Strategie: Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27

Vorlage: 2021/0909
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Schulbeirat (öffentlich)

    Datum: 28.07.2021

    TOP: 2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage_Strategie: Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote
    Extrahierter Text

    1 Anlage Stadt Karlsruhe Dezernat 3/Schul- und Sportamt Strategie zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 A. Grundschule 4 1. Ganztagsgrundschule 4 2. Halbtagsschule 4 3. Hort 5 4. Ergänzende Betreuung (EB) 5 5. Flexible Nachmittagsbetreuung 5 B. Modulare Schulkind-Bildungs- und Betreuungsangebote 6 1. Einzelmodule im Rahmen des Schulangebots 6 2. Ferienmodul 6 3. Jugendhilfeangebot 6 4. Graphische Darstellung 7 C. Schlussfolgerungen 8 D. Weiteres Vorgehen 8 1. Grundschulen 8 2. Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem 8 3. Projektstruktur 9 3 Einleitung Ab dem Schuljahr 2026/27 soll für Grundschülerinnen und Grundschüler bis zum Beginn der fünften Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot gelten. Der Rechtsanspruch wird in der ersten Klassenstufe wirksam und wächst sukzes- sive bis zum Schuljahr 2029/30 in alle vier Klassenstufen auf. Der Rechtsanspruch bein- haltet nach heutigem Stand folgende Eckpunkte: – 5 Tage/Woche – 8 Stunden/Werktag – Klassenstufen 1-4 – Ferienangebot mit Ausnahme von 4 Wochen Schließzeit Ziel ist die Zusammenfassung aller bestehenden Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen in städtischer Trägerschaft, neben der Ganztagsgrundschule, in einem modularen Konzept „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“ Alle Module (außer Ganztagsgrundschule) sollen einzeln in einem Anmeldeportal ge- bucht werden können. Die Eckpfeiler eines modularen, ganztägigen Bildungs- und Betreuungssystems für Grundschulkinder ruhen auf den beiden Säulen „Ganztagsgrundschule“ und „Schul- kindbetreuung“. SKiBB Aus pädagogischen, räumlichen und finanziellen Gründen kann an jeder Grundschule entweder die Säule „Ganztagsgrundschule“ oder die Säule „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“ eingerichtet werden. Die folgend beschriebenen, bestehenden Systeme werden in das Zweisäulenmodell inte- griert. Ganztagsgrundschule (Wahl- oder verbindliche Form) Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (Ergänzung zur Halbtagsschule) 4 A. Grundschulen 1. Ganztagsgrundschule Die Ganztagsgrundschule kann in der Wahl- oder in der verbindlichen Form angeboten werden. Von den 21 Ganztagsgrundschulen in Karlsruhe werden zurzeit 19 in Wahlform und zwei in verbindlicher Form geführt. Die aktuell gültige Rahmenkonzeption und Richtlinie „Ganztagsangebote für Grund- schulkinder“ sieht vor, dass die Ganztagsgrundschule an vier Tagen - grundsätzlich von Montag bis Donnerstag - mit jeweils acht Zeitstunden täglich stattfindet. Anmerkung: Die mögliche Variante des Landes Baden-Württemberg an 3 Tagen mit jeweils 8 oder 7 Stunden entspricht nicht den künftigen Vorgaben des geplanten Rechtsanspruchs des Bundes (8-Stundenmodell an 5 Tagen). Im Dreitagesystem wird an dem zu bestim- menden freien Nachmittag keine Betreuung angeboten. Das 7-Stundenmodell würde auch bedeuten, dass für diese eine Stunde (8. Stunde) ein passendes Bildungs- und Betreuungsmodul entwickelt werden müsste. Die Stadt finanziert grundsätzlich pro Ganztagsklasse/-gruppe eine pädagogische Fach- kraft. Die Höhe ist abhängig von ihrem zeitlichen Einsatz beziehungsweise vom zeitli- chen Bedarf und bewegt sich zwischen 0,58 und 1,00 Vollzeitwerten. Anpassungs-/Änderungsvorschläge in „SKiBB“: – Es kann zwischen dem 4-Tagemodell mit 8 Stunden oder dem 3-Tagemodell mit 8 Stunden gewählt werden. 2. Halbtagsschule Die Halbtagsschule in Baden-Württemberg garantiert „Unterricht/Betreuung“ von der zweiten bis einschließlich der fünften Unterrichtsstunde. Ergänzend hierzu bietet unter anderem die Stadt Karlsruhe als Schulträgerin vor dem Unterricht und nach dem Unterricht bis 13 oder 14 Uhr die Ergänzende Betreuung (EB) an, grundsätzlich ohne Mittagessen. Des Weiteren wird von freien Trägern nach dem Unterricht die flexible Nachmittagsbetreuung angeboten. Ein weiterer Betreuungsbau- stein sind die Horte, die zum Bereich der Jugendhilfe gehören. Anpassungs-/Änderungsvorschläge in „SKiBB“: – Die verschiedenen bestehenden Bildungs- und Betreuungsformen werden in „SKiBB“ integriert. Wahlform Verbindliche Form 3 Tage mit 8 Stunden oder 4 Tage mit 8 Stunden (bisher) 3 Tage mit 8 Stunden oder 4 Tage mit 8 Stunden (bisher) 5 3. Hort Horte und Horte an der Schule sind eine Einrichtung der Jugendhilfe, die einen Erzie- hungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag haben und eine Betriebserlaubnis des KVJS be- nötigen. Die Angebote richten sich vorwiegend an Kinder von alleinerziehenden oder berufstätigen Eltern. Die Konzeptionen der Horte sehen dabei auch eine regelmäßige Anwesenheit der Kinder vor. Sie bieten an 5 Tagen kostenpflichtige Betreuungsange- bote von 12 bis 17 Uhr an, teilweise auch vor Unterrichtsbeginn. Anpassungs-/Änderungsvorschläge in „SKiBB“: – Grundsätzlich wird das Hortangebot Teil des modularen Bildungs- und Betreuungs- systems. – Für die Horte, die Teil des modularen Bildungs- und Betreuungssystems werden, ist keine Betriebserlaubnis des KVJS mehr notwendig. – Spezielle Angebote der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe im Bereich der ambu- lanten und teilstationären Jugendhilfeangebote können bei Bedarf in der jetzigen Form erhalten bleiben. Hierfür ist dann eine Betriebserlaubnis des KVKS notwendig. – Gebäude und Personal bleiben im Bildungs- und Betreuungssystem. – Die Bezeichnungen „Hort“ und „Hort an der Schule“ werden nicht mehr explizit ver- wendet. – Die Schülerschaft, für die die Hortangebote konzipiert sind, könnte mit verstärktem Personaleinsatz in die allgemeinen Gruppen integriert werden. Unter dem Gesichts- punkt „Inklusion“ wäre dies im Einzelfall zu prüfen. 