Mittagsverpflegung für die städtischen Beschäftigten: Entwicklung eines Kantinenkonzepts

Vorlage: 2021/0947
Art: Anfrage
Datum: 02.08.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Südweststadt, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 47

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Interfraktionelle Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 02.08.2021 Vorlage Nr.: 2021/0947 Mittagsverpflegung für die städtischen Beschäftigten: Entwicklung eines Kantinenkonzepts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 47 x 1. Welchen Stellenwert hat für die Stadtverwaltung eine gesunde und kostengünstige Mittagsverpflegung für städtische Beschäftigte? 2. Wie viele Kantinen für die Mittagsverpflegung sowie weitere Verpflegungsangebote (z. B. Frühstücksangebote, Snacks) gibt es für die Beschäftigten der städtischen Ämter und Dienststellen? 3. An welchen Ämtern und Dienststellen sind sie angegliedert und wie groß ist jeweils ihr Einzugsgebiet für die Beschäftigten weiterer Dienststellen und Ämter? 4. Welche Dienststellen und Ämter haben bislang kein entsprechendes Angebot und haben durch eine größere Entfernung zu einem städtischen Angebot keinen praktikablen Zugang für ihre Mitarbeitenden zu einem Verpflegungsangebot? 5. Sieht die Stadtverwaltung aktuell einen Handlungsbedarf für eine Kantine oder Kooperation mit umliegenden Einrichtungen, um eine Mittagsverpflegung für die ca. 450 Beschäftigen der Sozial- und Jugendbehörde am neuen Standort „Rathaus an der Alb“ und die ca. 150 Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in der Steinhäuserstraße zu ermöglichen? Käme das ehemalige Restaurant „Ratatouille“ in Frage? 6. Wie ist die Mittagsverpflegung für die Mitarbeiter*innen der städtischen Gesellschaften geregelt? 7. Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung eines Kantinenkonzepts, um mehr Beschäftigten den Zugang zu einem gesunden und kostengünstigen Mittagessen zu ermöglichen? Die Stadt Karlsruhe ist eine der größten Arbeitgeberinnen der Region. Über 6.000 Mitarbeiter*innen sind bei der Stadt in einer der rund 60 Dienststellen und Ämter beschäftigt. Für viele Mitarbeiter*innen der Stadt ist ein Zugang zu einem gesunden und preisgünstigen Mittagessen ein wichtiger Teil ihrer Arbeitszufriedenheit. Kantinen mit einem guten Angebot sind auch soziale Orte, an denen die Mitarbeiter*innen sich treffen und informell austauschen können. Eine Leuchtturmeinrichtung dazu ist die Karlskantine im Technischen Rathaus, die aber nur die Innenstadt abdecken kann. Leider gibt es insgesamt zu wenige städtische Kantinen, so dass es bislang vom Zufall abhängt, ob Beschäftigte ein Kantinenangebot nutzen können. In den zentralen Lagen besteht zumindest die Möglichkeit, sich im Umfeld des Arbeitsplatzes mit einem Mittagessen zu versorgen. Allerdings gibt es deutliche Lücken, wie z. B. am neuen Standort der SJB in der Südweststadt, an denen es keine guten und gleichermaßen kostengünstigen Angebote gibt. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Gerade an diesem Standort wäre auch eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen denkbar (z.B. Bundesstaatsanwaltschaft, Arbeitsagentur, Staatliche Hochschule für Gestaltung). Die anfragestellenden Fraktionen sind sich dessen bewusst, dass keine flächendeckende Versorgungsstruktur möglich sein wird, aber mit einem konkreten Kantinenkonzept ließen sich sicher große Lücken schließen und die Essensversorgung für die städtischen Beschäftigten verbessern. Unterzeichnet von: Renate Rastätter Zoe Mayer Niko Riebel Dr. Iris Sardarabady Verena Anlauf Thorsten Frewer Karin Binder Mathilde Göttel Michael Haug Max Braun

