Sachstand Dolmetscherangebote

Vorlage: 2021/0801
Art: Informationsvorlage
Datum: 28.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 3
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Migrationsbeirat (öffentlich)

    Datum: 30.06.2021

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • 4 Informationsvorlage Dolmetscherpool
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB-BfI Sachstand Dolmetscherangebote Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Migrationsbeirat 30.06.2021 4 x Information Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt die Vorlage einen Überblick über den aktuellen Bestand an Dolmetscherleistungen in der Stadt Karlsruhe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Dolmetschereinsätze. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Überblick über den aktuellen Bestand an Dolmetscherangeboten Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09. März 2021 hat die Verwaltung Dolmetscherangebote in der Stadt Karlsruhe recherchiert. 1.1. Welche Dolmetscherleistungen können in Anspruch genommen werden? Einsatz Qualifizierter Dolmetscher: Dolmetschen ist ein hochkomplexer Prozess, für den je nach Einsatzbereich relevante Kompetenzen erworben und stetig trainiert werden müssen. Professionelles Dolmetschen im Gemeinwesen setzt nach Ansicht des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) eine gezielte mehrjährige Ausbildung im Bereich Dolmetschen (u.a. Dolmetsch-Techniken und -Strategien), fachsprachliche Kenntnisse im Bereich Behörden und öffentliche Verwaltung in Deutsch ebenso wie in der Fremdsprache, sowie Kenntnisse des deutschen Behörden- und Verwaltungssystems voraus. Kompetenzen und Qualifikation von professionellen Dolmetschenden: Die detaillierte Qualifizierung von Dolmetschenden ist laut BDÜ nirgends gesetzlich geregelt. In der Norm ISO 13611 „Dolmetschen – Richtlinien für das Dolmetschen im Gemeinwesen“ werden Kompetenzen, Qualifikationen und Nachweise vorgeschlagen, über welche professionelle Dolmetscher verfügen sollten. Kostenregelung für den Einsatz von qualifizierten Dolmetschern: Grundsätzlich kommt für die Kosten derjenige auf, der einen Dolmetscher beauftragt hat. Es gibt wenige Ausnahmen, wo der Einsatz und die Kostenübernahme von Dolmetschenden gesetzlich geregelt bzw. vorgegeben ist: ▪ Regelung des Einsatzes von Gebärdendolmetschenden über das Bundesteilhabegesetz ▪ Asylbewerbende im laufenden Verfahren haben nach §17 Asylgesetz einen Rechtsanspruch auf einen Dolmetschenden, Übersetzenden oder sonstigen Sprachmittelnden ▪ Erstattung der Dolmetschkosten für Unbegleitete Minderjährige Ausländer durch das Land ▪ Prostituiertenschutzgesetz, §7 Informationspflicht der Behörde; Informations- und Beratungsgespräch: danach müssen Prostituierte einmal im Jahr an einem sog. Informations- und Beratungsgespräch teilnehmen. Hierbei muss die zuständige Behörde, die Kommunikation und Information in einer Sprache sicherstellen, die die oder der Prostituierte versteht. ▪ Im Strafverfahren Mit Ausnahme dieses spezifischen Personenkreises, gibt es keine gesetzliche Regelung zum Einsatz bzw. zur Kostenübernahme von qualifizierten Dolmetschenden. Für Verwaltungsverfahren im Anwendungsbereich der Sozialgesetzbücher (SGBs) gilt grundsätzlich gemäß § 19 SGB X Deutsch als Amtssprache. Sozialbehörden können daher verlangen, dass schriftliche und mündliche Kommunikation mit ihnen auf Deutsch erfolgt. Falls eine Behörde oder ein Amt einen Dolmetschenden beauftragt, greift das Verwaltungs- verfahrensgesetz des Bundes bzw. des Landes. Eine Vergütung hat nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu erfolgen. Aktuell (Stand Januar 2021) beträgt das Honorar für den Einsatz eines Dolmetschenden pro Stunde 85 Euro (einschließlich Reise- und Wartezeiten). Eine Online-Datenbank für qualifizierte DolmetscherInnen findet sich u.a. über den BDÜ Landesverband Baden- Württemberg. Eine Verlinkung der Online-Datenbank auf der AniKA-Homepage ist vorgesehen. Einheitliche Honorarregelung für Übersetzungsdienste in der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) der Stadt Karlsruhe: – 3 – Übersetzungsdienste werden innerhalb der Sozial- und Jugendbehörde von verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen benötigt. Mit Verfügung vom 07.02.2018 wurde die Grundlage für eine einheitliche