Steigende Fallzahlen während der Pandemie bei Häuslicher Gewalt und bei Gewalt an Mädchen und Jungen

Vorlage: 2021/0833
Art: Anfrage
Datum: 06.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.07.2021

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • TOP 12, Anfrage, steigende Fallzahlen
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Steigende Fallzahlen während der Pandemie bei Häuslicher Gewalt und bei Gewalt an Mädchen und Jungen B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 09.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0833 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.07.2021 12 ☒ ☐ Beim ersten Arbeitskreis „Häusliche Gewalt und Kinderschutz“ im Dezember 2020 ging es um die Fallentwicklung während des Shutdowns. Damals waren überraschenderweise keine Fallzahlen-Steigerungen in Durlach von Seiten der Stadtverwaltung festgestellt worden. Inzwischen hat sich durch die sehr langen Einrichtungsschließungen die Situation für Familien nochmal verschärft. Hierzu eine Auswahl aus den Pressemeldungen: • Polizeistatistik 2020: Beeinflusst durch die Corona-Pandemie verzeichnet das Polizeipräsidium 16 % mehr Fälle von Körperverletzung innerhalb Familien und Partnerschaften (24.02.21, SWR 1 und 25.02.21, BNN). • Gewaltambulanz Heidelberg: Während der Corona-Krise haben sich mehr Kinder und meist weibliche Opfer an die Gewaltambulanz in Heidelberg gewandt (24.02.21, SWR 1 und 25.02.21, BNN). • Childhood-Haus, Heidelberg: „...2020 besonders viele Fälle von Kindesmisshandlung und -missbrauch der bis zu Fünfjährigen.“ (25.02.21, BNN) • Laut einer Anfrage vom ZDF (09.05.21) unter den Bundesländern weist Baden-Württemberg einen Anstieg von 5,9 % bei häuslicher Gewalt auf. • ARD (26.05.21): „Das Bundeskriminalamt stellt die Zahlen zu Gewalt an Kindern im Corona-Jahr vor. Klar wird: Die Lockdowns haben das Problem verschärft. Die Deutsche Kinderhilfe sieht ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt.“ Eine schockierende Bilanz. Erfahrungsgemäß ist das Dunkelfeld deutlich höher. Vermutlich werden die Zahlen auch deswegen noch steigen, weil das Ausmaß der Gewalt oft erst nach den Lockerungen bekannt wird. Anfrage – 2 – 1. Wie ist die aktuelle Zahlenentwicklung in der Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach und den jeweils kooperierenden Einrichtungen? 2. Welche Maßnahmen wurden in der Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach als Reaktion auf diese Meldungen ergriffen? 3. Welche Konzepte wurden von der Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach entwickelt, um Familien zu entlasten? 4. Mit welchem Konzept möchte die Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach die Kinder ermutigen, sich nach Gewalterfahrungen anzuvertrauen? unterzeichnet von: Margot Isele und die Fraktion B ́90/Die Grünen im OR Durlach

  • TOP 12, StN AnfragesteigendeFallzahlenwährendPandemiehäuslicheGewalt
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Steigende Fallzahlen während der Pandemie bei Häuslicher Gewalt und bei Gewalt an Mädchen und Jungen B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 09.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0833 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 14.07.2021 12 ☒ ☐ 1. Wie ist die aktuelle Zahlenentwicklung in der Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach und den jeweiligen kooperierenden Einrichtungen? Die Stadt Karlsruhe definiert häusliche Gewalt insbesondere als Partnergewalt, das heißt es kommt zu Grenzverletzungen auf der Erwachsenenebene. Sind Minderjährige – direkt oder indirekt – betroffen, so werden diese Fälle in Karlsruhe als Kindeswohlgefährdung definiert und