4. Ergänzende Betreuung (EB) Die EB wird durch die Stadt (Schul- und Sportamt und Sozial- und Jugendbehörde) und durch freie Träger an 5 Tagen/Woche angeboten. Sie findet vor dem Unterricht ab 7.30 Uhr und nach dem Unterricht bis 13 oder 14 Uhr statt, grundsätzlich ohne Mittagessen. Anpassungs-/Änderungsvorschläge in „SKiBB“: – Die EB wird Modul der SKiBB. – Das Personal bleibt im Bildungs- und Betreuungssystem. – Die Bezeichnung „EB“ wird nicht mehr explizit verwendet. 5. Flexible Nachmittagsbetreuung Die flexible Nachmittagsbetreuung findet an 5 Tagen/Woche statt. Anbieter nach der Halbtagsschule sind aktuell der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (StJA) und die Kinder-Stadtkirche (KSK). Anbieter nach der Ganztagsschule (16-17.30 Uhr) sind aktuell das Schul- und Sportamt (SuS), der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe und die Kinder-Stadtkirche. Anpassungs-/Änderungsvorschläge in „SKiBB“: – Die flexible Nachmittagsbetreuung wird Teil des „SKiBB“. – Das Personal bleibt im Bildungs- und Betreuungssystem. 6 – Die Bezeichnung „Flexible Nachmittagsbetreuung“ wird nicht mehr explizit verwen- det. B. Modulare Schulkind-Bildungs- und Betreuungsangebote 1. Einzelmodule SKiBB SKiBB-Angebote setzen einheitliche Vorgaben voraus. Dies bedeutet, dass – jedes Modul kostenpflichtig ist, – jedes Modul einzeln gebucht werden kann, – Anbieter die Stadt oder freie Träger sind, – es Ziel ist, dass nur ein Anbieter pro Standort für alle Module verantwortlich ist und – die Anmeldung und Abrechnung für Nutzer und Anbieter zentral und digital erfolgt. Module: Jedes Modul ist von Montag bis einschließlich Freitagnachmittag buchbar. 1) Morgenmodul 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn. 2) Mittagsmodul mit Mittagessen 12-14 Uhr 3) Lernmodul 14 bis 15.30 Uhr 4) Spielmodul 15.30 bis 17 Uhr 2. Ferienmodul Die Ferienangebote sind bisher unterschiedlich geregelt. Für Kinder der Halbtagsschule konnten Angebote bei freien Trägern oder im Hort, falls bei einem Hort angemeldet, ge- nutzt werden. Für Ganztagskinder bietet das SuS während der Ferienzeit in 7 Wochen Bildungs- und Betreuungsangebote an. Horte bieten ebenfalls Bildungs- und Betreu- ungsangebote an während der Ferienzeit bei 26 Schließtagen im Jahr. Anpassungs-/Änderungsvorschläge in „SKiBB“: – Die Ferienangebote finden während 10 Wochen in der gesamten Ferienzeit für Ganztags- und Halbtagskinder statt. Angeboten werden sie durch SuS und/oder freie Träger. 3. Jugendhilfeangebot Jugendhilfeangebote im Bereich „Inklusion“ beziehen sich nicht ausschließlich auf die Horte, sondern betreffen beispielsweise auch die Eingliederungshilfe. Durch den fort- schreitenden Ausbau der Ganztagsangebote wird es immer schwieriger, ambulante und teilstationäre Jugendhilfeangebote mit den Anforderungen des Schulalltags in Einklang zu bringen. Es muss geprüft werden, wie Jugendhilfeangebote weiterentwickelt werden können, um diese eventuell in den Schulalltag integrieren zu können. Kinder und Jugendliche, die ein Jugendhilfeangebot in Form eines Hortplatzes in An- spruch nehmen, können in SKiBB integriert werden. 7 Im Rahmen der Inklusion erscheint es sinnvoll, grundsätzlich keine speziellen Gruppen für diese Kinder und Jugendlichen einzurichten. Den Bedürfnissen dieser Personen- gruppe kann Rechnung getragen werden, wenn diese in das modulare Schulkind-Bil- dungs- und Betreuungssystem integriert werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit der all- gemeine Betreuungsschlüssel für Gruppen mit diesen Kindern und Jugendlichen erhöht wird. Ambulant, teilstationär untergebrachte Kinder und Jugendliche sowie Hortkinder, die nicht in SKiBB integriert werden können, bleiben im bestehenden System. Für diese Angebote gelten weiterhin die Anforderungen des KVJS. 4. Graphische Darstellung Schulbetrieb Ganztagsschule (Wahl-/verbindliche Form) - 4-Tagemodell mit 8 Stunden oder - 3-Tagemodell mit 8 Stunden Halbtagsschule (mit SKiBB) Diese Module können ergänzend zum Schulbetrieb von Montag bis einschließlich Freitagnachmittag gebucht werden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Morgenmodul ab 7.30 Uhr bis Unterrichtsbeginn Mittagsmodul Lernmodul Spielmodul Spielmodul Ganztagskonzeption der jeweiligen Schule (Beim 3-Tagemodell findet an einem Nachmittag keine Betreuung statt) Ferienmodul – 10 Wochen/Jahr 8 C. Schlussfolgerungen Die Umsetzung der Konzeption bedeutet grundsätzlich folgendes für alle Grundschulen:  Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden nicht mehr untergliedert in „Hortan- gebote“, Ergänzende Betreuung“ und „Flexible Nachmittagsbetreuung“.  Halbtagsgrundschulen können ab dem Schuljahr 2026/27 in Abstimmung mit ihren Gremien wählen, ob sie als Angebot die Ganztagsgrundschule oder die Modularen Schulkindangebote einführen wollen.  Standorte mit bestehenden Ganztagsgrundschulen in Wahlform können keine zu- sätzlichen Bildungs- und Betreuungsangebote, über die Ergänzende Betreuung und den Freitagnachmittag hinaus, anbieten.  An Ganztagsgrundschulen in verbindlicher Form besteht zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs kein weiterer Handlungsbedarf.  