Genderschreibweise beenden

Vorlage: 2021/0782
Art: Antrag
Datum: 23.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 35

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.09.2021

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.09.2021

    TOP: 34

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 11.01.2022

    TOP: 3.1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.01.2022

    TOP: 8.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0782 Genderschreibweise beenden Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 35 x Hauptausschuss 21.09.2021 3 x Gemeinderat 28.09.2021 34 x Hauptausschuss 11.01.2022 3.1 x Gemeinderat 25.01.2022 8.1 x Der Gemeinderat möge beschließen: Die Genderschreibweise in den Unterlagen der Verwaltung und im täglichen Sprachgebrauch der Verwaltung ist zu beenden. Bei Stellenausschreibungen soll weiterhin der Klammerhinweis „(m/w/d)“ genutzt werden. Sachverhalt/Begründung In einer aktuellen INSA-Umfrage vom 4. bis 7. Juni 2021 lehnen 58 % der Bevölkerung das „Gendersprech“ ab. (Siehe Grafik) Nach Parteipräferenz sagten 75% der FDP-Anhänger, 67% Union, 59% SPD, 48% Grüne und sogar 42% der Linken, dass das Gendern nervt. (*1) – 2 – Innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe sollten im Rahmen des „Pilotprojekts Genderstern“ Erfahrungen mit der Umsetzung des Gendersterns gesammelt werden. Der Genderstern sollte vom Kulturamt und der Gleichstellungsbeauftragten sowie auch vom Personal- und Organisationsamt – hier jedoch nur im Rahmen von Stellenausschreibungen - verwendet werden. Texte in leichter Sprache sollten von diesem Projekt ausgenommen bleiben. Die Erfahrungen sollten Anfang 2021 von den teilnehmenden Dienststellen u. a. dem Presse- und Informationsamt, der Gleichstellungsbeauftragten und der Kommunalen Behindertenbeauftragten gemeinsam ausgewertet und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Zum Zeitpunkt dieser Antragstellung haben wir bereits Mitte 2021 und es liegt noch keine fertige Auswertung vor. Der Rat für deutsche Rechtschreibung bekräftigt in seiner aktuellsten Sitzung vom 26.03.2021 seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechtspflege. Der Rat hat vor diesem Hintergrund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. (*2) Die vom Karlsruher Gemeinderat am 29.09.2020 beschlossene Schreibweise mit Genderstern wird somit vom Rat für die deutsche Rechtschreibung als orthografisch nicht normgerechte Wort- und Satzbildung aufgelistet. (*3) Mitte 2018 gab der Rechtschreibrat bereits eine vorbereitende Stellungnahme ab unter dem Titel „Geschlechtergerechte Schreibung – Herausforderung noch ohne Lösung", in der festgehalten wurde: „Die weit verbreitete Praxis, immer von Frauen und Männern in weiblicher und männlicher Form, im Plural oder – 3 – in Passivkonstruktionen zu schreiben, wird der Erwartung geschlechtergerechter Schreibung derzeit am ehesten gerecht.“ Ende 2018 folgte ein Beschluss des Rats mit Empfehlungen zur „geschlechtergerechten Schreibung“; es wurden sechs Grundlagen festgehalten. „Geschlechtergerechte Texte sollen: - sachlich korrekt sein, - verständlich und lesbar sein, - vorlesbar sein, - Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten, - übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen, - für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen. Dabei ist jeweils auf die unterschiedlichen Zielgruppen und Funktionen von Texten zu achten. (*4) Die Webseite kindersache.de hält gendergerechte Sprache zwar für wichtig, auf ihrer eigenen Seite verzichten sie aber darauf mit dem Hinweis: „Auf kindersache ist es uns wichtig, dass unsere Texte gut lesbar und leicht verständlich sind. Deshalb verzichten wir auf die Schreibweise mit dem Sternchen oder dem Schrägstrich.