Bereitstellung eines Grundstücks für den Ersatz-Neubau von Lehrlingswohnheimen
| Vorlage: | 2021/0780 |
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| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.09.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0780 Bereitstellung eines Grundstücks für den Ersatz-Neubau von Lehrlingswohnheimen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 34 x Hauptausschuss 21.09.2021 8 x Die Stadt Karlsruhe genehmigt kurzfristig dem Caritasverband Karlsruhe e.V. auf dem Grundstück 27258/1 an der Otto-Wels-Straße den dringend erforderlichen Ersatzneubau für die Ertüchtigung der Jugendgästehäuser Kettelerheim und St. Hildegard. Sachverhalt / Begründung: Die Lehrlingswohnheime Kettelerheim und St. Hildegard müssen in naher Frist durch einen Neubau ersetzt werden. Insgesamt handelt es sich um 200 Wohnheimplätze für Auszubildende, die im Rahmen des Blockunterrichts an verschiedenen Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten in Karlsruhe beschult werden. Die marode Bausubstanz und die veralteten Dop-pel- und Mehrbettzimmer (größtenteils noch mit Gemeinschaftsduschen) er-fordern dringend umfangreiche Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen. Diese sind an beiden Häusern jedoch nicht wirtschaftlich realisierbar. Der Caritasverband Karlsruhe e.V. bemüht sich daher seit vielen Jahren um eine bauliche Alternative (idealerweise Ersatzneubau; ggf. Ersatzimmobilie) für seine beiden sanierungsbedürftigen Jugendgästehäuser mit einer Kapazität von jeweils ca. 100 Plätzen. Es besteht akuter Handlungsbedarf! Wegen des baulichen Zustandes beider Häuser muss schnell eine Lösung gefunden werden, da andernfalls die Gefahr besteht, dass zum Schuljahr 2023/24 ca. 100 Plätze für Blockschüler*innen beim Caritasverband Karlsruhe e.V. wegfallen. Das Grundstück 27258/1 an der Otto-Wels-Str. (ca. 1600 qm) wurde bereits im Januar 2017 in Planungen des Caritasverbands einbezogen. Derzeit handelt es sich um eine asphaltierte Brachfläche, die ökologisch nicht sinnvoll genutzt wird. Auf dem angrenzenden Flurstück befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Ebenfalls angrenzend befindet sich die Aus- und Weiterbildungsakademie des Fachverbands Glas Fenster Fassade (GFF). Es besteht der Wunsch nach einer Kooperation von Caritasverband und GFF, da bereits jetzt zahlreiche Auszubildende des Handwerks im Wohnheim untergebracht sind und bei einer Nachbarschaft beider Einrichtungen Synergien in der Nutzung möglich sind. Eine grobe architektonische Machbarkeitsstudie im Mai 2017 ergab bei einer dreigeschossigen Bebauung eine Kapazität von ca. 50 Wohnheimplätzen. Bei einer ggf. möglichen fünfstöckigen Bebauung müssten mind. 100 Plätze erreichbar sein, was als Ersatz für eines der Wohnheime ausreichen würde. Damit könnte der drohende Notstand beim Lehrlingswohnen teilweise abgewendet werden. – 2 – Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup . Punkt 34 der Tagesordnung: Bereitstellung eines Grundstücks für den Ersatz-Neubau von Lehrlingswohnheimen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2021/0780 Beschluss: Behandlung im Hauptausschuss am 21. September 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Hauptausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten 10. August 2021
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier KAL / Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0780 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: LA Bereitstellung eines Grundstücks für den Ersatz-Neubau von Lehrlingswohnheimen Gremium Termin TOP ö nö Hauptausschuss 21.09.2021 8 x Kurzfassung Die Verwaltung wird mit den Betreibern von Jugendwohnheim-/Lehrlingswohnheimen in Karlsruhe Gespräche wegen möglicher Synergien führen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Trägerverband der Gewerblichen Akademie für Glas-, Fenster- und Fassadentechnik Karlsruhe e. V. (GFF) ist bereits an die Stadt herangetreten und hat um die Bereitstellung eines Grundstücks an den Caritasverband e. V. gebeten. In Kooperation soll dort ein Neubau für den Ersatz von bestehenden