Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz aufgrund der schalltechnischen Neuberechnung durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8

Vorlage: 2021/0871
Art: Anfrage
Datum: 05.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2021

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP6_ORS_Anfrage_SPD_A8_Laermberechnung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Anfrage: Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz aufgrund der schalltechnischen Neuberechnung durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8 SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.07.2021 6 ☒ ☐ Anfrage Wir würden um Mitteilung bitten, ob die nachgenannte schalltechnische Berechnung auf Basis der neuen Auslösewerte bereits erfolgt ist und welche Ergebnisse diese ergab. Sollte diese noch nicht erfolgt sein, bitten wir um Nachricht, wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Des Weiteren würden wir Informationen erbitten, wie die betroffenen Bürger im weiteren Ablauf eingebunden werden. Sachlage: In der Beantwortung der Anfrage (SPD-Ortschaftsratsfraktion vom 24.07.2020) wurde mitgeteilt, dass mit Datum 01.08.2020 die Auslösewerte für die Lärmsanierungen an bestehenden Bundesfernstraßen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur um 3 dB(A) abgesenkt wurden. Durch diese Absenkung der Auslösewerte hat sich, wie mitgeteilt, eine neue Entwicklung ergeben, welche eine Aktualisierung der schalltechnischen Berechnung veranlasst. Es sollte eine Überprüfung erfolgen, ob unter Ansatz der neuen Auslösewerte der Lärmsanierung möglicherweise über die zehn bereits bekannten Gebäude hinaus noch für weitere Gebäude passiver Lärmschutz in Frage kommt. Sollte eine solche Betroffenheit gegeben sein, sollten die Anwohner informiert werden. Stellvertretend für die SPD OR-Fraktion Tino Huber, Julia Küffner, Andreas Beiser, Stefanie Becker, Mirko Hoffmann

  • Anlage, schallt. Gutachten A8 Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Die Autobahn GmbH des Bundes Schalltechnische Untersuchung zur Lärmsanierung an der A 8 in der Ortslage Karlsruhe-Wolfartsweier Schalltechnische Untersuchung Karlsruhe Juni 2023 Die Autobahn GmbH des Bundes Schalltechnische Untersuchung zur Lärmsanierung an der A 8 in der Ortslage Karlsruhe-Wolfartsweier Schalltechnische Untersuchung Bearbeiter Dr. Ing. Frank Gericke (Projektleiter) Dipl.-Ing. Martin Reichert (Bauingenieur) B.Sc. Akos Lengyiel Verfasser MODUS CONSULT Gericke GmbH & Co. KG Pforzheimer Straße 15b 76227 Karlsruhe 0721/ 94006-0 Erstellt im Auftrag der ‘Die Autobahn GmbH des Bundes’, NL Stuttgart im Juni 2023 A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 3 Inhalt 1. Aufgabenstellung................................................. 6 2. Daten- und Plangrundlagen....................................... 6 3. Örtliche Gegebenheiten........................................... 7 4. Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen........................ 9 5. Schalltechnische Berechnungen.................................. 12 5.1 Verkehrsmengen und weitere schalltechnische Parameter............12 5.2 Schalltechnisches Geländemodell..................................13 5.3 Ausbreitungsberechnungen und Darstellung der Ergebnisse..........13 6. Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Ist-Situation......... 14 7. Abwägung von Schallschutzmaßnahmen .......................... 16 7.1 Grundsätzliche Überlegungen..................................... 16 7.2 Untersuchte Lärmschutzvarianten.................................. 17 7.3 Ergebnisse der Variantenuntersuchung (Schutzfallbetrachtung).......19 7.4 Ergebnisse der Variantenuntersuchung (Lästigkeit nach VLärmSchR 97) .................................................................. 23 8. Variantendiskussion............................................. 25 9. Zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen ..................... 25 10. Zusammenfassung............................................. 26 A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1:Übersichtsplan des Untersuchungsbereiches Wolfartsweier (Quelle: Openstreetmap.org) 8 Abb. 2:Darstellung der Ergebnisse im Plan14 Abb. 3:Schutzfallbetrachtung der Varianten 22 Abb. 4:Ermittlung der Effizient und Effektivität24 Pläne Blatt1Übersichtsplan mit Bebauungsplänen Blatt2Gebäudelärmkarte und Isophonen, Bestand, Beurteilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0 m ü. Gelände Blatt3Gebäudelärmkarte und Isophonen, Bestand, Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände Blatt4Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose, Beurteilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0m ü. Gelände Blatt5Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose, Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände Blatt6Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose-Vollschutz (Lärmsanierung), Beur- teilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0m ü. Gelände Blatt7Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose-Vollschutz (Lärmsanierung), Beur- teilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände Blatt8Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose-Vollschutz (Lärmvorsorge), Beur- teilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0m ü. Gelände Blatt9Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose-Vollschutz (Lärmvorsorge), Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände Blatt10Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose mit LSW h=6,0 m, Beurteilungszeit- raum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0m ü. Gelände Blatt11Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose mit LSW h=6,0 m, Beurteilungszeit- raum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände Blatt12Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose mit LSW h=6,0 m und Mittelwand, Beurteilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0m ü. Gelände Blatt13Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose mit LSW h=6,0 m und Mittelwand, Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände Blatt14Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose mit LSW h=6,0 m und Torsions- balken mit LSW h=5,0 m im Bereich der Brücken, Beurteilungszeitraum Tag (06:00 - 22:00 Uhr), 2,0m ü. Gelände Blatt15Gebäudelärmkarte und Isophonen, Prognose mit LSW h=6,0 m und Torsionsbal- ken mit LSW h=5,0 m im Bereich der Brücken, Beurteilungszeitraum Nacht (22:00 - 06:00 Uhr), 6,0m ü. Gelände A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 5 Tabellen im Anhang Tab.1Verkehrsmengen und Emissionspegel Tab.2Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen: Bestand und Prognose Tab.3Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen: Prognose / Prognose Vollschutz (Lärmsanierung) Tab.4Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen: Prognose / Prognose Vollschutz (Lärmvorsorge) Tab.5Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen: Prognose / Prognose LSW h = 6,0 m Tab.6Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen: Prognose / Prognose LSW h = 6,0 m und Mittelwand Tab.7Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen: Prognose / Prognose LSW h = 6,0 m und Torsionsbalken mit LSW h=5,0 m im Bereich der Brücken A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 6 1. Aufgabenstellung Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt die Lärmsituation der Ortslage von Karlsruhe-Wolfartsweier zu bewerten, um die Voraussetzungen für eine Bezu- schussung passiver Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden zu über- prüfen sowie Potentiale zur Verbesserung der Lärmsituation durch aktive Maß- nahmen zu identifizieren. Zur Feststellung der Betroffenheit ist eine schalltech- nische Untersuchung aller Flächen des Karlsruher Stadtteils Wolfartsweier er- forderlich, auf welchen eine Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung durch nahe gelegene Autobahnabschnitte nicht ausgeschlossen werden kann. Der maßgebende Abschnitt der in Ost-West-Richtung verlaufenden BAB A 8 Karlsruhe - Stuttgart tangiert den Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier im Süden, der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden A 5 Frankfurt - Basel tangiert den Stadt- teil im Westen. Untersucht werden sollen die Emissionen der BAB A 8 und der A 5 einschließlich der Rampenfahrbahnen im Bereich des Autobahndreiecks Karls- ruhe. Ziel der schalltechnischen Untersuchung zur Lärmsanierung soll es sein, die maßgebenden Beurteilungspegel aus dem Straßenverkehr der BAB A 8 und der A im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier nach dem aktuellen Rechenverfahren der RLS-19 rechnerisch für alle schutzwürdigen Nutzungen fassaden- und stockwerks- scharf zu ermitteln und den Auslöswerten der Lärmsanierung gegenüberzustel- len. Es sind aktive Schallschutzmaßnahmen vorzuschlagen, zu dimensionieren und hinsichtlich Ihrer Schutzwirkung zu bewerten. Gebäude mit verbleibenden Über- schreitungen der Auslöswerte der Lärmsanierung sind in Lageplänen zu kenn- zeichnen sowie in Ergebnistabellen mit Angabe der Höhe der Überschreitungen unter Angabe von Stockwerk und Fassadenseite zu dokumentieren. 2. Daten- und Plangrundlagen Der schalltechnischen Untersuchung liegen zugrunde: <Digitale Katasterdaten, digitale Ortophotos, digitales Geländemodell sowie LoD2-Gebäudedaten des Untersuchungsgebiets und Umfelds, zur Verfügung gestellt von Die Autobahn des Bundes, Stand 04/2022. <Querschnittsbelastungen BAB A 8 und A 5, Die Autobahn GmbH, Außenstelle Stuttgart, Stand 03/2022, ergänzt und fortgeschrieben in 09/2022. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 7 <Angaben zu Straßendeckschichttypen, vorhandenen Schallschutzanlagen sowie zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Die Autobahn GmbH, Niederlassung Stuttgart, Stand 03/2022. <online-Bebauungspläne der Stadt Karlsruhe für den Stadtteil Wolfartsweier: https://geoportal.karlsruhe.de/bplan/ <Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 – RLS-19 (VkBl. 2019, Heft 20, lfd. Nr. 139, S. 698), Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrs- wesen (FGSV), einschließlich Korrekturen der FGSV vom Februar 2020 . <VLärmSchR 97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 vom 02.06.1997 (VkBl. S. 434), zuletzt geändert am 25.06.2010 (Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Az. StB 13/7144.2/01 / 11206434). <Schreiben des BMVI, Referat StB 13/7144.2/01/3277650 vom 27.07.2020 zur Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung. <Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions- schutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) vom 4. Februar 1997, geändert durch Art. 3 V v. 23.9.1997. 3. Örtliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet der Ortslage von Wolfartsweier, einem Stadtteil im Südosten der Stadt Karlsruhe, liegt östlich der in Nord-Süd-Richtung verlaufen- den BAB A 5 und nördlich der in Ost-West-Richtung verlaufenden A 8 im Nord- osten des Autobahndreiecks Karlsruhe. Die Ortslage von Wolfartsweier ist im Wesentlichen geprägt von Wohnbebauung. Im Südwesten von Wolfartsweier, westlich der Steinkreuzstraße finden sich nördlich der A 5 Gärtnerei- und Gemüsebaubetriebe, im Südosten östlich der Steinkreuzstraße das Freibad Wolfartsweier. Nach Norden schließt sich beider- seits der den Karlsruher Stadtteil durchquerenden Steinkreuzstraße überwiegend Wohnbebauung an. In der Ortsmitte von Wolfartsweier entlang Steinkreuzstraße finden sich einzelne Einzelhandelsgeschäfte. Der Flächennutzungsplan sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne weisen die überwiegende Ortslage als Wohngebiet aus, lediglich im Süden im Bereich der Ortsmitte sowie in Richtung Nordwesten entlang der Wettersteinstraße finden sich einzelne Mischgebietsflächen. Im Süden der Ortsmitte liegt die Grundschule. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 8 Abb. 1:Übersichtsplan des Untersuchungsbereiches Wolfartsweier (Quelle: Openstreetmap.org) Das Plangebiet ist im Wesentlichen eben, steigt aber bedingt durch die Talrandla- ge im Rheintal nach Osten steil an. Die Trasse der nach Osten führenden A 5 liegt daher bedingt durch den Aufstieg aus dem Rheintal in Dammlage. Im Bereich des Autobahndreiecks Karlsruhe liegen außerdem die Rampen- und Überführungs- bauwerke der A 5 / A8 über dem umliegenden Geländeniveau. Die Autobahnen weisen in jede Fahrtrichtung je drei von einander baulich ge- trennte Fahrbahnen auf, die sich im weiteren Umfeld des Autobahndreiecks Karlsruhe im Bereich der Ein- und Ausfädelstreifen entsprechend aufweiten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen sowie den jeweils 2-bahni- gen Rampen ist auf Geschwindigkeiten zwischen 100 und 120 km/h für Pkw. beschränkt. Für Lkw wird trotz Geschwindigkeitsbeschränkung, die mit 100 / 120 km/h jedoch nur für Pkw wirksam ist, nach den Regelungen der RLS-19 auf den mehrbahnigen Abschnitten zu Gunsten der Lärmbetroffenen eine Geschwindig- keit von 90 km/h angesetzt. Im Bestand finden sich nördlich der A 8 bereits umgesetzte aktive Schallschutz- maßnahmen: <A 5 (Nordseite) Richtung Ortslage Wolfartsweier: LSW bei Wolfartsweier Fahrt- richtung Karlsruhe, Bauwerksbuch-Nr. 7016749, Lärmschutzbauwerk mit Ge- samtlänge 518 m, mittlere Höhe 2,94 m. Im Bereich der Straßenüberführung über die Schloßbergstraße bis Höhe Freibad beträgt die Lärmschutzwandhöhe A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 9 ca. 4,0 m, im Bereich zwischen Freibad und der Notabfahrt ca. 2,50 m ü. FOK. Die Lärmschutzwand ist transparent/reflektierend ausgeführt. <A 5 (Nordseite) Richtung Ortslage Wolfartsweier, Lärmschutzwall-Wand-Kombi- nation entlang Rampe in Fahrtrichtung Karlsruhe, Gesamtlänge ca. 680 m. Im Bereich der Straßenüberführung über die B 3 Ausführung als Alu-Lärmschutz- wand. Mittlere Höhe der Gesamtmaßnahme ca. 3,0 m. Plan 1Die genauen örtlichen Gegebenheiten, die Geltungsbereich der rechtkräftigen Bebauungspläne, deren Inkrafttreten sowie die bestehenden Lärmschutzwände können dem Übersichtsplan (Plan 1) entnommen werden. 4. Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen Die Beurteilungskriterien hinsichtlich der Erforderlichkeit von Lärmsanierungs- maßnahmen gelten für die betroffene Bebauung und ergeben sich aus den Richt- linien für den Verkehrslärmschutz an Fernstraßen in der Baulast des Bundes - Verkehrslärmschutzrichtlinien (VLärmSchR 97), die derzeit sowohl nach den Vorgaben des Nationalen Lärmschutzpakets II des BMVBS sowie nach Einführung der RLS-19 durch das BMVI überarbeitet werden und deren zwischenzeitlich zum zweiten Mal abgesenkte Lärmsanierungsgrenzwerte (jetzt: Auslösewerte) mit Rundschreiben StB 13/7144.2/01/3277650 des BMVI vom 27.07.2020 in Kraft gesetzt sind. In Abschnitt D der VLärmSchR97 heißt es: XIII. Rechtsgrundlagen 35 Haushaltsrechtliche Regelung Lärmschutz an bestehenden Straßen (Lärmsanierung) wird als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Er kann im Rahmen der vorhandenen Mittel durchgeführt werden. XIV. Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen 36 Grundsatz Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der baulichen Anlage oder in Maß- nahmen an der Straße, wenn diese keine unverhältnismäßig hohen Aufwendungen gegenüber passiven Maßnahmen an den baulichen Anlagen erfordern oder ihnen sonstige überwiegende öffentliche oder private Belange nicht entgegenstehen. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 10 Gebietsnutzung Auslösewerte in dB(A) tags (6 - 22 Uhr)nachts (22 - 6 Uhr) 1an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten 6454 2 in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten6656 3 in Gewerbegebieten7262 4Rastanlage (für Lkw-Fahrer)65 Tab. 1:Abgesenkte Auslösewerte Lärmsanierung für Verkehrslärm nach VLärmSchR 97 37 Voraussetzungen 37.1 Auslösewerte (Anmerkung: Texte abschnittsweise ergänzt oder übernommen aus den zugehöri- gen Rundschreiben des zum jeweiligen Veröffentlichungstermins für den Straßen- bau jeweils zuständigen Ministeriums) Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden, im Bundeshaushalt festgelegten Auslösewerte übersteigt. Die Art der zu schützenden Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Lassen sich sonstige in Bebauungspläne festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete keiner der im Bundeshaushalt angeführten Schutzkategorien zuordnen oder handelt es sich um Gebiete oder Anlagen, für die keine Festsetzungen in Bebauungsplänen bestehen (z.B. unbeplanter Innenbereich, § 34 BauGB), so ist die Schutzbedürftigkeit aus einem Vergleich mit diesen vor- genannten Anlagen und Gebieten zu ermitteln; entsprechend der ermittelten Schutzbedürftigkeit sind die Auslösewerte einzuhalten. Andere als die festgelegten Auslösewerte dürfen nicht herangezogen werden. Bei der Prüfung der Schutzwürdigkeit baulicher Anlagen im Außenbereich ist Nr. 10 Abs. 5 entsprechend anzuwenden. Nicht geschützt werden Gebiete, die der Erholung dienen, z. B. Wochenendhaus- gebiete, Ferienhausgebiete, Dauer- und Reisecampingplatzgebiete sowie Kleingar- tengebiete im Sinne des BundeskleingartenG (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB). 37.2 Schutz baulicher Nutzung (1) In baulichen Anlagen werden Räume geschützt, die ganz oder überwiegend zum Wohnen, Unterrichten, zur Kranken- oder Altenpflege oder zu ähnlichen, in glei- A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 11 chem Maße schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. von Räumen in Kur- oder Kin- derheimen, Krankenhäusern) bestimmt sind. Nr. 13 Abs. 4 findet Anwendung. (2) Nicht zu den schutzbedürftigen Räumen zählen gewerblich genutzte Räume, z.B. Büro-, Praxis- und Laborräume, Aufenthalts- oder Schlafräume in Übernachtungs- und Beherbergungsbetrieben (vgl. Bericht des Bundestagsausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zum Entwurf eines Verkehrslärmschutzge- setzes vom 28. Februar 1980, BT-Drucksache 8/3730, S. 23/28). Außer Betracht bleiben auch Bäder, Toiletten, Treppenhäuser, Flure und Lagerräume. Die in der Tabelle 1 bezeichneten Gebiete ergeben sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Liegen keine rechtskräftigen B-Pläne vor, so erfolgt die Einstufung in Absprache mit der Gemeinde bzw. entsprechend der tatsächlichen Nutzung. Entscheidend ist zusätzlich das Alter der Gebäude. Gebäude mit Bau- alter nach dem 01.04.1974 (Inkrafttreten des BImSchG), sind i. d. R. nicht förder- fähig, es sei denn, sie stehen in Gebieten, deren Bebauungsplan vor dem 01.04.1974 rechtskräftig wurde. Gebäude außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen oder in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, die nach dem 01.04.1974 rechtskräftig wurden, sind dann förderfähig, wenn sie vor dem 01.04.1974 errichtet wurden. Plan 1Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne und deren Datumsangaben des In- krafttretens sind im Plan 1 eingetragen. Es zeigt sich, dass nur im Südwesten sowie im Nordosten von Wolfartsweier größere Wohngebietsflächen vorhanden sind, deren Bebauungspläne nach dem 01.04.1974 inkraftgetreten sind. Es handelt sich hierbei um die überwiegend Wohngebiete ausweisenden Bebauungspläne: <“Zündhütle”, inkraftgetreten am 18.04.1980 und <“Mergeläcker”, inkraftgetreten am 23.09.1988. Die Berechnung der Beurteilungspegel (Lärmeinwirkung an den Wohngebäuden) erfolgte nach den Vorgaben der “Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS - 19)”. Die Richtlinien wurden im Verkehrsblatt 20/2019, lfd. Nr. 139, S. 698, bekannt gemacht und sind am 01.03.2021 in Kraft getreten und gemäß § 3 der 16. BImSchV vom 04. November 2020 im Rahmen der gesetzlich vorge- schriebenen Lärmvorsorge beim Bau oder der wesentlichen Änderung von öffent- lichen Straßen anzuwenden. Laut Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 19/2020 (Az. StB13/7144.2/ 02-20/3411587) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 24.11.2020, sind die RLS-19 auch für die Lärmsanierung an Bundesfernstra- ßen in der Baulast des Bundes anzuwenden. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 12 Die Berechnungen werden mit dem Programm “SoundPLAN” (derzeit Version 8.2) der SoundPLAN GmbH in einem 3-dimensionalen Geländemodell durchgeführt. 5. Schalltechnische Berechnungen 5.1 Verkehrsmengen und weitere schalltechnische Parameter Als Eingangsdaten für die Berechnungen werden die seitens der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellten Verkehrsmengenangaben herangezogen. Dabei gelten als Pkw alle Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t und es wird zusätz- lich nach den Gruppen Lkw 1 (Lkw + Bus), Lkw 2 (Lkw mit Anhänger sowie Sattelzü- ge) und Motorrädern unterschieden. Die für das Rechenverfahren der RLS-19 erforderlichen Angaben zur Aufteilungen der Pkw, Lkw- und Motorrad-Verkehre wurden von der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt. Anh-Tab. 1a,bDie angesetzten DTV-Werte sowie die Lkw-Anteile p1 und p2 tags / nachts sowie die Emissionen der Straßenabschnitte für die A 8 / A 5 sowie die Auf- und Ab- fahrtsrampen im Bereich des Autobahndreiecks können den Tabellen 1a (Über- sicht) und 1b (Emissionen) im Anhang entnommen werden. Zusammenfassend verkehren im Umfeld der Gemeinde Wolfartsweier: <BAB A 5: AS Karlsbad bis AD Karlsruhe (Q1) ca. 104.950 Kfz/24h mit Lkw-Anteil p1 = 4,1 / 9,2 % tags / nachts, p2 = 11,2 / 25,1 % tags / nachts, Motorrad = 0,3/0,3% tags / nachts, <BAB A 5: AS Karlsruhe Mitte bis AD Karlsruhe (Q2) ca. 144.600 Kfz/24h mit Lkw- Anteil p1 = 3,4 / 3,0 % tags / nachts, p2 = 11,1 / 25,0 % tags / nachts, Motorrad = 0,4/0,4 % tags / nachts, <BAB A 5: innerhalb des AD Karlsruhe (Q7) ca. 73.000 Kfz/24h mit Lkw-Anteil p1 = 3,3 / 8,0 % tags / nachts, p2 = 12,4 / 30,3 % tags / nachts, Motorrad = 0,4/0,4 % tags / nachts, <BAB A8/A5: AS Karlsbad bis AS Karlsruhe Mitte (Q3+Q5) ca. 76.800 Kfz/24h mit Lkw-Anteil p1 = 4,3 / 10,6 % tags / nachts, p2 = 11,8 / 28,8 % tags / nachts, Motorrad = 0,3/0,3 % tags / nachts, <BAB A8/A5: AS Karlsbad bis AS Ettlingen (Q4+Q6) ca. 27.400 Kfz/24h mit Lkw- Anteil p1 = 4,1 / 12,2 % tags / nachts, p2 = 11,2 / 33,3 % tags / nachts, Motorrad = 0,3/0,3 % tags / nachts. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 13 Als Straßendeckschicht wird für alle Abschnitte der BAB A 8 und der A 5 ein Splittmastixasphalt nach ZTV Asphalt-StB 07/13 mit einer Straßendeckschicht- korrektur von D SD,SMA,Pkw = -1,8 dB(A) und von D SD,SMA,Lkw = -2,0 dB(A) nach Tabelle 4a der RLS-19 in Ansatz gebracht. Nachdem erst in den letzten Jahren umfangreiche Fahrbahnsanierungen sowie Deckschichterneuerungen auf der A 8 (Aufstieg) sowie der A 5 stattgefunden haben bzw. für den Bereich zwischen dem AD Karlsruhe und der AS Ettlingen noch anstehen, ist für die nächsten Jahre der Einbau lärmmindernder Fahrbahnoberflächen ausgeschlossen. Im Bereich von Steigungsstrecken mit mehr als 2 % sowie im Bereich von Gefälle- strecken mit mehr als 6% bei Pkw bzw. mehr als 4 % bei Lkw ist die Längsnei- gungskorrektur D L,N,FzG in Abhängigkeit der Geschwindigkeit der jeweiligen Fahr- zeuggruppe in Ansatz zu bringen. Die trifft insbesondere auf den Abschnitt der A 8 östlich von Wolfartsweier zu. Die Ermittlung der Steigung / des Gefälles erfolgt softwareseitig situationsbezogen im digitalen Geländemodell. 5.2 Schalltechnisches Geländemodell Vor der Durchführung der Ausbreitungsrechnungen für die Lärmsanierung müssen alle für die Schallausbreitung bedeutsamen baulichen und topographi- schen Gegebenheiten in dreidimensionale Koordinaten überführt werden. So entsteht ein Schalltechnisches Geländemodell (SGM). Dieses enthält das 3-di- mensionale Höhenmodell, die vorhandene Bebauung, deren Gebäudehöhen und Geschosszahlen, die im Rahmen der Ortsbegehung erfasst wurden. Weiterhin werden die vorhandenen Bodenhöhen, Stützwände und Bruchkanten sowie die vorhandenen Lärmschutzwände und -wälle sowie deren Kombination berück- sichtigt. Das Modell beinhaltet weiterhin die maßgeblichen Verkehrswege, d.h. die BAB A 8 und A 5 einschließlich der Auf- und Abfahrtsrampen im Bereich des Autobahn- dreiecks entsprechend ihrer Lage und Höhe sowie der für sie ermittelten Emis- sionsbelastung sowie fassaden- und stockwerksscharfe Immissionsorte an den schutzwürdigen Gebäuden im Untersuchungsraum. 5.3 Ausbreitungsberechnungen und Darstellung der Ergebnisse Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt unter Berücksichtigung von schallpegelmindernden Hindernissen (Bebauung, Gelände, etc.) auf dem Aus- breitungsweg sowie unter Berücksichtigung von 2 Reflexionen gemäß den Vorga- ben der RLS-19. Die Berechnungen erfolgen neben den Einzelpunktberechnungen A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 14 Abb. 2:Darstellung der Ergebnisse im Plan zusätzlich im Beurteilungszeitraum Tag (Plan 2, 4, 6, ff.) flächenhaft in 2 m Höhe über Gelände-Oberkante (d.h. in der maßgeblichen Höhe für die Beurteilung von Geräuschen bei ebenerdigen Aufenthaltsbereichen im Freien, d.h. für Terrassen, Gärten, etc. zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher aktiver Schallschutz- maßnahmen) sowie in der Nacht (Plan 3, 5, 7, ff.) in 6 m Höhe (entspricht ungefähr dem 1. Geschoss) als repräsentative Höhe für die Bebauung zur Festlegung gege- benenfalls erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Schlafruhe innerhalb des Plangebietes. Die Ergebnisse der Berechnungen werden in Rasterlärmkarte mit Isophonen entsprechend der maßgebenden Auslösewerte der Lärmsanierung in den Plänen visualisiert. Rot markierte Fassadenseiten zeigen an, dass der maßgebende Auslösewert der Lärmsanierung in mindestens einem Geschoss überschritten wird. Der darin enthaltene Buchstabe steht für die Fassadenbezeichnung und findet sich in den Ergebnistabellen im Anhang wieder. So ist über die Adresse und die Fassaden- kennzeichnung eine eindeutige Zuordnung der Pegel zur Fassade gegeben. Die Berechnungsergebnisse für die betrachteten Planfälle sind, alphabetisch nach den Adressen Gebäude geordnet, tabellarisch im Anhang wiedergegeben. 6. Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Ist-Situation Anh-Tab. 2Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen im Bestands- und Prognose- fall mit den bestehenden Lärmschutzwänden, sowie Wall-Wand-Kombinationen, sind der Tabelle 2 im Anhang in der Spalte ‘Bestand mit best. Lärmschutz’ bzw. ‘Prognose mit best. Lärmschutz’ zu entnehmen. Der Prognosefall stellt dabei die zukünftige Situation im Untersuchungsgebiet (ohne zusätzliche aktive Lärm- schutzanlagen) und unter der Annahme, dass durch zukünftige Verkehrsver- änderungen der Emissionspegel der Straße um 2 dB(A) zunimmt, dar. Eine Pegel- A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 15 zunahme von 2 dB(A) entspricht einer Verkehrszunahme von mehr als 50 %. Hierbei handelt es sich um einen stark konservativen Ansatz im Sinne der Betrof- fenen. In der Tabelle 2 sind die Berechnungsergebnisse alphabetisch nach Adressen der untersuchten Gebäude geordnet, wiedergegeben. Zudem können die auftreten- den Überschreitungen der