Die Horte und die Horte an der Schule werden Teil des modularen Schulkind Bil- dungs- und Betreuungssystems, soweit dies möglich ist. D. Weiteres Vorgehen 1. Grundschulen An den bisherigen beiden Standorten der Ganztagsgrundschulen in verbindlicher Form bleiben die bestehenden Strukturen erhalten. Eltern, deren Kinder in einem dieser Schulbezirke wohnen und nicht dieses Ganztagsgrundschulmodell wünschen, müssen wie bisher einen Schulbezirkswechsel beantragen. Ganztagsgrundschulen in Wahlform können bis zum Schuljahr 2026/27 ihr Ganz- tagskonzept evaluieren und mit allen Beteiligten, einschließlich des Elternbeirats beraten und entscheiden, in welcher Form der künftige Bildungs- und Betreuungsbedarf abge- deckt werden soll. Für Ganztagsgrundschulen in Wahlform und für Halbtagsgrundschulen bestehen folgende Optionen: (1) Die Ganztagsschule in Wahlform bleibt bestehen mit der Möglichkeit, vom 4- auf das 3-Tagemodell umzustellen (2) Die Ganztagsschule in Wahlform entwickelt sich zur verbindlichen Form mit einem 3- oder 4-Tagemodell (3) Die Ganztagsgrundschule wird zur Halbtagsgrundschule mit einem modularen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (4) Die Halbtagsgrundschule bleibt eine Halbtagsgrundschule mit einem modularen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (5) Die Halbtagsgrundschule entwickelt sich zur Ganztagsgrundschule in Wahl- oder verbindlicher Form mit einem 3- oder 4-Tagemodell 2. Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem Die erfolgreiche Umsetzung des „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystems“ für Grundschulkinder erfordert konkrete Absprachen mit allen Beteiligten. Es müssen trä- gerübergreifend einheitliche Standards mit allen Beteiligten festgelegt werden beson- ders für die Bereiche 9 – Gruppengrößen – Personaleinsatz/-schlüssel – Entgelterhebungen – Anbieter pro Standort – Raumkonzeption/-standards – Mittagessen – Ferienangebote – Platzvergabe. 3. Projektstruktur Bei Bedarf werden Unterarbeitsgruppen eingerichtet, beispielsweise zu den Themen Die einzelnen Arbeitsgruppen, in denen auch die freien Träger mitwirken, erarbeiten für alle Detailfragen Lösungsvorschläge, die anschließend in der Lenkungsgruppe diskutiert und entschieden werden und dann in die Gesamtkonzeption einfließen. In Zeiten der Corona-Pandemie können Besprechungen nicht im Rahmen von Präsenz- veranstaltungen durchgeführt werden. Der städtischen Gremien werden regelmäßig über den Sachstand informiert. Stand: 1. Juni 2021 Lenkungsgruppe Dez.3, SuS, SJB, StJA, POA Kerngruppe Dez.3, SuS, SJB, StJA, POA, StK, HGW, IT-Amt, SPC PR SuS, PR SJB, GKK, GEB Schulen, Geschäftsführende SL GS, SSA Personal Finanzen Anmeldeportal Bildungsgerechtigkeit Räume Verortung Horte Projektleitung SuS (Herr Karl) Arbeitsgruppen .............

  • Strategie Rechtsanspruch 2025
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0909 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SuS Strategie: Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkin- der ab dem Schuljahr 2026/27 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 28.07.2021 2 X vorberaten Gemeinderat 28.09.2021 12 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die schrittweise Erarbeitung der Konzeption „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ab dem Schuljahr 2026/27 soll ein Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot für Grundschü- lerinnen und Grundschüler gelten. Beginnend mit den Schülerinnen und Schülern der 1. Klassenstufe soll jedes Jahr eine Klassenstufe hinzukommen, so dass ab dem Jahr 2029 ein individueller Rechtsanspruch für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 greift. Aufgrund dieses ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruchs wurde das Konzept „Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“entwickelt (s. Anlage). Dieses Konzept soll sicherstellen, dass die Stadt Karlsruhe den Rechtsanspruch für Grundschulkinder erfüllt. Das Konzept basiert auf der Idee, dass für alle Grundschulen ein durchgängiges einheitliches Konzept gege- ben ist. Dies betrifft die Punkte • Bezeichnung der Angebote ohne Anbieternennung • Betreuungszeiträume • Personalausstattung • Entgeltstruktur Damit fällt beispielsweise ein bisheriger Grund für einen Schulbezirkswechel weg, der mit höheren Kosten für Bildungs- und Betreuungsangebote der zum Schulbezirk gehörenden Grundschule begründet wurde. Der Konzeption liegen folgende Grundsätze zugrunde: 1. Es stehen die beiden Modelle „Ganztagsgrundschule“ und „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“ zur Wahl. 2. Die Ganztagsgrundschule kann in Wahl- oder verbindlicher Form mit der 3 oder 4 Tage-Variante und jeweils 8 Stunden pro Tag gewählt werden. 3. Die Hortangebote werden Teil des modularen Systems SKiBB. Es wird geprüft, ob Kinder mit besonde- rem Bildungs- und Betreuungsbedarf in das modulare System im Sinne von „Inklusion“ integriert wer- den können. Einzelne Jugendhilfeangebote wie ambulante und teilstationäre Gruppen bleiben bei Be- darf in der bisherigen Form bestehen. 4. Die „Ergänzende Betreuung (EB)“ wird Teil von SKiBB. 5. Das System der „Flexiblen Nachmittagsbetreuung“ bildet die Grundlage für SKiBB. 