Bestandsaufnahme: Kunststoffrasenplätze in Karlsruhe

Vorlage: 2021/1012
Art: Anfrage
Datum: 18.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 49

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/1012 Bestandsaufnahme: Kunststoffrasenplätze in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 49 x 1. Wie viele Kunststoffrasenplätze der Stadt, der Schulen und der Sportvereine gibt es aktuell in Karlsruhe und wie alt sind sie jeweils? 2. Aus welchen Materialien bestehen diese und wie sind sie jeweils aufgebaut? 3. Bei wie vielen werden Füllstoffe benötigt und welche Art und Menge von Füllstoffen werden aktuell eingesetzt? 4. Wie oft muss die jeweilige Füllstoffart nachgefüllt/ersetzt werden? 5. Wurden bereits nicht mehr nutzbare Kunststoffrasenplätze durch neue ersetzt? Wenn ja, wie wurde das Material entsorgt? War es möglich, die Kunststoffe zu recyceln? 6. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie Pflegemaßnahmen werden jeweils eingesetzt, um eine Austragung von Mikroplastik bei entsprechend verfüllten Kunststoffrasenplätzen zu verhindern bzw. zu minimieren? 7. Welche ökologischen Kriterien werden bei den derzeit genehmigten und zukünftigen Kunststoffrasenplätzen zu Grunde gelegt, bezüglich a) der Notwendigkeit (Nutzungszeiten)? b) der Materialbeschaffenheit? c) der technischen Gestaltung? d) der Füllstoffe? e) der Pflege? f) der Entsorgung und Recyclierbarkeit? Kunststoffrasenplätze ermöglichen längere und intensivere Nutzungszeiten, da sie robust und witterungsbeständig sind und deshalb ganzjährig bespielt werden können. Allerdings stellt das verwendete Kunststoffmaterial ein großes ökologisches Problem dar. Neben Plastikmüll, Kleidung aus Polyester und anderen Kunststoffen sowie Kunstkautschuk stellen Kunststoffrasenplätze eine bedeutende Quelle für die Freisetzung von Mikroplastik in der Umwelt dar. Auch gesundheitliche Belastungen durch die Aufnahme von Mikroplastik aus Abrieb während der Nutzung sind nicht auszuschließen. Wegen des erheblichen Austrags von Mikroplastik in die Umgebung von entsprechend verfüllten Kunststoffrasenplätzen wurde bereits 2019 von der Europäischen Chemikalienagentur ein Verbot solcher Füllstoffe angekündigt. Aufgrund der Intervention der großen europäischen Fußballlobby wurde das angekündigte Verbot inzwischen von der EU auf Eis gelegt. Wegen des zunehmenden Bewusstseins für die schädlichen Sachverhalt / Begründung: – 2 – Umweltauswirkungen der Kunststoffrasenplätze ist es vielerorts schon üblich, die Notwendigkeit von Kunstrasenplätzen sowie die Verwendung des eingesetzten Materials kritisch zu hinterfragen, Alternativen zu nutzen, oder technische Maßnahmen zu ergreifen, um einen Eintrag in die Natur wirkungsvoll zu verhindern, bzw. zu minimieren. In Karlsruhe gibt es eine große Anzahl von Kunstrasenplätzen und es werden derzeit mehrere neue Plätze beantragt. Wegen der hohen negativen Auswirkungen halten wir Grünen es für notwendig, dass zunächst einmal eine Bestandsaufnahme der in Karlsruhe vorhandenen Kunststoffrasenplätze sowie deren jeweilige Beschaffenheit und Vermeidungsstrategie von Mikroplastik-Granulat gemacht wird. Dabei sollen insbesondere die ökologischen Auswirkungen betrachtet werden. Auf dieser Grundlage können künftig Entscheidungen qualifiziert und transparent getroffen werden mit dem Ziel, mehr Nachhaltigkeit im Sport zu erreichen. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass laut Umfragen Sportler*innen lieber auf Naturrasenplätzen spielen. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Aljoscha Löffler Christina Bischoff, Christine Weber Zoe Mayer

