Weibliche Genitalverstümmelung: Beratung und Prävention

Vorlage: 2021/0942
Art: Antrag
Datum: 29.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 40

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 06.10.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 28.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0942 Weibliche Genitialverstümmelung: Beratung und Prävention Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 40 X Sozialausschuss 06.10.2021 X 1. Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Maßnahmen in Karlsruhe bereits ergriffen werden, um den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, kurz FGM) bekannt zu machen (z.B. Auslegen des Flyers in Praxen, Kliniken, Beratungsstellen, NGOs). 2. Die Stadtverwaltung zeigt auf, welche Beratungsstellen Frauen, die von Genitalverstümmlung betroffen sind, informieren und beraten. 3. Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung einer Beratungssprechstunde für Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, am Städtischen Klinikum. 4. Die Stadtverwaltung organisiert ein Vernetzungstreffen der relevanten Akteur*innen im Bereich Prävention, Information, Beratung und Nachsorge beim Thema weibliche Genitalverstümmelung (Schulsozialarbeiter*innen, Beratungsstellen wie ProFamilia, medizinische Fachkräfte, Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen, Hebammen, Migrant*innenvereine). Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, die lebenslange physische und psychische Folgen für die Betroffenen hat. Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums vom Juni 2020 sind in Deutschland knapp 68.000 Frauen und Mädchen betroffen, zwischen 2.800 und 14.000 Minderjährige sind davon bedroht. Um diese gefährdete Zielgruppe bei Reisen in die Herkunftsländer zu schützen, wurde ein Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung entwickelt, der über die Strafbarkeit in Deutschland informiert, auch wenn FGM im Ausland praktiziert wurde: (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/schutzbrief-gegen-weibliche- genitalverstuemmelung-179280) Zusätzlich zu den präventiven Maßnahmen gibt es in einigen Städten (z. B. Freiburg, München) spezielle Beratungsangebote und Sprechstunden in Kliniken und gynäkologischen Praxen mit dem Fokus auf der Diagnostik und der Behandlung sowie dem Umgang mit den psychischen Folgen und Traumata durch FGM. In Karlsruhe ist weibliche Genitalverstümmelung bisher weder bei der Prävention noch bei der Beratung als Thema präsent. Es ist notwendig, die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für dieses Thema zu schärfen. Begründung/Sachverhalt – 2 – Durch präventive und beratende Maßnahmen sollen Fachkräfte, Beratende und Betroffene sensibilisiert und informiert werden und so in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden. Unterzeichnet von: Dr. Iris Sardarabady Jorinda Fahringer Verena Anlauf Renate Rastätter Zoe Mayer Thorsten Frewer Aljoscha Löffler

  • StN Weibliche Genitalverstümmelung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0942 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD/GB Weibliche Genitalverstümmelung: Beratung und Prävention Gremium Termin TOP ö nö Sozialausschuss 06.10.2021 x Kurzfassung Weibliche Genitalverstümmelung ist eine der in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen. Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) breit an Beratungsstellen, Arztpraxen et cetera versendet. Innerhalb der Stadtverwaltung wurde er den zuständigen Dienststellen zugeschickt. Mit pro familia und Justice Project bieten in Karlsruhe zwei Fachberatungsstellen für Frauen, die von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen sind, Information und Beratung an. Beide Beratungsstellen arbeiten eng mit einem lokalen Netzwerk von Ärztinnen und Ärzten zusammen. Das Städtische Klinikum Karlsruhe wird sich bei steigendem Bedarf oder auf politischen Wunsch bei der Implementierung einer Beratungsstelle in der Region Karlsruhe konzeptionell und bei der Umsetzung eines niederschwellige Beratungsangebots beteiligen. Für das Jahr 2022 plant die Gleichstellungsbeauftragte, die Bearbeitung des Themas „Weibliche Genitalverstümmelung“ mit einem „Auftakt-Netzwerktreffen“ für die relevanten Akteurinnen und Akteure im Bereich Prävention, Information, Beratung und Nachsorge zu starten. Die Konzeptentwicklung für das Thema „Weibliche Genitalverstümmelung“ schließt sich an. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt durch Dez. 5 mit Städtischem Klinikum Karlsruhe – 2 – Ergänzende Erläuterungen Zu 1: Die Stadtverwaltung stellt dar, welche Maßnahmen in Karlsruhe bereits ergriffen werden, um den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, kurz FGM) bekannt zu machen (zum Beispiel Auslegen des Flyers in Praxen, Kliniken, Beratungsstellen, NGOs): Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Schutzbrief gegen Genitalverstümmelung intensiv beworben. Er wurde über Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, in Newslettern und Fachgremien weit gestreut. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung keine umfassenden Maßnahmen ergriffen, um den Schutzbrief bekannt zu machen. Auf Nachfrage bestätigte beispielsweise Pro Familia als externe Fachberatungsstelle, dass sie diese Informationen auf mehreren Wegen erhalten habe und entsprechend ihrer fachlichen Autonomie in ihre Arbeit integriere. Auch innerhalb der Verwaltung wurden Informationen zum Schutzbrief zwischen Fachstellen weitergegeben. Seit Oktober 2020 werden im Rückgriff auf Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe Informationen zur weiblichen Genitalverstümmelung zusammengefasst und auf medizinische, juristische und soziale Leistungen hingewiesen. Diese wurden bisher noch nicht um Informationen zum Schutzbrief erweitert. Die Stadt Karlsruhe wirkt hier in Abstimmung mit dem Sozialministerium auf eine entsprechende Ergänzung hin. Der Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung ist Bestandteil der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe, die federführend von der Gleichstellungsbeauftragten koordiniert und das Thema explizit aufgreifen wird. Die Bekanntmachung des Schutzbriefes wird im Zuge der Umsetzung der Istanbul- Konvention und in der Zusammenarbeit mit spezialisierten und allgemeinen Beratungs- und Hilfeangeboten fortgesetzt und sowohl zielgruppenorientiert als auch breit an Multiplikatorinnen gestreut. Zu 2: Die Stadtverwaltung zeigt auf, welche Beratungsstellen Frauen, die von Genitalverstümmlung betroffen sind, informieren und beraten: Von Genitalverstümmelung betroffene Frauen finden in Karlsruhe Hilfe und Beratung. Allen Fachstellen und einschlägigen Beratungsstellen ist das Thema weibliche Genitalverstümmelung bekannt. Hilfe finden betroffene Frauen sowohl bei pro familia Karlsruhe - eine Gynäkologin bietet Beratung und Information an - als auch beim Justice Project Karlsruhe. Hier werden betroffene Frauen aufgeklärt, beraten und bei gesundheitlichen Problemen gezielt an kooperierende Frauenärztinnen vermittelt. Die Frauenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen Karlsruhe, die Frauenberatungsstelle Karlsruhe und der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe sind mit einzelnen beziehungsweise mit keinen Fällen zum Thema weibliche Genitalverstümmelung konfrontiert. Die Nachfrage bei der Schwangerschaftsberatung im Gesundheitsamt/Landratsamt Karlsruhe ergab, dass es dort bislang keine konkreten Anfragen betroffener Frauen zum Thema FGM gegeben hat. Sollte das Thema im Rahmen einer Schwangerschaftsberatung aufkommen, verweisen die Beraterinnen an das Städtische Klinikum Karlsruhe. Die Vernetzung zwischen den einzelnen Fach- und Beratungsstellen findet – auch zum Thema weibliche Genitalverstümmelung - informell statt. Bislang sind keine Vernetzungs- und Austauschstrukturen für diesen Themenbereich etabliert. Es besteht bei allen Fach- und Beratungsstellen der Wunsch nach einer professionalisierten Vernetzung, die Strukturen etabliert und verstetigt. Eine umfassende Erhebung und Analyse der Netzwerkstrukturen wird im Rahmen der Projektstelle Istanbul-Konvention durch die Gleichstellungsbeauftragte durchgeführt. – 3 – Die Internetseite der Stadt Karlsruhe bietet unter der Rubrik Bürgerdienste einen Überblick zum Thema Weibliche Genitalverstümmelung. Dort finden sich auch Verlinkungen zu überregionalen Ansprechpartnerinnen, Beratungsstellen und