Regelung geschaffen. Grundsätzlich sind für notwendige Übersetzungsdienste Personen aus der jeweils aktuellen Liste des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Anspruch zu nehmen. (Mit Ausnahme der SchulsoziarbeiterInnen, welche die Dolmetscherliste nicht nutzen, sondern auf den ehrenamtlichen Dolmetscherpool des IB zurückgreifen.) Die Beauftragung des bzw. der Dolmetschenden erfolgt auf Grundlage eines zu schließenden Honorarvertrages. Das Honorar für einen bzw. eine Dolmetschende beträgt 30 Euro pro Stunde. Hinzu kommt eine Pauschale für Anfahrts- bzw. Wegezeiten, die im Rahmen der Übersetzungstätigkeit entstehen. Bei Inanspruchnahme eines oder einer Dolmetschenden abweichend von der Liste des ASD können im Einzelfall abweichende Honorare fällig werden (z.B. Rückgriff auf offizielle Dolmetscherdienste bei seltenen Sprachen). Ein Zugriff auf den ehrenamtlichen Dolmetscherpool des IB erfolgt in der Regel nicht. Auf der Liste des ASD befinden sich hauptsächlich ehrenamtliche bzw. nebenberufliche Dolmetschende. Dies ist aus Sicht der SJB von Vorteil, da gegenüber dem Jugendamt häufig Misstrauen entgegengebracht wird. Dolmetschende aus der eigenen „Community“ sind somit Garanten für eine Zusammenarbeit und ermöglichen eine kulturelle Übersetzung in beide Richtungen. Es werden nur Dolmetschende nach Empfehlung und vorheriger Prüfung auf die Liste genommen. Für Dolmetschereinsätze im Rahmen der Betreuung und Begleitung unbegleiteter Minderjähriger Ausländer gibt es eine separate Dolmetscherliste. Die Kosten für Dolmetscherdienste werden vom Land erstattet, da es sich hierbei um Jugendhilfeleistungen handelt. 1.2. Welche Bedarfe werden durch den ehrenamtlichen Dolmetscher-Pool des Internationalen Bundes e.V. (IB) abgedeckt? Seit März 2015 besteht, auf Initiative des Büros für Integration, der Dolmetscher-Pool in Karlsruhe. Er wird finanziell von der Stadt Karlsruhe getragen. Zuständig für dessen Koordination ist eine zentrale Stelle beim Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes Karlsruhe. Diese koordiniert u.a. Aufträge und Termine, akquiriert neue DolmetscherInnen, fungiert als Ansprechpartner für Dolmetschende und Kooperationspartner, organisiert Dolmetscher-Schulungen. Der ehrenamtliche Dolmetscher-Pool Karlsruhe bietet Institutionen, sozialen Einrichtungen und Bildungsträgern sowie Migrantinnen und Migranten die Möglichkeit einer barrierefreien Kommunikation. Durch den Einsatz von ehrenamtlichen Dolmetschern wird die Verständigung zwischen den Gesprächspartnern auch für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen möglich. Um die Dolmetschenden bestmöglich auf ihre Aufgabe vorzubereiten, durchlaufen sie vor ihrem ersten Einsatz eine Qualifizierung. Über den Pool können derzeit rund 30 Sprachen und Dialekte angefragt werden, wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Rumänisch, Arabisch oder Somali. Durch den Einsatz ehrenamtlich tätiger Dolmetschender wird Neuzugewanderten ein für sie kostenloser Service geboten, um Sprachbarrieren bei der Kommunikation, z. B. mit Bildungs-einrichtungen, Beratungsstellen oder Behörden zu überwinden. Ziel ist es, die Bildungs- und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern. Ehrenamtlich tätige Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 Euro pro Einsatz erhalten, überbrücken durch ihren Einsatz sprachliche und kulturelle Hindernisse. Mindestens einmal pro Jahr erhalten neue Dolmetschende eine Schulung. Die Dolmetschenden waren bisher ausschließlich in Gesprächssituationen im Einsatz. Durch die Corona- Pandemie erfolgten in 2020 erstmals Einsätze per Sprachaufnahme, die dann an Eltern oder KlientenInnen weitergeleitet wurden sowie einfache Elterninfobriefe. Grundsätzlich ausgenommen sind schriftliche Übersetzungen und Dolmetschereinsätze, zu denen ein vereidigter Dolmetscher bestellt werden muss. Ebenfalls ausgenommen sind die Bewohner der Landes-erstaufnahmestelle Karlsruhe. – 4 – Der Dolmetscher-Pool richtet sich an: ▪ MigrantenInnen mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen jeden Alters mit dauerhaftem Aufenthalt in Karlsruhe ▪ Bildungseinrichtungen, die dadurch Eltern mit unzureichenden Deutschkenntnissen in die Erziehung sowie Förderung und Entwicklung ihrer Kinder in Kindertagesstätte und Schule miteinbeziehen können ▪ Beratungsstellen, denen durch