Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81a (Hauptbahnhof Süd), Gebäude - und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH Co. KG
| Vorlage: | 2021/0973 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0973 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (Hauptbahnhof Süd), Gebäude- und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co. KG Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 23 x Gemeinderat 28.09.2021 20 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (HBF Süd) an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co. KG zur Errichtung eines KfW- Effizienzhauses 40 und zum Kaufpreis von 6.421.050,00 € zu verkaufen. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen und mit Rückerwerbsvormerkungen zugunsten der Stadt im Rang hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja X Nein ☐ 6.421.050,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja X positiv ☐ negativ X geringfügig ☐ erheblich X IQ-relevant Nein ☐ Ja X Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein X Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Grundstück Kaufgegenstand ist das bebaute städtische Grundstück Nr. 19924/4, welches im Lageplan (Anlage 1) farblich markiert ist, mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (HBF Süd). Das Grundstück ist Teil des IQ- Leitprojekts „Entwicklungsquartier HBF Süd“. Käufer Käufer ist die neu gebildete Immobiliengesellschaft Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co. KG, welche gesellschaftsrechtlich mit der Kreer Development GmbH verbunden ist. Der Investor verpflichtet sich, das Objekt mind. 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit in seinem Eigentum zu behalten. Vergabeverfahren Für die Veräußerung des Grundstücks hatte die Stadt in 2018/2019 eine Konzeptausschreibung durchgeführt. Fristgerecht gingen hierfür 15 Angebote ein. Im Zuge der Interessensbekundung hatten die teilnehmenden Firmen Gelegenheit, ihr konkretes Konzept zur vorgesehenen Nutzung samt Planungsideen zu präsentieren. Der Gemeinderat hat am 19. November 2019 – nach Vorberatung im Wirtschaftsförderung- und Hauptausschuss – empfohlen, mit der Kreer Development GmbH vertiefende Kaufvertragsverhandlungen über das im Betreff genannte Grundstück zu führen und am 21.07.2020 die Verwaltung ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen (RPW-Wettbewerb und Einigkeit Kaufvertrag) einen Kaufvertrag abzuschließen. Inzwischen hat der Investor den vorgeschriebenen RPW-Wettbewerb mit Sitzung des Preisgerichts am 19. Februar 2021 beendet und die Kaufvertragsverhandlungen sind abgeschlossen. Vorhaben und Bauverpflichtung Der Investor wird auf Basis des Ergebnisses des Architektenwettbewerbs, wie im Entwurfsplan (Anlage 2) dargestellt, ein knapp 70 m hohes, 21-geschossiges Hochhaus samt fünfgeschossigem Bürogebäude mit insg. ca. 18.000 m² Bruttogrundfläche (oberirdisch) sowie eine Tiefgarage mit drei Untergeschossen und 238 Stellplätzen errichten. Folgender Zeitplan ist vertraglich vereinbart: - Spätestens 31. Mai 2022: Einreichung Bauantrag - ca. Ende 2022: Baubeginn - ca. Ende 2025: Baufertigstellung Auf dem Grundstück befinden sich ein Doppelhaus (Haus-Nr. 81, 81 a) und eine historische Grundstücksmauer, beides unter Denkmalschutz stehend (Kulturdenkmäler gemäß Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg). Der Käufer verpflichtet sich, die Kulturdenkmäler in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks denkmalgerecht zu sanieren sowie dauerhaft in einem guten gepflegten Zustand zu erhalten. Das Gesamtvorhaben zeichnet sich