Klimaanpassungsstrategie 2021: Strategieentwicklung: Klimaanpassung und Katastrophenschutz

Vorlage: 2021/0770/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 23.07.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.07.2021

    TOP: 13.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.07.2021 Vorlage Nr.: 2021/0770/1 Klimaanpassungsstrategie 2021: Strategieentwicklung: Klimaanpassung und Katastrophenschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 13.1 x Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie die Katastrophenvorsorge der Stadt Karlsruhe auf extreme Wetterereignisse vorbereitet ist und welche Sofortmaßnahmen im Fall von Überflutungen von Stadtgebieten ergriffen werden. Zudem ermittelt die Stadtverwaltung, welchem Gefahrenrisiko insbesondere die Bebauung in Hanglage – beispielsweise in den Bergdörfern – mit Blick auf Starkregenereignisse und Hangabrutschungen ausgesetzt ist, und legt über all diese Informationen zeitnah einen Bericht vor. 2. Bei der Fortschreibung der „Klimaanpassungsstrategie 2021“ entwickelt die Stadtverwaltung konkrete Maßnahmenbündel, die sich an den aktuellsten Erkenntnissen aus der Flutkatastrophe vom Juli 2021 orientieren. 3. Um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung zu mildern, initiiert die Stadtverwaltung eine öffentliche Veranstaltung und stellt darin die aktuellsten Maßnahmen der Karlsruher Katastrophenvorsorge vor. Sachverhalt/Begründung Im Sommer 2021 sind die Auswirkungen der weltweiten und durch den Menschen herbeigeführten Klimakrise insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durch Überflutungen und zahlreiche Todesfälle zutage getreten. Die CDU-Gemeinderatsfraktion unterstützt das „Klimaschutzkonzept 2030“ der Stadt Karlsruhe und setzt sich für das Ziel „Klimaneutralität bis 2050“ ein. Nicht verleugnen lässt sich jedoch, dass der städtische Anteil an globalen Klimaschutzmaßnahmen marginal ist. Weiterhin gilt laut Aussagen von renommierten Klimaforschern wie Mojib Latif, dass sich die Klimakrise trotz der weltweiten Bemühungen zum Schutz des Klimas in absehbarer Zeit nicht beenden oder umkehren lässt. Vielmehr werden wir uns damit abfinden müssen, uns an Extremwetterereignisse wie Hitze- und Dürreperioden sowie Stürme und Starkniederschläge zu gewöhnen. Insofern erachten wir es neben den Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen als wichtig, die Anpassung an die Klimakrise bestmöglich und strategiegeleitet voranzutreiben. Daher begrüßt die CDU- Gemeinderatsfraktion die Fortschreibung der „Klimaanpassungsstrategie 2021“. Im Maßnahmenpaket EW-4 geht es um die „Stadtweite Ermittlung der potenziellen Überflutungsgefährdung im Falle extremer Starkniederschläge“. Abgesehen davon, dass „Starkregenkarten (...) flächendeckend für das Stadtgebiet zur internen fachlichen Nutzung erstellt und (...) auf dem aktuellen Stand der Technik verwendet“ werden, wird lediglich auf einen Leitfaden – „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ – verwiesen. Zeit- und Kostenhorizont sind dagegen – 2 – „noch nicht abschätzbar“. Den Umfang dieses Maßnahmenpakets halten wir angesichts der Flutkatastrophe vom Juli 2021 für unzureichend. Aufgrund der Aktualität und zur Minderung von Sorgen und Ängsten in der Bevölkerung erachten wir es als unverzichtbar, dass die Stadtverwaltung die neuesten Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe vom Juli 2021 in die weitere Planung der fortzuschreibenden „Klimaanpassungsstrategie 2021“ einbezieht und öffentlichkeitswirksam, das heißt in einer offenen Bürgerveranstaltung, präsentiert. Zudem fordern wir, dass die Anstrengungen im Bereich des Starkregenrisikomanagements signifikant erhöht und die Koordination des Katastrophenvorsorge noch stärker institutionalisiert werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Sven Maier Stadtrat Thorsten Ehlgötz

  • STN CDU Strategieentwicklung_Klimaanpassung und Katastrophenschutz_final