6. Die einzelnen Module von SKiBB können einzeln gebucht werden. Die Anmeldung und Abrechnung (außer der Ganztagsschule) wird über ein digitales Portal, analog des Kitaportals erfolgen. Ferienange- bote gibt es für 10 Wochen im Jahr für Halbtags- und Ganztagsschülerinnen und -schüler. Details dieser richtungsweisenden Konzeption werden unter Einbeziehung aller Beteiligten in Arbeitsgrup- pen ausgearbeitet. Dies betrifft zum Beispiel die Bereiche „Finanzen“ und „Personal“, denn es muss berück- sichtigt werden, was es finanziell bedeutet, dass alle Anbieter die gleiche Preisstruktur haben und für alle eine einheitliche Personalausstattung vorgesehen ist. Nach einer Beschlussfassung zur Einführung des „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystems (SKiBB)“ ist vorgesehen, dass sich die am Schulleben Beteiligten aller Grundschulen mit dieser Konzeption auseinander- setzen und die für ihre Schule geeignete Grundkonzeption - Ganztagsgrundschule oder SKiBB - auswählen. Die bereits bestehenden Ganztagsgrundschulen sollen diesen Entscheidungsprozess ebenfalls durchlaufen. Diese Schulen haben schon Erfahrungen und können die pädagogischen Vorteile einer Ganztagsschule dar- legen. Hinzu kommt der Aspekt, dass die Stadt zusätzlich zum Lehrpersonal für jede Ganztagsklasse/- gruppe eine Erziehungskraft stellt. – 3 – Jede Grundschulgemeinschaft, bestehend aus Lehrer- und Elternschaft sowie den Schulkindern, kann mehrheitlich entscheiden, ob sie das Modell einer Ganztagsschule oder das flexible Model „Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“ bevorzugt. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs handelt es sich um eine neue kommunale Pflichtaufgabe. Zur Schaffung der erforderlichen strukturellen und personellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser komplexen Aufgabe wurde von Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup ein Projektauftrag erteilt. Aktuell ist vorgesehen, dass der Bund sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten der Länder für den Aufbau der benötigten Infrastruktur beteiligt. Auch an den laufenden Betriebskosten soll sich der Bund beteiligen. Finanziert werden soll dies durch eine Umverteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Länder. So sollen ab 2030 rund 960 Millionen Euro jährlich an die Länder fließen. Die Länder selbst müssen nach Schätzungen je nach Bedarf an Betreuungsplätzen zusätzlich zwischen 2,2 und 3,4 Milliarden Euro jährlich für die Betriebskosten aufbringen. Zur Frage, in welcher Höhe Kosten beispielsweise in den Bereichen „Personalkosten“ und „Baumaßnah- men“ auf die Stadt Karlsruhe zukommen, kann gegenwärtig noch keine konkrete Aussage erfolgen. Die Stadt Karlsruhe wird sich auf Städtetagsebene dafür einsetzen, dass bei der Einführung des Rechtsan- spruchs das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die schrittweise Erarbeitung der Konzeption „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“.

  • Protokoll GR TOP 12, 13, 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13- Punkt 12 der Tagesordnung: Strategie: Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreu- ungsangebote für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 Vorlage: 2021/0909 Punkt 13 der Tagesordnung: Pilotprojekt „Ganztagsangebot für Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen“ Vorlage: 2021/0803 Punkt 14 der Tagesordnung: Gesamtbetreuungskonzeption der Stadt Karlsruhe für Angebote im Rahmen der flexiblen Nachmittagsbetreuung für Schulkinder Vorlage: 2021/0912 Beschluss: TOP 12: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die schrittweise Erarbeitung der Konzeption „Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)“. TOP 13: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Schulbeirat und im Migrationsbeirat den Zwi- schenbericht zum Pilotprojekt „Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler in Vorberei- tungsklassen“ zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von drei weiteren Stellen für Freiwil- lige im Sozialen Jahr (FSJ) zur Ausweitung des Projekts „Ganztagsangebote für Vorbereitungs- klassen“ ab dem Schuljahr 2022/23. TOP 14: Der Gemeinderat bestätigt nach Vorberatung im Schulbeirat, dass die Angebote der genannten Träger und bei Bedarf weiterer Träger im Rahmen der Gesamtbetreuungskonzeption für die flexible Nachmittagsbetreuung der Stadt Karlsruhe erfolgen. – 2 – Abstimmungsergebnis: TOP 12: Mehrheitliche Zustimmung (2 Enthaltungen) TOP 13: Einstimmige Zustimmung. TOP 14: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende setzt nach der Pause um 17:26 Uhr die Sitzung fort, ruft die Tagesordnungs- punkte 12, 13 und 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Schul- beirat am 28. Juli 2021 und im Migrationsbeirat am 30. Juni 2021. Bis auf eine Partei oder eine Fraktion wird das in einem gemeinsamen Redebeitrag verarbeitet. Eine Fraktion kann sich ja dann in der zweiten Runde zu dem anderen einzelnen Tagesord- nungspunkt melden. Ich glaube, dass es trotzdem die Diskussion vereinfacht. Bürgermeister Lenz: Was für 10 Jahre liegen hinter uns oder was für ein Jahrzehnt. Ich sage nur Stichwort kommunale Bildungs- und Betreuungsplanung, aber nicht nur Planung, sondern auch Umsetzung. Ich nenne nur ein Beispiel, die dabei waren vor über 10 Jahren, da hatten wir 3 Ganztagesgrundschulen, jetzt sind wir bei über 20 und so könnte ich noch das eine oder andere anführen, welch doch fulminantes Jahrzehnt hinter uns liegt. Sie konnten ja durch den Vermitt- lungsausschuss im Bundesrat zuletzt noch mitbekommen, dass wir ja auch wieder ein Jahrzehnt vor uns haben, denn es ist ja schon atemberaubend, wenn ich das mal so salopp formulieren darf, dass wir einen Rechtsanspruch heute ins Visier nehmen in Anführungszeichen, der am Ende des Jahrzehnts dann in Gänze umgesetzt werden soll, aber ich glaube, das spricht für uns in Karlsruhe, dass wir Strategien rechtzeitig aufsetzen. Heute, und das