maßgebenden Auslösewerte im Bestands- sowie im Prognosefall entnommen werden. Plan 2,3Die Lage der berücksichtigten Gebäude / Immissionsorte, die Ergebnisse der flächenhaften Ausbreitungsberechnungen für den Tag in 2,0 m Höhe über Gelän- de sowie für die Nacht in 6,0 m Höhe über Gelände sowie die Fassaden mit Überschreitung der maßgebenden Auslösewerte der Lärmsanierung im Bestand können den Plänen 2 und 3 entnommen werden. Wie insbesondere dem Plan im Beurteilungszeitraum Nacht sowie den Berech- nungsergebnissen der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden kann, werden die maßgebenden Auslösewerte der Lärmsanierung bezogen auf den Bestand ausschließlich nachts an 157 Gebäuden in der förderfähigen Ortslage von Wol- fartsweier überschritten. Gebäude mit Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung, welche zudem voraussichtlich die in Kapitel 4 genannten Beurteilungskriterien erfüllen, können im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden. Zudem besteht für diese Gebäude dem Grunde nach die Möglichkeit der Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen. Sollten an diesen Gebäuden nach der Umsetzung aktiver Maßnahmen Restüberschreitungen vorlie- gen, bzw. sollten keine aktiven Maßnahmen umgesetzt werden, kann nach Antrag- stellung der Betroffenen eine Überprüfung nach der ‘Vierundzwanzigste Ver- ordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrs- wege- Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV)’ erfolgen. Hierbei wird festgestellt, ob eine Verbesserung vorhandener Außenbauteile erforderlich ist (z.B. der Einbau von Lärmschutzfenstern), um den nach der 24. BImSchV maß- geblichen Innenpegel in schutzbedürftigen Räumen einzuhalten. Die hohen Betroffenheiten rechtfertigen grundsätzlich die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen. Dies erfolgt unter Bezugnah- me auf die Berechnungsergebnisse des Prognosefalls. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 16 7. Abwägung von Schallschutzmaßnahmen Wie den Berechnungsergebnissen für den Bestandsfall entnommen werden kann, sind aktuell unter Berücksichtigung der vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 8 großflächige Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanie- rung nachts festzustellen. Im Folgenden werden Varianten zusätzlicher aktiver Maßnahmen auf Basis der Prognosewerte, d.h. einer Erhöhung gegenüber dem Bestand um + 2 dB(A) untersucht und hinsichtlich ihres schalltechnischen Nut- zens und ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet. 7.1 Grundsätzliche Überlegungen Nach den Vorschriften der §§ 41, 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG ist im Bereich der Lärmvorsorge in Verbindung mit §2 Absatz 1 der 16. BImSchV beim Bau oder bei der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen grundsätzlich sicherzustellen, dass die Beurteilungspegel die dort genannten Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kosten der Schutzmaßnahme außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen. Die gilt in gleichem Maße auch für die Abwägung von Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung. Eine gesetzliche Regelung, unter welchen Voraus- setzungen eine Schutzmaßnahme nicht mehr verhältnismäßig ist, existiert jedoch nicht. Betroffene haben im Bereich der Lärmvorsorge einen Anspruch auf die Ein- haltung der Grenzwerte nach § 2 Absatz 1 der 16. BImSchV durch aktive Lärm- schutzmaßnahmen (sog. “Vollschutz”), von dem aber nach Maßgabe des § 41 Absatz 2 BImSchG Abstriche möglich sind. Es erfolgt somit ausschließlich die wirtschaftliche Bewertung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen. In der Folge bedeutet dies, dass Kostenschätzungen für passive Schallschutzmaßnahmen nicht in die Abwägung mit einzubeziehen sind. Im Rahmen der durchzuführenden planerischen Abwägung ist die Auswahl zwi- schen verschiedenen in Betracht kommenden Schallschutzmaßnahmen zu tref- fen. Grundsätzlich besteht auch im Rahmen der Lärmsanierung ein Vorrang aktiver Lärmschutzmaßnahmen. Nach VLärmSchR 97, Nr. 12 sind dabei aktive Schall- schutzmaßnahmen von vornherein ausgeschlossen, deren Kosten den Verkehrs- wert der schutzbedürftigen Objekte überschreiten. Bei der Lärmsanierung han- delt es sich um eine freiwillige Maßnahme des Straßenbaulastträgers, d.h. es besteht kein “Anspruch”, sondern dem Grunde nach eine “Förderfähigkeit” von A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 17 Lärmschutzmaßnahmen. Aufwendungen für aktive Maßnahmen trägt der Straßen- baulastträger. Aufwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen können in Höhe von 75 % bezuschusst werden. Ein wesentliches Element der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist der Schutzfall. Als Schutzfall wird ein Immissionsort definiert. Ein Schutzfall liegt dann vor, wenn an einer Fassade (Immissionsort) eine Überschreitung des Auslösewertes der Lärm- sanierung auftritt. Hierbei wird zwischen den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht differenziert gewertet, so dass ein Immissionsort, an der sowohl der Tag- als auch der Nachtauslösewert überschritten wird, 2 Schutzfälle darstellt. Hierzu werden Berechnungspunkte pro Gebäude, Fassade und Geschoss festgelegt. In der Regel gibt es an einem Wohnhaus mind. acht Immissionsorte (einer pro Fassade, EG+DG, bei Mehrgeschossigkeit entsprechend mehr). Ein Schutzfall repräsentiert also in der Regel eine Stockwerksfassade. Bei größeren Fassaden den Teil einer Stockwerksfassade. Im Rahmen der EDV-technischen Bearbeitung wird auf Basis der digitalen Ka- tasterdaten für jeden Fassadenabschnitt eines Gebäudes ein Immissionsort gesetzt. Die einzelnen Fassadenabschnitte werden in den Ergebnistabellen mit einem fortlaufenden Buchstaben versehen (vgl. auch Abbildung 2). Um Maßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung zu ermöglichen, müssen die Auslösewerte im Bestand überschritten werden. Immissionsorte, auf die dies zutrifft gelten als ungelöste Schutzfälle. Im Bestandsfall ergeben sich am Tag keine, in der Nacht 736 ungelöste Schutzfälle für die ermittelten 157 Gebäude. Die maximalen Überschreitungen des Auslösewertes der Lärmsanierung betragen dabei bis zu 5,7 dB(A) in der Nacht. Unter der Annahme, dass durch zukünftige Verkehrsveränderungen der Emis- sionspegel der Straße um 2 dB(A) zunimmt, ergeben sich maximale Überschrei- tungen des Auslösewertes der Lärmsanierung von bis zu 1,2 dB(A) am Tag und bis zu 7,7 dB(A) in der Nacht. 