Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark

Vorlage: 2021/0792
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1_JA 2020
    Extrahierter Text

    JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2020 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe Mandant: 229 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 3  1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung 3  1.2 Rechtliche Verhältnisse 4  1.3 Buchführung 6  1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen 7  1.5 Angaben zum Jahresabschluss 9  2 Jahresabschluss 11  2.1 Bilanz 12  2.2 Gewinn- und Verlustrechnung 15  2.3 Anhang 16  2.4 Lagebericht 21  3 Weitere Angaben 33  3.1 Fälligkeitsübersicht 34  3.2 Anlagenspiegel 35  3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur 37  3.4 Vermögensplanabrechnung 38  4 Erläuterungen zum Jahresabschluss 39  5 Entwicklung des Anlagevermögens 61  Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen Nachstehenden Jahresabschluss haben wir auf Grund der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte erstellt. Karlsruhe, den 23.03.2021 Karlsruhe, den 23.03.2021 F. Zumbach H. Reiter W. Merkel Steuerberater Steuerberater Betriebsleiter Wirtschaftsprüfer vereid.Buchprüfer Dipl.-Betriebswirt (DH) Immobilienwirt Diplom VWA Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -3- 1 Vorbemerkungen 1.1 Auftrag und Auftragsdurchführung Auftragserteilung Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstraße 99 76133 Karlsruhe (im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt) erteilte uns den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 unter Einbeziehung der Buchführung für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 zu erstellen. Der in diesem Jahresabschluss mit eingebundene Lagebericht ist nicht Teil des Auftrags. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung des Eigenbetriebs verfasst. Unterlagen Geschäftsbücher, Belege, Bestandsverzeichnisse, sonstige Unterlagen und Schriften haben wir in dem uns notwendig erscheinenden Umfang eingesehen. Erstellung, Aufklärungen und Nachweise Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 02.03.2021 bis 23.03.2021 erstellt. Die erbetenen Aufklärungen und Nachweise haben uns der Betriebsleiter Herr Werner Merkel und die beauftragten Mitarbeiter erteilt. Der Betriebsleiter hat uns die berufsübliche „Vollständigkeitserklärung“ bezüglich der Buchführung und des Jahresabschlusses schriftlich erteilt. Auftragsbedingungen Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften“ mit Stand November 2016 maßgebend. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -4- 1.2 Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Einrichtung/ Betriebssatzung Gemeinden können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe im Sinne des § 102 Abs. 1, 3 und 4 Satz 1-3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigen (§ 1 Eigenbetriebsgesetz EigBG i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 04.05.2009). Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Gründung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark zum 01.04.2017 beschlossen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung mit Inkrafttreten am 13.04.2019. Rechtsform Eigenbetriebe werden als rechtlich unselbständige Einrichtungen (als sog. Sondervermögen) der Stadt geführt. Sie sind in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, mit eigenem Wirtschaftsplan und Rechnungswesen, selbständig und werden nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet. Name Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Zweck des Eigenbetriebs Zweck des Eigenbetriebes ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Spielflächen und Birkenparkplatz) sowie der Infrastruktur. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte betreiben. Wirtschaftsjahr 01.01.2020 - 31.12.2020 Stammkapital 100.000 € Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -5- Organe des Eigen- betriebes Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Betriebsausschuss Oberbürgermeister/in Betriebsleitung Betriebsleitung Betriebsleiter Herr Werner Merkel stellvertretende kaufmännische Betriebsleiterin Frau Caroline Streiling Vollmachten Herr Frank Nenninger wurde mit Verfügung vom 25.01.2018 zur Vertretung der Betriebsleitung bevollmächtigt. Diese Verfügung besteht laut Beschluss der Betriebsleitung vom 04.06.2019 über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses uneingeschränkt in vollem Umfang fort. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -6- 1.3 Buchführung Organisation der Buchführung Die Buchführung wird nach dem System der doppelten kaufmännischen Buch- führung durch elektronische Datenverarbeitung erstellt. Die geprüften Belege werden nach Eingang gebucht. Die Rechnungen werden nach Endrechnungen, Anzahlungen und Schlussrechnungen unterschieden, um eine spätere Kontrolle zu erleichtern. Die Buchhaltung wurde unter Einsatz des Programmes Simba WiN-ner der Simba Computer Systeme GmbH erstellt. Nach Eingang der Kontoauszüge von der Sparkasse Karlsruhe und dem Clearingkonto Stadt Karlsruhe wurden die Zahlungen und Geldeingänge gebucht. Mit dem Kassengeschäft sind über einen internen Dienstleistungsvertrag Mitarbeitende der Stadtkämmerei, Abteilung Kasse, betraut. Monatlich wurde ein Monatsabschluss erstellt. Auskünfte zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses erteilten Frau Streiling und der Betriebsleiter Herr Merkel. Kontenrahmen Der im System der doppelten Buchführung verwendete Kontenrahmen entspricht den handelsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Internes Kontrollsystem Das von der Gesellschaft im Rahmen der Buchführung eingerichtete interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Das Prinzip der Funktions- trennung wird in allen wesentlichen Bereichen beachtet. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2020 sind vollständig, zeitgerecht und richtig erfasst. Aufbewahrung von Unterlagen Handelsbücher und Bilanzen sowie Aufzeichnungen, Handelsbriefe, Buchungsbelege und sonstige Unterlagen werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt. Alle gewünschten Belege konnten vorgelegt werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -7- 1.4 Entwicklung der wirtschaftlichen Grundlagen Geschäftstätigkeit Die Tätigkeit der Gesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2020 dem gesellschafts- vertraglichen Gegenstand. Arbeitnehmeranzahl 31. Mrz. 30. Jun. 30. Sep. 31. Dez. Jahr Vorjahr Personalstand nach Köpfen (HGB) Betriebsleiter1111 1,00 1,00 Beamte1111 1,00 1,00 Bedienstete910109 9,50 8,00 Geringfügig Beschäftigte0000 0,00 0,25 Summe11121211 11,50 10,25 Personalstand nach Vollzeitäquivalent Betriebsleiter1,001,001,001,00 1,001,00 Beamte1,001,001,001,00 1,001,00 Bedienstete8,509,509,508,50 9,007,43 Geringfügig Beschäftigte0,000,000,000,00 0,000,04 Summe10,5011,5011,5010,50 11,009,46 Alle städtischen Leistungen wurden über Stundenaufschriebe und Abrechnung zum städtischen Vollkostenstundensatz dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -8- Größenmerkmale Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt: 2020 2019 Bilanzsumme 66.224.899,67 25.913.950,14 Umsatzerlöse 283.030,09 306.715,48 Arbeitnehmer Siehe oben Die Größenmerkmale nach § 267 Abs. 1 HBG - § 267a HGB Kleinst Kleine Mittlere Große Kapitalgesellschaften Bilanzsumme < 350 T€ < 6.000 T€ < 20.000 T€ > 20.000 T€ Umsatzerlöse < 700 T€ < 12.000 T€ < 40.000 T€ > 40.000 T€ Arbeitnehmer < 10 <50 < 250 > 250 Damit erfolgt die Einordnung des Eigenbetriebs in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -9- 1.5 Angaben zum Jahresabschluss Vorjahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 02.07.2020 im Betriebsausschuss vorberaten und mit Beschluss vom 21.07.2020 vom Gemeinderat festgestellt. Er bildet die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020. Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde aus dem Vorjahresabschluss, den Geschäftsbüchern für das Berichtsjahr, den Bilanzinventaren, sowie den sonstigen Bilanzunterlagen entwickelt. Anlagenspiegel Die Darstellung des Anlagenspiegels erfolgt im Teil Weitere Angaben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Höhe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind dort zu entnehmen. Bestandsnachweise Das Anlagevermögen wird mittels einer geführten Anlagenbuchführung nachgewiesen. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich. Bankguthaben sind durch die Bankauszüge nachgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet. Die Schulden sind in Saldenlisten, Einzelaufzeichnungen, sowie durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. Fälligkeitsübersicht Die Fälligkeit der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Art und Form der hierfür gewährten Sicherheiten sind der im Teil Weitere Angaben dargestellten Fälligkeitsübersicht zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vorbemerkungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -10- Sonstiges Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurden bei der Gewinnermittlung Zwischen- summen gebildet sowie die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen" auf- gegliedert. Die Gewinn- und Verlust-Gliederung orientiert sich an der Vermietungssituation. Unter der Position „Materialaufwand“ werden die Betriebs- und Bewirtschaftungs- kosten für das Stadionareal aufgeführt. Die Grundsteuern sind nicht unter den „Sonstigen Steuern" ausgewiesen, sondern den Betriebskosten der Position „Materialaufwand" zugeordnet. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Jahresabschluss ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -11- 2 Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -12- B I L A N Z zum 31. Dezember 2020 AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögens- gegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.850,00 5.245,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.914.312,21 7.782.890,65 2. technische Anlagen und Maschinen 1.270.186,00 1.552.995,00 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.625,00 4.489,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 43.036.760,87 12.830.653,34 52.224.884,08 22.171.027,99 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.241,90 159.352,69 2. Forderungen an die Stadt 11.862.954,69 3.480.970,38 3. sonstige Vermögensgegenstände 143,22 0,00 12.000.339,81 3.640.323,07 II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.926.028,86 97.354,08 C. Rechnungsabgrenzungsposten 65.796,92 0,00 66.224.899,67 25.913.950,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Bilanz ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -13- B I L A N Z zum 31. Dezember 2020 PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR A. Eigenkapital I. Stammkapital 100.000,00 100.000,00 II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 41.119.228,57 32.522.755,82 III. Gewinn/Verlust 1. Gewinn/Verlust aus Vorjahren -8.875.300,79 -1.657.027,39 2. Jahresgewinn/Jahresverlust 0,00 -7.218.273,40 Summe Eigenkapital 32.343.927,78 23.747.455,03 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 172.161,21 89.885,36 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 28.400.000,00 0,00 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.102.464,49 1.202.357,30 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.102.464,49 (Vj: 1.202.357,30) 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 115.977,23 3.015,31 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 115.977,23 (Vj: 3.015,31) 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 90.368,96 871.237,14 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 90.368,96 (Vj: 871.237,14) 33.708.810,68 2.076.609,75 66.224.899,67 25.913.950,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -14- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Gewinn- und Verlustrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -15- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Geschäftsjahr Vorjahr EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 283.030,09 306.715,48 