ist der richtige Ausdruck, legen wir Ihnen ein Strategiepapier vor, das natürlich nicht vollständig jetzt alles praktisch um- fasst, denn wir werden den Weg wie immer gemeinsam gehen mit den beteiligten Ämtern, den Schulen, den Eltern, allen, die da mittun. Ich darf Ihnen einfach noch mal vor Augen führen, was das Jahrzehnt für eine gesellschaftliche Veränderung gebracht hat. Schon allein mit dieser Zahl, im Schuljahr 2019/20 nahmen etwa 81 Prozent der Kinder im Grundschulalter an einem über die Halbtagesschule hinausgehenden Bildungs- und Betreuungsangebot teil. Davon war natürlich vor zehn Jahren in der Dimension nicht die Rede. Ja, der Rechtsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 entweder über die Säule Ganztagesschule in verbindlicher oder offener Angebotsform, mit dem Schwerpunkt ganzheitli- cher Bildungsangebote oder eben über die Säule Halbtagsschule plus Module des, und jetzt lernen wir alle ein neues Wort, haben ja noch ein bisschen Zeit, das auswendig zu können, Schulkindbildungs- und Betreuungssystem und das haben wir jetzt SKIBB abgekürzt, eben auch mit dem Schwerpunkt vielfältige Freizeitpädagogik, denn wir haben nicht vergessen, der Stadt- jugendausschuss ist auch mit am Start. Zu den zentralen Aspekten von SKIBB gehören bedarfs- orientierte Anbieter unabhängiger Angebote mit vergleichbaren Strukturen, standardisierte Module mit einheitlicher Preisgestaltung und natürlich einheitliche Standards bei der Personal- ausstattung und den Betreuungszeiträumen an allen Grundschulen. Die bisherige Vielzahl von Begriffen für Betreuungsangebote wie Kernzeit, ergänzende Betreuung, flexible Nachmittagsbe- treuung und Hort an der Schule geht zukünftig eben in Modulen von SKIBB auf. Die Fernbetreu- ung wird ebenfalls in SKIBB integriert und bietet für Eltern eine ganzjährige Betreuung bis auf vier Wochen Schließzeit. Ich glaube, wir alle haben uns da so richtig was vorgenommen und deswegen wird die Anmeldung dann natürlich auch digital möglich sein. Auch das muss alles – 3 – mit einem entsprechenden Buchungs- und Abrechnungsportal gewährleistet werden, eine spannende Herausforderung, der wir uns gemeinsam stellen. Im nächsten Schritt ist die detaillierte Weiterentwicklung der Strategie in mehreren Arbeits- gruppen unter Einbindung aller Beteiligten geplant, und parallel dazu sollen die einzelnen Grundschulen aufgefordert werden, gemeinsam mit der Schulgemeinschaft standortbezogen die zukünftige Ausrichtung der jeweiligen Schule, den zu erwartenden Betreuungsbedarf und dessen Umfang, der Angebotsform und den bevorzugten Träger des Angebots abzustimmen. Auch da spüren Sie den Geist der letzten zehn Jahre. Ich glaube, unsere Elternforen, unsere ganze Transparenz und Beteiligungskultur, die wir an der Stelle mit allen, Staatliches Schulamt etc. aufgebaut haben, alles soll hier einfließen. Der Schulbeirat hat sich einstimmig für diese schrittweise Erarbeitung des Konzepts für SKIBB ausgesprochen. Ich bedanke mich sicherlich auch in Ihrem Namen an den beteiligten Ämtern, natürlich vor allem SuS, SJB, Stadtjugendaus- schuss, aber natürlich auch an den Schulen, alle, die da mittaten. Zu Tagesordnungspunkt 13 nur ein kleiner Satz, Pilotprojekt Ganztagesangebot für Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen. Ich glaube, da sind wir auch auf einem sehr guten Weg und hier ist es mir wichtig, noch mal herauszuheben, dass die PH Karlsruhe unser Projekt- partner ist mit ihrem Masterstudiengang Interkulturelle Bildung, Migration und Mehrsprachig- keit und mich freut auch sehr, dass Frau Professor Treibel-Illian, eine national anerkannte Fachwissenschaftlerin, hier persönlich mit am Start auch im Schulbeirat ist und wir uns hier auch ganz praktisch abstimmen. Auch hier gilt, es muss alles erarbeitet werden, Integration fällt nicht vom Himmel. Damit komme ich schon zum TOP 13 Landeszuschüsse und das haben wir am Freitag in unserer Finanzklausur Sozial- und Jugendhilfeausschuss, glaube ich, alle noch mal transparent von unse- ren Fachleuten der SJB vor Augen geführt bekommen, auch Landes- oder auch Bundeszuschüs- se, kein Zuschuss fällt vom Himmel. Da muss man hinterher sein und deswegen ist auch dieser Tagesordnungspunkt 14, den wir ja wahrscheinlich ohne Debatte dann durchwinken, keine Selbstverständlichkeit. Herzlichen Dank an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Herr Bürgermeister Lenz hat jetzt einen kleinen Rückblick auf die letzten 10 Jahre gegeben. Ich möchte ganz kurz einen kleinen Einblick von vor 20 Jahren geben. Als ich im Landtag war und dann auch Ganztagsschulen und Ganztagsbildung gefordert habe, wurde seitens vieler Abgeordneten, vor allem von der CDU, behauptet, das sei Freiheitsberau- bung von Kindern und heute, nun 20 Jahre später, stehen wir vor dem Rechtsanspruch für eine Ganztagsbildung und –betreuung von Kindern, und hier ist dann zum Glück in diesem Fall die CDU im Bund auch beteiligt gewesen, und dieser Rechtsanspruch ist also tatsächlich auch über- fällig. Es ist der dritte Rechtsanspruch erst auf einen Kitaplatz, dann auf einen Platz ab dem 1. Lebensjahr und jetzt eben für Ganztagsbildung. Insofern sind wir jetzt schon ein gutes Stück weiter. Es ist natürlich noch gelungen, jetzt auch speziell auf Druck aus Baden-Württemberg, dass die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Ob sie reichen, wird sich zeigen, aber zunächst mal ist es eine große Herausforderung für die Länder und für die Kom- munen, diesen Rechtsanspruch umzusetzen und hier in Karlsruhe sind wir schon auf einem gu- ten Weg und wir GRÜNEN begrüßen es