Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der Mobilfunkversorgung im Stadion im Wildpark
| Vorlage: | 2021/0793 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0793 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Projekt Vollumbau Fußballstadion im Wildpark Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der Mobilfunkversorgung im Stadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 01.07.2021 2 x vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 18 x Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Vertrag mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München bezüglich der Herstellung und des Betriebes einer Mobilfunkeinrichtung im Stadion im Wildpark abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 100.000 € netto Ab 2033: 1. Liga: 6.000 € p.a. netto 2. Liga: 4.800 € p.a. netto Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KASIG – 2 – Ergänzende Erläuterungen Bis zum Abriss der alten Flutlichtmasten im Stadion im Wildpark im Jahr 2018 wurden diese auch als Mobilfunkmasten verwendet. Während den Vorabmaßnahmen und dem Bau der Osttribüne wurden die provisorischen Flutlichtmasten von insgesamt drei Mobilfunkbetreibern weiterhin als Mobilfunkmasten eingesetzt. Hierfür erhielt der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark sowohl eine Miete als auch eine Stromkostenpauschale. Das neue Stadion im Wildpark wird keine Flutlichtmasten mehr benötigen. Da die provisorischen Flutlichtmasten mit fortschreitendem Bau nach und nach zurückgebaut werden, muss nun sukzessive auf die endgültige Mobilfunklösung auf dem Dach des neuen Stadions umgestellt werden. Eine durchgehende Mobilfunkversorgung im neuen Stadion ist notwendig. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG erklärt sich bereit, dieses Ziel umzusetzen und für sich sowie weitere Mobilfunknetzbetreiber die hierfür erforderlichen technischen Anlagen zu errichten. An diesem gemeinsamen Projekt arbeiten der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark als Verpächter und die Mobilfunknetzbetreiber zusammen. Auf Seiten der Mobilfunknetzbetreiber ist die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG federführend. Soweit für die Versorgung gemeinsam zu nutzender Infrastruktur vorgesehen sind, wird sie diese als Projektführer errichten und den anderen Mobilfunknetzbetreibern zur Mitnutzung zur Verfügung stellen. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wird die passiven Infrastrukturen für alle Mobilfunknetzbetreiber sowie eigene aktive Infrastrukturen installieren, um im eigenen Interesse und im Interesse der anderen Betreiber eine möglichst hohe Netzabdeckung zu erreichen. Dadurch soll eine öffentliche Mobilfunkversorgung im Stadion und den frei zugänglichen Bereichen des Stadionumfeldes sichergestellt werden. Die Parteien streben eine Versorgung mit mindestens 4G im gesamten Stadion (außen) und, den angrenzenden Außenanlagen sowie innerhalb des Hauptgebäudes an. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die aufgebauten Anlagenteile schrittweise in Betrieb genommen werden und dazu dienen eine Mobilfunkversorgung im Bereich des Wildparkstadion sicher zu stellen. Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG kann jedoch nicht zusagen, dass sich die anderen Mobilfunknetzbetreiber tatsächlich an der Mobilfunkversorgung des Wildparkstadions beteiligen. Die Laufzeit des Vertrages geht vom 1. August 2021 bis zum 30. Juli 2043. Die ersten 12 Jahre der Laufzeit sind mietfrei, allerdings werden die angefallenen Energiekosten bereits in diesem Zeitraum ersetzt. Hintergrund der Mietfreiheit ist das hohe Investitionsvolumen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Dieses liegt für das gesamte Stadion bei ca. 2,1 Mio. Euro. Der danach jährlich zu entrichtende Mietzins ist abhängig von der Ligazugehörigkeit des KSC und bewegt sich zwischen 4.800 € und 6.000 € pro Jahr. Der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark zahlt einen Baukostenzuschuss an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in Höhe von 70.000 Euro. Der Baukostenzuschuss wird 30 Tage nach Inbetriebnahme und Abnahme der Systemtechnik für die Haupttribüne (innen) fällig. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb dafür zuständig, dass der Totalunternehmer die Stromversorgung (Anschlusskosten) für den Mobilfunk ermöglicht. Hierzu soll ein Nachtrag mit dem Totalunternehmer in Höhe von ca. 15.000 Euro abgeschlossen werden. Außerdem muss der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark einen Statiker beauftragen, was zu Kosten in Höhe von ca. 15.000 Euro führt. Das Brandschutzgutachten des Stadions muss angepasst werden, was zu Kosten in Höhe von 2.500 Euro führt. Diese werden von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG ersetzt. Somit liegt der Gesamtaufwand des Eigenbetriebs bei ca. 100.000 Euro. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Vertrag mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München bezüglich der Herstellung und des Betriebes einer Mobilfunkeinrichtung im Stadion im Wildpark abzuschließen.
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 17. Punkt 18 der Tagesordnung: Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der Mobilfunkversorgung im Stadion im Wildpark Vorlage: 2021/0793 Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark einen Vertrag mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München bezüglich der Herstellung und des Betriebes einer Mobilfunkeinrichtung im Stadion im Wildpark abzuschließen Abstimmungsergebnis: Bei 40 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ am 1. Juli 2021: Herr Stadtrat Hock erklärt sich für befangen. Auch da bitte ich um Ihr Votum. – Auch das ist fast einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2021