Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe

Vorlage: 2021/0899
Art: Anfrage
Datum: 12.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 43

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Eingang: 09.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0899 Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 43 x 1. Gibt es bereits Zahlen darüber, wie viele Firmen und Betriebe nicht in Karlsruhe blieben wegen vergleichsweise hoher Klimaschutzstandards und deshalb in benachbarte Gemeinden abwanderten? 2. Welche Erfahrungswerte gibt es allgemein hinsichtlich des Karlsruher Gewerbesteuerhebesatzes, bestimmter Auflagen und anderer Standards für Unternehmen, die aufgrund dessen nicht in Karlsruhe expandierten? 3. Was unternimmt die Stadt Karlsruhe aktiv, um innovativen und zukunftsweisenden Unternehmen Anreize zu bieten, nach Karlsruhe zu kommen, dort zu bleiben, Arbeitsplätze zu sichern und auszubauen und den Technologiestandort Karlsruhe weiter wirtschaftlich aufzuwerten? 4. Welche zukünftigen Pläne und Konzepte hat die Stadt Karlsruhe, um eine gute wirtschaftliche Infrastruktur- und Investitionspolitik zu betreiben, damit ansprechende und nachhaltige Arbeitsplätze angeboten sowie die Wettbewerbsfähigkeit Karlsruher Unternehmen gesichert werden kann? Eine gute vorausschauende Wirtschaftspolitik ist essenziell, um eine Stadt zukunftsfest zu gestalten und insbesondere jungen Menschen und Familien gute und tragfähige Perspektiven aufzeigen zu können. Auch Karlsruhe ist auf robuste mittelständische Unternehmen angewiesen, die attraktive und beständige Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und die überregional anerkannte Karlsruher Spitzenposition in verschiedenen Branchen weiter halten und ausbauen. Daher müssen die ökonomischen Auswirkungen bestimmter kommunalpolitischer Maßnahmen regelmäßig empirisch überprüft und gegebenenfalls neu überdacht werden, wenn mögliche vermeidbare Risiken die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Standorts Karlsruhe stark beeinträchtigen. Unterschrieben von: Tom Høyem Thomas H. Hock Annette Böringer Karl-Heinz Jooß Sachverhalt / Begründung:

  • StN Anfrage FDP Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0899 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Wirtschaftsförderung Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 43 x 1. Gibt es bereits Zahlen darüber, wie viele Firmen und Betriebe nicht in Karlsruhe blieben wegen vergleichsweise hoher Klimaschutzstandards und deshalb in benachbarte Gemeinden abwanderten? Das aktuelle Klimaschutzkonzept der Stadt Karlsruhe wurde im Gemeinderat im Frühjahr 2020 verabschiedet. Die neuen Anforderungen sind daher erst vor Kurzem in die städtischen Kaufverträge für Gewerbegrundstücke eingeflossen, so dass noch keine Zahlen über Abwanderungen aufgrund des Klimaschutzstandards vorliegen. In Unternehmensgesprächen den Verkauf oder die Erbpacht von Gewerbegrundstücken betreffend wird jedoch deutlich, dass die Umsetzung des Klimaschutzstandards für einige Unternehmen eine betriebswirtschaftliche Herausforderung darstellt. 2. Welche Erfahrungswerte gibt es allgemein hinsichtlich des Karlsruher Gewerbesteuerhebesatzes, bestimmter Auflagen und anderer Standards für Unternehmen, die aufgrund dessen nicht in Karlsruhe expandierten? Die Stadt Karlsruhe legt in Hinblick auf die Vergabe von Gewerbeflächen einen engen Standard an, um die Ansiedlung von zukunftsfähigen und resilienten Unternehmen auf dem kleiner werdenden städtischen Flächenangebot zu gewährleisten. Dies hat zur Folge, dass nicht alle expansionswilligen Unternehmen überhaupt mit entsprechenden städtischen Gewerbeflächen versorgt werden können, oder den gewünschten Flächengrößen Rechnung getragen werden kann, was zu entsprechenden kritischen Äußerungen führen kann. Als herausfordernd von Teilen der expansionswilligen Unternehmen werden zudem die strengen Verpflichtungen im Kaufvertrag (Bauverpflichtung, Rückübertragungsrechte, etc.) wie auch die gebietsbezogenen strengen Gestaltungsrichtlinien gesehen. Die Höhe des Gewerbesteuer-hebesatzes war dagegen bisher bei den Verhandlungen kein K.-o.-Kriterium für eine Expansion oder Neuansiedlung in Karlsruhe. 3. Was unternimmt die Stadt Karlsruhe aktiv, um innovativen und zukunftsweisenden Unternehmen Anreize zu bieten, nach Karlsruhe zu kommen, dort zu bleiben, Arbeitsplätze zu sichern und auszubauen und den Technologiestandort Karlsruhe weiter wirtschaftlich aufzuwerten? Die Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe arbeitet seit 2011 nach einer mit dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung abgestimmten Strategie, um die zukunftsfähige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe zu unterstützen. Es werden dabei die Ziele verfolgt, die ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen der Karlsruher Bevölkerung durch die Sicherung – 2 – und Schaffung von Arbeitsplätzen zu gewährleisten sowie die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu steigern. Die Umsetzung erfolgt in zehn strategischen Handlungsfeldern. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Unternehmensservice, der sich unter anderem um expansions- und ansiedlungswillige Unternehmen kümmert, zur Förderung des Wachstums der Karlsruher Unternehmen entlang des gesamten Unternehmenszyklus. Die weiteren Handlungsfelder zielen zudem darauf ab, optimale Rahmenbedingungen für eine resiliente und nachhaltig wachsende Wirtschaft zu schaffen. Damit werden innovativen und zukunftsweisenden Unternehmen Anreize geboten, in Karlsruhe zu wirtschaften. Die zentralen Handlungsfelder sind neben dem Unternehmensservice: • die Unterstützung von Existenzgründungen und Start-ups, • die Aktivierung und Schaffung optimaler räumlicher Entwicklungsmöglichkeiten für Unternehmen, • die Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen durch Unterstützung von Innovations- und Technologietransfer, • die gezielte Weiterentwicklung der vorhandenen Stärken und Kompetenzen des Wirtschaftsraums Karlsruhe in ausgewählten Branchen durch Cluster und Netzwerke, • der Ausbau internationaler Aktivitäten, • die Förderung des innerstädtischen Einzelhandels, der Attraktivität der Innenstadt und Stärkung des Oberzentrums sowie der Nahversorgung in den Stadtteilen, • die Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung des Fachkräftebedarfs sowie • die Vermarktung des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe. In den aufgeführten Handlungsfeldern werden, definiert durch operative Ziele, entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Die Ergebnisse dieser Umsetzung wurden dem Gemeinderat in einem detaillierten Evaluationsbericht 2020 zur Kenntnis gegeben. Es lässt sich anhand der Ergebnisse im Bericht konstatieren, dass der Wirtschaftsstandort Karlsruhe in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen hat und wichtige Zukunftsthemen aktiv bearbeitet wurden, was zur Attraktivität des Standorts für Unternehmen beigetragen hat. Konkret zeigt sich die positive Entwicklung an den Standorten Technologiepark und Kreativpark „Alter Schlachthof“. Hier wurden Gebiete etabliert, um innovative und zukunftsweisende Unternehmen aus der High-Tech-Branche sowie der Kreativwirtschaft anzusiedeln. Daneben sind insbesondere die von der Stadt Karlsruhe geförderten Gründerzentren für Kultur- und Kreativwirtschaft „Perfekt Futur“ mit dem Wachstumszentrum „FUX“ sowie das vom CyberForum e.V. betriebene „CyberLab“ als IT-Accelerator des Landes Baden-Württemberg für Existenzgründungen und Start-ups attraktiv. Gerade die Investition in die Arbeitsplätze der Zukunft und das entsprechende Ökosystem werden die Arbeitsplätze des Technologiestandorts nachhaltig und langfristig sichern. 4. Welche zukünftigen Pläne und Konzepte hat die Stadt Karlsruhe, um eine gute wirtschaftliche Infrastruktur- und Investitionspolitik zu betreiben, damit ansprechende und nachhaltige Arbeitsplätze angeboten sowie die Wettbewerbsfähigkeit Karlsruher Unternehmen gesichert werden kann? Die Evaluation der Strategie der Wirtschaftsförderung wurde 2020 im Ausschuss für Wirtschaftsförderung beraten. Im Rahmen der Beratung wurde der Fortschreibung der Strategie bis 2030 zugestimmt. Nachdem ein breit angelegter Beteiligungsprozess mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Intermediären im Juli 2021 stattgefunden hat, wird derzeit die Fortschreibung der Strategie erarbeitet, die die zukünftige Wirtschaftspolitik der Stadt Karlsruhe aufzeigt. Ziel ist, die Wirtschaftsförderungsstrategie 2030 Anfang 2022 mit dem Gemeinderat zu diskutieren. – 3 – Grundsätzlich sind die unter Ziffer 2 genannten Handlungsfelder nach wie vor aktuell, um den Wirtschaftsstandort Karlsruhe auch in Zukunft attraktiv für Start-ups und Unternehmen zu gestalten. Jedoch werden verstärkt Ansätze aus den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung bei der Ausrichtung der Handlungsfelder in den Fokus genommen. Als beispielhafter Ansatzpunkt wurde bereits die Umsetzung des Smart Production Parks als Standort für Start-ups aus dem Bereich Produktion/IT angestoßen. Weitere inhaltliche Überlegungen werden derzeit zum Beispiel für die Zukunftsbranche Künstliche Intelligenz sowie für ein Gründerzentrum für Handwerk und Gewerbe angestellt. Wesentlich für die zukünftige positive Entwicklung Karlsruhes als prosperierender Wirtschaftsstandort ist zudem die intelligente, nachhaltige Bereitstellung von quantitativ und qualitativ guten Gewerbeflächen, um expansionswilligen Unternehmen eine Perspektive bieten zu können.

  • Protokoll GR TOP 43
    Extrahierter Text

    Niederschrift 28. Plenarsitzung des Gemeinderates 28. September 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 39. Punkt 43 der Tagesordnung: Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Karlsruhe Anfrage: FDP Vorlage: 2021/0899 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 43 auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwal- tung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 29. Oktober 2021