den Einsatz eines Dolmetschers rechtzeitige Aufklärung und Beratung von KlientenInnen ermöglicht wird ▪ Behörden, die dadurch zielorientierter KundenInnen informieren und helfen können Grundsätzlich ist der Dolmetscher-Pool für Einrichtungen vorgesehen, die sich sonst keine Dolmetscher leisten können. In 2020 nutzen 158 Einrichtungen die Dienste des Dolmetscher-Pools, dabei waren 38 DolmetscherInnen bei ca. 682 Einsätzen. Um den steigenden Bedarf gerecht zu werden, wurden die Mittel im Haushalt 2021 aufgestockt. Im Vergleich zum Landkreis Karlsruhe oder anderen Kommunen, wie der Stadt Freiburg, ist der Karlsruher Dolmetscher-Pool kostenlos (im Landkreis zahlt der/die AuftraggeberIn eine Pauschale von 20 Euro pro Einsatz). Gerade Neuzugewanderte verfügen häufig nicht über entsprechende Mittel für die Inanspruchnahme von DolmetscherInnen-Leistungen. Um zu verhindern, dass Bekannte, Verwandte oder sogar die eigenen Kinder bei wichtigen Behördengängen oder Gesprächen in Bildungseinrichtungen sowie Beratungsstellen als Dolmetschende fungieren müssen, wurde der Karlsruher Dolmetscher-Pool auf Beschluss aller Kooperationspartner (u.a. BfI, IB, Jugendmigrationsdienst des IB, Staatliches Schulamt Karlsruhe, Internationales Begegnungszentrum, Ökumenischer Migrationsdienst, Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt) im Jahr 2014 als kostenloses Angebot konzipiert. Damit sollte ebenfalls sichergestellt werden, dass sich Migranten und Migrantinnen gegenüber Dritten als auch private Dolmetschende nicht in Abhängigkeitsverhältnisse begeben müssen. Besonders betroffen sind davon MigrantInnen, die in Clan- Strukturen leben. Oft trauen sie sich nicht, vor dem Dolmetschenden, den sie persönlich kennen, oder der Angehöriger ihres Clans ist, alles anzusprechen. Schulen 62% Beratungsstellen 15% Öffentl. Einrichtungen 10% Privat Personen 6% Kita 7% Nutzung Dolmetscherpool 2020 SchulenBeratungsstellenÖffentl. EinrichtungenPrivat PersonenKita – 5 – Besonders kritisch ist die Dolmetsch-Situation jedoch, wenn Kinder dolmetschen müssen. Sie befinden sich oft in einem oder mehreren Loyalitätskonflikten. Es kann passieren, dass sie Dinge hören, die für ihr Alter nicht geeignet sind. Aus diesen vielfältigen Gründen wurde in Karlsruhe ein für die Auftraggeber unentgeltlicher Dolmetscher- Pool, aus geschulten ehrenamtlichen Dolmetschern, aufgebaut. Fazit: Sprachliche Verständigung ist ein bedeutender Faktor für das Gelingen von Teilhabe in einer Einwanderungsgesellschaft. Für viele Neuzugewanderte stellen jedoch Sprachbarrieren eine Hürde bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte und Pflichten sowie ihrer gesellschaftlichen Teilhabe dar. Der Abbau von Sprachbarrieren ist daher ein wichtiger Schritt im Prozess der interkulturellen Öffnung der gesellschaftlichen Institutionen. Aktuell besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme einer Sprachmittlung nur für einen festgelegten Personenkreis. Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Regelung zum Einsatz und zur Kostenübernahme von qualifizierten Dolmetschern. Grundsätzlich kommt für die Kosten derjenige auf, der eine/n DolmetscherIn beauftragt hat. Daher leistet die Stadt Karlsruhe mit ihrem ehrenamtlichen Dolmetscher- Pool einen wichtigen strukturellen Beitrag zur Integration und fungiert als Türöffner bei der Kommunikation. Durch die ehrenamtliche Struktur sind den Einsatzgebieten klare Grenzen gesetzt. Die Abgrenzung zum Tätigkeitsfeld professioneller DolmetscherInnen wurde bei der Konzeption des Dolmetscher-Pools in Absprache mit dem BDÜ festgelegt. Bezugnehmend auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann festgestellt werden, dass es in Karlsruhe eine gute Ausstattung an kostenlosen Dolmetschangeboten gibt. Der Dolmetscher-Pool hat sich über die Jahre gut etabliert, das Sprachangebot kontinuierlich erweitert und der städtische Zuschuss zum Pool wurde im Jahr 2021 entsprechend erhöht, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Eine weitere Steigerung ist in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage nicht möglich. Sollten Karlsruher Einrichtungen über das ehrenamtliche Angebot des Dolmetscher-Pools hinaus geprüfte bzw. qualifizierte DolmetscherInnen bei ihrer Arbeit benötigen, so müssen diese, nach aktueller Gesetzeslage, selbst für die Kosten aufkommen. – 6 –