Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße West - Bericht u. Antragstellung

Vorlage: 2021/0991
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat - Einbringung DHH (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.10.2021

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage_1_Endbericht_Kaiserstraße-West_
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe Kaiserstraße-West Vorbereitende Untersuchungen und gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Endbericht, Stand August 2021 2 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Impressum Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt – Generalplanung und Stadtsanierung E-Mail: stpla@karlsruhe.de Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Sybille Rosenberg Befragung und Öffentlichkeitsbeteiligung: Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung E-Mail: afsta@karlsruhe.de Karlsruhe, August 2021 Stadtplanungsamt | 3 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis Pläne...............................................................................................................................................................5 Verzeichnis Abbildungen ....................................................................................................................................................5 Vorbemerkungen .................................................................................................................................................... 6 Anlass und Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen ..........................................................................................................6 Inhalte und prozessualer Ablauf .................................................................................................................................6 1. Das Untersuchungsgebiet ................................................................................................................................ 8 1.1. Lage und Abgrenzung ...........................................................................................................................................8 1.2. Geschichtliche Einordnung, Denkmalschutz, Sanierungsgeschichte .........................................................................9 1.2.1. Geschichtliche Einordnung und Denkmalschutz .........................................................................................9 1.2.2. Sanierungsgeschichte .............................................................................................................................11 2. Planerische Rahmenbedingungen .................................................................................................................. 13 2.1. Vorgaben übergeordneter Planungen ..................................................................................................................13 2.2. Bauleitplanung ...................................................................................................................................................14 2.3. Integrierte städtebauliche Entwicklung – informelle Planungen der Stadt Karlsruhe ..............................................16 2.3.1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 ...........................................................................16 2.3.2. Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung ........................................................................................16 2.3.3. Räumliches Leitbild Karlsruhe .................................................................................................................17 2.3.4. Leitbild Zukunft Innenstadt .....................................................................................................................17 2.3.5. Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher Innenstadt als Einzelhandelsstandort 2030 .....................18 2.3.6. Klimaschutzkonzept 2030 ......................................................................................................................19 2.3.7. Konzept für Öffentlichen Raum und Mobilität in der Innenstadt (ÖRMI) ...................................................19 3. Bestandsaufnahme und Analyse .................................................................................................................... 21 3.1. Bevölkerungs- und Sozialstruktur .........................................................................................................................21 3.2. Wohnungswirtschaftliche Situation, Wohnungszustand ........................................................................................22 3.3. Gebäudealter, Gebäudezustand und Sanierungsbedarf ........................................................................................23 3.3.1. Gebäudealter .........................................................................................................................................23 3.3.2. Gebäudezustand und Sanierungsbedarf ..................................................................................................23 3.4. Bodenrichtwerte .................................................................................................................................................25 3.5. Quartierscharaktere und Impulsgeber ..................................................................................................................25 3.6. Nutzungsstruktur ................................................................................................................................................26 3.6.1. Gewerbliche Nutzungen, Nahversorgung, Gastronomie, Infrastruktur ......................................................26 3.6.2. Leerstände und aktuelle Entwicklung ......................................................................................................28 3.7. Erschließungsstruktur ..........................................................................................................................................29 3.7.1. Fußgängerzone, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierter Individualverkehr (MIV) .......29 3.7.2. Radwegenetz .........................................................................................................................................30 3.7.3. Fußwegenetz .........................................................................................................................................31 4. Beteiligung der Betroffenen, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ................................. 32 4.1. Eigentümerumfrage zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Mitwirkungsbereitschaft ............................32 4.1.1. Durchführung der Befragung ..................................................................................................................32 4.1.2. Gebäudealter .........................................................................................................................................32 4.1.3. Gebäudezustand und Erneuerungsbedarf ................................................................................................33 4.1.4. Gebäudenutzung und -größe ..................................................................................................................34 4.1.5. Leerstand und Kaltmiete .........................................................................................................................36 4.1.6. Stellplätze ..............................................................................................................................................38 4.1.7. Gebäudeausstattung und Modernisierungsstand .....................................................................................39 4.1.8. Hof und Freisitz ......................................................................................................................................41 4.1.9. Modernisierungsabsichten und geplante Maßnahmen .............................................................................43 4 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 4.1.10. Maßnahmenvorschläge zur Aufwertung des Quartiers .............................................................................46 4.1.11. Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten ..........................................................................47 4.2. Öffentlichkeitsbeteiligung ....................................................................................................................................47 4.2.1. Befragung Bewohnende .........................................................................................................................47 4.2.2. Befragung Gewerbetreibende .................................................................................................................49 4.3. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ............................................................50 5. Analyse der städtebaulichen Missstände ...................................................................................................... 54 5.1. Stadtstrukturelle Missstände und Mängel ............................................................................................................54 5.2. Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen ...................................................................................56 5.3. Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel .....................................................................................57 5.4. Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion ..................................................................................................58 5.5. Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion ..........................................................................................59 6. Integriertes Sanierungskonzept – Ziele und wesentliche Maßnahmen ........................................................ 60 6.1. Schwerpunktbereiche der städtebaulichen Erneuerung .........................................................................................61 6.1.1. Fußgängerzone Kaiserstraße und Kaiserpassage .....................................................................................61 6.1.2. Europaplatz, Ludwigsplatz, Stephanplatz und Karlstraße .........................................................................61 6.1.3. Westliche Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz .................................................................63 6.1.4. Blockinnenbereiche ................................................................................................................................63 6.1.5. Friedrichsplatz, Nymphengarten sowie Lamm- und Ritterstraße ...............................................................64 6.1.6. Erneuerung von Gebäuden/Stärkung der Wohnfunktion ..........................................................................65 6.1.7. Erneuerung öffentlicher Einrichtungen ....................................................................................................65 6.2. Erweiterungsbereiche ..........................................................................................................................................67 6.2.1. Quartier Ständehausstraße/Südlicher Herrenhof ......................................................................................67 6.2.2. Gebietsantritt Ritter- und Kriegsstraße/Neuorganisation Gebäudeerschließung Eckgebäude .....................68 6.2.3. Randbereiche Stephanplatz ....................................................................................................................69 6.3. Flankierende Maßnahmen ...................................................................................................................................70 6.4. Sicherung der Sanierungsziele und Maßnahmen ..................................................................................................70 6.4.1. Werbeanlagensatzung und Sondernutzungsrichtlinien als gestalterische Instrumentarien .........................70 6.4.2. Vergnügungsstättenkonzept und Vergnügungsstättensatzung für die Innenstadt .....................................71 6.4.3. Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ ..................................................71 7. Hinweise zum Sozialplan ............................................................................................................................... 72 8. Kosten- und Finanzierung der Sanierung ....................................................................................................... 73 8.1. Kosten- und Finanzierungsübersicht ....................................................................................................................75 9. Sanierungsverfahren und rechtliche Instrumentarien ................................................................................... 76 9.1. Allgemeines zum Sanierungsverfahren .................................................................................................................76 9.1.1. Das umfassende Sanierungsverfahren .....................................................................................................76 9.1.2. Das vereinfachte Sanierungsverfahren.....................................................................................................76 9.1.3. Genehmigungspflichtige Vorhaben gemäß § 144 BauGB ........................................................................77 9.1.4. Sanierungsrechtliche Vorschriften für beide Verfahrensarten ....................................................................77 9.2. Begründung zur Wahl des Sanierungsverfahrens für das Erneuerungsgebiet „Kaiserstraße-West“ .........................77 9.3. Förmliche Festlegung des geplanten Sanierungsgebiets Kaiserstraße-West ...........................................................79 9.3.1. Abgrenzungsvorschlag ...........................................................................................................................79 9.3.2. Satzungsbeschluss und weiteres Vorgehen .............................................................................................80 10. Fotodokumentation ....................................................................................................................................... 81 11. Plansatz.......................................................................................................................................................... 94 12. Anlagen ........................................................................................................................................................ 110 12.1. Auswertung City-Monitoring – Nutzungsstruktur ..........................................................................................110 Stadtplanungsamt | 5 Verzeichnis Pläne Plan 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet | Luftbildausschnitt Plan 2: Übersicht über die vorhandenen Kulturdenkmale Plan 3: Übersicht abgeschlossene Sanierungsgebiete/Untersuchungsgebiet Plan 4: Überblick über mit Städtebaufördermitteln durchgeführten öffentlichen Maßnahmen im Untersu- chungsgebiet und angrenzend Plan 5: Einwohnerzahl nach Baublöcken Plan 6: Gebäudezustand Plan 7: Übersicht motorisierter Individualverkehr und Parkierung Plan 8: Radwegenetz Plan 9: Stadtstrukturelle Missstände und Mängel Plan 10: Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen Plan 11: Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel Plan 12: Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion Plan 13: Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept Plan 15: Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes Verzeichnis Abbildungen Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes im Stadtgefüge Abbildung 2: Ausschnitt historischer Stadtplan von Karlsruhe 1871 Abbildung 3: Auszug Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 Abbildung 4: Auszug Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2030 Abbildung 5: Auszug Klimafunktionskarte Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2030 Abbildung 6: Übersicht Bebauungspläne Abbildung 7: Ausschnitt Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung Karlsruhe Abbildung 8: Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept 2030 Abbildung 9: Prozentuale Anteile der Altersstruktur im Vergleich Abbildung 10: Wohnungsgrößen im Vergleich Abbildung 11: Quartierscharaktere Abbildung 12: Nutzungskartierung Erdgeschosse Kaiserstraße-West Abbildung 13: Nutzungskartierung Obergeschosse Kaiserstraße-West Abbildung 14: Baualtersklassen Abbildung 15: Gebäudezustand Abbildung 16: Geschosszahl der Gebäude Abbildung 17: Anzahl der Wohnungen je Gebäude Abbildung 18: Nutzungsart der Gebäude Abbildung 19: Nutzungsverteilung nach Stockwerken Abbildung 20: Nutzung Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten Abbildung 21: Leerstand Wohnraum/Gewerbe Abbildung 22: Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnen Abbildung 23: Kaltmiete pro Quadratmeter Gewerbe Abbildung 24: PKW-Stellplatz-Bilanz Abbildung 25: Wärmedämmung Abbildung 26: Modernisierungsstand der Gebäude in den verschiedenen Teilbereichen Abbildung 27: Heizungsart im Gebäude Abbildung 28: Freisitz Abbildung 29: Hof Abbildung 30: Geplante Maßnahmen Abbildung 31: Geplante Modernisierungsmaßnahmen Abbildung 32: Überhitzung – Interesse an Maßnahmen Abbildung 33: Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers Abbildung 34: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Wohnumfeld ...? Abbildung 35: Wie belastend finden Sie Lärm im Umfeld der von Ihnen gepachteten Immobilie? Abbildung 36: Kosten- und Finanzierungsübersicht 6 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Vorbemerkungen Anlass und Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 26. Mai 2020 die Einleitung der Vorbereitenden Untersu- chungen für das projektierte Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Wesentliche Teile des Untersuchungsbereichs waren bereits Teil der abgeschlossenen Sanierungsmaßnahmen Innenstadt-West (2003-2011) und City-West (2006-2014). Jedoch mussten in diesen Sanierungsgebieten Maßnahmen, insbesondere aufgrund der Realisierung des Infrastrukturprojekts „Kombilösung“ (www.kombiloesung.de), zurückgestellt werden. Hierdurch sind im Untersuchungsbereich wesentliche städtebauliche Missstände verblieben, die nun aufgrund der absehbaren Fertigstellung der „Kombilö- sung“, beseitigt werden sollen. Die nach Fertigstellung der Kombilösung vorgesehenen Umbaumaßnahmen in der Karlsruher Fußgänger- zone stehen kurz bevor. Die Umbaumaßnahmen betreffen sowohl die östliche Kaiserstraße in der Innenstadt Ost als auch die westliche Kaiserstraße im Untersuchungsgebiet. Der Umbau dieser zentralen Achse, die eine besondere Strahlwirkung hat, sowie die Aufwertung weiterer öffentlicher Räume werden die Innenstadt nachhaltig, wohl über Jahrzehnte hinweg prägen. Auch in den Baublöcken und Straßen westlich des Marktplatzes zwischen Zirkel, Ritter- und Erbprinzenstraße, die bislang noch kein Bestandteil eines Sanierungsgebiets waren, sollen Maßnahmen im Rahmen des Innen- stadtumbaus angegangen werden, um stadträumlichen und funktionalen Missständen zu begegnen. Aufgrund der hohen Hitzebelastung der Innenstadt werden insbesondere auch Klimaanpassungsmaßnah- men eine wesentliche Rolle im Zuge der Sanierungsmaßnahme haben. Maßnahmen aus dem Gutachten „Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030“ sowie dem im Sommer anlaufenden Prozess zur Erstellung eines Konzepts „Öffentlicher Raum und Mobilität in der Innenstadt“ zur zielgerichteten Steuerung der Innenstadtentwicklung stellen eine wesent- liche Basis für die Erarbeitung der Sanierungsmaßnahmen und Zielsetzungen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen dar. Insgesamt soll das Maßnahmenpaket den Förderschwerpunkten der städtebaulichen Erneuerungspro- gramme Rechnung tragen:  Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit der Innenstadt in einer urbanen Nut- zungsmischung  Erhalt und Erneuerung der Gebäudesubstanz (Werterhaltung, Energieeinsparung)  Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt (Modernisierung, Umnutzung)  generationengerechter Umbau von Wohnungen  Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadtbildprägender Gebäude  ökologische Erneuerung und Anpassung an den Klimawandel (Entsiegelung, Begrünung)  Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen/Qualifizierung öffentlicher Raum und Wohnumfeld  weitgehende Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Die Vorbereitenden Untersuchungen sind mit dem vorliegenden Bericht (Stand August 2021) abgeschlossen. Das Ergebnis des vorliegenden Berichts bestätigt die Sanierungsnotwendigkeit und belegt Realisierungschan- cen. Auf Grundlage des Entwicklungs- und Maßnahmenkonzeptes können weitere Entscheidungen zur Ent- wicklung der Stadt Karlsruhe getroffen werden. Auf Basis des Berichts soll im Herbst 2021 der Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneue- rungsprogramm für das Programmjahr 2022 erfolgen. Im Anschluss soll das Sanierungsgebiet Kaiserstraße- West förmlich festgelegt werden. Bei erfolgreichem Antrag könnten bereits im Jahr 2022 erste Maßnahmen mit finanzieller Unterstützung durch Landes- und Bundesmittel umgesetzt werden. Inhalte und prozessualer Ablauf Im Sinne des § 141 Baugesetzbuch sind Vorbereitende Untersuchungen erforderlich, um Beurteilungsgrund- lagen über die Notwendigkeit, die Art und die Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen müssen planerisch ausreichend vorbereitet sein. Aufgabe der Vorbereitenden Un- tersuchungen ist es, auf Basis einer städtebaulichen Analyse und auf Grundlage einer Beteiligung der Eigen- tümer- und Eigentümerinnen, der im Gebiet lebenden Menschen und der lokalen Akteure sowie der Beteili- gung der Träger öffentlicher Belange festzustellen, Stadtplanungsamt | 7  ob städtebauliche Missstände und Handlungsbedarfe vorliegen,  welche Sanierungsziele und konkreten Maßnahmen notwendig sowie innerhalb eines angemesse- nen Zeitrahmens durchführbar und finanzierbar sind,  wie sich die Mitwirkungsbereitschaft der Sanierungsbeteiligten im Hinblick auf die Sanierungszielset- zungen abzeichnet. Als Maßstab zur Beurteilung der Notwendigkeit der Sanierung werden nach § 136 Baugesetzbuch die soge- nannten „städtebaulichen Missstände“ im Gebiet herangezogen. Diese beziehen sich insbesondere  auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Sicherheit der in dem Untersuchungsgebiet wohnen- den und arbeitenden Menschen,  auf die Funktionsfähigkeit des Untersuchungsgebiets. Die Durchführbarkeit ist durch eine Mitwirkungsbereitschaft der Sanierungsbeteiligten sowie die Finanzier- barkeit der Maßnahmen zu untermauern. Die aus den Handlungsbedarfen abgeleiteten Sanierungsziele und Maßnahmen geben das zu wählende Sanierungsverfahren vor. Nach der förmlichen Festlegung des Sanie- rungsgebietes durch Satzungsbeschluss folgt die eigentliche Durchführung der Sanierungsmaßname mit ei- ner maximalen Laufzeit von 15 Jahren nach Baugesetzbuch. Das nachfolgende Ablaufschema zeigt die einzelnen Schritte der Vorbereitenden Untersuchungen und der Sanierungsdurchführung für das Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West auf. Phase 1 Vorbereitende Untersuchungen 26. Mai 2020 Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB  Ableitung von übergeordneten Zielen auf das Untersuchungsgebiet  Herstellung des gesamtstädtischen Zusammenhangs  Bestandsanalyse und Analyse der städtebaulichen Missstände (§ 136 BauGB)  Klärung der Mitwirkungsbereitschaft  Öffentlichkeitsarbeit  Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  Formulierung von Sanierungszielen und Maßnahmen/Entwicklung gebietsbezoge- nes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept  Erarbeitung von Grundsätzen für einen Sozialplan  Aufstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht  Wahl des Sanierungsverfahrens Oktober 2021 Gremien: Ergebnisbericht und Antragstellung Antragsphase November 2021 Antragstellung zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm beim Land Baden-Württemberg Frühjahr 2022 gegebenenfalls Programmaufnahme Phase 2 Sanierungssatzung geplant im Frühjahr 2022  Gremien: Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (§ 142 Abs. 1 BauGB)  Bekanntmachung (§143 BauGB)  Sanierungsvermerk in den Grundbüchern (§ 143 Abs. 2 BauGB) Phase 3 Durchführung der Sanierungsmaßnahme geplant ab Frühjahr 2022 Öffentlichkeitsarbeit, Konkretisierung von Projekten und Maßnahmen Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (§ 147 BauGB)  Bodenordnung, Grunderwerb  Umzug von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betrieben  Freilegung von Grundstücken  Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen Durchführung von Baumaßnahmen (§ 148 BauGB)  Neu-/Ersatzbau  Modernisierung und Instandsetzung Phase 4 Abschluss der Sanierung  Aufhebung der Sanierungssatzung (§ 162 BauGB)  Löschung des Sanierungsvermerks in den Grundbüchern (§ 163 Abs. 3 BauGB)  Gesamtabrechnung (gegebenenfalls Erhebung von Ausgleichsbeträgen) 8 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 1. Das Untersuchungsgebiet 1.1. Lage und Abgrenzung Das Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West liegt zentral in der Innenstadt von Karlsruhe im Stadtteil Innen- stadt-West. Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes im Stadtgefüge, Stadt Karlsruhe Das Untersuchungsgebiet schließt am Marktplatz unmittelbar an das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost an. Im Untersuchungsgebiet wohnen 1.927 Personen. Die Einwohnerdichte im Untersuchungsgebiet beträgt durch- schnittlich 69 Personen/Hektar. Im Vergleich hierzu hat das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost eine wesentlich höhere Siedlungsdichte von rund 200 Personen/Hektar. Das Untersuchungsgebiet ist ca. 27,9 Hektar groß und umfasst folgende Bereiche:  eine Grundstückstiefe entlang der Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Kaiserplatz  die Baublöcke und Straßen zwischen Stephanienstraße, Karlstraße, Kaiserstraße und Leopoldstraße  eine Grundstückstiefe entlang der Karlstraße zwischen Stephanienstraße und Amalienstraße  das Areal rund um die Plätze Europaplatz, Stephansplatz und Ludwigsplatz inklusive einiger Teilbe- reiche der Erbprinzenstraße, der Waldstraße und der Blumenstraße  die Kaiserpassage  die Baublöcke und Straßen westlich des Marktplatzes zwischen Zirkel, Ritterstraße und Erbprinzen- straße  den Friedrichsplatz, das Naturkundemuseum und den Nymphengarten inklusive der angrenzenden Straßen (Lammstraße und Ritterstraße) und des Antritts zur Kriegsstraße  die gründerzeitlichen Gebäude der Kriegsstraße Bei der Abgrenzung des Gebiets hat man sich auf die Bereiche der abgeschlossenen Sanierungsgebiete In- nenstadt-West und City-West konzentriert, in denen die Behebung städtebaulicher Missstände aufgrund der Umsetzung der Kombilösung zurückgestellt werden mussten. Weiterhin wurden die Quartiere südlich des Zirkels zwischen der Karl-Friedrich- und Ritterstraße, die bislang – mit Ausnahme des Nymphengartens – kein Sanierungsgebiet waren, hinzugenommen. Augenscheinlich bestehen differenzierte städtebauliche Miss- stände. Stadtplanungsamt | 9 Plan 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes | Luftbildausschnitt 1.2. Geschichtliche Einordnung, Denkmalschutz, Sanierungsge- schichte 1.2.1. Geschichtliche Einordnung und Denkmalschutz Die Quartiere zwischen Marktplatz und Karlstraße wurden bis in die 1870er Jahre erbaut. Bis 1822 dehnte sich die Bebauung über die Vergrößerung des Fächers über die Karlstraße und bis zur Kriegsstraße aus. Abbildung 2: Ausschnitt historischer Stadtplan von Karlsruhe, 1871; Quelle: Stadt Karlsruhe 10 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war die Bevölkerung auf 26.000 Einwohner gestiegen, was auch zum weite- ren Ausbau der Blöcke westlich der Karlsstraße beitrug. Während des 2. Weltkrieges wurden große Teile des Untersuchungsgebiets schwer beschädigt beziehungs- weise zerstört. Der Wiederaufbau erfolgte meist im Sinne der vorgegebenen Blockrandbebauung. Heute prägen überwiegend Gebäude aus den 1950er und 60er Jahren das architektonisch vielfältige Bild der Bau- blöcke entlang der Kaiserstraße. Zum Kaiserplatz hin sowie südlich der Stephanienstraße, rund um den Lud- wigsplatz sowie am nördlichen Rand des Friedrichsplatzes befinden teils historische Gebäudeensembles. Im Untersuchungsgebiet sind trotz der schweren Kriegsschäden zahlreiche Kulturdenkmale erhalten bezie- hungsweise wiederaufgebaut. Beispielhaft werden folgende Kulturdenkmale genannt, die heute öffentliche Funktionen haben beziehungsweise Nutzungen beinhalten die für die Innenstadt zentrale Funktionen – sei es Kultur, Handel, Dienstleistung, Gastronomie oder Verwaltung – erfüllen: Am Europaplatz ersetzte das Reichspostgebäude (Fertigstellung 1900) die alte Infanteriekaserne. An das Reichspostgebäude mit seinen Seitenflügeln wurde um 1910 ein Südflügel für ein Postscheckamt ergänzt. Im Gebäudekomplex befindet sich seit 2001das Einkaufszentrum „Postgalerie“. Südlich schließt der Ste- phanplatz an. Der Friedrichsplatz sowie das Museum für die vereinigten Großherzoglichen Sammlungen – heute Mu- seum für Naturkunde – entstand 1864-76. Das Museum wurde 1942 bis auf die Außenmauern zerstört und 1950 – 1972 in seinem heutigen Erscheinungsbild wiederaufgebaut. Der heutige Nymphengarten stellt den Rest des früheren Erbprinzengartens (18.Jh.) dar, der durch den Bau des Museums der Vereinigten Großherzoglichen Sammlungen 1876 geteilt wurde und durch den Bau der Kriegsstraße zusätzlich erheblich verkleinert wurde. 1967 wurde der Nymphengarten neugestaltet. In die Ge- staltung eingebunden sind u.a. der Namen gebende Nymphenbrunnen sowie ein Sockelrudiment des ehema- ligen Amalienschlösschens (1802), das im 2. Weltkrieg zerstört wurde. Das Rathaus am Marktplatz wurde 1805-25 von Friedrich Weinbrenner erbaut und 1948-55 nach schwe- ren Kriegszerstörungen wiederaufgebaut und wird heute nach wie vor als Rathaus mit Bürgersaal genutzt. Das Prinz-Max-Palais wurde 1881-84 erbaut für den Bankier August Schmiederer und 1899 durch Prinz Max von Baden erworben, wurde 1951-1969 wiederaufgebaut und beherbergt derzeit das Stadtmuseum sowie die Kinder- und Jugendbibliothek. Die historischen Fassaden des ehemaligen Warenhauses Knopf (1912-14) – heute Karstadt – zur Kaiser- und Lammstraße sind trotz dem Ausbau der Arkaden im Zuge der Umbauten für Karstadt (1979-1990) denkmal- geschützt. Plan 2: Übersicht über die vorhandenen Kulturdenkmale Stadtplanungsamt | 11 Die ehemalige Gaststätte Fortuna von 1877 mit Umbauten in 1914-15 sowie Wiederaufbaumaßnahmen in den Obergeschossen wird nach wie vor als Gaststätte genutzt – „Gasthaus Krokodil“. Das ehemalige Gasthaus „Zum Moninger“ wurde 1901 fertiggestellt. 1946 bis Anfang der 1950er Jahre war es Kulturhaus der amerikanischen Besatzungszone. 1955 erfolgten Um- und Anbauten (Neubau Kaiser- straße zur Kaiserstraße, flacher Saalbau mit Terrasse zum Passagehof hin. Der Gebäudekomplex wird aus pri- vater Hand derzeit wieder für gastronomische Zwecke generalsaniert. Die vorhandenen Kulturdenkmale wurden in der Analyse und Zielsetzung berücksichtigt und sind im Plan „Übersicht über die vorhandenen Kulturdenkmale“ dargestellt. 1.2.2. Sanierungsgeschichte Wesentliche Teilbereiche des Untersuchungsgebietes waren Teil der bereits abgeschlossenen Sanierungsge- biete Innenstadt-West (2003-2011) und City-West (2006-2014). Aufgrund der Umsetzung der Infrastruk- turmaßnahme „Kombilösung“ wurden wesentliche Sanierungsmaßnahmen wie der Umbau der Fußgänger- zone in der Kaiserstraße zurückgestellt. Mit absehbarer Fertigstellung der Kombilösung in 2021/22 hat der Gemeinderat am 26.05.2020 beschlossen zur Beseitigung der zurückgestellten Maßnahmen ein neues Sanie- rungsgebiet „Kaiserstraße-West“ vorzubereiten, um nach Möglichkeit mit finanzieller Unterstützung des Bundes und Landes im Rahmen eines Städtebauförderungsprogramms den städtebaulichen Missständen ent- gegenzuwirken. Der Untersuchungsbereich umfasst weiterhin die Quartiere südlich des Zirkels zwischen der Karl-Friedrich- und Ritterstraße, die bislang – mit Ausnahme des Nymphengartens – kein Sanierungsgebiet waren. Hier ste- hen abgeleitet aus dem Gutachten zur „Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort“ ebenfalls stadtstrukturelle Maßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen an. Plan 3: Übersicht abgeschlossene Sanierungsgebiete/Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West 12 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht In den Sanierungsgebieten Innenstadt-West (2003-2011) und City-West (2006-2014) wurden Maßnah- men mit Städtebaufördermitteln durchgeführt, die teilweise im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West liegen beziehungsweise direkt angrenzen. Es handelt sich um folgende öffentliche Maßnahmen:  Umgestaltung Hirsch- und Waldhof sowie Zugangsbereich Karlshof zur Verbesserung der Aufent- haltsqualität/Schaffung von Identifikationsorten  Umbau des Passagehofs zur Schaffung von Geschäftsvorfeldern mit Aufenthaltsqualität; Integration Liefer- und Abholverkehr; Umbau der Erschließung Passagehof bis zur Waldstraße  Umbau Waldstraße zwischen Passagehof und Zirkel  Umbau Herrenstraße, nördlicher Teilabschnitt zwischen Kaiserstraße und Zirkel  Umbau Ritterstraße zwischen Kaiserstraße und Zirkel  Umbau Amalienstraße zwischen Wald- und Ritterstraße  Umbau Ritterstraße zwischen Kriegs- und Erbprinzenstraße  Umbau Erbprinzenstraße zwischen Herren- und Ritterstraße  Umbau Herrenstraße zwischen Blumen- und Erbprinzenstraße  Umbau Kaiserplatz (ohne Städtebauförderungsmittel) Plan 4: Überblick über mit Städtebauförderungsmitteln durchgeführten öffentlichen Maßnahmen im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West und angrenzend Stadtplanungsamt | 13 2. Planerische Rahmenbedingungen 2.1. Vorgaben übergeordneter Planungen Karlsruhe ist Oberzentrum der Region Mittlerer Oberrhein und des Verdichtungsraums. Im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 ist das Untersuchungsgebiet als Bestandsbesiedlungsfläche (überwiegend Wohn- /Mischnutzung) und integrierter Lage dargestellt. Das Sanierungsverfahren entspricht damit den Zielen der Raumordnung. Abbildung 3: Auszug Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003; Quelle: Geoportal Stadt Karlsruhe; die Ab- grenzung des Untersuchungsgebietes ist in schwarz dargestellt Im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe 2030 (Rechtskraft Juli 2021) ist entspre- chend der innerstädtischen Lage nahezu das gesamte Untersuchungsgebiet als gemischte Baufläche darge- stellt. Südlich der Stephanienstraße befinden sich Quartiere, für die ein besonderes Wohngebiet dargestellt ist. Abbildung 4: Auszug Flächennutzungsplan Nachbarschaftsverband Karlsruhe, 2030; Quelle: Geoportal Stadt Karlsruhe; die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in schwarz dargestellt 14 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Der Flächennutzungsplan stellt ferner die Trassen des schienengebundenen ÖPNV (Kombilösung) und das Hauptnetz des motorisierten Individualverkehrs, die wichtigen Infrastruktureinrichtungen als Standorte des Gemeinbedarfs sowie die bedeutsamen Grünanlagen dar. Das Sanierungsverfahren entspricht den Zielen des Flächennutzungsplans. Gemäß der Klimafunktionskarte sind die Quartiere im Untersuchungsbereich hoch bis sehr hoch bioklima- tisch beeinträchtigt. Abbildung 5: Auszug Klimafunktionskarte Nachbarschaftsverband Karlsruhe 2010, Quelle: Geoportal Stadt Karlsruhe; die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in schwarz dargestellt Lufthygienisch und bioklimatisch belastete Bereiche befinden sich in der Karlstraße zwischen Akademie- und Waldstraße, südlich der Kaiserstraße zwischen Leopold- und Hirschstraße sowie im Bereich des ECE-Centers. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere in diesen Bereichen Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas anzustreben. 2.2. Bauleitplanung Innerhalb – beziehungsweise direkt angrenzend an das Untersuchungsgebiet – sind folgende rechtskräftigen Bebauungspläne vorhanden: Abbildung 6: Übersicht Bebauungspläne; Quelle: Geoportal Stadt Karlsruhe; die Abgrenzung des Untersu- chungsgebiets ist in rot dargestellt Stadtplanungsamt | 15 Nr. Bebauungsplan Rechtskraft 060 Zwischen Kriegsstraße und Beiertheimer Allee 27.07.1883 177 Kriegsstraße, Ettlinger Straße, Baumeisterstraße, Meidingerstraße 23.11.1928 260 Erbprinzenstraße Teilbebauungsplan 21.07.1956 265 Verbindungsstraße zwischen Karl- und Wörthstraße 15.02.1958 266 Südostecke Sophien- und Reinhold-Frank-Straße und Südostecke Amalien- und Leopoldstraße 15.03.1958 273 Ostseite Friedrichsplatz und Erbprinzenstraße 08.12.1958 277 Kaiserstraße 13.02.1963 353 Kriegsstraße zwischen Hirsch- und Lammstraße 20.06.1969 356 Kaiserallee zwischen Körnerstraße und Mühlburger Tor 11.07.1969 380 Kaiserstraße, für den Bereich der Grundstücke Kaiserstraße 116 bis Wald- straße 35 07.07.1972 397 Am Nymphengarten zwischen Ritterstraße und Badenwerkstraße 26.10.1973 461 Friedrichsplatz Tiefgarage 15.08.1975 511 Ludwigsplatz (Baublock Blumen-, Bürger-, Erbprinzenstraße) 30.07.1976 520 Ständehausstraße 25.02.1977 548 Kaiserstraße – Änderung Baublock Lammstraße – Bankhof u. Ritterstraße 10.08.1979 614 Bebauungsplan 614 (Nutzungsartfestsetzung) 22.02.1985 615 Bürgerstraße Änderung 01.03.1985 620 Kaiserstraße, Änderung im Bereich Waldstraße, Herrenstraße und Zentral- hof 27.06.1986 660 Innerer Stadtbereich Vergnügungsstätten 1. Teilabschnitt 20.12.1991 665 Neuordnung des Rathaus-Bereiches, Teil 1: zwischen Zähringer-, Hebel-, Lammstraße und Marktplatz 05.06.1992 717 VEP Vom Europaplatz bis zum Stephanplatz (Hauptpost) 07.05.1999 755 VEP Baublock Karl-Friedrich-, Kriegs-, Lamm- und Erbprinzenstraße 11.06.2004 785A Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel 19.12.2008 785C Kriegsstraße Mitte, Straßenbahn in der Kriegsstraße mit Straßentunnel 19.12.2008 793 Marktplatz Nordseite 11.12.2009 825 Kerngebiet westliche Innenstadt, Änderung 05.04.2013 848 Kaiserstraße Süd zwischen Karl- und Ritterstraße 16.12.2016 16 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 2.3. Integrierte städtebauliche Entwicklung – informelle Planungen der Stadt Karlsruhe Die städtebauliche Erneuerung im Bereich Kaiserstraße-West wird in die Entwicklungskonzeption der Ge- samtstadt integriert. Im Folgenden werden bereits bestehende Konzepte mit ihren wesentlichen Aussagen zum Untersuchungsgebiet vorgestellt und mit dem projektierten Sanierungsgebiet in Zusammenhang ge- bracht. Die Aussagen beziehungsweise Zielsetzungen wurden im Rahmen der Festlegung der Sanierungsziele und Maßnahmen berücksichtigt und konkretisieren diese. 2.3.1. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 Das Integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 (ISEK 2012) hat einen „Fokus Innenstadt“ defi- niert und setzt den Schwerpunkt auf „Aktivitäten, die die qualitätvolle Weiterentwicklung der Stadträume zu lebenswerten attraktiven Lebensräumen zum Ziel haben und den Herausforderungen der wachsenden Stadt, der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie des Klimawandels zukunftsfähig begegnen. Durch qualitätvolle Aufwertungen des öffentlichen Raumes und der Grünflächen sowie durch intelligente, ausgewogene Nachverdichtungskonzepte werden die Charakteristika der Stadtteilräume herausgearbeitet, der Stadtraum qualifiziert, neue Akzente gesetzt und damit insgesamt die urbane Lebensumgebung attrakti- ver gemacht.“ (https://www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/karlsruhe2020.de) Folgende Leitvorhaben sind im ISEK für die Innenstadt formuliert: „Die Kombilösung ermöglicht neue Aufenthaltsqualitäten in der neugestalteten Fußgängerzone ohne Stra- ßenbahnen und vermindert die Trennwirkung der Kriegsstraße für die sich südlich anschließenden Wohn- quartiere Süd- und Südweststadt erheblich. Dadurch entstehen im zentralen Innenstadtbereich neue Erleb- nis- und Nutzungsqualitäten für Einkauf, Kultur, Freizeit und Wohnen. Eine Gestaltungssatzung soll das Erscheinungsbild der Kaiserstraße zusätzlich verbessern. Der einzigartige Fächergrundriss soll in seiner Wahrnehmbarkeit gestärkt werden. Der öffentliche Raum soll für breite Bevölkerungsschichten attraktiv gestaltet und gehalten werden und für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sein. Dabei ist eine offene und barrierefreie Gestaltung wichtig, die Aufenthaltsqualität schafft, Sicherheit ermöglicht und sowohl Kunst als auch Kommunikation einen Raum bietet.“ Eine Schwerpunktinvestition im kulturellen Bereich ist für das Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais vorge- geben. 2.3.2. Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung Die Stadt Karlsruhe gehört aufgrund ihrer exponierten Lage im Oberrheingraben zu den Kommunen mit den höchsten Durchschnittstemperaturen in Deutschland und ist in Bezug auf die stadtklimatischen Effekte durch erhöhte Auftrittshäufigkeiten von Hitzetagen und Hitzeperioden besonders den negativen Auswirkungen die- ser Wärmebelastungen auf die menschliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf die Umwelt ausge- setzt. Um auf die zukünftigen Herausforderungen entsprechend reagieren zu können, wurde im Jahr 2015 durch das Büro berchtholdkrass space&options ein städtebaulicher Rahmenplan zum Thema Klimaanpassung entwickelt. „Ziel des „Städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung“ ist es, über eine gesamtstädtische Betrachtung zum Urban-Heat Phänomen konkrete Handlungsbedarfe und -optionen für besonders betroffene Teilräume – sogenannte Hot-Spots – zu entwickeln und dabei sozioökonomische und sonstige Faktoren, die einen Einfluss auf die künftige Verwundbarkeit gegenüber sommerlicher Extremhitze in einzelnen Stadt- quartieren ausüben zu berücksichtigen.“ Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung – Hitze wurde am 24.03.2015 vom Gemeinderat beschlos- sen. Er ist zukünftig in der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen und bildet unter anderem die Grundlage zur Auswahl von Gebieten für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen. Das Projekt ist eingebunden in die gesamtstädtische Anpassungsstrategie und wurde im Rahmen des Förderprogramms KLIMOPASS des Landes Baden-Württemberg finanziell unterstützt. (https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung.de) Im Rahmenplan wurde das Untersuchungsgebiet als besonders hitzebelastetes Quartier und als Potentialge- biet für die Ausweisung eines klimaökologischen Sanierungsgebietes identifiziert. Die Blockinnenbereiche sind sehr stark versiegelt. Folgende Potentiale beziehungsweise Handlungsansätze wurden identifiziert:  Potentiale für Rückbau, Entsiegelung und Begrünung in Blockinnenbereichen (z.B. Blockinnenberei- che zwischen Stephanien- und Kaiserstraße). Stadtplanungsamt | 17  Potentiale für Neupflanzungen von Bäumen zur durchgängigen Verschattung von Verbindungsstre- cken (z.B. Kaiser, Karl-, Douglasstraße).  Potentialbereiche für die Neueinrichtung von erlebbarem Wasser im öffentlichen Raum (westlich der Herrenstraße).  Zu entwickelnde Trittsteine und Erholungsräume im Bereich Ludwigsplatz sowie im südlichen Teilbe- reich Stephanplatz. Abbildung 7: Ausschnitt Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung Karlsruhe, Quelle: Geoportal Stadt Karlsruhe; die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist in schwarz dargestellt 2.3.3. Räumliches Leitbild Karlsruhe Das Räumliche Leitbild Karlsruhe (2016) definiert Leitplanken für die künftige Entwicklung zu den Themenbe- reichen Wohnen, Arbeiten, Freiraum, Klima und Mobilität (https://www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/leit- bildhaupt.de). Eine Leitplanke ist eine „starke Mitte – mehr Karlsruhe für Karlsruhe“ mit dem Ansatz die Kernstadt als dichtes, gemischtes und repräsentatives Zentrum weiterdenken. Eine weitere Leitplanke sind unter anderem „Coole Quartiere – Klimaanpassung geschieht im Quartier“. Hieraus ergeben sich für die In- nenstadt folgende Ziele:  vielfältige Nutzungsmischung anstreben und räumliche Schwerpunkte setzen  zukunftsfähige Einzelhandelsstruktur sicherstellen  eine gemischt genutzte, dichte Stadtstruktur inklusive Wohnen erhalten und ausbauen  Erlebbarkeit und Aufenthaltsqualität der Innenstadt fördern  Innenstadt enger mit den Hochschulen vernetzen  Innenstadt nach Süden entwickeln (über die Kriegsstraße hinweg)  maßgeschneiderte Klimaanpassungsmaßnahmen 2.3.4. Leitbild Zukunft Innenstadt Zur Umsetzung der Zielsetzungen des Räumlichen Leitbildes hat der Gemeinderat im Dezember 2016 be- schlossen, innerhalb von zwei Jahren ein integriertes und ämterübergreifendes Konzept mit den Korri- dorthemen Moderne Verwaltung, Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt, Mobilität, Grüne Stadt. Soziale Stadt, Zukunft Innenstadt zur Stadtentwicklung und insbesondere zur Entwicklung der Innenstadt zu erarbeiten, um auch die Chancen der Kombilösung bestmöglich zu nutzen. Jedes Korridorthema beinhaltet spezifische Stra- tegieziele und – innovativ und quervernetzte – IQ-Leitprojekte, die ämterübergreifend bearbeitet werden und eng miteinander verzahnt sind (https://www.karlsruhe.de/iq.de). Nachfolgend aufgeführte Gutachten, Konzepte beziehungsweise Rahmenpläne sind aus diesem Leitbildpro- zess entstanden und geben wesentliche Strategieziele und Maßnahmen für die weitere Entwicklung der Stadt Karlsruhe vor. Sie werden im Folgenden mit ihren relevanten Kernaussagen zum Untersuchungsgebiet kurz vorgestellt. 18 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 2.3.5. Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher Innenstadt als Einzelhandelsstandort 2030 Seit Beginn der Bauarbeiten der Kombilösung und aufgrund sich vollziehender Strukturveränderungen im Einzelhandel (Filialisierung, Online-Shopping etc.) ist die Karlsruher City mit neuen Rahmenbedingungen kon- frontiert. Das Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher Innenstadt als Einzelhandelsstandort 2030 wurde 2018 von der CIMA Beratung und Management GmbH (München) fertiggestellt und zeigt auf Basis umfassender Analysen der Einzelhandelsstruktur der City und der Rahmenbedingungen Strategien und Maßnahmen auf, um die Attraktivität und Multifunktionalität der Innenstadt zukunftsfähig zu stär- ken. Dazu wurden in 2018 in einem breit angelegten Partizipationsprozess mit den City-Akteuren Maßnah- men aus den Themenfeldern Digitalisierung, Einzelhandel, Immobilien, Management, Marketing, Mobilität, Öffentlicher Raum und Sicherheit/Ordnung/Sauberkeit erarbeitet. In der Analyse wurden Citybereiche mit unterschiedlichen Lageprofilen, für die Strategien und Empfehlun- gen erarbeitet wurden definiert. Für das Untersuchungsgebiet sind insbesondere folgende relevant:  Die Karlsruher City soll der Stadt- und Regionsbevölkerung auch in Zukunft anziehen- de Besuchs- gründe anbieten und den Besucher zum Flanieren, Bummeln, Verweilen und Aufenthalt einladen. Hierfür soll die Attraktivität und Multifunktionalität der City in Gänze gestärkt und eine wettbe- werbsfähige Einzelhandelsstruktur sichergestellt werden. Immobilien werden dazu vertikal zuneh- mend nutzungsgemischt entwickelt werden müssen. Gleichzeitig muss eine Erhöhung und Professi- onalisierung der Online-Sichtbarkeit von Unternehmen und Einrichtungen stattfinden.  Innerhalb des Citybereichs Zentrale Achse – Zirkel/Marktplatz/Ettlinger Tor soll für Kunden und Besucher ein durchgängiges City-Erlebnis geschaffen werden. Hierfür muss eine stärkere Aktivierung der Erdgeschosszonen erfolgen. Gleichzeitig soll die Funktionalität der Plätze im Gebiet (Marktplatz, Friedrichsplatz, Schlossplatz) weiterentwickelt werden. Die Funktionen der Plätze sollen sich dabei klar differenzieren.  Die Zentrale Kaiserstraße soll perspektivisch (weiterhin) 1A- und damit die präferierte Lage für in- ternationale Marken und Shopkonzepte sein. Momentan fehlen in dieser Lage nach Einschätzung der CIMA Shopping-Highlights, zukunftsgerichtete Storekonzepte sowie inhabergeführte „Flag- schiffe“. Gepaart mit zielgruppenkonformen Gastronomiekonzepten kann sich die zentrale Kaiser- straße nach qualitätvoller Gestaltung des öffentlichen Raumes zu einem Flanierboulevard entwi- ckeln. Auch die Weiterentwicklung der Kaiserpassage ist ein wichtiges Element.  Der Citybereich Waldstraße/Karlstraße/Erbprinzenstraße/Herrenstraße soll sich zukünftig noch stärker als durchgängig wertiges „Quartier der Spezialisten“ mit einer einheitlichen Zielgrup- penansprache profilieren und positionieren. Darüber hinaus sollen die Wegeverbindungen innerhalb dieses Citybereichs gestärkt und heutige Trennwirkungen der Karlstraße minimiert werden. Das be- reits vorhandene höherwertige Angebot soll sich qualitätvoll fortentwickeln; der öffentliche Raum soll dazu passend in seiner Qualität gehoben werden.  Innerhalb des Citybereichs Westliche Kaiserstraße soll unter anderem der Hirschhof echte Desti- nationswirkung entwickeln. Gleichzeitig soll sich die westliche Kaiserstraße als Lage für spezialisierte Fachkonzepte (Handel und Dienstleistungen) etablieren. Aus dem Maßnahmenpaket werden beispielhaft folgende genannt:  aktives Immobilienmanagement von Schlüsselimmobilien mit aktuellen beziehungsweise perspektivi- schen Leerständen  Erstellung von Fachkonzepten zu Erdgeschossnutzungen und zur vertikalen Nutzungsmischung  Aktivierung von Erdgeschosszonen (u.a. auf der Nordseite des Friedrichsplatzes, an der Ostseite der Lammstraße, in der westlichen Kaiserstraße).  Gründung von Immobilieneigentümer-Interessengemeinschaften (Europaplatz, Kaiserpassage)  Erstellung eines Nutzungskonzeptes Stephanplatz  stärkere Anbindung des Kaiserplatzes an die Kaiserstraße Der vollständige „Aktionsplan City 2020-2026“ umfasst 112 Maßnahmen wurde vom Gemeinderat im Feb- ruar 2020 verabschiedet. Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten beschleunigten Veränderungspro- zesse, müssen nun Zeitschiene und Priorisierungen innerhalb des Aktionsplans angepasst und ergänzende Maßnahmen aufgenommen werden. Maßnahmen in den Bereichen Quartiersentwicklung sowie Leer- stands- als auch Zwischennutzungsmanagement müssen prioritär behandelt werden. Im Sommer 2021 wird der angepasste Aktionsplan dem Gemeinderat vorgelegt werden. Einzelne Maßnahmen wie beispielsweise die Bildung eines ämterübergreifenden „Immo-Teams“, das die Im- mobilieneigentümer und -eigentümerinnen bei der Aktivierung ihrer Immobilien unterstützt, wurden bereits umgesetzt. Stadtplanungsamt | 19 2.3.6. Klimaschutzkonzept 2030 Karlsruhe hat eine neue Klimaschutzstrategie. Das "Klimaschutzkonzept 2030" gibt den Handlungsrahmen für die Klimaschutzaktivitäten der kommenden Jahre vor und soll die erforderlichen Weichenstellungen für das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 gewährleisten. Das Konzept dient den politisch Ver- antwortlichen, der Verwaltung sowie den Nutzenden der Innenstadt als Strategie und als Leitlinie für die wei- tere Entwicklung bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus. Dies gilt auch für die angestrebte CO2 Neutralität, die für die Innenstadt idealerweise schon vor 2050 erreicht werden soll. Innovative Ansätze sollen im besten Fall sogar Strahlkraft auf angrenzende Quartiere, die Gesamtstadt und die Region entfalten. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat das Konzept in seiner Sitzung vom 28. April 2020 mit großer Mehr- heit verabschiedet und folgende weitreichenden Grundsatzbeschlüsse dazu gefasst:  Bis zum Jahre 2030 sollen die CO 2 -Emissionen im Stadtgebiet um mindestens 58% bezogen auf den Stand von 2010 abgesenkt werden, das bedeutet gegenüber 2017 als aktuellstem Bilanzierungs- stand eine Minderung um insgesamt mindestens rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 beziehungsweise eine Absenkung von 7,9 t CO 2 pro Kopf und Jahr auf höchstens 3,3 t CO 2 pro Kopf und Jahr.  Für die angestrebte langfristige Klimaneutralität im Jahr 2050 wird zukünftig ein Zielwert von unter 0,5 t CO 2 pro Kopf und Jahr zugrunde gelegt.  Die Stadtverwaltung soll spätestens bis zum Jahre 2040 klimaneutral sein. Der umfangreiche Maßnahmenkatalog bildet den Kernbestandteil des Klimaschutzkonzepts. Er entstand in einem breit angelegten Beteiligungsprozess. Der Maßnahmenkatalog umfasst fünf Themenfelder mit folgenden wesentlichen Handlungsoptionen: Abbildung 8: Maßnahmenkatalog aus dem Klimaschutzkonzept 2030; Stadt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz 2.3.7. Konzept für Öffentlichen Raum und Mobilität in der Innenstadt (ÖRMI) Derzeit wird ein zukunftsfähiges, verkehrsträgerübergreifendes, ausgewogenes und mit Akteuren abge- stimmtes Konzept für Öffentlichen Raum und Mobilität in der Innenstadt, mit konkreten Maßnahmenvor- schlägen für Projekte und Prozesse erstellt. Diese sollen die Aspekte Stadt-, Klima- und Umweltverträglichkeit, Verkehrssicherheit, Flexibilität für die Nutzerinnen und Nutzer (Wechsel der Transportmittel), Nutzung innova- tiver Mobilitätsformen sowie Aufenthaltsqualität, Orte zum Wohlfühlen, Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Innenstadt vor dem Hintergrund „einkaufen, wohnen, arbeiten und flanieren“ beinhalten. Innovative zu- kunftsfähige Lösungsansätze (e-Mobilität, autonomes Fahren usw.) werden mitgedacht. 20 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Die Vision für das Konzept ist eine Innenstadt, in der man sich wohlfühlt, in der man gerne verweilen möchte, eine klima- und eine menschenfreundliche Innenstadt. Genau für diesen Ansatz ist das mit dem Konzept beauftragte Büro Gehl aus Kopenhagen weltweit bekannt: Sie planen Städte für Menschen und stel- len das öffentliche Leben in den Vordergrund der Stadtplanung. Um Ideen auszuprobieren und greifbar zu machen, sind unter dem Motto "Platz für mehr" zwei Realla- bore geplant. Das sind Test-Räume, die zum Beispiel die Umverteilung der Verkehrsflächen, innovative An- sätze für den Lieferverkehr und die Steigerung der Aufenthaltsqualität beispielsweise durch Begrünung, Sitz- gelegenheiten und Spielangebote über einige Wochen testen. Dabei entstehen unter den Akteuren und An- liegern neue Kooperationen, die auch nach Ablauf der Reallabore Bestand haben und wesentlich zu einer Aufwertung des öffentlichen Raumes beitragen. Eines der Reallabore wird im Sommer 2021 im Passagehof (grenzt unmittelbar an das Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West an) durchgeführt. Der Passagehof soll in dieser Zeit zu einer ganz besonderen Wohlfühloase im Herzen der City werden, die Besucherinnen und Besu- cher anzieht und zeigt, welches Potenzial hier schlummert. Hierfür soll der Hof in diesem Zeitraum bis auf wenige Ausnahmen für den Kfz-Verkehr gesperrt und somit Platz für mehr Aufenthalt, Grün, Spiel, Kultur, Aktivität und Ruhe geschaffen werden. Die Konzepterstellung sowie die Reallabore werden durch die Bürogemeinschaft Gehl, Kopenhagen (zusam- men mit Argus – Hamburg und Weeber+Partner, Stuttgart) in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwal- tung sowie einem breit angelegten Bürgerdialog unter Beteiligung von Experten und Expertinnen erarbeitet. Ende 2022 soll das ÖRMI-Konzept vorliegen. Stadtplanungsamt | 21 3. Bestandsaufnahme und Analyse Die nachfolgenden Ergebnisse sind aus der Analyse statistischer Basisdaten der Stadt Karlsruhe sowie durch Begehungen im Sommer 2020 ermittelt und bewertet worden. 3.1. Bevölkerungs- und Sozialstruktur Im Untersuchungsgebiet wohnen 1.927 wohnberechtigte Personen (Stand: 31.12.2019, Amt für Stadtent- wicklung, Statistikstelle). Das entspricht rund 11% der Bevölkerung in der Karlsruher Innenstadt mit rund 17.300 Personen. Über 98% der Personen haben im Untersuchungsgebiet ihren Hauptwohnsitz. 44,2% der im Untersuchungsgebiet wohnenden Personen haben einen Migrationshintergrund. Der Wert liegt etwas über dem Wert für die Innenstadt mit 40,1% und deutlich über dem Wert der Gesamtstadt mit 29,4%. Allein 26,7% der Einwohner mit Migrationshintergrund wohnen im Quartier „Hirschhof“. Die Altersstruktur stellt sich im Vergleich wie folgt dar: Abbildung 9: Prozentuale Anteile der Altersstruktur im Vergleich, Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Auffällig ist im Untersuchungsgebiet der vergleichsweise hohe Anteil von 25 bis unter 45-Jähigen mit 44,5% und der vergleichsweise niedrige Anteil von 45 bis unter 65-Jährigen im Vergleich zur Innenstadt und auch zum Sanierungsgebiet Ost. Im Untersuchungsgebiet gibt es insgesamt 1.380 Haushalte, davon sind 74,2 % (1.024 Haushalte) 1-Perso- nen-Haushalte. Dieser Anteil entspricht in etwa dem Anteil der 1-Personen-Haushalte in der gesamten In- nenstadt mit rund 73%. In der Gesamtstadt Karlsruhe gibt es hingegen nur 54% 1-Personen-Haushalte. Wei- terhin teilt sich die Zahl der Haushalte im Untersuchungsgebiet wie folgt auf: 17,3% sind 2-Personen-Haus- halte und 8,5% 3- und mehr-Personen-Haushalte. 13,2% der Haushalte sind Haushalte von Ehe-/Paaren ohne Kinder. Im Untersuchungsgebiet haben nur 8,4% der Haushalte Kinder. Der sehr hohe Anteil an Einpersonenhaushalten begründet sich einerseits auf den vorhandenen studenti- schen Strukturen, aber auch auf Singularisierungstendenzen. Dies lässt sich auch aus dem Durchschnittsalter der 1-Personen-Haushalte ableiten:  53,1% sind unter 30 Jahre  35,4% sind 30 bis 59 Jahre  11,5% sind über 60 Jahre. 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 80 Jahre 80 und älter Prozentuale Anteile der Altersstruktur im Vergleich VU Kaiserstraße-WestSanierungsgebiet Innenstadt OstInnenstadt gesamtStadt Karlsruhe 22 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Die Bewohnerzahl nach Baublöcken variiert zwischen einem Maximalwert von 332 Bewohner -und Be- wohnerinnen im Quartier „Hirschhof“ und einem Minimalwert von 13 Bewohnern im zentralen Quartier Zir- kel/Lamm-/Kaiser-/Ritterstraße. Plan 5: Einwohnerzahl nach Baublöcken Auffällig ist die hohe Bewohnerzahl entlang der zentralen Geschäftsstraße (Kaiserstraße) im Baublock Hirsch- hof (332 Bewohner/-innen), im Baublock südlich der Kaiserstraße zwischen Leopold- und Hirschstraße (204) im Baublock südlich des Passagehofs (159) sowie rund um den Ludwigsplatz (196). Die Baublöcke südlich der Stephanienstraße sowie am Kaiserplatz weisen die für Karlsruhe typische Bewoh- nerdichte in historischen Blockrandstrukturen auf (120-180 Bewohner/-innen). Auffällig ist der vergleichsweise hohe Anteil an Mehrpersonenhaushalten mit rund 23% sowie die vergleichs- weise hohe Anzahl an Kindern unter 18 Jahren mit rund 33% im Baublock Hirschof im Vergleich zu anderen Baublöcken. In den Bereichen mit überdurchschnittlich vielen Wohnungen und einer vergleichsweise hohen Einwohner- dichte besteht bedingt durch die hohe Dichte und die starke Versiegelung ein hoher Bedarf an wohnort- nahen Freiräumen mit Aufenthaltsqualität. Der Gestaltungsanspruch für den öffentlichen Raum, die Er- reichbarkeit angrenzender Grün- und Freiräume sowie die unmittelbare Wohnumfeldqualität in den Blockin- nenbereichen und Hofsituationen wird eine wichtige Rolle im Sanierungsprozess spielen. Integrative soziale Konzepte und Maßnahmen werden insbesondere für den „Baublock Hirschhof“ weitere Bestandteile sein müssen. Die Analyseergebnisse weisen auf ein Quartier mit sozialen Problembereichen hin. 3.2. Wohnungswirtschaftliche Situation, Wohnungszustand Insgesamt gibt es im Untersuchungsgebiet 192 Gebäude mit Wohnraum mit insgesamt 1.041 Wohnungen (Stand: 09.05.2011, Zensus). Durchschnittlich befinden sich in einem Gebäude mit Wohnungen 5,4 Woh- nungen – die Spanne liegt zwischen 3 und 20 Wohneinheiten pro Gebäude. Von den 1.041 Wohnungen sind 92,2% vermietet. Im Vergleich zum Sanierungsgebiet Innenstadt Ost zeigt sich bezüglich der Wohnungsgrößen ein ganz an- deres Bild. Im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West liegt der Anteil der kleinen Wohnungen unter 40 m² um rund 10% unter dem Wert im Sanierungsgebiet Innenstadt Ost. Der Anteil der großen Wohnungen ab 100 m² hingegen liegt im Untersuchungsgebiet rund 9% höher. In Bezug auf die Haushaltsstruktur, die zu rund 75% aus 1-Personen-Haushalten besteht, sowie der Altersstruktur der 1-Personen-Haushalte kann ab- geleitet werden, dass mitunter wohlsituierte Singles im mittleren Alter die großen Wohnungen bewohnen. Sofern das Wohnen in der Innenstadt weiter gestärkt werden soll, ist eine Ausdifferenzierung des Woh- nungsangebots für unterschiedliche Nutzergruppen erforderlich. Stadtplanungsamt | 23 Abbildung 10: Wohnungsgrößen im Vergleich, Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Die Hälfte der Wohnungen (Stand: 09.05.2011, Zensus) befinden sich in Gebäuden, die nach dem 2. Welt- krieg in der Wiederaufbauphase in den 1949er bis 1965er Jahren gebaut wurden. 39,1% der Wohnungen befinden sich jedoch auch in Gebäuden die vor 1949 errichtet wurden. Das sind im Wesentlichen die Ge- bäude in den Quartieren südlich der Stephanienstraße. Nur etwa 3,7% der Wohnungen befinden sich in Ge- bäuden, die ab 2000 errichtet wurden und einen modernen und zeitgemäßen Wohnungsstandard aufwei- sen. Rund 90% der Wohnungen im Untersuchungsgebiet sind also älter als 60 Jahre. Sofern keine Erneu- erungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wäre von einem Sanierungsstau auszugehen. Im Abgleich mit den Ergebnissen aus der Eigentümerbefragung ist der Zustand der Gebäude beziehungsweise Wohnungen nach Einschätzung der Eigentümer und Eigentümerinnen aber überwiegend gut. Rund ein Viertel haben erhebli- chen Erneuerungsbedarf. (vgl. Kapitel „Eigentümerumfrage“). Entsprechend den Auswertungen des Zensus 2011verfügen 45,8% der Wohnungen über eine Zentralhei- zung, 20,3% über eine Etagenheizung und 32,8% sind an die Fernwärme angeschlossen. 17 Wohnungen verfügen lediglich über Einzel- oder Mehrraumöfen (auch Nachtspeicherheizung). Auch hieraus lässt sich ab- leiten, dass die Gebäude und Wohnungen Instand gehalten und den Wohnanfordernissen angepasst wur- den. Auffällig ist allerdings auch hier insbesondere das Quartier „Hirschhof“. Hier finden sich die Gebäude mit Einzel- und Mehrraumöfen. 3.3. Gebäudealter, Gebäudezustand und Sanierungsbedarf 3.3.1. Gebäudealter Aufgrund der Kriegsschäden aus dem Zweiten Weltkrieg gab es insbesondere in der westlichen Kaiserstraße in den 1949er bis in die 1965er Jahre eine rege Bautätigkeit im Rahmen des Wiederraufbaus. Aus dieser Zeit stammen rund 50% der Gebäude im Untersuchungsgebiet. Seit den 1970er Jahren hat die Bautätigkeit stark abgenommen. In diesem Zeitraum entstanden nur rund 10% der Gebäude. Trotz der schweren Kriegs- schäden sind rund 40% der Gebäude aus der Zeit vor 1949. Der Großteil dieser Gebäude stammt sogar aus der Zeit vor 1919. Diese historischen Gebäude sind vereinzelt in der Kaiser- und Karlstraße und insbeson- dere in den Quartieren südlich der Stephanienstraße in der erhaltenen, historischen Blockrandstruktur zu fin- den. 3.3.2. Gebäudezustand und Sanierungsbedarf Der Gebäudezustand im Untersuchungsgebiet wurde im Sommer 2020 durch eine Begehung aufgenom- men. Beurteilt wurde der von Außen sichtbare Zustand der zugänglichen Gebäudesubstanz (Zustand, Fas- sade, Fenster, Haustür, Dach usw.). Erfasst wurden 318 Gebäude. Der Gebäudezustand wurde dabei analog zu der für das Gebiet Innenstadt Ost angewandten Systematik in fünf unterschiedliche Kategorien unterteilt:  Kategorie I – Neubau oder vollständig saniertes Gebäude.  Kategorie II – Altgebäude mit geringfügigen Mängeln.  Kategorie III – Altgebäude mit teilweise erheblichen Mängeln.  Kategorie IV – Altgebäude mit überwiegend erheblichen Mängeln.  Kategorie V – Gebäuden mit substanziellen Mängeln. 13,70% 16,60% 19,40% 18,70% 12,50% 9,20% 24% 22% 24% 18% 7% 6% 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% unter 40 m²40 - 59 m²60 - 79 m²80 - 99 m²100 - 119 m²über 120 m² Wohnungsgrößen im Vergleich VU Kaiserstraße-WestSanierungsgebiet Innenstadt Ost 24 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Nach den definierten Mängelkategorien sind in der Kategorie | Gebäude erfasst, die keine Mängel aufweisen also neu oder umfassend saniert sind. In der Kategorie II sind Gebäude mit geringfügigen Mängeln erfasst, die geringfügige Modernisierungsmaßnahmen erfordern. Bei den Kategorien III bis IV ist mit einem Moderni- sierungsaufwand in größerem Umfang zu rechnen. In der Kategorie V kommt in der Regel aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keine Sanierung in Frage. Der energetische und bautechnische Zustand der Gebäude ist von außen nicht einwandfrei abzuschätzen. Beispielsweise lassen dünne vorgehängte Fassaden nicht auf eine hinterliegende Dämmung schließen. Auch ist der Zustand der innenliegenden Bautechnik (Strom-, Wasser-, Abwasserleitungen) von außen nicht abzu- schätzen. Der energetische und bautechnische Gebäudezustand ist daher nicht bewertet – vielmehr zählte der äußere Gesamteindruck insbesondere im Hinblick auf Zustand der Fassade und Fenster. Aufgrund der hohen Zahl von Gebäuden, die aus der Wiederaufbauzeit (1949er/65er Jahre) stammen, in der energetische Aspekte in der Gebäudehülle kaum eine Rolle spielten sowie einem gewissen Sanierungsstau auch bei den historischen Gebäuden vor 1949 ist jedoch davon auszugehen, dass diese immense Nachholbedarfe in Be- zug auf eine energetische und gegebenenfalls bautechnische Sanierung haben. In der Beurteilung des Gebäudezustandes wurden die Rückmeldungen der Eigentümer und Eigentümerinnen zum Sanierungsbedarf der Gebäude im Hinblick auf den Allgemeinzustand berücksichtigt. Einzelne Gebäude rückten hierdurch in eine schlechtere Kategorie. Der aus der äußeren Inaugenscheinnahme unter Berücksichtigung der Eigentümereinschätzung des allgemei- nen Gebäudezustands analysierte Gebäudezustand lässt sich wie folgt zusammenfassen und ist im Plan „Gebäudezustand“ dargestellt.  20,4% der Gebäude weisen keine Mängel auf.  48,8% der Gebäude haben geringfügige Mängel und somit geringfügigen Sanierungsbedarf.  28% haben teilweise erhebliche Mängel und weisen typische Gebäudezustände im Zuge eines Sa- nierungsverfahrens auf.  2,8% überwiegend erhebliche Mängel existieren nur in sehr untergeordneter Form. Plan 6: Gebäudezustand Abgängige Gebäude wurden nicht lokalisiert und können in Einzelfällen in privaten Blockinnenbereichen nur bei kleineren Nebengebäuden auftauchen. Im Vergleich zum Sanierungsgebiet Innenstadt Ost, bei dem im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen ein erhöhter Sanierungsbedarf bei rund 39% der Gebäude festgestellt wurde, ist im Untersuchungsgebiet Kaiser- straße-West ein erhöhter Sanierungsbedarf bei rund 31% der Gebäude festzustellen. Der etwas bessere Gebäudezustand, lässt sich hier aus der zentralen Lage und der Lage einer Vielzahl der Gebäude in der 1a- Handelslage (Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Europaplatz) erklären, die ein wirtschaftliches Immobili- enmanagement hinsichtlich einer Gebäudewerterhaltung zumindest durch stete Instandhaltungsmaßnahmen befördert. Stadtplanungsamt | 25 Aufgrund der festgestellten baulichen Mängel und zu erwartender Nachholbedarfe in Bezug auf eine energe- tische Sanierung, wird empfohlen Anreize auch für eine private Modernisierung der vorhandenen Bausub- stanz zu schaffen. 3.4. Bodenrichtwerte Die Bodenrichtwerte (Stand: 31.12.2020) innerhalb des Untersuchungsgebietes weisen deutliche Bandbreite entsprechend der differenzierten Lagegunst und dem Maß der baulichen Nutzung auf:  Im Bereich der 1a-Einkaufslage liegen die Werte zwischen 4.400 bis 4.700 Euro/m².  Am Europaplatz bei 3.900 Euro/m².  Im Bereich der westlichen Kaiserstraße zwischen 2.400 – 2.600 Euro/m².  In der nördlichen Karlstraße um die 1.000 Euro/m². Um den Ludwigsplatz bei 3.000 Euro/m².  In den Quartieren südlich der Zähringerstraße bei rund 2.600 Euro/m².  