Kostenloser ÖPNV bis 25-jährige Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses und Karlsruher Passes
| Vorlage: | 2021/0791 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0791 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: stja Kostenloser ÖPNV bis 25-jährige Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses und Karlsruher Passes Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 21.07.2021 1 x Gemeinderat 27.07.2021 11 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, auf den kostenfreien ÖPNV für Passinhaber*innen von 6 – 25 Jahren zu verzichten. Die Umsetzung ist finanziell nicht darstellbar und würde den städtischen Haushalt vor sehr große Her- ausforderungen stellen, zukünftige Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden deutlich erschweren oder gar gefährden. Die bisherige in sich stimmige und schlüssige Angebotspalette der Karlsruher Pässe würde stark widersprüchlich verändert. Der Aufwand für Passinhaber*innen und Verwaltung stiege unverhältnismäßig an. Aufgrund des attraktiven exklusiven Angebots ist mit einem negativen Imagewandel zu rechnen. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVV/VBK – 2 – Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 2. Vorbemerkung 2 3 3. Einführung kostenfreier ÖPNV für 6 – 25 Jährige 3.1 Bestehende ÖPNV Regelung 3.2 Umsetzung kostenfreier ÖPNV 4 4 4 4. Erhalt Bundesmittel gemäß „Starke Familien Gesetz“ 5 5. Auswirkungen auf die Sozialregion 5 6. Grobschätzung der finanziellen Auswirkungen 6 7. Auswirkungen durch die Veränderungen der Angebotsstruktur 7 8. Fazit 8 1. Zusammenfassung Die aktuelle Regelung mit dem KVV beinhaltet die Bezuschussung der persönlichen Monatskarte auf den halben Tarifpreis und wurde auf die Angebote Ausbildungskarte und Ferienpässe ausgeweitet. Die Einführung eines kostenfreien ÖPNV hätte neben der Kostensteigerung für die Stadt in der Umsetzung Auswirkungen auf zusätzlich benötigtes Personal in den Kundenzentren des KVV bedingt durch erhöhtes Kundenvolumen und Verkaufsspitzen. Um die Bundesmittel gemäß dem „Starke Familien Gesetz“ zu erhalten, würde der Verwaltungsaufwand bei der Abteilung BuT und im Jugendfreizeit- und Bildungswerk deutlich steigen. Mit einem zusätzlichen Per- sonalzuwachs, der noch nicht abzuschätzen ist, wäre zu rechnen. Auch die Kundin oder der Kunde hätte nicht nur zusätzliche Wege bei der Antragsstellung zu gehen, sondern müsste sich unterschiedlichen, teil- weise komplexen (BuT), Verwaltungsprüfungen fügen. Der kostenlose ÖPNV in Karlsruhe hätte für die SozialRegion voraussichtlich negative Auswirkungen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Gemeinden der SozialRegion diese Neuerungen übernehmen würden, wodurch die gemeinsamen Ziele auseinanderdriften und Leistungen der Armutsbekämpfung wieder woh- nortabhängig wären. Die hier aufgeführten Kosten und Beträge sind nicht valide, sondern lediglich Annahmen, die die Grö- ßenordnung widerspiegeln. Dies gilt insbesondere für die Steigerung der ausgegebenen Pässe wegen des Attraktivitätszuwachses durch Kostenfreiheit, die Änderung der Bemessungsgrundlage ab 01.01.2021 und die Veränderung der wirtschaftlichen Lage der Familien. Die durch die lange Tradition der Armutsbekämpfung in Karlsruhe und der Region entstandene Philosophie der inklusiven Teilhabe wäre nicht mehr erfüllt. Das exklusive Angebot des kostenlosen ÖPNV würde die bisherige große Akzeptanz der Pässe in der Karlsruher Bevölkerung verändern und die Schere zwischen Arm – 3 – und Reich deutlich akzentuieren. Der Angebotsunterschied wäre allein durch das Alter bedingt. Selbst bei gleich niedrigem Einkommen würden 20-Jährige kostenfrei und 60-Jährige kostenpflichtig fahren. 2. Vorbemerkung Die Stadt Karlsruhe blickt auf eine lange Tradition erfolgreicher Armutsbekämpfung zurück und hat mit Einführung der Karlsruher Pässe ein stigmatisierungsfreies Konzept stetig weiterentwickelt. Ziele der Armutsbekämpfung sind Teilhabegerechtigkeit und faire Zugänge zu den verschiedenen Le- bensbereichen wie Bildung, Gesundheit, Arbeit oder Wohnen, insbesondere für von Armut bedrohte Men- schen. Zum Teilhabegedanken gehört auch die Förderung der Mobilität durch den öffentlichen Nahverkehr. Be- reits 1962 wurden Freifahrtscheine durch die Karlsruher Verkehrsbetriebe gewährt, um der armutsnahen Bevölkerung Mobilität zu ermöglichen. Die wichtigsten Bausteine der kommunalen Armutsbekämpfung sind Karlsruher Pass und Karlsruher Kin- derpass. Über die vielfältigen vergünstigten Angebote soll deren Inhaber*innen die Teilnahme am gesell- schaftlichen Leben ermöglicht werden. Die Pässe fungieren somit auch als Instrument, um die Schere zwi- schen Arm und Reich im Rahmen des kommunalen Handlungsspielraumes zu kompensieren und um die soziale Ungleichheit zu reduzieren. Das soll ohne paternalistische Grundhaltung erfolgen. Die von Armut betroffenen und bedrohten Personen werden als Kund*innen und nicht als Almosenempfänger*innen be- handelt. Der Eigenanteil an den vergünstigten Angeboten ist grundsätzlich so dimensioniert, dass die Inan- spruchnahme der „normalen Intensität“, also der durchschnittlichen Nutzung durch Karlsruher Bür- ger*innen entspricht. Damit verfolgt das Konzept der Karlsruher Pässe einen wertschätzenden, inklusiven Ansatz. Seit Wiedereinführung des Karlsruher Passes zum 1. Oktober 2009 für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Stadtgebiet Karlsruhe war die Berechtigung ausschließlich an den Bezug von Sozialleistungen geknüpft. Neben den weiter bestehenden Anspruchsberechtigten von sozialen Transferleistungen wurde der Pass im nächsten Schritt für „armutsgefährdete“ Personen geöffnet, zuerst um 10 Prozent Einkommen über dem Sozialhilfe- bzw. SGB II Satz. Mit den Gemeinderatsbeschlüssen im Oktober und November 2019 wurde der Nutzerkreis für den Karlsru- her Pass und Kinderpass deutlich ausgeweitet. Ziel war auch eine weitere Entstigmatisierung und hohe Transparenz. Dazu wurde die Berechnungsgrundlage auf die Einkommensprüfung nach dem gewichteten Nettoäquivalenzeinkommen (NÄE) umgestellt. Die Grundlage zur Prüfung des Anspruchs ist seither allein das Einkommen und nicht mehr die Berechnung nach dem SGB II Satz. Diese Umstellung bedeutete zudem eine Verwaltungsvereinfachung. Seit Januar 2021 liegt die Einkommensgrenze nach dem NÄE bei 1.300 Euro. Zusätzlich zu den Empfängern von Transferleistungen wird damit vor allem der Personenkreis der „Working Poor“ angesprochen, der bis- her stets „durch das Raster gefallen ist“, da er bislang knapp über der Einkommensgrenze zur Anspruchsbe- rechtigung lag. „Working Poor“ sind Personen, die trotz Erwerbsarbeit unter die Armutsgrenze fallen. Mit diesem Paradigmenwechsel entspricht das Konzept der Armutsbekämpfung dem Konzept der Lebenslagen, zu dem z.B. Studierende nicht grundsätzlich zählen. Durch diese Ausweitung sind deutlich mehr Personen anspruchsberechtigt, den Karlsruher Pass zu be- ziehen. – 4 – Geplant war ein Sachstandsbericht im Sommer 2020, um die Veränderungen der Ausgabezahlen zu evaluie- ren. Aufgrund der anhaltenden Pandemie war eine aussagekräftige Evaluation weder im Sommer 2020 noch bislang möglich. Zoo, Bäder und andere Einrichtungen sind meistens geschlossen und somit können nur sehr wenige Angebote genutzt werden. Durch die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten haben viele Berechtigte keinen Pass beantragt. Da diese Situation weiter anhält, kann auch auf absehbare Zeit keine Aussage getroffen werden, wie sich die Umstellung der Berechnungs- und Anspruchsgrundlage auf den Kreis der Berechtigten auswirkt. Zusätzlich muss mit einem Anstieg des Berechtigtenkreises aufgrund der zu erwarteten pandemiebedingt verschlechterten finanziellen Situationen vieler Bürger*innen gerechnet werden. Somit ist derzeit auch unklar, ob die bisher eingestellten Mittel bei normaler Nutzung der Pässe ausreichend sind. Aufgrund der Unsicherheiten bei der Anzahl der Berechtigten, der künftigen Inanspruchnahme der Pässe und der Kostenentwicklung je ausgegebenem Pass sind bereits die ursprünglichen Planzahlen für den Haushalt 2021 nur vage Schätzungen. Erst nach Ablauf von zwei regulären Kalenderjahren sind realistische Kostenkalkulationen wieder möglich. Auch für den DHH 2022/2023, dessen Plan im Sommer 2021 aufgestellt wird, kann keine fundierte Aussage zu den Planzahlen getroffen werden. 3. Einführung kostenfreier ÖPNV für 6 – 25-Jährige 3.1 Bestehende ÖPNV Regelung Im Herbst 2009 wurde auf Beschluss des Gemeinderats das Ausgabeverfahren von KVV Zeitfahrkarten im Rahmen des Karlsruher Passes eingeführt. Bei Vorlage eines Karlsruher Passes bezahlen Kund*innen für eine persönliche Monatskarte für Karlsruhe (2 Waben) im Kundenzentrum nur den halben Tarifpreis, die andere Hälfte stellt der KVV monatlich direkt der Stadt Karlsruhe in Rechnung. Auf Wunsch können Kund*innen auch Karten mit einem darüberhinausgehenden Geltungsbereich erwerben. Der städtische Zuschussanteil bleibt dabei allerdings konstant, so dass die Kund*innen den Mehrpreis selbst tragen. Später wurde im Rahmen des Karlsruher Kinderpasses die Möglichkeit zum ermäßigten Erwerb von Ausbil- dungsmonatskarten und Ferienpässen des KVV nach einem analogen Verfahren ergänzt. Mittlerweile ist es auch möglich, im Rahmen des Karlsruher Seniorenpasses eine ermäßigte Karte ab 65 Jahren zu erwerben. Die Fahrkarten sind nur in den KVV-Kundenzentren in Karlsruhe und bei Vorlage des Karlsruher Passes / Kinderpasses erhältlich. Das bestehende Verfahren ist etabliert, wird vielfach und bedarfsgerecht genutzt, ist einfach in der Hand- habung für Kund*innen und in der Abrechnung und genießt eine hohe Kundenakzeptanz. Beschwerden sind nicht bekannt. 3.2 Umsetzung kostenfreier ÖPNV Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Gemeinderat Mittel eingestellt, damit Besitzer*innen der Karlsruher Pässe bis 25 Jahre den ÖPNV kostenlos nutzen können, und die Verwaltung beauftragt, eine Umsetzung zu prüfen. Eine Umsetzungsoption bestünde in einer Anpassung der bestehenden Fahrkartenabgabe. Anstelle einer Teilbezuschussung könnte für Passinhaber*innen bis 25 Jahre eine Vollbezuschussung treten, d.h. die Fahr- – 5 – karten könnten ohne Leistung eines Eigenanteils beim KVV bezogen werden. Durch die kostenlose Abgabe sind allerdings erhebliche Nutzerzuwächse und damit auch ein Mehr an Verkaufsvorgängen im vierstelligen Bereich in den KVV Kundenzentren zu erwarten. Dieser Zuwachs hätte zur Folge, dass es an jedem Monatsbeginn zu nicht hinnehmbaren Qualitätseinbußen für alle Kund*innen in den Karlsruher Kundenzentren kommt (Warteschlangen, Wartezeiten), da zum einen die räumlichen Kapazitäten begrenzt sind und zum anderen eine durchgehende dauerhafte Verstärkung der Verkaufspersonale für periodische Verkaufsspitzen wirtschaftlich nicht über den Erlös der Fahrkarten ge- deckt und somit nicht darstellbar ist. 4. Erhalt Bundesmittel gemäß „Starke Familien Gesetz“ Im Rahmen der Armutsbekämpfung des Bundes stellt dieser durch das Programm „Bildung und Teilhabe“ (BuT) bei entsprechender Berechtigung und Antragsstellung Mittel für die Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für die Scoolcard zur Verfügung. In der Regel sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre, die Sozialleistungen erhalten, anspruchsberechtigt. Bisher waren die Karlsruher Pässe in der Finanzierung nachrangig. Der Erhalt der Bundesmittel (2019, 790.000 Euro) ist nur durch einen bürokrati- schen Mehraufwand möglich. Die Lösung ist die Kennzeichnung der Pässe analog der Gemeinden der Sozialregion, die den Karlsruher Pass / Kinderpass ohne KVV eingeführt haben. Diese kennzeichnen die Pässe mit einem roten R (für Region). Das bedeutet für die Verkaufsstellen des KVV, dass Kund*innen, die einen mit R gekennzeichneten Pass haben, keine kostenfreie Monatskarte erwerben können. Alle Kund*innen zwischen 6 – 25 Jahren bekommen ihren Pass mit rotem R ausgestellt und müssen beim Jobcenter, BuT einen Antrag auf die Scoolcard stellen. Erst nach Ablehnung des Jobcenters, das BuT bear- beitet, bekommen diese Kunden beim Jugend- Freizeit und Bildungswerk (jfbw) des Stadtju- gendausschusses (stja) einen Pass, der nicht gekennzeichnet ist und sie zum Erwerb der Fahrkarte mit Voll- bezuschussung berechtigt. Die Kundin / der Kunde hat somit zusätzliche Wege zu gehen. Der Verwaltungsaufwand steigt deutlich, sowohl beim Jobcenter durch erheblich mehr Anträge und Ablehnungen, als auch bei der Ausgabe des Pas- ses. Deshalb ist beim Jobcenter und auch beim jfbw mit einem deutlich erhöhten Personalbedarf zu rech- nen. Anders als beim jfbw müssen die „Working Poor“ beim Jobcenter eine komplette Antragstellung nach dem SGB II durchlaufen. Das bedeutet eine Überprüfung aller Einnahmen und Ausgaben ebenso wie des Vermö- gens. Unterlagen wie Einkommensnachweise, Unterhaltszahlungen, Rentenbescheid, Mietvertrag, Neben- kostenabrechnung, Prüfung des KFZ Wertes, Kontoauszüge, Sparbücher etc. müssen von den Kunden lü- ckenlos vorgelegt werden. Dies entspricht nicht der Philosophie der Entstigmatisierung und ist nicht nur für die Kund*innen ein erheblicher Aufwand. Auch die Verwaltungsprüfung ist zeitaufwendig. Durch diesen erheblichen bürokratischen Aufwand bleiben die BuT Bundesmittel erhalten, nicht jedoch die Fahrtkosten, die das Jobcenter beispielsweise den Teilnehmenden von Maßnahmen erstattet. Eine Schät- zung dieser Beträge ist leider weder buchungs- noch EDV-technisch möglich. – 6 – 5. Auswirkungen auf die SozialRegion Die SozialRegion startete 2013 mit der Einführung des Karlsruher Kinderpass durch die Stadt Stutensee. Inzwischen ist die SozialRegion kontinuierlich auf zehn Städte und Gemeinden angewachsen. 2021 wird voraussichtlich Graben-Neudorf als elftes Mitglied dazukommen. Alle Gemeinden beteiligen sich beim Karlsruher Kinderpass, und allen Inhaber*innen sind alle Leistungen in allen Gemeinden zugänglich. Der Karlsruher Pass kann zusätzlich eingeführt werden. Die Kommunen haben hier folgende Wahlmöglichkeiten: 1. Karlsruher Pass für alle Erwachsenen mit KVV-Ermäßigung 2. Karlsruher Pass für alle Erwachsenen ohne KVV-Ermäßigung 3. Karlsruher Pass nur für Menschen ab 65 Jahre mit KVV-Karte ab 65. Die Wahlmöglichkeit erleichtert den Kommunen den Einstieg. Da Mobilität jedoch eine Grundvoraus- setzung für Teilhabe ist, wird eine KVV-Ermäßigung flächendeckend für alle angestrebt. Weitere Ziele sind die Beibehaltung der bisher praktizierten unkomplizierten Handhabung und die Ausweitung der SozialRegi- on auf weitere Kommunen, damit noch mehr Menschen Zugang zu möglichst vielen Teilhabemöglichkeiten haben und die Region für alle unabhängig von individuellen finanziellen Mitteln attraktiv ist. Der kostenlose ÖPNV hätte für die SozialRegion negative Auswirkungen. Der Kinderpass gilt derzeit einheitlich in der gesamten SozialRegion. Sollten die Gemeinden der Sozial- Region dem Karlsruher Beschluss im Bereich des Kinderpasses nicht folgen und das ist sehr wahrscheinlich, müssten die Pässe der Partnergemeinden gesondert behandelt werden. Die Situation der Passinha- ber*innen würde aufgrund der unterschiedlichen Leistung der Pässe erstmalig auseinanderdriften. Die Abrechnung zwischen den teilnehmenden Gemeinden würde sich deutlich erschweren. Das hätte einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge. Das Ziel gleicher Leistungen in der gesamten SozialRegion wäre damit hinfällig. Zugang zur Mobilität, eine der wichtigsten Teilhabeleistungen von Karlsruher Pass und Kinderpass, wäre innerhalb der SozialRegion noch viel stärker wohnortabhängig. Die Idee der Angleichung der Karlsruher Pässe für Erwachsene im Be- reich Mobilität würde in weite Ferne rücken. Die gemeinsame Armutsbekämpfung über Verwaltungsgren- zen hinweg würde deutlich geschwächt werden. 6. Grobschätzung der finanziellen Auswirkungen Aufgrund der starken konjunkturellen Lage der vergangenen Jahre und des Rückgangs der Arbeitslosigkeit insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit und der sehr niedrigen Jugendarbeitslosigkeit waren die ausge- gebenen Passzahlen in den Jahren vor der Pandemie rückläufig. Durch die Pandemie ist das Jahr 2020 als Artefakt nicht zu berücksichtigen. Als Grundlage wurde der Durchschnitt der in Karlsruhe ausgegebenen Pässe der Jahre 2015-2019 herangezogen. Dies sind 11.426 Karlsruher Pässe und 5.048 Karlsruher Kinder- pässe im Jahresdurchschnitt. Darunter sind 1.336 Karlsruher Pässe und 3.877 Karlsruher Kinderpässe im Alter von 6 – 25 Jahren. Diese beiden Zahlen sind die Basiswerte. Für die bereits beschlossene Anhebung des NÄE als Bemessungsgrundlage muss mit mindestens 20 Prozent Steigerung des Personenkreises gerechnet werden. – 7 – Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung und des attraktiven Angebots der Kostenfreiheit beim ÖPNV ist mit einem weiteren Anstieg der Anspruchsberechtigten und der Antragstellenden zu rechnen. Angenom- men wird eine Steigerung von 30 Prozent. Somit werden für die Grobschätzung 5.816, gerundet 5.800 Karlsruher Kinderpässe und 2.004, gerundet 2.000 Karlsruher Pässe herangezogen. Bei den Karlsruher Kinderpässen entstehen Kosten in Höhe von 5.800 Pässe x 594 Euro 3.445.200 Euro. Bei den Karlsruher Pässen (bis 25-Jährige) liegt die Grobschätzung bei 2.000 Pässe x 792 Euro 1.584.000 Euro *aufgrund der Kostenfreiheit wird die Monatskarte (attraktiver als die 9 Uhr Karte) genommen Dies wären in der Summe Kosten von 5.029.200 Euro. Abzüglich der Bundesmittel (BuT) -790.000 Euro liegen die Kosten grob geschätzt bei 4.239.200 Euro. Diese Beträge sind nicht valide, sondern lediglich Annahmen, die die Größenordnung widerspiegeln. Dies gilt insbesondere für die Steigerung hinsichtlich Attraktivitätszuwachs durch Kostenfreiheit und Änderung der Bemessungsgrundlage. Nicht berücksichtigt sind zusätzliche Kosten, die durch einen erhöhten Personalbedarf und eventuellen Raumbedarf beim Jobcenter (BuT), beim stja und beim KVV entstehen. Diese zusätzlichen Kosten beim Job- center (BuT) wären vollständig durch die Stadt zu finanzieren. 