Schuldner*innenberatung in Corona-Zeiten
| Vorlage: | 2021/0784 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 23.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0784 Schuldner*innenberatung in Corona-Zeiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 32 x 1. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie sich die Zahlen bei der städt. Schuldner*innen- Beratung darstellen. 2. Es werden insbesondere Wartezeiten sowohl bei der städtischen Schuldner*Innen - Beratung als auch bei der Caritas dargelegt. 3. Es wird aufgezeigt, wie erhöhten Bedarfen kurzfristig begegnet werden kann. Begründung: Seit Beginn der Pandemie steigt die Zahl derer, die sich verschulden immer mehr. Das betrifft insbesondere viele Soloselbständige, Freiberufler und Kunstschaffende. Bevor der Schuldenberg steigt, ist es wichtig, möglichst schnell professionelle Hilfe zu bekommen. Lange Wartezeiten auf einen Termin sind daher kontraproduktiv. Daher muss die Beratung zügig ausgebaut werden. Um kurzfristig zusätzliches Personal zu akquirieren, müssen eventuell interne Umschichtungen erfolgen oder digitale Möglichkeiten ausgebaut werden. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Irene Moser
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0784 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Schuldner*innenberatung in Corona-Zeiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 32 x Sozialausschuss 16.03.2021 4 x Kurzfassung Weder bei der städtischen Schuldnerberatung noch bei der Schuldnerberatung der Caritas war während der Corona-Pandemie eine Steigerung der Fallzahlen zu beobachten. Auch die Wartezeiten sind mindestens stabil oder konnten sogar reduziert werden. Ein erhöhter Bedarf infolge der Pandemie ist daher derzeit nicht feststellbar. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie sich die Zahlen bei der städtischen Schuldner*innen-Beratung darstellen. Weder bei der städtischen Schuldnerberatung noch bei der Caritas-Beratung ist eine Steigerung der Fallzahlen während der Corona-Pandemie festzustellen. Die Beratungszahlen zwischen der städtischen Schuldnerberatung und der Caritas-Beratung sind nur bedingt vergleichbar, da sich die Angebote der Beratungsstellen unterscheiden (Caritas bietet beispielsweise auch Präventivangebote an). Es gibt die Möglichkeit der telefonischen und persönlichen Beratung, sowie ausschließlich bei der Caritas auch die der Onlineberatung. 2019 2020 Bis Juni 2021 Caritas Beratungsanfragen 337 329 150 Stadt Telefonische Beratung 1123 1052 *) Persönliche Beratung 201 145 105 *) Wert für das erste Halbjahr 2021 liegt noch nicht vor 2. Es werden insbesondere Wartezeiten sowohl bei der städtischen Schuldner*innen-Beratung als auch bei der Caritas dargelegt. Die Wartezeit der städtischen Schuldnerberatung betrug im Jahr 2019 vier bis sechs Wochen; Stand Juli 2021 sind es zwei bis drei Wochen. Bei der Caritas-Beratung blieb die Wartezeit mit zwei bis drei Monaten relativ stabil. Es konnten zum Teil auch sehr kurzfristige Beratungstermine angeboten werden. Die Wartezeit ist ein verlässlicher Faktor, um die Belastungssituation der Beratungsstellen abzubilden. 3. Es wird aufgezeigt, wie erhöhten Bedarfen kurzfristig begegnet werden kann. Bei der städtischen Schuldnerberatung und bei der Caritas-Beratung gab es während der Corona-Pandemie weder eine Steigerung der Fallzahlen noch längere Wartezeiten. Ein erhöhter Bedarf ist daher nicht erkennbar. Coronabedingt hat die Onlineberatung bei der Caritas zugenommen, da die persönliche Beratung zum Teil eingeschränkt bzw. im Lockdown zwischen März und Mai 2020 nicht möglich war. Ob die Onlineberatung auch in Zukunft im derzeitigen Umfang in Anspruch genommen wird, wenn persönliche Beratungen wieder ohne Einschränkungen möglich sind, muss zukünftig eruiert werden. Bei der städtischen Beratungsstelle gab es seit Februar 2020 nur eine geringe Anzahl an Schuldnerinnen und Schuldnern (zehn Personen), die ihre Schulden auf coronabedingte Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder die coronabedingte Aufgabe ihrer Selbständigkeit zurückgeführt haben. Somit spielt bislang Corona als Verschuldungsgrund eine untergeordnete Rolle. Da hier ein Verzögerungseffekt eintreten könnte, ist die Entwicklung weiter zu beobachten. Selbständige werden von der IHK, der HWK oder der DeHoGa beraten. Falls diese ergänzend ALG II- Leistungen beziehen, können sie die Beratungsstelle der Stadt oder der Caritas nutzen.