durch eine ausgeprägte Nutzungsdurchmischung aus, die für eine Belebung des Areals sorgen wird. Der Investor wird die Gebäude wie folgt nutzen bzw. nutzen lassen: Büro - Wohnen - Hotel - Gastronomie - Nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel einschließlich des Lebensmittelhandels (bis zu 500 m 2 Verkaufsfläche je Handelseinheit im jeweiligen Gebäude) max. 700 m - kulturelle und künstlerische Nutzungen in Bezug auf das denkmalgeschützte Doppelhaus. – 3 – Über potentielle künstlerische Nutzungen finden Gespräche zwischen Investor und Kulturamt statt. Kaufpreis Der Kaufpreis beträgt 6.421.050,00 € (1.502 €/m² x 4.275 m²) Der Ausschreibung im November 2018 lag gemäß Verkehrswertgutachten vom 16. Juli 2018 ein Verkehrswert von 910 €/m² (WGFZ von 3,7) als Mindestgebot zugrunde. Im Vergabeverfahren hat der Käufer für sein Konzept ein Gebot mit ca. 1.357 €/m² abgegeben. Nach Abschluss des RPW-Wettbewerbes soll nun ein Bauvorhaben mit einer höheren Ausnutzung, (WGFZ 4,21) errichtet werden. Der gebotene Kaufpreis ist daher gemäß den Umrechnungs-koeffizienten (URK) des Gutachterausschusses in Karlsruhe umzurechnen, so dass sich ein Kaufpreis i.H.v. vorläufig 1.502 €/m² ergibt. Der endgültige Kaufpreis wird nach Errichtung des Bauvorhabens für die tatsächlich realisierte WGFZ berechnet auf der Grundlage der o.g. URK, wobei die Mindest-WGFZ von 3,7 nicht unterschritten werden darf. Der Differenzbetrag ist gegenseitig auszugleichen. Der Gesamtkaufpreis i.H.v. 6.421.050,00 € ist bei Vorliegen einer Baugenehmigung fällig, spätestens am 30.06.2022. Danach erfolgt die Auflassung. Erschließungsbeitrag Ein Erschließungsbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) fällt für die bereits abgerechneten Erschließungsanlagen nicht mehr an. Das Grundstück ist allein von der Erschließungsanlage „Hinterm Hauptbahnhof“ erschlossen. Anstehende Straßenbaumaßnahmen zur Umsetzung des gültigen Bebauungsplans Nr. 768 „Hauptbahnhof Süd, Karlsruhe - Südweststadt“ verursachen keinen Erschließungsbeitrag. Altlasten/Kellerreste/Kampfmittel Dem Investor ist bekannt, dass das Grundstück in der Vergangenheit industriell sowie für Bahnbetriebszwecke genutzt wurde und es daher unter Umständen nicht frei von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sein kann; bei Vorerkundungen des Investors im Mai 2021, welche lediglich orientierenden Charakter hatten, wurde belastetes Bodenmaterial festgestellt. Wenn Altlasten größer Z 1.1 gefunden werden, trägt die Stadt anfallende Mehrkosten bis max. 50 % des Kaufpreises. Da bis jetzt lediglich Voruntersuchungen durchgeführt wurden und die Aussagekraft eingeschränkt ist, können diese noch nicht beziffert werden. Im Erdreich des Grundstücks befinden sich Kellerreste eines abgebrochenen, ehemaligen Gebäudes. Die anfallenden Kosten für den Abbruch und die Entsorgung trägt die Stadt. Sofern Kampfmittel aufgefunden werden, trägt die Stadt die Kosten für deren Beseitigung (Bergung, Entschärfung, Abtransport). Klimaschutz Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden durch die entstehenden Neubauten mit insg. ca. 18.000 m² Bruttogrundfläche (oberirdisch) als negativ, in erheblichem Maße, eingeschätzt. Deshalb wurde im Rahmen des Verhandlungsverfahrens von den fünf bestplatzierten Bewerbern Aussagen über konkrete Maßnahmen im Bereich des klimafreundlichen Bauens nachgefordert, um dies bei der Bewertung der Interessenten in das Gesamtergebnis einfließen zu lassen. Die Firma Kreer Development GmbH hat dabei für das Neubauvorhaben ein KfW-Effizienzhaus 40 angeboten. Gleichzeitig wurde auf Antrag der