2019 lagen die Kosten für die Fahrkartenzahlung an den KVV insgesamt bei 2,1 Millionen Euro. Davon ent- fallen geschätzt auf die Altersgruppe 6 – 25 Jahre 400.000 Euro. Abzüglich dieser Kosten und zuzüglich der Kosten durch den entgeltfreien ÖPNV (4,2 Millionen Euro) liegen die Gesamtzahlungen für Fahrkarten an den KVV grob geschätzt bei 5,9 Millionen Euro und damit um 3,8 Millionen Euro höher als bisher. Ungeachtet dessen wird die Stadt sich weiter dafür einsetzen, dass der KVV einen Großkundenrabatt ge- währt. Bei einem Rabatt von z. B. 10 Prozent würde der städtische Haushalt um rund 500.000 Euro jährlich entlastet. Der stja, größter Einzelkunde des KVV, hat bisher keinen Großkundenrabatt erhalten, weil im Gegensatz zu den anderen Großkunden der stja die Fahrtkosten nicht selbst ausgibt. Hierfür hätte der Aufsichtsrat des KVV einen entsprechenden Beschluss zu fassen, wobei die vielfältigen Verflechtungen der Tarife innerhalb des Verbundes eine Abstimmung mit allen Gesellschaften erfordern. Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation - die Genehmigung des Haushaltes erfolgte nur mit Auflagen - lehnt die Verwaltung die Umsetzung dieser Maßnahmen ab. – 8 – 7. Auswirkungen durch die Veränderung der Angebotsstruktur Die Umsetzung der Maßnahme hätte neben der fehlenden finanziellen Machbarkeit auch weitere gra- vierende negative Auswirkungen. Mit der Einführung des kostenfreien ÖPNV wären die Pässe kein Angebot der inklusiven Teilhabege- rechtigkeit mehr, sondern sie würden zu einem exklusiven Angebot nur für Passinhaber*innen. Das bedeu- tet einen Imagewandel hin zu Bevorzugung oder allenfalls „positiver Diskriminierung“ und widerspricht fundamental der bisherigen Philosophie der Pässe. Passinhaber*innen hätten mit dem kostenfreien ÖPNV einen hohen geldwerten Vorteil. Das würde dazu führen, dass Personen, die knapp über der Bemessungsgrenze liegen und diesen Vorteil nicht nutzen kön- nen, diese Tatsache als sehr ungerecht empfinden werden. Diese Ungerechtigkeitslücke lässt sich nicht schließen. Sie würde durch dieses exklusive Angebot vielmehr zu einem breiten Graben werden. Die bishe- rige große Akzeptanz der Pässe wird dadurch deutlich schwinden. Bisher ist die Angebotspalette der Pässe weitestgehend und in den Grundzügen stimmig. Die Angebote sind bisher für alle Passinhaber*innen jeglichen Alters grundsätzlich gleich. Bei Umsetzung der Maßnahme wür- de ein großer Teil kostenfrei und ein anderer großer Teil mit 50 Prozent Eigenbeteiligung ÖPNV fahren. Der Angebotsunterschied wäre allein durch das Alter bedingt. Selbst bei gleich niedrigem Einkommen fährt der/die 20-Jährige kostenfrei und der/die 60-Jährige kostenpflichtig. Die wichtigen Angebote sind alle kostenpflichtig. Durch den kostenfreien ÖPNV würde diese Einheitlichkeit aufgehoben. Warum sollte die ÖPNV-Nutzung kostenfrei und der Badbesuch reduziert kostenpflichtig sein? Dieser Widerspruch wäre nicht aufzulösen, es sei denn, alle Angebote wären kostenfrei. Die Eigenbeteiligung ermöglicht nicht nur eine bedarfsgerechte Nutzung mit dem Ziel der Teilhabege- rechtigkeit, also keine unter- oder überdurchschnittliche Nutzung, sondern verbessert auch den Kos- tendeckungsgrad der Einrichtungen. Die Eigenbeteiligung ist somit auch sozialwirtschaftlich ein wichtiges Instrument. 8. Fazit Die Umsetzung ist finanziell nicht darstellbar und würde den städtischen Haushalt vor sehr große Her- ausforderungen stellen, zukünftige Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden deutlich erschweren oder gar gefährden. Die bisherige in sich stimmige und schlüssige Angebotspalette der Karlsruher Pässe würde stark widersprüchlich verändert. Der Aufwand für Passinhaber*innen und Verwaltung stiege unverhältnismäßig an. Aufgrund des attraktiven exklusiven Angebots ist mit einem negativen Imagewandel zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt daher, auf den kostenfreien ÖPNV für Passinhaber*innen von 6 – 25 Jahren zu verzichten. – 9 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, auf den kostenfreien ÖPNV für Passinhaber*innen von 6 – 25 Jahren zu verzichten. Die Umsetzung ist finanziell nicht darstellbar und würde den städtischen Haushalt vor sehr große Heraus- forderungen stellen, zukünftige Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden deutlich erschweren oder gar gefährden. Die bisherige in sich stimmige und schlüssige Angebotspalette der Karlsruher Pässe würde stark widersprüchlich verändert. Der Aufwand für Passinhaber*innen und Verwaltung stiege unverhältnismäßig an. Aufgrund des attraktiven exklusiven Angebots ist mit einem negativen Imagewandel zu rechnen.
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 11 der Tagesordnung: Kostenloser ÖPNV bis 25-jährige Inhaber*innen des Karlsruher Kinderpasses und Karlsruher Passes Vorlage: 2021/0791 dazu: Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2021/0791/1 Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2021/0791/2 Beschluss (geändert durch Änderungsantrag GRÜNE): Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, auf den kostenfreien ÖPNV für Passinhaber*innen von 6 – 25 Jahren zu verzichten. Die Umsetzung ist finanziell nicht darstellbar und würde den städtischen Haushalt vor sehr gro- ße Herausforderungen stellen, zukünftige Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden deut- lich erschweren oder gar gefährden. Die bisherige in sich stimmige und schlüssige Angebotspa- lette der Karlsruher Pässe würde stark widersprüchlich verändert. Der Aufwand für Passinhaber*innen und Verwaltung stiege unverhältnismäßig an. Aufgrund des attraktiven exklusiven Angebots ist mit einem negativen Imagewandel zu rechnen. „Als nächste Schritte zum Thema Verbesserung der räumlichen Mobilität von finanziell gering ausgestatteten Kindern und Jugendlichen erfolgt eine Beratung zur sozialen Bedeutung der räumlichen Beweglichkeit für Kinder und Jugendliche und deren Auswirkungen auf die Entwick- lung der Kinder bzw. umgekehrt. Dabei werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus diesem Bereich einbezogen. Zudem werden insbesondere die Themen Kosten, Alternativen, Möglichkeiten in der Sozialregi- on, Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabegesetzes und Reduktionsmöglichkeiten des Verwal- tungsaufwands weiterverfolgt.