Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen
| Vorlage: | 2021/0777/5 |
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| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 27.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0777/5 Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 9 x 1. Erweiterung des Maßnahmenbündels „Soziale und zielgerichtete Förderung“ um die Maßnahme „Ausweitung des Wohnraumangebots für Menschen mit Behinderungen/ Kooperation mit entsprechenden Akteur*innen“. Sachverhalt/ Begründung Mit diesem Antrag nimmt die GRÜNE Fraktion einen Wunsch aus dem Beirat der Menschen mit Behinderungen auf. Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist ein Menschenrecht, festgeschrieben im Artikel 11 des Sozialpakts der Vereinten Nationen. Für viele Menschen in Karlsruhe ist es schwer, eine Wohnung zu finden; erst recht in geeigneter Größe und Ausstattung. Besonders trifft dies Menschen in besonderen Lebenslagen, wie etwa Menschen mit Behinderungen. Fehlt eine geeignete Unterkunft, sind auch viele andere Menschenrechte bedroht, wie etwa das Recht auf Gesundheit und Leben und das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Politik muss daher mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern und dafür Sorge tragen, dass die Betroffenen diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnungen erhalten. Unterzeichnet von: Michael Borner Aljoscha Löffler Verena Anlauf
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0777/5 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 9 x Kurzfassung Im Maßnahmenbündel „Nachhaltigkeit“ ist unter Punkt 2 die Förderung von barrierefreiem Wohnraum sowohl für die Zielgruppe der älteren Menschen als auch für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der genannten Zielgruppen soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Daneben wird im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ unter Punkt 13 die Maßnahme „Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen“ neu aufgenommen. Hierdurch wird gesichert, dass bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms eine explizite Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfolgt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Erweiterung des Maßnahmenbündels „Soziale und zielgerichtete Förderung“ um die Maßnahme „Ausweitung des Wohnraumangebots für Menschen mit Behinderungen / Kooperation mit entsprechenden Akteur*innen“. Im Maßnahmenbündel „Nachhaltigkeit“ ist unter Punkt 2 die Förderung von barrierefreiem Wohnraum sowohl für die Zielgruppe der älteren Menschen als auch für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der genannten Zielgruppen soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen. So wird die Stadt prüfen, inwieweit eine komplementäre kommunale finanzielle Förderung im Rahmen des Programms „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ erfolgen kann. Zusätzlich prüft die Stadt eine verbindliche Quote zur Erstellung von barrierearmem bzw. barrierefreiem Wohnraum bei der Schaffung höherwertigen Baurechts, die Berücksichtigung der Belange von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des „Grundstücksvergabekonzepts Wohnen“ sowie Vereinbarungen mit der Volkswohnung im Bereich des barrierearmen bzw. barrierefreien Bauens. Daneben wird im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ unter Punkt 13 die Maßnahme „Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen“ neu aufgenommen. Hierdurch wird gesichert, dass bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms eine explizite Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfolgt. Im Maßnahmenbündel „Nachhaltigkeit“ ist unter Punkt 2 die Förderung von barrierefreiem Wohnraum sowohl für die Zielgruppe der älteren Menschen als auch für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der genannten Zielgruppen soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Daneben wird im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ unter Punkt 13 die Maßnahme „Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen“ neu aufgenommen. Hierdurch wird gesichert, dass bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms eine explizite Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfolgt.