Empfehlungsliste des AK Migrationsbeirat für den Doppelhaushalt 2022/23

Vorlage: 2021/0813
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 3
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Migrationsbeirat (öffentlich)

    Datum: 30.06.2021

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Infovorlage Empfehlungsliste HH Änd
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB-BfI Empfehlungsliste des AK Migrationsbeirat für den Doppelhaushalt 2022/23 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 30.06.2021 3 x Information Der Migrationsbeirat nimmt die Empfehlungsliste, siehe Anlage, zur Kenntnis. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2022/23 wird über die Empfehlungsliste im Gemeinderat entschieden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – In seiner Sitzung am 20.05.2021 hat der Arbeitskreis Migrationsbeirat die als Anlage beigefügte Empfehlungsliste zum Doppelhaushalt 2022 und 2023 zur Kenntnis genommen. Der Migrationsbeirat empfiehlt, die in der Liste enthaltenen Maßnahmen in das Haushaltsverfahren mit aufzunehmen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022/23 wird darüber im Gemeinderat entschieden. Die Liste besteht aus zwei Teilen: A) Projekte, die seit Jahren laufen, mehrmals im Migrationsbeirat verlängert wurden, sich bewährt haben und verstetigt werden sollen. Aufgrund der städtischen Finanzlage wird darauf verzichtet Projekte aus dem Integrations- und Flüchtlingsfonds in den Haushalt 2022/23 zu überführen und damit zu verstetigen. Die Fortsetzung der Finanzierung über den Fonds ist gewährleistet, wenn der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen den aktuellen Ansatz des Integrations- und Flüchtlingsfonds in Höhe von 160.000 Euro für 2022 und 2023 bewilligt. B) Maßnahmen, die dauerhaft im Haushalt enthalten sind. Erläuterungen zu Teil B der Liste 1. Maßnahmen mit Kofinanzierungen Es sind die beiden Maßnahmen Scheff und Perspektive Now Plus! betroffen. Die Maßnahmen wurden 2019 (Perspektive Now Plus!) und 2021 (Scheff) in den städtischen Haushaltsplan aufgenommen. Beide werden seit Jahren über ESF finanziert. Die ESF-Förderung erfolgt jeweils für ein Jahr. Die Träger wurden aufgefordert, auch für 2022 Anträge auf ESF-Förderung zu stellen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der ESF-Förderung für 2022 fällt im Herbst 2021 vor den Haushaltsberatungen bzw. im Herbst 2022 für das Jahr 2023. Deshalb wurden die etwaigen Mittel für den Erhalt den Maßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen, da diese den ESF Mitteln nachrangig sind. 2. Evaluierte Bildungsmaßnahmen Die Maßnahmen wurden vergangenes Jahr evaluiert und die aktuellen Bedarfe geprüft. Steigende Fixkosten führen dazu, dass bei gleichbleibender Förderhöhe die Anzahl der Förderplätze abnimmt. In der Tabelle ist durch die Alternativen 1 bis 3 dargestellt, wie sich unterschiedliche Zuschusshöhen auf die Anzahl der Förderplätze auswirken. Vorrang von Bundesmitteln Der Bund hat ein umfangreiches Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ aufgelegt. Aktuell ist noch nicht festgelegt was in welchem Umfang vom Bund gefördert wird. Das Büro für Integration verfolgt diese Entwicklungen intensiv und wird sich ergebende Möglichkeiten nutzen, bzw. Träger auffordern Anträge zu stellen, um die finanzielle Belastung der Stadt zu verringern. Es gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit von kommunaler Förderung. Es ist davon auszugehen, dass sich die städtischen Förderbeträge reduzieren. In der nächsten Sitzung am 10. November 2021 wird der Migrationsbeirat über den aktuellen Sachstand informiert. – 3 – 3. Ansatz Doppeleuro Um den städtischen Haushalt bei weiterhin steigenden Bedarfen nachhaltig zu entlasten, wird die Möglichkeit geschaffen akquirierte Drittmittel durch städtische Mittel zu verdoppeln (Doppeleuro). Für die Träger wird ein Anreizsystem geschaffen, sich stärker um Drittmittel zu bemühen. Parallel leitet das Büro für Integration Förderausschreibungen von Bund, Land und sonstigen Akteuren an Träger weiter und unterstützt bei der Antragstellung. Grundsätzlich gilt dieses Angebot dann für neue Förderungen, wie z.B. BiZuKi M(athematik) (TOP 7). Haushaltsneutrale Erhöhung von Förderkapazitäten in 2021 Maßnahmen im Bildungsbereich konnten in Folge der Corona-Pandemie in 2020 und 2021 nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Träger beantragten das Budget für 2021, das Corona bedingt nicht für Maßnahmen und Projekte ausgegeben werden konnte, zur Abmilderung von Corona-Folgen und zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien verwenden zu dürfen. Mit diesen Geldern könnten kurzfristig mehr Förderplätze in den Maßnahmen geschaffen, alternative Fördermöglichkeiten und individuelle Förderungen von Schülerinnen und Schülern umgesetzt werden, ohne den städtischen Haushalt zusätzlich zu belasten. Dieses Vorgehen ermöglicht ein schnelles und effektives Handeln.