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0770/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Klimaanpassungsstrategie 2021: Strategieentwicklung: Klimaanpassung und Katastrophenschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 27.07.2021 13.1 x Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe ist im Stadtgebiet für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und den Hochwasserschutz zuständig. Zur Bewältigung von Krisen und außergewöhnlichen Einsatzlagen hält die Stadt Karlsruhe eine leistungsfähige Stabsstruktur nach dem Modell des Landes vor. Es gibt einen Führungsstab für die technische Einsatzleitung und einen Verwaltungsstab für die administrativen Angelegenheiten. Für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Höhenstadtteile verfügt die Stadt bereits über Starkregengefahrenkarten für interne fachliche Planungszwecke. Auf Basis der Starkregengefahrenkarten wurden und werden vielfältige Maßnahmen in Angriff genommen. Die offenen Rückhaltebecken in den Höhenstadtteilen sind wesentlicher Bestandteil der Vorsorge. Die planrechtlichen Verfahren sind allerdings komplex und zeitaufwändig. Ergänzend dazu ist es erforderlich, dass die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben. Das Tiefbauamt berät hier im Rahmen der Entwässerungsgesuche und auch individuell im Einzelfall. Eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der aktuellsten Maßnahmen der Karlsruher Katastrophenvorsorge wird von der Verwaltung zugesagt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie die Katastrophenvorsorge der Stadt Karlsruhe auf extreme Wetterereignisse vorbereitet ist und welche Sofortmaßnahmen im Fall von Überflutungen von Stadtgebieten ergriffen werden. Zudem ermittelt die Stadtverwaltung, welchem Gefahrenrisiko insbesondere die Bebauung in Hanglage – beispielsweise in den Bergdörfern – mit Blick auf Starkregenereignisse und Hangabrutschungen ausgesetzt ist und legt über all diese Informationen zeitnah einen Bericht vor. Die Stadt Karlsruhe ist im Stadtgebiet für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und den Hochwasserschutz zuständig. Zur Bewältigung von Krisen und außergewöhnlichen Einsatzlagen hält die Stadt Karlsruhe eine leistungsfähige Stabsstruktur nach dem Modell des Landes vor. Es gibt einen Führungsstab für die technische Einsatzleitung und einen Verwaltungsstab für die administrativen Angelegenheiten. Während der Corona-Pandemie und einigen weiteren Lagen hat sich dies bereits bewährt. Ziel ist, es schnelle und qualifizierte Entscheidungen herbeizuführen, um ein effektives Handeln zur Gefahrenabwehr sicher zu stellen. Durch diverse Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, welche in Karlsruhe stationiert sind, aber auch durch die kommunal beschafften Fahrzeuge, steht der Stadt eine breite Palette möglicher Einsatzmittel zur Verfügung. Unter anderem ist das Hochleistungspumpensystem „HFS“ bei einer Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr stationiert. Darüber hinaus können verschiedene Fachdienste des Katastrophenschutzes nach der Verwaltungsvorschrift Katschutzdienst von benachbarten Kreisen angefordert werden. Wie die aktuelle Lage in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zeigt, besteht mit gewisser Vorlaufzeit auch die Möglichkeit, große Kontingente aus anderen Bereichen der Bundesrepublik für Katastrophenlagen heranzuführen und einzusetzen. In Baden-Württemberg besteht außerdem mit der Mobilen Führungsunterstützung „MoFüst“ die Möglichkeit, koordiniert Führungseinheiten anderer Berufsfeuerwehren anzufordern oder auch benachbarte Kommunen und Kreise in der operativen Führung zu unterstützen. Für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Höhenstadtteile verfügt die Stadt bereits über Starkregengefahrenkarten für interne Planungszwecke. In Abhängigkeit der jeweiligen topografischen und hydrologischen Verhältnisse ist dargestellt, wohin das Wasser bei unterschiedlichen Regenszenarien fließt und wo mögliche Gefahrenpunkte vorhanden sind. Die Maßnahme "EW-4: Stadtweite Ermittlung der potenziellen Überflutungsgefährdung im Falle extremer Starkniederschläge" ist auch Teil der Klimaanpassungsstrategie im Handlungsfeld Stadtentwässerung. Auf