Verhinderung von Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe der Volkswohnung

Vorlage: 2021/0913
Art: Anfrage
Datum: 16.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 44

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 15.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0913 Verhinderung von Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe der Volkswohnung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 44 x 1. Welche persönlichen Daten werden von Bewerber*innen beim Wohnungsvergabeverfahren der Volkswohnung aufgenommen? Bitte Nennung der Kategorien. a) Werden beispielsweise Daten wie Nationalität, Migrationshintergrund, Deutschkenntnisse oder Hartz-IV-Bezug der Wohnungssuchenden erfasst? Wird Auftreten und Erscheinung der Bewerber*innen vermerkt? 2. Nach welchen Kriterien werden Wohnungen bei der Volkswohnung vergeben? a) Gibt es Kategorien, die zur internen Bewertung, wie z.B. Zielgruppendefinitionen, genutzt werden? b) Gibt es Anweisungen in einzelnen Wohnungsanlagen bestimmten Zielgruppen keine Wohnung anzubieten bzw. gibt es für bestimmte Zielgruppen Quoten, die in einzelnen Wohnungsanlagen nicht überschritten werden sollen? c) Spielen Kriterien wie Nationalität, Migrationshintergrund, Deutschkenntnisse oder Hartz-IV-Bezug bei der Wohnungsvergabe eine Rolle? Welche? d) Gibt es Kategorien, die zur internen Bewertung, wie z.B. Zielgruppendefinitionen, genutzt werden? 3. Werden von Seiten der Volkswohnung aktiv Maßnahmen ergriffen, um eine Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe aufgrund Namen, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sozialem Status, oder sexueller Orientierung zu verhindern? 4. Gibt es Beschwerdemöglichkeiten im Falle einer vermeintlichen Diskriminierung? Gibt es innerhalb der Volkswohnung eine Anlaufstelle für Betroffene? a) Wie viele Fälle von Beschwerden bezüglich Diskriminierung bei der Volkswohnung sind innerhalb der letzten fünf Jahre bekannt? 5. Wie werden Mitarbeitende bezüglich der Kommunikation mit Wohnungssuchenden geschult? Gibt es Anti-Diskriminierung-Schulungen? a) Wird die Vergabepraxis auf mögliche Ungleichbehandlung untersucht? Wie geschieht dies? b) Gibt es einen (regelmäßigen) Austausch mit der Anti-Diskriminierungstelle Karlsruhe? 6. Welche Programme bzw. Aktivitäten bei der Volkswohnung gibt es, um sicherzustellen, dass speziell Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt wenig Möglichkeiten haben (bspw. Wohnungslose, Hartz-IV-Empfänger*innen, Alleinerziehende, Frauen (mit Kindern) aus dem Frauenhaus, Geflüchtete,...) eine Wohnung zu mieten, bei der Volkswohnung eine Wohnung erhalten? a) Welche Gruppen erfahren bei der Wohnungsvergabe besondere Beachtung? – 2 – Begründung: Die Berichte über die systematische rassistische Diskriminierung von Wohnungssuchenden bei der Brebau in Bremen, einer öffentlichen Wohnungsgesellschaft, sind schockierend. Interne Dokumente offenbaren, wie Interessent*innen dort in rassifizierende Kategorien einsortiert und von der Wohnungsvergabe ausgeschlossen werden: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/rassismus-vorwuerfe-diskriminierung- wohnungssuche-brebau-bremen-100.html Aber auch in anderen Städten sorgten die Ungleichbehandlung von Bewerber*innen, vor allem mit vermeintlich ausländisch klingendem Namen, durch kommunale Wohnungsgesellschaften für Schlagzeilen: https://taz.de/Diskriminierung-auf-dem-Wohnungsmarkt/!5105759/ https://taz.de/Diskriminierung-in-Hamburg/!5387684/ https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1119/diskriminierung-auf-dem- wohnungsmarkt-lauter-absagen-fuer-bin-guo-111909.htm In vielen Fällen erfolgt eine Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verdeckt, anhand vorgeschobener Gründe oder aufgrund ungerechter Kriterien. Doch auch hinter vermeintlich objektiven Auswahlkriterien kann sich Diskriminierung verbergen, so führt etwa ein höheres Mietniveau in begehrten Wohnlagen zu einem Ausschluss von Menschen mit Sozialhilfebezug. Auch ein first-comes-first-serve Verfahren, bedeutet eine Benachteiligung von Interessent*innen, welche erst noch auf eine Übernahmebestätigung des Jobcenters warten müssen. Obwohl eine Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verboten ist, ist sie vor allem für Menschen mit Migrationsgeschichte Alltag: Bei einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gaben 35 Prozent an solche Erfahrungen gemacht zu haben. Diese Benachteiligung hat ganz konkrete Folgen: Menschen mit Migrationshintergrund wohnen durchschnittlich in schlechter ausgestatteten Wohnungen. Ihnen steht eine geringere Wohnfläche zur Verfügung und sie zahlen mitunter für die gleiche Wohnqualität höhere Mieten. Bessere Wohngegenden bleiben ihnen oft verschlossen. Eine öffentliche Wohnungsgesellschaft wie die Volkswohnung muss hier ihrer Verantwortung besonders gerecht werden und aktiv gegen eine Benachteiligung vorgehen. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder

  • StN Anfrage Diskriminierung Wohnungsvergabe
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    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Verhinderung von Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe der Volkswohnung DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0913 Verantwortlich: Dez.6 Dienststelle: VoWo Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 44 ☒ ☐ Vorbemerkung Die Volkswohnung hat im April 2019 ihren Vermietungsprozess neu organisiert und ein Vermietungskonzept entwickelt. In diesem Zug wurde zum Beispiel „Wartezeit“ als Vergabeprinzip abgeschafft und stattdessen ein digitales Losverfahren umgesetzt. Zudem wurde der Prozess digitalisiert und eine DSGVO-konforme Löschroutine hinterlegt. Ebenfalls abgeschafft wurden das persönliche Kennenlernen und die Erfassung des Gesuchs durch die Volkswohnung. Mietinteressentinnen und Mietinteressenten hinterlegen digital ein Mietgesuch. Ein Kennenlernen erfolgt erst sehr viel später im Vermietungsprozess. Die Volkwohnung hat das Ziel, den Zugang zu Wohnraum fair zu organisieren und hat aus diesem Grund als zentrales Steuerungselement ein regelmäßiges Monitoring der Vermietung eingeführt. Viermal im Jahr wird abgeglichen, ob die Sozialstrukturdaten des Mietinteressentenpools (mit aktuell ca. 10.000 hinterlegten Gesuchen) den Sozialstrukturdaten der vermieteten Wohnungen entsprechen. Bislang zeigt sich ein relativ ausgeglichenes Bild oder eine leichte Bevorzugung von Gruppen, die auf dem freien Wohnungsmarkt weniger Chancen haben. So gaben zum Beispiel 13 % der Interessentinnen und Interessenten an, „ohne Einkommen“ zu sein. 21 % der Wohnungen wurden hingegen an Menschen ohne eigenes Einkommen vermietet. Die erfassten Daten besitzen zudem sozialplanerische Aussagekraft und werden eingesetzt, um den Bestand bedarfsgerecht zu entwickeln und an den Anforderungen der Wohnungssuchenden auszurichten. 1. Welche persönlichen Daten werden von Bewerber*innen beim Wohnungsvergabeverfahren der Volkswohnung aufgenommen? Bitte Nennung der Kategorien. Da ein Mietgesuch vom Bewerbenden selbst digital aufgegeben wird, werden seitens der Volkswohnung keine weiteren Daten zusätzlich erfasst. Bei der digitalen „Selbsterfassung“ werden folgende Daten abgefragt: • Angaben zum Wohnungswunsch • Anzahl Erwachsener und Kinder • Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum • Adresse, Telefonnummern und E-Mail-Adresse • Staatsangehörigkeit • Haushaltsnettoeinkommen und Einkommensart • Name und Geburtsdatum weiterer Vertragspartnerinnen und Vertragspartner • Übernahme der Miete durch das Jobcenter • Umzugsgrund • Anforderungen an Barrierefreiheit • Gab es bereits ein Mietverhältnis bei der Volkswohnung Stellungnahme zur Anfrage – 2 – a) Werden beispielsweise Daten wie Nationalität, Migrationshintergrund, Deutschkenntnisse oder Hartz- IV-Bezug der Wohnungssuchenden erfasst? Wird Auftreten und Erscheinung der Bewerber*innen vermerkt? Nationalität wird als Kategorie bei der Selbsterfassung abgefragt. Diese Erfassung dient der Selbstkontrolle der Volkswohnung, um mögliche strukturelle Diskriminierung erkennen zu können. Migrationshintergrund oder Deutschkenntnisse werden zu keinem Zeitpunkt des Vermietungsprozesses erfasst – gleiches gilt für einen Hartz-IV-Bezug. Bei der Kategorie Einkommenssituation kann „ohne Einkommen“ angegeben werden. 2. Nach welchen Kriterien werden Wohnungen bei der Volkswohnung vergeben. a) Gibt es Kategorien, die zur internen Bewertung, wie z. B. Zielgruppendefinitionen genutzt werden? Nein. Es gibt keine Kategorien, mit denen Interessentinnen und Interessenten „bewertet“ werden. b) Gibt es Anweisungen in einzelnen Wohnungsanlagen bestimmten Zielgruppen keine Wohnung anzubieten bzw. gibt es für bestimmte Zielgruppen Quoten, die in einzelnen Wohnungsanlagen nicht überschritten werden sollen? Nein. Es gibt keine Anweisung dieser Art. c) Spielen Kriterien wie Nationalität, Migrationshintergrund, Deutschkenntnisse oder Hartz-IV-Bezug bei der Wohnungsvergabe eine Rolle? Welche? Nein. Nationalität, Migrationshintergrund oder Deutschkenntnisse sind keine Kriterien, die im Vermietungsprozess eine Rolle spielen. Bei Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern wird bei Interesse an einer Anmietung zu gegebenem Zeitpunkt überprüft, ob die Miete durch das Jobcenter übernommen wird. d) Gibt es Kategorien, die zur internen Bewertung, wie z. B. Zielgruppendefinitionen, genutzt werden? Nein, es gibt keine „internen Bewertungskategorien“. 