Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung
| Vorlage: | 2021/0790 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Südstadt, Weststadt |
Beratungen
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0790 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 21.07.2021 3 x Gemeinderat 27.07.2021 12 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von drei neuen Kita-Projekten mit 50 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 20 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Finanzielle Aus- wirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zu- schüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinspa- rungen) Ja ☒ Nein ☐ Ergebnishaushalt: 2023: 51.955 Euro Finanzhaushalt: 2023: 506.250 Euro Benutzungsentgelte für städtische Einrichtungen: 2024: 47.600 Euro 2025: 170.400 Euro 2026: 226.300 Euro Ergebnishaushalt: 2024: 431.865 Euro 2025: 1.181.365 Euro ab 2026: 1.569.965 Euro Finanzhaushalt: 2024: 8.000 Euro 2025: 28.000 Euro ab 2026: 36.400 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Neue Kita-Projekte (Übersicht siehe Anlage 1) Die katholische Kirchengemeinde Karlsruhe Allerheiligen betreibt in der Schillerstraße 52 in der Weststadt die Kindertagesstätte St. Lioba. Der kirchliche Träger beabsichtigt, die derzeit viergruppige Kindertagesstät- te für 80 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt abzureißen, um einen fünfgruppigen Ersatzneu- bau zu errichten. Für die Bauzeit wird der Betrieb der Kindertagesstätte St. Lioba vorübergehend auf drei Gruppen verringert. Diese Gruppen werden provisorisch in Containeranlagen untergebracht. Die Auslage- rung ist für den Herbst 2021 geplant. Unter der Bezeichnung Bonifatiushaus wird im Sophiencarrée ein Neubau entstehen, in den das Pfarrgebäude und die neue fünfgruppige Kindertagestätte integriert werden. Die neue Kindertagesstätte Bonifatiushaus wird voraussichtlich im September 2023 eröffnet. Es ist vorge- sehen, in der Kindertagesstätte Bonifatiushaus zwei Krippengruppen und drei Gruppen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zu betreiben. Somit wird eine derzeitige Ü3-Gruppe der Kita St. Lioba zukünftig in eine Krippengruppe umgewandelt. Diese Planungen sind an die Bedarfssituation im Stadtteil angepasst und mit der Stadt abgestimmt. Durch das Kita-Projekt werden 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in einer Krippengruppe neu geschaffen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Krippengruppe mit 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Für die dreigruppige städtische Kindertagesstätte Lußstraße in Durlach ist aufgrund des veralteten Gebäu- dezustands ein viergruppiger Ersatzneubau auf dem Geigersberg in Durlach vorgesehen. Aus dem alten Kindergarten Lußstrasse wird nur die bestehende Ganztagesgruppe mit in den Neubau umziehen. Die zwei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (VÖ) bleiben im alten Gebäude, werden aber auf Dauer auslaufen. Aktuell wird das Projekt für den Doppelhaushalt 2022/2023 vorbereitet. Bei einer Einstellung in den Haus- halt und einer Weiterplanung ist mit einer Fertigstellung der Kindertagesstätte Mitte 2024 zu rechnen. Durch den Neubau der Kindertagesstätte Geigersberg werden in zwei Krippengruppen 20 Plätze für Kin- der unter 3 Jahren, und in einer weiteren Gruppe 20 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt neu geschaffen. Die Verwaltung schlägt vor, diese drei Gruppen in die Bedarfsplanung aufzunehmen. In der Südstadt besteht ein hoher Fehlbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter. Durch die städtebauliche Struktur der Südstadt und den Mangel an verfügbaren Flächen sind zusätzliche Betreuungs- plätze in Bestandseinrichtungen sowie neue Kita-Projekte schwer zu realisieren. Die