7.2 Untersuchte Lärmschutzvarianten Als Ausgangspunkt für alle weiteren Variantenuntersuchungen zur Reduzierung der Lärmbetroffenheiten ist eine Vollschutzvariante zu ermitteln. Diese Variante hat für alle Immissionsorte als Zielvorgabe: <die Einhaltung der Auslösewerte der Lärmsanierung (Variante 1) sowie <zusätzlich die erweiterten Vorgabe der Einhaltung der Lärmvorsorgegrenz- werte der 16. BImSchV (Variante 2). A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 18 Dabei ist nicht ausschlaggebend, wie aufwendig und realistisch diese Maßnah- men sind. Ausgehend von einem Schallschutzkonzept aktiver Maßnahmen, das alle im jeweiligen Schutzabschnitt auftretenden Schutzfälle löst (Vollschutz), sind im Rahmen von Variantenrechnungen schrittweise geeignete Abstufungen vor- zunehmen (z.B. Reduzierungen der Höhe von Schallschutzwänden). Als aktive Schallschutzmaßnahmen sind Schallschutzwände, ggf. Schallschutzwälle bzw. deren Kombination zu betrachten. Die Wirkung lärmmindernder Straßendeck- schichten wird in Folge der weiträumig bereits umgesetzten Fahrbahndeckensa- nierungen nicht weiter betrachtet. Durch die aktiven Schallschutzmaßnahmen kann eine Verringerung der Geräusch- immissionen im Umfeld der schutzwürdigen Nutzungen, d.h. auch schon im Außenwohnbereich erreicht werden. Die Wirksamkeit der aktiven Schallschutz- maßnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der Auslöse- bzw. Immissionsgrenz- werte nimmt jedoch von der Erdgeschosszone an mit zunehmender Gebäudehöhe ab. Zudem wird die realisierbare Höhe aktiver Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzwände, Erdwälle oder deren Kombination) durch bautechnische, planungsrechtliche, eigentumsrechtliche und städtebauliche Gesichtspunkte begrenzt. Die Ermittlung der Kosten für die aktiven Schallschutzmaßnahmen wurde auf Grundlage folgender, mit der Autobahn des Bundes abgestimmter Kostenansätze ermittelt: <Lärmschutzwand bis 6,0 m Höhe: 550,00 €/m², <Lärmschutzwand bis 7,5 m Höhe: 650,00 €/m², <Lärmschutzwand bis 9,0 m Höhe: 750,00 €/m², <Lärmschutzwand bis 12 m Höhe: 900,00 €/m², <Lärmschutzwand ab 12 m Höhe: 1.200,00 €/m². In den Varianten 3 bis 5 werden die Auswirkungen einer Erhöhung der Lärm- schutzwände außerhalb der Brückenbauwerke, die Wirkung einer zusätzlichen Mittelwand sowie im Bereich der Brückenbauwerken der Vorsatz eines Torsions- balkens mit höherer Lärmschutzwand untersucht: <Variante 3: Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände auf h = 6,0 m au- ßerhalb der Brückenbauwerke, A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 19 <Variante 4: Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände auf h = 6,0 m au- ßerhalb der Brückenbauwerke und zusätzlich Neubau einer Mittelwand mit einer Höhe von 6,0 m, <Variante 5: Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände auf h = 6,0 m. Im Bereich der Brückenbauwerke wird dazu ein Torsionsbalken zur Aufnahme einer 5,0 m hohen Lärmschutzwand errichtet. 7.3 Ergebnisse der Variantenuntersuchung (Schutzfallbetrachtung) Die einzelnen Maßnahmen werden im schalltechnischen Berechnungsmodell abgebildet und deren Wirkung berechnet. 7.3.1 Varianten 1 und 2 (Vollschutzvarianten) Plan 6-9Die Ergebnisse der Variante 1 (Vollschutz zum Einhalten der Auslösewerte der Lärmsanierung) können den Plänen 6 für den Tag und 7 für die Nacht entnommen werden. Die Ergebnisse für die Variante 2 (Vollschutz zum Einhalten der Lärmvor- sorgegrenzwerte der 16. BImschV) können den Plänen 8 für den Tag und 9 für die Nacht entnommen werden. Anh-Tab. 3,4Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen zum Nachweis Wirkung der aktiven Maßnahmen können zudem für jeden einzelnen Immissionsort der Tabelle 3 für die Variante 1 und der Tabelle 4 für die Variante 2 im Anhang in den Spalten ‘Prognose mit LS’ und den daran anschließenden Spalten entnommen werden. Die mittlere Pegelminderung der Variante 1 beträgt über alle Schutzfälle / Im- missionsorte 3,3 dB(A), die maximale Pegelminderung 7,3 dB(A) bei erforderlichen Lärmschutzwandhöhen zum Einhalten der Auslösewerte der Lärmsanierung von mindestens 10 bis hier maximal betrachtete 60 m Höhe außerhalb der Brücken- bauwerke. Die Lärmschutzwände auf den Brückenbauwerken lassen sich nicht erhöhen, wodurch das Ziel des Erreichens des Vollschutzes nicht möglich ist. Es verbleiben an 51 Gebäuden weiterhin Überschreitungen des Auslösewertes der Lärmsanierung. Erst bei einer Erhöhung der Lärmschutzwände auf den Brücken- bauwerken auf mindestens 60 m Höhe wäre ein (theoretischer) Vollschutz er- reichbar. Die mittlere Pegelminderung der Variante 2 mit hier maximal betrachteten Lärmschutzwandhöhen außerhalb der Brückenbauwerke beträgt über alle Schutzfälle / Immissionsorte 3,1 dB(A), die maximale Pegelminderung 7,3 dB(A). Auch hier ist das Ziel des Erreichens eines Vollschutzes nicht möglich. Die Zahl der Gebäude mit Überschreitung des Lärmvorsorgegrenzwertes reduziert sich A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 20 gerade mal um 70 von insgesamt 157 im Bestand förderberechtigten Gebäuden. Auch hier wäre erst mit einer Erhöhung der Lärmschutzwände auf den Brücken- bauwerken auf über 60 m Höhe ein (theoretischer) Vollschutz erreichbar. Beide Vollschutzvarianten sind bautechnisch und wirtschaftlich nicht realisierbar und dienen ausschließlich als Grundlage für die weitere Variantenfindung. 7.3.2 Variante 3 (LSW h=6,0 m außerhalb der Brückenbauwerke) Plan 10, 11Die Ergebnisse der Variante 3 mit der Erhöhung der Lärmschutzwand auf h=6,0 m können den Plänen 10 für den Tag und 11 für die Nacht entnommen werden. Anh-Tab. 5Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen zum Nachweis der Wirkung der Lärmschutzwanderhöhung sowie die verbleibenden Betroffenheiten mit Über- schreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung können für jeden einzelnen Immissionort der Tabelle 5 im Anhang in den Spalten ‘Prognose mit LS’ und den dran anschließenden Spalten entnommen werden. Die mittlere Pegelminderung der Variante 3 beträgt über alle Schutzfälle / Im- missionsorte 0,9 dB(A), die maximale Pegelminderung 2,4 dB(A) bei der betrach- teten Lärmschutzwanderhöhung auf 6,0 m. Die maßgebenden Auslösewerte der Lärmsanierung werden weiterhin um bis zu 0,1 dB(A) am Tag sowie 6,6 dB(A) in der Nacht überschritten. An 3 Schutzfällen treten nachts gesundheitsgefährdende Pegel von über 60 dB(A) nachts auf. Die Zahl der Schutzfälle geht am Tag von 14 auf 1, in der Nacht von 2.277 auf 1.333 Schutzfälle zurück. Am Tag können somit 92,9 %, in der Nacht 41,5 % der Schutz- fälle gelöst werden. Ausgehend von Herstellungskosten der Lärmschutzwand von ca. 3.453.000 € berechnen sich daraus Kosten je gelösten Schutzfall von 3.608 €. 7.3.3 Variante 4 (LSW h=6,0 m und Mittelwand mit h = 6,0 m)) Plan 12, 13Die Ergebnisse der Variante 4 mit der Erhöhung auf h= 6,0 m und Neubau einer 6,0 m hohen Mittelwand können den Plänen 12 für den Tag und 13 für die Nacht entnommen werden. Anh-Tab. 6Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen zum Nachweis der Wirkung der Lärmschutzwanderhöhung und der zusätzlichen Mittelwand sowie die verbleiben- den Betroffenheiten mit Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung können für jeden einzelnen Immissionsort der Tabelle 6 im Anhang in den Spal- ten ‘Prognose mit LS’ und den dran anschließenden Spalten entnommen werden. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 21 Die mittlere Pegelminderung der Variante 4 beträgt über alle Schutzfälle / Im- missionsorte 1,6 dB(A), die maximale Pegelminderung 5,5 dB(A) bei der betrachte- ten Lärmschutzwanderhöhung auf 6,0 m und der zusätzlichen 6,0 m hohen Mittel- wand. Die maßgebenden Auslösewerte der Lärmsanierung werden am Tag eingehalten, nachts weiterhin um bis zu 5,9 dB(A) überschritten. An 800 Schutzfäl- len treten nachts gesundheitsgefährdende Pegel von über 60 dB(A) nachts auf. Die Zahl der Schutzfälle geht am Tag von 14 auf 0, in der Nacht von 2.227 auf 800 Schutzfälle zurück. Am Tag können somit 100 %, in der Nacht 64,9 % der Schutzfälle gelöst werden. Ausgehend von Herstellungskosten der Lärmschutz- wand von ca. 5.350.000 € berechnen sich daraus Kosten je gelösten Schutzfall von 3.588 €. 7.3.4 Variante 5 (LSW h=6,0 und Torsionsbalken mit LSW h = 5,0 m vor Brücken) Plan 14, 15Die Ergebnisse der Variante 5 mit der Erhöhung der Lärmschutzwand auf h= 6,0 m und zusätzlichen Torsionsbalken mit einer aufgesetzten Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5,0 m im Bereich der Brückenbauwerke können den Plänen 14 für den Tag und 15 für die Nacht entnommen werden. Anh-Tab. 7Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen zum Nachweis der Wirkung der Lärmschutzwanderhöhungen auch im Brückenbereich mittelsTorsionsbalken sowie die verbleibenden Betroffenheiten mit Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung können für jeden einzelnen Immissionsort der Tabelle 7 im Anhang in den Spalten ‘Prognose mit LS’ und den dran anschließenden Spalten entnommen werden. Die mittlere Pegelminderung der Variante 5 beträgt über alle Schutzfälle / Im- missionsorte 0,9 dB(A), die maximale Pegelminderung 2,8 dB(A) bei der betrach- teten Lärmschutzwanderhöhung auf 6,0 m und den Erhöhungen auf 5,0 m durch eine LSW auf Torsionsbalken. Die maßgebenden Auslösewerte der Lärmsanierung werden weiterhin um bis zu 0,2 dB(A) am Tag sowie 6,6 dB(A) in der Nacht über- schritten. An 7 Schutzfällen treten nachts gesundheitsgefährdende Pegel von über 60 dB(A) nachts auf. Die Zahl der Schutzfälle geht am Tag von 14 auf 1, in der Nacht von 2.277 auf 1.343 Schutzfälle zurück. Am Tag können somit 92,9 %, in der Nacht 41,1 % der Schutzfälle gelöst werden. Ausgehend von Herstellungskosten der Lärmschutz- wand von ca. 4.405.000 € berechnen sich daraus Kosten je gelösten Schutzfall von 4.647 €. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 22 Abb. 3:Schutzfallbetrachtung der Varianten Nachstehende Abb. 3 fasst die Ergebnisse der Variantenbetrachtung zusammen. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 23 7.4 Ergebnisse der Variantenuntersuchung (Lästigkeit nach VLärmSchR 97) Die oben durchgeführte Variantenuntersuchung nach dem Prinzip der Schutzfall- methode betrachtet ausschließlich monetäre Faktoren. Akustische Faktoren, wie z.B. die Höhe der Lärmbelastung sowie deren Lästigkeit bleiben unberücksichtigt. Für die Abwägung unterschiedlicher Ausführungsvarianten des aktiven Lärm- schutzes sind daher zusätzlich auch Grenz- (Lärmvorsorge) bzw. Auslösewert- überschreitungen (Lärmsanierung) entsprechend der Höhe der jeweiligen Über- schreitungen zu gewichten. Hierzu dient die Erfassung der Lärm-Belastung der Wohneinheiten als Differenz zwischen prognostiziertem Beurteilungspegel L r und maßgeblichem Auslösewert der Lärmsanierung. Diese Größe wird für die Ermittlung des Lästigkeitsmaßes (LKM) benötigt. In Anlehnung an die VLärmSchR 97 wird das LKM wie folgt er- mittelt: LKM = 2 0,1*Lr - 2 0,1*IGW mit: L r : Beurteilungspegel IGW: Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV / Auslösewert der Lärmsanierung Ausgehend von den ermittelten Lästigkeitsmaßen werden in weiteren Schritten die Effektivität und die Effizienz der Maßnahmen ermittelt und gegenübergestellt. So lässt sich die Effektivität [Effektivität = (LKM oLS – LKM mLS ) / LKM oLS ] der Lärm- minderung (bzgl. der Auslösewerte der Lärmsanierung bzw. der Grenzwerte der 16. BImSchV) im Vergleich zum Nullfall darstellen. Zusätzlich wird auch die Effizienz (LKM oLS – LKM mLS ) / Kosten), d.h. das Verhältnis von Zielerreichung (Einhalten der Auslösewerte der Lärmsanierung bzw. Grenz- werte der 16. BImSchV) sowie der Mitteleinsatz (Kosten aktiver Schallschutz) dargestellt und als weiteres Kriterium für ein abgewogenes Schallschutzkonzept herangezogen. Nachstehende Abbildung 4 zeigt die Ergebnisse der zusätzlichen Betrachtungen. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 24 Abb. 4:Ermittlung der Effizient und Effektivität A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 25 8. Variantendiskussion Wie die obigen Ergebnisse zeigen, stellen rein bauliche Maßnahme in Form der Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwand, dem Bau einer Mittelwand oder die Erhöhung der bestehenden Lärmschutzwände im Bereich der Brückenbauwerke durch vorgesetzte Torsionsbalken mit aufgesetzter Lärmschutzwand (entspre- chend den Varianten 3 bis 5) keine befriedigenden Lösungen für eine wirksame Lärmsanierung in Wolfartsweier dar. Die erzielbaren Pegelminderungen liegen im Mittel bei weniger als 2 dB(A), d.h. die baulichen Maßnahmen werden in der Ortslage akustisch nicht wahrnehmbar sein. Die Entscheidung über bauliche Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Wand bedarf einer zusätzlichen Betrachtung der bautechnischen und planungsrelevan- ten Gegebenheiten. Die Kostenansätze, die der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Grunde liegen, stellen nur eine grobe Schätzung dar. Die Festlegung der kon- kreten Umsetzung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sobald entspre- chende Kenntnisse vorliegen. Eine Festlegung auf eine dezidierte Vorzugsvariante ist daher derzeitig noch nicht möglich. 9. Zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen In den Bereichen, in denen sich aktive Schallschutzmaßnahmen nicht oder nicht umfänglich umsetzen lassen, bzw. die durch aktive Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichend geschützt werden können, besteht die Möglichkeit der För- derung passiver Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden selbst. Ob passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, sowie ggfs. Art und Umfang der Maß- nahmen, regelt die Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenver- ordnung – 24. BImSchV). Der passive Schallschutz sieht eine entsprechende Ausgestaltung der Außenbau- teile von Aufenthaltsräumen vor, die von Überschreitungen des Immissionsgrenz- werts betroffen sind, mit einem Gesamt-Bauschalldämm-Maß (R’ w,res ), dass die Einhaltung der Schutzwürdigkeit des Raumes entsprechenden Innenraumpegels sicherstellt. Dazu kommt insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern und zusätzlich in den in der Nacht genutzten Aufenthaltsräumen (z.B. Kinder-, Schlaf- und Gästezimmer) und in schutzbedürftigen Räumen mit Sauerstoff verbrauchen- den Energiequellen der Einbau schallgedämmter Lüfter in Frage. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 26 Passive Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn alle Voraussetzungen der Lärmsanierung erfüllt sind. So liegt u.a. keine Förderfähigkeit für Gebäude vor, die nach dem 01.04.1974 errichtet wurden bzw. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der nach der 01.04.1974 rechtskräftig geworden ist. 10. Zusammenfassung Ziel der schalltechnischen Untersuchung ist es, die maßgebenden Beurteilungs- pegel aus dem Straßenverkehr der BAB A 8 und der A 5 im Karlsruher Stadtteil Wolfartsweier nach dem aktuellen Rechenverfahren der RLS-19 rechnerisch für alle schutzwürdigen Nutzungen fassaden- und stockwerksscharf zu ermitteln und den Auslösewerten der Lärmsanierung gegenüberzustellen. Es werden unterschiedliche Varianten aktiver Schallschutzmaßnahmen unter- sucht und bewertet. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: Rein bauliche Maßnahmen in Form der Erhöhung der bestehenden Lärmschutz- wand, dem Bau einer Mittelwand oder die Erhöhung der bestehenden Lärm- schutzwände im Bereich der Brückenbauwerke durch vorgesetzte Torsionsbalken mit aufgesetzter Lärmschutzwand (entsprechend den Varianten 3 bis 5) stellen keine befriedigenden Lösungen für eine wirksame Lärmsanierung in Wolfarts- weier dar. Die erzielbaren Pegelminderungen liegen im Mittel bei weniger als 2 dB(A), d.h. die baulichen Maßnahmen werden in der Ortslage akustisch nicht wahrnehmbar sein. Die Entscheidung über bauliche Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Wand bedarf einer zusätzlichen Betrachtung der bautechnischen und planungsrelevan- ten Gegebenheiten. Die Kostenansätze, die der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu Grunde liegen, stellen nur eine grobe Schätzung dar. Die Festlegung der kon- kreten Umsetzung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sobald entspre- chende Kenntnisse vorliegen. In den Bereichen, in denen sich aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nicht umfänglich umsetzen lassen, bzw. die durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend geschützt werden können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung passiver Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden selbst. Ob passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, sowie ggfs. Art und Umfang der Maßnahmen, regelt die Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd Erläuterungsbericht 27 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenver- ordnung – 24. BImSchV). Passive Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn alle Voraussetzungen der Lärmsanierung erfüllt sind. So liegt u.a. keine Förderfähigkeit für Gebäude vor, die nach dem 01.04.1974 errichtet wurden bzw. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der nach der 01.04.1974 rechtskräftig geworden ist. A 8 Lärmsanierung Wolfartsweier Karlsruhe 12.06.23 A8 Lärmsanierung Wolfartsweier.wpd

  • Stellungnahme Anfrage Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0871 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Autobahn GmbH Sachstand Umsetzung passiver Schallschutz aufgrund der schalltechnischen Neuberechnung durch verringerte Auslösewerte zur Vermeidung von Lärm durch die A8 Anfrage: SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 13.07.2021 6 Ö Kenntnisnahme Die Ortsverwaltung erhielt im August 2023 die nachfolgende Stellungnahme der Autobahn GmbH: Vor dem Hintergrund der Lärmbelastung durch die angrenzende A 8 hat die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH eine schalltechnische Untersuchung für den Stadtteil Wolfartsweier durchgeführt. Anbei erhalten Sie den Abschlussbericht. Die zusätzlichen Anlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://cloud.landbw.de/index.php/s/KEqYTE72sXxK2bB. Im Zuge der Untersuchungen wurden Überschreitungen der Auslösewerte der Lärmsanierung an 157 Gebäuden festgestellt. Grund für die im Vergleich zu früheren Untersuchungen der Landesstraßenbauverwaltung gemäß der Vorgängerregelung (RLS-90) deutlich höhere Anzahl von Überschreitungen ist die Neufassung der Berechnungsmethodik der zum 1. März 2021 eingeführten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Fassung 2019 (RLS-19). Diese führt insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten zu einem rechnerischen Anstieg des Lärmpegels. Aufgrund der großflächigen Betroffenheiten hat die Autobahn GmbH verschiedene Varianten zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes untersucht. Wie bereits die Landesstraßenbau-verwaltung festgestellt hat, können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und bautechnischer Restriktionen derzeit leider keine zusätzlichen aktiven Schallschutz-maßnahmen in Aussicht gestellt werden. So ist insbesondere an den Brückenbauwerken im Bereich der Steinkreuzstraße und der Schloßbergstraße eine Erhöhung oder Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwände aus statischen Gründen nicht ohne Weiteres möglich. Im Rahmen der freiwilligen Lärmsanierung bietet die Niederlassung Südwest den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern Zuschüsse für passive Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Lärmschutzfenster in Höhe von 75 % der Gesamtkosten an, sofern die weiteren Voraussetzungen der Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 im Einzelfall erfüllt sind. Wir sehen vor, noch in diesem Jahr ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um die Betroffenen über diese Möglichkeit zu informieren, das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen und die Umsetzung passiver Maßnahmen zu begleiten. – 2 – Darüber hinaus werden wir die Lärmsituation in Wolfartsweier im Rahmen des künftigen Lärmsanierungsprogramms der Autobahn GmbH berücksichtigen. In diesem Programm werden zunächst alle Lärmschwerpunkte entlang der Autobahn erfasst und nach Anzahl der Betroffenen sowie Höhe der Überschreitungen priorisiert. Anschließend werden konkrete Umsetzungsszenarien für eine Verbesserung der Lärmsituation erstellt, die neben kurzfristigen Maßnahmen, wie der Bezuschussung von passiven Schallschutzmaßnahmen, auch langfristige, aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder (Ersatz-)neubauten von Lärmschutzwänden, beinhalten.