ausdrücklich, dass jetzt schon, fünf Jahre vorher, ein Strategiepapier vorgelegt wurde, in das übrigens auch Vorschläge von uns Grünen eingeflossen sind, mit unserem Antrag, den wir schon im Jahr 2018 in den Gemeinderat eingebracht hatten. Wir begrüßen, dass vor allem jetzt auch im Ganztagsbereich ein weiteres Modell der zeitlichen – 4 – Ausbreitung der Ganztagsschule, nämlich drei Tage, vorgesehen ist. Das wird vor allem auch in Stadtteilen ermöglichen, in denen es noch keine Ganztagsschule gibt und noch Vorbehalte da- gegen, dass auch in die Ganztagsschule eingestiegen wird, denn oft sagen da die Eltern, vier Tage ist zu viel, mit drei Tagen wäre wunderbar. Also, auch das ist jetzt eine Planung, die wir durchaus begrüßen. Zweitens, was natürlich extrem wichtig ist, ist, dass der Flickenteppich, den wir in der ergänzenden Betreuung haben, von Hort über ergänzte Betreuung und jetzt auch noch diese modulare Schulkindbetreuung, dass hier ein ganzheitliches, transparentes und gutes Modell gewählt wird, mit dieser modularen Schulkindbetreuung, wo die Eltern, die keine Ganz- tagsschule wünschen, eben die Module wählen können und damit eben auch nur das finanzie- ren, was sie für ihre Familie auch ausdrücklich brauchen. Wir begrüßen vor allem auch den umfassenden Beteiligungsprozess, und der braucht Zeit und deshalb ist es gut, dass der jetzt schon beginnt, aber das Allerwichtigste für uns ist am Ende, was dabei rauskommt, dass damit unsere Kinder gestärkt werden und bessere Bildungschancen bekommen. Denn das ist das Wichtigste in dem ganzen Bereich, dass wir mehr Chancengerech- tigkeit bekommen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Ich kann mich etwas kürzer fassen, denn wir haben ja die drei Tagesordnungspunkte ausführlich vorberaten, und Herr Bürgermeister Lenz hat jetzt auch noch mal sehr ausführlich eingeführt in die Thematik. Das große Thema heute ist ja der Rechts- anspruch für die Grundschulkinder. Da wurde jetzt länger drüber diskutiert, und jetzt haben wir den Beschluss nach der Einigung in den Sommerferien. Insofern ist es folgerichtig, wir haben den Rechtsanspruch im Kindergartenbereich, dass es jetzt hier weitergeht, denn wir hatten jetzt schon öfters die Problematik, dass eben unterschiedliche Betreuungskonstellationen dann im Grundschulbereich waren. Für uns und für meine Fraktion ist einfach noch mal wichtig, dass Sie den Auftrag weiterverfolgen, auch über den Städtetag dafür sich einzusetzen, dass wir das finanziell für die Stadt machbar hinbekommen. Denn es kann nicht sein, dass wir auf den Kos- ten sitzen bleiben, und ich denke, da ist auch das letzte Wort noch nicht gesprochen. Uns wäre es auf jeden Fall wichtig, dass wir entsprechende Ausgleichszahlungen bekommen. TOP 13 ge- hen wir natürlich mit. Den Zwischenbericht nehmen wir positiv zur Kenntnis und TOP 14 sehr gerne. Vielen Dank für diesen Betreuungssituationsüberblick und insofern, wir stimmen für alle drei Punkte heute zu. Stadträtin Uysal (SPD): Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote fördern die Teilha- bechancen von Schülerinnen und Schülern und sind für Familien die Basis für eine bessere Ver- einbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb gilt jetzt ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztags- betreuung für Grundschulkinder. Was heißt das für uns? Es heißt für uns, dass wir diesen Rechtsanspruch vor Ort realisieren müssen und aber auch die Betreuungsinfrastruktur aufbau- en müssen. Ja, auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit hat jetzt die Verwaltung eine Stra- tegie vorgelegt, die ja zwei Module zur Wahl hat. Wir finden es gut, dass die neue kommunale Pflichtaufgabe eine Flexibilität einräumen und somit die Bedürfnisse der Schulbeteiligten, aber auch der Eltern möglichst breit abdecken wird. Ganz wichtig ist natürlich, dass wir die Lehrkräf- te und weiteres Personal haben, um eben diese Strategie bzw. das Konzept zu verwirklichen. Deshalb finden wir es auch richtig bei TOP 14, dass wir Trägerinnen und Träger haben, die die Bedarfsdeckung der Schulkindbetreuung an Schulen in Karlsruhe sicherstellen und dass wir die- sen Kontakt weiterhin pflegen und auch weitere Partner gewinnen. Klar, es ist noch unklar, wie die finanzielle Ressource letztendlich aussehen wird, wie der Bund und auch das Land uns da unterstützen wird. Wir werden auch TOP 12 und TOP 14 somit unterstützen und mittragen – 5 – können und TOP 13 werden wir auch so unterstützen. Das Pilotprojekt Ganztagsangebot für Schülerinnen und Schüler in VKL ermöglicht tatsächlich eine gute Integration durch das Schulle- ben, denn der Kontakt mit den Regelklassen ist im Sinne einer schnellen sprachlichen und sozia- len Integration. Deshalb werden wir heute auch diesen drei weiteren Stellen für VKL ab dem Schuljahr 22/23 zustimmen. Stadtrat Jooß (FDP): Endlich ist die Renate Rastätter am Etappenziel angekommen. Deswegen durfte sie heute auch reden, denke ich, für die Fraktion. Was uns als Liberale besonders gefällt, dass man nicht nur befindliche Form hat, sondern auch ein Wahlrecht. Michael Borner wollte natürlich lieber verbindliche, hat er mal vorhin gesagt, aber ich finde es liberal, dass wir hier die Wahlform haben in Karlsruhe und dass wir in Karlsruhe hier schon rechtzeitig jetzt starten. Martin Lenz hat es gesagt, da kommt natürlich erst die Pflicht 26/27, aber dass man rechtzeitig startet, ist uns ganz wichtig und dass das gut ausgearbeitet ist, dass es wirklich ein Konzept gibt, das Hand und Fuß hat. Deswegen stimmen wir allen drei Punkten zu von 12 bis 14 und freuen