Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen
| Vorlage: | 2021/0777/3 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 26.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0777/3 Stadtentwicklungsstrategie 2035 – Wohnen und Bauen: Menschen mit Behinderung berücksichtigen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 9 x Die Verwaltung ergänzt die Nachfragegruppen mit spezifischen Problemstellungen um die Menschen mit Behinderung. Begründung Der Stadtentwicklungsplan 2035 berücksichtigt bei den Nachfragegruppen mit spezifischen Problemstellungen Menschen mit Behinderungen nicht. Gerade im Blick auf das Wohnen und Bauen mit Barrierefreiheit muss hier Abhilfe geschaffen werden. Unsere Fraktion begrüßt ausdrücklich die Aufnahme der Förderung von barrierefreiem Wohnraum im Maßnahmenpaket „Nachhaltigkeit“. Unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FWIFÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0777/3 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Menschen mit Behinderung berücksichtigen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 9 x Kurzfassung Im Maßnahmenbündel „Nachhaltigkeit“ ist unter Punkt 2 die Förderung von barrierefreiem Wohnraum sowohl für die Zielgruppe der älteren Menschen als auch für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der genannten Zielgruppen soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Daneben wird im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ unter Punkt 13 die Maßnahme „Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen“ neu aufgenommen. Hierdurch wird gesichert, dass bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms eine explizite Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfolgt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Verwaltung ergänzt die Nachfragegruppen mit spezifischen Problemstellungen um die Menschen mit Behinderung. Im Maßnahmenbündel „Nachhaltigkeit“ ist unter Punkt 2 die Förderung von barrierefreiem Wohnraum sowohl für die Zielgruppe der älteren Menschen als auch für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der genannten Zielgruppen soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen. So wird die Stadt prüfen, inwieweit eine komplementäre kommunale finanzielle Förderung im Rahmen des Programms „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit“ erfolgen kann. Zusätzlich prüft die Stadt eine verbindliche Quote zur Erstellung von barrierearmem bzw. barrierefreiem Wohnraum bei der Schaffung höherwertigen Baurechts, die Berücksichtigung der Belange von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des „Grundstücksvergabekonzepts Wohnen“ sowie Vereinbarungen mit der Volkswohnung im Bereich des barrierearmen bzw. barrierefreien Bauens. Daneben wird im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ unter Punkt 13 die Maßnahme „Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen“ neu aufgenommen. Hierdurch wird gesichert, dass bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms eine explizite Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfolgt. Im Maßnahmenbündel „Nachhaltigkeit“ ist unter Punkt 2 die Förderung von barrierefreiem Wohnraum sowohl für die Zielgruppe der älteren Menschen als auch für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der genannten Zielgruppen soll auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Daneben wird im Maßnahmenbündel „Soziale und zielgruppenorientierte Förderung“ unter Punkt 13 die Maßnahme „Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen“ neu aufgenommen. Hierdurch wird gesichert, dass bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms eine explizite Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erfolgt.