3. Werden von Seiten der Volkswohnung aktiv Maßnahmen ergriffen, um eine Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe aufgrund Namen, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung zu verhindern? Durch verschiedene Maßnahmen wird versucht, Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe zu minimieren und im besten Fall zu verhindern. Kernelement ist das oben erwähnte Vermietungsmonitoring; es würde gravierende strukturelle Diskriminierungen aufzeigen. Zudem wirkt sich vermutlich die Selbsterfassung des Gesuchs und der Einsatz eines digitalen Losverfahrens positiv aus. Regelmäßige Anti-Bias- oder Anti-Diskriminierungs-Schulungen für Mitarbeitende sind in Planung. Eine allgemeine AGG-Schulung durchlaufen bereits heute alle Mitarbeitenden. 4. Gibt es Beschwerdemöglichkeiten im Falle einer vermeintlichen Diskriminierung? Gibt es innerhalb der Volkswohnung eine Anlaufstelle für Betroffene? Grundsätzlich wird jede Beschwerde – unabhängig zu welchem Thema – im System erfasst und bearbeitet. Beschwerden hinsichtlich Diskriminierung werden durch das Sozialmanagement des Unternehmens bearbeitet. Allerdings ist diese Zuordnung extern nicht kommuniziert. a) Wie viele Fälle von Beschwerden bezüglich Diskriminierung bei der Volkswohnung sind innerhalb der letzten fünf Jahre bekannt? Eine Auswertung der Beschwerden nach Diskriminierung ist derzeit nicht möglich. Erfahrungsgemäß und nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden gab es in den letzten Jahren jedoch nicht mehr als ein bis zwei Fälle pro Jahr. 5. Wie werden Mitarbeitende bezüglich der Kommunikation mit Wohnungssuchenden geschult? Gibt es Anti-Diskriminierung-Schulungen? Alle Mitarbeitenden durchlaufen verpflichtend eine AGG-Schulung. Darüber hinaus plant die Volkswohnung, künftig regelmäßige Anti-Bias-oder Anti-Diskriminierungs-Schulungen einzuführen. a) Wird die Vergabepraxis auf mögliche Ungleichbehandlungen untersucht? Wie geschieht dies? – 3 – Die Vergabepraxis wird durch das bereits erwähnte Vermietungsmonitoring, das pro Quartal durchgeführt wird, überprüft. Die Ergebnisse werden in einer Routinebesprechung zwischen Bereichsleitung und Teamleitungen analysiert. b) Gibt es einen (regelmäßigen) Austausch mit der Anti-Diskriminierungsstelle Karlsruhe? Es gibt einen fallbezogenen Austausch zwischen der Anti-Diskriminierungsstelle und dem Sozialmanagement der Volkswohnung. 6. Welche Programme bzw. Aktivitäten bei der Volkswohnung gibt es, um sicherzustellen, dass speziell Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt wenig Möglichkeiten haben (bspw. Wohnungslose, Hartz-IV-Empfänger*innen, Alleinerziehende, Frauen (mit Kindern) aus dem Frauenhaus, Geflüchtete,...) eine Wohnung zu mieten, bei der Volkswohnung eine Wohnung erhalten? Um Menschen mit erschwertem Zugang zu Wohnraum mit diesem zu versorgen, arbeitet die Volkswohnung seit vielen Jahren mit einem Kontingentansatz und der Trägervermietung. Das bedeutet, dass ca. 10 % der freiwerdenden Wohnungen aus der normalen Vermietung herausgelöst werden und entweder direkt an soziale Träger vermietet werden oder an Interessentinnen und Interessenten, die von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern vorgeschlagen werden. Hier ist an erster Stelle die langjährige Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wohnungssicherung zu nennen. a) Welche Gruppen erfahren bei der Wohnungsvergabe besondere Beachtung? Durch die Kontingente werden aktuell vor allem Menschen aus der Obdachlosigkeit – häufig Alleinerziehende - mit Wohnraum versorgt. Hier ist vor allem das Projekt „Wohnung sucht Mieter“ mit der Fachstelle Wohnungssicherung zu nennen. In kleinerem Umfang nennt der Soziale Dienst der Stadt Karlsruhe Interessentinnen und Interessenten, die sich aus ganz unterschiedlichen Gründen in einer prekären Wohnsituation befinden. Durch die Trägervermietung erhalten Menschen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen Zugang zu Wohnraum. Zudem Menschen die obdachlos waren und durch Träger der Obdachlosenhilfe begleitet werden. Im Standardvermietungsprozess gibt es zudem Vorgaben, die sicherstellen, dass der Wohnraum familiengerecht und hinsichtlich körperlicher Einschränkungen bedarfsgerecht vermietet wird.

  • Protokoll GR TOP 44
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    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 40. Punkt 44 der Tagesordnung: Verhinderung von Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe der Volkswohnung Anfrage: DIE LINKE. Vorlage: 2021/0913 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. Oktober 2021