Jugendwohnheimen zur Unterbringung von Auszubildenden im Rahmen des Blockunterrichts an beruflichen Schulen in Karlsruhe entstehen. Das nördlich der Gewerbeschule gelegene städtische Grundstück erscheint dem Verband geeignet. Das städtische Grundstück Nr. 27258/1 mit 4.020 m², Verkehrsfläche, Bonhoefferstraße, liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 516 „Oberreut Feldlage II“ und Nr. 359 „Oberreut – Feldlage 1. Teil“. Im Bebauungsplan „Oberreut Feldlage II“ ist für den südlichen Teils des Grundstücks ein Mischgebiet festgesetzt. Gemäß § 6 BauNVO sind im Mischgebiet Beherbergungsbetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Grundsätzlich steht einer Bebauung dieser Teilfläche (Mischgebiet) innerhalb des dort festgesetzten Baubereichs unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans nichts entgegen. Dementsprechend bebaubar wäre eine Teilfläche von ca. 1.480 m². Im angrenzenden Bebauungsplan „Oberreut – Feldlage 1. Teil“ ist für den nördlichen Teilbereich eine Verkehrsfläche ausgewiesen. Hier ist eine Überplanung mit einem Gebäude planungsrechtlich nicht vorgesehen. Neben dem Caritasverband gibt es weitere Betreiber von Lehrlingswohnheimen. Auch dort besteht dringender (Erneuerungs-)Bedarf. Die Verwaltung erachtet es als zielführend, wenn vor der Vergabe eines Grundstücks Gespräche mit verschiedenen Betreibern von Jugendwohn-/Lehrlingswohnheimen in Karlsruhe geführt werden, um gegebenenfalls Synergien beim Neubau zu heben. Die Verwaltung wird deshalb umgehend mit den Betreibern Kontakt aufnehmen und entsprechende Gespräche führen und im Spätjahr diesen Jahres den Gemeinderat erneut informieren.
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Niederschrift 22. Sitzung Hauptausschuss 21. September 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 8. Punkt 8 der Tagesordnung: Bereitstellung eines Grundstücks für den Ersatz-Neubau von Lehr- lingswohnheimen Antrag: KAL/Die PARTEI Vorlage: 2021/0780 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Gemein- deratssitzung vom 27. Juli 2021 verwiesen worden. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) versteht die Stellungnahme der Verwaltung positiv für das Vorhaben. Er verstehe die Vorlage so, dass man es bei einer Teilfläche in der Feldlage II sofort umsetzen könne, aber in der Feldlage I müsse planungsrechtlich noch etwas getan werden. Eine Überplanung mit einem Gebäude sei planungsrechtlich nicht vorgesehen. Wolle die Verwaltung den Weg gehen, dass man es planungsrechtlich so hinbekomme, dass es dort umgesetzt werden könne? In der Stellungnahme der Verwaltung werde ausgeführt, mit potentiellen Betreibern seien schon Gespräche geführt worden. Nicht klar sei, welches Dezernat zuständig sei. Die Zeit dränge, daher müsse man es so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz bekennt, bei dem Projekt seien die Dezernate 3, 6 und 4 zuständig, was der Sache geschuldet sei. Man habe dargestellt, dass Baurecht nur über 1.480 m² bestehe. Für die weitere Fläche, die angefragt war, müsse erst Baurecht geschaffen werden. Auch habe man dargestellt, dass es mehrere Wohnheimbetreiber in der Stadt gebe, die sich teil- weise auch im Umbruch, im Ausbau befänden. Zunächst wolle man eine Erhebung bei allen Be- treibern machen, um dann zu sehen, wo welche Plätze entstehen und was man dann tatsächlich benötige. Man benötige noch diesen Zwischenschritt, weil sich in den letzten Jahren relativ viel – 2 – an Bewegung in dem Bereich ergeben habe. Im Moment werde noch nicht das Baurecht geschaf- fen. Im Herbst werde man wieder auf den Gemeinderat zukommen. Es sei jetzt der Erhebungs- und Bewertungsschritt, um dann für die Stadt diese Wohnheimplätze in der Gesamthöhe einzu- beziehen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) bietet an, damit wieder in den Hauptausschuss zu gehen. Es müsse nicht unbedingt im Gemeinderat aufgerufen werden. Der Vorsitzende sagt dies zu. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er Kenntnisnahme fest. Die Vorlage sei für heute erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. September 2021