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 248.519,85 183.612,08 3. Gesamtleistung 531.549,94 490.327,56 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.450.238,98 846,31 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 308.575,38 276.300,80 b) Bewirtschaftungskosten 57.519,49 64.037,80 366.094,87 340.338,60 6. Rohgewinn I 2.615.694,05 150.835,27 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 595.701,07 510.019,37 b) soziale Abgaben 101.015,86 85.910,44 c) Aufwendungen für Alters- versorgung 97.971,97 81.935,42 794.688,90 677.865,23 8. Rohgewinn II 1.821.005,15 -527.029,96 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermögens und Sachanlagen 539.519,06 507.465,82 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 2.875,00 1.672,50 b) Miete und Pacht 18.374,42 17.004,18 c) Energie, Heizung, Wasser 7.126,63 6.879,23 d) Instandhaltung 15,92 0,00 e) Sonstige Raumkosten 8.489,06 7.401,68 f) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 32.290,33 0,00 g) Instandhaltungen 5.083,47 6.318,95 h) Vorabmaßnahmen 856.062,58 5.914.336,05 i) Bewirtung und Geschenke 129,97 4.089,16 j) Reisekosten 653,83 2.700,99 k) Maschinenmiete u. Leasing 23.067,00 15.360,00 l) Post- und Bürokosten 11.539,18 11.208,47 m) Rechts- und Beratungskosten 102.567,30 89.960,07 n) Sonstige Aufwendungen 306.727,93 116.430,00 1.375.002,62 6.193.361,28 11. Betriebsergebnis -93.516,53 -7.227.857,06 12. Zinsen und ähnliche Erträge 93.516,53 10.372,70 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 789,04 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00 -7.218.273,40 15. Jahresüberschuss 0,00 0,00 16. Jahresfehlbetrag 0,00 7.218.273,40 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -16- 2.3 Anhang Allgemeine Angaben Laut Beschluss des Gemeinderats vom 14. März 2017 hat die Stadt Karlsruhe den Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark gemäß § 1 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg eingerichtet. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2017 erlassen. Sie trat zum 01.04.2017 in Kraft. Am 26.03.2019 erfolgte eine Anpassung der Betriebssatzung mit Inkrafttreten am 13.04.2019. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom 07.12.1992 sowie nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetzes erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 (netto) wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Kassenbestand und Bankguthaben Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -17- Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen des Wirtschaftsjahres sind im Teil 3.2 Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Vertrag mit Totalunternehmer über den Vollumbau des Stadions mit einer Laufzeit bis Mitte 2022 über insgesamt 91.728.267 €, davon zum Bilanzstichtag ausstehend 58.005.984 €. Der Stand der endverhandelten beauftragten Nachträge betrug zum Bilanzstichtag 711.489 €. Nachtragsbericht Bezüglich der Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres wird auf Punkt 2.4.3 des Lageberichts verwiesen. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr beschäftigte der Eigenbetrieb im Durchschnitt 11,5 Mitarbeitende. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -18- Betriebsausschuss VornameNameBeruf Vorsitzender DanielFluhrerBürgermeister Dezernat 6 Dr. FrankMentrupOberbürgermeister Mitglieder LukasBimmerleProduktmanager MichaelBornerFachkrankenpfleger für Intensivmedizin MaxBraunStudent JorindaFahringerKreisgeschäftsführerin BÜNDNIS 90 EllenFenrichJuristin DetlefHofmannDiplomsportlehrer, Bundestrainer Kanu AntonHuberPhysiker, Doktorand Karl-HeinzJooßBäckermeister FriedemannKalmbachLehrer, Leiter der Nehemia-Initiative AljoschaLöffler- SvenMaierBankkaufmann, Finanzassistent DirkMüllerPolizeibeamter MarkusSchmidtStudent SibelUysalRealschullehrerin Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -19- Stellvertretende Mitglieder VerenaAnlaufFreiber. Erwachsenenbildnerin, Lektorin RebeccaAnsin- Benjamin BauerGymnasiallehrer KarinBinderHandelsfachwirtin AnnetteBöringerJuristin LüppoCramerDrucker Dr. Clemens CremerGeoökologe, Energiewirtschaftler Dr. RahsanDoganRechtsanwältin Thorsten EhlgötzMaschinenbaumeister Elke ErnemannHausfrau MathildeGöttelStudentin ChristineGroßmannLehrerin Michael HaugDipl-Bauingenieur Thomas H.HockVerkehrsfachwirt Johannes HonnéDiplom-Ingenieur, Softwareentwickler TomHoyemDänischer Minister a. D., Schulleiter a. D. PetraLorenzSelbst. Kauffrau ParsaMarviDipl.-Betriebswirt, IT-Produktmanager Zoe MayerStudentin BettinaMeier-Augenstein Bankfachwirtin (IHK) YvetteMelchienStudienrätin IreneMoserLehrerin Dr. ThomasMüllerFacharzt für Anästhesie, Notfallmedizin TilmanPfannkuchenRechtsanwalt RenateRastätterRealschullehrerin i.R. NikoRiebelPhysiotherapeut Dr. IrisSardarabadyGeschäftsführerin, Soziologin Dr. PaulSchmidtStrahlenbiophysiker, Reaktorphysiker OliverSchnellDipl.-Wirtschaftsingenieur ChristineWeberKommunikationsdesignerin JürgenWenzelUnternehmer/Bezirksleiter Karin WiedemannHausfrau MichaelZehEntwicklungsingenieur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -20- Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Werner Merkel, Dipl.-Betriebswirt (DH), Immobilienwirt (Diplom-VWA). Karlsruhe, den 23.03.2021 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -21- 2.4 Lagebericht 2.4.1 Grundlagen des Unternehmens In Vorbereitung für den Neubau des Fußballstadions hat der Gemeinderat in Karlsruhe in seiner Sitzung vom 19. Juli 2016 die Stadtverwaltung mit der Gründung eines Eigenbetriebs für den Bau und Betrieb des Fußballstadions im Wildpark beauftragt. Geführt wird der Eigenbetrieb nach den jeweils gültigen Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) und des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie den Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“. Nach der Entscheidung zur Gründung des Eigenbetriebs dauerte es noch rund ein Jahr bis die tatsächliche Gründung am 1. April 2017 vorgenommen wurde. Organe des Eigenbetriebs sind gemäß Betriebssatzung vom 14. März 2017 sowie Änderungssatzung vom 26. März 2019 die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der Oberbürgermeister. Der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ hat als Teil der allgemeinen Hoheitsverwaltung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihm ist zudem kein eigener Teilhaushalt zugeordnet, vielmehr stellt er ein eigenes kommunales Sondervermögen der Stadt dar. Somit ist die Erstellung eigener Wirtschafts-, Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanungen notwendig. Nach einer kurzen Übergangszeit ist der Eigenbetrieb seit 1. Januar 2018 vollumfänglich für das Karlsruher Wildparkstadion verantwortlich und bündelt somit die Verantwortung, die zuvor bei verschiedenen städtischen Dienststellen angesiedelt war. Zu den Aufgaben zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seine Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Zuvor war der Eigenbetrieb vor allem mit dem Führen des Vergabeverfahrens nach VOB/A als verantwortliche Vergabestelle bis zur Vertragsunterzeichnung mit dem Totalunternehmer, der BAM Sports GmbH, am 19. November 2019 betraut. Aktuell ist der Eigenbetrieb primär für die Ausübung der Bauherrenfunktion aus nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben für das Projekt Vollumbau sowie die Übernahme der Betreiberhaftung für das im Umbau befindliche und gleichzeitig weiterhin genutzte Bestandsstadion zuständig. Mit dem beginnenden Abbruch der letzten Bestandsgebäude hat diese Aufgabe aber im Jahr 2020 an Umfang verloren. Delegierbare Bauherrenaufgaben wurden mit Geschäftsbesorgungsvertrag aus dem Spätjahr 2018 auf die Karlsruher Schieneninfrastruktur Gesellschaft mbH (KASIG) übertragen. 2.4.2 Wirtschaftsbericht 2.4.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Lage in Deutschland Nach mehr als einem Jahrzehnt Wachstum hat die Wirtschaft in Deutschland 2020 deutlich an Fahrt verloren. Bedingt durch die Corona-Pandemie geriet die deutsche Wirtschaft in eine der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten. Im Jahr 2020 ging das Bruttoinlandsprodukt um 5,0 Prozent zurück. Die Industrie und Gewerbetreibenden litten vor allem unter dem ersten Lockdown ab März 2020. Mit den Lockerungen im Sommer stellte sich eine erste Erholung ein, ab dem Spätjahr hatte sich die Lage etwas entspannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rechnet allerdings damit, dass die Wirtschaftsleistung vor der Krise jedoch erst zur Mitte des Jahres 2022 wieder erreicht werden könnte. Für das laufende Jahr wird mit einem Wachstum von 3,0 Prozent gerechnet. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird allerdings maßgeblich vom Pandemieverlauf und von Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -22- Die Corona-Pandemie hatte auch großen Einfluss auf den Arbeitsmarkt in Deutschland: Zwischen März und Mai 2020 stieg die Kurzarbeit auf Rekordniveau, die Beschäftigung sank erheblich und die Arbeitslosigkeit nahm zu. Erst im Sommer kam es zu einer Besserung auf dem Arbeitsmarkt. Trotz allem waren im Jahr 2020 unter dem Strich 1,1 Prozent weniger Personen erwerbstätig als im Vorjahr. Die Baubranche hingegen wurde im Allgemeinen von der Corona-Pandemie nicht ganz so stark betroffen: Im Jahr 2020 sind die Bauinvestitionen trotz der Corona-Krise um 1,5 Prozent gestiegen. Auch für das Jahr 2021 rechnet das BMWi weiterhin mit leichten Zuwächsen. Die hohe Zahl der offenen Stellen im Baugewerbe hat sich allerdings nur leicht verringert. Doch auch innerhalb dieses Themengebiets sind Unterschiede erkennbar: Während der Wohnungsbau floriert, schwächt sich die Dynamik des öffentlichen Baus ab. Auch für das Jahr 2021 geht das BMWi von negativen Impulsen in diesem Bereich aus. Bauhauptgewerbe Baden-Württemberg Dem Statistischem Landesamt Baden-Württemberg zufolge lag die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen in den befragten Betrieben des Bundeslandes von Januar bis Dezember 2020 bei monatsdurchschnittlich 66.760 Beschäftigten und damit um 3,2 Prozent über der Beschäftigtenzahl im vergleichbaren Zeitraum 2019. Diese Beschäftigten bezogen im Jahr 2020 Entgelte in Höhe von insgesamt rund 2.980 Mrd. Euro. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden lag mit 84,659 Mio. Stunden um 4,1 Prozent über dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019. Der Gesamtumsatz der größeren bauhauptgewerblichen Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten betrug laut Statistischem Landesamt im Jahr 2020 in Baden-Württemberg insgesamt rund 14,601 Mrd. Euro, was einem Umsatzplus von 3,3 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum entspricht. Doch auch wenn die Zahlen im Bauhauptgewerbe in Baden-Württemberg zunächst keinen entscheidenden Einfluss der Corona-Pandemie erahnen lassen, haben sich nicht alle Werte in der Statistik zum Positiven verändert. Von Januar bis Dezember 2020 zusammengerechnet verfehlten die Auftragseingänge mit rund 11,01 Mrd. Euro das Niveau des Vorjahres um 8,2 Prozent. Dieser Rückgang betrifft die Bereiche Hochbau und Tiefbau etwa in einem gleichen Maß. Zum Erlangen der Zahlen wurden alle in Baden-Württemberg ansässigen bauhauptgewerblichen Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten befragt. Das waren zum Ende des vergangenen Jahres insgesamt 1.059 Betriebe und damit 23 Betriebe mehr als noch im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt. Die Aufträge, die von den baden-württembergischen Betrieben angegeben werden, können auf Baustellen in ganz Deutschland abgearbeitet und erwirtschaftet werden. 2.4.2.2 Geschäftsverlauf Das Jahr 2020 war vor allem geprägt durch den Baufortschritt im Bereich der Osttribüne, gegen Ende des Jahres zudem durch den sichtbaren Fortschritt im Bereich der neuen Fantribüne im südlichen Gebiet des Stadionrunds. Gleichzeitig hat die weltweite Corona-Pandemie auch vor dem neuen Fußballstadion im Wildpark nicht Halt gemacht. Im Karlsruher Rathaus war der Vollumbau im Wildpark zudem Thema in je fünf Betriebsausschuss- und fünf Gemeinderatssitzungen. Die Arbeiten am Vollumbau des Wildparkstadions sind im Januar nach einer Winterpause im Bereich der Osttribüne fortgesetzt worden. Zu Beginn des Jahres standen Arbeiten an Leitungen und Fundamenten im Fokus der Tätigkeiten. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -23- Rückblick auf das Jahr 2019 im Betriebsausschuss & Anfragen im Gemeinderat Ende des ersten Monats im Jahr 2020 wurde der Betriebsausschuss in einer Sitzung zunächst mit einem Rückblick auf das Jahr 2019 informiert. Erläutert wurden dabei unter anderem die vier Gerichtsverfahren, die sich mit der Herausgabe des Vertrags und der Korrespondenz mit BAM, dem Umgang mit Sonderwünschen, dem Wegfall von Stützen in der Haupttribüne und der Umsetzung der Kioskplanungen beschäftigten. Alle vier Verfahren wurden im Jahr 2019 abgeschlossen. In der Sitzung wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses zudem über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen und die Kostenentwicklung informiert. Ebenfalls im Januar beschäftigte sich der Karlsruher Gemeinderat mit dem Thema Stadionneubau: In zwei Anfragen berichtete der Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ über den Zeitablauf beim Stadionbau sowie der Auftragsvergabe von externen Beratungsleistungen. In einer weiteren Anfrage im Gemeinderat im Februar wurden die Kosten der Berufung im Rechtsstreit gegen den Karlsruher SC dargelegt. Mit der Anlieferung der ersten Fertigbetonteile ist im Februar der Hochbau der Osttribüne gestartet. Bis Mai waren dabei die Teile des Ranges eingehoben, direkt im Anschluss wurde mit dem Einbau der Y-Stützen, welche die Zugkräfte des Daches aufnehmen, begonnen. Im Frühjahr wurden darüber hinaus mit dem Bau der Sanitär- und Verkaufsgebäude begonnen. Kostenrisikoeinschätzung für den Vollumbau & Finanzsituation des Vereins Im März wurden die Mitglieder des Betriebsausschusses in einer Sitzung über den aktuellen Kostenstatus informiert. Bereits zwei Monate später kam das Thema erneut und umfangreicher auf die Tagesordnung. Dabei wurde zunächst Vertretern des Pächters Karlsruher SC die Möglichkeit eingeräumt, die eigene wirtschaftliche Lage darzustellen. Hintergrund waren öffentliche Berichte, dass eine Insolvenz des Vereins im Raum steht. Durch den Einsatz einer Investorengruppe konnte dieser Schritt allerdings abgewendet werden. Als weiterer Punkt wurde die Kostenentwicklung des Neubauprojekts vorgestellt. Demnach wurde den Mitgliedern des Betriebsausschusses mitgeteilt, dass unter anderem bedingt durch den Baupreisindex und Nachträge die bislang kalkulierten Kosten für das Neubauprojekt im „Worst Case-Szenario“ um bis zu 20 Millionen Euro überschritten werden könnten. In der folgenden Sitzung des Karlsruher Gemeinderats wurde auch dieses Gremium über die Situation informiert. Eine Beschlussvorlage mit der vorgestellten Kostenrisikoeinschätzung erhielt im Anschluss von den Stadträten eine mehrheitliche Zustimmung. Im Mai wurden darüber hinaus noch ein weiteres Thema mit finanziellen Auswirkungen behandelt: Zuletzt wurde der Betriebsausschuss im Mai 2020 darüber informiert, dass der Pächter Anspruch auf einen Abgeltungsbetrag hat. Hintergrund ist die Neuordnung der Flächen auf dem Gelände rund um das Wildparkstadion. Dabei soll eine Athletikfläche hinter der Wildparkhalle künftig als Aufstellfläche für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst dienen. Der Pächter stellt dafür an anderer Stelle in Eigenregie einen Trainingsplatz 8.6 her, für den die Stadt den genannten Abgeltungsbetrag zahlt. Auf der Baustelle im Wildpark sind über Frühjahr und Frühsommer die Arbeiten an der Osttribüne vorangeschritten. Nach dem Einbau der Y-Stützen konnte mit der Dachkonstruktion begonnen werden. Die Stahlteile dafür wurden am Boden vormoniert und im Anschluss per Kran eingehoben. Zur gleichen Zeit schritt der Innenausbau der Sanitärgebäude und Verkaufsstellen voran. Da die Entwicklung der Corona-Pandemie es zu dieser Zeit bereits absehbar machte, dass in nächster Zeit keine Zuschauer zu Fußballspielen zugelassen werden sein, wurde vorzeitig mit dem Abbau der temporären Südtribüne begonnen. Bei der regelmäßigen Bauüberwachung wurde im Sommer dann allerdings festgestellt, dass einige verwendete Stahlteile der Dachkonstruktion nicht den Vorgaben entsprachen. Dies hatte eine Unterbrechung der Arbeiten zur Folge – und in der direkten Folge eine Verzögerung der geplanten Inbetriebnahme der Osttribüne, die eigentlich für September vorgesehen war. Bei einer weiteren Sitzung des Betriebsausschusses im Juli, die vierte Sitzung des Jahres 2020, wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ vorgetragen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -24- Im Spätsommer wurden die Arbeiten an der Osttribüne und an der Südtribüne parallel durchgeführt. Während bei der Osttribüne die Arbeiten am Dach fortgesetzt und die Stahlteile in einen den Vorgaben entsprechenden Zustand versetzt wurden, begann im Bereich der neuen Fantribüne im Süden die Arbeiten zum Modellieren des Walls und im Anschluss für die Leitungen und Fundamente. Zudem wurde der Innenausbau der Funktionsgebäude unter der Osttribüne vorangetrieben. Im Oktober wurde der Betriebsausschuss zu seiner fünften und zugleich letzten Sitzung des Jahres 2020 eingeladen. Behandelt wurden in der Sitzung unter anderem ein Nachtrag zum Pachtvertrag, der eine Erweiterung der Fläche der Geschäftsstelle im neuen Fußballstadion vorsah, ein Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2020 sowie die Festsetzung des Wirtschaftsplans 2021. Am Jahresende konnten sich die Mitglieder des Betriebsausschusses in einer Führung über das Baufeld selbst einen Eindruck vom Fortschritt der Arbeiten verschaffen. Bis zum Ende des Jahres 2020 konnten noch deutliche Fortschritte beim Vollumbau des Fußballstadions im Wildpark gemacht werden. Ab Oktober wurden die ersten Fertigbetonteile für den Rang der Südtribüne geliefert und eingebaut. Die Arbeiten am Rang konnten bis zum Jahreswechsel weitestgehend abgeschlossen werden, sodass nach dem Jahreswechsel mit dem Bau der Dachkonstruktion und der dafür benötigten Y-Stützen begonnen werden konnte. Im Bereich der Osttribüne wurden im Spätjahr die Sitze montiert, Teile der Einrichtung in die Kioskanlagen und Sanitärräume eingebaut und die Promenade unter der Tribüne gepflastert. Parallel wurden die für den Spielbetrieb notwenigen Provisorien vorangetrieben. Eine vollständige Inbetriebnahme der Osttribüne konnte im Jahr 2020 allerdings nicht mehr erreicht werden. Erst im Januar 2021 konnte ein Probebetrieb gestartet werden, bei dem eine geringe Zahl an Funktionären und Pressevertretern die Osttribüne im Spielbetrieb nutzen konnten. Der Abnahmeprozess ist derzeit (Stand: 15. Februar 2021) noch nicht abgeschlossen. Bedingt durch den eng getakteten Zeitplan des Vollumbaus wurde im November eine Parallelität der Arbeiten angestrebt, weshalb dann auch der Rückbau der alten Haupttribüne begonnen wurde. Dabei wurden zunächst die beiden Seitenflügel der Tribüne abgetragen. Bei dem symbolischen Baggerbiss in die Haupttribüne waren eine Vielzahl an Pressevertretern vor Ort. Im weiteren Verlauf konnten, nach der Inbetriebnahme der Provisorien, weitere Bereiche der Haupttribüne geräumt werden. Im Anschluss begannen die Arbeiten für das Entkernen. Der Zeitplan für den Rückbau der Haupttribüne wird vor allem durch ein ökologisches Zeitfenster bestimmt: Entsprechende Auflagen sehen vor, dass bis Ende Februar ein Zustand erreicht sein muss, der das Nisten von Fledermäusen in der Dachkonstruktion des Gebäudes unmöglich macht. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, müssten im schlimmsten Fall die Arbeiten an der alten Haupttribüne über die Sommermonate unterbrochen werden und dürften erst wieder im nächsten Winteraufgenommen werden. Stand jetzt (15. Februar 2021) könnte es eine terminliche Punktlandung werden. Die Arbeiten zum Rückbau der Dachkonstruktion der Haupttribüne laufen noch. Um die Arbeiten an nun drei Tribünenseiten parallel durchführen zu können, wurde ein erneuter Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der in der Lizenz geforderten Zuschauerplätze gestellt und vom DFL auch befristet gewährt. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -25- 2.4.2.4 Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse im Jahr 2020 setzten sich hauptsächlich aus den Zahlungen des Pächters für das Stadion und die Freiflächen, Mobilfunkerlöse und Vermietungen des Birkenparkplatzes insbesondere an Spieltagen und für den Flohmarkt zusammen. Außerdem zählt die Abrechnung der Betriebskosten an den KSC und Umlagen zu den Umsatzerlösen. Die abgerechneten Betriebskosten betrugen im Jahr 2020 für das Jahr 2019 90.110,20 Euro. Die aktivierten Eigenleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 64.907,77 Euro auf 248.519,85 Euro gestiegen. Dies resultiert zum einen aus einem gestiegenen Personalaufwand 2020 und aus einer zusätzlich ganzjährig zu 80 % aktivierungsfähigen Stelle im Bereich Sicherheit. Die Personalkosten der Betriebsleitung und der Assistenz wurden zu 95 % und die eines Mitarbeitenden des technischen Gebäudemanagements zu 10 % aktiviert. Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen fallen die Erlöse aus Erbbauzinsen für die Jugendcontaineranlage, Kostenerstattungen und ein Betriebskostenzuschuss des Kämmereihaushaltes der Stadt Karlsruhe. Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2020 verpflichtet sich die Stadt Karlsruhe, die handelsrechtlichen Jahresfehlbeträge in Form von Betriebskostenzuschüssen im Jahr der Entstehung auszugleichen. Der Verlust vor Betriebskostenzuschuss beträgt 2.436.365,80 Euro. Aus der ertragswirksamen Aktivierung des Betriebskostenzuschusses als Forderung gegenüber der Stadt (Kernhaushalt) resultiert ein ausgeglichenes Ergebnis des Eigenbetriebs. Insofern ist das Ergebnis 2020 mit den Ergebnissen der Vorjahre nicht mehr vergleichbar. Die Betriebskostenzuschuss- Forderung des Eigenbetriebs wird nach Testat des Rechnungsprüfungsamts durch Zahlung der Stadt (Kernhaushalt) ausgeglichen. 50.415 9.000 9.350 214.265 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 Stadionmiete und Mietvertrag Freiflächen inkl. ehem Germaniafläche MobilfunkerlöseVermietung Birkenparkplatz Umlagen Betrag in Euro Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -26- Insgesamt hat der Eigenbetrieb somit betriebliche Erträge in Höhe von 2.981.788,92 Euro zu verzeichnen. Der Personalaufwand ist von 677.865,23 Euro in 2019 auf 794.688,90 Euro in 2020 gestiegen. Dies liegt hauptsächlich darin begründet, dass im Jahr 2020 nahezu alle Stellen dauerhaft besetzt werden konnten, zum Teil jedoch erst unterjährig. Die Personalkosten setzen sich aus Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung zusammen. 2,31% 7,19% 8,33% 82,17% Zusammensetzung der Erträge Miete und Pachten Umlagen aktivierte Eigenleistungen sonst. betriebliche Erträge Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -27- 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 Löhne und Gehältersoziale AbgabenAufwendungen für Altersversorgung Betrag in Euro Personalaufwand 2017 2018 2019 2020 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 BetriebsleitungBeamteBedienstetegeringf. Beschäftigte Personalstand nach Vollzeitäquivalent Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -28- Finanzlage Der Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark wird über die Stadt Karlsruhe finanziert. Anfang 2020 wurde für den Vollumbau eine Kreditaufnahme in Höhe von 28,4 Mio. Euro notwendig. Der Finanzmittelbestand (Bankguthaben, Clearingkonto und Kasse) belief sich zum Geschäftsjahresende auf 5.412.263,23 Euro. 2017 in Euro 2018 in Euro 2019 in Euro 2020 in Euro Clearingkonto 988.000,02 6.268.281,94 -775.636,55 3.486.234,37 Kasse 262,77 217,33 374,42 360,09 Konto Sparkasse 400.445,79 186.161,59 96.979,66 1.925.668,77 Summe liquide Mittel 1.388.708,58 6.454.660,86 -678.282,47 5.412.263,23 Die Liquidität war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. Notwendige Finanzierungen während der Bauphase werden weiterhin über externe Kreditaufnahmen erfolgen. Vermögenslage Das Anlagevermögen des Eigenbetriebs stieg von 22.176.272,99 Euro in 2019 auf 52.232.734,08 Euro in 2020. Grund für diese Steigerung ist vor allem der gestiegene Wert der Anlagen im Bau. In 2020 wurden weitere Abschlagszahlungen für den Vollumbau an den Totalunternehmer BAM Sports GmbH fällig. Einzige „Anlage im Bau“ zum Jahresende 2020 war der Vollumbau des Stadions im Wildpark. Der Wert dieser „Anlage im Bau“ stieg bis zum 31. Dezember 2020 um 30.206.107,53 Euro auf 43.036.760,87 Euro. Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals wird im Einzelnen auf die Erläuterungen verwiesen. Im Jahr 2020 ergaben sich Rückstellungen in Höhe von 172,161,21 Euro (2019: 89.885,36 Euro). Urlaubsansprüche und Überstunden machten im Jahr 2020 einen Anteil von 42,12 % an den Rückstellungen aus. Eine Aufschlüsselung der Rückstellungen befindet sich im Teil Erläuterungen auf Seite 48. Hinsichtlich der Entwicklung der Rückstellungen wird im Einzelnen auf die Erläuterungen verwiesen. 2.4.3 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben. 2.4.4 Prognose-, Chancen und Risikobericht 2.4.4.1 Prognosebericht Dem Prognosebericht sei vorangestellt, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine abgestimmte Detailterminplanung mit dem beauftragen Totalunternehmer BAM Sports GmbH vorliegt. Demnach handelt es sich bei der Benennung der Zeitkorridore nur um eine grobe Schätzung, die zur Orientierung dienen soll. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -29- Abnahme Osttribüne Seit Ende 2019 läuft der Bau an der neuen Osttribüne – zum Jahresanfang 2021 ist das Baufeld auf die Zielgeraden eingebogen, hat die Ziellinie allerdings noch nicht überquert. Im Laufe des Jahres 2020 wurden dabei die meisten Arbeiten abgeschlossen, durch Verzögerungen in verschiedenen Bereichen konnte das ursprünglich anvisierte Zeitfenster für die Abnahme, Inbetriebnahme und Übergabe der Osttribüne an den Pächter nicht eingehalten werden. Nach mehreren Verschiebungen der Abnahmetermine ist das finale Zeitfenster für die Osttribüne nun Teil der Gespräche mit dem Totalunternehmer BAM Sports GmbH. Dennoch ist mit einer Abnahme, nach Beseitigung der festgestellten Mängel, im ersten Quartal des Jahres 2021 zu rechnen. Fertigstellung Südtribüne Der Bau der Südtribüne, die später rund 10.000 Stehplätze für die Fußballfans bieten soll, konnte vorzeitig begonnen werden. Eine provisorische Tribüne, die eigentlich während der Bauphase vor allem den Gästefans Platz bieten sollte, konnte vor dem Zeitplan abgebaut werden, da bedingt durch die deutschlandweiten Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie keine Fußballfans ins Stadion dürfen. Der vorzeitige Abbau der Tribüne sorgt allerdings nicht dafür, dass die neue Südtribüne in einem gleichen Maß vor dem Zeitplan fertig wird. In Anbetracht des Baufortschritts ist hier mit einer Inbetriebnahme für das erste Halbjahr 2021 zu rechnen. In Kombination mit der Osttribüne hätte der Pächter damit über 20.000 Plätze zur Verfügung, die er vermarkten könnte – vorausgesetzt die Regelungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie lassen dies zu. Baubeginn Nordtribüne Nach dem Abschluss der Arbeiten an der Südtribüne soll umgehend mit dem Abbau der provisorischen Stehplatztribüne im Norden des Stadions begonnen werden. Dann sollen hier die Arbeiten parallel zum Bau der Haupttribüne laufen. Zu einer besonderen Herausforderung wird es hier aufgrund der engen Platzverhältnisse kommen: Während bei den bisherigen Baufeldern im Umfeld meist eine gewisse Lagerfläche gegeben war, ist der Raum hinter der Nordtribüne durch die Zufahrt zum Wildparkgelände eingegrenzt. Mit der Fertigstellung der Südtribüne kann allerdings auch der neue Bereich für die Gästefans genutzt werden. Die Aufstellfläche für die Gästefans nimmt daher ebenfalls Gestalt an, auch wenn ein Großteil der Fläche während der Bauzeit von Container belegt werden muss. Genutzt werden können aber im ersten Halbjahr – sofern die entsprechenden Corona- Verordnungen es zulassen – die Verkaufsstelle und die Sanitäranlagen für die Gästefans. Das Brückenbauwerk, über das der Gästebereich erreicht werden kann, soll ebenfalls im ersten Quartal 2021 installiert werden. Mit einer Fertigstellung der Nordtribüne – und damit verbunden auch weitere Sitzplätze für die Gästefans – kann gegen Jahresbeginn 2022 gerechnet werden. Neubau der Haupttribüne Mit dem beginnenden Rückbau der Haupttribüne Ende 2020 wurde nun auch das letzte Bestandsgebäude des Wildparkstadions in die Bauarbeiten mit einbezogen. Dieses Baufeld steht aber noch mitten im Rückbau, eine Prognose über den Bauablauf lässt sich daher noch schwer einschätzen. Hinzu kommt, dass die neue Haupttribüne durch seine umfangreiche Innenausstattung im Vergleich zu den anderen Tribünen eher als aufwendig zu beschreiben wäre. Die Haupttribüne kann daher als „Herzstück des Vollumbaus“ bezeichnet werden. Nach aktuellem Stand ist weiterhin von einer Fertigstellung der Tribüne im Sommer 2022 auszugehen – was mit der Gesamtfertigstellung des Stadions zum gleichen Zeitpunkt einhergeht. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -30- Provisorien Um den laufenden Spielbetrieb im Wildparkstadion auch während der Zeit des Vollumbaus garantieren zu können, ist die Einrichtung von verschiedenen provisorischen Bauten notwendig gewesen. Erst nach deren Inbetriebnahme konnten die entsprechenden Funktionsbereiche aus den Bestandsgebäuden ausgelagert werden. Im Januar 2021 konnte dabei nahezu alle Provisorien in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme der Provisorien war nicht in jedem Fall ganz problemfrei, weil zum Teil noch nachgebessert werden musste, bevor dort der Betrieb aufgenommen werden konnte. Als Beispiel wäre hier die Rasenheizung zu nennen, die in der Anfangszeit häufiger Fehlermeldungen ausgegeben hat und der Betrieb damit nicht so problemlos vonstattenging, wie mit der bisherigen Anlage. Ein weiteres Beispiel ist das temporäre Zelt, das als Aufenthaltsraum für Business-Gäste an Spieltagen genutzt werden soll. Bedingt durch notwendige Nachbesserungen im Bereich des Brandschutzes mussten hier kurzfristig Änderungen in den Planungen vorgenommen werden. Angepeilt ist nun, die volle Kapazität des VIP-Provisoriums ab dem Saisonstart im Spätsommer 2021 anbieten zu können. 2.4.4.2 Risikobericht Mögliche Mehrkosten Wie der Eigenbetrieb in nichtöffentlicher Sitzung am 6. März 2020 seinen Ausschussmitgliedern mitteilte, könnten sich aus Anpassungen durch die Stadt Karlsruhe als Bauherrin, Sonderwünschen des Karlsruher SC als künftigen Pächter und Nutzer sowie Nachträgen, Mehrkosten in einem Korridor von rund 10 bis 30 Millionen Euro ergeben. Einer entsprechenden Beschlussvorlage ist am 26. Mai 2020 im Gemeinderat mehrheitlich zugestimmt worden. Verlässlich lassen sich die Mehrkosten erst beziffern, wenn die Nachträge verhandelt sind. Zuvor werden die Verantwortlichen der Stadt Karlsruhe alle Einsparmöglichkeiten intensiv prüfen und wenn ausführbar nutzen. Auch die Aufteilung der Mehrkosten zwischen der Stadt als Bauherrin und dem Karlsruher SC als Pächter ist Inhalt intensiver gemeinsamer Gespräche beider Parteien. Weitere Mehrkosten entstehen durch Änderungen im Vertragsverhältnis zwischen der Stadt als Bauherrin und dem Karlsruher SC als Pächter. So hat der Verein beispielsweise mitgeteilt, dass er die Finanzierung des Business-Parkdecks im südlichen Bereich des Stadions nicht leisten kann. Um die für den Spielbetrieb notwendige Lizenz stellen zu können, sind allerdings entsprechende Stellplatznachweise erforderlich. Aus diesem Grund übernimmt die Stadt die Kosten für die Erstellung eines ebenerdigen Parkplatzes für 300 Fahrzeuge. Weitere Mehrkosten beim Stadionbau für die Stadt durch Liquiditätsengpässe beim Karlsruher SC können nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen der Corona-Pandemie Das seit 2020 in Deutschland grassierende Virus COVID-19 (Corona-Pandemie) hat weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft nach sich gezogen. Die Folgen der Pandemie- Situation sind noch immer nicht ganz abzusehen. Demnach schwebt auch über der Stadionbaustelle seit geraumer Zeit ständig ein Damoklesschwert. Bislang konnte der Baubetrieb ohne Unterbrechungen am Laufen gehalten werden. Es kam nur vereinzelt zu Schwierigkeiten in Lieferketten, einzelne Gewerke sind zeitweise bedingt durch Quarantäne ausgefallen. Die Situation erfordert vom beauftragten Totalunternehmer BAM Sports GmbH ein hohes Maß an Flexibilität. Doch trotz der schwierigen Situation stellt sich mittlerweile eine Art gewohnter Umgang ein. So ist das Vorgehen bei Verdachtsfällen auf der Baustelle erprobt und kann problemlos durchgeführt werden. Die Corona-Pandemie kann daher nicht mehr als Einfluss einer höheren Gewalt geltend gemacht werden. Eine Prognose ist dennoch schwierig zu stellen, da die Lage weiterhin dynamisch ist. Terminliche und monetäre Folgen können daher nicht ausgeschlossen werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Lagebericht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -31- In den obengenannten Mehrkosten noch nicht enthalten sind die Folgen des seit Anfang des Jahres 2020 grassierenden Virus COVID-19 (Corona-Pandemie). Dieses könnte aller Voraussicht nach weitreichende Auswirkungen auf den Stadionneubau haben. Die aktuelle Lage ist dabei äußerst dynamisch, täglich gibt es das Virus betreffend neue Entwicklungen und Einschränkungen. Eine Prognose zu den tatsächlichen Auswirkungen ist nach jetzigem Stand (15. Februar 2021) leider nicht möglich, da unter anderem Lieferketten für Baustoffe und Personalressourcen betroffen sind. Fest steht zum aktuellen Zeitpunkt nur, dass die Folgen der Pandemie voraussichtlich terminliche und monetäre Folgen auf den Stadionneubau haben werden. Weitere Kostenrisiken Monetäre Risiken bestehen des Weiteren in der durch die wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 nun unumgänglich erscheinenden weltweiten Rezession, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist. Außerdem ist grundsätzlich bei jedem Bauprojekt dieser Größenordnung von allgemeinen Kostensteigerungen und Unwägbarkeiten im Baubereich auszugehen, etwa vom negativen Einfluss widriger Witterungsbedingungen auf den Bauablauf, wie durch extreme Kälte, Starkregen oder Sturm. Ein weiteres und letztes Kostenrisiko besteht durch die aus Sicht des Bauunternehmers verspätet erteilte Baugenehmigung für das komplette neue Stadion. So wurde bei der für das Verfahren zuständigen Baubehörde, anders als eingangs geplant, keine Gesamtbaugenehmigung beantragt, sondern zunächst eine Teilbaugenehmigung für die Osttribüne. Auch wenn die Baugenehmigung für den gesamten Stadionneubau zwischenzeitlich erteilt wurde, macht der beauftrage Totalunternehmer BAM Sports GmbH Ansprüche geltend, die er mit einem veränderten Bauablauf begründet. Entsprechende Nachträge, wie auch ein abgestimmter Detailterminplan, sind in der Absprache. Ertragsrisiken Hauptertragsrisiko besteht während der gesamten Bauzeit lediglich in einer eingeschränkten Vermarktung des sich im städtischen Besitz befindlichen Birkenparkplatzes. Der Entfall dieser Einnahmequelle war jedoch hinlänglich bekannt, da der Birkenparkplatz grundsätzlich nur für Vermietungen bis Ende des Jahres 2019 freigegeben war. Anders als ursprünglich geplant, konnte der Birkenparkplatz 2020 zwar zeitweise vermietet werden, aber nur in einem deutlich reduzierten Umfang. Grund dafür sind die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die über einen langen Zeitraum einen keine Zuschauer im Stadion erlaubten – weshalb wiederum eine Anmietung des Birkenparkplatzes nicht nötig wurde – und auf der anderen Seite der Ausfall vieler Flohmarkt-Veranstaltungen. Karlsruhe, den 23.03.2021 -------------------------------------------- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -32- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Weitere Angaben ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -33- 3 Weitere Angaben Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Fälligkeitsübersicht ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -34- 3.1 Fälligkeitsübersicht Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr < 5 Jahre > 5 Jahre €€€€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen137.242137.242 an die Stadt Karlsruhe11.862.955 11.862.955 Sonstige Vermögensgegenstände143143 Summe Aktiva12.000.340 12.000.34000 Verbindlichkeiten Kreditinstitute28.400.000 28.400.000 Lieferungen und Leistungen5.102.4645.102.464 Verbundene Unternehmen115.977115.977 Stadt Karlsruhe90.36990.369 übrige Verbindlichkeiten00 Summe Passiva33.708.811 33.708.81100 Restlaufzeit bis Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -35- 3.2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklun g der Anschaffun g swerte Entwicklun g der Abschreibun g en Buchwerte Bilanzposten Anfan g s- Zu g an g Um- Ab g an g Endstand Anfan g s- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand ( Stand: ) ( Stand: ) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Ab g än g e 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 WJ WJ 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 I. Immaterielle V ermögens- gegenstände Konzessionen, g ewerbliche 8.300,00 5.525,00 0,00 0,00 13.825,00 3.055,00 2.920,00 0,00 0,00 0,00 5.975,00 5.245,00 7.850,00 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Summe Immateri elle Vermö g ens- 8.300,00 5.525,00 0,00 0,00 13.825,00 3.055,00 2.920,00 0,00 0,00 0,00 5.975,00 5.245,00 7.850,00 g e g enstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke, g rundstücks- 8.095.780,70 378.199,35 0,00 0,00 8.473.980,05 312.890,05 246.777,79 0,00 0,00 0,00 559.667,84 7.782.890,65 7.914.312,21 g leiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anla g en und 1.828.191,05 0,00 0,00 0,00 1.828.191,05 275.196,05 282.809,00 0,00 0,00 0,00 558.005,05 1.552.995,00 1.270.186,00 Maschinen 3. Betriebs- und 23.300,36 6.148,27 0,00 0,00 29.448,63 18.811,36 7.012,27 0,00 0,00 0,00 25.823,63 4.489,00 3.625,00 Geschäftsausstattun g 4. Geleistete Anzahlun g en und 12830653,34 30206107,53 0,00 0,00 43036760,87 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12830653,34 43036760,87 Anla g en im Bau Übertra g : 22786225,45 30595980,15 0,00 0,00 53382205,60 609.952,46 539.519,06 0,00 0,00 0,00 1.149.471,52 22176272,99 52232734,08 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagenspiegel ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -36- Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Entwicklun g der Anschaffun g swerte Entwicklun g der Abschreibun g en Buchwerte Bilanzposten Anfan g s- Zu g an g Um- Ab g an g Endstand Anfan g s- Abschrei- Um- Zuschrei- Entnahme Endstand ( Stand: ) ( Stand: ) bestand buchungen bestand bungen des buchungen bungen des für Ab g än g e 01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 WJ WJ 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 Übertra g : 22786225,45 30595980,15 0,00 0,00 53382205,60 609.952,46 539.519,06 0,00 0,00 0,00 1.149.471,52 22176272,99 52232734,08 Summe Sachanla g en 22777925,45 30590455,15 0,00 0,00 53368380,60 606.897,46 536.599,06 0,00 0,00 0,00 1.143.496,52 22171027,99 52224884,08 Summe Anla g evermö g en 22786225,45 30595980,15 0,00 0,00 53382205,60 609.952,46 539.519,06 0,00 0,00 0,00 1.149.471,52 22176272,99 52232734,08 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Verwal tungszuständigkeiten Infrastruktur ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -37- 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Vermögensplanabrechnung ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGS GESELLSCHAFT WIRTSCHA FTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -38- 3.4 Vermögensplanabrechnung Nr Bezeichnung IST EUR IST EUR Vorjahr! Nr Bezeichnung IST EUR IST EUR Vorjahr! 1 Zuführung Stammkapital 1 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 2 Zuführungen zu Rücklagen abzügl. Entnahmen 8.596.472,75 14.750.315,67 a) Immaterielle Vermögensgegenstände 5.525,00 3 Jahresgewinn 0,00 b) Grundstücke und Bauten 378.199,35 4 Zuführungen zu Sonderposten mit Rücklageanteil c) technische Anlagen und Maschienen 0,00 5 Zuweisungen u. Zuschüsse abzügl. Entnahmen d) Betriebs und Geschäftsausstattung 6.148,27 6 Beiträge u.ä. Engtelte abzügl. Aufösungsbeträge e) Anlagen im Bau 30.206.107,53 7 Zuführungen zu langfristigen Rückstellungen abzügl. Entnahmen 30.595.980,15 12.589.409,90 8 Kredite 2 Finanzanlagen a) von der Stadt 3 Rückzahlung von Stammkapital b) von Dritten 28.400.000,00 4 Entnahme aus Rücklagen 9 Abschreibungen und Anlagen 5 Jahresverlust 7.218.273,40 a) Abschreibungen 539.519,06 507.248,42 6 Entnahme Sonderposten mit Rücklageanteil b) Anlagenabgänge 7 Auflösung Ertragszuschüsse 10 Rückflüsse aus gewährten Krediten 8 Entnahme langfristiger Rückstellungen 11 erübrigte Mittel aus Vorjahren 1.571.182,04 6.121.083,85 9 Tilgung von Krediten 10 Gewährung von Krediten11 Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 12 Finanzierungsmittel insgesamt 39.107.173,85 21.378.647,94 12 Finanzierungsbedarf insgesamt 30.595.980,15 19.807.683,30 13 Finanzierungsmittelfehlbetrag laufendes Jahr 13 Finanzierungsmittelüberschuss laufendes Jahr 8.511.193,70 1.571.182,04 Summe 39.107.173,85 21.378.647,94 Summe 39.107.173,85 21.378.865,34 Deckungsmittelverprobung EUR EUR Bank / Kasse 1.926.028,86 Überschuss / Fehlbetrag lt. Vermögensplanabrechnung 8.511.193,70 zzgl. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.241,90 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz 8.511.193,70 zzgl. Forderungen an die Stadt 11.862.954,69 Differenz 0,00 zzgl. sonstige Vermögensgegenstände 143,22 zzgl. Rechnungsabgrenzungsposten 65.796,92 abzgl. kurzfristige Rückstellungen -172.161,21 abzgl. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen -5.102.464,49 abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen -115.977,23 abzgl. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt -90.368,96 abzgl. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 Deckungsmittelüberhang/-lücke aus Bilanz 8.511.193,70 Vermögensplanabrechnung vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Finanzierungsmittel (Einnahmen) Finanzierungsbedarf (Ausgaben) Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -39- 4 Erläuterungen zum Jahresabschluss Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -40- Erläuterungen zu den Posten der Bilanz AKTIVA A. Anlagevermögen Das Anlageverzeichnis wird mit einer beim Steuerbüro mittels EDV geführten Anlagenbuchführung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die Anlagengegenstände enthält. Um doppelte Darstellungen zu vermeiden, ist auf folgendes hinzuweisen: Die Anlage Entwicklung des Anlagevermögens beinhaltet einen Ausdruck der Anlagenbuchführung, aus der alle das Anlagevermögen betreffende Informationen zu entnehmen sind. Eine zusammenfassende Darstellung ergibt sich im Teil Weitere Angaben „Anlagenspiegel“. Erläuterungen zum Anlagevermögen erfolgen nur soweit besondere Angaben zu den Anlagepositionen zu machen sind und nicht an anderer Stelle darüber berichtet wurde. I. Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 31.12.2020 € 7.850,00 31.12.2019 € 5.245,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2020 Umbuchungen bungen 31.12.2020 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 5.245,00 5.525,00 2.920,00 7.850,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -41- II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 31.12.2020 € 7.914.312,21 31.12.2019 € 7.782.890,65 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2020 Umbuchungen bungen 31.12.2020 50 Grundstücke und Bauten Wildpark 3.982.983,65 99.160,56 0,00 4.082.144,21 90 Geschäftsbauten 3.799.907,00 279.038,79 246.777,79 3.832.168,00 7.782.890,65 378.199,35 246.777,79 7.914.312,21 Die Grundstücke und Gebäude in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs wurden zum 01.01.2018 von der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb übertragen. Die Gebäude wurden noch im Kämmereihaushalt komplett außerordentlich abgeschrieben, da der Abriss feststeht. Die Grundstücke wurden vom Liegenschaftsamt bewertet. Zum 01.07.2019 wurde vom Liegenschaftsamt das Grundstück „ehem. Germaniafläche“ erworben und dem Eigenbetrieb übertragen. Dies hat dazu beigetragen, dass sämtliche Flächen des Bebauungsplans Fußballstadion im Wildpark sich im Eigentum der Stadt befinden und eine einheitliche Nutzungskoordination des gesamten Bebauungsplangebietes möglich ist. Eine Übersicht über die Grundstücke siehe unter 3.3 Verwaltungszuständigkeiten Infrastruktur. Weiterhin wurde in den Jahren 2018, 2019 und 2020 Infrastrukturmaßnahmen des Tiefbauamtes erstellt (Ersatztrainingsplatz und Jugendstadion) und an den Eigenbetrieb übertragen. Eine Aufgliederung der Grundstücke und Gebäude ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -42- 2. technische Anlagen und Maschinen 31.12.2020 € 1.270.186,00 31.12.2019 € 1.552.995,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2020 Umbuchungen bungen 31.12.2020 200 Technische Anlagen und Maschinen 72.334,00 0,00 9.050,00 63.284,00 201 Technische Anlagen u.Maschinen Stadt K A 4.942,00 0,00 1.674,00 3.268,00 280 Betriebsvorrichtungen 1.475.719,00 0,00 272.085,00 1.203.634,00 1.552.995,00 0,00 282.809,00 1.270.186,00 Im Wirtschaftsjahr wurden keine weiteren technischen Anlagen und Maschinen angeschafft. 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2020 € 3.625,00 31.12.2019 € 4.489,00 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2020 Umbuchungen bungen 31.12.2020 320 Pkw/sonstige Transportmittel 1,00 0,00 0,00 1,00 410 Geschäftsausstattung 2.824,00 2.192,68 2.485,68 2.531,00 420 Büroeinrichtung 1.664,00 0,00 571,00 1.093,00 480 Geringwertige Wirtschaftsgüte r 0,00 3.955,59 3.955,59 0,00 4.489,00 6.148,27 7.012,27 3.625,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -43- 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2020 € 43.036.760,87 31.12.2019 € 12.830.653,34 Stand Zu-/Abgänge/ Zu-/ Abschrei- Stand 01.01.2020 Umbuchungen bungen 31.12.2020 120 Bauten im Bau - Vollumbau 12.830.653,34 30.206.107,53 0,00 43.036.760,87 Zweck des Eigenbetriebs ist unter anderem der Bau des Fußballstadions im Wildpark. Ausgewiesen sind die bisher angefallenen Herstellungskosten. Diese gliedern sich wie folgt: Gesamt 2020201920182017 €€€€€ Vollumbau aktivierte Eigenleistungen668.314248.520183.612 147.229 88.953 Arbeiten im Rahmen der Baumaßnahme39.483.554 30.686.645 8.728.05168.859 fachliche Beratung1.207.972853.318354.654 Ausgleich Personalkosten HGW985985 Beteiligung am Vergabeverfahren80.84080.840 fachliche Unterstützung Vergabeverfahren96.5862.06026.9677.341 60.218 Gerichtskosten3.6333.633 juristische Begleitung858.80192.342306.905 333.604 125.951 naturschutzrechtliche Maßnahmen507.08724.947302.33484.254 95.551 Obergutachtergremium43.13836.6936.445 Projektsteuerung2.345.4991.119.579668.258 344.344 213.317 Notarkosten104.474104.474 Sicherheit22.7918.3197.7226.750 Verfahrensmanagement452.15852.5972.534 246.350 150.677 nicht abzugsfähige Vorsteuer160.928114.14639.7424.6012.439 Landesförderung-3.000.000 -3.000.000 43.036.76130.206.108 10.725.252 1.361.849 743.552 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -44- B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 € 137.241,90 31.12.2019 € 159.352,69 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 137.241,90 159.352,69 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren regelmäßig aus dem Leistungs- und Abrechnungsbereich mit den Kunden des Unternehmens. Die Forderungen werden in der Kontokorrent-Buchführung auf einzelnen Kundenkonten abgerechnet. Das Buchführungssystem gliedert die Forderungen in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Bewertung durch das Unternehmen erleichtert werden. 