Klimaanpassungsstrategie 2021 - Monitoringbericht und 1. Fortschreibung
| Vorlage: | 2021/0770 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hagsfeld, Innenstadt-Ost, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weststadt, Wolfartsweier |
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Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Klimaanpassungs- strategie 2021 Monitoringbericht und 1. Fortschreibung Teil 1: Klimaentwicklung und Folgen des Klimawandels 2 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Impressum Herausgeber, Redaktion Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Beteiligte Dienststellen, städtische Gesellschaften und Institutionen An der Fortschreibung hat eine Vielzahl von Dienststellen, städtischen Gesellschaften sowie externen Institutionen unter der Koordination des Umwelt- und Arbeitsschutzes mitgewirkt: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Branddirektion Forstamt Friedhofs- und Bestattungsamt Gartenbauamt KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen Liegenschaftsamt Ordnungs- und Bürgeramt Presse- und Informationsamt Sozial- und Jugendbehörde Städtisches Klinikum Stadtplanungsamt Schul- und Sportamt Stadtwerke Karlsruhe Tiefbauamt Verkehrsbetriebe Karlsruhe Volkswohnung externe Institutionen: Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt Lacunosa Wetterberatung (Klimatologische Einordnung der Jahre 2013 bis Mitte 2020, Kapitel 2 Langfassung) Süddeutsches Klimabüro am Karlsruher Institut für Technologie (Zukunftsprojektionen, Kapitel 2 Langfassung) Titelbild Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Hackenbruch) Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand April 2021 Umwelt- und Arbeitsschutz | 3 Inhalt Vorwort .......................................................................................................................................................................... 5 1. Anpassung an den Klimawandel ............................................................................................................................ 6 2. Klimaanpassungsstrategie 2021 – Rahmenbedingungen, Erarbeitungsprozess, Entwicklungspotentiale ........... 7 Schwerpunkte und Ziele ......................................................................................................................................... 7 Rahmenbedingungen ............................................................................................................................................. 7 Synergien und Zielkonflikte ................................................................................................................................... 9 Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie 2021 .................................................................................................. 9 Beteiligungsprozess ............................................................................................................................................... 9 Ergebnisse aus der Beteiligung ............................................................................................................................ 10 Grundlagen für die Anpassung an den Klimawandel in Karlsruhe ...................................................................... 12 Monitoring und Evaluation der Maßnahmenumsetzung, Quantifizierung der Wirkung von Maßnahmen, Kosten-Nutzen-Bewertung ................................................................................................................................... 13 Entwicklungspotentiale ........................................................................................................................................ 14 3. Das Karlsruher Klima und Indikatoren zur Klimaentwicklung ............................................................................. 16 3.1 Klimaentwicklung in Karlsruhe seit 1876 ...................................................................................................... 16 Temperatur .......................................................................................................................................................................... 17 Niederschlag ........................................................................................................................................................................ 18 3.2 Klimatologische Einordnung der Jahre 2013 bis Mitte 2020 ........................................................................ 19 Temperatur .......................................................................................................................................................................... 19 Niederschlag ........................................................................................................................................................................ 21 Sonnenschein ....................................................................................................................................................................... 23 3.3 Stadtklima in Karlsruhe .................................................................................................................................. 25 3.4 Zukunftsprojektionen ..................................................................................................................................... 28 4. Indikatoren zu den Folgen des Klimawandels und zur Anpassung in Karlsruhe ................................................. 32 4.1 Indikatoren, die die Auswirkungen von Klimaänderungen beschreiben („Impact-Indikatoren“) ................ 32 Subjektiv empfundene Hitzebelastung (Handlungsfeld Gesundheit) ....................................................................................... 32 Flächen mit Vorkommen der Ambrosie und Meldungen aus der Bevölkerung (Handlungsfeld Gesundheit) .............................. 34 Tigermückenfunde im Rahmen der Tigermückenbekämpfung (Handlungsfeld Gesundheit) ..................................................... 35 Schadensbedingte Holzmengen (Handlungsfeld Wald) .......................................................................................................... 35 Grundwasserstand (Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung) ............................................... 36 Trinkwasserabgabe in Abhängigkeit von der Temperatur (Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung) ........................................................................................................................................................ 36 4.2 Anpassungsindikatoren („Response-Indikatoren“) ....................................................................................... 37 Index „Kommunale Klimaanpassung“ ................................................................................................................................... 37 Umsetzungsstand der Maßnahmen ....................................................................................................................................... 38 Zukünftig vorgesehene Ausgestaltung der Maßnahmen ........................................................................................................ 39 Presseanfragen (Handlungsfeld Übergreifendes) .................................................................................................................... 40 Tage mit Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (Handlungsfeld Gesundheit) ........................................................... 40 Temperaturmonitoring Gebäude (Handlungsfeld Gebäude) ................................................................................................... 41 4 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Festsetzungen zur Grünordnung in Bebauungsplänen (Handlungsfeld Stadtgrün) ................................................................... 42 Grünflächen (Handlungsfeld Stadtgrün) ................................................................................................................................ 43 Stadtbäume und Baumpatenschaften (Handlungsfeld Stadtgrün) ........................................................................................... 43 Straßenbahnstrecken mit Rasengleis (Handlungsfeld Verkehr) ............................................................................................... 43 Umwelt- und Arbeitsschutz | 5 Vorwort Klimawandel in Karlsruhe – welches Bild sehen Sie als Erstes vor Ihrem inneren Auge? Ich denke an Hitze in der Stadt, an ausgedorrte Grünflächen und von Trockenheit geschädigte Bäume. Gleichzeitig wünsche ich mir schattige, grüne Plätze als Zuflucht bei hohen Temperaturen, sprudelnde Brunnen und vielleicht noch ein Eis zur Abkühlung. In den letzten Jahren ist der Klimawandel auch in Karlsruhe spürbarer und sichtbarer geworden. Mehrere Jahre zählten zu den wärmsten seit dem Beginn der Temperaturmessungen in Karlsruhe. Auch einige sehr heiße Sommer haben wir erlebt, in denen an mehr als 30 Tagen die Temperaturen über 30°C kletterten. Außerdem gab es in den Jahren 2018, 2019 und 2020 außergewöhnlich wenig Regen. Erschwerend kommt hinzu, dass Bebauung und Flächenversiegelung dazu führen, dass die Innenstadt in den Abend- und Nachtstunden bis zu sieben Grad wärmer ist als das Karlsruher Umland. Auch wenn ein einzelner, besonders heißer Sommer oder ein besonders trockenes Jahr noch kein alleiniger Beweis für den Klimawandel sind, so erfahren wir doch genau die Entwicklung, die die langjährigen Klimamessungen und die Modelle der Klimaforschung vorhergesagt hatten und auch für die Zukunft erwarten lassen. Auf globaler Ebene wird das durch den Rückgang des Eises in der Arktis besonders deutlich. Inzwischen sehen wir die lokalen Auswirkungen aber auch vor unserer Haustür: Absterbende Bäume im Wald und im städtischen Grün erfordern umfassende Fällmaßnahmen und führen zu großräumigen Sperrungen von Stadtquartieren. Auch Niedrigwasserstände sowie die Erwärmung von Gewässern nehmen zu, und die Hitzewellen beeinträchtigen unser Wohlbefinden und können zur Belastung für die Gesundheit werden. Darauf müssen wir als Stadt reagieren. Karlsruhe tut dies auf zweifache Weise: Ein Handlungsbereich ist der Klimaschutz, mit dem wir die CO 2 -Emissionen senken, um zur Begrenzung der globalen Erwärmung beizutragen. Der zweite Handlungsbereich ist die Klimaanpassung, um die unabwendbaren Auswirkungen des Klimawandels heute und in Zukunft abzumildern und das Stadtklima zu verbessern. Wie begegnen wir den Folgen des Klimawandels? Wie passen wir uns an? Wie gestalten wir unsere Stadt klimaresilient? Diesen Fragen geht die Stadt Karlsruhe schon seit vielen Jahren nach. Dabei hat die Klimaanpassung, ebenso wie der Klimaschutz, für die Stadt an Bedeutung gewonnen. Die Anpassung an Klimaveränderungen ist eine Aufgabe für ganz verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung und eine Aufgabe für Jahrzehnte. Die Klimaanpassungsstrategie 2021 ist die erste Fortschreibung der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie 2013. Der Maßnahmenkatalog beschreibt und dokumentiert insgesamt 85 geplante Maßnahmen – 30 mehr als 2013. Viele Maßnahmen davon sind bereits zwischen 2013 und 2020 in Umsetzung gekommen. Ein Beispiel ist die Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima. Das heißt, mit diesen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung auf neue Herausforderungen oder Bedarfe reagiert. Weitere Maßnahmen wurden im Prozess der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie neu entwickelt und geplant, darunter die Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Bevölkerung. Besonders hervorheben möchte ich, dass von den 85 Maßnahmen bereits rund die Hälfte kontinuierlich umgesetzt wird. Diese Maßnahmen sind also bereits Teil der normalen Arbeitsabläufe geworden und haben sich damit im Handeln der Stadtverwaltung etabliert. An der Klimaanpassungsstrategie 2021 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einer Vielzahl städtischer Dienststellen und Gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter von externen Institutionen mitgewirkt. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihre Arbeit. Sie trägt dazu bei, dass sich Karlsruhe auf die Herausforderungen des Klimawandels einstellt und auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet. Bettina Lisbach Bürgermeisterin 6 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 1. Anpassung an den Klimawandel Der Anpassung an den Klimawandel liegen Strategien und Entscheidungsprozesse auf ganz unterschiedlichen Ebenen – international, national, regional lokal und persönlich – zugrunde. Kommunen haben für die Klimaanpassung eine Schlüsselrolle inne, denn sie übersetzen übergeordnete Anpassungsstrategien in konkrete lokale Maßnahmen. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Union bereits 2009 ein Weißbuch mit dem Titel „Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen“ mit ersten strategischen Ansätzen veröffentlicht. Die „EU- Strategie zur Anpassung an den Klimawandel“ aus dem Jahr 2013 verfolgt die Ziele, die EU-Mitgliedsstaaten zu fördern, eigene Anpassungsstrategien zu entwickeln, in Feldern der EU-Politik, beispielsweise im Agrarsektor, konkrete Maßnahmen zu unterstützen, und eine fundierte Wissensgrundlage für Entscheidungen zu bieten. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Internet-Plattform „CLIMATE-ADAPT“ 1 . Sie bietet auch für Städte unter anderem Leitfäden zur Erstellung von Klimaanpassungsstrategien, Informationen zu umgesetzten Anpassungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern, Regionen, Städten und Wirtschaftszweigen sowie für jedes Land der EU einen Überblick zu den nationalen Aktivitäten im Bereich der Klimaanpassung. EU- Förderprogramme für Anpassungsmaßnahmen in Städten sind beispielsweise LIFE, INTERREG, URBACT und die Urban Innovative Actions Initiative. In Deutschland hat die Bundesregierung 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen, die, ergänzt durch Fortschrittsberichte, die Folgen des Klimawandels in 15 Bereichen beleuchtet. Sie gibt den nationalen Rahmen für eine mittelfristige Anpassung an den Klimawandel vor und verankert so das Politikfeld Klimaanpassung in Deutschland. Zwei Monitoring-Berichte aus den Jahren 2015 und 2019 dokumentieren zum einen die Klimaentwicklung in Deutschland und zum anderen anhand so genannter Impact- Indikatoren die Auswirkungen des Klimawandels und mit Response-Indikatoren die Anpassungen in den vom Klimawandel betroffenen Handlungsfeldern. Zur Förderung von Klimaanpassung existiert das Programm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ des Bundesumweltministeriums. Erfolgreiche Maßnahmen, auch aus Städten, werden in der „Tatenbank“ des Umweltbundesamtes 2 präsentiert. Des Weiteren bietet der online-Leitfaden „Klimalotse“ 3 des Umweltbundesamtes Unterstützung für Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel. Parallel zu den Initiativen des Bundes entwickeln die Bundesländer eigene Anpassungsaktivitäten. Die Landesregierung Baden-Württembergs hat 2015 eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Sie stellt landesweit Risiken und Chancen der Folgen des Klimawandels dar und leitet hieraus Empfehlungen für mögliche Anpassungsmaßnahmen ab. Die Monitoring-Berichte zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg fassen die Entwicklung der Klimakennwerte, die Klimafolgen- und die Anpassungs- indikatoren im Land zusammen und beschreiben den Umsetzungsstand der Anpassungsstrategie. Forschungs- und Förderprogramme unterstützen auch auf der Landes-Ebene die Forschung zu den Folgen des Klimawandels in einzelnen Sektoren und die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort. Die Förderrichtlinie KLIMOPASS („Klimawandel und modellhafte Anpassung in Baden-Württemberg“ 4 ) adressiert vor allem die Zielgruppe Kommunen. Die Stadt Karlsruhe hat bereits 2008 einen ersten Bericht „Anpassung an den Klimawandel in Karlsruhe“ als Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und möglicher Folgen der Klimaänderungen im Karlsruher Raum erstellt. Im Jahr 2013 wurde die Anpassungsstrategie „Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahme und Strategie für die Stadt Karlsruhe“ erarbeitet und nach dem politischen Beschluss im Gemeinderat veröffentlicht. Sie hat für insgesamt 16 Handlungsfelder als umfassende Bestandsaufnahme die Folgen des Klimawandels dokumentiert und bis dahin umgesetzte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie strategische Ansätze für weitere lokale Maßnahmen dargestellt. Die Karlsruher Strategie war eine der ersten städtischen Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. Erkennbar war bereits damals, dass viele Maßnahmen schon seit langem durchgeführt wurden, aber unter dem Klimawandel einen neuen Stellenwert bekommen haben. Des Weiteren wurden damals 55 neue Maßnahmen benannt. 1 https://climate-adapt.eea.europa.eu (Zugriff: 30. März 2021) 2 https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der- anpassung/tatenbank (Zugriff: 30. März 2021) 3 https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/werkzeuge-der- anpassung/klimalotse#Einführung (Zugriff: 30. März 2021) 4 https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimawandel/klimawandel-in-baden- wuerttemberg/klimaforschung/klimopass (Zugriff: 30. März 2021) Umwelt- und Arbeitsschutz | 7 2. Klimaanpassungsstrategie 2021 – Rahmenbedingungen, Erarbeitungsprozess, Entwicklungspotentiale Inhalt der Klimaanpassungsstrategie 2021 ist es, den Stand der Klimaanpassung sowie die zukünftigen Handlungsansätze umfänglich und differenziert zu dokumentieren. Wichtiger Teil ist zudem das Monitoring sowohl der Klimaentwicklung als auch der Klimafolgen und der Maßnahmenumsetzung. Schwerpunkte und Ziele Ein Schwerpunkt der Klimaanpassungsstrategie 2021 ist die Vorsorge vor Hitze. Dies umfasst sowohl die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit als auch die fachlich-inhaltliche Arbeit, Stichworte hierzu sind Stadt- und Grünplanung genauso wie Nachbarschaftshilfe und neue Formate der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtigste neue Maßnahme in diesem Bereich ist die Konzeption und Erstellung eines Hitzeaktionsplans (GE-8). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit Trockenheit und deren Folgen, vor allem im Wald (siehe Maßnahme W-1: Umsetzung des Konzepts zur Klimaanpassung für den Stadtwald) sowie mit Blick auf die Stadtbäume (siehe Maßnahmen im Handlungsfeld 5.8 Stadtgrün). Die Vorsorge vor Starkregen und der Hochwasserschutz sind weitere wichtige Anliegen, die vor allem durch die Maßnahmen im Handlungsfeld 5.12 Stadtentwässerung und 5.10 Oberflächengewässer umgesetzt werden. Während einige Maßnahmen stadtweit ausgerollt werden, beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, werden andere, insbesondere in Stadtplanung und Städtebau und in Bereich des Stadtgrüns fallbezogen und ortskonkret ausgestaltet und müssen für jeden Einzelfall im Gefüge anderer Ziele und damit einhergehender Zielkonflikte ausgerichtet werden. Die Umsetzung der im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (siehe Maßnahme SP-4) formulierten Maßnahmenvorschläge ist dabei das zentrale Anliegen. Hierzu sollen die stadtklimatischen Belange zukünftig in den verschiedenen Planungsinstrumenten noch stärker einbezogen und verankert werden und entsprechende Vorschläge zur Klimaanpassung deutlicher formuliert werden – auch, um den politischen Entscheidungsträgern eine noch bessere Entscheidungsgrundlage für die politische Prioritätensetzung vorzulegen. Übergeordnetes Ziel aller Maßnahmen ist es, dass Karlsruhe weiterhin ein Wohnort mit hoher Lebensqualität und eine grüne Stadt ist. Karlsruhe hat als eine der wärmsten Städte Deutschlands schon heute eine besondere stadtklimatische Position. Der Belang Klimaanpassung muss gestärkt werden. Im Vordergrund dürfen nicht nur die Reaktion auf Klimaänderungen und das Management der Folgen stehen, sondern es bedarf einer proaktiven, antizipierenden Maßnahmenumsetzung. Rahmenbedingungen Die Anpassung an den Klimawandel ist ein hochgradig interdisziplinäres Thema. Entsprechend ist eine Vielzahl von städtischen Dienststellen und Gesellschaften an der Umsetzung von Maßnahmen beteiligt. Naturgemäß ist in einer Strategie eine Strukturierung der Inhalte notwendig, daher erfolgt die Zusammenfassung in Handlungsfeldern. Diese werden weit aufgespannt, da selbst in einzelnen Handlungsfeldern oft ganz unterschiedliche Herausforderungen adressiert werden müssen und damit verbunden ganz unterschiedliche Aktivitäten darin zusammengefasst sind. Ein Beispiel hierfür ist das Handlungsfeld Stadtgrün: Maßnahmen zur Begrünung und Beschattung sind ein zentrales Element der klimaangepassten Stadtgestaltung. Gleichzeitig sind städtische Bäume und Grünflächen aber auch von Klimaänderungen betroffen, weil Hitze und Trockenheit Schäden verursachen. Dieses Handlungsfeld beinhaltet folglich alle Ansätze zu Erhalt, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Stadtgrün ebenso wie die Themen Klimaangepasste Bäume und Bewässerungskonzepte. Genauso können mehrere unterschiedliche Stellen an der Umsetzung einer einzigen Maßnahme beteiligt sein. Das gilt zum einen für Maßnahmen mit hohem Abstimmungsbedarf und unterschiedlichen fachlichen Zuständigkeiten, beispielsweise im Bereich der Bauleitplanung oder der Verkehrsinfrastruktur. Zum anderen 8 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 betrifft es Maßnahmen, die die eigenständige Umsetzung durch mehrere Stellen für ihren jeweiligen Arbeitsbereich umfassen, beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Die Verzahnung zwischen den Handlungsfeldern und die dienststellenübergreifende Zusammenarbeit ist daher ein wichtiges Charakteristikum der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Eng verbunden damit sind der Umgang mit Zielkonflikten und die Intention, Synergien zu nutzen (s. unten). Für die erfolgreiche Bearbeitung des Querschnittsthemas Klimaanpassung ist allerdings nicht nur die Verankerung und Akzeptanz des Themas sowie die Vernetzung und Koordination innerhalb der Stadtverwaltung erforderlich. Übergeordnete Voraussetzung sind die entsprechenden Vorgaben der Politik. Es bedarf über die Äußerung des politischen Willens zur Klimaanpassung hinaus einer Prioritätensetzung bei der Abwägung unterschiedlicher Ziele bei konkreten Entscheidungen genauso wie einer ausreichenden finanziellen und personellen Ausstattung für die Maßnahmenumsetzung. Das gilt sowohl für die Investition, vor allem aber auch für die Folgekosten, die beispielsweise für Bäume, Grünflächen und Rasengleise für Pflege und Bewässerung entstehen. Damit geht einher, Klimaschutz und Klimaanpassung als Zielsetzung in alle Vorhaben der Stadt zu integrieren. Für die Erstellung eines Konzeptes zur Klimaanpassung und die Umsetzung von Maßnahmen hat die Stadt Stuttgart 5 folgende Erfolgsfaktoren identifiziert: „Der politische Wille von Gemeinderat und Bürgermeister zur Klimaanpassung muss sich eindeutig in den Beschlüssen zum Konzept (finanzielle und personelle Ressourcen, Zuständigkeiten) widerspiegeln.“ „Bei der jeweiligen Institution (Amt, Eigenbetrieb) muss die Klimaanpassung ebenfalls eine hohe Priorität haben, ein fester Ansprechpartner (inkl. Zeit) für das Thema ist zu benennen.“ „Die Zuständigkeiten und die interne Abstimmung zwischen den Ämtern müssen klar definiert sein, insbesondere bei Maßnahmen, die mehrere Ämter betreffen. Zielkonflikte sind durch eine übergeordnete Stelle zu entscheiden.“ „Die Bewusstseinsbildung zum Thema ist innerhalb der Verwaltung, aber auch außerhalb (Bürgerschaft) durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung laufend zu gewährleisten.“ Unabdingbar für alle Maßnahmenumsetzung ist die Rechtsgrundlage. Derzeit ist Klima Teil der Abwägung. Eine rechtliche Stärkung der Position der Städte müsste von übergeordneter Stelle durch Bund oder Land erfolgen. Denn bisher existiert kein Fachgesetz zum Klima und keine Grenzwerte, bei deren Überschreitung Maßnahmen zu ergreifen oder bauliche Eingriffe zu unterlassen wären. Dann wäre beispielsweise die Klimawirksamkeit von Flächen für die Nutzungsabwägung in der Stadt stärker zu berücksichtigen und ein entsprechender Ausgleich erforderlich. Die bisherigen Instrumente im Planungsrecht werden dabei schon genutzt (Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Bebauungspläne; siehe Kapitel 5.6 Stadtplanung und Städtebau). Sie sind aber beispielsweise im privaten Baurecht oder bei der Kontrolle der Umsetzung noch unzureichend. Daher sind bei gewünschten Klimaanpassungsmaßnahmen auf bestimmten Flächen die Eigentumsverhältnisse entscheidend. Für private Flächen und Gebäude ist die Einflussmöglichkeit der Stadt begrenzt und auf Informationsangebote beschränkt. Die Klimaanpassung in der Stadt bewegt sich somit in der Spannbreite zwischen gesetzlichen Vorgaben und informellen Prozessen sowie – in Richtung der Bürgerinnen und Bürger – zwischen dem Aussprechen von Verboten und Geboten durch die Stadt auf Basis einer Rechtsgrundlage und der Motivation, Sensibilisierung und Förderung zur Verbreitung freiwilliger Maßnahmen. Die beschriebenen Maßnahmen sind dabei entweder solche, die die Stadt Karlsruhe ohne gesetzliche Verpflichtung freiwillig zur Klimaanpassung durchführt (beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit) oder solche, in denen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden, um die Klimaanpassung einzubringen (beispielsweise im Bereich der Bauleitplanung). Nicht mit eigenen Steckbriefen benannt werden Maßnahmen, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ohnehin von der Kommune zu erbringen sind und zusätzlich zur Anpassung an den Klimawandel beitragen – beispielsweise im Bereich des Hochwasserschutzes. Die Maßnahmen haben dabei ganz unterschiedliche Schwerpunkte, Zielsetzungen und Wirkungskreise. So erzielen einige Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet direkte Effekte für die Klimaanpassung. Dazu zählen 5 Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie (2019): Studie zur Umsetzung von kommunalen Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen in der Stadt Stuttgart. KLIMOPASS-Berichte, herausgegeben von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Umwelt- und Arbeitsschutz | 9 beispielsweise die systematische Berücksichtigung von Stadtklima und Überflutungsgefährdung durch Starkregen in Planungsprozessen oder Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Auf der anderen Seite gibt es Maßnahmen, die eher auf eine Sensibilisierung der Bevölkerung abzielen und so indirekt die Klimaanpassung unterstützen. Dies geschieht durch verschiedene, zum Teil quartiersbezogene Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise zu invasiven Arten, zur Gesundheitsvorsorge bei Hitze oder im Bevölkerungsschutz. Synergien und Zielkonflikte Entscheidungen zu Anpassungsmaßnahmen insbesondere in den Handlungsfeldern Stadtplanung und Städtebau und Stadtgrün bewegen sich immer im Spannungsfeld zwischen Nachverdichtung und Klimaanpassung, weil Karlsruhe eine wachsende Stadt ist. Da Raum gerade im verdichteten Stadtbereich knapp ist, treten Zielkonflikte auf. Ein weiteres Konfliktfeld liegt zwischen Erholungsfunktionen der Grünflächen und erforderlichen Restriktionen zu ihrem Schutz. In Bezug auf die Biodiversität können mehr Grünflächen zur klimaangepassten Stadtgestaltung auch eine positive Wirkung für die Biodiversität haben. Gleichzeitig leiden die heimischen Arten auch unter den Klimaänderungen. Insbesondere im Stadtwald gibt es gesellschaftlichen Diskussionsbedarf über die Zielwaldökosysteme und ob und welche nicht-heimischen Baumarten eingebracht werden dürfen, die zwar als trocken- und hitzeresistenter gelten, aber aus Naturschutzsicht kritisch bewertet werden. Zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung bestehen sowohl Synergien, beispielsweise zwischen Wärmedämmung und Wärmeschutz bei Gebäuden, als auch Konflikte, beispielsweise der Verschattung von potentiellen Solaranlagen durch Bäume oder der Entscheidung, ob Fassaden für Photovoltaik oder für Fassadenbegrünung genutzt werden sollen. Grundsätzlich gilt es, die Synergien noch stärker zu nutzen, beispielsweise die Doppelnutzung von Gründächern mit Photovoltaikanlagen, die durch niedrigere Dachtemperaturen eine höhere Effizienz erreichen. Wichtig ist es grundsätzlich immer, Themen zusammen zu denken, und so beispielsweise bei der Transformation von Straßenräumen auch Aspekten der Klimaanpassung Rechnung zu tragen. Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie 2021 Die Frage, wie die Stadt Karlsruhe mit dem Klimawandel und seinen Folgen umgeht, wird schon seit vielen Jahren bearbeitet. Dabei hat die Klimaanpassung, ebenso wie der Klimaschutz, für die Stadt an Bedeutung gewonnen. Ein neues Klimaschutzkonzept hat Karlsruhe 2020 verabschiedet, 2021 wurde die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie vorgenommen. Dazu wurden zunächst die Klimaentwicklung in Karlsruhe und die Folgen des Klimawandels anhand verschiedener Indikatoren dokumentiert. Die Maßnahmen wurden in Bezug auf ihren Umsetzungsstand dokumentiert und die wichtigsten Informationen zur Maßnahme in Steckbriefen zusammengefasst. Innerhalb der Stadtverwaltung wurden darüber hinaus neue Maßnahmen abgestimmt, die in Zukunft angegangen werden. Der Entwurf wurde in zwei Beteiligungsveranstaltungen einem Expertenkreis sowie ehrenamtlichen Gruppen der Karlsruher Stadtgesellschaft vorgestellt und die Möglichkeit zur Kommentierung gegeben. Beteiligungsprozess Am 12. Februar 2021 wurde ein digitaler Ideen- und Erfahrungsaustausch mit 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung organisiert. An einer Online-Umfrage „Aus welchem Arbeitsbereich kommen Sie“ zum Veranstaltungsbeginn nahmen 33 Personen teil. Sie ordneten sich dem Bereich Wissenschaft (14 Personen), Ingenieur-/Planungs-/Gutachterbüros (3), der Stadtverwaltung Karlsruhe (12) und der öffentlichen Verwaltung (4 Personen) zu. 10 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Ziele der Veranstaltung waren: einen professionellen Blick von außen auf den Entwurf der Klimaanpassungsstrategie zu erhalten; die Handlungsfelder und Maßnahmen zu identifizieren, die aus Expertensicht in Karlsruhe am wichtigsten sind und für welche die größten Potentiale gesehen werden; Kenntnis über bestehende Forschungsergebnisse und gute Beispiele zu erhalten, die auch für Karlsruhe die Wissensgrundlage zu konkreten Maßnahmen erweitern können; auch Hemmnisse bei der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in die städtische Praxis sowie offene Forschungsfragen zu diskutieren. Folgende Fragen wurden im Anschluss an eine Information zur Karlsruher Klimaanpassungsstrategie und den verfolgten Schwerpunkten in Kleingruppen diskutiert: 1. Was gefällt Ihnen an der Strategie? Fehlt etwas? 2. Was ist das Innovativste, dass Sie zur Klimaanpassung kennen? Was darf in keiner Stadt fehlen (Datengrundlagen, Maßnahmen)? 3. Welche bestehenden wissenschaftlichen Ergebnisse kann/sollte Karlsruhe (verstärkt) nutzen? 4. Kommen wissenschaftliche Ergebnisse in Städten noch zu selten in die Umsetzung? Wenn ja, warum? 5. Welche offenen Forschungsfragen zur Anpassung an den Klimawandel in Städten gibt es, speziell mit Blick auf Karlsruhe? Neben der Rückmeldung von Personen, die beruflich mit der Klimaanpassung in Berührung sind, sind auch die Ideen der Bürgerschaft aufgenommen worden. Denn Klimaanpassung ist kein alleiniges Thema von Stadtverwaltung, Politik und Wissenschaft, sondern braucht die gesamtgesellschaftliche Unterstützung. Entsprechend ist der Wunsch, dass auch die Klimaanpassungsstrategie von den Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen wird. Am 8. März 2021 fand eine digitale Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern ehrenamtlicher Gruppen aus der Karlsruher Bürgerschaft statt. 72 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich dafür angemeldet. An der Online-Umfrage „Welchem Bereich ordnen Sie sich zu“ zum Veranstaltungsbeginn nahmen 40 Personen teil. Die Antworten entfielen auf Stadtgesellschaft und Bürgervereine (7 Personen), Naturschutzverbände und Umweltgruppen (9), Klima-Gruppierung (8), Stadtverwaltung Karlsruhe (9) und sonstige (7 Personen). Die Gruppen sind vor allem in der Gesamtstadt aktiv, aber auch Gruppen aus einzelnen Stadtteilen waren vertreten. Ziele des Abends waren die Information über den Entwurf der Klimaanpassungsstrategie und die Möglichkeit zur Kommentierung. In Kleingruppenarbeit hatten die Ehrenamtlichen die Möglichkeit, Ihre Belange einzubringen, insbesondere zu den Fragen 1. Wo sehen Sie sich vom Klimawandel betroffen? Ist Klimaanpassung für Sie ein Thema? 2. Adressieren die vorgesehenen Maßnahmen diese Betroffenheit? 3. Wie können Sie mit Ihrer Gruppe die Umsetzung konkreter Maßnahmen unterstützen? Ergebnisse aus der Beteiligung In beiden Beteiligungsveranstaltungen wurde die Frage „In welchem Handlungsfeld gibt es für Karlsruhe das größte Anpassungspotential?“ online zur Abstimmung gestellt. Die Ergebnisse (Abbildung 1) zeigen, dass sowohl die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Expertenworkshop als auch die ehrenamtlichen Gruppen die Handlungsfelder Stadtplanung und Städtebau, Gebäude und Stadtgrün als die wichtigsten bewerteten. Insgesamt sind die Einschätzungen relativ ähnlich, auch wenn sie sich für einzelne Handlungsfelder deutlich unterscheiden. Umwelt- und Arbeitsschutz | 11 Abbildung 1: Antworten auf die Frage „In welchem Handlungsfeld gibt es für Karlsruhe das größte Anpassungspotential?“ der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Expertenworkshop (oben, n=31) und am Workshop mit ehrenamtlichen Gruppen (unten, n=39). Für jedes Handlungsfeld konnte eine Zahl zwischen 1 (gering) und 10 (hoch) ausgewählt werden. Dargestellt sind sowohl die Verteilungen der Antworten für jedes Handlungsfeld als Fläche als auch der Mittelwert als Punkt. Insbesondere der Blick aus der Wissenschaft und Praxis war eine wichtige Bestätigung, dass die verfolgten Ansätze der Klimaanpassungsstrategie als richtig und sinnvoll bewertet werden. Darüber hinaus hat der Workshop wertvolle Ergänzungen zur Gesamtdarstellung der Strategie, Monitoring und Evaluation sowie Ansätze zur Positionierung der Klimaanpassung auch gegenüber anderen Zielen der Stadtverwaltung erbracht. Ebenso wurden zahlreiche Entwicklungspotentiale, Beispiele aus anderen Städten sowie offene Fragen in Bezug auf die Klimaanpassung in Städten benannt, die die Stadtverwaltung in Hinblick auf zukünftige Ansätze und die zukünftige strategische Weiterentwicklung mitnehmen und im Blick behalten wird. 12 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 In der Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der ehrenamtlichen Gruppen wurde die eigene Betroffenheit vor allem in Bezug auf Belastungen durch Hitze und Wirkungen auf Pflanzen, Tiere und Ökosysteme beschrieben. Konkrete Nennungen bezogen sich unter anderem auf folgende Aspekte: „mehr Hitze – weniger Lebensqualität“ Hitze in Gebäuden und Stadtvierteln, insbesondere mit enger Bebauung und prekärer Wohnsituation; Konflikte zwischen Hitze und Lärm: durch Bahnlinie Lüften nicht möglich Belastung durch Hitze in Hinblick auf vulnerable Personen, für Ältere und Menschen mit Behinderung; Ziel muss sein, den Personen trotzdem die Möglichkeit zu geben, aus ihrer Wohnung und unter Menschen kommen (beispielsweise wohnungsnahe kühle Räume; wohnungsnahe Grünflächen) Wie kann trotz Hitze die gesellschaftliche Teilhabe funktionieren? Zielkonflikte beispielsweise bei Bewegungsförderung von Kindern an heißen Tagen Hitze im ÖPNV, heiße Straßenbahnen Mitarbeiter-Gesundheit bei Personen, die im Freien arbeiten Schlechte Luftqualität im Sommer in der Stadt (vor allem am Abend) zunehmende Versiegelung und Vorrang des Autoverkehrs; Bauvorhaben und Straßen(bahn)bau fallen viele Bäume zum Opfer, keine Rücksicht auf Baumerhaltung bei Stadtplanung Verlust von Bäumen wird nicht ausreichend ersetzt, Ersatzbäume brauchen 50 Jahre, um gleiche Wirkung entfalten zu können "natürliche" Grünflächen unbedingt erhalten und nicht umnutzen und zusätzlich ausbauen, da sie vielfältige wichtige Funktionen haben Bestehendes Verbot von Schottergärten in Kleingärten; Empfehlungen für grüne Gärten Marktplatz als Negativbeispiel für Klimaanpassung Abnahme der Artenvielfalt, z.B. in der Alb, ebenso werden keine Kiebitze mehr beobachtet; Vegetationsveränderungen, Baumschäden durch Dürreperioden im Sommer Bodenzustand verschlechtert sich durch zunehmende Trockenheit / Dürre Kleingärten sollten als Orte für Biodiversität und wichtige Luft-Verbesserer gefestigt werden Wasserknappheit, Wassermanagement: bevorraten für Bewässerung, um Transport zu vermeiden „Extreme nehmen zu“ Es wurde deutlich, dass bei vielen Entscheidungen, insbesondere bei der Stadtentwicklung der Klimaanpassung nach Einschätzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu wenig Gewicht eingeräumt wird. Kritik wurde außerdem daran geäußert, dass die Umsetzung der Maßnahmen nicht schnell genug vorankomme und diese zudem kontrolliert werden müsse. Konkrete Anregungen und Unterstützungsangebote der ehrenamtlichen Gruppen für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen sind in Maßnahme „Ü-5: Neue Informationsformate zu Themen der Klimaanpassung vor Ort“ aufgenommen worden. Grundlagen für die Anpassung an den Klimawandel in Karlsruhe Für Entscheidungen zum Erhalt eines angenehmen Stadtklimas und zur Anpassung an den Klimawandel ist Karlsruhe bereits breit aufgestellt. Neben der Klimaanpassungsstrategie von 2013 bilden Klimafunktionskarte und Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung hierfür die Grundlage. Die Klimafunktionskarte des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (Abbildung 2) gibt Aufschluss über das heutige Karlsruher Lokalklima. Sie enthält die Quantifizierung von Kaltluftflüssen im Stadtgebiet und die bioklimatische Belastung der einzelnen Stadtquartiere. Die Karte zum Schutzgut Klima bietet zusätzlich Informationen über die Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima gegenüber Nutzungsintensivierung und Bebauung. 6 6 Die Klimafunktionskarte und die Karte zum Schutzgut Klima sind online einsehbar: https://geoportal.karlsruhe.de/nvk/ (Zugriff: 8. Dezember 2020) Umwelt- und Arbeitsschutz | 13 Abbildung 2: Klimafunktionskarte des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe. Quelle: www.geoportal.karlsruhe.de/nvk Mit konkreter Zielsetzung der Klimaanpassung weist der der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung aus dem Jahr 2015 für die verschiedenen Stadtstrukturtypen im Karlsruher Stadtgebiet jeweils geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung im Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau aus. Er wurde als „sonstige städtebauliche Planung“ nach Baugesetzbuch § 1 Abs. 6, Nr. 11 vom Gemeinderat beschlossen und findet damit bei der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung genauso wie bei städtebaulichen Sanierungsvorhaben und Wettbewerben Berücksichtigung (siehe Maßnahme SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung). Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist beispielhaft auch für andere Städte. Ähnliche Pläne wurden in Freiburg und Zürich erstellt. Rahmenplan und Klimaanpassungsstrategie schaffen, mit den jeweils zugehörigen Gemeinderatsbeschlüssen, Verbindlichkeit. Die Anpassung an den Klimawandel wird darüber hinaus in verschiedenen weiteren Strategien und Konzepten der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. Dazu gehören das Räumliche Leitbild Karlsruhe, das Höhenentwicklungskonzept, quartiersbezogene Rahmenpläne (siehe Kapitel 4.6 Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau), der Freiraumentwicklungsplan (Kapitel 4.8 Handlungsfeld Stadtgrün), das Biodiversitätskonzept (Kapitel 4.9 Handlungsfeld Naturschutz und Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt) und das Konzept zur Klimaanpassung für den Stadtwald (Kapitel 4.4 Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft). Denn bei vielen Maßnahmen zur Klimaanpassung bestehen Synergien zu anderen Zielsetzungen, beispielsweise mit der Biodiversität, dem Klimaschutz und der Erhöhung der Lebensqualität durch mehr städtisches Grün. All diese Konzepte und Planwerke erlauben im Stadtgebiet die am besten geeigneten Maßnahmen zur Klimaanpassung zu definieren, zu verorten und zu priorisieren. Monitoring und Evaluation der Maßnahmenumsetzung, Quantifizierung der Wirkung von Maßnahmen, Kosten- Nutzen-Bewertung 14 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Wichtiger Teil der Klimaanpassungsstrategie 2021 ist das Monitoring wie auch die Fortschrittsdokumentation bei der Maßnahmenumsetzung. Denn fundierte Daten sowohl zur Klimaentwicklung (Das Karlsruher Klima und Indikatoren zur Klimaentwicklung) als auch zu auftretenden Auswirkungen in Karlsruhe unterstreichen die Notwendigkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen und liefern eine Argumentationsgrundlage für ihre Umsetzung (siehe Kapitel 4. Indikatoren zu den Folgen des Klimawandels und zur Anpassung in Karlsruhe). Die Anpassungsindikatoren erlauben eine Bewertung der bisherigen Aktivitäten. Ebenso enthalten die Steckbriefe des Maßnahmenkatalogs die Beschreibung von Beteiligten, Zeitbedarf, Kosten, notwendigen Schritten/Abstimmungen/Beschlüssen, Hindernissen, Erfolg und Bewertung (siehe Klimaanpassungsstrategie 2021, Teil 2: Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ausblick). Um die „Kommunale Klimaanpassung“ insgesamt zu bewerten, wurde der gleichnamige Indikator zu den Nachhaltigkeitszielen ( Sustainable Developement Goals) der Vereinten Nationen erhoben (siehe Kapitel 4. Indikatoren zu den Folgen des Klimawandels und zur Anpassung in Karlsruhe). Hinsichtlich des Monitorings und der Evaluation zum Erfolg der Klimaanpassungsstrategie und der einzelnen Maßnahmen beruht die Bewertung jeder Maßnahme häufiger auf einer qualitativen Einschätzung aufgrund von fachlicher Erfahrung als auf einer quantitativen Messung. Die Evaluation der Klimaanpassungsmaßnahmen adressiert daher eher den Prozess der Anpassung und benennt Zielgrößen für die Umsetzung. Dies liegt an der generellen Problematik einer Erfolgsmessung von Klimaanpassung. Die Zielsetzung von Klimaanpassung besteht grundsätzlich darin, negative Folgen einer Klimaänderung zu vermeiden, das heißt auch hier kann nur schwierig eine Zielgröße für die Wirksamkeit im Sinne einer Änderung zum jetzigen Zustand benannt werden. Normalerweise besteht keine Möglichkeit, die Situation mit und ohne eine Maßnahme in der Realität zu vergleichen. Einschätzungen über die Wirksamkeit einer Maßnahme sind daher, wenn überhaupt, nur durch Modellsimulationen zu treffen. Nichtsdestotrotz ist eine Quantifizierung der Wirkung von Maßnahmen und eine anschließende Priorisierung – im Sinne einer Kosten-Nutzen-Abschätzung und Bilanzierung – wünschenswert. Dabei sind kurz-, mittel- und langfristige Wirkungen zu berücksichtigen. Indikatoren hierzu fehlen in der kommunalen Praxis bisher oder sind ungenau. Insbesondere die Erkenntnisse zur Monetarisierung von positiven Wirkungen auf das Klima wie auch den anschließenden Aspekten Gesundheit und Lebensqualität können bisher aufgrund fehlender Methoden für die kommunale Anwendung nicht berücksichtigt werden. So unterliegen die Belastungsfaktoren keiner objektiven Bewertung, denn die Auswirkungen vieler Maßnahmen sind schwer messbar, aber dennoch vorhanden. Hier sind Standards erforderlich, die auf Landes- und Bundesebene zu entwickeln wären. Wichtig wäre dabei, die vermiedenen Klimawandelkosten als bessere Entscheidungsgrundlage für politische Entscheidungsträger auf kleinere Strukturen und lokale Ebenen herunterzubrechen. Ansätze für die Zukunft könnten sein, noch stärker eine wissenschaftliche und/oder fachliche Begleitung von Maßnahmen unter den Gesichtspunkten Monitoring und Evaluation in die Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen einzubeziehen. Lokale wissenschaftliche Projekte und Messungen an bestimmten Orten könnten die Ableitung von Handlungsempfehlungen unterstützen. Entwicklungspotentiale Nachstehend werden Fragestellungen und Themenfelder benannt, die zukünftig im Blick behalten werden und möglicherweise in die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen münden werden. Manche wurden bisher noch nicht konkret diskutiert, sondern sind lediglich aus anderen Städten oder wissenschaftlichen Publikationen bekannt, manche sind schon konkreter angedacht und nur noch nicht weit genug, um sie zum jetzigen Zeitpunkt in eine eigene Maßnahme zu fassen. Die Auswahl ist weder als vollständig noch als abschließend zu verstehen. Wichtige Punkte sind die oben benannten Aspekte Wirkungsanalyse von Maßnahmen, beispielsweise die Quantifizierung verschiedener Grünformen anhand ihrer Effekte zur Kühlung und Klimaanpassung, Kosten- Nutzen-Betrachtungen und Maßnahmenevaluation. Darüber hinaus wurden insbesondere in der Beteiligung der Fachexperten zahlreiche Themen für die zukünftige Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie benannt, die von Seiten der Stadtverwaltung im Blick behalten werden sollen, darunter: Umwelt- und Arbeitsschutz | 15 Hitze und Trockenheit gemeinsam denken: Bewässern oder Pflanzen, die besser angepasst sind, verwenden? Naturnahes Speichern von Wasser nach Starkregenereignissen, Böden als Wasserspeicher entwickeln „der Natur Räume zurückgeben“ Biomassenutzung Klimaangepasste Gebäude: Gebäudetechnik, Grauwassernutzung, Regenwasserspeicherung, Verdunstungsleistung fördern Klimaanpassung und Luftqualität: Baumpflanzungen hinsichtlich ihrer Wirkung auf Luftqualität bedenken, Schadstoffsituation unter Bäumen betrachten Resiliente Infrastruktur Verbindung Forschung – Anwendung stärken: bessere Rückkoppelung von kommunalen Fragestellungen und Wissenschaft, Übersetzungsleistung zum Transfer von Wissenschaftsergebnissen in die Gesellschaft; Reallabore; Umsetzung von Ideen aus der Forschung bei nicht normierten Verfahren und Bauweisen, Großbauprojekte mit wissenschaftlichen Begleitgremien durchführen; finanzielle Förderung für die wissenschaftliche Begleitung von Maßnahmen, bisher kein Landes- oder Bundes-Förderprogramm Klimamonitoring: gefühlte Temperatur berücksichtigen; Klimamessstation in der Stadt einrichten, kontinuierliche Messungen, auch von Bodenwassergehalt und Baumzuständen, Einsatz einfacherer, dafür flächendeckender Messsysteme Klimaprojektionen/Klimaszenarien: verschiedene Varianten der zukünftigen Stadtstruktur in Klimaszenarien; Klimaentwicklung in der Stadt bis 2100; Tag- und Nachtsituationen bei Maßnahmenentscheidung betrachten, da zum Teil gegenläufige Wirkungen, z.B. von dichten Baumpflanzungen; stadtweite kleinräumige Simulation Lernen von mediterranen Regionen, angepasst an hiesige Wetterbedingungen: engere Straßen und hohe Häuser zur Beschattung, Sonnensegel zwischen Häusern, helle Oberflächen von Dächern und Straßen... Themenfeld Starkregen und Wasserspeicherung: „Schwammstadt“-Ansätze; Wasser in die Stadt bringen; Regenwassermanagement Verbindung von Klimaanpassung mit Nachhaltigem Bauen: Leuchtturmprojekt für öffentliche Sichtbarkeit, Fassadenbegrünung, grüne Architektur, nachhaltiger Baustoff Holz, hybride Bauweise Daten und ihre Darstellung und Veröffentlichung: Digitalisierung der Städte, Visualisierung bereits vorhandener Daten wünschenswert, Daten in größerem Umfang als bisher im Internet für Bürgerinnen und Bürger öffentlich darstellen 16 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 3. Das Karlsruher Klima und Indikatoren zur Klimaentwicklung Im Folgenden wird ein ausführlicher Rückblick auf die Klimaentwicklung in Karlsruhe gegeben: zum einen für die gesamte Zeitreihe seit Beginn der Messungen, zum anderen für die Zeit seit Veröffentlichung der ersten Karlsruher Klimaanpassungsstrategie 2013. Außerdem werden die Besonderheiten des Stadtklimas und die Ausprägung der Temperaturunterschiede zwischen Stadt und Land sowie innerhalb der Stadt beschrieben. Den Blick in die Zukunft erlauben die Projektionen regionaler Klimamodelle, deren Ergebnisse analysiert wurden. Für die klimatologischen Zustände der Atmosphäre spielen neben den großräumigen Strömungsverhältnissen immer auch die Besonderheiten in der unmittelbaren Umgebung der Messgeräte eine wichtige Rolle; eine Hang-, Berg- oder Muldenlage nimmt über die dort charakteristischen lokalen Windzirkulationen direkt Einfluss auf die Messergebnisse. Es liegt auf der Hand, dass auch innerstädtische Standorte eine andere Beeinflussung erfahren als Stationen am Stadtrand oder in ganz unbebauter Umgebung. Die Erfassung meteorologischer Zustände reicht in Karlsruhe zurück bis ins 18. Jahrhundert. Vollständige Datensätze der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen liegen für die letzten rund 150 Jahre vor. Die Wetterstation wechselte während dieses Zeitraums mehrmals ihren Standort, bevor sie ihren Platz schließlich von 1977 bis 2008 in der Nordweststadt (Hertzstraße) fand. Durch die zunehmende Bebauung in der Umgebung erfüllte der Standort schließlich nicht mehr die Vorgaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Aufstellung repräsentativer meteorologischer Messstationen. Nach diesen Vorgaben muss eine Wetterstation nämlich repräsentativ für eine größere Umgebung sein und darf daher nicht durch Ortsspezifika wie Bebauung oder auch Bäume beeinflusst sein. Die routinemäßigen Messungen in der Hertzstraße wurden schließlich am 31. Oktober 2008 eingestellt. 7,5 Kilometer weiter im Südwesten erfolgte in der Nähe von Rheinstetten eine Neueinrichtung der Wetterstation, die seit dem 1. November 2008 die offiziellen Wetterdaten für Karlsruhe erfasst; auch bereits von 1948 bis 1985 befand sich dort eine Station. Weitere Messstationen in Karlsruhe mit kürzeren Zeitreihen betreiben die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in der Nordweststadt und das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) für Agrarstandorte. Für alle diese Messstationen sind die Messdaten online frei verfügbar 7,8,9 . Auch die Heinrich-Hübsch-Schule in der Innenstadt verfügt ebenso wie das Karlsruher Institut für Technologie auf dem Campus Süd über Messstationen. Diese sind allerdings beide auf Dächern installiert und unterliegen den besonderen Umgebungsbedingungen einer dicht bebauten innerstädtischen Lage. Die Messwerte sind daher nicht mit Messungen in Bodennähe vergleichbar, können aber für den Fall der Heinrich-Hübsch-Schule beispielweise einen Hinweis auf die meteorologischen Bedingungen an den oberen Stockwerken der umgebenden Wohnbebauung geben. Die aktuellen Messwerte von der Messstation Heinrich- Hübsch-Schule sind auf der Webseite der Stadt Karlsruhe 10 einsehbar. 3.1 Klimaentwicklung in Karlsruhe seit 1876 Zur Darstellung der Klimaentwicklung in Karlsruhe wird die kombinierte Zeitreihe herangezogen. Sie besteht zum einen aus den Messdaten der von 1876 bis 2008 im Stadtgebiet an einem jeweils unterschiedlichen Standort befindlichen Messstation und zum anderen aus den Messdaten der Station Rheinstetten von Ende 2008 bis 2019. Die Station in Rheinstetten im Monats- und Jahresmittel weist etwa 3 bis 4 Zehntelgrad niedrigere Temperaturen auf als die Station im Stadtgebiet von Karlsruhe. Dieser Unterschied ergibt sich insbesondere aus den häufig deutlich kühleren Nächten. Der Standort in Rheinstetten ist darüber hinaus im Mittel an allen Monaten rund 10 Prozent feuchter als ein Standort im Stadtgebiet Karlsruhe. Diese Besonderheiten sind bei der Interpretation der Messdaten zu berücksichtigen. Die klimatologischen Mittelwerte, die die Referenz für Vergleiche bilden, stammen jeweils aus dem Zeitraum 1961 bis 1990. 7 DWD-Messstationen: https://www.dwd.de/DE/leistungen/klimadatendeutschland/klimadatendeutschland.html (Zugriff: 30. März 2021) 8 LUBW-Messstation: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ (Zugriff: 30. März 2021) 9 LTZ-Messstationen: www.wetter-bw.de (Zugriff: 30. März 2021) 10 https://www.karlsruhe.de/b3/wetter (Zugriff: 30. März 2021) Umwelt- und Arbeitsschutz | 17 Temperatur Der Oberrheingraben ist die wärmste Region Deutschlands. Daher ist es auch in Karlsruhe durchschnittlich wärmer als in den meisten anderen Städten. Bis zum Jahr 2015 hielt Karlsruhe zusammen mit Freiburg den Hitzerekord für Deutschland mit einer gemessenen Temperatur von 40,2°C im August 2003. Abbildung 3: Abweichung der Jahresmitteltemperatur gegenüber dem klimatologischen Mittelwert der Jahre 1961 bis 1990 von 10,3°C. Seit 1990 waren nur die Jahre 1996 und 2010 kühler als der Mittelwert. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Abbildung 4: Anzahl der Tage mit Temperaturen über 30°C (heiße Tage) und davon über 35°C pro Jahr. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 18 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen lässt sich eine Temperaturzunahme beobachten. Die Jahresmitteltemperatur ist in den vergangenen 30 Jahren (1990 bis 2019) gegenüber dem klimatologischen Referenzzeitraum (1961 bis 1990) um mehr als 1°C gestiegen und betrug 11,4°C gegenüber 10,3°C. Die wärmsten Jahre waren 2018, 2014, 2000 und 1994 mit Jahresmitteltemperaturen von über 12°C (Abbildung 3). Mit der generellen Temperaturerhöhung geht eine höhere Anzahl von Tagen mit Temperaturen über bestimmten Grenzen, beziehungsweise eine niedrigere Anzahl von Tagen unter bestimmten Temperaturgrenzen einher. So hat sich die Anzahl der heißen Tage (Tage mit Höchsttemperatur über 30°C) von durchschnittlich zwölf Tagen pro Jahr im Zeitraum von 1961 bis 1990 auf durchschnittlich 23 im Zeitraum 1990 bis 2019 fast verdoppelt. Die Tage mit Temperaturen über 35°C haben sich zwischen beiden Zeiträumen vervielfacht (von durchschnittlich 0,7 auf 3,1) (Abbildung 4). Hitzeperioden sind sowohl häufiger als auch länger geworden. Auch die Zahl der Tropennächte (Tage mit einer Tiefsttemperatur nicht unter 20°C) hat sich erhöht. Im Stadtgebiet sind diese allerdings aufgrund der städtischen Wärmeinsel noch häufiger als an der repräsentativen Messstation. Zwischen den Jahren gibt es sehr große Unterschiede in Bezug auf die genannten Kennzahlen, die höchsten Werte wurden im Jahr 2003 verzeichnet, als 53 heiße Tage, 16 Tage mit Temperaturen über 35°C und sieben Tropennächte in Karlsruhe auftraten. In der kalten Jahreszeit ist aufgrund der höheren Temperaturen entsprechend die Anzahl der Frosttage (Tage mit einer Tiefsttemperatur unter 0°C) und Eistagen (Tage mit einer Höchsttemperatur unter 0°C) zurückgegangen. Niederschlag Der Blick in die Vergangenheit zeigt für den Niederschlag kein so eindeutiges Bild wie für die Temperatur. Ein eindeutiger Trend lässt sich nicht erkennen, vielmehr ist die Schwankungsbreite der Niederschlagssummen von Jahr zu Jahr sehr hoch (Abbildung 5). Gegenüber dem klimatologischen Referenzzeitraum (1961 bis 1990) hat sich die durchschnittliche Jahressumme des Niederschlags in den vergangenen 30 Jahren (1990 bis 2019) leicht verringert, von 770 mm pro Jahr auf 752 mm. In den einzelnen Jahreszeiten gibt es Veränderungen um vier bis elf Prozent, mit einen Rückgang der mittleren Niederschlagsmengen im Frühjahr und Sommer und einen Anstieg im Herbst und Winter. Viel relevanter ist aber die hohe Variabilität der Niederschläge von Jahr zu Jahr. Ergänzend zu den Niederschlagssummen lässt die Anzahl der trockenen Tage, an denen weniger als 1 mm Niederschlag gefallen ist, Rückschlüsse über das Auftreten von Trockenperioden zu. Auch diese Zahlen zeigen starke Unterschiede von Jahr zu Jahr und auch zwischen den Jahreszeiten eines Jahres, aber keinen eindeutigen Trend über die gesamte Zeitreihe hinweg. Abbildung 5: Abweichung der jährlichen Niederschlagssummen vom Mittelwert des klimatologischen Referenzzeitraums an der Messstation Karlsruhe 1961 bis 1990 (770 mm). Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Umwelt- und Arbeitsschutz | 19 Starkniederschläge mit Niederschlagssummen über 25 mm an einem Tag treten grundsätzlich in Karlsruhe selten auf. Aufgrund der seltenen Zahl an Ereignissen (meist höchstens fünf Ereignisse pro Jahr) ist hier ebenfalls kein eindeutiger Trend in der zeitlichen Entwicklung zu identifizieren (Abbildung 6). Einhergehend mit weniger Frost- und Eistagen ist ein durchschnittlicher Rückgang der Tage mit Schneebedeckung zu beobachten. Die Unterschiede von Jahr zu Jahr sind dabei sehr groß und reichen von knapp 70 Tagen wie 1942, 1969 und 2010 bis zu keinem Tag, beispielsweise 1974. Abbildung 6: Anzahl der Tage mit Niederschlagssummen von mehr als 25 mm zwischen 1876 und 2019. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 3.2 Klimatologische Einordnung der Jahre 2013 bis Mitte 2020 Beitrag von Bernhard Mühr, Lacunosa Wetterberatung Im Folgenden werden die klimatologischen Kennwerte und Witterungsbesonderheiten im Zeitraum seit der ersten Veröffentlichung der Karlsruher Anpassungsstrategie im Jahr 2013 beleuchtet. Dies erlaubt eine Einordnung der Jahre 2013 bis Mitte 2020 im Vergleich zu den langjährigen klimatologischen Mittelwerten – beispielsweise zur Frage, wie außergewöhnlich ein einzelner Sommer einzuschätzen ist. Temperatur Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im 18. Jahrhundert wurde in Karlsruhe nie zuvor ein wärmerer Zeitraum beobachtet als der von Januar 2013 bis Mai 2020. Die über die gut sechs Jahre gemittelte Temperatur übertraf die Norm um 1,8°C (Abbildung 7). Gleich zwei Jahre verdienten sich jeweils das Prädikat „wärmstes Jahr seit Aufzeichnungsbeginn“. Zunächst stellte 2014 mit einer Durchschnittstemperatur von 12,2°C den bisherigen Rekord ein (Jahr 2000 mit ebenfalls 12,2°C). Lange Bestand hatte der Rekord allerdings nicht, mit dem Titel „wärmstes Jahr“ schmückt sich nun das Jahr 2018 mit einer Mitteltemperatur von 12,4°C. 75 der 89 untersuchten Monate fielen zu warm aus, kälter als üblich präsentierten sich lediglich 14 Monate. Insbesondere in den Wintermonaten traten zum Teil extreme positive Temperaturanomalien auf; der Januar 2018 geht als wärmster Januar im Raum Karlsruhe seit Beginn der offiziellen Messungen im Jahre 1876 in die 20 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Wetterannalen ein, die Durchschnittstemperatur lag in Rheinstetten bei 6,7°C, der Wärmeüberschuss 5,8°C. Besondere Erwähnung verdient zudem der Dezember 2015, der mit extremen Temperaturverhältnissen aufwartete und im Raum Karlsruhe nie dagewesene Werte erreichte. Der Temperaturüberschuss betrug 5°C, die Monatsmitteltemperatur lag bei 6,9°C. Erst mit großem Abstand folgt der bisherige Spitzenreiter, der Dezember 1915, mit einer Temperaturabweichung von 4,1°C. Rheinstetten konnte darüber hinaus mit einem neuen Stationsrekord der Höchsttemperatur aufwarten, als es am 25. Juli 2017 mit 39,2°C seinen bisherigen Rekord egalisierte; er datiert vom 31. Juli 1983. Der bisherige Rekord für den gesamten Raum Karlsruhe vom 08. und 13. August 2003 (40,2°C an der Karlsruher Hertzstraße) wurde allerdings nicht erreicht. Die Tatsache, dass es in einem Monat Juli im Raum Karlsruhe noch nie zuvor heißer war als am 25. Juli 2017, unterstreicht die Besonderheit der Temperatur an diesem Tag. Dieselbe Qualität hat der 30. Juni 2019, auch er markierte mit 37,3°C einen neuen Monatsrekord für den Monat Juni für den gesamten Raum Karlsruhe. Tageshöchsttemperaturen jenseits der 37-Grad-Marke sind in Rheinstetten ein seltenes Ereignis, das bislang insgesamt nur zwölf Mal vorkam. Davon traten neun Tage seit 2010 auf, acht seit 2013. Abbildung 7: Abweichung der Monatsmitteltemperaturen in Rheinstetten vom langjährigen Mittelwert (1961-1990). Zeitraum: Januar 2013 bis Mai 2020. Datenquelle. DWD, Graphik: B. Mühr. Kenntage Mit der Anzahl von Tagen, an denen die Temperatur bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreitet, lassen sich klimatologische Besonderheiten von Monaten gut beschreiben (Tabelle 1). Der gesamte Zeitraum von Januar 2013 bis Mai 2020 ließ die meisten winterlichen Attribute vermissen. In manchen Wintermonaten wurde selbst Nachtfrost zu einer Rarität, der Januar 2019 beispielweise wies gerade einmal zwei Frosttage auf (Tage mit einer Tiefsttemperatur unter 0°C), dabei liegt der Monatsdurchschnitt in Karlsruhe bei 17 Frosttagen. Immer seltener wird auch strenger Frost von unter -10°C. In den Jahren 2013, 2016 und 2019 konnte kein einziger Tag mit strengem Nachtfrost registriert werden; im Jahr 2015 sank die tiefste Temperatur nicht unter -6,4°C. Eistage, das sind Tage mit einer Höchsttemperatur unter 0°C (Dauerfrost), treten im langjährigen Durchschnitt in Karlsruhe 15 Mal auf. Im Jahre 2015 konnte kein einziger Eistag gezählt werden, 2014 war es einer, 2013 derer drei. Dass eine geringe Anzahl von Hitzetagen nicht zwangsläufig ein kühles Jahr repräsentiert, beweist der Blick auf das Jahr 2014. Obwohl das Jahr als das bis dahin wärmste Jahr aller Zeiten abschloss, wartete es doch mit einer unterdurchschnittlichen Anzahl von nur neun Hitzetagen auf. Umwelt- und Arbeitsschutz | 21 Tabelle 1: Anzahl von Kenntagen in den Jahren 2013 bis 2019 an der Station Rheinstetten. (Eistag: Höchsttemperatur unter 0°C, Frosttag: Tiefsttemperatur unter 0°C, Sommertag: Höchsttemperatur mindestens 25°C, heißer Tag: Höchsttemperatur mindestens 30°C). Datenquelle. DWD, Graphik: B. Mühr. Niederschlag Der Jahresniederschlag zeigte in Karlsruhe von Aufzeichnungsbeginn bis 2010 keine großen Auffälligkeiten, trotz einer teilweisen großen jährlichen Variabilität blieb der langjährige Durchschnittswert nahezu unverändert. Der Zeitraum von Januar 2013 bis Mai 2020 präsentierte sich allerdings insgesamt außerordentlich trocken (Abbildung 8). Abbildung 8: Abweichung (absolut in mm) des Monatsniederschlags in Rheinstetten vom langjährigen Mittel 1961-1990. Datenquelle. DWD, Graphik: B. Mühr. Die meisten Monate verfehlten ihr Niederschlagssoll, über den gesamten Zeitraum hinweg ergibt sich ein monatliches Niederschlagsdefizit von 10,6 mm. Bei zwölf Monaten entsteht so ein Fehlbetrag von 127 mm für jedes Jahr, umgerechnet kam während des mehr als sechs Jahre langen Zeitraums nur 85 Prozent der üblichen 22 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Menge zusammen. Im Jahr 2015 traten neun zu trockene Monate in Serie auf, 2018 wares es sogar zehn Monate. Besonders trocken verlief das Jahr 2018, in dem nur der Januar und der Dezember überdurchschnittlich beregnet waren. Abbildung 9 zeigt die Niederschlagsbilanz für das Jahr 2018. Zu Beginn sorgte der nasse Januar zunächst für einen deutlichen Niederschlagsüberschuss. Der wurde aber mehr und mehr abgebaut und ab Anfang April begann sich ein Regendefizit einzustellen, das sich mit jedem folgenden zu trockenen Monat weiter vergrößerte. Ende November summierte sich der Fehlbetrag auf mehr als 300 mm, den erst der überdurchschnittlich feuchte Dezember zumindest etwas reduzieren konnte. Insgesamt kam im Jahr 2018 eine Niederschlagsmenge von 573,7 mm (67 Prozent der Norm) zusammen. Das bislang trockenste Jahr in der Region, 1959, wies lediglich eine Niederschlagsmenge von 456,1 mm auf. Eine Niederschlagsmenge von mehr als dem Doppelten ihres langjährigen Vergleichswertes erzielten im Untersuchungszeitraum der Mai 2013, der Oktober 2013, der Juli 2014, der Januar 2018 sowie der Februar 2020. Weniger als 10 mm wurden im Dezember 2016, im August 2018 und im April 2020 verzeichnet. Abbildung 9: Verlauf der Niederschlagsbilanz (Überschuss/Defizit in mm) im Jahre 2018 in Bezug auf den langjährigen Mittelwert. Die Säulen repräsentieren die Tagesniederschläge des Jahres 2018 in mm (zugehörige Ordinate rechts). Datenquelle. DWD, Graphik: B. Mühr. In einem eigentlich immerfeuchten Klima machen sich Häufigkeit und Andauer niederschlagsarmer oder gänzlich trockener Zeiträume für den Wasserhaushalt der Böden und des nutzbaren Wassers besonders negativ bemerkbar. Tabelle 2 gibt Auskunft über die geringsten Niederschlagsmengen verschiedener monats- und jahresübergreifender Zeiträume mit einer Andauer von 30 Tagen bis 720 Tagen, wie sie vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Mai 2020 in Rheinstetten gemessen wurden. Tabelle 2: Die geringsten Niederschlagsmengen (RR) während verschieden langer Zeiträume (Januar 2013 bis Mai 2020) im Vergleich mit der gesamten Messreihe seit 1900. Datengrundlage: DWD, Zusammenstellung: B. Mühr. Während in der Vergangenheit schon trockenere 30 bzw. 60 Tages-Perioden auftraten, präsentierten sich die 90 Tage ab dem 23. Juli 2018 so trocken wie kein anderer 90-Tages-Zeitraum seit 1900; insgesamt konnte nur eine Umwelt- und Arbeitsschutz | 23 Niederschlagsmenge von 33,8 mm gemessen werden. Rekord-trocken verlief auch der längere 120-Tages- Zeitraum ab dem 23. Juli 2018 mit nur 67,0 mm. Während sich Trockenheit und Dürre insbesondere auf das im Boden verfügbare Wasser, die Vegetation und langfristig auf den Grundwasserspiegel auswirken, können andererseits extreme Niederschlagsereignisse innerhalb kurzer Zeit zu großen Überschwemmungen und Schäden führen. Mit einer Monatsregenmenge von 131,0 mm zählt der Februar 2020 zu den zehn nassesten Februarmonaten im Raum Karlsruhe seit Aufzeichnungsbeginn. Auch wenn die Tagessummen keine extremen Werte aufwiesen, kam es doch zu größeren Ausuferungen und Überflutungen etlicher Flächen (Abbildung 8, links). Auch der Blick auf den 13. September 2017 fördert einen bemerkenswerten Sachverhalt zu Tage: Mit einer Niederschlagsmenge von 62,3 mm war dieser Tag nicht nur für den durchschnittlichen Regen eines gesamten Septembermonats verantwortlich, sondern er avancierte gleichzeitig zum nassesten Septembertag seit Aufzeichnungsbeginnn. Eine Regenmenge von 62,3 mm innerhalb von 24 Stunden kommt in Karlsruhe nur durchschnittlich alle acht Jahre einmal vor. Der größte Niederschlagsstundenwert mit 20,8 mm konnte in der Nacht des 21. Juli 2014 aufgezeichnet werden, ein Ereignis, wie es in Karlsruhe durchschnittlich alle zwei Jahre einmal auftritt. Abbildung 10, links: Überflutung größerer Wiesen- und landwirtschaftlich genutzter Flächen in Karlsruhe-Rüppurr am 03. Februar 2020. Rechts: Niederschlagsmengen am 22. Juli 2018, 18 – 19 MESZ, aus Radardaten abgeleitet. Datengrundlage: DWD. Foto & Grafik: B. Mühr Welche räumliche Variabilität gerade sommerliche, heftige Gewitterregen haben können, illustriert Abbildung 10 (rechts). Sie zeigt den Niederschlag, der innerhalb einer Stunde am Abend des 22. Juli 2018 in der Region Karlsruhe niedergegangen ist. Während der Westteil der Stadt Karlsruhe völlig trocken blieb, ging der Niederschlag mit großer Intensität und Stundenraten von 20 bis 35 mm über den östlichen Stadtteilen nieder und kann dort durchaus als seltenes Extremereignis bezeichnet werden. Bei solchen sommerlichen Gewitterlagen sind durchaus auch Regenmengen von 50 bis 100 mm innerhalb einer Stunde möglich – mit den entsprechenden Konsequenzen. Im Zeitraum 2013 bis 2020 traten in Karlsruhe allerdings keine extremen Gewitterregen oder schadenträchtiger großkörniger Hagel auf. Sonnenschein Mit einer jährlichen durschnittlichen Sonnenscheindauer von 1.500 bis 1.800 Stunden gehört Deutschland nicht eben zu den besonders sonnenscheinreichen Regionen der Welt. In Karlsruhe liegt dieser Wert bei knapp 1.700 Stunden. So trocken der Zeitraum von Januar 2013 bis Mai 2020, so sonnig präsentierte er sich aber auch. In 56 der 89 betrachteten Monate machte die Sonne Überstunden. Durchschnittlich schien unser Zentralgestirn an jedem Monat des gesamten Zeitraums 23 Stunden länger als üblich. Pro Jahr ergibt sich so ein Überschuss von 270 Stunden, das sind 17 Prozent des langjährigen Mittelwertes (Abbildung 11). Ein Jahr mit einer Sonnenscheindauer von mehr als 2.000 Stunden kann als überaus sonnig angesehen werden und tritt entsprechend selten auf. Besonders sonnig ging es im Jahr 2018 mit 2.125 Sonnenstunden zu, der Rekord aus dem Jahre 2003 mit 2.321 Stunden blieb allerdings unangetastet. 