“ Abstimmungsergebnis: – 2 – Geänderte Beschlussvorlage: Bei 27 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheit- lich zugestimmt Änderungsantrag SPD: Bei 6 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich ab- gelehnt Änderungsantrag GRÜNE: Keine Abstimmung, Antrag wird in den Verwaltungsbeschluss über- nommen Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 21. Juli 2021 sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Ein Thema, das ein Prüfauftrag aus der Haushaltsklausur war und das wir Ihnen jetzt angesichts der aktuellen Finanzsituation, aber auch anderer konzeptioneller Überlegungen, nicht empfeh- len. Bürgermeister Lenz: Ich weiß schon, bei welchem Tagesordnungspunkt ich bin. Wenn ich Ihnen aber dennoch was voranschicken darf. Heute in den frühen Morgenstunden mitteleuropäischer Zeit hat unsere Karlsruher Gewichtheberin Sabine Kusterer zumindest lokale Sportgeschichte geschrieben, zum zweiten Mal bei Olympischen Spielen als gebürtige Karlsruherin, das gab es noch nie. Wir schauen auf über 100 Jahre Olympische Spiele zurück. Das Zweite ist, sie hat wie- derrum einen 10. Platz errungen, was in dieser Sportart etwas ganz Außergewöhnliches ist, und deswegen herzlichen Glückwunsch sicherlich auch in Ihrem Namen von hier aus. Und jetzt komme ich zum Thema. Der Herr Oberbürgermeister hat es angedeutet. Im Gegen- satz zu Sabine Kusterer würden wir uns, was das Finanzielle anbelangt, verheben. Das hat sie Gott sei Dank vermieden und einen tollen Wettkampf gemacht, das ist das eine. Das andere, die inhaltliche Komplexität des Themas haben wir Ihnen aufgearbeitet, und das ist schon wich- tig, hier im Rat das noch einmal mit drei Punkten zu wiederholen. Wir hatten eine einstündige, sehr intensive Debatte im Jugendhilfeausschuss - Herr Stadtrat Bimmerle lacht. Ja, es war tat- sächlich mehr Finanzausschuss als Jugendhilfeausschuss, aber es war halt so, und jetzt zum In- haltlichen. Erstens, was wir Ihnen heute noch einmal mitgeben wollen, vor allem der Öffentlichkeit darstel- len wollen, das in sich stimmige System der Karlsruher Pässe würde aufgelöst, würde man dem Antragsbegehr tatsächlich folgen aus unserer Sicht. Aus einem inklusiven bundesweiten Vorzei- geprojekt der Karlsruher Pässe, übrigens über ein halbes Jahrhundert hinweg, würde eine wich- tige Säule, nämlich der ÖPNV mit einer exklusiven Sonderstellung herausgenommen. Der Un- terschied zwischen denjenigen mit Pässen und denjenigen ohne Pässe würde sehr groß werden, was bisher immer versucht wurde abzufedern. Zweitens, die Kosten und der Aufwand sind für ein exklusives Angebot sehr hoch. Ich habe es mit der bildhaften Darstellung schon gesagt, Herr Oberbürgermeister auch. Die Kosten für Kin- derpassbesitzer sind im Antwortentwurf für die SPD dargestellt, mit 2,5 Millionen Euro auch kein Pappenstiel. Drittens, von dem Vorschlag, ein zukunftsfähiges Mobilitätskonzept für alle zu schaffen, also alle Jugendlichen, junge Erwachsene, würden alle Mitglieder der Stadtgesellschaft profitieren. – 3 – Der Weg, den die Stadt mit dem IQ-Leitprojekt Mobilität in Innenstadt eingeschlagen hat, sollte fortgesetzt werden mit einem speziellen Fokus auf die Preisgestaltung beim ÖPNV. Außerdem sollte das Armutsbekämpfungsprogramm stetig weiterentwickelt werden. Aber das tun wir eh, sage ich mal. Und so wären abgestimmte, in sich schlüssige Programme bzw. Konzepte in beiden Bereichen möglich. Wir sind der Meinung, es gilt, den ersten vor dem zweiten Schritt zu tun. Auf den an- gesprochenen Jugendhilfeausschuss, wie zerrissen dann auch die Diskussion war, spiegelt sich, wie ich meine, in einem historischen Abstimmungsergebnis wider. 8 Mitglieder des Jugendhil- feausschusses stimmten für unsere Vorlage, 7 dagegen und 21 haben sich enthalten. Das spricht natürlich auch für sich. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Vor zwei Jahren haben wir gemeinsam den Nutzer*innenkreis für den Karlsruher Pass und Kinderpass durch die Erhöhung auf 30 Prozent über der Einkom- mensgrenze beschlossen. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt im Bereich der Armutsbe- kämpfung für mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, für den Zugang zu Mobilität, Sport, Kultur, Bildung und Freizeit. Diese soziale Teilhabe darf eben nicht an der räumlichen Mobilität scheitern. Gerade in Bezug auf Kinder aus Familien mit geringen Einkommen, also aus Familien mit schwacher finanzieller Ausstattung, halten wir GRÜNE an dem Ziel fest, auch die räumliche Mobilität zu verbessern. Vor diesem Hintergrund, mit diesem Ziel haben wir auch im Dezember für diesen Antrag beim Haushalt 2021 gestimmt, diesen mitgetragen. Aber die umfassende Analyse der Stadtverwaltung, des Stadtjugendausschusses, die wir letzte Woche im Jugendhilfeausschuss behandelt haben, zeigt auf neun Seiten auf, dass das so einfach nicht ist und wir noch über einige Punkte reden sollten. Wie hoch sind denn die tatsächlichen Kosten? Wollen wir aus dem System des hälftigen Anteils aussteigen und wenn ja, wie wirkt sich das auf die Passinhaberinnen aus? Wie stellen sich die Auswirkungen im Hinblick auf die Sozialregion dar? Wie könnten wir Möglichkeiten schaffen, dass das Bildungs- und Teilhabege- setz doch herangezogen wird und wir das nutzen können? Wie können wir es schaffen, dass der Verwaltungsaufwand sich in Grenzen hält? Bei diesem Thema werden unsere bisherigen lang- jährigen Grundlagen bei der Armutsbekämpfung infrage gestellt. Davon sollten wir nicht leicht- fertig abrücken, sondern ein neues, ebenso stabiles System wie bisher installieren. Wir GRÜNE wollen das Thema jetzt nicht einfach mit dieser Beschlussvorlage so stehen lassen, sondern weiterverfolgen. Deswegen unser Änderungsantrag, also das Thema der sozialen Teil- habe durch verbesserte räumliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Das heute sehen wir als Zwischenschritt. Deshalb werden wir jetzt auch nicht eine Eingrenzung der