Bauanträge

Vorlage: 2021/0864
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3a Vorlage 187 Bauantrag Gustav-Hofmann-Str. 17a, 17b, 17c ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 187 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 14.07.2021 3a ☒ ☐ a) Bauantrag: Neubau von drei Einfamilien-Reihenwohnhäusern Gustav-Hofmann-Straße 17a, 17b, 17c, Flurstück 2711 In der Gustav-Hofmann-Straße 17a, 17b, 17c sollen drei Einfamilien-Reihenwohnhäuser neu gebaut werden. Insgesamt entstehen drei Wohneinheiten. Auf dem Flurstück 2711 sind sechs gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Stellplätze geplant. Auf der Nordseite des Grundstückes sollen eine Einzelgarage sowie ein nicht überdachter Stellplatz entstehen. Auf der Südseite des Grundstückes sollen vier Carport-Stellplätze entstehen. Neben dem Carport ist der Bau eines zentralen Müllentsorgungsplatzes geplant. Die haustechnischen Anlagen werden eine Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung und Fußbodenheizung, eine Abluftanlage sowie eine Photovoltaik-Anlage auf den Dächern der Gebäude umfassen. Es ist in dem Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden. Somit richtet sich das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Bauvorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig, wenn es sich nach Art, Maß, Bauweise und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einfügt. Das Bauvorhaben fügt sich ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage

  • TOP 3b Vorlage 188 Bauantrag Niddastraße 26 ohne Pläne
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 188 Verantwortlich: OV Grö Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 14.07.2021 3b ☒ ☐ b) Bauantrag: Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnräumen Niddastraße 26, Flurstück 452 Auf der Ost- und Westseite des Gebäudes sollen Dachgauben errichtet werden. Die Dachgaube auf der straßenzugewandten Seite soll 9,90 Meter breit und die Gaube auf der straßenabgewandten Seite 8,99 Meter breit werden. Die Dachneigung der Dachgauben-Dächer soll 15 Grad betragen. Durch die Dachgauben entstehen im Bereich dieser eine Deckenhöhe von 2,30 Meter. Daher werde die Nutzung der Raumfläche im Dachgeschoss optimiert. Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Die örtlichen Bauvorschriften zu den Dachaufbauten (Maße und Anordnung von Gauben) in diesem Gebiet werden erst mit Umsetzung des Sanierungsgebietes Ortsmitte festgelegt. Daher richtet sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Das Bauvorhaben fügt sich ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage