Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in allen Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften
| Vorlage: | 2021/1005 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1005 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in allen Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 20 x vorberaten Gemeinderat 28.09.2021 16 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Siehe Beschlussfassung auf Seite 4. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein x Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Am 24.09.2019 wurde im Gemeinderat über einen Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion mit Änderungsanträgen von DIE LINKE und SPD (Vorlagen Nr. 2019/0724, 2019/0924 und 2019/0931) beraten. Der Antrag hatte zum Ziel, Betriebsratsmitglieder in alle Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften einzubinden. Damit bezog er sich auf Gesellschaften, die nicht bereits aufgrund des Mitbestimmungsrechts Betriebsräte als Mitglieder im Aufsichtsrat haben. In erster Linie sollte erreicht werden, dass die Expertise der Beschäftigten in die Entscheidungen des Aufsichtsrates einbezogen werden kann. Darüber hinaus sollte den Betriebsräten die Möglichkeit eröffnet werden, Themen, die aus Sicht der Beschäftigten wichtig sind, in die Aufsichtsratsberatungen einzubringen. Seinerzeit erfolgte im Gemeinderat keine Abstimmung, der Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion sowie die Änderungsanträge von DIE LINKE und SPD wurden zur Beratung in den Hauptausschuss verwiesen. A. Grundsätzliches zu den Alternativen Zunächst werden im Folgenden die für die Umsetzung denkbaren Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen kurz dargestellt. • Beratendes Mitglied: Hierbei handelt es sich – abgesehen vom fehlenden Stimmrecht - um eine vollwertige Mitgliedschaft im Aufsichtsrat, die neben dem ständigen Teilnahmerecht an Sitzungen ein Rede- und Antragsrecht sowie ein Auskunfts-/Informationsrecht gegenüber der Geschäftsführung umfasst. Da die Gesellschaftsverträge der betroffenen Gesellschaften diese Möglichkeit inzwischen vorsehen, wäre keine Änderung von Gesellschaftsverträgen notwendig. Somit wäre diese Variante relativ einfach zu handhaben. • Die entsprechend § 109 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz vorgesehene Hinzuziehung von Sachver-ständigen oder von Auskunftspersonen wäre nur zu einzelnen Tagesordnungspunkten möglich. Die betreffende Person müsste im Vorfeld jeder Sitzung bestimmt, eingeladen, während der Sitzung hineingerufen und wieder hinausgeschickt werden (wie etwa die Wirtschaftsprüfer, die über ihre Prüfung berichten und anschließend die Sitzung wieder verlassen). Diese Variante wäre deutlich schwieriger zu handhaben. • "Ständiger Gast": Ein "Gastrecht" ist weder im GmbH-Gesetz noch im Aktiengesetz vorgesehen. In Aktiengesellschaften ist dies aufgrund § 109 Abs. 1 AktG auch nicht zulässig, ebenso wenig – auch nicht durch Regelung im Gesellschaftsvertrag - in mitbestimmten GmbH-Aufsichtsräten, da das Mitbestimmungsgesetz sowie das Drittelbeteiligungsgesetz zwingend die Zusammensetzung des Aufsichtsrates regeln. Bei fakultativen, nicht mitbestimmten GmbH-Aufsichtsräten wird hingegen in der Fachliteratur vertreten, dass aufgrund der größeren Gestaltungsfreiheit durch den Gesellschaftsvertrag geregelt werden kann, dass etwa beratende Mitglieder oder (ständige) Gäste an den Aufsichtsratssitzungen teilnehmen dürfen. Es bedürfte daher einer Regelung im Gesellschaftsvertrag. Darin wäre auch zu regeln, welche