2. Forderungen an die Stadt 31.12.2020 € 11.862.954,69 31.12.2019 € 3.480.970,38 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1201 Clearingkonto Stadt KA 3.486.234,37 0,00 1320 Betriebskostenzuschuss Stadt KA 2.436.365,80 0,00 1548 Vorsteuer Folgejahr abzufähig 689.067,54 142.123,00 1580 Saldo Umsatzsteuer Stadt K A 5.242.121,19 3.336.562,35 1598 Sonstige Forderungen Stadt Karlsruhe 9.165,79 1.550,18 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 0,00 734,85 11.862.954,69 3.480.970,38 Der Eigenbetrieb nimmt am Clearingverbund der Stadt Karlsruhe teil. Ausgewiesen ist der Kontostand zum Bilanzstichtag. Die Stadt Karlsruhe hat sich dazu verpflichtet für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb im Jahr der Entstehung auszugleichen. Ausgewiesen ist der für das abgelaufene Wirtschafjahr zu leistende Betriebskostenzuschuss. Der Eigenbetrieb ist umsatzsteuerlich wie eine Organgesellschaft der Stadt Karlsruhe zu behandeln. Der auf Konto1580 und Konto 1548 ausgewiesene Saldo beinhaltet den zum Bilanzstichtag noch von der Stadt Karlsruhe auszugleichende Vorsteuerüberhang des Eigenbetriebs. Die sonstigen Forderungen umfassen die Guthabenzinsen des Clearingkontos für das vierte Quartal 2020. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -45- 3. sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020 € 143,22 31.12.2019 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 143,22 0,00 Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen Erstattungen aus Stromkostenabrechnungen. II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.12.2020 € 1.926.028,86 31.12.2019 € 97.354,08 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1000 Kasse 360,09 374,42 1211 Sparkasse 108252248 1.925.668,77 96.979,66 1.926.028,86 97.354,08 Die Bestände der Kasse und der Guthaben bei Kreditinstituten sind durch den Kassenbericht bzw. den Kontoauszug zum Bilanzstichtag nachgewiesen. C. Rechnungsabgrenzungsposten 31.12.2020 € 65.796,92 31.12.2019 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 980 Aktive Rechnungsabgrenzung 65.796,92 0,00 Aufwendungen vor dem Bilanzstichtag, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, sind hier ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen: EUR Gebäudeversicherung4.821 Unfallversicherung1.156 Haftpflichtversicherung735 Bauleistungsversicherung59.084 65.797 Summe Aktiva 31.12.2020 € 66.224.899,67 31.12.2019 € 25.913.950,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -46- PASSIVA A. Eigenkapital I. Stammkapital 31.12.2020 € 100.000,00 31.12.2019 € 100.000,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 800 Stammkapital 100.000,00 100.000,00 Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 100.000 € und ist voll einbezahlt. II. Rücklagen Allgemeine Rücklage 31.12.2020 € 41.119.228,57 31.12.2019 € 32.522.755,82 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 840 Andere Rücklage (Einzahlungen) 32.068.273,40 23.850.000,00 841 Andere Rücklage (Sacheinlagen) 9.050.955,17 8.672.755,82 41.119.228,57 32.522.755,82 Im Wirtschaftsjahr hat die Stadt Karlsruhe weitere Einlagen in die Kapitalrücklagen geleistet: Anfang Januar 2020 wurden von der Stadtkämmerei 5 Mio. € an den Eigenbetrieb überstellt. Die Stadtkämmerei hat im Oktober 2020 den Restbetrag des Verlustausgleich 2019 i.H.v. 3.218 T€ geleistet. Das Tiefbauamt hat weitere Infrastrukturmaßnahmen außerhalb der FLB i.H.v. 378 T€ fertiggestellt, die an den Eigenbetrieb übertragen wurden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -47- III. Gewinn/Verlust 1. Gewinn/Verlust aus Vorjahren 31.12.2020 € -8.875.300,79 31.12.2019 € -1.657.027,39 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 868 Verlustvortrag vor Verwendung -8.875.300,79 -1.657.027,39 2. Jahresgewinn/Jahresverlust 31.12.2020 € 0,00 31.12.2019 € -7.218.273,40 Summe Eigenkapital 31.12.2020 € 32.343.927,78 31.12.2019 € 23.747.455,03 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -48- B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 31.12.2020 € 172.161,21 31.12.2019 € 89.885,36 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 970 Sonstige Rückstellungen 61.646,00 1.700,00 975 Rückstellung für Urlaubsansprüche/Überstunden 72.515,21 56.185,36 977 Rückstell. für Abschluss- und Prüfungskosten 38.000,00 32.000,00 172.161,21 89.885,36 Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: 01.01.VerbrauchAuflösungZugangStand 31.12. €€€€ Wasser/Abwasser51.05551.055 Telefongebühren2.0912.091 Prozeßkosten6.4006.400 Aktenaufbewahrung1.7004002.100 Urlaub und Überstunden56.18556.18572.51572.515 Jahresabschluss11.00011.00014.00014.000 Prüfung RPA11.00011.00014.00014.000 Prüfung GPA10.00010.000 89.88578.1850160.461172.161 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -49- C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.12.2020 € 28.400.000,00 31.12.2019 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 630 Darlehen LBBW 28.400.000,00 0,00 Die ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten stimmen mit den Jahresauszügen und den Tilgungsplänen zum Stichtag des Jahresabschlusses überein. Zur Finanzierung der Baumaßnahmen wurde ein Darlehen über 28 Mio. € bei der Landesbank Baden-Württemberg aufgenommen. Die Sollzinsen betragen jährlich 0,00 %. Das Darlehen ist zum 15.01.2021 endfällig. Das Darlehen wurde im Folgejahr durch ein neues Darlehen abgelöst. 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2020 € 5.102.464,49 31.12.2019 € 1.202.357,30 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 5.102.464,49 1.202.357,30 Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den Liefer- Leistungsbeziehungen mit den Lieferanten. Die Verbindlichkeiten werden in der Kontokorrent-Buchführung aufgezeichnet. Das Buchführungssystem gliedert die Verbindlichkeiten in einzelne offene Posten auf, so dass die Kontrolle und die Überwachung der Fälligkeit der Zahlungen durch das Unternehmen erleichtert werden. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -50- 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2020 € 115.977,23 31.12.2019 € 3.015,31 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1602 Verbindlichkeiten verbundene Unternehmen 115.977,23 3.015,31 Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Leistungsbeziehungen zu städtischen Gesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: Gesellschaft€ Karlsruher Fächer GmbHKostenersatz 20202.606 VBK-GmbHUmbau Webcams589 Stadwerke Karlsruhe GmbH Wartung, Strom, Fernwärme43.140 KASIG mbHBartung, Reporarbeiten69.642 115.977 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -51- 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 31.12.2020 € 90.368,96 31.12.2019 € 871.237,14 Konto Kontobezeichnung 31.12.2020 31.12.2019 1201 Clearingkonto Stadt KA 0,00 775.636,55 1601 Verbindlichkeiten Stadt KA 90.368,96 95.600,59 90.368,96 871.237,14 Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe zum Bilanzstichtag setzen sich wie folgt zusammen: € Stadt KA Kämmerei Grundsteuer 202023.460 Stadt KA POAPersonalbetreuung Dezember 20201.533 Stadt KA GBAPlanungs-/Bau-Unterhaltsleistungen 20207.090 Stadt KA ITIT-Dienstleistungen, Kommunikationsabrechung25.158 Stadt KA AfAFuhrpark-, Reinigungskosten4.669 Stadt KA HGWPersonalkostenersatz 10-12/20202.550 Stadt KA Hauptamt Veröffentlichungen, Postbearbeitung, Mieten3.107 Stadt KA BOABrandschutzkonzept274 Stadt KA RPAPrüfungskosten13.860 Stadt KA KasseKassenverwaltung2.400 Stadt KA TBARasenunterhaltung 2020498 Stadt KA ForstamtErsatzaufforstung5.772 90.369 Summe Passiva 31.12.2020 € 66.224.899,67 31.12.2019 € 25.913.950,14 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -52- Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse 2020 € 283.030,09 2019 € 306.715,48 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 8030 Miet-, Zins und Aufwendungszuschüsse 68.764,83 88.351,81 8040 Umlagen 214.265,26 217.024,29 8070 Erträge aus Mieterbelastung 0,00 1.339,38 283.030,09 306.715,48 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 2020 € 248.519,85 2019 € 183.612,08 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 8990 Andere aktiv. Eigenleistungen 248.519,85 183.612,08 Die direkt zuordenbaren Personalkosten, die im Zusammenhang mit dem Bau des Stadions stehen, wurden als Eigenleistungen aktiviert. 3. Gesamtleistung 2020 € 531.549,94 2019 € 490.327,56 4. Sonstige betriebliche Erträge 2020 € 2.450.238,98 2019 € 846,31 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 2705 Betriebskostenzuschuss 2.436.365,80 0,00 2762 Kostenerstat.,Rückvergüt.,Gutschri.früh.Jahre 13.026,87 0,00 8693 Erlöse Erbbauzinsen 846,31 846,31 2.450.238,98 846,31 Die Stadt Karlsruhe hat sich mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.10.2020 dazu verpflichtet für die Dauer des Pachtverhältnisses handelsrechtliche Jahresfehlbeträge, in Form von Betriebskostenzuschüssen dem Eigenbetrieb im Jahr der Entstehung auszugleichen. Dieser beträgt für das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2.403 T€. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -53- 5. Materialaufwand a) Betriebskosten 2020 € 308.575,38 2019 € 276.300,80 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 3100 Kosten der Wasserversorgung 36.740,00 6.397,00 3101 Kosten der Entwässerung 37.166,85 7.949,40 3102 Kosten der Beheizung 116.619,07 131.408,31 3106 Kosten der Müllabfuh r 401,20 501,50 3108 Kosten der Ungezieferbekämpfung 0,00 1.022,00 3109 Kosten der Gartenpflege 36.274,86 52.197,87 3110 Strom 5.382,73 2.307,13 3113 Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung 42.238,95 18.317,49 3119 Grundsteue r 23.460,10 23.460,10 3122 Kosten der Glasreinigung 0,00 2.468,58 3123 Kosten der Sonderreinigung 6.079,92 5.145,00 3130 Andere Betriebskosten 733,76 2.214,74 3200 Bewachung, Objektschutz 0,00 1.344,00 3210 Kosten für Durchsageanlagen 0,00 3.360,00 3230 Kosten für Rasenheizung und -pflege 3.477,94 18.207,68 308.575,38 276.300,80 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -54- b) Bewirtschaftungskosten 2020 € 57.519,49 2019 € 64.037,80 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 3150 Kosten der baulichen Instandhaltung 21.353,54 2.896,51 3153 I. u W. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanlagen 8.122,87 14.273,15 3154 Insp. u Wartung der Wärmeversorgungsanlagen 0,00 275,00 3156 Inspektion und Wartung der Starkstromanlagen 1.433,12 1.279,28 3157 IW Fernmelde- u informationstechnische Anlage 1.344,00 0,00 3158 Inspektion und Wartung der Förderanlagen 780,00 721,35 3159 IW der Bewachungs- und Objektschutzanlagen 2.685,92 1.500,48 3160 Inspektion und Wartung der Durchsageanlagen 3.351,25 7.602,00 3161 Inspektion und Wartung der Rasenheizung 0,00 436,50 3162 Insp. u Wartung der sonst technischen Anlagen 15.156,32 15.605,01 3164 Instands. der Abwasse r-, Wasser- und Gasanl. 0,00 4.417,72 3165 Instandsetzung der Wärmeversorgungsanlagen 0,00 394,09 3166 Instandsetzung der lufttechnischen Anlagen 0,00 1.064,13 3167 Instandsetzung der Starkstromanlagen 0,00 1.905,13 3168 IS d Fernmelde- u informationstechnischen Anl 1.221,00 0,00 3169 Instandsetzung der Förderanlagen 377,50 116,50 3172 Instandsetzung der Rasenheizung 442,97 4.156,91 3173 Instands. der sonstigen technischen Anlagen 1.145,60 7.394,04 3174 Instandsetzung der Außenanlagen 105,40 0,00 57.519,49 64.037,80 6. Rohgewinn I 2020 € 2.615.694,05 2019 € 150.835,27 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -55- 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 2020 € 595.701,07 2019 € 510.019,37 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4111 Gehalt Beamte 70.573,16 65.486,38 4112 Gehalt Angestellte 525.127,91 444.532,99 595.701,07 510.019,37 b) soziale Abgaben 2020 € 101.015,86 2019 € 85.910,44 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4130 Gesetzl. soziale Aufwendungen 101.015,86 85.910,44 c) Aufwendungen für Altersversorgung 2020 € 97.971,97 2019 € 81.935,42 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4160 Versorgungskassen 51.733,63 43.887,69 4165 Aufwendung f. Altersversorgung 46.238,34 38.047,73 97.971,97 81.935,42 8. Rohgewinn II 2020 € 1.821.005,15 2019 € -527.029,96 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -56- 9. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2020 € 539.519,06 2019 € 507.465,82 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4822 Abschreibung immat. Vggstd. 2.920,00 2.536,00 4831 Abschreibung Bauten 246.777,79 231.598,67 4832 Abschreibungen Technische Anlagen&Maschinen 10.724,00 9.493,70 4833 Abschreibungen Betriebsvorrichtungen 272.085,00 253.770,70 4835 Abschreibungen auf PKW 0,00 478,00 4836 Abschreibungen auf Geschäftsstattung 3.056,68 2.939,00 4855 Sofortabschreibung GWG 3.955,59 6.649,75 539.519,06 507.465,82 10. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten 2020 € 2.875,00 2019 € 1.672,50 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4200 Raumkosten 2.875,00 1.672,50 b) Miete und Pacht 2020 € 18.374,42 2019 € 17.004,18 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4210 Miete (unbewegliche WG) 18.374,42 17.004,18 c) Energie, Heizung, Wasser 2020 € 7.126,63 2019 € 6.879,23 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4230 Heizung & Warmwasser 2.772,00 2.844,00 4240 Betriebskosten Vorauszahlungen 1.787,00 1.487,28 4241 Strom 2.311,10 2.338,13 4242 Nebenkosten 256,53 209,82 7.126,63 6.879,23 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -57- d) Instandhaltung 2020 € 15,92 2019 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4260 Instandhaltung betriebl. Räume 15,92 0,00 e) Sonstige Raumkosten 2020 € 8.489,06 2019 € 7.401,68 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4251 Unterhaltsreinigung 8.404,65 6.868,79 4252 Grundreinigung 0,00 377,03 4253 Glasreinigung 79,61 155,86 4254 Sonderreinigung 4,80 0,00 8.489,06 7.401,68 f) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 2020 € 32.290,33 2019 € 0,00 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4360 Versicherungen 32.290,33 0,00 g) Instandhaltungen 2020 € 5.083,47 2019 € 6.318,95 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4805 Fahrzeugreparaturen/-wartung 1.804,83 3.138,28 4806 Wartungskosten Hard-/Software 3.278,64 3.180,67 5.083,47 6.318,95 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -58- h) Vorabmaßnahmen 2020 € 856.062,58 2019 € 5.914.336,05 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4901 VM Provisorien & temporärer Spielbetrieb 821.548,38 1.715.046,37 4902 VM Kampfmittelerkundung 34.514,20 4.199.289,68 856.062,58 5.914.336,05 i) Bewirtung und Geschenke 2020 € 129,97 2019 € 4.089,16 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4650 Bewirtungskosten 0,00 4.045,27 4653 Betriebl. Bewirtungskosten/Aufmerksamkeiten 129,97 43,89 129,97 4.089,16 j) Reisekosten 2020 € 653,83 2019 € 2.700,99 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4660 Kosten Dienstreisen 184,00 236,66 4945 Fortbildungskosten 469,83 2.464,33 653,83 2.700,99 k) Maschinenmiete u. Leasing 2020 € 23.067,00 2019 € 15.360,00 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4960 Mieten f.Einrichtungen(bew.WG) 23.067,00 15.360,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -59- l) Post- und Bürokosten 2020 € 11.539,18 2019 € 11.208,47 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4920 Telefon 8.402,26 7.726,68 4930 Bürobedar f 1.058,11 871,20 4931 Kosten Kopiere r 1.075,08 1.893,18 4940 Zeitschriften, Bücher (Fachliteratur) 1.003,73 717,41 11.539,18 11.208,47 m) Rechts- und Beratungskosten 2020 € 102.567,30 2019 € 89.960,07 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 4950 Rechts- und Beratungskosten 47.426,72 35.825,00 4952 Verwaltungskosten Personal 15.567,18 13.143,47 4955 Buchführungskosten 5.589,00 5.602,00 4957 Abschluss- und Prüfungskosten 33.984,40 35.389,60 102.567,30 89.960,07 n) Sonstige Aufwendungen 2020 € 306.727,93 2019 € 116.430,00 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 2020 Periodenfremde Aufwendungen 54.328,32 0,00 4300 Nicht abziehbare Vorsteue r 1.220,45 16.055,88 4900 Sonstige betriebl. Aufwedungen 32.369,13 19.300,54 4903 Sonstige Aufwendugen (Abgeltung) 180.273,00 0,00 4905 Sonstige Aufwendungen Personal 4.182,10 22.774,59 4909 Dienstleistungen 31.516,25 49.015,05 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs 163,26 165,61 4980 Betriebsbedar f 2.675,42 9.118,33 306.727,93 116.430,00 11. Betriebsergebnis 2020 € -93.516,53 2019 € -7.227.857,06 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Erläuterungen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -60- 12. Zinsen und ähnliche Erträge 2020 € 93.516,53 2019 € 10.372,70 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 2659 Zinserträge Stadt Karlsruhe 93.516,53 10.372,70 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2020 € 0,00 2019 € 789,04 Konto Kontobezeichnung 2020 2019 2109 Zinsaufwand Stadt Karlsruhe 0,00 789,04 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2020 € 0,00 2019 € -7.218.273,40 15. Jahresüberschuss 2020 € 0,00 2019 € 0,00 16. Jahresfehlbetrag 2020 € 0,00 2019 € 7.218.273,40 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -61- 5 Entwicklung des Anlagevermögens Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -62- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -63- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2020 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2020 31.12.2020 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 30 Lizenzen an Rechten u. Werten 30001 Software Lizenz Paket Business 2018 3.631,00 0,00 2.075,00 4.669,00 1.556,00 6.225,00 30002 Software Lizenz Paket Business 2019 1.614,00 0,00 692,00 1.153,00 922,00 2.075,00 30004 KeyMagic Software Schlüsselverwaltung 0,00 5.525,00 153,00 153,00 5.372,00 5.525,00 Summe Sachkonto = 30 5.245,00 5.525,00 2.920,00 5.975,00 7.850,00 13.825,00 Kto: 50 Grundstücke und Bauten 50001 Stadion - Pachtgegenstand 1.403.967,15 0,00 0,00 0,00 1.403.967,15 1.403.967,15 50002 Amateurstadion und Trainsplatz 8.1 325.906,79 0,00 0,00 0,00 325.906,79 325.906,79 50003 Trainingsplätze 8.2 und 8.3 302.744,75 0,00 0,00 0,00 302.744,75 302.744,75 50004 Aufstellfläche Stadion 65.754,82 0,00 0,00 0,00 65.754,82 65.754,82 50005 Erbbaurecht 8818 - Jugendcontainer 10.070,64 0,00 0,00 0,00 10.070,64 10.070,64 50006 Zugang Biberburg 10.048,50 0,00 0,00 0,00 10.048,50 10.048,50 50007 Trainingsplätze 8.4 und 8.5 335.931,00 99.160,56 0,00 0,00 435.091,56 435.091,56 50008 Trainingsplatz 8.6 und Hospitality-P. 598.229,00 0,00 0,00 0,00 598.229,00 598.229,00 50009 Birkenparkplatz 438.401,00 0,00 0,00 0,00 438.401,00 438.401,00 50010 Germaniafläche 491.930,00 0,00 0,00 0,00 491.930,00 491.930,00 Summe Sachkonto = 50 3.982.983,65 99.160,56 0,00 0,00 4.082.144,21 4.082.144,21 Kto: 90 Geschäftsbauten 9001 Clubhaus, Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9002 Stadionanlage Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 90001 Ersatztrainingsplatz 8.5 1.400.882,00 8.415,63 103.119,63 238.138,30 1.306.178,00 1.544.316,30 90002 Jugendstadion 2.399.025,00 270.623,16 143.658,16 321.529,54 2.525.990,00 2.847.519,54 Summe Sachkonto = 90 3.799.907,00 279.038,79 246.777,79 559.667,84 3.832.168,00 4.391.835,84 Kto: 120 Bauten im Bau - Vollumbau 120001 Stadion im Bau 12.830.653,34 30.206.107,53 0,00 0,00 43.036.760,87 43.036.760,87 Summe Sachkonto = 120 12.830.653,34 30.206.107,53 0,00 0,00 43.036.760,87 43.036.760,87 Kto: 200 Technische Anlagen u Maschinen 20001 KUGELMANN KEHRMASCHINE T 180 KD 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20002 Schleppnetz 180x240 cm f. Rasenpflege 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20003 LAUBBLASGEREÄT STIHL MOD. BR400 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20004 MOTORSENSE STIHL TYPE FS 220 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20005 RASENKANTENSCHNEIDER IDEAL JSS 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20006 Echo-Bläser EB 913 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20007 LAUBGEBLÄSE HURRICANE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20008 RASENWALZE MODELL W10D, 200 CM BREIT 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20009 RASENIGEL VON FISCHER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20010 Laubblasgerät Typ 881 Accord- Dreieck 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20011 John Deere 500 Spindelmäher, 1,8 m 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20012 KOCHPLATTE 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20013 ÜBERFAHR-RAMPE ALU 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20014 NASSMARKIERUNGSWAGEN SUPERMATIK 6M10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200001 Kompakttraktor John Deere 304R 34.407,00 0,00 4.257,00 12.416,30 30.150,00 42.566,30 200002 3 WebCams für Baustelle, Internetauft 12.111,00 0,00 2.076,00 4.498,23 10.035,00 14.533,23 200003 Funktechnische Ausstattung DRK Contai 25.816,00 0,00 2.717,00 4.075,70 23.099,00 27.174,70 Summe Sachkonto = 200 72.334,00 0,00 9.050,00 20.990,23 63.284,00 84.274,23 Kto: 201 Technische Anlagen u.Maschinen 201001 Rigid-Trockenschnittsäge Model 590L 1,00 0,00 0,00 70,00 1,00 71,00 201002 Schweissanlage MIG MAG 230, mit Zubeh 1,00 0,00 0,00 19,00 1,00 20,00 201003 1 Holder Anbauspritze ZSB 400 IS 43 E 1,00 0,00 0,00 157,00 1,00 158,00 201004 Stihl-Blasgerät Typ BR 600, Wildparks 1,00 0,00 0,00 33,00 1,00 34,00 201005 Agritec Vertikutierer ST 40,Arbeitsbr 521,00 0,00 313,00 938,00 208,00 1.146,00 201006 Streuer mit Rührwerk, Fahrgestell-Nr: 411,00 0,00 190,00 569,00 221,00 790,00 201007 AS Allmäher 26 AH9/3, 2-Takt Motor 577,00 0,00 138,00 415,00 439,00 854,00 201008 Kärcher Flächenreiniger 277,00 0,00 5,00 15,00 272,00 287,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -64- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2020 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2020 31.12.2020 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 201 Technische Anlagen u.Maschinen 201009 Hochdruckreiniger HDS 8/18-4 *EU-I 743,00 0,00 279,00 837,00 464,00 1.301,00 201010 Laubblasgerät 2015 Wildparkstadion 188,00 0,00 73,00 219,00 115,00 334,00 201011 Freischneider 2016, Wildparkstadion 373,00 0,00 84,00 253,00 289,00 542,00 201012 Geko Stromerzeuger Super Silent TYP 2 1,00 0,00 0,00 151,00 1,00 152,00 201013 HP ProDEs 600 G1, Basismodel 1,00 0,00 0,00 105,00 1,00 106,00 201014 Drucker 2015 HP LaserJet 400 Color 1,00 0,00 0,00 95,00 1,00 96,00 201015 Leichter Scherfestigkeitsmesser im Ko 352,00 0,00 47,00 141,00 305,00 446,00 201016 Doppelringinfiltrometer Set 889,00 0,00 119,00 356,00 770,00 1.126,00 201017 Dongle-Server und Rackmount 604,00 0,00 426,00 1.101,00 178,00 1.279,00 Summe Sachkonto = 201 4.942,00 0,00 1.674,00 5.474,00 3.268,00 8.742,00 Kto: 280 Betriebsvorrichtungen 28001 Gegentribüne Tribünenüberdachung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28002 Flutlichtanlage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28003 WEGE, BLOCKKENNZEICHNUNG U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28004 Sicherheitsmaßnahmen Stadionsbereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28005 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28006 WEGE, ZUFAHRTSSTRAßEN U.A. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280001 Stehtribüne Jugendstadion 540.128,00 0,00 22.742,00 51.169,12 517.386,00 568.555,12 280002 Rasenspielfeld 108.735,00 0,00 25.093,00 41.821,88 83.642,00 125.463,88 280003 DRK Funk-Container 22.417,00 0,00 2.381,00 3.769,44 20.036,00 23.805,44 280004 Temporäre Flutlichtanlage 424.196,00 0,00 212.098,00 424.195,29 212.098,00 636.293,29 280005 Wallmodellierung 380.243,00 0,00 9.771,00 10.585,09 370.472,00 381.057,09 Summe Sachkonto = 280 1.475.719,00 0,00 272.085,00 531.540,82 1.203.634,00 1.735.174,82 Kto: 320 Pkw/sonstige Transportmittel 32001 PKW-Anhänger, Auwaerter 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32002 Einachskipper Fliegl,EDK 25 KA-2488 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32003 GROßFLÄCHENMÄHER SABO MOD.400-3D 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32004 John Deere 4410HST Kompakttraktor 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32005 ISEKI-Frontkehrmaschine Mod. WK 130 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32006 EINACHS-ANHÄNGER 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32007 Frontlader JD 430 für John Deere 4410 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 320001 VW-Bus T4 Kombi 1,00 0,00 0,00 956,00 1,00 957,00 Summe Sachkonto = 320 1,00 0,00 0,00 956,00 1,00 957,00 Kto: 410 Geschäftsausstattung 41001 AVM FritzCard PCI ISDN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41002 HP Scanjet 2400c SCN71XSR1T2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 410001 Notebook HP EliteBook G4 169,00 0,00 168,00 675,00 1,00 676,00 410002 Projektor EB-1781W, kompakt. 