Vergabe der Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen - Pflegekatalog 2022 bis 2025, Lose 3 und 9
| Vorlage: | 2021/0956 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.08.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Gartenbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 28.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0956 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Vergabe der Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen - Pflegekatalog 2022 bis 2025, Lose 3 und 9 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 32 x vorberaten Gemeinderat 28.09.2021 25 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die Vergabe der Pflegearbeiten „Pflegekatalog“ in den Losen 3 und 9 im Stadtgebiet von Karlsruhe mit einer Gesamtsumme brutto für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 (i.H.v. 1,5 Mio. €). 2. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt entsprechend den unter Punkt „Finanzierung“ aufgeführten Bruttokosten 2022 je Kostenträger. Die Erhöhungen durch Lohnsteigerungen und Zusatzflächen sind im Haushalt jeweils zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Aufträge für die Lose 3 und 9 an den obgenannten Bieter zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja x Nein ☐ 1,5 Mio. € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja x Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja x positiv x negativ ☐ geringfügig x erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Vorbemerkungen Das Gartenbauamt ist für Pflege und Unterhalt von insgesamt 1.000 ha Pflegeflächen verantwortlich. Davon werden rund 500 ha von Fremdfirmen im Rahmen des Pflegekataloges 2022-2025 des Gartenbauamtes gepflegt. Die aktuell laufenden Pflegeverträge für den Pflegekatalog 2018-2021 laufen dieses Jahr aus, deshalb wurden im Januar 2021 die Pflegearbeiten (auch Pflegeleistungen genannt) für die Jahre 2022-2025 neu ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18.05.2021 die Vergabe der Pflegearbeiten des Pflegekatalogs 2022- 2025 der Lose 01-20 ohne Lose 3 und 9 zugestimmt. Mit der Ausschreibung der Pflegearbeiten, die im Januar stattgefunden hat, wurde für die Lose 3 und 9 keine wertbaren Angebote gefunden, deshalb wurden sie nochmals ausgeschrieben. Mit dieser Vorlage werden nur noch die offenen Pflegearbeiten des Pflegekatalogs vergeben. Beschreibung der Pflegearbeiten Mit der geplanten Ausschreibung werden verschiedene landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten wie Rasen mähen, Mähen wiesenähnlicher Grünflächen, extensive Wiesenpflege, Ausmähen, Hacken und Jäten, Laubaufnahme und Pflege der Dachgrünflächen ausgeschrieben. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Pflegearbeiten, die für die Jahre 2022-2025 ausgeschrieben wurden. Pflegeleistungen Pflegekatalog 2022-2025 Menge gesamt Menge Los 3 u. 9 Rasen mähen 64 ha 6,2 ha Mähen wiesenähnlicher Grünflächen 213 ha 21,9 ha Extensive Pflege von Wiesenflächen 100 ha 15,3 ha Ausmähen 14,5 ha 0,6 ha Jäten und Hacken von Gehölz- und Staudenflächen 31,5 ha 3,2 ha Laubaufnahme 101 ha 13 ha Pflege von Dachgrünflächen 5,6 ha 1,4 ha – 3 – Verfahren der Ausschreibung Die landschaftsgärtnerischen Pflegearbeiten des Pflegekatalogs 2022-2025 liegen oberhalb des definierten EU- Schwellenwertes im Jahr 2020 von 214.000 € (netto) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern. Daher hat das Gartenbauamt in Abstimmung mit dem ZJD, mit dem RPA und der ZVS die Pflegeleistungen EU-weit im offenen Verfahren und nach den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die mehrjährige Vergabe der obigen Pflegearbeiten hat sich aus wirtschaftlichen und verwaltungs- organisatorischen Gründen bewährt und soll deshalb auch für die Jahre 2022 bis 2025 beibehalten werden. Ergebnis der Ausschreibung An der EU-weiten Ausschreibung der Pflegearbeiten des Pflegekatalogs 2022-2025 haben nur zwei Firmen ihre Angebote für jeweils beide Lose im zentralen Vergabeportal (Subreport) eingestellt. Nach der eingehenden formellen und fachlichen Prüfung sind beide Angebote wertbar. Zuschlagkriterium ist ausschließlich der Preis. Da die Firma Wisag preislich das günstigere Angebot abgegeben hat, soll der Zuschlag in beiden Losen auf das Angebot der Firma Wisag erfolgen. Die Angebote liegen preislich bei den bisherigen Pflegekosten und werden als auskömmlich beurteilt. Die Firma Wisag hat im letzten Pflegekatalog 2018-2021 die Pflegeleistungen der Lose 2,4,11 und 14 durchgeführt. Die Pflegefirma ist somit dem Gartenbauamt bekannt und wird aufgrund der Erfahrungen als geeignet eingestuft. Los Firma Gesamtangebotssumme Brutto 2022-2025 