  • Anlage 2021_05 Empfehlungsliste AKMig
    Extrahierter Text

    Anlage TOP 3 Stadt Karlsruhe | Empfehlungsliste Haushalt 2022/23 Sozial- und Jugendbehörde Büro für Integration Stand: Mai 2021 Empfehlungsliste Haushalt 2022 und 2023 A Projekte Förderung über Integrations- und Flüchtlingsfonds Träger Projekt- beginn Zuschuss 2020/21 HH Ansatz 2022 (geplant) HH Ansatz 2023 (geplant) Anmerkung Aufgrund der städtischen Finanzlage wird darauf verzichtet Projekte aus dem Integrations- und Flüchtlingsfonds in den Haushalt 2022/23 zu überführen und damit zu verstetigen. Die Fortsetzung der Finanzierung über den Fonds ist möglich, wenn der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsberatungen den aktuellen Ansatz in Höhe von 160.000 Euro für 2022 und 2023 bewilligt. B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung 1 Maßnahmen mit Kofinanzierungen SCHEFF IB 01.2017 44.000 € 36.500 € Sperrvermerk 40.300 € Sperrvermerk Ergänzende Deutsch- und Matheförderung für UmAs/Jugendliche mit Migrationshintergrund in B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung Berufsschulen. Aktuell Förderung über ESF mit städtischer Kofinanzierung bis Ende 2021. ESF-Antrag für 2022 wird gestellt. Sperrvermerk: Mittel werden nur benötigt, wenn die ESF- Förderung endet. Entscheidung fällt im Herbst 2021. Perspektive Now Plus! ibz 2019 36.000 € 41.700 € Sperrverm ek 46.600 € Sperrvermerk Tandemprojekt zur Unterstützung der schulischen, sozialen, kulturellen und beruflichen Integration. 2021 Förderung durch ESF und städtische Mittel. ESF-Antrag für 2022 wird gestellt. Sperrvermerk: Mittel werden nur benötigt, wenn die ESF- Förderung endet. Entscheidung fällt im Herbst 2021. 2 Evaluierte Bildungsmaßnahmen Bildungsberatung IB 2009 123.600 € Ergänzende Deutschförderung von Grundschülern in VKL und Regelklassen. 2021 werden 282 Förderplätze angeboten. Alternative 1 keine Aufstockung 123.600 € --- --- Durch steigende Fixkosten können in 2022 nur 243 Förderplätze und in 2023 nur 224 angeboten werden. Das sind in 2022 39 Förderplätze weniger, in 2023 fallen 58 weg. Alternative 2 Aufstockung zum Erhalt der aktuellen Anzahl der Förderplätze 123.600 € 19.600 € 24.400 € Alternative 3 Aufstockung zum bedarfsgerechten Ausbau der Förderplätze 123.600 € 45.200 € 50.600 € Bedarfsanpassung durch Einrichtung von 48 zusätzlichen Förderplätzen auf insges. 330. Bizuki Verein für Jugendhilfe 2007 86.700 € Ergänzende Deutschförderung von Grundschülern in Regelklassen. Aktuell werden 192 Förderplätze angeboten. B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung Alternative 1 keine Aufstockung 86.700 € --- --- Durch steigende Fixkosten können in 2022 und 2023 nur 156 Förderplätze angeboten werden. Das sind 36 Förderplätze weniger. Alternative 2 Aufstockung zum Erhalt der aktuellen Anzahl der Förderplätze 86.700 € 16.400 € 17.600 € Alternative 3 Aufstockung zum bedarfsgerechten Ausbau der Förderplätze 86.700 € 29.800 € 36.700 € Bedarfsanpassung durch Einrichtung von 48 zusätzlichen Förderplätzen auf insges. 240. PaxxAn IB 2011 23.300 € Ergänzende Förderung in den Hauptfächern und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler von Werkrealschulen. 2021 werden 40 Förderplätze in der Regelförderung und 130 Plätze im Intensivkurs angeboten. Alternative 1 keine Aufstockung 23.300 € --- --- Bereitstellung von 40 Förderplätzen in 2022 für die Regelförderung. Der Intensivkurs kann nicht mehr angeboten werden. In 2023 verringert sich die Anzahl der Förderplätze um weitere 4 Plätze auf 36. Alternative 2 Aufstockung PaxxAn 23.300 € 20.600 € 21.800 € Bereitstellung von 40 Förderplätzen für Regelförderung und 130 Plätzen Intensivkurs Prüfungsvorbereitung = 170 Förderplätze. Diese Anzahl ist bedarfsabdeckend. * Summe Alternative 1 0 € 0 € * Summe Alternative 2 56.600 € 63.800 € * Summe Alternative 3 (incl. PaxxAn) 95.600 € 109.100 € 3 Zusätzliche Bedarfe 0 € 20.000 € 20.000 € Die Mittel werden als sog. Doppeleuro bereitgestellt. Werden Drittmittel akquiriert, verdoppelt die Stadt diese B Maßnahmen Förderung über Haushalt Träger Beginn Ansatz 2021 Aufstockungs betrag 2022 (geplant) Aufstockungs betrag 2023 (geplant) Anmerkung Summe. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, neue Förderbedarfe im Bildungsbereich zu decken. * Diese Summen stehen unter dem Vorbehalt, dass Bund und Land die städtischen Zuschüsse nicht erhöhen. Zurzeit plant der Bund Förderprogramme in diesem Bereich. Die Beträge können sich deshalb deutlich verringern.