städtische Kindertages- stätte Sybelstraße wurde 1991 errichtet und 2004 im rückwärtigen Bereich erweitert. Die Kindertagesstätte Sybelstraße betreibt derzeit sechs altersgemischte Gruppen für Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren mit insgesamt 92 Plätzen. Zwei Gruppen waren ehemals im angrenzenden Gebäude der Heimstiftung unterge- bracht. Aufgrund notwendiger Brandschutz- und Sanierungsarbeiten wurden diese beiden Gruppen Ende 2017 in Containeranlagen am Hanne-Landgraf-Platz ausgelagert. Untersuchungen zu Erweiterungsmöglich- keiten und Sanierungsbedarfen der Kindertagesstätte Sybelstraße führten zur Entscheidung eines acht- gruppigen Ersatzneubaus am gleichen Standort. Durch den Ersatzneubau können die Container mit den ausgelagerten Gruppen am Hanne-Landgraf-Platz aufgegeben werden. Zudem werden in 2 Krippengrup- pen 20 Plätze für Kinder unter 3 Jahren neu geschaffen. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft bereitet derzeit eine kostenkontrollierte Planung des Kita-Neubaus für den Doppelhaushalt 2022/2023 vor. Bei einer Einstellung in den Haushalt und einer Weiterplanung ist - zunächst nach Auslagerung der vier Be- standsgruppen der Sybelstraße in Container - mit einer Fertigstellung des Neubaus Mitte 2025 zu rechnen. Die beiden Krippengruppen mit 20 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sollen in die Bedarfsplanung aufge- nommen werden. Aktuelle und künftige Versorgungslage in der Kindertagesbetreuung Für die Altersgruppen der unter Dreijährigen sowie der Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt stellt sich der aktuelle Sachstand in Zahlen wie folgt dar: Kinder unter 3 Jahren – 3 – Kinder unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2020/21 (Stand 31.12.2020)*: 7.850 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2021)**: Versorgungsquote Kita-Plätze U3: 3.265 Plätze 41,6 % Kinder in Tagespflege (belegte Plätze Stand 01.03.2021): 638 Plätze Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen und Tagespflege gesamt: Versorgungsquote Kita-Plätze und Tagespflege U3: 3.903 Plätze 49,7 % Neuschaffung (bereits genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 329 Plätze Neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 50 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote bei Betreuungsangeboten U3 insgesamt: 4.282 Plätze 54,5 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2020) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2021 Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt im Kindergartenjahr 2020/21 (Stand 31.12.2020)*: 8.800 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2020)**: Versorgungsquote Kita-Plätze Ü3: 8.225 Plätze 93,5 % Neuschaffung (genehmigt vom Gemeinderat) in bestehenden und neuen Ein- richtungen: + 438 Plätze Neue Kita-Projekte (zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 20 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote: 8.683 Plätze 98,7 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2020) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2021 Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen für die vorgenannten Kita-Projekte (inklusive Angaben zur Kontierung), mit Ausnahme der Kosten im Zusammenhang mit den (Ersatz-)Neubauten für die Kita-Projekte in städtischer Trägerschaft, sind in Anlage 2 dargestellt. Die Baukosten für die städtischen Kita-Projekte werden vom Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft - wie zuvor erläutert - im Rahmen der Haushaltsplanung künftiger Doppelhaushalte entsprechend berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von drei neuen Kita-Projekten mit 50 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 20 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel.