“ (*5) Quellen: (*1) https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/selbst-gruenen-anhaenger-vom-gendern-genervt/ (*2) https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/ (*3): https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/ und https://www.rechtschreibrat.com/DOX/rfdr_PM_2021-03- 26_Anlage2_Orthografisch_nicht_normgerechte_Wortbildungen.pdf (*4): https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_und_amtliche_Regelungen_zur_geschlechtergerechten_Sprache (*5): https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/was-bedeutet-gendern Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Genderschreibweise beenden
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AFD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0782 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD/GB Genderschreibweise beenden Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 21.09.2021 3 x Gemeinderat 28.09.2021 34 x Hauptausschuss 11.01.2022 3.1 x Gemeinderat 25.01.2022 8.1 x Kurzfassung Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet alle staatlichen Organe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Der Gemeinderat hat im Jahr 2006 die Strategie Gender Mainstreaming beschlossen, um diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen und die Gleichberechtigung der Geschlechter innerhalb der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft anzustreben. Durch den Gebrauch der geschlechtergerechten Sprache kommt die Stadt Karlsruhe dieser Verpflichtung wirkungsvoll nach und setzt den genannten Gemeinderatsbeschluss um. Eine Zwischenbilanz des Pilotprojekts „Genderstern“ mit den beteiligten Dienststellen ist gezogen, die abschließende Bewertung des Pilotprojekts wird zeitnah stattfinden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Geschlechtergerechte Sprache, gendergerechte Sprache, Gendern – alle drei Begriffe bezeichnen die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter. Es gibt verschiedene Formen der geschlechtergerechten Sprache: Das Sichtbarmachen von Frauen in der Sprache durch explizite Nennung (Frauen und Männer, Binnen-I), das Neutralisieren von Geschlecht durch entsprechende geschlechtsneutrale Ausdrücke oder die Verwendung von Gender_Gap, Genderstern* und Gender:Doppelpunkt, um auch die dritte Geschlechtsoption sprachlich sichtbar zu machen. Die aktuell gültigen Formen der geschlechtergerechten Sprache bei der Stadt Karlsruhe sind die explizite Nennung von Frauen und Männern sowie die Verwendung geschlechtsneutraler Ausdrücke. Dies entspricht dem Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2006: Anwendung der Strategie Gender Mainstreaming mit dem Ziel die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft voranzubringen. Im Rahmen eines Pilotprojekts wird die Verwendung des Gendersterns geprüft. Es handelt sich um ein Verwaltungsprojekt. Eine Zwischenbilanz des Pilotprojekts „Genderstern“ mit den beteiligten Dienststellen ist gezogen, die abschließende Bewertung des Pilotprojekts wird zeitnah stattfinden. Somit steht eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in der Verwaltung noch aus. Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet alle staatlichen Organe, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Durch den Gebrauch geschlechtergerechter Sprache kommt die Stadt Karlsruhe dieser Verpflichtung wirkungsvoll nach und setzt den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2006 um. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Protokoll GR 27.07.2021 TOP 35
    Extrahierter Text

    Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 35 der Tagesordnung: Genderschreibweisen beenden Antrag: AfD Vorlage: 2021/0782 Beschluss: Behandlung im Hauptausschuss am 21. September 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 35 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. August 2021

  • Hinweis zu TOP 34
    Extrahierter Text

    Hinweis zu TOP 34 Der Antrag wurde für erledigt erklärt und kam nicht zur Bera- tung.

  • Protokoll_TOP 3 HA_11_01_2022
    Extrahierter Text

    Niederschrift 25. Sitzung Hauptausschuss 11. Januar 2022, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 3 der Tagesordnung: Abschlussbericht des Projekts „Genderstern – Umsetzung ge- schlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2021/1506 3.1 Genderschreibweise beenden Antrag: AfD Vorlage: 2021/0782 3.2 Umgang mit geschlechtergerechter Sprache Antrag: CDU Vorlage: 2022/0036 Beschluss: verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf. Er weist darauf hin, dass es sich um eine Informationsvorlage handele. Grundsätzlich sehe er die Aufgabe nicht als politisches Thema des Gemeinderats. Er müsse vielmehr festgelegt werden, wie die Stadt Karlsruhe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehe. Darin sei deutlich beschrieben, dass durch die Aufteilung in männlich und weiblich ein Teil der Bevölkerung nicht abgebildet werde. Hierdurch sehe er die Aufforderung geschlechtliche Vielfalt auch sprachlich sichtbar zu machen. Eine bun- desweite Empfehlung zur einheitlichen Umsetzung gebe es derzeit noch nicht. Für die Stadt Karlsruhe solle nun der Genderstern als eine Option der geschlechtergerechten Sprache ermög- licht werden. Hierzu solle auch ein Kompendium mit Empfehlungen erstellt werden. Über die weitere Entwicklung werde das Gremium informiert. – 2 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) berichtet von Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wonach eine Ver- wendung des Gendersterns nicht vorstellbar sei. Der Antrag werde deshalb aufrechterhalten. Er bemängelt, dass auf den Inhalt des Antrags in der Stellungnahme nicht eingegangen worden sei und deshalb die Beantwortung noch offen sei. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) erläutert, dass die vorhandenen Möglichkeiten der deutschen Sprache genutzt werden sollen, um die Diversität der Gesellschaft sichtbar zu machen. Sie be- grüßt die Erstellung des Kompendiums mit dem Ziel einer umfassenden wertschätzenden Kom- munikation und der Möglichkeit den Genderstern als eine Ausdrucksform zu nutzen. Stadtrat Hofmann (CDU) betont das Ziel der umfassenden, wertschätzenden Kommunikation. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Gendersterns lehne er ab. Stadträtin Melchien (SPD) dankt der Verwaltung für das gezeigte Engagement und unterstützt das beschriebene Vorgehen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) befürwortet eine Einheitliche Vorgabe für die Verwaltung und die Durchgängigkeit in allen Texten der Stadt sowie die zeitnahe Umsetzung. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) weist darauf hin, dass es bereits jetzt eine wertschätzende Kom- munikation gebe und das Thema nicht neu sei. Er teile den Kern der Sache, gibt aber zu beden- ken, dass die gesamte Bevölkerung mitgenommen werden müsse und nicht eine elitäre Haltung entstehen dürfe. Stadtrat Pfannkuch (CDU) schließt sich der Äußerung von Stadtrat Kalmbach an. Er widerspricht der Darstellung, dass das Bundesverfassungsgericht einen bestimmten Umgang mit den Ge- schlechtern vorschreibe. Vielmehr sei es eine Frage der Haltung und dass darüber gesprochen werde, sei gut und richtig. Er stimmt zu, dass weiter daran gearbeitet werden müsse. Von einer verpflichteten Umsetzung bittet er jedoch zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist auf die im Antrag erwähnte Statistik hin. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) betont, dass die gesamte Bevölkerung mitgenommen werden müsse, von daher solle Sprache auch einfach verständlich sein. Es solle keine elitäre Ausdrucks- weise entstehen. Eine Anwendung im normalen Sprachgebrauch sehe er derzeit nicht. Er befür- worte das im CDU-Antrag vorgeschlagene Vorgehen. Der Vorsitzende macht auf die Aussagen von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) deutlich, dass auf eine gendergerechte Sprache nicht verzichtet werden könne. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Gendersterns solle nicht geben. Das Abwarten auf bundeseinheitliche Regelungen werde denje- nigen nicht gerecht, die sich bereits jetzt durch die Sprache nicht mitgenommen fühlen. Es solle deshalb ein Kompendium entstehen und innerhalb der Verwaltung aufgezeigt werden, wie eine gendergerechte Sprache umgesetzt werden könne. Er sehe einen Übergang, in dessen Zeit es über verschiedene Möglichkeiten eine gesamtgesellschaftliche Diskussion geben werde, an der sich die Stadt Karlsruhe beteiligen solle. Stadtrat Hofmann (CDU) betont die Unterschiedlichkeit zum Antrag der AfD und dass es keine Verpflichtung zur Verwendung des Gendersterns geben solle. Er verweist auf entsprechende – 3 – Ansinnen innerhalb von verschiedenen Gesellschaften. Er bittet darum, den Antrag ebenfalls im Gemeinderat aufzurufen. Der Vorsitzende stellt klar, dass es im Kompendium verschiedene Möglichkeiten einer genderge- rechten Sprache geben solle ohne jedoch eine beliebige Anzahl von Zeichen zuzulassen. Er plä- diert dafür den vorgeschlagenen Weg zu gehen. Stadtrat Hock (FDP) befürwortet den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) fragt, ob die bisherige Art zu sprechen, abgeschafft werde. Der Vorsitzende teilt mit, dass es bislang nicht die Vorgabe gegeben habe nur die maskuline Form zu verwenden. Er gehe auch davon aus, dass diese Möglichkeit im Kompendium nicht ent- halten sein werde. Der bisherige Standard, in dem bereits jetzt z. B. von „Frauen und Männern“ und „Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen“ gesprochen werde, solle lediglich um eine weitere Op- tion ergänzt werden. Er stellt, nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, den Verweis in den Gemeinderat fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Januar 2022

  • Abstimmungsergebnis GR TOP8.1
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar