Klimaanpassungsstrategie 2021: Hitzeplan für Karlsruhe voranbringen
| Vorlage: | 2021/0770/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 23.07.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0770/2 Klimaanpassungsstrategie 2021: Hitzeplan für Karlsruhe voranbringen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 13.2 x Zum Handlungsfeld 5.2 „Handlungsfeld Gesundheit“, zu den Punkten GE-1: „Ausbau der Hitzewarnsysteme, breitere Bevölkerungsansprache“, GE-3 „Hitzebewältigung: Bedarfserhebung, Angebotsabfrage und Vernetzung mit Multiplikatoren (vorher: Akteursnetzwerk Hitze und Gesundheit“, GE-4: “Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (vorher: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (Schwerpunkt Schulen))“ und GE-8: „Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplan“: Die Verwaltung richtet einen regelmäßigen Verwaltungsstab ähnlich dem Verwaltungsstab zur Corona Pandemie ein, der in der Form eines regelmäßigen Arbeitstreffens mehrerer Dienststellen und Akteure Maßnahmen für einen Hitzeplan ausarbeitet. Begründung Im September 2018 beantragte die SPD die Konzeption eines Hitzeplans für Karlsruhe. Nach einer Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie dem Sozialausschuss im Jahr 2019, sowie der Beantragung einer zweijährigen Förderung einer Projektstelle, steht ein konkreter Hitzeplan 2021 weiterhin aus bzw. findet sich weiterhin unter den geplanten Maßnahmen des Klimaaktionsplans. Die Flut- Katastrophe in mehreren Bundesländern ist aus Sicht unserer Fraktion ein deutliches Signal im Blick auf extreme Wetterphänomene, wie Hochwasser und Hitzestress zu handeln. Um Maßnahmen in einen Hitzeplan auch ohne die Projektstelle nun mit nötigem Nachdruck zusammenzuführen, schlagen wir einen Verwaltungsstab zur Erstellung bzw. zur Konzeption eines Hitze- oder Notfallplans vor. Unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR -Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0770/2 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Hitzeplan für Karlsruhe voranbringen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 13.2 x Kurzfassung Die Einrichtung eines regelmäßigen Verwaltungsstabs wird von der Verwaltung nicht als geeignetes Instrument zur Ausarbeitung eines Hitzeaktionsplans angesehen, weil die Konzeption eines solchen weit über die kurzfristige Reaktion auf eine Krisensituation hinausgeht. Dies erfordert die übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit vielen weiteren Akteuren. Die Einberufung des Verwaltungsstabes kann jedoch Teil des Hitzeaktionsplans als Reaktion bei besonderen Lagen sein. Für die konzeptionelle Arbeit ist eine eigene Personalstelle erforderlich, die mit unterschiedlichen Akteuren die Elemente eines Hitzeaktionsplans konzipiert. Dies ist neben den bestehenden Aufgaben innerhalb der Verwaltung nicht leistbar und ein Verwaltungsstab bringt bei dieser Aufgabenstellung keine personelle Entlastung. Aus den genannten Gründen wird eine zweijährige Projektstelle für erforderlich angesehen. Zur Co- Finanzierung über Drittmittel wurden bereits Projektanträge durch den Umwelt- und Arbeitsschutz beim Bund gestellt, von denen sich einer derzeit noch in der Prüfung befindet. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die in der Klimaanpassungsstrategie vorgesehene Maßnahme GE-8: „Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans“ hat zum Ziel, einen eigenständigen, strukturierten Karlsruher Hitzeaktionsplan, über die bisherige allgemeine Öffentlichkeitsarbeit bei Hitzeperioden hinaus, zu etablieren. Das beinhaltet ein breites Maßnahmenspektrum zur kurzfristigen Reaktion auf Hitzeereignisse und umfasst unter anderem die Information und Beratung der Bevölkerung, die Betreuung vulnerabler Gruppen, Trinkwasserangebote, die Bereitstellung kühler Räume sowie den Einsatz und Aufbau von Warnsystemen. Dies erfordert die übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung und mit vielen weiteren Akteuren. Die Einberufung des Verwaltungsstabes kann jedoch Teil des Hitzeaktionsplans als Reaktion bei besonderen Lagen sein. Den Verwaltungsstab allein sieht die Verwaltung allerdings nicht als geeignetes Instrument zur Ausarbeitung eines Hitzeaktionsplans. Der Charakter eines Hitzeaktionsplans ist umfassender als die kurzfristige Reaktion auf Extremereignisse. Für die konzeptionelle Arbeit ist daher eine eigene Personalstelle erforderlich, die mit den unterschiedlichen Akteuren die unterschiedlichen Elemente eines Hitzeaktionsplans konzipiert. Dies ist neben den bestehenden Aufgaben innerhalb der Verwaltung nicht leistbar und ein Verwaltungsstab bringt bei dieser Aufgabenstellung keine personelle Entlastung. Aus den genannten Gründen wird eine zweijährige Projektstelle als erforderlich angesehen. Daher konnte mit der Konzeption eines Hitzeaktionsplans bisher noch nicht begonnen werden. Zur Co-Finanzierung über Drittmittel wurden bereits Projektanträge durch den Umwelt- und Arbeitsschutz beim Bund gestellt, von denen sich einer derzeit noch in der Prüfung befindet.