entsprechend der geltenden Standards bearbeitet. Der Allgemeine Soziale Dienst erhält von der Polizei oder dem Ordnungsamt alle Mitteilungen über häusliche Gewalt, in denen minderjährige Kinder in der Familie leben – unabhängig davon, ob diese bei dem Vorfall anwesend waren. Sofern keine Kinder vorhanden sind, erfolgt eine Weitergabe der Meldung ausschließlich mit Einverständnis der Betroffenen. Aufgrund dieser Tatsache können die Zahlen der Polizei und die Zahlen des Allgemeinen Sozialen Dienstes nicht direkt miteinander in Relation gesetzt werden. Seitens des Allgemeinen Sozialen Dienstes erfolgt die statistische Erfassung und Auswertung der Fallzahlen jeweils zu Beginn des Folgejahres. Zur Erfassung ist anzumerken, dass die Fälle von häuslicher Gewalt in der überwiegenden Mehrheit Familien betreffen, in denen Kinder leben und somit entsprechend der Standards Kindeswohlgefähr- dung bearbeitet werden. Vereinzelt betreffen die Meldungen ebenfalls Partnergewalt unter Erwachsenen, ohne das minder- jährige Kinder existieren. Statistisch erfolgt für häusliche Gewalt eine Erfassung der Gesamtanzahl (Summe der Betroffenen). Nachfolgend ein Beispiel: bei einer Familie mit zwei Kindern ergeben sich eine statistische Meldung von häuslicher Gewalt und weiter zwei Meldungen zu einer Kindeswohlgefährdung. Im Bereich häusliche Gewalt – auf der Paarebene und zugleich in der Familie – sind im Jahr 2020 insgesamt 23 Meldungen beim Allgemeinen Sozialen Dienst eingegangen. Im laufenden Jahr 2021 wurden bisher 19 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet. Hier ist bis Ende des Jahres mit einer Steigerung der Meldungen zu rechnen. Im Bereich der Meldungen zu einer Kindeswohlgefährdung bestätigt sich dieser Trend. Hier ist jedoch anzumerken, dass eine Meldung nicht mit einer tatsächlich existierenden Kindeswohl- gefährdung gleichzusetzen ist. Im Bereich der bestätigten Kindeswohlgefährdungen sind die Zahlen bisher (hochgerechnet) auf vergleichbarem Niveau analog im Jahr 2019 und 2020. Stellungnahme zur Anfrage Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Im Jahr 2020 gab es insgesamt 58 Meldungen einer Kindeswohlgefährdung. Von diesen 58 Meldungen wurden 18 als gefährdend eingeschätzt. In 40 Fällen lagen keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, was einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf jedoch nicht ausschließt. In diesem Jahr wurden bisher 22 abgeschlossene Kindeswohlgefährdungsmeldungen bearbeitet, von denen neun Fälle als gefährdend eingeschätzt wurden. Zahlreiche weitere Überprüfungen sind aktuell in Bearbeitung. (Stand Juni 2021) Hinzu kommen eine deutlich erhöhte Anzahl an Beratungsanfragen aufgrund familiärer Belastungen. 2. Welche Maßnahmen wurden in der Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach als Reaktion auf diese Meldungen ergriffen? Jede eingehende Meldung wird gemäß dem Standard der Kindeswohlgefährdung bearbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies, dass der Allgemeine Soziale Dienst Kontakt zu den betroffenen Personen aufnimmt und Beratung sowie Unterstützung anbietet. Im Bedarfsfall wird direkt mit weiteren Personen und Institutionen, wie beispielsweise dem Ordnungsamt, der Polizei, dem Familiengericht oder weiteren Kooperationspartnern zusammengearbeitet und gemeinsam zielgerichtete Lösungen erarbeitet. Losgelöst von eingehenden Meldungen arbeitet der Allgemeine Soziale Dienst zudem und vor allem in der jetzigen Zeit – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Regelungen – präventiv, proaktiv und aufsuchend. Der Allgemeine Soziale Dienst steht in einem engen persönlichen Austausch mit den Familien, um sich zuspitzende Belastungen frühzeitig erkennen zu können und gemeinsam Möglich- keiten der Entlastung zu erarbeiten. Bei Bedarf werden Angebote der zahlreichen Kooperationspartner in Durlach wie auch stadtweit einbezogen, auf die in der weiteren Ausführung näher eingegangen wird. 3. Welche Konzepte wurden von der Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach entwickelt, um Familien zu entlasten? Ergänzend zu den stadtweit bestehenden Kooperationen forciert das Stadtamt Durlach eine engere Vernetzung und Verzahnung innerhalb des Stadtteils, um stadt- und abteilungsübergreifende Netzwerke auszubauen, den Familien niederschwellige Hilfe und zugleich Unterstützung sowie Schutz und Sicherheit zu bieten. Im Kern setzt sich die Abteilung Jugend und Soziales für die Weiterentwicklung bestehender Zusammenarbeit ein, um die vorhandenen Bedarfe zu erkennen und zudem die Hilfestellungen aufeinander abzustimmen beziehungsweise individuelle und situative Lösungen zu finden. Mit dem Ziel die Familien zu entlasten wurden bestehende Strukturen herangezogen, um darüber hinaus bedarfsorientierte und kurzfristige – gegebenenfalls ebenso anlassbezogene – individuelle Hilfestellungen zu organisieren. Nachfolgende Konzepte wurden unter anderem geschaffen und umgesetzt: - eine Notbetreuung für gefährdete Kinder - die Vermittlung in Einzelbetreuungen durch den Stadtjugendausschuss - die Hausaufgabenhilfe in den Räumen der Sozialpädagogischen Gruppenarbeit in Durlach und im Stadtteil Ergänzende Erläuterungen Seite 3 - die Bereitstellung von technischer Infrastruktur für benachteiligte Schüler und weiter kostenfreies WLAN sowie Surfsticks für bedürftige Familien - die Schaffung von Freiräumen für Schüler, beispielsweise Sport- und Bewegungsstationen, erste Begegnungsmöglichkeiten und Aktivitäten im Stadtteil - Mobile Spielaktion (Ferienprogramm) in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendausschuss und der Turngemeinschaft Aue - der Zugang zu Wohnräumen und parallel Ausweichwohnungen für Mütter mit Kindern - Ausgabe von Flyer, Plakaten und Broschüren im vorhandenen Netzwerk sowie parallel in digitaler Form im Durlacher Schaukasten - Regelmäßige Austausch beim „Runden Tisch“ Der Allgemeine Soziale Dienst übernimmt verantwortlich: - die Wahrnehmung, die Sicherstellung und die Nachhaltung des Schutzauftrags gem. § 8 a SGB VIII - eine enge Rückkoppelung mit den Trägern der freien Jugendhilfe, über die Fortsetzung ambulanter und (teil-) stationärer Leistungen, unter den gegebenen Umständen - die Bereitstellung und die Unterstützung geeigneter Angebote, welche jungen Menschen und Familien in der Bewältigung des erschwerten Alltags unterstützen sollen Basierend dem Thema häusliche Gewalt und im Hinblick auf die Ausnahme sowie Belastungssituation in der Corona-Pandemie, kann für den Allgemeinen Sozialen Dienst folgendes festgehalten werden: - die Durchführung von Hausbesuchen und Abklärung der oben genannten Kindeswohlgefährdungsmeldungen - die Einleitung der Inobhutnahme bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - das Fortsetzen der Jugendhilfen (teilweise / vorübergehend mit alternativer Leistungserbringung) - die aktive Kontaktaufnahme zu schwierigen Familien und gleichzeitig diesen zu halten - die Sicherstellung für die Notbetreuung für gefährdete Kinder zunächst durch eigene Gruppen beziehungsweise die Organisation in enger Abstimmung mit den Kindergärten und / oder Schulen - die Vermittlung von Kindern in die Einzelbetreuungen des Stadtjugendausschusses Im Bereich der Schulsozialarbeit wurden die technischen Voraussetzungen zur Beratung und Vermittlung von Hilfen für Schülerinnen und Schüler wie ebenso Eltern in schwierigen Lebens- situationen