  • STN Anfrage Mittagsverpflegung städtischer Beschäftigte
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur interfraktionellen Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL- Gemeinderatsfraktion Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion sowie ergänzende Fragen von Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0947 2021/0947/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: POA Mittagsverpflegung für die städtischen Beschäftigten, Entwicklung eines Kantinenkonzepts Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 47/47.1 x 1. Welchen Stellenwert hat für die Stadtverwaltung eine gesunde und kostengünstige Mittagsverpflegung für städtische Beschäftigte? Die Arbeitgeberin Stadtverwaltung Karlsruhe verfügt über mehrere städtische Kantinen. Zudem stehen in den einzelnen Dienststellen i.d.R. Küchen, Pausenräume oder naheliegende externe Essensangebote zur Verfügung, welche eine Mittagsverpflegung ermöglichen. Die städtischen Kantinen orientieren sich bei ihrem Angebot an der Nachfrage der Nutzer*innen. Mitarbeiter*innen im gewerblich-manuellen Bereich haben hier andere Präferenzen als Beschäftigte mit Bürotätigkeiten. Eine gesunde und kostengünstige Mittagsverpflegung hat für die Stadtverwaltung einen hohen Stellenwert. Hierbei wird ein gesundes Essen angestrebt, mit regionalen und saisonalen Produkten und der frischen Zubereitung der Speisen. Ein Fokus ist aber auch darauf zu richten, die Angebote zu einem angemessenen und stabilen Preis zu gestalten. 2. Wie viele Kantinen für die Mittagsverpflegung sowie weitere Verpflegungsangebote (z. B. Frühstücksangebote, Snacks) gibt es für die Beschäftigten der städtischen Ämter und Dienststellen? Ergänzend zu Frage 2: Zu welchen Konditionen (z.B. Preis pro Menü oder Preisspanne bei Komponentenwahl) wird insbesondere der Mittagstisch für die Beschäftigten angeboten? Gibt es die Möglichkeit zum Besuch der Kantinen durch externe Mitarbeiter*innen oder Beschäftigte anderer Betriebe von Landes- oder Bundesbehörden oder auch Betrieben der Privatwirtschaft? Wenn ja zu welchen Konditionen? Konditionen Möglichkeit Externer Konditionen Externer Kantinen Karlskantine Preisspanne 4 - 7 Euro Familienmitglieder, Rentner/Pensionäre, Externe von Bundesgerichtshof Gleicher Preis Externe i.d.R. mit Aufschlag Amt für Abfallwirtschaft Preisspanne Ja, externe Firmen und Gleicher Preis – 2 – 2 - 3,50 Euro Mitarbeitende anderer Ämter Friedhofs- und Bestattungsamt Preisspanne 4,50 – 7 Euro Ja, externe Firmen Gleicher Preis Zoo Preisspanne ab 3,50 Euro Ja, Handwerker, die im Zoo tätig sind Gleicher Preis Tiefbauamt Neureuter Straße (Verkehrslenkung) Preisspanne 3 - 5 Euro Keine - Weitere Verpflegungsangebote SJB Cafeteria Kaiserallee 4 Interimskantine für das Stadtplanungsamt und Teile des Tiefbauamtes während des Umbaus des technischen Rathauses 3. An welchen Ämtern und Dienststellen sind sie angegliedert und wie groß ist jeweils ihr Einzugsgebiet für die Beschäftigten weiterer Dienststellen und Ämter? Ansiedlung Einzugsgebiet Karlskantine Hauptamt Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, Amt für Stadtentwicklung, Bauordnungsamt, Dezernat 1,Dezernat 2, Dezernat 3, Dezernat 4, Dezernat 5, Dezernat 6, Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark, Gartenbauamt, Hauptamt, Kulturamt, Liegenschaftsamt, Personal- und Organisationsamt, Presse- und Informationsamt, Rechnungsprüfungsamt, Schul- und Sportamt, Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing, Stabsstelle Projektcontrolling, Stabsstelle Verwaltungs- und