24 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Abbildung 11: Abweichung der monatlichen Sonnenscheindauer in Rheinstetten (absolut in Stunden) des Zeitraums Januar 2013 bis Mai 2020 vom langjährigen Mittel 1961-1990. Datengrundlage: DWD, Grafik: B. Mühr. Abbildung 12: Monatliche Sonnenscheindauer (gelb, in Stunden) des Zeitraums Januar 2013 bis Mai 2020 sowie die mittleren Monatswerte 1961-1990 (rote Kurve, in Stunden). Datengrundlage: DWD, Grafik: B. Mühr. Mit Blick auf die einzelnen Monate seit Januar 2013 verzeichnete der April 2020 den größten Sonnenscheinüberschuss. Insgesamt verrichtet die Sonne in diesem Monat 309,4 Stunden lang ihre Arbeit, das entspricht nahezu dem Doppelten (199 Prozent des langjährigen Durchschnittswertes von 155,1 Stunden). Am längsten schien die Sonne im Juli 2013 mit 328 Stunden (138 Prozent der Norm). In der Vergangenheit gab es in Umwelt- und Arbeitsschutz | 25 Karlsruhe aber auch schon deutlich sonnenscheinreichere Monate; den sprichwörtlichen Platz an der Sonne belegt der Juli 1949 mit 356 Stunden. Am anderen Ende der Skala rangiert der Mai 2013, der es auf lediglich 125 Sonnenstunden brachte und mit einem Defizit von 78 Stunden besonders trübe ausfiel. Die kürzeste Sonnenscheindauer verbuchte der Dezember 2014 mit lediglich 17 Stunden (46 Prozent der Norm), das macht Platz 2 auf der Liste der sonnenscheinärmsten Monate. Noch weniger Sonnenschein gab es zuvor nur im November 1958. Abbildung 12 gibt Auskunft über die monatliche Sonnenscheindauer von Januar 2013 bis Mai 2020. Die rote Kurve beschreibt jeweils den Jahresverlauf der langjährigen Monatsmittelwerte der Sonnenscheindauer. Besonders im Jahr 2018 liegen die Monatswerte der Sonnenscheindauer von April bis November deutlich über ihren langjährigen Vergleichswerten, einzig im Januar, im März und im Dezember fehlen ein paar Stunden. 3.3 Stadtklima in Karlsruhe In der Stadt ist das Klima verändert. Das trifft auf alle meteorologischen Variablen zu. Am deutlichsten ist dabei die Temperaturerhöhung der Stadt gegenüber dem Umland. Diese so genannte städtische Wärmeinsel hat vielfältige Gründe (Abbildung 13). Dazu zählt zum einen die Erhöhung der Oberfläche in der Stadt durch die dreidimensionale Bebauung und die damit verbundenen Mehrfachreflexionen der Sonneneinstrahlung. Ebenfalls haben die Baumaterialien andere Materialeigenschaften gegenüber natürlichen Oberflächen in Bezug auf langwellige Ausstrahlung und Wärmeleitfähigkeit. Des Weiteren fließt Niederschlagsabwasser durch den hohen Versiegelungsgrad des Bodens hauptsächlich oberirdisch ab und wird ins Kanalnetz geleitet, statt auf unversiegelten Flächen zu versickern und im Boden gespeichert zu werden. So steht es nicht für die Verdunstung aus dem Boden und über die Pflanzen zur Verfügung und kann nicht zur Kühlung durch Verdunstung beitragen. Zusätzliche Wärme wird außerdem in der Stadt durch die Emissionen von Gebäude (Heizung und Klimaanlagen), Industrie und Fahrzeugen freigesetzt. Abbildung 13: Schematische Abbildung der städtischen Wärmeinsel und ihrer Einflussgrößen. Quelle: Deutscher Wetterdienst. 26 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Die Stadt stellt keine abgegrenzte Wärmeinsel im kühleren Umland dar. Vielmehr ergibt sich durch die unterschiedlichen Oberflächeneigenschaften von Straßen, Gebäuden, Parkplätzen, Gärten, Grünflächen und so weiter eine Vielzahl von Mikroklimaten, sodass das Stadtgebiet eher ein „Wärmearchipel“ 11 darstellt. Die städtische Wärmeinsel hat dabei ausgeprägte tages- und jahreszeitliche Variabilität und hängt stark von der Wetterlage ab. Diese Temperaturunterschiede zeigen sich nicht nur in den Lufttemperaturen, sondern vor allem in den Oberflächentemperaturen, wie Abbildung 14 für die Situation am Tag und in der Nacht zeigt. Abbildung 14: Gemessene Oberflächentemperaturen an einem heißen Sommertag in Karlsruhe um 14:00 Uhr (oben) und um 4:00 Uhr (unten). Quelle: Stadt Karlsruhe. 11 Städtebauliche Klimafibel, Hinweise für die Bauleitplanung. Reuter und Kapp 2012, herausgegeben vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg; S. 29. www.staedtebauliche-klimafibel.de (Zugriff: 30. März 2021) Umwelt- und Arbeitsschutz | 27 Grundsätzlich kann sich die Wärmeinsel am besten bei wenig Wind und klarem Himmel ausbilden. In Karlsruhe ist die Wärmeinsel umso stärker, je wärmer die Jahreszeit ist. Im Tagesverlauf ist sie am Abend und in der Nacht am stärksten und tagsüber nur schwach. So kann der Temperaturunterschied im Sommer am Abend nach heißen Tagen zwischen Karlsruhe und dem Umland bis zu 7 Kelvin betragen. Dadurch sind im Stadtgebiet vor allem die Tagestiefsttemperaturen und daher auch die Anzahl der Tropennächte gegenüber den Umlandbedingungen und damit auch gegenüber den repräsentativen deutlich erhöht. Innerhalb des Stadtgebietes hängen die räumlichen Unterschiede der Temperatur sehr stark von der Bebauungsstruktur und dem Stadtstrukturtyp ab. Flächen mit hohem Versiegelungsgrad und enger Bebauung – vor allem sind hier Blockrandbebauungen zu nennen – sind gegenüber dem Umland am stärksten überwärmt. Größere Grünflächen wie beispielsweise der Zoo und das Naturschutzgebiet Alter Flugplatz sind deutlich kühler. Die kühlere Luft wirkt auch in die angrenzende Bebauung hinein. Abends und nachts beginnen sich die Freiflächen rasch abzukühlen, während in den bebauten Gebieten die nächtliche Abkühlung wesentlich später einsetzt und weniger stark ausgeprägt ist. Temperaturunterschiede resultieren immer in Luftdruckunterschiede; das Ergebnis ist eine thermisch direkte Zirkulation (Flurwinde), bei der kühlere und schwerere Luft in die deutlich wärmeren bebauten Bereiche einsickert. Seht gut tritt dieser Effekt auch vom Schlossplatz in Richtung Marktplatz/Kaiserstraße entlang der Strahlen des Karlsruher Fächers auf. Beispielhaft zeigen die Messungen für den August 2015, der ein sehr warmer Monat war, die Unterschiede (Tabelle 3). Die Anzahl der heißen Tage lag an verschiedenen Orten im Stadtgebiet und im Umland zwischen acht und zehn. Auch die Tageshöchsttemperaturen waren an allen Tagen ähnlich. Demgegenüber betrug der Temperaturunterschied zwischen einem Innenhof in der Weststadt und Umland in der wärmsten Nacht des Messzeitraums knapp vier Grad. Am deutlichsten ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Messorten dann bei der Anzahl der Tropennächte, die in der Weststadt bei zehn lag, während im Umland nur eine einzige Tropennacht aufgetreten ist. Tabelle 3: Kenngrößen der Temperatur für verschiedene Orte im Karlsruher Stadtgebiet sowie Referenzwerten aus dem Umland während einer Hitzeperiode im August 2015. Quelle: Hackenbruch 2018 12 . 12 Hackenbruch, J. (2018): Anpassungsrelevante Klimaänderungen für städtische Baustrukturen und Wohnquartiere. Wissenschaftliche Berichte des Instituts für Meteorologie und Klimaforschung des Karlsruher Instituts für Technologie 77; KIT Scientific Publishing. URL: http://dx.doi.org/10.5445/KSP/1000080685 (Zugriff: 30. März 2020) 28 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 3.4 Zukunftsprojektionen Die Anpassung an den Klimawandel hat immer die zukünftigen Klimaverhältnisse im Blick. Physikalisch- mathematische Modelle sind in der Lage das heutige Klima gut wiederzugeben. Um auch die zukünftige Entwicklung des Klimas in den nächsten Jahrzehnten abschätzen zu können, müssen den Klimamodellen bestimmte Randbedingungen für die zukünftige Klimaentwicklung vorgegeben werden. Eine der wichtigsten Randbedingungen ist dabei, wie sich die Konzentrationen der Treibhausgase in der Atmosphäre entwickeln werden. Weil dazu unterschiedliche Entwicklungen denkbar sind, entstehen mehrere Szenarien. Auf deren Basis werden Klimasimulationen berechnet, und zwar mit mehreren unterschiedlichen Klimamodellen. So entsteht ein so genanntes Ensemble von Klimasimulationen, das eine Bandbreite an möglichen Entwicklungen aufzeigt. Da die Abschätzung der Entwicklung auf Szenarien beruht, handelt es sich nicht um Klimavorhersagen, sondern um Klimaprojektionen. Das unterscheidet sie von der Wettervorhersage, bei der versucht wird, auf der Grundlage des aktuellen Wetters das zukünftige Wetter vorherzusagen. Stattdessen wird auf der Grundlage zukünftiger Randbedingungen (Szenarien) bestmöglich das zukünftige Klima berechnet. 13 Welche Randbedingungen und damit welches Klima in der Realität tatsächlich eintreten werden, hängt daher stark davon ab, wie die Zukunft gestaltet wird und wie ambitioniert und erfolgreich Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Im Gegensatz zu globalen Klimamodellen, die Ergebnisse für die ganze Welt liefern, simulieren regionale Klimamodelle nur einen Teilbereich der Erde. In der Regel wird ein klimatologischer Zeitraum von 30 Jahren berücksichtigt. Auf Deutschland wird dafür ein Rechengitter von bis zu 7 km Auflösung gelegt. Das heißt, alle 7 km wird ein Rechenpunkt gesetzt, an dem das zukünftige Klima berechnet wird (Abbildung 15). Damit sind auch Aussagen für die Region Karlsruhe möglich. Abbildung 15: Lage des Karlsruher Stadtgebietes im Vergleich zu den Modellgitterpunkten. Die neun ausgefüllten Punkte sind die neun Gitterpunkte, die sich Karlsruhe am nächsten befinden. Für alle Auswertungen wurde der Mittelwert dieser Klimamodellergebnisse an diesen neun Gitterpunkten gebildet, um die zukünftigen Klimaänderungen in Karlsruhe abzuschätzen. Abbildung: Süddeutsches Klimabüro am Karlsruher Institut für Technologie. Die räumlichen Unterschiede innerhalb der Stadt, insbesondere infolge der städtischen Wärmeinsel, können in den Klimamodellen wegen der dafür zu groben Auflösung allerdings nicht dargestellt werden. Dafür müssen gesonderte Stadtklimamodelle verwendet werden, die eine räumliche Auflösung von wenigen Metern haben. Sie 13 Detaillierte Informationen zur Klimamodellierung bietet die Broschüre „Das Klima auf den Gitterpunkt gebracht“ des Karlsruher Instituts für Technologie: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000043884 (Zugriff: 30 März 2020). Umwelt- und Arbeitsschutz | 29 können allerdings nur für kurze Zeiträume (ein Tag bis wenige Tage) die meteorologische Situation berechnen, keine zukünftige Entwicklung über mehrere Jahre oder Jahrzehnte. Für Baden-Württemberg gibt es verschiedene Klimamodell-Rechnungen, die in ihrer Gesamtheit einen guten Überblick geben, welche regionalen Klimaänderungen für Baden-Württemberg erwartet werden. 14 Die folgenden Ergebnisse stammen aus Auswertungen eines Klimamodellensembles von zwölf regionalen Klimasimulationen in 7 km räumlicher Auflösung, die am Institut für Meteorologie und Klimaforschung des Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gerechnet 15 und durch das Süddeutsche Klimabüro am KIT ausgewertet wurden. 16 Verglichen werden jeweils die Ergebnisse der Klimasimulationen für den 30-jährigen Zeitraum 2021 bis 2050 mit dem Zeitraum 1971 bis 2000. In Hinblick auf Temperaturgrößen wird erwartet, dass sich der bisher beobachtete Trend weiter fortführt. Das heißt für Tage mit einer Höchsttemperatur über 30°C, über 35°C und für Tropennächte wird ein häufigeres Auftreten erwartet. Für die heißen Tage projizieren die verschiedenen Klimamodelle für Karlsruhe zwischen 3,6 und 15 heiße Tage mehr pro Jahr (Änderung im Ensemble-Mittel 2021 – 2050 zu 1971 – 2000: +8,4). Für die Tropennächte reicht die Spannbreite von 1,4 bis 6,3 Tropennächten mehr pro Jahr (Änderung im Ensemble- Mittel: +3,3, Abbildung 16). Eine Vervielfachung wird auch für die Tage mit Temperaturen über 35°C erwartet: von durchschnittlich 0,6 Tagen pro Jahr auf drei Tage pro Jahr (Abbildung 17). Im Vergleich mit dem restlichen Baden-Württemberg gehört Karlsruhe damit in die Region mit den stärksten erwarteten Zunahmen. Abbildung 16: Anzahl an Tropennächten in Baden-Württemberg für die Beobachtungen 1971 – 2000 (links) und die Projektionen der Klimamodelle. Die Abbildung zeigt den Mittelwert (rechts, mittlere Karte) sowie die minimale und maximale Änderung (rechts, linke und rechte Karte) im Klimamodellensemble. Daten: Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK- TRO), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Abbildung: Süddeutsches Klimabüro am KIT. 14 Zukünftige Klimaentwicklung in Baden-Württemberg. URL: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und- anpassung/klimaprojektionen (Zugriff: 30. März 2021) 15 Sedlmeier, K. (2015): Near future changes of compound extreme events from an ensemble of regional climate simulations. Wissenschaftliche Berichte des Instituts für Meteorologie und Klimaforschung des Karlsruher Instituts für Technologie 82. URL: https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000051732 (Zugriff: 17. November 2020) 16 Klimawandelanpassung in Städten: http://www.sueddeutsches- klimabuero.de/downloads/Broschuere_Klimabuero_Klimawandelanpassung_2017_Ensemble.pdf (Zugriff: 30. März 2021) 30 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Abbildung 17: Anzahl an Tagen in in Baden-Württemberg mit Höchsttemperaturen über 35°C für die Beobachtungen 1971 – 2000 (links) und die Projektionen der Klimamodelle. Die Abbildung zeigt den Mittelwert (rechts, mittlere Karte) sowie die minimale und maximale Änderung (rechts, linke und rechte Karte) im Klimamodellensemble. Daten: Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Abbildung: Süddeutsches Klimabüro am KIT. Gerade aus der Erfahrung der vergangenen Jahre ist es wichtig, auch mehr über das zukünftige Auftreten der Kombination eines heißen Sommers und starker Trockenheit zu wissen (Abbildung 18). Die in der Vergangenheit beobachtete Anzahl liegt bei durchschnittlich zwei trockenen und heißen Sommern in 30 Jahren. Im Mittel erwarten die Simulationen eine Zunahme, im Durchschnitt um vier Sommer mehr innerhalb des 30-Jahres- Zeitraums. Einzelne Modelle projizieren sogar, dass in Zukunft jedes dritte bis vierte Jahr ein trocken-heißer Sommer ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Zeiträume zwischen trockenen und heißen Sommern durchschnittlich kürzer werden. Die erwarteten Änderungen sind dabei für Karlsruhe im Vergleich zu ganz Baden-Württemberg ähnlich. Dies liegt daran, dass trockene, heiße Sommer zumeist durch großräumige Wetterlagen verursacht werden. Abbildung 18: Anzahl trockener und heißer Sommer in Baden-Württemberg für die Beobachtungen 1971 – 2000 (links) und die Projektionen der Klimamodelle. Die Abbildung zeigt den Mittelwert (rechts, mittlere Karte) sowie die minimalen und maximalen Änderungen (rechts, linke und rechte Karte) im Klimamodellensemble. Ein heißer und trockener Sommer ist so definiert, dass in den Monaten Juni, Juli, August die Durchschnittstemperatur mindestens 1 Grad höher als der klimatologische Mittelwert liegt und die Niederschlagssumme geringer als 80 Prozent des klimatologischen Mittelwerts ist. Daten: Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Abbildung: Süddeutsches Klimabüro am KIT. Bei den Niederschlagsgrößen gilt für die Projektionen in die Zukunft wie auch schon für den Blick in die Vergangenheit, dass es häufig kein so eindeutiges Änderungssignal gibt wie für die Temperatur. Für die Niederschlagsmengen in Karlsruhe im Sommer, Herbst und Winter lässt das Ensemblemittel nur leichte Änderungen in der Größenordnung von wenigen Prozent erwarten. Einige Modelle erwarten eine Abnahme der Umwelt- und Arbeitsschutz | 31 Niederschläge, andere eine Zunahme. Im Frühjahr gibt es einen deutlicheren Trend, es wird eine mittlere Zunahme der Niederschläge um knapp zehn Prozent erwartet. Abbildung 19: Anzahl von Tagen pro Jahr mit einer Niederschlagssumme von über 25 mm für die Beobachtungen 1971 – 2000 (links) und die Projektionen der Klimamodelle. Die Abbildung zeigt den Mittelwert (rechts, mittlere Karte) sowie die minimale und maximale Änderung (rechts, linke und rechte Karte) im Klimamodellensemble. Daten: Institut für Meteorologie und Klimaforschung (IMK-TRO), Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Abbildung: Süddeutsches Klimabüro am KIT. Auch wenn die Niederschlagssumme in den einzelnen Jahreszeiten sowie dadurch auch im Gesamtjahr zukünftig recht ähnlich bleiben wird wie gegenwärtig, so wird doch eine Verschiebung der Niederschläge erwartet. Denn die Anzahl und Länge von Trockenperioden im Sommerhalbjahr werden voraussichtlich zunehmen. Das heißt, es wird an weniger Tagen Regen fallen, dann aber eher als stärkeres Ereignis. Daher wird auch für das Auftreten von Starkniederschlägen im Raum Karlsruhe eine Zunahme erwartet. In der Vergangenheit traten durchschnittlich 2,6 Tage pro Jahr mit Niederschlagssummen von mehr als 25 mm auf. Für die Zukunft projizieren alle Klimamodelle eine Zunahme, durchschnittlich um 0,7 Tage (Abbildung 19). Zusätzlich bleibt zu beachten, dass auch die Variabilität zwischen den Jahren wie auch in der Vergangenheit hoch bleiben wird, sodass einzelne Jahre oder Jahreszeiten sehr trocken sein können und dann aber auch einzelne niederschlagsreiche Jahre und Jahreszeiten auftreten. Letztendlich sind die Änderungen des Klimawandels auf vielen Ebenen und in vielen Bereichen spürbar und gehen weit über einen Temperaturanstieg oder eine Änderung der Niederschläge hinaus. Mit Hilfe der vorhandenen und sich stetig weiter entwickelnden regionalen Klimamodelle werden auch Veränderungen auf der regionalen Ebene immer besser wiedergegeben. Da die meisten regionalen Klimamodelle eine Stadt (noch) nicht detailliert darstellen können, müssen das Stadtklima und die speziellen Bedingungen in der Stadt bei Anpassungsmaßnahmen in Karlsruhe zusätzlich berücksichtigt werden. Dies geschieht entweder aus den Kenntnissen zum heutigen Stadtklima, die auf die zukünftigen Verhältnisse übertragen werden, oder über gesonderte Simulationen mit Stadtklimamodellen. Stadtklimamodelle werden daher zum Beispiel in der Bauleitplanung eingesetzt, um kleinräumige Temperaturunterschiede während eines heißen Tages in verschiedenen Planungsvarianten zu berechnen. 32 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 4. Indikatoren zu den Folgen des Klimawandels und zur Anpassung in Karlsruhe Die wichtigste Klimaänderung für die Stadt Karlsruhe ist das verstärkte Auftreten von Hitzeperioden infolge der steigenden Temperaturen. Diese betreffen die gesamte Bevölkerung und können gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Der Gesundheitsschutz und Vorsorgemaßnahmen, um Hitzebelastungen vorzubeugen, ist daher eine wichtige Aufgabe für die Stadtverwaltung. Das beinhaltet sowohl die kurzfristige Reaktion auf Hitzewellen als auch die langfristige, vorausschauende Anpassung. Das gilt für das heutige ebenso wie für ein zukünftig geändertes Klima. Treten Hitzeperioden wie in den vergangenen Jahren zusammen mit starker Trockenheit auf, beeinträchtigt dies auch Pflanzen, Tiere und Ökosysteme und äußert sich beispielsweise in Baumschäden, erhöhter Waldbrandgefahr und Niedrigwasserständen im Rhein. Weitere Extremereignisse wie Hochwasser und Starkregenereignisse treten ebenfalls in Karlsruhe auf und können Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur hervorrufen. Starke Stürme treffen das Stadtgebiet von Karlsruhe relativ selten, gefährden dann aber vor allem Bäume in Stadt und Wald sowie die Infrastruktur. Ebenfalls selten sind starke Gewitter und Hagel. Für Baden-Württemberg erstellt die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg regelmäßig Monitoring-Berichte zu Klimafolgen und zur Anpassung. Die darin beschriebenen Erkenntnisse sind in vielen Fällen für Karlsruhe gültig. 17 Zum Monitoring der Klimafolgen in Karlsruhe selbst gibt es verschiedene quantitative und qualitative Indikatoren aus städtischen Daten. Aus diesen lassen sich Erkenntnisse zum Handlungsbedarf und zur Planung und Implementierung von Anpassungsmaßnahmen ableiten. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Indikatoren, die die Auswirkungen von Klimaänderungen beschreiben (häufig als „ Impact-Indikatoren“ bezeichnet), und Anpassungsindikatoren („ Response-Indikatoren“), die auf Daten zu bereits laufenden Anpassungsmaßnahmen beruhen. Zur Einordnung sind dieselben Handlungsfelder verwendet, denen auch die einzelnen Maßnahmen zur Klimaanpassung (siehe Klimaanpassungsstrategie 2021 – Monitoringbericht und 1. Fortschreibung, Teil 2: Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ausblick) zugeordnet sind. 4.1 Indikatoren, die die Auswirkungen von Klimaänderungen beschreiben („Impact-Indikatoren“) Für Karlsruhe liegen Daten für sechs Indikatoren vor, die geeignet sind, um Klimafolgen zu veranschaulichen. Subjektiv empfundene Hitzebelastung (Handlungsfeld Gesundheit) Eine Befragung des Karlsruher Instituts für Technologie (Kunz-Plapp et al. 2016 18 ) nach zwei Hitzewellen im Sommer 2013 zeigte, dass die Karlsruherinnen und Karlsruher Hitzeereignisse insgesamt als hohe Belastung empfinden (Abbildung 20). Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Aufschlüsselung, bei welchen Tätigkeiten und an welchen Orten die Hitzebelastung als besonders stark eingeschätzt wird. Am häufigsten wurden „im ÖPNV“, „zuhause nachts beim Schlafen“ und „in der Innenstadt“ genannt (Abbildung 21, Kunz- Plapp et al. 2016). Der ÖPNV steht aufgrund der im Jahr 2013 noch sehr seltenen Klimatisierung von Straßen-, Stadtbahnen und Bussen an erster Stelle. Letztere beiden unterstreichen die Notwendigkeit für die Stadt, Maßnahmen im sozialen/gesundheitlichen und städtebaulichen Bereich sowie an Gebäuden zu treffen und die 17 Monitoring-Berichte für Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und- anpassung/klimamonitoring (Zugriff: 02. Dezember 2020). 18 Kunz-Plapp, T., Hackenbruch, J., und Schipper, J. W. (2016). Factors of subjective heat stress of urban citizens in contexts of everyday life. Nat. Hazards Earth Syst. Sci., 16(4), 977–994. Umwelt- und Arbeitsschutz | 33 Bewältigung durch jeden und jede Einzelne durch Sensibilisierung und Information sowie gegebenenfalls Förderungen zu unterstützen. Abbildung 20: Antworten auf die Frage „Wie sehr empfinden Sie während einer Hitzeperiode die Hitze als Belastung“, Boxplots mit Median. 323 Befragte, Umfrage Hitzebelastung in Karlsruhe 2013, KIT; deutsche Übersetzung nach Kunz-Plapp et al. 2016. Abbildung 21: Subjektiv empfundene Hitzebelastung durch die Bewohner Karlsruhes während verschiedener Tätigkeiten und an verschiedenen Orten, prozentuale Antwortverteilung. 323 Befragte, Umfrage Hitzebelastung in Karlsruhe 2013, KIT; deutsche Übersetzung nach Kunz-Plapp et al. 2016. 34 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Flächen mit Vorkommen der Ambrosie und Meldungen aus der Bevölkerung (Handlungsfeld Gesundheit) Das Vorkommen der Hohen Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) und der Ausdauernden Ambrosie ( Ambrosiapsilostachya) wird in Karlsruhe seit 2007 durch den Umwelt- und Arbeitsschutz dokumentiert (Tabelle 4). Drei große Vorkommen sind seitdem etabliert (Wildacker im Hardtwald, Linkenheimer Landstraße in Neureut, Rheinstrandsiedlung Nussbaumweg mit Ambrosia psilostachya). Das Samenpotential an der Linkenheimer Landstraße scheint besonders hoch zu sein. Nachdem die Vegetationsschicht durch den Hitzesommer 2018 stark lückig geworden war, vergrößerte sich der Bestand der Ambrosie 2019 dort stark. 2020 nahm der Bestand wieder deutlich ab. Die intensive Aufklärungsarbeit der Bevölkerung bewirkte zahlreiche Meldungen von Vorkommen in der Stadt Karlsruhe (Abbildung 22). Tabelle 4: Bekannte Vorkommen der Ambrosie in Karlsruhe. Angegeben ist die Anzahl der Pflanzen im jeweiligen Bestand. Daten: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Jahr Wildacker im Hardtwald Linkenheimer Landstraße Rheinstrandsiedlung Nußbaumweg (Ambrosia coronopifolia) 2007 2.000 zwischen 100 und 1.000 keine Daten verfügbar 2008 keine Daten verfügbar 3.400 keine Daten verfügbar 2009 keine Daten verfügbar 7.500 2.500 2010 >20.000 30.000 800 2016 zwischen 100 und 1.000 >10.000 >1.000 2017 >10.000 >10.000 zwischen 100 und 1.000 Abbildung 22: Anzahl der Meldungen von Ambrosienvorkommen aus der Bevölkerung seit 2016. Daten und Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Umwelt- und Arbeitsschutz | 35 Tigermückenfunde im Rahmen der Tigermückenbekämpfung (Handlungsfeld Gesundheit) In Karlsruhe wurde im September 2017 erstmals eine Tigermücke (Aedes albopictus) gesichtet. Seit 2018 wird ein systematisches Monitoring durchgeführt. Dieses bezieht sich auf das Gebiet, in dem als Erstes beziehungsweise in der Folgezeit Tigermücken aufgetreten sind. Dort werden Fallen aufgestellt (Tabelle 5). In Baden-Württemberg wird das Vorkommen der Tigermücke bereits seit 2005 im Rahmen des Klimafolgenmonitorings des Landes kartiert. 19 Tabelle 5: Ergebnisse des Tigermücken-Monitorings 2018 und 2019. Quelle: Jahresberichte der KABS e.V. zur Tigermückenbekämpfung in Karlsruhe. 2018 2019 Funde in Fallen 7 von 15 Fallen mindestens einmal positiv beprobt 6 von 26 Fallen mindestens einmal positiv beprobt Funde von befruchteten Eiern 95 in 75 Proben 15 in 182 Proben Anflüge 2 0 eingesendete Tigermücken 0 1 Schadensbedingte Holzmengen (Handlungsfeld Wald) Folgen von Hitze und Trockenheit an Bäumen in Stadt und Wald können noch Jahre nachwirken, sowohl infolge von Insektenvermehrung als auch in Form des Absterbens alter wie auch neu gepflanzter Bäume. Bei einem mehrfachen Auftreten von heißen und trockenen Sommern ist zudem die notwendige Erholungszeit für die Bäume nicht mehr gegeben. Indizien für das Schadensausmaß im Wald sind die verbuchten Holzmengen, die nicht als Ergebnis von geplanten forstlichen Maßnahmen angefallen sind, sondern wegen verschiedener Schadensursachen „zufällig“ genutzt werden mussten (Tabelle 6). Tabelle 6: Entwicklung der Holzmengen im Stadtwald zwischen 2018 und 2020. Gezeigt ist, wie hoch der Anteil schadensbedingter Nutzungen an der gesamten genutzten Holzmenge ist, sowie die Verteilung der Schadensursachen. Die Zahlen für 2020 sind noch nicht komplett, Erfassungsende war am 14. Dezember 2020. Quelle: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Holzmengen Stadtwald 2018 - 2020 (in Festmetern = Kubikmetern) Jahr 2018 2019 2020 Mögliche Nutzung (gemäß Forsteinrichtung 2020) 14.200 14.200 14.200 Gesamtnutzung 13.095 9.755 9.397 a) planmäßig 11.957 6.903 4.267 b) schadensbedingt 1.138 = 9% 2.852 = 29% 5.130 = 55% Ursachen der schadensbedingten Nutzung, Anteil in % an b) Jahr 2018 2019 2020 Insekten 54% 23% 28% Pilze 25% 23% 31% Sturm 15% 3% 23% Dürre 6% 51% 17% 19 Erster Monitoring-Bericht Baden-Württemberg zu Klimafolgen und Anpassung: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel- und-anpassung/klimamonitoring (Zugriff: 30. März 2020). 36 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Zu den Schadensursachen zählen Sturm, Insektenbefall (Borkenkäfer), Pilze und Dürre. Von den Schadensereignissen sind nahezu alle Haupt-Baumarten betroffen. Der Anteil der sogenannten zufälligen Nutzungen lag in den Jahren zwischen 2008 und 2016 zwischen unter 1 Prozent und 4 Prozent. Nach bereits höheren Werten in den Jahren 2017 und 2018 (13 Prozent beziehungsweise 9 Prozent), zeigen sich die Folgen der Trockenheit in den Zahlen der Jahre 2019 und 2020 sehr deutlich. 2020 lag bis zum Erfassungsende Ende Oktober der Anteil der schadensbedingten Holzmengen bei 60 Prozent. Nicht verbucht sind jedoch die Holzmengen von Bäumen, die in unterschiedlichem Ausmaß Schäden aufweisen oder bereits abgestorben sind, die aber aus ökologischen Gründen im Wald verbleiben. Geschädigte oder bereits abgestorbene Bäume werden vor allem dort gefällt und deren Holzmenge verbucht, wo es die Verkehrssicherheit erfordert oder wenn das Holz noch sinnvoll und wirtschaftlich vermarktet werden kann. Eine exakte Darstellung der Schadenssituation für den Stadtwald ist derzeit nicht möglich. Dazu müsste eine aufwändige Waldschadensinventur durchgeführt werden. Eine revierweise Schadensanalyse auf Schätzbasis wird aktuell vom Forstamt erarbeitet. Grundwasserstand (Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung) Die Zeitreihe des Grundwasserstandes an einer Messtelle nahe Karlsruhe zeigt starke Schwankungen zwischen einzelnen Jahren sowie Perioden mit höheren oder niedrigeren Grundwasserständen (Abbildung 23). Der Grundwasserstand ist dort im Wesentlichen vom Niederschlag abhängig. Anfang der 1960er und in den 1970er Jahren wurden die bisher niedrigsten gemessenen Grundwasserstände im Raum Karlsruhe beobachtet. Aufgrund von wenig Niederschlag in diesen Jahren fand wenig Grundwasserneubildung statt. Die Grundwasserstände waren insbesondere in den 1970er Jahren deutlich niedriger als jetzt. Trotz sinkender Grundwasserneubildung aus Niederschlag ist der Grundwasserstand seit 1970 nicht absinkend. Allerdings wurden den letzten 15 Jahren vor allem mittlere bis niedrige Grundwasserstände gemessen. Die gezeigte Grundwasserstandsganglinie ist mit den Grundwasserständen an anderen Messstellen des Tiefbauamtes Karlsruhe im Stadtgebiet vergleichbar. Abbildung 23: Grundwasserstand an der Messstelle RW 19 auf der Niederterrasse zwischen Muggensturm und Bietigheim. Abbildung: Stadtwerke Karlsruhe. Trinkwasserabgabe in Abhängigkeit von der Temperatur (Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung) Der Trinkwasserbedarf in Karlsruhe zeigt eine deutliche Abhängigkeit von der Temperatur und vom Niederschlag. Der tägliche Trinkwasserbedarf steigt ab einer Tageshöchsttemperatur von etwa 20°C und nach einigen Tagen ohne Regen in der Regel an (Abbildung 24). Die Streuung ist groß, da der Trinkwasserbedarf von vielen weiteren Faktoren abhängt, beispielsweise von der Niederschlagssituation, dem Wochentag beziehungsweise Wochenende oder den Schulferien. Es wird angenommen, dass das zusätzlich abgegebene Trinkwasser im Wesentlichen zur Bewässerung von Grün- und Gartenflächen verwendet wird, zur Befüllung von Swimmingpools und Planschbecken und zum häufigeren Duschen. An sehr verbrauchsreichen Tagen wird daher in Karlsruhe bis zu 50 Prozent mehr Trinkwasser abgegeben als im Jahresdurchschnitt. Umwelt- und Arbeitsschutz | 37 Abbildung 24: Tägliche Trinkwasserabgabe der Stadtwerke Karlsruhe (ohne Zweckverband Wasserversorgung Albgau) 2005 bis 2019 in Abhängigkeit von der Temperatur. Abbildung: Stadtwerke Karlsruhe. 4.2 Anpassungsindikatoren („Response-Indikatoren“) Der Index „Kommunale Klimaanpassung“ beleuchtet den Klimaanpassungsprozess in Karlsruhe als Ganzes. Die beiden Indikatoren „Umsetzungsstand der Maßnahmen“ und „zukünftig vorgesehene Ausgestaltung der Maßnahmen“ nehmen die Klimaanpassungsstrategie in Hinblick auf den gesamten Maßnahmenkatalog in den Blick. In verschiedenen Handlungsfeldern liegen für weitere sieben Indikatoren für Karlsruhe Statistiken oder Erfahrungswerte vor. Index „Kommunale Klimaanpassung“ Eines der 16 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) ist „Maßnahmen zum Klimaschutz“, wozu in deren Definition auch die Klimaanpassung gehört. Die Nachhaltigkeitsziele wurden mit Indikatoren unterlegt, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kommunen konzipiert sind. Der Indikator „Kommunale Klimaanpassung“ erhebt den Anteil umgesetzter Klimaanpassungsmaßnahmen als Summenindex aus zehn dichotomen Variablen, basierend auf einem standardisierten Fragebogen. Für Karlsruhe ergibt sich, dass die im Index erhobenen Klimaanpassungsmaßnahmen zu 80 Prozent umgesetzt werden (Tabelle 7). 38 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Tabelle 7: Index "Kommunale Klimaanpassung aus zehn Ja/Nein-Fragen (Wert 0 bis 10). Der Fragebogen wurde aus dem Handbuch „SGD-Indikatoren für Kommunen“ 20 übernommen. Frage Ja/nein Index 1 Sind eine Klimaanalyse und Klimagefahrenkarte für Ihre Kommune erstellt worden? Ja 1 2 Gibt es einen politischen Beschluss zur Klimaanpassung? Ja 1 3 Ist ein Konzept vorhanden, das sich mit den Auswirkungen des Klimawandels in der Kommune auseinandersetzt, dabei die spezifische kommunale Betroffenheit und Gefährdung betrachtet und daraus eine lokale Strategie mit geeigneten Anpassungsmaßnahmen entwickelt (Klimaanpassungskonzept)? Ja 1 4 Wurde dieses Klimaanpassungskonzept beschlossen? Ja 1 5 Findet die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Schutz vor Überflutung, Hitze, Trockenheit, Sturmschäden, etc.) in der Stadtplanung und -entwicklung Beachtung? Ja 1 6 Wurden/Werden Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei öffentlichen Vorhaben/Gebäuden/Flächen (z. B. Dach- und Fassadengrün, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auf Plätzen, Retentionsflächen und vieles mehr) bereits umgesetzt? Ja 1 7 Ist eine fach-/ressortübergreifende Arbeitsgruppe „Klimaanpassung“ in Ihrer Kommune vorhanden? Nein 0 8 Ist ein kommunaler Hitzeaktionsplan oder ein ähnliches Instrument zur Hitzevorsorge vorhanden? Nein 0 9 Existieren Angebote zur Sensibilisierung und Information der Bürger:innen zu Klimawandel und -anpassung? Ja 1 10 Gibt es kommunale Förderprogramme für private Klimaanpassungsmaßnahmen und Eigenvorsorge für Akteure in der Stadtgesellschaft? Ja Summe 8 Umsetzungsstand der Maßnahmen Alle Maßnahmen aus der Klimaanpassungsstrategie 2021 (siehe Klimaanpassungsstrategie 2021, Teil 2: Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ausblick) wurden hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes klassifiziert. Knapp die Hälfte der Maßnahmen wird kontinuierlich verfolgt, etwa ein Viertel wurde begonnen oder befindet sich gerade in Umsetzung. Nur vier Maßnahmen wurden zurückgestellt, noch nicht umgesetzt oder nicht verfolgt, während sieben abgeschlossen wurden. Neu konzipiert wurden zehn Maßnahmen, die daher als geplant gelten (Abbildung 25). 20 Bertelsmann Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik, Engagement Global (Servicestelle Kommunen in der Einen Welt,) Rat der Gemeinden und Regionen Europas/Deutsche Sektion (Herausgeber) (2020): SGD-Indikatoren für Kommunen: Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen in deutschen Kommunen, Indikator Nr. 86 „Kommunale Klimaanpassung“. Umwelt- und Arbeitsschutz | 39 Abbildung 25: Umsetzungsstand für die 85 Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie 2021. Graphik: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Zukünftig vorgesehene Ausgestaltung der Maßnahmen Mit Blick in die Zukunft wird dokumentiert, welche Ausgestaltung für jede Maßnahme der Klimaanpassungsstrategie geplant ist. Mehr als die Hälfte wird als Daueraufgabe verfolgt oder weiterhin wie bisher weitergeführt. Für 16 Maßnahmen sind eine Weiterführung und Vertiefung, Optimierung oder ein verstärkter Einsatz vorgesehen (Abbildung 26). Abbildung 26: Ausblick, welche zukünftige Ausgestaltung für die 85 Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie 2021 vorgesehen ist. Graphik: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 40 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Presseanfragen (Handlungsfeld Übergreifendes) In den vergangenen Jahren stieg die Präsenz des Themas Klimawandel in der öffentlichen Wahrnehmung und in der politischen Diskussion. Das öffentliche Bewusstsein für Klimathemen äußert sich beispielsweise in der Zahl von Presseanfragen an die Stadt und der Berichterstattung in den lokalen und regionalen Medien genauso wie in Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger direkt an die Stadt herantragen. Die Anfragen an die Stadt zur Anpassung an den Klimawandel haben sich nach der Einschätzung des Presseamtes der Stadt Karlsruhe insbesondere im Jahr 2019 erhöht. Gerade nach mehreren Pressekonferenzen der Stadt zum Trockensommer im August/September und nachdem sich das Thema stark in der Kommunalpolitik und im Gemeinderat niedergeschlagen hat, haben die Medien verstärkt und umfangreich Anfragen gestellt. Zusätzlich zeigt sich hohes Medieninteresse während Hitzewellen. Genaue Zahlen liegen für diesen Indikator nicht vor. Tage mit Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (Handlungsfeld Gesundheit) Der Deutsche Wetterdienst hat ein Hitzewarnsystem eingerichtet. Die Hitzewarnsaison geht von Anfang bis Ende des Sommers. Dann werden per Newsletter oder über eine App tägliche Hitzewarnungen an alle Abonnenten versendet, sobald die Hitze die festgelegten Schwellenwerte für die „gefühlte Temperatur“ überschreitet 21 . Die gefühlte Temperatur ist eine kombinierte meteorologische Größe, die aus den Werten von Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wind und Strahlung berechnet wird. Bei den Hitzewarnungen gibt es zwei Stufen: Bei einer gefühlten Temperatur von mehr als 32°C wird vor einer „starken Wärmebelastung“ gewarnt, bei einer gefühlten Temperatur von mehr als 38°C vor einer „extremen Wärmebelastung“. Die Anzahl der Tage, an denen der Deutsche Wetterdienst in den Jahren 2005 bis 2019 Hitzewarnungen für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe ausgegeben hat, zeigt, dass die Wärmebelastung in den einzelnen Jahren sehr unterschiedlich ist (Abbildung 27). Beispielsweise wurde im Jahr 2007 an fünf Tagen gewarnt, 2015 an 33 Tagen. Mit 15 Jahren ist die Zeitreihe allerdings noch zu kurz, um einen Trend zu berechnen. Abbildung 27: Anzahl an Tagen mit Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Jahre 2005 bis 2019. Die Warnungen werden gemeinsam für Stadt und Landkreis Karlsruhe ausgegeben. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 21 Die Anmeldung für die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes ist kostenfrei: https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html (Zugriff: 30. März 2021). Die Hitzewarnungen können ebenfalls über die Apps „Warnwetter“ und „Gesundheitswetter“ abgerufen werden. Umwelt- und Arbeitsschutz | 41 Temperaturmonitoring Gebäude (Handlungsfeld Gebäude) Abbildung 28: Nachtlüftungsklappen an den Fenstern des technischen Rathauses erlauben, nachts kühlere Luft ins Gebäude zu leiten, ohne dass Fenster ungesichert offenstehen. Foto: Atelier Dirk Altenkirch. Abbildung 29: Temperaturverlauf über mehrere Tage in zwei Räumen im Technischen Rathaus im Vergleich (rot ohne Nachtauskühlung, blau mit Nachtauskühlung). Zum Vergleich ist außerdem die Lufttemperatur an der Wetterstation in Rheinstetten aufgetragen (gestrichelt). Datenquelle: Stadt Karlsruhe, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. 42 | Anpassung an den Klimawandel – Fortschreibung 2021 Die Kühlung der städtischen Gebäude stellt gerade in der Innenstadt eine Herausforderung dar. Energieintensive Klimaanlagen werden in den Gebäuden außer in notwendigen Ausnahmefällen nicht betrieben. Daher gilt es, die nächtlichen kühleren Außentemperaturen zu nutzen, um auch die Innenräume abzukühlen. Im Technischen Rathaus Karlsruhe wurden dazu Fassadenklappen eingebaut, die erlauben, daher die Fenster auch über Nacht zu öffnen (Abbildung 28). Das Temperaturmonitoring zeigt die Wirkung der Nachtauskühlung (Abbildung 29). Der Vergleich zwischen einem Raum mit Nachtauskühlung und einem Raum ohne Nachtauskühlung zeigt, dass die Temperaturspitzen am Tag zwar in beiden Räumen ähnlich sind. Die Abkühlung im Raum mit den Fassadenklappen zur nächtlichen Belüftung erfolgt hingegen deutlich schneller und stärker, sodass am frühen Morgen Temperaturunterschiede von mehreren Grad zwischen dem belüfteten und unbelüfteten Raum auftreten. Festsetzungen zur Grünordnung in Bebauungsplänen (Handlungsfeld Stadtgrün) Für das Konzept zur Aufstellung von Grünsatzungen hat das Gartenbauamt in einem ersten Schritt die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Qualität in Bezug auf die enthaltenen Grünfestsetzungen klassifiziert (Abbildung 30). Deutlich wird, dass gerade im eng bebauten Innenstadtbereich die Qualität bezüglich der Festsetzungen zur Grünordnung in den meisten Fällen nur als „gering“ bewertet wird. Für jüngere Bebauungspläne ist sie „hoch“. Die Erhebung bildet die Grundlage für Entscheidungen, welche Bebauungspläne mit der Grünsatzung prioritär in den Blick genommen werden sollen. Abbildung 30: Einstufung der Qualität der Bebauungspläne bezüglich ihrer Festsetzungen zur Grünordnung. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Umwelt- und Arbeitsschutz | 43 Grünflächen (Handlungsfeld Stadtgrün) Bei der Entwicklung neuer Stadtquartiere wurde in der Vergangenheit immer auf die zeitgleiche Schaffung entsprechender Erholungsräume für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner geachtet. So sind in der neuen Südstadt-Ost im Laufe der baulichen Entwicklung von 1998 bis 2015 circa neun ha an öffentlichen Freiräumen entstanden. Dies sind wichtige Ausgleichsräume für das dicht bebaute Stadtquartier mit seiner Blockrandstruktur. Hinzu kommt die Begrünung aller Flachdächer mit Extensivbegrünung und selbstverständlich die Begrünung der Tiefgaragendächer als nutzbare wohnungsbezogene Freiräume. Ziel ist, der Bevölkerung auch bei einer weiteren baulichen Entwicklung zusätzliche Erholungsfreiräume bereitzustellen. Die öffentlichen Grünflächen in der Zuständigkeit des Gartenbauamtes haben sich von 2011 mit 1.038 ha über 2015 mit 1.050 ha bis 2018 auf 1.052 ha erhöht. Private Grünflächen, die zum Beispiel in neuen Wohnanlagen angelegt wurden, sind hier nicht beinhaltet. Stadtbäume und Baumpatenschaften (Handlungsfeld Stadtgrün) Analog der Entwicklung der Grünflächen hat sich auch die Zahl der Stadtbäume kontinuierlich erhöht. Pro Jahr gibt es etwa 700 Neupflanzungen. Das Gartenbauamt hatte 2015 insgesamt 137.542 Stadtbäume, davon 70.406 Bäume an Straßen. 2018 lag die Baumzahl bei 139.105, davon 71.282 Bäume an Straßen. Es gibt keine Zielzahl auf die hingearbeitet wird. Ziel ist vielmehr möglichst viel an Stadtgrün und Bäumen zu schaffen. Dass sich auch die Bürgerinnen und Bürger für das Stadtgrün und Bäume einsetzen möchten, zeigt die Anzahl der Baumpatenschaftsanfragen beim Gartenbauamt. Diese lag zwischen März und November 2020 bei 200. Straßenbahnstrecken mit Rasengleis (Handlungsfeld Verkehr) Seit 2013 wurden in Karlsruhe auf einer Strecke von rund 5,4 km neue Rasengleise installiert. Die Entwicklung der nach 2012 hinzugekommenen Strecke zeigt Abbildung 31 Abbildung 31: Neue Rasengleise in Karlsruhe: Gezeigt ist die Summe der neu hinzugekommenen Strecken seit 2012. Daten: Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Graphik Stadt Karlsruhe, Umwelt und Arbeitsschutz.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Klimaanpassungs- strategie 2021 Monitoringbericht und 1. Fortschreibung Kurzfassung 2 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Impressum Herausgeber, Redaktion Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Markgrafenstraße 14 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 133-3101 umwelt-arbeitsschutz@karlsruhe.de Beteiligte Dienststellen, städtische Gesellschaften und Institutionen An der Fortschreibung hat eine Vielzahl von Dienststellen und städtischen Gesellschaften sowie externen Institutionen unter der Koordination des Umwelt- und Arbeitsschutzes mitgewirkt: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Branddirektion Forstamt Friedhofs- und Bestattungsamt Gartenbauamt KVVH GmbH - Geschäftsbereich Rheinhäfen Liegenschaftsamt Ordnungs- und Bürgeramt Presse- und Informationsamt Sozial- und Jugendbehörde Städtisches Klinikum Stadtplanungsamt Schul- und Sportamt Stadtwerke Karlsruhe Tiefbauamt Verkehrsbetriebe Karlsruhe Volkswohnung externe Institutionen: Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt Lacunosa Wetterberatung (Klimatologische Einordnung der Jahre 2013 bis Mitte 2020, Kapitel 2 Langfassung) Süddeutsches Klimabüro am Karlsruher Institut für Technologie (Zukunftsprojektionen, Kapitel 2 Langfassung) Titelbild Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Hackenbruch) Druck Rathausdruckerei, Recyclingpapier Stand April 2021 Umwelt- und Arbeitsschutz | 3 Vorwort Klimawandel in Karlsruhe – welches Bild sehen Sie als Erstes vor Ihrem inneren Auge? Ich denke an Hitze in der Stadt, an ausgedorrte Grünflächen und von Trockenheit geschädigte Bäume. Gleichzeitig wünsche ich mir schattige, grüne Plätze als Zuflucht bei hohen Temperaturen, sprudelnde Brunnen und vielleicht noch ein Eis zur Abkühlung. In den letzten Jahren ist der Klimawandel auch in Karlsruhe spürbarer und sichtbarer geworden. Mehrere Jahre zählten zu den wärmsten seit dem Beginn der Temperaturmessungen in Karlsruhe. Auch einige sehr heiße Sommer haben wir erlebt, in denen an mehr als 30 Tagen die Temperaturen über 30°C kletterten. Außerdem gab es in den Jahren 2018, 2019 und 2020 außergewöhnlich wenig Regen. Erschwerend kommt hinzu, dass Bebauung und Flächenversiegelung dazu führen, dass die Innenstadt in den Abend- und Nachstunden bis zu sieben Grad wärmer ist als das Karlsruher Umland. Auch wenn ein einzelner, besonders heißer Sommer oder ein besonders trockenes Jahr noch kein alleiniger Beweis für den Klimawandel sind, so erfahren wir doch genau die Entwicklung, die die langjährigen Klimamessungen und die Modelle der Klimaforschung vorhergesagt hatten und auch für die Zukunft erwarten lassen. Auf globaler Ebene wird das durch den Rückgang des Eises in der Arktis besonders deutlich. Inzwischen sehen wir die lokalen Auswirkungen aber auch vor unserer Haustür: Absterbende Bäume im Wald und im städtischen Grün erfordern umfassende Fällmaßnahmen und führen zu großräumigen Sperrungen von Stadtquartieren. Auch Niedrigwasserstände sowie die Erwärmung von Gewässern nehmen zu, und die Hitzewellen beeinträchtigen unser Wohlbefinden und können zur Belastung für die Gesundheit werden. Darauf müssen wir als Stadt reagieren. Karlsruhe tut dies auf zweifache Weise: Ein Handlungsbereich ist der Klimaschutz, mit dem wir die CO2-Emissionen senken, um zur Begrenzung der globalen Erwärmung beizutragen. Der zweite Handlungsbereich ist die Klimaanpassung, um die unabwendbaren Auswirkungen des Klimawandels heute und in Zukunft abzumildern und das Stadtklima zu verbessern. Wie begegnen wir den Folgen des Klimawandels? Wie passen wir uns an? Wie gestalten wir unsere Stadt klimaresilient? Diesen Fragen geht die Stadt Karlsruhe schon seit vielen Jahren nach. Dabei hat die Klimaanpassung, ebenso wie der Klimaschutz, für die Stadt an Bedeutung gewonnen. Die Anpassung an Klimaveränderungen ist eine Aufgabe für ganz verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung und eine Aufgabe für Jahrzehnte. Die Klimaanpassungsstrategie 2021 ist die erste Fortschreibung der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie 2013. Der Maßnahmenkatalog beschreibt und dokumentiert insgesamt 85 geplante Maßnahmen - 30 mehr als 2013. Viele Maßnahmen davon sind bereits zwischen 2013 und 2020 in Umsetzung gekommen. Ein Beispiel ist die Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima. Das heißt, mit diesen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung auf neue Herausforderungen oder Bedarfe reagiert. Weitere Maßnahmen wurden im Prozess der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie neu entwickelt und geplant, darunter die Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Bevölkerung. Besonders hervorheben möchte ich, dass von den 85 Maßnahmen bereits rund die Hälfte kontinuierlich umgesetzt wird. Diese Maßnahmen sind also bereits Teil der normalen Arbeitsabläufe geworden und haben sich damit im Handeln der Stadtverwaltung etabliert. An der Klimaanpassungsstrategie 2021 haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus einer Vielzahl städtischer Dienststellen und Gesellschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter von externen Institutionen mitgewirkt. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihre Arbeit. Sie trägt dazu bei, dass sich Karlsruhe auf die Herausforderungen des Klimawandels einstellt und auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet. Bettina Lisbach Bürgermeisterin 4 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Anpassung an den Klimawandel in Karlsruhe Karlsruhe soll auch in Zukunft ein Wohnort mit hoher Lebensqualität und eine grüne Stadt sein. Die heute schon zu beobachtenden Klimaänderungen erfordern mit dem Blick in die Zukunft eine vorausschauende Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels – unvermeidbar deshalb, weil sie sich auch mit ambitioniertem Klimaschutz nicht vermeiden oder rückgängig machen lassen. Es ist stattdessen zu erwarten, dass sie sich fortsetzen und eventuell verstärken. Weil Karlsruhe im Oberrheingraben in der wärmsten Region Deutschlands liegt, gehört zur Klimaanpassung auch die Anpassung an das heutige Klima. Denn schon heute treten im Sommer regelmäßig Hitzewellen mit Temperaturen über 35°C am Tag und nur geringer Abkühlung in der Nacht auf. Aufgrund der besonderen stadtklimatischen Position muss der Belang Klimaanpassung gestärkt werden. Im Vordergrund darf nicht nur die Reaktion auf Klimaänderungen und das Management der Folgen stehen, sondern es bedarf einer proaktiven, antizipierenden Maßnahmenumsetzung. Nach der ersten Klimaanpassungsstrategie aus dem Jahr 2013 liegt nun die Klimaanpassungsstrategie 2021 – Monitoringbericht und 1. Fortschreibung für die Stadt Karlsruhe vor. Darin wurde umfassend dokumentiert, was aus den Maßnahmen, die in der Strategie 2013 festgeschrieben worden waren, geworden ist, und welche Maßnahmen darüber hinaus in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. Mit Blick in die Zukunft zeigt die Strategie 2021, welche Aktivitäten zur Klimaanpassung geplant sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Den Rahmen dieses Maßnahmenkatalogs bildet ein Monitoringbericht, der den Klimawandel in Karlsruhe nachverfolgt. Er beinhaltet zum Ersten einen ausführlichen Klimarückblick sowohl seit Aufzeichnungsbeginn der Messungen in Karlsruhe als auch seit Veröffentlichung der ersten Strategie im Jahr 2013. Dies erfolgt anhand von Indikatoren, die die Klimaentwicklung betrachten, beispielsweise die Häufigkeit der Tage mit Temperaturen über 30°C in einem Sommer. Des Weiteren werden die Besonderheiten des Stadtklimas und die zu erwartende zukünftige Entwicklung dargestellt. Zum Zweiten zeigt das Monitoring die Klimafolgen für Karlsruhe auf, beispielweise die Baumschäden, die nach den heißen und trockenen Sommern der letzten Jahre aufgetreten sind. Zum Dritten werden Indikatoren betrachtet, die die Anpassung beschreiben. Betrachtet wurden 16 Handlungsfelder der Klimaanpassung, die alle Bereiche abdecken, in denen die Stadtverwaltung in irgendeiner Weise durch den Klimawandel berührt ist (Abbildung 1). Abbildung 1: Die 16 Handlungsfelder der Klimaanpassungsstrategie. Graphik: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Die vorliegende Kurzfassung fasst für jedes Handlungsfeld kurz die wichtigsten Klimaänderungen und Klimafolgen zusammen, gibt einen Ausblick auf die Schwerpunkte der Aktivitäten zur Anpassung und listet die Maßnahmen auf. Ebenfalls dargestellt wird ihr derzeitiger Umsetzungsstand und der Ausblick. Für alle Maßnahmen finden sich ausführliche Darstellungen in Form von Steckbriefen in der Langfassung der Klimaanpassungsstrategie 2021. Umwelt- und Arbeitsschutz | 5 Handlungsfeld Übergreifendes Die Anpassung an den Klimawandel ist in den vergangenen Jahren zunehmend in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Die Öffentlichkeitsarbeit hat daher zum Ziel über die konkreten Klimafolgen zu informieren, für die eigene Betroffenheit zu sensibilisieren und zum Handeln zu motivieren. Die Stadtverwaltung nutzt die Erkenntnisse aus Forschungsprojekten und die Nutzung von Förderprogrammen für Fragestellungen, für die es in der Praxis bisher noch keine erprobte Vorgehensweise gibt. Aufgrund der Vielzahl der Handlungsfelder im Bereich der Klimaanpassung sind für die Stadt Karlsruhe die Vernetzung und der Austausch unabdingbar: innerhalb der Stadtverwaltung, mit dem Wissenschaftsbereich, mit Verwaltungen anderer Städte und übergeordneten Behörden, mit der Stadtpolitik und mit engagierten Personen aus der Karlsruher Bürgerschaft. Abbildung 2: Grüne Stadt Karlsruhe. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick Ü-1: Stärkere Berücksichtigung des Klimawandels in der Öffentlichkeitsarbeit laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen in Umsetzung (projektabhängig) Weiterführung (projektbezogen) Ü-3: Ausbau der regionalen Vernetzung zum Thema Klimawandel laufend/kontinuierlich Daueraufgabe Ü-4: Durchführung einer Kooperationsbörse Klimawandel abgeschlossen Ü-5: Neue Informationsformate zu Themen der Klimaanpassung vor Ort geplant Ü-6: Strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in Stadtverwaltung und Stadtpolitik laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung 6 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Gesundheit Häufiger auftretende Hitzewellen mit hohen Temperaturen am Tag und fehlender Abkühlung in der Nacht bringen das Risiko für wärmebedingte Belastungen und Gesundheitsgefahren mit sich. Eine wesentliche Vorsorgemaßnahme ist die Information und die Vermittlung von Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der gegenüber Hitzebelastungen besonders vulnerablen Gruppe von älteren Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder alleine leben. Die Hitzebewältigung in Schulen, Kitas, Sportvereinen und bei Großveranstaltungen hat die Stadt ebenfalls im Blick. Einen weiteren Handlungsschwerpunkt stellt die Bekämpfung von Tieren und Pflanzen dar, die die Gesundheit gefährden können. Dazu zählen beispielsweise die Ambrosie als allergieauslösende Pflanze und die Tigermücke als potentieller Überträger von eigentlich in den Tropen heimischen Viren. Abbildung 3: Karlsruher Trinkwasser bewahrt vor Belastung durch Hitze. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick GE-1: Ausbau der Hitzewarnsysteme, breitere Bevölkerungsansprache begonnen: teilweise umgesetzt Aktivitäten gehen in GE-8 auf GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie- Erkrankungen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe GE-3: Hitzebewältigung: Bedarfserhebung, Angebotsabfrage und Vernetzung mit Multiplikatoren geplant GE-4: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern laufend/kontinuierlich Weiterführung GE-5: Weiterführung der Schnakenbekämpfung im Rahmen der KABS laufend/kontinuierlich Daueraufgabe GE-6: Optimierung der Bekämpfungsstrategie von Pflanzarten mit hohem Allergiepotenzial (Ambrosia artemisiifolia) laufend/kontinuierlich; KLIMOPASS-Projekt abgeschlossen Weiterführung (jeweils während der Sommermonate) GE-7: Bekämpfung der Tigermücke (Aedes albopictus) laufend/kontinuierlich Weiterführung (anlassbezogen) GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans geplant Umwelt- und Arbeitsschutz | 7 Handlungsfeld Landwirtschaft Die landwirtschaftliche Nutzung ist besonders klimasensibel, da sie direkt von den Witterungsverläufen abhängt. Temperatur und Niederschlag haben einen direkten Einfluss auf das Pflanzenwachstum und damit den landwirtschaftlichen Ertrag. Extremwetterereignisse wie Spätfröste, Hagel, Sturm oder Dürre können Pflanzen zerstören und zu Ernteeinbußen führen. Andererseits profitieren Sonderkulturen wie der Weinbau von höheren Temperaturen, sodass neue Sorten angebaut werden können. Im Gegensatz zu anderen Sektoren kann die Landwirtschaft im Rahmen der Anbaustrategie auch relativ kurzfristig und flexibel auf Klimaänderungen reagieren. Um die Herausforderungen des anthropogenen Klimawandels zu bewältigen, müssen allerdings die pflanzenbaulichen Strategien proaktiv weiterentwickelt werden. Neben Anstrengungen in der Pflanzenzüchtung und Neuerungen im Sortenspektrum betrifft dies Anpassungen bei Aussaatterminen, Fruchtfolge und Sortenauswahl, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und beim Bewässerungsmanagement. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick LW-1: Aktive Begleitung von Forschungsvorhaben auf städtischen Pachtflächen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe LW-2: Ausbau des integrierten und des ökologischen Landbaus auf städtischen Pachtflächen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe Abbildung 4: Frühlingspracht im Obstbau. Foto: Hackenbruch. 8 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Wald Im Wald sind insbesondere in den vergangenen Jahren die Folgen von Klimaänderungen zunehmend sichtbar geworden. Die Trockenperioden in den Jahren 2018 und 2019 verursachten in den Karlsruher Wäldern umfangreiche Schäden bis hin zum Absterben von Waldbäumen. Beobachtet wurde eine reduzierte Vitalität von Bäumen, vermehrt Sekundärschäden durch Pilze und Insekten, offensichtlich reduzierte Wurzelwerke mit der Folge der Destabilisierung, hohe Ausfälle bei Jungpflanzen durch Trockenphasen und die Notwendigkeit der Bewässerung von Jungkulturen. Eine weitere drängende Problemstellung ist die Ausbreitung von Neophyten. Invasive Arten wie Robine, Götterbaum und Amerikanische Traubenkirsche treten zunehmend in den Waldbeständen auf. Sowohl in Hinblick auf das Einbringen neuer Baumarten, beispielsweise solche mit höherer Trockenheitstoleranz, als auch im Umgang mit invasiven Arten besteht ein Konfliktfeld in der Frage, wie zukünftig das Verhältnis von heimischen Waldbäumen und nicht-heimischen Baumarten sein soll. Hierbei spielen Belange des Naturschutzes, der Ökologie und der Artenvielfalt, aber auch ökonomische Überlegungen eine Rolle. Abbildung 5: Ein Teppich aus Buschwindröschen: Frühling im Wald. Foto: Niederstraßer. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick W-1: Klimawandelgerechter Waldumbau begonnen: Konzept in Erarbeitung Weiterführung: langfristige Aufgabe W-2: Grüne-Stadt-Anpacker-Projekt Naturfriedhof Heidenstücker in Umsetzung Weiterführung gewünscht W-3: Optimierung des Waldes und der Erholungseinrichtungen in Hinblick auf Hitzeperioden begonnen Weiterführung: mittel- bis Langfristige Aufgabe Umwelt- und Arbeitsschutz | 9 Handlungsfeld Boden Langanhaltende Trockenheit und Hitze und plötzliche Starkregenereignisse: Den Böden sind die Auswirkungen des Klimawandels an der Oberfläche anzusehen. Die Auswirkungen von hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen reichen auch tiefer in den Boden hinein und sind sehr vielschichtig. Mit den Veränderungen des Bodenwasserhaushalts und der Bodentemperatur werden die bodenbildenden und bodenentstehenden Prozesse verändert. Über den Schutz der Böden können diese Leistungen für das Ökosystem nachhaltig geschützt werden und die Böden in ihrem natürlichen Vorkommen erhalten bleiben. Innerhalb der Stadt können durch die Herstellung oder den Erhalt einer funktionsfähigen Bodenschicht in Parks und Grünanlagen die Fähigkeiten der Böden genutzt werden. Außerhalb der Stadt spielt auf den landwirtschaftlichen Flächen die Bodenbewirtschaftung eine große Rolle. Die Maßnahmen zur Klimaanpassung haben die Ziele, den Boden vor Versiegelung und Verdichtung sowie vor Veränderungen wie Humusabbau und Erosion zu schützen. Abbildung 6: Multitalent Boden. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick BO-1: Renaturierungsprojekte für Böden mit hohem organischem Anteil Umsetzung zurückgestellt BO-2: Verstärkte bodenkundliche Baubegleitung bei Baumaßnahmen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe BO-3: Sicherung von neu entstandenem Grünland nach Ablauf der Extensivierungsverträge laufend/kontinuierlich Weiterführung (anlassbezogen) BO-4: Überarbeitung des Konzepts der bodenschonenden Waldbehandlung laufend/kontinuierlich Daueraufgabe 10 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau Karlsruhe ist eine wachsende Stadt. Die große Herausforderung besteht darin, einerseits mehr Wohnraum und Arbeitsstätten durch Nachverdichtung zu schaffen, und andererseits Grünflächen nachhaltig zu erhalten oder neu zu schaffen. Es ist ein Hauptanliegen des Handlungsfelds „Stadtplanung und Städtebau“, die städtebaulichen Strukturen in ihrer Gesamtheit und ihrem Wirkungsgefüge der Einzelmaßnahmen untereinander zu betrachten, zu sichern, klimaoptimiert auszugestalten und weiterzuentwickeln. Wichtig ist dabei, die Elemente zur Klimaanpassung so früh wie möglich in Planungen und Konzepte einzubringen und systematisch zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise eine Gebäudestellung, die auch bei neuer Bebauung eine Durchlüftung des neuen und der angrenzenden Gebiete erlaubt, die Begrünung von Dächern, Fassaden und Freiflächen, die Versickerung und Zwischenspeicherung von Regenwasser und die Sicherstellung einer angenehmen Aufenthaltsqualität in den Gebäuden und in den Freiräumen durch effiziente Grünordnung. Abbildung 7: Blockrandbebauung in der Karlsruher Innenstadt. Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt (Fränkle). Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick SP-1: Stadtklimatische Aspekte in Flächennutzungs- und Landschaftsplan nahezu abgeschlossen SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung SP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben in Umsetzung (projektabhängig) Weiterführung und Optimierung SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung abgeschlossen SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete in Umsetzung (projektabhängig) Weiterführung (projektbezogen) SP-6: Stadtklimatische Aspekte bei Rahmenplänen in Umsetzung (projektabhängig) Weiterführung (projektbezogen) SP-7: Stadtklimatische Aspekte bei der Gestaltung des öffentlichen Raums in Umsetzung (projektabhängig) Weiterführung und Vertiefung SP-8: Beratung von Vorhabenträgern und Bauherren laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung Umwelt- und Arbeitsschutz | 11 Handlungsfeld Gebäude Die Auswirkungen des Klimawandels auf Gebäude müssen beim Wohnungsneubau berücksichtigt werden, vor allem ist allerdings im Wohnungsbestand eine Anpassung notwendig. Denn hohe Temperaturen heizen nicht nur die Gebäudehülle auf, sondern auch das Gebäudeinnere. Sie beeinflussen damit Wohnkomfort und Wärmebelastung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie in Bürogebäuden die Arbeitsproduktivität. Konventionelle Klimaanlagen zur Abkühlung stehen wegen des notwendigen Energiebedarfs allerdings in Konflikt mit den Klimaschutzzielen. In städtischen Gebäuden werden zur Kühlung stattdessen intelligente Lüftungssysteme eingesetzt, die an den Witterungsverlauf angepasst das Öffnen und Schließen der Gebäudeöffnungen steuern. Maßnahmen zur Wärmedämmung haben hingegen einen gleich doppelten positiven Effekt. Mit Blick auf den Klimaschutz reduzieren sie Wärmeverluste im Winter und verringern so den CO 2 -Ausstoß zur Gebäudebeheizung. Mit Blick auf die Klimaanpassung verbessern sie gleichzeitig auch den Wärmeschutz im Sommer und schützen die Räume vor Aufheizung bei Hitzeperioden. Abbildung 8: Lüftungsklappen am Technischen Rathaus Karlsruhe zur Unterstützung der Nachtauskühlung. Foto: Atelier Dirk Altenkirch. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick GB-1: Bestandsanalyse von städtischen Gebäuden mit Risiko einer hohen und steigenden Wärmebelastung abgeschlossen GB-2: Systematische Ausweitung der Temperaturmonitorings laufend/kontinuierlich Daueraufgabe GB-3: Nachtlüftungskonzept für städtische Gebäude in Umsetzung (projektabhängig) Daueraufgabe (projektbezogen) GB-4: Erhöhung der Sanierungsquote im privaten Gebäudebestand durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen wird im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe weiterverfolgt GB-5: Wettbewerb „Klimawandelangepasstes Planen & Bauen im Bestand“ nicht verfolgt GB-6: Leitlinien „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ für städtische Gebäude laufend/kontinuierlich Daueraufgabe GB-7: Berücksichtigung des Klimawandels bei Gebäudesimulationen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe 12 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Stadtgrün Das Stadtgrün muss in Bezug auf die Klimaanpassung von zwei Seiten betrachtet werden: Grünflächen sorgen für kühle Inseln innerhalb wärmerer Bebauung. Auch Grün auf Dächern, an Fassaden und im Gebäudeumfeld wirkt ausgleichend auf die Temperatur und Stadtbäume bieten Schatten an heißen Sommertagen. Allerdings leiden die Grünflächen erkennbar unter Trockenheit und hohen Temperaturen, wie sie in den Sommern 2018 und 2019 auftraten. Stadtbäume sind dabei zusätzlich durch wenig Wurzelraum, Bodenverdichtung und Beschädigungen besonderem Stress ausgesetzt. Um die wertvollen Funktionen für das Stadtklima und das Wohlbefinden zu erhalten, gibt es zahlreiche Ansätze. Dazu zählen Pflanzungen von Baumarten, die für das Stadtklima geeignet sind, Optimierungen im Ressourcenmanagement, verstärkter Einsatz von innovativen, technischen Lösungen im Bestandsgrün sowie stadtplanerische Instrumente. Abbildung 9: Fassadenbegrünung am Elefantenhaus des Zoos. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick SG-1: Sicherung und Weiterentwicklung klimatisch relevanter Freiräume und Grünstrukturen (Weiterführung des Grünflächenverbunds) in Umsetzung (projektabhängig) Weiterführung (projektbezogen) SG-2: Beispielhafte Anwendung neuer Wege der Gebäudebegrünung („Vertical Gardens“) laufend/kontinuierlich; Pilotprojekt abgeschlossen Weiterführung und Vertiefung SG-3: Zukunftsfähige Stadtbäume laufend/kontinuierlich Daueraufgabe SG-4: Bewässerung von Jungbäumen bei langandauernder Hitze und Trockenheit in Umsetzung (anlassbezogen) Weiterführung und Optimierung SG-5: Prüfung neuer Systeme zur Bewässerung begonnen verstärkter Einsatz SG-6: Grünsatzung begonnen (in Abstimmung) Weiterführung SG-7: Brachflächenmanagement und Zwischennutzung innerstädtischer Flächen geplant SG-8: Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Baumpatenschaften, Urban Gardening) in Umsetzung Weiterführung und Etablierung SG-9: Anpassung der Förderprogramme für städtisches Grün unter klimatischen Gesichtspunkten geplant SG-10: Abstände von Leitungstrassen und Baumstandorte laufend/kontinuierlich Weiterführung und Optimierung Umwelt- und Arbeitsschutz | 13 Handlungsfeld Naturschutz und Erhalt und Förderung der Biologischen Vielfalt Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die dauerhafte Sicherung und Förderung der Biologischen Vielfalt vor. Höhere Temperaturen und Niederschlagsänderungen haben sowohl auf einzelne Arten als auch auf Ökosysteme und Lebensräume vielfältige Auswirkungen. Handlungsbedarf entsteht zum einen durch Veränderungen für geschützte Arten, zum anderen durch die Ausbreitung invasiver Arten. Die bisherigen und zukünftigen Maßnahmenschwerpunkte zur Klimaanpassung liegen in den Themenfeldern Flächenschutz und Optimierung der Flächenpflege. Eine weitere Konkretisierung wird das in Arbeit befindliche Biodiversitätskonzept der Stadt Karlsruhe leisten. Darin wird auch der Klimawandel berücksichtigt, soweit sein Einfluss bereits abschätzbar ist. Abbildung 10: Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“. Fotos: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Rohde). Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick N-1: Realisierung des Biotopverbundes und Vernetzung von Schutzgebieten und Trittsteinbiotopen laufend/kontinuierlich Weiterführung N-2: Räumliche Erweiterung der Schutzgebietskulisse laufend/kontinuierlich (projektbezogen) Weiterführung N-3: Inhaltliche Überprüfung des Schutzzwecks bestehender Schutzgebiete noch nicht umgesetzt geänderte Ausrichtung N-4: Erarbeitung eines kommunalen Artenschutzkonzeptes unter Berücksichtigung des Aspekts Klimawandel laufend/kontinuierlich Weiterführung N-5: Intensivierung des Erfahrungsaustauschs über Artenschutz und Klimawandel mit Kommunen im Bündnis „Biologische Vielfalt“ laufend/kontinuierlich Weiterführung N-6: Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima laufend/kontinuierlich Daueraufgabe N-7: Umgang mit Neobiota und Monitoring des Floren- und Faunenwandels laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung N-8: Gewässersanierung und Konzepte zur Regulierung des Wasserhaushalts in Feuchtgebieten in Umsetzung Weiterführung N-9: Verhinderung von Konflikten zwischen Baden und Naturschutz abgeschlossen 14 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Oberflächengewässer Mit der Veränderung des Klimas ändert sich der Wasserhaushalt. Es werden mehr Starkregenereignisse erwartet, aber auch mehr Hitzeperioden und Trockenphasen. Ebenso wirkt sich der Klimawandel auf die Lebensgemeinschaften in den Gewässern aus. Die Gesamtlänge der auf Karlsruher Gemarkung verlaufenden Fließgewässer beträgt fast 207 Kilometer, wovon 137 Kilometer ständig Wasser führen. Dazu gehören neben dem Rhein, der als europäischer Strom die westliche Stadtgrenze zu Rheinland-Pfalz bildet, insbesondere die Flüsse Alb und Pfinz sowie der Pfinz-Entlastungskanal. Außerdem durchziehen über 100 weitere Gräben und kleinere Bäche das Stadtgebiet. Der Hochwasserschutz ist bereits seit vielen Jahrzehnten gesetzlich verankert und eine Pflichtaufgabe für die Kommunen. Auf der Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie werden auch in Karlsruhe viele Maßnahmen umgesetzt. Der Hochwasserschutz und der Erhalt der ökologischen Funktion der Gewässer brauchen jedoch nicht nur eine entsprechende finanzielle Ausstattung, sondern vor allem auch Flächen. Gerade die Flächenverfügbarkeit stellt sich in einer Großstadt wie Karlsruhe als immer größer werdendes Problem heraus. Abbildung 11: Die Alb. Foto: Stadt Karlsruhe (Müller-Gmelin). Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick OW-1: Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb unter Berücksichtigung des Klimafaktors begonnen Weiterführung: Fertigstellung bis 2025 OW-2: Realisierung des Hochwasserrückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört begonnen Projekt des Landes Baden-Württemberg OW-3: Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe OW-4: Sanierung des Retentionsraums Oberfüllbruch begonnen Weiterführung: Planungsverfahren und Umsetzung OW-5 Nutzung des landesweiten Flutinformations- und Warnsystems FLIWAS laufend/kontinuierlich; Regelbetrieb seit 2019 Daueraufgabe Umwelt- und Arbeitsschutz | 15 Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung In Karlsruhe basiert die Trinkwasserversorgung ausschließlich auf der Nutzung von Grundwasser. Trotz des bisher beobachteten und zukünftig erwarteten Rückgangs der jährlichen Grundwasserneubildung ist kein maßgebliches Absinken der Grundwasserstände zu erwarten, weil in der Region Karlsruhe eine geringere Grundwasserneubildung bewirkt, dass weniger Grundwasser zum Rhein abfließt, und dass mehr Wasser aus Nebenflüssen in das Grundwasser infiltriert. Ebenso ist keine qualitative Verschlechterung des Grundwassers aufgrund des Klimawandels zu befürchten. Insgesamt ist im Raum Karlsruhe nach heutigem Kenntnis- und wissenschaftlichem Prognosestand nicht davon auszugehen, dass die Trinkwassergewinnung qualitativ oder quantitativ durch die klimatischen Entwicklungen beeinträchtigt werden könnte. Durch die zukünftig voraussichtlich häufigeren und längeren Hitzeperioden in Karlsruhe werden sehr verbrauchsreiche Tage voraussichtlich in Zukunft häufiger auftreten. Dadurch werden häufiger Jahre mit einer hohen Trinkwasserjahresabgabe wie beispielsweise 2018 auftreten. Weitere Steigerungen hin zu höheren maximalen Trinkwasser-Tagesabgaben als bisher im Verhältnis zur durchschnittlichen Tagesabgabe sind derzeit nicht absehbar, können aber auch nicht ausgeschlossen werden. Die Anlagen der Trinkwassergewinnung werden derzeit ausgebaut, um den möglichen zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Hierzu zählt insbesondere die Herstellung einer angepassten Versorgungssicherheit mit entsprechenden Ausfallreserven. Den wichtigsten Baustein hierbei stellt der Neubau des Wasserwerks Mörscher Wald dar. Danach müssen die Wasserwerke Rheinwald und Hardtwald technisch ertüchtigt werden, damit das Wasserwerk mit der geringsten Kapazität, Durlacher Wald, aus der regulären Trinkwassergewinnung ausscheiden kann. Zur Bereitstellung von Trinkwasser an heißen Tagen für die Öffentlichkeit eignen sich in Karlsruhe 31 öffentliche Brunnen als Trinkbrunnen. Daneben gibt es in Karlsruhe derzeit sieben Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden. Sowohl die Trinkwasserspender in den öffentlichen Gebäuden sowie die Brunnen, die sich zum Trinken bzw. Befüllen von Trinkflaschen eignen, sind in der Trinkwasser-App („Trinkwasser Karlsruhe“) der Stadtwerke Karlsruhe aufgeführt. Abbildung 12: Baustelle des Wasserwerks Mörscher Wald. Foto: Stadtwerke Karlsruhe. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick TW-1: Sicherstellung der langfristigen Trinkwasserversorgung in Umsetzung Weiterführung: Inbetriebnahme des Wasserwerkes Mörscher Wald 2021; Anpassung der Aufbereitungsleistung im Wasserwerk Hardtwald 2027 GW-2: Prüfung von Maßnahmen zur Wassereinsparung durch effizientere Beregnungsmethoden laufend/kontinuierlich Daueraufgabe GW-3: Grundwasserbilanzen im Stadtgebiet Karlsruhe laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung 16 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Stadtentwässerung Aufgabe der Stadtentwässerung ist es, Abwasser aller Art aus den Siedlungsbereichen einer Abwasserbehandlungsanlage oder einem Vorfluter (Fließgewässer) zuzuleiten. Quantitativ wird sie dabei durch die Ableitung von Niederschlagswasser geprägt, qualitativ von dem belasteten häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwasser. Im Hinblick auf die Veränderungen, die mit dem Klimawandel einhergehen, stellt für die Stadtentwässerung der Umgang mit extremen Starkregenereignissen die größte Herausforderung dar. Ein zentraler Ansatz für die Klimaanpassung ist es, die Überflutungsvorsorge und Regenwasserretention systematisch in neue Planungen einzubringen, um die Überflutungsgefahr im bebauten Gebiet auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren. Bei Straßenumbaumaßnahmen wird die Straße als temporärer Retentionsraum mit Speicherraum in der Fläche gestaltet. In Neubaugebieten ist die Zielsetzung, Flächen nur dort zu versiegeln, wo es unbedingt erforderlich ist, multifunktionale Bereiche zu schaffen und anfallendes Niederschlagswasser möglichst vor Ort zu versickern. Ebenso müssen – zur Schadensbegrenzung bei außergewöhnlichen Extremereignissen – verstärkt Maßnahmen zum privaten Objektschutz ergriffen werden, wozu betroffene Bürgerinnen und Bürger informiert werden. Abbildung 13: Niederschlagsmengen im Zulauf zur Kanalisation. Foto: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick EW-1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung EW-3: Stärkere Berücksichtigung der Starkregenproblematik im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe EW-4: Stadtweite Ermittlung der potenziellen Überflutungsgefährdung im Falle extremer Starkniederschläge laufend/kontinuierlich Weiterführung und Vertiefung EW-5: Optimierung der Steuerung und des Zuflusses von Rückhalteeinrichtungen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe (anlassbezogen) EW-6: Flächendeckende Ausweitung der gesplitteten Abwassergebühr auf alle Grundstücke abgeschlossen EW 7: Verstärkte Sensibilisierung und Beratung von Eigentümern und Bauherren zum Objektschutz bei Starkregen laufend/kontinuierlich Daueraufgabe (regelmäßig) Umwelt- und Arbeitsschutz | 17 Handlungsfeld Energie Im Handlungsfeld Energieversorgung betreffen Klimaänderungen zum einen die Produktionsseite durch veränderte Rahmenbedingungen für die Strom- und Wärmeerzeugung. Trockenphasen und die Erwärmung von Gewässern während Hitzeperioden können zu Problemen bei der Kühlung großer Kraftwerke führen, die Leistungsdrosselungen erforderlich machen. Niedrigwasserphasen beeinträchtigen außerdem direkt die Erzeugung von Wasserkraft und indirekt den Betrieb von Kohlekraftwerken, wenn die Belieferung der Anlagen mit Brennstoff durch eine zeitweise Einstellung der Binnenschifffahrt eingeschränkt wird. Bei sehr hohen Außentemperaturen sinkt zudem die Leistung von Photovoltaikanlagen. Zum anderen werden sich vor allem veränderte Temperaturverhältnisse saisonal unterschiedlich auf die Nachfrage auswirken. Höhere Temperaturen im Winter und gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung bei Gebäuden senken den Heizbedarf. Höhere Temperaturen im Sommer erhöhen die Nachfrage nach Kühlung und Klimatisierung. Vor allem die Erzeugung von Strom aus alternativen und regenerativen Energien, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, tragen damit auch zur Klimaanpassung bei. Denn sie decken den zunehmenden Bedarf an Strom und bremsen die dadurch verursachten Lastspitzen. Abbildung 14: Photovoltaik-Freiflächenanlage und Windkraftanlagen auf dem Karlsruher „Energieberg“. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick E-1: Ausweitung der energieeffizienten, klimafreundlichen Klimatisierung abgeschlossen (Pilotprojekt) wird im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe weiterverfolgt 18 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Verkehr Straßen- und Schienenverkehr sind bei Extremwetter (Sturm, Starkregen, Hitze) durch Schäden an der Verkehrsinfrastruktur gefährdet. Darüber hinaus beeinträchtigen hohe Temperaturen Fahrgäste und Fahrer von Bussen, Straßen- und S-Bahnen und reduzieren so den Nutzungskomfort des Öffentlichen Personennahverkehrs. Hierbei werden vor allem technische Lösungen eingesetzt, um eine Anpassung an den Klimawandel zu erreichen. Darüber hinaus können über die Gestaltung von Verkehrsflächen grüne Elemente und Grün- und Freiräume im öffentlichen Raum geschaffen werden, die vor allem bei Hitzeperioden eine günstige Wirkung auf das Lokalklima haben. Hoch- und Niedrigwasserereignisse am Rhein, die durch die Niederschlagsverhältnisse in den Alpen bestimmt werden, können die Schifffahrt und den Rheinhafen Karlsruhe beeinträchtigen. Der Schutz gegen Hochwasser wird durch das Hochwassersperrtor gewährleistet. Abbildung 15: Rasengleis in der Mannheimer Straße. Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt (Fränkle). Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick V-1: Konsequente Beschaffung klimatisierter Fahrzeuge für den ÖPNV in Umsetzung Weiterführung im Rahmen der Beschaffung neuer Fahrzeuge V-2: Rasengleise begonnen Weiterführung: bei Neubau und Sanierung V-3: Pilotprojekt zur Bewässerung von Rasengleisen geplant V-4: Reduzierung von Stellplätzen zugunsten von Frei- und Grünräumen laufend/kontinuierlich Weiterführung (projektbezogen) V-5: Klimaangepasste Straßenraumgestaltung und Verschattung von Verkehrswegen geplant V-6: Besserer Sonnenschutz an Haltestellenwartehäuschen geplant V-7: Pilotstrecke mit hellem Asphalt zur Vermeidung von Hitzeschäden geplant V-8: Informationsverbreitung bei Hitzeereignissen über den ÖPNV geplant Umwelt- und Arbeitsschutz | 19 Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeitsleben Die Stadt Karlsruhe hat Einflussmöglichkeiten in zwei Bereichen: Einerseits im Bereich des Arbeitsschutzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften und andererseits in der Information von Karlsruher Unternehmen. Sie kann diese dafür sensibilisieren, sich mit den Folgen des Klimawandels zu befassen, mögliche Handlungsbedarfe zu identifizieren und so die Auswirkungen des Klimawandels in ihre Risikoanalyse und künftige Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Karlsruher Unternehmen können dabei auf unterschiedliche Weise von Klimafolgen – weltweit und in Karlsruhe – betroffen sein: über Lieferketten und Transportwege, über Schäden und Ausfälle bei Wirtschaftspartnern und an Produktionsstandorten, über Schäden an Karlsruher Betriebsstandorten und Anlagen durch extreme Wettereignisse wie Sturm, Hagel oder Starkniederschläge und über hitzebedingte Beeinträchtigungen von Technik und Maschinen. In Hinblick auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsteht ein wesentlicher Handlungsbedarf bei Hitze durch den sinkenden Temperaturkomfort an nicht oder nur unzureichend klimatisierten Arbeitsplätzen. Bei Hitze sinken die Leistungsfähigkeit und Arbeitsproduktivität der Mitarbeiter. Besonders betroffen sind Branchen mit körperlicher Arbeit im Freien. Entgegnet werden kann der Hitzebelastung durch technische Lösungen zur Verschattung oder Lüftung von Büroräumen und durch organisatorische Anpassungsmaßnahmen wie der Verschiebung der Arbeitszeiten im Rahmen von Gleitzeitregelungen und der Bereitstellung von Getränken. Abbildung 16: Blick auf das Gewerbegebiet Grünwinkel. Luftbild: Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick WA-1: Netzwerk Klimawandel und Produktivität zurückgestellt wird im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe weiterverfolgt: Vernetzung und Information auch zur Klimaanpassung über Klimaschutzmanager WA-2: Informationen zum Arbeitsschutz bei Hitze intensivieren laufend/kontinuierlich (anlassbezogen) Daueraufgabe 20 | Klimaanpassungsstrategie 2021 – Kurzfassung Handlungsfeld Bevölkerungsschutz Die steigende Wahrscheinlichkeit des Eintretens von wetterbedingten Großschadensereignissen erfordert im Bereich des Bevölkerungsschutzes die Vorbereitung auf diverse Katastrophenszenarien sowie deren Bewältigung. Entscheidend ist dabei, die Auswirkungen des Klimawandels bestmöglich zu antizipieren. Zum einen führt die Stadt Karlsruhe daher regelmäßige Übungen mit den verschiedenen Akteuren im Bevölkerungsschutz wie beispielsweise den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk, dem Städtischen Klinikum, der Bundeswehr und weiteren Stellen durch. Damit werden Technik und Taktik für mögliche neue Einsatzszenarien überprüft und können an künftige Herausforderungen angepasst werden. Gleichfalls werden dafür entsprechende Risiko- und Schwachstellenanalysen innerhalb des kommunalen Krisenmanagements genutzt. Ergänzend informiert die Branddirektion in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung regelmäßig über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen zur Stärkung der eigenen Resilienz, beispielsweise beim Tag der offenen Tür der Berufsfeuerwehr oder beim „Tag des Katastrophenschutzes“. Abbildung 17: „Tag des Katastrophenschutzes“ auf dem Karlsruher Marktplatz. Foto: Stadt Karlsruhe, Branddirektion. Maßnahme Umsetzungsstand Ausblick BS-1: Vermehrte Berücksichtigung des Klimawandels bei den Schadensszenarien von Katastrophenschutzübungen laufend/kontinuierlich (regelmäßige Umsetzung) Weiterführung: regelmäßige Durchführung von Übungen (jährlich) BS-2: Verstärkte Information der Bevölkerung über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen laufend/kontinuierlich Weiterführung: Tag der offenen Tür der Berufsfeuerwehr (Branddirektion) (jährlich), Tag des Katastrophenschutzes (alle zwei Jahre), bundesweiter Warntag (jährlich)
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Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Klimaanpassungs- strategie 2021 Monitoringbericht und 1. Fortschreibung Teil 2: Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ausblick 2 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Inhalt 5. Maßnahmen in den 16 Handlungsfeldern .............................................................................................................. 5 5.1 Handlungsfeld Übergreifendes ........................................................................................................................ 7 Ü-1: Stärkere Berücksichtigung des Klimawandels in der Öffentlichkeitsarbeit .......................................................................... 8 Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen ................................................................................... 11 Ü-3: Ausbau der regionalen Vernetzung zum Thema Klimawandel ........................................................................................ 18 Ü-4: Durchführung einer Kooperationsbörse Klimawandel ..................................................................................................... 19 Ü-5: Neue Informationsformate zu Themen der Klimaanpassung vor Ort ............................................................................... 20 Ü-6: Strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in Stadtverwaltung und Stadtpolitik ................... 22 5.2 Handlungsfeld Gesundheit ............................................................................................................................. 25 GE-1: Ausbau der Hitzewarnsysteme, breitere Bevölkerungsansprache .................................................................................. 28 GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen .................................................................................. 29 GE-3: Hitzebewältigung: Bedarfserhebung, Angebotsabfrage und Vernetzung mit Multiplikatoren (vorher: Akteursnetzwerk Hitze und Gesundheit) .......................................................................................................................................................... 31 GE-4: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (vorher: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (Schwerpunkt Schulen)) .................................................................................................. 32 GE-5: Weiterführung der Schnakenbekämpfung im Rahmen der KABS ................................................................................... 34 GE-6: Optimierung der Bekämpfungsstrategie von Pflanzarten mit hohem Allergiepotenzial (Ambrosia artemisiifolia) ............. 35 GE-7: Bekämpfung der Tigermücke (Aedes albopictus) .......................................................................................................... 37 GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans .................................................................................................... 39 5.3 Handlungsfeld Landwirtschaft ....................................................................................................................... 40 LW-1: Aktive Begleitung von Forschungsvorhaben auf städtischen Pachtflächen .................................................................... 43 LW-2: Ausbau des integrierten und des ökologischen Landbaus auf städtischen Pachtflächen ................................................ 44 5.4 Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft ...................................................................................................... 45 W-1: Umsetzung des Konzepts zur Klimaanpassung für den Stadtwald (vorher: Klimawandelgerechter Waldumbau) .............. 49 W-2: Grüne-Stadt-Anpacker-Projekt Naturfriedhof Heidenstücker .......................................................................................... 51 W-3: Optimierung des Waldes und der Erholungseinrichtungen im Hinblick auf Hitzeperioden ............................................... 52 5.5 Handlungsfeld Boden ..................................................................................................................................... 53 BO-1: Renaturierung von Böden mit hohen organischen Gehalten ......................................................................................... 57 BO-2: Bodenschutz bei Baumaßnahmen ............................................................................................................................... 58 BO-3: Sicherung von neu entstandenem Grünland nach Ablauf der Extensivierungsverträge .................................................. 60 BO-4: Überarbeitung des Konzepts der bodenschonenden Waldbehandlung (vorher: Konzept zur bodenschonenden Holzernte) 61 5.6 Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau ................................................................................................. 63 SP-1: Stadtklimatische Aspekte in Flächennutzungs- und Landschaftsplan (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Flächennutzungsplan/Landschaftsplan) ....................................................... 66 SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Bebauungspläne) ................................................................................................................................... 68 SP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Städtebauliche Wettbewerbe) ............................................................................................... 72 SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung ............................................................................................................. 75 SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete ..................................................................... 77 SP-6: Stadtklimatische Aspekte bei Rahmenplänen ............................................................................................................... 80 Umwelt- und Arbeitsschutz | 3 SP-7: Stadtklimatische Aspekte bei der Gestaltung des öffentlichen Raums............................................................................ 82 SP-8: Beratung von Vorhabenträgern und Bauherren ............................................................................................................ 85 5.7 Handlungsfeld Gebäude ................................................................................................................................. 87 GB-1: Bestandsanalyse von städtischen Gebäuden mit Risiko einer hohen und steigenden Wärmebelastung .......................... 89 GB-2: Systematische Ausweitung der Temperaturmonitorings ............................................................................................... 90 GB-3: Nachtlüftungskonzept für städtische Gebäude ............................................................................................................. 91 GB-4: Erhöhung der Sanierungsquote im privaten Gebäudebestand durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen .................. 93 GB-5: Wettbewerb „Klimawandelangepasstes Planen & Bauen im Bestand“ ......................................................................... 93 GB-6: Leitlinien „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ für städtische Gebäude .............................................................. 94 GB-7: Berücksichtigung des Klimawandels bei Gebäudesimulationen .................................................................................... 95 5.8 Stadtgrün ........................................................................................................................................................ 96 SG-1: Sicherung und Weiterentwicklung klimatisch relevanter Freiräume und Grünstrukturen (Weiterführung des Grünflächenverbunds) .......................................................................................................................................................... 98 SG-2: Beispielhafte Anwendung neuer Wege der Gebäudebegrünung („Vertical Gardens“) ................................................. 101 SG-3: Zukunftsfähige Stadtbäume (vorher SG-3: Weiterführung der Baumsanierung und Erprobung neuer Baumsubstrate und SG-4: Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse bei der Arten- und Sortenwahl von Stadtbäumen und weitere Erhöhung der Sortenvielfalt) ............................................................................................................................................................... 103 SG-4: Bewässerung von Jungbäumen bei langandauernder Hitze und Trockenheit ............................................................... 106 SG-5: Prüfung neuer Systeme zur Bewässerung ................................................................................................................... 108 SG-6: Grünsatzung ............................................................................................................................................................. 109 SG-7: Brachflächenmanagement und Zwischennutzung innerstädtischer Flächen ................................................................. 112 SG-8: Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Baumpatenschaften, Urban Gardening) ................................................. 113 SG-9: Anpassung der Förderprogramme für städtisches Grün unter klimatischen Gesichtspunkten ....................................... 115 SG-10: Abstände von Leitungstrassen und Baumstandorte .................................................................................................. 116 5.9 Handlungsfeld Naturschutz und Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt ................................ 117 N-1: Realisierung des Biotopverbundes und Vernetzung von Schutzgebieten und Trittsteinbiotopen ..................................... 119 N-2: Räumliche Erweiterung der Schutzgebietskulisse ......................................................................................................... 120 N-3: Inhaltliche Überprüfung des Schutzzwecks bestehender Schutzgebiete ......................................................................... 122 N-4: Erarbeitung eines kommunalen Artenschutzkonzeptes unter Berücksichtigung des Aspekts Klimawandel ..................... 123 N-5: Intensivierung des Erfahrungsaustauschs über Artenschutz und Klimawandel mit Kommunen im Bündnis „Biologische Vielfalt“ ............................................................................................................................................................................. 125 N-6: Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima ............................................................ 126 N-7: Umgang mit Neobiota und Monitoring des Floren- und Faunenwandels ....................................................................... 127 N-8: Gewässersanierung und Konzepte zur Regulierung des Wasserhaushalts in Feuchtgebieten ......................................... 129 N-9: Verhinderung von Konflikten zwischen Baden und Naturschutz ................................................................................... 131 5.10 Handlungsfeld Oberflächengewässer ........................................................................................................ 132 OW-1 (vorher: GW-1): Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb unter Berücksichtigung des Klimafaktors ....................................................................................................................................................................... 135 OW-2 (vorher: GW-2): Realisierung des Hochwasserrückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört ............................................... 136 OW-3 (vorher: GW-3): Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen ...................................................................... 137 OW-4: Sanierung des Retentionsraums Oberfüllbruch ......................................................................................................... 138 OW-5: Nutzung des landesweiten Flutinformations- und Warnsystems FLIWAS ................................................................... 139 5.11 Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung .............................................. 141 5.12 Handlungsfeld Stadtentwässerung ............................................................................................................ 147 4 | Klimaanpassungsstrategie 2021 EW-1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren .............. 150 EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen ..................................................................... 152 EW-3: Stärkere Berücksichtigung der Starkregenproblematik im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen ................................. 154 EW-4: Stadtweite Ermittlung der potenziellen Überflutungsgefährdung im Falle extremer Starkniederschläge ....................... 156 EW-5: Optimierung der Steuerung und des Zuflusses von Rückhalteeinrichtungen (vorher: Optimierung der Steuerung von Regenrückhalteeinrichtungen) ............................................................................................................................................ 157 EW-6: Flächendeckende Ausweitung der gesplitteten Abwassergebühr auf alle Grundstücke ............................................... 159 EW 7: Verstärkte Sensibilisierung und Beratung von Eigentümern und Bauherren zum Objektschutz bei Starkregen ............. 160 5.13 Handlungsfeld Energieversorgung ............................................................................................................. 161 E-1: Ausweitung der energieeffizienten, klimafreundlichen Klimatisierung ........................................................................... 163 5.14 Handlungsfeld Verkehr ............................................................................................................................... 165 V-1: Konsequente Beschaffung klimatisierter Fahrzeuge für den ÖPNV ................................................................................ 167 V-2: Rasengleise ................................................................................................................................................................ 169 V-3: Pilotprojekt zur Bewässerung von Rasengleisen ........................................................................................................... 172 V-4: Reduzierung von Stellplätzen zugunsten von Frei- und Grünräumen ............................................................................. 173 V-5 Klimaangepasste Straßenraumgestaltung und Verschattung von Verkehrswegen ........................................................... 175 V-6: Besserer Sonnenschutz an Haltestellenwartehäuschen ................................................................................................. 176 V-7: Pilotstrecke mit hellem Asphalt zur Vermeidung von Hitzeschäden ............................................................................... 177 V-8: Informationsverbreitung bei Hitzeereignissen über den ÖPNV ...................................................................................... 178 5.15 Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeitsleben .............................................................................................. 179 WA-1: Netzwerk Klimawandel und Produktivität ................................................................................................................. 181 WA-2: Informationen zum Arbeitsschutz bei Hitze intensivieren ........................................................................................... 182 5.16 Handlungsfeld Bevölkerungsschutz ........................................................................................................... 183 BS-1: Vermehrte Berücksichtigung des Klimawandels bei den Schadensszenarien von Katastrophenschutzübungen ............. 184 BS-2: Verstärkte Information der Bevölkerung über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen ................................................ 187 Umwelt- und Arbeitsschutz | 5 5. Maßnahmen in den 16 Handlungsfeldern In der Klimaanpassungsstrategie 2021 werden für jedes Handlungsfeld die wichtigsten Herausforderungen, Handlungsansätze und Maßnahmen derzeit und mit Blick in die Zukunft skizziert. Anschließend wird der Umsetzungsstand jeder Anpassungsmaßnahme in einem Steckbrief dokumentiert. Dies sind zum einen die 55 in der Anpassungsstrategie von 2013 benannten Maßnahmen. Zahlreiche dieser Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt und in Arbeitsabläufe und das tägliche Verwaltungshandeln integriert. Sie werden damit als Daueraufgaben weitergeführt. Weitere Maßnahmen sind hinzugekommen, da durch die klimatische Entwicklung immer wieder neue Herausforderungen auftreten, denen begegnet werden muss. Beispiele solcher neuer Handlungserfordernisse sind das Auftreten der Tigermücke und die Baumschäden durch Hitze und Trockenheit der Jahre 2018, 2019 und 2020. Neben dem Umsetzungsstand ist für jede Maßnahme ein Ausblick beschrieben. Mit Blick in die Zukunft zeigt die Strategie, welche Aktivitäten zur Klimaanpassung geplant sind und in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Diese werden aufgrund der klimatischen Entwicklung und der neuen Herausforderungen als erforderlich betrachtet und ergänzen die bisherigen Maßnahmen. In der Summe umfasst der Maßnahmenkatalog 85 Steckbriefe. Damit sind gegenüber der Strategie 2013 30 Maßnahmen hinzugekommen. Von diesen sind 20 Maßnahmen bereits zwischen 2013 und 2020 in Umsetzung gekommen. Beispiele sind die Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima und die Bewässerung von Jungbäumen bei langandauernder Hitze und Trockenheit. Das heißt, mit diesen Maßnahmen hat die Stadtverwaltung auf neue Herausforderungen oder Bedarfe reagiert. Zehn Maßnahmen wurden im Prozess der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie neu entwickelt und sind für die Zukunft geplant, darunter die Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans für die Bevölkerung. Die Maßnahmen sind 16 Handlungsfeldern zugeordnet, die alle Bereiche der städtischen Verwaltung abdecken, die in irgendeiner Weise von Klimaänderungen betroffen sind (Abbildung 1). Abbildung 1: Die 16 Handlungsfelder der Klimaanpassungsstrategie. Graphik: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Im Handlungsfeld „Übergreifendes“ gibt es drei Schwerpunkte: die Öffentlichkeitsarbeit, auch mit neuen Formaten; die Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel sowohl in der Stadtverwaltung, als auch in der Stadtpolitik und in der Stadtgesellschaft; die Vernetzung in Karlsruhe und über Karlsruhe hinaus inklusive der Beteiligung an Forschungsprojekten. Im Handlungsfeld Gesundheit steht die Hitzevorsorge im Vordergrund. Auch die Bekämpfung von gesundheitsrelevanten Pflanzen und Tieren, beispielsweise der Tigermücke und der Ambrosie, sind wichtige Maßnahmen. Im Handlungsfeld Bevölkerungsschutz ist ebenfalls die Information der Bevölkerung über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen bei Wetter-Extremereignissen ein zentraler Handlungsansatz. Auf Seite von 6 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Verwaltung und ehrenamtlichen Institutionen des Katastrophenschutzes sind die Katastrophenschutzvollübungen die Maßnahme, um auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Mit Blick auf die Stadtgestaltung sind die Handlungsfelder Stadtplanung und Städtebau, Stadtgrün und Verkehr eng miteinander verbunden. Hier ist die Zielsetzung Klimaanpassung in allen planerischen Instrumenten, von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan über Bebauungspläne, Wettbewerbe, Städtebauliche Rahmenpläne bis hin zu Sanierungsgebieten, zu verankern. Im bebauten Bereich sind dabei Beschattung und Begrünung zentrale Elemente der klimaangepassten Gestaltung. Dies betrifft den Grünflächenverbund, öffentliches Grün und öffentlichen Raum, privates Grün und ebenso die Verkehrsinfrastruktur. Grün ist allerdings nicht nur Mittel zur Klimaanpassung, sondern auch von Klimaänderungen betroffen. Daher sind klimaangepasste Bäume und Bewässerungskonzepte wichtige Themen im Handlungsfeld Stadtgrün. Neben den Stadtbäumen sind auch Bäume im Wald durch Hitze und Trockenheit in den vergangenen Jahren geschädigt worden. Das Konzept zur Klimaanpassung an den Stadtwald ist daher die wichtigste Maßnahme im Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft, während gleichzeitig die Erholungsfunktion des Waldes bei Hitze an Bedeutung gewinnt. Im Handlungsfeld Boden steht der Bodenschutz bei Baumaßnahmen und Waldarbeiten im Vordergrund, um die Funktionen des Bodens zu erhalten. Das Handlungsfeld Landwirtschaft adressiert in den zugehörigen Maßnahmen die Begleitung von Forschungsvorhaben sowie den Ausbau des integrierten und des ökologischen Landbaus auf städtischen Pachtflächen. Zwei Schwerpunkte hat das Handlungsfeld Naturschutz und Erhalt und Förderung der Biologischen Vielfalt: Den Flächenschutz, um die biologische Vielfalt auch unter dem Gesichtspunkt des Klimawandels zu erhalten und zu fördern, und die Optimierung der Flächenpflege bezüglich des Biotop- und Artenschutzes bei geänderten klimatischen Bedingungen. Zur Vermeidung von Schäden durch Starkregen und Hochwasser sind in den Handlungsfeldern Stadtentwässerung und Oberflächengewässer die wichtigsten Handlungsansätze Überflutungsvorsorge und multifunktionale Flächen, technischer Hochwasserschutz und Retentionsflächen sowie ein Flutinformations- und Warnsystem. Mit Blick auf den umgekehrten Fall, langanhaltende Trockenheit, beschäftigt sich das Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung mit der Bilanz zwischen Entnahmen und Neubildung von Grundwasser und der Versorgungssicherheit des Trinkwassers und Ausfallreserven. Die Handlungsfelder Gebäude sowie Wirtschaft und Arbeitsleben adressieren wiederum vor allem die Herausforderungen durch Hitze, mit dem Wärmeschutz in Gebäuden, technische Alternativen zur Klimaanlage, Nachtlüftungskonzepte und dem Arbeitsschutz bei Hitze nicht nur in Gebäuden, sondern auch bei Arbeiten im Freien. Die Energieversorgung ist primär ein Handlungsfeld des Klimaschutzes, die Klimaanpassungsstrategie berücksichtigt vor allem Synergien zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung bezüglich klimawandelbedingter Nachfrageänderungen. Die umfassende Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen kann dabei auf städtischer Seite nur durch die Mitarbeit einer Vielzahl von Dienststellen und städtischen Gesellschaften gelingen, die konkrete Maßnahmen vor Ort und in ihrer täglichen Arbeit durchführen. Allerdings kann die Stadt dabei die Klimaanpassung nicht alleine leisten. Auch die Unterstützung durch Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ist notwendig. Die Handlungsmöglichkeiten reichen dabei beispielsweise von der Anpassung des eigenen Verhaltens bei Hitzewellen über die klimaangepasste Gestaltung des Grundstücks mit entsiegelten Flächen, Grün auf dem Dach, an der Fassade und im Vorgarten bis hin zum Treffen von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz gegen Extremwetterereignisse. Die Stadt möchte diese über Sensibilisierung, Wettbewerbe und Förderprogramme unterstützen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 7 5.1 Handlungsfeld Übergreifendes Die Klimaanpassung ist durch die Vielzahl an Handlungsfeldern und die Vielzahl an für die Einzelmaßnahmen verantwortlichen Stellen ein übergreifendes Thema innerhalb der Stadtverwaltung. Eine strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in der Stadtverwaltung, aber auch in der Stadtpolitik, ist daher unerlässlich. Zentral für die Informationsvermittlung und Sensibilisierung zum Klimawandel, seinen Folgen und den Anpassungsmöglichkeiten ist eine vielfältige Öffentlichkeitsarbeit. Diese umfasst zum einen die Öffentlichkeitsarbeit zu spezifischen Themen und Maßnahmen bei den einzelnen Dienststellen, zum anderen die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Querverbindungen zu Klimaschutz, Biodiversität und Gesundheitsvorsorge. Infolge des Klimawandels treten vielfältige und auch neue Herausforderungen für die Stadtverwaltung auf, für die es bisher häufig noch keine etablierte Vorgehensweise auf kommunaler Ebene gibt. Die Beteiligung der Stadt an Förderprojekten und Forschungsvorhaben zu anwendungsorientierten Fragen der Anpassung an den Klimawandel kann verschiedene Mehrwerte bieten. So können für ganz konkrete praktische Problemstellungen, die als Folge des Klimawandels auftreten, Lösungen gefunden werden und Themen verfolgt werden, die über die täglichen Aufgaben der Stadtverwaltung hinausgehen. Weiterer positiver Aspekt ist eine verstärkte Vernetzung sowohl mit wissenschaftlichen Institutionen als auch mit anderen Kommunen, die in den Projekten mitwirken. Insbesondere der Austausch mit anderen Städten, die ähnlichen Problemstellungen wie die Stadt Karlsruhe gegenüberstehen, kann neue Handlungsansätze aufzeigen. Abbildung 2: Hitzeperioden mit Temperaturen deutlich über 30°C über mehrere Tage bei fehlender nächtlicher Abkühlung verdeutlichen die Notwendigkeit der Klimaanpassung. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 8 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Ü-1: Stärkere Berücksichtigung des Klimawandels in der Öffentlichkeitsarbeit Klimafolgen und die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden für ganz verschiedene Themen in der Öffentlichkeitsarbeit aufgegriffen, zum Teil von einzelnen Dienststellen, zum Teil im Rahmen des übergreifenden Korridorthemas „Grüne Stadt“. Um kommunizieren zu können, welche Maßnahmen zur Klimaanpassung, aber auch für Themen mit Querverbindungen zu Klimaschutz, Biodiversität und Gesundheitsvorsorge sinnvoll sind, ist dabei unerlässlich, sich auf fundierte Grundlagen zu stützen. Die Umwelt- und Naturpädagogik verfolgt daher das Motto „man muss etwas erst einmal kennen, um es wirkungsvoll schützen zu können.“ Um diesbezügliche Aktivitäten zu bündeln, thematisch abzustimmen und der Öffentlichkeit einen guten Gesamtüberblick des Angebotes zu ermöglichen, haben sich die lokalen Akteure im Karlsruher Netzwerk für Natur- und Umweltbildung organisiert, welches der Umwelt- und Arbeitsschutz koordiniert. Öffentliche Vorträge, Veranstaltungen und Bildungsangebote Der Information der Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Stadt Karlsruhe im Bereich der Klimaanpassung dienen auch öffentliche Vorträge, beispielsweise im Rahmen der Wissenschaftsreihe EFFEKTE, für Schulklassen und Studierende oder bei städtischen und externen Veranstaltungen. Im für Karlsruher Schulen angebotenen städtischen Programm „Umweltthemen im Unterricht“ sowie in der städtisch finanzierten Kooperation der lokalen Natur- und Umweltverbände mit den Schulen im Bereich der Nachmittagsbetreuung arbeiten die Referierenden unter anderem zu klimawandelrelevanten Themen mit den Schülerinnen und Schülern. Im Korridorthema „Grüne Stadt“ (siehe Maßnahme Ü-6: Strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in Stadtverwaltung und Stadtpolitik) wird die Anpassung an den Klimawandel regelmäßig in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Veranstaltungen thematisiert. Ein Beispiel ist der Karlsruher Klima-Frühling, der im Frühjahr 2019 im Rahmen der Klimaschutzkampagne ein breites Veranstaltungsangebot zum Klimaschutz in einem vierwöchigen Aktionszeitraum vereint hat. Mehrere Veranstaltungen haben dabei auch Bezüge zur Klimaanpassung hergestellt, darunter der „Naturtag“ auf dem Friedrichsplatz als groß angelegter Aktionstag für Karlsruher Schulklassen mit vielen Mitmach-Angeboten zum Themenkreis Natur und Klima, organisiert vom Karlsruher Netzwerk für Natur- und Umweltbildung. Im Rahmen der Grünen Stadt werden darüber hinaus so genannte Anpacker-Projekte unterstützt, die von bürgerschaftlichen Gruppen eigenverantwortlich initiiert und umgesetzt werden. Ein Beispiel ist die Pflanzung des Heidenstücker-Wäldchens (siehe Maßnahme W-2: Grüne-Stadt-Anpacker-Projekt Naturfriedhof Heidenstücker). Auch Kooperationen mit externen Veranstaltungsformaten werden für eigene Beiträge der Grünen Stadt genutzt, beispielsweise die „Kunstwochen für den Klimaschutz“ (GEDOK), die Ausstellung „Critical Zones“ (ZKM) und die Ausstellung „Am Oberrhein trifft sich die Welt“ (Naturkundemuseum Karlsruhe). Verhaltenstipps bei Hitze Die Öffentlichkeitsarbeit adressiert das richtige Verhalten bei Hitzeperioden, um die Hitzebewältigung zu unterstützen (siehe Maßnahme GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen). Invasive Arten Zur Sensibilisierung der Bevölkerung für invasive Arten tragen Mitmachaktionen zur Bekämpfung der Ambrosie (siehe Maßnahme GE-6: Optimierung der Bekämpfungsstrategie von Pflanzarten mit hohem Allergiepotenzial ( Ambrosia artemisiifolia)) und die Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung in Bezug auf die Tigermücke bei (siehe Maßnahme GE-7: Bekämpfung der Tigermücke ( Aedes albopictus)). Privates Grün Verschiedene Initiativen des Gartenbauamtes fördern Grün im privaten Raum. Dazu zählt ein Förderprogramm zur Begrünung von Höfen, Dächern und Fassaden im innerstädtischen Bereich (siehe auch Maßnahme SG-9: Anpassung der Förderprogramme für städtisches Grün unter klimatischen Gesichtspunkten) und das Angebot für Baumpatenschaften und Urban Gardening (siehe Maßnahme SG-8: Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Baumpatenschaften, Urban Gardening)). Anreize schafft auch der Wettbewerb „Gartenträume“, der 2019 neu konzipiert wurde. Er löst die bisherigen Wettbewerbe Blumenschmuck- und Hinterhofwettbewerb ab und zeichnet private Grundstücke aus. Im Mittelpunkt der „Gartenträume“ stehen die Wertschätzung eines grünen Freiraums mit Aufenthaltsqualität und die Lust am Gärtnern. Neben der Verschönerung mit Pflanzen sind ferner der Einfluss der Begrünungen auf das Klima der Stadt und der Erhalt der Artenvielfalt von Bedeutung. Die bisherigen Wettbewerbe standen unter dem Motto „Begrünungen, die den Straßenraum beleben“ (2019) und „Bäume prägen Räume“ (2020). Über die Vorteile von artenreichen Vorgärten gegenüber Schottergärten Umwelt- und Arbeitsschutz | 9 informiert ein Faltblatt. Anschaulich dargestellt wurden solche Pflanzkombinationen an einem Modellbeet am Stand der Stadt Karlsruhe auf der Verbrauchermesse Offerta (2019). Abbildung 3: Informationsbroschüren des Gartenbauamts zu Schottergärten und zum Wettbewerb Gartenträume. Quelle: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Bäume in Stadt und Wald Nach dem trockenen Sommer 2018 traten im Folgejahr an einer großen Zahl von Bäumen Trockenschäden auf. Als Folge mussten im Stadtgebiet, insbesondere in der Waldstadt, ebenso wie an Waldaußenrändern und an Waldwegen und Erholungseinrichtungen im Wald aus Gründen der Verkehrssicherung Bäume gefällt werden. Gartenbauamt und Forstamt haben die Baumschäden und die Maßnahmen vor Ort bei verschiedenen Presseterminen und Begehungen thematisiert und so mit Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Das Forstamt hat zudem mehrere Mitmachaktionen im Forst durchgeführt: Beispielsweise wurden bei einer Mitmachaktion junge Eichensämlinge im Oberwald umgepflanzt. Dabei wurden einjährige Eichensämlinge so verpflanzt, dass sie an lichten Waldorten weiterwachsen können. Ziel ist der Waldumbau für klimastabilere Wälder. Auch Pflegeaktionen zum Beispiel gegen Neophyten wie die Kermesbeere und Patenschaften für Erholungseinrichtungen im Wald, wie zum Beispiel Sitzbänke, ermöglichen bürgerschaftliches Engagement im Wald. Preis Klimaaktive Kommune Die Stadt Karlsruhe gehörte 2016 zu den Gewinnern beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2016“. Die Auszeichnung wurde für das Projekt „Anpassung an den Klimawandel – Bestandsaufnahme, Strategie, Umsetzung“ vergeben. Ausgeschrieben wird der Wettbewerb „Klimaaktive Kommune“ vom Bundesumweltministerium und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Das Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro wurde für die Öffentlichkeitsarbeit zur Hitzevorsorge (siehe Maßnahme GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen) verwendet. Fakten zur Maßnahme Federführung projektbezogen An Umsetzung beteiligt Umwelt- und Arbeitsschutz, Gartenbauamt, Forstamt, Seniorenbüro, Presse- und Informationsamt, Stadtwerke Karlsruhe, externe Akteure im NUB-Netzwerk Zeitbedarf für die Umsetzung projektbezogen 10 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Kosten projektbezogen, häufig aus Haushaltsmitteln der einzelnen Dienststellen und städtischen Gesellschaften Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse projektbezogen Hindernisse projektbezogen Erfolg/Bewertung projektbezogen Empfehlungen für die Nachahmung projektbezogen Webseite Grüne Stadt und Anpacker-Projekte der Grünen Stadt: www.karlsruhe.de/b3/gruene_stadt Wettbewerb Gartenträume: www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/wettbewerb.de NUB-Netzwerk: http://nubnetzwerk.karlsruhe.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Öffentlichkeitsarbeit zur Anpassung an den Klimawandel begleitet Maßnahmen in ganz vielen Handlungsbereichen. Ein sehr wichtiger Anknüpfungspunkt ist der Themenkomplex Gesundheit, beispielsweise bei der Prävention von Hitzebelastungen (siehe Kapitel Handlungsfeld 4.2 Gesundheit). Durch die Bündelung der Handlungsfelder „Klima“, „Natur“ und „Gesundheit“ unter dem Korridorthema Grüne Stadt ist es möglich, auch eine themen- und fachübergreifende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln. Die Inhalte, die in der öffentlichen Wahrnehmung und Lebenswirklichkeit zusammengehören, können damit auch zusammen vermittelt werden, beispielsweise Klimaschutz und Klimaanpassung oder Klimaanpassung und Biodiversität. Hier sollen auch neue Informationsformate entwickelt werden (Ü-5: Neue Informationsformate zu Themen der Klimaanpassung vor Ort). Kampagnen, Förderprogramme und Wettbewerbe dienen in erster Linie der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft für stadtklimatische Belange und sollen motivieren, im Rahmen eigener Möglichkeiten selbst aktiv zu werden, sich zu informieren und zu Maßnahmen zur Klimaanpassung einen eigenen Beitrag zu leisten. Die verschiedenen Instrumente zur Öffentlichkeitsarbeit, die hier zusammengefasst werden, müssen flexibel konstruiert sein und sind unter dem Blickwinkel neuester Erkenntnisse laufend anzupassen, da die öffentliche Aufmerksamkeit und Bereitschaft, aktiv zu werden, einem ständigen Wandel unterliegt. Für die Zukunft ist geplant, zur Ideenfindung für neue Anpacker-Projekte der Grünen Stadt (siehe auch Maßnahme Ü-6: Strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in Stadtverwaltung und Stadtpolitik) noch stärker fokussiert zu einzelnen Themen aus dem Bereich einzuladen, um neue bürgerschaftliche Projekte zu bestimmten Fragestellungen der Klimawandelanpassung gezielt zu entwickeln. Zielgröße und Zeithorizont anlass- und projektbezogene Weiterentwicklung der begonnen Formate Erforderliche Ressourcen projektbezogen Umwelt- und Arbeitsschutz | 11 Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen Die Stadt Karlsruhe war und ist an einer Vielzahl von Forschungsprojekten beteiligt und unterhält verschiedene Arten der Kooperation zu wissenschaftlichen Institutionen. Die Beteiligung in Projekten reicht dabei von der federführenden Bearbeitung über die Bearbeitung eigener Teilprojekte bis hin zur ideellen Unterstützung der wissenschaftlichen Partner. Nachfolgend sind die einzelnen Projekte im Detail beschrieben. Über größere Förderprojekte hinaus gibt es vielfältige Kooperationen zwischen unterschiedlichen Dienststellen und städtischen Gesellschaften mit wissenschaftlichen Partnern. Beispielsweise kooperiert das Forstamt mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) zu Ansätzen, um die Ökosystemdienstleistungen des Stadtwaldes zu „bewerten“. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft hat im Rahmen einer Doktorarbeit eine Zusammenarbeit mit dem KIT zu passiven Maßnahmen der Gebäudekühlung (siehe Maßnahme GB-1: Bestandsanalyse von städtischen Gebäuden mit Risiko einer hohen und steigenden Wärmebelastung). Alle zwei Jahre findet seit 2010 zum Austausch neuer Projektideen ein Workshop zwischen dem Karlsruher Institut für Technologie und der Stadt Karlsruhe statt. Die Stadtwerke Karlsruhe sind mit dem Geschäftsbereich Trinkwasser in enger Kooperation mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft und dem Technologiezentrum Wasser Karlsruhe (TZW). Dort sind die Stadtwerke Projektpartner für verschiedene Forschungsprojekte, die im Zusammenhang mit dem Einfluss des Klimawandels auf die Trinkwasserqualität und den Betrieb der Trinkwasserversorgung haben. So wird beispielsweise nach Abschluss eines EU-Forschungsprojektes zur Anwendung von künstlicher Intelligenz in der Wasserwirtschaft ein Teilprojekt von den Stadtwerken mit einem Projektpartner in Eigenregie fortgeführt, um möglichst umwelt- und ressourcenschonend auf der Grundlage von Vorausplanungen die Trinkwasserversorgung sicherzustellen. Des Weiteren werden auch Förderrichtlinien genutzt, um Themen der Klimaanpassung voranzutreiben. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung der Förderrichtlinie „Naturnahe Waldwirtschaft“ durch das Forstamt. Projekt „Grüne Lunge“ Die „Grüne Lunge“ ist ein mit Bundesfördermitteln gefördertes Zukunftsstadt-Forschungsprojekt. Ziel ist es, Strategien zu entwickeln, um die Resilienz urbaner Bäume, also Stadtbäume und Stadtwälder, zu erhöhen. Drei Jahre lang untersuchen die Projektpartner daher den Zustand und den Nutzen (Ökosystemdienstleistungen) der Stadtbäume und städtischer Wälder. Gesucht werden Lösungen für einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Erhalt der städtischen Bäume und Wälder. Schwerpunkte hierbei sind Baumarten- und Standortauswahl. Es werden Wetterdaten erfasst, Bohrkerne von Bäumen analysiert und der Stoffwechsel der Stadtbäume und ihre Reaktion auf Schadstoffe und Trockenheit mit modernster Technik analysiert. Ferner werden das Stadtklima und der positive Effekt der Bäume darauf sowie die Auswirkungen der Hitzebelastung auf den Menschen untersucht. Hinzu kommt die Vernetzung von Fachbereichen und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die grüne Infrastruktur der urbanen Bäume sowie die verantwortlichen Akteure in Karlsruhe auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten und Handlungsempfehlungen und Managementpläne auszuarbeiten. Fakten zur Maßnahme: Projekt „Grüne Lunge“ Federführung Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Projektpartner: Stadt Karlsruhe (Gartenbauamt, Forstamt), Deutscher Wetterdienst (DWD), Forstliche Versuchsanstalt Baden-Württemberg (FVA), Stadt Rheinstetten Zeitbedarf für die Umsetzung drei Jahre Forschungs- und Entwicklungsphase, gegebenenfalls zwei Jahre Umsetzungs- und Verstetigungsphase Kosten Gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) über die Leitinitiative „Zukunftsstadt“ des Rahmenprograms „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“, Gesamtfördersumme ist rund 1,41 Millionen Euro Für das Arbeitspaket beim Gartenbauamt wurden rund 250.000 Euro des Gesamtfördervolumens bewilligt. Abbildung 4: Logo des Projekts „Grüne Lunge“. 12 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Vernetzen der Projektpartner für gemeinsames Forschungsvorhaben, Projektantrag, Gesamt- und Teilvorhabenbeschreibungen, Bewilligung durch Fördermittelgeber DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) Hindernisse Personal- und Ressourcenbeschaffung, Zugangsberechtigungen für Privatflächen, Integration der Projektergebnisse in Management und Unterhaltung urbaner Bäume ausstehend Erfolg/Bewertung endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend Empfehlungen für die Nachahmung Forschungsschwerpunkt entweder auf innerstädtische Bäume oder stadtnahe Wälder setzen Aufbauend auf den Forschungsergebnissen weitere Forschung zur Eignung spezieller Baumarten Webseite www.projekt-gruenelunge.de Umsetzungsstand in Umsetzung; Laufzeit 2018 bis 2021 Projekt Stadtgrün wertschätzen Die Stadt Karlsruhe ist Praxispartner bei dem Forschungsprojekt „Stadtgrün wertschätzen“. Ein Ziel des Projektes ist die Verbesserung der Wertschätzung des Stadtgrüns. Dafür werden die vielen bekannten Argumente durch eine ökonomische Betrachtung ergänzt, mit dem Gedanken, den Wert von Stadtgrün mit dem anderer städtebaulicher Belange vergleichbar zu machen. Die Ermittlung und Bewertung von Kosten und Nutzen des Stadtgrüns ermöglicht das eigens entwickelte „StadtGrün-Bewertungstool“, das im Forschungsprojekt entwickelt wurde und in Karlsruhe als einer von vier Praxispartner-Städten auf seine Praxistauglichkeit getestet wurde. Das Excel-basierte Werkzeug soll im Nachfolgeprojekt „Stadtgrün wertschätzen II“ (Verstetigung und Transfer auf Bundes- und Quartiersebene) anwenderfreundlicher für einen breiteren Nutzerkreis weiterentwickelt werden. Das Bewertungstool soll nicht nur wie bisher die gesamtstädtische Skalenebene bedienen, sondern auch das „Zoomen“ auf konkrete Projekte in einzelnen Stadtteilen ermöglichen. Zudem soll die Anwendungsmöglichkeit in allen deutschen Städten über 300.000 Einwohner ermöglicht werden. Hierzu wird die für die Partnerstädte entwickelte Datenstruktur auf die gesamte Bundesebene übertragen und als Online-Plattform bundesweit zugänglich gemacht. Außerdem sollen weitergehende Fragen zur Gestaltung und Pflege des Stadtgrüns aufgenommen werden, bei denen einerseits Aspekte der Biodiversität abgebildet werden sollen und andererseits die monetären Auswirkungen unterschiedlicher Pflegestufen transparent gemacht werden können. Dabei wird es auch um Bewusstseinsschaffung auf Seiten der Stadtbevölkerung gehen, um den Grünflächennutzenden klarer zu machen, welche Erscheinungsbilder mit welchen Pflegeaufwänden herzustellen sind und wie weit die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Biodiversitätsziele dabei erreicht werden können. Fakten zur Maßnahme: Projekt Stadtgrün wertschätzen Federführung Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung An Umsetzung beteiligt Kooperationspartner: Phase I: Deutsche Umwelthilfe (DUH), Potsdam Institut für Klimafolgenforschung, Stadt Augsburg, Stadt Karlsruhe (Gartenbauamt), Stadt Leipzig, Stadt Nürnberg Phase 2: Humboldt-Universität zu Berlin, Stadt Karlsruhe (Gartenbauamt), Stadt Leipzig, Bezirksamt Neukölln von Berlin Zeitbedarf für die Umsetzung Phase I: 1.11.2016 – 31.10.2019 Phase II: zwei Jahre ab Bewilligung Kosten Beantragte Fördermittel: Phase I: circa 1.000.000 Euro, Anteil Stadt Karlsruhe: circa 62.200 Euro Phase II: 745.540 Euro, Anteil Stadt Karlsruhe: circa 38.240 Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Vernetzen der Projektpartner für gemeinsames Forschungsvorhaben, Projektantrag, Gesamt- und Teilvorhabenbeschreibungen, Bewilligung durch Fördermittelgeber DLR (Deutsche Luft- und Raumfahrt, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit) Hindernisse hoher Aufwand bei Daten- und Informationserhebung mangelnde Beteiligung Umwelt- und Arbeitsschutz | 13 Erfolg/Bewertung Phase I: Veröffentlichungen zur Kommunikation und Partizipation in der Grünflächenplanung, erfolgreiche Abschlusskonferenz „Stadtgrün ist Mehrwert“ im September 2019 in Leipzig. Bewertungstool zur Abbildung von Ökosystemleistungen. Zum Bewertungstool gab es sehr positive Rückmeldungen aus Arbeitstreffen und Verwaltungs-Workshops in den Partnerstädten, die auf ein hohes Anwendungspotenzial hinweisen. Es besteht eine hohe Nachfrage auch aus anderen Städten. Phase II: Die Möglichkeit des „Zoomens“ auf konkrete Projekte in einzelnen Stadtteilen und die bundesweit zugängliche Online-Plattform soll für Prozesse zur Entwicklung, Verbesserung oder auch Verteidigung von Stadtgrün als Instrument für Information, Sensibilisierung und Umweltbildung zur Verfügung stehen und von allen Prozess-Beteiligten (Grünflächenämter, Umweltverwaltung, Stadtplanung, Stadträte, Bürgerinitiativen und weitere beteiligte, potenziell positiv oder negativ betroffene Akteursgruppen) genutzt werden können. Empfehlungen für die Nachahmung Phase I: Anwendung des Bewertungstools auf Gesamtstädtischer und Stadtteilebene Beteiligung und Kommunikation von Akteuren bei der Grünflächenplanung Nutzung der Ergebnisse bei städtischen Planungsprozessen Phase II: Beim Bewertungstool müssen viele mitmachen, wenn es ein Erfolg werden soll. Webseite www.ioew.de/projekt/stadtgruen_wertschaetzen Umsetzungsstand Phase I: abgeschlossen, Laufzeit 2016 bis 2019 Phase II: beantragt, Laufzeit 2020 bis 2022 Projekt „Nachhaltigkeitsbewertung und -management von Ressourceneffizienz im Quartier (NaMaRes)“ Im Vorhaben „Nachhaltigkeitsbewertung und -management von Ressourceneffizienz im Quartier (NaMaRes)“ soll ein Quartiersmanagementsystem entstehen, das einen wichtigen Beitrag für eine Entscheidungsunterstützung zur Steigerung der städtischen Ressourceneffizienz in den Bereichen Wassernutzung, Flächennutzung und Stoffstrommanagement liefert. Dies ist insofern wichtig, als dass die genannten Bereiche häufig in einem Zielkonflikt zueinander stehen, der bislang noch nicht ausreichend analysiert wurde. Durch die räumliche Überschneidung mit dem Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost (siehe auch Maßnahme SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete) entstehen Synergien. Fakten zur Maßnahme: Projekt „Nachhaltigkeitsbewertung und -management von Ressourceneffizienz im Quartier (NaMaRes)“ Federführung Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Industriebetriebslehre und industrielle Produktion (IIP) An Umsetzung beteiligt Projektpartner: Stadt Karlsruhe (Stadtplanungsamt; Umwelt- und Arbeitsschutz), Karlsruher Institut für Technologie (Institut für Angewandte Geowissenschaften; Kompetenzzentrum für Materialfeuchte; Fachgebiet Immobilienwirtschaft), Netzwerk für Planung und Kommunikation Sippel.Buff, Smart Geomatics Informationssysteme GmbH; weitere assoziierte Stellen im Projektbeirat, darunter Tiefbauamt und Amt für Abfallwirtschaft Zeitbedarf für die Umsetzung 8,75 Personenmonate Kosten Gesamtfördersumme des Projektes ist 1,2 Millionen Euro; die Stadt erhält rund 53.000 Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Abstimmung mit den Projektpartnern bei der Antragstellung Abstimmung mit dem Projektträger über Rückfragen und Nachforderungen stadtinterne Abstimmung über die Fördermittelabwicklung Hindernisse endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend Erfolg/Bewertung endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend 14 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Empfehlungen für die Nachahmung endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend Webseite www.ressourceneffiziente-stadtquartiere.de/?page_id=262 www.iip.kit.edu/1064_4242.php Umsetzungsstand in Umsetzung; Laufzeit 2019 bis 2022 Projekt „Stadtklima im Wandel, KliMoPrax/ProPolis“ In dem Forschungsvorhaben „Stadtklima im Wandel“ wird ein neues Stadtklimamodell entwickelt. Dieses soll Kommunen erlauben, selbst Simulationen zu den Auswirkungen von Planvorhaben auf das Lokalklima zu berechnen. Auf dieser Grundlage können klimatische Aspekte besser bei Planungsentscheidungen und der Abwägung unterschiedlicher Belange berücksichtigt werden. Um die Nutzer- und Praxistauglichkeit und somit die Anwendbarkeit des Klimamodells sicherzustellen, sind von Beginn an mehrere Städte in das Forschungsprojekt eingebunden, die ihre Bedarfe und Anforderungen in den wissenschaftlichen Entwicklungsprozess einbringen. Fakten zur Maßnahme: Projekt „Stadtklima im Wandel, KliMoPrax/ProPolis“ Federführung Projektkonsortium aus fünf Institutionen (Deutscher Wetterdienst, Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW), GEO-NET Umweltconsulting GmbH, TU Dortmund, Deutsches Institut für Urbanistik) An Umsetzung beteiligt mehrere Kommunen als Praxispartner, darunter die Stadt Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung Teilnahme an bundesweiten Projekttreffen mehrmals im Jahr, Abstimmungsgespräche mit den Projektbearbeitern und zur Verfügung-Stellung von Geodaten. Kosten Reisekosten werden durch das Projekt übernommen Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse „Letter of Intent“ als Absichtserklärung der Projektteilnahme Hindernisse endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend Erfolg/Bewertung endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend Empfehlungen für die Nachahmung endgültige Ergebnisse und Umsetzung ausstehend Webseite www.uc2-program.org Umsetzungsstand in Umsetzung; 2016 bis 2022 (1. und 2. Förderphase) Projekte „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“ und „Trinkfair“ Das Wissen über die hohe Qualität von Leitungswasser als Trinkwasser kann dazu beitragen, die Nutzung von kostenlos zugänglichen Trinkmöglichkeiten an öffentlichen Trinkwasserspendern oder über die Refill-Initiative zu erhöhen, was insbesondere bei Hitzeperioden ein wichtiger Beitrag zum ausreichenden Trinken unterwegs sein kann (siehe auch Maßnahme GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen). Die Stadtwerke Karlsruhe sind an zwei Projekten beteiligt, die primär den Klimaschutz adressieren, gleichzeitig aber zu dieser Aufklärung beitragen. Im Projekt trinkfair werden Unternehmen und Institutionen unverbindlich beraten, wie sie nachhaltig Ihre Wasser- und CO 2 -Bilanz verbessern können. Ziel ist es, über die hohe Wasserqualität des Trinkwassers aufzuklären, den Verbrauch von Leitungswasser als Trinkwasser zu erhöhen und so den Ressourcenverbrauch durch Plastik- und Mehrwegflaschen zu verringern. „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“: In zwölf Wasser-Quartieren, über das gesamte Bundesgebiet verteilt, betont der Verein tip: tap e.V. gemeinsam mit den lokalen Wasserversorgern und weiteren Partnern die Vorteile vom Trinkwasser aus der Leitung: durch Bildungs- und Aufklärungsarbeit, Beratung von Unternehmen, Schaffung von Trink-Orten, und Pressearbeit (Quelle: www. www.wasserwende.org). Die Stadt Karlsruhe unterstützt das Projekt zusätzlich durch die Schirmherrschaft und Unterstützung der Öffentlichkeit, beispielweise bei einer Veranstaltung zum Internationalen Tag des Wassers. Umwelt- und Arbeitsschutz | 15 Fakten zur Maßnahme: Projekte „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“ und „Trinkfair“ Federführung „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“: a tip: tap e.V. Trinkfair: Unternehmerinitiative Fairantwortung gAG An Umsetzung beteiligt „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“: Bundesweites Projektkonsortium; Stadtwerke Karlsruhe (Projektpartner); Umwelt- und Arbeitsschutz (Partner im Wasser-Quartier Karlsruhe), Dezernat 5 (Schirmherrschaft) Trinkfair: Stadtwerke Karlsruhe, Stadtwerke Ettlingen GmbH Zeitbedarf für die Umsetzung „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“ ist auf drei Jahre angelegt. Es gibt Signale vom Umwelt- und Arbeitsschutz und den Stadtwerken Karlsruhe, das Projekt weiter zu unterstützen. Die Projektverstetigung hängt aber vom weiteren finanziellen Engagement des Umweltministeriums ab. „Trinkfair“ hat seit Sommer 2019 zwei Marketing-Phasen erfolgreich durchlaufen; seit Ende Februar 2020 ist es in der 3. Marketing-Phase. Kosten „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“: Die Stadtwerke haben 5.000 Euro Eigenmittelaufwand in drei Jahren für das Projekt. Die Bearbeitung im Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgt durch bestehendes Personal. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse Wegen der Corona-Krise konnten geplante Aktionen und Veranstaltungen nicht durchgeführt werden. Erfolg/Bewertung „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“: Bisher wurden acht Aktionen an verschiedenen Orten durchgeführt. Sie umfassen Infostände und Vorträge, das Verteilen von Flyern, Wasserausschank, Beratung, einen Bildungsworkshop und eine Pressekonferenz. Trinkfair: ✓ Online-Auftritt mit Wasser-Fußabdruck-Rechner & Wissensdatenbank ✓ Social Media-Auftritt mit Facebookseite & Trinktyp ✓ Gewinnspiel ✓ Pressekonferenz & Radio Experten-Interviews ✓ Fridays for Future Event in Ettlingen ✓ Starter Set für Unternehmer ✓ Skalierung der Projekt-Kooperation gelungen! Stadtwerke Baden-Baden steigen zur Phase 3 ein Zusammenarbeit mit weiteren Stadtwerken (14 Leads), unter anderem Stadtwerke Oberkirch, Stadtwerke Bretten, Stadtwerke Bruchsal Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.wasserwende.org/karlsruhe.html www.trinkfair.de Umsetzungsstand „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz: in Umsetzung; Laufzeit 2019 bis 2022 „Trinkfair“ hat seit Sommer 2019 zwei Marketing-Phasen erfolgreich durchlaufen; seit Ende Februar 2020 ist es in der 3. Marketing-Phase. 16 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Projekt „Multifunktionale Urbane Retentionsflächen – von der Idee zur Realisierung (MURIEL)“ Im Forschungs- und Entwicklungsprojekt MURIEL („Multifunktionale Urbane Retentionsflächen – von der Idee zur Realisierung“) wurden Lösungsansätze zur interdisziplinären Planung und Gestaltung multifunktionaler urbaner Retentionsräume als Bestandteil des Überflutungsschutzes bei Starkregenereignissen erarbeitet. In einer Fallstudie für Karlsruhe wurde ein Konzept für multifunktionale Retentionsräume am KIT Campus Süd erstellt. Die Ergebnisse des Projekts MURIEL sind in einem Gestaltungsleitfaden zusammengefasst, der in Planungsverfahren einfließt (siehe Maßnahme EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen). Fakten zur Maßnahme: Projekt „Multifunktionale Urbane Retentionsflächen – von der Idee zur Realisierung (MURIEL)“ Federführung Projektkonsortium An Umsetzung beteiligt Karlsruhe (Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Gartenbauamt) war eine von drei Partnerkommunen. weitere Beteiligte: Vertreter des Karlsruher Instituts für Technologie und der Projektsteuerung, externes Planungsbüro für Aufstellung des Bebauungsplan- Verfahrens Zeitbedarf für die Umsetzung Planungen im Rahmen des Projektes MURIEL Kosten Kosten im Rahmen des Projektes MURIEL Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse Ergebnisse als Vorgaben in Bebauungsplan einbringen Erfolg/Bewertung „Die MURIEL-Planungsstudie für das Untersuchungsgebiet „KIT-Campus Süd“ hat gezeigt, dass es durch eine Vielfalt von Maßnahmen einer wasser-sensiblen und zum Teil multifunktionalen Freiraumgestaltung gelingen kann, das im Gebiet anfallende Regenwasser komplett über Versickerungs- und Verdunstungsprozesse dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen.“ (Auszug aus Benden, J.; Broesi, R; Illgen, M.; Leinweber, U.; Lennartz, G.; Scheid, C.; Schmitt, T. G. (2017): Multifunktionale Retentionsflächen. Teil 3: Arbeitshilfe für Planung, Umsetzung und Betrieb. MURIEL Publikation.) Empfehlungen für die Nachahmung frühzeitig im Verfahren auf Regenwasserbewirtschaftung hinweisen Webseite www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Broschüren- Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/MURIEL-Multifunktionale-Retentionsflächen.pdf Umsetzungsstand Projekt abgeschlossen; Laufzeit 2015 bis 2017 Projekt KommAKlima Das Projekt KommAKlima der Universität Bielefeld hat die Klimaanpassung aus einem gesundheitswissenschaftlichen Blickwinkel betrachtet, mit dem Ziel, unter anderem einen Grundstein für mehr fachliche Vernetzung an der Schnittstelle zwischen Umwelt, Gesundheit und Planung auf der kommunalen Entscheidungsebene zu legen. In mehreren Modellkommunen wurden Projekt-Werkstätten durchgeführt. In Karlsruhe fand im Dezember 2013 eine Werkstatt mit Akteuren aus Stadtverwaltung, Gesundheitsamt und Forschung statt, moderiert von der Universität Bielefeld, wiederum gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Ziel war die Entwicklung einer gesamtstädtischen Strategie in enger Abstimmung mit Gesundheitsamt und den entsprechenden Forschungsstellen beim Karlsruher Institut für Technologie. Fakten zur Maßnahme: Projekt KommAKlima Federführung Universität Bielefeld (Projektdurchführung), Umwelt- und Arbeitsschutz (Werkstatt in Karlsruhe) An Umsetzung beteiligt mehrere Kommunen als Praxispartner, darunter Karlsruhe Teilnehmer an Werkstatt in Karlsruhe: Gesundheitsamt/Landratsamt, Gartenbauamt, Stadtplanungsamt, Dezernat 5, Karlsruher Institut für Technologie (Süddeutsches Klimabüro, Geophysikalisches Institut, ITAS), KABS e.V., VOLKSWOHNUNG, Umwelt- und Arbeitsschutz | 17 Zeitbedarf für die Umsetzung ein Arbeitstag plus Vorbereitung Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung Verbesserung in der Kommunikation, Erfahrungsaustausch Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.uni-bielefeld.de/gesundhw/ag7/projekt/kommaklima.html Umsetzungsstand Projekt abgeschlossen; Laufzeit 2011 bis 2014 Ein Förderprojekt zur Bekämpfung der Hohen und der Stauden-Ambrosie ist im Handlungsfeld Gesundheit näher beschrieben (siehe Maßnahme GE-6: Optimierung der Bekämpfungsstrategie von Pflanzarten mit hohem Allergiepotenzial ( Ambrosia artemisiifolia)) Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung, der über die beiden Förderprojekte „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung für die Stadt Karlsruhe“ und „Anpassung der Siedlungsstruktur im Verdichtungsraum Karlsruhe an den Klimawandel. Fortsetzung des Projektes „Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung“ erarbeitet wurde, ist im Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau näher beschrieben (siehe Maßnahme SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung) Ausblick Bei passenden thematischen Fragestellungen ist die Stadt Karlsruhe grundsätzlich aufgeschlossen, sich an Forschungsprojekten zu beteiligen oder Förderungen mithilfe eigener Anträge einzuwerben. Offene Fragen aus kommunaler Sicht betreffen unter anderem: Wirkungsanalyse von Maßnahmen: Wirksamkeit von Flächen und Elementen in Bezug auf Kühlung und Klimaanpassung: Welche Wirkung haben Bäume und Wasser konkret? Welche Ausstattung und Größe von Grünflächen erreichen die beste Wirkung für das Lokalklima? Klimaangepasste Fassadengestaltung: Welche Farben und Materialien sind am günstigsten hinsichtlich der Wärmeabgabe in den Straßenraum? Welche Auswirkung haben diese Aspekte auf die Temperatur im Gebädue Bewässerungssysteme in Straßen Leitungstrassen und Bäume: Wie können Leitungstrassen geschützt werden und gleichzeitig den Bäumen ein großer Wurzelraum zur Verfügung gestellt werden? Rechtliche Rahmenbedingungen und Bewertungskriterien: Was sind geeignete Grenzwerte für erhebliche Klimaauswirkungen von Bauvorhaben? (Neue) Informationsformate und Zielgruppenansprache: Wie können die Gruppen erreicht werden, die bei Hitze besonders vulnerabel sind? Gesellschaftliche/soziale Dynamiken, z. B. wann, wie und warum ändern Menschen Ihre Gewohnheiten? Was sind Anreize für Aktivitäten aus der Bürgerschaft Kommunikation und Partizipation Kosten-Nutzen-Betrachtungen Maßnahmenevaluation Zielgröße und Zeithorizont anlassbezogen Erforderliche Ressourcen projektbezogen (vor allem geforderte Eigenmittel der Stadt komplementär zu Fördergeldern) 18 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Ü-3: Ausbau der regionalen Vernetzung zum Thema Klimawandel Möglichkeiten zur Vernetzung mit anderen Kommunen, wissenschaftlichen Einrichtungen oder öffentlichen und privaten Institutionen werden durch den Umwelt- und Arbeitsschutz im Rahmen von Konferenzen, Tagungen, beispielsweise der Landesanstalt für Umwelt oder des Deutschen Instituts für Urbanistik, Veranstaltungen und Projekten genutzt. Das Forstamt ist regional über andere Forstbehörden, Waldbesitzende, die Forstliche Versuchsanstalt und die Forstkammer ebenfalls zu Themen der Klimaanpassung vernetzt, ebenso weitere Dienststellen und Gesellschaften (siehe auch Maßnahmen Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen und N-5: Intensivierung des Erfahrungsaustauschs über Artenschutz und Klimawandel mit Kommunen im Bündnis „Biologische Vielfalt“). Arbeitsgemeinschaft Klimawandel und Klimafolgenanpassung Die Kommunen in Baden-Württemberg reagieren in zahlreichen Handlungsfeldern auf Klimaänderungen. Um den Austausch zwischen den Kommunen zu stärken, hat die Stadt Karlsruhe (Umwelt- und Arbeitsschutz) im Jahr 2014 ein „Regionales Netzwerk zu Klimawandel und Klimafolgenanpassung“ mit dem Ziel des regelmäßigen Erfahrungsaustauschs initiiert. Am 10. Juli 2014 fand in Karlsruhe das Auftakttreffen des Netzwerks statt. Die strategische Beschäftigung mit dem Klimawandel auf kommunaler Ebene steht meist noch am Anfang, gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Die Teilnehmerzahl zeigte, dass das Interesse einer gemeinsamen Plattform rund um das Thema „Anpassung an den Klimawandel“ groß ist. Seit dem Jahr 2015 hat der Städtetag Baden-Württemberg die Organisation und Koordination des Netzwerks übernommen und die „Arbeitsgemeinschaft Klimawandel und Klimafolgenanpassung“ gegründet, die allen Mitgliedstädten des Städtetags Baden-Württemberg offensteht. Sie trifft sich einmal im Jahr in einer baden- württembergischen Stadt zum Erfahrungsaustausch. Die Stadt Karlsruhe hat den Vorsitz. Fakten zur Maßnahme Arbeitsgemeinschaft Klimawandel und Klimafolgenanpassung Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz bis 2015, danach Städtetag Baden-Württemberg An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung Jährliche Treffen inkl. Vor- und Nachbereitung Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.staedtetag-bw.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Da gerade bei neuen Handlungsfeldern, Herausforderungen und Problemstellungen der Erfahrungsaustausch unabdingbar ist, ist die Vernetzung eine Daueraufgabe. Zielgröße und Zeithorizont anlassbezogen Erforderliche Ressourcen anlassbezogen Umwelt- und Arbeitsschutz | 19 Ü-4: Durchführung einer Kooperationsbörse Klimawandel Unter dem Motto „Hitze in der Stadt“ fand am 20. Juni 2013 in Karlsruhe eine Ideen- und Kooperationsbörse statt, eine bundesweite Pilotveranstaltung, um sich zum Thema regionale Klimaanpassung auszutauschen. Im Auftrag des Umweltbundesamtes wurden drei dieser Börsen modellhaft in Deutschland durchgeführt, eine davon in Karlsruhe. Unter dem zentralen Thema „Wie können die Menschen in der Region mit den Auswirkungen des Klimawandels umgehen?“ trafen sich rund 80 Engagierte auf Einladung der Stadt Karlsruhe, des Umweltbundesamtes und der Agentur IKU in der Durlacher Karlsburg, um gemeinsam Ideen zu entwickeln und Kooperationen zu vereinbaren. Sie bot Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung ebenso wie engagierten Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform, sich zum Thema regionale Klimaanpassung auszutauschen. Ziel war es, bereits bestehende Angebote bekannter zu machen und neue Projektideen und gemeinsame Vorhaben anzustoßen. Das innovative Veranstaltungsformat setzte dabei neben kurzen Fachinputs durch Experten auch auf Elemente eines „Speed-Datings“. Ein „Marktplatz der Ideen und Kooperation“ mit verschiedenen Themenecken regte zum Wissensaustausch in lebhafter Atmosphäre an. Im Foyer der Karlsburg fanden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zudem eine begleitende Ausstellung zum Klimawandel und einzelne Informationsstände etwa des Deutschen Wetterdienstes oder des Süddeutschen Klimabüros am Karlsruher Institut für Technologie. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung bestand die Möglichkeit, erste Projektideen oder Kooperationsgesuche auf der begleitenden Internetplattform einzustellen. Dies wurde für die Karlsruhe Kooperationsbörse im überdurchschnittlichen Maße genutzt: Fast 25 Inserate wurden eingestellt und bildeten eine wesentliche Grundlage für die vertiefenden Gespräche an dem Abend. Abbildung 5: Eindrücke von der Veranstaltung in der Karlsruher Karlsburg. Fotos: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Fakten zur Maßnahme Federführung IKU GmbH (Organisation und Moderation). Umweltbundesamt An Umsetzung beteiligt Umwelt- und Arbeitsschutz, Stadtplanungsamt, Gartenbauamt, Gesundheitsamt (Landratsamt), Gartenbauamt, externe Partner und Unterstützer Zeitbedarf für die Umsetzung Einmalige Veranstaltung mit entsprechender Vorbereitungszeit Kosten Weil Karlsruhe Pilotstadt für das externe Projekt war, wurde der Großteil der Kosten durch die externen Organisatoren getragen. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung Ein Ergebnis war eine Befragung „Hitze in der Stadt“, die am Süddeutschen Klimabüro am Karlsruher Institut für Technologie durchgeführt wurde (siehe Kapitel 4, Indikator „Subjektiv empfundene Hitzebelastung“) und vom Seniorenbüro/Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe und der Handwerkskammer Karlsruhe unterstützt und verbreitet wurde. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.kooperation-anpassung.de Umsetzungsstand abgeschlossen 20 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Ü-5: Neue Informationsformate zu Themen der Klimaanpassung vor Ort Umsetzungsstand geplant Ausblick Die Erstellung einer „Karte für heiße Tage“ als ein neues Informationsformat zur Hitzevorsorge ist im Rahmen einer Bachelorarbeit an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft vorgesehen. Darin sollen Orte vorgestellt werden, die sich für einen Aufenthalt an heißen Tagen besonders eignen. Dazu zählen beispielweise beschattete Grünflächen, Spielplätze oder Orte am Wasser. Diese sollen in einem Stadtplan verortet werden und sowohl als Papierversion als auch als digitales Angebot im Webstadtplan eingesetzt werden. Eine Weiterentwicklungsmöglichkeit wäre beispielsweise ein stadtklimatologischer Stadtrundgang, der selbstständig oder geführt stattfinden könnte. Zu neuen Formaten werden auch ständig Maßnahmen aus anderen Städten beobachtet und ihre Übertragbarkeit auf Karlsruhe überprüft, beispielsweise im Bereich der Hitzevorsorge, wo der Hitzestadtplan aus Speyer das Vorbild für die „Karte für heiße Tage“ war, oder im Bereich des Stadtgrüns („Gieß den Kiez“ in Berlin). Auch digitale Ansätze gewinnen dabei an Bedeutung. Denkbar sind beispielsweise interaktive Karten zum Beispiel für Urban Gardening-Möglichkeiten. Wichtig ist es bei allen Informationsangeboten, diese auf die Zielgruppe zuzuschneiden, persönliche Bezüge herzustellen und auch den persönlichen und gesellschaftlichen Nutzen, gerade bei der Aktivierung der Bürgerschaft für Klimaanpassungsmaßnahmen, herauszustellen. Ausgebaut werden kann hier auch die Vorstellung guter Beispiele, sowohl zur Sichtbarmachung der Karlsruher Aktivitäten als auch als zur Ideengebung für den privaten Raum, etwa zur Begrünung. Für mögliche Informationsformate sollen verstärkt auch Akteure in den Blick genommen werden, die einen wichtigen Teil zur Klimaanpassung beitragen können, aber bisher wenig berücksichtig wurden. Externe Akteure können die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen, indem sie entweder eigene Aktivitäten initiieren oder als Multiplikator für Informationen fungieren. Im Rahmen der Beteiligung zur Klimaanpassungsstrategie haben ehrenamtliche Gruppen beispielsweise folgende Anregungen für Aktivitäten und konkrete Unterstützungsangebote geäußert: Öffentlichkeitsarbeit über eigene Kanäle und Publikationen der Gruppen, niederschwellige Kommunikation, Auslegen von Flyern im Schaufenster, Vorstellung von Best-Practice-Beispielen direkte Beteiligung und einen direkteren Draht zur Stadtverwaltung Positive Beispiele zur Innenhofbegrünung statt Innenverdichtung verbreiten, Grundstücksbesitzer/innen und Häuslebauer/innen dafür gewinnen Kontaktperson für gezielte Öffentlichkeitsarbeit bei Menschen mit Behinderung Förderung von Biodiversität in Kleingärten Beratung zu Lüftungsmöglichkeiten im ÖPNV (Hitze und Corona) geführte Spaziergänge Bürgerbeteiligung vor Ort als gutes Format zur direkten Ansprache der Öffentlichkeit, sollte weiter genutzt werden, wenn dies analog möglich ist (digital nicht gleichwertig umsetzbar) Mit digitalen Formaten arbeiten – kontinuierliche Beteiligung (z. B. Baumpatenschaften, Sichtbarmachung/ Transparenz in Echtzeit) Begleitung von künstlerischen Beteiligungsformaten und Bildungsangeboten zur Bestärkung, in der Stadt zu gärtnern, z. B. für Schulen, Initiativen, Unternehmen, Privatpersonen Programme der Umweltbildung weiterentwickeln Projekte aus der Wissenschaft mit ehrenamtlichen Gruppierungen Platz des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einrichten (analog zum Platz der Grundrechte), um positive Maßnahmen und Erfolge für alle sichtbar zu machen und Bewusstsein in der Bevölkerung zu schärfen Zielgröße und Zeithorizont Erstellung einer „Karte für heiße Tage“ im Jahr 2021, projektbezogene Aktivitäten Erforderliche Ressourcen Bestehendes Fachpersonal zur Betreuung von Bachelorarbeiten und Praktika oder externe Vergabe von Leistungen. Für neue Projekte weitere Ressourcen notwendig. Umwelt- und Arbeitsschutz | 21 Abbildung 6: Ein Ort zum Abkühlen – häufigere Hitzeperioden erfordern auch neue Kommunikationswege zur Hitzevorsorge. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 22 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Ü-6: Strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in Stadtverwaltung und Stadtpolitik Politische Beschlüsse Der Gemeinderat hat 2013 die Klimaanpassungsstrategie und 2015 den Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (siehe Maßnahme SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung) beschlossen. Diese Beschlüsse sind als Ausdruck der politischen Unterstützung wichtige Grundlagen für die Aktivitäten zur Klimaanpassung. Schaffung einer Personalstelle für Stadtklima in der Stadtverwaltung Die Stadt Karlsruhe hat ein Aufgabenprofil für einen Stadtklimatologen/eine Stadtklimatologin entwickelt, die Stelle ist als Stabsstelle beim Umwelt- und Arbeitsschutz angesiedelt. Mit dieser 2013 geschaffenen Stelle werden sowohl das gesamte Arbeitsfeld „Anpassung an den Klimawandel“ als auch die Bereiche „Stadtklima“ und „Luftreinhaltung“ bearbeitet. Korridorthema Grüne Stadt mit Leitprojekt „Stadt im Klimawandel“ Die Stadt Karlsruhe hat das Thema „Grüne Stadt“ als sogenanntes Korridorthema, das heißt eines der Leitthemen der zukünftigen Stadtentwicklung, definiert und durch den Gemeinderat beschlossen. Die „Grüne Stadt Karlsruhe“ geht dabei weit über das Thema Grünflächen hinaus. Sie umfasst auch den nachhaltigen Umgang mit Boden und Freiflächen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, die Stadtnatur sowie gesunde Lebensverhältnisse und Lebensweisen, die sich in den Schwerpunkten „Klima“, „Gesundheit“ und „Natur“ wiederfinden. Karlsruhe stellt sich damit wichtigen aktuellen und künftigen Herausforderungen, die nur von Bürgerschaft und Stadtverwaltung gemeinsam zu bewältigen sind. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil der städtischen Arbeit für die „Grüne Stadt“ die Unterstützung von „Anpacker-Projekten“, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen eigenen umsetzen können – beispielsweise um in ihrem direkten Wohnumfeld mehr Grün in die Stadt einzubringen. In jedem der städtischen Korridorthemen sind inhaltliche Schwerpunkte als „Leitprojekte“ benannt. Ab 2020 verfolgt eines dieser Leitprojekte unter dem Titel „Stadt im Klimawandel“ das Ziel, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienststellenübergreifend weiter voranzubringen. Weitere Leitprojekte sind „Stadt der biologischen Vielfalt“, „Urbanes Grün“ und „Klimaneutrales Karlsruhe“. Zwischen allen vier Leitprojekten bestehen intensive inhaltliche Querverbindungen, wodurch in den einzelnen Projekten weitere Bezüge zur Klimaanpassung bestehen. Abbildung 7: Logo des Korridorthemas „Grüne Stadt“. Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie Die Umsetzung des Maßnahmenkataloges der Klimaanpassungsstrategie erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen durch die jeweils zuständigen Dienststellen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 23 Synergien nutzen, Anpassung an den Klimawandel in städtische Konzepte einbringen Es ist wichtig, in der Verwaltungsarbeit wie auch in der Öffentlichkeitsarbeit, die Verbindungen der Klimaanpassung zu weiteren Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Biodiversität zu nutzen und so zum einen greifbarer zu machen, zum anderen integrativ zu handeln. Beispiele hierfür sind, dass auch in der Gesundheitsförderung beispielweise Beschattungsmaßnahmen für Kita-Spielflächen gefordert werden, Grünflächen- und Stadtplanung Klimaanpassungsaspekte mitdenken und die Entscheidung, welche Baumart an einem Standort gepflanzt wird, auch das zukünftige Klima berücksichtigen sollte. Die Einbringung von Aspekten der Anpassung an den Klimawandel in verschiedene städtische Konzepte ist dabei ein wichtiges Instrument. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Lenkungskreis Grüne Stadt (Forstamt, Gartenbauamt, Stadtplanungsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz); Vielzahl städtischer Dienststellen, die Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen) Zeitbedarf für die Umsetzung laufend Kosten Personalstelle beim Umwelt- und Arbeitsschutz Kosten für Einzelprojekte zur Klimaanpassung im Haushalt der verantwortlichen städtischen Dienststellen Im Einzelfall Teilfinanzierung für Vorhaben zur Klimaanpassung über Drittmittel (siehe auch Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen) Übergeordnetes Budget im städtischen Haushalt einschließlich einer vierjährigen Projektstelle zur Förderung von bürgerschaftlichen Projekten und übergreifender Öffentlichkeitsarbeit und Organisation von Veranstaltungsformaten für das Korridorthema Grüne Stadt Karlsruhe Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Genehmigung der Personalstelle für das Stadtklima Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie 2013 durch eine Vielzahl von Dienststellen, städtischen Gesellschaften und weiteren Institutionen Gemeinderatsbeschlüsse zur Klimaanpassungsstrategie, zum Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung, zum Korridorthema „Grüne Stadt“ und zum Leitprojekt „Stadt im Klimawandel“ Gemeinderatsbeschlüsse zu weiteren städtischen Konzepten, in denen Klimaanpassung berücksichtigt wurde Hindernisse Interessenskonflikte (beispielsweise bei Nachverdichtungsvorhaben) Unsicherheiten über konkrete Ausprägung von Klimafolgen Unkenntnis, welche Maßnahmen die größte Wirkung haben Erfolg/Bewertung Durch die Stabsstelle Stadtklima werden in verschiedensten Prozessen sowie in formalen Beteiligungsformaten, beispielsweise im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, klimarelevante Aspekte eingebracht. Die Grüne Stadt schafft Querverbindungen, da die verschiedenen Themen in der Stadtverwaltung vernetzt werden und sich die verschiedenen Verwaltungsakteure in regelmäßigen Verwaltungsworkshops austauschen. Auf einer weiteren Ebene entsteht eine Verbindung zur Zivilgesellschaft über eine Begleitgruppe, die den Austausch zwischen Stadt und bürgerschaftlichen Akteuren erreicht. Empfehlungen für die Nachahmung Durch übergeordnete Strukturen wird das interdisziplinäre Thema Anpassung an den Klimawandel unterstützt. Die Gemeinderatsbeschlüsse bestätigen den politischen Rückhalt und bilden daher eine wichtige Grundlage. Webseite Grüne Stadt: www.karlsruhe.de/b3/gruene_stadt.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich 24 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 8: Karlsruhe, eine „Stadt im Klimawandel“. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Ausblick Durch die Definition des IQ-Leitprojektes „Stadt im Klimawandel“ im Korridorthema Grüne Stadt wird das Arbeitsfeld Anpassung an den Klimawandel zukünftig noch stärker innerhalb der Stadt sichtbar. Die Korridorthemen stellen prioritäre Themen der zukünftigen Stadtentwicklung dar, die durch die Stadtpolitik gesetzt worden sind. IQ steht für „innovativ“ und „quer“ und hat die dienststellen- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit auch mit neuen methodischen Ansätzen zum Ziel. Somit gewinnt das Thema Klimaanpassung auch politisch an Gewicht, wird mit einer breiteren strukturellen Basis ausgestattet und noch stärker in der Stadtverwaltung verankert. Dies unterstützten die bestehenden Formate zur Zusammenarbeit innerhalb der Grünen Stadt, beispielsweise der jährliche Verwaltungsworkshop, bei dem gezielt die Themen der IQ-Leitprojekte diskutiert und weiterentwickelt werden. Darüber hinaus wird die vorliegende Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie durch eine Vielzahl neuer Maßnahmen und durch die Weiterentwicklung und Vertiefung bereits laufender Maßnahmen die Klimaanpassung in Karlsruhe voranbringen. Zielgröße und Zeithorizont Das IQ-Leitprojekt „Stadt im Klimawandel“ wird über mehrere Jahre laufen. Die Anpassung an den Klimawandel als dienstellenübergreifender Auftrag ist eine Daueraufgabe. Erforderliche Ressourcen Es sind Haushaltsmittel für das IQ-Leitprojekt „Stadt im Klimawandel“ erforderlich, beispielsweise für Personal, Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungsformate oder die Beteiligung an Forschungsprojekten. Umwelt- und Arbeitsschutz | 25 5.2 Handlungsfeld Gesundheit Die steigenden mittleren Temperaturen im Stadtgebiet Karlsruhe haben verschiedene Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Eine Verkürzung der kälteren Wintermonate wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern begrüßt und damit auch die negativen Auswirkungen steigender Temperaturen nicht als Gefährdung wahrgenommen. Vielen erschließt sich deshalb die Problematik zuerst nicht. Abbildung 9: Hygieiabrunnen (Zierbrunnen) am Vierordtbad. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Trotzdem sind Folgen der erhöhten mittleren Temperaturen auch in Bezug auf die menschliche Gesundheit zu sehen. Allergie auslösende Pflanzen, wie die Ambrosie, und potentielle Überträger von eigentlich in den Tropen heimischen Viren, wie Tigermücke oder Buschmücke, etablieren sich im Stadtgebiet. Zunehmende Luft- Trockenheit erschwert das Wohlbefinden, wenn die Augen gereizt sind und die Haut trocken. Kreislaufprobleme nehmen zu, der erholsame Schlaf ist gestört, wenn die Nächte keine Abkühlung bringen. Eine erhöhte Sterblichkeit konnte im Hitzesommer 2003 festgestellt werden. Darauf haben besonders Pflegeheime ihre Maßnahmen, der Hitze zu begegnen, verstärkt und ausgebaut. Als Konsequenz aus dem Hitzesommer 2003 wurden deutschlandweit in allen Bundesländern bis auf Landkreisebene Hitzewarnsysteme in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst eingerichtet, um kritische Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime zeitnah über drohende Hitzeextremlagen zu informieren. Gewarnt wird täglich per E-Mail und per Fax für den aktuellen und den Folgetag, wenn die „gefühlte Temperatur“ die Warnschwelle von 32°C (Warnung vor starker Wärmebelastung) bzw. 38°C (Warnung vor extremer Wärmebelastung) überschreitet. Der Service wurde zwischenzeitlich erweitert, sodass sich betroffene Einrichtungen selbständig anmelden und die Verteilerwege bei Bedarf anpassen können. Darüber hinaus ist die Schulung und Sensibilisierung des Betreuungspersonals (Lehr- und Pflegekräfte) ein wichtiger Ansatzpunkt. Vulnerable Gruppen, wie zum Beispiel Menschen mit Erkrankungen, ältere Menschen, Säuglinge und Kinder sowie Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz sind bei den Klimaschutzanpassungsmaßnahmen besonders in den Blick zu nehmen. Preisgünstige Wohnungen sind häufig auch Wohnungen, die der Hitze 26 | Klimaanpassungsstrategie 2021 stärker ausgesetzt sind (Dachwohnungen oder Gebäude mit schlechterem Wärmeschutz). Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gilt ein besonderes Augenmerk bei der Umsetzung der Maßnahmen. Besondere Gefahren ergeben sich auch aus (beruflichen) Tätigkeiten, bei denen schwere körperliche Anstrengungen mit starker Sonneneinstrahlung und hoher Strahlungstemperatur der umgebenden Flächen einhergehen – oft in Verbindung mit erhöhter Luftbelastung durch Ozon. Dies kann alle Arbeiten betreffen, die ungeschützt im Freien verrichtet werden (etwa Straßenbau, Dachdeckerei). Zu den Maßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz siehe WA-2: Informationen zum Arbeitsschutz bei Hitze intensivieren. Zu verhaltensbezogenen Risikogruppen gehören außerdem Kinder und Jugendliche in Kindergärten, Schulen und Sportvereinen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer von gesellschaftlichen oder sportlichen Großveranstaltungen. Für Kindergärten und Schulen sind Mindestanforderungen für den Schutz vor thermischer Belastung zu stellen. Ebenso muss bei der Planung von Pflegeheimen zukünftig vermehrt auf die klimatischen Aspekte geachtet werden, sowohl was die Standortwahl anbelangt als auch bei den baulichen Gegebenheiten. Bei Neubauten von Schulen und Kindergärten wird das Thema „Kühlung im Sommer“ bereits berücksichtigt. Ziel ist dabei, auf energieaufwändige Kühlsysteme zu verzichten und kühlende Effekte durch konstruktive Lösungen oder die Bauteilaktivierung von Böden, Wänden und Decken zu erreichen. Bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen städtischer Gebäude (Schulen etc.) spielt die Reduzierung der sommerlichen Wärmebelastung – neben anderen Aspekten wie Substanzerhalt und Energieeinsparung – ebenfalls eine Rolle (siehe Kapitel 5.7 Handlungsfeld Gebäude). Eine wesentliche Vorsorgemaßnahme bei auftretenden Hitzeperioden ist die Information und die Vermittlung von Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung und besonders betroffene Personenkreise. Die Gesundheitsförderung beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe nutzt die Strategien der Verhaltens- bzw. Verhältnisprävention bei den Karlsruher Bürgerinnen und Bürgern. Eine Kombination aus individueller Aufklärung und der Anpassung von Strukturen soll die gesundheitlichen Folgen bei Hitzeereignissen minimieren. Verhaltensweisen, die in südlichen Ländern schon immer vorhanden sind, müssen eingeübt werden, um eine Gesundheitsgefährdung durch Hitze zu vermeiden: Das Verlegen von körperlich anstrengenden Vorhaben in die kühleren Morgen- und Abendstunden, ausreichendes Trinken über den ganzen Tag, das richtige Lüften der Räume und Wohnungen, vermeiden von UV-Strahlung, das Aufsuchen von kühlen Räumen und die Gestaltung der Hausgärten mit Pflanzen, die eine Abkühlung der Umgebung bewirken, sind hitzeangepasste Verhaltensmaßnahmen. Zur Bereitstellung von Trinkwasser an heißen Tagen für die Öffentlichkeit eignen sich von den über 200 (Zier-)Brunnen in Karlsruhe 31 öffentliche Brunnen aufgrund ihres Anschlusses an die Trinkwasserverteilung und ihrer Bauart als Trinkbrunnen. Aus diesen Brunnen kann direkt getrunken oder Trinkwasser in eine mitgebrachte Flasche abgefüllt werden. Neben den Brunnen im öffentlichen Raum gibt es in Karlsruhe derzeit sieben Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden (zum Beispiel in Rathäusern), die – zumindest während der üblichen Geschäftszeiten – frei zugänglich sind. Des Weiteren haben die Stadtwerke im Rahmen ihres Projekts „Trinkwasser an der Schule“ bereits zahlreiche Schulen zu einem Trinkwasserspender verholfen. Sowohl die Trinkwasserspender in den öffentlichen Gebäuden sowie die Brunnen, die sich zum Trinken bzw. Befüllen von Trinkflaschen eignen, sind in der Trinkwasser-App („Trinkwasser Karlsruhe“) der Stadtwerke Karlsruhe aufgeführt. Weiterhin wird auf die Initiative „Refill Deutschland“ verwiesen. In Karlsruhe gibt es aktuell über 40 Standorte, beispielsweise Restaurants, Cafés oder Ladengeschäfte, an denen man sich seine Wasserflasche kostenlos auffüllen lassen kann. Zur Vernetzung greift die Gesundheitsförderung beim Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe das Thema Klimawandel und Gesundheit in verschiedenen Gremien stadt- und landesweit auf. Einfluss auf das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich verschiedener Anpassungsmaßnahmen nimmt die Gesundheitsförderung, indem sie Informationen erstellt und verbreitet. Die Anpassung der Verhältnisse bedingt das Einbeziehen vieler weiterer Stellen, die die Entscheidungen treffen. Wichtig ist es, das Thema Hitze als Querschnittsthema zu begreifen, Entscheider zu sensibilisieren und alle Entscheidungen in Bezug auf die Hitzerelevanz zu prüfen. Die geplante Konzeption eines Hitzeaktionsplans soll diese Ziele als übergeordnetes Instrument unterstützen (Maßnahme GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans). Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen schildern, wie den Folgen des Klimawandels im Gesundheitsbereich begegnet werden kann. Umwelt- und Arbeitsschutz | 27 Abbildung 10: Karlsruher Trinkwasser bewahrt vor Belastung durch Hitze. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 28 | Klimaanpassungsstrategie 2021 GE-1: Ausbau der Hitzewarnsysteme, breitere Bevölkerungsansprache Nachdem es im Sommer 2003 Hitzetote auch in Karlsruhe gab, haben die Heimaufsichtsbehörden und das Gesundheitsamt im Stadt- und Landkreis Hitzestandards angeregt. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat 2004 Hitzestandards mit konkreten Maßnahmen bei Hitze herausgegeben und über die Heimaufsicht an alle Pflegeheime kommuniziert. In den Einrichtungen sind diese Hitzestandards flächendeckend umgesetzt. Die Heimaufsicht (Ordnungsamt Karlsruhe und Landratsamt Karlsruhe) prüft die Umsetzung punktuell im Rahmen ihrer jährlichen Begehungen. Die Umsetzung ist grundsätzlich gut. Beispiele für getroffene Maßnahmen sind Kühlgels, angebotenes Trinkwasser, Fußbäder, Temperaturmessungen in Bewohnerzimmern. Auch die Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes gehen in aller Regel an die Alten- und Pflegeheime. Über die Öffentlichkeitsarbeit bei Hitzeereignissen hinaus (siehe Maßnahme GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen) sind weitere hitzesensible Einrichtungen und Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Pflegedienste und Tagespflegen, bisher nicht systematisch in ein Hitzewarnsystem mit entsprechenden Vorsorgemaßnahmen eingebunden. Fakten zur Maßnahme Federführung - An Umsetzung beteiligt Gesundheitsamt (Landratsamt) Ordnungsamt Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Beratung bei Bauplanbesprechungen zur LHeimBauVO Hindernisse - Erfolg/Bewertung Flächendeckend sind Hitzestandards in Pflegeheimen bekannt und umgesetzt. Dies wird bei der jährlichen Regelkontrolle der Heimaufsicht abgefragt. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand begonnen: teilweise umgesetzt Ausblick Die bisherigen Aktivitäten gehen in der neuen Maßnahme GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans auf. Zielgröße und Zeithorizont - Erforderliche Ressourcen - Umwelt- und Arbeitsschutz | 29 GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen Im Rahmen der regulären Öffentlichkeitsarbeit werden Empfehlungen zum konkreten Verhalten in Hitzeperioden punktuell über Pressemitteilungen und Informationen auf der städtischen Internetseite verbreitet. Darüber hinaus wird insbesondere das regelmäßige und ausreichende Trinken bei Hitze adressiert, unter anderem über ein Faltblatt („Es wird heiß... Trinken Sie genug?“), das an interessierte Ärzte und Apotheken sowie punktuell an Informationsständen verteilt wird. Seniorenbüro und Pflegestützpunkt informieren im Sommer zu Hitzeschutz und verlinken im Internet auf hilfreiche Websites oder Broschüren. Darüber hinaus werden Personen, so genannte Trinkpaten, geschult, die im Rahmen eines Ehrenamts mit älteren, nicht institutionell versorgten Personen in Kontakt sind. Dazu bietet die Stadt Vorträge an, die beispielsweise schon für Kirchengemeinden mit Besuchsdiensten, Pflegekräfte in der Altenpflege oder den Seniorenbeirat gehalten wurden. Um die niederschwellige Erreichbarkeit von Trinkwasser zu gewährleisten, gibt es verschiedene Ansätze. Dazu gehört die Bewerbung von öffentlichen Trinkwasserspendern in städtischen Einrichtungen, eine Trinkwasser-App der Stadtwerke Karlsruhe mit der Verortung kostenlos zugänglicher Trinkmöglichkeiten und die Unterstützung der ehrenamtlichen Refill-Initiative. Die Stadtwerke Karlsruhe verfolgen darüber hinaus zwei Projekte, um das Wissen über die hohe Qualität des Karlsruher Leitungswassers zu verbreiten („trinkfair“ und „Wasserwende – Trinkwasser ist Klimaschutz“, siehe Maßnahme Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen). Spezifische Projekte, mit dem Ziel alleinlebende ältere Menschen für Gefahren und Folgen einer länger andauernden Hitzeperiode zu sensibilisieren, gibt es derzeit nicht. Fakten zur Maßnahme Federführung projektabhängig Umwelt- und Arbeitsschutz, Sozial- und Jugendbehörde mit Seniorenbüro, Stadtwerke Karlsruhe An Umsetzung beteiligt projektabhängig Umwelt- und Arbeitsschutz, Sozial- und Jugendbehörde mit Seniorenbüro, Stadtwerke Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten für Vorträge der „Trinkpatenschulungen“: 200 Euro pro Vortrag, durchgeführt werden etwa zwei bis drei pro Jahr keine Zusatzkosten für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der kommunalen Gesundheitsförderung Trinkwasser-App der Stadtwerke Karlsruhe: 1.500 Euro pro Jahr für Support, zuzüglich 1,5 Personentage pro Monat Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse Rechtlich unklare Situation bezüglich Hygienevorschriften und Haftungsrisiko bei öffentlichen Trinkwasserbrunnen Datenschutz bei direkter Kontaktaufnahme mit potentiell vulnerablen Personen, zum Beispiel bei Serienbrief an alle über 75-Jährigen oder Ähnlichem Eigene Trinkpatensysteme von Stadtseite aufzubauen ist personell nicht leistbar. Menschen trinken trotz Hitze unterwegs oft bewusst nicht ausreichend, weil es zu wenige öffentliche Toiletten gibt. Erfolg/Bewertung Multiplikatoren werden über Schulungsangebote und beispielsweise die Verteilung des Faltblatts an Apotheken und Ärzte erreicht. Bei Vorträgen der „Trinkpatenschulungen“ ist das Interesse vorhanden und äußert sich in den Diskussionsbeiträgen. Empfehlungen für die Nachahmung gezielt geeignete Multiplikatoren ansprechen und sensibilisieren Webseite Pressemitteilung des Seniorenbüros zu Hitze, 24. Juni 2019: https://presse.karlsruhe.de/db/meldungen/karlsruhe/ bei_hitze_auf_altere_nachbarn_achten.html Faltblatt zum richtigen Trinkverhalten bei Hitze: www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimawandel/info_oeffentlichkeit/ trinken/HF_sections/content/ZZnmwsafq9UPE4/Flyer%20Trinken%202018.pdf 30 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Trinkwasser-App: www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/kundenservice/apps/app-trinkwasser.php Faltblatt zur hohen Qualität des Karlsruher Trinkwassers: www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk- media/docs/service/infomaterial/produkte/Dreh_auf_Flyer.pdf Refill-Initiative: https://refill-deutschland.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Abbildung 11: Faltblatt zum richtigen Trinkverhalten (links) und Trinkwasser-App der Stadtwerke Karlsruhe (rechts). Quelle: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, und Stadtwerke Karlsruhe. Ausblick Die Sensibilisierung der städtischen Ämter soll fortgesetzt werden. Direkte Ansprechpartner in den Dienststellen sollen verstärkt über die bestehenden Angebote (Vorträge, Flyer) informiert werden und diese als Multiplikatoren verbreiten. Die Öffentlichkeitsarbeit zur Hitzebewältigung soll stärker von einer Stelle koordiniert werden und auch noch stärker zielgruppenspezifische Informationsangebote und -materialien umfassen, wozu auch eine zielgruppenspezifische Beteiligung bei der Entwicklung notwendig ist. Überlegt wird darüber hinaus, Ansprechpartnerinnen und -partner von Seniorengruppen, Wohnungslosen, Kindertageseinrichtungen und Sportvereinen und Gesundheitssportgruppen (zum Beispiel „In Schwung“, Vereinsinitiative Gesundheitssport) zu hitzesensiblem Verhalten zu schulen. Das Schul- und Sportamt wird in einem heißen Sommer das Thema „Hitze und mögliche Vorbeugemaßnahmen im Sport“ auch im Newsletter „Infos zum Sport“ aufgreifen, der viermal im Jahr erscheint. Zur Schulung von „Trinkpaten“ sollen weitere Vorträge beispielsweise in Familien- und Bürgerzentren oder über das Kinderbüro angeboten werden. Hier besteht eine enge Verbindung zur Maßnahme GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans. Um Anreize für einen hitzeangepassten Tagesablauf und Bewegungsmöglichkeiten trotz Hitze zu bieten, wird die Idee „Früher Vogel“, das heißt früherer Öffnungszeiten von Geschäften, diskutiert. Hier soll das Gespräch mit dem City-Marketing und dem IQ-Projekt Zukunft Innenstadt der Stadt Karlsruhe gesucht werden. Die Rahmenbedingungen, um öffentlich und kostenlos zugängliche „kühlen Räume“ für Personen, die sich sonst in hitzebelasteten Wohnungen aufhalten, anbieten zu können, werden definiert und mögliche Räume identifiziert. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe ohne zeitliche Begrenzung Erforderliche Ressourcen Je nach Projekt, noch nicht quantifizierbar. Die Öffentlichkeitsarbeit wird im Rahmen der kommunalen Gesundheitsförderung mit bestehendem Fachpersonal erfolgen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 31 GE-3: Hitzebewältigung: Bedarfserhebung, Angebotsabfrage und Vernetzung mit Multiplikatoren (vorher: Akteursnetzwerk Hitze und Gesundheit) Die in der Strategie von 2013 geplante Maßnahme „Akteursnetzwerk Hitze und Gesundheit“ wurde zurückgestellt. Sie wird unter dem Titel „Hitzebewältigung: Bedarfserhebung, Angebotsabfrage und Vernetzung mit Multiplikatoren“ neu ausgerichtet. Umsetzungsstand geplant Ausblick Als erster Schritt soll eine Bestandsaufnahme (Abfrage) zu Bedarfen, Maßnahmen und Angeboten zur Hitzebewältigung erfolgen, die insbesondere vulnerable Personen als Zielgruppe haben. Dazu sollen verschiedene Einrichtungen und Institutionen wie Wohlfahrtsverbände, Begegnungsstätten, Vereine und Gesundheitssportgruppen (zum Beispiel „In Schwung“, Vereinsinitiative Gesundheitssport), Kitas und Schülerhorte angesprochen werden. Menschen in höherem Lebensalter verändern Routinen aus unterschiedlichen Gründen weniger oft als Menschen in jungen Jahren. Damit Hitzemaßnahmen dennoch angenommen werden, wäre es sinnvoll zu erforschen, was es braucht, um persönliche Routinen im Sommer anzupassen. Besonders hitzebelastete Wohngebäude und -gebiete sollen identifiziert werden. Zur besseren Vernetzung der relevanten Akteure ist unter anderem Folgendes geplant: Unterstützung durch die Stadtteilkoordination als Brücke in die Stadtteile und mit Kontakt zu zahlreichen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Zusammenarbeit mit der Sozial- und Jugendbehörde, insbesondere Sozialplanung sowie Seniorenbüro und Pflegestützpunkt Einbeziehen der Akteure in den Quartieren (zum Beispiel Startpunkt Elterncafés, Kinder- und Familienzentren, Bürgerzentren und Seniorenbegegnungsstätten, Bürgervereine, ehrenamtliche Gruppen, die in der Coronazeit entstanden sind) Berücksichtigung des bürgerschaftlichen Engagements der unterschiedlichen Zielgruppen und Einbeziehung dieser bei Bedarfserhebungen und Angebotsentwicklungen Sensibilisierung für das Thema Hitzeschutz Zielgröße und Zeithorizont Beginn 2021 Erforderliche Ressourcen Die Bedarfserhebung und Angebotsabfrage werden unter Federführung des Umwelt- und Arbeitsschutzes erfolgen und von der der Sozial- und Jugendbehörde unterstützt. Für die Erforschung von Strategien ist eine Kooperation mit der Wissenschaft denkbar. Die Kontakte zu den Akteuren in den Stadtteilen und Quartieren wird die Sozial- und Jugendbehörde herstellen. Abbildung 12: Abkühlung in den Wasserspielen am Marktplatz. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 32 | Klimaanpassungsstrategie 2021 GE-4: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (vorher: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (Schwerpunkt Schulen)) Als eine Maßnahme zur Förderung der Flüssigkeitsaufnahme an heißen Tagen wird die Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern empfohlen. Mit der „Karlsruher TRINKWASSERBAR“ haben die Stadtwerke Karlsruhe ein entsprechendes Angebot für gewerbliche Kunden entwickelt. Die Sprudlergeräte werden direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen. Sie sind teilweise auch in öffentlichen Einrichtungen und bei einzelnen Alten- oder Pflegeheimen im Einsatz. In städtischen Gebäuden stehen öffentliche Trinkwasserspender im Rathaus am Marktplatz, im Ordnungsamt und in der Stadtbibliothek. Das Städtische Klinikum hat fast 30 Trinkwasserspender auf Stationen, in den Ambulanzen und in Anmeldungs- und Wartebereichen aufgestellt. Weitere Trinkbrunnen gehen im Rahmen des Neubauvolumens demnächst in Betrieb. Abbildung 13: „Trinkwasser in der Schule“: Schüler der Schloss-Schule beim Befüllen ihrer Wasserflaschen. Foto: Stadtwerke Karlsruhe. Mit dem Projekt „Trinkwasser in der Schule“ wurde die Idee zudem auf den Schulbereich übertragen. Der Wettbewerb startete 2009. In jedem Jahr statten die Stadtwerke gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt acht Schulen mit kostenlosen Trinkwasserbars aus. Die Kosten für die Erstinstallation tragen dabei die Stadtwerke, die laufenden Kosten finanziert das Schul- und Sportamt. Selbst mitgebrachte Trinkflaschen können befüllt werden, praktische Kunststoffwasserflaschen zum Befüllen sowie Ersatzteile können die Schülerinnen und Schüler an einigen Schulen beim jeweiligen Hausmeister zu einem geringen Schutzbetrag erwerben. Bislang verfügen insgesamt 86 Karlsruher Schulen über die „Wasserbar“. 1. Runde (2010): Schloss-Schule Durlach, Elisabeth-Selbert-Schule, Fichte-Gymnasium 2. Runde (2011): Helmholtz-Gymnasium, Ernst-Reuter-Schule, Friedrich- Realschule Durlach 3. Runde (2012): Schulzentrum Neureut, Marylandschule, Schule am Weinweg 4. Runde (2013): Albschule, Europäische Schule, Grundschule Stupferich 5. Runde (2014): Schule im Lustgarten, Hardtschule, Nordschule Neureut 6. Runde (2015): Sophie-Scholl-Realschule, Rennbuckelschule, Jakobus-Grundschule, Kimmelmann-Förderschule 7. Runde (2016): Grundschule Beiertheim, Vogesenschule, Otto-Hahn-Gymnasium, Carl-Engler-Schule 8. Runde (2017): Carl-Benz-Schule, Grundschule Daxlanden, Heinz-Barth-Schule Wettersbach, Markgrafen- Gymnasium, Schulzentrum Rheinstetten Umwelt- und Arbeitsschutz | 33 9. Runde (2018): Ludwig-Erhard-Schule, Walter-Eucken-Schule, Grundschule Bulach, Grundschule Knielingen, Realschule Karlsbad 10. Runde (2019): Helmholtz-Gymnasium, Gutenbergschule, Bergwaldschule, Draisschule, Grundschule Hagsfeld, Realschule Rüppurr, Uhlandschule, Weiherwaldschule, Carl Hofer Schule Darüber hinaus bietet die Trinkwasser-App der Stadtwerke Karlsruhe eine Übersicht über kostenlos zugängliche Trinkwasserangebote im Stadtgebiet. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtwerke Karlsruhe An Umsetzung beteiligt Schul- und Sportamt Zeitbedarf für die Umsetzung Jährlich, erstmals 2010 Kosten Trinkwasserspender in Schulen: Kosten für Anschluss des Gerätes (Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft), Kosten für die Anschaffung des Gerätes etwa 2.100 Euro (Stadtwerke Karlsruhe und Schul- und Sportamt), jährliche Kosten für die Wartung rund 600 Euro (Schul- und Sportamt) Die Stadtwerke Karlsruhe sponsern fünf Geräte pro Jahr, weitere Geräte schafft das Schul- und Sportamt an. Für Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden bieten die Stadtwerke Karlsruhe Mietmodelle an. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse Brandschutz Im Jahr 2020 mussten viele Schulen die Trinkwasserspender außer Betrieb nehmen, da der Betrieb nicht mit den Hygienevorschriften während der Corona- Pandemie vereinbar ist. Erfolg/Bewertung Gute Resonanz an Schulen Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/regionales/engagement/trinkwasser-in-der- schule.php Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Installation von Wassersprudlern in den Schulen wird wie bisher weitergeführt. Des Weiteren wird überprüft, ob weitere Trinkwasserspender in öffentlichen Einrichtungen installiert werden können. Zentraler Punkt ist dabei die Klärung, wer sich vor Ort um die Instandhaltung kümmert. Zielgröße und Zeithorizont Ziel ist es, alle städtischen Schulen auszustatten. Erforderliche Ressourcen Kosten für Anschluss des Gerätes (Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft), Kosten für die Anschaffung des Gerätes etwa 2.100 Euro (Stadtwerke Karlsruhe und Schul- und Sportamt), jährliche Kosten für die Wartung rund 600 Euro (Schul- und Sportamt) Die Stadtwerke Karlsruhe sponsern fünf Geräte pro Jahr, weitere Geräte schafft das Schul- und Sportamt an. Für Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden bieten die Stadtwerke Karlsruhe Mietmodelle an. 34 | Klimaanpassungsstrategie 2021 GE-5: Weiterführung der Schnakenbekämpfung im Rahmen der KABS In den Überschwemmungsgebieten des Rheins kann mit gut organisierten Maßnahmen der KABS (Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.) weitgehend eine Plage durch die Rheinschnake bekämpft werden. Die Bekämpfung wird in den Rheinauen jährlich weitergeführt. Im engeren Wohnbereich können Hausschnaken dagegen besonders am Abend und während der Nachtstunden die Menschen weiterhin empfindlich belästigen. Bei der Bekämpfung ist auch die Bevölkerung zur Mithilfe aufgerufen. Der Bekämpfungswirkstoff wird in Tablettenform kostenlos an Karlsruher Haushalte durch die Stadt abgegeben. Die Schnakenbekämpfung wurde seit 2018 durch ein Monitoring zur Tigermücke im Gewerbegebiet Killisfeld sowie Bekämpfung von Populationen ergänzt (siehe auch Maßnahme GE-7: Bekämpfung der Tigermücke ( Aedes albopictus)) Fakten zur Maßnahme Federführung KABS, Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.; bei der Stadt Karlsruhe: Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung Regelmäßiger personeller Aufwand, im Mittel 0,05 Personenmonate Kosten Laufende Kosten 190.000 Euro pro Jahr: Umlage KABS, Bekämpfung Rhein- und Waldschnake, Monitoring sowie Bekämpfung der Tigermücke Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Es sind nur sporadisch Abstimmungen zur allgemeinen Schnakenbekämpfung notwendig: Die Mitarbeiter der KABS e.V. arbeiten eigenständig und beziehen das Gartenbauamt bei einzelnen Fragen mit ein. Einbezug der Stadt Karlsruhe bei Beschlüssen in der Verwaltungsausschusssitzung sowie bei der Vollversammlung der KABS e.V. Hindernisse Der Einsatz der Tabletten auf privaten Flächen im Siedlungsbereich findet nur dort statt, wo Eigentümer von der Verfügbarkeit der Tabletten wissen und wo diese bereit sind, die Tabletten abzuholen und anzuwenden. Bei hohem Aufkommen von Stechmücken kann es vereinzelt auch zu Engpässen bei der Wirkstoffausgabe kommen. Erfolg/Bewertung In den Überschwemmungsgebieten des Rheins kann mit gut organisierten Maßnahmen der KABS weitgehend eine Plage durch die Rheinschnake verhindert werden. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite https://www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/schnakenbekaempfung.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Maßnahme wird wie bisher als Daueraufgabe weitergeführt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen Laufende Kosten 190.000 Euro pro Jahr: Umlage KABS, Bekämpfung Rhein- und Waldschnake, Monitoring sowie Bekämpfung der Tigermücke Bestehendes Fachpersonal beim Gartenbauamt: regelmäßiger personeller Aufwand, im Mittel 0,05 Personenmonate Abbildung 14: Tabletten zur Schnakenbekämpfung. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Umwelt- und Arbeitsschutz | 35 GE-6: Optimierung der Bekämpfungsstrategie von Pflanzarten mit hohem Allergiepotenzial ( Ambrosia artemisiifolia) Karlsruhe ist seit Jahren von einer zunehmenden Ausbreitung des Beifußblättrigen Traubenkrauts (Ambrosia artemisiifolia ) betroffen, dessen Pollen zu allergischen Haut- und Atemwegserkrankungen führen können. Hinzu kommt die vergleichsweise lange Blütezeit von Juni bis in den November hinein, wodurch die für Allergiker empfindliche Zeit zusätzlich verlängert wird. Verschiedene Dienststellen der Stadt sind gemeinsam aktiv gegen die Ausbreitung der Ambrosia artemisiifolia, wie sie botanisch genannt wird. Wichtig sind dabei auch Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern. Je nach Fläche wird unterschieden, ob das Forstamt, das Liegenschaftsamt, das Gartenbauamt, das Tiefbauamt oder auch städtische Gesellschaften wie die Volkswohnung GmbH für das Entfernen der gemeldeten Funde zuständig sind. Alle Meldungen sammelt zunächst der städtische Umwelt- und Arbeitsschutz und ermittelt die verantwortliche Stelle. Privatpersonen werden beraten. Zur großflächigen Bekämpfung der Ambrosie setzt die Stadt mechanische Verfahren (Mahd, Verbrühen mit heißem Wasser (WAVE-Verfahren), Ausreißen per Hand) ein. Die Ambrosienbekämpfung mit Ehrenamtlichen trägt außerdem auch zur Sensibilisierung in Bezug auf invasive Arten bei. Ein Projekt im Rahmen des Forschungsprogramms KLIMOPASS des Umweltministeriums Baden-Württemberg hat die unterschiedlichen Bekämpfungsmethoden getestet und beinhaltete eine örtlich orientierte Öffentlichkeitsarbeit. Es wurde beispielsweise auch ein Modell einer Ambrosie erstellt, dass am Informationsstand gezeigt wurde. So wurde eine auf die städtische Situation angepasste, effiziente Bekämpfungsstrategie entwickelt, die Bevölkerung in den Prozess eingebunden und der Ausbreitung der Ambrosie begegnet. Ziele der Anstrengungen sind vor allem die Entwicklung der Blüte zu stoppen und die Verbreitung der Ambrosie einzuschränken. Mit der Blüte werden hochallergene Pollen freigesetzt, die schwere gesundheitliche Folgen haben können. Auch die Entwicklung der Samen und damit die Verbreitung in den Folgejahren muss verhindert werden. Die Samen können bis zu 40 Jahre im Boden überdauern, wo sie auf günstige Bedingungen zur Keimung warten. Abbildung 15: Ambrosia artemisiifolia (links) und Zupftermin mit Ehrenamtlichen (rechts). Fotos: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Gartenbauamt, Ortsverwaltung Neureut, Forstamt, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt, städtische Gesellschaften Zeitbedarf für die Umsetzung Jährlich: Vorbereitung und Durchführung von Infoständen 2-3 Tage Pressearbeit 1 Tag 36 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Vorträge bei Gartenbauamt, Kleingartenvereinen etc. 2 Tage Vorbereitung und Durchführung von Zupfterminen mit Ehrenamtlichen 4 Tage Vorbereitung und Durchführung von WAVE-Terminen 2 Tage Betreuen und Weiterleiten der Ambrosien-Meldungen 3 Tage Das Entfernen der gemeldeten Funde wird im Rahmen der üblichen Pflegearbeiten durchgeführt. Kosten Gesamtkosten KLIMOPASS-Projekt (2015-2016) 30.000 Euro, davon gefördert 24.000 Euro (Personal- und Sachkosten) Jährliche Kosten für kontinuierliche Bekämpfung: WAVE: 6.700 Euro pro Jahr Vegetationskundliche Aufnahmen für den Bekämpfungsversuch 3.300 Euro pro Jahr Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse übliche Schritte bei Organisation von Infoständen, Vorträgen und Bekämpfungsterminen: Beteiligte einbeziehen, Terminabsprache, Pressearbeit, Genehmigungen Hindernisse Private Gartenflächen können nicht in Bekämpfung einbezogen werden. Erfolg/Bewertung Die Sensibilisierung der Bevölkerung ist gelungen, wird allerdings weiterhin mit Hilfe von Infoständen und Pressearbeit verstärkt. Eine Ausbreitung der Ambrosien kann nur verlangsamt werden, eine vollständige Bekämpfung ist nicht möglich. Je nach Witterung sind die Vorkommen unterschiedlich verbreitet. Empfehlungen für die Nachahmung Durch das Gefährdungspotential der Ambrosie auf die Gesundheit der Bevölkerung besteht ein grundsätzliches Interesse am Thema. Zu beachten ist, dass keine Angst vor der Pflanze geschürt wird. Die Zupftermine finden eine gute Beteiligung der Freiwilligen. Ein kurzes Engagement, für nur einige Stunden und dies im eigenen Stadtteil, entspricht den Vorstellungen vieler an freiwilliger Arbeit. Pressearbeit und Infostände auf viel besuchten Märkten werden gut angenommen. Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/artenschutz/invasivearten/am brosie.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich (während der Sommermonate); KLIMOPASS-Projekt abgeschlossen (Laufzeit 2015 bis 2016) Ausblick Eine Ausweitung der Bekämpfungsmaßnahmen ist nicht geplant, die Bekämpfung an den Hot-Spots Linkenheimer Landstraße und Umgebung beziehungsweise Nussbaumweg wird im gleichen Maße wie in den vergangenen Jahren fortgesetzt. Eine Ausweitung ist personell und finanziell nicht leistbar. Zielgröße und Zeithorizont Laufend, jährlich wiederkehrend in den Sommermonaten. Die Öffentlichkeitsarbeit wird sich auf die öffentlichen Zupftermine, die zugehörige Pressearbeit und einige Infostände beziehungsweise Vorträge konzentrieren. Erforderliche Ressourcen Personelle Ressourcen für Öffentlichkeitsarbeit (Organisation und Durchführung von Infoständen, Vorträgen, Pressearbeit, Zupfterminen). Die Kosten für die vegetationskundlichen Aufnahmen werden wegfallen, da die Aufnahmen zur Kontrolle der unterschiedlichen Bekämpfungsstrategien im Rahmen und in der Fortsetzung des KLIMOPASS-Projektes zeitlich begrenzt erfolgten. Umwelt- und Arbeitsschutz | 37 GE-7: Bekämpfung der Tigermücke (Aedes albopictus) Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) ist, wie alle Stechmücken, ein so genannter „Lästling“. Die Weibchen stechen und saugen Blut von Menschen und anderen Warmblütern zur Bildung ihrer Eier und können dabei gefährliche Viren übertragen, darunter Dengue, Zika und Chikungunya. Dazu müsste die Asiatische Tigermücke zunächst einen Wirt mit einer dieser Krankheiten stechen und anschließend weitere Gestochene damit infizieren. Außerdem gilt sie als aggressiver. Sie fliegt und sticht nicht nur in den Abendstunden, sondern auch tagsüber. Damit ist sie für den Menschen in erheblichem Maße unbequem. Das mehrfache Auftreten der Asiatischen Tigermücke in Baden- Württemberg stellt die öffentliche Verwaltung vor die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor gesundheitlichen Folgen durch diese invasive Art geschützt werden können. Die Stadt Karlsruhe hat nach dem ersten Fund einer Tigermücke im September 2017 begonnen, die nach bisherigem Kenntnisstand noch kleinräumigen Vorkommen im Stadtgebiet frühzeitig zu bekämpfen und so eine stadtweite Ausbreitung zu verhindern. Karlsruhe ist Mitglied in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e.V.) (siehe auch GE-5: Weiterführung der Schnakenbekämpfung im Rahmen der KABS). Nach dem ersten Auftreten der Tigermücke in Karlsruhe wurde KABS e.V. in den Jahren 2018 und 2019 in der direkten Umgebung dieses Ortes mit einer faunistischen Kartierung beauftragt. Dabei wurden weitere Vorkommen entdeckt und in einer Verbreitungskarte dokumentiert. Die KABS e.V. bekämpft den Neuling mit den gleichen Mitteln wie die einheimischen Stechmückenarten, nämlich durch das Ausbringen des Bacillus thuringiensis israelensis (BTI) in den Aue- und Wassergebieten der Oberrheinebene. Die Karlsruher Stadtverwaltung gibt im Rahmen der Rheinschnakenbekämpfung im Stadtgebiet kostenlos Tabletten mit diesem Bacillus aus. Zudem wurde auf dem Internetauftritt der Stadt Karlsruhe eine Seite mit Informationen über die Tigermücke erstellt. In dem betroffenen Stadtviertel gab es einen Vortrag in Kooperation von KABS e.V. und der Stadt Karlsruhe, um die dortige Bevölkerung zu sensibilisieren. Für die Information vor Ort wird außerdem ein Setzkasten mit verschiedenen Mückenarten als Anschauungsmaterial erstellt. Das Gesundheitsamt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe ist am Projekt „Management von Aedes albopictus und importierten Arbovirosen (ARBOKOM)“ beteiligt, das Handlungshilfe und Empfehlungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst auf kommunaler Ebene bezüglich der Prävention und Kontrolle von Aedes albopictus und Arbovirusinfektionen bereitstellt. Fakten zur Maßnahme Federführung Gartenbauamt und Ordnungs- und Bürgeramt für Beauftragung des Monitorings und der Bekämpfung, Umwelt- und Arbeitsschutz für die Öffentlichkeitsarbeit An Umsetzung beteiligt KABS e.V., Gesundheitsamt (Landratsamt) Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten Monitoring und punktuelle Bekämpfungsmaßnahmen sowie Informationsarbeit bei ansässigen Bürgerinnen und Bürgern durch die KABS e.V.: 2018 circa 65.000 Euro (über Ordnungsamt), 2019 circa 29.900 Euro (über Haushaltsmittel für die allgemeine Schnakenbekämpfung). Allgemeine Öffentlichkeitarbeit im Rahmen der regulären Tätigkeiten Abbildung 16: Tigermücke im Vergleich zur Ein- Cent-Münze und Bekämpfungsmaßnahmen der KABS vor Ort. Fotos: KABS (Jöst, Augsten). 38 | Klimaanpassungsstrategie 2021 400 Euro für zwei Setzkästen mit verschiedenen Mückenarten Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Vom Ordnungsamt geleitete Abstimmungsgespräche 2017 und 2018 mit Gesundheitsamt (Landratsamt), Amt für Abfallwirtschaft, Friedhofs- und Bestattungsamt, Gartenbauamt, Tiefbauamt, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie den Vertreterinnen und Vertretern der KABS e.V. kleinere Abstimmungen per Telefon bezüglich Bekämpfung, Öffentlichkeitsarbeit vor Ort durch die KABS sowie Erlaubnisbescheinigungen für Mitarbeiter der KABS durch das Ordnungsamt. 2019 wurden nur wenige telefonische Abstimmungsgespräche geführt: bezüglich Bekämpfung zwischen KABS und Gartenbauamt sowie bezüglich Erlaubnisbescheinigungen und Betretungserlaubnissen zwischen Ordnungsamt und KABS. Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Das Monitoring führt die KABS aus eigenen langjährigen Erfahrungen selbstständig durch. Hindernisse Vereinzelt haben Grundstückseigentümer der KABS verweigert, zu Monitoring und Bekämpfung ihre Grundstücke zu betreten. Das Ordnungsamt hat hier Unterstützung geleistet (Begleitschreiben für das Betreten privater Grundstücke durch die KABS, zusätzliche Schreiben an Bekämpfungsverweigerer). Allerdings haben einige Eigentümer weiterhin den Zugang verweigert, denn es gibt keine rechtliche Grundlage dazu. Erfolg/Bewertung Bürgerinnen und Bürger bringen oder senden Insektenfunde zu Gesundheitsamt oder Umwelt- und Arbeitsschutz, weil die Sensibilisierung für das mögliche Auftreten der Tigermücke vorhanden ist. Monitoring Tigermückenbekämpfung 2019: Nur noch wenige Exemplare und Eier in Probefallen. Empfehlungen für die Nachahmung Eine gute Vernetzung mit anderen Kommunen, die Tigermückenfunde haben, ist wichtig. Dazu gehört auch die Aufnahme der Karlsruher Daten in ein übergreifendes Monitoring. Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/klimawandel/info_oeffentlichkeit/tigermuec ke.de www.kabsev.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Öffentlichkeitsarbeit zur Tigermücke wird sich daran orientieren, ob und wo in den folgenden Jahren Funde zu verzeichnen sind. Dann können Infostände in den betroffenen Stadtteilen, Vorträge beispielsweise vor Bürgervereinen oder Kleingartenvereinen, Plakataktionen in den Friedhöfen und Presseartikel geplant und durchgeführt werden. Zur Bekämpfung der Tigermücke wird als wichtig erachtet, die Kommunen im Umkreis der Stadt Karlsruhe für dieses Thema zu sensibilisieren. Die Benennung von Ansprechpartnern vor Ort in den Verwaltungen würde ein koordiniertes Vorgehen insbesondere für das Gesundheitsamt Karlsruhe erleichtern. Dazu müssten die Gemeinden allerdings durch eine übergeordnete Vorgabe aufgefordert werden, einen Ansprechpartner einer zentralen Stelle zu melden. Zielgröße und Zeithorizont Ziel ist die Kontrolle des Befalls durch die Tigermücke und deren Bekämpfung. Da die Tigermücke durch zum Beispiel LKW-Transporte über die Autobahn verbreitet wird, ist eine abschließende Bekämpfung nicht erreichbar. Das Monitoring und gegebenenfalls die Bekämpfung sind für die Sommermonate zu planen. Erforderliche Ressourcen Ressourcen zur Öffentlichkeitsarbeit können durch die Kommunale Gesundheitsförderung beim Umwelt- und Arbeitsschutz bereitgestellt werden. Die Kosten für Monitoring und Bekämpfung werden im Rahmen der Schnakenbekämpfung durch das Gartenbauamt getragen (GE-5: Weiterführung der Schnakenbekämpfung im Rahmen der KABS). Umwelt- und Arbeitsschutz | 39 GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans Umsetzungsstand geplant Ausblick Die mit dem Klimawandel einhergehende Zunahme von heißen Tagen, Tropennächten und Hitzeperioden stellt ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung dar. Um die menschliche Gesundheit zu schützen, müssen auf kommunaler Ebene entsprechende Präventionsmaßnahmen vorgesehen werden. Sie umfassen die Information und Beratung der Bevölkerung (siehe auch Maßnahmen GE-1 bis GE-3 und V-8), die Betreuung vulnerabler Gruppen, Trinkwasserangebote, die Bereitstellung kühler Räume und den Aufbau von Warnsystemen bis zur Einberufung von Stäben für besondere Lagen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert die übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung, unter anderem zwischen den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bevölkerungsschutz und Wasserversorgung. Hierbei ist ein Hitzeaktionsplan das geeignete Instrument, um das Ziel, den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Hitzebelastung, tatsächlich zu erreichen. Hierzu werden Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung, Handlungsabläufe bei Hitzeereignissen und Zeithorizonte für die einzelnen Maßnahmen (unter anderem Vorbereitung rechtzeitig vor dem Sommer, Schutz während des Sommers, spezielle Maßnahmen während akuter Hitzeperioden) definiert. Mit verwaltungsexternen Schlüsselakteuren oder -institutionen werden darüber hinaus Vereinbarungen, Prozesse und Strukturen festgelegt, die ein koordiniertes Vorgehen ermöglichen. Zielgröße und Zeithorizont 2021 wurde ein Antrag auf externe Förderung des Projektes durch den Bund gestellt. Bei positivem Bescheid wird das Projekt 2021 begonnen. Erforderliche Ressourcen Für die Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans einschließlich Abstimmung des Maßnahmenkataloges mit den zu beteiligenden Dienststellen ist eine zweijährige Projektstelle beim Umwelt- und Arbeitsschutz erforderlich, für den eine Förderung durch den Bund beantragt wurde. Abbildung 17: Ein Hitzeaktionsplan soll das Thema Hitzebewältigung umfassend in den Blick nehmen. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 40 | Klimaanpassungsstrategie 2021 5.3 Handlungsfeld Landwirtschaft Im Stadtkreis Karlsruhe werden knapp 23 Prozent der Fläche und damit mehr als 3.900 ha landwirtschaftlich genutzt. Dies umfasst Acker-, Wiesen- und Weideflächen, ferner Flächen für Sonderkulturen, den Erwerbsgartenbau und den Obstbau. Die Fläche wird von 65 landwirtschaftlichen Betrieben bewirtschaftet, die meisten davon im Nebenerwerb. Der Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen hat in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen, was vorrangig auf die Inanspruchnahme für Siedlung und Verkehr oder für den Bedarf an Kompensationsmaßnahmen für die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung zurückzuführen ist. Mit seiner direkten Abhängigkeit von Witterungsverläufen ist der Agrarsektor als ein besonders klimasensibler Bereich einzustufen: Denn Änderungen von Temperatur, Niederschlag und CO 2 -Konzentration in der Atmosphäre haben einen direkten Einfluss auf das Pflanzenwachstum und deren Vitalität und somit auch auf den Ernteertrag. Ebenso können zunehmende Extremwetterereignisse wie Hagel, Sturm oder Dürre Ackerkulturen zerstören und zu Ernteeinbußen führen. Höhere Temperaturen und globale Verflechtungen begünstigen darüber hinaus das Auftreten und die Verbreitung von Schädlingen. Eine Anpassung an geänderte klimatische Bedingungen hat in der Landwirtschaft seit jeher stattgefunden. Im Gegensatz zu anderen Sektoren, wie beispielsweise der Forstwirtschaft, kann die Landwirtschaft, insbesondere im Bereich des Ackerbaus, auf Klimaänderungen relativ flexibel im Rahmen der Anbaustrategie reagieren. Um die Herausforderungen der sich ändernden Umweltbedingungen zu bewältigen, müssen die pflanzenbaulichen Strategien proaktiv weiterentwickelt werden. Dies betrifft Anpassungen bei Aussaatterminen, Fruchtfolge und Sortenauswahl, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und beim Bewässerungsmanagement sowie langfristig Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung und Neuerungen im Sortenspektrum. Abbildung 18: Frühlingspracht im Obstbau. Foto: Hackenbruch. Umwelt- und Arbeitsschutz | 41 Anhaltend hohe Temperaturen sind für die Pflanzenentwicklung abträglich und können in sensiblen Phasen den Ertrag und die Qualität des Ernteguts merklich beeinträchtigen. Verstärkt wird dieser Effekt durch eine höhere Bodentrockenheit vor allem in Trockenphasen, was sich unter anderem auf eine verminderte Nährstoffverfügbarkeit auswirkt. Die Pflanzenentwicklung wird darüber hinaus durch das Auftreten von Früh- und Spätfrösten stark beeinflusst. Untersuchungen zeigen, dass sich die frostfreie Periode insgesamt deutlich verlängern wird, das heißt, es ist sowohl im Frühjahr mit einem früheren Ende der Spätfröste als auch im Spätjahr mit einem späteren Eintreten der Frühfröste zu rechnen. Diese Entwicklung eröffnet einerseits Vorteile, weil sich Ertragseinbußen durch Frostschäden insgesamt verringern dürften. Ein Rückgang der Fröste ist allerdings für die Böden von Nachteil, da bei Vernässungen oder leichten Verdichtungserscheinungen die „Heilungswirkung“ von Frosttagen (Frostgare) vermindert wird. Andererseits können die wirtschaftlichen Schäden bei einzelnen verbleibenden Frostereignissen größer werden, da sich die Pflanzen durch einen früheren Vegetationsbeginn in einem frostempfindlicheren Stadium befinden. Ein solches Frostereignis, das auch im Raum Karlsruhe hohe Ertragseinbußen verursachte, trat im Frühjahr 2017 auf. Die Frostschäden in der Landwirtschaft, insbesondere im Wein- und Obstbau, die durch einen Frosteinbruch nach einer bereits wärmeren Witterungsperiode auftraten, wurden durch das Land Baden- Württemberg als Naturkatastrophe eingestuft und finanzielle Hilfen für betroffene Betriebe freigegeben. Abbildung 19: Landwirtschaftliche Flächen in Stupferich. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Bei den zunehmenden lokalen Starkregenereignissen wird die Wasseraufnahmekapazität der Böden wegen der großen Niederschlagsmengen in kürzester Zeit sehr schnell erreicht. In den Höhenstadtteilen und in der Vorbergzone sind die Ackerböden aufgrund der Hangneigungen größtenteils erosionsgefährdet. Dauerbegrünte Ackerflächen mit hoher Aktivität der Bodenlebewesen und damit gutem Porenraum nehmen gegenüber Ackerböden mit geringem Bedeckungsgrad mehr Niederschläge auf und sind damit besser vor Verschlämmung und Erosion geschützt. Gerade deshalb spielt die Bedeckungsgrad des Bodens zum Erosionsschutz bei landwirtschaftlich genutzten Flächen eine große Rolle. Für eine erosionsmindernde Bewirtschaftung und vor allem zur Verbesserung des Wasseraufnahme- und Rückhaltevermögens der Böden liegen umfangreiche Maßnahmenvorschläge vor (WBW (Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH) – Steckbriefe für die 42 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Praxis „Land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Kommunen“). Die Maßnahmen zur Erosionsvermeidung werden bereits durch die Landwirtschaft in den betroffenen Regionen angewendet, zu nennen ist hier der Verzicht auf die wendende Bodenbearbeitung (pfluglose Bewirtschaftung). Durch die Zunahme der Niederschläge im Winter sowie fehlender Frosttage besteht auch zunehmend die Gefahr von Bodenverdichtungen bei der Bewirtschaftung. Daher ist eine Bearbeitung bei möglichst trockenem Zustand des Bodens notwendig. Mit der Entstehung von Bodenschadverdichtungen können die Leistungen des Bodens zur Aufnahme und Speicherung von Niederschlägen, die Bodenfurchtbarkeit sowie die Bedingungen für die Bodenlebewesen erheblich gestört werden. Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings auch, dass die Landwirtschaft in Teilen sogar vom Klimawandel profitieren kann. Beispielsweise wird im Weinbau der Anbau neuer Sorten möglich, auch wenn eine Umtriebszeit von etwa 30 Jahren eine langfristige Planung von Änderungen erfordert. Abbildung 20: Regionaler Gemüseanbau: Blaukraut aus Karlsruhe-Durlach. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Umwelt- und Arbeitsschutz | 43 LW-1: Aktive Begleitung von Forschungsvorhaben auf städtischen Pachtflächen Es werden Forschungsvorhaben bereits unterstützt, insbesondere im Bereich Landwirtschaft 4.0, mit dem Ziel, die Applikationen von Nährstoffen und Schutzverfahren für die Pflanzen auf ein ökologisches und ökonomisches Optimum zu begrenzen, um schädliche Einträge in den Boden und das Grundwasser zu minimieren. Die Streifenbearbeitung im Mais findet auf allen Maisanbauflächen im Stadtgebiet mit erosionsgefährdender Neigung statt. Dies wird von den meisten Betrieben umgesetzt. Alternativ kommen pfluglose bodenkonservierende Verfahren zum Einsatz. Die ganzjährige Bedeckung mit organischer Substanz (Zwischenfrüchte) ist seit Einführung von Greening und ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) in den Betrieben Standard. Eine Schwarzbrache ist nur noch in wenigen Fällen zulässig, die Umsetzung der Maßnahme wird von den Landwirtschaftsämtern im Zuge des Gemeinsamen Antrages (GA) kontrolliert und bei Nichteinhaltung entsprechend sanktioniert. Fakten zur Maßnahme Federführung Liegenschaftsamt, Landwirtschaftsamt bei Maßnahmen die bereits in den Landwirtschaftsbereichen auf EU Ebene etabliert sind. An Umsetzung beteiligt Sachgebiet Grundstücksbewirtschaftung Zeitbedarf für die Umsetzung In Abhängigkeit der natürlichen Gegebenheiten kann sich die Situation durchaus ändern, daher reagiert der Fachbereich in Anlehnung an die EU-Regularien stetig und passt die Entscheidungen entsprechend an. Kosten Kosten hierfür entstehen im Personalbereich, sind aber nicht klassifizierbar, da diese Tätigkeit zu den originären Aufgaben des Liegenschaftsamtes gehört. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Keine Beschlüsse notwendig, da die Umsetzung in Eigenverantwortung des Liegenschaftsamtes liegt und aufgrund der Anlehnung an die landwirtschaftlichen Regelungen der EU ebenso die Landwirtschaftsämter involviert sind, welche die Kontrollen diesbezüglich innehaben. Hindernisse Absprachen mit den Pächtern sind erforderlich, die für Forschungsvorhaben gewonnen werden müssen. Für die Verstetigung von neu erprobten Maßnahmen ist die Akzeptanz in den Betrieben notwendig. Erfolg/Bewertung projektabhängig Empfehlungen für die Nachahmung Projektabhängig Webseite - Umsetzungsstand Laufend/kontinuierlich Ausblick Die Überprüfung der Bewirtschaftungsverfahren und die Anpassung an neue – sowohl rechtliche als auch klimatische und ökologische – Gegebenheiten erfolgen stetig. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen vorhandenes Fachpersonal beim Liegenschaftsamt 44 | Klimaanpassungsstrategie 2021 LW-2: Ausbau des integrierten und des ökologischen Landbaus auf städtischen Pachtflächen Die beratende Unterstützung von umstellungswilligen Pachtbetrieben und die bevorzugte Flächenvergabe an Betriebe mit integrierter/ökologischer Bewirtschaftungsstrategie sind bereits umgesetzt. Entsprechende, situationsbedingte Änderungen werden regelmäßig in den Prozess eingebunden. Der angestrebte Ausbau der ökologischen Bewirtschaftung durch einen Pächterwechsel beim Hofgut Maxau ist erreicht worden, eine Anmeldung des Hofgutes durch die Pächter bei einem Zertifizierungsunternehmen ist in 2019 erfolgt. Derzeit ist die Bereitschaft der Betriebe, eine Umstellung auf biologische Bewirtschaftung durchzuführen, gering. Bedingt ist dieses Phänomen durch Bioprodukte aus dem EU-Umland, die in großem Umfang importiert werden. Heimische Produkte können primär durch Regionalität punkten, sofern sie regional erzeugt und vermarktet werden können. Grund ist der zunehmende Flächenverlust, insbesondere in Stadtnähe. Sollte dennoch ein Betrieb im Stadtkreis an einer Umstellung interessiert sein, wird dieser an die Beratungsstelle Nordbaden vermittelt, die für die fachliche Beratung für Umstellungsbetriebe zuständig ist. Im Falle, dass Bewerber Interesse auf städtische Pachtflächen anmelden und diese entsprechend zur Verfügung stehen, wird geprüft, ob eine Zuteilung der Fläche an einen Biobetrieb sinnvoll ist. Dies ist unter anderem von der Bewirtschaftungsweise der Flächen in der näheren Umgebung abhängig. Es wird keine strukturelle Zerstückelung von Bewirtschaftungseinheiten vorgenommen, um die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht weiter zu gefährden. Fakten zur Maßnahme Federführung Liegenschaftsamt An Umsetzung beteiligt Sachgebiet Grundstücksbewirtschaftung Zeitbedarf für die Umsetzung laufende Aufgabe Kosten Kosten entstehen hierbei nur durch Mehrarbeit beim Personal, klassifizieren lässt sich dies allerdings nicht exakt, da die Kontrollen und sonstigen Maßnahmen zum originären Arbeitsauftrag des Sachgebietes zählen. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Die Umsetzung erfolgt direkt durch das Liegenschaftsamt. Hindernisse Hindernisse stellt in der Regel die Marktlage dar, so können sich viele Betriebe diese Risikofinanzierungen nicht leisten und reagieren daher verhalten. Die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Partnern in der EU ist oftmals nur gegeben, wenn die Produktionskosten so niedrig wie möglich sind. Somit befindet sich die regionale Landwirtschaft derzeit in einer ungünstigen Ausgangslage. Mit zunehmenden Auflagen im Agrarumweltbereich und der von einigen Seiten umstrittenen Gemeinsamen Agrarpolitik der EU ist die Situation der Betriebe nach wie vor unsicher. Dieser fehlende Rückhalt bedeutet letztlich, dass weniger in Alternativen investiert wird. Betriebe mit Direktvermarktung sind hiervon zwar ebenfalls betroffen, können aber durch den Direktabsatz an den Endverbraucher zumindest die Lebensgrundlage zusätzlich sichern. Erfolg/Bewertung Eine Zunahme an Hofläden im Stadtkreis ist erkennbar. Zudem werden mehr Blühflächen und Randstreifen angelegt. Auch Brachen und Bodenüberdeckung haben zugenommen. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Kontinuierliche Vorgehensweise, die in gleicher Weise fortgeführt wird, da es sich um dynamische Prozesse handelt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen vorhandenes Fachpersonal beim Liegenschaftsamt Umwelt- und Arbeitsschutz | 45 5.4 Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft Im Handlungsfeld Wald sind die wahrgenommenen Klimafolgen vielfältig: Folgeschäden der Trockenperioden und extremer Wetterereignisse sind eine reduzierte Vitalität von Bäumen, vermehrt Sekundärschäden durch Pilze und Insekten, offensichtlich reduzierte Wurzelwerke mit der Folge der Destabilisierung, hohe Ausfälle bei Jungpflanzen und die Notwendigkeit der Bewässerung von Jungkulturen. Die überdurchschnittlich warmen und extrem trockenen Jahre 2018, 2019 und 2020 haben zu deutlichen Schäden bis hin zum Absterben von Waldbäumen geführt. Schwerpunkt der Schäden waren die Hardtwälder mit den Baumarten Kiefer und Rotbuche, denn die dortigen Sand-/Kies-Böden ermöglichen wenig Wasserhaltung. Zunehmend treten Pilzerkrankungen an verschiedenen Baumarten auf, die zur Schwächung der Bäume oder zum Absterben führen. Als Beispiel sind das Eschentriebsterben, die Diplodia-Pilzerkrankung bei der Kiefer und der Rußrindenpilz beim Bergahorn genannt. Die geschwächten Bäume sind zudem anfälliger gegenüber weiteren biotischen und abiotischen Einflüssen. Abbildung 21: Ein Teppich aus Buschwindröschen: Frühling im Wald. Foto: Niederstraßer. Die Waldbrandgefahr ist in Karlsruhe durch den hohen Laubbaumanteil der städtischen Wälder nicht so groß. Um der Waldbrandgefahr bei längeren Trockenperioden zu begegnen, werden bei starker Trockenheit die Grillstellen im Wald gesperrt und auf das Rauchverbot hingewiesen. Bei Katastrophenschutzvollübungen wird der Einsatz bei Waldbrand regelmäßig geprobt (siehe Kapitel 5.16 Handlungsfeld Bevölkerungsschutz und Maßnahme BS-1: Vermehrte Berücksichtigung des Klimawandels bei den Schadensszenarien von Katastrophenschutzübungen). Die Walderhaltung ist eine wichtige Basis zur Sicherstellung vor allem der Grund- und Trinkwasserqualität in Karlsruhe. Weil die großen Wasserwerke im Hardtwald liegen, kommt der Walderhaltung und damit der Anpassung des Waldes an den Klimawandel sehr große Bedeutung zu. Sollte es zu schadensbedingten Kahlflächen kommen, droht die Mobilisierung von Stickstoff und die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser (siehe Kapitel 5.11 Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung). 46 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Eine weitere drängende Problemstellung ist die Ausbreitung von Neophyten. Die entscheidenden Fragen sind, wie die durch rechtliche Vorgaben fixierten Entwicklungsziele des Waldes langfristig zu erreichen sind, wie die forstfachlichen Planungen umgesetzt werden können und welche ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung dem zukünftigen Wald zukommen wird. Eine Anpassungsstrategie hat dann in einigen Beständen theoretisch die Bandbreite von „Nichtstun“ bis „alle Bäume pflanzen“. Die Option, gar nicht in die Entwicklung einzugreifen, ist für Karlsruhe nur kleinflächig in wenigen Beständen durchführbar. Denn die invasiven Arten Robinie, Götterbaum und Amerikanische Traubenkirsche, die jetzt schon in den unterschiedlichen Waldbeständen in geringer oder sehr starker Ausprägung auftreten und zurückgedrängt werden, würden sich ausbreiten und heimische Baumarten weiter verdrängen. Insofern hat sich die Notwendigkeit für eine klimawandel-gerechte Waldanpassung massiv verstärkt. Ziele sind dabei: Beibehaltung eines naturnahen Waldmanagements, Fokus auf die sozialen und ökologischen Waldfunktionen, Vielfalt bei der Baumartenwahl, Berücksichtigung der Zertifizierungs-Vorgaben und der naturschutzrechtlichen und -fachlichen Vorgaben aus Schutzgebietsverordnungen aller Kategorien sowie der Managementpläne und des Biodiversitätskonzeptes. Abbildung 22: Der Blick zum Himmel offenbart die Schwächung und Schädigung an zwei Kiefern: links ein Mistelbefall als Wasserkonkurrenz, rechts eine vertrocknete Baumkrone. Fotos: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Abbildung 23: Von Sturm „Sabine“ im Februar 2020 abgedrehte Alteiche im Waldgebiet Rissnert. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Umwelt- und Arbeitsschutz | 47 Abbildung 24: Das Eschentriebsterben führt im Oberwald zum Bild des „Baum-Mikados“. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Einschränkend dafür wirkt die Langfristigkeit von Maßnahmen, die keine kurzfristige Erfolgsbewertung oder einen Vergleich von Maßnahmen erlaubt. Ebenfalls ist die langfristige Klimaentwicklung nicht eindeutig absehbar. Maßnahmen, die das Einbringen neuer Baumarten in den Wald andenken, bewegen sich zudem im Konfliktfeld heimischer Waldbäume versus nicht-heimischer Baumarten in Bezug auf Ökologie und Artenvielfalt. Eine ergänzende Maßnahme zur Klimaanpassung des Stadtwaldes ist die bodenschonende Waldbehandlung (siehe BO-4: Überarbeitung des Konzepts der bodenschonenden Waldbehandlung (vorher: Konzept zur bodenschonenden Holzernte)). Zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die vielfältigen Funktionen des Waldes und die beobachtbaren Veränderungen dienen verschiedene Mitmachaktionen und bürgerschaftliches 48 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Engagement im Wald in Form von Pflanzaktionen, Pflegeaktionen zum Beispiel gegen Neophyten wie Kermesbeere, Patenschaften für Erholungseinrichtungen im Wald wie zum Beispiel Sitzbänke (siehe Maßnahme Ü-1: Stärkere Berücksichtigung des Klimawandels in der Öffentlichkeitsarbeit). Gleichzeitig ist der Wald ein wichtiger Ort für Freizeit und Erholung und ein kühlerer Stadtbereich und daher gerade in Hitzeperioden für den Aufenthalt bestens geeignet. Die „Optimierung des Waldes und der Erholungseinrichtungen in Hinblick auf Hitzeperioden“ ist daher eine neue Maßnahme (siehe W-3). Ebenfalls wichtig ist die bestehende Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Partnern, beispielsweise zum Thema Klimawandel, zur Bewertung der Ökosystemleistungen des Stadtwaldes sowie die regionale Vernetzung über andere Forstbehörden, Waldbesitzende, die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt und die Forstkammer (siehe auch Maßnahme Ü- 3: Ausbau der regionalen Vernetzung zum Thema Klimawandel). Darüber hinaus haben auch weitere Handlungsansätze, die nicht primär der Anpassung an den Klimawandel zuzuordnen sind, eine positive Wirkung auf die Wälder und tragen zu ihrer Stabilität gegenüber Klimaänderungen bei. Dazu gehört beispielsweise die Umsetzung des Alt- und Totholzkonzeptes. Die damit verbundene Ausweisung von Habitatbaumgruppen und Waldrefugien (Mini-Bannwälder) steigern die Biodiversität und stabilisieren als Naturwaldzellen das gesamte Waldökosystem. Auch die Optimierung der Waldränder und -säume durch ein aktives Pflegemanagement dienst einerseits den Zielen der Biodiversität, andererseits tragen naturnahe, gestufte Waldränder zur Stabilität der dahinter liegenden Wälder vor allem gegen Windeinflüsse bei. Abbildung 25: Alles grün im Stadtwald Rissnert. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Der Handlungsbereich der Stadt Karlsruhe liegt im Stadtwald. Seit dem 1. Januar 2020 ist durch die Forstreform das städtische Forstamt nicht mehr für den Forstbetrieb im Staatswald auf Karlsruher Gemarkung zuständig. Deshalb müssen Konzepte für einen klimawandelgerechten Waldumbau von der zuständigen Anstalt des öffentlichen Rechts ForstBW erarbeitet werden. Aufgrund der genannten Langfristigkeit von Maßnahmen steht die Klimaanpassung des Stadtwaldes erst am Beginn. Die weitere Entwicklung ist abhängig von Waldzustand und der Klimaentwicklung. Die Schwerpunkte liegen in einem differenzierten Vorgehen, kleinflächigen Ansätzen, Nutzung unterschiedlicher waldbaulicher Verfahren und Lösungen ausgehend von der jeweiligen Waldsituation. Herausforderungen sind dabei unter anderem Rückschläge durch Witterungsextreme, die Pflanzenversorgung, die Wahl der richtigen Herkünfte von Baumarten und die langen Zeiträume. Umwelt- und Arbeitsschutz | 49 W-1: Umsetzung des Konzepts zur Klimaanpassung für den Stadtwald (vorher: Klimawandelgerechter Waldumbau) Die Klimaanpassung ist die unabdingbare Voraussetzung für Erhaltung des Stadtwaldes mit seinen ökologischen und sozialen Funktionen. Als Folge gehäufter Witterungsextreme bewegt sie sich im Spannungsfeld zwischen den standortheimischen Baumarten, Widerstandsfähigkeit von Arten gegenüber Extremwetterereignissen und Belangen des Naturschutzes/heimischer Flora und Fauna. Zudem sind die sozialen Funktionen des Stadtwaldes sowie Nutzungspotentiale für kommende Generationen Teil einer umfassenden Nachhaltigkeitsbetrachtung. Hierfür wird nach den Extremjahren 2018 und 2019 ein Konzept zur Klimaanpassung für den Stadtwald erarbeitet. Im Erarbeitungsprozess sind zahlreiche Akteure vor allem aus dem Bereich der Umweltverbände und des amtlichen Naturschutzes eingebunden. Die Risikoverteilung durch möglichst stabile und gemischte Wälder ist zentrales Ziel des Konzepts zur Klimaanpassung für den Stadtwald. Als Obergrenze wird ein Anteil von 20 Prozent nicht-standortheimischer Baumarten für den Gesamtbetrieb Stadtwald analog den Zertifizierungssystemen PEFC und FSC vorgeschlagen, sofern naturschutzfachliche und -rechtliche Vorgaben dem nicht entgegenstehen. Eine frühzeitige Pflege soll ermöglichen, dass die Bäume große Kronen entwickeln können. Mit der Förderung des Kronenvolumens steigt die Einzelbaum-Stabilität und ein möglicher Ziel-Stammdurchmesser wird für die Nutzung früher erreicht. Eine zentrale Frage dabei ist, welche Rolle nicht-heimische Arten spielen. Bisher gibt es recht wenig Erfahrung mit südeuropäischen Arten aus benachbarten Vegetationszonen. Problem bei nicht-heimischen Arten ist die mögliche Invasivität und das zum Teil eingeschränkte Vermögen, Habitate für die heimische Fauna zu generieren. Hinzu kommen Vorgaben für die Zertifizierung (der Stadtwald ist mit dem Nachhaltigkeitszertifikat PEFC zertifiziert). Bei der Waldanpassung sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Die Anforderungen an die Waldanpassung erfordern ein kleinflächiges Arbeiten. Individuelle Lösungen sind erforderlich, wofür überschaubare, nicht zu große Organisationseinheiten (Forstreviere) erforderlich sind. Abbildung 26: links: Borkenkäfer-Larven unter der Fichtenrinde; rechts: Vertrocknete Buchenkrone nach einem Trockensommer. Fotos: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Fakten zur Maßnahme Federführung Forstamt An Umsetzung beteiligt An Konzeptentwicklung werden beteiligt: Naturschutzverwaltung, Umwelt- und Arbeitsschutz, Naturschutz- und Waldverbände, Naturschutzbeauftragte, sonstige Interessenvertretungen Zeitbedarf für die Umsetzung circa ein halbes Jahr für die Konzeptentwicklung Kosten Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Vorstellung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit/Naturschutzbeirat und im Gemeinderat Abgleich mit der Forsteinrichtung gegebenenfalls im Rahmen der sogenannten Zwischenprüfung etwa im Jahr 2023. 50 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Hindernisse Hindernisse sind die mangelnden Kenntnisse über die tatsächliche Entwicklung von Wetter und Klima sowie die Langfristigkeit von Wäldern. Konflikt heimische Waldbäume versus nicht-heimische Baumarten (Ökologie, Arten...), Diskussionen um Vorgehensweisen Erfolg/Bewertung Erfahrungen zum Anbau von heimischen und nicht-standortheimischen Baumarten; Klimakarten für die vier Hauptbaumarten (Fichte, Tanne, Buche, Eiche), wärmeklimatische Eignungsbewertung für Baumarten ohne modellierte Klimakarten Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite https://www.fva-bw.de/daten-und-tools/geodaten/klimakarten/klimakarten-20 Umsetzungsstand begonnen: Das Konzept zur Klimaanpassung des Stadtwaldes ist erarbeitet und vom Gemeinderat einstimmig am 30. Juni 2020 verabschiedet worden. Abbildung 27: Durch Trockenheit abgestorbene Buchen bei der Heidenstückersiedlung. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Ausblick Das Konzept bedarf der ständigen kritischen Prüfung und gegebenenfalls Anpassung, auch in Abhängigkeit vom Waldzustand. Zielgröße und Zeithorizont Die Anpassung der Wälder ist als mittel- bis langfristiges Vorhaben zu sehen. Die Umsetzung des Konzepts ist Daueraufgabe über mehrere Jahre/Jahrzehnte Erforderliche Ressourcen Noch nicht bezifferbar; neben Kosten entstehen erhebliche Wertverluste für den Waldbesitzer durch absterbende Bäume, deren Holz nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt verwertbar ist. Durch Waldumbau und zunehmende Risiken wird sich die Ertragsfähigkeit des Stadtwaldes reduzieren. Der Wert der (bisher nicht monetär bewerteten) Ökosystemleistungen wird dagegen tendenziell zunehmen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 51 W-2: Grüne-Stadt-Anpacker-Projekt Naturfriedhof Heidenstücker Die Idee für das Anpacker-Projekt Naturfriedhof Heidenstücker ist im November 2016 im Zuge der ersten Ideenwerkstatt für bürgerschaftliche Projekte im Korridorthema „Meine Grüne Stadt Karlsruhe“ entstanden (siehe auch Maßnahme Ü-6: Strukturelle Verankerung des Themas Anpassung an den Klimawandel in Stadtverwaltung und Stadtpolitik). Mitglieder des Bürgervereins Grünwinkel brachten hier die Idee eines Esskastanienwaldes auf der Gemarkung ihres Stadtteiles ein, um das Kleinklima zu verbessern und der zunehmenden Bebauung und Versiegelung klimatisch und ökologisch entgegenwirken zu können. Nachdem sich die Suche nach einer geeigneten Fläche zunächst schwierig gestaltete, konnte die Stadtverwaltung mit einer Friedhofsentwicklungsfläche als zukünftiger Naturfriedhof mit Bestattungswald ein passendes Gelände zur Verfügung stellen. In engem Austausch mit dem Bürgerverein Grünwinkel entwickelten die städtischen Ämter ein Gesamtkonzept, welches sowohl die Bepflanzung und Gestaltung der 70 mal 70 Meter großen Fläche, als auch ein schulpädagogisches Beteiligungskonzept mit der örtlichen Grundschule beinhaltete. Das Projekt beinhaltet also einen pädagogischen Ansatz, hat positive Wirkungen auf Ökologie und Klima und adressiert die Thematik Friedhof und Bestattung. Von 2018 bis 2020 sollen in jährlichen Baumpflanzaktionen mit den Schülerinnen und Schülern rund 1.800 neue Bäume gepflanzt werden. Neben den gewünschten Esskastanien, die sich nur bedingt als Bestattungsbäume eignen, werden vor allem standortverträgliche heimische Arten wie Traubeneichen, Linden und Spitzahorn gesetzt. Naturnahes Grün sowie Blumenwiesen und Hecken für Insekten, Vögel, Echsen und Kleinsäuger werden ebenfalls angelegt. Das schulpädagogische Konzept beinhaltet neben der Planung und Vorbereitung der Pflanzaktion Gießaktionen und Pflegemaßnahmen sowie Kontrollgänge mit den Schulklassen zur Pflege der Bäume. Fakten zur Maßnahme Federführung Friedhofs- und Bestattungsamt An Umsetzung beteiligt Forstamt (Waldpädagogik), Gartenbauamt Zeitbedarf für die Umsetzung Suche nach geeigneter Fläche: 2 Jahre Entwicklung Gesamtkonzept: 0,5 Jahre Baumpflanzaktionen: 3 Jahre Pflege der Bäume/Fläche: fortlaufend für die nächsten 25 Jahre Kosten Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Suche, Prüfung und Vermittlung möglicher Flächen: Mehrere Ämter müssen einbezogen werden. Konzeptentwicklung Umsetzung Hindernisse Flächensuche Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung Trotz der Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Flächen ist die Nachahmung zu empfehlen. Webseite https://www.karlsruhe.de/b3/gruene_stadt/mitmachen/ideenwerkstatt/oasen.de Umsetzungsstand in Umsetzung Ausblick Seitens des Bürgervereins besteht der ursprüngliche Wunsch, eine wesentlich größere Fläche als Wald im Rahmen eines schulpädagogischen Projekts anzulegen. Die genannte Fläche auf dem Friedhof wird hierzu als Start verstanden und steht einer Erweiterung der Waldfläche außerhalb des Friedhofs nicht entgegen. Die Stadtverwaltung sucht weiterhin nach Möglichkeiten, das Projekt zu erweitern und weiterzuführen. Zielgröße und Zeithorizont Ab 2021 Erforderliche Ressourcen noch nicht absehbar 52 | Klimaanpassungsstrategie 2021 W-3: Optimierung des Waldes und der Erholungseinrichtungen im Hinblick auf Hitzeperioden Der Zugang zu Erholungsflächen in direkter Wohnortnähe ist ein wichtiger Aspekt für Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen. Neben Parkanlagen, größeren Grünflächen und Gewässern zählt der Wald zu den beliebtesten Zielen für die Naherholung in der Stadt. Das gilt besonders während Hitzeperioden, weil die genannten Ziele kühlere Bereiche innerhalb des Stadtgebietes bilden. Gerade während der Corona-Pandemie 2020 hat sich ihre Attraktivität und ihre Beliebtheit gezeigt. Nur gesunde und vitale Wälder mit einem eigenen Waldinnenklima können auf Dauer die Erholungswirkungen leisten. Die Erhaltung und Schaffung geschlossener Wälder ist deshalb im Hinblick auf die Erholung gerade im Hinblick auf Hitzeperioden von besonderer Bedeutung. Natur- und Grünräume sollten kostenlos und leicht zugänglich sein und eine angenehme Aufenthaltsqualität bieten. Soziale Teilhabe und gleichberechtigter Zugang sind weitere Stichworte. Beschilderungen sollten alle Altersstufen und Ethnien berücksichtigen, Möblierungen sollten möglichst alle Arten von Handicaps beachten und auch die Berücksichtigung verschiedener Kulturbedürfnisse bei der Nutzung ist ein wichtiger Aspekt. Beschilderte Radwege, Parkplätze, Schranken, und vor allem auch kurze Wege zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind für die Zugänglichkeit wichtig, um auch durch mobilitätseingeschränkte Personen, die oft besonders vulnerabel für Hitzeereignisse sind, genutzt werden zu können. Eine Optimierung in Hinblick auf die vorgenannten Aspekte ist geplant. Abbildung 28: Das grüne Blätterdach des Waldes bietet Erholung. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Fakten zur Maßnahme Federführung Forstamt An Umsetzung beteiligt Naturschutzverwaltung, Umwelt- und Arbeitsschutz, sonstige Interessenvertretungen wie Wanderverbände Zeitbedarf für die Umsetzung dauerhafte Aufgabe Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse Hindernisse sind die klimabedingten Veränderungen der Wälder Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand begonnen: Der Stadtwald ist zum 01.September 2020 als PEFC- Erholungswald ausgezeichnet worden. Das zugrunde liegende Erholungskonzept bildet die Basis für die Fortentwicklung. Ausblick Die Maßnahme wird im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes als Erholungsraum langfristig fortgeführt. Das Erholungskonzept wird im Zuge der PEFC-Zertifizierung weiterentwickelt. Zielgröße und Zeithorizont mittel- bis langfristiges Vorhaben im Zusammenhang mit Anpassung des Waldes Erforderliche Ressourcen noch nicht bezifferbar; der Wert der Ökosystemleistung Erholung und Gesundheit wird tendenziell zunehmen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 53 5.5 Handlungsfeld Boden Langanhaltende Trockenheit und Hitze, dann plötzliche und heftige Starkregen: Den Böden im Stadtgebiet Karlsruhe sind die Auswirkungen des Klimawandels an der Oberfläche anzusehen. Der Klimawandel verbunden mit steigenden Temperaturen und geringeren Niederschlägen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Böden. Mit den weitreichenden Veränderungen für den Bodenwasserhaushalt und die Bodentemperatur werden die stark davon abhängigen bodenbildenden und bodenentstehenden Prozesse beeinflusst und verändert. Im komplexen Ökosystem Boden werden Funktionen wie der Auf- und Abbau organischer Substanzen erfüllt, Stoffe umgewandelt, Nährstoffe mobilisiert und der Vegetation zur Verfügung gestellt. Folglich verändern sich die Bedingungen für die Bodenlebewesen, deren Prozesse und damit die im Boden gebundenen Kohlenstoffmengen. Außerdem die Bedingungen für die Vegetation und den Anbau von Nahrungsmitteln und damit folglich sämtliche Funktionen der Böden im Naturhaushalt. Die Veränderungen im Lebensraum der Bodenorganismen wirken sich auf ihre Vielfalt und Zusammensetzung aus. Abbildung 29: Multitalent Boden. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Das Ausmaß der Auswirkungen auf die Biodiversität im Boden ist bisher nicht ausreichend erfasst und untersucht. Die genauen Folgen des Klimawandels auf den Boden lassen sich aufgrund fehlender Zahlen und lokaler Prognosen derzeit fast nur qualitativ beschreiben. Mit Blick auf die Komplexität des Systems Boden gibt es umfangreichen Forschungsbedarf zu den Risiken und Anfälligkeiten der Böden durch den Klimawandel. Die Flächeninanspruchnahme von Böden, die damit verbundene Versiegelung von Böden und damit der Verlust sämtlicher Bodenfunktionen stellt für den Bodenschutz das größte Problem dar. Mit dem ungebremsten Bedarf für den Bau von Wohnraum, Gewerbe- und Büroflächen, Straßen, Sportflächen etc. verringert sich die vorhandene Freifläche. Die Böden und sämtliche ihrer natürlichen Funktionen gehen unwiederbringlich verloren. Jede unversiegelte Fläche im Siedlungsbereich ist klimawirksam. In versiegelten innerstädtischen Quartieren mit geringem Anteil unversiegelter Grünflächen findet mangels freier Bodenfläche wenig Bodenkühlleistung statt. Es entsteht kaum Verdunstungskälte. Auf unversiegelten Flächen dagegen verdunstet das Wasser direkt 54 | Klimaanpassungsstrategie 2021 beziehungsweise der Boden stellt das gespeicherte Wasser für die Pflanzen zur Verfügung und erfüllt indirekt über die Verdunstung der Pflanzen eine Kühlleistung der umgebenden Luft. Wie wichtig der Anteil unversiegelter Böden für die Verdunstung und damit für die Luftabkühlung ist, ist schon in kleinen Grünanlagen deutlich spürbar. Pflanzenbegrünte Böden heizen sich zudem unter Sonneneinstrahlung deutlich geringer auf als dicht bebaute Gebiete mit hohem Anteil unbegrünter oder versiegelter Flächen. Daher sind Freiflächen, als unversiegelte Bodenfläche, mit entsprechender Bepflanzung von unschätzbarem Wert. Die Böden in der Stadt sind nutzungsbedingt oftmals anthropogen überprägt und nur noch selten in ihrem natürlichen Zustand. Größtenteils sind veränderte, bauschutthaltige Bodensubstrate mit nur geringer Funktion vorzufinden. Daher ist für die Herstellung von Grünflächen die Qualität der durchwurzelbaren Bodenschicht entscheidend. Über die Anforderung an Humusgehalt, Bodenart und die Schichtstärke können ersatzweise Bodenfunktionen wiederhergestellt werden. So können die Böden die beschriebene Kühlleistung besser erfüllen, Niederschlagswasser zurückhalten und dieses über einen längeren Zeitraum den Pflanzen zur Verfügung stellen. Im Stadtgebiet von Karlsruhe sind vor allem die landwirtschaftlich genutzten Böden im Bereich der Vorbergzone und die lößbedeckten Flächen des Hügellandes (Kraichgau) wegen ihrer entsprechenden Hangneigung als erosionsgefährdet eingestuft. Mit Blick auf den Klimawandel sind diese Böden als besonders gefährdet anzusehen. Durch langanhaltende Trockenheit, intensive Starkregen und andauernde Winterniederschläge ist ein Anstieg der Erosion durch Wasser zu erwarten. Außerdem führt als Folge der prognostizierten Abnahme von Niederschlägen im Sommerhalbjahr und zunehmende Verdunstung zu einem schnelleren Austrocknen des Oberbodens. Dann ist mit der Zunahme von Winderosion zu rechnen. Wenn nach langer Trockenheit der ersehnte Regen fällt, kann die stark ausgetrocknete Bodenoberfläche die Niederschlagsmengen gar nicht so schnell aufnehmen. Der Boden ist im ausgetrockneten Zustand für intensiven Starkregen deutlich weniger aufnahmefähig und die Wassersättigung der Böden wird erst gar nicht erreicht. Ein großer Teil des Niederschlagswassers fließt, gerade bei unbedeckten landwirtschaftlich genutzten Böden, schnell und oberflächlich ab. Bei Starkregen mit einer hohen Aufschlagskraft der Wassertropfen spielt zudem die Verschlämmungsneigung des Bodens eine entscheidende Rolle. Die Oberfläche kann dann regelrecht dicht machen. Mit dem oberflächig abfließenden Wasser wird die wertvolle fruchtbare Oberbodenschicht abgetragen. Mit der Erosion von Bodenmaterial nimmt das Wasserspeichervermögen des Bodens ab, der Verlust von Humus und Nährstoffen reduziert die natürliche Bodenfruchtbarkeit und die Filter- und Puffereigenschaften werden verringert. Bodenerosion führt nicht nur zur Schädigung der Böden auf den Ackerflächen selbst, sondern auch zur Beeinträchtigung anderer Schutzgüter, zum Beispiel der Oberflächengewässer durch den Eintrag von Bodenmaterial sowie Nähr- und Schadstoffen. Als Folge davon müssen Fließgewässer und Hochwasserschutzeinrichtungen regelmäßig entschlammt werden um den Hochwasserschutz weiterhin zu gewährleisten. Dies ist mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Abbildung 30: Bodenverdichtung und Bodenerosion. Foto: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (Hohl). Umwelt- und Arbeitsschutz | 55 Die Landwirtschaft passt ihre Bewirtschaftung seit Generationen an die natürlichen Bedingungen an. Dazu zählt nun auch die Anpassung an die veränderten Klimabedingungen. Um die Bodenqualität zu erhalten, sind unter anderem Maßnahmen wie Fruchtfolge durch angepasste Pflanzenarten, Zwischenbegrünung oder Humusaufbau geeignet. Mit dem Erhalt der Bodenstruktur und der Vermeidung von Verdichtungen kann das Wasseraufnahmevermögen bei Niederschlägen verbessert werden. Gerade bei der Gefahr von Starkregen kann auf erosionsgefährdeten Ackerflächen so der Anteil des abgetragenen Bodenmaterials deutlich verringert werden. Von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) wurde für das Stadtgebiet auf den potentiell erosionsgefährdeten Acker- und Rebflächen auf einer Fläche von 1.905 Hektar ein Abtrag von einer Bodenmenge mit circa 7.500 Tonnen pro Jahr auf Grundlage der Allgemeinen Abtragsgleichung (ABAG) ermittelt. Die Notwendigkeit zur Entschlammung von Hochwasserrückhaltebecken und Gewässern zeigt, dass erhebliche Bodenmengen erodiert werden. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Karlsruhe in Hinblick auf eine erosionsmindernde Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Böden sind allerdings eingeschränkt und auf städtische selbst bewirtschaftete oder verpachtete Flächen beschränkt. Darüber hinaus ist nur eine Information der Flächeneigentümer möglich beziehungsweise bei eingetretenen Erosionsschäden werden in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt dann konkrete Schutzmaßnahmen verbindlich festgelegt. Mit den Maßnahmen zur Klimaanpassungsstrategie ist es das Ziel, den Boden vor Versieglung und schädlicher Bodenverdichtung sowie vor Veränderungen wie Humusabbau und Erosion zu schützen. Dazu gehört in erster Linie eine deutliche Reduzierung der Inanspruchnahme unversiegelter Böden bei der weiteren Siedlungsentwicklung. Durch die Flächeninanspruchnahme der vergangenen Jahrzehnte ist der Anteil an natürlichen Böden im Stadtgebiet Karlsruhe stetig zurückgegangen. Über den Schutz der Böden vor einer Inanspruchnahme können sie in ihrem natürlichen Vorkommen erhalten und in ihren Leistungen für das Ökosystem nachhaltig geschützt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind deshalb die Innenentwicklung und das Flächenrecycling von Brachflächen. Auch die Entsiegelung und Rekultivierung trägt dazu bei, das Stadtklima zu verbessern. In Karlsruhe werden diese Grundsätze durch das installierte Flächenmanagement bereits verfolgt. Das dazugehörige Flächenmanagementkonzept orientiert sich an den Leitbildern „Optimale Nutzung aller Flächen“, „Förderung der Innenentwicklung“ sowie „Minimierung des Freiflächenverbrauchs“ und soll kontinuierlich weiterentwickelt werden. Innerhalb der Stadt können durch die Wiederherstellung oder den Erhalt einer funktionsfähigen Bodenschicht in Parks und Grünanlagen die Fähigkeiten der Böden mit ihren Kühleffekten genutzt werden. Bei der Entsiegelung von Flächen können über die Wiederherstellung einer leistungsfähigen, naturnahen Bodenschicht die Funktionen hergestellt werden. Eingriffe in den Boden durch Baumaßnahmen müssen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung kompensiert werden. In der Praxis zeigt sich, dass es schwierig ist, mangels Flächen die zur Entsiegelung in Frage kommen, tatsächlich Bodenfunktionen wiederherzustellen. Häufig muss der Verlust für das Schutzgut Boden schutzgutübergreifend durch naturschutzfachlich abgestimmte Pflanz- und Pflegemaßnahmen ausgeglichen werden. 56 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 31: Boden als Grundlage für die Lebensmittelproduktion. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Umwelt- und Arbeitsschutz | 57 BO-1: Renaturierung von Böden mit hohen organischen Gehalten Moore und humusreiche Grundwasserböden sind für die Veränderungen durch anhaltende Trockenheit äußerst empfindlich, da sie viel Kohlenstoff gebunden haben. Mit den sinkenden Grundwasserständen wird bei steigenden Temperaturen die biologische Aktivität und damit der Humusabbau erhöht. Der Vorrat an gebundenem Kohlenstoff wird verstärkt abgebaut sowie klimarelevante Spurengase in die Atmosphäre freigesetzt. Die über Jahrtausende entstandene Bodensubstanz geht verloren. Durch Maßnahmen wie Rückbau und Schließung entwässernder Gräben und Dränagen, die einst zur Absenkung des Grundwasserspiegels hergestellt wurden, kann eine Wiedervernässung der ursprünglich grund- und stauwassergeprägten Böden erfolgen – womit der Entzug der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit einhergeht. Die beschriebene Zielsetzung wurde im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit der Maßnahme N9 „Sicherung, Reaktivierung und Weiterentwicklung von Anmoor- und Niedermoorstandorten“ aufgenommen. Abbildung 32: Niedermoorflächen. Fotos: Niederstraßer. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Flächenermittlung, Flächenerwerb, gutachterliche Planung und Umsetzung Hindernisse Zusammenhängender Flächenerwerb; Konflikte mit anderen Planungen und aktuellen Nutzungen Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand Die Aufnahme im Landschaftsplan ist erfolgt. Die Umsetzung musste zurückgestellt werden. Ausblick Eine Umsetzung ist im Augenblick nicht ersichtlich: keine Chance auf Realisierung aufgrund mangelnder Akzeptanz von Privateigentümern und Nutzern (Eingriff in Privateigentum, Nutzungsänderung), geeignete Flächen sind derzeit nicht vorhanden; zudem erheblicher Planungs- und Umsetzungsaufwand Zielgröße und Zeithorizont nicht absehbar Erforderliche Ressourcen flächenbezogen 58 | Klimaanpassungsstrategie 2021 BO-2: Bodenschutz bei Baumaßnahmen Während der Bauphase kommt es zur unvermeidbaren bauzeitlichen Inanspruchnahme von Böden. Der Boden wird mit schwerem Baugerät befahren, Oberboden muss abgeschoben werden, Bodenschichten werden durchmischt und umgelagert. Dabei besteht die Gefahr, dass erhebliche schädliche Bodenveränderungen wie Bodenverdichtungen mit sämtlichen nachteiligen Auswirkungen entstehen. Das kann dazu führen, dass der unversiegelte Boden auf den Freiflächen der entstandenen Bebauung zukünftig seine Fähigkeit verliert, Niederschlagswasser aufzunehmen und den Pflanzen wieder zur Verfügung zu stellen. Der Schutz der unversiegelten Böden während der Durchführung von Baumaßnahmen sichert den Erhalt ihrer Bodenfunktionen und ist ein wichtiges Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes. Um die negativen Auswirkungen auf die zukünftig unversiegelten Böden zu verhindern beziehungsweise bauzeitbedingte Eingriffe möglichst zu minimieren, ist eine bodenschonende Umsetzung in Form eines Bodenschutzkonzeptes vorab zu planen und umzusetzen. Abbildung 33: Bauarbeiten auf nassem Boden. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Im Bundes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (BBodSchG) ist die Vermeidung von Beeinträchtigungen geregelt. Diejenigen, die Auswirkungen auf Böden ausüben sind verpflichtet, Vorsorge gegen die Entstehung schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Mit der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung vom Bauvorhaben“ wird diese gesetzliche Pflicht konkretisiert. Sie stellt die Grundlage für die bodenschonende Umsetzung bei Baumaßnahmen (Planvorhaben, Leitungsverlegungen, Erschließung großer Baugebiete etc.) dar. Mit der Überwachung der Vorgaben zur bodenschonenden Umsetzung durch den Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung ist der Schutz der Böden und ihrer Funktionen während der Bauphase gewährleistet. Umwelt- und Arbeitsschutz | 59 Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Tiefbauamt bei Ausschreibungen von Erschließungsarbeiten für Baugebiete; Vorhabensträger (Leitungsträger, Bauherren etc.) Zeitbedarf für die Umsetzung Unmittelbar umsetzbar; sich etablierender Standard bei Großprojekten (> 5.000 m 2 gemäß DIN-Norm) oder sensiblen Böden Kosten - projektbezogen Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Abbildung 34: Befahren bei nassen Bodenverhältnissen. Fotos: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Bellm). Ausblick Die Maßnahme wird fortlaufend umgesetzt. Eine gesetzliche Grundlage im Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz und im Landes- Kreislaufwirtschaftsgesetz ist in Vorbereitung. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal für Abstimmungen der Konzeption und Kontrollen während der Bauzeit bei Anpassung der Gesetzgebung steigender Arbeitsaufwand 60 | Klimaanpassungsstrategie 2021 BO-3: Sicherung von neu entstandenem Grünland nach Ablauf der Extensivierungsverträge Die Verlängerung der Extensivierungsverträge zur Sicherung von Grünland wird nach Ablauf der Extensivierungsverträge, die das Ziel haben, Acker in Grünland umzuwandeln, grundsätzlich angestrebt. Denn die Entwicklung der umgewandelten, extensivierten Grünlandflächen (Aushagerung nährstoffreicher Ackerflächen und Entwicklung artenreicher Grünlandbestände) nimmt mehrere Jahre in Anspruch. So kann auch das deutlich höhere Kohlenstoffbindungsvermögen von Grünland erhalten werden. Eine dauerhafte Umwandlung von Acker in Wiese nach Ablauf des Vertrages erfolgte bisher nur auf Einzelflächen in Knielingen, teilweise im Naturschutzgebiet „Burgau“. Abbildung 35: Winterliche Flur im Landschaftsschutzgebiet bei Rüppurr. Foto: Niederstraßer. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Liegenschaftsamt, Grundstückseigentümer, Pächter, Privatpersonen (Landwirte) Zeitbedarf für die Umsetzung mehrere Besprechungstermine Kosten Lediglich auf städtischen Flächen kann ein geringerer Pachtzins für die Verpachtung von Dauergrünland angesetzt werden. Die Weiterführung der Extensivierungsverträge bewirkt lediglich Personalkosten für die Abwicklung der Verträge. Die eigentlichen Vertragskosten übernimmt das Land. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Abstimmung zwischen Umwelt- und Arbeitsschutz, Liegenschaftsamt und Bewirtschafter Hindernisse späte Abstimmung Erfolg/Bewertung positive Entwicklung der Flächen unter dem Gesichtspunkt der Biodiversität Empfehlungen für die Nachahmung frühzeitigere Abstimmung Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Wenn Extensivierungsverträge auslaufen, wird anlassbezogen in Abstimmung mit den Bewirtschaftern und nach vorhandenem Budget entschieden, ob eine Fläche weiterhin als Extensivnutzung belassen wird. Zielgröße und Zeithorizont anlass- und flächenbezogen Erforderliche Ressourcen anlass- und flächenbezogen Umwelt- und Arbeitsschutz | 61 BO-4: Überarbeitung des Konzepts der bodenschonenden Waldbehandlung (vorher: Konzept zur bodenschonenden Holzernte) Die bodenschonende Holzernte ist Standard. Rückegassen werden in ihrer dauerhaften Funktionsfähigkeit gesichert. Zur Minimierung der Eingriffe in den Boden bei der Holzbringung werden ausschließlich bodendruckreduzierende Maschinen eingesetzt. Darüber hinaus ist das Holzrücken mit dem Pferd ist eine alte Kulturtechnik, die in der Forstwirtschaft immer noch – wenn auch in kleinem Umfang – im Karlsruher Wald eingesetzt wird. Besonders auf empfindlichen Böden oder zur Räumung von Flächen können Rückepferde eine Alternative zu Forstmaschinen bieten. Häufig handelt es sich aber um zu schwere Lasten, daher sind Pferde zum Beispiel bei starken Holzstämmen nicht einsetzbar. Mit modernen Maschinen wird sogar ein geringerer Druck pro cm² Boden ausgeübt als durch einen Pferdehuf. Weil schmälere 2-achsige Fahrzeuge oft zur „Gleisbildung“ auf Wegen führen, werden in Karlsruhe nur noch 3- oder 4-achsige Maschinen verwendet, die die Last besser verteilen. Die städtischen Ausschreibungen enthalten diese Anforderung, 2-achsige Fahrzeuge sind nur noch bei Einhaltung bestimmter maximaler Bodendruckwerte zulässig. Abbildung 36: Rückepferde im Einsatz im Karlsruher Wald. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt (Fröhlich/Bauer). Fakten zur Maßnahme Federführung Forstamt An Umsetzung beteiligt Forstunternehmen Zeitbedarf für die Umsetzung kein wesentlich erhöhter Zeitbedarf Kosten laufende Kosten: Kostensteigerung etwa 20% durch erhöhte Maschinenkosten. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Bodenschutzkonzept wurde bereits 2013/2014 nach einem landesweiten Modell erarbeitet. Hindernisse Bodenschonendes Arbeiten wird erschwert durch fehlende Frostperioden im Winter, durch ein stark eingeengtes Zeitfenster für die Holzernte und durch Engpässe bei der Verfügbarkeit von Forstunternehmen. 62 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Erfolg/Bewertung deutliche Reduzierung der Fahrspuren auf den Rückegassen weniger Beschwerden Empfehlungen für die Nachahmung Mehr Information vor Ort über die Bodenschutzmaßnahmen und die laufenden Forstarbeiten Webseite presse.karlsruhe.de/db/meldungen/umwelt/pferde_helfen_im_stadtwald_mit.html Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Technische Weiterentwicklungen mit dem Ziel der Bodenschonung werden geprüft und nach Möglichkeit eingesetzt. Ein Beispiel sind sogenannte Forstraupen, die klein, wendig und vor allem leicht sind. Die Beschaffung einer solchen Forstraupe ist geplant, wegen der aktuellen Mittelsituation aber erst später umsetzbar. Weiter werden immer wieder Pferde in geeigneten Maßnahmen eingesetzt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen Bestehendes Fachpersonal und leistungsfähige Forstunternehmen mit modernen Forstmaschinen Abbildung 37: Typische Aufarbeitungslinie im Wald bei Grötzingen: Hier wurde mit dem Vollernter Fichten-Käferholz aufgearbeitet. Gut zu sehen ist, wie die Gasse mit einer „Reisig-Matratze“ ausgelegt ist. Abweichungen von der „Gasse“ sind nicht zu erkennen. Foto: Stadt Karlsruhe, Forstamt. Umwelt- und Arbeitsschutz | 63 5.6 Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau Städte heizen sich im Sommer infolge der beobachteten Klimaänderungen länger und stärker auf als in der Vergangenheit. Sie speichern die Hitze auch stärker als dies im weniger dicht bebauten Umland geschieht. Schon heute lässt sich an heißen Tagen als Folge daraus verzeichnen, dass der öffentliche Raum weniger frequentiert wird, was wiederum eine Vielzahl von gesellschaftlichen und sozialen bis hin zu ökonomischen Auswirkungen nach sich zieht. Die Hitzebelastung im öffentlichen Raum bewirkt zudem eine Aufheizung der einzelnen Gebäude. Wohnungen und Arbeitsstätten können durch reines Lüften nur noch schlecht abgekühlt werden. Auf Wohnquartiere wirkt es sich zudem besonders gravierend aus, wenn die Städte auch nachts nicht mehr abkühlen. An gesunden Schlaf ist dann ohne technische Hilfsmittel zur Kühlung der Innenräume kaum mehr zu denken. Hitzebelastete Stadtquartiere wirken sich somit auch nachweisbar negativ auf die Gesundheit der Bevölkerung aus. Die Innenentwicklungsstrategie des Bundes mit den baulichen Nachverdichtungen verstärkt diese Tendenz vor allem in Großstädten. Die Strategie „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ schont auf der einen Seite zwar die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich, konzentriert aber die Belastung im Innenbereich. Die Konflikte zwischen Nachverdichtungsvorhaben zur Deckung des akuten Wohnraumbedarfs und dem Wunsch nach gesunden Wohnverhältnissen mit Aufenthaltsqualität verschärfen sich insbesondere in einer wachsenden Stadt wie Karlsruhe. Um diesem Konflikt entgegenzuwirken werden Maßnahmen zur Klimaanpassung somit immer wichtiger. Abbildung 38: Blockrandbebauung in der Karlsruher Innenstadt. Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt (Fränkle). Die Konflikte sind nur mit intelligenten und innovativen Konzepten für die Flächennutzung aufzulösen. Im Sinne der Maxime des schonenden Umgangs mit Grund und Bodens hat sich die Stadt Karlsruhe politisch dem räumlichen Leitbild der „doppelten Innenentwicklung“ verpflichtet. Der Erhalt oder auch die Schaffung öffentlicher, kühlender Flächen und Systeme bei gleichzeitigen Bestrebungen, durch Nachverdichtung mehr Wohnraum und Arbeitsstätten zu schaffen, ist ein übergeordnetes Ziel des modernen, klimaangepassten Städtebaus. Es ist ein Hauptanliegen des Handlungsfelds „Stadtplanung und Städtebau“ die städtebaulichen Strukturen in ihrer Gesamtheit und ihrem Wirkungsgefüge der Einzelmaßnahmen untereinander zu betrachten, zu sichern, klimaoptimiert auszugestalten und weiterzuentwickeln. Das Handlungsfeld „Stadtplanung und Städtebau“ ist dabei eng verzahnt mit dem Handlungsfeld „Stadtgrün“ (Kapitel 5.8) und dem Handlungsfeld „Stadtentwässerung“ (Kapitel 5.12) zu sehen. 64 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet ist es wichtig, dass das Thema bei allen Planungen frühzeitig mitgedacht wird und auf allen Ebenen einfließt. Zu den gesamtstädtischen Konzepten, in die klimatische Aspekte eingeflossen sind, zählen unter anderem das Räumliche Leitbild 1 und das Höhenentwicklungskonzept 2 . Weitere Ebenen sind die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, städtebauliche Rahmenpläne, städtebauliche Wettbewerbe und Bebauungspläne (siehe Maßnahmen SP-1, SP-2, SP-3, SP-6). Bei allen städtebaulichen Planungen ist der „Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung“ (Maßnahme SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung) die zentrale Grundlage im Bereich der Klimaanpassung. In ihm sind verschiedene Maßnahmen für eine klimaangepasste Gestaltung von Planvorhaben aufgeführt, unter anderem: Entsiegelung von Flächen, Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen, grüne Parkierung und grüne Gleistrassen, Einrichtung von Pocket-Parks, Wahl von hellen, die Sonnenstrahlung reflektierenden Oberflächen (Albedo Effekt), Neueinrichtung von erlebbarem Wasser (Wasserspielplätze), Verschattung von Straßen, Plätzen und Gebäuden durch z. B. Baumpflanzungen, Fassaden- und Dachbegrünung, Innen- und Hinterhofbegrünung, das Verwenden von sogenannten Zukunftsbäumen, die den klimatischen Anforderungen gewachsen sind. Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung findet Weiterführung beispielsweise durch das Monitoring im Rahmen der hier vorliegenden Klimaanpassungsstrategie und den jeweiligen Maßnahmen-Steckbriefen im Handlungsfeld „Stadtplanung und Städtebau“. So finden sich seine Inhalte sowohl im Flächennutzungs- als auch dem Landschaftsplan wieder und er findet Beachtung bei städtebaulichen Wettbewerben, Rahmenplänen und bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Maßnahmen SP-2, SP-3, SP-6). Ebenso werden konkrete Maßnahmen aus ihm entwickelt, wie die Grünsatzung (Maßnahme SG-6: Grünsatzung), die Anlage von Rasengleisen (Maßnahme V-2: Rasengleise) und weitere. In einem sehr frühen Stadium von Planungen muss die Abwägung von Zielkonflikten erfolgen. Nur so kann verhindert werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu Störungen oder Verzögerungen im Verfahrensablauf und bei der Vorhabendurchführung führen. Neben den klassischen Zielkonflikten und Nutzungskonkurrenzen in Bezug auf die Flächennachfrage in einer wachsenden Stadt kann es auch zu Konflikten zwischen einzelnen Maßnahmen zur Klimaanpassung und Maßnahmen des Klimaschutzes kommen. Ein Beispiel hierfür ist der Wunsch nach Photovoltaik in der Fassade gegenüber Forderungen von Fassadenbegrünung. Anforderungen an die Regenwasserversickerung in den Boden stehen dem Bau von Tiefgaragen gegenüber, der gleichzeitig gegenüber überirdischen Stellplätzen mehr Flächen für Begrünung frei lässt. Weitere Konflikte entstehen durch den architektonischen Trend zu großen Glasfassaden, der zusätzlich die Gefahr von Vogelschlag erhöht und die Begrünung von Fassaden erschwert. Ein frühzeitiges Einbringen der Aspekte in die verschiedenen Planungsprozesse ist nicht nur für die Umsetzbarkeit von Maßnahmen zu Klimaanpassung zentral, sondern auch für deren Akzeptanz. So können Vorgaben bereits zu Beginn des Prozesses den Vorhabenträgern benannt werden. Ziel ist es, Klimaanpassungsmaßnahmen in den Einzelschritten mit Bauleitplanung, Baugenehmigungsplanung und den dazugehörigen Verträgen zu synchronisieren und abzubilden. Eine große Hürde stellt jedoch immer wieder der vorhandene Bestand dar: seien es Leitungen unter der Straße, die keine Bäume im Straßenraum ermöglichen, seien es fehlende Stellplätze im privaten Raum, was dort zwar eine Begrünung zulässt, dann aber die Parkierung in den Straßenraum zwingt, oder seien es enge Gebäude- stellungen und Straßenräume. Solche „Grundsatz-Fehler“ in der Bestands-Struktur können nur Stück für Stück und mit viel Geduld angegangen und behoben werden. Auch private Freiflächen können zur Kühlung des Quartiers beitragen. Bisher ungenutzte oder „fehlgenutzte“ Freiflächen in Blockinnenbereichen bieten ein beträchtliches Potenzial für das Gemeinwohl. Diese sind durch die 1 Räumliches Leitbild: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/leitbildhaupt.de 2 Höhenentwicklungskonzept: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/hoehenentwicklungskonzept.de Umwelt- und Arbeitsschutz | 65 öffentliche Hand jedoch nicht einfach zu aktivieren. Sie werden bisher noch nicht ausreichend gegenüber ande- ren Nutzungen gesichert und haben keinen fiskalischen Mehrwert. Das Thema Klimaanpassung wurde zwar ins Baurecht eingearbeitet und muss dort bei der Gesetzesauslegung Berücksichtigung finden (§1 BauGB). Allerdings ist dies nicht für den Bereich der Innenentwicklung (§ 34 BauGB) heruntergebrochen worden. In Deutschland gibt es damit keine Berücksichtigung der Klimaanpassung im Innenbereich. In der derzeitigen städtebaulichen Gesetzgebung fehlen folglich Instrumente zur wirksamen Sicherung von Grünbeständen, welche durch Rechtsansprüche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) bedroht sind. Es gilt daher, alle der Kommune im Rahmen ihrer Planungshoheit zur Verfügung stehenden Mittel auch zu nutzen, um die kühlenden (Freiflächen-) Strukturen zu sichern und auszuweiten. Derzeit größte Hürde ist dabei die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Selbst bei Festsetzungen für mehr Grün über eine Satzung greifen diese Vorgaben erst, wenn man auch baulich am Bestand etwas verändern will. Hier wäre über gezielte Förderprogramme oder andere Formen der Aktivierung nachzudenken, wie sie räumlich begrenzt schon im Rahmen von Sanierungsgebieten (SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete) oder als Förderprogramme zum Stadtgrün (Maßnahme SG-9: Anpassung der Förderprogramme für städtisches Grün unter klimatischen Gesichtspunkten) existieren. Abbildung 39: Ein städtischer Treff- und Aufenthaltsort: Der Lidellplatz in der Innenstadt-Ost. Foto: Stadt Karlsruhe (Müller-Gmelin). 66 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SP-1: Stadtklimatische Aspekte in Flächennutzungs- und Landschaftsplan (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Flächennutzungsplan/Landschaftsplan) Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) wurde 2012 eingeleitet. Ein erklärtes Ziel für das Verfahren war damals schon, den Aspekt der Klimaanpassung in besonderer Weise zu berücksichtigen. Dazu gehören in erster Linie die Sicherung klimawirksamer Freiräume und Kaltluftentstehungsgebiete, die Kennzeichnung klimabedeutsamer Quartiere für weitere Maßnahmen sowie eine gezielte Weiterentwicklung von raumbedeutsamen Kaltluftentstehungsgebieten. Im September 2012 fand als Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung ein erstes Fachforum Klima statt, das zugleich die Abschlussveranstaltung des ExWoSt- Modellvorhabens (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) markierte, das sich mit hitzebelasteten Quartieren auseinandersetzt. In der Fortschreibung des FNP 2030 wurde erstmals eine Signatur für „klimatisch belastete Gebiete mit Handlungspriorität“ übernommen. Die Daten stammen aus dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung (2015) (SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung). Auch bei der aktuellen Fortschreibung des Landschaftsplans (LP 2030) bilden die Themenbereiche Klimawandel und (klimawirksamer) Grünflächenverbund Schwerpunkte. Im „Handlungsprogramm Freiraumstruktur und Landschaftserleben“ des Landschaftsplans wurde eine „Verbesserung der klimatischen Bedingungen“ als eine der Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds genannt, entsprechende Siedlungsbereiche in der Karte gekennzeichnet und im Textteil erläutert. Klimatische Aspekte werden darüber hinaus in der Analyse „Schutzgut Gesundheit und Wohlbefinden der Menschen“ sowie „Schutzgut Klima/Luft“ beschrieben und verortet. Die Fortschreibung des Landschaftsplanes 2030 ist nach Beschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) im März 2020 abgeschlossen und der Plan auf der Webseite des NVK veröffentlicht. Der LP ist als eigenständiger Fachplan zwar nicht rechtsverbindlich, seine Inhalte sind aber in Planungsverfahren zu berücksichtigen. Die Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen soll durch die genannten Akteure, insbesondere die Kommunen (hier Stadt Karlsruhe), Landnutzer und Planungsträger angegangen werden. Zu gegebener Zeit soll ein Monitoring zum Zustand der Landschaft und der Umsetzung des LP erfolgen. Auf dieser Basis kann der NVK inhaltliche oder teilräumliche Vertiefungen bzw. Fortschreibungen angehen. Der Beschluss des FNP 2030 durch die Verbandsversammlung des NVK wird bis Ende 2020 erwartet. Hier ist ebenfalls eine Bereitstellung im Internet mit interaktiver Nutzungsmöglichkeit vorgesehen. Die Planwerke sind bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne heranzuziehen, die Planungen müssen aus FNP und LP entwickelt sein, das Thema Klimaanpassung ist somit zwingend im Rahmen der Abwägung zu beachten. Die Berücksichtigung der Aspekte zur Klimaanpassung bei Planungen, die aus FNP oder LP entwickelt werden, ist daher eine Daueraufgabe. Abbildung 40: Signatur „Klimatisch belastete Quartiere mit Handlungspriorität“ im Flächennutzungsplan. Quelle: FNP 2030. Umwelt- und Arbeitsschutz | 67 Abbildung 41: Signatur „Verbesserung der klimatischen Bedingungen“ im Landschaftsplan. Quelle: LP 2030. Fakten zur Maßnahme Federführung Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Planungsstelle Nachbarschaftsverband Karlsruhe (Stadtplanungs- und Gartenbauamt Karlsruhe) An Umsetzung beteiligt HHP HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER Bau- und Planungsämter der Mitgliedsgemeinden, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Wirtschaftsförderung der Stadt Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung Die Umsetzung erfolgte im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans und der zeitgleichen Fortschreibung des Landschaftsplans. Es kann daher kein präziser zeitlicher Aufwand alleine für den Aspekt „Klima“ genannt werden. Für die Darstellung und Beschreibung im FNP kann der Aufwand als gering eingestuft werden, da auf die Erkenntnisse des Städtebaulichen Klimaanpassungsplanes der Stadt Karlsruhe zurückgegriffen werden konnte. Für die Recherche, Analyse, Kartendarstellungen und textlichen Beschreibungen zum Thema Klimaanpassung im Landschaftsplan betrug der Aufwand viele Arbeitswochen. Kosten Siehe Zeitbedarf Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Das Thema wurde im Rahmen der Beteiligung sowohl der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit mitbehandelt. Gemeinderatsbeschluss, abschließender Beschluss der Verbandsversammlung zum FNP 2030 und LP 2030 Hindernisse Verzögerungen entstanden durch das deutlich länger als ursprünglich geplante Verfahren zur Fortschreibung. Diese standen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Thema Klima. Erfolg/Bewertung Erste Erfolge: Bebauungspläne Oberer Säuterich, Durlach, Zukunft Nord, Nordstadt und Zentrum III in Neureut; siehe auch SP-2, SP3, SP-6. Ebenso siehe SP-5. Empfehlungen für die Nachahmung Da der Flächennutzungsplan noch nicht genehmigt ist, ist es noch etwas früh für eine Bewertung, aber insgesamt erscheint das Vorgehen mit den gewählten Darstellungen richtig und zielführend. Der Landschaftsplan ist inzwischen mit seinen Darstellungen zur Klimaanpassung gültig, das Thema ist somit für weitere Planungen gesetzt. Webseite www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b3/fnp_2030.de Umsetzungsstand nahezu abgeschlossen Der Landschaftsplan wurde im März 2020, der Flächennutzungsplan im Dezember 2020 beschlossen. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wird voraussichtlich im Jahr 2021 erfolgen. Der Vorsatz, die Ziele zur Klimaanpassung einzuarbeiten, konnte in beiden Planwerken umgesetzt werden. 68 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Bebauungspläne) Über Bebauungspläne können Klimaanpassungsmaßnahmen bei neuer Bebauung verpflichtend vorgeschrieben werden. Bei Neuplanungen können so auf Grundlage des Baugesetzbuches Vorschriften gemacht werden, um die Auswirkungen einer neuen Bebauung auf das Lokalklima möglichst gering zu halten und so der Klimaanpassung gerecht zu werden. Die Klimaanpassung wird in Karlsruhe systematisch in Bebauungsplanverfahren berücksichtigt, in den Stellungnahmen zu Umweltbelangen gesondert betrachtet und ist Teil der Abwägung. Für detaillierte Analysen der Auswirkungen einer Planung werden gesonderte Klimagutachten und mikroskalige Modellierungen durchgeführt. Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung sind: Freihalten von „Durchlüftungsschneisen“ Bei der Planung wird soweit wie möglich bei der Anordnung der Baubereiche darauf geachtet, dass eine gute Durchlüftung des Baugebiets gewährleistet ist. Dieser Belang wird schon seit Jahrzehnten als klassische Fragestellung zum Stadtklima berücksichtigt, gewinnt allerdings durch die bereits beobachteten und die erwarteten Klimaänderungen zusätzliche Bedeutung. Pflanzgebote und Grünerhalt Der vorhandene Baum- und Gehölzbestand wird soweit wie möglich erhalten. Wo immer dies fachlich möglich ist und Flächen zur Verfügung stehen, werden an Straßen, öffentlichen und privaten Parkplätzen sowie auf privat und öffentlich genutzten Freiflächen Pflanzgebote für Bäume erlassen. Besonderer Wert wird auf ausreichend große Baumgruben und gegebenenfalls eine automatische Bewässerung gelegt. Nur so können sich die Gehölze optimal entwickeln und die an sie gestellten Anforderungen erbringen. Anlage von Grünflächen und Verbot von Schottergärten Für Flächen ohne Bebauung beziehungsweise notwendige befestigte Nutzflächen und Einbauten wird gemäß §9 Landesbauordnung Baden-Württemberg eine Begrünungspflicht gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus schränkt die Stadt Karlsruhe die zulässigen Verwendungszwecke der Freiflächen ein, sodass mehr Fläche zu begrünen ist. Zum Beispiel können in Verbindung mit einem Mobilitätskonzept geringere Stellplatzschlüssel festgeschrieben werden als von der Landesbauordnung vorgesehen, was zur Verringerung von Versiegelung beiträgt. Diese Maßnahme ist im Klimaschutzkonzept 2030 verankert, wirkt sich aber auch positiv auf die Klimaanpassung aus (siehe auch Maßnahme V-4: Reduzierung von Stellplätzen zugunsten von Frei- und Grünräumen). Durch die Novelle des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg vom Juli 2020 ist die Anlage von Schottergärten explizit unzulässig („Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Gartenflächen sollen ferner wasseraufnahmefähig belassen oder hergestellt werden.“ – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes § 21a). In den städtischen Bebauungsplänen wird in den örtlichen Bauvorschriften die Anlage von Schottergärten untersagt, was durch die Novelle des Naturschutzgesetzes noch einmal rechtlich abgesichert wurde: „Vorgärten und Mietergärten sind mit Ausnahme erforderlicher Zufahrten und Hauszugängen sowie möglicher Nebenanlagen vollflächig als Vegetationsflächen anzulegen, das heißt zu bepflanzen oder einzusäen. Die Benutzung als Arbeits-, Abstell- oder Lagerflächen ist nicht zulässig. Das Anlegen von Schotter-, Kies-, Splitt- und vergleichbaren Flächen ist unzulässig.“ Dachbegrünung und „Karlsruher Mischung“ Dachbegrünungen tragen auf mehrfache Weise zur Verbesserung des Kleinklimas bei. Gründächer erwärmen sich bei Sonneneinstrahlung nicht so stark wie künstliche Oberflächen und kühlen abends schneller ab. Durch ihre Fähigkeit, Niederschlagswasser zu speichern, steht dieses Wasser der Verdunstung zur Verfügung. So puffern Gründächer außerdem Abflussspitzen ab, verhindern, dass das Wasser direkt in die Kanalisation abfließt und Abwassersystem und Kläranlagen belastet. Die extensive Begrünung von Flachdächern (und schwach geneigten Dächern bis 15° Neigung) ist seit etwa dreißig Jahren Inhalt der Festsetzungen in Bebauungsplänen im ganzen Stadtgebiet. Dort, wo die Festsetzung in älteren Bebauungsplänen fehlt, soll sie durch ergänzende Grünsatzungen (Maßnahme SG-6: Grünsatzung) nachgeführt werden. Dabei hat die Dicke des Dachbegrünungssubstrats 12 cm im gesetzten Zustand zu betragen. In der Regel wird zudem eine Mischung aus Kräutern festgesetzt, die ökologische und naturschutzfachliche Belange berücksichtigt. Diese „Karlsruher Mischung“ ist eine Saatgutmischung mit heimischen Arten, die folgende Anforderungen erfüllt, um die besondere Eigenart der Karlsruher Flora zu erhalten und zu stärken: Umwelt- und Arbeitsschutz | 69 Es werden nur Arten verwendet, die im Stadtgebiet von Karlsruhe natürlicherweise vorkommen. Es werden nur Arten verwendet, die ohne tiefergehende Kenntnisse leicht zu bestimmen sind und nicht mit einer ähnlichen Art verwechselt werden können. Arten, die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders bedeutsame Standorte bzw. besonders wertvolle Biotope anzeigen, werden nicht verwendet. Abbildung 42: Extensive Dachbegrünung, eine Gebäudestellung, die die Durchlüftung erlaubt, begrünte Hinterhöfe und im Vordergrund die Parkfläche des Cityparks in Karlsruhe-Südost. Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt (Fränkle). Des Weiteren wird die Begrünung der Dächer von Tiefgaragen und unterbauten Flächen über Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschrieben: Die Dicke des Begrünungsaufbaus (durchwurzelbares Substrat) beträgt bei Tiefgaragendächern in der Regel 60 cm und muss sich im Bereich von Baumpflanzungen auf 100 cm erhöhen. Für Baumstandorte werden auch Aussparungen in den Tiefgaragen festgesetzt, damit die Bäume Anschluss an den gewachsenen Boden erhalten. Beispiele für begrünte Flachdächer aufgrund von Festsetzungen finden sich in der südwestlichen Untermühlsiedlung auf dem dm-Unternehmensgebäude und auf den Dächern der Wohngebäude im Stadtquartier Karlsruhe-Südost. Daneben sind insgesamt rund 60.000 m² Fläche auf Flachdächern von städtischen und öffentlichen Gebäuden begrünt. Fassadenbegrünung Fassadenbegrünung ist ein geeignetes Mittel, um in beengten Innenstadtbereichen auf wenig Fläche viel Grünmasse unterzubringen. Begrünte Fassaden haben eine ähnliche Wirkung wie die Gründächer. Sie wirken sich positiv auf die Energiebilanz des Gebäudes aus. In ihrer Umgebung verbessern Kletterpflanzen die klimatischen Bedingungen und wirken positiv auf die Luftqualität (insbesondere Feinstaub). Kletterpflanzen sind darüber hinaus ein leistungsfähiges Gestaltungsmittel und bieten Rückzugsraum für Tiere, insbesondere Vögel. Für ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche wird bisher in Einzelfällen Fassadenbegrünung im Bebauungsplan festgesetzt (siehe Maßnahme SG-2: Beispielhafte Anwendung neuer Wege der Gebäudebegrünung („Vertical Gardens“)). 70 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Versickerung Wo es die Versickerungsfähigkeit der Böden zulässt, wird die vollständige Versickerung bzw. Verwendung von Niederschlagswasser auf den jeweiligen Baugrundstücken über die Festsetzung im Bebauungsplan zwingend vorgeschrieben. Im öffentlichen Raum wird beispielsweise die die Lage von Versickerungsmulden im Rahmen des Freiraumkonzepts abgestimmt und integriert. In den Festsetzungen von Bebauungsplänen wird die Verwendung versickerungsfähiger Materialien dort vorgeschrieben, wo eine Befestigung unbedingt notwendig ist. Ziel ist es, die Versickerung von Wasser in den Boden und folglich die Verdunstung aus dem Boden zu erhöhen. Um die Entscheidung für Retentionsdächer zu erleichtern, sind die Höhen, die hierdurch zusätzlich entstehen, nicht auf die festgesetzten Wandhöhen anzurechnen („Wandhöhenbonus“ für Retentionsdächer). Eine entsprechende Formulierung wird seit mehreren Jahren in die Bebauungspläne aufgenommen: „Zur Erhöhung der Wasserrückhaltefunktion kann die Wandhöhe um das Maß der Drän-/Retentions- und Filterschicht erhöht werden.