Auftragsvergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/0928 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.09.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0928 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Auftragsvergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 21.09.2021 10 X zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 sowie 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe für die Dauer von maximal vier Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 1.516.500,30 Euro (brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 1.516.500,30 € brutto 190.400,00 € brutto Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand der Ausschreibung ist die Auftragsvergabe eines Vertrages zur „Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe“. Der bestehende Vertrag zur Beseitigung von Ölspuren läuft mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 ordnungsgemäß aus. Die möglichen Verlängerungsoptionen wurden bereits ausgeschöpft. Hieraus begründet sich der Bedarf einer Neuausschreibung für die vorgenannte Leistung. Die Vertragsgestaltung soll konzeptionell unverändert bleiben, da sich das bisherige Vertrags- und Abwicklungsmodell bewährt hat. 2. Auftragswertschätzung Die Auftragsvergabe teilt sich kostenseitig in bekannte und unbekannte Verursacher auf. Hinsichtlich der Fallzahlentwicklung und Entwicklung der Kosten pro Fall wird von einem kalkulatorischen Auftragswert von ca. a) bekannte Verursacher ca. 120.000 Euro (netto) pro Jahr b) unbekannte Verursacher ca. 180.000 Euro (netto) pro Jahr ausgegangen. Bei der Auswertung der Fallzahlen der vergangenen drei Jahre wurde ersichtlich, dass es eine deutliche Steigerung der Fälle von unbekannten Verursachern gibt. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ist von ca. 210 bis 240 Einsätzen pro Jahr auszugehen. Hiervon sind ca. 100 bis 110 Fälle bekannte Verursacher und 100 bis 130 Fälle unbekannte Verursacher. Hieraus ergibt sich bei der geplanten Laufzeit von vier Jahren (Laufzeit 24 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) ein Auftragswert von 1.200.000 Euro netto und 1.428.000 Euro brutto. Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich nur 720.000 Euro (netto) für unbekannte Verursacher haushaltsrelevant sind. Die Forderungen hinsichtlich der Kosten für bekannte Verursacher werden abgetreten und sind vom künftigen Auftragnehmer beizutreiben. Nur bei vollständigem Forderungsausfall können Schadensfälle gegebenenfalls dem städtischen Haushalt angelastet werden. Dies war in der vergangenen Vertragsperiode nicht der Fall und kann mit hoher Wahrscheinlichkeit grundsätzlich höchstens auf seltene Einzelfälle zutreffen. 3. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert in Höhe von 214.000 Euro (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VGV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 28. Mai 2021. – 3 – Die Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeinformationssystem „subreport ELVIS“, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 30. Mai 2021 sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 4. Juni 2021. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 29. Juni 2021, 11 Uhr, ging ein Angebot von einer Bietergemeinschaft ein. 4. Prüfung und Wertung Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung wurde das Angebot zur Wertung zugelassen. Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe 1.516.500,30 Euro Davon entfallen 761.600 Euro (brutto) auf die Kosten für Einsätze bei unbekannten Verursachern, welche auf jeden Fall von der Stadt zu tragen sind. Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe, Georg-Friedrich-Straße 2, 76131 Karlsruhe für den Zeitraum von maximal 4 Jahren (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 1.516.500,30 Euro (brutto) zu erteilen. 5. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Hauptausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro bis 2.000.000 Euro zuständig. 6. Finanzielle Auswirkungen Die für die Auftragsvergabe erforderlichen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant. Für die Folgejahre ist eine Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen: Plankonto 42900000 PSP: 1.700.54.50.01.01.01 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss: 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Beseitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 sowie 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025) zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Bietergemeinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe für die Dauer von maximal vier Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 1.516.500,30 Euro (brutto) zu schließen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 22. Sitzung Hauptausschuss 21. September 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 10 der Tagesordnung: Auftragsvergabe zur Beseitigung von Ölspuren beziehungsweise vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Karlsruhe Vorlage: 2021/0928 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Be- seitigung von Ölspuren bzw. vergleichbaren Betriebsstoffen und anderen Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen und sonstigen Havarien auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtge- biet Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 sowie 1. Ja- nuar 2025 bis 31. Dezember 2025) zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Bieterge- meinschaft Ölschadenzentrale Karlsruhe für die Dauer von maximal vier Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 1.516.500,30 Euro (brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) möchte wissen, warum die Stadt das nicht selbst mache. Herr Backhaus (AfA) erklärt, es sei preiswerter, es auszuschreiben. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist darauf hin, man werde die Umverpackungsentsorgung verlie- ren. Dadurch gingen einige Aufgaben für das Amt für Abfallwirtschaft verloren. Sei es dann nicht an der Zeit, neue Aufgaben für die Mitarbeitenden zu suchen? Wäre dies eine Möglichkeit, um die Mitarbeitenden zu halten? – 2 – Bürgermeisterin Lisbach entgegnet, man sei an der Erarbeitung eines Konzeptes, welches weit- gehend fertiggestellt sei. Es gebe eine ganze Menge Überlegungen dazu. Die wolle man gerne im Ausschuss diskutieren. Die Ölspurenbeseitigung halte man jedoch nicht für geeignet, um Mitar- beitende der derzeitigen Wertstoffsammlung damit zu befassen. Der Vorsitzende sagt zu, die Anregung aufzunehmen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. September 2021