Rechte den Gästen zustehen, etwa im Hinblick auf die Sitzungsunterlagen, Rederecht, Informationsrecht etc. B. Umsetzung B.1 Bei einem beratenden Aufsichtsratsmandat wäre vom Betriebsrat eine Person zu benennen, die dann formell von der Gesellschafterversammlung zu bestellen wäre. Das Mandat wäre an eine bestimmte Person gebunden. Eine Vertretungsregelung ist in den Aufsichtsräten nicht gegeben. Die Einräumung eines beratenden Aufsichtsratsmandates hätte zur Folge, dass die bestellte Person bei allen Tagesordnungspunkten anwesend wäre. Eine Behandlung bestimmter Tagesordnungspunkte, die beispielsweise die Geschäftsführung betreffen, wäre ohne Beteiligung des Betriebsrates nicht möglich. – 3 – Bei folgenden Gesellschaften könnte umgehend ein Mitglied des Betriebsrates zum beratenden Aufsichtsratsmitglied bestellt werden: VOLKSWOHNUNG GmbH VOLKSWOHNUNG Service GmbH Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH Karlsruher Messe- und Kongress GmbH KTG Karlsruhe Tourismus GmbH Fächerbad Karlsruhe GmbH Die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften haben keine Personalvertretungen: KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Karlsruher Fächer GmbH Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG KBG - Karlsruher Bädergesellschaft mbH (Personalvertretung über die Bäderbetriebe) Bei einer späteren Bildung einer Personalvertretung könnte auch bei diesen Gesellschaften ein Mitglied des Betriebsrates zum beratenden Aufsichtsratsmitglied bestellt werden. B.2. Bei einem alternativ denkbaren Hinzuziehen von Mitgliedern des Betriebsrates zu bestimmten Tagesordnungspunkten als Sachverständige oder Auskunftspersonen wäre auf Wunsch des Aufsichtsrates die Behandlung bestimmter Themen mit Beteiligung des Betriebsrates möglich. Die Einbindung bei Tagesordnungspunkten, die das Personal direkt betreffen, kann - wie im Antrag gewünscht – erreicht werden. In den städtischen Gesellschaften kann von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Personalvertretung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ausgegangen werden. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Geschäftsführung und Personalvertretung statt, sodass die Personalvertretung auch außerhalb der Gremiensitzungen eng in die Entwicklung des Unternehmens eingebunden ist. Das Hinzuziehen eines Mitglieds des Betriebsrates als Sachverständiger oder Auskunftsperson ist bei allen Gesellschaften umsetzbar. B.3 Die Einräumung eines ständigen Gastrechts bedarf wie oben beschrieben der Änderung der Gesellschaftsverträge bei sämtlichen betroffenen Gesellschaften. Das ist ein sehr aufwändiges und zeitintensives Verfahren. In Anbetracht der umsetzbaren Alternative eines beratenden Aufsichtsratsmandates erscheint diese Variante nicht sinnvoll. C. Handlungsempfehlung Die Verwaltung rät aufgrund der unter Punkt A dargestellten schwierigen Handhabung von einer Umsetzung der Variante „Hinzuziehung von Sachverständigen oder von Auskunftspersonen“ ab. Stattdessen schlägt die Verwaltung die Möglichkeit der Bestellung eines Vertreters des Betriebsrates zum beratenden Aufsichtsratsmitglied vor. Die Bestellung kann von der jeweiligen Gesellschafterversammlung nach Benennung der Person durch die Personalvertretung der jeweiligen Gesellschaft beschlossen werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – 4 – 1. Der Gemeinderat beschließt, dass bei folgenden städtischen Beteiligungen eine Vertreterin/ein Vertreter des Betriebsrates – nach Benennung durch den Betriebsrat – von der Gesellschafterversammlung zum beratenden Aufsichtsratsmitglied bestellt werden soll: a) VOLKSWOHNUNG GmbH b) VOLKSWOHNUNG Service GmbH c) Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH d) Karlsruher Messe- und Kongress GmbH e) KTG Karlsruhe Tourismus GmbH f) Fächerbad Karlsruhe GmbH Der Gemeinderat ermächtigt die städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversammlungen der vorgenannten Gesellschaften auf Vorschlag der jeweiligen Personalvertretung diese Bestellungen vorzunehmen. 2. Nach Bildung einer Personalvertretung gilt Beschlussziffer 1 entsprechend auch bei auch bei g) KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH h) Karlsruher Fächer GmbH i) Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG j) KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH
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Extrahierter Text
Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 15. Punkt 16 der Tagesordnung: Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Be- schäftigten in allen Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften Vorlage: 2021/1005 dazu: Änderungsantrag: FDP Vorlage: 2021/1005/1 Punkt 16.1 der Tagesordnung: Betriebsratsmitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten in alle Aufsichtsräte städtischer Gesellschaften einbinden Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0724 Punkt 16.2 der Tagesordnung: Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2019/0924 Punkt 16.3 der Tagesordnung: Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2019/0931 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, dass bei folgenden städtischen Beteiligungen eine Vertrete- rin/ein Vertreter des Betriebsrates – nach Benennung durch den Betriebsrat – von der Ge- sellschafterversammlung zum beratenden Aufsichtsratsmitglied bestellt werden soll: a) VOLKSWOHNUNG GmbH b) VOLKSWOHNUNG Service GmbH c) Arbeitsförderung Karlsruhe gGmbH d) Karlsruher Messe- und Kongress GmbH e) KTG Karlsruhe Tourismus GmbH f) Fächerbad Karlsruhe GmbH Der Gemeinderat ermächtigt die städtischen Vertretungen in den Gesellschafterversamm- lungen der vorgenannten Gesellschaften auf Vorschlag der jeweiligen Personalvertretung diese Bestellungen vorzunehmen. 2. Nach Bildung einer Personalvertretung gilt Beschlussziffer 1 entsprechend auch bei auch bei – 2 – g) KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH h) Karlsruher Fächer GmbH i) Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG j) KBG – Karlsruher Bädergesellschaft mbH Abstimmungsergebnis: Antrag LINKE: Mehrheitliche Ablehnung (4JA-Stimmen, 40 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Antrag FDP: Mehrheitliche Ablehnung (12 JA-Stimmen; 31 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Unveränderte Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (30 JA-Stimmen, 12 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16, 16.1, 16.2 und 16.3 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss am 21. September 2021 und auf die Ge- meinderatssitzung am 24. September 2019. 16.1 und 16.3 dürften als erledigt betrachtet werden, brauchen wir nachher nicht abstimmen, diskutieren schon. Ergänzend dazu noch ein Änderungsantrag der FDP, der jetzt noch keine Zif- fer hat, weil er relativ neu ist. Wir steigen gleich in die Debatte ein. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Es ist äußerst sinnvoll, dass in vielen weiteren Gesellschaften Be- triebsratsmitglieder in den Aufsichtsräten als beratendes Mitglied bestellt werden. Dies ist posi- tiv für unsere Stadt und für die Gesellschaften. Betroffen ist zum Beispiel eine Gesellschaft mit vielen Mitarbeiter/innen wie die Volkswohnung. Zu jeder Zeit und insbesondere aber zu Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass die Interessen der Beschäftigten ernst genommen werden. Was treibt sie um, warum genau identifizieren sich Arbeitnehmer/innen mit ihrem Betrieb, warum eventuell nicht so sehr? Warum Betriebsräte wichtig sind, haben wir im Badi- schen Staatstheater gesehen. Es geht aber um mehr. Es gibt niemanden, der in einem solch hohen Maß ein Interesse an dem Erfolg eines Unternehmens hat wie die Beschäftigten. Viele Betriebsräte haben vier oder mehr Geschäftsführungen erlebt, haben sie miteinander verglei- chen können und Unterschiede feststellen können, und Betriebsräte haben regelmäßig Infor- mationen aus den verschiedensten Abteilungen, die bei ihnen zusammenkommen, was bedeu- tet, dass Betriebsräte, das weiß ich auch aus eigener Erfahrung, im Aufsichtsrat weit über das Thema direkte Interessen der Beschäftigten wichtig sind für einen Betrieb mit ihren Impulsen, mit ihrem Wissen, mit ihren Vergleichen. Gut, dass ihre Infos und Ansichten jetzt ernster ge- nommen werden. Zum Antrag der LINKEN: Wir halten es für sinnvoll, dass Betriebsrät/innen zunächst ein bis zwei Jahre in einem ersten Schritt noch kein Stimmrecht haben, sondern, dass wir jetzt eben diesen ersten Schritt gehen und in einem zweiten Schritt können wir uns dieses Thema vorstellen und darüber noch mal reden, danke. Stadtrat Hofmann (CDU): Ja, ich stimme der Kollegin Anlauf sicherlich zu, dass es sinnvoll ist, dass man Betriebsräte auch in den Aufsichtsräten als Vertreterinnen und Vertreter hört. Das macht auf jeden Fall Sinn, denn gerade zum Gelingen eines jeweiligen Projektes oder zum Ge- lingen auf der jeweiligen Gesellschaften ist ein Miteinander absolut anzustreben. Also, von da- her denke ich, ist dies ganz klare Sache. Allerdings halte ich es überhaupt nicht für zielführend, immer weiter alles aufzusplitten, immer weiter alles eben größer zu machen. Gerade haben wir – 3 – den Bürgervereinen teilweise den Sitz in dem einen oder anderen Gremium verwehrt. Also, das halte ich dann für ein ganz schlechtes Zeichen deswegen. Aber eins ist ganz klar, dass zu den Punkten, die eben das Personal betreffen, der Betriebsrat dazugehört und auch immer gehört werden muss, ist unserer Ansicht nach unstrittig. Von daher finde ich oder finden wir als CDU- Fraktion auch diesen Änderungsantrag der FDP-Fraktion für sehr zielführend, dass man die Be- triebsräte eben zu den jeweiligen Punkten da auch entsprechend da zuhört. Jetzt sagt, nach- dem das so kurzfristig kam, jetzt sagt die Antwort der Verwaltung, dass die vorgeschlagene Pra- xis eben nicht empfohlen würde, da es deutlich schwieriger zu handhaben wäre. Für uns ist es aber trotzdem zielführender, dies punktuell eben dort zu machen, genau aus diesen vorgenann- ten Gründen und dann lieber ist es etwas schwieriger, als dass man den anderen Punkt wählt, sie eben als ständige Mitglieder eben dazu zu nehmen einerseits den Aufsichtsrat immer größer zu machen und andererseits auch als schlechtes Zeichen gegenüber jetzt zum Beispiel den Bür- gervereinen, die man dort entsprechend halt jetzt aus den Gremien rausgenommen hat. Wir würden daher gerne dem Änderungsantrag der FDP zustimmen und der Vorlage so eben nicht zustimmen, danke schön. Stadtrat Zeh (SPD): Engagierte Mitarbeiter sind ein wichtiges Kapital für alle Führungen und natürlich auch für die Stadt und ihre Gesellschaften. Betriebsräte und Personalräte sind natür- lich