Managemententwicklung, Stadtkämmerei, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Umwelt- und Arbeitsschutz, Wirtschaftsförderung, Zentraler Juristischer Dienst, Gleichstellungsbeauftragte, Gesamtpersonalrat, Gesamtschwerbehindertenvertreter Amt für Abfallwirtschaft Amt für Abfallwirtschaft Bezirk Ost Tiefbauamt, Ordnungsamt, Branddirektion Friedhofs- und Bestattungsamt Friedhofs- und Bestattungsamt Zoo Zoo Zoo, Teilbereich Gartenbauamt – 3 – Tiefbauamt Neureuter Straße (Verkehrslenkung) Tiefbauamt Amt für Abfallwirtschaft Sozial- und Jugendbehörde Sozial- und Jugendbehörde Ergänzend zu Frage 3: Gibt es Kooperationen mit Kantinen anderer Betriebe des Landes/Bundes oder aus der Privatwirtschaft, die städtischen Mitarbeiter*innen Zugang und Teilnahme am Essen ermöglichen? Wenn ja, welche und wie sehen die Konditionen für die Stadt und für den/die einzelne*n Beschäftigten aus? Wenn nein, warum nicht? Das Hauptamt hat einen entsprechenden Vertrag mit dem Bundesgerichtshof, für die Teilnahme der dortigen Mitarbeiter*innen am Essensangebot der Karlskantine. Über entsprechende Kooperationen städtischer Ämter mit anderen Betrieben/Anbietern aus der Privatwirtschaft liegen keine Informationen vor. Während des seinerzeitigen Umbaus der Karlskantine bestand eine Kooperation mit dem Landratsamt bzw. mit dem seinerzeitigen Caterer im Gebäude Kriegsstraße 100 (ehemaliges Postscheckamt). 4. Welche Dienststellen und Ämter haben bislang kein entsprechendes Angebot und haben durch eine größere Entfernung zu einem städtischen Angebot keinen praktikablen Zugang für ihre Mitarbeitenden zu einem Verpflegungsangebot? Aktuell bestehen grundsätzlich keine städtischen Mittagessenangebote bei: Forstamt, Badisches Konservatorium, Bäderbetriebe, Branddirektion, Büro für Integration, Marktamt, Ordnungs- und Bürgeramt, OV Grötzingen, OV Hohenwettersbach, OV Neureut, OV Stupferich, OV Wettersbach, OV Wolfartsweier, Sozial- und Jugendbehörde, Stadtamt Durlach, Stadtjugendausschuss Ergänzend zu Frage 4: Wurden für die Fälle von fehlenden eigenen Angeboten oder zu großen Entfernungen zu städtischen Kantinen Kooperationsmöglichkeiten mit Einrichtungen von Landes-/ Bundesbehörden oder der Privatwirtschaft schon einmal geprüft? Wenn ja, warum kam eine Kooperation nicht zum Tragen? Wenn nein, warum nicht? Kooperationen mit Einrichtungen von Landes-/Bundesbehörden oder der Privatwirtschaft wurden immer wieder geprüft. Teilweise bestanden in der Vergangenheit auch Kooperationen, die von dortiger Seite gekündigt wurden. Die Stadt hat hierbei wenig Gestaltungsmöglichkeiten, da es in der Regel auch oft um wirtschaftliche Aspekte geht. Erschwerend ist in den letzten beiden Jahren hinzugekommen, dass externe Kantinen aufgrund der Corona- Lage nicht geöffnet haben bzw. der Zugang von „Gästen“ schlichtweg aus Gründen des Infektionsschutzes nicht gestattet wurde. – 4 – 5. Sieht die Stadtverwaltung aktuell einen Handlungsbedarf für eine Kantine oder Kooperation mit umliegenden Einrichtungen, um eine Mittagsverpflegung für die ca. 450 Beschäftigen der Sozial- und Jugendbehörde am neuen Standort „Rathaus an der Alb“ und die ca. 150 Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in der Steinhäuserstraße zu ermöglichen? Käme das ehemalige Restaurant „Ratatouille“ in Frage? Der grundsätzliche Handlungsbedarf für die Beschäftigten des Rathauses an der Alb sowie für die Beschäftigten in der Steinhäuserstraße wird gesehen. Es wird bereits seit geraumer Zeit an einer möglichen Lösung gearbeitet. Der Gesamtpersonalrat der Stadt ist hierbei eng eingebunden. Es wurden bereits verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich des neuen Standortes