Einrichten von e-Bike-Ladestationen

Vorlage: 2021/0798
Art: Antrag
Datum: 25.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Stupferich
Erwähnte Stadtteile: Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.07.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3, Antrag
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Einrichten von e-Bike-Ladestationen FWV-Ortschaftsratsfratsfraktion Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Stupferich 07.07.2021 3 ☒ ☐ Die FWV-OR-Fraktion beantragt das Einrichten von e-Bike-Ladestationen. Im Klimakonzept 2030 ist unter Mobilität (D3/D4) auch die Mobilität per Pedelecs erwähnt. Pedelec-Akkus können relativ einfach an normalen Stechdosen geladen werden. Neben der Bereitstellung von Lademöglichkeiten haben Ladestationen im öffentlichen Raum auch eine Vorbild- und Marketingfunktion. Je mehr es davon gibt, umso präsenter ist E-Mobilität im Ortsbild und damit auch in der Wahrnehmung der Bürger. Als Standorte schlagen wir die Ortsmitte am Heimatmuseum und das Rathaus/Gemeindezentrum vor. Antrag

  • TOP 3, Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Einrichten von e-Bike-Ladestationen FWV-Ortschaftsratsfraktion Verantwortlich: Dez. 5 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Stupferich 07.07.2021 3 ☒ ☐ Kurzfassung Die Stadt unterstützt grundsätzlich die Förderung des Radverkehrs in Stupferich und steht der Installation von Ladestationen für E-Bikes an geeigneten Stellen im Stadtgebiet positiv gegenüber. Die im Antrag genannten Standorte Ortsmitte am Heimatmuseum und das Rathaus/Gemeindezentrum erachtet die Verwaltung als sinnvoll. Die Standorte liegen jedoch unmittelbar nebeneinander. Inwieweit ein Bedarf an Ladeinfrastruktur für E-Bikes an beiden Standorten gegeben ist, ist daher fraglich. Eine finanzielle Unterstützung der Stationen über Fördermittel des Sammelansatzes des Klimaschutzkonzepts 2030 ist im Jahr 2021 grundsätzlich möglich. Jedes Vorhaben wird im Einzelfall geprüft. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Dachmarke Mobilität Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Stadt unterstützt grundsätzlich die Förderung des Radverkehrs in Stupferich und steht der Installation von Ladestationen für E-Bikes an geeigneten Stellen im Stadtgebiet positiv gegenüber. E- Bikes können an normalen Haushaltssteckdosen geladen werden. Elektrische Reichweiten sind mittlerweile bei gemischter Fahrweise von 50 bis 100 km möglich, abhängig von der Kapazität des Akkus sowie den Einsatzbedingungen. Generell ist daher davon auszugehen, dass Karlsruher Bürgerinnen und Bürger ihre E- Bikes überwiegend zu Hause oder beim Arbeitgeber laden werden. Öffentlich zugängliche E-Bike- Ladesäulen werden vor allem für touristische Langstecken-Fahrer an Relevanz gewinnen. Es stellt sich daher die Frage nach geeigneten Standortfaktoren für die E-Bike- Ladeinfrastruktur. Denkbar sind hier Standorte entlang von Rad(schnell)wegen oder touristischen Orten mit Verweilmöglichkeiten. 1. Prüfung, ob folgende Standorte für eine öffentlich zugängliche E-Bike-Ladesäule geeignet sind: • Ortsmitte am Heimatmuseum • Rathaus/Gemeindezentrum Die genannten Standorte Ortsmitte am Heimatmuseum und Rathaus/Gemeindezentrum erachtet die Verwaltung aufgrund der Lage für sinnvoll. Beide liegen am Radweg und befinden sich in der Ortsmitte, die zum Verweilen einlädt. Hinzu kommt, dass nach dem Mobilitätsportal Karlsruhe bisher generell keine Radabstellmöglichkeiten in Stupferich vorhanden zu sein scheinen. Beide Standorte liegen jedoch in unmittelbarer Nähe zueinander, sodass sich die Frage stellt, inwieweit ein Bedarf an Ladeinfrastruktur für E-Bikes an beiden Standorten gegeben ist. Grundsätzlich kann an beiden Standorten ein Stromanschluss hergestellt werden, je nach genauem Standort bietet es sich an, die Ladeschränke über Hausanschlüsse anzuschließen. Da in den Bereichen nur wenige Leitungen im Boden sind, sollte auch die Fundamentsetzung kein Problem sein. 2. Auswahl und Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Bikes a) Prüfung der Anschaffungs- und Wartungskosten für eine E-Bike-Ladestation Derzeit werden in einem Pilotprojekt zwei Systeme der Firma Kienzler eingesetzt. Zum einen werden die Kleinteil-Schließfachsysteme der Firma Kienzler aus dem Bike and Ride Box Programm genutzt, die von der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) verwaltet werden. Die Anschaffungskosten für die an der Fahrradstation Süd am Hauptbahnhof Karlsruhe errichteten 18 Schließfächer mit Lademöglichkeit beliefen sich auf 14.205 € netto. Die Betriebskosten belaufen sich auf 850 € netto/Jahr zzgl. Stromkosten. Für das Tiefbauamt Karlsruhe betreibt die KFG außerdem 12 Bike Boxen am Durlacher Bahnhof. Hier handelt es sich um Boxen, in denen ein Fahrrad komplett verstaut und sicher abgestellt werden kann. Dort beliefen sich die Anschaffungskosten auf ca. 31.856 € zzgl. der Strom-Anschlusskosten mit ca. 10.000 €. Von diesen Bike Boxen sind sechs mit – 3 – Schukosteckdosen und sechs ohne Lademöglichkeit ausgestattet. Die Betriebskosten belaufen sich auf 850 € netto/Jahr zzgl. Stromkosten. Um eine stadtweite Einheitlichkeit zu bewahren und somit auch den Verwaltungs- und Serviceaufwand gering zu halten, bietet es sich an, diese Systeme auch bei neuen Standorten zu nutzen. Aufgrund des Pilotprojektes war keine Ausschreibung notwendig, bei der Festlegung neuer Standorte ist dies neu zu prüfen. b) Prüfung der Finanzierbarkeit (städtischer Haushalt und damit evtl. IP) Eine finanzielle Unterstützung der E- Bike-Ladeinfrastruktur in Stupferich ist grundsätzlich über den Sammelansatz des Klimaschutzkonzepts 2030 (KSK) möglich, da es im Jahr 2021 eine Position zur Förderung der Ladeinfrastruktur gibt. Bei Interesse an einer Förderung kann der Umwelt- und Arbeitsschutz kontaktiert werden. Jedes Vorhaben muss dann im Einzelfall geprüft werden. Begründung der CO 2 -Relevanz: Der Ausbau von E-Bike-Ladeinfrastruktur oder Fahrradboxen steigert die Attraktivität des Radverkehrs insgesamt und hat somit einen geringfügig positiven Effekt auf den Klimaschutz.