engagierte Mitarbeiter und sind natürlich deshalb besonders auch mit der jeweiligen Ge- sellschaft verbunden, aber Herr Kollege Hofmann, also Bürgervereine waren noch in keiner un- serer städtischen Gesellschaften. Also, es ist sicherlich ein ganz anderes Thema. Wir sind hier deutlich für mehr Mitsprache, und wir gehen mit unserem Antrag, da sehen wir uns mit der Verwaltungsvorlage eingebunden. Es ist jetzt zwei Jahre lang durch verschiedene Gremien in der Stadt gelaufen. Die Anträge stammen ja letztendlich von 2015. Diese Lösung, beratende Mitglieder, ist bei vielen der Gesellschaften, sie sind ja aufgeführt, schon im Gesellschaftsver- trag enthalten. Das heißt, es kann tatsächlich schnell umgesetzt werden. Mittelfristig können wir uns es natürlich durchaus auch vorstellen, aber dann müssen natürlich die Gesellschaftsver- träge geändert werden, auch die Aufsichtsräte müssten noch mal frisch betrachtet werden, dass auch stimmberechtigt diese Vertretungen da sind. Es gibt ja auch einige Gesellschaften, die noch gar keine Personal- oder Betriebsräte haben. Ich bin mal gespannt, ob die dann jetzt auch tatsächlich erfolgen. Aber wir haben natürlich auch schon erfolgreiche Gesellschaften, ich sage jetzt mal nur VBK oder Stadtwerke, wo es schon seit Jahren stimmberechtigte Mitglieder gibt, und die haben immer sehr guten Einfluss und sind wirklich Sprachrohr der Mitarbeiter. Sie wissen, was in den Firmen geht. Den Änderungsantrag der FDP lehnen wir ab. Ich muss zugeben, ich habe eine persönlich unan- genehme Erfahrung gemacht mit einem Aufsichtsrat Ihrer Fraktion in einer bestimmten Gesell- schaft, der bei dem Gespräch mit dem Aufsichtsrat, ich sage nicht, Herr Kollege Ehlgötz, in wel- cher Gesellschaft das war, hier dieses bewusst boykottiert hat und die Sitzung so mit beraten- den Aufsichtsräten als nichtgültig anerkannt hat. Daher finde ich das ein bisschen seltsam, Ihren Antrag, und wir lehnen den Antrag ab. Wir stimmen der Vorlage der Verwaltung, so, wie sie da ist, zu. Unser Antrag ist damit eingegangen. Den Antrag der LINKEN lehnen wir heute auch noch ab, können uns das aber in Zukunft durchaus vorstellen, dass man es dann zu stimmberechtig- ten Mitgliedern auch irgendwann macht, danke schön. Stadträtin Böhringer (FDP): Ich bringe es mal auf den Punkt, hier möchte der Gemeinderat in die Belange eines Aufsichtsrates eingreifen. Ganz kurz zur Historie: Am 24.9.2019, vor zwei Jah- ren, erging der Beschluss, die betreffenden Anträge in den Hauptausschuss zu verweisen. Da- – 4 – mals wurde uns mitgeteilt, wie kompliziert, geradezu unmöglich die Erfüllung des Wunsches der Antragsteller sei. Zwei Jahre später nun die Beratung im Hauptausschuss, und heute scheint das alles überhaupt kein Problem zu sein, keine Rede mehr von seinerzeit Gremienbeschluss, Regierungspräsidium oder notarieller Beglaubigung. Also, ich frage mich jetzt, wie wurden wir vor zwei Jahren informiert. Also, darüber wundern wir uns. Jetzt stellt sich für uns aber die Sachlage so dar: Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die Geschäfts- führung. Die Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte werden aus den Fraktionen entsandt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates soll sowohl Schäden von der Tochtergesellschaft abwenden wie auch das Wohl des Gesamtkonzerns Stadt im Blick haben. Die Arbeitnehmervertretung vertritt die Arbeitnehmerschaft gegenüber der Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt sozu- sagen das Gesamtkonstrukt der Gesellschaft. Dies führt eben zur Trennung der verschiedenen Gremien und deren unterschiedlichen Aufgabenstellung. Da es aber immer wieder Tagesord- nungspunkte gibt, die einer genaueren Expertise bedürfen, haben wir den Änderungsantrag gemäß der Ziffer 2b der Vorlage der Verwaltung gestellt, und anders als die Verwaltung halten wir dieses Vorgehen auch für machbar. Das entspricht aus unserer Sicht auch der Aufgabentei- lung in den Gesellschaften, die Gesellschaften, deren finanzielle Gesundheit wir ja an anderer Stelle noch mal besprechen, Stichwort TOP 23. Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und im Weiteren würden wir die Vorlage ablehnen, vielen Dank. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich bin in drei kommunalen Aufsichtsräten, KASIG, Stadtwerke, KVVH. Dort sind Betriebsräte die ganze Zeit dabei und dürfen auch abstimmen, und ganz ehr- lich, in all den Jahren habe ich das immer nur als positiv empfunden. Das Gremium wird dadurch bereichert, die Beratung ist ausgeglichener und die Geschäftsführung kann den Auf- sichtsräten auch nicht mehr alles einfach so erzählen, weil jemand aus dem Betrieb mit dabei ist. Vor diesem Hintergrund werden wir als Fraktion der Vorlage zustimmen, so wie sie von der Stadt kommt. Wir halten es für einen guten Kompromiss und wir glauben, dass die Aufsichtsrä- te durch die eine hinzugezogene beratende Person aus dem Personal- bzw. Betriebsrat berei- chert wird, dass die Beratungen dadurch besser werden. Über den Antrag der FDP haben wir uns sehr gewundert, weil er doch eigentlich einen Aspekt der Vorlage aufnimmt, der dort schon erklärt wurde. Es macht keinen Sinn, Leute zu bestimmten Punkten nur hinzuzuziehen und zu anderen wieder wegzuschicken. Erst mal ist es mit großem Aufwand verbunden und zum ande- ren ist es doch sinnvoll, wenn diese Personen, die sich im Betrieb gut auskennen, die ganze Zeit dabei sind und bei allen Punkten Auskunft geben können, wenn man diese braucht. Deswegen werden wir dem Änderungsantrag der FDP, der ja in der Vorlage schon erklärt wurde, dass er keinen Sinn macht, auch nicht zustimmen. Ebenfalls werden wir dem Änderungsantrag der LIN- KEN nicht zustimmen, zum einen, weil es nicht umsetzbar ist und zum anderen, weil wir gerne erst mal die von der Verwaltung jetzt vorgelegte Verfahrensweise mit den beratenden Mitglie- dern ausprobieren möchten und dann kann man ja sehen, wie sich das Ganze weiterentwickelt, vielen Dank. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Wir wollen, dass die Betriebsräte in den Aufsichtsräten als stimmberechtigte Mitglieder geführt werden, weil es ist einfach auch eine Frage von Selbstver- trauen, Selbstbewusstsein, wenn ich gleichberechtigt in so einem Gremium arbeite kann und als beratendes Mitglied, ja, sorry, dann liegt es immer an dem jeweiligen Vorsitzenden, wie wichtig er es findet, sich beraten zu lassen von einem Betriebsratsmitglied. Ich finde, die Gleichberechtigung ist wichtig. Wir haben ein Betriebsverfassungsgesetz. Wir haben Demokra- tie im Betrieb in unserer Verfassung hinterlegt. Das heißt, Betriebsräte, auch Personalräte und – 5 – Personalrätinnen, sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie, und deshalb finde ich schon, dass wir als Stadt, als öffentlicher Arbeitgeber, hier auch durchaus beispielhaft vorange- hen können und tatsächlich diese innerbetriebliche Demokratie, dieses Mitbestimmungsrecht wirklich auch wahrnehmen. Deshalb halten wir unseren Änderungsantrag aufrecht und ich den- ke, es ist ganz einfach, in der Beschlussvorlage von der Stadtverwaltung diesen Begriff „zum beratenden