In den Wohnquartieren südlich der Stephanienstraße liegt der Bodenwert zwischen 760 bis 870 Euro/m². 3.5. Quartierscharaktere und Impulsgeber Abbildung 11: Quartierscharaktere, Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Das Untersuchungsgebiet ist geprägt durch  die 1a-Handels- und Einkaufslage in der Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Europaplatz mit den Handelsschwerpunkten Karstadt und Postgalerie an den „Endpunkten“ der Handelslage und einer überwiegend durch den Wiederaufbau geprägten Gebäudestruktur ergänzt um die Einkaufsla- gen in der Herren-, Erbprinzen und Waldstraße, die wiederum historische Blockrand- und Gebäu- destrukturen aufweisen,  der Party- und Ausgehmeile um den Ludwigsplatz eingebettet zwischen historischen teils denk- malgeschützten Gebäuden und um den neugeordneten Hirschhof mit vielfältigen Gastronomie- und Vergnügungsstättenangeboten, 26 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht  dem Wohnviertel südlich der Stepahnienstraße mit überwiegend historischer Blockrandstruktur,  dem Friedrichsplatz und dem Nymphengarten, die durch ihre Grünstrukturen und ihre besondere Aufenthaltsqualität als grüne Oasen dem ansonsten versiegelten öffentlichen Raum ein besonderes Gegengewicht setzen,  die Gemeinbedarfseinrichtungen wie das Prinz-Max-Palais, das das Stadtmuseum und die Kinder- und Jugendbibliothek beherbergt, das Rathaus am Marktplatz sowie das Staatliche Museum für Na- turkunde inmitten des Nymphengartens. All diese Bereiche entfalten ihre spezifische Destinationswirkung. Lediglich der Stephanplatz bildet außer sei- ner Marktfunktion (drei Mal wöchentlich) keine Destinationswirkung aus. Ebenso nicht die Randbereiche um den Kaiserplatz sowie der anschließende Abschnitt der westlichen Kaiserstraße bis zum Europaplatz. Von außen wirken folgende Nutzungen und Entwicklungen auf das Untersuchungsgebiet ein:  die angrenzenden Fakultäten der Hochschule Karlsruhe nördlich der Stephanienstraße mit ihren Studierenden, die zur Belebung der Innenstadtquartiere durch Wohnen, Ausgehen und Einkaufen beitragen,  die Staatliche Kunsthalle und der Schlossgarten, der aufgrund der vorhandenen Grünanlagen einen zentralen Erholungsbereich darstellet und immer wieder Raum für kulturelle Veranstaltungen bietet,  der neu gestaltete Marktplatz mit Stadtkirche, der Raum für kulturelle Veranstaltungen bietet und über die Marktnutzung einen Teil der Nahversorgung mit abdeckt, Gastronomieangebote in den Randbereichen sowie identitätsstiftende Geschäfte (z.B. „Schöpf“) runden das Angebot ab,  das ECE-Center, das ein breit gefächertes Einkaufsangebot bündelt,  die Entwicklungsmaßnahmen rund um das Ettlinger Tor wie die geplante Neuordnung des Landratsamtes und die Erneuerung des Badischen Staatstheaters als baulichen und kulturelles High- light sowie die geplante Neuordnung des ehemaligen Postgiroamtes,  das Umfeld der Stephankirche mit Kirchplatz mit hoher Aufenthaltsqualität, der Badischen Lan- desbibliothek südlich der Erbprinzenstraße sowie der Stadtbibliothek im neuen Ständehaus als sozi- ale und kulturelle Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen. Maßgebender Faktor für die Entwicklung der Innenstadt ist die absehbare Umsetzung des Infrastrukturpro- jekts „Kombilösung“ (geplante Fertigstellung Ende 2021). Die Untertunnelung der Straßenbahn im zentra- len Bereich der Kaiserstraße zwischen Durlacher Tor und Mühlburger Tor sowie der Umbau der Kriegsstraße als Stadtboulevard mit der Untertunnelung des KfZ-Verkehrs bieten in vielen Bereichen des öffentlichen Rau- mes Chancen für die Entwicklung einer attraktiven Innenstadt mit Erlebnis- und Wohlfühlambiente sowohl für die in der Stadt lebenden und arbeitenden Menschen als auch die Besucher und Besucherinnen. Die nach Fertigstellung der Kombilösung vorgesehenen Umbaumaßnahmen betreffen sowohl die östliche Kaiserstraße in der Innenstadt Ost als auch die westliche Kaiserstraße im Untersuchungsgebiet. Der Umbau dieser zentralen Achse, die eine besondere Strahlwirkung hat, sowie die Aufwertung weiterer öffentlicher Räume wie beispielsweise die Umgestaltung des Europaplatzes werden die Innenstadt nachhaltig, wohl über Jahrzehnte hinweg prägen. Allein die Inbetriebnahme der U-Strab wird zu einer nachhaltigen Immissionsre- duzierung durch den Wegfall des Schienenverkehrslärms führen, die sich unmittelbar positiv auf die Aufent- haltsqualität der öffentlichen Räume auswirken wird. 3.6. Nutzungsstruktur Die Nutzungsstruktur ist in der Anlage ausführlich dargestellt. Die Angaben wurden aus dem City-Monito- ring vom Amt für Stadtentwicklung analysiert (Stand 2019). 3.6.1. Gewerbliche Nutzungen, Nahversorgung, Gastronomie, Infrastruktur Die Nutzungsstruktur im Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch eine vielfältige Nutzungsstruktur aus, die einer urbanen innerstädtischen Prägung entspricht. Vor allem entlang der Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Postgalerie ist ein relativ dichtes Angebot an Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie vor- handen. Dieser Abschnitt stellt die 1a-Handelslage in der Innenstadt dar, der vor allem durch Einzelhandels- nutzungen geprägt wird. Der Betriebsbesatz wird Richtung Westen zunehmend von Dienstleistungen und gastronomischen Einrichtungen ergänzt. Einzelhandelsanker stellen die großen Handelsbetriebe wie Karstadt, Postgalerie und Saturn dar. Im Einzelhandel überwiegt das Segment „Bekleidung und Wäsche“, gefolgt von Stadtplanungsamt | 27 den Sortimenten „Elektroartikel, Unterhaltungselektronik“ sowie „Uhren, Schmuck“. Die besondere Relevanz des Leitsegments „Bekleidung und Wäsche“ macht sich insbesondere auch im sehr hohen Flächenanteil von rund 45% der Verkaufsfläche bemerkbar. Im Bereich der 1a-Lage dominieren überregionale Einzelhandelsbe- triebe. Dahingegen überwiegen in der Gesamtbetrachtung der Karlsruher Innenstadt inhabergeführte Ge- schäfte. Die Qualität der im Untersuchungsgebiet liegenden Einzelhandelsbetriebe weisen eine mittlere Quali- tät auf (rund 78%), während rund 4% dem Billig-Segment angehören. Abbildung 12: Nutzungskartierung Erdgeschosse, Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung Zwischen Europaplatz und Kaiserplatz bricht diese 1a-Handelslage ab. Nach wie vor ist hier die Nutzungs- struktur heterogen, fällt allerdings bis auf wenige hochwertige Handelsstrukturen (z.B. Basis-Lager) bezogen auf die Sortimente und Preissegmente qualitativ ab. Gastronomische Hotspots befinden sich um den Ludwigsplatz, im Hirsch- und Karlshof, in der nördlichen Karlstraße und im Bereich Zähringerstraße/Lammstraße. Über ein Drittel der Gastronomiebetriebe sind Res- taurants oder Filialen einer Restaurant-Kette. Mit rund 79% dominieren inhabergeführte Gastronomiebe- triebe. Das Gastronomieangebot ist überwiegend im mittleren Qualitätssegment zu verorten. Im Hinblick auf die Nahversorgung ist das Untersuchungsgebiet mit Einrichtungen der Nahversorgung gut ausgestattet (Supermärkte, Bäckereien, Drogerien). Betriebe im Lebensmittelsegment liegen verteilt im gan- zen Untersuchungsgebiet. Der auf dem Stephanplatz drei Mal wöchentlich stattfindende Markt ergänzt das Nahversorgungsangebot. Im (erweiterten) Untersuchungsgebiet sind einzelne Bildungseinrichtungen (z.B. Fachschule für Sozialpäda- gogik, verschiedene Weiterbildungsinstitute) und kulturelle Einrichtungen (Stadtmuseum und Kinder- und Jugendbibliothek im Prinz-Max-Palais, Staatliches Museum für Naturkunde am Friedrichsplatz, Kino am Euro- paplatz, Stadtbibliothek im neuen Ständehaus, Arbeitsgericht) vorhanden. Soziale Infrastruktur findet sich nur in Form von Beratungsstellen zumeist privater Dienstleister. Kirchliche Einrichtungen bestehen mit dem Katholischen Gemeindehaus St. Stephan am Kirchplatz. Im Untersuchungsgebiet befinden sich größere Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise das Amtsge- richt in der Lammstraße, das Arbeitsgericht in der Ritterstraße, das Rathaus am Marktplatz, das Technische Rathaus in der Lammstraße, die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer am Friedrichs- platz. Die Wohnnutzung stellt mit dem Dienstleistungsangebot in den Obergeschossen mit Abstand die domi- nierenden Nutzungsarten dar und tragen zur Vielfältigkeit und Lebendigkeit des Untersuchungsgebiets maß- geblich bei. In den Quartieren südlich der Stephanienstraße überwiegt die Wohnnutzung. Hier befindet sich das Stephanienstift eine Altenwohnanlage der AWO. In der Kaiserstraße befindet sich weiterhin eine AWO- Einrichtung für betreutes Wohnen. 28 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Nutzungskartierung Obergeschosse Kaiserstraße-West (nach dominierender Nutzung) Abbildung 13: Nutzungskartierung Obergeschosse, Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung 3.6.2. Leerstände und aktuelle Entwicklung Der Anteil der Leerstände bezogen auf die Nutzungsstruktur der Erdgeschosse beträgt 7,4 %. In den Ober- geschossen beträgt die Leerstandsquote 6,7%. Leerstände in der Kaiserstraße in 1a-Handelslage, Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt | 29 Bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie zeigt sich in 2021 in Bezug auf die Leerstände ein deutlich prekärere Lage. Augenscheinlich haben Leerstände in den Erdgeschossbereichen und teils auch in den ersten Obergeschossen zugenommen. Die zwei Mal jährlich stattfindende Fußgängerfrequenzzählung in den Handelslagen der Innenstadt hat insbesondere nach den Lock-Downs in 2020 einen deutlichen „Stillstand“ aufgezeigt. Dieser wurde mit zunehmenden Lockerungen ab Frühjahr 2021 aufgebrochen. Die Fußgänger- zählungen (Mai 2021) zeigen ein nahezu identisches Bild wie vor der Pandemie auf. Die Zunahme der Fuß- gängerfrequenz, kam für einige Gewerbetreibende aber offensichtlich zu spät. Der Handlungsdruck nach nachhaltigen Nutzungskonzepten für Immobilien steigt – nicht nur in der Fuß- gängerzone. Ein Leerstands- als auch Zwischennutzungsmanagement muss zeitnah etabliert werden. Bei der Erarbeitung von quartiersspezifischen „vertikalen Nutzungskonzepten“ müssen unter anderem folgende Themen im Fokus stehen:  Einbindung der Eigentümer und Eigentümerinnen  Einbindung der Kultur- und Kreativwirtschaft  Gründerstandorte (Förderung von Start-Ups)  Neue Arbeitswelten (Co-Working-Places, Lernräume)  Gastronomie, Freizeit, Kultur  Wohnen mitdenken  Umfeld mitdenken  Zwischennutzungsmanagement (auch nach dem Motto „einfach mal was ausprobieren“) 3.7. Erschließungsstruktur 3.7.1. Fußgängerzone, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und motorisierter Individual- verkehr (MIV) Die Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Karlstraße, die Lammstraße zwischen Hebelstraße und Zirkel, die Waldstraße zwischen der Karlstraße und dem Zentralhof sowie die Erbprinzenstraße zwischen der Karl- und Herrenalberstraße sind Teile der innerstädtischen Fußgängerzone. Bis zur Umsetzung der Kombilösung ver- läuft durchgehend über die Kaiserstraße weiter Richtung Westen über den Kaiserplatz hinaus die Schie- nentrasse für die Straßenbahn. Mit Umsetzung der Kombilösung wird die Schienentrasse in der Kaiserstraße – bezogen auf das Untersuchungsgebiet – zwischen Marktplatz und Karlstraße zurückgebaut und die Fuß- gängerzone umgestaltet. Plan 7: Übersicht motorisierter Individualverkehr und Parkierung 30 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Die Straßenbahntrasse in der südlichen Karlstraße über den Europaplatz weiter nach Westen über den Kaiser- platz hinaus verbleibt. Auf dieser Achse werden vier Straßenbahnlinien im 10 Minuten-Takt und zusätzlich mittelfristig eine Zweisystem-Stadtbahnlinie verkehren; insgesamt ca. alle 2 Minuten ein Fahrzeug je Rich- tung. Die VBK strebt eine max. Geschwindigkeit von 25 km/Stunde an. Derzeit wird geprüft, ob die oberirdi- schen Haltestelle Europaplatz in die südliche Karlstraße an den Haltepunkt „Ludwigsplatz“ verlegt werden kann. Hier besteht eine längere lineare Fläche für die künftig notwendigen langen Haltestellenbereiche. Mit dem Wegfall der relativ lagen Halte- und Aufstellflächen auf dem Europaplatz besteht die Chance eine ver- besserte Aufenthaltsqualität auf dem Europaplatz sowie eine barrierefreie Ausgestaltung zu erzielen. Die Trennwirkung durch haltende Straßenbahnen würde entfallen. Zwischen Hirsch- und Leopoldstraße wird eine neue Bushaltestelle ausgebaut. Die übrigen Straßenräume dienen zur Erschließung der innerstädtischen Quartiere. Zur Abwicklung des ru- henden Verkehrs verfügt das Untersuchungsgebiet über die private Parkierung hinaus einerseits über ein An- gebot an straßenbegleitenden Kurzzeitparkplätzen wie zum Beispiel in der westlichen Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Europaplatz, in der nördlichen Karlstraße und in der Ritter- und Lammstraße am Staatlichen Museum für Naturkunde. Bewohnerparkzonen bestehen in den Quartieren zwischen der Leopold- und der Karlstraße. Innerhalb des Untersuchungsgebietes existieren sechs öffentlich nutzbare Parkhäuser (Karlshof, Stephanplatz mit E-Ladestation, Zirkel, Karstadt, Friedrichsplatz mit E-Ladestation, IHK). Im Untersuchungsgebiet befinden sich zwei Radstationen von KVV/Nextbike, eine beim Prinz-Max-Palais und eine auf dem Ludwigsplatz. Stadtmobilstellplätze befinden sich in der Akademiestraße, am Kaiserplatz und Landratsamt sowie in den Parkhäusern in der Amalienstraße und am Friedrichsplatz. In Summe besteht innerhalb des Untersuchungsgebietes ein hoher Parkierungsdruck, der sich zum einen an den regelmäßigen Umschlägen der öffentlichen Parkierung ablesen lässt, aber auch zum anderen aus den Rückmeldungen der Eigentümerbefragung, die ein hohes Defizit an privaten Stellplätzen aufzeigt. 3.7.2. Radwegenetz Der Radverkehr spielt im Umweltverbund als Fortbewegungsmittel innerhalb von Karlsruhe eine wichtige Rolle. So landete die Stadt Karlsruhe im ADFC-Fahrradklimatest 2021 unter den Großstädten ab 200.000 – 500.000 Einwohner auf dem ersten Platz vor Münster und Freiburg. Plan 8: Radwegenetz Die Cityroute Süd verläuft über die Erbprinzen-, Herren- und Amalienstraße und hat Berührungspunkte in Teilabschnitten mit dem Untersuchungsgebiet. Ebenso die Cityroute Nord, die über den Zirkel und die Ste- phanienstraße unmittelbar angrenzend an das Untersuchungsgebiet verläuft. Die Leopoldstraße bildet für beide Routen eine Schnittstelle. Karl- und Douglasstraße sowie die Herrenstraße sind Teil des Hauptnetzes. Stadtplanungsamt | 31 Bezogen auf die Radwegestruktur besteht zwar eine ausreichende Netzstruktur, jedoch spiegelt sich dies nicht im Ausbau aller öffentlichen Räumen wider. Teils bestehen insbesondere in Kreuzungsbereichen wie beispielsweise in der Stephanien-/Karlstraße, Karlstraße/Amalienstraße oder auch in den Kreuzungsbereichen Erbprinzenstraße mit der Ritter- und Lammstraße durch das Zusammentreffen mit dem motorisierten Indivi- dualverkehr Konfliktbereiche aufgrund eines unzureichenden funktionalen Radwegeausbaus. Weiterhin fehlt es an witterungsgeschützten Abstellmöglichkeiten und an Radabstellmöglichkeiten im Allgemeinen. Im ge- samten Untersuchungsbereich ist der erhöhter Parkierungsdruck durch Fahrräder deutlich wahrnehmbar. 3.7.3. Fußwegenetz Aufgrund der Dichte des Straßennetzes und der begleitenden Gehwege besteht ein ausreichend dichtes Netz an Fußwegebeziehungen. Jedoch bestehen in Teilbereichen wie beispielsweise der Akademie-, Hirsch- und Douglasstraße zu schmale Gehwege die zusätzlich häufig durch parkende Fahrzeuge in ihren Querschnitten eingeschränkt sind. Insgesamt sind die Vorfelder in der nördlichen Karlstraße, der westlichen Karlstraße oder auch der Leopoldstraße durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Probleme bestehen in der Ausgangssituation auch durch die Intensität des Schienenverkehrs in der Fußgän- gerzone der Kaiserstraße. Zudem fehlt es teils an gesicherten Querungsmöglichkeiten oder es bestehen nur unattraktive Querungsbe- ziehungen mit beispielsweise längeren Wartezeiten an Lichtsignalanlagen in der Querung der Karlstraße oder auch der Kriegsstraße. Die Verknüpfung der Platzräume Ludwigsplatz, Stephanplatz und Europaplatz ist über die verbleibende Schienentrasse sowie parallel geführter Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Karlstraße eingeschränkt und konfliktbehaftet. Nach Umsetzung der Kombilösung werden wichtige vernetzende Fußwegebeziehungen deutlich aufgewertet wie beispielsweise die angestrebte Neugestaltung der Fußgängerzone in der Kaiserstraße, die vom Schienen- verkehr und den damit verbundenen Störungen z.B. Trennwirkung, Lärm) befreit wird. 32 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 4. Beteiligung der Betroffenen, der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange 4.1. Eigentümerumfrage zum Gebäude- und Wohnungsbestand so- wie zur Mitwirkungsbereitschaft Das Amt für Stadtentwicklung hat Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen im geplanten Sanierungs- gebiet Kaiserstraße-West im Juli 2020 die Umfrage durchgeführt. 4.1.1. Durchführung der Befragung Insgesamt wurden 247 Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Eigentümergemeinschaften oder deren Zustellungsberechtigte angeschrieben und um Auskunft zum Zustand ihrer Gebäude beziehungs- weise Wohnungen gebeten. Die Eigentümerumfrage wurde online durchgeführt. Hierzu haben die Eigentü- merinnen und Eigentümer pro Objekt einen Zugangscode zur Umfrage erhalten. Eigentümerinnen und Eigen- tümer mit mehreren Eigentumswohnungen in einem Gebäude haben folglich nur einen Zugangscode erhal- ten. Eigentümerinnen und Eigentümer mit Eigentumswohnungen in verschiedenen Gebäuden haben pro Ob- jekt einen Zugangscode erhalten. Insgesamt wurden 308 Zugangscodes für die Onlineumfrage vergeben, 149 Fragebögen wurden direkt online ausgefüllt. Zudem bestand die Möglichkeit, einen Papierfragebogen telefonisch oder per Mail anzufordern. 61 Fragebö- gen wurden auf diese Weise ausgefüllt und per Mail oder im portofreien Antwortkuvert zurückgesendet. Diese wurden in die Onlineumfrage eingepflegt. Einige Eigentümerinnen und Eigentümer haben den Frage- bogen durch die Hausverwaltung oder Architekturbüros beantworten lassen. Im August erhielten all diejeni- gen ein Erinnerungsschreiben, die bis dato noch nicht geantwortet hatten. Aus den Versandaktionen und Rückmeldungen der Eigentümerinnen und Eigentümer ergab sich eine Bereini- gung der Gebäudezahl und der Zahl der Zugangscodes. So beläuft sich die Grundgesamtheit der Fragebögen (entspricht der Anzahl der Codes) auf 303, der Eigentümer auf 247 und der Gebäudezahl auf 303. Die 210 ausgefüllten Fragebögen entsprechen einer Rücklaufquote von 69,3 %, wenn diese in Bezug auf die versen- deten Codes gesehen wird. Die Rücklaufquote in Bezug auf die Anzahl der angeschriebenen Eigentümerin- nen und Eigentümer liegt bei 68,8 %. Die Rücklaufquote in Bezug auf die Gebäude ist am höchsten: die aus- gefüllten Fragebögen liefern Informationen zu 76,6 % der 218 in die Untersuchung eingegangenen Gebäude im Untersuchungsgebiet. Hier wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Adressen im Unter- suchungsgebiet, der Anzahl der Gebäude im Untersuchungsgebiet entspricht. Die Befragungsergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst. 4.1.2. Gebäudealter Im Untersuchungsgebiet wurden im Vergleich zur Gesamtstadt Karlsruhe überdurchschnittlich viele Gebäude vor 1919 errichtet (29,8 % im Untersuchungsgebiet und nur 13,3 % in der Gesamtstadt). Zudem ist auffällig, dass die Zahl der Gebäude, die zwischen 1919 und 1948 erbaut wurden, deutlich niedriger ist als in der Ge- samtstadt (3,1 % zu 14,7 %). Am meisten weicht jedoch die Zahl der von 1949 bis 1965 erbauten Gebäude ab. Diese liegt in der Kaiserstraße-West bei 47,2 % der Gebäude und in der Gesamtstadt bei nur 27,2 %, in der Innenstadt-Ost sogar lediglich bei 13,9 %. Im Zeitraum von 1985 bis 1995 wurden in der Gesamtstadt viele neue Gebäude errichtet (10,2 %). Sowohl der Wert der Kaiserstraße-West (4,3 %), als auch der Wert der Innenstadt-Ost (3,4 %) ist unterdurchschnittlich. Der Anteil an neueren Gebäuden im Untersuchungsge- biet ist in etwa durchschnittlich. So wurden seit 2008 3,7 % der Gebäude errichtet, in der Gesamtstadt sind es 5,3 %. Die Bautätigkeit in der Innenstadt spielt sich vor allem im Bereich der Kaiserstraße-West ab. In der Innenstadt-Ost liegt der Anteil der neuen Gebäude nur bei 0,9 % und auch für die gesamte Innenstadt ist der Wert niedriger (1,1 %) (Abbildung 14). Stadtplanungsamt | 33 Abbildung 14 Baualtersklassen In welchem Jahr wurde das Gebäude fertig gestellt? Basis: 161/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet, 230/324 Gebäude Innenstadt-Ost (Eigentümerumfrage 2016), Innenstadt gesamt und Karlsruhe gesamt: Fortschreibung Zensus 2011 Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 4.1.3. Gebäudezustand und Erneuerungsbedarf 61,2 % der Gebäude haben nach Einschätzung der Eigentümerinnen und Eigentümer einen geringfügigen Erneuerungsbedarf. 23,0 % der untersuchten Gebäude haben nach dieser Einschätzung einen erheblichen Erneuerungsbedarf und nur 12,1 % werden als neu/neuwertig wahrgenommen (Abbildung 15). Abbildung 15 Gebäudezustand Wie schätzen Sie den Zustand des Gebäudes (Gesamteindruck) ein? Basis: 165/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Wenn man zum Thema „Zustand des Gebäudes“ einen Vergleich des Gebiets der westlichen Kaiserstraße (ab dem Europaplatz und westlich bis zur Leopoldstraße, nördlich eingegrenzt durch die Akademiestraße und die Stephanienstraße) von der heutigen Eigentümerbefragung und der Eigentümerbefragung der City West 2005 zieht, wird deutlich, dass der Gebäudezustand 2020 negativer eingeschätzt wird. Im Jahr 2005 befanden von den 33 Befragten mit Antwort 36,5 %, dass das Gebäude keine Mängel hat. In der diesjährigen Umfrage 29,8% 3,1% 47,2% 8,1% 4,3% 3,7%3,7% 50,0% 2,2% 13,9% 27,4% 3,0% 2,6% 0,9% 37,8% 7,3% 31,3% 15,4% 3,4% 1,7% 1,1% 2,0% 13,3% 14,7% 27,2% 20,0% 10,2% 8,1% 5,3% 1,1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% vor 19191919 - 19481949-19651966-19841985-19951996-20072008 und später unbekannt Eigentümerbefragung Kaiserstraße-West Eigentümerbefragung Innenstadt-Ost 12,1% 61,2% 23,0% 3,6% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% neu/neuwertiggeringfügiger Erneuerungsbedarf erheblicher Erneuerungsbedarf substanzielle Schäden 34 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht gaben von 66 Eigentümern und Eigentümerinnen nur 13,6 % an, dass das Gebäude neuwertig erscheint. Deutliche Schäden haben 2005 nur 9,1 % der Befragten an ihren Gebäuden wahrgenommen. In diesem Jahr stellten 4,5 % der Befragten sogar schwerwiegende Schäden fest und 18,2 % sehen einen erheblichen Er- neuerungsbedarf an ihrem Objekt. 4.1.4. Gebäudenutzung und -größe Über 60 % der Gebäude (61,7 %) haben fünf oder mehr Stockwerke. Mehr als ein Viertel (26,6 %) besteht aus vier Geschossen. Ein oder zwei Geschosse hat nur ein marginaler Anteil der untersuchten Gebäude: je 1,2 % (Abbildung 16). Abbildung 16 Geschosszahl der Gebäude Basis: 162/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Mit der hohen Geschosszahl gehen auch hohe Zahlen an Wohnungen je Gebäude einher. 77,2 % aller in die Untersuchung eingegangen Gebäude haben auch Wohnraum. 22,8 % der Objekte besitzen keine Wohnein- heit. 45,1 % der Gebäude mit Wohnraum haben drei bis sechs Wohnungen. Dieser Anteil ist mehr als dop- pelt so hoch als in der Gesamtstadt (21,8 %) und liegt auch über dem Wert der gesamten Innenstadt mit 33,5 %. In 26,2 % der Gebäude liegen mehr als sechs Wohnungen. Im Vergleich zur Innenstadt-Ost (59,7 %) und zur Innenstadt gesamt (44,5 %) ist dieser Anteil gering. Der Anteil der Gebäude mit nur einer Woh- nung (16,4 %) liegt im Untersuchungsgebiet weit unter dem Durchschnitt der Gesamtstadt (46,5 %) (Abbil- dung 17). Abbildung 17 Anzahl der Wohnungen je Gebäude Basis: 160/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet, 221/324 Gebäude Innenstadt-Ost (Eigentümerumfrage 2016), Innenstadt gesamt und Karlsruhe gesamt: Fortschreibung Zensus 2011 | Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 1,2%1,2% 9,3% 26,6% 29,0% 21,6% 11,1% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% ein Geschoss zwei Geschosse drei Geschosse vier Geschosse fünf Geschosse sechs Geschosse sieben und mehr Geschosse 22,8% 77,2% 16,4% 12,3% 45,1% 13,9% 12,3% 1,8% 5,0% 33,5% 26,2% 33,5% 9,5% 6,8% 39,1% 29,6% 14,9% 46,5% 14,2% 21,8% 13,6% 4,0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% keine Wohnung mindestens eine Wohnung eine Wohnungzwei Wohnungen 3 bis 6 Wohnungen 7 bis 12 Wohnungen 13 und mehr Wohnungen Eigentümerbefragung Kaiserstraße-West Eigentümerbefragung Innenstadt-Ost Stadtplanungsamt | 35 Ein Großteil der untersuchten Gebäude im Gebiet dient der Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe (63,3 %). Nur 13,9 % dienen ausschließlich dem Wohnzweck und 22,8 % sind der gewerblichen Nutzung gewidmet (Abbildung 18). Abbildung 18 Nutzungsart der Gebäude Basis: 158/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Besonders im Erdgeschoss und Kellergeschoss lässt sich ein hoher Anteil an Gewerbeeinheiten nachweisen (über 90 %). In den unteren Stockwerken dominieren der Einzelhandel und die Gastronomie. Private Dienst- leistungen nehmen ab dem 1. Obergeschoss zu. Auch die Anzahl der Wohneinheiten liegt ab dem 1. Stock- werk erst bei knapp 30 %, ab dem 2. Stockwerk aufwärts dominiert dann die Wohnnutzung (Abbildung 19). Abbildung 19 Nutzungsverteilung nach Stockwerken Basis: 354 Wohn- und 612 Gewerbeeinheiten, die zur Auswertung zur Verfügung standen Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 13,9% 22,8% 63,3% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% reines Wohngebäudereines GewerbegebäudeWohnen und Gewerbe 4 9 10 10 6 2 18 89 33 12 9 4 3 24 35 30 24 25 12 2 11 46 4 3 3 2 2 12 3 9 27 29 28 25 21 12 5 2 2 22 47 86 74 64 36 17 6 050100150200250 UG EG 1. OG 2. OG 3. OG 4. OG 5. OG 6. OG 7. OG und höher Anzahl an Wohn-/Gewerbeeinheiten Öff./kirchl. EinrichtungEinzelhandelPriv. DienstleistungenGastronomie HandwerkSonstigesWohneinheiten 36 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 4.1.5. Leerstand und Kaltmiete Die Mischnutzung und die klare Aufteilung von Wohnen und Gewerbe erklären sich aus der zentralen Lage des Untersuchungsgebiets. Ein Großteil der Objekte wird vermietet (ca. 86 % sowohl bei Gewerbeeinheiten als auch bei Wohneinhei- ten). Zur Selbstnutzung des Wohnraums werden im Gebiet nur 9,4 % der Objekte deklariert, bei den Gewer- beeinheiten ist es nochmal ein Prozent weniger. Leerstand betrifft aktuell 2,6 % der Wohneinheiten und 4,4 % der Gewerbeeinheiten (Abbildung 20). Abbildung 20 Nutzung Wohneinheiten/Gewerbeeinheiten Basis: 351 Wohneinheiten und 226 Gewerbeeinheiten im Untersuchungsgebiet, die zur Auswertung vorlagen Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Leerstände von mehr als drei Monaten hatten in den letzten zwei Jahren nur 5 % der Wohnungseigentüme- rinnen und -eigentümer und 9,7 % der Gewerbeeigentümerinnen und -eigentümer zu verzeichnen (Abbil- dung 21). Abbildung 21 Leerstand Sind in den vergangenen zwei Jahren Leerstände von mehr als 3 Monaten aufgetreten? Basis: 298 Wohneinheiten und 207 Gewerbeeinheiten im Untersuchungsgebiet, 693/1.192 Eigentümerinnen und Eigentümer in der Innenstadt-Ost (Eigen- tümerumfrage 2016) Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 86,0% 9,4% 2,6% 2,0% 85,8% 8,4% 4,4% 1,3% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% VermietungSelbstnutzungLeerstandSonstiges Wohnen Gewerbe 95,0% 5,0% 0,0% 90,3% 9,7% 0,0% 87,6% 5,8% 6,6% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% NeinJa (oder aktuell Leerstand)keine Angaben Kaiserstraße-West Wohnen Kaiserstraße-West Gewerbe Stadtplanungsamt | 37 84 Vermieterinnen und Vermieter machten Angaben zur Kaltmiete ihrer Wohnungen. Diese beträgt durch- schnittlich 10,03 Euro je Quadratmeter. 6,0 % der Wohneinheiten kosten weniger als 5,50 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, 16,7 % zwischen 5,50 und 7,70 Euro und 27,4 % zwischen 7,50 und 9,50 Euro. Ein Drittel der Wohneinheiten kostet zwischen 9,50 und 11,50 Euro pro Quadratmeter. 16,7 % der Wohneinheiten werden teurer vermietet (Abbildung 22). Abbildung 22 Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnen Basis: 84/303 Eigentümerinnen und Eigentümer Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Betrachtet man nur den Bereich der westlichen Kaiserstraße, fällt auf, dass laut der Eigentümerumfrage 2005 von 36 Vermieterinnen und Vermietern noch 27,8 % weniger als 5,50 Euro pro Quadratmeter erhielten. Im Vergleichsgebiet sind es heute nur noch 3,6 %. Mehr als 7,50 Euro haben damals nur 8,3 % der Vermiete- rinnen und Vermieter an Miete verlangt, heute geben 85,7 % der 28 Vermieterinnen und Vermieter an, dass sie 7,50 Euro und mehr pro Quadratmeter erhalten. Sind die Einheiten der gewerblichen Nutzung gewidmet, liegen die Mietpreise deutlich höher. Nur 6,7 % der Gewerbeeinheiten kosten weniger als 9 Euro je Quadratmeter. Über ein Viertel kostet zwischen neun und dreizehn Euro und fast ein Drittel (31,7 %) der Gewerbeeinheiten wird für 13 bis 20 Euro pro Quadratmeter vermietet. Weitere 10 % kosten zwischen 20 und 25 Euro und ein weiteres Viertel aller Gewerbeeinheiten wird für über 25 Euro je Quadratmeter vermietet. Der Mittelwert der Kaltmiete (60/210 Eigentümerinnen und Eigentümer) liegt bei 22,08 Euro je Quadratmeter (Abbildung 23). Abbildung 23 Kaltmiete pro Quadratmeter Gewerbe Basis: 60/303 Eigentümerinnen und Eigentümer Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Ein Vergleich zur Gewerbemiete in der Innenstadt-Ost ist grafisch nicht sinnvoll, da dort die Gewerbemieten deutlich günstiger sind und für die Auswertung andere Klassen gewählt wurden. So lagen bei der Eigentü- merumfrage in der Innenstadt-Ost 58,2 % der Gewerbeeinheiten in der Klasse 9 Euro und mehr. Bei der Kai- serstraße-West liegen die Mieten deutlich höher: 93,3 % der Vermieterinnen und Vermieter erhalten mehr als 9 Euro pro Quadratmeter. 6,0%16,7%27,4%33,3%16,7% 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% unter 5,5 €/m²5,5 bis unter 7,5 €/m²7,5 bis unter 9,5 €/m² 6,7%26,7%31,7%10,0%25,0% 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% unter 9 €/m²9 bis unter 13 €/m²13 bis unter 20 €/m² 38 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Auch die Gewerbemietpreise sind von 2005 bis heute im Gebiet der westlichen Kaiserstraße gestiegen. Wäh- rend 2010 nur 7,1 % der Vermieterinnen und Vermieter mehr als 20 Euro pro Quadratmeter bekommen ha- ben, sind es heute 35,0 % der Vermieterinnen und Vermieter. 4.1.6. Stellplätze Von 165 Gebäuden, zu denen Angaben zu Stellplätzen vorliegen, haben 23,6 % einen Stellplatz. Entspre- chend besitzen 72,7 % der Gebäude keine privaten Stellplätze. Bei 3,7 % der Gebäude wussten die Eigentü- mer nicht, ob Stellplätze vorhanden sind. Die Gesamtzahl an Stellplätzen im Gebiet beträgt 634, davon sind 84,2 % der gewerblichen Nutzung zugeordnet. Einige Gebäude besitzen Tiefgaragen oder größere Park- plätze, wodurch die absolute Anzahl an Stellplätzen nur schwer abzuschätzen ist. Daher bietet die Stellplatzbilanz einen präziseren Einblick: Die Berechnung dieser erfolgt, indem die Anzahl an Wohnungs- und Gewerbeeinheiten mit vorhandenen Parkplätzen je Gebäude abgeglichen wird. Bei 88,6 % aller Gebäude ist ein Defizit an Stellplätzen vorhanden. Ein Überschuss an Parkplätzen ist bei 9,6 % der Gebäude vorhanden. Bei nur 1,8 % ist die Stellplatzbilanz ausgeglichen (Abbildung 24). Abbildung 24 PKW-Stellplatz-Bilanz Abgleich zwischen der Anzahl privater PKW-Stellplätze auf dem Grundstück und der Anzahl der Wohn-/Gewerbeeinheiten im Gebäude Basis: 159/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Zwei Drittel (67,7 %) der Eigentümerinnen und Eigentümer haben kein Interesse an einem Stellplatz zur Miete oder zum Kauf. 15,3 % können sich vorstellen einen Pkw-Stellplatz zu mieten, 17,1 % einen solchen zu kaufen. Insgesamt werden anhand dieser Angaben 193 Stellplatz zur Miete und 200 zum Kauf benötigt. Hierbei ist die Anzahl der benötigten Parkplätze jedoch nur hypothetisch, da sich einige der Befragten auch vorstellen können einen Parkplatz zu mieten oder zu kaufen. So entsteht eine erhöhte Anzahl der gesamt benötigten Parkplätze. 88,1% 1,9% 10,1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Defizit an StellplätzenStellplatzbilanz ausgeglichenÜberschuss an Stellplätzen Stadtplanungsamt | 39 4.1.7. Gebäudeausstattung und Modernisierungsstand Knapp über ein Viertel aller Gebäude besitzt laut Eigentümerinnen und Eigentümern keine Wärmedämmung. 22,8 % aller Gebäude besitzen eine Dämmung der Dachschräge und bei einer ähnlichen Anzahl an Gebäu- den ist die oberste Geschossdecke gedämmt. Die Fassade ist bei 18,6 % und der Kellerbereich bei 6,6 % der Gebäude gedämmt (Abbildung 25). Abbildung 25 Wärmedämmung Welche Teile der Gebäude mit Wohnnutzung beziehungsweise Gewerbenutzung sind mit einer Wärmedämmung versehen? Basis: 167/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Summe größer als 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 25,1% 22,8% 22,2% 18,6% 6,6% 6,0% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% Keine Wärmedämmung DachschrägeOberste Geschossdecke FassadeKellerbereichSonstiges 40 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Der Modernisierungsstand ist je nach Teilbereich verschieden. Am häufigsten wurden in den letzten 10 Jah- ren Bäder und Toiletten (30,9 %) renoviert. Auch Elektroinstallationen, das Dach und die Heizung wurden bei fast einem Viertel der Gebäude im selben Zeitraum modernisiert. Am seltensten wurde die Modernisierung der Wärmedämmung durchgeführt. Sie wurde in den letzten 10 Jahren bei nur 13,9 % der Gebäude moder- nisiert. 26,1 % der Gebäude besitzen keine Wärmedämmung. Bei den Gebäuden, die vor 1919 errichtet wurden, zeigt sich ein erhöhter Bedarf der Modernisierung der Wärmedämmung: 37,5 % dieser Gebäude besitzen keine Wärmedämmung und bei 22,9 % der Gebäude wurde sie noch nicht modernisiert, das sind über 60 % der insgesamt 48 Gebäude im Untersuchungsgebiet, die vor 1919 errichtet wurden. Wasserlei- tungen, Fenster, Dach und Fassade wurden bei einem Viertel aller Gebäude zuletzt vor mehr als 20 Jahren saniert. Bei 28,5 % wurde die Fassade noch gar nicht modernisiert und auch Wasserleitungen und Dächer wurden zu knapp einem Fünftel noch nicht modernisiert (Abbildung 26). Abbildung 26 Modernisierungsstand der Gebäude in den verschiedenen Teilbereichen Wann wurden welche Gewerke des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung(en) oder Gewerbeeinheit(en) zuletzt umfassend modernisiert? Basis: 165/223 Gebäude im Untersuchungsgebiet Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Geheizt wird zum Großteil durch Nah- oder Fernwärme (61,7 %), für weitere 31,1 % der Gebäude ist die überwiegende Energiequelle Gas und 6,0 % der Gebäude werden vor allem mit Öl beheizt. Nur ein Gebäude besitzt laut Eigentümer keine Heizung (Abbildung 27). 30,9% 25,5% 23,6% 23,6% 20,6% 19,4% 18,8% 18,8% 13,9% 27,9% 29,7% 20,6% 25,5% 27,9% 15,8% 19,4% 17,6% 13,9% 23,0% 20,6% 25,5% 18,2% 26,1% 25,5% 25,5% 23,6% 12,7% 6,7% 12,7% 19,4% 14,6% 16,4% 18,8% 28,5% 9,7% 20,0% 11,5% 10,9% 10,9% 18,2% 9,1% 20,6% 7,9% 12,7% 13,3% 0,6% 17,6% 26,1% 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% Bad/Bäder/Toiletten Heizung Dach/Dacheindeckung Elektroinstallation Fenster Wasserleitungen Fassade Schaufenster Wärmedämmung modernisiert vor weniger als 10 Jahren (oder Neubau)modernisiert vor 10-20 Jahren modernisiert vor mehr als 20 Jahrennicht modernisiert weiß nichtnicht vorhanden Stadtplanungsamt | 41 Abbildung 27 Heizungsart im Gebäude Welche ist die überwiegende Heizungsart beziehungsweise Energiequelle im Gebäude? Basis: 167/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Summe größer als 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 4.1.8. Hof und Freisitz 67,3 % aller Gebäude, die in die Untersuchung eingeflossen sind, besitzen einen Freisitz. Knapp über 70 % der Gebäude mit Freisitz haben einen Balkon. 37,8 % der Gebäude haben eine Dachterrasse, 31,5 % eine Terrasse und 9,0 % eine Loggia (Abbildung 28). Abbildung 28 Freisitz Verfügen Ihre Wohnungen oder Gewerbeeinheiten über einen Freisitz? Wenn ja, um was handelt es sich dabei? Basis: 165/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Summe größer als 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 31,1% 6,0% 0,6%0,6% 3,6% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% GasÖlKeine HeizungSonstigesweiß nicht 32,70% 70,3% 37,8% 31,5% 9,0% 8,1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% neinBalkonDachterrasseTerrasseLoggiaSonstiges 42 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Einen Hof gibt es bei 61,8 % der Gebäude. Hiervon sind 76,5 % ganz oder teilweise versiegelt. 