“ Zum Thema Versickerung und Regenwassermanagement siehe auch Maßnahmen EW-1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren und EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen. Albedo Der Begriff Albedo beschreibt das Verhältnis von reflektierter zu einfallender Strahlung und ist ein Maß für das Rückstrahlvermögen einer Fläche. Helle Flächen haben ein hohes Rückstrahlvermögen, dunkle Flächen ein niedriges, da letztere mehr Strahlung absorbieren. Im städtebaulichen Bereich bedeutet dies, dass helle Fassadenfarben die übermäßige Aufheizung von Gebäuden verhindern. Einerseits soll die Aufnahme und verzögerte Abgabe von Wärme von Gebäuden in den Straßenraum möglichst gering sein, andererseits soll nicht zu viel kurzwellige Strahlung im Straßenraum abgegeben werden. Entsprechende Vorgaben, beispielsweise zum Hellbezugswert der Fassadenfarben, vereinbart die Stadt über städtebauliche Verträge mit den Vorhabenträgern. Beispielhafter Bebauungsplan Ein gelungenes Beispiel für umfangreiche Klimaanpassungsmaßnahmen ist der Bebauungsplan für die Gewerbefläche Technologiepark. Dort wurde unter anderem eine umfangreiche Durchgrünung und eine enge Verzahnung von Bebauung und Grünraum vorgesehen und es wurden zahlreiche grünordnerische Festsetzungen für die Baugrundstücke (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Pflanzgebote, grüne Blockinnenräume, Vorgärten, Pflanzlisten, Ausschluss invasiver Arten) getroffen. Auch eine Fassadengestaltung mit hellen Farben wird vorgeschrieben. Es ist angedacht, den westlichen Teil des Grünzugs in der Emmy-Noether-Straße mit standortgerechten Bäumen in einer über das übliche Maß hinausgehenden Größe zu bepflanzen und gärtnerisch hochwertig anzulegen. Nach den Vorgaben der Stadt – vertraglich abgesichert – ist eine private Herstellung, Unterhaltung und Finanzierung dieser öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Die an Binnenparks angrenzenden Grundstücke entwässern in die multifunktional gestalteten Binnenparks (Versickerungsmulden, CEF-Flächen für Eidechsen, Erholungs- und Bewegungsflächen für die Nutzer des Technologieparks). Die schadfreie Versickerung von unbelastetem Regenwasser im Gebiet wird geleistet. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt Gartenbauamt, Umwelt- und Arbeitsschutz Zeitbedarf für die Umsetzung projektabhängig Kosten projektabhängig Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Das Thema Klimaanpassung ist seit der Novelle des Baugesetzbuches 2011 in die Abwägung mit aufzunehmen und wird seitdem in jedem Bebauungsplan-Verfahren mitbehandelt. Ein Kapitel zu Klimaschutz und Klimaanpassung wird in jeden Bebauungsplan aufgenommen. Hindernisse Zielkonflikte zwischen konkurrierenden Nutzungsansprüchen Vorbehalte technischer und gestalterischer Art bei der Umsetzung (zum Beispiel Fassadenbegrünung wird im Gegensatz zur Dachbegrünung selten umgesetzt) Vorbehalte der Vorhabenträger gegenüber Maßnahmen zur Klimaanpassung in Bezug auf Mehrkosten und gestalterische Aspekte (unter anderen bei Fassadenbegrünung und Fassadenfarben) Schwierigkeiten bei der Pflege von Gründächern, insbesondere bei Kombinationen von Dachbegrünung mit Photovoltaikanlagen Erfolg/Bewertung zahlreiche umgesetzte Beispiele im Stadtgebiet Umwelt- und Arbeitsschutz | 71 Empfehlungen für die Nachahmung Ämterübergreifend abgestimmte und in der Umsetzung erprobte Textbausteine als Standard-Formulierung in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen verwenden. Webseite Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Maßnahme wird mit dem Ziel weitergeführt, die Klimaanpassung in den Bebauungsplänen zu stärken und die Maßnahmen, die der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung vorsieht, umzusetzen. Es wird eine ständige Überprüfung der laufenden Vorgehensweisen auf Wirkung und Eignung erfolgen. Zu bestimmten Aspekten ist eine Vertiefung geplant: Die Stadt Karlsruhe muss ein einheitliches Vorgehen zu Prioritäten und Forderungen mit Blick auf potentielle Konfliktfelder bei der Kombination von Maßnahmen zur Klimaanpassung, zum Teil auch zum Klimaschutz, entwickeln. Das gilt beispielsweise hinsichtlich Photovoltaik in Fassaden und Fassadenbegrünung. Grundsätzlich kann auch die Möglichkeit genutzt werden, unterschiedliche Vorgaben je nach Ausrichtung der Fassade zu treffen. Eine Optimierung der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung ist in Hinblick auf Substratstärke, Substratart und Artenzusammensetzung geplant, um die bestmögliche Kombination in Hinblick auf Mikroklima, Biodiversität und Pflege zu identifizieren. Es sollen Experimente mit verschiedenen Kombinationen durchgeführt werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Zukünftig soll die Ermöglichung von Dächern mit zusätzlichen Retentionsfeldern Standard werden (siehe auch Maßnahme EW- 1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren). Auch die Fassadenbegrünung soll Standard werden. In Bebauungsplänen wird daher vermehrt festgesetzt. Eine weitere Konkretisierung der Vorgaben ist geplant, damit geeignete Fassaden, Mauern, Pergolen und dergleichen flächig mit ausdauernden Kletterpflanzen begrünt werden müssen. Helle Fassaden- und Oberflächenfarben beziehungsweise die Verwendung so genannter „cool colors“, die trotz dunkler Farbe eine hohe Albedo aufweisen, soll als Standard in städtebauliche Verträge aufgenommen werden. Bei Baumpflanzungen soll angesichts der lang andauernden Trockenheit der vergangenen Jahre vermehrt eine automatische Bewässerung vorgesehen werden. Außerdem ist ein großzügig bemessener Wurzelraum an den Baumstandorten notwendig, damit die Bäume Hitze und Trockenheit besser überstehen. Ein übergeordnetes Ziel für Karlsruhe ist es, Grünbereiche vom Einzelbaum bis zum Stadtwald zu vernetzen und grüne Korridore von den dicht bebauten Wohngebieten über Alleen, Parks bis in den Wald zu schaffen. Beispiele, wo dies bereits geschehen ist, sind vorhanden. Eine Optimierung und Erweiterung der Grünvernetzung ist wichtig. Dies ermöglicht der Bevölkerung, gerade bei Hitzeperioden Grünstrukturen aufzusuchen. Die Frage „Wie greift der neue Bebauungsplan über auf benachbarte Gebiete?“ soll zukünftig Abprüfungspunkt bei der frühen Abstimmung mit den technischen Ämtern werden (Vorverfahren nach dem Planungsauftrag durch den Planungsausschuss oder öffentlichem Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat). Der Aspekt der Grünvernetzung soll so noch stärker im zeichnerischen Teil von Bebauungsplänen beziehungsweise beigefügten Fachplänen wie dem Grünordnungsplan und auch in städtebaulichen Wettbewerben Berücksichtigung finden. Zur Sicherung und zum Erhalt von „Grüninseln“ im Stadtgebiet wie z. B. den Pocket-Parks, die in dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung angedacht sind, müssen zahlreiche Bebauungspläne im Innenstadtbereich ergänzt oder neu aufgestellt werden. Hierzu siehe auch Maßnahme SG-6: Grünsatzung. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen Bestehendes Fachpersonal im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Für spezielle Fragestellungen sind die erforderlichen Ressourcen noch nicht absehbar. 72 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Städtebauliche Wettbewerbe) Städtebauliche Wettbewerbe sind Wettbewerbe von konkurrierenden Stadtplanungsbüros, oftmals in Kooperation mit Verkehrs- und Landschaftsplanern, um für eine anstehende städtebauliche Planung den bestmöglichen Entwurf zu finden. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn das Planungsgebiet besonders groß oder besonders bedeutend für ein Stadtquartier ist. In die Auslobungen beziehungsweise Ausschreibungen von städtebaulichen Wettbewerbsverfahren werden die Ziele der Stadt zur Klimaanpassung aufgenommen sowie auf die übergeordneten Planwerke – Flächennutzungsplan, Räumliches Leitbild und Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung – explizit hingewiesen. Die Berücksichtigung des Themas Klimaanpassung wird bei der Erarbeitung des Wettbewerbsentwurfs – in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung – gefordert und ist Bestandteil der Auslobung/Ausschreibung. Der planerische Umgang mit den in der Aufgabenstellung formulierten klimatischen Anforderungen gehört zu den Bewertungskriterien des Wettbewerbs und wird im Rahmen der Wettbewerbsvorprüfung überprüft. Das Preisgericht beziehungsweise die Jury des Wettbewerbs erhält den Vorprüfbericht für die spätere Beurteilung. Die Gewichtung und gegebenenfalls auch Präzisierung des Kriteriums zur Klimaanpassung ist stark abhängig von der jeweiligen Aufgabenstellung und erfolgt durch das Preisgericht beziehungsweise die Jury des Wettbewerbs. Als jüngste Beispiele für städtebauliche Wettbewerbe mit klimatischen Anforderungen sind zu nennen: Städtebauliches Entwicklungskonzept Ettlinger Tor Wohnquartier Esslinger und Heidenheimer Straße in Grünwettersbach Rahmenplan Neureut Zentrum III Rahmenplan Oberer Säuterich in Durlach Aue Rahmenplan Zukunft Nord in der Nordstadt Beispiel Wohnquartier in Durlach-Aue (Oberer Säuterich) Das Verfahren zum städtebaulichen Entwurf Oberer Säuterich kann exemplarisch für den Umgang mit Anforderungen an die Klimaanpassung bei städtebaulichen Wettbewerben für neue Wohnquartiere aufgeführt werden. In der Ausschreibung wurde explizit auf die klimatischen und energetischen Zielsetzungen entsprechend des Klimaanpassungsplans hingewiesen, der die zukünftige Siedlungsfläche „Oberer Säuterich“ als Potenzialfläche für eine klimaoptimierte Bebauung ausweist. Als klimatisch wirksame gestalterische Maßnahmen wurden z. B. Grün- und Wasserflächen, Baumanpflanzungen, grüne Parkierung, Verschattung von Parkplatzflächen, Straßen, Plätzen und Gebäuden, sommerlicher Wärmeschutz, Dachbegrünung oder die Erhöhung der Oberflächen-Albedo (Reflexion) genannt, und es wurde auf die notwendige Kaltluftzufuhr aus den das Gebiet umgebenden Freiräumen in das neue und das vorhandene Wohngebiet hingewiesen. Außerdem wurde als weiteres wesentliches Ziel wassersensitiver Stadtplanung eine Bewirtschaftung der Niederschlagsabflüsse genannt, die dem Wasserhaushalt des unbebauten Gebietes entspricht, den üblichen Entwässerungskomfort bietet und verlässliche Überflutungsvorsorge bei Starkniederschlägen leistet sowie Folgen aus Klimaveränderungen insbesondere im Hinblick auf Hitze- und Trockenperioden minimiert. Umwelt- und Arbeitsschutz | 73 Abbildung 43: Rahmenplan Oberer Säuterich, Stand Mai 2019; Abbildung: K9 Architekten, faktorgruen, ModusConsult für Stadt Karlsruhe. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt Die Formulierung der Aufgabenstellung bei Wettbewerben des Stadtplanungsamtes erfolgt unter Beteiligung der involvierten Ämter abhängig von der jeweiligen Aufgabe. Bei der Formulierung von klimatischen Anforderungen wird der Umwelt- und Arbeitsschutz einbezogen, gleiches gilt für die Vorprüfung. Ein Preisgericht bzw. eine Jury übernimmt die Wettbewerbsentscheidung. Darunter sind Fachleute, die die gleiche Profession wie die Wettbewerbsteilnehmenden aufweisen müssen, Vertreter aus Gemeinde- oder Ortschaftsrat und Berater (zum Beispiel der Bürgerverein). Zeitbedarf für die Umsetzung abhängig von der Größe des Verfahrens Kosten Kosten für die Wettbewerbsdurchführung sind abhängig von der Größe des Wettbewerbsgebiets, den Anforderungen und der Größe des Verfahrens (Anzahl der Teilnehmer, Größe des Preisgerichts/der Jury, Erfordernis einer EU-weiten Ausschreibung etc.). Das eigentliche Thema Klimaanpassung erzeugt dabei nur ganz geringfügig zusätzliche Kosten, auch dies ist abhängig von der konkreten Gebietsspezifik. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Abstimmung der Aufgabe mit den jeweils involvierten Ämtern und dem beteiligten Dezernat, im Weiteren dann mit dem Preisgericht bzw. der Jury Abstimmung zum Verfahren und zur späteren Planung im Planungsausschuss Hindernisse Beteiligungsprozesse erfordern mehr Zeit und verursachen höhere Kosten. Erfolg/Bewertung Im Wettbewerbsprozess selbst ist der Erfolg nicht bewertbar, erst wenn eine entsprechende Umsetzung erfolgt ist. 74 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Empfehlungen für die Nachahmung Insgesamt wird es als hilfreich angesehen, das Thema Klimaanpassung bereits beim Wettbewerbsverfahren (als Vorbereitung für alle weiteren Planungsschritte und -verfahren) von Anfang an mitzudenken. Webseite www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/wettbewerbe.de Umsetzungsstand in Umsetzung (projektabhängig) Ausblick Eine Optimierung des Verfahrensablaufs ist vorgesehen. Klimaanpassungsbelange sollen als wichtiges Kriterium bereits in die Ausschreibung von Wettbewerben einfließen. Das Gleiche gilt für Aspekte des Starkregenschutzes und Regenwasserkonzepte (siehe Maßnahme EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen) sowie die Grünvernetzung (siehe SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Bebauungspläne). Bisher spielt Klimaanpassung gegenüber gestalterischen Aspekten bei Juryentscheidungen zu Wettbewerben häufig eine untergeordnete Rolle. Gebäudestellung, Grünanteil, Aufenthaltsqualität und weitere klimarelevante Parameter sollen bei Juryentscheidungen zukünftig ein größeres Gewicht erhalten. Dies intendiert auch die Maßnahme SP-8: Beratung von Vorhabenträgern und Bauherren. Zielgröße und Zeithorizont alle zukünftigen städtebaulichen Wettbewerbe, Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal In Bezug auf Juryentscheidungen müssen die verantwortlichen Personen sensibilisiert werden. Umwelt- und Arbeitsschutz | 75 SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung aus dem Jahr 2015 weist für die verschiedenen Stadtstrukturtypen im Karlsruher Stadtgebiet jeweils geeignete Maßnahmen zur Klimaanpassung aus. Der Gemeinderat hat am 24. März 2015 den Rahmenplan als „sonstige städtebauliche Planung“ nach § 1 Abs. 6, Nr. 11 BauGB beschlossen. Er ist damit bei der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Er dient zudem als Grundlage bei der Auswahl von Gebieten für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen bzw. für den Stadtumbau und soll auch bei sonstigen planerischen Maßnahmen, wie zum Beispiel städtebaulichen Wettbewerben, berücksichtigt werden. Erstens wurden so genannte klimatische Hot-Spots für zwölf verschiedene Stadtstrukturtypen ermittelt, die aus Stadtquartieren ähnlicher Funktionsweisen bestehen und hinsichtlich ihrer Stabilität und Dynamik typisiert werden können. Hierdurch werden über die klassischen kernstädtischen Blockrandquartiere hinaus auch sämtliche weitere Stadtbausteine Karlsruhes wie Zeilenbebauungen, Gewerbegebiete und Einfamilienhaussiedlungen in die Überlegungen einbezogen. Zweitens erfolgte die Identifizierung der Hot-Spots nicht alleine auf der Basis von Informationen über den Stadtklimawandel, sondern durch deren Kombination mit relevanten nicht-klimatischen Faktoren wie dem demographischen Wandel oder der Erreichbarkeit und bioklimatischen Aufenthaltsqualität von Grünflächen. Der Rahmenplan verfolgt also einen integrativen, multiattributiven Ansatz, der einen Mehrwert gegenüber eindimensionalen, einzig auf klimatischen Informationen beruhenden Vorgehensweise darstellt. Ein Ziel des Rahmenplans ist neben anderen die Neueinrichtung beziehungsweise Sicherung von so genannten Pocket-Parks, also kleinen Grüninseln in der Stadt. Der Plan weist bereits eine Vielzahl von „Pocket-Parks“ aus, diese müssen jedoch nochmals systematisch erhoben, gegebenenfalls geclustert und vermutlich auch noch ergänzt werden. Diesen Aspekt adressiert die in Erarbeitung befindliche Grünsatzung (Maßnahme SG-6: Grünsatzung). Nach baurechtlicher Untersuchung ist dies nur durch eine Vielzahl an Bebauungsplänen umsetzbar. Abbildung 44: Der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung in der Übersicht. Darstellung: berchtoldkrass space&options für Stadt Karlsruhe. 76 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 45: Im Städtebaulichen Rahmenplan vorgeschlagene Maßnahmen für die Stadtstrukturtypen der geschlossenen Blockrandbebauung und der Hochhausgebiete. Visualisierungen: berchtoldkrass space&options für Stadt Karlsruhe. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt Beteiligte städtische Dienststellen: Gartenbauamt, Umwelt- und Arbeitsschutz, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt, Wirtschaftsförderung; externes Büro berchtoldkrass space&options Zeitbedarf für die Umsetzung 2012 – 2014 Kosten Rund 80.000 Euro für die Erarbeitung durch ein externes Büro Die Erarbeitung des Rahmenplans wurde als anwendungsorientiertes Forschungsprojekt vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt und gefördert. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Vorstellung und Diskussion sowohl im Planungsausschuss als auch in zwei Stadtbauforen, Beschluss im Gemeinderat Hindernisse Die Herausforderung liegt in der Umsetzung des Städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung. Einzelne Maßnahmen können sehr planungs- und damit personal- und kostenintensiv sein. Erfolg/Bewertung Beachtung bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung von allen neuen Bebauungsplänen, der Ausweisung von Sanierungsgebieten und der Erarbeitung von Einzelbauvorhaben Vorbild des Rahmenplans für eine Vielzahl an Kommunen über die Bundesgrenzen hinaus Empfehlungen für die Nachahmung Der Prozess lief vorbildlich. Webseite www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/klimaanpassung.de Umsetzungsstand abgeschlossen Der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ist die Grundlage für Planwerke und konkrete Maßnahmen. Die lokale Umsetzung findet in konkreten Verfahren und Maßnahmen statt (siehe hierzu die weiteren Steckbriefe im Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau). Umwelt- und Arbeitsschutz | 77 SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete Ausgehend von den Ergebnissen und Empfehlungen des „Städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung“ (siehe SP-4: Städtebaulicher Rahmenplan Klimaanpassung) sollen gezielte Verbesserungen im Bestand, in erster Linie in den identifizierten, so genannten „Hot-Spot“-Quartieren erreicht werden. Ebenfalls stehen bereits belastete Quartiere mit Handlungspriorität auf der Innenstadt und teilweise auch Gewerbegebietsflächen im Fokus. Welche Instrumente hierzu genutzt werden können, wird sowohl in der Maßnahme SP-6: Stadtklimatische Aspekte bei Rahmenplänen als auch in den folgenden Beispielen aufgezeigt. Für die konkrete Umsetzung müssen Mittel und Wege gefunden werden, die Gebäudebesitzer und -besitzerinnen einzubinden beziehungsweise zu unterstützen, um einen breiten Effekt zu erzielen. Als ideal haben sich hier Fördermittel erwiesen. In Frage kommen zum Beispiel die Ausweisung von Sanierungsgebieten – gegebenenfalls auch die Ausweisung klimaökologischer Sanierungsgebiete nach § 136 BauGB – oder eine Ergänzung des Maßnahmenkatalogs in bestehenden Sanierungsgebieten. Auf diese Weise können Städtebaufördermittel von Bund und Land auch dazu genutzt werden, Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Abbildung 46: Blick auf das Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost (links) und Lageplan des Sanierungsgebiets Gewerbegebiet Grünwinkel (rechts). Foto: Stadt Karlsruhe, Abbildung: Berchtoldkrass space&options für Stadt Karlsruhe. Innenstadt Die Innenstadt Karlsruhes stellt ein „Hitze-Hot-Spot“-Quartier dar. Maßnahmen zur klimatischen Entlastung sind unerlässlich. „Teilprojekte“ stellen dabei zwei Sanierungsgebiete dar, wovon das Gebiet „Kaiserstraße-West“ sich derzeit erst in der Vorbereitung befindet. Im Sanierungsgebiet „Innenstadt-Ost“ wurden ökologische Erneuerungsmaßnahmen im Sinne von Klimaanpassungsmaßnahmen – abgeleitet aus dem „Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung“ – definiert, wie zum Beispiel: Entsiegelung und Begrünung von stark versiegelten, dichten Blockinnenbereichen Integration des Elements Wasser im öffentlichen Raum. Auf dem neu gestalteten Marktplatz nördlich der Pyramide wurde ein Wasserspiel mit 31 Düsen integriert. Neupflanzungen von Bäumen, zum Beispiel gemäß Rahmenplan in der Kriegs- und Adlerstraße Erhöhung der Oberflächenalbedo (helle Fassadenfarben und Beläge) Energetische Gebäudesanierung Dach- und Fassadenbegrünung Sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden Gewerbegebiet Grünwinkel Das Gewerbegebiet Grünwinkel zählt zu den am stärksten belasteten Hitzeinseln. Es ist unter allen Karlsruher Gewebegebieten das am stärksten überwärmte Gebiet. Maßnahmen zur Entsiegelung und Erhöhung des Grünanteils sind unerlässlich. Für das Gewerbegebiet Grünwinkel wurde auf Basis eines städtebaulichen Rahmenplans (aus dem REGEKO-Prozess (Ressourcenoptimiertes Gewerbeflächenmanagement durch Kooperation)) für das Programmjahr 2020 ein Antrag auf Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm und damit verbundener Finanzhilfe gestellt und inzwischen auch bewilligt. Neben den Zielsetzungen der Innenentwicklung und der wirtschaftlichen Reaktivierung des Gewebegebiets stehen insbesondere auch klimarelevante Maßnahmen im Fokus, wie zum Beispiel: die Flächenoptimierung/Minimierung der Flächenversiegelung durch eine höhere Dichte, 78 | Klimaanpassungsstrategie 2021 kompakte Baustrukturen, Bündelung ebenerdiger Stellplätze künftig in Parkierungsanlagen, bei gleichzeitiger Erhöhung des Grünflächenanteils durch Grünvernetzungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung von Dächern und Fassaden. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt Liegenschaftsamt, Zentraler Juristischer Dienst, Amt für Stadtentwicklung, Kulturamt, Sozial- und Jugendbehörde, Stadtjugendausschuss e.V., Stadtkämmerei, Marktamt, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Arbeitsschutz, Gartenbauamt, Amt für Abfallwirtschaft, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Bauordnungsamt, Tiefbauamt, Karlsruher Fächer GmbH, Karlsruher Marketing- und Event GmbH, Verkehrsbetriebe Karlsruhe, ... Zeitbedarf für die Umsetzung Für die Vorbereitung von Sanierungsgebieten sind sogenannte Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB erforderlich. Hierfür werden ein bis zwei Jahre angesetzt. Der Bewilligungszeitraum für Städtebaufördermittel beträgt in der Regel neun Jahre, jedoch sind Verlängerungen um zwei bis vier Jahre, gegebenenfalls in Verbindung mit Mittelaufstockungen möglich. Die Sanierungslaufzeit soll 15 Jahre nicht überschreiten (§ 142 Abs. 3 BauGB). Kosten Kosten für Vorbereitende Untersuchungen/Beauftragung Dritter Kosten für die Koordinierung und Moderation des Bürgerdialogs zur Konkretisierung der Sanierungsmaßnahmen Kosten für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen (Kosten- und Finanzierungsübersicht) Einsatz von Städtebaufördermitteln für förderfähige Kosten bzw. Maßnahmen. Dabei werden 60% vom Land/Bund finanziert; 40% muss die Stadt Karlsruhe kofinanzieren zuzüglich der nicht förderfähigen Kosten. Private Gebäudeerneuerungsmaßnahmen können mit maximal 35% der förderfähigen Kosten gefördert werden. Jedoch ist der Zuschussbetrag je nach Anzahl der Wohneinheiten bzw. Größe der Gewerbeeinheiten gedeckelt. Weiterhin wird auch der Abbruch von Nebengebäuden zur Entsiegelung mit max. 15.000 € gefördert. Folgende öffentlichen Maßnahmen können gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien gefördert werden: Vorbereitung der Erneuerungsmaßnahme bis zu 100% der förderfähigen Kosten Grunderwerb, Bodenordnungen, Freilegung von Grundstücken bis zu 100% der förderfähigen Kosten Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen (Gestaltung von Straßen und Plätzen, Begrünungsmaßnahmen) mit max. 250 €/m² Erneuerung kommunaler Gebäude sowie von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen bis zu 60% der förderfähigen Kosten Für die Erneuerung denkmalgeschützter Gebäude oder besonders stadtbildprägender Gebäude sind zusätzlich 25% der berücksichtigungsfähigen Kosten förderfähig Neubau von kommunalen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die nicht nur dem Sanierungsgebiet dienen bis zu 30% der förderfähigen Kosten Vergütungen von Beauftragten, von Gutachten oder Ähnliches bis zu 100% der förderfähigen Kosten Notwendige Schritte/ Abstimmungen/Beschlüsse Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung für den Zeitraum der vorbereitenden Untersuchungen empfiehlt es sich, einen Satzungsbeschluss über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu fassen. Beschluss über die Antragstellung zur Aufnahme in ein städtebauliches Erneuerungsprogramm Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet/ ggf. Aufhebung der Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht Umwelt- und Arbeitsschutz | 79 Ausblick Die städtebaulichen Förderprogramme beinhalten die ökologische Erneuerung und Anpassung an den Klimawandel als einen wesentlichen Förderschwerpunkt. In der Antragstellung besteht seitens der Fördermittelgeber der Anspruch, dass entsprechende Maßnahmen in den Sanierungszielsetzungen berücksichtigt und in der Sanierungslaufzeit umgesetzt werden. Maßnahmen zur Klimaanpassung bzw. zur klimatischen Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere müssen in den laufenden und künftigen Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Die Aktivierung der privaten Eigentümer zur Aufwertung der Blockinnenbereiche bzw. Hofräume zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zugleich zur Verbesserung der klimatischen Situation ist aufwendig. Es sind mehrere Hofevents beziehungsweise Infostände zur Aktivierung im Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost geplant. Als erste Maßnahme im Sanierungsgebiet Grünwinkel soll zur Umsetzung der Flächenoptimierung und Durchgrünung für einen Teilbereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet Kaiserstraße-West sollen im Sommer 2021 abgeschlossen und ein Antrag zur Aufnahme in ein städtebauliches Förderprogramm für das Programmjahr 2022 gestellt werden. Zielgröße und Zeithorizont Sanierungsgebiet Innenstadt Ost: Sanierungslaufzeit: 01.01.2018 – 31.12.2030 Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel: Sanierungslaufzeit 01.01.2020 – 31.12.2033 Kaiserstraße-West: Beginn der Sanierungslaufzeit nach 2022 Erforderliche Ressourcen Hoher finanzieller und personeller Aufwand bei den beteiligten Fachämtern in der Begleitung und Abwicklung der Sanierungsverfahren. Teilleistungen wie beispielsweise die Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen, die Moderation des Bürgerdialogs, ggf. notwendige Gutachten (Kaufpreisprüfungen, Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen) können an Dritte vergeben werden. Hindernisse Die Konkretisierung der öffentlichen Sanierungsmaßnahmen bedarf zumeist einer umfassenden Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Gremien und der Öffentlichkeit, so dass die Vorbereitung der konkreten Einzelmaßnahmen 3-5 Jahre dauert. Private Gebäudemodernisierungen bedürfen gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien einer umfassenden Gebäudesanierung: Alle Missstände sind innerhalb eines begrenzten Zeitraums von circa zwei Jahren zu beseitigen. In vielen Fällen können die Eigentümer die geforderten Maßnahmen im Gesamtpaket trotz Förderung nicht umsetzen bzw. sind nicht bereit, in die Immobilien zu investieren, sofern sich daraus nicht unmittelbar eine wirtschaftliche Rendite ableiten lässt. Private Entsiegelungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Abbruch von Nebengebäuden bzw. der Rückbau versiegelter Fläche ist förderfähig. Private Begrünungsmaßnahmen hingegen nicht. Hier müssen ggf. andere Förderprogramme etabliert werden oder die Städtebauförderungsrichtlinien angepasst werden. Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.karlsruhe.de/b3/bauen/sanierung.de Detaillierte Informationen zu den Fördermöglichkeiten privater Modernisierungen sind unter folgendem Link zu finden: www.karlsruhe.de/b3/bauen/sanierung/HF_sections/content/ZZmxoEPr9dcDYk/ZZoZI4qwXwAtE V/F%C3%B6rderrichtlinien.pdf Umsetzungsstand in Umsetzung (projektabhängig): Das Sanierungsgebiet Innenstadt Ost wurde am 20.03.2018 förmlich festgelegt. Die Umgestaltung des Marktplatzes mit Wasserspiel wurde 2020 abgeschlossen. Das Gewerbegebiet Grünwinkel wurde im Frühjahr 2020 in das Bund- Länderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)“ aufgenommen. Das Sanierungsgebiet Gewerbegebiet Grünwinkel wurde am 21.07.2020 förmlich festgelegt. Der Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet Kaiserstraße-West wurde am 26.05.2020 gefasst. 80 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SP-6: Stadtklimatische Aspekte bei Rahmenplänen Städtebauliche Rahmenpläne lenken und koordinieren die räumliche Entwicklung für die Gesamtstadt oder auch in bestimmten Bereichen oder Quartieren. Sie setzen Schwerpunkte und Prioritäten, ordnen Einzelprojekte im Gesamtzusammenhang ein und geben den Rahmen für Vorhaben und konkrete Projekte vor. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen und sichern in diesem Zusammenhang die Qualität der baulichen Entwicklung. In der Regel werden sie im Rahmen intensiver dialogischer Verfahren erarbeitet. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, auf dieser Maßstabsebene die Klimaanpassung zu thematisieren und bei der Planung zu berücksichtigen. Neben dem Gewinn für den städtebaulichen Entwurf selbst ist dadurch auch die Sensibilisierung aller mit dem Thema Befassten inklusive der Öffentlichkeit gewährleistet. Die städtebaulichen Rahmenpläne Oberer Säuterich, Neureut Zentrum III und Zukunft Nord wurden auf Basis der Ergebnisse konkurrierender Wettbewerbsverfahren entwickelt. Die den Rahmenplänen zugrundeliegenden städtebaulichen Entwürfe zeichnen sich durch ein ausgewogenes Verhältnis von baulicher Dichte und großzügigen Freiräumen aus. Städtebauliche Flächeneffizienz der Quartiersentwicklung erhält Freiräume für zentrale klimaausgleichende Funktionen wie Frischluftzufuhr und Durchlüftung. Alle drei Rahmenplanungen weisen eine differenzierte Freiraumstruktur mit unterschiedlichen klimaausgleichenden Qualitäten auf. Quartiersplätze, Grüne Fugen, Wohnhöfe und Gärten bieten mit Wiesenflächen, Bäumen, Pflanzen und Wasserflächen quartiersspezifische Aufenthaltsqualitäten in der direkten Nachbarschaft – auch in sommerlichen Hitzeperioden. Gleichzeitig wirken diese öffentlichen Räume im Sinne einer wassersensiblen Stadtentwicklung. Allen Rahmenplanungen liegen Entwässerungskonzepte zugrunde, die in das Netz der öffentlichen Grünräume auch Retentionsflächen integrieren und bei Starkregenereignissen Regenwasser zurückhalten und verzögert versickern lassen. Die offene Bauweise der Gebäudeensembles ermöglicht eine gute Belüftung der Gebäude sowie eine räumliche und visuelle Verbindung der grünen privaten und öffentlichen Freiräume zu einer Art „Grünem Netzwerk“ im Quartier. Zur Sicherung eines nachhaltigen Städtebaus wird zum Teil bereits auf dieser Planungsebene, begleitend zu den Rahmenplänen im Hinblick auf die spätere Umsetzung ein Handbuch für Qualitätsstandards erarbeitet. Darin werden ergänzend zu den gestalterischen Aspekten Empfehlungen für nachhaltiges Bauen anschaulich erläutert, womit die Themen energieeffizienter Gebäude, suffiziente Architekturen, energetische Pufferräume, erneuerbare Energien, rezyklierbare Konstruktionen und ökologische Baustoffe usw. beschrieben sind. Somit ist das Gestaltungshandbuch von gestern zum Handbuch zur nachhaltigen Quartiersentwicklung von morgen gereift. Beispiel Städtebaulicher Rahmenplan: Neues Wohnquartier in Durlach-Aue, Oberer Säuterich Im „Oberen Säuterich“ in Durlach-Aue wird auf einer Fläche von circa 12,6 ha ein neues Wohnquartier mit circa 385 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte, einem Pflegeheim mit 75 Pflegeplätzen und attraktiven Grün- und Gartenräumen entstehen. Die Stadt hatte dazu 2016/2017 ein konkurrierendes Entwurfsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt, aus dem als Sieger die Planungsbüros „K9“, „faktorgruen“ und „modusconsult“ hervor gegangen sind (siehe auch: SP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Städtebauliche Wettbewerbe)). Auf dieser Basis hat die Stadt die städtebauliche Rahmenplanung entwickelt und mit einem Bürgerbeteiligungsprozess in den Jahren 2018/2019 begleitet. Klimaanpassung im Quartier: In die Planung werden wesentliche Elemente aus dem Rahmenplan Klimaanpassung übernommen: Die das Quartier gliedernden Grünen Fugen dienen nicht nur als Aufenthalts- und Spielflächen, sondern knüpfen an vorhandene Wege und Grünstrukturen an und vernetzen das neue Quartier mit Durlach-Aue und dem südlich angrenzenden naturnahen Park. Eingebundene Retentionsräume halten das anfallende Regenwasser möglichst lange zurück bzw. ermöglichen dessen Versickerung. Die offene Bauweise in hellen Farben ermöglicht eine gute Durchlüftung des Gebiets und verhindert eine starke Aufheizung der Gebäude. Beispiel Städtebaulicher Rahmenplan: Neues Wohnquartier Zentrum III in Karlsruhe-Neureut Das circa 24 ha große Areal „Zentrum III“ in Neureut soll zu einem neuen Wohngebiet entwickelt werden. Grundlage ist der aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf des Büros pesch partner architekten und stadtplaner GmbH (Stuttgart) in Arbeitsgemeinschaft mit Büro Helleckes Landschaftsarchitektur (Karlsruhe). Begleitet wurde der Planungsprozess durch einen Bürgerbeteiligungsprozess. Klimaanpassung im Quartier: Ein besonderer Fokus liegt auf den Freiflächen des Plangebiets. Die einzelnen Siedlungskörper werden direkt an Grün- und Freiflächen angebunden. Die Neureuter Feldflur wird als offene Landschaft zwischen Tiefgestade und Hardtwald sowie als Teil der großen Nord-Süd-Achse in Verlängerung des Umwelt- und Arbeitsschutz | 81 alten Flugplatzes zu einer hochwertigen inneren Landschaft weiter qualifiziert. Das innere Grünsystem nimmt bestehende Grünzüge auf, verbindet sie miteinander und sichert damit auch vorhandene Kaltluftbahnen. Um die Verdunstung zu fördern und die Aufheizung innerhalb des Quartiers zu mindern, sind die Wohngebäude um große, begrünte Innenhöfe gruppiert. Ebenso wie die (im gesamten Quartier) begrünten Flachdächer dienen diese außerdem der Regenwasserrückhaltung und der Versickerung. Zusätzlich übernehmen Pocket-Parks eine Doppelfunktion als Aufenthalts-/Spielorte und als Wasser-Rückhalteflächen. Energetisch und wasserwirtschaftlich zukunftsweisende Konzepte, die an den Klimawandel angepasst sind und den Zielen des Klimaschutzes entsprechen, sind in ihren Grundzügen im Rahmenplan aufgenommen und sollen in der weiteren Planung konkretisiert werden. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt Externe Stadtplanungs-, Verkehrsplanungs- und Landschaftsarchitekturbüros, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Gartenbauamt, Tiefbauamt, Liegenschaftsamt (ggf. weitere) Zeitbedarf für die Umsetzung Im Rahmen der Baumaßnahme: mehrere Jahre (nach Erschließung des Quartiers (Infrastruktur) und Errichtung der Gebäude folgt die Herstellung der Grünanlagen) Kosten Zum Zeitpunkt der Rahmenplanung noch nicht zu beziffern Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Ortschaftsrat, Planungsausschuss: Zustimmung zur Rahmenplanung und zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Bürgerbeteiligung während der Rahmenplanung Hindernisse Erfolg/Bewertung Empfehlungen für die Nachahmung Städtische Ziele für Klimaanpassung und Klimaschutz bereits in der Ausschreibung der städtebaulichen Wettbewerbe formulieren Webseite www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/rahmenplan Umsetzungsstand in Umsetzung (projektabhängig) Ausblick Obwohl Rahmenpläne gelegentlich aufgrund zusätzlichen Zeitbedarfs und zusätzlicher Kosten in der Kritik stehen, sind sie ein etabliertes Mittel, um Festsetzungen der auf sie folgenden Bebauungspläne auszuloten. Daher werden Rahmenpläne auch in Zukunft zum Einsatz kommen. Zielgröße und Zeithorizont projektbezogen Erforderliche Ressourcen projektbezogen Abbildung 47: Städtebaulicher Rahmenplan Neureut-Zentrum III, pesch partner architekten stadtplaner, Helleckes Landschaftsarchitektur für Stadt Karlsruhe. 82 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SP-7: Stadtklimatische Aspekte bei der Gestaltung des öffentlichen Raums Eine wesentliche Aufgabe des öffentlichen Raums ist es, einen dem Ort und dem Nutzungsanspruch angemessenen und attraktiven Aufenthalt zu ermöglichen. Bei der Entwicklung von neuen Quartieren und deren öffentlicher Räume sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie sie der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung ausweist, leichter umsetzbar, als in bereits gewachsenen Strukturen. Doch gerade im Bestand, wie z. B. dem Innenstadtbereich, der in den Sommermonaten zu einem Hitze-Hot-Spot wird, gibt es häufiger Belastungen und daher Handlungsbedarf. Der Spielraum ist hier aber begrenzter. An den öffentlichen Raum werden unterschiedlichste Nutzungsansprüche gestellt, die teilweise schwer miteinander vereinbar sind. Es gilt unter anderem klimatische, verkehrliche, wasserwirtschaftliche, technische und gestalterische Anforderungen zu berücksichtigen. So sind zum Beispiel bei dem Wunsch nach vermehrten Baumpflanzungen die unterirdische Infrastruktur oder Unterbauungen zu beachten oder die Bespielung von Flächen mit Events, wiederkehrenden Veranstaltungen, oder Märkten einzuplanen. Daher muss stets abgewogen und ausgelotet werden, was sinnvoll und möglich für den jeweiligen Ort ist, um die bestmögliche Lösung auch unter klimatischen Aspekten zu erhalten. Als Beispiele für klimaangepasste Maßnahmen im öffentlichen Raum sind als jüngste Beispiele zu nennen: Neugestaltung Kaiserstraße und Marktplatz mit vermehrten Baumneupflanzungen (Zukunftsbäume) in der Kaiserstraße, Wasserspiel auf dem Marktplatz, hellem Oberflächenbelag Kriegsstraßenboulevard mit Baumalleen, Rasengleis, wasserdurchlässiger Parkierung (Rasenfugensteine) Bernhardusplatz am Durlacher Tor mit vermehrten Baumneupflanzungen, Wasserspiel und Grünflächen Abbildung 48: Wasser im Quartier am Kronenplatz und in Karlsruhe-Südost. Fotos: Stadt Karlsruhe (links: Presse- und Informationsamt, Fränkle; rechts: Müller-Gmelin). Beispiel Wasserspiele Marktplatz Der Marktplatz ist Bestandteil des Wettbewerbs zur Neugestaltung der Kaiserstraße von 2010. Seinerzeit waren in der Wettbewerbsaufgabe noch keine Anforderungen an die Klimaanpassung formuliert. Erst im städtebaulichen Rahmenplan zur Klimaanpassung von 2015 wurde der Marktplatz zur Potenzialfläche für eine klimaoptimierte Freiflächenplanung. Die in den vergangenen Jahren beobachtete Zunahme von Hitzetagen in Karlsruhe hat das Thema Klima stärker in das Bewusstsein gerückt und dazu geführt, dass auch die Planung des Marktplatzes nochmals unter diesem Aspekt betrachtet wurde. Von den ersten Planungsüberlegungen bis zur Umsetzung war der Zeitbedarf fünf Jahre. Die Möglichkeit, Wasserspiele auf dem Marktplatz zu integrieren, wurde auf Wunsch des Gemeinderats hin untersucht und schließlich auf einer Gesamtfläche von circa 180 m² im Jahr 2020 umgesetzt. Baumpflanzungen sind aufgrund von unterschiedlichen, oberirdischen wie unterirdischen Nutzungsansprüchen und der unterirdischen Bauwerke auf dem überwiegenden Teil der Fläche nicht möglich. Umwelt- und Arbeitsschutz | 83 Beispiel Bernhardusplatz am Durlacher Tor Der Bernhardusplatz wird im Städtebaulichen Rahmenplan zur Klimaanpassung von 2014 als Potenzialfläche für eine klimaoptimierte Gestaltung von Freiflächen ausgewiesen. Der ursprünglich aus einem im Jahr 2010 durchgeführten Wettbewerbsverfahren hervorgegangene Entwurf wurde daher auf eine klimaangepasste Planung hin überarbeitet. Die Oberfläche, die ursprünglich als wassergebundene Fläche geplant war, wurde durch Grüninseln ersetzt, die eine bessere Regenwasserversickerung gewährleisten. Darüber hinaus zeichnet sich der Entwurf durch einen Baumhain und durch Wasserspiele aus, die zur Verschattung und Kühlung in den Sommermonaten beitragen werden. Abbildung 49: Planung des Bernhardusplatzes am Durlacher Tor (links) und Wasserspiele am Marktplatz (rechts). Abbildung: Mettler Landschaftsarchitektur. Foto: Stadt Karlsruhe (Müller-Gmelin). Fakten zur Maßnahme Federführung abhängig von der der Aufgabenstellung und der Leistungsphase (Bearbeitungsstand), in der sich das Projekt befindet (Stadtplanungsamt/Tiefbauamt/Gartenbauamt) An Umsetzung beteiligt abhängig vom Projekt, unter anderem externe Landschaftsarchitekturbüros, Tiefbauamt, KASIG, Verkehrsbetriebe, Stadtwerke, Denkmalschutz usw. Zeitbedarf für die Umsetzung abhängig vom Projekt Kosten abhängig vom Projekt Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse anhängig vom Projekt gegebenenfalls erforderlich: Abstimmungen im Planungsausschuss, Haupausschuss, Gemeinderat Bürgerinformation/-beteiligung (Bürgerverein) Abstimmungen mit den an der Umsetzung Beteiligten Hindernisse vermehrter Zeitbedarf durch Beteiligungsprozesse Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung Aspekt Klimaanpassung mitdenken und Maßnahmen frühzeitig einbringen. Webseite Beispiel Marktplatz: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/kaiserstr_neu/planung_akt/marktpl Beispiel Bernhardusplatz am Durlacher Tor: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/kaiserstr_neu/planung_akt/durl_tor Umsetzungsstand in Umsetzung (projektabhängig): Marktplatz abgeschlossen, Bernhardusplatz in Planung 84 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Ausblick Bei der Gestaltung von städtischen Flächen soll noch stärker auf eine sowohl klimawirksame als auch klimaangepasste Gestaltung geachtet werden. Das gilt für Grünflächen und sonstige öffentliche Plätze. Sie sollen sowohl eine positive Wirkung auf das Lokalklima als auch eine angenehme Aufenthaltsqualität bieten, gerade während Hitzeperioden. Schattige und witterungsunabhängige Aufenthaltsbereiche sind dabei ein zentrales Element. Damit sie ihre Wohlfahrtswirkung auch bei einem geänderten Klima entfalten können, müssen die Pflanzen in Artenwahl und Pflege angepasst werden. Hierzu sollen Leitlinien für die Gestaltung des öffentlichen Raums, beispielsweise für die Platzgestaltung, erarbeitet werden. Diese könnten beispielsweise Empfehlungen zu ausreichend Schattenplätzen oder zu einem für die nächtliche Abkühlung günstigen Verhältnis von Rasen und Baumbestand enthalten. Ein weiterer Aspekt ist der Starkregenschutz. Wo es die Rahmenbedingungen erlauben, sollen multifunktionale Flächen und Regenwasserversickerung noch stärker platziert werden (siehe auch Maßnahme EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen). Der pilothafte Einbau von Baumrigolen wäre ein neuer Ansatz. Bei sommerlichen Hitzeperioden ist es wichtig, beschattete Aufenthaltsbereiche zur Verfügung zu haben und schattige Wege nutzen zu können, um besonders als Fußgänger vor Sonneneinstrahlung und Wärmebelastung geschützt zu sein. Daher sollen Wege, Plätze, Grünanlagen, Bänke, Spielplätze und Schwimmbäder (Baby-Kleinkind-Becken) im Stadtgebiet dahingehend überprüft werden, wo zusätzliche Beschattung nötig und möglich ist. Ebenfalls soll überprüft werden, wo bereits schattige Aufenthaltsbereiche existieren, aber die Möblierung mit Bänken ergänzt werden kann. Es sollen dabei keine Metallbänke verwendet werden, weil sich diese bei Hitze zu stark erwärmen und nicht mehr nutzbar sein können. Zur Beschattung sind Bäume und Pergolen ideal. Es ist angedacht, pilothaft auch mehrstämmige Solitäre zu verwenden. Im öffentlichen Raum existieren allerdings oft Nutzungskonflikte bei der Suche nach Baumstandorten. Auf Spielplätzen muss ausgeschlossen werden, dass Gefahr für Kinder entsteht, weil Bäume beklettert werden. Sonnensegel als temporärer Sonnenschutz sind eine Option an Standorten, an denen keine Baumpflanzungen möglich sind. Sie sind allerdings für Vandalismus anfällig. Wichtig für diese Maßnahme ist es, das Thema Beschattung frühzeitig in Planvorhaben einzubringen. Das gilt sowohl für städtische Vorhaben ohne formale Planung als für städtebauliche Wettbewerbe und Bebauungspläne. Hier ist eine Optimierung des Verfahrensablauf vorgesehen (siehe auch SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Bebauungspläne) und SP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Städtebauliche Wettbewerbe)). Verwandte Zielsetzungen verfolgen auch die Maßnahmen W-3: Optimierung des Waldes und der Erholungseinrichtungen im Hinblick auf Hitzeperioden, SG-10: Abstände von Leitungstrassen und Baumstandorte, V-5 Klimaangepasste Straßenraumgestaltung und Verschattung von Verkehrswegen, V-6: Besserer Sonnenschutz an Haltestellenwartehäuschen. Beispielhaft können Klimamodellsimulationen zur Abschätzung von Wirkungen einer Umgestaltung/Planung genutzt werden und Hinweise auf die am besten geeigneten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen geben. Die Stadt Zürich hat für einzelne Maßnahmen ihres Städtebaulichen Rahmenplans die eine kleinräumige Wirkungsmodellierung für die meteorologischen Parameter berechnet. Gegebenenfalls ist hier eine Kooperation mit der Stadt Zürich möglich. Des Weiteren ist der Umwelt- und Arbeitsschutz derzeit in einem Forschungsprojekt beteiligt, in dem ein Klimamodell für Städte als Anwender entwickelt wird (siehe Maßnahme Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen), das möglicherweise dafür genutzt werden kann. Ebenfalls können Bachelor- und Masterarbeiten vergeben werden. Neben der Modellierung sind auch repräsentative Messungen vor Ort, beispielsweise zu Kaltluftbewegungen, wünschenswert. Hier sind auch Kooperationen mit der Wissenschaft im Rahmen von Projekten denkbar. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal gegebenenfalls Finanzmittel für Vergaben oder Projektbeteiligungen Die Umsetzung wird durch Stadtplanungsamt, Gartenbauamt und Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 85 SP-8: Beratung von Vorhabenträgern und Bauherren Das Stadtplanungsamt berät Bauherren und Investoren in Bezug auf Bauvorhaben. Dabei wird auch die Optimierung in Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel thematisiert. Für Einzelbausteine ist auch die Beratung der Investoren und Bauherren durch den Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe vorgesehen. Mit diesem Gremium stellt die Stadt Karlsruhe eine intensive Begleitung der Planung durch externe Fachexperten, unter anderem auch im nachhaltigen Bauen, zur Verfügung. Ein Beispiel für eine gelungene Beratung und Kooperation mit den Eigentümern der zu bebauenden Flächen ist das Sophien-Carrée. „Sophien-Carrée“ in der Weststadt Unabhängig voneinander sind ab Anfang 2016 drei Bauherrschaften im Bereich des Baublocks Sophien-, Schiller-, Weinbrenner- und Körnerstraße mit Neubauwünschen an das Stadtplanungsamt herangetreten. Durch den geplanten Umzug eines Autohauses wird das Gelände eines Familienunternehmens frei. Hier sollen Wohngebäude entstehen, ergänzt durch eine Gewerbeeinheit an der Sophienstraße. Die daran angrenzende katholische Kirchengemeinde St. Bonifatius will mit Neubaumaßnahmen ihre Nutzungen neu ordnen. Neben einem Gemeindezentrum soll auch wieder eine Kita errichtet werden, ergänzt durch Wohnbebauung. Der dritte Vorhabenträger, der in der Weinbrennerstraße ein Wohngebäude besitzt, plant im Rückbereich ebenfalls Wohnbebauung. Die drei Vorhabenträger haben sich zusammengetan und ein gemeinsames Bebauungskonzept entwickelt. Die Kubaturen und die Grüngestaltung wurden in intensiven Abstimmungsgesprächen mit den städtischen Ämtern festgelegt. Die Gebäude sollen Holzfassaden erhalten. Trotz Nachverdichtung wird durch Entsiegelung und Begrünung von Dachflächen und Tiefgaragen mehr Grünfläche im Plangebiet geschaffen als vorher vorhanden war. Es ist beabsichtigt, mehr Bäume neu zu pflanzen als entfallen, neben mittelkronigen auch großkronige Bäume. Ein Landschaftsplanungsbüro soll für das Freiraumkonzept beauftragt werden. Abbildung 50: Lageplan Sophien-Carrée, Stand August 2018 (Bauvoranfrage). Abbildung: Hoepfner BauInvest Plus GmbH & Co. KG. 86 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt An Umsetzung beteiligt Gartenbauamt, Umwelt- und Arbeitsschutz Zeitbedarf für die Umsetzung Unterschiedlich je nach Projekt und Träger bzw. Bauherr Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Vorstellung im Planungsausschuss (Kenntnisnahme) Bürgerinformationsveranstaltungen Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Beratung von Vorhabenträgern soll erweitert werden. Dies geschieht auf zwei Ebenen: 1) Für Bauvorhaben in Gebieten mit Bebauungsplan sollen die Bauherren über die Vorgaben, die der Klimaanpassung dienen, informiert werden. Ziel ist es, die Festsetzungen transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Dazu soll eine „Fibel“ erstellt werden, die bei Bauanfragen den Bauherren zur Verfügung gestellt wird. Ihre Inhalte sollen knapp aber anschaulich kommunizieren, welche baurechtlichen Festsetzungen mit welcher Intention getroffen wurden, und die Hintergründe erklären. Die Vorgaben können mit allgemeinen Beispielen („So könnte eine Fassadenbegrünung/Dachbegrünung/etc. aussehen“) illustriert werden. 2) Die zweite Ebene ist die Sensibilisierung von Architekten, Planern und Politikern für Aspekte von Stadtklima und Klimaanpassung zur Gestaltung von Hochbauvorhaben im Vorfeld von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen. Immer wieder tritt der Fall auf, dass im Rahmen der Abwägung auf bereits erfolgte städtebauliche Wettbewerbe oder Beratungen im Gestaltungsbeirat verwiesen wird, wenn im Rahmen der Behördenbeteiligung weitere Vorgaben zur Klimaanpassung in Bebauungsplan gefordert werden. Dadurch ist es sehr schwierig bis unmöglich, nachträgliche Änderungen beispielsweise zu Gebäudestellung, Fassadengrün oder Fassadenfarbe (Albedo) zu erwirken. Eine Information soll beispielsweise im Gestaltungsbeirat angeboten werden, um stärker für die Berücksichtigung von Klimaanpassung bei Hochbauvorhaben zu werben. Zudem sollen Klimaanpassungsaspekte, die bei Vorhaben Berücksichtigung gefunden haben, in Zukunft in Vorlagen für Ausschüsse und Gemeinderat explizit herausgestellt werden. Ziel ist es, dass klimaangepasstes Bauen in den Gremien immer wieder thematisiert und damit präsenter wird. In Bezug auf städtebauliche Wettbewerbe ist eine Optimierung des Verfahrensablaufs geplant sowie die Berücksichtigung der Klimaanpassung als Bewertungskriterium bei Juryentscheidungen gewünscht (sieheSP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Städtebauliche Wettbewerbe)). So können Planungsvorgaben bereits zu Beginn des Planungsprozesses den Vorhabenträgern benannt werden. Die Abwägung von Zielkonflikten kann in einem sehr frühen Stadium erfolgen und es wird verhindert, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt Störungen oder Verzögerungen bei der Vorhabendurchführung verursachen. Zielgröße und Zeithorizont projekt- und anlassbezogen Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal Die Umsetzung wird durch Stadtplanungsamt, Gartenbauamt und Umwelt- und Arbeitsschutz erfolgen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 87 5.7 Handlungsfeld Gebäude In engem Zusammenhang mit den stadtplanerischen und städtebaulichen Aspekten (siehe Kapitel 5.6 Handlungsfeld Stadtplanung und Städtebau) stehen die Auswirkungen des Klimawandels auf Gebäude. Das gilt für den Wohnungsneubau, aber noch vielmehr für den Wohnungsbestand. Die größte Herausforderung stellt hier die zunehmende sommerliche Hitzebelastung in den Stadtquartieren und die damit verbundene Aufheizung von Gebäuden dar. Die Stadt Karlsruhe kann zur Klimaanpassung Maßnahmen an den eigenen städtischen Gebäuden und Liegenschaften durchführen. Das sind vor allem Verwaltungsgebäude und öffentliche Einrichtungen, Schulen und Kitas. Darüber hinaus setzen auch städtische Gesellschaften wie das Städtische Klinikum und die VOLKSWOHNUNG als kommunales Immobilienunternehmen Maßnahmen an ihren Gebäuden um. Für den privaten Gebäudebereich stehen von städtischer Seite als Instrumente Information, Förderung und in gewissem Maße Vorgaben über den Bebauungsplan zur Verfügung. Grundsätzliches Ziel ist es immer, keine Abwägung von Nachhaltigkeitsfeldern vornehmen zu müssen. Hohe Außentemperaturen, die infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden, führen neben einer Erwärmung der Gebäudehülle zu einer Aufheizung im Gebäudeinneren, was sich stark auf den Wohnkomfort und die Wärmebelastung der Bewohnerinnen und Bewohner auswirken kann. Besonders betroffen sind hier Dachgeschosswohnungen und Gebäude mit fehlendem Sonnenschutz oder einer unzureichenden Wärmedämmung, wobei auch das Nutzer- und Lüftungsverhalten sowie diesbezügliche Einschränkungen, beispielsweise durch die Lärmbelastung an vielbefahrenen Straßen, eine wichtige Rolle spielen. Außerdem treten die Effekte in Quartieren mit einer dichten Bebauung und einem hohen Versiegelungsgrad deutlich intensiver in Erscheinung als in durchgrünten Stadtteilen (zu den Auswirkungen auf Gewerbebauten siehe Kapitel 5.15 Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeitsleben). Der Erwärmung mit einem zunehmenden Einsatz von konventionellen Klimaanlagen und Raumklimageräten zu begegnen, birgt ein hohes Konfliktpotenzial mit den Klimaschutzzielen, solange die Energie aus nicht- erneuerbaren Ressourcen stammt, weil damit der Stromverbrauch stark ansteigt. Außerdem entsteht beim Betrieb der Klimaanlagen Abwärme, die an die Außenluft abgeführt werden muss und so zu einer weiteren Aufheizung im unmittelbaren Gebäudeumfeld führt. Klimaanlagen sollten deshalb nach Möglichkeit nur in solchen Fällen eingesetzt werden, in denen dies unvermeidbar oder aus gesundheitlichen bzw. arbeitsschutzrechtlichen Gründen angebracht ist, beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen sowie im gewerblichen Bereich. In den Patientenzimmern des neuen Haus M des Städtischen Klinikums wurde zur Kühlung auf eine „klassische“ Klimaanlage, die gekühlte Luft einbläst, verzichtet und stattdessen eine Betonkernaktivierung angewendet. Im Inneren der massiven Betondecken der Patientenzimmer sind Kühlschlangen eingelassen, durch die nachts kaltes Wasser geleitet wird. Durch dieses kalte Wasser lädt sich die als Speicher fungierende Betondecke auf und gibt dann zeitverzögert tagsüber die „Kälte“ an den Raum ab. Neben dem Gebäude soll auch bei der Grünanlagenplanung die klimaangepasste Gestaltung in den Blick genommen werden. Weitere technische Alternativen zur Klimaanlage mit gezielter Ausnutzung der Nachtabkühlung sind beispielsweise intelligente Lüftungssysteme, die an den Witterungsverlauf angepasst das Öffnen und Schließen der Gebäudeöffnungen steuern. Maßnahmen zur Wärmedämmung hingegen haben gleich einen doppelten Effekt. Sie dienen der Reduzierung der Wärmeverluste im Winter und so der Vermeidung von CO 2 -Ausstoß zur Gebäudebeheizung und damit dem Klimaschutz. Bei den genannten Maßnahmen stehen meist ganz klar die Energieeinsparung und damit der Klimaschutzeffekt im Vordergrund. Gleichzeitig verbessern sie auch den Wärmeschutz im Sommer, schützen die Räume vor Aufheizung bei Hitzeperioden und bringen so Vorteile in Bezug auf die Klimaanpassung. Ziel der Stadt Karlsruhe ist, gute Standards auch in der Fläche zu erreichen, nicht nur exemplarisch an städtischen Gebäuden. Baustandards und Sanierungsmaßnahmen für städtische Gebäude bewirken die Verbesserung von Wärmeschutz, die Reduzierung der transparenten Anteile in Fassaden, die Reduzierung der Wärmelasten, die Nachtauskühlung und die Verschattung. Im Gebäudebestand hilft ein Temperaturmonitoring, Handlungsbedarfe zu identifizieren. Maßnahmen zur Klimaanpassung können dann punktuell in einzelnen Gebäuden oder Räumen getroffen werden. Systematisch werden die entsprechenden Maßnahmen bei Sanierungen durchgeführt. Für Kindergärten und Schulen ebenso wie für Pflegeheime muss bei der Planung zukünftig noch stärker auf die klimatischen Aspekte geachtet werden. Das betrifft die Standortwahl, damit die Einrichtungen nicht in den am 88 | Klimaanpassungsstrategie 2021 stärksten thermisch belasteten Stadtgebieten liegen. Ebenso ist bei der Bauweise auf einen ausreichenden Sonnen- und Wärmeschutz zu achten. Abbildung 51: Verschiedene Systeme zur Verschattung am Gebäude. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Ein sehr gelungenes Beispiel der Vereinbarkeit zweier scheinbar konkurrierender Ziele ist die Ausführung von Flachdächern mit einer Dachbegrünung und gleichzeitig auf dieser Fläche installierten Photovoltaikanlagen. Über einen mehrjährigen Prozess wurden durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft und das städtische Gartenbauamt Ausführungsstandards für beide Systeme weiterentwickelt, die einen reibungslosen Betrieb, eine Dachwartung und jährliche Unterhaltungspflege ermöglichen. In Karlsruhe dienen Flachdachbegrünung und Photovoltaik einander und sind bei allen Neubauten und Dachsanierungen Ausführungspflicht. Das Gründach sorgt im Sommer für eine Kühlung der Module durch die kontinuierliche Verdunstung. Dies erhöht die solaren Stromerträge. Weiterhin dient der Substrataufbau des Daches und die Begrünung als Auflast für die notwendige Sicherung der Photovoltaik-Anlagen gegen den Windsog. Verwandt mit dem klimaangepassten Bauen ist auch das ressourcenschonende, nachhaltige Bauen, das Bezüge zum Klimaschutz hat. Ziel ist es, bei städtischen Gebäuden auch die Grundlagen des ressourcenschonenden, nachhaltigen Bauens zugrunde zu legen. Das geschieht beispielsweise über die Verwendung von Recyclingbeton oder Holz. Ein Beispiel für städtische Gebäude aus Holz ist die Friedhofskapelle Wolfartsweier. Deutlich begrenzter sind die Einflussmöglichkeiten bei privaten Gebäuden. Abgesehen von entsprechenden Festsetzungen und Vorgaben im Bebauungsplan, mit denen im Neubaubereich eine gewisse Steuerung erreicht werden kann (zum Beispiel Stellung der Gebäude, Kubatur, Dachbegrünung etc.), lassen sich hier vor allem Information und Förderung als geeignete Instrumente nennen. Das gilt vor allem im Hinblick auf die energetische Gebäudesanierung, die vor allem im Klimaschutzkonzept 2030 und in städtebaulichen Sanierungsgebieten adressiert wird. Über den Schutz gegen hohe Außentemperaturen hinaus gibt es weitere Klimafolgen wie die mögliche Zunahme von Starkregenereignissen, die Anpassungsmaßnahmen erfordern. Hier steht von Stadtseite die Information von Hausbesitzern für Maßnahmen zum privaten Objektschutz im Vordergrund (siehe Maßnahmen EW 7: Verstärkte Sensibilisierung und Beratung von Eigentümern und Bauherren zum Objektschutz bei Starkregen und BS-2: Verstärkte Information der Bevölkerung über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen). Im Bereich der Bauplanung und -ausführung orientieren sich die übergeordneten Normen und Richtlinien, beispielsweise DIN- Normen und VDI-Richtlinien, an den klimatischen Rahmenbedingungen und beziehen teilweise bereits Klimawandelszenarien bei der Aktualisierung von Vorgaben mit ein. Umwelt- und Arbeitsschutz | 89 GB-1: Bestandsanalyse von städtischen Gebäuden mit Risiko einer hohen und steigenden Wärmebelastung Eine Doktorarbeit in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie untersucht passive Maßnahmen der Gebäudekühlung als Alternative zu Klimaanlagen, um den sommerlichen Wärmekomfort zu erhöhen. Für ausgewählte Schulgebäude in Karlsruhe wurden Modellsimulationen durchgeführt und die Wirkung von Maßnahmen wie Fensteröffnung oder Außenbeschattung berechnet. Außerdem wurde eine Drohnenbefliegung durch das Karlsruher Institut für Technologie durchgeführt, die die Wärmeverluste verschiedener städtischer Gebäude exemplarisch kartiert hat. Fakten zur Maßnahme Federführung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft An Umsetzung beteiligt Karlsruher Institut für Technologie, Fachgebiet Bauphysik & Technischer Ausbaus Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Industrielle Produktion Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung Die Arbeit wurde fertiggestellt. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite Umsetzungsstand abgeschlossen Abbildung 52: Vor allem im Gebäudebestand können Wärmeverluste im Winter und geringer Wärmeschutz im Sommer ein Thema sein. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 90 | Klimaanpassungsstrategie 2021 GB-2: Systematische Ausweitung der Temperaturmonitorings Bei der Inbetriebnahme neuer Gebäude und bei Beschwerden durch Nutzerinnen und Nutzer bestehender Gebäude werden Temperaturmessungen in der Regel über mindestens zwei Wochen hinweg durchgeführt. Dies erlaubt eine Einschätzung des thermischen Komforts und so die Entscheidung über notwendige Maßnahmen sowie statistische Erfolgskontrolle und Erfolg/Bewertung von getroffenen Maßnahmen über den Vergleich des Soll- und Ist-Zustandes. Um die bestmögliche Nutzung bestehender Einrichtung zur Temperaturregulierung zu gewährleisten, werden neue Gebäude mit Nutzerinformationen ausgestattet, was in Sommer, Winter und der Übergangszeit zu tun ist. Fakten zur Maßnahme Federführung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft An Umsetzung beteiligt Zeitbedarf für die Umsetzung Auf- und Abbau einer Messung: 2-3 Stunden Auswertung und Diskussion der Messergebnisse: 1-2 Stunden Kosten Messgeräte und Personalstunden Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Hindernisse Starke Häufung von Beschwerden im Sommer und dadurch bereits zeitweilige Überlastung der Mess- und Auswertungskapazitäten Erfolg/Bewertung Objektivierung der subjektiven Wahrnehmung; Optimierung der organisatorischen und technischen Maßnahmen zum Hitzeschutz Empfehlungen für die Nachahmung Bessere Software zur Messdatenauswertung könnte Zeitaufwand senken und Darstellung der Effekte verbessern. Webseite Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Maßnahme wird als Daueraufgabe wie bisher weitergeführt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Umwelt- und Arbeitsschutz | 91 GB-3: Nachtlüftungskonzept für städtische Gebäude Ein Nachtlüftungskonzept wird Standard bei Neubau und Sanierung städtischer Gebäude. Bei Sanierungen von Schulen, Kindergärten, Sporthallen und Bürogebäuden wurden und werden handbedienbare oder automatische Vorrichtungen zur Nachtlüftung eingebaut. Das Pilotprojekt dazu war das Max-Planck-Gymnasium: Eine motorisch geregelte Fensterlüftung wird auch zur Nachtlüftung genutzt. Hierzu werden in Nachtzeiten bei kühleren Temperaturen die Oberlichter geöffnet, bis die Solltemperatur für den Komfort wieder erreicht wird. In austauscharmen Witterungslagen wird die Nachtlüftung bei Bedarf durch Abluftventilatoren unterstützt (Hybrides Konzept). Gleichzeitig kann die automatische Regelung verhindern, dass in den Schulräumen während des Unterrichts in der Heizperiode hohe CO 2 -Konzentrationen entstehen. Abbildung 53: Verschattung und Festerlüftung am Max-Planck-Gymnasium. Foto: Atelier Dirk Altenkirch. Ein weiteres Beispiel eines umgesetzten Nachtlüftungskonzepts sind Lüftungsklappen hinter der durchlässigen Fassade am Technischen Rathaus. Fakten zum Pilotprojekt Max-Planck-Gymnasium Federführung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft An Umsetzung beteiligt Architekturplanung: Yöndel . Zimmerlin Architekten, Karlsruhe Elektrofachplanung: Bender + Urich GmbH & Co. KG,Karlsruhe Fachplanung Lüftung: IBB Ingenieurbüro Bath, Karlsruhe Elektrofachfirma: PROTECH Elektrotechnik GmbH, Karlsruhe Konzept, Regelungskomponenten und aktive Komponenten Lüftung, Heizung, Sonnenschutz: WindowMaster GmbH, Hamburg Zeitbedarf für die Umsetzung analog zur Planung und baulichen Umsetzung klassischer Lüftungslösungen Kosten Invest und Betriebskosten spürbar unterhalb der Kosten einer dezentralen oder zentralen mechanischen Lüftungsanlage Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Optimierung der Fenstergeometrien zur optimierten Durchströmung und Sicherheit vor Einklemmen notwendig 92 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Hindernisse - Erfolg/Bewertung Durch den permanenten Vergleich der Luftgütewerte in den Innenräumen (CO 2 , Temperatur) und den Außenklimadaten wird durch eine zentrale Regelung auf Basis eines örtlich definierten Stundenplans eine aktive, automatische Fensterlüftung realisiert. Die zentrale Regelung der Lüftung zeichnet Soll- und Istwerte aller Räume kontinuierlich auf. Neben einer stichprobenhaften, wiederkehrenden Durchsicht der Werte fand 2017 in Zusammenarbeit mit dem AK „Energiemanagement“ des Deutschen Städtetages eine zusammenfassende Auswertung der Wirksamkeit des Systems im Vergleich zu anderen Lüftungskonzepten statt. Empfehlungen für die Nachahmung Die zusätzliche mechanische Abluftventilation war im Projekt mangels Bedarf kaum in Betrieb (Hybrides Konzept), weswegen bei zukünftigen Projekten eher die geregelte Fensterlüftung angestrebt wird. Webseite Nachtlüftung am Max-Planck-Gymnasium: www.umweltbundesamt.de/en/themen/klima-energie/klimafolgen- anpassung/werkzeuge-der-anpassung/tatenbank/nachtlueftung-unter-nutzung- geregelter www.youtube.com/watch?v=X4BQK9lvTrU (Minute 1:33 – 2:10) Umsetzungsstand in Umsetzung (projektabhängig): Max-Planck-Gymnasium und Technisches Rathaus abgeschlossen, weitere in Planung Abbildung 54: Lüftungsklappen am Technischen Rathaus Karlsruhe. Foto: Atelier Dirk Altenkirch. Ausblick Die Maßnahme wird bei Neubauten und Sanierungen projektbezogen weitergeführt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe (projektbezogen) Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Umwelt- und Arbeitsschutz | 93 GB-4: Erhöhung der Sanierungsquote im privaten Gebäudebestand durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen Die Maßnahme entspricht dem Ziel aus der Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Karlsruhe 2050“, wonach mittelfristig eine Verdopplung der Sanierungsquote von derzeit etwa 1% auf 2,25% erforderlich wäre, um die selbstgesteckten Klimaschutzziele zu erreichen. Durch eine energetische Optimierung der Gebäudehülle wird zugleich ein besserer sommerlicher Wärmeschutz erreicht. Umsetzungsstand Die Erhöhung der Sanierungsquote im privaten Gebäudebestand durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen wird im Klimaschutzkonzept 2030 im Handlungsfeld „Bauen und Sanieren“ mit mehreren Maßnahmen verfolgt. GB-5: Wettbewerb „Klimawandelangepasstes Planen & Bauen im Bestand“ Umsetzungsstand Ein Wettbewerb „Klimawandelangepasstes Planen & Bauen im Bestand“ wurde bisher nicht durchgeführt. Ausblick Die Maßnahme wird zunächst nicht weiter verfolgt. Zielgröße und Zeithorizont - Erforderliche Ressourcen - 94 | Klimaanpassungsstrategie 2021 GB-6: Leitlinien „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ für städtische Gebäude Der Baustandard für Gebäude der Stadt Karlsruhe wird in den Leitlinien Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen festgelegt. Es gibt Vorgaben, die der Klimaanpassung dienen. Sie beziehen sich auf den thermischen Komfort in Sommer und Winter, Reduzierung der transparenten Anteile in Fassaden, Reduzierung der Wärmelasten, Nachtauskühlung, Sonnenschutz. Entsprechend werden bei Architekturwettbewerben für städtische Gebäude in den Vorprüfberichten der Wettbewerbsbeiträge auch Aspekte der Klimaanpassung bewertet. Neben den genannten Vorgaben wird auch Fassadenbegrünung in die Ausschreibungen aufgenommen (siehe auch Maßnahme SG-2: Beispielhafte Anwendung neuer Wege der Gebäudebegrünung („Vertical Gardens“)). Abbildung 55: Die Leitlinien Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen geben für städtische Gebäude die Standards vor. Abbildung: Stadt Karlsruhe. Fakten zur Maßnahme Federführung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung Vorprüfung: pro Wettbewerb etwa 8 bis 10 Arbeitsstunden Preisgericht: ein Arbeitstag Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung In zahlreichen Verfahren konnten frühzeitig Anpassungsbedarfe im Entwurf auch zur Klimaanpassung festgestellt und umgesetzt werden. Empfehlungen für die Nachahmung erkennbarere Darstellung der typischen Klimaanpassungsmethoden in der Auslobung und deutlichere Herausstellung in der Bewertung des Preisgerichts Webseite www.karlsruhe.de/b3/bauen/hochbau/energie/energieeffizienz.