Fortschreibung Verkehrskonzept 2000
| Vorlage: | 2021/0827 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Fortschreibung Verkehrskonzept Altstadt Durlach und Erweiterung Fußgängerzone Vorlage Nr.: 2021/0827 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 14.07.2021 3 ☒ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene weitere Vorgehensweise in hybrider Form zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Altstadt Durlach parallel zu einem Umsetzungskonzept zur Erweiterung der Fußgängerzone im östlichen Altstadtbereich gemäß dem im Ortschaftsrat 03/2021 beschlossenen Antrag. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verkehrsführung in der Durlacher Altstadt ist Bestandteil und Ergebnis des Sanierungsgebietes "SEP Durlach-Altstadt", das zwischen 1984 bis 2003 auch die verkehrlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Altstadt in Form eines "Verkehrskonzeptes Durlach 2000" beinhaltete. Ende des vergangenen Jahres hat der Ortschaftsrat in einer Klausurtagung zusammen mit der Verwaltung über die verkehrliche Situation in Durlach beraten. Es bestand große Übereinstimmung, die verschiedenen Fragestellungen wie - eine Anpassung der Verkehrsführung im Altstadtbereich, - ein Unterbinden des Durchfahrtsverkehrs durch die Fußgängerzone, - mögliche Änderungen beim Parkierungskonzept wegen Parksuchverkehrs, - den Umgang mit den recht hohen Verkehrsmengen in den verkehrsberuhigten Bereichen des Altstadtrings und - die Erschließung der an die Fußgängerzone einmündenden Straßen (z.B. Mittelstraße) im Rahmen einer Aktualisierung des Verkehrskonzeptes unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Akteure untersuchen und verschiedene Optionen bewerten zu lassen. Hierfür sollte die Verwaltung eine Projektskizze erarbeiten. In der Zwischenzeit wurde im Ortschaftsrat ein interfraktioneller Antrag nach „Erweiterung der autofreien Bereiche im östlichen Altstadtbereich Durlachs“ gestellt und in 03/2021 auch mehrheitlich beschlossen, dieses Konzept als Verkehrsversuch vorab umzusetzen. Nach Vorberatung im Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt sind in diesem Zusammenhang folgende Aspekte zu berücksichtigen und der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen: - Ein Verkehrsversuch macht nur Sinn mit Vorher-Erhebungen, um die Wirkungen nach Umsetzung stichhaltig prüfen und im Anschluss auch eine Evaluation durchführen zu können. - Ein Verkehrsversuch muss fundiert erfolgen und erfordert ein Umsetzungskonzept, weil der Umfang ein lokal begrenztes Reallabor übersteigt und praktikable, verständliche, in sich logische und (rechts-) sichere Lösungen für jeden von Änderungen betroffenen Knotenpunkt erfordert. - Wegen der vielen Abhängigkeiten, umfangreicher Begleitmaßnahmen und der angestrebten Akzeptanz der Maßnahmen muss Ziel sein, dass alles auf Anhieb passt. Als langfristiges Ziel ist eine dauerhafte Beibehaltung der erweiterten Fußgängerzone vorzusehen (kein „Rückbau“ nach erfolgtem Verkehrsversuch). Daher schlägt die Verwaltung folgende weitere Vorgehensweise vor: Die Fortschreibung des bestehenden Verkehrskonzeptes „Altstadt Durlach 2000“ erfolgt parallel mit einem Umsetzungskonzept zur Erweiterung der Fußgängerzone im östlichen Altstadtbereich gemäß dem im Ortschaftsrat 03/2021 beschlossenen Antrag (hybrides Vorgehen). Die Vorher-Erhebungen zur Evaluierung sowie Bewertung der Maßnahmen (Knotenstromzählungen und Parkraumanalysen) sollen noch dieses Jahr (voraussichtlich im September/Oktober) erfolgen, sofern die pandemische Entwicklung dies zulässt. – 3 – Vor Umsetzung erfolgt eine Stakeholder- und Bürgerbeteiligung auf Grundlage der erhobenen Daten (voraussichtlich im Frühjahr 2022). Beschluss: Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene weitere Vorgehensweise in hybrider Form zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Altstadt Durlach parallel zu einem Umsetzungskonzept zur Erweiterung der Fußgängerzone im östlichen Altstadtbereich gemäß dem im Ortschaftsrat 03/2021 beschlossenen Antrag.