Gärtnerische Anlegung der Grünfläche Grabener Straße/Ecke Teutschneureuter Straße
| Vorlage: | 2021/0855 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 13.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Gärtnerische Anlegung der Grünfläche Grabener Straße/Ecke Teutschneureuter Straße (Teilfläche der öffentlichen Fläche Flurstück 155) Erläuterung und Vorschläge der Ortsverwaltung Vorlage Nr.: /2021 Verantwortlich Bauamt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 5 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Neureut wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Vorschlägen der Ortsverwaltung gebeten, die nicht genutzte Grünfläche (Teilfläche aus Flurstück 155, Größe ca. 55 m²) entsprechend gärtnerisch zu gestalten und diese Fläche der Öffentlichkeit als „Begegnungsfläche“ zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Ortsverwaltung, die gärtnerische Anlegung umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ ca. 9.000,00 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 13.07.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die hier in Rede stehende Fläche grenzt (östlich angrenzend) an die Umspannstation (Flst.-Nr. 56/4) und südlich an die bestehende Einfriedung (Mauer) zum Flurstück 56. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Einfriedung nicht im Eigentum der Orts- verwaltung/Stadt Karlsruhe befindet. Da die Ortsverwaltung bei Durchführung der Planung beabsichtigt diese Einfriedung neu zu verputzen und zu streichen müssen die Eigentumsverhältnisse dieser Einfrie- dung und das weitere Vorgehen (Ausführung der Planung) rechtzeitig im Vor- feld geklärt werden. Die Grenzwand der Umspannstation (Ansichtsseite zur Grünfläche) soll ebenfalls, sofern erforderlich, verputzt und gestrichen werden. Im Juni 2021 fand ein Ortstermin mit einem Vertreter der Stadtwerke Karlsruhe statt. Bei diesem Gespräch wurde seitens der Verwaltung angeregt, die überdachte Freifläche vor der Umspannstation mit einem Gitterzaun o.ä. zu verschließen (Ausführung durch die Stadtwerke Karlsruhe), um Graffitischmierereien an dem Gebäude zukünftig verhindern zu können. Die Stadtwerke Karlsruhe haben sich inzwischen hierzu mit dem Ergebnis geäußert, dass die überdachte Freifläche vor der Umspannstation nicht eingezäunt werden soll. Vielmehr ist es der Plan der Stadtwerke künftig alle Umspannstationen im Stadtgebiet künstlerisch mit „ansprechenden Graffitis“ aufzuwerten. Erfahrungsgemäß werden diese Graffitis nicht übersprayt. Das hier in Rede stehende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neureuter Hauptstraße – Gartenberge 1.Abschnitt (Bärenweg bis Gässle)“ vom 04.04.1986. Dieser setzt für den Bereich eine öffentliche Grünfläche - Verkehrsgrün fest. – 3 – Es handelt sich hierbei um eine Teilfläche des Grundstücks, Flst.-Nr. 155 und weist eine Fläche von ca. 55 m² auf. Um diese Fläche nicht für Hinterlassenschaften von Hunden zur Verfügung zu stellen, wurde diese in der Vergangenheit mit einem Maschendrahtzaun eingezäunt. Leider wird dieser zunehmend mit Werbeplakaten bestückt. Die Ortsverwaltung hat sich nun Gedanken zu einer Umplanung gemacht. Die Idee ist, die bislang ungenutzte Fläche als Begegnungsfläche umzugestalten. Der Zugang zu dieser Fläche soll barrierefrei, mit einem Natursteinbelag, gestaltet werden. Darüber hinaus soll Wert auf eine insektenfreundliche Bepflanzung gelegt werden. – 4 – Die Einfriedung der Fläche könnte mit Natursteinen bzw. Natursteinquadern, die Sitzflächen mit Holzbeplankungen erfolgen. Die Natursteinmauern könnten darüber hinaus zusätzlich mit insektenfreundlichen Pflanzen aufgewertet werden. – 5 – Weiter vorgesehen ist das Pflanzen eines Baumes im hinteren Bereich. Geeignet erscheint hier z.B. eine Zwerg-Felsenbirne Helvetica. Diese Art wird nicht sonderlich groß (ca. 1 - 2 m Höhe). Felsenbirnen benötigen nur wenig Pflege. Im Frühjahr zeigt eine Felsenbirne eine üppig weiße Blütenpracht, im Sommer zeigt sie ihre Früchte und im Herbst leuchten die Blätter in rot und orange. Das Aufstellen eines Müllbehälters ist ebenfalls vorgesehen. Die Ausführung kann durch Mitarbeiter*innen (Gartenbau und Tiefbau) des Bauhofs durchgeführt werden. Die Materialen für die Umgestaltung der Fläche sind größtenteils im Bauhof vorrätig. Die Kosten des Vorhabens werden auf ca. 9.000 Euro geschätzt. Beschluss: Der Ortschaftsrat Neureut wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Vorschlägen der Ortsverwaltung gebeten, die nicht genutzte Grünfläche (Teilfläche aus Flurstück 155, Größe ca. 55 m²) entsprechend gärtnerisch zu gestalten und diese Fläche der Öffentlichkeit als „Begegnungsfläche“ zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Ortsverwaltung, die gärtnerische Anlegung umzusetzen. – 6 – Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat Neureut wird um Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Vorschlägen der Ortsverwaltung gebeten, die nicht genutzte Grünfläche (Teilfläche aus Flurstück 155, Größe ca. 55 m²) entsprechend gärtnerisch zu gestalten und diese Fläche der Öffentlichkeit als „Begegnungsfläche“ zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Ortsverwaltung, die gärtnerische Anlegung umzusetzen. 2. II. Kontierungsobjekt: Sender: Empfänger: III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Ortschaftsrates am 13.07.2021 IV. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. V. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt Rechnungsamt Bauamt Patricia Lüking Sachbearbeitung Patricia Lüking Telefon: R 134 Az: (nur für interne Bearbeitung) (Bitte Unterschriftenleiste entsprechend ergänzen)