GÜNEN-Fraktion die Errichtung eines Passivhauses – 4 – gewünscht. Dies hat der Investor nicht grundsätzlich abgelehnt. Der Oberbürgermeister hat aber in der Sitzung am 19. November 2019 darauf hingewiesen, dass dies zu Abzügen beim Kaufpreisangebot führen kann. Der Investor wäre bereit, ein Passivhaus zu errichten, sofern die Stadt sich hieran mit 1,6 Mio € beteiligt und den Grundstückskaufpreis um diese Summe reduziert. Aus energetischer Sicht ist der Unterschied eines KfW-Effizienzhaus 40 zu einem Passivhaus deutlich geringer als der vom derzeitigen gesetzlichen EnEV-Niveau zu einem KfW-Effizienzhaus 40. Das Umweltamt sieht auch in einem KfW-Effizienzhaus 40 mit Fernwärmeanschluss (Primärenergiefaktor von 0,24) für das Gesamtgebäude einen energetisch hohen Standard, zumal dieser für Wohngebäude dem Gemeinderatsbeschluss vom 30. Juni 2020 entspricht und dieser Standard für ein Hochhaus bereits anspruchsvoll ist. Da es sich um ein gemischt genutztes Bauvorhaben handelt, wird dieser Standard für den Teil des Gebäudes noch übertroffen, der für eine gewerbliche Nutzung (Büro, Hotel und Gastronomie) vorgesehen ist; dort gilt nach dem o.g. Gemeinderatsbeschluss der Energiestandard KfW-Effizienzhaus 55. Die Verwaltung schlägt daher vor, den vollen Kaufpreis einzunehmen und als Energiestandard das KfW- Effizienzhaus 40 mit einem Primärenergiefaktor von max. 0,3 und einer Photovoltaikplicht im Kaufvertrag festzulegen. Der Mehrertrag i.H.v. 1,6 Mio. Euro kann für andere Maßnahmen (z.B. im Bereich Klimaschutz oder andere Investitionen) verwendet werden und trägt somit zur Reduzierung der notwendigen Kreditmittel bei. Daneben beabsichtigt der Käufer die Umsetzung weiterer Maßnahmen: • Anlegen einer extensiven Dachbegrünung auf den zwei Dachterrassen des Turms sowie auf den Bürodachflächen • Tiefgarage mit Möglichkeiten zur Aufladung von Elektrofahrzeugen • Errichtung von Ladestationen für Elektro-Bikes Rechte zugunsten der Stadt a) dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle b) Zustimmungsvorbehalt für eine Nutzungs- und Branchenänderung oder -erweiterung (befristet auf 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) c) Rückübertragungsanspruch bei Nichteinhaltung der Bau- und der gewerblichen Nutzungsverpflichtung (befristet auf 15 Jahre ab Vertragsbeurkundung) d) Zustimmungsvorbehalt zur Veräußerung (auch sog. share-deals) und Bestellung eines Erbbaurechts sowie Vermietung (befristet auf 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) e) Rückübertragungsanspruch bei Verstoß gegen den Zustimmungsvorbehalt im Veräußerungsfall (befristet auf 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) f) Gewerbebetriebsbeschränkung (beschränkte persönliche Dienstbarkeit) g) Rückübertragungsanspruch bei Verstoß gegen die Gewerbebetriebsbeschränkung h) Vertragsstrafe (befristet auf 15 Jahre ab Bezugsfertigkeit) Darüber hinaus werden noch verschiedene beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für die Stadtwerke Karlsruhe GmbH und die Deutsche Bahn AG bestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (HBF Süd) an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co. KG zur Errichtung eines KfW- Effizienzhauses 40 und zum Kaufpreis von 6.421.050,00 € zu verkaufen. – 5 – 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen und mit Rückerwerbsvormerkungen zugunsten der Stadt im Rang hinter einzutragende Finanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten.
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Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 20 der Tagesordnung: Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81a (HBF Süd), Gebäude - und Freifläche, Stadtteil Südweststadt an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH Co. KG Vorlage: 2021/0973 dazu: Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0973/1 Änderungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0973/2 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a (HBF Süd) an die Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co. KG zur Er- richtung eines KfW-Effizienzhauses 40 und zum Kaufpreis von 6.421.050,00 € zu verkaufen. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, den entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen und mit Rückerwerbsvormerkungen zugunsten der Stadt im Rang hinter einzutragende Fi- nanzierungsgrundpfandrechte zurückzutreten. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag GRÜNE: Mehrheitliche Ablehnung (14 JA-Stimmen, 32 NEIN-Stimmen) Änderungsantrag LINKE: Mehrheitliche Ablehnung (4JA-Stimmen, 42 NEIN-Stimmen) Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 3 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Jetzt muss ich gucken, ob wir zu allem schon eine Stellungnahme haben, haben wir. Wir steigen ein in die Diskussion, Herr Stadtrat Dr. Cremer. – 2 – Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir freuen uns, dass die Entwicklung des Bereichs Hauptbahnhof Süd mit dem Vorhaben an der Schwarzwaldstraße vorangeht. Denn wir begrüßen dieses Pro- jekt. Es schafft Wohnraum, die Fläche dort, die heute ganz zum Teil brach liegt, wird jetzt sinn- voll und ausgewogen genutzt werden und vor allem freuen wir uns auch, weil dort gute Archi- tektur errichtet wird, die Ergebnis eines Wettbewerbs-verfahrens ist. Mit dem investierenden Unternehmen wurde eine energetisch-effiziente Bauweise vereinbart. Das ist bereits ein hoher Standard. Allerdings reicht dieser Standard nicht mehr aus, um die zukünftigen Anforderungen an die Klimaneutralität zu erfüllen. Da hat sich eben zwischenzeitlich sehr viel getan, innerhalb dieses einen Jahres jetzt. Daher sehen wir es als wirklich nach gerade zwingend an, dass wir diese Vereinbarung zur Errichtung eines Passivhauses abschließen. Wir sind der Einschätzung, dass die Baustandards sowieso sehr bald die erreichende Klimaneutralität verpflichtend fort- schreiben werden. Wir sollten, nein, wir müssten als Stadt hier vorangehen und ein Leucht- turmprojekt realisieren. Dies gilt umso mehr, weil bei der Gewerbenutzung in diesem Gebäude ja auch vorgesehen ist, ein Passivhausstandard und eine Passivhausbauweise noch nicht üblich ist. Das ist noch kein Standard. Das heißt, hier haben wir die Möglichkeit, voranzugehen. Wir haben daher einen Änderungsantrag formuliert, wohlwissend, dass wir damit auf einen Teil des Kaufpreises verzichten werden. Wir sind der Einschätzung, dass auch unter der gegebenen Haushaltslage dies das richtige, das einzig richtige Vorgehen ist. Wir sind der festen Überzeu- gung, dass wir in 15 Jahren in der Rückschau glücklich sein werden, kein Sanierungsobjekt zur energetischen Sanierung im Hauptbahnhof-Süd haben werden, wenn wir eben heute schon ein Passivhaus errichten lassen. Den Änderungsantrag der LINKEN, zu dem möchte ich anmerken, dass wir uns gefreut hätten, wenn der etwas früher gekommen wäre. Die ganze Sache an der Schwarzwaldstraße ist ja schon hinlänglich bekannt. Wir hätten also früher darüber reden kön- nen. Eine Mitgestaltung bei der kulturellen Nutzung ist wünschenswert, allerdings glauben wir nicht, dass es wünschenswert wäre, jetzt diesen Vertrag, der ausgehandelt ist, noch mal kom- plett neu aufzudröseln. Deswegen