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Maßnahme wird als Daueraufgabe wie bisher weitergeführt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Umwelt- und Arbeitsschutz | 95 GB-7: Berücksichtigung des Klimawandels bei Gebäudesimulationen Für dynamische Simulationen zum sommerlichen Wärmeschutz in Sanierungs- und Neubauprojekten werden die neuen Testreferenzjahre (TRY) des Deutschen Wetterdienstes für 2031 bis 2060 eingesetzt, die auf der Basis von Modellsimulationen des zukünftigen Klimas erstellt wurden. „Testreferenzjahre (TRY) sind speziell zusammengestellte Datensätze, die für jede Stunde eines Jahres verschiedene meteorologische Daten enthalten. Sie sollen einen mittleren, aber für das Jahr typischen Witterungsverlauf repräsentieren“ (Quelle: Deutscher Wetterdienst, Link siehe unten). Als konkrete Einrichtung auf sich verändernde Temperatur in Karlsruhe bedeutet dies, in der Planung neuer Gebäude von einer in Zukunft höheren Zahl von heißen Tagen und tropischen Nächten auszugehen. Fakten zur Maßnahme Federführung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten Kosten für dynamische Simulation der möglichen sommerlichen Überwärmung (Übertemperaturgradstunden) durch externe Partner pro Projekt Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung Signifikante Erhöhung der Übertemperaturgradstunden durch neues TRY und damit rechtzeitige Planungshilfe zur Klimaanpassung (transparente Fassadenanteile, Verschattung, Nachtlüftung, adiabate Temperierung, ...) Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.dwd.de/DE/leistungen/testreferenzjahre/testreferenzjahre.html Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Maßnahme wird als Daueraufgabe wie bisher weitergeführt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft 96 | Klimaanpassungsstrategie 2021 5.8 Stadtgrün Hitzewellen, Trockenheit, Stürme und Starkregen sind die auch in Karlsruhe zunehmend auftretenden negativen Folgen der globalen Klimaveränderung. Das Stadtgrün mit seinen Waldflächen, Parks, Bäumen, Wiesen und Gärten ist diesen in besonderem Maß ausgesetzt und dabei zugleich elementar wichtig, um den für die Bevölkerung belastenden Auswirkungen zu begegnen. Denn jede Grünfläche hat als unversiegelte Fläche eine positive Wirkung auf das Kleinklima. Versiegelte Flächen tragen dagegen zur kleinräumigen Erwärmung bei, weil sie sich am Tag unter Sonneneinstrahlung stärker aufheizen und nachts langsamer abkühlen, während natürliche Böden am Tag die Verdunstung erlauben und so kühlend wirken und nachts eine hohe Kaltluftproduktion aufweisen (siehe Kapitel 5.5 Handlungsfeld Boden). Versiegelte Flächen verschärfen zudem die Auswirkungen von Starkregenereignissen, da das Niederschlagswasser nicht mehr von den Böden aufgenommen und zurückgehalten werden kann. Das Niederschlagswasser wird zum größten Teil dem Abwassersystem zugeführt und steht somit weder für Pflanzen noch zur Auffüllung der Grundwasservorräte zur Verfügung. Daher ist die Minimierung von versiegelten Flächen zugunsten eines Systems aus versickerungsoffenen, begrünten Freiräumen eine der wichtigsten Zielsetzungen der Landschafts- und Freiraumplanung. Landschafts- und Freiraumplanung Auf der konzeptionellen Ebene beschreibt neben dem Landschaftsplan 2030 3 der Freiraumentwicklungsplan Karlsruhe 2017 4 strategische Ziele, die richtungsweisend für die weitere Entwicklung des Karlsruher Stadtgrüns sein sollen. Anhand von mehr als 60 Projekten wird zudem das breite Aufgabenspektrum künftigen freiraumplanerischen Handelns aufgezeigt. Der Plan vertieft und ergänzt die Ergebnisse und Aussagen des Räumlichen Leitbildes Karlsruhe mit dem Fokus auf das Stadtgrün. Auch der Klimawandel wird, aufbauend auf dem städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung, dabei berücksichtigt. Bäume im Stadtgrün Die Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen mit Bäumen ist auch in Karlsruhe ein zentraler Baustein zur Milderung der sommerlichen Hitzeentwicklung. Es gilt, den umfangreichen Baumbestand im Stadtgrün aufgrund seiner vielfältigen positiven Wirkungen zu sichern und in geeigneten Bereichen zu erweitern. Grundsätzlich sind Stadtbäume bereits durch beengte Baumgruben, Bodenverdichtung, Versiegelung, Schadstoffimmissionen, auch Urin- und Salzbelastungen sowie Beschädigungen besonderem Stress ausgesetzt. Im Sommer leiden sie erkennbar unter der Trockenheit und hohen Temperaturen, im Stadtbereich verstärkt durch nächtliche Rückstrahlung von Gebäuden und versiegelten Flächen. Die Folge sind deutliche Wachstumsstörungen und Brüche, verstärkter Befall durch Schädlinge und höhere Anfälligkeit für Krankheiten. Daher lichten sich auch waldartige Areale immer mehr aus. Die Hitzesommer 2018 und 2019 verursachten bei Bäumen und auf Grünflächen im Stadtgebiet erhebliche Schäden, deren Ausmaß weiter fortschreitend ist. Hinzu kommen zunehmende Extremwetterereignisse, die vor allem den Baumbestand belasten, wie die aufgetretenen Stürme der letzten Jahre drastisch vor Augen führen. In der Folge sind viele Bäume zunehmend von Windwurf, Hitze- und Trockenschäden betroffen. Es entsteht mehr Totholz, was mehr Baumpflege bedeutet. Auffällig sind zudem abgestorbene Teile bis hin zu Totalausfällen auch bei Sträuchern, immergrünen Gehölzen, Bodendeckern und Stauden. Im Rasen entstehen zunehmend offene Erdflächen, die nur schwer zu schließen sind. In diesem Zusammenhang werden auch die Aufgaben der Baumkontrolle und der Baumpflege an Straßen und in Grünanlagen umfangreicher. Dazu tragen die vermehrten Schädigungen durch Trockenstress maßgeblich bei. Abgestorbene oder wegen der Verkehrssicherung gefällte Bäume ersetzt das Gartenbauamt meist umgehend in der nächsten Pflanzzeit. Auch zusätzliche Neupflanzungen werden an geeigneten Standorten vorgenommen, wo immer dies möglich und langfristig sinnvoll ist. Allerdings ergeben sich in vielen Fällen bei näherer Betrachtung gravierende Hemmnisse aufgrund der örtlichen Situation wie beispielsweise die Lage unterirdischer Trassen von Versorgungsleitungen oder beengte Verhältnisse, die im Straßenraum keine weiteren Baumpflanzungen ermöglichen. Diese ungünstigen Voraussetzungen in der Bestands-Struktur können nur Stück für Stück und mit viel Geduld angegriffen und zugunsten einer stärkeren Begrünung behoben werden. 3 Landschaftsplan, Nachbarschaftsverband Karlsruhe: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de 4 Freiraumentwicklungsplan: www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/freiraumentwicklungsplan Umwelt- und Arbeitsschutz | 97 Zu den zahlreichen, schrittweise umgesetzten Gegenmaßnahmen des Gartenbauamts gehört die Pflanzung für das Stadtklima geeignet erscheinender Baumarten, Optimierungen im Ressourcenmanagement, verstärkter Einsatz von innovativen, technischen Lösungen im Bestandsgrün sowie in Planung und Bau von Neuanlagen. Hier bestehen auch Synergien mit weiteren Anliegen. Abbildung 56: Die Grünanlage am „Alten Friedhof“ in der Oststadt. Foto: Stadt Karlsruhe (Müller-Gmelin). Stadtplanung und Grünordnung Auch in der Stadtplanung und Architektur wirken verschiedene Instrumente zur Stärkung des Stadtgrüns den negativen Folgen des Klimawandels entgegen. Geeignete Grünstrukturen werden frühzeitig in städtebaulichen und grünordnerischen Konzepten mitgedacht und in verbindlichen Regelungen von Bebauungsplänen ausgeformt Neben der möglichst vielfältigen Ausgestaltung grüner Freiflächen sind die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden wichtige Bausteine einer zukunftsweisenden Stadtentwicklung. Ziel ist auch hier, umfassende Beiträge für ein robustes Stadtgrün zu schaffen, das der höheren Wärmebelastung entgegenwirkt und zudem einen spürbaren Wasserrückhalt bei Starkregen ermöglicht. Zur Sicherung schützenswerter und klimawirksamer Grünstrukturen und Freiräume sowie zur Sicherung der Freiraumqualitäten im Bereich nicht überbauter Flächen werden in klimabelasteten Innenstadtbereichen Grünsatzungen (Maßnahme SG-6: Grünsatzung) ergänzend zu bestehenden Bebauungsplänen aufgestellt. Wiesenmahd Das Projekt „Differenzierte Wiesenmahd und -pflege zur Förderung der Biodiversität auf städtischen Grünflächen“ im städtischen Korridorthema Grüne Stadt verfolgt das Ziel der Biodiversitätsförderung. Gleichzeitig erhöht es aber die Resilienz von Grünflächen gegenüber Trockenheit, weil krautreichere Wiesen nicht so schnell austrocknen wie kurze Rasenflächen. So leistet das Projekt auch einen Beitrag zur Klimaanpassung. 98 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SG-1: Sicherung und Weiterentwicklung klimatisch relevanter Freiräume und Grünstrukturen (Weiterführung des Grünflächenverbunds) Wachsende Parklandschaften im Grünsystem: 1) Im östlichen Stadtgebiet mit den Bausteinen a) Stadtpark Südost auf dem Gelände des ehemaligen Bahn-Ausbesserungswerkes. Fläche rund 9 Hektar b) Otto-Dullenkopf-Park auf ehemaliger Gewerbefläche, Gleisanlagen, Gaswerk und ähnliches. Fläche rund 11 Hektar 2) ZKM-Grünzug: Freiraumzäsur in der Südweststadt Freiraumsicherung und -entwicklung: 3) Grüne Nordspange mit Neureuter Feldflur Zielsetzung ist ein weiträumig erlebbares, siedlungsgliederndes Landschaftsband, das sich im nördlichen Stadtgebiet vom Turmberg bis zum Rhein erstreckt. Die Sicherung, Qualifizierung und das Erlebbarmachen dieses großflächigen innerstädtischen Freiraumverbundes soll durch die Förderung der besonderen Kulturlandschaft und Eigenart durch zukunftsverträgliche Landbewirtschaftung, die Lenkung der Erholungsnutzungen und Umweltbildung erreicht und unterstützt werden. Zwei Flächenhafte Naturdenkmale wurden 2019 in diesem Bereich ausgewiesen und ein Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Neureuter Feldflur“ hat 2020 begonnen (siehe Maßnahme N-2: Räumliche Erweiterung der Schutzgebietskulisse). Planerische Bezüge bestehen zum Landschaftsplan 2030 (siehe Maßnahme SP-1: Stadtklimatische Aspekte in Flächennutzungs- und Landschaftsplan (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Flächennutzungsplan/Landschaftsplan)) und dem Freiraumentwicklungsplan 2017. 4) Grünes Rückgrat in der Nordweststadt: Auf dem ehemaligen französischen Militärgelände wird ein neues Stadtquartier mit Wohnbebauung entstehen. Damit geht die Entwicklung eines ausgeprägten Grünzugs zwischen Wilhelm-Hausenstein-Allee und Kußmaulstraße einher. Dies folgt dem Leitgedanken des Grünen Rückgrats, der im städtebaulichen Rahmenplan für die Nordweststadt als zentrale Grünachse vorgeschlagen ist. Im derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren wird die frühere Planung einer Straße zugunsten der Bebauung und einem durchgängigen Grünzug aufgegeben. Fakten zur Maßnahme: a) Stadtpark Südost und b) Otto-Dullenkopf-Park Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt a) verschiedene städtische Ämter, Deutsche Bahn-Tochter Aurelis b) verschiedene städtische Ämter, Bürgerschaft, Akteure Zeitbedarf für die Umsetzung a) 12 Jahre (vier Abschnitte), Fertigstellung fünf Jahre vor dem ursprünglich vorgesehenen Termin. b) laufend seit 1998 Kosten a) Gesamtkosten Herstellung etwa 13 Mio. Euro; Anteil Stadt 4,5 Mio. Euro b) weitere Abschnitte werden vorbereitet, die Gesamtkosten sind daher noch nicht absehbar Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grundlage sind die jeweiligen Wettbewerbsergebnisse und Bebauungspläne. Der Realisierung gingen neben vielfältigen fachlichen Abstimmungen die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Finanzierung voraus. Hindernisse a) Komplexe technische Herausforderungen und Klärungsbedarf mit Projektpartnern verhinderten eine Fertigstellung bereits 2015. Stellenweise Vandalismus/Übernutzung (im Fall des Wasserbeckens 2017) b) Änderungsverfahren Bebauungsplan; verzögerte Verfügbarkeit von Teilflächen; zwischenzeitlich beschlossener Erhalt und Umnutzung Gebäudebestand Erfolg/Bewertung Das wachsende Freiflächenangebot findet Anklang und wird von der Bevölkerung stark angenommen. Die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Stadtgrün (2015) bestätigen die positive Resonanz. Empfehlungen für die Nachahmung Komplexe Vorhaben dieser Größenordnung setzen einen umfangreichen Planungs- und Abstimmungsprozess voraus. Im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels sind ausreichend schattenspendende Baumgruppen vorzusehen. In Pflanzkonzeptionen sind geeignete Arten zu bevorzugen, die Hitze und Trockenheit besser vertragen. Die Umwelt- und Arbeitsschutz | 99 Sicherung vorhandener erhaltenswerter Bäume ist in Planungen frühzeitig zu berücksichtigen. In Teilbereichen gilt es, Konzepte für die Bewässerung von Baumstandorten zu entwickeln. Webseite www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/parks_gruenanlagen.de Umsetzungsstand abgeschlossen a) Fertigstellung 4. Bauabschnitt 2017 b) Fertigstellung 2. Bauabschnitt 2016 Abbildung 57: Stadtpark Südost mit neuer Spielfläche Foto: Stadt Karlsruhe (Müller-Gmelin). Fakten zur Maßnahme: ZKM-Grünzug Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Tiefbauamt, Akteure benachbarter Bebauungsentwicklung Zeitbedarf für die Umsetzung ein Jahr Kosten Herstellung: 0,7 Millionen Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grundlage sind die jeweiligen Wettbewerbsergebnisse und Bebauungspläne. Der Realisierung gingen neben vielfältigen fachlichen Abstimmungen die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Finanzierung voraus. Hindernisse Veränderungen bei der Bebauung des umgebenden Areals Erfolg/Bewertung Das wachsende Freiflächenangebot findet Anklang und wird von der Bevölkerung stark angenommen. Die Ergebnisse der Bürgerumfrage zum Stadtgrün (2015) bestätigen die positive Resonanz. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/parks_gruenanlagen.de Umsetzungsstand abgeschlossen, Fertigstellung 3. Bauabschnitt 2015 Fakten zur Maßnahme: Grüne Nordspange (mit Neureuter Feldflur) Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Umwelt- und Arbeitsschutz, Zentraler Juristischer Dienst; Beteiligung von weiteren Fachämtern, Ortsverwaltung und Akteuren ist vorgesehen. 100 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Zeitbedarf für die Umsetzung beginnt 2021, etwa sechs Jahre Kosten vorläufige Schätzung: 80.000 Euro für begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligung, 1,5 Vollzeitstellen über sechs Jahre; Kosten für die Planung können derzeit noch nicht benannt werden. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grundlage sind die jeweiligen Wettbewerbsergebnisse und Bebauungspläne. Der Realisierung gingen neben vielfältigen fachlichen Abstimmungen die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Finanzierung voraus. Hindernisse personelle und finanzielle Engpässe Erfolg/Bewertung Die Maßnahme ist noch nicht fertiggestellt. Empfehlungen für die Nachahmung Der Bereich der Neureuter Feldflur gilt als Pilot-Projekt im Rahmen der Grünverbindung vom Turmberg bis zum Rhein. Die Erfahrungen fließen in die weitere Flächensicherung in Richtung Rhein nach Westen und in Richtung Osten über den Hardtwald, das Rintheimer Feld, die Untere Hub bis zum Pfinztal/Turmberg ein. Webseite www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/parks_gruenanlagen.de Umsetzungsstand begonnen: vorbereitet wird ein landschafts- und freiraumplanerisches Entwicklungskonzept (IQ-Leitprojekt Grüne Stadt, Teilprojekt Urbanes Grün); zu den Ausweisungen des Landschaftsschutzgebiets „Neureuter Feldflur“ siehe Maßnahme N-2: Räumliche Erweiterung der Schutzgebietskulisse. Fakten zur Maßnahme: Grünes Rückgrat Nordweststadt Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Stadtplanungsamt Zeitbedarf für die Umsetzung fünf Jahre Kosten Herstellung: rund 2 Mio. Euro, eine Vollzeit-Projektstelle Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grundlagen sind der Städtebauliche Rahmenplan für die Nordweststadt (2018) mit intensiver Bürgerbeteiligung sowie das laufende Bebauungsplanverfahren „Nancystraße, Wilhelm-Hausenstein-Allee und Kußmaulstraße“. Der Realisierung gehen neben fachlichen Abstimmungen die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Finanzierung voraus. Hindernisse Die Realisierung ist im Kontext der geplanten baulichen Entwicklung auf Basis des Bebauungsplanes angedacht und zeitlich daran zu orientieren. Das B-Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wichtige Teilflächen befinden sich noch nicht im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Erfolg/Bewertung Mit der Beteiligung der Bürgerschaft in der Rahmenplanung sowie zur vertiefenden Freiraumplanung konnte ein spürbarer Rückhalt in der Öffentlichkeit erreicht werden. Empfehlungen für die Nachahmung Die vorlaufende Rahmenplanung mit interdisziplinärer Ausrichtung und intensiver Bürgerbeteiligung ist beispielgebend. Webseite www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/parks_gruenanlagen.de Umsetzungsstand Konkretisierung der Grünordnungs- und Freiraumplanung läuft parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Beginn der Ausführung und Fertigstellung sind noch nicht näher bestimmbar. Ausblick Die Grünflächen und -anlagen werden eine wichtige Funktion im Freiraumzusammenhang des Stadtteils einnehmen und das Stadtbild positiv prägen. Neben der ökologischen und stadtklimatischen Bedeutung bieten sie eine hohe Aufenthaltsqualität in unterschiedlichen Ausprägungen und Verbindungen abseits größerer Verkehrswege: Offene Wiesenflächen, waldartige Baumgruppen, Bewegungs- und Spielbereiche. Die Ressourcen für die fachgerechte Pflege sind langfristig sicherzustellen. Zielgröße und Zeithorizont abhängig von Bebauungsplanverfahren und Zeitablauf der Erschließung Erforderliche Ressourcen Haushaltsmittel, projektabhängig Umwelt- und Arbeitsschutz | 101 SG-2: Beispielhafte Anwendung neuer Wege der Gebäudebegrünung („Vertical Gardens“) Fassadenbegrünungen sind als rankende oder klimmende Begrünung ökologisch, klimatisch und gestalterisch von Bedeutung, aber in der Stadt insgesamt noch zu wenig verbreitet. Ziel der Stadt Karlsruhe ist es, geeignete Formen der Vertikal- und Fassadenbegrünung als Beitrag für das Stadtgrün zu stärken. Fassadenbegrünung in städtebaulichen Wettbewerben und Bebauungsplänen In Wettbewerben werden zunehmend Anforderungen für Vertikalbegrünung integriert. In der verbindlichen Bauleitplanung werden grünordnerische Festsetzungen für geeignete Begrünungen von Gebäudefassaden zugeordnet. Damit kann im Bebauungsplan geregelt werden, dass beispielsweise ungegliederte Fassaden mit mehr als 50 m² geschlossener Wandfläche und Parkhausfassaden flächig mit Kletterpflanzen zu begrünen sind. Bei geeigneter Wandausbildung sind selbstklimmende Pflanzen möglich, in anderen Fällen sind passende Konstruktionen als Kletterhilfen vorzusehen. Beispiele für begrünte Fassaden aufgrund von Festsetzungen finden sich an den Neubauten auf dem Schlachthofgelände. Pilotprojekt zur Fassadenbegrünung Eine intensive vertikale Fassadenbegrünung wurde als Pilotprojekt am Elefantenhaus im Zoologischen Stadtgarten umgesetzt. Fakten zur Maßnahme: Fassadenbegrünung in städtebaulichen Wettbewerben und Bebauungsplänen Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Stadtplanungsamt, Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Zeitbedarf für die Umsetzung projektabhängig Kosten projektabhängig Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Abstimmungen auf Ebene der Fachämter Hindernisse Es bestehen Vorbehalte und fachtechnische Bedenken seitens der Bauherren/Architekten. Beispielsweise sind klassische Begrünungen an Fassaden mit Wärmedämmverbundsystem kaum realisierbar. Erfolg/Bewertung projektabhängig Empfehlungen für die Nachahmung Es sind auf das einzelne Objekt bezogene geeignete Lösungen zu entwickeln. Aufwendungen für die dauerhafte fachgerechte Pflege/Unterhaltung müssen eingeplant werden. Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Fakten zur Maßnahme: Pilotprojekt zur Fassadenbegrünung Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Architekt Hochbau, Metallbau (Unterkonstruktion), Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zeitbedarf für die Umsetzung sechs Wochen Bauzeit, Vorlauf Konzept/Planung sechs Monate Kosten Herstellungskosten: 85.000 Euro, ohne Stahlunterkonstruktion laufende Kosten: 5.000 Euro pro Jahr für Pflege und Unterhaltung Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Fachlichen Abstimmungen gingen die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Finanzierung voraus. Hindernisse hoher Pflegeaufwand, regelmäßiges Ersetzen einzelner Pflanzen notwendig Erfolg/Bewertung gute Resonanz aufgrund der gestalterischen Qualität 102 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Empfehlungen für die Nachahmung Es sind auf das einzelne Objekt bezogene geeignete Lösungen zu entwickeln. Aufwendungen für die dauerhafte fachgerechte Pflege/Unterhaltung müssen eingeplant werden. Webseite - Umsetzungsstand abgeschlossen: umgesetzt im Jahr 2015 Abbildung 58: Fassadenbegrünung am Elefantenhaus des Zoos. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Ausblick: Fassadenbegrünung in städtebaulichen Wettbewerben und Bebauungsplänen Die vermehrte Forderung von Fassadenbegrünung in städtebaulichen Wettbewerben und Bebauungsplänen ist Teil der Maßnahmen des Kapitels Stadtplanung und Städtebau (siehe Ausblicke der Maßnahmen SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Bebauungspläne) und SP-3: Stadtklimatische Aspekte bei städtebaulichen Wettbewerben (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Städtebauliche Wettbewerbe)) Zielgröße und Zeithorizont siehe Ausblicke der Maßnahmen SP-2 und SP-3 Erforderliche Ressourcen siehe Ausblicke der Maßnahmen SP-2 und SP-3 Ausblick: Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden Fassadenbegrünungen sind als rankende oder klimmende Begrünung seit einiger Zeit verbreitet, treten jedoch, bezogen auf die Fassadenfläche, nur punktuell in Erscheinung. Eine Greenwall, wie hier dargestellt, ist sehr spektakulär, wird aber nur an ausgewählten Sonderbauwerken möglich sein, da selbst bei regelmäßiger professioneller Pflege Ausfälle unvermeidlich sind. Auch die Kosten und technischen Anforderungen an die Fassadenkonstruktion sind nicht unerheblich. Daher sind aus Sicht des Gartenbauamts robustere, weniger pflegeaufwändige bodengebundene Lösungen für Bauwerksbegrünungen dauerhafter und leichter umzusetzen. Die Realisierung von Fassadenbegrünungen ist durch die Art der Gebäude, die Fassadengliederung und die Fassadenkonstruktion sowie durch Aspekte der anschließend notwendigen Pflege und des Unterhalts häufig sehr eingeschränkt. Die Fassaden müssen gut zugänglich sein für Hubsteiger und dauerhaft gepflegt und unterhalten werden. Für die Akzeptanz und Bereitschaft, Fassadenbegrünungen zu planen und umzusetzen muss in der Fachwelt (Architekten, Planer) und bei Bauträgern und Investoren deutlich mehr geworben werden. Zielgröße und Zeithorizont Ziel der Stadt Karlsruhe ist, im Mittel eine Fassadenbegrünung in einem Projekt pro Jahr umzusetzen. Fassadenbegrünungen werden aktuell am Ersatzneubau der Sporthalle der Hebelschule sowie im Innenhof des technischen Rathauses geplant. Erforderliche Ressourcen gebäudeabhängig; Neben der Herstellung müssen auch die Mittel und Kapazitäten für den Unterhalt im Haushalt bereitgestellt werden. Umwelt- und Arbeitsschutz | 103 SG-3: Zukunftsfähige Stadtbäume (vorher SG-3: Weiterführung der Baumsanierung und Erprobung neuer Baumsubstrate und SG-4: Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse bei der Arten- und Sortenwahl von Stadtbäumen und weitere Erhöhung der Sortenvielfalt) Klimabäume Unter Klimabäumen werden zukunftsfähige Stadtbaumarten verstanden, die mit den sich ändernden klimatischen Bedingungen und deren Folgen besser zurechtkommen als bisher etablierte Stadtbäume. Angelehnt an das bayerische Forschungsprojekt „Stadtgrün 21“ beobachtet das Gartenbauamt die Entwicklung neuer Stadtbaumarten. Jährlich werden ausgewählte, neu gepflanzte Bäume in ihrer Entwicklung bewertet mit dem Ziel, zukunftsfähige Stadtbäume für Karlsruhe zu identifizieren, die sowohl den klimatischen Veränderungen als auch den schwierigen innerstädtischen Standortbedingungen trotzen. Abbildung 59: Auch zukünftig soll ein vitaler Baumbestand die Stadtlandschaft prägen (Hildapromenade). Foto: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Fakten zur Maßnahme: Klimabäume Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung laufende Aufgabe Kosten Haushaltsansatz Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Bündelung von Fachwissen und Erfahrungen, Einbinden Fachleute und Ergebnisse der Forschung. Recherchen, Literaturauswertung, Wissenstransfer durch Erfahrungsaustausch, zum Beispiel Teilnahme an Tagungen. Berücksichtigung in der städtischen Grünflächenplanung, bei Nachpflanzungen sowie in der Bauleitplanung (Grünordnung in Bebauungsplänen, Artenlisten) Hindernisse einschränkende naturschutzfachliche Vorgaben für die Arten- und Sortenverwendung 104 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Erfolg/Bewertung Langfristige Sicherung durch Anpassung des Baumbestands als wesentliches Element des Stadtgrüns Empfehlungen für die Nachahmung Umfassende Behandlung des Themas in der Freianlagenplanung. Kontinuierlichen Fachaustausch ermöglichen. Interne Bündelung bei festen Ansprechpersonen. Webseite Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Berücksichtigung im Biodiversitätskonzept Das Biodiversitätskonzept der Stadt Karlsruhe (siehe Kapitel 5.9 Handlungsfeld Naturschutz und Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt) wird Hinweise zur Artenauswahl und zum Artenschutz bei notwendigen Baumfällungen und Nachpflanzungen, die als Folge von Hitze und Trockenheit notwendig sind, enthalten. Beteiligung am Forschungsprojekt „Grüne Lunge“ Siehe Maßnahme Ü-2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen Junge Riesen In der Baumschule der Stadtgärtnerei werden einige Hundert Bäume aus dem Samen besonderer Altbäume aus dem Karlsruher Stadtgebiet herangezogen. Acht heimische Baumarten stehen für die Pflanzung auf städtischen Flächen zur Verfügung. Es ist darüber hinaus geplant, zukünftig in der Stadtgärtnerei aufgeschulte, gebietsheimische Eichen aus den Beständen der „Jungen Riesen“ für Nachpflanzungen im Stadtwald zu verwenden. Abbildung 60: Quartier der „Jungen Riesen“ – hier Nachkommen einer Steinweichsel aus Grünwinkel in der Baumschule der Stadtgärtnerei. Foto: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Umwelt- und Arbeitsschutz | 105 Fakten zur Maßnahme: Junge Riesen Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt - Bäderbetriebe Stadt Karlsruhe - Forstamt Zeitbedarf für die Umsetzung laufende Aufgabe Kosten 50%-Personalstelle bei zusätzlicher Aufschulung autochthonen Materials für den Forst Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Gemeinderatsbeschluss 2009, Bereitstellung der personellen Ressourcen Hindernisse Mangelnde Personalkapazität im laufenden Betrieb. Bisher wurde mithilfe von Auszubildenden das Projekt am Leben gehalten. Zukünftig ist für den weiteren Betrieb aber eine Aufstockung der Personalkapazitäten unabdingbar. Das gilt insbesondere dann, wenn eine zusätzliche Abnahme durch den Forst erfolgen soll. Erfolg/Bewertung Die Aufzucht der Nachkommen besonderer, geschützter Bäume war und ist insgesamt sehr erfolgreich. Das gilt sowohl für die Vermehrung aus Samen (generativ) als auch für die Stecklingsvermehrung (vegetativ). Empfehlungen für die Nachahmung Es ist geplant, zukünftig in der Stadtgärtnerei aufgeschulte gebietsheimische Eichen aus den Beständen der „Jungen Riesen“ auch für Nachpflanzungen im Stadtwald zu verwenden. Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Bodenverbesserung von Substraten mit „Terra preta“ für Pflanzflächen und Baumscheiben Das Gartenbauamt prüft derzeit Möglichkeiten zur Verwendung von „Terra preta“ zu gärtnerischen und vegetationstechnischen Zwecken. Daher hat die Ortsverwaltung Grötzingen zur Herstellung des Bodenverbesserungsmittels eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Bei dem Produkt handelt es sich um eine Mischung aus Holz- und Pflanzenkohle mit Pflanzenkompost, welche dem natürlichen Boden oder auch dem künstlich hergestellten Substrat als humoser Zuschlagsstoff beigemengt wird. Das Verfahren soll zum einen der Herstellung des Bodenverbesserungsmittels dienen und bei der Sanierung geschädigter Bestandsbäume zur Anpassung an Hitze, Dürre und Bodenmüdigkeit sowie zur Verbesserung von Substraten für Baumpflanzungen und Vegetationsflächen eingesetzt werden. Zum anderen soll die Entsorgung von Grünschnitt und Holzabfällen aus Fällungen (Schadholz) einem sinnvollen Nutzen zugeführt werden. Dabei wird die den Grünflächen im Stadtgebiet entnommene Biomasse diesen wieder zugeführt und das im Material gebundene CO 2 im Boden nachhaltig deponiert. Der für die Mischung benötigte Grünschnitt soll aus gehäckseltem Pflanzenmaterial aus städtischen Bauhöfen und Betrieben gewonnen werden, wobei das Ausgangsmaterial weder Fremdstoffe noch Verunreinigungen enthalten darf. Fragen der Qualitätskontrolle sowie der praktischen Durchführung und Anwendung sowie der Finanzierung sind noch zu klären. Erste Erfahrungen sollen in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bauhof bei Pilotversuchen auf Grünflächen in Grötzingen gesammelt und ausgewertet werden. Ausblick Hitze- und Trockenstress setzen dem Baumbestand in Grünflächen und an Straßen erkennbar zu. In den letzten Jahren ist die Vitalität vieler Bäume deutlich beeinträchtigt, eine Vielzahl von Ausfällen ist zu verzeichnen. Bei den vielen hundert Neupflanzungen im Jahr ist einerseits auf die Qualität des Standorts wertzulegen. Zudem sind Baumarten und -sorten zu bevorzugen, die mit zunehmendem Hitze- und Trockenstress besser zurechtkommen. Es bedarf also vermehrt planerischer und baulicher Anstrengungen, um die Voraussetzungen für einen vitalen Baumbestand zu schaffen. Auch die Aufwendungen für die Baumkontrolle und -pflege nehmen kontinuierlich zu. Des Weiteren wird im Einzelfall auch eine Änderung der Pflanzqualitäten überprüft. Kleinere Bäume wachsen schneller an, dafür spenden große Bäume schon bald nach der Pflanzung mehr Schatten. Dies ist bei der Wahl der Pflanzgröße zu berücksichtigen. Möglicherweise ist in Grünanlagen auch die Pflanzung mehrstämmiger Solitäre sinnvoll, wenn eine großflächige Beschattung an einem Ort erwünscht ist. Zielgröße und Zeithorizont laufende Aufgabe mit Abwägung der Vor- und Nachteile Erforderliche Ressourcen 50%-Personalstelle bei zusätzlicher Aufschulung autochthonen Materials für den Forst 106 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SG-4: Bewässerung von Jungbäumen bei langandauernder Hitze und Trockenheit Bei starker und langanhaltender Trockenheit sind Bewässerungsmaßnahmen des Stadtgrüns, insbesondere junger Stadtbäume, erforderlich. Die Folgen der Trockenheit, besonders der Jahre 2018 und 2019, sind für den gesamten Baumbestand der Stadt gravierend. Da die natürlichen Niederschlagsmengen nicht ausreichten, musste zusätzlich bewässert werden, um besonders neu gepflanzte Bäume nicht zu verlieren. Das städtische Gartenbauamt konzentriert sich bei Bewässerungsmaßnahmen auf die in den letzten drei bis fünf Jahren gepflanzten Jungbäume. Alle verfügbaren Lastwagen und Kräfte des Fuhrparks sind in kritischen Trockenphasen durchweg im Einsatz, um Bäume zu wässern. Zusätzlich ist in jedem Unterhaltungsbezirk mindestens ein weiteres Fahrzeug zur Wässerung unterwegs, um möglichst viele der Jungbäume vor dem Vertrocknen zu schützen. Mit Wassersäcken, Gießringen und Teleskop-Lanzen werden Bäume effizient bewässert. Beim Planen und Bauen müssen örtlich geeignete Bäume unter möglichst optimalen Bedingungen (Größe der Pflanzgrube, der Abstände, des Substrats und der nachfolgenden Pflege) gepflanzt werden. Dafür braucht es ausreichend Platz zwischen den Verkehrsflächen für das Wurzelwer, durch die Verwendung spezieller Substrateauch unter der Straßenoberfläche. Verstärkt werden Bewässerungssysteme bereits in der Planung berücksichtigt. Auch Baumpatenschaften spielen seit dem Jahr 2020 wieder eine wichtige Rolle (SG-8: Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Baumpatenschaften, Urban Gardening)). Um die begrenzten Kapazitäten optimal zu nutzen, wurden in den vergangenen Jahren bereits einige technische Verbesserungen vorgenommen. Auf den Wagen sind Fässer mit bis zu 6.000 Liter Fassungsvermögen installiert, zwei Fahrzeuge deren Front mit einem hydraulisch beweglichen Arm versehen ist, einer sogenannten Teleskop-Lanze. Über diese kann der Fahrer vom Wagen aus effizient wässern, ohne auszusteigen, und so rund 30 bis 40 Bäume am Tag allein versorgen. Darüber hinaus werden seit 2020 zwei weitere Fahrzeuge angemietet, um den Anforderungen eines neu aufgestellten Bewässerungskonzeptes gerecht zu werden. Die Stadt begrüßt ergänzend zum Einsatz der Profis die tatkräftige Hilfe aus der Bürgerschaft. Vor allem Stadtbäume können gar nicht überwässert werden. Schließlich geht es um einige Tausend Jungbäume, denn jedes Jahr pflanzt das Gartenbauamt ungefähr 700 Bäume neu, mit steigender Tendenz. Fakten zur Maßnahme Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Amt für Abfallwirtschaft, Freiwillige Feuerwehren Zeitbedarf für die Umsetzung circa 12 Saisonkräfte Kosten Kosten können nicht beziffert werden Abbildung 61: Wassersäcke geben kontinuierlich Wasser in den Wurzelraum ab. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Umwelt- und Arbeitsschutz | 107 Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Bereitstellung der personellen Kapazitäten sowie der technischen Ausstattung Hindernisse Begrenzte personelle und technische Ressourcen www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/baeume/trockenstress Erfolg/Bewertung Vermieden werden Schäden in einer geschätzten Größenordnung von mehreren 100.000 Euro pro Jahr, die bei einem weitreichenden Ausfall von Jungbäumen auftreten würden. Empfehlungen für die Nachahmung Bereitstellung von Fahrzeugen und technischem Equipment, Erweiterung von Gießpatenschaften (siehe SG-8: Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Baumpatenschaften, Urban Gardening)) sorgfältige Wahl der Baumstandorte bei der Planung von Neupflanzungen durch Berücksichtigung der Zugänglichkeit durch das Gießfahrzeug und Zuleitung unbelasteten Oberflächenwassers bei der Höhenplanung Webseite www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/baeume/trockenstress Umsetzungsstand in Umsetzung (anlassbezogen) Abbildung 62: Mit der Teleskop-Lanze effizient wässern. Foto: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Ausblick Ziel des neuen Bewässerungskonzeptes ist die Sicherstellung der Wassergabe für die Jungbäume in den ersten fünf Standjahren. Eine Optimierung zur bedarfsgerechten Wässerung auf der Grundlage von Feuchtesensoren soll zusätzlich angestrebt werden. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen 12 Mitarbeitende mit Spezialfahrzeugen für die Gießvorgänge, Feuchtigkeitssensoren zur Auswertung der Bodenfeuchte, Personal zur Auswertung der Messdaten und Organisation sowie Beschaffung und Unterhalt der Fahrzeuge 108 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SG-5: Prüfung neuer Systeme zur Bewässerung Die Umsetzung der Kombilösung mit der Untertunnelung der Kriegsstraße beinhaltet auch die Entwicklung mehrreihiger Baumalleen. Aufgrund der Lage im Straßenraum und des Tunnelbauwerks ist der Wurzelraum einschränkt. Zur Sicherung der langfristigen Entwicklung werden Bewässerungssysteme vorgesehen. Beispiel eines geplanten Querschnittes in der Kriegsstraße. Abbildung: KASIG. Fakten zur Maßnahme Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Karlsruher Schieneninfrastruktur-Gesellschaft (KASIG) Zeitbedarf für die Umsetzung voraussichtlich Ende 2022 Kosten Investitionssumme rund 0,5 Millionen Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Notwendigkeit der Bewässerung wurde vom GBA erkannt und in den Planungs- und Entscheidungsprozess eingebracht; im Ergebnis von der KASIG als Bauherrin akzeptiert. Hindernisse keine Erfolg/Bewertung noch nicht zu benennen, System geht erst in 2021 in Betrieb Empfehlungen für die Nachahmung Frühzeitige vorausschauende Planung und Herstellung der technischen Voraussetzungen Webseite www.diekombiloesung.de/kombiloesung/kriegsstrasse.html Umsetzungsstand begonnen: Ausführungsplanung läuft, Einbau ab 2021 mit Realisierung der Bepflanzung. Ausblick Bewässerungsanlagen werden in Zukunft verstärkt eingebaut werden. Bisher wurden hauptsächlich Regner eingesetzt, zunehmend kommen aber Unterflurbewässerungen zum Einsatz, die gezielt Baumstandorte erreichen. Zielgröße und Zeithorizont Aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht konkret zu benennen Erforderliche Ressourcen Aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht konkret zu benennen Umwelt- und Arbeitsschutz | 109 SG-6: Grünsatzung Grünflächen, besonders im verdichteten Innenstadtbereich, sind ein zentrales Element einer klimaangepassten Stadtplanung. In einer wachsenden Stadt verschärfen sich jedoch Konflikte zwischen Nachverdichtungsvorhaben zur Deckung des akuten Wohnraumbedarfs und dem Wunsch nach gesunden Wohnverhältnissen mit Aufenthaltsqualität. Hauptanliegen ist daher die nachhaltige Sicherung, Weiterentwicklung und Neuschaffung von Frei- und Grünräumen als kühlere Inseln in einer überwärmten Stadt. Diesen Prozess durch geeignete planerische Instrumente zu steuern, ist unter dem Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“ mit dem Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung wichtige Zielsetzung der Stadtverwaltung. Dies betrifft neben öffentlichen Grünflächen auch private Flächen. Um auch dort bestehende Freiraumqualitäten zu sichern oder durch Entsiegelung neu zu schaffen, müssen im Kontext der unterschiedlichen Stadtquartiere Freiraumpotenziale definiert und erschlossen werden, die sich am jeweiligen stadtlandschaftlichen und urbanen Umfeld orientieren. Diese Flächen besitzen ebenfalls ein Potenzial für das Gemeinwohl, sind aber häufig durch Rechtsansprüche innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) oder auch in Bereichen bestehender Bebauungspläne mit Baurecht belegt. Im Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung ist als eine Maßnahme die Einrichtung von sogenannten Pocket-Parks formuliert. Damit ist ein kleinflächiger Freiraum im baulichen Kontext gemeint, der entweder bisher nicht – oder anderweitig genutzt wurde oder aber gärtnerisch gestaltet – aber wenig attraktiv war und zukünftig als Freiraum zum Wohl der direkt Anwohnenden entwickelt werden soll. Ziel jeder Art von Grüninsel in der Stadt ist neben vielfältigen Funktionen auch die Wirkung auf das Lokalklima, die aufgrund der Kleinflächigkeit gerade bei Pocket-Parks räumlich eng begrenzt ist. Ungeachtet dessen die Schaffung eines grünen Rückzugsorts als „kühle Insel“ für Anwohnerinnen und Anwohner und Bewohnerinnen und Bewohner der direkten Umgebung von hoher Bedeutung für den Wohnwert der Quartiere. Eine nähere Betrachtung der hierfür in Frage kommenden Orte ist erforderlich, da die ausgewiesenen Flächen nur zum Teil in städtischem Besitz sind. Eine Priorisierung dieser Flächen ist in Arbeit. Es geht also um eine grundsätzliche Sicherung und Verbesserung freiräumlicher Qualitäten in privaten Grünflächen auf der einen Seite, auf der anderen Seite um die konkrete Sicherung und Neuschaffung klimawirksamer Grünstrukturen (Grüninseln, Pocket-Parks). Für beide Zielsetzungen sind geeignete planungsrechtliche Instrumente zu entwickeln. Für besonders wertvolle Baum- und Grünbestände ist auch eine naturschutzrechtliche Sicherung (beispielsweises als geschützter Landschaftsbestandteil nach § 31 NatSchG BW) denkbar. Für das Konzept zur Aufstellung von Grünsatzungen hat das Gartenbauamt in einem ersten Schritt die bestehenden Bebauungspläne hinsichtlich ihrer Qualität in Bezug auf die enthaltenen Grünfestsetzungen überprüft. Für die Gebiete, die große Defizite in Sachen Grünfestsetzungen aufweisen, sollen im Weiteren spezielle Bebauungspläne entwickelt werden, die dieses Manko ausgleichen und die oben beschriebenen Belange sichern. Diese „Grünsatzungen“ sollen somit als „grüner Layer“ großflächig über das bestehende Bau- und Planungsrecht gezogen werden. Aufbauend auf den Darstellungen des Städtebaulichen Rahmenplanes zur Klimaanpassung sowie auf ergänzenden Erhebungen wird parallel dazu ein vertiefendes Konzept für die Plangebiete entwickelt. Dieses setzt sich mit der Sicherung der besonders erhaltenswerten klimarelevanten Grünstrukturen auseinander. Hierfür sollen im Rahmen eines oder mehrerer kleinräumiger Bebauungspläne detaillierte Regelungen getroffen werden, um wertvolle Grünstrukturen in den Blockinnenbereichen und sogenannte Pocket-Parks langfristig zu sichern. Damit erfolgt die Umsetzung der Anforderung dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung parallel auf zwei Ebenen. Zunächst werden ausgewählte Pilotflächen im stadträumlichen Zusammenhang der Innenstadt in Angriff genommen, für welche die Inhalte einer Grünsatzung exemplarisch entwickelt werden. Anschließend soll die Ausweitung des Konzepts auf weitere Stadtteile erfolgen. Zielsetzungen: Sicherung von Baum- und Grünbeständen Festsetzung nicht überbaubarer Grünflächen Begrenzung der zulässigen baulichen Anlagen (Ausstattung, Wegflächen etc. in nicht überbaubaren Grünflächen) Begrünung von Parkierungsflächen Pflanzgebote für groß- mittel- und kleinkronige Bäume sowie für Gehölzstrukturen Gebot der Bauwerksbegrünung (Dach und Fassade) sowie Begrünung unterbauter Flächen bei Neuanlagen und Sanierung Festsetzung versickerungsfähiger Beläge und – wo möglich – Entsiegelung (Festsetzung von Flächenanteilen) Regelungen zur Gestaltung und Begrünung von Vorgärten 110 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Regelungen über Art und Beschaffenheit von Einfriedungen Regelung von Abgrabungen und Aufschüttungen Regelung von Anzahl und Breite von Zufahrten Begrünung von Nebenanlagen wie Abfallbehälterstandplätze und (überdachte) Fahrradabstellplätze Abbildung 63:Einstufung der Qualität der Bebauungspläne bezüglich ihrer Festsetzungen zur Grünordnung. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt. Fakten zur Maßnahme Federführung Gartenbauamt, Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt Umwelt- und Arbeitsschutz, Zentraler Juristischer Dienst Zeitbedarf für die Umsetzung Zwei bis vier Jahre je Satzung Kosten Kosten für die Koordinierung und Moderation des Bürgerdialogs zur Implementierung der Satzungen Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Analyse der vorhandenen Bebauungspläne nach der Qualität der Grünfestsetzungen, Ermittlung von Gebieten ohne Bebauungsplan, Überlagerung mit klimatisch belasteten Hot-Spot-Bereichen Gebietsbezogene Bewertung des vorhandenen Grünbestands Ermittlung von Potenzialflächen für Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen Auswahl und Abstimmung von Pilotflächen für unterschiedliche Stadtstrukturtypen Erarbeitung von spezifischen Festsetzungen zur Freiflächengestaltung und zur Klimaanpassung Umwelt- und Arbeitsschutz | 111 Vorstellung und Diskussion sowohl in städtischen Ausschüssen als auch in ein bis zwei Veranstaltungen zur Bürgerinformation, Beschluss im Gemeinderat Hindernisse Die Aufstellung einer größeren Anzahl an neuen Grünsatzungen in Form von Bebauungsplänen und die damit verbundenen Abstimmungen sind personal- und zeitintensiv. Die Abdeckung des Stadtgebiets wird sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sodass nicht alle Grünbestände gleichzeitig gesichert werden können. Die Satzungsinhalte greifen nur bei Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen und betreffen vorerst nicht bestehende Bauten und Anlagen. Es ist daher zu prüfen, inwieweit Anreize für die Umsetzung durch Förderprogramme oder durch planerische Instrumente wie klimaökologische Sanierungsgebiete geschaffen werden können. Die Festsetzung bestimmter Grünbestände durch Erhaltungsgebot führt zu eigentumsrechtlichen Hürden. Auch die Festsetzung zeichnerisch bestimmter Pflanzgebote in bestehenden Quartieren ist aufwändig und schwer umsetzbar. Erfolg/Bewertung Wichtiges Instrument zur Aufwertung und Entlastung der baulich stark verdichteten Bereiche und Sicherung von Quartieren mit mittlerer bis guter Grünausstattung Empfehlungen für die Nachahmung Nach einer Evaluierungsphase des Untersuchungsgebietes Innenstadt soll die Ausdehnung auf weitere Stadtteile folgen. Webseite Ein Beitrag auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe wird vorbereitet Umsetzungsstand begonnen (in Abstimmung) Ausblick Die nächsten Schritte sind die Übertragung der Ergebnisse aus den Pilotflächen auf benachbarte Quartiere die Erarbeitung von strukturbezogenen Festsetzungen für die Gebietseinheiten die Zusammenfassung benachbarter Gebietseinheiten für die Abgrenzung der Grünsatzungen sukzessive Betrachtung weiterer Stadtteile und Priorisierung der einzelnen Grünsatzungen anhand Dringlichkeit und Erfordernis Zielgröße und Zeithorizont Es werden zunächst circa 110 Baublöcke bzw. Gebietseinheiten in der Innenstadt bearbeitet. Für einen ersten Bebauungsplan für den Bereich Innenstadt wird im Mai 2021 der Planungsauftrag im Planungsausschuss erwirkt. Erforderliche Ressourcen eine Vollzeit-Projektstelle 112 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SG-7: Brachflächenmanagement und Zwischennutzung innerstädtischer Flächen Umsetzungsstand geplant Abbildung 64: Spontanvegetation an Gleisanlagen. Foto: Niederstraßer. Ausblick Zur lokalen Verbesserung der klimatischen Bedingungen können auch temporäre Grünräume beitragen. Bislang wird im städtischen Brachflächenmanagement der Klimawandel noch nicht berücksichtigt. Ein mit der Intention der Klimaanpassung verändertes städtisches Brachflächenmanagement sowie die Zwischennutzung von Flächen sollte vor allem in stark versiegelten und eng bebauten Stadtbereichen zukünftig diskutiert werden. Erforderlich ist eine Förderung der Akzeptanz von Brachen und Spontanvegetation. Auf Brachflächen besteht allerdings die Möglichkeit, dass sich geschützte Arten ansiedeln, wenn diese einer Selbstbegrünung überlassen werden. Da auf den Brachflächen eine Bebauung vorgesehen ist, muss verhindert werden, dass diese Arten anschließend diese Bebauung behindern. Ein Instrument, das dazu weiterverfolgt werden könnte, ist die artenschutzrechtliche Vorab-Ausnahme. Gegenüber dieser temporären Einrichtung von Grünräumen verfolgt die Maßnahme SG-6: Grünsatzung die dauerhafte Sicherung und Entwicklung von Grüninseln in der Stadt. Zielgröße und Zeithorizont anlass- und flächenbezogen Erforderliche Ressourcen Je nach Fläche und Konzept sind Finanzmittel für Auftragsvergaben, Gestaltung von Flächen oder Flächensicherung erforderlich. Umwelt- und Arbeitsschutz | 113 SG-8: Förderung bürgerschaftlichen Engagements (Baumpatenschaften, Urban Gardening) Die Stadt Karlsruhe hat jüngst für Bürgerinnen und Bürger mehrere Angebote für ein aktives Engagement zugunsten des städtischen Stadtgrüns neu aufgelegt. Grundsätzliche Ziele sind die Aktivierung und Sensibilisierung für das Stadtgrün, Förderung des Gemeinwohls und gemeinschaftlichen Handelns, Erhöhung der Identifikation mit dem Stadtteil, verbesserte Kommunikation grünplanerischer und stadtökologischer Zielsetzungen sowie der Nachhaltigkeit durch Schulung, Beratung und Multiplikatoreneffekte. Dies steht im engen Zusammenhang des Korridorthemas „Meine Grüne Stadt“, welches die Themen Klima, Gesundheit und Natur bündelt. Die Stadt will damit angesichts aktueller und zukünftiger Herausforderungen – wie Siedlungsverdichtung, zunehmender Verkehr, Verlust der Artenvielfalt, Klimawandel – nicht nur ihre eigenen Beiträge zu Klima- und Naturschutz, Nachhaltigkeit, Umweltgerechtigkeit und Gesundheit ausbauen und weiterverfolgen, sondern ebenso die Bürgerinnen und Bürger hierfür gewinnen und mitnehmen. Baumpatenschaften Mit seinen vielen Park- und Grünanlagen, Kleingärten und über 70.000 Straßenbäumen weist Karlsruhe eine wertvolle Grünstruktur auf, die in besonderem Maße zum attraktiven Bild der Stadt beiträgt. Allerdings stellen die aktuellen Klimaveränderungen, neue städtebauliche Entwicklungen und steigender Nutzungsdruck diese grüne Infrastruktur vor immer größere Herausforderungen. Hitzeeffekte mit hoher Lufttrockenheit und Wassermangel sowie die Zunahme versiegelter Flächen, parkender Autos und häufiger Baumaßnahmen wirken sich nachhaltig negativ auf die Lebensqualität und -dauer städtischer Bäume aus. Dabei übernehmen Bäume wichtige Funktionen in einer Stadt. Sie produzieren Sauerstoff und verbessern die Luftqualität, indem sie Feinstaub und CO2 binden. Ebenso wird das Mikroklima, insbesondere während der Sommermonate, durch ihre Verdunstungsleistung sowie die Beschattung von Hausfassaden und Straßen verbessert. Natürlich bieten Bäume darüber hinaus wichtigen Lebensraum und Nahrung für viele Tierarten und verschönern zugleich das Stadtbild. Ihr positiver Einfluss auf das menschliche Leben und Wohlbefinden in der Stadt ist unschätzbar. Durch das Engagement bei der Pflege eines oder mehrerer Straßenbäume können Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag für einen intakten Baumbestand leisten. Eine Baumpatenschaft ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der das Gartenbauamt in allen Belangen unterstützt. Baumpaten werden ausführlich beraten und erhalten Anregungen, wie eine Baumscheibe ökologisch wertvoll und nachhaltig gestaltet werden kann. Es werden zwei Varianten mit einem unterschiedlichem Aufgabenumfang angeboten: reine Baumpatenschaft: Gießen, Unrat von der Baumscheibe entfernen, Schäden melden, Baumpatenschaft „plus“: ergänzend Erde lockern, Bepflanzung und Pflege der Baumscheibe. Urban Gardening Als alternative Form des Gärtnerns ist in vielen Städten auf öffentlichen Flächen seit einiger Zeit das Urban Gardening etabliert. Auch in Karlsruhe gibt es einige bürgerschaftliche Initiativen. Die Förderung des Urban Gardening ist im Sinne des Korridorthemas „Meine Grüne Stadt“, indem sie zur Gestaltung des Wohnumfeldes, der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung der biologischen Vielfalt beiträgt. In jüngster Zeit konnte die Stadt Karlsruhe den rechtlichen Rahmen für die gärtnerische Betätigung von Bürgerinnen und Bürgern auf städtischen Grünflächen schaffen. Im Planungskonzept des Kleingartenentwicklungsplanes für die Stadt Karlsruhe werden auch für alternative Formen des Gärtnerns wie das Urban Gardening Perspektiven aufgezeigt und Anregungen für die weitere Entwicklung gegeben (beschlossen vom Gemeinderat im September 2020). Mitmach-Gärten finden sich aktuell an folgenden Standorten in Karlsruhe (Stand April 2021): Marstallgarten im Otto-Dullenkopf-Park am Schloss Gottesaue, Oststadt Tellerrandgarten am Budo Club/Hildapromenade, Weststadt" Kronenplatz, Nördlicher Kronenplatz, Innenstadt-Ost Gerwigbeet, Gerwig-/ Humboldtstraße, Oststadt Sonnengarten, Sonnen-/ Steubenstraße, Mühlburg Grezzogarten, Grezzoplatz Grötzingen Mitmach-Beete am Goethegymnasium August-Dürr-Straße, Südweststadt Waldstadtgarten, Wiese am Kinder- und Jugendhaus, Neisser Straße 8, Waldstadt 114 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 65: Baumpatenschaften mit neuer Beschilderung. Foto: Stadt Karlsruhe, Gartenbauamt (Werdermann). Fakten zur Maßnahme Federführung Gartenbauamt An Umsetzung beteiligt Klärung Rahmenbedingungen: Zentraler Juristischer Dienst Vertragspartner für Urban Gardening: Bürgervereine, BUZO Zeitbedarf für die Umsetzung laufende Aufgabe Kosten jährlich 10.000 Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grundsätzliche Klärung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, Abstimmung mit Bürgervereinen und geeigneten Akteuren bzw. Ansprechpartnern. Hindernisse Unklarheiten zum rechtlichen Status; Fragen der Haftung und des Unfall- bzw. Versicherungsschutzes; begrenzte Auswahl geeigneter Flächen für Urban Gardening Erfolg/Bewertung Positive Resonanz und große Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern Empfehlungen für die Nachahmung Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und geeigneter Organisationsformen Webseite www.karlsruhe.de/baumpatenschaften Umsetzungsstand in Umsetzung: Neuauflage des bürgerschaftlichen Engagements im Frühjahr 2020 nach umfassender versicherungsrechtlicher Prüfung Ausblick Etablierung des bürgerschaftlichen Engagements im öffentlichen Grün als ein fester Bestandteil der Karlsruher Stadtlandschaft durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und Schaffung weiterer Angebote. Zunächst werden neue Baumpatenschaften vergeben und der Altbestand der Baumpatinnen und Baumpaten geprüft. Weitere Patenschaftsmodelle (zum Beispiel Beetpatenschaften) werden unter dem Oberbegriff „Grünpatenschaften“ entwickelt. Im Urban Gardening werden bestehende Projekte reaktiviert und neue Standortanfragen aus den Stadtteilen geprüft und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützt. Zielgröße und Zeithorizont Von 1980 – 2020 über 300 abgeschlossene Baumpatenschaften. Es wird im ersten Jahr mit 200 – 300 neuen Patenschaften gerechnet (Abweichung aufgrund von Corona möglich). Erforderliche Ressourcen Eine Vollzeitstelle Umwelt- und Arbeitsschutz | 115 SG-9: Anpassung der Förderprogramme für städtisches Grün unter klimatischen Gesichtspunkten Umsetzungsstand geplant Ausblick Bestehende städtische Förderprogramme sollen dahingehend überprüft werden, ob eine Überarbeitung/Anpassung der Förderrichtlinien unter klimatischen Gesichtspunkten möglich ist. Darüber hinaus soll überprüft werden, ob neue Förderprogramme für spezielle Zielgruppen wie beispielsweise Sportvereine erforderlich und umsetzbar sind. Durch das Programm „Grüne Höfe, Dächer und Fassaden für Karlsruhe“ 5 unterstützt das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe seit über 30 Jahren das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, private Innen- und Hinterhöfe, Dächer und Fassaden zu begrünen. Seit 1982 können Maßnahmen zur Aufwertung und Begrünung versiegelter Höfe, Dächer und Fassaden durch das Förderprogramm unterstützt werden. Die Förderung umfasst kostenlose Beratungen für Anwesen im gesamten Stadtgebiet und finanzielle Unterstützung in einem ausgewiesenen Förderbereich. Für das Förderprogramm ist eine räumliche Erweiterung der Stadtbereiche, in denen Förderung möglich ist, ebenso geplant wie eine Aufstockung der Fördermittel. Beides dient der Verbreitung von Grün im privaten Bereich und unterstützt so die Klimaanpassung. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Gartenbauamt. Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz und Klimaanpassung sollen grundsätzlich keine gegenläufigen Ansätze verfolgen und es soll keine Entscheidung zwischen beiden stattfinden müssen. Der Stadt Karlsruhe ist es daher ein Anliegen, dass Bürgerinnen und Bürger neben Photovoltaik – zum Klimaschutz – ihre Dächer auch mit Dachbegrünung – zur Klimaanpassung – ausstatten, wo dies möglich ist. Beides lässt sich in vielen Fällen sehr gut kombinieren. Die städtischen Fördermöglichkeiten von Photovoltaikanlagen und von Dachbegrünung sollen daher in Verbindung gesetzt werden. Die Zuständigkeiten hierfür liegen beim Gartenbauamt und beim Umwelt- und Arbeitsschutz. Über eigene städtische Förderprogramme ist es darüber hinaus für ganz klar definierte Stadtbereiche im Rahmen von Sanierungsgebieten möglich, die Entsiegelung von Hinterhöfen durch eine städtische Förderung vollständig zu finanzieren. Die Eigentümer der Flächen müssen gezielt angesprochen und über diese Möglichkeit und die sich daraus ergebenden Vorteile informiert werden. Erste Erfahrungen werden dazu derzeit im Sanierungsgebiet Innenstadt-Ost gesammelt (SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete). Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen Bestehendes Fachpersonal beim Gartenbauamt städtische Haushaltsmittel für die Fördergelder 5 Förderprogramm für Höfe, Dächer und Fassaden: www.karlsruhe.de/b3/freizeit/gruenflaechen/hdf.de (Zugriff 8. Dezember 2020) 116 | Klimaanpassungsstrategie 2021 SG-10: Abstände von Leitungstrassen und Baumstandorte In Straßenräumen, die neu gebaut oder umgestaltet werden, ist frühzeitig der zukünftige Straßenbaumbestand einzuplanen. Die Standorte für Bäume müssen auch unterirdisch langfristig ausreichenden Entwicklungsraum für das Wurzelwerk bieten. Aufgrund der meist sehr umfangreichen Leitungstrassen im Untergrund ist es eine große Herausforderung, dies mit den technischen Anforderungen in Einklang zu bringen. Schließlich sollen die verlegten Leitungen später, zum Beispiel im Fall von Störungen oder Erneuerungen erreichbar sein, ohne den Baumbestand erheblich zu schädigen. Durch eine frühzeitige Koordinierung der Planungen für die Straßengestaltung und Leitungstrassen werden in Karlsruhe Straßenquerschnitte so konzipiert und angelegt, dass Baumstandorte zukunftsgerecht realisiert werden können. Wichtig ist die Einhaltung ausreichender Distanzen zwischen Bäumen und den Leitungen. Angesetzt werden dabei jeweils die als Mindestmaß geforderten und vereinbarten Regelabstände. Im Fall unvermeidbarer Unterschreitungen werden technische Vorkehrungen im Einzelfall gesucht, wie zum Beispiel der senkrechte Einbau von Folien als Wurzelsperre. Fakten zur Maßnahme Federführung projektführende Dienststelle An Umsetzung beteiligt alle Leitungsträger (insbesondere Stadtwerke); Gartenbauamt, Tiefbauamt, Stadtplanungsamt Zeitbedarf für die Umsetzung wird laufend in die Planungsprozesse einbezogen Kosten keine; nur in den genannten Ausnahmefällen entstehen investive Kosten für die Schutzmaßnahmen (Wurzelsperren) Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse laufende Abstimmungen im Planungsprozess und bei der Koordinierung städtischer Vorhaben Hindernisse Zeitdruck, Arbeitsüberlastung der Beteiligten; Geänderte Anforderungen und Planungsprozesse mit neuen Rahmenbedingungen können zu Mehraufwand führen. Erfolg/Bewertung Realisierung zukunftsfähiger Baumbestände. Frühzeitige Koordinierung ermöglicht eine rechtzeitige Behandlung und Abstimmung der verschiedenen Anforderungen. Planungsfehlern wird vorgebeugt. Empfehlungen für die Nachahmung frühzeitiges Einbinden der Beteiligten, interdisziplinäre Zusammenarbeit Webseite Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Es besteht ein Bedarf für eine weitere Optimierung des Vorgehens. Ziel ist es, die Planungen im öffentlichen Raum mit dem Wunsch nach mehr Stadtgrün in Einklang zu bringen, zum Beispiel durch ausreichend bemessene Wurzelräume, durch die Bündelung von Trassenkanälen oder den Schutz der Leitungen gegen Durchwurzelung. Die im Handlungsbereich der Stadt Karlsruhe bewährten regelmäßigen Routinebesprechungen zur Koordinierung sowie die projektbezogenen Abstimmungen mit den fachlich beteiligten Akteuren und Dienststellen auf der Grundlage der vereinbarten Planungsgrundsätze (zum Beispiel Konzessionsvertrag zwischen Verwaltung und Versorgungsträger) sind beizubehalten. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe; Die Abstimmungsprozesse und -routinen der Beteiligten sind beizubehalten und bedarfsweise zu intensivieren. Erforderliche Ressourcen Die beteiligten Akteure und Dienststellen müssen mit ausreichenden personellen Ressourcen stets in der Lage sein, die frühzeitige Abstimmung und Koordination von Planungen und Vorhaben sicherzustellen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 117 5.9 Handlungsfeld Naturschutz und Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt Die dauerhafte Sicherung und Förderung der Biologischen Vielfalt gehört gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Lebensfähige Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume sind zu erhalten, Gefährdungen natürlich vorkommender Ökosysteme, Biotope und Arten ist entgegenzuwirken und Lebensgemeinschaften und Biotope sind mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten zu erhalten (Näheres siehe Bundesnaturschutzgesetz). Abbildung 66: Wechselkröte. Foto: Niederstraßer. Um die Ziele optimal erreichen zu können, lässt die Stadt Karlsruhe ein Biodiversitätskonzept erarbeiten, dessen Leitlinien und detaillierten Inhalte die Aktivitäten zur Förderung der Biologischen Vielfalt in Karlsruhe leiten, lenken und konzentrieren sollen. Auch Aspekte des Klimawandels werden berücksichtigt, soweit der Einfluss des Klimawandels bereits abschätzbar ist. Festgelegt ist, dass Veränderungen der Kulturlandschaft akzeptiert werden müssen, sofern sie nicht die Eigenart der einzelnen Landschaften mindern. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biologische Vielfalt sind nicht allumfassend erfasst, aber einige anschauliche Beispiele lassen erhebliche Auswirkungen erkennen: Die Vogelbrut beginnt wegen der kürzeren Winter immer früher. Mauersegler erschienen in Karlsruhe immer um den 1. Mai, in den vergangenen Jahren fanden sie sich immer einige Tage früher im April ein. Störche überwintern zunehmend bei uns oder ersparen sich zumindest einen Teil ihres weiten Fluges. Die milden Winter bieten ihnen genügend Nahrung. Die Wiesen entwickeln sich sehr früh und lassen den ersten Schnitt früher sinnvoll erscheinen, allerdings bewirkt die zunehmende Frühjahrstrockenheit punktuelle bis flächige Ausfälle. 118 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Temporäre Gewässer trocknen aus, bevor sich Laich oder Kaulquappen entwickeln konnten. Wassertemperaturen der Stillgewässer steigen. Neubürger in der Pflanzen- und Tierwelt hat es immer gegeben, Veränderungsprozesse sind stetig. Allerdings haben die Fülle und Schnelligkeit der Veränderungen enorm zugenommen. Neben natürlichen Prozessen bewirken technische Maßnahmen, die zwecks Klimawandelfolgenprophylaxe umgesetzt werden müssen, erhebliche Veränderungen der Landschaft und der Biologischen Vielfalt. Ein sehr anschauliches Beispiel ist die Erhöhung der Hochwasserdämme. Die an Trockenheit und Hitze noch nicht angepassten Wälder und Stadtbäume vertrocknen oder sind anfällig für Krankheiten. Zahlreiche Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung des Klimawandels werden umgesetzt, durch das in Arbeit befindliche Biodiversitätskonzept der Stadt werden weitere initiiert werden. Allerdings zeigt sich, dass zwar das Thema Klimawandel ernstgenommen wird, die Förderung der Biologischen Vielfalt gemäß § 1 Bundesnaturschutzgesetz allerdings nicht einheitlich interpretiert wird. So werden - ganz allgemein betrachtet – Maßnahmen diskutiert, die der Klimawandelfolgenprophylaxe dienen sollen, aber eindeutig biodiversitätsschädigend sind. Das in Arbeit befindliche Biodiversitätskonzept wird diesen Konflikt lösen müssen. Flächenschutz Das wichtigste Element, das ein Agieren im Sinne der Erhaltung und der Förderung der Biologischen Vielfalt auch unter dem Gesichtspunkt des Klimawandels ermöglicht, ist der Flächenschutz. Dieser umfasst neben den klassischen Schutzgebietsausweisungen mit Unterschutzstellungs- oder Konsultationsverfahren auch die durch Gesetze oder Konzepte geschützten oder für bestimmte Maßnahmen gesicherten Flächen. Hierzu zählen die gesetzlich geschützten Biotope ebenso wie die Biotopverbundflächen, die gemäß Novelle des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg bis 2023 mindestens 10%, bis 2027 mindestens 13% und bis 2030 15% der Offenlandfläche Baden-Württembergs umfassen sollen. Die Ausweisung neuer Schutzgebiete ist daher in Karlsruhe eine wichtige Maßnahme (siehe N-2: Räumliche Erweiterung der Schutzgebietskulisse). Abbildung 67: Naturschutzgebiet „Erlachsee“ im Oberwald (Blick aus der Beobachtungshütte). Foto: Niederstraßer. Optimierung der Flächenpflege bezüglich des Biotop- und Artenschutzes Die Pflege von Schutzgebieten, schutzwürdigen Flächen oder für bestimmte Arten wichtigen Flächen hat sich ursprünglich an tradierten Landnutzungsformen oder Vorgehensweisen orientiert, die diese Flächen haben entstehen lassen. Dieser grundsätzlich korrekte und ursprünglich durch zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse untermauerte Ansatz muss unter Berücksichtigung des Klimawandels modifiziert werden. Eine Wiesenmahd bis Mitte Juni kann heute für erforderliche Aushagerungsprozesse zu spät sein, die Entwicklung des Wiesenknopfes und des daran angepassten Ameisenbläulings kann Mitte Juni so weit fortgeschritten sein, dass die Mahd ein Eingriff ist. Pflegemaßnahmen für bzw. von Arten und Biotopen sind somit zunehmend von Entwicklungsstadien der Arten und Biotoptypen abhängig, weniger von tradierten Vorgehensweisen. Das Abweichen von dem ursprünglichen Ansatz schafft Raum für (konfliktreiche) Diskussionen und kann kostenintensiv sein. Umwelt- und Arbeitsschutz | 119 N-1: Realisierung des Biotopverbundes und Vernetzung von Schutzgebieten und Trittsteinbiotopen Je größer die biologische Vielfalt eines Ökosystems ist, umso elastischer kann es auf Veränderungen reagieren. Neben der Stabilisierung vorhandener Schutzgebiete besteht deshalb ein zentraler Ansatz darin, die klimabedingten Wander- und Ausweichbewegungen von Arten zu unterstützen und ein ausreichend dichtes Netz an Lebensräumen anzubieten. Ein solcher Biotopverbund stellt für viele Arten eine wesentliche Voraussetzung dar, um sich an den Klimawandel anpassen zu können. Die Kernflächen des Konzeptes „Biotopverbund Karlsruhe“ werden erhalten und gepflegt. Ein Beispiel ist das Schilfgebiet im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Burgau, das durch entsprechende Pflegemaßnahmen in seiner Wertigkeit erhalten wird. Der Biotopverbund ist in übergeordnete Planungen eingeflossen. Diese sind Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan, und in Teilen in Flächennutzungsplan. Durch die politische Forderung, den Biotopverbund weiterhin auszubauen (Eckpunktepapier der Landesregierung zur Förderung der biologischen Vielfalt), wird das Thema weiter intensiviert werden. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Zahlreiche städtische Dienststellen auf der Planungs- und Umsetzungsebene, Jägerschaft, Landwirte, private Stiftung, Regierungspräsidium Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung Nicht quantifizierbar, da laufendes Thema Kosten Nicht quantifizierbar, da laufendes Thema Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Verorten des Themas in Planungsprozessen, Ausweisen von flächenhaften Naturdenkmalen (Rechtsverfahren), Ausweisen und Vorbereiten von Landschaftsschutzgebieten (Rechtsverfahren), privatrechtliche Verträge mit Landwirten, Anpassung des Biotopverbundes nach Eingriffen in Biotopverbund relevante Biotope sowie Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei Missachtung des Verbundes. Hindernisse Planungskonkurrenzen, insbesondere Bebauung Erholungsdruck- freilaufende Hunde falsche Vorstellungen der Öffentlichkeit sowie von Nutzern wie Landwirten und Jägern (zum Beispiel bei Ansaaten) fehlende Erfahrung zum Ausgleich von Verbunddefiziten Erfolg/Bewertung Einige seltene Arten sind noch vorhanden und deren Populationen konnten gestärkt werden (Bauernsenf, Rebhuhn, Wiesenknopf-Ameinsenbläuling) Empfehlungen für die Nachahmung Mehr Öffentlichkeitsarbeit Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/biotopverbund.de Umsetzungsstand Laufend/kontinuierlich Ausblick Der Biotopverbund wird häufig argumentativ genutzt, aber es fehlen konkrete, den ökologischen Zielen entsprechende Umsetzungen. Defizitär ist zum Beispiel der gesamte Komplex der Wegrandpflege, und weiterhin – trotz hoher naturschutzfachlicher Bedeutung – der Wiesenschutz. Grundsätzlich sollte eine Biotopverbundplanung nach circa 10 Jahren erneuert werden. Manchmal können, um die Ausbreitung von Neobiota oder Populationsmischungen zu verhindern, gewisse „Sperren“ als Gegenpol zum „Verbund“ sinnvoll sein. Zielgröße und Zeithorizont Umsetzung und Sicherung der Biotopverbundmaßnahme auf 10 – 15 % der Offenlandfläche des Stadtgebietes gemäß Novelle Naturschutzgesetz Baden- Württemberg Erforderliche Ressourcen 50%-Stelle wie auf Landkreisebene fehlt, wird den Stadtkreisen nicht zur Verfügung gestellt 120 | Klimaanpassungsstrategie 2021 N-2: Räumliche Erweiterung der Schutzgebietskulisse Ergänzend zur Vernetzung bestehender Schutzgebiete wird einem erweiterten Schutzgebietskonzept große Bedeutung beigemessen. Die Karlsruher Schutzgebietskulisse wurde in den vergangenen Jahren durch zwei neue flächenhafte Naturdenkmale (FND) und drei neue Landschaftsschutzgebiete (LSG) ergänzt. Neue flächenhafte Naturdenkmale (FND) sind die „Sandgrube Grüner Weg – West“ (Verordnung 24.05.2019) sowie die „Sandrasen am Grünen Weg“ (Verordnung 17.12.2019). Als neue Landschaftsschutzgebiete wurden die „Gießbachniederung – Im Brühl“ (Verordnung 18.12.2015) und Freiflächen um Wolfartsweier („Oberwald- Rißnert“, Verordnung 16.11.2018) verordnet und so langfristig Bebauung in diesen Gebieten verhindert. Ein Schutzzweck der „Gießbachniederung – im Brühl“ ist explizit der Erhalt der klimatischen Funktionen als Frischluftentstehungsgebiet sowie eines Landschaftsbereichs für flächenhaften Kaltluftabfluss im Schutzgebiet Gießbachniederung. Das Landschaftsschutzgebiet „Neureuter Feldflur“ in Neureut, in dem auch klimatische Belange eine Rolle spielen, wurde 2020 unter Schutz gestellt. 