieter*innen in der Verantwortung der Wohnungs- /Wohnbaugenossenschaften liegen weder der KEK noch der Denkmalschutzbehörde Informationen vor. 3. Wie viele Gebäude und Wohnungen sind davon im Besitz von Wohnungs-/ Wohnungsbaugenossen- schaften sowie der Volkswohnung? - Bitte Auflistung der betroffenen Wohnungsgesellschaften mit jeweiligen Zahlen 4. Wieviel Prozent des Wohnungsbestands der jeweiligen Wohnungs-/ Wohnungsbaugenossenschaften sowie Volkswohnung sind betroffen? Im Bestand der Karlsruher Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften befinden sich überdurch- schnittlich viele Objekte, die unter Denkmalschutz stehen. Insgesamt handelt es sich um mehr als 800 Ge- bäude mit über 4.200 Wohnungen. Eine Anfrage der KEK bei fünf Wohnbaugenossenschaften, der Volks- wohnung sowie Haus & Grund ergab bei den Genossenschaften eine Quote zwischen 30 und 100 Prozent des Gebäudebestandes. Ein besonders hoher Anteil liegt bei der Hardtwaldsiedlung e.G., der Gartenstadt e.G. und der MiKa e.G., der gemittelt bei etwa 50 Prozent liegt. Die Volkswohnung gibt hierzu folgende Bestandszahlen bekannt (Stand 1. Juli 2021): Gesamt davon denkmalgeschützt Objekte 1.440 187 Wohnungen 13.399 733 – 3 – 5. Wie viele Wohnungen in denkmalgeschützten Gebäuden haben eine Sozialbindung aufgrund einer öffentlichen Förderung für Wohnungsbau? Die Volkswohnung gibt an, dass von den 733 denkmalgeschützten Wohnungen 99 Wohnungen öffentlich gefördert sind. Der Denkmalschutzverwaltung liegen darüber hinaus keine weiteren Zahlen vor. 6. Wie viele Quadratmeter umfassen die Dachflächen denkmalgeschützter Wohngebäude? Wie viele Quadratmeter davon wären für die Anbringung von Photovoltaikanlagen geeignet? Die gesamten Dachflächen in Karlsruhe besitzen laut KEK ein PV-Potenzial von rund 900 MWp. Dabei sind Verschattungen, Dachgauben und andere Hindernisse bereits berücksichtigt, nicht jedoch die statische Eignung. Das Verhältnis von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden kann beim Potenzial nicht exakt ermit- telt werden. Die Anzahl der Quadratmeter der Dachflächen speziell von denkmalgeschützten Wohngebäu- den liegt nicht vor. 7. Wie viele Photovoltaikanlagen wurden auf Dächern denkmalgeschützter Wohngebäude in den letzten 5 Jahren errichtet? Bei der Denkmalschutzbehörde sind im angesprochenen Zeitraum insgesamt neun Anträge positiv verbe- schieden worden. Ob diese Anlagen allesamt bereits errichtet wurden, entzieht sich der Kenntnis der Denkmalschutzbehörde. Zu den genehmigten Anlagen gehört auch die auf dem Verwaltungsgebäude der Volkswohnung (Ettlinger-Tor-Platz 2); weitere Anträge wurden von der Volkswohnung nicht gestellt. 8. Wie viele energetische Sanierungen wurden in den letzten 5 Jahren in denkmalgeschützten Wohngebäuden durchgeführt? Die Volkswohnung hat an denkmalgeschützten Gebäuden energetische Einzelmaßnahmen durchgeführt, insbesondere hinsichtlich der Heizungsanlagen. Hüllsanierungen (WDVS) fanden nicht statt, der energeti- schen Verbesserung dienten jedoch diverse Fenstermaßnahmen. 9. Wie viele dieser Baumaßnahmen waren verbunden mit Dachsanierungen? Die Volkswohnung führt kontinuierlich Instandhaltungsmaßnahmen an Dächern durch. 10. Bei wie vielen dieser Dachsanierung sollten zusätzliche Wohnungen entstehen? Wie viele sind ent- standen? Hierzu verfügt die Verwaltung nicht über konkrete Zahlen. Beispielsweise die Volkswohnung nennt hierzu eine Anzahl von Null. 11. In wie vielen Fällen wurden Baumaßnahmen von Wohnungs-/Wohnungsbaugenossen-schaften sowie Volkswohnung (gemäß Fragen 7-10) aufgrund einer Stellungnahme des Denkmalamtes genehmigt / nicht genehmigt. - Bitte Auflistung der betroffenen Wohnungsgesellschaften mit jeweiligen Fällen Der Verwaltung liegen speziell zu den Wohnungs- und Wohnungsbaugenossenschaften keine Zahlen vor. 12. In welchem Status der Umsetzung befindet sich der Runde Tisch Denkmalschutz und Klimaschutz? Wann wird ein erstes Treffen voraussichtlich stattfinden? Welche Beteiligten sind als Teilnehmer*innen vorgesehen? – 4 – Für die im Klimaschutzkonzept vorgesehene „Kooperation Denkmalschutz und Energie“ hatte am 2. Okto- ber 2020 mit den Hauptakteuren der städtischen Seite unter Einbeziehung des Landesamtes für Denkmal- pflege unter Leitung der Umweltdezernentin Frau Bürgermeisterin Lisbach ein erstes Vortreffen stattge- funden. Ziel war es, eine Verständigung der jeweiligen Ausgangspositionen zu erreichen und Möglichkeiten einer Annäherung zu finden, soweit Ermessensentscheidungen dies rechtlich erlauben. In weiteren Treffen, die coronabedingt noch ausstehen, soll die Zusammenarbeit vertieft werden. Zwischen der Stadt Karlsruhe, der KEK und den Wohnbaugenossenschaften incl. Volkswohnung ist ein ers- tes Gespräch noch im Herbst 2021 vorgesehen. Dazu werden auch die Denkmalschutzschutzbehörden ein- geladen.

  • Protokoll GR TOP 34
    Extrahierter Text

    Niederschrift 29. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Oktober 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 34 der Tagesordnung: Denkmalschutz bei Wohnungs- und Wohnungsbaugenossen- schaften sowie Volkswohnung Anfrage: Die LINKE. Vorlage: 2021/1017 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. November 2021