wollen wir allenfalls der Vorlage oder dem Vorschlag der Verwaltung an der Stelle folgen, dass man noch mal einvernehmlich mit dem Investor darüber redet. Den Vertrag noch mal aufzudröseln, lehnen wir ab. Deswegen würden wir den Ände- rungsantrag bei der Abstimmung ablehnen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Klimafreundliches Bauen wird hier, wenn es umgesetzt wird, auch erfüllt. Die Behauptung des Kollegen von den GRÜNEN, dass das in Bälde schon nicht mehr Standard ist, die lasse ich mal dahingestellt. Was da so in Bälde kommt, da bin ich sehr ge- spannt, aber was wir jetzt nicht tun dürfen, dass wir uns überschlagen mit möglichen techni- schen Entwicklungen, die denkbar sind, die man auch tun kann, aber die wirtschaftlich für diese Stadt nicht sinnvoll sind. Wir müssen das immer abwägen. Wir, die CDU, ist auch für Priorisie- rung der eingesetzten Mittel, und hier würden wir 1,6 Millionen Euro auf die Kante legen. Ne- benbeigemerkt, die GRÜNEN sagen nicht, wie das finanziert wird. Sie sagen nicht, dass das von dem 20 Millionen Budget abgenommen wird. Da könnte man drüber reden, dass man sagt, okay, dann nehmen wir das da drunter, das ist uns so viel wichtiger als alles andere, dann wä- ren wir noch diskussionsfreudig, aber die CDU hält gerade bei der Klimafrage den Grundsatz der Priorisierung, der Wesentlichkeit der Maßnahmen, der Schnelligkeit, der Umsetzbarkeit der Maßnahmen ganz, ganz hoch und da lassen wir uns auch nicht davon abbringen. Insofern ist die Vorlage nicht zu beanstanden. Man kann mit den 1,6 Millionen anderes Gutes tun, vor allem in einer Lage, wie wir derzeit den Haushalt sehen. Wenn wir ihn aber für Umweltdinge verwen- den, dann müssen wir die Zuordnung des Umweltbudgets auch neu diskutieren, aber ich rate davon ab. Wir sollten der Vorlage folgen und den vereinbarten Kaufpreis, den erhöhten Kauf- – 3 – preis mit dem Investor auch durchführen. Was zu dem Thema Wohnhaus und kulturelle Nut- zung gesagt ist, da ist der Verwaltungsvorlage nichts hinzuzufügen, danke schön. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Liebe GRÜNEN, ihr wisst, dass ihr mit mir, mit meiner Fraktion, Ver- bündete habt, wenn es um den Klimaschutz in Karlsruhe geht und möchte aber trotzdem sagen, dass wir euren Änderungsantrag an der Stelle, auch wenn wir Sympathien haben, ablehnen werden heute, aus einem ganz einfachen Grund. Wir haben letztes Jahr im Juni hier die Bauleit- linien festgelegt, und zwar abgeleitet aus dem Klimaschutzkonzept und die sehen ganz klar vor, in Wohngebäuden KfW 40, in gewerblichen Gebäuden KfW 55 und einem primären Energiefak- tor von 0,3. Bei dem Projekt, so hat es die Verwaltung ja dargelegt, unterschreiten wir zwei die- ser Werte schon und wir denken, das ist aufgrund der von uns selbst festgelegten Richtlinien auch dann völlig ausreichend. Wenn wir jetzt in einer sehr günstigen Haushaltslage wären, dann würden wir natürlich sagen, mit 1,6 Millionen, wenn wir uns das gönnen, könnten wir da ein Leuchtturmprojekt schaffen. Das hat die Verwaltung ja auch geschrieben, und das ist alles schön und gut, aber wir sind nicht in einer solchen Situation und wir müssen uns überlegen, ob wir diese 1,6 Millionen nicht an anderer Stelle für den Klimaschutz dann effizienter einsetzen können. Und jetzt kommt mein kleiner Haken in meinem Redebeitrag und das ist, ich will nicht sagen, ist ein Vorwurf gegen die Verwaltung bei der Stellungnahme, aber es ist was, was sich mir aus der Stellungnahme nicht wirklich ergeben hat und für mich eine interessante Zahl ge- wesen wäre, wie viel würde es denn