Auftragsvergabe für die mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern

Vorlage: 2021/0930
Art: Beschlussvorlage
Datum: 27.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.09.2021

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Auftragsvergabe Reinigung Abfallwertstoffbehälter
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0930 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Auftragsvergabe für die mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 11 X zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe für die mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern für die Jahre 2022 und 2023 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kurz Entsorgung GmbH für die Dauer von zwei Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 612.964,24 EURO (brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 612.964,24 EURO 306.482,12 EURO Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Gegenstand des Verfahrens Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger beauftragt einen Dritten mit der tourenbegleitenden mobilen Reinigung von Abfallwertstoffbehältern für Bioabfall sowie mit der stationären Reinigung von Abfallwertstoffbehältern (Müllbehälter) aller Abfallfraktionen auf dem Betriebsgelände des Anlagenverbund Ost. Es wird mit einer Stückzahl von ca. 112.000 Abfallwertstoffbehältern für die tourenbegleitende Reinigung und ca. 7.200 Abfallwertstoffbehältern für die stationäre Reinigung kalkuliert. Es werden jeweils nur gereinigte Tonnen berechnet. Die Reinigung findet im Zeitraum vom 04. April 2022 bis spätestens 28. Oktober 2022 sowie vom 17. April 2023 bis spätestens 27. Oktober 2023 statt. 2. Auftragswertschätzung Aufgrund von Markterkundungen wurde der voraussichtliche Auftragswert durch die Fachabteilung auf ca. 353.000 EURO (netto) bzw. ca. 420.000 EURO (brutto) geschätzt. 3. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert in Höhe von 214.000 EURO netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VGV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 11. Mai 2021. Die Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeinformationssystem „subreport ELVIS“, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 13. Mai 2021 sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 21. Mai 2021. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 10. Juni 2021, 10 Uhr gingen Angebote von vier Bietern ein. 4. Prüfung und Wertung Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung ergibt sich folgendes Ergebnis. Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 Bieter 1 410.716,00 EURO Ausschluss 2 Kurz Entsorgung GmbH 612.964,24 EURO 3 Bieter 3 796.895,40 EURO 4 Bieter 4 882.875,28 EURO Das Angebot von Bieter 1 muss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung (VGV) aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. In der Leistungsbeschreibung waren für die tourenbegleitende Reinigung der Abfallwertstoffbehälter ausschließlich Fahrzeuge mit der Abgasnorm EURO 6 zugelassen. Das Angebot von Bieter 1 beinhaltete jedoch auch Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse EURO 4 und EURO 5. Wegen Nichterfüllung der Mindestkriterien erfolgt der Ausschluss von Bieter 1. – 3 – Die verbleibenden drei Angebote werden zur Wertung zugelassen. Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Firma Kurz Entsorgung GmbH, Mühläckerstraße 26, 71642 Ludwigsburg mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 612.964,24 EURO (brutto) zu erteilen. 5. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Hauptausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro bis 2.000.000 Euro zuständig. 6. Finanzielle Auswirkungen Die für die Auftragsvergabe erforderlichen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 eingestellt. Plankonto 42700000 PSP: 1.700.53.70.09.02 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe für die mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern für die Jahre 2022 und 2023 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kurz Entsorgung GmbH für die Dauer von 2 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 612.964,24 EURO (brutto) zu schließen.

