Einmalige Corona-Notfallhilfe für INKA Verlag
| Vorlage: | 2021/0778 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 22.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.06.2021 Vorlage Nr.: 2021/0778 Einmalige Corona-Notfallhilfe für INKA Verlag Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 33 x Der Gemeinderat möge beschließen: Zur Abfederung der Corona-bedingten existenziellen Notlage des INKA Verlags stellt die Verwaltung 50.000 Euro einmalig und außerplanmäßig (nicht aus dem Kultur-Notfallfonds) bereit, um die drohende Insolvenz zu verhindern. Die Verwaltung wird gebeten eine Finanzierungsmöglichkeit, z.B. durch Umschichtung aus dem Kultur- Notfallfonds, aufzuzeigen. Begründung: Mit seinen Kulturmagazinen leistet der INKA Verlag einen unverzichtbaren, unterstützenden Beitrag für die Karlsruher Kulturlandschaft. Durch die Berichterstattung werden Publikum und Veranstaltungen zusammengebracht. Die INKA-Veröffentlichungen leisten einen wesentlichen Beitrag insbesondere zur Bewerbung von Veranstaltungen der freien Kunst- und Kulturszene. Kulturjournalismus gehört untrennbar zur kulturellen Arbeit. Auch in der Südpfalz, im gesamten württembergischen Raum und bis an den Bodensee werden Interessierte auf das Kulturangebot in Karlsruhe aufmerksam gemacht. Die Magazine tragen so zur überregionalen Wahrnehmung einer „besuchenswerten“ Stadt Karlsruhe bei. Neben Kulturveranstalter*innen und Kulturschaffenden profitiert der lokale und kreative Einzelhandel durch Publikationen wie den INKA Cityguide Einzelhelden. INKA leistet damit auch einen Beitrag für einen lebendigen Einzelhandelsstandort. Durch Corona sind nicht nur geförderte Einrichtungen, sondern auch die kleinen Kulturmagazine in eine existenzbedrohende finanzielle Schieflage geraten. Ausgefallene Veranstaltungen führten zum Verzicht von Werbung und damit dem Standbein der Einnahmen des INKA-Verlags. Auch das Engagement des Teams von INKA (u.a. die Halbierung der Mietkosten durch Umzug und die Reduzierung der Druckkosten um knapp die Hälfte der Kosten), konnten dies nicht auffangen. Andere Möglichkeiten wie Corona-Hilfen des Bundes sind ausgeschöpft. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des INKA-Verlags für die Karlsruher Kulturlandschaft ist eine Insolvenz unbedingt zu verhindern und die INKA als Baustein für eine vielfältige Presselandschaft zu erhalten. Die Corona-Krise soll keine schmerzhaften Lücken in unser Stadtgesellschaft hinterlassen. Auch hier muss gelten: Keine kulturelle Einrichtung darf verloren gehen. – 2 – Die konkreten Zahlen liegen den Gemeinderatsfraktionen sowie dem Kulturamt detailliert vor. Unterzeichnet von: Mathilde Göttel Lukas Bimmerle Karin Binder Michael Haug Lüppo Cramer
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Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0778 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kultur Einmalige Corona-Nothilfe für INKA Verlag Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 28.09.2021 33 x Kurzfassung Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 21. Juli 2020 beschlossen, Haushaltsmittel für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung Corona bedingter finanzieller Notlagen bereitzustellen. Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen in Karlsruhe, die bereits bisher für ihre kulturelle Arbeit in Karlsruhe aus Kulturfördermitteln der Stadt Karlsruhe regelmäßig gefördert werden. Auf ausdrücklichen Wunsch vonseiten der Fraktionen sollen aber auch kulturelle Einrichtungen in Karlsruhe antragsberechtigt sein, die vor Ort kulturelle, für die Kulturstadt Karlsruhe bedeutsame Angebote machen, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind, die bisher jedoch noch keine regelmäßige Förderung von der Stadt Karlsruhe erhalten haben. Der INKA Verlag ist mit seinen Print- und online-Produkten ein bedeutsamer Faktor für Kultur, Einzelhandel, Gastronomie und Stadtleben in Karlsruhe wie in der Region. Es handelt sich um einen kulturnahen gewerblichen Betrieb, nicht jedoch um eine kulturelle Einrichtung im Sinne des Kultur-Notfallfonds der Stadt. Bei aller Wertschätzung für die wichtige Arbeit des Verlags für die Karlsruher Kulturlandschaft kann eine städtische Corona-Hilfe – auch mit Blick auf die journalistische Unabhängigkeit des Verlages – nicht gewährt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der INKA-Verlag ist durch die Corona-Pandemie erkennbar in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Der Inhaber des Verlags hat gegenüber der Verwaltung wie auch gegenüber den Fraktionen mehrfach auf diese Situation hingewiesen. Der Verlag hat verschiedene Maßnahmen zur Kostensenkung ergriffen, unter anderem eine Verlagerung und Verkleinerung der Geschäftsräume. Die Bemühungen um die Einwerbung von Corona-Hilfen des Bundes wie des Landes blieben nach Informationen des Verlages erfolglos. Die wirtschaftliche Situation des Verlages wie der konkrete Überbrückungsbedarf wurden bisher seitens der Stadt nicht geprüft; von einer prekären Situation ist jedoch auszugehen. Die Voraussetzungen für eine Corona-Nothilfe liegen nach den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe zur Gewährung einer Fehlbetragsausgleichs für Karlsruher Kultureinrichtungen zur Abmilderung coronabedingter finanzieller Notlagen“ nicht vor.
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Hinweis zu TOP 33 Der Antrag wurde für erledigt erklärt und kam nicht zur Bera- tung.