Haushaltseinsparungen Kultur 2022/23
| Vorlage: | 2021/0984 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 10.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0959 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Haushaltseinsparungen Kultur 2022/23 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Kulturausschuss 14.10.2021 3 X Information (Kurzfassung) Die Vorgabe der Rechtsaufsichtsbehörde (Schreiben Regierungspräsidium Karlsruhe vom 8. Februar 2021) und die für die Haushaltsjahre 2022/2023 prognostizierten Fehlbeträge (die sich für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (2024 bis 2026) weiter erhöhen werden, zwingen die Stadt zu erheblichen Einsparungen bei den Ausgaben. Hierfür legte die Stadt Karlsruhe ein 10-Punkte-Programm zur Verbesserung des Ergebnishaushalts auf, das alle Ausgabenbereiche der Stadt einschließlich der Kultur betrifft. Das Kulturamt wurde aufgefordert, in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils 500.000 Euro im Kulturhaushalt einzusparen. Bei der Erarbeitung der Kürzungsvorschläge bemühte sich das Kulturamt, die institutionelle Förderung der Kultureinrichtungen nicht anzutasten. Die Mittel der Projektförderung, die den Kulturschaffenden unmittelbar zu Gute kommen, sollten so weit wie möglich von Einschnitten verschont bleiben; ganz ließ sich dies nicht vermeiden. Den größten Teil der Einsparungen erbringt das Kulturamt durch Wegfall oder Verschiebung eigener Projekte des Kulturbüros, durch Erhöhung von Einnahmen bei der Städtischen Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Galerie, durch Wegfall der Freibadbibliothek der Stadtbibliothek und durch Einsparungen im Bereich der Restaurierungen beim Stadtarchiv. Ergänzende Erläuterungen: Mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.04.2015 wurde seinerzeit ein Prozess zur Haushaltsstabilisierung eingeleitet, der auf die Jahre 2017 – 2022 angelegt war. Das Kulturamt erfüllte einen Teil der von ihm zu erbringenden Stabilisierungsvorgaben durch eine 3,6-prozentige Kürzung der institutionellen Zuschüsse für die Kultureinrichtungen. Diese Einbußen konnten bei vielen Einrichtungen bisher nicht ausgeglichen werden. Daher sah das Kulturamt bei den aktuellen Einsparvorgaben davon ab, weitere prozentuale Kürzungen bei den institutionellen Zuschüssen vorzunehmen. Eine weitere Belastung sollte auch angesichts der Corona bedingten Einbußen vermieden werden. Auch von einer generellen Kürzung bei den Projektfördermitteln sollte dringend abgesehen werden. Mit diesen Mitteln wird das kulturelle Leben in Karlsruhe unmittelbar gestaltet und gefördert. Einbußen treffen die Kulturschaffenden unmittelbar. Die Projektfördertöpfe sollten daher soweit wie möglich unangetastet bleiben. Ohne zum Teil auch schmerzhafte Eingriffe in einzelne Projektfördertöpfe können allerdings die Einsparvorgaben nicht umgesetzt werden. Insbesondere hat die Verwaltung, wie unter Ziffer 1 – 8 aufgezeigt, Veranstaltungen, Angebote und Aufgaben zur Disposition gestellt: 1. Verschiebung der Europäischen Kulturtage (EKT) von 2023 auf 2024 Die EKT finden im Zweijahres-Rhythmus statt. Nach den EKT:2021 wäre das nächste Festival für das Jahr 2023 zur terminieren. Das Kuratorium der Europäischen Kulturtage beschloss auf Vorschlag der Verwaltung eine Verschiebung des Festivals auf das Jahr 2024. Hierdurch können in den Jahren 2022 und 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 192.045 Euro pro Jahr eingespart werden. 