an Einsparung bringen, wenn wir diesen Passivhausstan- dard im Vergleich zu dem, was wir jetzt verhandelt haben, was würde es denn eigentlich brin- gen, dass man das in Relation setzt zu diesen 1,6 Millionen? Das wäre für mich eine ganz wich- tige Kennzahl gewesen, die vielleicht auch einfach nicht verlässlich schätzbar ist, aber ich denke, wahrscheinlich schon in gewisser Weise, ja, hätte helfen können, die Entscheidung zu treffen. Und die zweite Zahl, die mir ein bisschen gefehlt hat, ist, wie viel ist denn der zusätzliche finan- zielle Aufwand und wie viel würden wir als Stadt tragen, wie viel würde vielleicht der Investor tragen? Auch da fehlt mir ein bisschen die Relation zu den Zahlen. Nichtsdestotrotz glaube ich und habe ich das Gefühl, dass, auch wenn die Zahlen vorliegen, diese 1,6 Millionen an anderer Stelle effizienter eingesetzt werden können. Stadtrat Hock (FDP): Ja, lieber Kollege Cremer, wir werden uns ja bald zum Haushalt in vielen Bereichen zum Thema Klimaschutz zusammenraufen müssen, weil das auch Geld kostet. In die- sem Bereich sind wir jetzt heute an einem Punkt, wo wir sagen, wir werden diesen Antrag von Ihnen ablehnen, weil, und da hat der Kollege Pfannkuch natürlich auch komplett Recht, wir ha- ben auch die Meinung vertreten, dass eine Priorisierung in diesem wichtigen Punkt für uns alle zum Thema Klimaschutz die nächsten Jahre angebracht wäre. Das können wir im Moment nicht machen, und deshalb in diesem Bereich, mit 1,6 Millionen, unter der Maßgabe auch des kom- menden Haushaltes, muss man ganz ehrlich sagen, kann man, wenn man nicht gleich dazu sagt, wie man die 1,6 Millionen dann auf anderer Seite dann wieder verwenden oder reinholen möchte, können wir von meiner Fraktion hier nicht zustimmen. Deshalb, wir finden die Vorlage der Verwaltung angemessen zu diesem großen Projekt in der Schwarzwaldstraße und würden diesem heute, so wie in der Vorlage geschehen, auch zustimmen wollen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich schließe mich für unsere Fraktion weitgehend dem Redebeitrag vom Herrn Pfannkuch an. Ich möchte aber noch mal betonen, dass Verabredungen, Verträge einzuhalten sind und wir deswegen eigentlich gar keine Wahl haben, als den Änderungsantrag der GRÜNEN abzulehnen. Des Weiteren glauben auch wir, dass die 1,6 Millionen anderswo viel mehr effizient eingesetzt werden können. Der andere Antrag hat sich ja erledigt. Deswegen, – 4 – falls er zur Abstimmung kommt, lehnen wir ihn auch ab und wir stimmen für die Verwaltungs- vorlage, vielen Dank. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Also, ich bin ehrlich gesagt nicht durch die Stellungnahme beru- higt, was unseren Änderungsantrag angeht. Also, mir gefällt vor allem das Wort im Benehmen nicht. Also, ich meine, wir wissen, dass wir auch mit der Geschichte des Ortes eine sehr große Verantwortung dort haben, auch eine wirklich gute kulturelle Nutzung zu machen. Ich meine, wenn wir an die ganzen Gremien denken, die dort stattgefunden haben, aber auch an die Künstlerinnen und Künstler, die freie Kulturszene, die dort eben einen starken Standpunkt hat- te, dann ist es für uns auch eine ganz klare Verantwortung, dort wieder was Adäquates reinzu- bekommen, und eine Galerie oder Ähnliches wäre für mich da nicht genug. Also, ich möchte da, erwarte mir dort eben einen Mehrwert, gerade auch für die nichtkommerzielle und auch freie Kulturszene. Und aus diesem Grund ist mir nur der Passus kulturelle oder künstlerische Nutzung viel zu wenig, und dann gefällt mir natürlich noch viel weniger, dass es, wenn es dann darum geht, wie genau das