Antrag auf Standortsuche für einen neuen Spielplatz im westlichen / nordwestlichen Wohngebiet Grünwettersbach

Vorlage: 2021/0880
Art: Antrag
Datum: 06.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2021

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 128 Verantwortlich: Dienststelle: Antrag auf Standortsuche für einen neuen Spielplatz im westlichen / nordwestlichen Wohngebiet Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 13. Juli 2021 3 x Antrag (Kurzfassung): Standortsuche für einen Spielplatz im westlichen/nordwestlichen Wohngebiet Grünwettersbachs im Bereich der Straßen „Am Steinhäusle“ / „Haulenbergstraße“ / „Albert-Schneller-Weg“ / „Am Pfarrgarten“ aufgrund demografischen Wandels der dortigen Bevölkerung mit jungen Familien. Begründung: In besagtem Wohngebiet leben neuerdings wieder viele junge Familien mit Kindern jeden Alters. Leider fehlen dort jedoch nahegelegene geeignete Spielmöglichkeiten und -bereiche! Aufgrund der Topografien, der Straßenlagen, Straßenführungen so- wie der engen Bebauung im Teil des alten Ortskerns finden die Kinder um Ihre Wohnungen herum kaum Areale oder Plätze, an denen es erlaubt ist, frei nach ihren Bedürfnissen zu spielen und wo sich niemand der Nachbarn gestört fühlt bzw. die Kin- der nicht durch den stehenden oder fließenden Verkehr beeinträchtigt und gefährdet werden. Hin und wieder finden sich die Kinder zurzeit an Orten ein, welche nicht als Spielfläche geeignet sind bzw. an denen es nicht einmal erlaubt ist, zu spielen. Dort werden sie wieder vertrieben, die Eltern erhalten Beschwerden und der Unmut in der Bevölkerung wurde dadurch in letzter Zeit größer. Die Spielplätze am Funkturm („Waldspielplatz“) oder „Wildbader- / Horfstraße“ sind aufgrund verschiedener Umstände für die Bewohner aus besagter Wohngegend nicht geeignet. Es bleibt kaum Zeit an diesen Orten lange zu verweilen, denn die Wege sind hier einfach zu lang, noch dazu müsste jedes Mal jemand der Eltern mitgehen, was aus Anwohnerberichten hervorgeht und kaum im Alltag zu realisieren ist. Da wir ein attraktiver und familienfreundlicher Ort sind und bleiben wollen, bitten wir darum, schnellstmöglich einen wohnortnahen Standort zu finden, auf dem ein Spielplatz mit einigen Spiel- und Klettergeräten für jedes Alter aufgebaut werden kann. Uns ist selbstverständlich bekannt, dass das Gebiet aufgrund der bereits angesprochenen Lage nur bedingt Flächen für einen Spielplatz aufweist. Dennoch sollte es möglich sein und jede Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dies zu realisieren! In besagtem Gebiet befinden wir uns im (ur-)alten Ortskern unseres Dorfes. Als dieser sich bildete, gab es ringsum sicherlich genügend Spielmöglichkeiten, weshalb Spielplätze nicht extra vorgehalten werden mussten. Die Situation und Bebauung hat sich jedoch stark verändert. Daher legen wir als Vertreter auch der jungen Bevölkerung Wert darauf, dass auch in diesem Gebiet ein Spielplatz entstehen kann. Denn in neuen Bebauungsgebieten wird dies sogar per Gesetz in der „LBO II. Teil §9 (2)“ vorgeschriebenen bzw. von Bauträgern größerer Bebauungen verlangt: „Bei der Errichtung von Gebäuden [...] ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz [...] anzulegen. [...] Es genügt auch, eine öffentlich-rechtlich gesicherte, ausreichend große Grundstücksfläche [...] freizuhalten, die bei Bedarf mit festen oder mobilen Spielgeräten [...] belegt werden kann.“ Weiterhin ist in der „LBO IX. Teil §74 (4)“ gesetzlich verankert: – 2 – „Durch Satzung können die Gemeinden [...] bestimmen, dass für bestehende Gebäude Kinderspielplätze nach § 9 Absatz 2 Satz 1 anzulegen sind [...]“ Hierauf kann man sich zwar in diesem Fall nur indirekt beziehen und keinen Anspruch für bestehende Bebauungen ableiten, jedoch sehen wir es als die städtebauliche Pflicht, dass dies auch in bestehenden Wohngebieten nachgeholt wird. Des Weiteren ist im „BauGB I. Kapitel, I. Teil, III. Abschnitt § 9 Abs. 1 Satz 22“ zu lesen: „Im Bebauungsplan können [...] die Flächen für Gemeinschaftsanlagen für bestimmte räumliche Bereiche wie Kinderspielplätze, Freizeiteinrichtungen, festgesetzt werden“. Insbesondere wäre es also wünschenswert, einige Spiel- und Klettergeräte mit Sandfläche, kleine Fußballtore und einen Basketballkorb o.ä. an geeigneter Stelle zu installieren. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende Hartmut Stech, Ortschaftrat Dr. Gerhard Overhoff, Ortschaftsrat Sebastian Weber, Ortschaftsrat Dr. Britta Trautwin, Ortschaftsrätin

  • Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: 128 Verantwortlich: Dienststelle: GBA Antrag auf Standortsuche für einen neuen Spielplatz im westlichen/nordwestlichen Wohngebiet Grünwettersbach Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 13. Juli 2021 3 x Kurzfassung Der Spielflächenbedarf in Grünwettersbach ist mit den bestehenden Spielplätzen derzeit gedeckt. Die Schaffung eines weiteren Spielangebots im benannten Gebiet wird aufgrund der aktuellen Bevölkerungszahlen nicht als dringlich angesehen und kann bei voranschreitender Bebauung neu geprüft werden. Das Gartenbauamt empfiehlt, die bestehenden Kinderspielplätze zu nutzen. Das Angebot auf diesen kann bei einer zukünftigen Überplanung im Rahmen der Möglichkeiten angepasst werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 13.07.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die 11 städtischen Spielplätze in Grünwettersbach decken momentan mit insgesamt 6.777 m² bespielbarer Fläche den Bedarf an Spielangeboten nach dem Spielflächenentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe ab. In dem benannten Gebiet gibt es zwei gültige Bebauungspläne. Der für den größten Teil des angegebenen Gebiets gültige Bebauungsplan 573 ‚Bannholzwingert, Kleinwäldle‘ weist eine Fläche für einen Kinderspielplatz aus. Dieser wurde auf der angegebenen Fläche Wildbaderstraße / Horfstraße auch realisiert. Im B-Plan 572 ‚Kreuzenacker‘ ist keine Spielfläche ausgewiesen. Da nur wenige Kinder unter 6 Jahren in dieser im Nordwesten von Grünwettersbach gelegenen Wohngegend mit vielen Gartengrundstücken leben, wird die Dringlichkeit eines wohnortnahen Spielangebots als nicht vorrangig gesehen. Bei fortschreitender baulicher Entwicklung des Gebiets kann der Bedarf erneut geprüft werden. Die Grundstücke in Zuständigkeit der Ortsverwaltung Grünwettersbach liegen außerhalb des Ortsrandes in stark bewegtem Gelände. Aufgrund des hohen Erschließungsaufwands und der damit verbundenen überdurchschnittlich hohen Kosten und wegen ihrer Entfernung zur Wohnbebauung sind sie für die Herstellung eines zusätzlichen Spielangebots nicht geeignet. Die geforderte Nähe zum Wohnort wäre auch hier nicht gegeben. Aus den oben dargelegten Gründen empfiehlt das Gartenbauamt, die bestehenden Spielangebote KSP Wildbader Straße, KSP Am Michelsberg und KSP Im Rodel zu nutzen. Bei einer zukünftigen Überplanung der vorhandenen Spielanlagen kann das Angebot im Rahmen der Möglichkeiten modifiziert werden.