ursprünglich an- gedachten Personengruppe zustimmen. Vielleicht kommt beispielsweise heraus, dass auch an- dere Konzepte das Anknüpfen an die Karlsruher Pässe gar nicht möglich machen, dass es keine gute Idee ist, an diese Pässe anzuknüpfen. Vielleicht müssen wir einfach ganz anders differen- zieren, um das Ziel zu erreichen. Wir können aber gerne über Eigenbeteiligungsmodelle zum Beispiel reden. Die Vorfrage auch dieser Diskussionen ist immer der Zusammenhang zwischen räumlicher und sozialer Mobilität. Deswegen freuen wir uns über die Unterstützung unseres Ergänzungsan- trags. Wir wollen festhalten, dass die Stadtverwaltung, wie Sie auch schon ausgeführt haben, Herr Lenz, das Thema weiterverfolgen wird und nicht, „ja, da tun wir eh was“, sondern wirklich festhalten, und dass wir da gemeinsam dranbleiben. Wir wollen uns mit den Themen Kosten, – 4 – Alternativen, Möglichkeiten in der Sozialregion, Einbeziehung des Bildungs- und Teilhabegeset- zes und Reduktionsmöglichkeiten des Verwaltungsaufwands beschäftigen. Deswegen vielen Dank für die Unterstützung. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Es ist angesprochen worden, das Thema ist schon mehr- fach diskutiert und zuletzt sehr ausführlich letzte Woche im Jugendhilfeausschuss. Herr Bür- germeister Lenz hat darauf hingewiesen. Wir haben heute wirklich eine sehr ausführliche und fundierte Vorlage. Dafür dankt auch meine Fraktion sehr herzlich den Erstellern vom Stadtju- gendausschuss, die dieses Thema in ihren ganzen Facetten und in der ganzen Bandbreite noch einmal aufgezeigt haben. Meine Fraktion hat schon im Dezember letzten Jahres gegen den An- trag in den Haushaltsberatungen gestimmt, weil wir genau diese Befürchtung hatten, dass das Ganze doch sehr teuer wird. Jetzt haben wir heute noch einmal sehr nachvollziehbare Gründe auf dem Tisch, dass wir einfach auch den guten Frieden in unserer Sozialregion nicht gefährden wollen. Deswegen wird meine Fraktion heute mit der Ursprungsvorlage zustimmen. Wir wer- den den Änderungsantrag der SPD ablehnen. Wir können aber den Antrag der Grünen nachvoll- ziehen und finden das auch gut, wenn in diese Thematik noch einmal ein bisschen intensiver eingestiegen wird in den Fachausschüssen, und wir über die Mobilität der Kinder und Jugendli- chen in der Stadt noch einmal separat sprechen und dann überlegen, was rauskommt und was für Handlungsempfehlungen das gibt. Für heute also Zustimmung zur Vorlage und Ablehnung des Änderungsantrags. Stadtrat Marvi (SPD): Es gibt hier eine übergroße Macht von Stadträtinnen und Stadträten, die Ihrer Verwaltungsvorlage folgen wollen. Deswegen erleben Sie jetzt auch keinen gnadenlos kämpfenden Fraktionsvorsitzenden, der glaubt, dass er hier irgendwelche Mehrheiten reißen kann, und angesichts der charmanten Begründung von Bürgermeister Lenz wird es noch schwieriger. Aber ich möchte noch einmal ausdrücklich anführen, dass wir als Kreisverband und Fraktion - bei uns hat die Partei auch ein ganz wichtiges Wort mitzureden - vor dem letzten Doppelhaushalt die Beschlusslage gefasst haben, aufgrund der Themen, die Frau Fahringer hier auch genannt hat, Mobilität unabhängig vom Geldbeutel für alle jungen Menschen als zentraler Schlüssel für Teilhabe in unserer Gesellschaft zu sehen. Es sind mit Kinderpass oder Karlsruher Pass dann immer noch, ich sage mal, für eine School-Card 25 Euro oder etwas mehr pro Monat. Wir glauben, dass das für die Bezieherinnen und Bezieher in dieser Zielgruppe kostenfrei sein muss, auch andockend an das bundesweite Konzept der Kindergrundsicherung. Da muss man sich natürlich am Ende des Tages vielleicht auch unterhalten, wer die Zeche zahlt oder ob das nicht bundesweit letztendlich kommen muss, was hier auch unsere Forderung ist. Wir haben angesichts der schwierigen Haushaltssituation vorgeschlagen, das Ganze nur auf die Zielgruppe Kinderpass zu konzentrieren und ab 1. Januar 2023, aber ich kenne die Mehrheits- verhältnisse, und von daher ende ich hier. Stadtrat Høyem (FDP): Selbstverständlich ist es peinlich zu sehen, wie eine Mehrheit jetzt kol- labiert, aber das ist nicht peinlich, nur weil man zurückrudert. Die Peinlichkeit ist, dass wir uns alle an die Haushaltsdebatte erinnern. Man kann klar seine eigenen Fehler korrigieren. Das ist ehrenwert. Deshalb kann man auch jetzt dieses Zurückrudern loben, aber in dieser Haushalts- debatte haben wir deutlich ausgedrückt, wie kompliziert, wie teuer es war. Die Mehrheit hat in dieser Zeit, und da erinnern wir uns alle, einen echten Jubel hier gemacht und nicht nur dieser Jubel. In den sozialen Medien nachher waren das die wahren Helden, die jetzt den kostenlosen – 5 – ÖPNV durchgesetzt haben. Deshalb, Ehre, dass man jetzt die Realität verstanden hat, dass man zurückrudert, Ehre für dies, aber nicht Ehre dafür, dass man in der Haushaltsdebatte und in den sozialen Medien sich als Helden ausgerufen hat. Stadtrat Schnell (AfD): Wir hatten darüber bereits in der Haushaltsberatung diskutiert. Schon damals war ziemlich klar, dass dies jährlich Millionenbeträge kosten würde, inkompatibel zu der Tarifwelt des KVV ist und zudem die erfolgreich Karlsruher praktizierte Sozialpolitik einer inklu- siven Teilhabe konterkariert, die bislang ohne paternalistische und stigmatisierende Grundhal- tung auskommt. Die AfD lehnte deshalb diesen Vorstoß für kostenlosen ÖPNV bereits damals ab. Damals war jedoch vor der Landtagswahl, weshalb sich die ach so sozial gebenden Parteien unbedingt mit sozialen Wohltaten brüsten wollten bzw. dies als Einstieg in einen grundsätzlich kostenlosen ÖPNV verstanden wissen wollten, um mal wieder ihren Tanz um das goldene Kalb Klimaschutz frönen zu können. Nicht umsonst sagte Oberbürgermeister Dr. Mentrup aufgrund dieser und anderer Wohltaten, die von Links-Grün unter das Volk gestreut wurden, wortwörtlich, dieser Haushalt ist kaputt. Jetzt kommen die knallharten Auflagen des Regierungspräsidiums dazu und man wacht so lang- sam dort drüben auf und versucht dann halbwegs gesichtswahrenden Rückzug mit den wolki- gen Worten, die wir eben mit modifizierten Anträgen gehört haben, indem zum Beispiel die Zielgruppe des Tramfahrens für lau einfach etwas eingeschränkt wird. Jede Fraktion hat Vertre- ter in den Aufsichtsräten der Verkehrsbetriebe und sollte darüber informiert sein, wie sich dort die Schere zwischen allen Erträgen und Aufwendungen in den kommenden Jahren weiter aus- einanderentwickeln wird, sprich welche finanziellen Belastungen auf die Stadt zukünftig zu- kommen werden. Die Aufrechterhaltung einer wie auch immer gearteten Forderung nach kos- tenlosem ÖPNV ist daher völlig unverantwortlich gegenüber der Stadt Karlsruhe und ihren Ein- wohnern. Daher stimmen wir der Vorlage der Stadt, auf den kostenlosen ÖPNV zu verzichten, zu, und lehnen den Änderungsantrag der SPD ab. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Im Dezember 2020 haben wir, wie gesagt, einen Haushalt be- schlossen mit einer Mehrheit. Dieser beinhaltete ausdrücklich, dass wir wünschen, dass Men- schen mit Karlsruher Pass bis 25 Jahre ticketfrei fahren dürfen und eigentlich auch ab diesem Monat. Wir haben exakt 1,5 Millionen Euro eingestellt, was die Hälfte des Volumens war, was wir damals berechnet haben. Und aus meiner Sicht, da habe ich eine andere Auffassung der Haushaltsverhandlung, war dieser Auftrag nicht optional, sondern er war durchaus fordernd, dass wir nämlich versuchen, dieses Ziel zu erreichen. Wir haben uns als Gemeinderatsmehrheit für diese Sozialmaßnahme entschieden und haben auch gesagt, dass wir trotz dieser Maßnah- me sehen, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist. Das haben wir jetzt vom Regierungspräsi- dium bestätigt bekommen, natürlich mit sehr hohen Anmahnungen oder Mahnungen. Aber wir wussten, dass die kommen. Deshalb will ich heute über ein anderes Thema sprechen, und das ist Glaubwürdigkeit in der Politik. Glaubwürdigkeitsprobleme haben tatsächlich heute nicht die Fraktionen, die das damals schon abgelehnt haben, auch nicht die Verwaltung, die das damals abgelehnt hat, sondern tat- sächlich die Fraktionen von SPD und GRÜNE, die mit uns und der KAL diese Maßnahme im Haushalt umgesetzt haben. Denn seit dieser Entscheidung vor sieben Monaten gab es durchaus andere finanzielle Entwicklungen. Ich verweise nur auf die Ergebnisrechnung der Stadt, die da- mals von einem Minus von ungefähr 104 Millionen im Jahr 2021 ausging. Heute sind wir bei minus 54 Millionen, glaube ich, angelangt. Das ändert sich natürlich immer, aber wir sind ganz – 6 – anders unterwegs. Wir haben dann auch in dieser Debatte im Gemeinderat ganz deutlich ge- sagt, zumindest waren wir die einzige Fraktion, die Mehreinnahmen auf der Steuerseite wollte. Das wurde ohne ernsthafte Debatte abgelehnt mit der Begründung, für die beschlossenen Aus- gaben im Haushalt sei genügend Geld da. Der Widerspruch lässt sich für mich bis heute nicht erklären. Heute machen SPD und GRÜNE leider eine Rolle rückwärts und ganz ehrlich, es liegt daran, dass wir heute eine sehr große Angstkulisse haben, dass wir jetzt mit diesem Projekt an den Rand des Abgrunds kommen. Und tatsächlich ist das, was mich an dieser Debatte stört, wir greifen eine Maßnahme raus aus diesem ganzen Wulst an Maßnahmen, die wir im Haushalt beschlossen haben und sagen, genau diese Maßnahme setzen wir nicht um-Aber hätten wir die Debatte richtig gemacht, würden wir heute da sitzen, über alle Maßnahmen diskutieren und sagen, welche Maßnahmen wollen wir gar nicht haben, welche wollen wir haben. Natürlich sind wir jetzt in einer schwierigen Situation, aber am Ende bleibt es für uns dabei als LINKE., wir wol- len diesen kostenfreien ÖPNV machen. Wir erwarten auch von der Verwaltung, dass wir Vor- schläge bekommen. Es gibt Möglichkeiten, sei es Eigenbeteiligungsmodelle oder anderes, dass wir in diese Richtung kommen, nämlich eine Mobilität für alle Karlsruher Jugendliche, unabhän- gig vom Geldbeutel ihrer Eltern, sicherzustellen. Denn nur eine Mobilität für alle macht auch möglich, dass alle eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen können. Das, was wir heute hier beschließen oder nicht beschließen werden, ist leider aus meiner Sicht eine vertane politische Chance. Ich hoffe, dass wir das im nächsten Haushalt korrigieren wer- den. Ganz kurz, ist der letzte Satz, wir werden nicht den Änderungsanträgen von SPD und GRÜ- NE zustimmen, weil sie einfach keinen Sinn machen. Der Antrag der SPD muss im Haushalt be- raten werden und ist de facto heute ein reiner Alibiantrag und genauso der Antrag der GRÜ- NEN, dass sie weiter diskutieren werden. Wir werden heute die Verwaltungsvorlage ablehnen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion hat mit dazu beigetragen, dass diese Maß- nahme in den Haushalt eingestellt wurde. Wir sind nicht bereit, heute zurückzurudern, wie mein Kollege Herr Høyem das so schön genannt hat. Wir haben ganz klar eine politische Ent- scheidung getroffen. Wir wissen ganz klar, warum wir diesen Antrag gestellt haben. Es ist wirk- lich erstaunlich, dass gerade dieses Projekt vom Herrn Oberbürgermeister vorgeschlagen wür- de, das jetzt rauszunehmen. Andere Dinge, die im Haushalt eingestellt wurden, wo es teilweise noch um viel mehr Geld geht, werden überhaupt nicht benannt. Also, die Vorgehensweise ist einfach nicht stimmig. Wenn man schon Dinge infrage stellt, die im Haushalt drin sind, die letzt- endlich dann auch durch das RP so genehmigt worden sind, dann sollte man auch andere Be- träge und andere Maßnahmen infrage stellen. Das vermisse ich von der Bürgermeisterbank. Wir werden diesem Antrag jetzt nicht zustimmen, weil wir weiterhin dafür sind, was wir im Haushalt beschlossen haben. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Lieber Herr Cramer, ich will es kurz erklären, warum das nicht funktioniert. Es ist folgendermaßen, es sind verschiedene Ansätze gewählt worden. Der eine spricht von kostenlosen ÖPNV und der andere spricht von Armutsbekämpfung. Wenn man sol- che zwei verschiedenen Ansätze miteinander verlinkt oder verkreuzt, dann gibt es Probleme. Wir greifen mit diesem Gedanken des kostenlosen ÖPNVs in die Armutsbekämpfung ein. Der Karlsruher Pass ist ein hervorragendes Mittel, führt zur Armutsbekämpfung. Da gibt es diesen Satz, es sollte nicht in der Haltung des Paternalismus gegeben werden. Ich habe es extra nach- geschlagen, dass ich sicher bin, was ich sage. Also nicht von oben herunter hierarchisch, son- dern die Leute werden beteiligt, indem sie selber auch einen Beitrag leisten. Das ist wichtig, auch für die Wertschätzung der Menschen, und das ist auch wichtig, dass sie wissen, sie sind – 7 – damit nicht nur begünstigt, nicht nur barmherziger, kostenloser ÖPNV. Deswegen hat es einen Sinn, denn wir greifen praktisch in dieses Instrument der Armutsbekämpfung ein. Wir dürfen das nicht miteinander verschneiden. Ich möchte kurz erklären, wie man auf diese 50 Prozent kommt. Man hat geguckt, wie viel fah- ren die durchschnittlichen Karlsruher mit der Straßenbahn. Dann hat man gerechnet, dass auch die benachteiligten Menschen in gleichem Prozentsatz ungefähr fahren können. So steht es in der Vorlage drin, so habe ich es kapiert. Deswegen würden wir dieses Gleichgewicht, dieses Gerechtigkeitsmaß verlassen und wir würden sozusagen in völlig andere Dinge handeln. Des- wegen, Frau Fahringer, es ist nicht so leicht, einfach einzugreifen, etwas zu verändern. Wenn man das verändert, muss man es völlig neu aufsetzen. Man kann nicht einfach weitermachen. Ich will sehr davor mahnen, ich wir sind immer bereit, auch darüber zu reden, was man verbes- sern kann. Aber ich würde sagen, da muss man sehr vorsichtig und sehr klug und weise range- hen. Von der Seite her werden wir diesem Antrag der SPD nicht zustimmen. Zu den GRÜNEN, es macht gewissen Sinn darüber nachzudenken, kann man mitmachen. Aber ich würde trotzdem davor warnen, dieses System, das wir aufgebaut haben, allzu sehr anzutasten und rumzu- schrauben, und nachher kommt etwas ganz anderes dabei raus. Soweit unsere Meinung. Stadtrat Høyem (FDP): Nur eine Bemerkung. Herr Bimmerle, Ihre Partei und meine Partei sind weit, weit weg voneinander, und ich finde, Ihre Haltung ist unrealistisch. Ich finde auch, dass Herrn Cramers Haltung unrealistisch ist, aber meinen Respekt, meinen echten Respekt, man wird optimistisch in der Politik, wenn man eine Rede wie Ihre hört, eine junge, neue Stadt mit Herrn Bimmerle und eine erfahrene wie Herrn Cramer. Ich bin weit weg von Ihrer Meinung, an beide, aber Respekt an beide für Ihre Reden. Der Vorsitzende: Mir ist noch mal wichtig, die Genese dieser Beschlussvorlage der Stadtverwal- tung kurz zu erläutern. Wir hatten damals bei den Haushaltsberatungen zwei Punkte. Das eine ist, wir hatten nicht ausreichend Gelegenheit, über die konzeptionellen Schwachstellen dieses Vorschlags miteinander zu diskutieren. Das ist alles das, was hier unter dem Thema Armutsbe- kämpfung gerade erwähnt wurde. Das zweite noch gravierender ist, wir konnten Ihnen keine verlässliche Zahl nennen, die wir damals in den Haushalt hätten eintragen sollen. Deswegen hatten wir damals vereinbart, Herr Cramer, dass wir das noch einmal aufarbeiten, und dass wir auch die Zahl liefern, und dass Sie es dann noch mal neu entscheiden. Genau das haben wir heute hier vorgelegt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ein Fehler ist, den Menschen zu erzählen, der ÖPNV muss kostenfrei sein, weil wir uns das schlichtweg nicht leisten können und weil ich auch nicht verstehe, warum man Leute, die sich mit viel Geld große Autos und vieles andere mehr leisten können, dann aber von der Nutzung des ÖPNV kostenfrei stellt. Das ist deswegen wichtig, Herr Hofmann und alle anderen auch, weil die dann nicht in die Alternativdiskussion gehen, wenn der ÖPNV nichts kostet, nimmt man ihn dann, wenn man ihn irgendwie mal braucht, aber hinterfragt sein Mobi- litätsverhalten nicht. Deswegen ist es an der Stelle auch ein falscher Steuerungseffekt. Insofern müssen wir die Qualität des ÖPNV steigern, damit sie konkurrenzfähig wird zu anderen Mobili- tätsarten. Das schaffen wir aber nicht, indem wir ihn kostenlos machen. Das sagen auch alle wissenschaftlichen Ergebnisse. Das muss eigentlich unsere Diskussion sein. Wenn man dann aber sagt, man will aus sozialen Gründen für bestimmte Gruppen den ÖPNV kostengünstiger machen, dann müssten wir uns erst einmal darüber unterhalten, ob die derzeitige Lösung über den Karlsruher Pass oder Karlsruher Kinderpass nicht ausreichende Unterstützung ist für dieje- – 8 – nigen, die sich dann vielleicht trotzdem für das Fahrrad entscheiden oder was sie immer brau- chen. Also, auch der Umstand, dass nicht alle Menschen, die einen entsprechenden Pass haben, dann möglicherweise regelmäßige ÖPNV-Nutzer sind, muss ja nicht zwangsläufig auslösen, dass man sie sozial vom ÖPNV-Nutzen oder von der Mobilität benachteiligt. Vielleicht ist es gar nicht so und ich finde deswegen hilfreich, dass wir uns, bevor wir uns an Mobilitätskonzepte machen, auch erst ein Bild verschaffen, ist es denn wirklich so, dass es größere Gruppen in dieser Stadt gibt, um die wir uns kümmern müssten, die wegen der mangelnden Unterstützung, sich den ÖPNV leisten zu können, am Ende wirklich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Das müssten wir uns im Grunde erst mal angucken, wenn wir dann auf der anderen Seite bereit wären, so viel Geld dafür auszugeben, diesen Missstand zu beheben. Dann müssten wir uns aber auch mit dem Missstand auseinandersetzen. Das müssten wir als Verwaltung auch tun. Damit komme ich in die Abarbeitung. Der weitestgehende Antrag ist der Antrag der SPD, näm- lich den ursprünglichen Antrag aus dem Haushalt dahingehend einzuschränken, dass man ihn nur noch für den Karlsruher Kinderpass verwendet, dort aber dann auch zum 01.01.2023 einzu- führen. Diesen Änderungsantrag stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Den Antrag der GRÜNE würden wir vom Inhalt her so in unsere Beschlussvorlage übernehmen. Die stelle ich jetzt zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Das ist mit großer Mehrheit an- genommen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. August 2021