2. Festival ZeitGenuss: Umwandlung in einen zweijährigen Veranstaltungsrhythmus Das Festival findet seit 2013 jährlich statt. Das Budget beträgt 60.000 Euro pro Jahr. Es hat sich gezeigt, dass diese Mittel angesichts der hohen Veranstaltungskosten nicht ausreichend sind. Die Umwandlung in einen zweijährigen Rhythmus eröffnet die Möglichkeit der Aufstockung des Budgets auf 90.000 Euro alle zwei Jahre. Gleichzeitig können jährlich 15.000 Euro eingespart werden. 3. Verzicht auf die Karlsruher Krimitage Die Karlsruher Krimitage werden alle zwei Jahre im Wechsel mit den Kinderliteraturtagen veranstaltet. An den Kinderliteraturtagen soll aus kulturpolitischen Gründen, auch mit Blick auf das Kulturkonzept 2025 Karlsruhe festgehalten werden. Die Krimitage, ursprünglich eine Maßnahme der Literaturförderung beziehungsweise des Genres des Krimis, bedürfen einer Förderung nicht mehr. Dieses Format soll im Rahmen der Einsparungen zur Disposition gestellt werden. Jährlich können hierdurch 10.000 Euro eingespart werden. 4. Verzicht auf die Rathauskonzerte Die Rathauskonzerte sind ein äußerst erfolgreiches Veranstaltungsformat im Sinne des Kulturkonzepts „Recht auf Kultur“. Sie finden seit 1990 jeweils im November und Dezember mittwochs abends im Bürgersaal des Rathauses bei freiem Eintritt statt. Sie stellen eine Fördermaßnahme für Musiker*innen und Ensembles aus Karlsruhe dar. Aufgrund der starken Raumbelegung im Rathaus wird die Konzertplanung immer schwieriger. Mit Blick hierauf sowie angesichts des großen vergleichbaren Konzertangebots in Karlsruhe zum Jahresende wird die Durchführung der Rathauskonzerte für die Jahre 2022 und 2023 zur Disposition gestellt. Hierdurch werden jährlich Mittel in Höhe von 12.500 Euro eingespart. 5. Eigene Projekte Bildende Kunst – 3 – Unter diesem Haushaltsposten stehen jährlich 50.500 Euro zur Verfügung. Ursprünglich zur Durchführung von Skulpturenausstellungen gedacht, wurden die Mittel soweit gekürzt, dass entsprechende Projekte daraus nicht mehr finanziert werden können. Die Mittel dienen für Maßnahmen zur Erhaltung, Sanierung, Betreuung, Dokumentation und Zugänglichmachung der Kunst im öffentlichen Raum. Für die Jahre 2022 und 2023 ist eine Kürzung um je 20.000 Euro vertretbar. 6. Städtische Galerie, Erhöhung der Einnahmen Die Städtische Galerie rechnet ab 2022 mit Mehreinnahmen von 20.000 Euro pro Jahr durch die Wiedereinführung von Eintrittsgeldern beim Besuch der Dauerausstellung ab 2022, durch die teilweise Erhöhung der Eintrittskosten für Sonderausstellungen und durch die Aufnahme attraktiver Verkaufsartikel in den Museumsshop. 7. Stadtbibliothek: Einstellung der Freibadbibliothek Die Stadtbibliothek stellt die Freibadbibliothek für den Doppelhaushalt 2022/23 zur Disposition und spart hierdurch Mittel in Höhe von 12.500 Euro pro Jahr ein. 8. Stadtarchiv & Historische Sammlungen: Einsparungen im Bereich Restaurierungen Stadtarchiv & Historische Museen tragen zu den erforderlichen Einsparungen mit einem Betrag von jährlich 25.000 Euro aus dem Bereich der Restaurierungen bei. 9. Kürzungen im Bereich Projektförderung: - Forum für Kultur, Recht und Technik Das Forum erhält jährlich neben seinem institutionellen Zuschuss in Höhe von 25.820 Euro einen Zuschuss aus Projektfördermitteln des Kulturamts in Höhe von 15.500 Euro. Die Fortsetzung der qualitätvollen Arbeit des Forums ist auch ohne diesen ergänzenden Zuschuss gesichert. Im Sinne der Haushaltsklarheit werden die bisher in den Projektzuschuss fließenden Haushaltsmittel zur Disposition gestellt. Hieraus ergibt sich ein Einsparbetrag in Höhe 15.500 Euro pro Jahr. - Kinder- und Jugendtheaterprojekte der