Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/1003 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Hauptamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Aufgrund der §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 28. September 2021 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe vom 22. Juni 2010 (Amtsblatt vom 25. Juni 2010), zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Juli 2018 (Amtsblatt vom 19. Oktober 2018), wird wie folgt geändert: 1. § 1 „Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates“ erhält folgende Fassung: „(1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.005 €. (2) Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.005 €. Üben mehrere Personen die Funktion der Fraktionsführung gleichberechtigt aus, so erhalten sie die Summe der unter Satz 1 genannten Pauschale zu gleichen Teilen. (3) Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwands- entschädigung von 503 €. Bei Fraktionen mit mindestens neun Mitgliedern erhalten auch die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden diese Entschädigung. (4) Stadträtinnen und Stadträte erhalten als Ersatz ihrer finanziellen Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für die notwendige Pflege von Familienangehörigen im Sinne von § 20 Abs. 5 LVwVfG im häuslichen Bereich während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eine zusätzliche monatliche Pauschale in Höhe von 150,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag unter Vorlage von Nachweisen für den jeweiligen Monat zweimal jährlich nachträglich, jeweils zum 31.07. bzw. 31.12. (5) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten, sofern sie nicht darauf verzichten, neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 für die Ausübung des Mandats innerhalb des Stadtgebiets ein KVV-Jahresabonnement sowie bei Bedarf Parkwertkarten für die Tiefgarage am Friedrichsplatz.“ 2. § 2 Absatz 1 „Entschädigung der Mitglieder der Ortschaftsräte“ wird wie folgt geändert: „(1) Die ehrenamtlichen Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von in Hohenwettersbach, Stupferich und Wolfartsweier 70 €, in Wettersbach 90 €, in Grötzingen 120 €, in Neureut 201 €, in Durlach 251 €. 3. § 5 Absatz 2 „Aufwandsentschädigung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner“ wird wie folgt geändert: „(2) Die Höhe der jährlichen Entschädigung beträgt 45 € pro Teilnahme an einer Sitzung des jeweiligen Ausschusses.“ Artikel 2 Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt vom ____________ .
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/1003 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: HA Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 14 x vorberaten Gemeinderat 28.09.2021 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage 1 angeschlossene Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Erhöhung um 109.000 € auf 970.000 €. 970.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Um eine kontinuierliche, angemessene Dynamisierung der Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates zu erzielen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.06.2010 entschieden, dass eine Anpassung an die Entwicklung der Besoldung im Höheren Dienst jeweils zur Mitte einer Sitzungsperiode erfolgen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die jeweilige Satzungsänderung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Anpassung wäre demnach wieder zum 01.01.2022 vorgesehen. Der zuletzt zum 01.01.2017 festgelegte Bezugswert für die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 890,00 €. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung hat der damalige Gemeinderat die Erhöhung um ein Jahr verschoben, sie wurde erst zum 01.01.2018 wirksam. Gemäß der Entwicklung der Besoldung für den Höheren Dienst von 2017 bis 2021 wird ab 01.01.2022 eine Anpassung der monatlichen Aufwandsentschädigung auf 1.005 € vorgeschlagen. Auswirkung auf die Entschädigung der Ortschaftsratsmitglieder: Eine Erhöhung der Entschädigung für den Gemeinderat auf 1.005 € führt zu einer Erhöhung der Entschädigungssätze der Ortschaftsratsmitglieder, da hier eine Kopplung besteht. Die Ortschaftsratsmitglieder werden entsprechend der Größe der Ortschaften (mit einer Progression zu Gunsten der kleineren Ortschaften) entschädigt. Sie erhalten einen festgelegten Prozentsatz aus der Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates. Hohenwettersbach Stupferich Wolfartsweier Wettersbach Grötzingen Neureut Durlach Bevölkerungszahl (Stand: 31.03.2021) 2.994 2.936 3.087 6.001 9.103 18.921 30.450 Festgelegter Prozentsatz 7 % 9 % 12 % 20 % 25 % derzeit 65 € 85 € 110 € 180 € 225 € ab 01.01.2022 70 € 90 € 120 € 201 € 251 € Finanzielle Auswirkungen im Überblick: Die Erhöhung des Grundbetrags auf 1.005 € führt zu folgendem Mehraufwand: Gemeinderat 86.000 € Ortschaftsräte 23.000 € Die Beträge sind bei den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. – 3 – Ergänzende Leistungen: Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten, sofern sie nicht darauf verzichten, für die Ausübung des Mandats innerhalb des Stadtgebiets ein KVV-Jahresabonnement sowie bei Bedarf Parkwertkarten für die Tiefgarage am Friedrichsplatz. Aus Gründen der Transparenz und Klarstellung sind diese ergänzenden Leistungen in der Entschädigungssatzung auszuweisen. Aufwandsentschädigung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner: Die beratenden Mitglieder der gemeinderätlichen Ausschüsse und Gremien erhalten neben dem Sitzungsgeld von 40 € als freiwillige Leistung der Stadt je Sitzung einen zusätzlichen Betrag, der dem Wert zweier KVV-Einzelfahrkarten innerhalb des Stadtgebiets entspricht. Zur Vereinfachung und besseren Transparenz empfehlen wir, diesen Betrag in die Pauschale der Entschädigungssatzung einfließen zu lassen. Eine Festlegung der Pauschale auf 45 € wäre, auch im interkommunalen Vergleich, angemessen. Anlage 2 enthält eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Fassung der Entschädigungssatzung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage 1 angeschlossene Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe.
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1 ANLAGE 2 SYNOPSE - geänderte Textpassagen der Entschädigungssatzung - Fassung vom 17. Juli 2018 (Amtsblatt vom 19. Oktober 2018) Neufassung (ab 01.01.2022) geänderte bzw. neu gefasste Passagen Anmerkungen § 1 Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 890 €. (2) Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 890 €. (3) Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 445 €. Bei Fraktionen mit mindestens neun Mitgliedern erhalten auch die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden diese Entschädigung. (4) Stadträtinnen und Stadträte erhalten als Ersatz ihrer finanziellen Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für die notwendige Pflege von Familienangehörigen im Sinne von § 20 Abs. 5 LVwVfG im häuslichen Bereich während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eine zusätzliche monatliche Pauschale in Höhe von 150 €. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag unter § 1 Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates (1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.005 €. (2) Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.005 €. Üben mehrere Personen die Funktion der Fraktionsführung gleichberechtigt aus, so erhalten sie die Summe der unter Satz 1 genannten Pauschale zu gleichen Teilen. (3) Stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 503 €. Bei Fraktionen mit mindestens neun Mitgliedern erhalten auch die zweiten stellvertretenden Vorsitzenden diese Entschädigung. (4) Stadträtinnen und Stadträte erhalten als Ersatz ihrer finanziellen Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder für die notwendige Pflege von Familienangehörigen im Sinne von § 20 Abs. 5 LVwVfG im häuslichen Bereich während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eine zusätzliche monatliche Pauschale in Höhe von 150 €. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag unter Vorlage von Nachweisen für den jeweiligen Monat zweimal jährlich Anpassung der Beträge an die Entwicklung der Besoldung im Höheren Dienst von 2017 bis 2021. Satz 2: Klarstellung 2 Fassung vom 17. Juli 2018 (Amtsblatt vom 19. Oktober 2018) Neufassung (ab 01.01.2022) geänderte bzw. neu gefasste Passagen Anmerkungen Vorlage von Nachweisen für den jeweiligen Monat zweimal jährlich nachträglich, jeweils zum 31.07. bzw. 31.12. nachträglich, jeweils zum 31.07. bzw. 31.12. (5) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten, sofern sie nicht darauf verzichten, neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 für die Ausübung des Mandats innerhalb des Stadtgebiets ein KVV- Jahresabonnement sowie bei Bedarf Parkwertkarten für die Tiefgarage am Friedrichsplatz. Transparenz und Klarstellung § 2 Entschädigung der Mitglieder der Ortschaftsräte (1) Die ehrenamtlichen Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von in Hohenwettersbach, Stupferich und Wolfartsweier 65 €, in Wettersbach 85 €, in Grötzingen 110 €, in Neureut 180 €, in Durlach 225 €. § 2 Entschädigung der Mitglieder der Ortschaftsräte (1) Die ehrenamtlichen Mitglieder der Ortschaftsräte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von in Hohenwettersbach, Stupferich und Wolfartsweier 70 €, in Wettersbach 90 €, in Grötzingen 120 €, in Neureut 201 €, in Durlach 251 €. Erhöhung der Entschädigungssätze der Ortschaftsratsmitglieder durch Kopplung mit der Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder. 3 Fassung vom 17. Juli 2018 (Amtsblatt vom 19. Oktober 2018) Neufassung (ab 01.01.2022) geänderte bzw. neu gefasste Passagen Anmerkungen § 5 Aufwandsentschädigung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (2) Die Höhe der jährlichen Entschädigung beträgt 40 € pro Teilnahme an einer Sitzung des jeweiligen Ausschusses. § 5 Aufwandsentschädigung der sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner (2) Die Höhe der jährlichen Entschädigung beträgt 45 € pro Teilnahme an einer Sitzung des jeweiligen Ausschusses. Einberechnung eines Zuschusses für Fahrtkosten, der außerhalb der Satzungsregelung gewährt wurde. § 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2021/1003 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Hauptausschuss, die als Anlage 1 ange- schlossene Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (41 JA-Stimmen, 3 NEIN-Stimmen, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorbera- tung im Hauptausschuss. Vielleicht zu diesem Vorgang ein paar Grundsatzinformationen. Wie Sie wissen, erledigen die Mitglieder des Gemeinderats ihre Aufgaben ehrenamtlich neben ihren hauptberuflichen Ver- pflichtungen. Jeder, der sich die Sitzungsdichte und die Vorlagendichte und den Vorlagenum- fang mal zu Gemüte führt, weiß, was für ein erheblicher Aufwand das für jeden und jede Ein- zelne von Ihnen bedeutet. Die Grundlage für diese Entschädigung, die es dafür gibt, es ist kein Lohn, es ist eine Aufwands- entschädigung, findet sich in der Gemeindeordnung. Es ist also keine Erfindung der Stadt Karls- ruhe, sondern es ist in allen Gremien dieser Art so geregelt. Die Anpassung der Entschädigung an die jeweilige Inflation oder auch andere Entwicklungen ist ja oft ein durchaus streitbares Thema. Hier hat im Jahr 2010 der Gemeinderat entschieden, dass eine Anpassung der Entschä- digung an die Entwicklung der Besoldung im höheren Dienst jeweils zur Mitte einer Sitzungspe- riode erfolgen soll. Das wäre dann von der Logik des damaligen Beschlusses zum 01.01.2022 der Fall. Der heutige Satzungsbeschluss vollzieht also etwas, das der Gemeinderat 2010 schon als Verfahren beschlossen hat und woran er sich bisher auch immer gehalten hat. Gemäß der – 2 – Entwicklung der Besoldung für den höheren Dienst würde damit die Anpassung der monatli- chen Aufwandsentschädigung auf 1.005 Euro erfolgen müssen und auch heute von uns vorge- schlagen werden. Eine Erhöhung der Entschädigung für den Gemeinderat führt auch zu einer Erhöhung der