Aufsichtsratsmitglied bestellt werden“, in „zum stimmberechtigten Aufsichtsrats- mitglied bestellt werden“, umzuwandeln und dann haben wir in einem Schritt das, was jetzt auch die Kollegen von der SPD oder auch Die GRÜNEN signalisiert haben. Man kann sich das durchaus vorstellen, aber ich frage mich, warum denn erst in zwei Jahren? Es wird ja sowieso eine Weile brauchen, bis dieses umgesetzt wird. Warum dann nicht jetzt gleich? Wenn wir der Meinung sind, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben was beizutragen, dann frage ich mich, warum sie nicht stimmberechtigt sein sollen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar. Aufsichtsräte zweier Klassen finde ich absolut unzumutbar in einer Zeit, wo wir die ganze Zeit davon reden, dass Menschen ernst genommen werden müssen, beteiligt werden müssen an all dem, was sie tagtäglich betrifft und berührt. Dann verstehe ich nicht, warum hier nicht dieser Schritt gleich gegangen werden soll. Für uns ist klar, dass natürlich der FDP-Antrag ein Schritt nach hinten wäre, genauso leider auch der von der SPD. Da hätten wir im dritten Punkt durch- aus zugestimmt, aber die ersten zwei Punkte würden wir lieber gleich mit dem stimmberechtig- ten Aufsichtsratsmitglied erledigen. Und von daher kann ich nur appellieren, nehmt die Leute ernst, die haben Erfahrungen, die können was beitragen, die wissen, was im Betrieb läuft und davon profitiert jeder Aufsichtsrat und deshalb mit gleichen Rechten ausstatten und deshalb stimmberechtigt, bitte. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Wenn ich mir die Debatte so anhöre, bin ich doch ein bisschen überrascht, was für eine Auffassung viele von Ihnen zu haben scheinen von Unternehmensfüh- rung und Unternehmenskultur. Die scheint mir doch recht veraltet. Heutzutage im Zeitalter von Fachkräftemangel oder überhaupt Personalmangel ist es schon lange so, dass Mitarbeiter Mit- spracherecht haben im Alltagsgeschäft, dass sie Ideen einbringen können, dass die Geschäfts- führung oder die Inhaber froh sind, wenn sich die Mitarbeiter positiv einbringen. Das schweißt auch zusammen, und das ist nicht nur in der freien Wirtschaft so, das ist auch bei den städti- schen Gesellschaften so. Und dass es natürlich, wie überall, schwarze Schafe gibt, siehe Staats- theater, die gibt es auch in der freien Wirtschaft, dafür sind diese Sicherungsmechanismen drin. Ich habe kein Problem mit der Transparenz und dass Mitarbeiter beteiligt werden, auch in dem Aufsichtsrat als beratendes Mitglied sein können. Wir stimmen der Verwaltungsvorlage sehr gerne zu, aber ich möchte Sie doch mal im Zuge der Debatte bitten, darüber nachzudenken, was das auch für Auswirkungen haben kann. Es gibt sicherlich dort auch einige Punkte, wo es nicht von Vorteil ist, wenn Mitarbeiter dabei sind, gerade wenn es um Kollegen geht, denen man vielleicht sehr nahe steht. Also, es ist nicht immer unbedingt der richtige Fall. Es ist auch nicht für jede Gesellschaft passend, auch bei den städtischen Gesellschaften, man sieht es ja da dran, dass gar nicht alle Betriebsräte haben, da kenne ich auch Beispiele, wo ich weiß, dass es untereinander so ein tolles Team ist, dass die Hierarchien sehr flach sind und dass das Unter- nehmen keine Demokratur hat. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Ich möchte noch mal ein paar Punkte klarstellen. Das eine ist, wir verstoßen bisher nicht gegen irgendein Gesetz, das ein gewisses Quantum an Mitbestimmung vorsieht. Wir haben das in allen Gesellschaften umgesetzt, wo wir rechtlich dazu verpflichtet sind. Was jetzt die Frage ist, wie gehen wir mit den anderen Gesellschaften um, und da gibt es – 6 – jetzt den Vorschlag, dass wir hier einsteigen in eine Mitbestimmung, die jetzt zunächst mal die- se beratende Option zulässt. Ich glaube, man muss dann auch zügig darüber nachdenken, ob man dann auch den nächsten Schritt geht. Das erfordert aber, und das war das, was wir damals, Frau Stadträtin Böringer, Ihnen mitgeteilt hatten, das erfordert umfangreiche Veränderungen der Gesellschaftsverträge und vieles mehr. Das ist das eine, und der andere Punkt ist, es gibt auch große Vorbehalte gegen diese Mitbe- stimmung. Also, ich bin ja in einem Stiftungsrat, da habe ich zwei Anläufe gebraucht, um we- nigstens dem Personalratsvorsitzenden als beratendes Mitglied zu einzelnen Punkten hinzuzu- ziehen. Jetzt haben alle zwei Jahre lang gemerkt, dass das gar nicht wehtut, sondern dass das allen sehr guttut und jetzt kann ich beim nächsten Anlauf versuchen, dass wir dann auch ir- gendwann mal an die entsprechenden Regelungen gehen. Da hier auch das Land beteiligt ist, ist das noch eine etwas größere Kurve, aber so, denke ich, muss man schrittweise versuchen, diese Ängste abzubauen. Es hat keinen Sinn, wenn Sie am Ende Mitbestimmung einführen, obwohl Sie es nicht müssten, Mitstimmrecht, Frau Stadträtin, wenn es dort auch im Unternehmen selbst und vielleicht auf verschiedenen anderen Bänken der Bank erst mal große Vorbehalte gibt. Deswegen bitten wir um diesen Zeitaufschub, der uns die Möglichkeit gibt, Erfahrungen zu sammeln, der den Geschäftsführern Möglichkeiten gibt, Erfahrungen zu sammeln. Auch hin- sichtlich des Aufeinanderzugehens der Kulturen, denn Mitbestimmung ist noch mal was ande- res als reine Arbeitnehmervertretung gegenüber der Geschäftsführung. Das ist eine ganz ande- re Hausnummer an der Stelle. Da müssen Sie plötzlich ganz andere Aspekte berücksichtigen. Sie sollen es ja auch, deswegen wollen Sie ja mitbestimmen und insofern ist das jetzt keine Ent- scheidung für oder gegen ein Modell, sondern ein erster Schritt. Wie weit Sie diese Schritte gehen wollen, entscheiden am Ende Sie wieder bzw. da bin ich ja bei Ihnen, auch in einzelnen Gesellschaften wird das entschieden. Heute kommen wir, glaube ich, aber schon ein großes Stück in einer vernünftigen Richtung weiter und überall da, wo wir Mitbestimmung haben, gibt es immer natürlich auch Situationen, die einen ein bisschen anstrengen, aber ich kann aus mei- ner Lebenserfahrung immer nur sagen, am Ende ist es immer total sinnvoll, die Arbeitnehmer- vertretungen in eine Mitbestimmung und Mitentscheidung miteinzubinden. Das ist übrigens einer der Faktoren des deutschen Modells, wie Wirtschaft hier organisiert wird und Sozialpart- nerschaft, die dieses Land so erfolgreich gemacht haben. Diese Aussage werden nicht alle tei- len, damit kann ich leben, aber ich glaube, man könnte es ganz gut begründen. In diesem Sinne kommen wir jetzt zu einer Entscheidung. Ich rufe zunächst den weitestgehen- den Antrag auf, das ist der Antrag der LINKEN und bitte um Ihr entsprechendes Votum. – Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Jetzt rufe ich den Antrag der FDP auf und bitte um Ihr Votum. – Der ist auch mehrheitlich abge- lehnt. Damit die unveränderte Beschlussvorlage der Verwaltung, und da bitte ich um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, und dann gehen wir auf diesem Weg jetzt durch die einzel- nen Aufsichtsräte weiter. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 7 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2021