Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81a (Hauptbahnhof Süd), Gebäude - und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH Co. KG

Vorlage: 2021/0973/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 28.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 20.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.09.2021 Vorlage Nr.: 2021/0973/2 Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81a (Hauptbahnhof Süd), Gebäude - und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH Co. KG Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 20 x Der Gemeinderat möge beschließen: 1. In den Verkaufsvertrag oder eine vertragliche Nebenabrede wird folgender Passus aufgenommen: Die vorgesehenen Räumlichkeiten zur kulturellen Nutzung werden freien Kultureinrichtungen und freien Künstler*innen zur Verfügung gestellt. 2. Die Vergabe der Flächen zur kulturellen Nutzung erfolgt durch die Stadt Karlsruhe. Der Kulturausschuss entscheidet über die Vergabe. Begründung: Laut Vorlage gibt es keine bindende Festlegung des Käufers bezüglich einer kulturellen Nutzung. Dies erscheint zur Sicherung der Absichtserklärungen erforderlich bzw. sinnvoll. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Karin Binder Lukas Bimmerle

  • StN Ä-Antrag TOP 20.2docx
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0973/2 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verkauf des städt. Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (Hbf Süd), Gebäude- und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co.KG Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 20.2 x Kurzfassung Der Kaufvertragsentwurf sieht bereits eine Verpflichtung für eine kulturelle Nutzung vor, und zwar mit folgendem Wortlaut: „Der Käufer verpflichtet sich, das Doppelhaus bzw. die Kulturdenkmäler mit kulturellen und künstlerischen Nutzungen auf die Dauer von 15 Jahren ab Bezugsfertigkeit sämtlicher Gebäude zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.“ Eine zeitliche Befristung ist nötig, da Nutzungsverpflichtungen laut ständiger Rechtsprechung rechtssicher maximal auf 15 Jahre vereinbart werden können. Der Gemeinderat beschließt daher, an der bisher mit dem Investor verhandelten o.g. Vertragsregelung festzuhalten und empfiehlt der Verwaltung zu versuchen, die nachstehende Regelung noch in den Kaufvertag aufzunehmen: „Die Vergabe der o.g. kulturellen bzw. künstlerischen Nutzungen erfolgt im Benehmen mit dem Kulturamt.“ Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit

  • Abstimmungsergebnis TOP 20
    Extrahierter Text