Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen: KAI auf den Außenbereich ausweiten

Vorlage: 2021/0777/4
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 9.4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 27.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0777/4 Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen: KAI auf den Außenbereich ausweiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 9.4 x Die Regelungen von KAI (Karlsruher Innenentwicklungskonzept) sollen – insbesondere was den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen betrifft - künftig auch im Außenbereich äquivalent zu den Innenbereichen angewendet werden. Dies soll generell bei neuen Bebauungsplänen gelten und nicht nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Begründung: Bisher wird das Karlsruher Innenentwicklungskonzept mit seinen Vorgaben zu Sozialem Wohnraum im sogenannten Außenbereich nur auf Vorhabenbezogene Bebauungspläne angewandt. Ein großer Teil der in der Planung befindlichen neuen Baugebiete liegt allerdings im Außenbereich, hier sind etwa der Obere Säuterich oder Neureut Zentrum III zu nennen. Bisher fallen alle diese in Aufstellung begriffenen Bebauungspläne durch das Raster des KAI, da es sich nicht um vorhabenbezogene Bebauungspläne handelt. Angesichts des Volumens der dort neu entstehenden Wohnungen, ist dieser fehlende Beitrag zur Schaffung von dringend benötigten Sozialem Wohnraum nicht hinnehmbar. Bei einer Weiterentwicklung von KAI, wie im Stadtentwicklungskonzept angestrebt, ist darum auch eine Ausweitung auf den Außenbereich vorzunehmen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • STN Stadtentwicklungsstrategie 2035 - Wohnen und Bauen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die LINKE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0777/4 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen – KAI auf den Außenbereich ausweiten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 9 x Kurzfassung Im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ ist unter Punkt 7 die Maßnahme „Evaluierung Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)“ vorgesehen. Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Evaluierung zusätzlich zu den bisher genannten Prüfaufträgen eine Erhöhung der Bereitstellungsquote von gefördertem Wohnraum sowie die Anwendung in Außenbereichen prüfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Reglungen von KAI (Karlsruher Innenentwicklungskonzept) sollen – insbesondere was den Bau von öffentlich geförderten Wohnungen betrifft – künftig auch im Außenbereich äquivalent zu den Innenbereichen angewendet werden. Dies soll generell bei neuen Bebauungsplänen gelten und nicht nur bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen. Im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ ist unter Punkt 7 die Maßnahme „Evaluierung Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)“ vorgesehen. Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Evaluierung zusätzlich zu den bisher genannten Prüfaufträgen eine Erhöhung der Bereitstellungsquote von gefördertem Wohnraum sowie die Anwendung in Außenbereichen prüfen. Jedoch stehen durch den Grundsatzbeschluss "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" lediglich zwei größere Baugebiete – "Oberer Säuterich" und "Neureut Zentrum III" – auf der städtebaulichen Entwicklungsagenda im Außenbereich. Aufgrund der in Karlsruhe vorherrschenden kleingliedrigen Eigentumsstruktur müssten alle Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundzustimmung zum KAI unterzeichnet haben, damit ein Bebauungsplanverfahren begonnen werden kann. Da in Karlsruhe alternative Planungsgebiete fehlen, werden die Auswirkungen einer Ausweitung auf den Außenbereich zu prüfen sein. Beschluss (intern): I. Im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ ist unter Punkt 7 die Maßnahme „Evaluierung Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI)“ vorgesehen. Die Verwaltung wird im Rahmen dieser Evaluierung zusätzlich zu den bisher genannten Prüfaufträgen eine Erhöhung der Bereitstellungsquote von gefördertem Wohnraum sowie die Anwendung in Außenbereichen prüfen. II. Auf die Tagesordnung der GR-Sitzung am 27.07.2021 III. Kontierungsobjekt: IV. z. d. A. (STE) Dez. 1 Dez. 2 Dez. 6 LA AfSta Sachbearbeitung Andrea Hammer Telefon: R 1220