in € (inkl. 19% MwSt) Los 3 und 9 Gesamtangebotssumme des zweiten Bieters „B“ im Vergleich 3 WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KGNL Mannheim 966.202 € 1.066.014 € 9 WISAG Garten- und Landschaftspflege GmbH & Co. KGNL Mannheim 556.692 € 787.613 € Summe 1.522.894 € 1.853.628 € Die Firma Wisag hat im Vergabeverfahren zulässigerweise eine Lohngleitklausel deklariert und somit wurden die Angebotsgesamtsummen mit prognostizierten Lohnsteigerungen von 0 Cent bis zu 175 Cent kalkuliert. Finanzierung Der Pflegekatalog 2022 - 2025 umfasst nicht nur die Unterhaltungspflege der öffentlichen Grünflächen des Gartenbauamtes, sondern auch die Unterhaltungspflege weiterer Dienststellen wie Tiefbauamt (TBA), Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) der Stadt Karlsruhe etc. und Dritter. Für diese Unterhaltungsarbeiten sind in den Haushaltsjahren 2022 – 2025 im Rahmen der Ergebnisrechnung für jedes Jahr die nachfolgenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Im Haushaltsentwurf 2022/2023 sind die Mittel bereits berücksichtigt. In der nachfolgenden Tabelle sind die benötigten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 gesamt und für Los 3 und 9 aufgeführt. Die Gesamtbruttokosten der kommenden Jahren 2023 – 2025 können sich aufgrund eintretender – 4 – Lohnerhöhungen und zusätzlicher Pflegeflächen durch Neubauten erhöhen. Deshalb erstellt das GBA zu Beginn der Pflegesaison eine jährliche Mittelbindungskalkulation. Kostenträger Kontierungsobjekt Bruttokosten nur Los 3 u. 9 für 2022 (inkl. 19% MwSt) Bruttokosten gesamt für 2022 in € (inkl. 19 % MwSt) 01 HGW - Gebäudewirtschaft 1.880.11.24 72.140 € 326.995 € 02 GBA Öffentl. Freizeitanlagen 1.670.55.10.02.01 31.029 € 221.025 € 03 GBA Öffentl. Grün-und Parkanlagen 1.670.55.10.01.01 109.468 € 542.708 € 08 TBA Gemeindestraßen 1.660.54.10.03.01 70.616 € 590.145 € 09 TBA Kreisstraßen 1.660.54.20.03.01 15.407 € 125.661 € 10 TBA Bundesstraßen 1.660.54.40.03.01 17.970 € 113.237 € 11 TBA Landesstraßen 1.660.54.30.03.01 29.357 € 97.408 € 12 TBA Parkierungseinrichtungen 1.660.54.60.03.01 11.220 € 36.519 € 13 Amt für Abfallwirtschaft AfA 95 € 14 / 15 Bäderbetriebe (Hallenb.) BB 29 € 16 Branddirektion Karlsruhe BRDIR 944 € 19 FBA Bestattungswesen FBA 830 € 23 Stadtentwässerung TBAE 7.040 € 24 Verkehrsbetriebe Karlsruhe VBK 6.279 € 26 Dritte (Private, Kirchen) SO 2.195 € 28 Stadtwerke Karlsruhe SWK 218 € 3.509 € 29 TBA V Bundesstraßen VR B 6.271 € 88.622 € 30 TBA V Landesstraßen VR L 3.096 € 18.597 € Ergänzende Erläuterungen zur CO 2 -Relevanz: In der Gesamtbilanz wird durch das Reduzieren der Pflegegänge bei den Pflegearbeiten weniger CO 2 ausgestoßen. Zusätzlich kann durch den höheren Anteil der extensiv gepflegten Wiesen mehr CO2 gebunden werden. Dh. die extensive Wiesenpflege hat eine doppelt positive Auswirkung, sie sorgt auf dem Stadtgebiet für ein besseres Klima und trägt auch zum Klimaschutz bei. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die losweise Vergabe der Pflegearbeiten „Pflegekatalog“ in den Losen 3 und 9 im Stadtgebiet von Karlsruhe mit einer Gesamtsumme brutto für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 (i.H.v. 1,5 Mio. €). 2. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt entsprechend den unter Punkt „Finanzierung“ aufgeführten Bruttokosten 2022 je Kostenträger. Die Erhöhungen durch Lohnsteigerungen und Zusatzflächen sind im Haushalt jeweils zu berücksichtigen. – 5 – 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Aufträge für die Lose 3 und 9 an den obgenannten Bieter zu erteilen.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 25 der Tagesordnung: Vergabe der Pflegearbeiten in den öffentlichen Grünanlagen - Pflegekatalog 2022 bis 2025, Lose 3 und 9 Vorlage: 2021/0956 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Hauptausschuss die losweise Vergabe der Pflegearbeiten „Pflegekatalog“ in den Losen 3 und 9 im Stadtgebiet von Karlsruhe mit einer Gesamtsumme brutto für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 (i. H. v. 1,5 Mio. €). 2. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt entsprechend den unter Punkt „Finanzierung“ aufgeführten Bruttokosten 2022 je Kostenträger. Die Erhöhungen durch Lohnsteigerungen und Zusatzflächen sind im Haushalt jeweils zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Aufträge für die Lose 3 und 9 an den obgenannten Bieter zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 25 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Hier können wir auch gleich entscheiden, nämlich ab jetzt. – Einstimmigkeit stelle ich fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Oktober 2021