ausgestaltet wird, nur das Kulturamt im Prozess drin ist, aber im Benehmen heißt ja nicht unbedingt einvernehmlich am Ende mitgestalten kann, dass es dann immer noch das Good Will des Investors ist, ob er den Vorschlag des Kulturamtes übernimmt oder nicht, und das gefällt mir schon mal gar nicht. Und ich finde, das ist jetzt auch kein Aufdröseln von Verträgen, weil ich meine, wir stimmen heute darüber ab, ob wir diesen Vertrag annehmen, und es ist das erste Mal, dass wir den vorgelegt bekommen. Deswegen finde ich das absolut berechtigt, dort eine gewisse Sicherheit auch drin zu haben. Und jetzt noch mal zum Ände- rungsantrag der GRÜNEN. Ich meine, ich würde mir auch einen Passivhausstandard wünschen, aber ich würde mir viel mehr wünschen, dass es auf Landesebene eben solche Vorschriften gä- be und dieses Geld, wenn es unser eigenes Bauprojekt wäre, dann könnte ich mir das vorstel- len, aber da es das nicht ist, tue ich das lieber in unsere eigenen Bauprojekte investieren, vielen Dank. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Die Kollegin Göttel hat das richtige Stichwort gerade gebracht. Vom Land, der Rechnungshof mahnt an, dass in jüngster Zeit 26 große Dachflächen in der Grö- ße von 45.000 Quadratmeter in jüngeren Baumaßnahmen umgesetzt worden sind, mit idealer Voraussetzung für Photovoltaik-Anlagen und keine installiert wurden. Und liebe Kollegen von den GRÜNEN, ich stimme zu, wenn die Haushaltslage, da sehe ich das wie der Kollege Huber, eine andere wäre, würde ich auch sagen, komm, lass uns das Passivhaus machen als Leucht- turmprojekt, und wir wollen das alle in Karlsruhe, aber wenn wir auch sehen in der Struktur- kommission, wie schwer es ist, 1,6 Millionen mehr irgendwo rauszueiern, tue ich mich in die- sem Fall sehr, sehr schwer. Daher stimmen wir der Verwaltungsvorlage, wie sie ist, zu. Stadtrat Cramer (KAL/Die Partei): Meine Fraktion wird auch der Vorlage der Verwaltung zu- stimmen. Der Änderungsantrag der LINKEN, die Tendenz ist richtig, dass da eine Kultur hin- kommt, die auch wirklich ihrem Wort gerecht wird, und wenn jetzt gesagt wird, Herr Bürger- meister Käuflein, das Kulturamt macht Vorschläge, da wollte ich Sie einfach bitten, an Sie appel- lieren, ob vielleicht bei der nächsten Kulturausschusssitzung Sie vielleicht schon mal sagen kön- nen, was das Kulturamt sich vorstellt, und vielleicht können da dann die Fraktionen sich noch mal einbringen und ihre Vorschläge machen. Ich glaube, das ist der richtigere Weg, als dass man jetzt den Vertrag so nicht auf den Weg bringt und jetzt auch dem Investor jetzt vorschrei- ben so praktisch, was er zu tun hat. Noch ein letzter Satz. Ich hatte das Gefühl, ich habe auch mit dem Investor bei der Jury des Wettbewerbs gesprochen, habe ihm gegenüber ins Spiel ge- bracht, ob man dort nicht Gast-Ateliers für die Kunstakademie einrichtet. Er hat es zumindest – 5 – an diesem Tag positiv aufgegriffen und hat gesagt, ja so ähnlich, etwas Ähnliches gebe es in Köln auch, er würde das mitnehmen. Ich würde jetzt mal sagen, wir sollen abwarten. Wir stim- men heute der Sachlage zu. Dann vielleicht, wie gesagt, Herr Bürgermeister, wenn man ein bisschen was hört, was das Kulturamt sich vorstellt, dass man dann vielleicht doch einen Weg findet, mit dem hier letztendlich eine große Mehrheit des Hauses leben kann. Der Vorsitzende: Ich will noch mal an den damaligen Beschluss des Gemeinderats erinnern und der damalige Beschluss hieß, dass wir uns bemühen, Investoren zu finden, die anschließend eine künstlerische oder soziale oder ähnliche Nutzung dort ermöglichen. Und damals waren wir sogar