30,4 % sind zumindest teilweise begrünt und 24,5 % sind mit wasserdurchlässigen Belägen versehen (Abbildung 29). Abbildung 29 Hof Ist auf dem Grundstück ein Hof vorhanden? Wie ist der Hof beschaffen? Basis: 165/218 Gebäude im Untersuchungsgebiet Summe größer als 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 Die Hofgestaltung wird bei etwa Zweidritteln der Gebäude als durchschnittlich bewertet, bei 22,6 % als gut und bei 8,8 % der Hinterhöfe wird die Gestaltung als mangelhaft eingeschätzt. 83,3 % der Höfe werden vor allem als Standort für Müllbehälter gesehen. 30,4 % der Höfe besitzen eine Pkw-Abstellfläche und 17,7 % werden von der Bewohnerschaft als Aufenthaltsort genutzt. In 10,8 % der Hinterhöfe ist eine Gartennutzung möglich. Die Rubrik Sonstiges beinhaltet vor allem die Nutzung für Fahr- radstellplätze, Raucherecken oder Außenbestuhlung von Gastronomiebetrieben und ist mit über 30 % sehr ausgeprägt. 38,20% 76,50% 30,40% 24,50% 6,90% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% neinversiegeltbegrüntmit wasserdurchlässigen Belägen versehen Sonstiges Stadtplanungsamt | 43 4.1.9. Modernisierungsabsichten und geplante Maßnahmen In Bezug auf Maßnahmen in den nächsten 5 bis 10 Jahren sind jeweils etwas über 31 % der Befragten noch unentschlossen oder haben keine Veränderung geplant. 35,7 % möchten ihre Gebäude oder Wohnungen modernisieren oder Instand setzen. 4,8 % ziehen einen Verkauf ihrer Gebäude, Wohn- oder Gewerbeeinheit in Betracht. Eine Nutzungsänderung streben 2,9 % der Befragten an. 1 % der Befragten planen einen Ab- bruch oder Neubau des Gebäudes (Abbildung 30). Abbildung 30 Geplante Maßnahmen Was planen Sie in den nächsten 5-10 Jahren an Ihrem Gebäude/Ihrer Wohnung(en)/Ihrer Gewerbeeinheit(en) für Maßnahmen vorzunehmen? Basis: 210/303 Eigentümerinnen und Eigentümer Summe größer als 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 35,7% 31,9% 31,4% 4,8% 2,9% 1,0% 0%5%10%15%20%25%30%35%40% Modernisierung oder Instandsetzung des Gebäudes/der Wohn-/Gewerbeeinheiten keine Veränderungen geplant noch unentschlossen Verkauf des Gebäudes/der Wohnung(en)/der Gewerbeeinheit(en) Nutzungsänderungen Abbruch/Neubau des Gebäudes 44 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Konkrete Modernisierungsmaßnahmen haben 75 Befragte angegeben. Von diesen wollen 42,7 % ihre Fens- ter erneuern. 40 % möchten Bäder erneuern und 38,7 % sehen eine Modernisierung der Fassade als ein Ziel in den nächsten Jahren an. Je 37,3 % möchten sich mit der Dämmung des Daches oder einer Erneuerung der Elektroinstallationen befassen. Eine Erneuerung der Wasserleitungen ist von 30,7 % der Befragten geplant, 26,7 % haben vor ihre Heizung zu erneuern. Der Ausbau des Dachgeschosses wird von 17,3 % und die Nut- zung regenerativer Energien von 12,0 % der Befragten genannt. Der Anbau von Balkonen und eine Grund- rissveränderung wurden von knapp über 10 % der Befragten genannt. Einen Ausbau der Dachterrasse und die Aufstockung des jeweiligen Gebäudes ziehen 9,3 % der Befragten in Erwägung, 6,7 % wollen die Keller- decke dämmen. 16 % haben andere Maßnahmen, wie beispielsweise die Sanierung von ganzen Wohnungen und Bädern oder Maßnahmen im Hof, im Fokus (Abbildung 31). Abbildung 31 Geplante Modernisierungsmaßnahmen Basis: 75 Befragte, die eine Modernisierung vornehmen möchten Summe über 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 16,0% 6,7% 9,3% 9,3% 10,7% 10,7% 12,0% 17,3% 26,7% 30,7% 37,3% 37,3% 38,7% 40,0% 42,7% 0%5%10%15%20%25%30%35%40%45% Sonstige Modernisierungsmaßnahmen Dämmung Kellerdecke Aufstockung des Gebäudes Ausbau Dachterrasse Grundrissveränderung Anbau Balkone Einbau/Nutzung regenerativer Energien Ausbau Dachgeschoss Erneuerung Heizung Erneuerung/Überarbeitung Wasserleitungen Erneuerung/Dämmung Dach Erneuerung/Überarbeitung Elektroinstallationen Erneuerung/Dämmung Fassade Erneuerung Bad/Bäder Erneuerung Fenster Stadtplanungsamt | 45 Hitzeschutzmaßnahmen können sich 19 % der Befragten gut vorstellen, 20,7 % würden sie eventuell durch- führen. Außerdem haben 36,2 % bereits Hitzeschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude durchgeführt. Fassa- denbegrünung wird von über Dreiviertel der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer abgelehnt, nur knapp 1 % hat schon eine Fassadenbegrünung am Gebäude. Lediglich 8,6 % der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer können sich eine Fassadenbegrünung vorstellen. Einer Dachbegrünung gegenüber ist die Haltung offener. 13,7 % können es sich vorstellen eine solche vorzunehmen, um der Überhitzung entgegen- zuwirken. Mehr als jedes zehnte Gebäude verfügt laut Eigentümerin oder Eigentümer bereits über eine Dach- begrünung. Dennoch können sich 56,4 % keine Dachbegrünung auf ihrem Gebäude vorstellen. Am wenigs- ten Zuspruch hat die Entsiegelung von versiegelten Flächen und die Bepflanzung erhalten (5,6 % und 8,0 %). Helle Materialien sind bereits bei knapp einem Viertel der Gebäude vorhanden. 14,3 % der Befragten können sich vorstellen ihr Gebäude entsprechend auszustatten, 29,5 % können sich dies jedoch nicht vor- stellen. Eine Dämmung der Außenhülle können sich wiederum 18,0 % gut vorstellen, aber 41 % stehen die- ser ablehnend gegenüber. An 12 % der Gebäude gibt es diese Dämmung bereits (Abbildung 32). Abbildung 32 Hitzeschutzmaßnahmen Können Sie sich vorstellen an Ihrem Gebäude Maßnahmen vorzunehmen, die dazu beitragen einer Überhitzung im Sommer ent- gegenzuwirken? Basis: 154 Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer im Untersuchungsgebiet Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 An einer möglichen Bezuschussung im Rahmen des Sanierungsverfahrens haben 57,2 % der Befragten Inte- resse. 18,3 % geben an, dass sie kein Interesse haben und fast ein Viertel ist sich unsicher, ob sie an der Be- zuschussung im Rahmen eines Sanierungsverfahrens interessiert sind. 19,0% 18,0% 14,3% 13,7% 8,6% 8,0% 5,6% 20,7% 41,0% 29,5% 56,4% 75,9% 62,5% 63,9% 24,1% 29,1% 33,0% 18,8% 14,7% 20,5% 22,2% 36,2% 12,0% 23,2% 11,1% 0,9% 8,9% 8,3% 0%10%20%30%40%50%60%70%80%90%100% Hitzeschutzmaßnahmen Dämmung der Außenhülle Verwendung von hellen Materialien/ Oberflächen Dachbegrünung Fassadenbegrünung Bepflanzung von Grundstücksflächen mit Gehölzen zur Beschattung Entsiegelung von versiegelten Flächen JaNeinEventuellBereits vorhanden 46 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 4.1.10. Maßnahmenvorschläge zur Aufwertung des Quartiers Knapp zwei Drittel (63,3 %) der Eigentümerinnen und Eigentümer nannten ein bis drei konkrete Maßnah- men, die aus ihrer Sicht das Umfeld ihrer Immobilie oder des Quartiers aufwerten würden. Die relative Zahl der Rückmeldungen liegt um fast 18 % höher als bei der Eigentümerbefragung der Innenstadt-Ost im Jahr 2016. Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich in verschiedene Rubriken unterteilen: Jeweils circa ein Viertel der Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich zu diesem Thema geäußert haben, finden Maßnahmen zum Thema fließender Verkehr (Verkehrswegeführung für PKW, Fahrradwegeführung und Tempolimit) oder zum Thema Begrünung und Freiflächen wichtig. Knapp 19 % schlagen vor, öffentliche Plätze aufzuwerten. Für 16,5 % ist eine Veränderung der Parkplatzsituation für Fahrräder und Autos von Bedeutung. Am eigenen Gebäude oder an umliegenden Gebäuden Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, sehen 15,8 % der Befragten als wichtig an. Die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und die Aufwertung des Einzelhandels oder des Gewerbes sehen je 13,5 % als sinnvolle Maßnahme an. Die Erhöhung der Sauberkeit wurde von 11,3 % der Beteiligten als konkreter Vorschlag zur Aufwertung des Umfelds genannt. Auch die Lärmbegren- zung in Bezug auf Lokale oder Bars und die Fertigstellung der Baustellen im Gebiet wurden von 6,8 % der Befragten als wichtige Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers genannt. Sonstige Maßnahmen wurden von 15,8 % der Eigentümerinnen und Eigentümer vorgeschlagen. Hierunter fallen unter anderem die Be- kämpfung von Leerstand, die Kontrolle der Wohnungslosen und eine Lösung für die Taubenproblematik (Ab- bildung 33). Abbildung 33 Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers Welche konkreten Maßnahmen wären aus Ihrer Sicht notwendig, um das Umfeld Ihrer Immobilie/des Quartiers aufzuwerten? Basis: 133 Eigentümerinnen und Eigentümer, die Maßnahmen vorgeschlagen haben Summe größer als 100%, da Mehrfachnennungen möglich waren Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung | Eigentümerumfrage Kaiserstraße-West 2020 15,8% 6,8% 6,8% 11,3% 13,5% 13,5% 15,8% 16,5% 18,8% 24,8% 25,6% 0%5%10%15%20%25%30% Sonstiges Fertigstellung Baustellen Lärmbegrenzung (Lokale, Bars, Diskotheken) Sauberkeit, Mülltonnen im öffentlichen Raum Einzelhandels-/ Gewerbeaufwertung Erhöhung der öffentlichen Sicherheit Aufwertung/Modernisierung/ Umbau Gebäude Änderung Parkplatzsituation für Autos und Fahrräder Aufwertung öffentlicher Plätze und Straßen, Beleuchtung Begrünung, mehr Grün- und Freiflächen Verkehr (Tempolimit, Verkehrswegeführung: Fußgängerzonen, Fahrradwege) Stadtplanungsamt | 47 4.1.11. Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Beteiligten Im Rahmen der Eigentümerumfrage haben 123 Eigentümerinnen und Eigentümer – rund die Hälfte – Inte- resse an weiteren Informationen zur Förderung privater Modernisierung und zu Veranstaltungen im Rahmen der Städtebauförderung Kaiserstraße-West bekundet. Aus diesem generellen Informationsinteresse sowie dem konkreten Vorstellungen Gebäudeerneuerungsmaßnahmen durchzuführen, lässt sich Seitens der Eigen- tümerinnen und Eigentümer eine hohe Mitwirkungsbereitschaft ableiten. 4.2. Öffentlichkeitsbeteiligung Die Öffentlichkeit wurde im Juni 2021 über das Beteiligungsportal der Stadt Karlsruhe zum geplanten Sanie- rungsverfahren informiert und um Rückmeldung zu den geplanten Sanierungszielen und Maßnahmen gebe- ten. Diese waren im Onlineportal in Form eines Zwischenberichts zu den vorbereitenden Untersuchungen Kaiserstraße-West, der am 22. April 2021 bereits dem Planungsausschuss vorgestellt wurde, sowie einer Prä- sentation mit den wesentlichen Aussagen hinterlegt. Anregungen oder Wünsche wurden nicht geäußert. Parallel wurden die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Gewerbetreibenden im Untersuchungsgebiet durch das Amt für Stadtentwicklung angeschrieben und um Auskunft zum Quartier und zum Wohnumfeld beziehungsweise zum Geschäftsumfeld gebeten. Die Befragung wurde online über das Beteiligungsportal der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Folgenden zusammengefasst und sind in die Erarbei- tung des Sanierungs- und Maßnahmenkonzeptes eingeflossen: 4.2.1. Befragung Bewohnende Es wurden insgesamt 1.407 Bewohnende im Alter von 18 bis unter 65 Jahren angeschrieben. Insgesamt haben 154 Bewohnende den Fragebogen ausgefüllt, fünf hiervon in Papierform. 124 Anschreiben konnten nicht zugestellt werden. Bezugnehmend auf die Personen, die das Anschreiben erhalten haben, beträgt die Rücklaufquote 12 %. Von den 154 Personen, die an der Umfrage teilgenommen haben, sind 41 % weiblich und 59 % männlich. 23 % sind zwischen 18 und unter 25 Jahre alt, 22 % sind im Alter von 45 bis unter 65. Über die Hälfte der Teilnehmenden (55 %) ist im Alter von 25 bis unter 45 Jahre. Frage 1: Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit Ihrer Wohnung/Ihrem Haus? Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist sehr zufrieden (17 %) oder eher zufrieden (60 %) mit der Wohnung oder dem Haus, in dem sie wohnen. 23 % sind weniger oder gar nicht zufrieden mit ihrer Woh- nung oder ihrem Haus. Frage 2: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Wohnumfeld – also den Verhältnissen in der unmittelba- ren Umgebung Ihrer Wohnung/Ihres Hauses? Mit dem Wohnumfeld sind 48 % der Befragten sehr oder eher zufrieden, 31 % sind weniger zufrieden. 21 % sind nicht zufrieden mit der unmittelbaren Wohnumgebung. Abbildung 34: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Wohnumfeld ...? 48 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Frage 3: Wie schätzen Sie die Höhe Ihrer monatlichen Miete im Verhältnis zu Ihrer finanziellen Situ- ation ein? Die Miete im Gebiet wird im Verhältnis zur finanziellen Situation von 28 % der Bewohnenden als zu hoch eingeschätzt, 60 % sehen die Miete als angemessen und 8 % als günstig an. Frage 4: Welche Freiräume in Ihrer Wohnumgebung nutzen Sie zur Naherholung? Zur Naherholung werden von den meisten Personen umliegende Parkanlagen genutzt (69 %). Am häufigsten wurde hier mit großem Abstand der Schlossgarten genannt: 113 Personen nutzen diesen zur Naherholung. Zudem wurden der botanische Garten, die Hildapromenade und der Hardtwald häufiger als zehnmal, die Günter-Klotz-Anlage, der Friedrichsplatz, der Kaiserplatz, der Haydnplatz und die Lina-Sommer-Anlage häufi- ger als fünfmal als Orte der Naherholung genannt. 38 % der Befragten nutzen den eigenen Balkon, den Hin- terhof oder die Terrasse zur Naherholung. 17 % nutzen keinen Freiraum in der direkten Umgebung. 11% gaben weitere Freiräume, wie beispielsweise Badeseen, die Rheinauen oder auch den Schwarzwald an. Frage 5: Wie belastend finden Sie Lärm in Ihrem Wohnumfeld? Lärm im Wohnumfeld spielt bei den Befragten eine große Rolle: Nur 6 % empfinden keine Lärmbelastung und 21 % finden Lärm weniger belastend. 35 % der Bewohnerinnen und Bewohner ordnen den Lärm als belastend ein, 37% sogar als besonders belastend. Abbildung 34: Wie belastend empfinden Sie Lärm im Umfeld ...? Frage 6: Wie zufrieden sind Sie mit dem Einkaufsangebot in Ihrem Umfeld? 69 % der Befragten sind mit dem Einkaufsangebot im Quartier sehr zufrieden, 24 % sind eher zufrieden. 5 % sind weniger zufrieden mit dem Einkaufsangebot in der Umgebung, nicht zufrieden sind nur drei der Befragten (2 %). Frage 7: Wie zufrieden sind Sie mit dem Freizeitangebot in Ihrem Umfeld? Auch das Freizeitangebot wird positiv bewertet. 68 % sind sehr oder eher zufrieden, nur 19 % sind weniger oder nicht zufrieden. 14 % können zu dieser Frage keine Aussage machen. Frage 8: Welche Erwartungen haben Sie an den Umbau der Kaiserstraße? Die Erwartungen an den Umbau der Kaiserstraße sind vielfältig, sie lassen sich jedoch zu verschiedenen The- mensträngen zusammenfassen: Am häufigsten gibt es die Erwartung, dass es weniger Lärm durch weniger Bahnen, Autos und Geschwindigkeitsbegrenzungen geben wird (32 %). Eine Einschränkung des Verkehrs ganz allgemein und nachhaltigere Mobilität in der Innenstadt erhoffen sich 26 % der Befragten. Ebenfalls 26 % erwarten, dass die Kaiserstraße zu einem Wohlfühlort wird, an dem man sich auch sicher fühlt. Frage 9: Welche konkreten Maßnahmen wären aus Ihrer Sicht notwendig, um das Umfeld Ihres Quartiers aufzuwerten? Mehr Stadtgrün, Parks und Spielplätze wurden von 21 % als Erwartungen genannt. Zudem erhoffen sich 17 % eine Aufwertung von Plätzen und mehr Platz zum Flanieren. Weiterhin wurde die Unterstützung klei- ner Geschäfte und mehr Außengastronomie genannt. Die vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers hängen eng mit den genannten Erwartungen zusammen. Vorrangig werden Maßnahmen zu Geschwindigkeitskontrollen und der Einschrän- kung des PKW-Verkehrs in der Innenstadt vorgeschlagen (46 %). Gleichzeitig sehen die Bewohnerinnen und Bewohner zur Aufwertung von Plätzen und dem ganzen Gebiet auch die Notwendigkeit von zusätzlichen Grünanlagen und Pflanzen (32 %). Die Lärmbegrenzung sollte nicht nur durch Geschwindigkeitskontrollen Stadtplanungsamt | 49 auf Autofahrer bezogen werden, sondern auch auf den Lärm, der durch die oberirdischen Bahnen entsteht und auf Ruhestörungen durch Bars, Kneipen und Restaurants zu Abend- und Nachtzeiten (18 %). Je 10 % sehen die Aufwertung der Gastronomie unteranderem mit mehr Außenterrassen und mehr Sicherheit und Sauberkeit im Innenstadtgebiet als wichtige Maßnahmen an. Folgende weitere Themenbereiche wurden angesprochen: Die Sanierung der Gebäude im Gebiet, eine Quali- tätssteigerung des Einzelhandels, konsumfreie Sitzgelegenheiten und bezahlbarer Wohnraum. 4.2.2. Befragung Gewerbetreibende Es wurden insgesamt 764 Gewerbetreibende angeschrieben und um Auskunft zum Quartier beziehungs- weise zum Geschäftsumfeld gebeten. Insgesamt haben 49 Gewerbetreibende den Fragebogen ausgefüllt, vier hiervon in Papierform. 121 Anschreiben konnten nicht zugestellt werden. Bezugnehmend auf die Perso- nen, die das Anschreiben erhalten haben, beträgt die Rücklaufquote 8 %. Frage 1: Wie zufrieden sind Sie ganz allgemein mit der von Ihnen gepachteten Immobilie? Ein Großteil der Befragten ist mit der gepachteten Immobilie sehr oder eher zufrieden (79 %). 16 % sind we- niger zufrieden und ein Gewerbetreibender ist nicht zufrieden. Frage 2: Wie belastend finden Sie Lärm im Umfeld der von Ihnen gepachteten Immobilie? Die Lärmsituation wird von den Gewerbetreibenden etwas positiver als von den Bewohnenden im Gebiet empfunden. So findet zwar ein Viertel den Lärm im Umfeld besonders belastend und ein Drittel belastend, aber auch etwa ein Drittel weniger belastend. 8 % finden Lärm im Umfeld gar nicht belastend (vgl. Abbil- dung 35). Frage 3: Welche Erwartungen haben Sie an den Umbau der Kaiserstraße? Für den Umbau der Kaiserstraße sind die Erwartungen auch unter den Gewerbetreibenden vielfältig. So er- hoffen sich 30 % der Befragten eine Aufwertung von Plätzen, Sitzgelegenheiten und eine Belebung der In- nenstadt. Ähnlich viele Befragte (28 %) wünschen sich einen besseren Verkehrsfluss und eine autofreie Zone. Je 24 % der befragten Personen bringen das Thema Sauberkeit und Frischluft durch Grün und Wasser ein. Lärmreduzierung erhoffen sich 22 % der Gewerbetreibenden vom Umbau. Weitere Erwartungen sind die Aufwertung des Einzelhandels, ein Zuwachs an gastronomischen Angeboten, Plätze ohne Konsum, barriere- freie ÖPNV-Anbindungen und gute Zufahrtsbedingungen für den Lieferverkehr. Frage 4: Wie möchten Sie die Geschäftsvorfelder nutzen, die durch den Rückbau der Schienen zur Verfügung stehen? Nicht alle Gewerbetreibenden im Gebiet, die geantwortet haben, werden die künftigen Geschäftsvorfelder nutzen. Dies ist durch teilweise durch die Lage aber auch durch die Branche der Befragten begründet. Die Betroffenen möchten die Geschäftsvorfelder vor allem durch Sitzgelegenheiten (28 %) und Grünflächen (23 %) attraktiv halten. Zudem sollen durch Außenwerbung oder Warenauslage aktiv Kunden angeworben werden (23 %). Auch die Außengastronomie soll durch die Geschäftsvorfelder präsenter werden. Zusätzlich wurden als Nutzungsüberlegungen Parkplätze für Autos oder Fahrräder und Platz für Künstler genannt. Frage 5: Welchen Wandel erleben Sie derzeit durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkun- gen in Ihrem Geschäftsbereich? Die Corona-Pandemie trifft den innerstädtischen Einzelhandel stark. Als größte Veränderung wird von 44 % der Befragten deutlich weniger Publikumsverkehr genannt, damit einhergehend gab es bei 24 % der Gewer- betreibenden weniger Aufträge und weniger Umsatz. Homeoffice und digitale Kommunikation hat in der Zeit der Pandemie zugenommen (20 %). 13 % der Befragten haben in ihrem Geschäftsbereich kaum Ände- rungen wahrgenommen. 50 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 4.3. Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und Träger öffentli- cher Belange Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange ent- sprechend den Anforderungen des Baugesetzbuches im Juni 2020 angeschrieben und um Stellungnahme zu den laufenden Vorbereitenden Untersuchungen sowie einem ersten Maßnahmenkonzept gebeten. Parallel hierzu wurden die städtischen Ämter eingebunden und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Folgende Träger öffentlicher Belange und Ämter haben Anregungen und Hinweise gegeben. Sie werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Konkretisierung von Maßnahmen eingebunden. Die Anregungen und Hinweise sind im Folgenden stichwortartig zusammengefasst: Bürgerverein Stadtmitte  Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt werden begrüßt (u.a. Ver- kehrsberuhigung, ökologische Anpassung Gebäudebestand an das Klimaziel 2050, Entsiegelung, Verbesserung Grünflächen).  Sicherstellung der Anfahrbarkeit von Gebäuden (zur Umsetzung von Gebäudeerneuerungen)  Zonierung der City in Bereiche mit verschiedenen Funktionen erforderlich.  Regelung verkehrsberuhigender Maßnahmen und Klärung „Autofreie Innenstadt) über einen Mas- terplan, der die gesamte Innenstadt betrachtet sowie die Vernetzungsbereiche.  Die Reduzierung des MIV in der Innenstadt ist kein Garant für eine florierende Handelslage. Stadtkämmerei  Die Stadtkämmerei steht den weiteren Kosten wie Grunderwerben kritisch gegenüber. Eine end- gültige Entscheidung darüber ist abhängig von der Entwicklung aller Mehrbelastungen und der da- raus resultierenden Gesamtfinanzlage der Stadt Karlsruhe. Liegenschaftsamt  Bittet um frühzeitige Mitteilung und Einbindung, sofern Grunderwerbe für die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts getätigt werden müssen. Grundstücksbewertungsstelle/Gutachterausschuss  Im Hinblick auf gegebenenfalls zu erwartende sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen wird eine Ausweitung des Untersuchungs- beziehungsweise Sanierungsgebietes um den Bereich zwi- schen Erbprinzenstraße, Karlstraße, Kriegs- und Lammstraße (ECE-Center) empfohlen, da sich sa- nierungsbedingte Bodenwertsteigerungen gegebenenfalls auf diese Bereiche auswirken können und somit Ausgleichbeträge zu erheben wären. Amt für Stadtentwicklung  Einbeziehung der Ergebnisse des "Gutachtens zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruhe City als Einzel- handelsstandort" sowie den daraus abgeleitete "Aktionsplan City 2020-2026". Bauordnungsamt  Erforderliche Abstimmung im Hinblick auf den Brandschutz bei Einbauten oder Möblierung der Kai- serstraße.  Beachtung von Nutzungskonflikten die aus der Belebung des öffentlichen Raumes und der Stär- kung der Wohnfunktion resultieren können (gegebenenfalls Förderung von Lärmschutzfenstern).  „Mietpreisbremse“ im Rahmen von Modernisierungsvereinbarungen. Ordnungs- und Bürgeramt  Ein Ausbau von verkehrsberuhigten Bereichen oder zu sogenannten verkehrsberuhigten Geschäfts- bereichen in Teilen der Kaiserstraße, Karlstraße, Lammstraße und Leopoldstraße ist in Abhängigkeit der gewünschten Funktion zu prüfen und ist unter anderem ahängig von der Belastungssituation durch Fahrzeugverkehr.  Berücksichtigung der notwendigen Lieferverkehre – insbesondere auch für den neuen Standort der Saturn-Filiale in der Kaiserstraße. Gartenbauamt  Die Öffnung des Nymphengartens zur Kriegsstraße ist konform der Anforderungen des Denkmal- schutzes zu gestalten.  Entwicklungspotential hinsichtlich der Aufenthaltsqualität auf dem Europa- und Ludwigsplatz.  Funktionale Verknüpfung und Aufwertung der Erlebbarkeit des Platzensembles Europaplatz – Ste- phanplatz – Ludwigsplatz.  Schaffung von neuen Baumstandorten in der Karlstraße zwischen Amalien- und Akademiestraße  Umsetzung der in den Bebauungsplänen festgesetzten Dach- und Fassadenbegrünungen  Der Baumbestand ist zu erhalten und in seiner Entwicklung zu sichern  Weitere Durchgrünungsmaßnahmen des öffentlichen Raumes erforderlich  Gemäß Spielflächenentwicklungsplan weist die Innenstadt West einen Fehlbedarf von über 12.000 m² Spielfläche auf. Eine Ausweisung von zusätzlichen Spielflächen ist zu prüfen. Stadtplanungsamt | 51  Konkret stehen folgende Maßnahmen an: Baumpflanzung Kaiserplatz, Umgestaltung Friedrichs- platz, Baumpflanzungen Kaiserstraße. Vermögen und Bau Baden-Württemberg  Eigentümer Nymphengarten, mit der Bitte um frühzeitige Einbindung bei Planungen zur Umgestal- tung des Nymphengartens.  Der Nymphengarten soll weiterhin ein Grünraum, Ruhe- und Erholungsraum bleiben und kein Ver- anstaltungsort für Weihnachtsmärkte und oder ähnliche Events werden; es soll bei einer minimalen Versiegelung bleiben.  Der Pavillon des Staatlichen Museums für Naturkunde soll in seiner bisherigen Form genutzt wer- den und keinesfalls zur Erlebnisgastronomie umgebaut werden.  Berücksichtigung der historischen Achsbeziehungen (BGH-Gelände, Achse verlängerte Amalienst- raße auf die Reste des Amalienschlösschens im Nymphengarten). Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe  Die Qualifizierung der Innenstadt als Lebensraum junger Menschen ist weiterhin im Blick zu behal- ten.  Relevant sind die Themen: Aufenthaltsqualität der innerstädtischen Plätze, Grünanlagen und Höfe, frei von Konsumzwang nutzbare Räume und Orte, neue Mobilitätskonzepte und die umwelt- freundliche Entwicklung der Innenstadt. Umwelt- und Arbeitsschutz – Ökologie sowie Zentraler Juristischer Dienst – Untere Naturschutzbehörde  Ökologische Aufwertung von Gebäuden (Dach- und Fassadenbegrünung, Integration von Nisthil- fen, Strukturierung von hohen Gebäuden und/oder Vogelschutzverglasung).  Anregung von Maßnahmen zur Förderung der innerstädtischen Biodiversität (z.B. Nisthilfen)  Minimierung Lichtverschmutzung/Verwendung insektenfreundlicher Beleuchtung.  Erhalt Altbaumbestand/für Neupflanzungen heimisches Pflanzgut.  Im Nymphengarten sind drei Bäume als Naturdenkmale ausgewiesen. Umwelt- und Arbeitsschutz – Wasser  Prüfung Möglichkeiten zur schadlosen Niederschlagswasserversickerung.  Verzicht auf Flächenversiegelung. Umwelt- und Arbeitsschutz – Altlasten sowie ZJD – Abfallrechts- und Altlastenbehörde  Verweis auf Flächen im Bodenschutz- und Altlastenkataster und notwendigen Abstimmungsbedarf vor Umbaumaßnahmen, die in den Boden eingreifen. Umwelt- und Arbeitsschutz – Bodenschutz sowie ZJD – Bodenschutzbehörde  Bei Entsiegelung von Flächen: Beachtung von Vorgaben zur Wiederherstellung von Boden mit sei- nen natürlichen Funktionen bei Entsiegelungen von Flächen. Umwelt- und Arbeitsschutz – Immissionen/Lärm  Hohe Verkehrsemissionen der Straßenbahn (Beurteilungspegel am Tag 75 – 70 dB(A), in der Nacht 65 – 60 dB(A).  Geplante Maßnahmen tragen effektiv zu einer Lärmminderung bei. Umwelt- und Arbeitsschutz – Stadtklima/Klimawandel/Luftreinhaltung  im Gebiet „Kaiserstraße-West“ liegt eine klimatisch belastete Blockrandbebauung vor, die durch einen geringen Grünanteil und einen hohen Versiegelungsgrad gekennzeichnet ist.  Qualifizierung der bestehenden Grün- und Freiräume im Hinblick auf eine lokalklimatische Aufwer- tung  Entsiegelung von Blockinnenbereichen, Schaffung von Grünflächen in Innenhöfen im privaten Be- reich.  Bei stark versiegelten Bereichen sollen auch neue und experimentellere Ansätze für öffentlichkeits- wirksames Grün – dauerhalft oder temporär erprobt werden (beziehungsweise „Grünes Zimmer“ Ludwigsburg, „Wanderbaumallee“ München, „Essbare Stadt“). Umwelt- und Arbeitsschutz –Klimaschutz  Der Erhalt und die Erneuerung der Gebäudesubstanz ist wesentliches Teilziel  Anzustreben ist eine Verknüpfung mit der Energiequartier-Initiative der KEK Landesamt für Denkmalpflege  An der Erhaltung der Kulturdenkmale besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und heimat- geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.  Hinweise zu Regelungen zur Archäologischen Denkmalpflege. 52 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Branddirektion Karlsruhe  Die notwendigen Flächen für die Feuerwehr zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges mit tragbaren Leitern oder der Feuerwehrdrehleiter sind zu beachten. Die notwendige Wasserversor- gung durch Überflur- und Unterflurhydranten ist zu beachten. Polizeipräsidium Karlsruhe  Für den Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche sind bauliche Kriterien zu berücksichtigen es muss eine so genannte Aufenthaltsfunktion überwiegen. Polizeipräsidium Karlsruhe – Referat Prävention  Umfassende Hinweise, die im Rahmen der Konkretisierung der Planungen zu berücksichtigen sind im Hinblick auf Sicherheit und Kriminalprävention im öffentlichen Raum (u.a. Beleuchtung; Über- schaubarkeit, Notruf-, Überwachungs- und Kommunikationseinrichtungen, hohe Aufenthaltsquali- tät öffentlicher Räume, Belebtheit, soziale Kontrolle, Vandalismussicherheit, Sauberkeit ) und der Gebäudesicherheit (Einbruchsicherung, Überwachung). Handwerkskammer  Ein Änderungs- oder gar Sanierungsbedarf im Hinblick auf eine Öffnung von Erdgeschosszonen über das Angebot der Handwerkskammer und ihrer Mieter wird derzeit nicht erkannt. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe  Intensive Beteiligung der Sanierungsbetroffenen erforderlich.  Beim Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche soll auf etwaige Folgen auf den Verkehrsfluss und die Erreichbarkeit der dort ansässigen Unternehmen geachtet werden.  Die Belebungsmöglichkeiten für die Lammstraße soll nicht nur auf Einzelhandel und Gastronomie beschränkt bleiben, sondern soll ebenfalls Bildungs- und Beratungsangebote umfassen. Hierdurch kann gerade die gewünschte Belebung in den Abendstunden und an Samstagen und den positiven Auswirkungen auf Einzelhandel und Gastronomie befördert werden. Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 17  Die Haltestelle Kaiserstraße-West ist wie planfestgestellt umzusetzen. Zur geplanten Verlegung der Haltestelle Europaplatz in die Karlstraße besteht Klärungsbedarf unter anderem hinsichtlich Verfah- ren zwischen den betroffenen Trägern und Ämtern. KASIG – Karlsruher Schienen- und Infrastrukturgesellschaft  Die Haltestelle zwischen der Hirsch- und der Leopoldstraße ist wie planfestgestellt umzusetzen.  Eine Neutrassierung der Gleise in der Karlstraße – durch die geplante Verlegung der Haltestelle vom Europaplatz in die Karlstraße – ist rechtlich und finanziell nicht durch die Planfeststellung abge- deckt. Hier ist eine Abstimmung und Konkretisierung mit den Beteiligten Behörden und Ämtern erforderlich. Die Finanzierung ist zu klären. Verkehrsbetriebe Karlsruhe  Berücksichtigung der Anforderungen des ÖPNV (Straßenbahn- und Buslinien) bei der Umgestaltung von Straßenquerschnitten.  Dem ÖPNV soll an Knotenpunkten bei Ein- und Ausfahrt Vorrang eingeräumt werden.  Ausbau der Straßenbahnhaltestellen über eine Länge von 100 m, damit die Barrierefreiheit für alle im Regelbetrieb zum Einsatz kommenden Fahrzeugtypen gewährleistet werden.  Zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25km/h in zusätzlichen Abschnitten als Fußgängerzone oder verkehrsberuhigten Bereichen ist sicherzustellen.  In der Karlstraße sind die Bahngleise weiterhin auf gesondertem Bahnkörper zu führen  Vorrang der Bahn an der „Rad-Querung“ Waldstraße.  Ausbau und Anfahrt Bushaltestelle für Buslinie73 (Gelenkbus 18 m Gesamtlänge, längerer Halt).  Routen für Lieferverkehre sollen grundsätzlich nicht durch die Haltestellenbereiche führen; ansons- ten sind für den Begegnungsfall Straßenbahn/LKW 6,55 m Mindestfahrbahnbreite erforderlich.  Die Straßenbahntrasse von der Karlstraße zum Kaiserplatz dient als Ausweichstrecke für den Stör- fall des Stadtbahntunnels, sodass in Ausnahmefällen mit einem stark erhöhten Fahrzeugaufkom- men zu rechnen ist. Tiefbauamt – Straßenwesen (Verkehrssteuerung)  Vergrößerung des Untersuchungsbereich für folgende Bereiche prüfen:  Zur Entlastung des Ludwigsplatzes und auch der problembehafteten Querungssituation Karl-/Wald- straße vom Radverkehr wird eine komfortable Radverkehrsführung in beide Richtungen in der Her- renstraße angestrebt. Einbeziehung Herrenstraße zwischen Karlstor und Amalienstraße.  Überplanung Knotenpunkt Karl-/Stephanienstraße.  Überplanung Knotenpunkt Karl-/Amalienstraße. Tiefbauamt – Stadtentwässerung  Verlauf des Landgrabens ist zu beachten.  Vorhandene Infrastruktur ist zu beachten und gegebenenfalls zu sanieren.  Bei der Neu- oder Überplanung von Grünflächen sollen Konzepte der multifunktionalen Flächen- nutzung und Starkregenvorsorge mitberücksichtigt werden. Stadtplanungsamt | 53 Deutsche Telekom  Vorhandene Telekommunikationsanlagen sind zu berücksichtigen. Netzservice Stadtwerke Karlsruhe – Stromversorgung, Gas- und Wasserversorgung, Öffentliche Straßenbeleuchtung, Kommunikations- und Informationstechnik  Vorhandene Leitungen/Anlagen werden oder wurden im Zuge der Kombilösung teils erneuert. In den übrigen Abschnitten bestehen teils Leitungen, die gegebenenfalls ebenfalls Sanierungsbedarf haben. Insbesondere bei der Änderung von Straßenquerschnitten und bei Baumpflanzungen sind weitere Abstimmungen erforderlich. Netzservice Stadtwerke Karlsruhe – Fernwärmeversorgung  Neue Trassenführung zwischen Kaiserplatz und Hirschstraße aufgrund der neuen Haltestelle in die- sem Abschnitt erforderlich. Die Leitung in der Douglasstraße muss ersetzt werden.  Hinweis auf das bestehende Asbest-Zementrohrsystems (Wanitrohre) zwischen Kaiserplatz und Hirschstraße, das im besten Falle im Vorfeld der VBK-Maßnahme durch ein erschütterungsbeständi- ges Kunststoff-Mantelrohrsystem ersetzt wird. 54 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 5. Analyse der städtebaulichen Missstände Aufgrund der Untersuchungen und Analysen können im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West städtebauli- chen Missstände im Sinne des § 136 Baugesetzbuch festgestellt werden. Auf Grundlage der Ergebnisse ist es gerechtfertigt, die Sanierung nach dem Baugesetzbuch voranzutreiben. 5.1. Stadtstrukturelle Missstände und Mängel Die Qualität der Fußgängerzone in der Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Marktplatz wird durch die Straßenbahntrasse beeinträchtigt, die aufgrund der hohen Taktung zum einen eine räumliche Zäsur darstellt und zum andern erhebliche Emissionen bewirkt. Im Bereich des Europaplatzes und der Karlstraße verstärken die Straßenbahnhaltestellen die Barrierewirkung. Das gewünschte Flaniererlebnis und die Aufenthaltsqualität werden in hohem Maße durch die oberirdische Trasse beeinträchtigt. Die Ausbildung der Raumkanten im zentralen Abschnitt der Kaiserstraße ist durch die unterschiedliche und insbesondere versetzte Höhenstaffe- lung heterogen und wirkt sich negativ auf das Straßenbild aus. Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Der Europaplatz wird im Wesentlichen als Umsteigeplatz wahrgenommen. Die zentrale Funktion liegt der- zeit in der ÖPNV-Logistik und nicht in einer besonderen Aufenthaltsqualität. Die westliche Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz stellt einen rein verkehrsdominierten Stra- ßenraum mit erheblicher Trennwirkung dar. Zur Straßenbahntrasse kommen Fahrspuren für den KfZ-Verkehr hinzu. Der Kaiserplatz sowie die grünen „Dreiecksflächen“ sind durch die verkehrliche Situation räumlich von der Kaiserstraße abgegrenzt. Die Leopoldstraße verstärkt die Trennung durch ihre räumliche Dimension und den dort platzierten ruhenden Verkehr. Im nördlichen Abschnitt der Karlstraße tragen die räumliche Dimension der Flächen für den KfZ-Verkehr so- wie die öffentlichen Parkierungsflächen zu einer Trennwirkung bei. Das stadtbildprägende, denkmalge- schützte Prinz-Max-Palais, das als besondere kulturelle Institution weitergenutzt wird, hat mit dem südli- chen Gegenüber dem „Saturn“-Parkhaus sowie der rein funktional ausgestalteten Karlstraße kein adäquates und attraktives Vorfeld. Im südlichen Abschnitt der Karlstraße stellt die Straßenbahntrasse mit der Haltestelle im Bereich Ludwigplatz eine Zäsur dar. Hierdurch entstehen Querungsprobleme von der Erbprinzenstraße und von der Waldstraße – hier insbesondere für den Radverkehr. Die engen Aufstell- und Bewegungsflächen an der Haltestelle am Stadtplanungsamt | 55 Ludwigsplatz sind sehr konfliktreich auch in Verbindung mit dem Radverkehr in Nord-Süd-Richtung. Die Kreuzungsbereiche mit der Amalien- und Stephanienstraße stellen komplexe Kreuzungsbereiche dar, die ins- besondere auch für die geplante Radwegeführung angepasst werden müssen. Die Blockinnenbereiche südlich und nördlich der Kaiserstraße sind hoch verdichtet. Teils sind sie komplett überbaut. Teils bestehen komplett versiegelte Hinterhofbereiche mit Gemengelagen beziehungsweise über- frachteten funktionalen Anforderungen. Sie übernehmen die Funktion als Anlieferung, Müllbehälterstandorte und beispielsweise im Hirsch- und Karlshof Vorfelder für Gastronomie. Die Nutzungen stehen oftmals nicht im Einklang. Der Bankhof und der südliche Herrenhof stellen rein funktionale Erschließungshöfe dar. Gestalterischer An- spruch besteht weder in der Gestaltung des öffentlichen Raumes noch in den Gebäuderückseiten. Parkierungsanlagen und ihre Zufahrtsbereiche wirken sich insbesondere im Bereich der Erdgeschosszonen negativ aus. Hier findet keine Nutzung statt, die zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen könnte. Bei- spielsweise im Bereich des Zirkels, der nördlichen Ritterstraße oder auch der Akademiestraße entstehen hier- durch unwirtliche Straßenabschnitte und Ansichten beziehungsweise Raumkanten. Der Friedrichsplatz hat Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Erlebbarkeit des zentralen öffentlichen Grün- raumes sowie der Aufenthaltsqualität. Eine räumliche und funktionale Verknüpfung mit dem Vorfeld des Staatlichen Museums für Naturkunde fehlt. Dem Nymphengarten obliegt eine besondere Durchwegungs- funktion. Aufgrund seiner Dimensionierung „liegt“ der Nymphengarten direkt an der Kriegsstraße. Die Aus- bildung von „Vorfeldern“ beziehungsweise eines durchgängigen Gehwegbereichs entlang der Kriegsstraße ist in diesem Abschnitt daher nicht möglich. Die West-Ost-Fußwegeverbindung muss nach wie vor durch den Nymphengarten geführt werden. Die vorhandenen Grünstrukturen laden nicht zum Aufenthalt ein. Die histo- rische Achse in die Amalienstraße ist durch das BGH-Areal unterbunden. Die Sichtbeziehung vom ehemaligen Amalienschlösschen soll freigehalten werden. Die Querungsfunktion der Kriegsstraße von der Lamm- und der Ritterstraße ist aufgrund der räumlichen Di- mensionierung der Kriegsstraße unzureichend. Die Erschließungssituation des Eckgebäudes Kriegs- straße/südliche Ritterstraße stellt nach dem Abbruch der Fußgängerbrücke und der verbliebenen Rampe stadträumlich und funktional ein Defizit dar, da die Brücke genau in der Haupt-Laufrichtung steht und auch die optische und funktionale Verbindung des Grünraums von der Beiertheimer Allee zum Nymphengarten abschneidet. Die vorhandenen Arkaden sind stadträumlich durch die Bauleitplanung vorgegeben und bieten neben vielen Vorteilen (Geschäftsvorfelder, Schatten, im „Trockenen gehen“) Nachteile im Hinblick auf die Einsehbarkeit und unter anderem dadurch auf das subjektive Sicherheitsgefühl. Eine gute Beleuchtung ist eine Grundvo- raussetzung, um ein positives Empfinden zu bewirken. Der Gebäudeerneuerungsbedarf ist im Kapitel „Gebäudezustand und Sanierungsbedarf“ dargelegt. Plan 9: Stadtstrukturelle Missstände und Mängel 56 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 5.2. Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen Die Straßenbahntrasse in der Kaiser- und südlichen Karlstraße beeinträchtigt die angrenzende Wohnfunk- tion in erheblichem Maß durch Lärmemissionen. Die Kriegsstraße stellt eine Hauptverkehrsachse mit ho- hem Verkehrsaufkommen dar. Lärm- und Schadstoffbelastungen wirken sich negativ auf die angrenzenden Wohngebäude aus. Die Blockinnenbereiche der Wohnungsschwerpunkte bieten nur in wenigen Teilbereichen Aufenthalts- qualität für die Bewohner und Bewohnerinnen. Die Blockinnenbereiche sind zumeist stark versiegelt und wer- den beispielsweise als Lieferzonen und als Stellplatzflächen genutzt. In den gastronomischen Hotspots wie rund um den Ludwigsplatz oder im Hirschhof wird die Wohnfunktion zusätzlich durch Lärm der Außengast- ronomie beeinträchtigt. Konsumfreie wohnortnahe Freiräume zum Aufenthalt oder gar Spielplätze fehlen insbesondere für die Anwohner und Anwohnerinnen gänzlich. Im Bereich des Europaplatzes und auch der Kaiserpassage besteht durch mangelnde Beleuchtung, fehlende Übersichtlichkeit und Mindernutzungen eine Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Fotos: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Die Erschließungssituation des Eckgebäudes Kriegsstraße/südliche Ritterstraße stellt nach dem Abbruch der Fußgängerbrücke und der verbliebenen Rampe stadträumlich und funktional ein Defizit dar. Plan 10: Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen Stadtplanungsamt | 57 5.3. Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel In der Fußgängerzone zwischen Europaplatz und Marktplatz fehlen Vorfelder für Handel und Gastronomie sowie Zonen die zum Flanieren und zum Aufenthalt einladen. Dieses Defizit setzt sich über den Europaplatz in die westliche Kaiserstraße fort. In der westlichen Kaiserstraße besteht eine hohe Divergenz in den Erdgeschossnutzungen. Es ist ein Tra- ding-Down-Effekt insbesondere zwischen Douglas- und Hirschstraße festzustellen. Hier ist eine Anhäufung niederschwelliger Handels- und Gastronutzungen festzustellen. Die Fußgängerfrequenz westlich des Europaplatzes nimmt deutlich ab. Es fehlt ein durchgängiges und eigenständiges Profil der westlichen Kaiser- straße. Ähnliche Defizite der Handelslagen lassen sich im nördlichen Abschnitt der Karlstraße sowie in der Kaiserpassage feststellen. Hier kommen Ladenleerstände hinzu, die den Trading-Down-Effekt verstärken. Diese Defizite wirken sich auf das subjektive Sicherheitsempfinden negativ aus. Fotos: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Die Verknüpfung von Handelslagen wird durch introvertierte Handelslagen gehemmt oder durch introver- tierte Nutzungen, die kaum Publikumsverkehr bewirken, unterbrochen. Eine Aktivierung der Erdgeschossla- gen ist in diesen Bereichen ist anzustreben. Insbesondere sind hier die Lagen in der südlichen Lammstraße zwischen Hebelstraße und ECE-Center und den Friedrichsplatz zu nennen. Einzelne Parkierungsanlagen und ihre Zufahrtsbereiche mit großen Hoftoren oder durch Öffnungen gestörte Blockränder und Erdgeschosszo- nen wirken sich ebenfalls negativ auf die Wahrnehmung der angrenzenden Handelslagen aus. Plan 11: Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel 58 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht In der Waldstraße kommt es insbesondere im Bereich Ludwigsplatz zu Konflikten zwischen Radverkehr und den Geschäfts- und Gastrozonen. Der stattfindende Lieferverkehr beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität in den Geschäfts- und Gastronomievorfeldern. Die Leerstandsproblematik insbesondere in Handelslagen, die zudem durch die Folgen der Corona-Pande- mie verstärkt wird, ist im Kapitel „Leerstände und aktuelle Entwicklung“ beschrieben. 5.4. Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion In der Fußgängerzone zwischen Europaplatz und Marktplatz fehlen Vorfelder für Handel und Gastronomie sowie Zonen, die zum Flanieren und zum Aufenthalt einladen. Dieses Defizit setzt sich über den Europaplatz in die westliche Kaiserstraße, die von der Straßenbahntrasse und vom KfZ-Verkehr dominiert wird, fort. Die Leopoldstraße ist ein rein verkehrsdominierter Straßenraum. Der Randbebauung fehlt ein urbanes Vor- feld. Eine Verknüpfung des Freiraumpotentials über die grünen Dreiecksflächen zum Kaiserplatz findet nicht statt. Die prägenden Plätze Europaplatz, Ludwigsplatz und Stephanplatz sind funktional und gestalterisch nicht ver- netzt. Das Platzensemble ist nicht erlebbar. Der Europaplatz wird lediglich als Umsteigeknotenpunkt wahr- genommen. Attraktive Flächen für den Aufenthalt fehlen gänzlich. Die schlechte Beleuchtungssituation in den Arkaden wirkt sich negativ auf das subjektive Sicherheitsempfinden aus. Der Stephanplatz wird außer- halb der Marktnutzung – bis auf die gastronomischen Bereiche der Postgalerie – kaum als Freiraum für den Aufenthalt genutzt. Es besteht insbesondere ein Defizit an der Bespielung des Platzes. Insgesamt weisen die Straßen- und Platzräume ein Defizit an Durchgrünung beziehungsweise einer Inwert- setzung der Grünstrukturen auf. Der Friedrichsplatz wird durch die Trennung der Erbprinzenstraße nicht als Einheit wahrgenommen und hat Verbesserungspotential in der Gestaltung sowie Aufenthaltsqualität. Der Nymphengarten ist trotz seiner Durchwegungsfunktion isoliert und wird nicht zum Aufenthalt genutzt. Die unübersichtlichen Grünstrukturen und schlechte Beleuchtungssituation hemmt eine „Aneignung“ des Nymphengartens für den Aufenthalt. Eine Anbindung an Grün- und Freiräume im weiteren Umfeld wie zum Beispiel der Hildapromenade über den Kaiserplatz, an den Schlossgarten oder auch den Stadtgarten ist aufgrund der vorhandenen Zäsuren und im letzteren Fall der Entfernung wenig attraktiv. Die Blockinnenbereiche in den Wohnungsschwerpunkten sind großteils versiegelt und haben keine Auf- enthaltsqualität. Vorhandene Grünstrukturen und einzelne Bäume sind nur in wenigen Teilbereichen zu fin- den. Plan 12: Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion Stadtplanungsamt | 59 5.5. Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion Im Hinblick auf die klimatische Situation liegt das Untersuchungsgebiet mit seiner Blockrandbebauung im stark überhitzten Innenstadtbereich. Die hohe städtebauliche Dichte, die hohen Versiegelungsgrade und Aufheizungs- und Abstrahlwirkungen sowie die fehlende Durchlüftung von Blockinnenbereichen bedingen schwerwiegende Überhitzungserscheinungen mit sommerlichen Extremhitzeereignissen. Dies gilt gleicherma- ßen für alle Quartiere im Untersuchungsgebiet – auch für die kleinteiligere Struktur der Wohnquartiere süd- lich der Stephanienstraße. Auch hier sind die Blockinnenbereiche zum Großteil versiegelt. Fotos: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Im Untersuchungsgebiet fehlen Freiflächen zur kleinklimatischen Regeneration. Die öffentlichen Räume sind in der Regel voll versiegelt. Die teilweise vorhandenen Baumstrukturen mildern nur bedingt ab. Ausnahme stellen hier der Friedrichsplatz und der Nymphengarten aufgrund der vorhandenen Grünstrukturen und Was- serelemente dar. Weitere zusammenhängende Grünflächen wie beispielsweise der Schlossgarten, die Hildapromenade oder auch der Stadtgarten grenzen nicht unmittelbar an und sind zudem aufgrund von dazwischenliegenden Ver- kehrstrassen nur bedingt niederschwellig erreichbar. Das Untersuchungsgebiet weist ein hohes Defizit an klimaangepassten Freiflächen auf. Plan 13: Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion 60 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 6. Integriertes Sanierungskonzept – Ziele und wesentliche Maßnahmen Die angeführten Defizite und Mängel in Verbindung mit den darin steckenden Potenzialen verdeutlichen, dass die Ausweisung eines Sanierungsgebiets Kaiserstraße-West zur Behebung der städtebaulichen Miss- stände gemäß § 136 Abs. 1 BauGB erforderlich ist und im öffentlichen Interesse liegt. Aus den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse sowie den Beteiligungsergebnissen werden Zielsetzungen für die Neuordnung formuliert, welche die Basis für die aus städtebaulicher Sicht optimierte, idealtypische Entwicklungsperspektive darstellen. Das Sanierungskonzept bildet den Entwicklungsrahmen für den Umsetzungsprozesses im weiteren Sanierungsverfahren. Die Sanierungsziele und Maßnahmen sind aus den rahmengebenden Konzepten und Gutachten abgeleitet – beziehungsweise binden die dort bereits konkretisierten Projekte und Maßnahmen mit ein. Das Sanierungskonzept ist jedoch nicht als starre Vorgabe, sondern als weiter entwickelbare Aus- gangsbasis zu verstehen, die gegebenenfalls einer geänderten Situation oder neuen Perspektiven angepasst werden kann. Insgesamt trägt das Sanierungskonzept den Förderschwerpunkten der städtebaulichen Erneuerungspro- gramme Rechnung. Es sind folgende wesentlichen allgemeinen Sanierungsziele und Maßnahmen zu nennen:  Stärkung der Funktionsfähigkeit und Identität der Innenstadt entsprechend den Quartierspro- filen unter Berücksichtigung eines notwendigen Transformationsprozesses, um den Auswirkungen einer rückläufigen Einzelhandelsentwicklung entgegenzuwirken beispielsweise durch die Aktivierung von Leerständen, insbesondere der Erdgeschosszonen durch neue multifunktionale Nutzungen,  Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbild- prägender Gebäude,  Stärkung der kulturellen und sozialen Vielfalt durch die Erneuerung von Gemeinbedarfseinrich- tungen sowie durch flankierende Konzepte zur Bespielung der öffentlichen Räume,  Stärkung und Qualifizierung der Wohnfunktion in der Innenstadt durch Gebäudesanierung, Erweiterung des Wohnungsangebots durch Umnutzungen, Ausbildung generationengerechter Wohnungen, Schaffung bezahlbaren Wohnraumes (Orientierung am Mietpreisspiegel) sowie der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes – insbesondere der Hofsituationen,  Aufwertung des öffentlichen Raumes für mehr Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzer- gruppen, Erreichung von Barrierefreiheit beziehungsweise -armut im öffentlichen Raum,  Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen, vernetzten Grün- und Frei- räumen,  Ganzheitliche ökologische Erneuerung durch umfassende energetische Gebäudeerneuerungen, Aktivierung der Naturkreisläufe sowie Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Städ- tebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung beziehungsweise dem Klimaschutzkonzept 2030, durch beispielsweise Entsiegelung und Begrünung von Blockinnenbereichen, Durchgrünung von Straßen- räumen zur Verschattung und Verknüpfung von Freiräumen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Re- duzierung von Lärm- und Abgasen durch die Umsetzung der Kombilösung und weiteren Maßnah- men (z.B. Tempo 30, Stärkung ÖPNV, Verbesserung der Fuß- und Radwegeanbindungen, autofreie Innenstadt). Die Sanierungsziele und Maßnahmen sind im Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept zusammenfassend dargestellt (vgl. Anlage Plan 14). In den folgenden zwei Kapiteln werden die Sanierungsziele und Maßnah- men für die einzelnen Schwerpunktbereiche und Erweiterungsbereiche dargestellt. Weitere Maßnahmen aus dem laufenden Prozess unter anderem die Erstellung eines Konzepts „Öffentlicher Raum und Mobilität in der Innenstadt“ zur zielgerichteten Steuerung der Innenstadtentwicklung werden eine wesentliche Basis für die Konkretisierung der Sanierungsmaßnahmen und Zielsetzungen darstellen. Stadtplanungsamt | 61 6.1. Schwerpunktbereiche der städtebaulichen Erneuerung Aus der planerischen Analyse sowie den festgestellten Mängeln und Missständen lassen sich folgende Schwerpunktbereiche der projektierten Sanierungsmaßnahme Kaiserstraße-West ableiten. Für die Schwer- punktbereiche werden folgende erste Sanierungsziele und Maßnahmen formuliert: 6.1.1. Fußgängerzone Kaiserstraße und Kaiserpassage Ziel ist die Aufwertung der zentralen Einkaufsstraße zur Stärkung der Innenstadt als attraktiver Handels-, Dienstleistungs- und auch Wohnstandort. Mit der Umsetzung der U-Strab besteht in absehbarem Zeitraum die Möglichkeit, den Umbau der Fußgängerzone gemäß den Planungen des Büros Mettler (Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens) umzusetzen. Die funktionale Umgestaltung des Querschnitts der Fußgängerzone schafft attraktive Flächen zum Flanieren, für konsumfreien Aufenthalt sowie für die Gestaltung von Ge- schäfts- oder Gastronomievorfeldern. Neue Baumpflanzungen sowie neue Oberflächenbeläge strukturieren die neue Einkaufsstraße. Die Lärmemissionen der Straßenbahn sowie die durch die hohe Taktung der Stra- ßenbahnen vorhandene Trennwirkung entfallen durch den Wegfall der oberirdischen Straßenbahntrasse. Die Wohnqualität wird hierdurch ebenfalls verbessert. Die intensive Durchgrünung des Straßenraumes trägt we- sentlich zur Gestaltungsqualität bei und wirkt sich zudem positiv auf das Kleinklima aus. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Fußgängerzone Kaiserstraße u. Kaiserpassage“ Auch wenn es sich in diesem Bereich um die 1a-Handelslage handelt, sind Maßnahmen zur Profilbildung des Geschäftsbesatzes und auch der Aktivierung und Qualifizierung der Erdgeschosszonen erforder- lich. Die Folgen der Corona-Pandemie erfordern agile und innovative Methoden zur Aktivierung der Leer- stände insbesondere in den Erdgeschosszonen unter anderem in der Kaiserstraße sowie im Bereich der Kai- serpassage. Quartiersspezifische, nachhaltige Nutzungskonzepte und ein Management für Zwi- schennutzungen sind erforderlich. Introvertierte Handelslagen (z.B. Karstadt) müssen sich in den Erdge- schossbereichen zum öffentlichen Raum hin öffnen, um diesen möglichst von allen Seiten zu beleben. Das Stadtbild kann neben den Umbau- und Durchgrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum in einer länge- ren Zeitperspektive betrachtet durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kaiserstraße Süd zwischen Karl- und Ritterstraße“ verbessert werden. Er regelt unter anderem die Ausbildung einer homogeneren südlichen Raumkante im Hinblick auf die bestehende versetzte Höhenstaffelung. 6.1.2. Europaplatz, Ludwigsplatz, Stephanplatz und Karlstraße Zur weiteren Profilierung der Identität der Innenstadt wird eine räumliche Verknüpfung des historischen Platzensembles Europaplatz, Ludwigsplatz und Stephanplatz über die Karlstraße angestrebt. Hierzu sind fol- gende Maßnahmen vorgesehen: Der Europaplatz, der heute im Wesentlichen als Umsteigeknotenpunkt wahrgenommen wird, soll zu einem attraktiven Platz umgebaut werden. Aktuell wird aus funktionalen Gründen die Verlegung der oberirdischen Haltestelle Europaplatz in die Karlstraße (am Ludwigsplatz) vorbereitet. Der Wegfall dieser Barriere ermöglicht einen weiteren Gestaltungsspielraum zur Entwicklung eines urbanen Platzraumes mit den Schwerpunk- ten Aufenthalt, Kommunikation und Flaniererlebnis. Ein niveaugleicher Ausbau wird geprüft. Die Beleuch- tungssituation in den Arkaden wurde bereits verbessert. Der Stephanplatz wird außerhalb der Marktnutzung - bis auf die gastronomischen Bereiche der Postgalerie kaum als Freiraum für den Aufenthalt genutzt. Mit den Angrenzern und Angrenzerinnen sowie lokalen Akt- euren soll zur Belebung des zentralen Freiraums ein konsumfreies „Bespielungskonzept“ entwickelt wer- den. Der Platzraum bietet ein Flächenpotential im Sinne eines multifunktionalen Freiraums beispielsweise für in der westlichen Innenstadt fehlende Bewegungs- und Spielflächen oder auch für ein erweitertes kulturelles Angebot. Über verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie einer Verbesserung der Querungsbeziehungen in der Karlstraße südlich der Kaiserstraße soll eine verbesserte Verknüpfung der Freiräume erzielt werden. Im nördlichen Abschnitt der Karlstraße bietet die räumliche Dimensionierung des Straßenraums Potential für 62 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht einen niveaugleichen Umbau und eine neue Zonierung für erweiterte Vorfelder sowie den Fahrverkehr. Es sollen verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt sowie Kreuzungsbereiche – insbesondere auch für die geplante Radwegeführung – angepasst werden. Im Idealfall lässt sich in diesem Bereich eine KfZ-verkehrsfreie Zone einrichten. Die Maßnahmen sollen mit einer Begrünung des Straßenraums flankiert werden. Insgesamt soll eine Aufwertung des bislang von KfZ-Verkehr und Parkierung dominierten öffentlichen Raums als erwei- terter „Erlebnisraum“ erzielt werden. Hierdurch soll auch das Prinz-Max-Palais ein adäquates Vorfeld erhal- ten. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Europaplatz, Ludwigsplatz, Stephanplatz und Karlstraße“ Zur Belebung des öffentlichen Raumes sind in den genannten Bereichen Maßnahmen zur Profilbildung des Gebäudebesatzes und auch der Aktivierung und Qualifizierung insbesondere der Erdgeschosszonen erforderlich. Introvertierte Handelslagen sollen sich in den Erdgeschossbereichen zum öffentlichen Raum hin öffnen. Geschlossene Fassaden sind zu öffnen und attraktiv zu gestalten (z.B. Saturn). Im nördlichen Ab- schnitt der Karlstraße lässt sich durch den Geschäfts- und Gastronomiebesatz sowie einzelne Gebäudeleer- stände ein Trading-Down-Effekt erkennen. Aufwertungs- und Aktivierungsmaßnahmen sind erforderlich. Stadtplanungsamt | 63 6.1.3. Westliche Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz Zur Verbesserung der Attraktivität der westlichen Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz sind verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie eine Erweiterung der Vorfelder vorzusehen. Der zwischen der Leopold- und Hirschstraße bereits planfestgestellte neue Haltepunkt „Kaiserstraße West“ für Straßen- bahn und Busverkehr ist hierbei zu berücksichtigen. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Westliche Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz“ Zur Verknüpfung des Freiraumpotentials sowie zur Aufwertung der Gebäudevorfelder soll die Leopold- straße mit den „Dreiecksflächen“ am Kaiserplatz neu zoniert und niveaugleich umgebaut werden. Über diese Maßnahme rückt der historische Kaiserplatz an die Kaiserstraße und stellt einen weiteren Beitrag zur Profilierung der kommunalen Identität sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Platz- und Freiräumen in der Innenstadt dar. Auch in diesen Straßenabschnitten sind Maßnahmen zur Profilbildung des Geschäftsbesatzes und auch der Aktivierung und Qualifizierung der Erdgeschosszonen erforderlich. Insbesondere der Geschäfts- und auch Gastronomiebesatz zwischen Hirsch- und Douglasstraße (nördliche Randbebauung Kaiserstraße) lässt einen Trading-Down-Effekt erkennen. Westlich der Hirschstraße sind einzelne Gebäudeleerstände zu ver- zeichnen. Aufwertungs- und Aktivierungsmaßnahmen sind erforderlich. 6.1.4. Blockinnenbereiche Die Blockinnenbereiche des Wohnungsschwerpunktbereichs südlich der Stephanienstraße sind zur Verbesse- rung der Wohnumfeldqualität und zur Verbesserung des Kleinklimas nach Möglichkeit zu entsiegeln und zu begrünen (Hof-/Fassadenbegrünung). Flankierend sollen die angrenzenden Straßenzüge (Akademie-, Hirsch-, Douglasstraße) durch Baumreihen begrünt werden. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Blockinnenbereiche“ 64 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Für die Blockinnenbereiche wie Hirsch- und Karlshof sind zumindest Begrünungsmaßnahmen wie beispiels- weise Fassadenbegrünungen als Ergänzung zu den bereits im Rahmen der Sanierungsmaßnahme- City-West umgesetzten Maßnahmen vorzunehmen. 6.1.5. Friedrichsplatz, Nymphengarten sowie Lamm- und Ritterstraße Der Friedrichsplatz sowie der Nymphengarten sollen als multifunktionale Grün- und Freiräume qualifi- ziert werden und zur Profilierung der Innenstadt beitragen. Hierzu soll der Friedrichsplatz als ruhiger, grü- ner, überwiegend konsumfreien Raum – zur „Ruheoase“ – weiterentwickelt und mit dem Vorfeld des Staat- lichen Museums für Naturkunde nach historischem Vorbild verknüpft werden. Im nördlichen Bereich ist die Integration einer Außengastronomie denkbar. Die Freiraumfunktion des Nymphengartens wird ausschließlich als konsumfreier und ruhiger Raum gese- hen. Der Bestand der vorhandenen Grünstrukturen ist zu sichern (Denkmalschutz). Die Durchwegungsfunk- tion soll gestärkt und die Aufenthaltsqualität sowie Beleuchtungssituation des Nymphengartens soll ver- bessert werden. Bei der Umgestaltung ist die Freihaltung der Sichtbeziehung vom ehemaligen Amalien- schlösschen in die Amalienstraße zu berücksichtigen. Eine Verknüpfung mit dem Friedrichsplatz gegebenen- falls über verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Lammstraße ist anzustreben. Zudem sollen zur verbesserten Verknüpfung der Handelslagen (Kaiserstraße/ECE-Center) in der Lamm- straße verkehrsberuhigende Maßnahmen umgesetzt werden. Weiterhin soll eine Qualifizierung der Rand- nutzungen und insbesondere der Erdgeschosszonen im Umfeld des Friedrichsplatzes erfolgen. Publikumsin- tensive Nutzungen (z.B. Handel, Gastronomie, kulturelle oder soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen) in Platzrandlage sollen zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen Eine funktionale Neuorganisation der Gebäudeerschließung des Eckgebäudes Kriegsstraße/südliche Rit- terstraße als Antwort auf den Abbruch der Fußgängerbrücke über die Kriegsstraße und verbliebene Rampe zur Gebäudeerschließung soll ebenfalls berücksichtigt werden. Die Anbindung und Vernetzung der Grün- räume Nymphengarten und Beiertheimer Allee soll unterstützt werden. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Friedrichsplatz, Nymphengarten sowie Lamm- und Ritterstraße“ Stadtplanungsamt | 65 6.1.6. Erneuerung von Gebäuden/Stärkung der Wohnfunktion Der Erneuerung von Gebäuden kommt in der Sanierung in verschiedener Hinsicht eine besondere Bedeutung zu. Wesentlich ist der Erhalt und die Aufwertung des Wohnungsbestands als wichtiger Teil der Daseins- vorsorge, die Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude. Weiterhin ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen und Lebensphasen in der Innenstadt ein wichtiger Baustein für eine lebenswerte Innenstadt. 6.1.7. Erneuerung öffentlicher Einrichtungen Im Fokus stehen neben privaten Gebäudeerneuerungen die Erneuerung öffentlicher Einrichtungen. Folgende öffentliche Gebäude haben einen erhöhten Sanierungsbedarf und stehen für eine umfassende Gebäu- deerneuerung an: Technisches Rathaus Das Technische Rathaus am Marktplatz kann im Sinne der Städtebauförderungsrichtlinien als förderfähige Gemeinbedarfseinrichtung eingeordnet werden und muss insbesondere im Hinblick auf eine energetische Erneuerung dringend saniert werden. Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt 66 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht „Friedrichstrio“ In das „Friedrichstrio“ (ehemalige Commerzbank) Ecke Lamm- und Hebelstraße am Friedrichsplatz soll das Haus der Fraktionen in den Obergeschossen Einzug halten und die Kinder- und Jugendbibliothek als Interims- lösung im Erdgeschoss untergebracht werden (u.a. bis der Standort einer zentralen Stadtbibliothek geklärt ist). Hierzu sind Umbaumaßnahmen notwendig. Aus der räumlichen Nähe zur Stadtbibliothek im neuen Stän- dehaus sowie den attraktiven Freiräumen im Umfeld können sich durch die publikumswirksame Nutzung po- sitive Synergien entwickeln. Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Prinz-Max-Palais Das denkmalgeschützte Prinz-Max-Palais in der Karlstraße beherbergt das Stadtmuseum sowie die Kinder- und Jugendbibliothek und soll als Gemeinbedarfseinrichtung erneuert werden. Die Kinder- und Jugendbiblio- thek soll vorläufig im „Friedrichs-Trio“ untergebracht werden. Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Stadtplanungsamt | 67 6.2. Erweiterungsbereiche Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen hat sich gezeigt, dass weitere Bereiche, die unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzen, Handlungsbedarfe haben. Diese werden im Folgenden vorgestellt und notwendige Maßnahmen zur Behebung der städtebaulichen Missstände aufgezeigt: 6.2.1. Quartier Ständehausstraße/Südlicher Herrenhof Die Katholische Kirchengemeinde Karlsruhe plant eine Neuordnung des Ensembles „Forum St. Stephan“ sowie des Pfarrhauses in der Ständehausstraße. Das Veranstaltungs- und Verwaltungszentrum (Ständehaus- straße 4) sowie die angrenzende Parkgarage mit Gemeinderäumen im Untergeschoss (Ständehausstraße 6) soll abgebrochen und neue Büro- und Verwaltungsflächen eventuell auch Wohnungen sowie eine Fahr- radparkgarage im Erdgeschoss entstehen. Das Gebäude ist im gemeinsamen Eigentum der Stadt und der Kirche. Die Kirchengemeinde lobt in 2021 einen Wettbewerb zur Neuordnung des Areals in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung aus. Das Projekt bietet die Chance, das östlich an das „Forum St. Stephan“ angrenzende neue Ständehaus mit in die Entwicklung des Areals einzubeziehen. Es wird eine Realteilung und Zuteilung des städtischen Grundstückanteils direkt angrenzend an das Ständehaus angestrebt. Das Badische Ständehaus wurde 1822 von dem Weinbrenner-Schüler Friedrich Arnold fertig gestellt und diente bis 1933 dem Badischen Landtag für seine Sitzungen. Es gilt als ein Wegbereiter der Demokratie in Deutschland. Im 2. Weltkrieg wurde das Ständehaus 1944 bei Luftangriffen schwer getroffen und brannte bis auf die Grundmauern aus. 1961/62 wurde die Ständehausruine abgerissen. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Erweiterungsbereich – Quartier Ständehaus- straße/Südlicher Herrenhof“ Das neue Ständehaus wurde 1993 eröffnet und beherbergt eine „Erinnerungsstätte Ständehaus“, das die badische Landtagsgeschichte präsentiert, sowie die Stadtbibliothek „für die Erwachsenen“. Das neue Stän- dehaus wurde von Jürgen Schröder entworfen und architektonisch dem alten Ständehaus nachempfunden. Das Gebäude hat bedingt durch die aktuellen Brandschutzanforderungen erheblichen Erneuerungsbedarf. Die sich aus der angestrebten Neuordnung der Grundstücke ergebende Flächenoption, bietet die Möglich- keit das Ständehaus beziehungsweise die Stadtbibliothek an Ort und Stelle zu erweitern und zukunftsfähig zu gestalten. Allerdings hängt diese Nutzungskonzeption von der Standortsuche für eine zentrale Stadtbiblio- thek in der Innenstadt ab. Sofern die Stadtbibliothek nicht im Ständehaus verbleibt, besteht das Ziel das neue 68 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Ständehaus und seine „geschichtsträchtige Aura“ zu erhalten beziehungsweise weiter zu entwickeln. In die- sem Zuge soll auch der „Südliche Herrenhof“, der bislang als rein funktionaler Erschließungshof dient, auf- gewertet werden. Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt 6.2.2. Gebietsantritt Ritter- und Kriegsstraße/Neuorganisation Gebäudeerschließung Eckge- bäude Mit dem Abbruch der Fußgängerbrücke über die Kriegsstraße in Verlängerung der Ritterstraße entstand eine stadträumlich unattraktive Situation. Das bestehende Eckhaus war mit seinem Eingangsbereich direkt an den Brückenanker angebunden. Zur Aufrechterhaltung der Gebäudeerschließung verblieb eine Rampe, die in der neuen stadträumlichen Situation sperrig ist und nicht in Einklang mit einer umgestalteten Kriegsstraße zum Stadtboulevard mit niveaugleichen Überquerungen steht. Die Erschließungssituation des Eckgebäudes soll zur funktionalen Aufwertung neu organisiert und das verbliebene Rampenelement abgebrochen wer- den. Die Anbindung und Vernetzung der Grünräume Nymphengarten und Beiertheimer Allee soll dabei unterstützt werden. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Erweiterungsbereich – Gebietsantritt Ritter- und Kriegsstraße/Neuorganisation Gebäudeerschließung Eckgebäude“ Stadtplanungsamt | 69 Foto: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt 6.2.3. Randbereiche Stephanplatz Zur verbesserten Einbindung des Stephanplatzes sollen die Randbereiche sowie die Douglas- und Amalienst- raße umgestaltet werden. Durch eine funktionale Umgestaltung soll mehr Raum für andere Nutzungen wie beispielsweise verbreiterte Geschäftsvorfelder geschaffen und die Aufenthaltsqualität durch verkehrsbe- ruhigende Maßnahmen verbessert werden. Ebenso soll der Kreuzungsbereich Amalien- und Karlstraße funkti- onal verbessert werden. Insbesondere steht hier eine Verbesserung der Radwegeführung an. Ausschnitt Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept „Erweiterungsbereich - Randbereiche Stephan- platz“ 70 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 6.3. Flankierende Maßnahmen Die Folgen der Corona-Pandemie verstärken und beschleunigen den Strukturwandel im Einzelhandel deut- lich. Die zunehmende Leerstandsproblematik rückt das Thema Zwischen- und Nachnutzung von Einzel- handelsflächen in den Fokus. In Bezug auf eine zukunftsfähige Nutzungsstruktur wird die Multifunktionalität der Innenstadt und die Entwicklung komplementärer Nutzungsbausteine in den einzelnen Einzelhan- delsquartieren in den kommenden Jahren von essentieller Bedeutung sein. Dabei gilt es Eigentümer und Ei- gentümerinnen, Gewerbetreibende und weitere Akteure quartiersbezogen zusammenzuführen und gemein- sam Lösungen zu entwickeln. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat Ende Juli 2021 den Projektaufruf „Zu- kunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gestartet. „Der Bund möchte ... Städte und Gemeinden modell- haft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umset- zung fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte beziehungsweise Zentren unterstützt wer- den. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikation- sorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.“ (Auszug aus dem Projektaufruf) Die Stadt Karlsruhe wird einen Antrag stellen, um die Maßnahmen der Städtebauförderung mit experimen- tellen Verfahren zu unterstützen, um den anstehenden Transformationsprozess von bislang stark einzel- handelsgeprägten Quartieren hin zu neuen multifunktionalen Nutzungen mit Beteiligung der Akteure umzusetzen. Zentrale Bestandteile sollen sein: ein Zentrenmanagement, die Einrichtung eines Verfügungs- fonds für investive und nichtinvestive Maßnahmen, die vorübergehende Anmietung (Zwischenmietmodell) von leerstehenden Räumlichkeiten und auch eine temporäre Zwischennutzung von Plätzen. Explizit sollen Möglichkeiten für eine Transformation anhand von „Reallaboren“ erprobt werden. Die Stadt hat einen Antrag für das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Projekts „Digitales Leerstandsmanagement“ gestellt. Ziel des Projekts ist es, eine digitale Lösung für ein aktives Ansiedlungsmanagement in deutschen Kommunen und Städten zu entwickeln und zu erproben. Im Fall einer Förderzusage können bis zu 300.000 Euro für ein digitales Leerstandsmanagement und unter ande- rem auch einen Leerstandsmanager gefördert werden. Im ersten Schritt ist eine detaillierte Übersicht beste- hender und bevorstehender Leerstände zu erstellen. Die Laufzeit ist bis Ende 2022 angesetzt. Das Büro Sippel + Buff erarbeitet als Ergänzungsauftrag zur Moderation des Bürgerdialogs im Sanierungsge- biet Innenstadt Ost ein planerisches Fachkonzept zur Aktivierung der Erdgeschosszonen in der östli- chen Kaiserstraße. Es sollen mögliche, alternative Nutzungsbausteine für eine nachhaltige Transformation der östlichen Kaiserstraße zwischen Kreuzstraße und Durlacher Tor entsprechend den standortspezifischen Clus- tern/Typologien erarbeitet werden. Hierzu werden unter anderem Best-Practice-Beispiele untersucht und vier bis sechs konkrete Standorte identifiziert, die als Impulsgeber für die Transformation dienen können. Das Fachkonzept soll aufbauend auf vorhandene Untersuchungen (u.a. Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher Innenstadt als Einzelhandelsstandort 2030, Gutachten zur Lagebewertung der Einzelhandelslagen) Bausteine für eine nachhaltige, funktionale Angebotsveränderung in den Erdgeschosszonen liefern und stellt die Basis für die anstehenden Gespräche mit den Immobilieneigentümern und Eigentümerinnen beziehungs- weise Gewerbetreibenden dar, die letztendlich in der Umsetzung unterstützt und davon überzeugt werden müssen. Das Ergebnis soll Ende 2021 vorliegen und nach Möglichkeit übertragbare Ansätze für die Kaiser- straße-West beinhalten. Weiterhin sollen zur Attraktivierung der Innenstadt als „Erlebnis- und Wohlfühlraum“ die öffentlichen Räume nach dem Konzept für Öffentlichen Raum und Mobilität in der Innenstadt „Platz für mehr“ aufge- wertet und durch ein soziales und kulturelles Freizeitprogramm für unterschiedlichste Nutzergruppen bespielt und entsprechend der Quartiersidentität etabliert werden und damit auch einen Beitrag zur Stär- kung der kulturellen und sozialen Vielfalt beitragen. Zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens und zur Kriminalprävention im öffentlichen Raum stehen unter anderem die Verbesserung der Beleuchtungssituation sowie der Sauberkeit im Fokus. 6.4. Sicherung der Sanierungsziele und Maßnahmen 6.4.1. Werbeanlagensatzung und Sondernutzungsrichtlinien als gestalterische Instrumenta- rien Die mit Fertigstellung der Kombilösung geplanten Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum sollen durch eine Vorgabe zur Gestaltung der Werbeanlagen flankiert werden, um den „Wildwuchs“ einzu- dämmen und um das Stadtbild aufzuwerten. Auf Grundlage einer großen Anzahl von Einzelgesprächen mit Ein- zelhändlern, dem Stadtmarketing, dem Handelsverband Nordbaden und der IHK sowie im Zuge des Stadtplanungsamt | 71 Beteiligungsprozesses zum City Gutachten und auch einer Onlinebeteiligung auf dem Beteiligungsportal der Stadt wurden erste Entwürfe dazu umfänglich diskutiert, weiterentwickelt und am 22.04.2021 im Planungsausschuss vor- gestellt. Auf dieser Basis steht nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an. Der vorliegende Entwurf gibt in seinem Geltungsbereich, der im Wesentlichen die Innenstadt umfasst, einen ein- heitlichen Rahmen vor, der den Werbenden Sicherheit und Klarheit über die Gestaltungsmöglichkeiten von Wer- beanlagen vermittelt und eine Gleichbehandlung innerhalb der jeweiligen Gebietsarten gewährleistet. Der originäre Zweck einer Werbeanlage als Informationsträger und Orientierungshilfe für die Kunden bleibt erhalten. Das jeweils einzelne Geschäft wird besser wahrnehmbar, da durch die Größen- und Leuchtdichtebeschränkungen ein gegensei- tiges Übertrumpfen im Wettbewerb um Aufmerksamkeit deutlich eingeschränkt wird. Flankierend dazu ist eine Sondernutzungsrichtlinie geplant, die als verwaltungsinterne Handlungsanweisung u. a. dazu dienen soll, die gestalterische Qualität derjenigen Objekte, die aufgrund von Sondernutzungsgenehmigungen im öffentlichen Raum platziert werden, also beispielsweise des Mobiliars und der Ausstattung auf Flächen der Au- ßengastronomie, zu sichern. Sie soll als praktische Handreichung anhand von Beispielen eine einheitliche Handha- bung bei der Genehmigungspraxis garantieren und so ebenfalls dazu beitragen, das Stadtbild aufzuwerten . 6.4.2. Vergnügungsstättenkonzept und Vergnügungsstättensatzung für die Innenstadt Ein Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten, welches das gesamte Stadtgebiet betrachtet, soll im September 2021 im Gemeinderat beschlossen werden. Auf diesem aufbauend soll anschließend der Bebau- ungsplan "Vergnügungsstätten Innenbereich Karlsruhe" fertiggestellt werden, für den bereits seit 2011 ein Aufstellungsbeschluss besteht. Ziel ist die Regelung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im In- nenbereich, um die angestrebte Nutzungsaufwertung der Innenstadtquartiere zu unterstützen. Für den Bereich entlang der Kaiserstraße (inkl. der ersten 20 Meter der angrenzenden Straßen) empfiehlt das Konzept, nur Vergnügungsstätten der Unterarten Multiplex-Kino, Freizeit-Center und Diskotheken aus- nahmsweise zuzulassen und alle anderen Arten auszuschließen. Die genannten Arten können zu einer quali- tativen Aufwertung der Innenstadt beitragen, außerdem gehen von ihnen in der Regel nur geringe städte- bauliche Störungen aus. Für den übrigen Bereich des Untersuchungsgebiets Kaiserstraße-West empfiehlt das Konzept, alle Arten von Vergnügungsstätten ausnahmsweise, jedoch "störende" Vergnügungsstätten (alle Arten ausschließlich der oben genannten) im Erdgeschoss auszuschließen. Spielhallen, Wettbüros, Stripclubs etc. werden somit nicht völlig aus dem Gebiet verbannt, die Lauflage aber effektiv von ihnen freigehalten. 6.4.3. Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ Der Planungsausschuss hat am 20.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans für die dicht bebauten In- nenstadtquartiere, die als Hot-Spot-Gebiete im Rahmenplan Klimaanpassung identifiziert wurden, beschlos- sen. Ziel ist, umfassende Beiträge für ein robustes Stadtgrün zu schaffen, das der höheren Wärmebelastung entgegenwirkt und zudem einen spürbaren Wasserrückhalt bei Starkregen ermöglicht. Hierzu sollen durch entsprechende Festsetzungen (z.B. Fassaden- und Dachbegrünungen, Begrünungs- und Pflanzgebote auf den nicht überbaubaren Flächen, Minimierung der Bodenversiegelung) Grünstrukturen gesichert, entwi- ckelt und vermehrt werden. Weiterhin soll dadurch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität insbeson- dere durch Verschattung und Kühlung erreicht werden. 72 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 7. Hinweise zum Sozialplan Sofern Auswirkungen auf Sanierungsbetroffene durch die Ziele des Neuordnungskonzepts, auch in Einzelfäl- len, auftreten, gibt das Baugesetzbuch das Instrument des Sozialplans vor. Die Aufstellung und Fortschrei- bung des Sozialplans sind nach § 180 BauGB geregelt. Wirken sich Maßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Sanierung voraussichtlich nachteilig auf die persön- lichen Lebensumstände der im Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen aus, ist die Stadt verpflichtet allgemeine Vorstellungen zu entwickeln und mit den Betroffenen zu erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können. Es sind daher Kosten zum „Härteausgleich“ (beispiels- weise Erstattung der Umzugskosten und so weiter) bei einem Sanierungsverfahren einzustellen. Dabei sind aufgrund der abzusehenden Härten insbesondere ältere Bevölkerungsgruppen, Personen mit Migrationshin- tergrund, Haushalte mit einem geringen Haushaltsbudget sowie die im Gebiet betroffenen Betriebe zu be- rücksichtigen. Grundsätzlich gelten die Transparenz des Verfahrens und die umfassende Information der Be- troffenen in allen Arbeitsschritten als wichtige Instrumente. Gegebenenfalls auftretende Probleme sind im Einzelfall zu lösen. Die Leistungen des noch zu aufstellenden Sozialplans sollen auch die individuellen Einzel- fälle berücksichtigen. Zum Zeitpunkt der vorbereitenden Untersuchungen ist das endgültige Sanierungskonzept noch nicht soweit konkretisiert, dass die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen bezogen auf die Einzelhaushalte festste- hen. Werden im Verlauf der Durchführung der Sanierung negative Auswirkungen erkennbar, werden zusam- men mit den Betroffenen Maßnahmen erörtert, wie die nachteiligen Auswirkungen vermieden oder abgemil- dert werden können. Allgemeine Hilfestellungen können beispielsweise sein:  Die Neuordnungskonzepte sind orientiert an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Betroffenen zu entwickeln und fortzuschreiben. Zur Gewährleistung der erforderlichen Verfahrenstransparenz sind die Betroffenen laufend in geeigneter Weise an der Entwicklung beziehungsweise Fortschrei- bung sowie Realisierung der Neuordnungskonzepte zu beteiligen.  Die vorhandenen sozialen Netzwerke und Bindungen der im Gebiet lebenden Personen sind bei der Durchführung zu berücksichtigen. Eventuell notwendige Umsetzungen von Bewohnern/-innen sollen möglichst innerhalb des Quartiers erfolgen.  Um einer uneinheitlichen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur langfristig entgegenzuwirken, sind Wohnungen und Wohnumfeld so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der unterschiedlichen Be- völkerungsgruppen gerecht werden. Hierbei sollte nicht ausschließlich auf die Bedürfnisse von Fami- lien mit Kindern eingegangen werden, sondern vielmehr soll ein angemessener Generationen-Mix erklärtes Ziel sein.  Dem Wunsch älterer Bewohner/-innen in ihrer jetzigen Wohnung zu bleiben, soll nur dann nicht entsprochen werden, wenn wesentliche Ziele der Sanierung dem entgegenstehen und andernfalls nicht erreicht werden können.  Dem Erwerb von zum Abbruch vorgesehenen Gebäuden ist der Tausch gegen ein Ersatzobjekt be- ziehungsweise die Regelung über eine Vereinbarung über Ordnungsmaßnahmen vorzuziehen.  Anstatt durch Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote nach § 177 Abs. 1 BauGB sollen die erforderlichen Maßnahmen auf freiwilliger Basis durch Modernisierungs- und Instandsetzungsverein- barungen nach § 177 Abs. 4 und 5 BauGB herbeigeführt werden.  Mietpreiserhöhungen nach erfolgten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, sind in engen Grenzen zu halten. Einer Verdrängung der bisherigen Bewohner/-innen aus ihrem gewohnten Lebensumfeld ist entgegenzuwirken. Es ist be- reits seit langem Praxis in Karlsruhe, Förderungen an Mietpreisbindungen zu koppeln.  Bei einer möglichen Umsetzung oder Auslagerung von Betrieben ist insbesondere der Erhalt der Ar- beitsplätze zu beachten. Als vorrangige Aufgabe der Sanierung ist jedoch die Existenzgrundlage der an ihrem Standort verbleibenden Betriebe zu sichern. Stadtplanungsamt | 73 8. Kosten- und Finanzierung der Sanierung Nach § 149 BauGB ist nach Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. Auf Ba- sis der Vorbereitenden Untersuchungen ist mit den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten sanierungsbe- dingten Kosten zu rechnen. Zu der Kosten- und Finanzierungsübersicht wird folgendes angemerkt:  Der erste Kostenblock bezieht sich auf die Vorbereitung und Begleitung der Sanierung. Die Ansätze für die Vorbereitung enthalten neben der weiteren Begleitung des Sanierungsprozesses auch Ansätze für weitere Vorbereitungskosten wie beispielsweise städtebauliche Wettbewerbe und externe Gutachten (Kaufpreisprüfung, Ermittlung von Ausgleichsbeträgen, Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteige- rungen). Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden von der Stadt Karlsruhe mit eigenen personellen Ressourcen durchgeführt.  Der zweite Kostenblock bezieh sich auf die Neugestaltung des öffentlichen Raumes. Die für die Ge- staltung der öffentlichen Räume angesetzten Kosten variieren zwischen derzeit maximal anrechenbaren 250 Euro/m² und 200 Euro/m², welche für die Umgestaltung der Fußgängerzone der Kaiserstraße und den Europaplatz angesetzt wurden. Hintergrund ist, dass diese Maßnahmen Teil der U-Strab beziehungs- weise Kombilösung sind und hier zwischen der Maßnahme der KASIG und der finalen Gestaltung der öf- fentlichen Räume dezidierte vertragliche Regelungen über die Wiederherstellung der Straßenräume ge- troffen wurden, welche den reduzierten Ansatz von nur 200 Euro/m² begründen. Priorität liegt bei der Umgestaltung der Fußgängerzone zwischen Marktplatz und Europaplatz, des Europaplatzes, der Karl- straße, des Friedrichsplatzes mit flankierenden Straßenräumen, der westlichen Kaiserstraße zwischen Eu- ropaplatz und Kaiserplatz mit Leopoldstraße.  Als Ordnungsmaßnahmen werden im dritten Kostenblock der Abbruch von zwei Hauptgebäuden für Ersatzneubauten sowie von zehn Nebengebäuden in Blockinnenbereichen sowie Hofentsiegelungsmaß- nahmen angenommen. Letztere sollen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Blockinnenberei- chen sowie zur Verbesserung der klimatischen Situation beitragen. Weiterhin ist ein Kostenansatz für den Rückbau von störenden Vorbauten, Überdachungen und Werbeanlagen insbesondere in der Kaiser- und Karlstraße enthalten wobei diese Maßnahmen nicht förderfähig und zu 100% von der Stadt Karlsruhe zu finanzieren sind. Priorität hat der Rückbau der Erschließungsrampe und die Neuorganisation der Erschlie- ßung des Eckgebäudes Kriegs- und Ritterstraße.  Im vierten und fünften Kostenblock sind Zwischenerwerbskosten für Grunderwerbe sowie für Rest- wertentschädigungen zur Ausübung des Vorkaufrechts zugunsten der VOLKSWOHNUNG beziehungs- weise der Karlsruher Fächer GmbH (analog zur Innenstadt Ost) sowie auch zur Durchführung von Kon- zeptvergaben berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass keine Immobilien erworben werden, die als Immobilie bei der Stadt Karlsruhe verbleiben.  Im sechsten Kostenblock sind die Gebäudeerneuerungsmaßnahmen kalkuliert. Als öffentliche Gebäu- deerneuerungsmaßnahmen sind zu nennen: Erneuerung Technisches Rathaus bereits ab 2022, Um- bau Friedrichs-Trio (ehem. Commerzbank in der Lamm-/Hebelstraße) als Haus der Fraktionen und im Erdgeschoss für die Kinder- und Jugendbibliothek als Interimslösung für ca. 10 Jahre ebenfalls ab 2022 sowie die Erneuerung Prinz-Max-Palais (Stadtmuseum). Sofern sich im Laufe der Sanierung eine An- tragstellung in ein Sonderprogramm mit gegebenenfalls noch besseren Förderbedingungen für die Erneu- erung des Prinz-Max-Palais ergibt, ist beabsichtigt, ein solches Sonderförderprogramm in Anspruch zu nehmen. Weiterhin sind 30 private Gebäudeerneuerungsmaßnahmen kalkuliert. Dabei wird von 15 umfang- reichen Maßnahmen a 150.000 Euro und 15 einfacheren Maßnahmen mit a 50.000 Euro ausgegangen. Zur Aktivierung von Leerständen ist der Umbau von Erdgeschosszonen mit 20 Fällen a 60.000 Euro kalkuliert. Ebenfalls ist die Erneuerung der Gebäudeerschließung für das Eckgebäude Kriegs-/Ritter- straße kalkuliert.  Weiterhin müssen in der Kosten- und Finanzierungsübersicht mögliche Einnahmen aus Grundstückserlö- sen (sanierungsbedingter Wertzuwachs) und gegebenenfalls anzusetzenden Ausgleichsbeträgen berück- sichtigt werden. Der Ansatz für gegebenenfalls zu erhebende Ausgleichsbeträge in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro ist lediglich kalkuliert. Eine Präzisierung kann erst im Laufe des Verfahrens erfolgen und Bedarf einer Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen über die Ermittlung von Anfangs- und End- werten durch ein externes Gutachterbüro. Für die Einbeziehung der Erweiterungsbereiche gilt folgendes:  Die Kosten für die Erneuerung und gegebenenfalls Erweiterung des neuen Ständehauses (Stadtbiblio- thek) und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Parkhauses im „Südlichen Herrenhof“ sind eng mit der Standortsuche für eine zentrale Stadtbibliothek in der Innenstadt, in der die 74 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendbibliothek zusammengelegt werden soll, verbunden. Im Sanie- rungsgebiet Innenstadt Ost sind für den Bau einer zentralen Stadtbibliothek auf dem nördlichen Kronen- platz bereits Mittel in Höhe von rund 30 Mio. Euro kalkuliert. Sofern an dieser Stelle keine bildungsaffine Gemeinbedarfseinrichtung umgesetzt werden kann, sind die angesetzten Kosten für die Erneuerung und gegebenenfalls Erweiterung des Ständehauses – sofern dies auch künftig eine Gemeinbedarfseinrichtung beherbergt – umzuschichten. Für die Neuordnung des städtischen Parkhauses im Südlichen Herrenhof ist ein Kostenansatz mit 1 Mio. Euro kalkuliert.  Für die Umgestaltung der Douglas- und Amalienstraße im Bereich des Stephanplatzes sind anre- chenbare Kosten von 200 Euro/m² anstatt der maximal möglichen 250 Euro/m² angesetzt, da die Amali- enstraße im Rahmen der Sanierungsmaßnahme City-West in Teilbereichen bereits umgebaut wurde und hier gegebenenfalls Rückzahlungen einzurechnen sind.  Die Neuordnung des Gebietsantritts Ritterstraße südlich der Kriegsstraße sowie die Neuorganisation der Gebäudeerschließung des Eckgebäudes Kriegs- und Ritterstraße ist in der Kalkulation mit insgesamt 1,5 Mio. Euro enthalten. Stadtplanungsamt | 75 8.1. Kosten- und Finanzierungsübersicht Abbildung 36: Kosten- und Finanzierungsübersicht, Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe - Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße Wes t Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Maßnahmen - Stand Augus t 2021 m² Euro/m² Kalkulation Gesamtkosten Stadt Karlsruhe ohne Sanierung in Euro Kosten, die durch das Sanierungsgebiet entstehen in Euro Anzahl Ansatz * Kalkulation förderf. Gesamtkosten mit Sanierung in Euro förderfähig gemäß StBauFR Kalkulation förderf. Kosten (Gesamtförderrahmen) in Euro Förderung Bund/Land (60%) in Euro Kofinanzierung Stadt (40%) zuzügl. nicht förderfähiger Kosten in Euro nicht förderf. Kosten in Euro Kalkulation Gesamtkosten Stadt Karlsruhe mit Sanierung incl. nicht förderf. Ansätze in Euro A) Ausgaben1. VorbereitungVorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB 00 0 100% 0 000 0 Weiteres externes Begleiten des Sanierungsprozesses/Dialog, erg änzende externe Planungsleistungen/Quartiersmanager 0150.000 150.000 100% 150.000 90.000 60.000 0 60.000 Weitere Vorbereitung (z.B. externe Gutachten, Grundstücksbewert ungen, Dokumentation) 0 5.500.000 5.500.000 100% 5.500.000 3.300.000 2.200.000 0 2.200.000 Summe 1 0 5.650.000 5.650.000 5.650.000 3.390.000 2.260.000 0 2.260.000 2. Neugestaltung Öffentlicher RaumUmbau Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Europaplatz in 2 Bau abschnitten 14.300 900 12.870.000 0 200 2.860.000 100% 2.860.000 1.716.000 1.144.000 10.010.000 11.154.000 Umbau Europaplatz 4.800 900 4.320.000 0 200 960.000 100% 960.000 576.000 384.000 3.360.000 3.744.000 Umbau Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Leopoldstraße 6.300 9 00 5.670.000 0 200 1.260.000 100% 1.260.000 756.000 504.000 4.410.000 4.914.000 Umbau Leopoldstraße/Vorfelder Kaiserplatz 3.400 600 2.040.000 0 250 850.000 100% 850.000 510.000 340.000 1.190.000 1.530.000 Umbau Lammstraße zwichen Kaiserstraße und Zirkel 600 600 360.000 0 250 150.000 100% 150.000 90.000 60.000 210.000 270.000 Umbau Lammstraße zwichen Kaiser- und Hebelstraße 1.900 600 1.140.000 0 250 475.000 100% 475.000 285.000 190.000 665.000 855.000 Umbau Karlstraße Nord zur Fußgängerzone 4.800 900 4.320.000 0 250 1.200.000 100% 1.200.000 720.000 480.000 3.120.000 3.600.000 Umbau Karlstraße Süd 5.000 600 3.000.000 0 200 1.000.000 100% 1.000.000 600.000 400.000 2.000.000 2.400.000 Umbau Hirschstraße Nord 1.200 400 480.000 0 250 300.000 100% 300.000 180.000 120.000 180.000 300.000 Umbau Douglasstraße Nord 1.800 400 720.000 0 250 450.000 100% 450.000 270.000 180.000 270.000 450.000 Umbau Douglasstraße und Amalienstraße im Bereich Stephanplatz/ Kreuzungsbereich Karl-/Amalienstraße 5.500 590 3.250.000 0 200 975.000 100% 975.000 585.000 390.000 2.275.000 2.665.000 Umbau Akademiestraße 2.500 400 1.000.000 0 250 625.000 100% 625.000 375.000 250.000 375.000 625.000 Umgestaltung Friedrichsplatz 12.800 600 7.680.000 0 250 3.200.000 100% 3.200.000 1.920.000 1.280.000 4.480.000 5.760.000 Profilierung Nymphengarten 6.500 100 650.000 0 100 650.000 100% 650.000 390.000 260.000 0 260.000 Summe 2 47.500.000 0 14.955.000 14.955.000 8.973.000 5.982.000 32.545.000 38.527.000 3. OrdnungsmaßnahmenAbbruch von Hauptgebäuden für Ersatzneubauten 0 30.000 2 15.000 30.000 100% 30.000 18.000 12.000 0 12.000 Abbruch von Nebengebäuden in Blockinnenräumen (Verbesserung Auf enthaltsqualität/der klimatischen Situation) 0100.000 10 10.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Hofentsiegelung (Verbesserung Aufenthaltsqualität/ der klimatis chen Situation) 0 50.000 10 5.000 50.000 100% 50.000 30.000 20.000 0 20.000 Rückbau von störenden Vorbauten/Überdachungen/Werbeanlagen 150.000 0 30 5.000 150.000 0% 0 0 0 150.000 150.000 Abbruch Parkgarage im Südlichen Herrenhof (Kalkulation StplA) 1.000.000 0 1.000.000 100% 1.000.000 600.000 400.000 0 400.000 Abbruch Erschließungsrampe Ritterstraße (Kalkulation StplA) 500.000 0 500.000 100% 500.000 300.000 200.000 0 200.000 Summe 3 1.650.000 180.000 1.830.000 1.680.000 1.008.000 672.000 150.000 822.000 4. GrunderwerbGrunderwerb zur Ausübung Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten (VOWO, KFG); förderf. nur Zwischenerwerbskosten 0200.000 4 50.000 200.000 100% 200.000 120.000 80.000 0 80.000 Grunderwerb zur Durchführung Konzeptvergabe; förderf. nur Zwisc henerwerbskosten 0100.000 2 50.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Summe 4 0300.000 300.000 300.000 180.000 120.000 0 120.000 5. RestwertentschädigungRestwertentschädigung zur Ausübung Vorkaufsrecht zugunsten eine s Dritten (VOWO, KFG) 00 40 0 0% 0 000 0 Restwertentschädigung zur Durchführung Konzeptvergabe; förderf. nur die Zwischenerwerbskosten! 0100.000 2 50.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Restwertentschädigung für abzubrechende Nebengebäude (z.B. Gara gen) 0100.000 5 20.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Summe 5 0200.000 200.000 200.000 120.000 80.000 0 80.000 6. GebäudeerneuerungsmaßnahmenPrinz-Max-Palais - Gebäudeerneuerung (Kostenschätzung HGW); Ge meinbedarfseinrichtung + Denkmal-Zuschlag 23.500.000 0 23.500.000 85% 19.975.000 11.985.000 7.990.000 3.525.000 11.515.000 Erneuerung Technisches Rathaus (Kostenschätzung HGW); Gemeinbed arfseinrichtung, ggf. Denkmal-Zuschlag in Teilen 20.000.000 0 20.000.000 60% 12.000.000 7.200.000 4.800.000 8.000.000 12.800.000 Erneuerung Hebelstraße 13 (Kostenschätzung StplA); Rückbau Geme inbedarfseinrichtung zu Wohnungen 1.000.000 0 1.000.000 60% 600.000 360.000 240.000 400.000 640.000 Umnutzung ehem. Commerzbank (Haus der Fraktionen, Kinder- und J ugendbibliothek); Gemeinbedarfse. (Kalkulation StplA)** 0 6.000.000 6.000.000 60% 3.600.000 2.160.000 1.440.000 2.400.000 3.840.000 Erneuerung Gebäudeerschließung Eckgebäude Ritterstraße/Kriegsst raße/Umbau (Kalkulation StplA) 1.000.000 0 1.000.000 100% 1.000.000 600.000 400.000 0 400.000 Umfassende Modernisierungen im Geschosswohnungsbau 0 2.250.000 15 150.000 2.250.000 100% 2.250.000 1.350.000 900.000 0 900.000 Einfache Modernisierungen 0750.000 15 50.000 750.000 100% 750.000 450.000 300.000 0 300.000 Umbau EG-Zonen zur Aktivierung von Leerständen 0 1.200.000 20 60.000 1.200.000 100% 1.200.000 720.000 480.000 0 480.000 Summe 6 45.500.000 10.200.000 55.700.000 41.375.000 24.825.000 16.550.000 14.325.000 30.875.000 7. BetriebsverlagerungenSumme 7 00 00 100% 0 000 0 Summe Ausgaben 94.650.000 16.530.000 78.635.000 64.160.000 38.496.000 25.664.000 47. 020.000 72.684.000 B) EinnahmenGrundstückserlöse (sanierungsbedingter Wertzuwachs) 200.000 Ausgleichsbeträge 1.500.000 Darlehensrückflüsse 0 Summe Einnahmen 1.700.000 Summe (A) - (B) 62.460.000 37.476.000 24.984.000 *Fördersatz für den Umbau der Straßen. Hierbei wurde ein Anteil der KASIG-Maßnahmen in Abzug gebracht (200 €/m² anstatt 250 €/ m²) Die KuF enthält keine Ansätze für den Grunderwerb + Gebäuderest werte, da die angenommenen Erwerbe nur zugunsten Dritter oder f ür eine Konzeptvergabe erfolgen . Im Falle des Erwerbs für eine Konzeptvergabe fallen zwar Erwer bskosten an, die jedoch nach Verkauf wieder zurückfließen und i m besten Falle eine Werterhöhung nach sich ziehen. Werterhöhung en sind als Einnahmen in der KuF zu berücksichtigen. Die KuF entält keine Kosten für Altlastensanierungen.** VOWO Gebäudeeigentümerin;StBauFR 10.4.2 : Gemeinbedarfseinr ichtung ist vertraglich langfristig zu sichern (dingliche Siche rung) 76 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 9. Sanierungsverfahren und rechtliche Instrumen- tarien 9.1. Allgemeines zum Sanierungsverfahren Mit Beschlussfassung der Sanierungssatzung hat die Gemeinde zu entscheiden, welches Verfahrensrecht bei der Durchführung der Sanierung angewendet wird. Nach § 142 Abs. 4 BauGB muss zwischen dem „klassi- schen“ Verfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB und dem „vereinfachten“ Verfahren unter Ausschluss der genannten Paragrafen entschieden werden. In den besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften sind unter anderem die Kaufpreisprüfung und die Re- gelung des Ausgleichsbetrages enthalten. Bei der Entscheidung, ob die Durchführung der Sanierung im klassischen (umfassenden) oder im vereinfach- ten Verfahren erfolgt, hat die Gemeinde keinen Ermessenspielraum. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 ff) auszuschließen, wenn die Anwendung dieser Vor- schriften für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind und die Durchführung durch den Ver- zicht ihrer Anwendung voraussichtlich nicht erschwert wird. Der Grundsatz der Erforderlichkeit bestimmt hiernach die Verfahrenswahl. Somit wird die Entscheidung über das Sanierungsverfahren aus den Zielen der Sanierung beziehungsweise den geplanten Sanierungsmaßnahmen abgeleitet. 9.1.1. Das umfassende Sanierungsverfahren Für die Durchführung der Sanierung im umfassenden Sanierungsverfahren muss die Anwendung der beson- deren sanierungsrechtlichen Instrumente der §§ 152 bis 156 BauGB erforderlich sein. Dies ergibt sich aus dem Sanierungskonzept. Die Stadt muss das umfassende Verfahren anwenden, wenn ▪ durch Bodenordnungsmaßnahmen in starkem Maße in private Grundstücksverhältnisse eingegriffen werden muss, ▪ die Gefahr spekulativer Bodenpreissteigerungen besteht, ausgelöst allein durch die Aussicht auf Sa- nierung, ▪ für Grundstücke durch Maßnahmen der Sanierung erhebliche Bodenwertsteigerungen eintreten, ▪ umfassende Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Wird die Sanierung im umfassenden Verfahren durchgeführt, hat dies folgende Auswirkungen: ▪ Sind Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen zu gewähren, werden bei deren Bemessung Werter- höhungen nur insoweit berücksichtigt, als dass der Betroffene diese Werterhöhung durch eigene Aufwendungen zulässigerweise bewirkt hat (§153 Ab. 1 BauGB). ▪ Wenn der Kaufpreis eines Grundstücks den sanierungsunbeeinflussten Verkehrswert übersteigt, muss die Genehmigung des Kaufvertrages versagt werden (§ 144 und § 153 Abs. 2 BauGB). Ände- rungen in den allgemeinen Wertverhältnissen auf dem Grundstücksmarkt werden dabei berücksich- tigt. ▪ Die Stadt darf nur zum sanierungsunbeeinflussten Verkehrswert kaufen (§ 153 Abs. 3 BauGB), ohne Entschädigung sanierungsbedingter Werterhöhungen und zum Neuordnungswert (Wert nach Ab- schluss der Sanierung) veräußern (§ 153 Abs. 4 BauGB). ▪ Die Stadt muss beim Abschluss der Sanierung Ausgleichsbeträge erheben (§ 154 BauGB). Durch die im umfassenden Verfahren zu erhebenden Ausgleichsbeträge sollen Bodenwerterhöhungen, die le- diglich durch die Aussicht auf die Sanierung durch ihre Vorbereitung oder Durchführung eingetreten sind, abgeschöpft und zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme eingesetzt werden. 9.1.2. Das vereinfachte Sanierungsverfahren Das vereinfachte Verfahren ist dann anzuwenden, wenn geringe oder keine sanierungsbedingten Bodenwert- erhöhungen zu erwarten sind und dadurch die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nicht erforder- lich werden und die Sanierungsdurchführung ohne ihre Anwendung nicht erschwert wird (§ 142 Abs. 4 BauGB). Dies ist der Fall, wenn sich aus dem Sanierungskonzept ergibt, dass durch die Sanierung lediglich Bestandserhalt ohne nachhaltige Eingriffe in die Grundstücksverhältnisse erzielt wird. Zum Beispiel, wenn überwiegend Maßnahmen zum Erhalt, der Modernisierung und der Instandsetzung von Gebäuden geplant Stadtplanungsamt | 77 sind und der Erschließungszustand des Gebietes nur geringfügig verbessert werden soll. Ein weiteres Krite- rium für die Wahl des vereinfachten Verfahrens kann sein, wenn keine oder nur wenige Ordnungsmaßnah- men oder sonstige wesentliche Umstrukturierungen des Sanierungsgebietes beabsichtigt sind. Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, hat dies folgende Auswirkungen: ▪ Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften finden keine Anwendung. ▪ Bei der Durchführung der Sanierung im vereinfachten Verfahren findet keine Kaufpreisprüfung statt. ▪ Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen entfällt. 9.1.3. Genehmigungspflichtige Vorhaben gemäß § 144 BauGB Im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet besteht im umfassenden Verfahren gemäß § 144 BauGB eine Ge- nehmigungspflicht durch die Kommune unter anderem für:  Die in § 14 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben, wie Bauvorhaben, Änderungen, Nutzungsänderun- gen von baulichen Anlagen, Gebäudeabbrüche sowie für wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).  Befristete Miet- und Pachtverträge (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).  Grundstücksverkehr, Grundstücksteilungen, Erbbaurechte, Baulasten (§ 144 Abs. 2 BauGB). Der § 144 BauGB gibt der Gemeinde in Verbindung mit § 145 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, die nach diesen Regelungen genehmigungspflichtigen Vorhaben zu versagen, wenn sie die Durchführung der Sanierung vo- raussichtlich behindern, erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung widerspricht. In diesem Falle ist die Genehmigung gemäß § 145 BauGB zu versagen. Bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens gibt es die Möglichkeit auf die Anwendung des § 144 BauGB insgesamt, auf § 144 Abs. 1 oder auf § 144 Abs. 2 zu verzichten. 9.1.4. Sanierungsrechtliche Vorschriften für beide Verfahrensarten Neben den allgemeinen städtebaurechtlichen Vorschriften kommen im förmlich festgelegten Sanierungsge- biet folgende sanierungsrechtliche Vorschriften sowohl im vereinfachten Sanierungsverfahren als auch im Sa- nierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (umfassendes Ver- fahren) zur Anwendung: ▪ § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB über das allgemeine Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ▪ § 27a BauGB über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zugunsten eines Dritten ▪ § 87 Abs. 3 Satz 3 BauGB über die Zulässigkeit der Enteignung zugunsten eines Sanierungs- und Entwicklungsträgers ▪ § 88 Satz 2 BauGB über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen ▪ §§ 144 und 145 BauGB über die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen, soweit die An- wendung dieser Vorschriften im vereinfachten Sanierungsverfahren nicht ausgeschlossen wird ▪ §§ 180 und 181 BauGB über den Sozialplan und Härteausgleich ▪ §§ 182 bis 186 BauGB über die Aufhebung beziehungsweise Verlängerung von Miet- und Pachtver- hältnissen und anderen Vertragsverhältnissen 9.2. Begründung zur Wahl des Sanierungsverfahrens für das Erneu- erungsgebiet „Kaiserstraße-West“ Grundsätzlich gilt, dass die Wahl zwischen den beiden oben beschriebenen Verfahrensarten nicht im Ermes- sen der Stadt liegt. Das BauGB geht vielmehr davon aus, dass auf den Einzelfall nur das eine oder andere Ver- fahren zutrifft, so dass die Entscheidung daher sachgerecht und sorgfältig getroffen und in den Vorbereiten- den Untersuchungen begründet werden muss. Bei der Entscheidung über das anzuwendende Verfahren muss die konkrete Situation im festzulegenden Sanierungsgebiet berücksichtigt werden. 78 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Dabei ist folgendes zu beachten: ▪ die anzustrebenden allgemeinen Ziele der Sanierung im Vergleich zur vorhandenen städtebaulichen Situation im Sanierungsgebiet ▪ die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen und unter Berücksichtigung der Bodenpreise Soweit sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet oder in Teilen zu erwarten sind, ist die Anwendung der §§ 152 bis 156 BauGB insbesondere von Bedeutung im Hinblick auf: ▪ die Vermeidung von unkontrollierten Bodenwerterhöhungen (§144, §153 Abs. 2 BauGB) ▪ die Erhebung von Ausgleichsbeträgen zur Finanzierung der Sanierung durch die begünstigen Eigen- tümer ▪ Schutz des Käufers vor einer doppelten Leistung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung Der Gemeinderat muss demnach vor einer Entscheidung über das künftige Verfahren die konkreten Verhält- nisse im Untersuchungsgebiet anhand der Vorbereitenden Untersuchungen betrachten, abwägen und disku- tieren, ob die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 BauGB erforderlich sind. Wesentlich für die Empfehlung im Gebiet „Kaiserstraße-West“ sind die Aussagen aus dem Abschlussbericht der Vorbereitenden Untersuchungen über die vorgefundene Gebietscharakteristik, die städtebaulichen Miss- stände, die Zielsetzung der Sanierung und das Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept. Aus den vorbereitenden Untersuchungen geht hervor, dass im Untersuchungsgebiet vielfältige sowohl stadt- strukturelle als auch funktionale städtebauliche Missstände vorliegen, die durch Sanierungsmaßnahmen beseitigt werden können. Das Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept für das geplante Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West sieht neben der überwiegend erhaltenden Sanierung von Bestandsgebäuden und teils denkmalgeschützten Gebäuden umfassende Umgestaltungs- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum wie beispiels- weise den Umbau der Kaiserstraße, der Karlstraße, des Europaplatzes und des Friedrichsplatzes nach Fertig- stellung der Kombilösung vor. Mit dem Umbau des öffentlichen Raumes wird unter anderem angestrebt „Platz für mehr“ Aufenthaltsqualität zu erhalten. Die Maßnahmen werden von einem Mobilitätskonzept flankiert, das die Stärkung des ÖPNV sowie des nicht motorisierten Individualverkehrs sowie des Lieferver- kehrs in den Fokus setzt. Zudem wird angestrebt, die Innenstadt funktional durch die Inwertsetzung von zentralen Gemeinbe- darfseinrichtungen mit teils baukulturellem Hintergrund (Technisches Rathaus, Friedrichstrio, Prinz-Max- Palais und gegebenenfalls Ständehaus) sowie die Aktivierung von Leerständen und insbesondere der Erdgeschosszonen durch Umbauzuschüsse aber auch angestrebte flankierende Maßnahmen wie beispiels- weise ein Zentrenmanagement, Transformationskonzepte oder Zwischenmietmodelle aufzuwerten. Weiterhin steht die Stärkung der Wohnfunktion in den Obergeschossen sowie die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität in den Blockinnenbereichen ebenfalls im Fokus. Klimaanpassungsmaßnahmen wie die verstärkte Durchgrünung der Straßenräume, die Sicherung und Aufwertung der vorhandenen Grünflächen sowie die angestrebten Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnah- men in den Blockinnenbereichen flankieren die städtebaulichen Maßnahmen. Weiterhin sollen die städtebaulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum beispielsweise durch ein „Veranstal- tungskonzept“ für ein soziales und kulturelles Freizeitprogramm für unterschiedlichste Nutzergruppen zur Attraktivierung der Innenstadt als „Erlebnis- und Wohlfühlraum“ flankiert werden. Diese umfassenden Umgestaltungs- und funktionalen Umbaumaßnahmen insbesondere im öffentlichen Raum können sich wertsteigernd auf die umliegenden Grundstücke auswirken – sanierungsbedingte, signifikante Bodenwertsteigerungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Die Anwendung der besonderen sa- nierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB (Ausgleichsbetrag, Kaufpreiskontrolle) ist somit für die Durchführung der Sanierung erforderlich – das umfassende Sanierungsverfahren ist anzuwenden. Der Kaufpreiskontrolle gemäß § 153 BauGB kommt damit zur Vermeidung von Spekulationen beziehungs- weise zur Preisstabilität im Lauf der Sanierungsdurchführung eine wichtige Rolle zu. Liegt ein Kaufpreis we- sentlich über dem sanierungsunabhängigen Wert, ist die sanierungsrechtliche Genehmigung (§§ 144/145 BauGB) zu versagen. Die Vorschriften ermöglichen eine strategische Steuerung des Sanierungsverfahrens und sichern der Stadt weitere Eingriffsmöglichkeiten. Mit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen können eventuell entstehende sanierungsbedingte Bodenwert- steigerungen abgeschöpft und für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wiedereingestellt werden. Hier- bei sind jedoch die Bodenwertsteigerungen ausgehend von der U-Strab-Maßnahme (z.B. Verbesserung der Lärmsituation in der Innenstadt durch die Untertunnelung der Straßenbahn im zentralen Abschnitt der Kaiser- straße) und die Bodenwertsteigerung, welche sich über die Sanierungsmaßnahmen (z.B. den funktionalen Um- bau des öffentlichen Raums für mehr Aufenthaltsqualität) ergeben, differenziert zu betrachten. Stadtplanungsamt | 79 Im umfassenden Sanierungsverfahren sind zudem die Vorschriften der §§ 144/145 BauGB über genehmi- gungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge anzuwenden. Die Vorschriften ermöglichen eine strategische Steuerung des Sanierungsverfahrens und sichern der Stadt weitere Eingriffsmöglichkeiten. 