Kulturzentrum Schauenburgstraße / Panorama e.V.: Finanzieller Beitrag der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/0892 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Kulturzentrum Schauenburgstraße / Panorama e.V.: Finanzieller Beitrag der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Kulturausschuss 20.07.2021 3 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Umschichtungen im Kulturetat 2021 sowie 2022/23 zur Finanzierung des zusätzlichen Zuschussbedarfs für das Kulturzentrum in der Schauenburgstraße für den Panorama e. V. zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 35.000 Euro einmalig in 2021 und 95.000 Euro jährlich ab 2022 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Kulturetats ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Gemeinderat hat am 20. April 2021 beschlossen, dass der Kulturverein Panorama e. V. mit städtischer finanzieller Unterstützung in die Lage versetzt werden soll, die Gewerbeimmobilie in der Schauenburgstraße 5 in Bulach mit einer Gesamtfläche von 2.660 qm anzumieten, um diese künftig als neues Kunst- und Kulturzentrum des Vereins zu nutzen. Neben einem Veranstaltungsraum und Open-Air- Flächen umfasst das Nutzungskonzept die Untervermietung von 15 Proberäumen für 33 Bands mit rund 120 Musikerinnen und Musikern und 12 Ateliers für etwa 32 Künstlerinnen und Künstler. Außerdem werden Räume für weitere kulturelle Initiativen geschaffen. Mit dem Vermieter, der Ettlin Immobilien GmbH & Co.KG, sind inzwischen gemäß Stand vom 7. Juni 2021 Eckwerte des noch schriftlich abzuschließenden Mietvertrags ausgehandelt. Es ist eine Vertragsdauer von 10 Jahren und ein Mietpreis von 10,30 Euro pro qm (Warmmiete) vereinbart. Der Verein möchte sich auch eine Verlängerungsoption einräumen lassen. Der Mietbeginn ist zum 4. Quartal 2021 vorgesehen. Eine Vorabnutzung für Umbauarbeiten ist ab August vereinbart. Ein Bauantrag ist seitens des Architekten des Vereins in Vorbereitung. Eine Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung der baulichen Investitionen wurde gestartet. Es sind bereits in der ersten Woche über 150 Spenden eingegangen. Zusätzlich sollen Bundesmittel aus dem Programm Neustart Kultur beantragt werden. Eigenmittel und Eigenleistungen wird der Verein ebenfalls mobilisieren. Probleme bereiten die derzeit drastisch steigenden Kosten bei den Baustoffen. Die Ausschreibungen der Ateliers und Musikproberäume werden vorbereitet. Die Vergabe soll unter Einbeziehung von Berufs- und Interessenvertretungen der Kunstschaffenden und Musikerinnen und Musiker sowie des Kulturamts erfolgen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Freischaffenden kann bei der Untervermietung keine komplette Kostendeckung erzielt werden. Die Proberäume werden zum Quadratmeterpreis von 9,50 Euro und die Ateliers zum Preis von 5,50 Euro (jeweils Warmmiete) angeboten. Ebenso laufen Gespräche mit mehreren raumsuchenden kulturellen Initiativen, denen weitere Mietflächen, aber zum Selbstkostenpreis, angeboten werden. Wie bereits in der Gemeinderatsvorlage zur Sitzung am 20. April 2021 dargestellt, löst die Anmietung der Immobilie ab 2022 und in den Folgejahren einen Finanzbedarf von rund 112.000 Euro pro Jahr aus. Hinzu kommt für die Raumverwaltung ein Personalaufwand von rund 30.000 Euro. Bei einem komplementären Landeszuschuss in hälftiger Höhe des städtischen Zuschusses bleibt eine jährliche städtische Zuschussbelastung von 95.000 Euro. Im Jahr 2021 beläuft sich der zusätzliche Zuschussbedarf auf 35.000 Euro. Zwar beginnen die Mietzahlungen an den Vermieter erst zum 4. Quartal, aber der Verein kann zu Beginn realistischerweise noch nicht von einer kompletten Untervermietung aller Untermietflächen ausgehen. Für die Finanzierung dieser zusätzlichen Zuschussbelastungen werden folgende Umschichtungen innerhalb des Kulturetats vorgeschlagen: Im Haushaltsjahr 2021 soll einmalig auf die jährliche Ausschreibungsrunde des Interdisziplinären Projektfördertopfes Kunst, Technologie verzichtet werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Anfang Dezember 2020 ausgewählten Projekte des Vorjahres überwiegend noch nicht umgesetzt werden. Auch die Realisierung einzelner Projekte aus 2019 musste pandemiebedingt bis heute aufgeschoben werden. Der Fördertopf in Höhe von 25.000 Euro kann zur Deckung herangezogen werden. Weitere 10.000 Euro können voraussichtlich bei der Vereinsförderung Hallenmiete in 2021 eingespart werden. Die Pandemie hat Vereins-Veranstaltungen in Hallen im ersten Halbjahr komplett zum Erliegen gebracht und sorgt für einen entsprechend geringeren Mittelbedarf. Damit können die in 2021 zur Mittelumschichtung notwendigen 35.000 Euro aus dem Kulturetat aufgebracht werden. Für die Haushaltsjahre 2022/23 schlägt die Verwaltung vor, die jährlichen zusätzlichen Zuschusssummen von jeweils 95.000 Euro aus dem bislang nur zu einem geringen Anteil abgerufenen städtischen Corona- Hilfsfonds zu nehmen. Falls der Kulturausschuss diesem Vorgehen (Teilumwidmung und Übertragung) zustimmt, wird eine entsprechende Beschlussvorlage für die Haushaltsberatungen erstellt.