noch im Zweifel, ob wir überhaupt Investoren finden, die diese Gebäude erhalten. Also, ich bin erst mal saumäßig froh, dass diese beiden Gebäude erhalten bleiben. Eins ist ja jetzt schon sehr angemessen saniert, auch das Maschinenhaus nebendran, das ja auf alle Fälle erhal- ten werden musste, aber man hätte es ja auch vielleicht etwas halbherziger sanieren können oder vielleicht auch gar nicht. Und jetzt haben wir einen Investor, der bereit ist, das andere Ge- bäude zu übernehmen, das ist erst mal schon mal ein wichtiger Schritt. Das war die Prämisse und in diesem Wettbewerb, in den wir reingegangen sind, haben wir gesagt, wir möchten für dieses Gebäude eine künstlerische oder soziale Nutzung haben. Wir haben nicht gesagt, dass es die freie Kunstszene sein muss. Wir haben auch nicht gesagt, dass es das Kulturamt auswählen darf, welche Kunst dort gilt oder nicht gilt und wenn hier im Benehmen steht, bedeutet das nicht, dass das Kulturamt Vorschläge macht, sondern dass das Kulturamt im Grunde eine Art Bewertung vornimmt, ob es eine kulturelle Nutzung ist oder nicht. Denn natürlich wird der In- vestor, der dieses Gebäude saniert, dafür auch irgendeine Mieteinnahme haben wollen. Und insofern können wir da weder vorschreiben, da müssten wir gleichzeitig die Finanzierung über- nehmen, und genau das wollten wir ja an den Investor weiterreichen. Und deswegen steht in diesem Vertrag drin, dass es eine kulturelle Nutzung sein muss im Benehmen mit dem Kultur- amt, das ist die logische Konsequenz daraus. Alles andere würde uns zur Übernahme von zu- sätzlichen Kosten verpflichten, direkt oder indirekt, und genau das wollten wir nicht. Das ist erst mal das, warum, Frau Göttel, es hier jetzt keine freie Auswahl geben kann, wen hätten wir denn da gerne, sondern wir können ihn nur soweit knebeln, dass es hier irgendwie um Kultur und Kunst gehen muss. Der zweite Punkt ist mir auch ganz wichtig. Mit diesem Vertrag und dieser Vergabe bleiben wir in den Kriterien, die wir uns selber als Klimaschutzkonzept gegeben haben. Im Bereich der Ge- werbeimmobilien gehen wir sogar über den Standard hinaus, und das finde ich, ist erst mal ein faires Angebot. Und jetzt ist es wirklich die Frage, wollen wir noch ein besonderes Objekt haben als Leuchtturm, Sie hatten es ja so formuliert, Herr Dr. Cremer, oder nehmen wir dieses Geld nicht lieber vom Investor und machen damit an einer anderen Stelle, setzen an der anderen Stelle das Klimaschutzkonzept um. Und das, denke ich, muss jetzt jeder von Ihnen ein Stück weit entscheiden. Die Alternativen liegen auf dem Tisch, und um mehr geht es jetzt hier auch nicht. Ich bin sehr dankbar, dass das jetzt hier keine Grundsatzdiskussion geworden ist, sondern es geht um Schritte auf einem gemeinsamen Weg, und da gibt es unterschiedliche Sprünge und große und kleinere Schritte oder Schritte an der einen Stelle, dafür größere an der anderen o- der umgekehrt und ich glaube, so sollten wir auch in Zukunft bei diesen Entscheidungen mitei- nander umgehen. Ich komme damit in die Abarbeitung und nehme zuerst den Änderungsantrag der GRÜNEN hier zur Abstimmung und bitte Sie um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. – 6 – Dann rufe ich auf den Änderungsantrag der LINKEN und bitte hier um Ihr Votum. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt die unveränderte Verwaltungsvorlage, und hier stimmen wir ab. – Das ist ja, wenn man die Enthaltungen entsprechend bewertet, ja eine Einstimmigkeit, vielen Dank. Damit können wir die Sache dort an der Stelle vorantreiben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2021