Kostenloser ÖPNV bis 25-jährige Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses und Karlsruher Passes

Vorlage: 2021/0791/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 26.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 11.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 23.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0791/1 Kostenloser ÖPNV bis 25-jährige Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses und Karlsruher Passes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 11 x 1. Der Antrag wird in „Kostenloser ÖPNV für Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses“ abgeändert. 2. Die Änderung gilt mit Wirkung 01.01.2023. Sachverhalt/Begründung: Ein sicherer Weg zur Schule oder Ausbildungsstätte, zum Sport oder zu anderen Freizeitmöglichkeiten mit dem ÖPNV muss auch für diejenigen Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein, deren Eltern sich das Ticket nicht leisten können. Wir sind der Auffassung, dass die Akzeptanz des Karlsruher Kinderpasses bei der Karlsruher Bevölkerung dadurch nicht geschmälert wird – eher im Gegenteil. Angesichts der angespannten Haushaltslage reduzieren wir unsere ursprüngliche Forderung auf freien ÖPNV bis 25 auf die Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses, um zumindest die bis 18- Jährigen zu unterstützen. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Irene Moser

  • StN SPD kostenloser ÖPNV
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0791/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Stadtjugendausschuss e.V. Kostenloser ÖPNV bis 25jährige Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses und Karlsruher Passes Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 11 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen Die Umsetzung ist finanziell nicht darstellbar und würde den städtischen Haushalt vor sehr große Herausforderungen stellen, zukünftige Genehmigungen durch Aufsichtsbehörden deutlich erschweren oder gar gefährden. Die bisherige, in sich stimmige und schlüssige Angebotspalette des Karlsruher Kinderpasses würde stark widersprüchlich verändert. Der Aufwand für Passinhaber*innen und Verwaltung stiege unverhältnismäßig an. Aufgrund des attraktiven exklusiven Angebots, ist mit einem negativen Imagewandel zu rechnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein x Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein x Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja x abgestimmt mit VBK – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die aktuelle Regelung mit dem KVV (Sozialticket) beinhaltet die Bezuschussung der persönlichen Monatskarte auf den halben Tarifpreis und wurde auf die Angebote Ausbildungskarte und Ferienpässe ausgeweitet. Die Einführung eines kostenfreien ÖPNV hätte neben der Kostensteigerung für die Stadt in der Umsetzung Auswirkungen auf zusätzlich benötigtes Personal in den Kundenzentren des KVV, bedingt durch erhöhtes Kundenvolumen und Verkaufsspitzen. Um die Bundesmittel gemäß dem „Starke Familien Gesetz“ zu erhalten, würde der Ver- waltungsaufwand bei der Abteilung BuT und im Jugendfreizeit- und Bildungswerk deutlich steigen. Mit einem zusätzlichen Personalzuwachs, der noch nicht abzuschätzen ist, wäre zu rechnen. Auch die Kundin oder der Kunde hätte nicht nur zusätzliche Wege bei der Antragsstellung zu gehen, sondern müsste sich unterschiedlichen, teilweise komplexen Verwaltungsprüfungen bei BuT unterziehen. Der kostenlose ÖPNV in Karlsruhe hätte für die SozialRegion voraussichtlich negative Auswirkungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gemeinden der SozialRegion diese Neuerungen übernehmen würden, wodurch die gemeinsamen Ziele auseinanderdriften und Leistungen der Armutsbekämpfung wieder wohnortabhängig werden würden. Die hier aufgeführten Kosten und Beträge sind nicht valide, sondern lediglich Annahmen, die die Größenordnung widerspiegeln. Dies gilt insbesondere für die Steigerung der ausgegebenen Pässe wegen des Attraktivitätszuwachses durch Kostenfreiheit, die Änderung der Bemessungsgrundlage ab 01.01.2021 und die Veränderung der wirtschaftlichen Lage der Familien durch die Pandemie. Eine „inklusive Teilhabe“ wäre zerstört, die mit viel Energie erarbeitete Philosophie der Armutsbekämpfung wäre nicht mehr erfüllt. Das exklusive Angebot des kostenlosen ÖPNV würde die bisherige große Akzeptanz der Pässe in der Karlsruher Bevölkerung verändern und die Schere zwischen Passberechtigten und Nichtpassberechtigten deutlich verschärfen. Finanzielle Auswirkungen Bei einer kostenlosen Ausgabe der Fahrkarten für ÖPNV für Besitzer*innen des Karlsruher Kinderpasses, der bis zum 18. Lebensjahr bezogen werden kann, würden unter Annahme deutlich gestiegener Passzahlen, folgende Kosten entstehen: 5.800 Pässe x 594 Euro (Preis einer Ausbildungskarte 12 * 49,50 Euro) 3.445.200 Euro Abzüglich der Bundesmittel (BuT) - 790.000 Euro Kosten insgesamt (grob geschätzt) 2.655.200 Euro Da im Jahr 2019 im Durchschnitt je Kinderpass 32 Euro für den ÖPNV angefallen sind, könnten diese Kosten in Höhe von 185.600 Euro (5.800 Pässe * 32 Euro) herausgerechnet werden. Somit würden für den kostenlosen ÖPNV zusätzliche Kosten von 2.469.600 Euro anfallen. Diese Beträge sind nicht valide, sondern lediglich Annahmen, die die Größenordnung widerspiegeln. Dies gilt insbesondere für die Steigerung der ausgegebenen Pässe wegen des Attraktivitätszuwachses durch Kostenfreiheit und Änderung der Bemessungsgrundlage ab dem 01.01.2021 und der Veränderung der wirtschaftlichen Lage. – 3 – Nicht berücksichtigt sind zusätzliche Kosten, die durch einen erhöhten Personalbedarf und eventuellen Raumbedarf beim Jobcenter (BuT), beim stja und beim KVV entstehen. Die Idee eines klimaadäquaten Mobilitätskonzepts kann nicht mit dem Armutsbekämpfungsprogramm umgesetzt werden, ohne dieses gravierend zu verschlechtern. Eine schrittweise Umsetzung des Mobilitätskonzepts sollte nicht „auf kaltem Wege“ ohne schlüssiges Gesamtmobilitätskonzepts erfolgen.

  • TOP 11 SPD Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text