618,00 0,00 128,00 405,59 490,00 895,59 410003 Lichtbildwand VistaFlex 396,00 0,00 81,00 250,00 315,00 565,00 410004 7x PC HP ProDesk incl. Monitor 1.316,00 0,00 1.315,00 4.735,83 1,00 4.736,83 410005 EDV-Ausstattung Übernahme HGW 325,00 0,00 324,00 1.064,00 1,00 1.065,00 410007 iPad Pro 2018 12,9" LTE 64 GB 0,00 1.379,17 421,17 421,17 958,00 1.379,17 410008 Kamera Panasonic DC-FZ1000II 0,00 813,51 48,51 48,51 765,00 813,51 Summe Sachkonto = 410 2.824,00 2.192,68 2.485,68 7.600,10 2.531,00 10.131,10 Kto: 420 Büroeinrichtung 420001 Inventarübernahme HGW 1.664,00 0,00 571,00 1.760,00 1.093,00 2.853,00 Summe Sachkonto = 420 1.664,00 0,00 571,00 1.760,00 1.093,00 2.853,00 Kto: 480 GWG bis 800 EUR 48001 GWG ab 2013 Wildparkstadion 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 480001 GWG 2017 0,00 0,00 0,00 1.987,44 0,00 1.987,44 480002 Belegboy 0,00 0,00 0,00 800,00 0,00 800,00 480003 Sideboard Besprechungsraum 0,00 0,00 0,00 125,00 0,00 125,00 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anlagevermögen ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -65- Entwicklung des Anlagevermögens nach Konten vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Werte nach: Handelsrecht Werte in: EUR Buchwert Zugang Abschreibung Buchwert A H K Konto/Inventar 01.01.2020 -Abgang Geschäftsjahr (kumuliert) 31.12.2020 31.12.2020 Umbuchung Zuschreibung -Korr.Abgang Kto: 480 GWG bis 800 EUR 480004 Bildschirm 0,00 0,00 0,00 153,00 0,00 153,00 480005 Dienstfahrrad 0,00 0,00 0,00 598,08 0,00 598,08 480006 Lieferung und Montage Spülmaschine 0,00 0,00 0,00 440,34 0,00 440,34 480007 Schreibtischstuhl 0,00 0,00 0,00 183,33 0,00 183,33 480008 Tischgestell 0,00 0,00 0,00 615,00 0,00 615,00 480009 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 0,00 0,00 310,88 0,00 310,88 480010 iPhone 7, 32 GB sw, 0,00 0,00 0,00 336,09 0,00 336,09 480011 2 Höhenverstellbare Schreibtischgeste 0,00 0,00 0,00 1.230,00 0,00 1.230,00 480012 2 BOS Handfunkgeräte FuG 11b KR A-26-M 0,00 0,00 0,00 790,00 0,00 790,00 480013 2 Arbeitsplätze je 2 Monitore und PC 0,00 0,00 0,00 1.285,70 0,00 1.285,70 480014 Notebook, Tasche, CDLaufwerk Homeoffi 0,00 0,00 0,00 661,04 0,00 661,04 480015 Schreibtischstühle 0,00 0,00 0,00 378,00 0,00 378,00 480016 HP ProDesk 400 G4 Desktop-Mini-PC 0,00 0,00 0,00 489,85 0,00 489,85 480017 Klimagerät Betriebsstätte Wildpark 0,00 0,00 0,00 319,00 0,00 319,00 480018 Diebstahlsicherung Tornetze 0,00 0,00 0,00 563,52 0,00 563,52 480019 iPhone 7 32 GB sw 0,00 0,00 0,00 285,67 0,00 285,67 480020 iPad 10,2" Wi-Fi 0,00 319,29 319,29 319,29 0,00 319,29 480021 Fujitsu Lifebook A359 0,00 640,84 640,84 640,84 0,00 640,84 480022 3x FTS Lifebook A359 0,00 1.686,96 1.686,96 1.686,96 0,00 1.686,96 480023 FTS Lifebook A3510 0,00 617,17 617,17 617,17 0,00 617,17 480024 Adobe Lizenz 0,00 691,33 691,33 691,33 0,00 691,33 Summe Sachkonto = 480 0,00 3.955,59 3.955,59 15.507,53 0,00 15.507,53 G E S A M T 22.176.272,99 30.595.980,15 539.519,06 1.149.471,52 52.232.734,08 53.382.205,60 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.12.2020 ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT -66- Zumbach & Reiter PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mathystraße 20 - 76133 Karlsruhe Allgemeine Auftragsbedingungen  für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften  Stand: November 2016 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Fol- genden „Steuerberater" genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. (3) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. (4) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen. (5) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet. 2. Verschwiegenheitspflicht (1) Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters. (2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist. (3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt. (4) Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einver- standen, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine -vom Steuerberater angelegte und geführte -Handakte genommen wird. 3. Mitwirkung Dritter Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Her- anziehung fachkundiger Dritter und datenverarbeitender Unternehmen hat der Steuerberater dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziff. 2 Abs. 1verpflichten. Der Steuerberater haftet unter keinen Umständen für die Leistungen der Herangezogenen; bei den Herangezogenen handelt es sic h haftungsrechtlich nicht um Erfüllungsgehilfen des Steuerberaters. Hat der Steuerberater die Beiziehung eines von ihm namentlich benannten Dritten angeregt, so haftet der lediglich für eine ordnungsgemäße Auswahl des Herangezogenen. 3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz (1) Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und von dessen Mitarbeitern, im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (2) Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. (3) Soweit der Auftraggeber dem Steuerberater einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche ander- weitige Weisung damit einverstanden, dass der Steuerberater ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten mandatsbezogene Informationen zusendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs-/Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Steuerberater darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs-/Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft wird oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Auftraggeber dieserhalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Steuerberater rechtzeitig mit; damit einhergehende Kosten des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) trägt der Auftraggeber. 4. Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht-wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB handelt-, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzuleh- nen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auf- traggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen. 5. Haftung (1) Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder-bei einheitlicher Schadensfolge-aus mehreren Pflichtverletzun- gen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 4.000.000,00 € (in Worten: vier Millionen €) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegren- zung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/ Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsverein- barungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch - soweit nicht ausdrücklich anders geregelt - unberührt. (2) Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle. ® © 11/2016 DWS-Verlag ꞏ Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Bestellservice : Postfach 023553 ꞏ10127 Berlinꞏ Telefon 0 30/2 88 85 66 ꞏ Telefax 0 30/28 88 56 70 E-Mail: info@dws-verlag.de ꞏ Internet: www .dws-verlag.de Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielfältigen. Dieses Produkt wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Nr.  5.1  6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerbe- rater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu neh- men und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte. (3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftrags- inhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. (4) Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht. (5) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verur- sachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 7. Urheberrechtsschutz Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig. 8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsver- ordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV). (2) Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn.2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB). (3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (4) Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vor- schuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. 9. Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann -wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB darstellt -von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugebe. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungspro- gramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform. 10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen (1) Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. (2) Handakten i. S. v. Abs. 1sind nur die Schriftstücke, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 3 StBG). (3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorent- haltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 2 Satz 2 StBerG). 11. Sonstiges Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist- nicht -bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG). 12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

  • Prüfbericht_JA 2020
    Extrahierter Text

  • Jahresabschluss EiBs
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0792 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: EiBS Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 01.07.2021 1 x vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 17 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2020 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. Der Verlustvortrag aus Jahresfehlbeträgen der Vorjahre in Höhe von 8.875.300,79 Euro wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 mit der vorhandenen Kapitalrücklage verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt fest: 1.1 Bilanzsumme 66.224.899,67 1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 52.232.734,08 - das Umlaufvermögen 13.926.368,67 - die Rechnungsabgrenzungsposten 65.796,92 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 32.343.927,78 - die Rückstellungen 172.161,21 - die Verbindlichkeiten 33.708.810,68 1.2 Gewinn und Verlustrechnung - Jahresverlust 0,00 - Summe der Erträge 3.075.305,45 - Summe der Aufwendungen 3.075.305,45 2. Das Jahresergebnis 2020 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. Der Verlustvortrag aus Jahresfehlbeträgen der Vorjahre in Höhe von 8.875.300,79 Euro wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 mit der vorhandenen Kapitalrücklage verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2020 des Rechnungsprüfungsamtes wird verwiesen. Anlage Jahresabschluss 2020 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2020 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) 0,00 Euro. Der Verlustvortrag aus Jahresfehlbeträgen der Vorjahre in Höhe von 8.875.300,79 Euro wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 mit der vorhandenen Kapitalrücklage verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung erteilt.

  • TOP 17 Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 17 der Tagesordnung: Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Eigenbetriebs Fußballstadi- on im Wildpark Vorlage: 2021/0792 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2020 des Eigenbe- triebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2020 beträgt aufgrund des Verlustausgleichs der Stadt Karlsruhe (Kern- haushalt) 0,00 Euro. Der Verlustvortrag aus Jahresfehlbeträgen der Vorjahre in Höhe von 8.875.300,79 Euro wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 mit der vorhandenen Kapi- talrücklage verrechnet. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschafts- jahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ am 1. Juli 2021: Ich stelle für das Protokoll fest, dass Herr Stadtrat Hock sich für befangen erklärt hat. Der Jahresabschluss ist für den Eigenbetrieb an dieser Stelle mit Ihnen abzustimmen. Da es die Vergangenheit betrifft, kommen wir vielleicht zügig zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Vo- tum. – Das ist einstimmige Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2021