uns auf weitere Zusammenarbeit mit den Eltern, mit dem Gemeinderat, dass das endlich umge- setzt wird und mit Wahlfreiheit. Das ist uns ganz wichtig. Stadtrat Schnell (AfD): Die AfD-Fraktion begrüßt ganz außerordentlich das, was vom ersten noch vollständig zu erstellenden Konzept des Schulkindbildungsbetreuungssystems namens SKIBB bereits zu sehen ist und stimmt zu einer weiteren vollständig Erarbeitung mit Freude zu. Das schließt die Ganztagesbetreuung in den VKL gemäß Vorlage zu TOP 13 mit ein. SKIBB bietet den Eltern und den Schülern Flexibilität und Freiheiten hinsichtlich Art und Umfang der Betreu- ung für all diejenigen, die mit dem starren links-grün-ideologisch geprägten Konzept der ver- pflichtenden Gesamtschule nicht zurechtkommen oder sich dadurch nicht bevormunden lassen wollen. Wir fühlen uns auch in unserem Kampf um den Erhalt der Schülerhorte bestätigt, da diese künftig Teil eines modularen, individuell buchbaren Betreuungssystems sein werden, das sowohl eine morgendliche Zeitschiene vor dem Unterrichtsbeginn, aber ganz besonders Modu- le mittags und nachmittags umfasst, die gebucht, aber eben auch ausgelassen werden können. So wird man mit diesem System eben nicht genötigt, seinen Nachwuchs zwangsweise dem Ve- getarismus an drei Tagen pro Woche auszusetzen, den die Verwaltung ansonsten gehorsamst ganz im Sinne ihrer grünen Stichwortgeber an Ganztagsschulen umsetzt. Die AfD begrüßt diese Freiheit, die hier Schülern und Eltern gegeben wird. SKIBB bedeutet Vielfalt statt Einfalt in der Schülerbetreuung. Noch ein Wort zum Rechtsanspruch. Die Stadt sollte unbedingt auf die Ein- haltung des Konnexitätsprinzips, das heißt, wer eine Leistung bestellt bzw. gesetzlich vorgibt, für diese auch finanzielle Verantwortung zu tragen hat, drängen. Auch sollte sie aktiv werden und gegen die Diskrepanz zwischen Kostenfreiheit der Ganztagesschule, aber Kostenpflicht al- ternativer Betreuungsangebote vorgehen. Denn langfristig birgt diese aufgrund unterschiedli- cher finanzieller Ausstattung der Elternhäuser die Gefahr, dass sich hier eine Zweiklassengesell- schaft bei der Beschulung herausbildet, die dann Hand in Hand mit einer Stigmatisierung desje- nigen Teils der Schülerschaft geht, deren Eltern sich eben keine flexible Betreuung leisten kön- nen, sondern ihren Nachwuchs, ob sie nun wollen oder nicht, in die Ganztagsschule stecken müssen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Wir sind noch nicht davon überzeugt, dass dieses Strategiepa- pier, dieses Modell SKIBB, die Lösung des Problems ist. Wir stimmen selbstverständlich für ei- nen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, aber wir halten dieses Modell für sehr problematisch. Wir sind davon ausgegangen, dass wir mit den Ressourcen, die wir derzeit haben, nicht einmal das bestehende Ganztagesschulange- – 6 – bot, zumindest in einem, ja, wie soll man sagen, zufriedenstellenden Rahmen abdecken kön- nen. Hier fehlt es nach wie vor an Raum, an Personal, an Lehrer*innen, am pädagogischen Per- sonal genauso wie an den Erzieher*innen, um tatsächlich dem Anspruch auf ganztägige Schule und spielendes Lernen gerecht zu werden. Also, wir sind skeptisch, dass dieses hochflexible Modell tatsächlich auch von uns als diejenigen, die es zu gewährleisten haben, dies zu finanzie- ren haben, mitzufinanzieren haben, auch tatsächlich gewährleistet werden kann. Wir befürch- ten, dass hier insbesondere die Kinder, die tatsächlich diese Kontinuität, diese Regelmäßigkeit bräuchten, die im Prinzip in einem ganztägigen Angebot auch Bildung vermittelt bekommen sollen und nicht nur nachmittags verwahrt werden, dass genau diese Kinder eben nicht davon profitieren. Und dieses Thema Flexibilität und Freiheit, das sehe ich, ja, sehr wohl für die Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, aber ich glaube, dass die Kinder darunter leiden, wenn es zu flexibel ist, weil Kinder brauchen Ruhe, brauchen Re- gelmäßigkeit und deshalb ist für mich tatsächlich die Ganztagesschule das, was wir ausbauen sollten. Und ich hätte mir natürlich auch gewünscht, dass in einem solch ganztägigen Angebot mit ergänzender Betreuung natürlich das Thema Mittagessen mitspielt, weil auch das ist für mich soziales Verhalten, Lernen, nebenbei, ganz spielend, einfach am Mittagstisch. Wie viel lernen Kinder beim Mittagessen, egal von wem, von anderen Kindern, von Eltern, von Betreue- rinnen und Betreuern. Deshalb ist das für mich ein wichtiger Baustein in einer Ganztagesschule, in einer ganztägigen Einrichtung, die jetzt durch Module abgedeckt werden soll und ich glaube, mit der Flexibilität wird der Anspruch auf noch mehr Personal entstehen, und da sehe ich ein richtiges Problem. Deshalb können wir dem 12er nur mit einer Enthaltung uns dazu verständi- gen. Die anderen Punkte sind für uns kein Problem. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Prinzipiell tue ich mich ein bisschen schwer mit dem Rechtsan- spruch. Das bedeutet ja nicht automatisch, dass man auch einen Platz hat. Das haben wir, glau- be ich, schmerzlich alle schon bei der Kita-Geschichte erfahren, und ich frage mich auch, wo führt es hin. Haben wir irgendwann den Rechtsanspruch auf Seniorenbetreuung? Ich bin ge- spannt. Ich muss der Kollegin Binder ein bisschen widersprechen. Als ich die Vorlage durchgele- sen habe, habe ich mich so an meine Kindheit erinnert, und da muss ich sagen, die war sehr glücklich, weil mich hat die Oma in die Grundschule gebracht und nachmittags bin ich auf mein Fahrrad gesessen und habe mit den Kindern aus der Nachbarschaft draußen einfach rumgetobt, und das gehört auch zum Kindsein dazu, nicht nur bespaßt und bebildet werden, sondern Kin- der brauchen auch viel Freiraum, um persönlich auch mal das zu machen, wozu sie Lust haben. Aber da kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Ich muss sagen, ich bin froh und freue mich ganz besonders, Dank an die Verwaltung und Bürgermeister Lenz und sein Team, dass sie hier bereits so frühzeitig ein Strategiegerüst entwickelt haben, wie wir als Stadt Karls- ruhe diesem Rechtsanspruch gerecht werden können. Ich finde es auch gut, dass es einheitlich werden soll, sodass eben nicht dieses Hin- und Hergekarre quer durch die Stadt zur Schule A, B, C nach sich ziehen wird. Ich sehe allerdings auch ein großes Problem, bis es soweit ist, wo wir das viele Personal und das viele geeignete Personal dazu hernehmen, von daher von unserer Seite für alle drei Punkte Zustimmung. Noch ein Wort zu den Vorbereitungsklassen, auch hier freuen wir uns ganz besonders, dass es da drei neue Stellen gibt, weil da sehe ich auch ganz großen Bedarf. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Ein paar kurze Gedanken zum Punkt 13. Die Teilnahme von neu zugewanderten Schülerinnen am Ganztagsangebot ist im Hinblick auf gelingende In- tegration ein großer Erfolg. Sie ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit und Bil- dungsgerechtigkeit. Mir sind zwei Aspekte besonders wichtig. Der zeitliche Aspekt, die Kinder – 7 – verbringen mehr Zeit an einem Ort und können so ganzheitlich und qualifiziert gefördert wer- den. Es müssen nicht extra zusätzlich externe Förderangebote organisiert werden, deren Wahr- nehmung immer auch von den Kapazitäten der Eltern abhängt. Hinzu kommt, dass durch ver- längerte Betreuungszeiten auch die Eltern selbst mehr Raum haben, um Integrationsangebote für sich wahrzunehmen. Zu dem Mehrwert für die kognitive Entwicklung wird auch die sozio- emotionale Entwicklung gefördert. Als integrativer Teil einer Regelklasse erleben sich die Kinder als gleichberechtigt in der Schulgemeinschaft. Dies stärkt das Selbstwertgefühl, aber auch die Gruppenzusammengehörigkeit. Eine tragende Rolle spielen die FSJ-Kräfte, die durch die ganztä- gige Begleitung die Kinder in unterschiedlichen Zusammenhängen und aus einer anderen Per- spektive beobachten können. Die positiven Erfahrungen in diesem von der PH-begleiteten Pro- jekt sind so überzeugend, dass die Ausweitung auf weitere Ganztagsgrundschulen zielführend und notwendig ist. Dies steht übrigens auch im Einklang mit der Karlsruher Internationalisie- rungsstrategie, die diese Maßnahme als Teil der internationalen Stadtgesellschaft und Will- kommenskultur benennt. Wir danken der Verwaltung für die Beschlussvorlage und stimmen mit ihr darüber überein, dass für die wünschenswerte, vollumfängliche Teilnahme dieser Ziel- gruppe am Ganztag zusätzliche Mittel vonseiten des Landes notwendig wären. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Lassen Sie mich eine persönliche Bemerkung noch anfügen. Ich halte das für eine ganz wichtige Festlegung, die vor allem erst mal alles einfängt, was wir an Heterogenität haben und ein bisschen vorstrukturiert auf die Aufgaben, die uns bevorstehen und auch eine erste Tranche gibt, darüber nachzudenken, wo kriegen wir das Personal her und wie können wir das in den nächsten Jahren überhaupt aufbauen. Aber bevor sich hier alle in falscher, nicht alle, sondern manche, in falscher Sicherheit wiegen, sage ich Ihnen zu, dass diese Diskussion über mehr Verbindlichkeit von mir in ein paar Jahren wieder angestoßen werden wird, und auch Sie werden um diese Diskussion nicht herumkommen. Denn Sie werden bei al- len Bildungsstudien in den nächsten Jahren erleben, dass in Baden-Württemberg bei der Halb- herzigkeit, mit der Ganztagsschule umgesetzt wird, der Zusammenhang von Schulerfolg und Bildungshintergrund der Eltern noch mal viel weiter auseinanderklaffen wird und die Bundes- länder, die das energisch angehen, wie etwa Hamburg, die werden Ihnen beweisen, dass das ein absolut erfolgsversprechendes Modell ist und dass das nur mit Verbindlichkeit zu schaffen ist, und ich möchte auch eins ausdrücklich sagen. Die soziale Integration von Kindern und damit auch späteren Erwachsenen und die Chancengerechtigkeit, dass jeder seine Talente entwickeln muss, wenn man das versucht, in eine vernünftige Lösung beides zusammenzubinden, dann ist das keine Freiheitsbeschneidung, sondern dann ist das die Eröffnung persönlicher Freiheiten entgegen der eigenen Herkunft. Diese Diskussion freue ich mich schon, dass wir sie führen. Wir brauchen sie heute nicht zu führen. Wir sollten sie in zwei, drei Jahren führen, wenn wir auch wieder in die nächste Stufe gehen, aber um die werde ich Sie nicht herumdrücken lassen. Inso- fern heute okay so, aber ich glaube, viele Fragen müssen wir noch erneut hier in die Diskussion bringen. Ich finde es sehr beruhigend, dass wir zunehmend auch Grundschulen haben, die von sich aus eine verbindliche Form suchen. Möglicherweise hat das deswegen dann auch in ein paar Jahren eine ganz neue Qualität der Diskussion. Gut, damit kommen wir zur Abarbeitung zu Tagesordnungspunkt 12, und ich bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Wir kommen zu 13 und stimmen ab. – Auch das ist einstimmig. – 8 – Ich rufe auf TOP 14, und wir stimmen jetzt ab. – Auch das ist einstimmig, vielen Dank und vielen Dank auch an Schulausschuss, Schulbeirat, Stadtjugendausschuss und viele andere mehr, die da insgesamt bei diesen Themen mitgewirkt haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 26. Oktober 2021