Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81a (Hauptbahnhof Süd), Gebäude - und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH Co. KG

Vorlage: 2021/0973/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 24.09.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 20.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.09.2021 Vorlage Nr.: 2021/0973/1 Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81a (Hauptbahnhof Süd), Gebäude - und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH Co. KG Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 20 x Die Stadt Karlsruhe vereinbart mit dem Käufer des Grundstücks Schwarzwaldstraße 81, 81a die Errichtung eines Passivhauses und erklärt sich im Gegenzug bereit, den Kaufpreis um 1,6 Mio. Euro zu vermindern. Die Bekämpfung der Erderwärmung ist die größte Herausforderung der Gegenwart. Deutschland hat sich im Paris-Abkommen auf die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2° C verpflichtet. In seinem Beschluss zum Klimaschutz vom März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die bindende Wirkung des Paris-Abkommens und der grundgesetzlichen Pflicht zum Schutz der Lebensgrundlagen bestätigt. In der Neufassung des Klimaschutzgesetzes vom Sommer 2021 hat der Bundestag auf Initiative des Bundeskabinetts beschlossen, dass die Bundesrepublik bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein soll. Ein wesentliches Element zur Erreichung der Klimaneutralität ist die Transformation des Gebäudesektors. Die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser verursacht erhebliche Treibhausgasemissionen, weil fossile Brennstoffe hierzu eingesetzt werden. Bei der Nutzung von elektrischem Strom in Gebäuden fallen indirekte Emissionen aus der Stromerzeugung an. Bis zum Jahr 2045 müssen diese Emissionen abgestellt sein, um die gesetzlichen Zielsetzungen einzuhalten. Im Neubau werden heute immer noch Gebäude errichtet, die nicht klimaneutral sind. Bei einer üblichen Nutzungsdauer von deutlich mehr als 50 Jahren von Gebäuden wird deutlich, dass die Realisierung solcher Gebäude nicht mit den Zielsetzungen der Klimaneutralität im Jahr 2045 in Einklang zu bringen ist. Es ist auch nicht zu erwarten, dass Gebäude bereits nach einer Nutzungsdauer von weniger als 25 Jahren generalsaniert werden. In der Folge ergibt sich, dass Bauen heute ausschließlich dann mit den Klimazielen in Einklang zu bringen ist, wenn neue Gebäude bereits heute als Passivhäuser möglichst klimaneutral errichtet werden. Die bundesgesetzlichen Regelungen tragen diesen Tatsachen noch nicht Rechnung. Die Gebäudestandards für Wohngebäude und mehr noch die für Nicht-Wohngebäude erlauben weiterhin einen erheblichen Energiebedarf. Das Vorhaben des Investors ist also gesetzeskonform und geht mit dem vorgesehenen KfW-40 Standard sogar über die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz hinaus. Für einen umfassenden Beitrag zur Klimaneutralität spätestens im Jahr 2045 muss es aber als Passivhaus errichtet werden. Begründung/Sachverhalt – 2 – Die Stadt Karlsruhe hat die Möglichkeit, bei diesem Vorhaben die heute noch bestehenden Defizite in der Baugesetzgebung hinsichtlich der Anforderungen an die Klimaneutralität zu kompensieren, wenn sie die Errichtung eines Passivhauses vereinbart. Angesichts der langen Nutzungsdauer und der Größe des Gebäudes sind die von der Stadt zu tragenden Kosten vertretbar. Mit der Vereinbarung zur Errichtung des Hochhauses an der Schwarzwaldstraße als Passivhaus könnte die Stadt Karlsruhe dazu beitragen, dass hier ein vorbildhaftes Bauwerk entsteht. Gerade bei Nicht- Wohngebäuden ist der Standard noch weit entfernt von Passivbauweise. Mit der Realisierung eines solch prominenten Gebäudes als Passivhaus wäre eine Ausstrahlung weit über die Stadt hinaus zu erwarten, die sich wiederum positiv auf die Stadt und die Stadtgesellschaft auswirkt. Unterzeichnet von: Dr. Clemens Cremer Aljoscha Löffler Christina Bischoff

  • STN Hbf Süd Westgrundstück Änderungsantrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0973/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verkauf des städt. Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (Hbf Süd), Gebäude- und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co.KG Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 20.1 x Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, den Änderungsantrag abzulehnen und alternativ für die Errichtung eines Passivhauses erforderlichen Kosten i.H.v. 1,6 Mio € zur Reduzierung der notwendigen städtischen Kreditmittel oder für andere Maßnahmen (z.B. im Bereich des Klimaschutzes oder andere Investitionen) einzusetzen und im Kaufvertrag mit dem Investor die Errichtung des geplanten Gebäudes als KfW- Effizienzhaus 40 mit einem Primärenergiefaktor von max. 0,3 und einer Photovoltaikpflicht festzuschreiben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv x negativ geringfügig ☐ erheblich x IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bei der dem Grundstücksgeschäft zugrunde liegenden Vergabeverfahrens 2018/2019 hatte die Firma Kreer Development GmbH für das Neubauvorhaben ein KfW-Effizienzhaus 40 angeboten. Im Rahmen des Auswahlverfahrens hatte die GÜNEN-Fraktion die Errichtung eines Passivhauses gewünscht. Der Investor war hierzu bereit, sofern die Stadt sich an den Mehrkosten mit 1,6 Mio € beteiligt und den Grundstückskaufpreis um diese Summe reduziert. Das geplante KfW-Effizienzhaus 40 mit seiner gemischten Nutzung (Büro, Hotel, Gastronomie und Wohnen) nebst Fernwärmeanschluss entspricht bereits einem hohen energetischen Standard und trägt somit in erheblichem Maß zum Klimaschutz bei. Darüber hinaus liegt dieser energetische Standard für den Gebäudeteil, der eine gewerbliche Nutzung vorsieht, über den Forderungen des städtischen Klimaschutzkonzepts, welches der Gemeinderat am 30. Juni 2020 beschlossen hatte. Für den Wohnanteil liegt die Firma genau im Karlsruher Klimaschutzkonzept. Für den Wohnanteil liegt die Planung genau im vom Klimaschutzkonzept vorgegebenen Bereich. Sicherlich wäre ein Passivhaus an dieser exponierten Stelle in der Stadt ein vorbildhaftes Bauwerk. Fraglich ist jedoch, ob die Mehrkosten i.H.v 1,6 Mio. € vor dem Hintergrund der derzeit angespannten Finanzlage der Stadt vertretbar sind. Zudem ist aus energetischer Sicht der Unterschied eines KfW-Effizienzhaus 40 zu einem Passivhaus deutlich geringer als der vom derzeitigen gesetzlichen EnEV-Niveau zu einem KfW-Effizienzhaus 40. Unter Abwägung aller Aspekte vertritt die Verwaltung die Auffassung, die eingesparten Mittel i.H.v. 1,6 Mio € zur Reduzierung der notwendigen städtischen Kreditmittel (Auflage des Regierungs-präsidiums zur aktuellen Haushaltslage wegen negativer Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung) oder für andere Maßnahmen (z.B. im Bereich Klimaschutz oder andere Investitionen) einzusetzen und im Kaufvertrag mit dem Investor die Errichtung des geplanten Gebäudes als KfW-Effizienzhaus 40 mit einem Primärenergiefaktor von max. 0,3 und einer Photovoltaikpflicht festzuschreiben.