Föderung der Chancengleichheit/Bildungsgerechtigkeit (BuT)
| Vorlage: | 2021/0905 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 12.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.07.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Förderung der Chancengleichheit/Bildungsgerechtigkeit (BuT) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 21.07.2021 5 x Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Leistungsverbesserungen im Starke-Familien-Gesetz zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Am 1. Juli 2019 ist das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) in Kraft getreten. Daraus resultierend wurden zum 1. August 2019 die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deutlich verbessert: 1. Schulbedarf – Erhöhung von 100,00 Euro auf 150,00 Euro pro Schuljahr, jährliche Dynamisierung ab 2021. 2. Teilhabe am sozialen Leben (zum Beispiel Mitgliedsbeitrag in einem Sportverein) – Erhöhung von jährlich 120,00 Euro auf 180,00 Euro. 3. Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Schule oder Kita – Wegfall der Eigenanteile, volle Übernahme der Mittagsverpflegungskosten. 4. Schülerbeförderung – Wegfall des monatlichen Eigenanteils von bisher 5,00 Euro. Neben den finanziellen Verbesserungen sind im Bereich der Lernförderung die Anspruchsvoraus- setzungen erweitert worden. Eine Lernförderung kann auch dann gewährt werden, wenn die Ver- setzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Die Schüler erhalten auch dann Lernförderung, wenn sie in einem versetzungsrelevanten Fach lediglich ein Mindestkompetenzniveau erreicht haben, und die Möglichkeit besteht, dass die Schülerin beziehungsweise der Schüler mit Hilfe der außerschulischen Lernförderung sich zusätzliche Kompetenzen erwirbt, die den erfolgreichen Anschluss an die An- forderungen des nächsten Bildungsabschnitts oder den erfolgreichen Abschluss eines Bildungsgangs ermöglichen. Die Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket wurden intensiv und breit beworben. Die Öffent- lichkeitsarbeit wurde verstärkt. Für diese Kampagne wurde auf das bestehende Netzwerk aus Kita- Trägern, Schulen und weiteren relevanten Stellen der Kinder- und Jugendarbeit zurückgegriffen. Trotz der ab März 2020 wirkenden Corona-Einschränkungen konnten bis dahin noch verschiedene In- formationsveranstaltungen in Präsenz stattfinden. Darüber hinaus wurden alle Antragstellenden direkt über die Verbesserungen informiert, die Veränderungen auf der städtischen Homepage veröffentlicht, an Schulen und Kitas, an die Schulsozialarbeit und an verschiedene Beratungsstellen weitergegeben und in den Anlaufstellen im Jobcenter, Rathaus West sowie im Jugendfreizeit- und Bildungswerk ausgehängt. Die Leistungsverbesserungen konnten zeitnah umgesetzt werden, so dass alle Antragstellenden auch tatsächlich zum 1. August 2019 die finanziellen Erleichterungen erhielten. Eine Herausforderung bleibt die Inanspruchnahme der Leistungen, so bewegt sich die Quote zwar auf einem stabilen Niveau, gleichzeitig wäre aus Sicht der Verwaltung eine höhere Inanspruchnahme wünschenswert. – 3 – Statistik Jahresvergleich BuT 2012-2020 (SGB II/WoG/KiZ/SGB XII/Asyl) Jahr Einzelanträge Kinder Berechtigte Kinder (Schätzung) Inanspruchnahme in Prozent 2012 11.602 4.046 7.400 54,68 2013 16.976 5.816 7.400 78,59 2014 15.485 5.804 7.400 78,43 2015 15.572 5.050 7.400 68,24 2016 15.380 5.470 8.400 65,12 2017 17.682 5.248 8.300 63,23 2018 16.033 5.017 8.200 61,18 2019 15.654 4.502 7.800 57,72 2020 13.126 4.209 7.250 58,05 Zur Verbesserung der Inanspruchnahme wurde umfangreiche Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit geleistet, die Möglichkeiten der Aktivierung wurden ausgereizt. Um perspektivisch die Inanspruch- nahme zu steigern, werden die bisherigen Maßnahmen fortgeführt und auch die interkommunale Vernetzung verstetigt. Ein offizielles Benchmarking ist leider nicht verfügbar. Aus Gesprächen mit anderen Kommunen geht hervor, dass in Karlsruhe eine vergleichsweise hohe Inanspruchnahme erreicht wird. Es ist geplant, die begonnene Kampagne so schnell wie möglich in Präsenzterminen fortzuführen, sofern es die Corona-Lage ermöglicht. Derzeit läuft eine Online-Umfrage des Ministeriums für Soziales und Integration in Baden- Württemberg, die zum Ziel hat, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zu verbessern.