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 32 Tagesordnung: Schuldner*innenberatung in Corona-Zeiten Antrag: SPD Vorlage: 2021/0784 Beschluss: Behandlung im Sozialausschuss Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. September 2021
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0784 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Schuldner*innenberatung in Corona-Zeiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 32 x Sozialausschuss 16.03.2022 4 x Kurzfassung Weder bei der städtischen Schuldnerberatung noch bei der Schuldnerberatung der Caritas war während der Corona-Pandemie eine Steigerung der Fallzahlen zu beobachten. Auch die Wartezeiten sind mindestens stabil oder konnten sogar reduziert werden. Ein erhöhter Bedarf infolge der Pandemie ist daher derzeit nicht feststellbar. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung zeigt auf, wie sich die Zahlen bei der städtischen Schuldner*innen- Beratung darstellen. Weder bei der städtischen Schuldnerberatung noch bei der Caritas-Beratung ist eine Steigerung der Fallzahlen während der Corona-Pandemie festzustellen. Die Beratungszahlen zwischen der städtischen Schuldnerberatung und der Caritas-Beratung sind nur bedingt vergleichbar, da sich die Angebote der Beratungsstellen unterscheiden (Caritas bietet beispielsweise auch Präventivangebote an). Es gibt die Möglichkeit der telefonischen und persönlichen Beratung, sowie ausschließlich bei der Caritas auch die der Onlineberatung. 2019 2020 Bis Juni 2021 Caritas Beratungsanfragen 337 329 150 Stadt Telefonische Beratung 1123 1052 *) Persönliche Beratung 201 145 105 *) Wert für das erste Halbjahr 2021 liegt noch nicht vor 2. Es werden insbesondere Wartezeiten sowohl bei der städtischen Schuldner*innen-Beratung als auch bei der Caritas dargelegt. Die Wartezeit der städtischen Schuldnerberatung betrug im Jahr 2019 vier bis sechs Wochen; Stand Juli 2021 sind es zwei bis drei Wochen. Bei der Caritas-Beratung blieb die Wartezeit mit zwei bis drei Monaten relativ stabil. Es konnten zum Teil auch sehr kurzfristige Beratungstermine angeboten werden. Die Wartezeit ist ein verlässlicher Faktor, um die Belastungssituation der Beratungsstellen abzubilden. 3. Es wird aufgezeigt, wie erhöhten Bedarfen kurzfristig begegnet werden kann. Bei der städtischen Schuldnerberatung und bei der Caritas-Beratung gab es während der Corona-Pandemie weder eine Steigerung der Fallzahlen noch längere Wartezeiten. Ein erhöhter Bedarf ist daher nicht erkennbar. Coronabedingt hat die Onlineberatung bei der Caritas zugenommen, da die persönliche Beratung zum Teil eingeschränkt bzw. im Lockdown zwischen März und Mai 2020 nicht möglich war. Ob die Onlineberatung auch in Zukunft im derzeitigen Umfang in Anspruch genommen wird, wenn persönliche Beratungen wieder ohne Einschränkungen möglich sind, muss zukünftig eruiert werden. Bei der städtischen Beratungsstelle gab es seit Februar 2020 nur eine geringe Anzahl an Schuldnerinnen und Schuldnern (zehn Personen), die ihre Schulden auf coronabedingte Kündigungen des Arbeitsverhältnisses oder die coronabedingte Aufgabe ihrer Selbständigkeit zurückgeführt haben. Somit spielt bislang Corona als Verschuldungsgrund eine untergeordnete Rolle. Da hier ein Verzögerungseffekt eintreten könnte, ist die Entwicklung weiter zu beobachten. Selbständige werden von der IHK, der HWK oder der DeHoGa beraten. Falls diese ergänzend ALG II- Leistungen beziehen, können sie die Beratungsstelle der Stadt oder der Caritas nutzen.