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Kita-Projektliste Jugendhilfeausschuss 21. Juli 2021/ Gemeinderat 27. Juli 2021 Nr.StadtteilTrägerAnschrift geplante Eröffnung Anzahl Gruppen Gruppenart 0-33-6 1WeststadtKatholische Kirche Karlsruhe Schillerstraße 46September 2023 1Krippengruppe 10 2DurlachStadt Karlsruhe, Stadtamt Durlach GeigersbergstraßeSeptember 2024 1 GT 3-6 Jahre20 2 Krippengruppen20 3SüdstadtStadt Karlsruhe, Sozial -und JugendbehördeSybelstraße 9September 2025 2 Krippengruppen20 5020 neue Plätze nach Alter der Kinder Anlage 1 JHA 21.07.2021, TOP 3
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Finanzielle Auswirkungen Jahr 2023BetragBezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt51.955 Euro Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt506.250 Euro Investitionskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Jahr 2024 ff. BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt155.865 Euro Betriebskostenzuschüsse f. freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Jahr 2024BetragBezeichnung Kontierung Ergebnishaushalt157.700 Euro Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt86.700 Euro Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt-28.000 Euro Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt-19.600 Euro Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt17.200 Euro Sachaufwand f. städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 42000000-44490000 Ergebnishaushalt14.400 Euro Sachaufwand f. städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 42000000-44999999 Finanzhaushalt8.000 Euro Investitionen f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.8XX.31 Sachkonto: 78310000 Jahr 2025Betrag BezeichnungKontierung Ergebnishaushalt646.000 Euro Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt267.700 Euro Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt-111.800 Euro Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt-58.600 Euro Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt68.500 Euro Sachaufwand f. städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 42000000-44490000 Ergebnishaushalt43.300 Euro Sachaufwand f. städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 42000000-44999999 Finanzhaushalt28.000 Euro Investitionen f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.8XX.31 Sachkonto: 78310000 Jahr 2026 ff. BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt1.000.300 Euro Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt267.700 Euro Personalaufwand f. städt. Einrichtungen *) PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 40000000/41000000 Ergebnishaushalt-167.700 Euro Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt-58.600 Euro Erträge f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 33000000 Ergebnishaushalt102.800 Euro Sachaufwand f. städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.11 Sachkonto: 42000000-44490000 Ergebnishaushalt43.300 Euro Sachaufwand f. städt. Einrichtungen PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.21 Sachkonto: 42000000-44999999 Finanzhaushalt36.400 Euro Investitionen f. städtische Einrichtungen PSP-Element: 7.500001.700.8XX.31 Sachkonto: 78310000 Die Schaffung der in der Beschlussvorlage genannten zusätzlichen Betreuungsplätzen ist zur Sicherung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen erforderlich (Pflichtaufgabe). Die Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2023 sind im Rahmen der Planung des Doppelhaushalts 2022/2023 zu berücksichtigen. Die Aufwendungen für diese Betreuungsplätze werden einerseits anteilig durch Landeszuweisungen nach §§ 29 b, c, e FAG gedeckt, andererseits zusätzlich durch Elternbeiträge für städtische Einrichtungen. Da sich die FAG-Zuweisungen jährlich sowohl in der Berechnungsgrundlage als auch in der Höhe und im Berücksichtigungszeitraum ändern, ist eine exakte Bezifferung nicht möglich. Karlsruhe ist eine Stadt, die kontinuierlich wächst. Mit dem weiteren Zuzug von Familien (und der höheren Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren) müssen entsprechend dem Rechtsanspruch weitere Betreuungsangebote geschaffen werden. Die Stadt Karlsruhe erhält u.a. auch für die dadurch notwendige Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur vom Bund/Land höhere Steuereinnahmen (pro Kopf-Beträge je Einwohner). Gemäß der derzeit gültigen "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" sowie der "Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüssen für Kindertageseinrichtungen" ist für die Erweiterung der in der Anlage 1 genannten Einrichtungen mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: *) Die Personalaufwendungen wurden insgesamt für Erzieher*innen, Hauswirtschafter*innen und anteilige Verwaltungspersonalkosten anhand vorliegender Zahlen hochgerechnet. Für die Kita-Projekte in städtischer Trägerschaft ist mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: Anlage 2 JHA 21.07.2021, TOP 3
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 12 der Tagesordnung: Aufnahme neuer Kita-Projekte in die Bedarfsplanung Vorlage: 2021/0790 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme von drei neuen Kita-Projekten mit 50 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 20 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung und die Bereitstellung der in der Vorlage genannten Finanzmittel. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 21. Juli 2021 und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig angenommen. Wir machen nach eineinhalb Stunden eine Lüftungspause. Das würde ich jetzt vorschlagen. Wir treffen uns um 20 nach schon wieder und machen dann weiter. (Unterbrechung der Sitzung von 16:55 bis 17:20 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – – 2 – 17. August 2021