Vereinen, zum Beispiel Terre des Femmes. Bundesweit berät auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in 17 Sprachen, in Gebärdensprache und in Leichter Sprache kostenfrei von Genitalverstümmelung betroffene Frauen. Zu 3: Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung einer Beratungssprechstunde für Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind, am Städtischen Klinikum: Das Städtische Klinikum Karlsruhe schildert die bisherige und aktuelle Situation wie folgt: In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin betrifft dieses Thema vor allem Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund aus den entsprechenden Gebieten. Insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 sowie danach abnehmend wurden Menschen mit Flüchtlingshintergrund aus den entsprechenden Gebieten am Klinikum behandelt. Allerdings ist bisher bei keiner Patientin in der Kinder- und Jugendklinik eine Genitalverstümmelung bekannt geworden. In der Frauenklinik hingegen wurde im Jahr 2014 eine Patientin in Zusammenarbeit mit einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie behandelt, um das Genital zu rekonstruieren. In sehr seltenen Einzelfällen wird eine Genitalverstümmelung bei Patientinnen in der Schwangerschaft beobachtet, die zur Geburt zum Klinikum kommen. Auch wenn dieses für die betroffenen Frauen hochrelevante Thema bisher am Städtischen Klinikum Karlsruhe zahlenmäßig keine große Rolle gespielt hat, ist davon auszugehen, dass bei diesem äußerst sensiblen Thema betroffene Patientinnen meist nicht eigeninitiativ eine Beratung ansprechen. Sollte sich ein steigender Bedarf abzeichnen oder politisch eine Initiative zur Implementierung einer Beratungsstelle in der Region Karlsruhe beschlossen werden, wird sich das Städtische Klinikum konzeptionell und bei der Umsetzung eines niederschwellige Beratungsangebots beteiligen. Zu 4: Die Stadtverwaltung organisiert ein Vernetzungstreffen der relevanten Akteur*innen im Bereich Prävention, Information, Beratung und Nachsorge beim Thema weibliche Genitalverstümmelung (Schulsozialarbeiter*innen, Beratungsstellen wie pro familia, medizinische Fachkräfte, Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen, Hebammen, Migrant*innenvereine): Die Bestands- und Bedarfserhebung zur zukünftigen Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe findet unter der Federführung der Gleichstellungsbeauftragten statt. Relevante Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Sektoren, aus spezifischen Fachstellen sowie allgemein ausgerichtete Hilfsdienste werden dabei einbezogen. In diesem Kontext kann ermittelt werden, welcher Bedarf gesehen wird, sich über bereits bestehende Netzwerkstrukturen hinausgehend zu vernetzen, um Prävention, Schutz und Beratung für von weiblicher Genitalverstümmelung bedrohte oder betroffene Mädchen und Frauen voranzutreiben. Hierbei kann an das 2018 abgeschlossene Modellprojekt „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“ von pro familia angeknüpft werden. Wie im Gemeinderat in der Sitzung vom 22. Juni 2021 dargestellt, wird das Thema „Weibliche Genitalverstümmelung“ im Rahmen der Istanbul-Konvention ab Sommer 2022 von der Gleichstellungsbeauftragten bearbeitet. Die Gleichstellungsbeauftragte, plant die Bearbeitung des Themas „Weibliche Genitalverstümmelung“ mit einem „Auftakt-Netzwerktreffen“ für die relevanten Akteurinnen und Akteure („Schulsozialarbeiter*innen, Beratungsstellen wie pro familia, medizinische Fachkräfte, Gynäkolog*innen, Kinderärzt*innen, Hebammen, Migrant*innenvereine“) im Bereich Prävention, Information, Beratung und Nachsorge zu starten. Da „Weibliche Genitalverstümmelung“ kulturell oder religiös begründet wird, ist auch die Einbeziehung von Religionsgemeinschaften und vom Arbeitskreis Migrationsbeirat angedacht. – 4 –

  • Protokoll GR TOP 40
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 36. Punkt 40 der Tagesordnung: Weibliche Genitalverstümmelung: Beratung und Prävention Antrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0942 Beschluss: Behandlung im Sozialausschuss am 6. Oktober 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 40 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. Oktober 2021