  • StN Anfrage GRÜNE - Bestandsaufnahme Kunststoffrasenplätze in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1012 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Bestandsaufnahme: Kunststoffrasenplätze in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 49 x 1. Wie viele Kunststoffrasenplätze der Stadt, der Schulen und der Sportvereine gibt es aktuell in Karlsruhe und wie alt sind sie jeweils? Es gibt acht öffentliche Freizeitanlagen aus den Jahren 2004, 2005, 2010, 2017, 2018 sowie drei schulische Anlagen aus den Jahren 2011 und 2014, die mit Kunstrasen ausgestattet wurden. Darüber hinaus existieren 15 Anlagen von Sportvereinen mit Kunstrasen, welche in den Jahren 2006 bis 2021 hergestellt wurden. Die Kunstrasensportflächen im Bereich der Stadt Karlsruhe sind in Groß- und Kleinspielfelder zu unterteilen. Die Stadt Karlsruhe verfügt über elf Kleinspielfelder in der Größe zwischen 300 und 1.250 Quadratmetern. Diese Kleinspielfelder stehen der Öffentlichkeit zur freien Nutzung zur Verfügung. Die Karlsruher Sportvereine nutzen acht Kleinspielfelder und sieben Großspielfelder (> 5.400 Quadratmeter) für Vereinsaktivitäten, die ausschließlich den Mitgliedern des jeweiligen Vereins vorbehalten sind. Das KIT verfügt über ein überdachtes Kleinspielfeld und ein Großspielfeld mit Kunststoffrasen, welche für die fachpraktische Ausbildung der Sportstudierenden sowie für den allgemeinen Hochschulsport genutzt werden. 2. Aus welchen Materialien bestehen diese und wie sind sie jeweils aufgebaut? Eine Kunstrasenfläche ist im Regelfall wie folgt aufgebaut: Auf eine Schotterschicht wird eine elastische Tragschicht und dann die sogenannte Polschicht aus Kunstrasen, in der Regel mit Verfüllung, aufgebracht. Bei vielen Kunstrasenflächen wird als Füllmaterial ausschließlich Quarzsand verwendet. Auf einigen Flächen wurde in der Vergangenheit zur Verbesserung der sportfunktionalen Eigenschaften zusätzlich Kunststoff- Granulat eingebracht. Zukünftig wird diese Bauweise bei den städtischen Kunstrasenplätzen nicht mehr umgesetzt. Stattdessen wird Quarzsand beim Neubau von Kunstrasenflächen um Kork ergänzt. Bei den Sportvereinen wurden seit 2019 vier neue Kunstrasenspielfelder errichtet, die mit Quarzsand und Kork verfüllt sind. Die Entscheidung wurde bereits im Vorgriff auf eine mögliche Beschränkung durch die Europäische Chemikalienagentur getroffen. 3. Bei wie vielen werden Füllstoffe benötigt und welche Art und Menge von Füllstoffen werden aktuell eingesetzt? Mit Ausnahme des einen kurzflorigen Kunstrasens für Hockey benötigen alle Kunstrasenplätze eine Füllung. Bei der Herstellung werden pro Quadratmeter etwa 15 bis 20 Kilogramm Quarzsand benötigt. Auf denjenigen Flächen, auf denen bis 2018 Kunststoff-Granulat zum Einsatz kam, wurden pro Quadratmeter zusätzlich etwa fünf Kilogramm Granulat eingebaut. Seit 2019 werden auf entsprechenden Flächen etwa 0,5 bis ein Kilogramm Kork je Quadratmeter verwendet. – 2 – 4. Wie oft muss die jeweilige Füllstoffart nachgefüllt/ersetzt werden? Aufgrund seines Eigengewichtes ist der Quarzsand relativ lagestabil und muss je nach Bedarf nur alle zwei bis fünf Jahre nachgefüllt werden. Als leichter Füllstoff sind es das Gummigranulat beziehungsweise der Kork, welche durch Nutzung und Witterung ausgetragen und deshalb regelmäßig ergänzt werden müssen. Der jährliche Bedarf beträgt etwa 150 Kilogramm Gummi-Granulat beziehungsweise 10 Kilogramm Kork je 1.000 Quadratmeter Kunstrasen. 5. Wurden bereits nicht mehr nutzbare Kunststoffrasenplätze durch neue ersetzt? Wenn ja, wie wurde das Material entsorgt? War es möglich, die Kunststoffe zu recyceln? Die durchschnittliche Lebensdauer eines Kunstrasens beträgt zwölf bis 15 Jahre. Danach müssen diese Flächen erneuert werden. Dabei kommen zunächst Recycling und Verwertung in Frage. Die Beseitigung ist ein erst in letzter Instanz getroffener Schritt und in Hinblick auf Nachhaltigkeit die am wenigsten priorisierte Alternative. Die Entscheidung über Art und Weise von Recycling, Verwertung oder Beseitigung erfolgt individuell von Projekt zu Projekt und ist abhängig von Zustand und Qualität der ausgebauten Materialien. Zuletzt konnte der sanierungsbedürftige Kunstrasen auf dem Minispielfeld bei der Anne-Frank- Schule fachgerecht recycelt werden. 6. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie Pflegemaßnahmen werden jeweils eingesetzt, um eine Austragung von Mikroplastik bei entsprechend verfüllten Kunststoffrasenplätzen zu verhindern bzw. zu minimieren? Bei Ausschreibungen zu Pflege und Sanierung der städtischen Plätze werden nur Firmen zugelassen, die die relevanten Umweltanforderungen einhalten und entsprechende Nachweise erbringen. Im Bereich der Vereine liegen die Pflege und Unterhaltung der Kunstrasenflächen in deren eigener Verantwortung. Der Deutsche Olympische Sportbund hat in Kooperation mit dem Deutschen Fußballverbund folgende Vorschläge zur Umsetzung von Pflegemaßnahmen bereitgestellt, die den Karlsruher Vereinen als Richtlinie dienen sollen: Im Rahmen des normalen Pflegebetriebs wird darauf geachtet, dass das Gummigranulat nicht so stark in die Randbereiche vordringt beziehungsweise dort hineingetragen wird. Dafür muss das Granulat je nach Spielintensität regelmäßig egalisiert werden. Indem man die Pflege- und Reinigungsintervalle erhöht, kann man den Austrag von Mikroplastik deutlich reduzieren. Durch die Reinigung von Schuhen und Kleidung mit Besen auf geeigneten Unterlagen (zum Beispiel Gummimatten), kann verhindert werden, dass das Gummigranulat auf dem Weg in die Umkleide in der Umgebung verteilt wird. Sofern vorhanden, sollten Entwässerungsrinnen und Drainagen an den Sportplätzen regelmäßig geprüft und gereinigt werden. Bei Schneeräumungen sollte immer eine Schneeschicht auf dem Platz zurückbleiben. Damit wird sichergestellt, dass das Gummigranulat auf dem Platz bleibt und nicht mit dem abgeräumten Schnee in die Umwelt gelangt. Seit 2019 werden in Verantwortung der Stadt Karlsruhe nur noch Kunstrasenspielfelder mit einer Füllung aus Sand oder Sand und Kork hergestellt. Bei Sanierungsmaßnahmen wird auf die Einbringung von Mikroplastik verzichtet. 7. Welche ökologischen Kriterien werden bei den derzeit genehmigten und zukünftigen Kunststoffrasenplätzen zu Grunde gelegt, bezüglich a) der Notwendigkeit (Nutzungszeiten)? b) der Materialbeschaffenheit? c) der technischen Gestaltung? d) der Füllstoffe? – 3 – e) der Pflege? f) der Entsorgung und Recyclierbarkeit? Kunstrasenplätze haben den Vorteil, dass sie ganzjährig einen sehr guten, witterungsunabhängigen Spielkomfort bieten und um das circa dreifache gegenüber Naturrasen genutzt werden können. Dadurch sind Kunstrasenfelder den Naturrasenfeldern in Bezug auf Nutzungskapazitäten und Flächenbedarf deutlich überlegen. Für die Gewährung einer Sportförderung für Kunstrasen findet zunächst eine eingehende Prüfung auf Nutzen und Notwendigkeit statt. Dabei spielen die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die Anzahl der Mannschaften und die Größe der Fußballabteilung des Vereins eine wichtige Rolle. Darüber hinaus müssen die Nutzungskapazitäten der vorhandenen Plätze nachweislich dauerhaft erreicht sein. In unmittelbarer Umgebung ist es weder möglich, einen weiteren Naturrasenplatz zu errichten, noch die Plätze anderer Vereine zu nutzen. Außerdem wird die Stadtteilentwicklung betrachtet. Laut dem Sportentwicklungsbericht von 2015 fehlen dem Vereinssport in Karlsruhe bis 2025 im Winter circa 15 Großspielfelder für Fußball, bedingt durch die schlechte Witterung und die damit einhergehende eingeschränkte Bespielbarkeit der vorhandenen Rasenplätze. Grundsätzlich werden bei neuen Kunstrasenplätzen die üblichen gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen angewendet. Das bedeutet, dass die Materialbeschaffenheit, die technische Gestaltung und die Auswahl der Füllstoffe in jedem Fall unter den aktuellen ökologischen Gesichtspunkten zu betrachten sind. Außerdem werden die Entwicklungen in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur für die Beschränkung des Inverkehrbringens von Produkten, denen „bewusst Mikroplastik zugesetzt ist“ bzw. den Beschränkungsvorschlag zu PAK-haltigen Kunststoffgranulaten weiterhin beobachtet.

  • Protokoll GR TOP 49
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 45. Punkt 49 der Tagesordnung: Bestandsaufnahme: Kunststoffrasenplätze in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2021/1012 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 49 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. Oktober 2021