  • Protokoll TOP 11 HA
    Extrahierter Text

    Niederschrift 22. Sitzung Hauptausschuss 21. September 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 11 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die mobile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern Vorlage: 2021/0930 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe für die mo- bile tourenbegleitende und stationäre Reinigung von Abfallwertstoffbehältern für die Jahre 2022 und 2023 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kurz Entsorgung GmbH für die Dauer von 2 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 612.964,24 EURO (brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) möchte wissen, warum die Stadt das nicht selbst mache. Wurde bei diesem Konzept, welches Frau Bürgermeisterin Lisbach angesprochen habe, geprüft, ob diese Tä- tigkeiten Sinn machten? Bürgermeisterin Lisbach präzisiert, man habe nicht jede einzelne Tätigkeit, die vergeben werde, geprüft. Hier gehe es um Müllladende. Diesen wolle man eine adäquate Beschäftigung bieten. Gleichzeitig sei man auch gefragt, im Rahmen der Fluktuation Stellen abzubauen. Dazu gebe es ein ganzheitliches Konzept. Im November werde man dies im Ausschuss vorstellen. Das Amt für Abfallwirtschaft vergebe sehr viele Tätigkeiten nach außen. Bei der Biotonnenreinigung habe man, als man es damals beschlossen habe, eine ausführliche Vorlage gemacht, was es für die Preise bedeute, wenn man es vergebe oder selbst mache. Damals habe man sich grundsätzlich entschieden, es zu vergeben. Man empfehle dringend, dabei zu bleiben. – 2 – Stadtrat Hock (FDP) weist auf die Berichterstattung in den BNN hin. Dort stehe, dass der Land- kreis nicht von der roten auf die gelbe Tonne umstelle. In der damaligen Abstimmung im Ge- meinderat sei man der Meinung gewesen, dass es alternativlos sei, dass es keine andere Mög- lichkeit gebe. Mittlerweile habe man sich in die Sachlage eingelesen. Man sei nicht der Meinung, dass es abstimmungsreif gewesen sei. In diesem Zusammenhang kündige er einen Antrag für den Gemeinderat an, um dort neu zu diskutieren. Seine Fraktion habe sich damals enthalten, weil man sich unsicher gewesen sei. Wenn man damals schon gewusst hätte, was man umsetzen müsse und was man nicht umsetzen müsse, dann hätten einige hier im Gemeinderat anders ab- gestimmt. Der Vorsitzende sagt zu, es noch einmal aufzurufen. Man habe ebenfalls einigen Klärungsbedarf. Er halte die Vorgehensweise, dass man nur mit einem Anbieter verhandeln dürfe, für fragwürdig. Es sei jedoch so, dass unterschiedliche Ausgangssituationen zu unterschiedlichen Ergebnissen führten. Dann könne die Empfehlung, die man dem Gemeinderat gegeben habe, aus der Aus- gangssituation in Karlsruhe richtig sein, während es in Karlsruhe-Land eine andere Ausgangssitu- ation sei. Es komme auf alle Fälle noch einmal ins Gremium, bevor etwas unterschrieben oder festgelegt werde. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) bestätigt die Aussage von Herrn Hock. Es sei so dargestellt worden, dass man keine Alternative habe. Daher habe man zugestimmt. Hätte man gewusst, dass dem nicht so ist, hätte seine Fraktion dagegen gestimmt. Bürgermeisterin Lisbach führt aus, über die endgültige Abstimmungsvereinbarung werde der Gemeinderat noch entscheiden. Sie gehe davon aus, dass BDS es weiter kategorisch ablehne, diese Wertstofftonne weiterzuführen. Trotzdem habe man bei BDS nachgefragt, was es kosten würde, wenn man alle Mehrkosten für Sortierung und Fehleinwürfe übernehmen würde. Auch dies werde man dem Gemeinderat vorlegen. Dann könne völlig neu entschieden werden. Man habe sich sehr intensiv mit anderen Landkreisen und deren Systemen auseinandergesetzt, auch mit dem, was im Landkreis Karlsruhe verhandelt wurde. Stadtrat Hofmann (CDU) präzisiert, es gehe nicht nur darum, was der Landkreis mache. Stadtrat Cramer habe klar gesagt, wenn wir das so machen, wie bisher, werde es gerade in größeren Wohnblocks zu Chaos führen. Von daher müsse man sich überlegen, was es uns wert sei. Seine Fraktion habe nur deswegen zugestimmt, weil es hieß, es sei gesetzeskonform, man könne nichts anderes machen. Ihm sei wichtig, jetzt keine Entscheidung zu treffen. Mit einer Beratung im Aus- schuss zeige er sich einverstanden. Bürgermeisterin Lisbach stellt klar, einfach so weitermachen wie bisher gehe nicht. Die Leicht- verpackungen gingen in die Systemführerschaft der BDS. Man sei gezwungen sich mit BDS auf alles Weitere zu einigen. Im Verpackungsgesetz sei dies festgelegt. BDS habe kategorisch abge- lehnt, die Wertstofftonne weiterzuführen. Wenn man entsprechendes Geld in die Hand nehme, bekomme man jedoch alles. Darüber müsse man reden. Nach dem derzeitigen Verhandlungs- stand mit BDS habe man keine andere Möglichkeit, es sei denn, man kaufe sich ganz viel zusätz- lich ein. Stadtrat Hock (FDP) weist darauf hin, er habe damals explizit gefragt, ob es nur bei der Stadt Karlsruhe ausverhandelt sei. Die Aussage sei gewesen, es sei ausgehandelt, es gehe nicht anders. – 3 – Wenn man aber sehe, dass es andere Kommunen ähnlicher Größenordnung auch hinbekommen, dann müsse man sich fragen, warum es dort gehe. Der Vorsitzende entgegnet, nach der Vorgabe, dass man sich mit BDS einigen müsse und nach dem bisherigen Verhandlungsstand, habe BDS kein anderes Angebot gemacht. Man könne nach- fragen, was man drauflegen müsse. Es gehe nicht um die Größe der einzelnen Städte oder Kreise, sondern es gehe um die Ausgangssituation. Bürgermeisterin Lisbach ist wichtig, die Ausgangssituationen seien komplett unterschiedlich. Jede einzelne öffentliche Einrichtung sei unterschiedlich zu betrachten. Es sei eine sehr komplexe Materie. Aber es gebe Gründe, warum BDS gesagt habe, man werde die Wertstofftonne nicht weiterführen. Man werde alles noch einmal darlegen. Dann könne der Gemeinderat entschei- den. Der Vorsitzende meint, man sollte sich vielleicht auch einmal Gedanken machen, ob das System wirklich zielführend sei. Er halte es für schwierig, dass jeder Kreis für sich mit einem zugewiese- nen Partner etwas vereinbaren solle. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 30. September 2021