9.3. Förmliche Festlegung des geplanten Sanierungsgebiets Kaiser- straße-West Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen haben gezeigt, dass im Untersuchungsbereich „Kaiser- straße-West“ städtebauliche, strukturelle und funktionale Missstände im Sinne des Baugesetzbuches vorhan- den sind. An der Beseitigung der Missstände besteht ein öffentliches Interesse. Die Durchführung eines förm- lichen Sanierungsverfahrens nach den Bestimmungen der §§ 136 ff BauGB bietet sich deshalb an. 9.3.1. Abgrenzungsvorschlag Ein von der Stadt Karlsruhe förmlich festzulegendes städtebauliches Erneuerungsgebiet ist gem. § 142 Abs. 1 BauGB so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Die Einbeziehung der Grundstücke muss gemäß der planerischen Konzeption der Stadt gerechtfertigt sein. Basierend auf den erfassten Mängeln und Missständen sowie dem dargestellten Neuordnungs- und Maßnah- menkonzept wird folgende Abgrenzung des projektierten Sanierungsgebiets Kaiserstraße-West vorgeschla- gen:  Einbeziehung des vollständigen Untersuchungsbereichs (27,9 Hektar).  Hinzunahme des Quartiers Ständehausstraße/Südlichem Herrenhof zwischen Herren- und Ritter- straße, da sich im Verlauf der Vorbereitenden Untersuchungen Entwicklungspotential gezeigt hat, welches im weiteren Verfahren näher untersucht und genutzt werden soll.  Hinzunahme der Douglas- und der Amalienstraße angrenzend an den Stephanplatz zur besseren stadträumlichen Einbindung des Stephanplatzes sowie gegebenenfalls der Verbesserung des Kreu- zungsbereichs Amalien-/Karlstraße.  Hinzunahme des Gebietsantritts südlich der Kriegsstraße in Verlängerung der Ritterstraße zur funkti- onalen Neuorganisation der Gebäudeerschließung des östlichen Eckgebäudes sowie zur funktiona- len Verknüpfung der Stadt- und Grünquartiere über die Kriegsstraße hinweg. Das vorgeschlagene Satzungsgebiet hat eine Größe von 29,5 Hektar. Plan 15: Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes 80 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 9.3.2. Satzungsbeschluss und weiteres Vorgehen Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets als Sat- zung. In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. Die Abgrenzung des Sanierungsge- biets ist darüber hinaus in einem Lageplan genau zu kennzeichnen. Die Satzung ist ortsüblich bekanntzuma- chen, mit dieser Bekanntmachung wird die Sanierungssatzung rechtskräftig. Mit Rechtskraft der Satzung gel- ten für das Sanierungsgebiet die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. BauGB). Mit Beschluss der Sanierungssatzung ist auch durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Sanierungslaufzeit soll 15 Jahre nicht überschreiten. Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Anwendung des § 144 Abs. 2 BauGB (Grundstücksverkehr) ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einzutragen. Stadtplanungsamt | 81 10. Fotodokumentation Fußgängerzone Kaiserstraße und Kaiserpassage 82 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Europaplatz Stadtplanungsamt | 83 Westliche Kaiserstraße bis Kaiserplatz Nördliche Karlstraße 84 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Südliche Karlstraße Stadtplanungsamt | 85 Ludwigsplatz 86 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Stephanplatz mit Randbereichen Stadtplanungsamt | 87 Friedrichsplatz mit Umfeld 88 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Nymphengarten mit Umfeld Stadtplanungsamt | 89 Gebietsantritt/Neuordnung Erschließung Gebäudekomplex Ecke Kriegs-/Ritterstraße 90 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Quartier Ständehausstraße/Südlicher Herrenhof Stadtplanungsamt | 91 Vorfeld Kriegsstraße Zirkel 92 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Weitere Erschließungsstraßen Stadtplanungsamt | 93 Blockinnenbereiche, Lieferhöfe Alle Fotos: Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt 94 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 11. Plansatz Plan 0: Abgrenzung Untersuchungsgebiet | Katasterplan Stadtplanungsamt | 95 Plan 1: Abgrenzung Untersuchungsgebiet | Luftbildausschnitt 96 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 2: Übersicht über die vorhandenen Kulturdenkmale Stadtplanungsamt | 97 Plan 3: Übersicht abgeschlossene Sanierungsgebiete/Untersuchungsgebiet 98 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 4: Überblick über mit Städtebaufördermitteln durchgeführten öffentlichen Maßnahmen im Untersu- chungsgebiet und angrenzend Stadtplanungsamt | 99 Plan 5: Einwohnerzahl nach Baublöcken 100 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 6: Gebäudezustand Stadtplanungsamt | 101 Plan 7: Übersicht motorisierter Individualverkehr und Parkierung 102 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 8: Radwegenetz Stadtplanungsamt | 103 Plan 9: Stadtstrukturelle Missstände und Mängel 104 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 10: Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Wohnen Stadtplanungsamt | 105 Plan 11: Mängel und Missstände in der Nutzungsfunktion Handel 106 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 12: Mängel und Missstände in der Freiraumfunktion Stadtplanungsamt | 107 Plan 13: Mängel und Missstände in der klimatischen Funktion 108 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Plan 14: Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept Stadtplanungsamt | 109 Plan 15: Vorschlag zur Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes 110 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht 12. Anlagen 12.1. Auswertung City-Monitoring – Nutzungsstruktur  Über zwei Fünftel der Erdgeschossnutzungen (42,6 %) im Untersuchungsgebiet stellen Einzelhandelsbe- triebe dar. Vor allem die Kaiserstraße ist von Einzelhandelsnutzungen geprägt, wobei der Betriebsbesatz Richtung Westen zunehmend von Dienstleistungen oder gastronomischen Einrichtungen ergänzt wird (Abbildung 2).  Gastronomiebetriebe nehmen knapp ein Fünftel der Erdgeschossflächen im Untersuchungsgebiet (19,6 %) ein. Gastronomische Hotspots sind dabei am Ludwigsplatz, im Bereich Zähringerstraße/Lamm- straße sowie in der nördlichen Karlstraße auszumachen.  Im nord-westlichen Randbereich des Untersuchungsgebietes sind verstärkt Wohnnutzungen in den Erd- geschossen zu finden. 6,8 1,4 1,6 7,4 0,5 4,3 19,6 42,6 14,9 1,1 0 102030405060708090100 Wohnung Vergnügungsstätte Öffentl. Verwaltung Leerstand Kultur Handwerk Gastronomie Einzelhandel Dienstleistung Bildung / Schule Abbildung 1 Nutzungsstruktur in den Erdgeschossen Kaiserstraße-West 2019 Anmerkungen: Die Auswertung der Nutzungen erfolgte stockwerkscharf und nicht betriebsscharf. Betriebe, die sich über mehrere Stockwerke erstrecken, werden entsprechend ihrer Nutzungsart je Stockwerk gezählt. Die Nutzungsart "Sonstige" (einer Erdgeschossnutzung zugewiesen) wurde nicht berücksichtigt. Die Nutzungen in der Erdgeschosszone der Postgalerie wurden bei der Auswertung beachtet. Basis: 444 erfasste Erdgeschossnutzungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | City Monitoring 2019. % Anteil je Nutzungsart in % Stadtplanungsamt | 111 112 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht  Wohnungen (41,5 %) sowie Dienstleistungen (33,9 %) stellen mit Abstand die dominierenden Nutzungs- arten in den Obergeschossen des Untersuchungsgebietes dar. Über drei Viertel der Obergeschossflächen im Gebiet Kaiserstraße-West werden von Wohnungen sowie Büronutzungen oder Arztpraxen eingenom- men.  Einzelhandelsbetriebe sind auf rund 8 % der Obergeschossflächen zu finden. Insbesondere entlang der Kaiserstraße, zwischen Postgalerie und Marktplatz, sind in den Obergeschossen Handelsflächen auszu- machen.  Bei der Interpretation der folgenden Abbildung 4 "Nutzungskartierung Obergeschosse Kaiserstraße- West" ist zu beachten, dass diese im Gegensatz zur Abbildung 2 nicht alle vorhandenen Nutzungsarten darstellt. Vor dem Hintergrund der hohen Anzahl an erfassten Obergeschossnutzungen wird für eine bes- sere Lesbarkeit der Karte je Adresse nur die anteilig dominante Nutzungsart in den Obergeschossen auf- gezeigt. Die obige Abbildung 3 "Nutzungsstruktur in den Obergeschossen" berücksichtigt wiederum alle erfassten Obergeschossnutzungen. 41,5 0,8 3,0 6,7 0,6 0,7 2,3 8,0 33,9 2,6 0 102030405060708090100 Wohnung Vergnügungsstätte Öffentl. Verwaltung Leerstand Kultur Handwerk Gastronomie Einzelhandel Dienstleistung Bildung / Schule Abbildung 3 Nutzungsstruktur in den Obergeschossen Kaiserstraße-West 2019 Anmerkungen: Die Auswertung der Nutzungen erfolgte stockwerkscharf und nicht betriebsscharf. Betriebe, die sich über mehrere Stockwerke erstrecken, werden entsprechend ihrer Nutzungsart je Stockwerk gezählt. Die Nutzungsart "Sonstige" (fünf Obergeschossnutzungen zugewie- sen) wurde nicht berücksichtigt. Die Nutzungen in den Obergeschossen der Postgalerie wurden bei der Auswertung beachtet. Basis: 1.184 erfasste Obergeschossnutzungen. Stadt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | City Monitoring 2019. % Anteil je Nutzungsart in % Stadtplanungsamt | 113 114 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße-West: Auswertung City-Monitoring Einzelhandelsstruktur im Untersuchungsgebiet kurzfristiger Bedarf insgesamt5225,913424,1 Nahrungs- und Genussmit t el3115,48 815,8 Gesundheit und Körperpflege189 ,0386 ,8 Schnittblumen, Zeitschriften31,581,4 mittel- und langfristiger Bedarf insgesamt14974,142275,9 Bekleidung, Wäsc he4522,413223,7 Sc huhe, Lederwaren178 ,5356 ,3 Bücher, Schreibwaren42,0193,4 Spielwaren, Hobbybedarf52,5142,5 Sport art ikel, Fahrräder63,0203,6 Elekt roart ikel, Unt erhalt ungselekt ronik2210 ,95610 ,1 Uhren, Sc hmuc k2010 ,0427,6 Optik, Akustik, Sanitätsartikel199,5356,3 Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat63,0213,8 Einric ht ungsbedarf42,0407,2 Baumarktartikel, Gartenbedarf, Zooartikel10,581,4 Einzelhandel gesamt201100,0556100,0 kurzfristiger Bedarf insgesamt11.73411,623.84213,5 Nahrungs- und Genussmit t el5.20 15,113.6 6 67,7 Gesundheit und Körperpflege6 .39 56 ,39 .8 255,6 Schnittblumen, Zeitschriften1380,13510,2 mittel- und langfristiger Bedarf insgesamt89.38888,4152.67786,5 Bekleidung, Wäsc he45.71045,279 .0 4344,8 Sc huhe, Lederwaren6 .5236 ,511.20 36 ,3 Büc her, Sc hreibwaren4.58 04,57.48 54,2 Spielwaren, Hobbybedarf2.9 532,94.6 482,6 Sport art ikel, Fahrräder10 .16 510 ,112.7357,2 Elekt roart ikel, Unt erhalt ungselekt ronik9 .36 79 ,315.3348 ,7 Uhren, Sc hm uc k1.9 9 52,02.9 201,7 Optik, Akustik, Sanitätsartikel2.1852,23.1401,8 Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat3.8 9 53,95.8 343,3 Einric ht ungsbedarf1.3751,48 .3304,7 Baumarktartikel, Gartenbedarf, Zooartikel6400,62.0051,1 Einzelhandel gesamt101.122100,0176.519100,0 Kaiserstraße-WestInnenstadt Karlsruhe gesamt Anzahl der Betriebe Ant eil Bet riebe je Einzelhandelsbranc he in % Anzahl der Betriebe Ant eil Bet riebe je Einzelhandelsbranc he in % Kaiserstraße-WestInnenstadt Karlsruhe gesamt Verkaufsfläc he in m² ² Ant eil Verkaufsfläc he je Einzelhandelsbranc he in % Verkaufsfläc he in m² ² Anteil Verkaufsfläche je Einzelhandelsbranc he in % Einzelhandelsbranchen/ Bedarfsgruppen¹ Einzelhandelsbranchen/ Bedarfsgruppen ¹ Die Zuor dnung der B et riebe erf olgt gemäß ihr em Angebot sschwer punkt zu einem jeweiligen Haupt sort iment . ² B ei Einzelhandelsbet r ieben mit einer Ver kauf sf läche v on über 1.000 qm und einem Ant eil des Haupt sor t iment s v on weniger als 80 % an der gesamt en Verkaufsfläche erfolgt eine Unt ergrliederung der Verkaufsfläche nach Einzelsort iment en. St adt Kar lsruhe | Amt f ür St adt ent wicklung | Cit y Monit or ing 2 019. Tabelle 1 Einzelhandelsstruktur Kaiserstraße-West und Innenstadt Karlsruhe im Vergleich Stadtplanungsamt | 115  Über ein Fünftel (22,4 %) der Einzelhandelsbetriebe im Untersuchungsgebiet sind gemäß ihres Hauptsor- timents der Branche "Bekleidung, Wäsche" zuzuordnen (Tabelle 1). Betriebe, die hauptsächlich "Nah- rungs- und Genussmittel" anbieten, folgen mit einem Anteil von 15,4 % vor den Hauptsortimenten "Elektroartikel, Unterhaltungselektronik" (10,9 %) sowie "Uhren, Schmuck" (10,0 %).  Die Einzelhandelsstruktur im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West deckt sich dabei mit der Einzelhan- delsstruktur in der gesamten Karlsruher Innenstadt. "Bekleidung, Wäsche" stellt von knapp einem Viertel aller Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt (23,7 %) den Angebotsschwerpunkt dar. Die Hauptsorti- mente "Nahrungs- und Genussmittel" (15,8 %) sowie "Elektroartikel, Unterhaltungselektronik" (10,1 %) und "Uhren, Schmuck" (7,6 %) folgen.  Bei Betrachtung der Verkaufsflächenanteile der unterschiedlichen Einzelhandelsbranchen wird bei einem Anteil von 45,2 % der gesamten Verkaufsfläche im Untersuchungsgebiet die dortige Relevanz des Leit- segments "Bekleidung, Wäsche" deutlich. Mit Abstand folgen bei einem Verkaufsflächenanteil von 10,1 % die Hauptsortimente "Sportartikel, Fahrräder" und mit 9,3 % "Elektroartikel, Unterhaltungselektro- nik".  Im gesamten Karlsruher Innenstadtbereich, der vollständig das knapp 28 ha große Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West mit einschließt, macht das Segment "Bekleidung, Wäsche" einen Flächenanteil von 44,8 % aus. Das Sortiment "Elektroartikel, Unterhaltungselektronik" nimmt 8,7 % der gesamten Ver- kaufsfläche im Innenstadtgebiet ein, gefolgt von "Nahrungs- und Genussmitteln" mit einem Flächenan- teil von 7,7 %.  Die folgende Abbildung 5 zeigt die räumliche Verortung der 201 erfassten Einzelhandelsbetriebe im Un- tersuchungsgebiet Kaiserstraße-West entsprechend ihrer Hauptsortimente. Einzelhandelsbetriebe, deren Angebotsschwerpunkt im Segment "Bekleidung, Wäsche" liegt, konzentrieren sich insbesondere in der Kaiserstraße zwischen dem Europa- und Marktplatz. Auch die Sortimente "Schuhe, Lederwaren" sowie "Uhren, Schmuck" weisen ihren räumlichen Schwerpunkt im zentralen Abschnitt der Kaiserstraße auf, während sich die Betriebe im Lebensmittelsegment im gesamten Gebietszuschnitt Kaiserstraße-West ver- teilen.  Wird der Einzelhandelbesatz im Untersuchungsgebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Betriebstypen un- tersucht (Abbildung 6), fällt die Dominanz der überregionalen Filialbetriebe in den Blick. Mehr als die Hälfte (53,7 %) der im Gebiet Kaiserstraße-West ansässigen Einzelhandelsbetriebe sind Filialisten, wäh- rend nur knapp zwei Fünftel (38,8 %) der Betriebe inhabergeführte Handelskonzepte darstellen. Werden dagegen die 556 in der gesamten Karlsruher Innenstadt erfassten Einzelhandelsbetriebe betrachtet, zeigt sich ein umgekehrtes Bild. Über die Hälfte (53,8 %) aller Betriebe sind inhabergeführte Geschäfte, wäh- rend die Filialisten einen Anteil von 41,2 % ausmachen.  Die Qualität der im Untersuchungsgebiet liegenden Einzelhandelsbetriebe deckt sich dagegen mit der Qualität aller erfassten Betriebe in der Karlsruher Innenstadt (Abbildung 7). Knapp vier Fünftel der Be- triebe (Kaiserstraße-West 78,1 %; Innenstadt gesamt 78,2 %) weisen eine mittlere Qualität auf, während rund 4 % (Kaiserstraße-West 4,0 %; Innenstadt gesamt 4,3 %) dem Billig-Segment angehören. 116 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Abbildung 5 Kartierung der Einzelhandelsbetriebe Stadtplanungsamt | 117  Über ein Fünftel (22,4 %) der Einzelhandelsbetriebe im Untersuchungsgebiet sind gemäß ihres Hauptsor- timents der Branche "Bekleidung, Wäsche" zuzuordnen (Tabelle 1). Betriebe, die hauptsächlich "Nah- rungs- und Genussmittel" anbieten, folgen mit einem Anteil von 15,4 % vor den Hauptsortimenten "Elektroartikel, Unterhaltungselektronik" (10,9 %) sowie "Uhren, Schmuck" (10,0 %).  Die Einzelhandelsstruktur im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West deckt sich dabei mit der Einzelhan- delsstruktur in der gesamten Karlsruher Innenstadt. "Bekleidung, Wäsche" stellt von knapp einem Viertel aller Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt (23,7 %) den Angebotsschwerpunkt dar. Die Hauptsorti- mente "Nahrungs- und Genussmittel" (15,8 %) sowie "Elektroartikel, Unterhaltungselektronik" (10,1 %) und "Uhren, Schmuck" (7,6 %) folgen.  Bei Betrachtung der Verkaufsflächenanteile der unterschiedlichen Einzelhandelsbranchen wird bei einem Anteil von 45,2 % der gesamten Verkaufsfläche im Untersuchungsgebiet die dortige Relevanz des Leit- segments "Bekleidung, Wäsche" deutlich. Mit Abstand folgen bei einem Verkaufsflächenanteil von 10,1 % die Hauptsortimente "Sportartikel, Fahrräder" und mit 9,3 % "Elektroartikel, Unterhaltungselektro- nik".  Im gesamten Karlsruher Innenstadtbereich, der vollständig das knapp 28 ha große Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West mit einschließt, macht das Segment "Bekleidung, Wäsche" einen Flächenanteil von 44,8 % aus. Das Sortiment "Elektroartikel, Unterhaltungselektronik" nimmt 8,7 % der gesamten Ver- kaufsfläche im Innenstadtgebiet ein, gefolgt von "Nahrungs- und Genussmitteln" mit einem Flächenan- teil von 7,7 %.  Die folgende Abbildung 5 zeigt die räumliche Verortung der 201 erfassten Einzelhandelsbetriebe im Un- tersuchungsgebiet Kaiserstraße-West entsprechend ihrer Hauptsortimente. Einzelhandelsbetriebe, deren Angebotsschwerpunkt im Segment "Bekleidung, Wäsche" liegt, konzentrieren sich insbesondere in der Kaiserstraße zwischen dem Europa- und Marktplatz. Auch die Sortimente "Schuhe, Lederwaren" sowie "Uhren, Schmuck" weisen ihren räumlichen Schwerpunkt im zentralen Abschnitt der Kaiserstraße auf, während sich die Betriebe im Lebensmittelsegment im gesamten Gebietszuschnitt Kaiserstraße-West ver- teilen.  Wird der Einzelhandelbesatz im Untersuchungsgebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Betriebstypen un- tersucht (Abbildung 6), fällt die Dominanz der überregionalen Filialbetriebe in den Blick. Mehr als die Hälfte (53,7 %) der im Gebiet Kaiserstraße-West ansässigen Einzelhandelsbetriebe sind Filialisten, wäh- rend nur knapp zwei Fünftel (38,8 %) der Betriebe inhabergeführte Handelskonzepte darstellen. Werden dagegen die 556 in der gesamten Karlsruher Innenstadt erfassten Einzelhandelsbetriebe betrachtet, zeigt sich ein umgekehrtes Bild. Über die Hälfte (53,8 %) aller Betriebe sind inhabergeführte Geschäfte, wäh- rend die Filialisten einen Anteil von 41,2 % ausmachen.  Die Qualität der im Untersuchungsgebiet liegenden Einzelhandelsbetriebe deckt sich dagegen mit der Qualität aller erfassten Betriebe in der Karlsruher Innenstadt (Abbildung 7). Knapp vier Fünftel der Be- triebe (Kaiserstraße-West 78,1 %; Innenstadt gesamt 78,2 %) weisen eine mittlere Qualität auf, während rund 4 % (Kaiserstraße-West 4,0 %; Innenstadt gesamt 4,3 %) dem Billig-Segment angehören. 118 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße-West: Auswertung City-Monitoring 38,8 53,8 7,5 5,0 53,7 41,2 0 102030405060708090100 Kaiserstraß e- West Innenstad t Karl sruhe gesamt Inhaber geführ tFilialbetrieb regionalFili albetri eb ü berregio nal Abbildung 6 Geschäftsarten im Einzelhandel: Kaiserstraße-West und Innenstadt Karlsruhe im Vergleich Basis: Kaiserst raße-West - 201 erfasste Einzelhandelsbet riebe. I nnenst adt K ar lsr uhe gesamt - 556 er f asst e Einzelhandelsbet r iebe. St adt K ar lsr uhe | Amt f ür St adt ent wicklung | Cit y Monit or ing 2 019. % Ant eil je Gesc häft sart in % 4,0 4,3 78 ,1 78 ,2 17,9 17,4 0 102030405060708090100 Kaiserstraß e-West Innenstad t Karl sruhe gesamt Bill igMi ttelGehoben Abbildung 7 Qualität im Einzelhandel: Kaiserstraße-West und Innenstadt Karlsruhe im Vergleich Basis: Kaiserst raße-West - 201 erfasste Einzelhandelsbet riebe. I nnenst adt Kar lsruhe gesamt - 556 er f asst e Einzelhandelsbet riebe. St adt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Cit y Monit oring 2019. % Ant eil je Q ualit ät in % Stadtplanungsamt | 119 120 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht  Im Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West sind insgesamt 95 Gastronomiebetriebe ansässig. Über ein Drittel (insg. 35,8 %) der Gastronomiebetriebe im Gebiet Kaiserstraße-West sind Restaurants oder Filialen einer Restaurant-Kette. In der gesamten Karlsruher Innenstadt bei insgesamt 294 Gastronomiebetrieben machen diese mit rund 28 % (Restaurant 23,5 %; Restaurant-Kette 5,1 %) einen niedrigeren Anteil aus.  Abbildung 8 zeigt, dass sich die Gastronomiebetriebe im gesamten Gebietszuschnitt verteilen, wobei im westlichen Bereich rund um den Europaplatz sowie beim Ludwigsplatz eine räumliche Konzentration des Gastronomieangebots auszumachen ist.  Wie Abbildung 9 verdeutlicht, ist das Gastronomieangebot in der Karlsruher Innenstadt überwiegend von inhabergeführten Konzepten geprägt (Innenstadt gesamt 86,4 %). Auch im Teilraum Kaiserstraße-West dominieren mit 78,9 % die inhabergeführten Gastronomiebetriebe. Dass das Gebiet Kaiserstraße-West mit 20 % einen höheren Anteil an Filialbetrieben im Vergleich zum gesamten Innenstadtbereich (13,3 %) aufweist, lässt sich dabei insbesondere auf den höheren Anteil an Restaurant-Ketten im kleineren Ge- bietszuschnitt zurückführen.  Bei rund 90 % aller Betriebe im jeweiligen Gebietszuschnitt (Kaiserstraße-West 91,6 %; Innenstadt ge- samt 89,1 %) ist das Gastronomieangebot in der Karlsruher Innenstadt überwiegend im mittleren Quali- tätssegment zu verorten (Abbildung 10). Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße-West: Auswertung City-Monitoring Struktur der Gastronomiebetriebe im Untersuchungsgebiet Café1616 ,85619 ,0 Eisc afé44,2113,7 Rest aurant2425,36 923,5 Rest aurant -Ket t e1010 ,5155,1 Sc hnellimbiss2021,16 321,4 Hot el55,3165,4 Kneipe1414,75117,3 Int ernet -Café--20 ,7 Sonst ige22,1113,7 Gastronomie gesamt95100,0294100,0 Anzahl der Bet riebe Ant eil Bet riebe je Branche in % Kaiserstraße-WestInnenstadt Karlsruhe gesamt Anzahl der Bet riebe Ant eil Bet riebe je Branche in % St adt K ar lsr uhe | Amt f ür St adt ent wicklung | Cit y M onit or ing 2 019. Tabelle 2 Struktur der Gastronomiebetriebe Kaiserstraße-West 2019 Gastronomiebranchen Stadtplanungsamt | 121 78,9 86,4 1,1 0,3 20,0 13,3 0 102030405060708090100 Kaiserstraße-West Innenstad t Karl sruhe gesamt Inhaber geführ tFilialbetrieb r egionalFili albetri eb ü berregio nal Abbildung 9 Geschäftsarten in der Gastronomie: Kaiserstraße-West und Innenstadt Karlsruhe im Vergleich Basis: Kaiserst raße-West - 95 erfasst e Gastronomiebet riebe. I nnenst adt Karlsr uhe gesamt - 2 94 erf asst e G astronomiebet r iebe. St adt Karlsruhe | Amt f ür Stadtentwicklung | Cit y Monit oring 2 019. % Ant eil je Gesc häft sart in % 8,4 8,5 91,6 89,1 0,0 2,4 0 102030405060708090100 Kaiserstraße-West Innenstad t Karl sruhe gesamt Bill igMi ttelGehoben Abbildung 10 Qualität in der Gastronomie: Kaiserstraße-West und Innenstadt Karlsruhe im Vergleich Basis: Kaiserst raße-West - 95 erfasst e Gastronomiebet riebe. I nnenst adt Karlsruhe gesamt - 294 erfasst e Gastronomiebet riebe. St adt Karlsruhe | Amt für Stadtentwicklung | Cit y Monit oring 2019. % Ant eil je Qualit ät in % 122 | Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West – Endbericht

  • Anlage_1a_2021-08_KuF_Endbericht_Kaiserstraße West_Gesamtkosten
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe - Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße Wes t Kosten- und Finanzierungsübersicht nach Maßnahmen - Stand Augus t 2021 m² Euro/m² Kalkulation Gesamtkosten Stadt Karlsruhe ohne Sanierung in Euro Kosten, die durch das Sanierungsgebiet entstehen in Euro Anzahl Ansatz * Kalkulation förderf. Gesamtkosten mit Sanierung in Euro förderfähig gemäß StBauFR Kalkulation förderf. Kosten (Gesamtförderrahmen) in Euro Förderung Bund/Land (60%) in Euro Kofinanzierung Stadt (40%) zuzügl. nicht förderfähiger Kosten in Euro nicht förderf. Kosten in Euro Kalkulation Gesamtkosten Stadt Karlsruhe mit Sanierung incl. nicht förderf. Ansätze in Euro A) Ausgaben1. VorbereitungVorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB 00 0 100% 0 000 0 Weiteres externes Begleiten des Sanierungsprozesses/Dialog, erg änzende externe Planungsleistungen/Quartiersmanager 0 150.000 150.000 100% 150.000 90.000 60.000 0 60.000 Weitere Vorbereitung (z.B. externe Gutachten, Grundstücksbewert ungen, Dokumentation) 0 5.500.000 5.500.000 100% 5.500.000 3.300.000 2.200.000 0 2.200.000 Summe 1 0 5.650.000 5.650.000 5.650.000 3.390.000 2.260.000 0 2.260.000 2. Neugestaltung Öffentlicher RaumUmbau Kaiserstraße zwischen Marktplatz und Europaplatz in 2 Bau abschnitten 14.300 900 12.870.000 0 200 2.860.000 100% 2.860.000 1.716.000 1.144.000 10.010.000 11.154.000 Umbau Europaplatz 4.800 900 4.320.000 0 200 960.000 100% 960.000 576.000 384.000 3.360.000 3.744.000 Umbau Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Leopoldstraße 6.300 9 00 5.670.000 0 200 1.260.000 100% 1.260.000 756.000 504.000 4.410.000 4.914.000 Umbau Leopoldstraße/Vorfelder Kaiserplatz 3.400 600 2.040.000 0 250 850.000 100% 850.000 510.000 340.000 1.190.000 1.530.000 Umbau Lammstraße zwichen Kaiserstraße und Zirkel 600 600 360.000 0 250 150.000 100% 150.000 90.000 60.000 210.000 270.000 Umbau Lammstraße zwichen Kaiser- und Hebelstraße 1.900 600 1.140.000 0 250 475.000 100% 475.000 285.000 190.000 665.000 855.000 Umbau Karlstraße Nord zur Fußgängerzone 4.800 900 4.320.000 0 250 1.200.000 100% 1.200.000 720.000 480.000 3.120.000 3.600.000 Umbau Karlstraße Süd 5.000 600 3.000.000 0 200 1.000.000 100% 1.000.000 600.000 400.000 2.000.000 2.400.000 Umbau Hirschstraße Nord 1.200 400 480.000 0 250 300.000 100% 300.000 180.000 120.000 180.000 300.000 Umbau Douglasstraße Nord 1.800 400 720.000 0 250 450.000 100% 450.000 270.000 180.000 270.000 450.000 Umbau Douglasstraße und Amalienstraße im Bereich Stephanplatz/ Kreuzungsbereich Karl-/Amalienstraße 5.500 590 3.250.000 0 200 975.000 100% 975.000 585.000 390.000 2.275.000 2.665.000 Umbau Akademiestraße 2.500 400 1.000.000 0 250 625.000 100% 625.000 375.000 250.000 375.000 625.000 Umgestaltung Friedrichsplatz 12.800 600 7.680.000 0 250 3.200.000 100% 3.200.000 1.920.000 1.280.000 4.480.000 5.760.000 Profilierung Nymphengarten 6.500 100 650.000 0 100 650.000 100% 650.000 390.000 260.000 0 260.000 Summe 2 47.500.000 0 14.955.000 14.955.000 8.973.000 5.982.000 32.545.000 38.527.000 3. OrdnungsmaßnahmenAbbruch von Hauptgebäuden für Ersatzneubauten 0 30.000 2 15.000 30.000 100% 30.000 18.000 12.000 0 12.000 Abbruch von Nebengebäuden in Blockinnenräumen (Verbesserung Auf enthaltsqualität/der klimatischen Situation) 0 100.000 10 10.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Hofentsiegelung (Verbesserung Aufenthaltsqualität/ der klimatis chen Situation) 0 50.000 10 5.000 50.000 100% 50.000 30.000 20.000 0 20.000 Rückbau von störenden Vorbauten/Überdachungen/Werbeanlagen 150.000 0 30 5.000 150.000 0% 0 0 0 150.000 150.000 Abbruch Parkgarage im Südlichen Herrenhof (Kalkulation StplA) 1.000.000 0 1.000.000 100% 1.000.000 600.000 400.000 0 400.000 Abbruch Erschließungsrampe Ritterstraße (Kalkulation StplA) 500.000 0 500.000 100% 500.000 300.000 200.000 0 200.000 Summe 3 1.650.000 180.000 1.830.000 1.680.000 1.008.000 672.000 150.000 822.000 4. GrunderwerbGrunderwerb zur Ausübung Vorkaufsrecht zugunsten eines Dritten (VOWO, KFG); förderf. nur Zwischenerwerbskosten 0 200.000 4 50.000 200.000 100% 200.000 120.000 80.000 0 80.000 Grunderwerb zur Durchführung Konzeptvergabe; förderf. nur Zwisc henerwerbskosten 0 100.000 2 50.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Summe 4 0 300.000 300.000 300.000 180.000 120.000 0 120.000 5. RestwertentschädigungRestwertentschädigung zur Ausübung Vorkaufsrecht zugunsten eine s Dritten (VOWO, KFG) 00 40 0 0% 0 000 0 Restwertentschädigung zur Durchführung Konzeptvergabe; förderf. nur die Zwischenerwerbskosten! 0 100.000 2 50.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Restwertentschädigung für abzubrechende Nebengebäude (z.B. Gara gen) 0 100.000 5 20.000 100.000 100% 100.000 60.000 40.000 0 40.000 Summe 5 0 200.000 200.000 200.000 120.000 80.000 0 80.000 6. GebäudeerneuerungsmaßnahmenPrinz-Max-Palais - Gebäudeerneuerung (Kostenschätzung HGW); Ge meinbedarfseinrichtung + Denkmal-Zuschlag 23.500.000 0 23.500.000 85% 19.975.000 11.985.000 7.990.000 3.525.000 11.515.000 Erneuerung Technisches Rathaus (Kostenschätzung HGW); Gemeinbed arfseinrichtung, ggf. Denkmal-Zuschlag in Teilen 20.000.000 0 20.000.000 60% 12.000.000 7.200.000 4.800.000 8.000.000 12.800.000 Erneuerung Hebelstraße 13 (Kostenschätzung StplA); Rückbau Geme inbedarfseinrichtung zu Wohnungen 1.000.000 0 1.000.000 60% 600.000 360.000 240.000 400.000 640.000 Umnutzung ehem. Commerzbank (Haus der Fraktionen, Kinder- und J ugendbibliothek); Gemeinbedarfse. (Kalkulation StplA)** 0 6.000.000 6.000.000 60% 3.600.000 2.160.000 1.440.000 2.400.000 3.840.000 Erneuerung Gebäudeerschließung Eckgebäude Ritterstraße/Kriegsst raße/Umbau (Kalkulation StplA) 1.000.000 0 1.000.000 100% 1.000.000 600.000 400.000 0 400.000 Umfassende Modernisierungen im Geschosswohnungsbau 0 2.250.000 15 150.000 2.250.000 100% 2.250.000 1.350.000 900.000 0 900.000 Einfache Modernisierungen 0 750.000 15 50.000 750.000 100% 750.000 450.000 300.000 0 300.000 Umbau EG-Zonen zur Aktivierung von Leerständen 0 1.200.000 20 60.000 1.200.000 100% 1.200.000 720.000 480.000 0 480.000 Summe 6 45.500.000 10.200.000 55.700.000 41.375.000 24.825.000 16.550.000 14.325.000 30.875.000 7. BetriebsverlagerungenSumme 7 00 00 100% 0 000 0 Summe Ausgaben 94.650.000 16.530.000 78.635.000 64.160.000 38.496.000 25.664.000 47. 020.000 72.684.000 B) EinnahmenGrundstückserlöse (sanierungsbedingter Wertzuwachs) 200.000 Ausgleichsbeträge 1.500.000 Darlehensrückflüsse 0 Summe Einnahmen 1.700.000 Summe (A) - (B) 62.460.000 37.476.000 24.984.000 *Fördersatz für den Umbau der Straßen. Hierbei wurde ein Anteil der KASIG-Maßnahmen in Abzug gebracht (200 €/m² anstatt 250 €/ m²) Die KuF enthält keine Ansätze für den Grunderwerb + Gebäuderest werte, da die angenommenen Erwerbe nur zugunsten Dritter oder f ür eine Konzeptvergabe erfolgen . Im Falle des Erwerbs für eine Konzeptvergabe fallen zwar Erwer bskosten an, die jedoch nach Verkauf wieder zurückfließen und i m besten Falle eine Werterhöhung nach sich ziehen. Werterhöhung en sind als Einnahmen in der KuF zu berücksichtigen. Die KuF entält keine Kosten für Altlastensanierungen.** VOWO Gebäudeeigentümerin;StBauFR 10.4.2 : Gemeinbedarfseinr ichtung ist vertraglich langfristig zu sichern (dingliche Siche rung)

  • Vrbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West - Bericht und Antragstellung_geä
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0991 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StplA Vorbereitende Untersuchungen Kaiserstraße-West - Bericht und Antragstellung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 05.10.2021 5 X vorberaten Hauptausschuss 12.10.2021 20 X Gemeinderat 19.10.2021 21 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Der Definition der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Mängel und Missstände sowie den Sanierungszielen, dem Neuordnungskonzept mit Maßnahmenübersicht, dem Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der Empfehlung für die Verfahrenswahl wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen für das Programmjahr 2022 einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm für die „Kaiserstraße-West“ zu stellen. 3. Das Stadtplanungsamt wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die parallel laufenden Sanierungsverfahren mit folgenden finanziellen Rahmenbedingungen bearbeiten: ca. 800 T Euro p.a. Gesamtbudget für Investitionszuschüsse für private Modernisierungen und Einhaltung eines Kostenrahmens von durchschnittlich 3 Mio. Euro p.a. bei Straßenbaumaßnahmen in den Sanierungsgebieten. Die Haushaltsmittel sind abhängig von der Finanzsituation in die nächsten DHHe einzustellen. Die Bereitstellung der städtischen Komplementärmittel ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ rd. 111,2 Mio. Euro rd. 38,5 Mio. Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Für den Untersuchungsbereich Kaiserstraße-West wurden die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Der Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte am 26. Mai 2020 durch den Gemeinderat. Der Bericht (Stand: August 2021) über die Vorbereitenden Untersuchungen ist als Anlage 1 beigefügt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Sanierungsgebiet erfolgte im Juni und Juli 2020. Die Hinweise, die im Rahmen dieser Anhörung eingegangen sind, wurden aufgegriffen und eingearbeitet. Am 22. April 2021 hat der Planungsausschuss den Zwischenbericht (Stand: März 2021) über die Vorbereitenden Untersuchungen samt der Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Kenntnis genommen und empfohlen auf der Grundlage weiterzuarbeiten. In der Zwischenzeit wurde der Ergebnisbericht über die Vorbereitenden Untersuchungen weiter ausgearbeitet und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Juni 2021 eingearbeitet. Zu den Sanierungszielen, der Empfehlung zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes und der Verfahrenswahl gab es keine wesentlichen Änderungen. In die Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden die bislang nicht berücksichtigten Maßnahmen der Erweiterungsbereiche eingearbeitet. Damit der Kostenrahmen nicht erhöht wird, erfolgte dies durch Umschichtung bzw. Reduzierung von Kostenansätzen bei anderen Maßnahmen (siehe unter Kosten und Finanzierung). Wesentliche Schwerpunktbereiche für die Sanierungsmaßnahme Das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen zeigt ausreichende Mängel- und Missstands-situationen für ein Sanierungsverfahren auf. Dabei beziehen sich die Sanierungsziele und Maßnahmen zur Behebung der wesentlichen Mängel und Missstände auf die Stärkung der Funktionsfähigkeit und Attraktivität der Innenstadt. Es sind folgende wesentlichen allgemeinen Sanierungsziele und Maßnahmen zu nennen: • Stärkung der Funktionsfähigkeit und Identität der Innenstadt entsprechend den Quartiersprofilen unter Berücksichtigung eines notwendigen Transformationsprozesses, um den Auswirkungen einer rückläufigen Einzelhandelsentwicklung entgegenzuwirken z.B. durch die Aktivierung von Leerständen, insbesondere der Erdgeschosszonen durch neue multifunktionale Nutzungen, • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude, • Stärkung der kulturellen und sozialen Vielfalt durch die Erneuerung von Gemeinbedarfs-einrichtungen sowie durch flankierende Konzepte zur Bespielung der öffentlichen Räume, • Stärkung und Qualifizierung der Wohnfunktion durch Gebäudesanierung, Erweiterung des Wohnungsangebots durch Umnutzungen, Ausbildung generationengerechter Wohnungen, Schaffung bezahlbaren Wohnraumes (Orientierung am Mietpreisspiegel) sowie der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfeldes - insbesondere der Hofsituationen, • Aufwertung des öffentlichen Raumes für mehr Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen, Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum, – 3 – • Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen, vernetzten Grün- und Freiräumen, • Ganzheitliche ökologische Erneuerung durch umfassende energetische Gebäudeerneuerungen, Aktivierung der Naturkreisläufe sowie Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen aus dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung bzw. dem Klimaschutzkonzept 2030, z.B. Entsiegelung und Begrünung von Blockinnenbereichen, Durchgrünung von Straßenräumen zur Verschattung und Verknüpfung von Freiräumen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Reduzierung von Lärm- und Abgasen durch die Umsetzung der Kombilösung und weiteren Maßnahmen (z.B. Tempo 30, Stärkung ÖPNV, Verbesserung der Fuß- und Radwegeanbindungen, autofreie Innenstadt). Im Zuge der vorbereitenden Untersuchung werden für die Kaiserstraße-West die folgenden Schwerpunktbereiche als wesentliche inhaltliche Aspekte einer Sanierungsmaßnahme definiert: 1. Fußgängerzone Kaiserstraße 2. Europaplatz, Ludwigsplatz, Stephanplatz und Karlstraße 3. Westliche Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz 4. Blockinnenbereiche in den Wohnschwerpunktbereichen 5. Friedrichsplatz, Nymphengarten sowie Lamm- und Ritterstraße 6. Erneuerung öffentlicher Einrichtungen (Technisches Rathaus, „Friedrichstrio“, Prinz-Max-Palais) 7. Erweiterungsbereich - Quartier Ständehausstraße/Südlicher Herrenhof 8. Erweiterungsbereich - Gebietsantritt Ritterstraße südlich der Kriegsstraße/Neuorganisation Gebäudeerschließung Eckgebäude 9. Erweiterungsbereich - Randbereiche Stephanplatz Empfehlungen zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes Basierend auf den erfassten Mängeln und Missständen sowie dem dargestellten Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept wird folgende Abgrenzung des projektierten Sanierungsgebiets Kaiserstraße-West vorgeschlagen: • Einbeziehung des vollständigen Untersuchungsbereichs (27,9 Hektar). • Hinzunahme des Quartiers Ständehausstraße/Südlicher Herrenhof zwischen Herren- und Ritterstraße, da sich im Verlauf der Vorbereitenden Untersuchungen Entwicklungspotential gezeigt hat, welches im weiteren Verfahren näher untersucht und genutzt werden soll. • Hinzunahme der Douglas- und der Amalienstraße angrenzend an den Stephanplatz zur besseren stadträumlichen Einbindung des Stephanplatzes sowie ggf. der Verbesserung des Kreuzungsbereichs Amalien-/Karlstraße. • Hinzunahme des Gebietsantritts südlich der Kriegsstraße in Verlängerung der Ritterstraße zur funktionalen Neuorganisation der Gebäudeerschließung des östlichen Eckgebäudes sowie zur funktionalen Verknüpfung der Stadt- und Grünquartiere über die Kriegsstraße hinweg. – 4 – • Das vorgeschlagene Satzungsgebiet hat eine Größe von 29,5 Hektar. Kosten und Finanzierung Nach § 149 BauGB ist nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) aufzustellen. In der Summe werden auf Basis des Neuordnungs- und Maßnahmenkonzepts Ausgaben in Höhe von ca. 111,2 Mio. Euro kalkuliert. Die förderfähigen Kosten liegen bei ca. 64,16 Mio. Euro. Nach Förderung durch Bund/Land mit kalkulatorisch rund 38,5 Mio. Euro verbleiben bei der Stadt Karlsruhe kalkulatorische Kosten von ca. 72,68 Mio. Euro bei Umsetzung aller im Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept vorgesehenen Maßnahmen. Gesamtkosten Stadt ohne Sanierungsgebiet = 94.650.000 Euro Mehrkosten Stadt durch Sanierungsgebiet + 16.530.000 Euro + Personalkosten Finanzmittel Bund/Land - 38.496.000 Euro entspricht maximaler Förderung Gesamtkosten Stadt mit Sanierungsgebiet = 72.684.000 Euro + Personalkosten Die aufgrund der angestrebten Maßnahmen voraussichtlich notwendige Anwendung des Regelverfahrens für ein noch förmlich festzulegendes Sanierungsgebiet führt zu einem erhöhten Personalaufwand in den betroffenen städtischen Fachdienststellen bei der Abwicklung der Sanierungsmaßnahme. Für die Koordination der Maßnahmen, den Mehraufwand bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Steuerung Kaufpreiskontrolle, Sanierungsgenehmigungen, die Ausübung und Abwendung von Vorkaufsrechten und die Erhebung von Ausgleichsbeträgen werden gegebenenfalls zusätzliche Stellen sowie eine teilweise Vergabe nach außen erforderlich. – 5 – Die Maßnahmen sind wie folgt in die Kosten- und Finanzierungsübersicht eingeflossen: • Der erste Kostenblock bezieht sich auf die Vorbereitung und Begleitung der Sanierung. Die Vorbereitenden Untersuchungen wurden bereits vom Stadtplanungsamt, Bereich Generalplanung und Stadtsanierung mit Unterstützung des Amtes für Stadtentwicklung mit eigenen personellen Ressourcen durchgeführt, um Haushaltsmittel zu sparen. Die Ansätze für die Vorbereitung enthalten neben der weiteren Begleitung des Sanierungsprozesses auch Ansätze für weitere Vorbereitungskosten wie beispielsweise städtebauliche Wettbewerbe und externe Gutachten (Kaufpreisprüfung, Ermittlung von Ausgleichsbeträgen, Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen). • Der zweite Kostenblock bezieht sich auf die Neugestaltung des öffentlichen Raumes. Die für die Gestaltung der öffentlichen Räume angesetzten Kosten variieren zwischen derzeit maximal anrechenbaren 250 Euro/m² und 200 Euro/m², welche für die Umgestaltung der Fußgängerzone der Kaiserstraße und den Europaplatz angesetzt wurden. Hintergrund ist, dass diese Maßnahmen Teil der U-Strab bzw. Kombilösung sind und hier zwischen der Maßnahme der KASIG und der finalen Gestaltung der öffentlichen Räume dezidierte vertragliche Regelungen über die Wiederherstellung der Straßenräume getroffen wurden, welche den reduzierten Ansatz von nur 200 Euro/m² begründen. Priorität liegt bei der Umgestaltung der Fußgängerzone zwischen Marktplatz und Europaplatz, des Europaplatzes, der Karlstraße, des Friedrichsplatzes mit flankierenden Straßenräumen, der westlichen Kaiserstraße zwischen Europaplatz und Kaiserplatz mit Leopoldstraße. • Als Ordnungsmaßnahmen werden im dritten Kostenblock der Abbruch von zwei Hauptgebäuden für Ersatzneubauten sowie von zehn Nebengebäuden in Blockinnenbereichen sowie Hofentsiegelungsmaßnahmen angenommen. Letztere sollen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Blockinnenbereichen sowie zur Verbesserung der klimatischen Situation beitragen. Weiterhin ist ein Kostenansatz für den Rückbau von störenden Vorbauten, Überdachungen und Werbeanlagen insbesondere in der Kaiser- und Karlstraße enthalten, wobei diese Maßnahmen nicht förderfähig und zu 100 % von der Stadt Karlsruhe zu finanzieren sind. Priorität hat der Rückbau der Erschließungsrampe und die Neuorganisation der Erschließung des Eckgebäudes Kriegs- und Ritterstraße. • Im vierten und fünften Kostenblock sind Zwischenerwerbskosten für Grunderwerbe sowie für Restwertentschädigungen zur Ausübung des Vorkaufrechts durch die Stadt gegebenenfalls auch zugunsten Dritter wie zum Beispiel der VOLKSWOHNUNG bzw. der Karlsruher Fächer GmbH (analog zur Innenstadt Ost) sowie auch zur Durchführung von Konzeptvergaben berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass keine Immobilien erworben werden, die als Immobilie bei der Stadt Karlsruhe verbleiben. • Im sechsten Kostenblock sind die Gebäudeerneuerungsmaßnahmen kalkuliert. Als öffentliche Gebäudeerneuerungsmaßnahmen sind u.a. zu nennen: Erneuerung Technisches Rathaus bereits ab 2022, Umbau Friedrichs-Trio (ehem. Commerzbank in der Lamm-/Hebelstraße) als Haus der Fraktionen und im Erdgeschoss für die Kinder- und Jugendbibliothek als Interimslösung für ca. 10 Jahre ebenfalls ab 2022 sowie die Erneuerung Prinz-Max-Palais (Stadtmuseum). Sofern sich im Laufe der Sanierung eine Antragstellung in ein Sonderprogramm mit gegebenenfalls noch besseren Förderbedingungen für die Erneuerung des Prinz-Max-Palais ergibt, ist beabsichtigt, ein solches Sonderförderprogramm in Anspruch zu nehmen. – 6 – • Weiterhin sind über die Sanierungslaufzeit der prognostizierten 10 Jahre 30 private Gebäudeerneuerungsmaßnahmen kalkuliert. Dabei wird von 15 umfangreichen Maßnahmen a 150.000 Euro und 15 einfacheren Maßnahmen a 50.000 Euro ausgegangen. Zur Aktivierung von Leerständen ist der Umbau von Erdgeschosszonen mit 20 Fällen a 60.000 Euro kalkuliert. Ebenfalls ist die Erneuerung der Gebäudeerschließung für das Eckgebäude Kriegs-/Ritterstraße kalkuliert. • Weiterhin müssen in der Kosten- und Finanzierungsübersicht mögliche Einnahmen aus Grundstückserlösen (sanierungsbedingter Wertzuwachs) und ggf. anzusetzenden Ausgleichsbeträgen berücksichtigt werden. Der Ansatz für ggf. zu erhebende Ausgleichsbeträge in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro ist lediglich kalkuliert. Eine Präzisierung kann erst im Laufe des Verfahrens erfolgen und Bedarf einer Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen über die Ermittlung von Anfangs- und Endwerten durch ein externes Gutachterbüro. Für die Einbeziehung der Erweiterungsbereiche gilt folgendes: • Die Kosten für die Erneuerung und ggf. Erweiterung des neuen Ständehauses (Stadtbibliothek) und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Parkhauses im „Südlichen Herrenhof“ sind eng mit der Standortsuche für eine zentrale Stadtbibliothek in der Innenstadt, in der die Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendbibliothek zusammengelegt werden soll, verbunden. Im Sanierungsgebiet Innenstadt Ost sind für den Bau einer zentralen Stadtbibliothek auf dem nördlichen Kronenplatz bereits Mittel in Höhe von rund 30 Mio. Euro kalkuliert. Sofern an dieser Stelle keine bildungsaffine Gemeinbedarfseinrichtung umgesetzt werden kann, sind die angesetzten Kosten für die Erneuerung und gegebenenfalls Erweiterung des Ständehauses - sofern dies auch künftig eine Gemeinbedarfseinrichtung beherbergt – umzuschichten. Für die Neuordnung des städtischen Parkhauses im Südlichen Herrenhof ist ein Kostenansatz mit 1 Mio. Euro kalkuliert. Hierzu wurde der Kostenansatz für private Gebäudeerneuerungsmaßnahmen um 1 Mio. Euro im Vergleich zur Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand: März 2021) zum Zwischenbericht im Planungsausschuss am 22.04.2021 gekürzt. • Für die Umgestaltung der Douglas- und Amalienstraße zur stadträumlichen Einbindung des Stephanplatzes sind anrechenbare Kosten von 200 Euro/m² anstatt der maximal möglichen 250 Euro/m² angesetzt, da die Amalienstraße im Rahmen der Sanierungsmaßnahme City-West in Teilbereichen bereits umgebaut wurde und hier ggf. Rückzahlungen einzurechnen sind. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wurde der Kostenansatz für die Umgestaltung des Nymphengartens deutlich von 3,9 Mio. Euro um 3,25 Mio. Euro auf 650.000 Euro im Vergleich zur Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand: März 2021) zum Zwischenbericht im Planungsausschuss am 22.04.2021 gekürzt. Die Zielsetzung für den Nymphengarten beinhaltet keine komplette Umgestaltung der Fläche mehr, sondern nur noch die Profilierung der Grünfläche und vorhandenen Wegeverknüpfungen im Bestand (konsumfreier und ruhiger Raum; ggf. Verbesserung der Beleuchtungssituation), so dass hier der Ansatz ohne Benachteiligung des Nymphengartens zugunsten der stadträumlichen Einbindung des Stephanplatzes reduziert werden konnte. • Die Neuordnung des Gebietsantritts Ritterstraße südlich der Kriegsstraße sowie die Neuorganisation der Gebäudeerschließung des Eckgebäudes Kriegs- und Ritterstraße ist von Beginn an in der Kalkulation mit insgesamt 1,5 Mio. Euro enthalten. Empfehlung zur Verfahrenswahl – 7 – Die Vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass im Untersuchungsgebiet sowie in den Erweiterungsbereichen vielfältige sowohl stadtstrukturelle als auch funktionale städtebauliche Missstände vorhanden sind. Die Sanierungsziele und Maßnahmen sehen die Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände durch Sanierungsmaßnahmen vor. Das Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept für das geplante Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West sieht neben der überwiegend erhaltenden Sanierung von Bestandsgebäuden und teils denkmalgeschützten Gebäuden umfassende Umgestaltungs- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Raum wie beispielsweise den Umbau der Kaiserstraße, der Karlstraße, des Europaplatzes und des Friedrichsplatzes nach Fertigstellung der Kombilösung vor. Mit dem Umbau des öffentlichen Raumes wird u.a. angestrebt „Platz für mehr“ Aufenthaltsqualität zu erhalten. Die Maßnahmen werden von einem Mobilitätskonzept flankiert, das die Stärkung des ÖPNV sowie des nicht motorisierten Individualverkehrs sowie des Lieferverkehrs in den Fokus setzt. Zudem wird angestrebt, die Innenstadt funktional durch die Inwertsetzung von zentralen Gemeinbedarfseinrichtungen mit teils baukulturellem Hintergrund (Technisches Rathaus, Friedrichstrio, Prinz-Max-Palais und ggf. Ständehaus) sowie die Aktivierung von Leerständen und insbesondere der Erdgeschosszonen durch Umbauzuschüsse aber auch angestrebte flankierende Maßnahmen wie z.B. ein Zentrumsmanagement, Transformationskonzepte oder Zwischenmietmodelle aufzuwerten. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist vorgesehen, im September 2021 einen Projektantrag im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zu stellen. Weiterhin steht die Stärkung der Wohnfunktion in den Obergeschossen sowie die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnumfeldqualität in den Blockinnenbereichen ebenfalls im Fokus. Klimaanpassungsmaßnahmen wie die verstärkte Durchgrünung der Straßenräume, die Sicherung und Aufwertung der vorhandenen Grünflächen sowie die angestrebten Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen in den Blockinnenbereichen flankieren die städtebaulichen Maßnahmen. Weiterhin sollen die städtebaulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum z.B. durch ein „Veranstaltungskonzept“ für ein soziales und kulturelles Freizeitprogramm für unterschiedlichste Nutzergruppen zur Attraktivierung der Innenstadt als „Erlebnis- und Wohlfühlraum“ flankiert werden. Mittel hierfür sind nicht Teil des Antrags, da sie im Rahmen der Stadtsanierung nicht förderfähig sind. Daher sind sie auch nicht Teil der auf Seite 1 der Vorlage benannten Gesamtsumme. Diese umfassenden Umgestaltungs- und funktionalen Umbaumaßnahmen insbesondere im öffentlichen Raum können sich wertsteigernd auf die umliegenden Grundstücke auswirken – sanierungsbedingte, signifikante Bodenwertsteigerungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 a BauGB (Ausgleichsbetrag, Kaufpreiskontrolle) ist somit für die Durchführung der Sanierung erforderlich - das umfassende Sanierungsverfahren ist analog zur Sanierungsmaßnahme Innenstadt Ost anzuwenden. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge (Veränderungssperre und Verfügungssperre) finden damit mit sämtlichen Abschnitten Anwendung, um eine strategische Steuerung des Sanierungsverfahrens zu ermöglichen und der Stadt Eingriffsmöglichkeiten zu sichern. Ausblick Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung nach Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm im Frühjahr 2022. In der Sanierungssatzung ist das Sanierungsgebiet zu bezeichnen. Die Abgrenzung ist in einem Lageplan genau zu kennzeichnen. Die Satzung bedarf der öffentlichen Bekanntmachung. Mit der Rechtskraft der – 8 – Sanierungssatzung gelten für das Sanierungsgebiet die Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff. BauGB). Bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung ist zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Die Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten. Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB ist mit Anwendung des § 144 Abs. 2 BauGB (Grundstücksverkehr) ein Sanierungsvermerk in die Grundbücher der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke einzutragen. Betrachtung der CO 2 -Relevanz Die Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen hat zum Ziel, die energetische Sanierung von Gebäuden und die Steigerung des Einsatzes von regenerativen Energien, Solarthermie, Photovoltaik etc. im Privatbereich zu stärken. In Bezug auf den deutlichen Modernisierungsbedarf von Bestandgebäuden von über 30 Prozent und einem deutlichen Nachholbedarf in der energetischen Sanierung, sieht man hier die Chance, das Gebiet in Bezug auf die Klimabilanz voranzubringen. Grundannahme ist, dass im Rahmen des Sanierungsverfahrens ungefähr 30 Gebäudemodernisie-rungen (darunter 15 im Geschosswohnungsbau) realisiert werden und größere öffentliche Objekte wie das Technische Rathaus, das Friedrichstrio (VOWO) und das Prinz-Max-Palais sowie ggf. das Ständehaus (KFG) umfassend modernisiert bzw. neu überplant werden. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der CO 2 -Quote. Die geplanten Maßnahmen im öffentlichen Raum, die das Mobilitätskonzept für die Innenstadt flankieren (Temporeduzierung, „autofreie“ Innenstadt, verkehrsberuhigende Maßnahmen, Stärkung ÖPNV, Verbesserung Fuß-/Radwegeverbindungen usw.) führen direkt oder indirekt zu einer weiteren deutlichen Reduzierung der CO 2 -Quote. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat oder Ausschuss beschließt: 1. Der Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Der Definition der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Mängel und Missstände sowie den Sanierungszielen, dem Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept, dem Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der Empfehlung für die Verfahrenswahl wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen für das Programmjahr 2022 einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm für die „Kaiserstraße-West“ zu stellen. 3. Das Stadtplanungsamt wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die parallel laufenden Sanierungsverfahren mit folgenden finanziellen Rahmenbedingungen bearbeiten: ca. 800 T Euro p.a. Gesamtbudget für Investitionszuschüsse für private Modernisierungen und Einhaltung eines Kostenrahmens von durchschnittlich 3 Mio. Euro p.a. bei Straßenbaumaßnahmen in den Sanierungsgebieten. Die Haushaltsmittel sind in die nächsten DHHe einzustellen. Die Bereitstellung der städtischen Komplementärmittel ist abhängig von der Finanzlage der Stadt.

  • Abstimmungsergebnis TOP 21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 29. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. Oktober 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 22. Punkt 21 der Tagesordnung: Vorbereitende Untersuchung Kaiserstraße West - Bericht u. An- tragstellung Vorlage: 2021/0991 Beschluss: Der Gemeinderat oder Ausschuss beschließt: 1. Der Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB wird zur Kenntnis genommen. Der Definition der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Mängel und Missstän- de sowie den Sanierungszielen, dem Neuordnungs- und Maßnahmenkonzept, dem Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebietes, der Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie der Empfehlung für die Verfahrenswahl wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen für das Programmjahr 2022 einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungspro- gramm für die „Kaiserstraße-West“ zu stellen. 3. Das Stadtplanungsamt wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die parallel laufenden Sanierungsverfahren mit folgenden finanziellen Rahmenbedingungen be- arbeiten: ca. 800 T Euro p.a. Gesamtbudget für Investitionszuschüsse für private Modernisie- rungen und Einhaltung eines Kostenrahmens von durchschnittlich 3 Mio. Euro p.a. bei Stra- ßenbaumaßnahmen in den Sanierungsgebieten. Die Haushaltsmittel sind in die nächsten DHHe einzustellen. Die Bereitstellung der städtischen Komplementärmittel ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Abstimmungsergebnis: Bei 39 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt – 2 – Der Vorsitzende setzt um 19:22 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 5. Oktober 2021 und im Hauptausschuss am 12. Oktober 2021. Stadtrat Schnell (AfD): Zum einen geht es hier neben der Kenntnisnahme des Berichtes darum, einen Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm zu stellen. Das ist im Grundsatz okay, und auch 800.000 Euro pro Jahr an Investitionszuschüssen für private Moder- nisierung bereitzustellen, ist unseres Erachtens in Ordnung. Aber der zweite Teil des dritten Punktes, 3 Millionen Euro jährlich bei Straßenbaumaßnahmen in den Sanierungsgebieten auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen auszugeben, damit haben wir ein Problem. Denn in der beigefügten Kosten- und Finanzierungsübersicht tauchen in superkleiner Schrift, sodass das kaum jemand lesen kann und wohl auch nicht soll, diverse Nickligkeiten gegen den motorisierten Verkehr auf, also letztendlich ein Zuschlachten des Krieges gegen das Auto, den die Stadtverwaltung inzwischen mit großer Wärme so ziemlich in Einklang mit den Vorstellun- gen der GRÜNEN führt. Da ist zum Beispiel der Abriss eines Parkhauses für eine 1 Millionen Eu- ro zu nennen. Wer dem ÖRMI-Prozess folgt, hat berechtigten Grund zur Annahme, dass diesem womöglich noch zwei weitere folgen könnten. Auch soll hier für fast 10 Millionen Euro den Au- tos in der Karlstraße der Garaus gemacht werden. Da wird zwar wohl noch einen Verkehrsver- such vorgeschaltet, aber wir wissen alle, wie solche Versuche hier in Karlsruhe ausgehen. Den- ken Sie einfach an die Poller am Zirkel, denn das Ergebnis steht von vornerein fest. Schließlich haben wir einen Oberbürgermeister, der mit den GRÜNEN vereinbart hat, die autofreie Innen- stadt zu entwickeln, wozu auch gehört, ich zitiere: Dies schließt einen weitgehenden Rückbau der Straßen von der Nutzung für den motorisierten Individualverkehr mit ein. Der Bürgerverein Stadt Mitte spricht sich gegen die Sperrung der Karlstraße aus. Auch wurde in der jüngsten Unternehmensbefragung die Erreichbarkeit der Innenstadt per PKW und das Par- ken dort als ziemlich wichtig genannt. Die Unternehmen sind gleichzeitig jedoch damit bereits heute recht unzufrieden. Ich muss hier an Jean-Claude Junker, ehemaliger Präsident der EU- Kommission, denken, der ganz nüchtern einst konstatierte: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter, Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. Und so soll das wohl auch hier laufen. Wir als AfD sagen Nein und lehnen daher die Beschlussvorlage ab. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Ich denke, dass doch vielleicht wenigstens eine Stimme dem Ganzen noch etwas Gutes abgewinnen sollte. Es geht bei diesem Sanierungsgebiet und der entspre- chenden Voruntersuchung vor allem um den großen Gebäudebestand, der sich dort befindet, der hochgradig sanierungsbedürftig ist aus energetischer Perspektive, weil es sich auch um ein gründerzeitliches Quartier handelt, was zugleich aber auch durch Neubauten in der Nachkriegs- zeit ergänzt wurde, die energetisch wahrscheinlich in Teilen sogar noch schlechter sind. Und da muss natürlich auch ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um öffentliche Gebäude, aber insbesondere auch private Eigentümer*innen zu motivieren, in diesen Gebäudebestand zu in- vestieren. Dann natürlich geht es auch um die öffentlichen Flächen, Verkehrsflächen. Das Ganze ist nun einmal in größten Teilen eine Fußgängerzone. Da sind verkehrsberuhigte Bereiche, da sind Fahrradstraßen. Da sind schon ganz viele Rahmenbedingungen genannt. Ich denke, das wäre vollkommen absurd, jetzt wieder diese Rückkehr in eine Kaiserstraße mit Autoverkehr der letz- – 3 – ten Jahrzehnte zu fordern. Ich denke, in der Karlstraße wird es an der Zeit, dass die sich der Entwicklung der Kaiserstraße anschließt. Ich glaube, da können wir einen Punkt machen. Wir reden gleich noch über viel mehr Mobilität. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir reden noch über viel. Ich denke, dieser Antrag wird völlig ver- kannt. Ich halte nichts von derartigen polarisierenden Diskussionen auf großem Niveau, wenn es auf diesem Niveau eigentlich gar nicht um irgendwelche Einzelmaßnahmen geht. Es ist hier ein Antrag, den die Stadt Karlsruhe stellen soll, um an einem Programm möglicherweise teil- nehmen zu können. Und ich meine, dass wir diesen Antrag stellen können. Er ist vernünftig be- gründet, auch wenn die CDU-Fraktion in allen Einzelheiten Punkt und Komma dem jetzt nicht zustimmen muss und wird. Das ist aber auch gar nicht Gegenstand dieses städtebaulichen För- derungskonzepts. Wenn wir irgendetwas wollen, müssen wir mitmachen und Anträge stellen. Das ist der Hinter- grund. Der ist mit Zahlen unterlegt, mit einem Programm unterlegt. Was am Ende heraus- kommt, haben wir in der Hand. Da hoffe ich, dass nicht alles so umgesetzt wird, wie das viel- leicht der Kollege Löffler sich vorstellt, und dass ein bisschen noch andere Handschriften durch- kommen. Stadtrat Zeh (SPD): Das Sanierungsgebiet Kaiserstraße West ist vom Marktplatz bis zum Kaiser- platz. Das ist ein sehr großes Sanierungsgebiet, Mitte Innenstadt Ost natürlich genauso. Es ist aber das Herz von Karlsruhe, das pulsierende Herz von Karlsruhe, was natürlich als City definiert wird. Wenn Sie durch die Kaiserstraße gehen, dann sehen Sie, es ist hier Sanierungsbedarf. Ich glaube, die Corona-Zeit hat noch deutlich die Lücken auch aufgezeigt. Wir haben letztes Mal den Antrag Lebendige Innenstadt gehabt. Letztendlich sind da natürlich sehr viele Maßnahmen drin, aber jede einzelne Maßnahme muss anschließend noch einmal durch den Gemeinderat, ob wir das, wenn es ein öffentlicher Bereich ist, auch tatsächlich machen. Jetzt sind natürlich sehr viel Gebäude drin, ich nenne das Prinz-Max-Palais mit 23 Millionen Euro als Gebiet. Letzt- endlich ist es das Programm insgesamt mit 94 Millionen Euro vorhanden, was da alles aufge- führt worden ist, wobei der Bund selber nur 38 Millionen Euro zahlt. Wir müssen 72 Euro Milli- onen zahlen. Ich hatte im Planungsausschuss vorgeschlagen, dass man es etwas aufspalten kann. In Anbe- tracht der Haushaltsrede bin ich überrascht, dass die Stadt so bereitwillig das Sanierungsgebiet als kompletten großen Block macht. Wie gesagt, müssen wir über jedes Einzelne reden. Wir müssen natürlich die Kaiserstraße nach dem Umbau mit der Kombilösung neu gestalten, auch den Europaplatz wieder neu machen, ähnlich wie wir es jetzt beschlossen haben beim Markt- platz und im Gebiet auf der Kaiserstraße. Es ist natürlich schon hilfreich auf jeden Fall, wenn der Bund sich entschließen würde, das uns als Sanierungsgebiet zuzubilligen und dementsprechend über mehrere Jahre verteilt entsprechende Mittel zubilligen würde. Es soll die Auftragsqualität verbessert werden in vielen Bereichen. Da müssen wir uns über jede einzelne Maßnahme er- neut unterhalten. In diesem Sinne stimmen wir der Vorlage heute zu. Stadtrat Høyem (FDP): Die Kombilösung ist ganz bald fertig, das ist wunderbar. Wir haben Sehnsucht, wirklich Sehnsucht, dass etwas in der Innenstadt passiert. Und wie meine Vorredner gesagt haben, beide, dass dies nicht eine Entscheidung über Details ist. Dies ist eine Richtung und wir behalten das Entscheidungsrecht. Man kann polemisieren, man kann lächeln über die- sen Krieg zwischen Autos und den Radfahrern. Aber das ist nicht wichtig für unsere Stadt, dass – 4 – wir diesen Kampf führen. Wir wollen nuanciert mit verschiedenen Möglichkeiten für alle Ver- kehrstreiber etwas machen, und wir wollen unsere Innenstadt jetzt wirklich sanieren und so sanieren, dass es wieder attraktiv wird. Also, mit der Sicherheit, dass hier die Entscheidung ge- troffen wird, können wir bestimmt dieser Richtung zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Ich pflichte meinen Vorrednern bei. Es wäre jetzt absurd, nachdem die Kombilösung beziehungsweise der Stadtbahntunnel fertig ist, alles auf demStatus quo zu belassen. Dieses Rahmenwerk, das wir haben, zeigt, wo wir angreifen müssen, was wir aus der Kaiserstraße machen können. Denn so, wie es jetzt ist, kann es nicht bleiben. Die Attraktivität unserer Innenstadt ist bei einer Werteskala von 1 bis gut bis 10 sehr schlecht bei zwischenzeit- lich 11 angelangt. Deshalb müssen wir aktiv werden. Dieser Rahmenplan hat viele Projekte, über die man im Nachhinein sehr tief und sehr intensiv diskutieren muss, ob die so im Rahmen des öffentlichen Raums durchgeführt werden können und müssen. Das wird aber der Gemein- derat einzeln entscheiden. Wir haben zwischenzeitliche Kommunen, die bereits wieder im Innenstadtbereich auf das Auto setzen, Samstag parkfreie Zonen, also kostenfreie Parkzonen errichten, weil sie unbedingt Kon- sumenten in die Städte locken müssen. Ob das unser Weg ist, das will ich hier gar nicht festle- gen. Aber es wäre jetzt blöd, diese Vorlage, die auch sehr viel Arbeit enthält und sehr viel Gutes und einiges Diskussionswürdiges, einfach zu stoppen. Wir werden die mittragen, vor allem im- mer auf dem Fokus, dass jetzt die Innenstadt wirklich wieder zumindest im Bereich der Kaiser- straße attraktiv wird. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Vorab zwei Worte an die autoritär Rechtsnationalisten hier im Haus. Bei Ihnen steht bei solchen Befragungen schon vorher fest, wie das Ergebnis für Sie aus- sieht. Und das Zweite ist, dass ich noch sehr dringend auf Konzepte und Beschlüsse bezüglich der Karlstraße warte, weil ich glaube, ohne, dass wir die Karlstraße endlich autofrei machen, ist eine Attraktivierung des Europaplatzes einfach nicht möglich. Auch ein Mehr an Sicherheit auf dem Europaplatz ist genauso nicht möglich. Da wird sich viel mehr tun, als von dem alten Ever- green Videoüberwachung. - Das nur am Rande. Denn ich glaube, die Karlstraße bietet auch ein unglaubliches Potenzial als Fußgängerzone mit einem tollen Einzelhandelsangebot und auch mit einem tollen Gastroangebot, was noch so ein bisschen aus seinem Dornröschenschlaf erweckt werden kann. Ich warte immer noch auf Kon- zepte und Ergebnisse, und ich werde langsam ungeduldiger. Das Zweite, was natürlich schön ist - deswegen befürworte ich dieses Sanierungsgebiet an dieser Stelle - unsere Kaiserstraße ist im Fluss, es tut sich gerade sehr viel, auch nicht unbedingt zum Positiven. Deswegen finde ich, ist es sehr wichtig, dass wir als Stadt dieses Sanierungsgebiet, diese Weiterentwicklung begleiten. Natürlich kann man auch nur befürworten, dass die Blockinnenräume mehr begrünt werden. Ich glaube, kein anderer Stadtteil hat es so nötig wie unsere Innenstadt West. Und damit komme ich auch zum Thema Wohnung. Ich bin darüber gestolpert, dass bei der Be- messung, ob Wohnraum preiswert ist, hier der Mietspiegel genannt wird. Der Mietspiegel trifft erst einmal keine Aussage darüber, ob Wohnraum bezahlbar ist, sondern nur über die örtliche Vergleichsmieten. Wenn die örtliche Vergleichsmiete nicht bezahlbar ist, dann ist der Mietspie- gel auch keine Auskunft über bezahlbaren Wohnraum. Wir haben im letzten Mietspiegel gese- hen, dass unsere Innenstadt eine unfassbare Aufwertung erfahren hat, was die Preise angeht. Jetzt reden wir über den Bereich, trotz andauerndem Brennpunktgerede, der zu den Toplagen – 5 – gehört. Das muss man sich einfach vergegenwärtigen, von Preisen von 8,20 Euro bei einfachster Ausstattung und schlechtesten Baujahr. Deswegen finde ich, kann man das als Stadt nicht als Maßgabe nehmen, um zu bewerten, ob ein bezahlbarer Wohnraum vorliegt. Da möchte ich noch einmal an Sie appellieren oder beziehungsweise auf Ihre Rede zum Haushalt verweisen, wo Sie auch darauf eingegangen sind, dass Sie stärker in Zusammenarbeit mit Privaten Sozial- wohnungen erstellen wollen. Da finde ich, dass man das genau an dieser Stelle auch tun muss, und dass Sie sich auch hier messen müssen. Es geht hier immerhin um Finanzierung mit Steu- ermitteln. Da können wir auch als Stadt einen Mehrwert erwarten. Der Vorsitzende: Zu dem Thema, Frau Stadträtin, können wir sicher dann, wenn es um den ei- gentlichen Satzungsbeschluss für das Sanierungsgebiet geht, noch einmal nachlegen. Da gibt es auch Konzepte, wie man den Mehrwert für die Wohnungen mit eventuellen Vermietern so klärt, dass es nicht zu einer Mieterhöhung kommen darf in einem bestimmten Zeitraum. Da gibt es entsprechende Projekte. Noch zwei weitere Bemerkungen. Die schlechte Nachricht zur Finanzierung ist, dass das alles unter Finanzierungsvorbehalt steht. Die gute Nachricht zur Finanzierung ist, dass wir durch die Teilnahme an das Programm aber Geld von außen kriegen, das wir sonst nicht bekommen wür- den. Dass wir die Kaiserstraße beispielsweise umbauen wollen und umbauen müssen, ist un- strittig. Und zu Ihnen, Herr Stadtrat Schnell, die schlechte Nachricht ist, Sie haben völlig Recht und ha- ben mich ertappt. Ich habe natürlich Geheimpapiere unterschrieben, dass wir den Krieg gegen die Autos so richtig in die Hand nehmen. Die gute Nachricht ist, alles, was ich tun kann, muss ich vorher mit dem Gemeinderat abstimmen. Insofern besteht keine Gefahr, dass jetzt irgend- was ganz Gravierendes passiert. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. November 2021