Entschädigungssätze der Ortschaftsratsmitglieder. Da gibt es eine vereinbarte Koppelung, und diese Entschädigungssätze der Ortschaftsratsmitglieder wiederum berücksich- tigt auch die Größe der jeweiligen Ortschaften. Die einzelnen Beträge sind in der Tabelle nach- zulesen. Wir nehmen in die Satzung dann auch neu die ganze Klärung der Fahrkartenthematik auf. Die Ratsmitglieder erhalten ein KVV-Jahresabonnement sowie bei Bedarf Parkwertkarten für die Tiefgarage am Friedrichsplatz. Das muss nicht gemacht werden, aber es kann gemacht werden durch den Einzelnen oder die Einzelne von Ihnen. Das ist jetzt heute keine neue Rege- lung, die wir vorschlagen, sondern wir nehmen sie einfach nur in die Satzung auf, bisher war das ohne Verankerung in der Satzung auch schon so geregelt. Für die beratenden Mitglieder der gemeinderätlichen Ausschüsse und Gremien, nämlich unsere sachkundigen Einwohnerin- nen und Einwohner, wird eine Anpassung der Sitzungspauschale auf 45 Euro vorgeschlagen. Das ist der Hintergrund dieser Satzungsänderung heute. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Ich hatte es ja bereits im Voraus angekündigt, dass unsere Fraktion diese Vorlage ablehnen wird und das liegt nicht daran, dass diese Richtlinie, wie die Erhöhung der Aufwandsentschädigung stattfindet, falsch ist. Sie ist glaube ich richtig. Ich glau- be, es ist auch richtig und wichtig, dass man ehrenamtliche Mandatsträger ganz speziell in der Politik eine angemessene Entschädigung für ihre Aufwendungen gibt. Wir lehnen sie ab aus dem Grund, weil wir es nicht für das richtige politische Signal für den richtigen und klugen Zeit- punkt halten. Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder gehört, dass wir darüber sprechen, dass wir auf einem Konsolidierungskurs sind, wir also dementsprechend alle freiwilli- gen Leistungen der Stadt überprüfen müssen. Als Gesamtpolitik senden wir dann doch deutli- che Signale an die Gesellschaft heraus, dass wir eben derzeit wenig neue Projekte zusätzlich finanzieren können und machen auch sehr deutlich, dass wir obwohl einzelne Projekte gesell- schaftlich notwendig und sinnvoll wären, wir sie nicht finanzieren können. Deshalb halte ich es nicht für sinnvoll, eine freiwillige Leistung, nämlich die entsprechende Entschädigung für die Aufwendungen der Gemeinderäte, um rund 110.000 Euro jetzt zu diesem Zeitpunkt aufzusto- cken. Wir fänden es sinnvoller, wenn wir die nächsten zwei Jahre darauf verzichten und dann die Erhöhung der Entschädigung entsprechend der Regelung vornehmen, wenn wir in einem finanziell besseren Status sind. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich drei Bemerkungen dazu machen. Erstens, nach meinem Ver- ständnis ist das keine freiwillige Leistung, sondern wir haben zu klären, wie eine Entschädigung, die von der Gemeindeordnung vorgegeben ist, sich dann sozusagen in Euro konkretisiert. Zwei- tens ist es keine neue Maßnahme, auf die wir jetzt einfach verzichten können oder nicht, son- dern es ist die Fortführung eines Beschlusses. Drittens, ich weiß nicht, woher der Optimismus kommt, dass die finanzielle Lage in zwei Jahren besser sein soll. Insofern hätten wir dann eine noch größere Diskussion. Viertens, wir haben bisher auch als Stadt, und da sind wir uns auch alle einig, von betriebsbedingten Kündigungen abgesehen. Oder auch die Frage, zu Leistungen, die wir als Stadt erbringen oder von anderen einfordern, und die honoriert werden sollen, das haben wir nie mit Einspardiskussionen verknüpft. Ich sage es ganz persönlich, ich fände es schwierig, wenn der Gemeinderat jetzt ausgerechnet bei sich selbst beginnt, das miteinander zu verknüpfen. Ich würde diese Grenze lieber für alle immer festhalten. – 3 – Das vielleicht als vier Bemerkungen noch mal von Seiten der Verwaltung, aber durchaus auch ganz persönlich, da mir das als ehemaliger Gemeinderat auch immer schon ein ganz wichtiges Thema war. Damit kommen wir zur Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum – das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2021