beziehungsweise im Homeschooling und zur digitalen Bildung geschaffen. In Anlehnung an die jeweiligen, aktuellen Infektionsbestimmungen findet zusätzlich eine Beratung vor Ort, per Telefon oder über Videokonferenz statt. Die Voraussetzung zu einer aktiven Unterstützung der Schule, bei der internen Schulentwicklung und bei Vernetzungskonzepten – wie beispielswiese der Gesamtlehrerkonferenzen, Besprechungen und den runden Tischen – teilzunehmen, ist gegeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 4. Mit welchem Konzept möchte die Abteilung Jugend und Soziales/Stadtamt Durlach die Kinder ermutigen, sich nach Gewalterfahrungen anzuvertrauen? Innerhalb der gegebenen Netzwerkstruktur ist für das Kollegium der Abteilung Jugend und Soziales – Fachbereiche: Allgemeiner Sozialer Dienst, Schulsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe, Sozialpädagogische Gruppenarbeit, Pflegekinderdienst und Eingliederungshilfe – das Zurückgreifen auf die gewachsenen, verbindlichen Strukturen der Zusammenarbeit ein zentraler Bestandteil, um sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren. Weiter lassen sich Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung klären sowie im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. Um Kindern und Betroffenen einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang zu ermöglichen, bedarf es der Sicherstellung des fachdienstübergreifenden Dialogs und einer gelingenden Kooperation auf allen Ebenen. Die Expertise der Fachbereiche mündet in eine flächendeckende, verbindliche Struktur der Zusammenarbeit der Abteilung Jugend und Soziales sowie ergänzend hinaus. Gemeinsame Fallbesprechungen unter Berücksichtigung der anderen Professionen (sowohl des Psychosozialen Dienstes und der Psychologischen Beratungsstelle Stadt Karlsruhe sowie der Fachberatungsstelle und weitere) bieten bereits bei ersten Anzeichen, die Möglichkeit zu einer gemeinsamen Betrachtung. Die leicht zugänglichen Angebote im Stadtteil sowie die Schulsozialarbeit leisten einen hilfreichen Beitrag, um für das Thema häusliche Gewalt zu sensibilisieren. Die Schulsozialarbeit nimmt im Sozialraum Schule die wesentliche Aufgabe wahr, die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern sowie anderen Institutionen zu fördern und unterstützt die individuelle schulische und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Zudem berät und informiert die Schulsozialarbeit die Eltern, Schülerinnen und Schüler, Schulleitung sowie Lehrkräfte und trägt dazu bei, Anzeichen die auf häusliche Gewalt hindeuten und im Schulkontext beobachtet werden, zu erkennen, anzusprechen und geeignete Hilfe sowie Unterstützung anzuregen. Die Verfahren bei häuslicher Gewalt und Kinderschutz sind klar geregelt und es gibt verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der Leistungsträger und den Institutionen im Kinderschutz. Die Schulsozialarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag beim Aufbau gelingender Netzwerkstrukturen. In Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhäusern, Jugendtreffs, Vereinen und anderen sozialen Einrichtungen werden bedarfsorientiert und situativ beispielsweise die oben genannten leicht zugänglichen Angebote realisiert. Innerhalb dieser Angebote kann den Kindern und den Jugendlichen im Spiel, beim Gestalten, bei der Bewegung, beim Lernen, im Gespräch, beim Malen über die Themen Gefühle, Gewalt, Familie, Nein-Sagen, Schwierigkeiten, Ich-Stärke, Freundschaften und so weiter ein Raum gegeben werden. Der Allgemeine Soziale Dienst ist zu den Geschäftszeiten erreichbar beziehungsweise über die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Dienstes außerhalb der Geschäftszeiten.