Basis der internen Starkregengefahrenkarten wurden und werden vielfältige Maßnahmen in Angriff genommen. So wurden in den Höhenstadtteilen an den Übergängen der Außengebiete (aus Feld, Flur, Wald) in die Siedlungsgebiete die Gefälleverhältnisse der Straßen angepasst, zahlreiche sogenannte Geröllfänge und Einläufe installiert, um das Wasser aus den Außengebieten aufzunehmen und sicher abzuleiten. Von dort wird das Wasser in das nächstgelegene Rückhaltebecken, die Kanalisation oder Gewässer geleitet. Die offenen Rückhaltebecken in den Höhenstadtteilen sind wesentlicher Bestandteil der Vorsorge und haben auch bei den Wetterereignissen in den letzten Wochen als Zwischenspeicher bei stärkeren Regenereignissen gedient. Die planrechtlichen Verfahren sind allerdings komplex und zeitaufwändig. Aufgrund der Belange des Natur- und Bodenschutzes, der Naturschutzverbände, von Anwohnenden, aber auch des – 3 – Planungsrechts bedürfen diese Verfahren oftmals eines zeitintensiven Abstimmungsbedarfs bzw. sind unter Umständen technisch nicht umsetzbar. Problematisch ist dabei nicht nur die Erstherstellung, sondern auch die Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen hinsichtlich der Entnahme der eingeschwemmten Bodenmaterialien aufgrund von Deponievorschriften und Bodenschutzrichtlinien. Hochwasserschutzmaßnahmen stehen daher oftmals im Konflikt zum Natur- und Bodenschutzrecht. Überflutungsschutzmaßnahmen von öffentlicher Seite können nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es daher erforderlich, dass auch die Grundstückseigentümer/innen eigenverantwortlich Objektschutz betreiben. Das Tiefbauamt berät hier im Rahmen der Entwässerungsgesuche und auch individuell im Einzelfall. 2. Bei der Fortschreibung der „Klimaanpassungsstrategie 2021“ entwickelt die Stadtverwaltung konkrete Maßnahmenbündel, die sich an den aktuellsten Erkenntnissen aus der Flutkatastrophe vom Juli 2021 orientieren. In der fortgeschriebenen Klimaanpassungsstrategie enthalten drei Handlungsfelder Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zwar die Handlungsfelder Oberflächengewässer, Stadtentwässerung und Bevölkerungsschutz. Dies beinhaltet unter anderem Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern und Flutinformation und -warnung (Handlungsfeld Oberflächengewässer) sowie den Starkregen- und Überflutungsschutz bei Bebauungsplänen, im öffentlichen Raum und beim Straßenumbau sowie durch Rückhalteeinrichtungen (Handlungsfeld Stadtentwässerung). Sehr extreme Regen, wie aktuell beobachtet, liegen weit über den bisherigen Bemessungsannahmen. Für diese Ereignisse ist ein technischer Schutz nicht darstellbar. Eigen- und Objektschutzmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger sind hier besonders angezeigt, wofür zwei Maßnahmen vorgesehen sind (EW-7: Verstärkte Sensibilisierung und Beratung von Eigentümern und Bauherren zum Objektschutz bei Starkregen, BS-2: Verstärkte Information der Bevölkerung über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen). Die Berücksichtigung des Klimawandels bei Schadensszenarien von Katastrophenschutzübungen (Maßnahme BS-1) ist im Handlungsfeld Bevölkerungsschutz eine weitere Maßnahme. Hier werden bereits regelmäßig Szenarien durch Extremwetterereignisse beübt und die Auswirkungen des Klimawandels bestmöglich antizipiert. Die meisten dieser Aufgaben sind in den vergangenen Jahren zu Daueraufgaben geworden und werden auch in Zukunft, unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, weitergeführt. Entsprechend wird die Stadtverwaltung die Erkenntnisse aus der aktuellen Flutkatastrophe mit der unteren Katastrophenbehörde auswerten und bei der Umsetzung der bereits laufenden und vorgesehenen Maßnahmen berücksichtigen. 3. Um Sorgen und Ängste in der Bevölkerung zu mildern, initiiert die Stadtverwaltung eine öffentliche Veranstaltung und stellt darin die aktuellsten Maßnahmen der Karlsruher Katastrophenvorsorge vor. Eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der aktuellsten Maßnahmen der Karlsruher Katastrophenvorsorge wird von der Verwaltung zugesagt. )