Privattheater Jährlich stehen hierfür Mittel in Höhe von 60.350 Euro zur Verfügung. Trotz der Bedeutung der kulturellen Bildung, die auch im Rahmen des Kulturkonzepts 2025 Karlsruhe betont worden ist, scheint es vertretbar, den Haushaltsansatz in den Jahren 2022 und 2023 um je 20.000 Euro zu kürzen. Sobald sich die Haushaltslage verbessert, sollten diese Mittel wieder in den Haushalt eingestellt werden. - Schule und Kultur Für Schule und Kultur stehen jährlich140.000 Euro zur Verfügung. Auch hier erscheint trotz der großen gesellschaftlichen und kulturpolitischen Bedeutung der kulturellen Bildung eine Kürzung des Haushaltsansatzes in den Jahren 2022 und 2023 um je 20.000 Euro vertretbar. Diese Kürzung sollte jedoch nach Möglichkeit im Doppelhaushalt 2024/25 wieder rückgängig gemacht werden. - Future Design / Beyond Festival/Symposium Future Design bezeichnet einen Zusammenschluss von Wissenschaft, Technologie und Kunst, der sich u.a. mit den Auswirkungen neuer Technologien im globalen Kontext befasst. Trotz dieser für Karlsruhe bedeutsame Schnittstelle stellt die Verwaltung die Förderung des Formats für die kommenden zwei Jahre zur Disposition – und verbindet damit die Zuversicht, dass das Format aufgrund seines starken Netzwerks weiterhin Bestand hat. Die Einsparungen belaufen sich auf 25.000 Euro pro Jahr. - Fastnachtsumzüge – 4 – Die Kosten der Fastnachtsumzüge werden weitestgehend aus Haushaltsmitteln der Stadt Karlsruhe finanziert. Es erscheint angemessen, dass die Fastnachtsvereine stärker zur Finanzierung beitragen. Eine Möglichkeit wird im Verkauf von Buttons gesehen. Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung ähnlich wie bei KAMUNA, Schlosslichtspielen oder Wochen gegen Rassismus bereit ist, mit dem Erwerb eines Buttons zur Finanzierung beizutragen. Es erscheint realistisch, dass hier insgesamt mindestens 50.000 Euro durch die Fastnachtsvereine erlöst werden kann. Das Einsparpotenzial beläuft sich auf 50.000 Euro pro Jahr. - Vereinsförderung Hallenmiete Dieser Topf in Höhe von 15.000 Euro wurde vom Gemeinderat eingerichtet, um die Belastung der Vereine durch Mietkosten für ihre Jahresveranstaltungen zu reduzieren. Der Topf wurde in der Vergangenheit in der Regel nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Es erscheint vertretbar, für den Doppelhaushalt 2022/23 die Mittel zur Disposition zu stellen. Dauerhaft sollten sie zur Stärkung der Vereinsarbeit jedoch wieder zur Verfügung gestellt werden. Jährlich können hierdurch 15.000 Euro eingespart werden. - Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse Die Kosten für Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse können jährlich um 50.000 Euro reduziert werden. Die Veranstalter sollen angehalten werden, durch Erhöhung der Einnahmen (Spenden, Sponsoring, Verkauf von Buttons) zur Kostendeckung beizutragen. Die Entscheidung, der Rechtsaufsichtsbehörde einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können, trifft der Gemeinderat im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2022/23. – 5 – Beschluss: I. Antrag an den Kulturausschuss Der Kulturausschuss nimmt die auf den Kulturhaushalt 2022/23 bezogenen Einsparvorschläge der Verwaltung zur Kenntnis. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Kulturausschusses am 14. Oktober 2021 III. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Kulturausschusses IV. z. d. A. 023.113 Kulturausschuss, Heft 31, Reg. 2021-10-14-Vorlagen – 6 – Datum Unterschrift Dez. 1 Dez. 2 Dez. 4 StK Kulturamt AV/ZD Kulturbüro Sachbearbeitung Claus Temps R 4010