geprüft. Eigentümerin des Gebäudekomplexes in dem das ehem. Kantinenrestaurant Ratatouille untergebracht ist, ist die CEMAGG Management GmbH. Seitens der Stadt wurden bereits Kontakte zwischen möglichen neuen gewerblichen Betreibern und der genannten Firma hergestellt. Von einem Betrieb einer städt. Kantine bzw. der Anmietung der Räume durch die Stadt wird aus wirtschaftlichen Gründen und auch wegen der ungewissen weiteren Verwendung des Gebäudes abgesehen. In diese Überlegungen mussten auch die aktuellen haushalterischen Rahmenbedingungen mit einfließen. Perspektivisch ist denkbar, dass bei der zukünftigen Ausschreibung des Gastronomiebereiches der Europahalle (Abschluss der Umbauarbeiten voraussichtlich Mitte 2023) ein Kantinenbetrieb für das Beiertheimer Feld einbezogen werden kann, die KSBG ist bereits entsprechend informiert. 6. Wie ist die Mittagsverpflegung für die Mitarbeiter*innen der städtischen Gesellschaften geregelt? Im Bereich der Gesellschaften gibt es beim Städtischen Klinikum, bei den Stadtwerken sowie bei den Verkehrsbetrieben Mittagsverpflegung in Form eines Kantinenangebotes. Diese sind wie folgt geregelt: Klinikum: Die Preisspanne für die Gerichte/-menü liegen zwischen 3,80 – 5 Euro. Externe könne ebenfalls mit einem Aufpreis das Kantinenangebot wahrnehmen. Stadtwerke: Das günstigste Gericht liegt bei 3,20 – 3,80 Euro, weitere Gerichte zwischen 3,50 – 6 Euro. Externe könne ebenfalls mit einem Aufpreis das Kantinenangebot wahrnehmen. VBK: Aktuell wird die Kantine neukonzipiert. Bisher gab es Gerichte zwischen 3 – 7 Euro. Weiterhin werden Externe das Angebot mit einem Aufpreis wahrnehmen können. 7. Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung eines Kantinenkonzepts, um mehr Beschäftigten den Zugang zu einem gesunden und kostengünstigen Mittagessen zu ermöglichen? Siehe auch Antwort zu Frage 5. Abgeschlossene Arbeitspakete sind u.a. die Bestandsaufnahme städtischer Küchen und Kantinen, eine Mitarbeiter-Umfrage bei der Sozial- und Jugendbehörde und dem Ordnungsamt, Bestandsaufnahme externer Angebote im Bereich der Sozial- und Jugendbehörde und dem Ordnungsamt sowie die Prüfung von Möglichkeiten zur Abdeckung des Bedarfs in diesem Bereich. Für den Bereich des Rathauses an der Alb und für die Beschäftigten der Steinhäuserstraße und Südendstraße des Ordnungs- und Bürgeramtes und der Sozial- und Jugendbehörde besteht eventuell eine Interimslösung von mobilen Verkaufsständen im dortigen Bereich. Im Rathaus West, Kaiserallee 4, wird die dortige Kantine im Moment für einen Weiterbetrieb vorbereitet, um die unter Ziffer 2 erwähnte Interimslösung zu ermöglichen und insbesondere auch die erforderlichen hygienischen Standards für einen sicheren Betrieb einzuhalten. Weitere Möglichkeiten und insbesondere die Weiterentwicklung des Angebotes im Rahmen der Sozialleistungen der Arbeitgeberin der Stadt Karlsruhe werden an den haushalterischen – 5 – Rahmenbedingungen der nächsten Jahre ausgerichtet.

  • Protokoll GR TOP 47
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 43. Punkt 47 der Tagesordnung: Mittagsverpflegung für die städtischen Beschäftigten: Entwick- lung eines Kantinenkonzepts Anfrage: GRÜNE, DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2021/0947 Punkt 47.1 der Tagesordnung: Mittagsverpflegung für die städtischen Beschäftigten: Entwick- lung eines Kantinenkonzepts Ergänzungsanfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0947/1 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 47 und 47.1 auf und stellt fest, die Stellungnahmen der Verwaltung liegen vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. Oktober 2021