2020 stimmte die Stadt Karlsruhe dem Beitritt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord bei 6 . Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 27 Abs. 1) sind Naturparke großräumige Gebiete, die „der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird“. Durch den Beitritt der Stadt zum Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. und die Anerkennung zum Naturpark erlangt das Gebiet „Eisenhafengrund – Grünberg“ erstmals eine Sicherung und einen Schutzstatus, dennoch wird die Unterschutzstellung zum Landschaftsschutzgebiet weiterverfolgt. Abbildung 68: Blick vom Knittelberg zum Turmberg im Landschaftsschutzgebiet „Grötzinger Bergwald-Knittelberg“, das schon seit 1988 besteht. Foto: Niederstraßer 6 Quelle: Änderung des Geltungsbereichs der Naturpark-Verordnung „Schwarzwald Mitte/Nord“, Erläuterung der Gebietserweiterung (Stand: 27.09.2019). Umwelt- und Arbeitsschutz | 121 Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Federführung bei Schutzgebietsverfahren: Zentraler Juristischer Dienst, fachliche Beratung: Umwelt- und Arbeitsschutz; darüber hinaus weitere städtische Ämter nach Erfordernis Zeitbedarf für die Umsetzung Flächenhafte Naturdenkmale: höchstens1,5 Jahre für die Landschaftsschutzgebiete: langfristige Planung erforderlich Kosten nicht quantifizierbar Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Gemeinderatsbeschlüsse Hindernisse Andere Planungsvorstellungen (Bebauung), Änderung von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan, wirtschaftliche Interessen, zum Beispiel einzelner Landwirte Erfolg/Bewertung Die ausgewiesenen Schutzgebiete sind ein großer Erfolg, die Umsetzung der FND- Verordnungen laufen erst an. Empfehlungen für die Nachahmung Flächenhafte Naturdenkmale: Vorgehensweise erfolgreich Landschaftsschutzgebiete: stringenteres Arbeiten erforderlich Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/gebietsschutz.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich (projektbezogen) Ausblick Die Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten ist nicht abgeschlossen und muss auch in den nächsten 10 Jahren weitergeführt werden. Ein Schutzgebiet ist als LSG „Eisenhafengrund-Grünberg“ in der Planung. Zielgröße und Zeithorizont Bis Ende 2022 Ausweisung LSG „Eisenhafengrund-Grünberg“ Anschließend weitere FND, beispielsweise Rennbuckeldüne, Schaffenäcker Erforderliche Ressourcen Personal für die Schutzgebietsbetreuung in Form von Kontrollen und Verfahrensabwicklung und Pflege der Schutzgüter, finanzielle Mittel ebenfalls auch langfristig erforderlich Abbildung 69: Naturschutzgebiet „Alter Flugplatz Karlsruhe“. Fotos: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Rohde). 122 | Klimaanpassungsstrategie 2021 N-3: Inhaltliche Überprüfung des Schutzzwecks bestehender Schutzgebiete Mit Blick auf den Klimawandel und dessen absehbare Auswirkungen entspricht der Schutzzweck einzelner alter Landschaftsschutzgebietsverordnungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Da die Änderung von Verordnungen einer neuen Verordnung gleichkommt und die Gefahr birgt, durch aktuelle Strömungen und Interessen inhaltlich geschwächt zu werden, schlägt der Umwelt- und Arbeitsschutz vor, im Rahmen von Pflegeplänen eine Anpassung des Schutzgebietsmanagements an die neuen Anforderungen vorzunehmen. Umsetzungsstand Bisher wurde die Ausweisung neuer Schutzgebiete als wichtiger erachtet. Die Anpassung des Schutzzwecks bewirkt in der Regel ein neues Verfahren. Hierfür sind keine Kapazitäten vorhanden, weiterhin wird allgemein befürchtet, dass die teilweise sehr guten „alten“ Verordnungen an Qualität einbüßen würden. Für die beiden neuen Landschaftsschutzgebiete „Gießbachniederung – Im Brühl“ und „Oberwald – Rißnert“ liegen aktuelle Verordnungen mit Schutzzwecken vor. Dennoch werden aktuell für diese Schutzgebiete Pflegepläne erarbeitet. Ausblick Die Maßnahme wird unter dem Titel „Inhaltliche Überprüfung des Schutzzwecks bestehender Schutzgebiete im Rahmen von Pflegeplänen“ weitergeführt. Beispielsweise ist in Bezug auf den Klimawandel die Anpassung des Wassermanagements (Pflege der Entwässerungsgräben) ämterübergreifend und mit den Landwirten zu diskutieren. Die Erarbeitung von Pflegekonzepten wird in den nächsten Jahren weitergeführt. Etwa alle 2 Jahre können maximal zwei Pflegepläne vergeben werden. Zielgröße und Zeithorizont bis 2030 Erarbeitung von Pflegeplänen für alle Landschaftsschutzgebiete Erforderliche Ressourcen je Pflegeplan circa 50.000 Euro Honorar, eventuell durch Landschaftspflegerichtlinie förderfähig Umsetzung von Pflegemaßnahmen: Sach- und Personalmittel erforderlich Vollzug der Schutzgebietsverordnung: Kontrolle, Ranger dringend erforderlich Abbildung 70: In den Albwiesen beim Rüppurr. Foto: Niederstraßer. Umwelt- und Arbeitsschutz | 123 N-4: Erarbeitung eines kommunalen Artenschutzkonzeptes unter Berücksichtigung des Aspekts Klimawandel In Karlsruhe gibt es bereits eine Reihe von Aktivitäten zum Schutz einzelner besonders gefährdeter Arten. Der spezielle Artenschutz ist Bestandteil des Biodiversitätskonzeptes, genauso wie die Baumartenwahl unter geänderten klimatischen Bedingungen. Abbildung 71: Eine Knoblauchkröte hautnah. Foto: Niederstraßer. Ein kommunales Artenschutzkonzept wird in das Biodiversitätskonzept einfließen. Hierbei werden Aspekte des Klimawandels berücksichtigt, zum Beispiel indem Pflegemaßnahmen für einzelne Arten an die neuen Erfordernisse angepasst werden. Derzeit berücksichtigte Artengruppen oder Arten sind: Mehlschwalben, Unterstützung des Mauerseglerprojektes des Naturschutzbunds Deutschlands (NABU), Amphibien, zum Beispiel Knoblauchkröte, Wiesenknopf-Ameisenbläuling (siehe Maßnahme N-6: Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima), Feldvogelprojekte (Rebhuhn und Feldlerche), Heldbock und andere xylobionten Käfer, Fledermäuse. Ein Beispiel für eine Maßnahme zum Schutz einzelner Arten ist ein Mehlschwalbenprojekt, welches hauptsächlich die Förderung von Mehlschwalben durch Nisthilfen an privaten Gebäuden beinhaltet. Die Mehlschwalbe ( Delichon urbica) ist eine Vogelart, die als Kulturfolger in Städten und Dörfern lebt. In den letzten Jahren wurde festgestellt, dass die Anzahl der Mehlschwalben in geradezu dramatischer Weise zurückgeht. Nahrungsknappheit durch Insektenschwund und der zunehmende fehlende Zugang zu Nistmaterial durch Versiegelung von Feldwegen sind die Hauptgründe für das Fehlen der ortstreuen Tiere. Zunehmend gehen bei der energetischen Sanierung, die als Klimaschutzmaßnahme sowie zum sommerlichen Wärmeschutz vorteilhaft ist, von Fassaden Nistmöglichkeiten verloren. Der Naturschutzbund Karlsruhe e.V., die Artenschutzstiftung des Zoos und der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe sammeln Meldungen von Schwalbenvorkommen, schulen Betreuer, die nach den Tieren schauen und Bruten dokumentieren, und fördern das Anbringen von Nisthilfen und Kotbrettchen an privaten Immobilien finanziell. 124 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 72: Mehlschwalbennistkästen. Foto: Hauenstein. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz; für Mauersegler: NABU An Umsetzung beteiligt Verschiedene städtische Ämter, Privatpersonen, Stiftung, Landwirte, Regierungspräsidium Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung Nicht quantifizierbar Kosten Projektabhängig Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Viel Öffentlichkeitsarbeit, viele Einzelgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern und Landwirten Hindernisse Hoher Abstimmungsbedarf Rechtliche Hürden bei der Unterstützung von Privatpersonen Datenschutzvorschriften bei Einbeziehung von Privatpersonen, um Maßnahmen an privaten Gebäuden durchzuführen, hinsichtlich Auftragsvergabe, Datenpflege, spätere Betreuung, etc. Erfolg/Bewertung Beispiel Mehlschwalben: 2020 wurden 82 Doppelnester aufgehängt, 2021 werden es 21 Doppelnester an 16 Häusern sein. Für andere Arten laufen Monitoring-Projekte oder spezielle Umsetzungsprojekte Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/artenschutz.de Umsetzungsstand Laufend/kontinuierlich Ausblick Das Schwalbenprojekt wird weitergeführt. Die bereits installierten Nester und Kotbretter sollen in 3-Jahres- Intervallen gereinigt werden. Der Bestand soll durch die ehrenamtlichen Betreuer beobachtet werden, insbesondere, wie die neuen Nisthilfen angenommen werden. Es fehlt noch an Ehrenamtlichen, die die Nester und Hausbesitzer in verschiedenen Stadtteilen betreuen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz ist auf die Meldung der Hausbesitzer angewiesen. Weitere Projekte werden initiiert und kontinuierlich weiterbearbeitet. Bei Rebhuhn, Wiesenknopf- Ameisenbläuling sowie den Amphibien ist noch großer Umsetzungsbedarf. Zielgröße und Zeithorizont Mindestens 5 bis 10 Jahre Erforderliche Ressourcen Personal beim Umwelt- und Arbeitsschutz, finanzielle Ressourcen, Ehrenamtliche Umwelt- und Arbeitsschutz | 125 N-5: Intensivierung des Erfahrungsaustauschs über Artenschutz und Klimawandel mit Kommunen im Bündnis „Biologische Vielfalt“ Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und dem Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ nutzt die Stadt Karlsruhe das Bündnis für den deutschlandweiten Erfahrungsaustausch zu speziellen naturschutzrelevanten Fragestellungen wie der Anpassung an den Klimawandel. Darüber hinaus hat Karlsruhe eine eigene Arbeitsgemeinschaft mit den Stadtkreisen des Regierungsbezirks Karlsruhe zum Austausch auf kommunaler Ebene initiiert. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung Sehr gering Kosten Mitgliedsbeitrag im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“: 1980 Euro jährlich Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Beschluss zur Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und dem Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ durch den Gemeinderat Hindernisse Keine, außer Personalengpässe Erfolg/Bewertung Guter Austausch mit anderen Kommunen, Anregungen, Prämierung von Projekten Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.kommbio.de/home/ Umsetzungsstand Laufend/kontinuierlich Ausblick Der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen ist ein laufendes Anliegen. Zu optimieren ist selbstverständlich der Austausch mit anderen Kommunen und die Beteiligung an Projekten des Bündnisses. Zielgröße und Zeithorizont Mindestes 1x jährlich Treffen mit anderen Kommunen des Regierungsbezirkes. Teilnahme an der Mitgliederversammlung des Bündnisses. Mindestens 1x jährlich Beteiligung an einem Projekt des Bündnisses. Erforderliche Ressourcen Personal für Organisation und Teilnahme an Projekten. Finanzieller Eigenanteil für Projektbeteiligung. Abbildung 73: Gut getarnter Sonnenanbeter: der Laubfrosch. Foto: Niederstraßer. 126 | Klimaanpassungsstrategie 2021 N-6: Anpassung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten an ein geändertes Klima In einigen Karlsruher Schutzgebieten sind während des heißen und trockenen Sommers Wirtspflanzen für wichtige Arten vertrocknet. Ein Beispiel ist der Wiesenknopf als Nahrungsquelle für den Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Abbildung 34). Eine Anpassungsmaßnahme ist, Schattenspender für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Dies erfolgt zum Beispiel in Form von Brachestreifen, die bei der Mahd stehen bleiben oder durch angepasste Mahdzeitpunkte oder als spezielle Maßnahme durch die Pflanzung von Obstbäumen an geeigneten Stellen, um auf Wiesen den Wiesenknopf als Wirtspflanze des Wiesenknopf- Ameisenbläulings zu fördern. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Landwirte, weitere städtische Ämter, Regierungspräsidium Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung nicht quantifizierbar Kosten Die Anpassung der Pflege erzeugt keine Kosten, gegebenenfalls ist Mehraufwand für Landwirte über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) abzugelten. Sehr arbeitsintensiv für den Umwelt- und Arbeitsschutz ist das Anpassen von LPR-Verträgen. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse keine, außer Gespräche mit den Betroffenen Hindernisse Neue, auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu etablieren, ist immer mühselig. Änderung von Mahdzeitpunkten ist bei Jägern nicht beliebt, es besteht die Sorge, dass durch frühe Mahd der Jungtierschutz nicht zu gewährleisten ist. Erfolg/Bewertung Es wirkt für den Falter gut, wie aktuelle Veröffentlichungen aus Nordrhein-Westfalen und Erfahrungen aus Baden-Württemberg zeigen. Empfehlungen für die Nachahmung Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/landschaftspflege.de Umsetzungsstand Laufend/kontinuierlich Ausblick Die Gespräche und Verträge mit Landwirten werden weitergeführt. Stetig notwendig ist die Anpassung an den Klimawandel, zum Beispiel durch eine Änderung der Mahdzeitpunkte. Zielgröße und Zeithorizont Mindestens 10 Jahre Erforderliche Ressourcen Fachlich geschulte Mitarbeiter, Landwirte und gegebenenfalls Fördergelder über die Landschaftspflegerichtlinie sind erforderlich Abbildung 74: Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Foto: Trusch. Umwelt- und Arbeitsschutz | 127 N-7: Umgang mit Neobiota und Monitoring des Floren- und Faunenwandels Klimaänderungen können eine Verschiebung der Artenzusammensetzung beziehungsweise eine Veränderung des Anteils einzelner Arten an einer Fläche verursachen. Ein systematisches Monitoring fehlt allerdings bisher. Zwar gab es schon immer Veränderungen von Flora und Fauna. Für die Einwanderung oder verstärkte Ausbreitung von Neobiota ist der Klimawandel sicher ein unterstützender, wenn auch nicht allein entscheidender Faktor. Von einer Ursachensuche losgelöst setzt die Stadt Karlsruhe bereits Maßnahmen zur Eindämmung von Neobiota um. Übergeordnetes Ziel ist immer der Erhalt und die Förderung der Biologischen Vielfalt. Daher muss es für solche Maßnahmen eine ökologische Zielsetzung und konkrete gesetzliche Vorgaben oder Arten- und Biotopschutzziele geben. Zu den einzudämmenden Arten zählen: Nilgans (Zurückdrängung aufgrund EU-Vorgaben notwendig), Kanadagans (Antrag auf frühzeitigere und umfangreichere Bejagung in den Naturschutzgebieten in den Rheinauen wurde gestellt und befürwortet. Geplant ist das Gelegemonitoring und die Gelegemanipulation parallel zur Bejagung in diesem Bereich). Nutria (Zurückdrängung aufgrund EU-Vorgaben notwendig; Öffentlichkeitsarbeit gegen Füttern, Jagd im befriedeten Bereich am stehenden Gewässer und in den Jagdrevieren an fließenden Gewässern) (Abbildung 75) Waschbär (Bekämpfung aufgrund EU-Vorgaben notwendig, Fangjagd in den Jagdrevieren der Rheinauen und Bergdörfern) Kalikokrebs Seidenpflanze (Beseitigung aufgrund von EU-Vorgaben notwendig) Kermesbeere (Entfernung von Vorkommen auch mit Beteiligung Ehrenamtlicher sowie umfangreiche gezielte Pflegemaßnahmen unter anderem im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen Amerikanische/Spätblühende Traubenkirsche (Entfernung der Spätblühenden Traubenkirsche zur Förderung der einheimischen Waldbaumarten, Pflegemaßnahmen im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen auch mit Ehrenamtlichen). Die Spätblühende Traubenkirsche wird durch den Klimawandel begünstigt und erschwert die Naturverjüngung einheimischer Waldbaumarten erheblich (Abbildung 75). Götterbaum und Eschen-Ahorn (Entfernung von Vorkommen auch mit Beteiligung Ehrenamtlicher, sowie umfangreiche gezielte Pflegemaßnahmen) Ambrosie (siehe Maßnahme GE-6: Optimierung der Bekämpfungsstrategie von Pflanzarten mit hohem Allergiepotenzial ( Ambrosia artemisiifolia)) Abbildung 75: Nutria (links) und Prunus serotina, die Spätblühende Traubenkirsche (rechts). Foto: Umwelt- und Arbeitsschutz. 128 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Forstamt, Tiefbauamt an Gewässern, Regierungspräsidium Karlsruhe, Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Zeitbedarf für die Umsetzung Nicht quantifizierbar; der Zeitbedarf lag in Besprechungen, Ausschreibungen und Vergaben Kosten Entfernung des Jungwuchses der Spätblühenden Traubenkirsche im Landschaftsschutzgebiet „Südliche Hardt“ auf einer Waldfläche von circa 8 Hektar: 8.000 Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Auftragsvergaben und Öffentlichkeitsarbeit Hindernisse Unverständnis und Unkenntnis in der Bevölkerung Erfolg/Bewertung Arten gehen auf den bearbeiteten Flächen kurzzeitig zurück, Wiederholungs-Pflegen häufig erforderlich Empfehlungen für die Nachahmung Mehr Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring frühzeitig vorbereiten, genaue Flächenauswahl Webseite www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/naturschutz/artenschutz/invasivearten.de Umsetzungsstand Laufend/kontinuierlich Ausblick Es ist grundsätzlich erstrebenswert, die Verbreitung und Ausbreitung von Neobiota einzudämmen, sofern das Ausmaß der Verbreitung Aktivitäten noch zulässt oder klare naturschutzfachliche Ziele vorhanden sind. Das von den Naturschutzverbänden oder Bürgerinnen und Bürgern auf kommunaler Ebene gerne geforderte beliebige Entfernen von Neobiota wird nicht als zielführend angesehen, zumal die Maßnahmen häufig kosten- und arbeitsintensiv sind. Um die durch die Klimaänderungen versursachten oder zumindest begünstigten Änderungen in der Artenzusammensetzung zu dokumentieren und um darauf reagieren zu können, ist ein systematisches Monitoring notwendig. Das gilt für sowohl für städtische Biotopflächen als auch für Waldflächen. Wünschenswert ist ein Monitoring für unterschiedliche Biotopflächen und Arten ggf. auch mit unterschiedlichen Fragestellungen: Wald: Wie hoch ist der Anteil standortheimischer Naturverjüngung in lichten Wäldern? Wie verändern sich die Säume? Wie hoch ist der Anteil invasiver Neophyten? Gefährden diese das Verjüngungsziel Wiese: Wie verschieben sich die Artenzusammensetzungen in den Mähwiesen und wie verändern sich Blühaspekte? Ruderalvegetation: Welche Arten wandern ein? Wie breiten sich Arten der Blühmischungen in der städtischen Ruderalvegetation aus? Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen gegen die Nilgänse auf die lokale Population? Zielgröße und Zeithorizont Das Biodiversitätskonzept für Karlsruhe wird zusammenstellen, unter welchen Voraussetzungen und wo bestimmte Neobiota entfernt werden sollen. Das Land Baden-Württemberg verfolgt darüber hinaus im Rahmen der Anpassungsstrategie das Ziel des differenzierten Umgangs mit neu einwandernden Arten. Konkret heißt dies, dass die Schutzverantwortung bei „neuen“ Arten zu prüfen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind und potentiell invasive Neobiota in das naturschutzfachliche Monitoring und Berichtswesen zu integrieren sind. Bei der Anpassung des Stadtwaldes an den Klimawandel ist die Entwicklung der invasiven Neophyten dauerhaft zu beobachten. Erforderliche Ressourcen Finanzielle Ausstattung des Naturschutzfachamtes bezüglich Personal- und Sachkosten. Gute Eignung der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 129 N-8: Gewässersanierung und Konzepte zur Regulierung des Wasserhaushalts in Feuchtgebieten Gewässerentwicklungspläne, Gewässerpflegepläne, die Managementpläne der Natura 2000 – Gebiete geben zahlreiche Möglichkeiten der Pflege von Gewässern vor. Es ist das Ziel der Stadt, die Planwerke – sofern sie in städtischer Zuständigkeit liegen – immer auf dem neusten Stand zu halten. Beispiele sind die ökologische Mahd von Feuchtwiesen und das abschnittsweise Mähen von Grabenrändern, ebenso das abschnittsweise Entschlammen, zum Beispiel zur Förderung des Schlammpeitzgers oder das Erweitern von Tümpeln. In den Naturschutzgebieten „Burgau“ und „Altrhein Kleiner Bodensee“ werden auch Maßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Neuansiedlung von Schilfröhrichten durchgeführt, dazu gehören auch Maßnahmen zum Schutz vor Wasservogelfraß (Gehölzentnahmen, Sedimentaufschüttung, Pflanzungen, gezielte Jagd). In Gewässern nimmt mit steigenden Temperaturen der Sauerstoffgehalt im Wasser ab. Speziell bei Seen verlängert sich die Stagnationsphase, was zu einer früheren Sauerstoffzehrung im Tiefenwasser und einer schnelleren Algenvermehrung im Oberwasser führt. Am Knielinger See in Karlsruhe wurde eine Maßnahme zur Verbesserung der Sauerstoff- und Nährstoffsituation gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erfolgreich umgesetzt. Während der Hitze und Trockenheit im Sommer 2018 wäre der See im unsanierten Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit umgekippt. Durch die Sanierung wurde 2018 lediglich ein ungünstigerer Sauerstoffhaushalt und eine höhere Ammoniumanreicherung als in den Vorjahren beobachtet. Ein ähnliches Vorgehen ist für den Kleinen Bodensee im Naturschutzgebiet „Altrhein Kleiner Bodensee“ geplant, hier besteht die Möglichkeit der Zufuhr von Wasser aus dem Häuslesgraben. Allerdings besteht der hohe naturschutzfachliche Anspruch, eine Maßnahme zu finden, die dem Gewässer zuträglich ist und gleichzeitig die dort vorkommende Wassernuss ( Trapa natans) nicht gefährdet. Die erforderliche Risikoabschätzung wird erschwert, da die Wassernuss ein sehr wenig stetes und nicht den Literaturangaben entsprechendes Vorkommen im Kleinen Bodensee hat. Abbildung 76: Der Knielinger See mit den durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der Sauerstoff- und Nährstoffsituation. Abbildung: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 130 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt, fachliche Beratung durch Umwelt- und Arbeitsschutz, externe Gutachter An Umsetzung beteiligt Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde, die Arbeitskreise Burgau- Runde beziehungsweise Bodensee-Runde, beim Kleinen Bodensee Teilzuständigkeit Landkreis Zeitbedarf für die Umsetzung Aufwendige Planung, schwierige Risikobewertung, Machbarkeitsstudie Kosten circa 4,2 Millionen Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Externes Gutachten, Finden einer geeigneten Variante, Gemeinderatsbeschluss, Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren, Befreiung von der Naturschutzgebiets- Verordnung Für die Maßnahmen am Knielinger See wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 23.08.2012 erteilt, Genehmigungsbehörde war der Zentrale Juristische Dienst. Hindernisse eventuell kritische Naturschutzverbände und Bevölkerung Erfolg/Bewertung Die wasserbaulichen Maßnahmen am Knielinger See sind umgesetzt. Das Sanierungsziel wird erst in einem langfristigen Prozess erreicht werden. Deshalb wird ein umfangreiches Monitoringprogramm durchgeführt. Das Monitoringprogramm dient sowohl dazu, die Steuergrößen – wie die Frischwasserzufuhr hinsichtlich Menge oder Temperatur –zu optimieren als auch den Sanierungserfolg zu dokumentieren. Erste Zwischenberichte 2016 und 2018 zeigen schon positive Auswirkungen. Dies stimmt für ein ähnliches Vorgehen für den Kleinen Bodensee positiv. Empfehlungen für die Nachahmung Mut tut gut. Webseite - Umsetzungsstand in Umsetzung: Umgesetzt für den Knielinger See, für weitere Gebiete in Planung Ausblick Für den Knielinger See sind weitere Monitoringergebnisse erforderlich, für einzelne Uferabschnitte sind Optimierungen möglich. Für den Kleinen Bodensee wird das erste Ergebnis einer Machbarkeitsstudie Ende 2020 erwartet. Zielgröße und Zeithorizont Für den Knielinger See ist das nächste Ziel die Optimierung der Seeufer, zum Beispiel durch Ausweitung des Uferschilfes. Für den Kleinen Bodensee ist das ganz allgemeine Ziel die Verringerung der Sedimentpakete und die Stützung der Gewässerrand- sowie Schwimmblattvegetation. Ziel für beide: Entwicklung eines hypertrophen Gewässers in einen stabil eutrophen See Erstellung Abschlussbericht 10 Jahre nach Fertigstellung Erforderliche Ressourcen Geld für Management, Gutachten und Umsetzung Umwelt- und Arbeitsschutz | 131 N-9: Verhinderung von Konflikten zwischen Baden und Naturschutz Schutzgebiete und Gewässer sind auch für die Menschen Anziehungspunkt für Freizeit und Erholung. Dies gilt insbesondere im Sommer bei Hitze. Dies führt immer wieder zu Konflikten mit dem Naturschutz. Um allen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden, wurde gezielt eine Bademöglichkeit am Grötzinger Baggersee ausgewiesen. An den Flüssen Pfinz und Alb wurden kleine Badebereiche und Wasserzugänge im Rahmen der Renaturierung angelegt. Die Struktur des Fließgewässers lässt weitere Störungen in wertvollen Bereichen nicht zu. Wasserspielplätze, Wasserspiele, begehbare Rinnen oder Tretbecken im Quartier können auch im bebauten Stadtgebiet Zugang zu erlebbarem Wasser bieten. Abbildung 77: Nebeneinander von Baden und Naturschutz am Grötzinger Baggersee, wo Bereiche für Baden und Wassersport freigegeben sind und andere der Natur vorbehalten bleiben. Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt (Fränkle). Fakten zur Maßnahme Federführung Grötzinger Baggersee: Ortsverwaltung Grötzingen und Zentraler Juristischer Dienst mit fachlicher Beratung durch Umwelt- und Arbeitsschutz; Fließgewässer: Tiefbauamt mit fachlicher Beratung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt städtische Ämter, Naturschutzverbände, Vereine, Regierungspräsidium Karlsruhe Zeitbedarf für die Umsetzung Nicht quantifizierbar, da neben zahlreichen Besprechungen eine Allgemeinverfügung erarbeitet werden musste. Kosten Nicht quantifizierbar Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grötzinger Baggersee: Gemeinderatsbeschluss, Allgemeinverfügung Hindernisse - Erfolg/Bewertung Die Badestellen werden angenommen; aufgrund der guten Kontrolle in Grötzingen werden die Badenden kanalisiert. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand abgeschlossen an Alb und Pfinz; darüber hinaus laufend/kontinuierlich 132 | Klimaanpassungsstrategie 2021 5.10 Handlungsfeld Oberflächengewässer Die Gesamtlänge der auf Karlsruher Gemarkung verlaufenden Fließgewässer beträgt fast 207 Kilometer, wovon 137 Kilometer ständig Wasser führen. Dazu gehören neben dem Rhein, der als europäischer Strom die westliche Stadtgrenze zu Rheinland-Pfalz bildet, insbesondere die Flüsse Alb und Pfinz, die Schwerpunkte städtischen Handelns sind, sowie der Pfinz-Entlastungskanal. Außerdem durchziehen über 100 weitere Gräben und kleinere Bäche das Stadtgebiet. Temperatur und Niederschlag sind die wichtigsten Einflussfaktoren auf den natürlichen Wasserkreislauf. Klimatische Veränderungen haben daher Folgen für die Gewässer, aber auch für deren Bewirtschaftung sowie den Schutz und die Nutzung der Ressource Wasser. Starkregen und Hochwasser sowie Trockenheit und niedrige Wasserstände sind die Folgen. Aber auch auf die Gewässerökologie (siehe Kapitel 5.9 Handlungsfeld Naturschutz und Erhaltung und Förderung der Biologischen Vielfalt) haben die Klimaänderungen einen großen Einfluss. So ändern sich zum Beispiel Wassertemperatur oder Abflussmenge, die Konzentration von Nährstoffen oder die Durchmischung bei Seen. Das hat letztlich Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere in den Gewässern. Die Lebensgemeinschaften der Gewässer und die Funktionsweise des aquatischen Naturhaushalts ändern sich. Abbildung 78: Niedrigwasser am Apothekergrund (Rhein-km 378) im Jahr 2018. Foto: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein. Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer, aber auch in Folge von Starkregenereignissen. Hochwasserereignisse können im Katastrophenfall zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden, Gefahren für die Umwelt – zum Beispiel durch die Kontaminationen mit wassergefährdenden Stoffen, die aus ungesicherten Anlagen im Überflutungsgebiet austreten (private Heizöltanks, betriebliche Anlagen) – und nicht zuletzt zu Gefahren für Leib und Leben führen. Simulationsergebnisse des Wasserhaushalts bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts lassen erwarten, dass in Baden- Württemberg die Hochwasserabflüsse besonders im Winter an fast allen Pegeln aufgrund der Klimaänderung zunehmen werden. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Hochwasserereignisse. Einen Sonderfall bildet hier der Oberrhein. Die Wasserführung des Rheins wird insbesondere durch die Abflussbildung in den Alpen (Schneeschmelze) bestimmt. Nach derzeitigem Stand ist an den Oberrheinpegeln nicht mit einer Verschärfung der mittleren Hochwasserabflüsse zu rechnen, jedoch bei den extremen Hochwasserabflüssen zeigt sich auch am Rhein eine Tendenz zu höheren Werten. In ganz Süddeutschland muss mit häufigeren Trocken- und Umwelt- und Arbeitsschutz | 133 Niedrigwasserperioden und niedrigeren Abflüssen im Sommer gerechnet werden, was zu ökologischen Problemen und Nutzungseinschränkungen führen kann. 7 Die Klimaanpassungsstrategie der Stadt Karlsruhe im Handlungsbereich Gewässer gliedert sich in zwei Aufgabenschwerpunkte: den Hochwasserschutz und den Erhalt der ökologischen Funktion der Gewässer. Bei den einzelnen Maßnahmen wird auf die verschiedenen Folgen des Klimawandels reagiert, wie die stärkere Erwärmung der Gewässer, die Verlängerung der Niedrigwasserphasen oder die Häufung von Hochwasser- und Starkregenereignissen. Beide Aufgabenschwerpunkte brauchen eine entsprechende finanzielle Ausstattung sowie vor allem auch Flächen. Gerade die Flächenverfügbarkeit stellt sich in einer Großstadt wie Karlsruhe als immer größer werdendes Problem heraus. Der Hochwasserschutz ist bereits seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben und durch zahlreiche Maßnahmen in Karlsruhe umgesetzt. Grundlage für den Hochwasserschutz in Karlsruhe ist die 3-Säulen-Strategie des Landes Baden-Württemberg aus Technischem Hochwasserschutz, Hochwasser-Flächenmanagement und Hochwasservorsorge. Auf die veränderten Anforderungen in der Wasserwirtschaft durch die Folgen von Klimaveränderungen hat der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz und im Wassergesetz Baden-Württemberg reagiert. Beispielsweise darf das Überschwemmungsgebiet eines 100jährlichen Hochwassers (HQ100) in der Regel nicht überbaut werden. Die Einführung des Klimaänderungsfaktors bei der Bemessung von Hochwasserschutzeinrichtungen trägt den veränderten Abflüssen Rechnung, beispielsweise bei der Höhe von Hochwasserschutzdämmen. Der Schutz des Gewässerrandstreifens ist verankert. Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen (WHG § 38 (1)). Auch die naturnahen Umgestaltungen und strukturellen Verbesserungen an den Gewässern müssen den zukünftigen Anforderungen durch den Klimawandel gerecht werden. Dies kann zum Beispiel durch verstärkte Beschattung oder die Errichtung von Niedrigwasserrinnen geschehen. Die Umsetzung der gewässerökologischen Maßnahmen sowie die Pflege und Unterhaltung der Gewässer erfolgt auf der Grundlage von Gewässerentwicklungsplänen bzw. Unterhaltungskonzepten. In den nächsten Jahren werden diese Pläne überarbeitet. Dabei wird auch der Klimawandel berücksichtigt, beispielsweise in Hinblick auf den Mindestwasserabfluss und Wasserentnahmen, Bepflanzung und Beschattung und die Leistungsfähigkeit des Gewässers zur Ableitung von Hochwasser. Durch die Hochwasserrisikomanagementplanung in Baden-Württemberg sollen die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten verringert werden (siehe OW-3 (vorher: GW-3): Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen). Neben dem Schutz vor Hochwasser an Fließgewässern ist dabei auch der Schutz vor lokalen Überflutungen infolge von Starkregenereignissen notwendig. Denn in Zukunft ist infolge der Klimaerwärmung mit einer Zunahme von extremen Niederschlagsereignissen zu rechnen. Teil (Maßnahme R32) des Hochwasserrisikomanagementplans des Landes Baden-Württemberg ist das Starkregenrisikomanagement. Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer. Durch Starkregen verursachte Überschwemmungen, entweder durch plötzlich anschwellende Gewässer oder ganz ohne Gewässernähe können zu beträchtlichen Schäden führen. Der erste Schritt in der Vorgehensweise des Starkregenmanagements ist eine Analyse der Überflutungsgefährdung (Starkregengefahrenkarten). Die Ergebnisse werden mit kritischen Objekten und Infrastruktureinrichtungen abgeglichen. Auf dieser Grundlage erfolgt die Ermittlung und Bewertung des Überflutungsrisikos, um dann ein Handlungskonzept zur Risikominimierung zu entwickeln. (siehe auch Maßnahme EW-4: Stadtweite Ermittlung der potenziellen Überflutungsgefährdung im Falle extremer Starkniederschläge). 7 KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft): Klimawandel im Süden Deutschlands Herausforderungen – Anpassungen – Folgen für die Wasserwirtschaft (www.kliwa.de/_download/broschueren/KLIWA-Broschuere-2016-d.pdf (Zugriff: 16. Juni 2020) 134 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 79:Technischer Hochwasserschutz: Hochwasserrückhaltebecken „Am Rittnert“. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Huhn). Derzeit liegt beim Hochwasserschutz in Karlsruhe der Schwerpunkt auf einem Ausbau der Rückhaltevolumina (OW-1 (vorher: GW-1): Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb unter Berücksichtigung des Klimafaktors, OW-2 (vorher: GW-2): Realisierung des Hochwasserrückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört). Außerdem laufen die Planungen für die Sanierung des Retentionsraumes Oberfüllbruch (OW-4: Sanierung des Retentionsraums Oberfüllbruch). Eine organisatorische Maßnahme ist der Einsatz des Flutinformations- und -warnsystems zum Hochwasser-Krisenmanagement (OW-5: Nutzung des landesweiten Flutinformations- und Warnsystems FLIWAS). Die Hochwassergefahrenkarten (OW-3 (vorher: GW-3): Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen) bilden die Grundlage für Vorsorgemaßnahmen gegenüber Hochwasser an Gewässern, beispielsweise auch bei der Erstellung von Bebauungsplänen. In Bebauungsplänen werden ebenfalls Maßnahmen zum Regenwassermanagement festgeschrieben, zum Beispiel die Reduzierung versiegelter Flächen, die dezentrale Niederschlagswasserversickerung oder die Dachbegrünung. Die Förderung der Niederschlagswasserversickerung sowie die Erhöhung des Wasserrückhalts in der Fläche sind wichtige Maßnahmen um die Folgen von Starkregenereignissen genauso wie von häufigerem Niedrigwasser und Trockenheit abzumildern (siehe auch Kapitel 5.12 Handlungsfeld Stadtentwässerung). Ebenso wichtig sind auch die Information und vor allem die Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Beispiel zur Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen (siehe Maßnahme EW 7: Verstärkte Sensibilisierung und Beratung von Eigentümern und Bauherren zum Objektschutz bei Starkregen). Darüber hinaus verfolgt die Stadt Karlsruhe im Bereich der Oberflächengewässer weitere Aktivitäten. So wurde in den letzten Jahren ein leistungsfähiges Pegelnetz aufgebaut, das vor allem für den Hochwasserschutz von Bedeutung ist. Außerdem werden Wassertemperaturen kontinuierlich gemessen. Diese Messergebnisse können wichtige Anhaltspunkte für den Zustand der Gewässer liefern. Falls die Möglichkeiten es erlauben, werden Flächen für Gewässerentwicklung und Retention bereitgestellt, indem auf eine Bewirtschaftung verzichtet wird. Umwelt- und Arbeitsschutz | 135 OW-1 (vorher: GW-1): Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb unter Berücksichtigung des Klimafaktors Da der Hochwasserschutz an der Alb auf Grund erhöhter Hochwasserabflüsse sein ehemals festgelegtes 100- jährliches Schutzziel verloren hat, überarbeiten die Städte Ettlingen und Karlsruhe derzeit gemeinsam das zugehörige Hochwasserschutzkonzept. Maßnahmen des Technischen Hochwasserschutzes und des Hochwasser- Flächenmanagements ergänzen sich hierbei. Oberhalb von Ettlingen ist ein Hochwasserrückhaltebecken geplant. Im Rahmen der Planung wird bei der Bemessung des Hochwasserschutzes auch ein Klimafaktor als zusätzliche Sicherheitskomponente vor dem Hintergrund des Klimawandels berücksichtigt. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt Stadt Ettlingen Zeitbedarf für die Umsetzung Fertigstellung bis 2025 Kosten circa 26 Mio.Euro Baukosten (Kostenanteil: Stadt Karlsruhe 30%) Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Planfeststellungsbeschluss, Sicherstellung der Finanzmittel durch den Gemeinderat Hindernisse Konflikt Hochwasserschutz/Naturschutz, hohe Kosten Erfolg/Bewertung Hochwasserschutz für Karlsruhe und Ettlingen Empfehlungen für die Nachahmung Durch intensive Vorgespräche Vorhabenträger mit den Naturschutzverbänden konnten viele Konflikte im Vorfeld gelöst werden Webseite - Umsetzungsstand begonnen: Aktuell wird die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Planfeststellung vorbereitet. Auf der Grundlage dieser Vergabe werden die Büros die Genehmigungsplanung erarbeiten, sodass der Antrag auf Planfeststellung voraussichtlich Ende 2021/Anfang 2022 eingereicht werden kann. Ausblick Wenn die Maßnahme umgesetzt wurde, besitzen Karlsruhe und Ettlingen einem guten Hochwasserschutz mit der heute absehbaren Perspektive in die Zukunft. Zielgröße und Zeithorizont Fertigstellung bis 2025 Erforderliche Ressourcen Zu den 26 Millionen-Euro Baukosten werden noch jährliche Unterhaltungskosten von circa 175.000 Euro hinzukommen. Auch hier beträgt der Kostenanteil der Stadt Karlsruhe 30%. Abbildung 80: Die Alb. Foto: Stadt Karlsruhe (Müller-Gmelin). 136 | Klimaanpassungsstrategie 2021 OW-2 (vorher: GW-2): Realisierung des Hochwasserrückhalteraums Bellenkopf/Rappenwört Als Maßnahmen des Hochwasser-Flächenmanagements gelten vor allem der Erhalt und die Wiederherstellung von Retentionsflächen. So befindet sich der zukünftige Polder Bellenkopf/Rappenwört derzeit im Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren steht vor dem Abschluss. Der geplante Retentionsraum erstreckt sich von Rheinstetten-Neuburgweier im Süden bis zum Rheinhafendampfkraftwerk auf Karlsruher Gemarkung und wird mit einer Fläche von 510 ha ein Rückhaltevolumen von circa 14 Mio. m³ beinhalten. Fakten zur Maßnahme Federführung Regierungspräsidium Karlsruhe An Umsetzung beteiligt Es handelt sich um eine vom Land als Bauherr veranlasste Maßnahme (sehr beschränkte Steuerungsmöglichkeit seitens der Stadt) Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Amtliche- Bekanntmachungen Umsetzungsstand begonnen: Das Planfeststellungsverfahren läuft, die öffentliche Anhörung fand statt, eine Entscheidung des Landratsamts Karlsruhe steht noch aus. Ausblick Da es sich um ein Projekt des Landes Baden-Württemberg kann die Stadt Karlsruhe zur weiteren Entwicklung nichts sagen. Zielgröße und Zeithorizont - Erforderliche Ressourcen - Umwelt- und Arbeitsschutz | 137 OW-3 (vorher: GW-3): Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen Im Rahmen der Hochwasservorsorge spielen die Hochwassergefahrenkarten eine maßgebliche Rolle. Diese wurden für das Stadtgebiet Karlsruhe im Jahr 2013 veröffentlicht. Die Karten zeigen Überflutungsflächen für verschiedene Jährlichkeiten (10-, 50-, 100-jährliches Ereignis sowie Extremereignis) und die Überflutungstiefe bei einem 100-jährlichen Ereignis (HQ 100 ). Sie sind die Grundlage um entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Schon bei der Erstellung von Bebauungsplänen wird der Hochwasserschutz berücksichtigt. Das erfolgt auch bei der Auswahl potenzieller Flächen zur Bebauung. So dürfen Flächen, die im Bereich des 100-jährlichen Hochwassers (Überschwemmungsgebiet) liegen, in der Regel nicht bebaut werden. Aufbauend auf den Hochwassergefahrenkarten werden landesweit Hochwasserrisikomanagementpläne für die verschiedenen Einzugsgebiete erstellt. Bestandteil der Managementpläne sind Hochwasserrisikokarten mit Steckbriefen für jede Gemarkung. Darin werden die Nutzungen betroffener Einrichtungen flächenmäßig bilanziert und gefährdete Objekte konkret ausgewiesen. Für Flächen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) oder einem extremen Hochwasserereignis (HQ EXTREM) überschwemmt werden können, gelten hinsichtlich der Nutzung verschiedene Restriktionen (zum Beispiel bei Baumaßnahmen oder bei der Errichtung von Heizölanlagen). Schon im Rahmen des Bauantragsverfahrens werden die betroffenen Baugrundstücke und die geplanten Baumaßnahmen dahingehend geprüft und den Antragstellenden entsprechende Ver- und Gebote mitgeteilt. Fakten zur Maßnahme Federführung Regierungspräsidium Karlsruhe An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/HWR/Seiten/default.aspx Hochwassergefahrenkarten: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ Umsetzungsstand laufend/Kontinuierlich: zweite Fortschreibung läuft Ausblick Es handelt sich um eine dauerhafte Aufgabe, die Hochwasserrisikomanagementpläne werden aktuell gehalten. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe: laufende Anpassung an örtliche Veränderungen Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal bei Umwelt- und Arbeitsschutz und Tiefbauamt 138 | Klimaanpassungsstrategie 2021 OW-4: Sanierung des Retentionsraums Oberfüllbruch Der Retentionsraum Oberfüllbruch liegt im Nordosten von Karlsruhe nahe Büchig/Blankenloch (Stadt Stutensee) und wird begrenzt durch die Pfinz, den Pfinzentlastungskanal, den Gießbach und die Autobahn A 5. Im Jahr 2015 fand eine vertiefte Sicherheitsüberprüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass der Retentionsraum sanierungsbedürftig ist. Durch die Sanierung soll die Hochwasserschutzfunktion wiederhergestellt werden. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Ertüchtigung der Dämme und Maßnahmen an den Ein- und Auslassbauwerken. Fakten zur Maßnahme Federführung Regierungspräsidium Karlsruhe An Umsetzung beteiligt Es handelt sich um eine vom Land als Bauherr veranlasste Maßnahme. Zum Vorhaben wurde ein Projektbegleitkreis eingerichtet, der die Planung kontinuierlich begleitet. Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Am 23. Oktober 2017 fand der Umweltscoping-Termin statt. Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite https://rp.baden- wuerttemberg.de/rpk/Abt5/Ref531/Seiten/Retentionsraum_Oberfuellbruch.aspx Umsetzungsstand begonnen: Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Ausblick Nach der Entwurfsplanung folgt die Genehmigungsplanung, anschließend der Antrag auf Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird die Maßnahme umgesetzt. Zielgröße und Zeithorizont Baubeginn frühestens 2022 Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal (Stadt Karlsruhe (Zentraler Juristischer Dienst) ist Genehmigungsbehörde für das Projekt, Teilnahme am Projektbegleitkreis (Umwelt- und Arbeitsschutz) Die Federführung des Projektes liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Umwelt- und Arbeitsschutz | 139 OW-5: Nutzung des landesweiten Flutinformations- und Warnsystems FLIWAS Als organisatorische Maßnahmen sind die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen sowie der Einsatz des Flutinformations- und -warnsystems (FLIWAS) von strategischer Bedeutung. Beim Einsatz von FLIWAS war die Stadt Karlsruhe schon frühzeitig beteiligt und konnte viele Erfahrungen sammeln und Impulse für dessen Weiterentwicklung beisteuern. Die Stadt Karlsruhe nutzt zur Flutinformation und Warnung das System FLIWAS. FLIWAS 3 ist ein webbasiertes Fachsystem für das Hochwasser-Krisenmanagement auf kommunaler Ebene. Es ist ein auf die kommunale Hochwasseralarm- und Einsatzplanung ausgerichtetes softwaregestütztes Instrument zur Ausführung hinterlegter Maßnahmen, ihre Dokumentation im Einsatztagebuch und Visualisierung auf Lagekarten. Das FLIWAS-Angebot umfasst Mess- und Prognosewerte von Landespegeln, Wetter- und Hochwasserwarnungen, Statusmeldungen technischer Hochwasserschutzanlagen sowie lokale Pegelmesswerte von Kommunen. Alarmstufen ermöglichen die Lagedarstellung und -bewertung, auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Mit dem Modul Lageskizze können aktuelle Überflutungsflächen in einer Karte dargestellt werden. Hilfreich ist das individuell in FLIWAS anpassbare Dashboard (Wetter; Informationen der Hochwasservorhersagezentrale zu Gewässerpegeln, Pegelstände live; Karte, virtueller Regenniederschlag). Eine FLIWAS-App ermöglicht zudem den responsiven mobilen Zugriff über Smartphones und Tablets (Android; iOS), auch zur Erfassung von Daten und Informationen vor Ort. FLIWAS wurde entwickelt aus der Praxis und den Erfahrungen der Anwender und weiteren Projektpartnern (FLIWAS-Anwendergruppe) und wird getragen von einer Internationalen Entwicklungskooperation (Koop FLIWAS). Seine Entwicklung begann 2004 im Rahmen des EU-Projekts NOAH. Federführend ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg unter Beteiligung des Innenministeriums. Finanziert wurde die FLIWAS-Entwicklung vom Land Baden-Württemberg. Abbildung 81: Die FLIWAS-Benutzeroberfläche. Quelle: FLIWAS. 140 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Die Stadt Karlsruhe war, gemeinsam mit anderen Kommunen, schon früh an der FLIWAS-Entwicklung beteiligt. Der Regelbetrieb wurde am 31.08.2019 aufgenommen. Lokale Automatikpegel im Stadtgebiet von Karlsruhe sind im System FLIWAS integriert Fakten zur Maßnahme Federführung Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter Beteiligung des Innenministeriums Baden-Württemberg. Für die Stadt Karlsruhe: Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt In Karlsruhe nutzen Tiefbauamt (Federführung), Umwelt- und Arbeitsschutz und Branddirektion FLIWAS Zeitbedarf für die Umsetzung Kosten Die FLIWAS-Nutzungsgebühr für Kooperations-Mitglieder an das Land BW ist nach Größe der Kommune gestaffelt und beträgt für die Stadt Karlsruhe 2100- €/ Jahr. Einmalige Zusatzkosten entstehen bei der an den örtlichen Verhältnissen ausgerichteten Ersteinrichtung (konfigurierbare Cockpits; Einbindung externer Webinhalte, Webcams, Pegel etc.) sowie optional für Schulungen. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Die Nutzung von FLIWAS erfordert den Beitritt in die Land-Kommunen- Kooperation FLIWAS (derzeit etwa 130 Kommunen in Baden-Württemberg), die mit den drei kommunalen Landesverbänden abgestimmt wurde. Schulung eines FLIWAS-Administrators in jeder Dienststelle Die Webanwendung FLIWAS ist beim kommunalen Rechenzentrum Komm.ONE gehostet (Technik, Betrieb), das auch die Anwender-Hotline betreut. Dies erfordert einen Nutzungsvertrag mit Komm.ONE. Betrieb und Anwendungssupport sind über die jährlichen Kosten abgedeckt. Hindernisse Schulungsbedarf und Beschaffung von mobilen Endgeräten Erfolg/Bewertung Neben der erfolgreichen Funktion im Hochwasserfall, täglicher Informationsgewinn durch online-Bereitstellung von Daten Empfehlungen für die Nachahmung Als Fachanwendung gibt es einen begrenzten Nutzerkreis, aber Kooperation und Datentausch mit Nachbarkommunen. Webseite https://infoportal.fliwas3.de/start.html Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich; Regelbetrieb seit 2019 Ausblick Der Alarm- und Einsatzplan der Stadt Karlsruhe in FLIWAS 3.0 wird im laufenden Betrieb ständig weiter detailliert und mit zusätzlichen Informationen versehen. Aktuell soll die Nutzung der FLIWAS-App erweitert bzw. eingeführt werden. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen 2100 Euro pro Jahr, zusätzlich die Arbeitszeit zur Erweiterung und Schulung beim Tiefbauamt Umwelt- und Arbeitsschutz | 141 5.11 Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung Der Oberrheingraben hat eines der reichhaltigsten Grundwasservorkommen Europas. Im Bereich Karlsruhe lagern vier Grundwasserleiter (Aquifere) in einem stockwerkartigen Aufbau aus vorwiegend Kiesen und Sanden mit einer Gesamtmächtigkeit von teilweise über 100 Meter. Die Grundwasserleiter sind durch geringer durchlässige Schichten aus Feinsanden und Schluffen voneinander getrennt. In den Grundwasserleitern strömt das Grundwasser durch die Porenräume der Sande und Kiese langsam in nordwestlicher Richtung zum Rhein. Das Grundwasser des Oberrheingrabens stammt hauptsächlich aus Niederschlägen, die in den Boden versickern und beständig eine Neubildung des Grundwassers bewirken. Im Bewirtschaftungsgebiet der Karlsruher Trinkwassergewinnung kommen durchschnittlich etwa ein Viertel der gesamten Niederschlagsmenge im Grundwasser an - im Mittel der letzten Jahre rund 60 Mio. Kubikmeter pro Jahr. Der andere Teil des Niederschlags fließt ab oder verdunstet gleich wieder, zum größten Teil über die Vegetation. Auswertungen der Stadtwerke Karlsruhe zeigen, dass die jährliche Grundwasserneubildung aus Niederschlag in den letzten 50 Jahren trotz leicht gestiegener Niederschläge um etwa 30% zurückgegangen ist. Ursache dafür ist die gestiegene Durchschnittstemperatur und zusammenhängend damit die gestiegene Verdunstung. Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen. Laut KLIWA („Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft“) könnte die Grundwasserneubildung in Baden-Württemberg bis 2050 im Mittel um nochmal etwa 25% zurückgehen 8 . Trotz der beobachteten zurückgehenden Grundwasserneubildung wurden im gleichen Zeitraum keine allgemein fallenden Grundwasserstände beobachtet. In der Region Karlsruhe bewirkt eine geringere Grundwasserneubildung, dass weniger Grundwasser zum Rhein abfließt, und dass mehr Wasser aus Nebenflüssen in das Grundwasser infiltriert. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft häufiger mittlere bis niedrige Grundwasserstände auftreten, und seltener mittlere bis hohe Grundwasserstände. Ein immer weiter gehendes Absinken der Grundwasserstände ist jedoch aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten (siehe Indikator Grundwasserstand in Kapitel 4. Klimafolgen in Karlsruhe). Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Im Bewirtschaftungsgebiet der Trinkwassergewinnung Karlsruhe sind etwa 1,3 Milliarden Kubikmeter Grundwasser gespeichert, etwa 50 Mal die Jahresentnahme der Stadtwerke Karlsruhe. Die Karlsruher Wasserwerke sichern die Trinkwasserversorgung von rund 450.000 Personen im Stadtgebiet Karlsruhe und in mehreren Städten und Gemeinden im Umland von Karlsruhe. Da das Trinkwasser in Karlsruhe glücklicherweise ausschließlich aus Grundwasser gewonnen werden kann, sind Kenntnisse über mögliche langfristige Entwicklungen der regionalen Grundwasserverhältnisse entscheidend. Weiterhin müssen die Anlagen der Trinkwasserversorgung und das Verteilernetz betrachtet werden. Anhand von numerischen Grundwassermodellen wurde für die Karlsruher Wasserwerke detailliert nachgewiesen, dass die entsprechend der bestehenden Wasserrechte der drei großen Wasserwerke Hardtwald, Rheinwald und Mörscher Wald maximal erlaubte Grundwasser-Entnahme in Höhe von rund 35 Millionen Kubikmeter pro Jahr die natürliche Nachlieferung nicht übersteigt und somit in jedem Fall eine nachhaltige Bewirtschaftung gewährleistet ist. Davon kann auch in den zukünftig voraussichtlich häufiger auftretenden trockenen Jahren ausgegangen werden, wie beispielsweise im heißen und sehr trockenen Jahr 2018 durch Beobachtung bestätig wurde. Eine größere Trockenheit im Sommer führt als weitere Klimafolge dazu, dass Pflanzen weniger zugeführte Nährstoffe umsetzten, dadurch ein Großteil der Düngerzugabe auf landwirtschaftlichen Flächen im Boden verbleibt und nach der Vegetationsperiode in das Grundwasser ausgewaschen wird. Dies kann den Eintrag von Nitrat in das Grundwasser erhöhen. In diesem Zusammenhang ist auch die Walderhaltung ein wichtiger Bestandteil des Grundwasserschutzes (siehe Kapitel 5.4. Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft). Durch die insgesamt reduzierenden Bedingungen des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Karlsruher Wasserwerke wird dort das eingetragene Nitrat im Grundwasser in der Regel fast vollständig abgebaut. Dadurch weist das Karlsruher Trinkwasser eine sehr niedrige Nitrat-Konzentration auf, die sich voraussichtlich auch durch 8 KLIWA-Heft 21 Heft 21 (2017): Entwicklung von Bodenwasserhaushalt und Grundwasserneubildung in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen (1951-2015). URL: www.kliwa.de/_download/KLIWAHeft21.pdf (Zugriff: 22. Juni 2020) 142 | Klimaanpassungsstrategie 2021 den Klimawandel nicht weiter erhöhen wird. Weiterhin ist im Raum Karlsruhe nicht mit höheren Belastungen des Grundwassers mit Schwermetallen oder Spurenstoffen aufgrund des Klimawandels zu rechnen. Wie oben ausgeführt, sind zukünftig häufiger niedrige Grundwasserstände wahrscheinlich. Belastungen, zum Beispiel durch Altlasten, die sich im Grundwasserwechselbereich befinden, werden jedoch bevorzugt bei hohen Grundwasserständen mobilisiert. Zudem haben Schadstoffe von der Oberfläche bei niedrigen Grundwasserständen einen längeren Weg durch das Erdreich, bis sie das Grundwasser erreichen, so dass ein biologischer Abbau der Stoffe während der Bodenpassage länger und umfassender möglich ist. Insgesamt ist im Raum Karlsruhe nicht davon auszugehen, dass die Trinkwassergewinnung durch die klimatischen Entwicklungen beeinträchtig werden wird. Durch die zukünftig voraussichtlich häufigeren und längeren Hitzeperioden in Karlsruhe werden sehr verbrauchsreiche Tage voraussichtlich in Zukunft häufiger auftreten (siehe Indikator Trinkwasserabgabe in Abhängigkeit von der Temperatur in Kapitel 4. Klimafolgen in Karlsruhe). Dies wird entsprechend den vorangegangenen Ausführungen in den nächsten Jahrzehnten in erster Linie die Jahreswasserabgabe erhöhen, bei geringerem Einfluss auf die Prognose der maximalen täglichen Trinkwasserabgabe. Für eine signifikante Steigerung der maximalen täglichen Trinkwasserabgabe müsste sich die Struktur des Trinkwasserbedarfs ändern, beispielsweise durch viel mehr große private Gartenpools (was derzeit in seinen Anfängen schon zu beobachten ist), Industriewasserbedarf mit starken Schwankungen oder beispielsweise durch die Entwicklung einer Kultur der viel stärkeren privaten Grünflächenbewässerung. Eine solche Entwicklung ist derzeit nicht absehbar, kann aber langfristig auch nicht ausgeschlossen werden. Höhere Temperaturen im Sommer können sich über eine Erwärmung der oberen Bodenschichten auch auf die Temperatur des Trinkwassers im Verteilnetz auswirken. In Karlsruhe umfasst das Verteilernetz der Stadtwerke eine Länge von mehr als 900 km. Die Trinkwasserleitungen werden in einer Tiefe von mindestens 1,20 Metern mit entsprechender Erddeckung verlegt. Dadurch kann in der Regel eine zu starke Erwärmung des Trinkwassers vermieden werden. In Einzelfällen wurde jedoch auch in Karlsruhe schon beobachtet, dass die in technischen Normen empfohlene Maximaltemperatur von 25°C im Trinkwasser nicht eingehalten werden konnte. Dies betraf im Wesentlichen Trinkwasser aus Verteilungsleitungen mit kleinem Durchmesser und verhältnismäßig geringer Durchströmung, also in den äußeren Randbereichen des Verteilnetzes und nach langandauernden Hitzeperioden. Derzeit wird in einem bundesweiten Forschungsprojekt des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) untersucht, welche Auswirkungen die erhöhten Trinkwassertemperaturen haben können und wie mit ihnen umgegangen werden kann. Ein Zusammenhang von hohen Temperaturen und vermehrten Problemen mit mikrobiologisch belasteten Proben konnte bislang in Karlsruhe nicht festgestellt werden. Es lässt sich jedoch empirisch feststellen, dass die mikrobiologischen Anforderungen zur Freigabe von neu verlegten Trinkwasserleitungen und anderen Einbauteilen der Leitungsinfrastruktur bei erhöhten Trinkwassertemperaturen schwieriger einzuhalten sind. Zur langfristigen Sicherung der Karlsruher Trinkwasserversorgung wird die Trinkwassergewinnung derzeit so ausgebaut, dass zukünftig auch an sehr verbrauchsreichen Tagen der Trinkwasserbedarf voll gedeckt werden kann, selbst wenn eines der Wasserwerke zum Beispiel aufgrund eines technischen Defekts ausfällt. Dadurch wird zukünftig bei den Wasserwerken genügend Kapazität zur Verfügung stehen, um im regulären Betrieb auch einen derzeit nicht absehbaren klimawandelbedingten Anstieg des Trinkwasserbedarfs decken zu können. Das Transport- und Verteilungsnetz sowie die Trinkwasserbehälter sind ebenfalls ausreichend dimensioniert, um auch einen gegenwärtig nicht absehbaren klimawandelbedingten Anstieg des Trinkwasserbedarfs bewältigen zu können. Ein weiterer Handlungsbereich der Trinkwasserversorgung ist Bereitstellung von Trinkwasser an heißen Tagen für die Öffentlichkeit. In Karlsruhe eignen sich 31 öffentliche Brunnen als Trinkbrunnen. Daneben gibt es in Karlsruhe derzeit 7 Trinkwasserspender in öffentlichen Gebäuden. Sowohl die Trinkwasserspender in den öffentlichen Gebäuden sowie die Brunnen, die sich zum Trinken bzw. Befüllen von Trinkflaschen eignen, sind in der Trinkwasser-App („Trinkwasser Karlsruhe“) der Stadtwerke Karlsruhe aufgeführt (siehe auch Maßnahmen GE-2: Neue Modelle zur Vorbeugung von Hyperthermie-Erkrankungen und GE-4: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (vorher: Weitere Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (Schwerpunkt Schulen))). Die Maßnahmen im Handlungsfeld Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung werden zukünftig mit dem Kürzel „GW“ für Maßnahmen im Bereich der Grundwasserbewirtschaftung und „TW“ für Maßnahmen im Bereich der Trinkwasserversorgung geführt. Trinkwasser ist eigentlich ein Unterpunkt vom Grundwasser, da Trinkwasser in Karlsruhe aufbereitetes Grundwasser ist. Umwelt- und Arbeitsschutz | 143 TW-1: Sicherstellung der langfristigen Trinkwasserversorgung Die gesicherte Trinkwasserversorgung im Hinblick auf den wachsenden Bedarf durch längere Hitzeperioden ist eine langfristige Aufgabenstellung der Stadtwerke. Abbildung 82: Kennzeichnung eines Trinkwasserbrunnens in der Innenstadt. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Die Grundwasserressource der Trinkwassergewinnung Karlsruhe wird hinsichtlich Menge und Beschaffenheit engmaschig überwacht. In etwa 180 Grundwassermessstellen sind Datenlogger installiert, die den Grundwasserstand kontinuierlich aufzeichnen und überwiegend per Datenfernübertragung tagesaktuell übermitteln. Zusätzlich wird jährlich an etwa 40 Grundwassermessstellen das Grundwasser beprobt und umfassend analysiert. Durch die Messprogramme können auch etwaige Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasser zeitnah erfasst werden. Weiterhin wird bei den Wasserwerken Rheinwald und Mörscher Wald jeweils ein ökologisches bzw. naturschutzfachliches Monitoring durchgeführt, um nachzuweisen, dass die Grundwasserentnahmen insbesondere auch unter Berücksichtigung des Klimawandels keine maßgeblichen Auswirkungen auf geschützte Pflanzen, Tiere und Lebensräume haben. Abbildung 83: Baustelle des Wasserwerks Mörscher Wald. Foto: Stadtwerke Karlsruhe. 144 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Die Anlagen der Trinkwassergewinnung werden derzeit ausgebaut, um den möglichen zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein. Hierzu zählt insbesondere die Herstellung einer angepassten Versorgungssicherheit mit entsprechenden Ausfallreserven. Das zentrale Vorhaben diesbezüglich ist der Neubau des Wasserwerks Mörscher Wald, der bis 2021 abgeschlossen sein wird. Danach sollen die Wasserwerke Rheinwald und Hardtwald technisch ertüchtigt werden, damit anschließend das älteste Wasserwerk Durlacher Wald, welches die geringste Förderkapazität aufweist, aus der regulären Trinkwassergewinnung ausscheiden kann. Fußend auf dem mit der Stadt im Jahr 2016 abgeschlossenen Konzessionsvertrag, in den das Wasserversorgungskonzept als integraler Bestandteil mit aufgenommen wurde, dient der Neubau des Wasserwerkes Mörscher Wald zusammen mit den Werken Rheinwald und der in 2027 geplanten Anpassung des Wasserwerks Hardtwald der langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Karlsruhe und der mitversorgten Umlandgemeinden. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtwerke Karlsruhe, Geschäftsbereich Trinkwasser An Umsetzung beteiligt Regierungspräsidium Karlsruhe / Genehmigungsbehörde für die wasserrechtliche Zulassung / Bewilligung; wasserrechtliche Bewilligung wurde im Februar 2018 erteilt. Zeitbedarf für die Umsetzung Bis 2021 Kosten Wasserwerk Mörscher Wald Budget: 38 Millionen Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Das Projekt Wasserwerk Mörscher Wald befindet sich in der Ausführung, wasserrechtliche – und naturschutzfachliche Auflagen sind entsprechend der vom Regierungspräsidium ausgesprochenen wasserrechtlichen Zulassung einzuhalten. (unter anderem nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung, ökologische Baubegleitung, Vertiefung von Gewässerstrukturen im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerkes). Hindernisse Corona-Krise könnte Zeit der Bauausführung ggf. verlängern, Umsetzung nicht gefährdet. Erfolg/Bewertung Nach der Umsetzung der oben genannten Erweiterungsmaßnahmen ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in Karlsruhe im Rahmen der Klimaanpassung erfolgt. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.stadtwerke-karlsruhe.de/swk/privatkunden/trinkwasser/neubau-wwmw.php Umsetzungsstand in Umsetzung; Infos über den Baufortschritt in der Trinkwasserapp unter dem Stichwort „Bautagebuch“ Ausblick Die Inbetriebnahme des neuen leistungsfähigeren Wasserwerkes Mörscher Wald ist im Herbst 2021 vorgesehen. Dies erreicht die Erhöhung der Tagesförderkapazität um den Faktor 2.5 auf 60.000 Kubikmeter pro Tag, bewilligte Jahresfördermenge sind 7,6 Millionen Kubikmeter Wasser. Eine Anpassung der Aufbereitungsleistung im Wasserwerk Hardtwald für 2027 geplant. Zielgröße und Zeithorizont Weitere Überlegungen zum Wasserwerk Hardtwald werden voraussichtlich im Rahmen der Neubeantragung des Wasserrechts zum 01.01.2028 erfolgen. Erforderliche Ressourcen Wasserwerk Mörscher Wald Budget: 38 Millionen Euro Für die Ertüchtigung der weiteren Wasserwerke noch nicht quantifizierbar. Umwelt- und Arbeitsschutz | 145 GW-2: Prüfung von Maßnahmen zur Wassereinsparung durch effizientere Beregnungsmethoden (vorher: TW-2: Prüfung von Maßnahmen zur Wassereinsparung durch effizientere Beregnungsmethoden (insbesondere Landwirtschaft) Der Grundwasserspiegel ist in Karlsruhe derzeit (Juni 2020) auf leicht unterdurchschnittlichem (mittlerem) Niveau. Seit dem Herbst 2019 wird bei jeder wasserrechtlichen Genehmigung für private Beregnungsbrunnen (Gartenbewässerung sowie Beregnung von Sportanlagen) folgender Textbaustein verwendet: Hinweis zum wassersparenden Umgang mit der Ressource Grundwasser: Aufgrund der klimatischen Veränderungen in den letzten Jahren, besonders seit 2018, sind die Grundwasserstände rückläufig. Derzeit liegen diese unterhalb der Durchschnittswerte der vergangenen Jahre. Eine vollständige Regeneration der Grundwasserstände über die Regenperioden konnte in den vergangenen Jahren nicht immer erreicht werden. Daher ist ein schonender und sparsamer Umgang mit der Ressource Grundwasser zwingend (das heißt von Gesetzes wegen nach § 1 Abs. 2 Ziff. 2 Wassergesetz Baden- Württemberg) erforderlich. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Bewässerungen „einfach laufen“ zu lassen. Bewässerungen müssen entsprechend dem tatsächlichen Wasserbedarf erfolgen, zu bevorzugen sind wassersparende Bewässerungssysteme (zum Beispiel Tröpfchenbewässerungen). Das Bewässern soll nur noch in den frühen Morgenstunden beziehungsweise in den Abendstunden erfolgen, so dass möglichst wenig Grundwasser verdunstet. Mit dem sorgsamen Einsatz von Grundwasser tragen Sie Ihren Anteil zur Schonung unserer gemeinsamen Ressource Grundwasser bei. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt ZJD - Wasserbehörde Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten keine Zusatzkosten Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend / kontinuierlich Ausblick Diese Maßnahme ist im Rahmen der Bearbeitung von Wasserrechtsanträgen eine Daueraufgabe. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen vorhandenes Fachpersonal 146 | Klimaanpassungsstrategie 2021 GW-3: Grundwasserbilanzen im Stadtgebiet Karlsruhe Um eine Überbewirtschaftung des Oberen Grundwasserleiters zu vermeiden, wird bei der Erteilung von Wasserrechten zur Grundwasserentnahme (Brauch- und Betriebswasser; Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen, Gärten und Sportanlagen sowie Grundwasserentnahmen im Zuge von Baumaßnahmen) immer darauf geachtet, dass die Bilanz zwischen Grundwasserentnahmen und der Grundwasserneubildung aus Niederschlägen ausgeglichen ist. Abbildung 84: Grundwasserstandsmessungen und Beprobung einer Grundwassermessstelle. Foto: Eurofins Umwelt West GmbH. Fakten zur Maßnahme Federführung Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt ZJD - Wasserbehörde, Stadtwerke Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Diese Maßnahme ist im Rahmen der Bearbeitung von Wasserrechtsanträgen eine Daueraufgabe. Zusätzlich ist geplant, den Bericht „Grundwasserbilanzen im Stadtgebiet Karlsruhe“ zu aktualisieren. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen vorhandenes Fachpersonal Umwelt- und Arbeitsschutz | 147 5.12 Handlungsfeld Stadtentwässerung Aufgabe der Stadtentwässerung ist es, Abwasser aller Art aus den Siedlungsbereichen einer Abwasserbehandlungsanlage oder einem Vorfluter (Fließgewässer) zuzuleiten. Quantitativ wird sie dabei durch die Ableitung von Niederschlagswasser geprägt, qualitativ von dem belasteten häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwasser. Die Stadt Karlsruhe besitzt ein Entwässerungsnetz von circa 1.100 Kilometer Länge mit zahlreichen Sonderbauwerken zur Behandlung des Regenwassers und mehreren Pumpwerken. Neben den vielen kleinen Kanälen umfasst das Netz der Hauptsammler - teilweise mit Durchmessern bis zu 2,40 Meter – eine Länge von 64 Kilometern und ein Rückhaltevolumen von mehreren tausend Kubikmetern. Bei der Betrachtung möglicher Klimafolgen auf die Infrastruktur muss deshalb auch ein besonderes Augenmerk auf die Stadtentwässerung (einschließlich der Abwasserreinigung) als wesentlicher Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge gelegt werden. Im Hinblick auf die Veränderungen, die mit dem Klimawandel einhergehen, stellt für die Stadtentwässerung der Umgang mit extremen Starkregenereignissen die größte Herausforderung dar. Bei einer zukünftigen Häufung von Starkregen und Extremwetterereignissen weit über den Bemessungsannahmen kommunaler Entwässerungssysteme erhöht sich die Gefahr der zeitweisen Überlastung des Kanalnetzes. Dezimeter hohe Überflutungen im Straßenraum sind die Folge. Auch führen solche Extremwetterereignisse zu wild abfließendem Wasser aus den Außengebieten Dies kann zu Schäden im bebauten Bereich und bei Einrichtungen der Infrastruktur führen. Häuser sind durch anströmendes Wasser gefährdet, das über Türen, Fenster, Lichtröste oder Tiefgaragen eindringen kann. Grundsätzlich sind alle unter Straßenniveau liegenden Gebäudeteile in einem solchen Fall massiv gefährdet. Abbildung 85: Überströmter Straßenablauf. Foto: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt. Ziel von Anpassungsmaßnahmen ist es, bei auftretenden Starkregenereignissen die Überflutungsgefahr im bebauten Gebiet auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren, da sich Überlastungssituationen und Rückstauerscheinungen im Kanalnetz nicht völlig vermeiden lassen. Die Gewährleistung eines hinreichenden Überflutungsschutzes bedarf daher der Einbeziehung von Verkehrs- und Freiflächen für einen gezielteren Oberflächenabfluss. Im Starkregenfall können tieferliegende Flächen mit geringem Schadenspotenzial durch gezielte Überflutung zusätzlichen Schutz bieten. Aus diesem Grund werden die Aspekte der 148 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Starkregeproblematik und der Überflutungsvorsorge konsequent in Planungsverfahren berücksichtigt. Im Rahmen der Bauleitplanung wird frühzeitigt die Erarbeitung eines Regenbewirtschaftungskonzeptes gefordert. Nur bei einer frühzeitigen Betrachtung dieser Thematik können im Planungsprozess entsprechende Flächen freigehalten und ausgestaltet werden. Doch auch die Bedeutung einer modernen und dezentralen Regenwasserbewirtschaftung rückt zunehmend in den Vordergrund. Ziel einer modernen Regenwasserbewirtschaftung ist es, die Wasserbilanz bebauter Gebiete der von unbebauten Gebieten anzugleichen. Das anfallende Niederschlagswasser soll im Gebiet verbleiben, somit soll kein Abfluss in das Kanalsystem generiert werden. Möglich ist dies über eine Kombination von verschiedenen Elementen der Regenwasserbewirtschaftung, wie zum Beispiel dezentrale Wasserspeicherung, Verdunstung über Gründächer und Versickerung über Mulden. Neben der Grundwasseranreicherung wird dadurch über die Kühleffekte der Verdunstung auch ein Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel geleistet. Diese Aspekte, sowie die Starkregenvorsorge finden in der multifunktionalen Flächennutzung Berücksichtigung. Dabei werden Freiflächen mit anderen Hauptnutzungen (zum Beispiel öffentliche Parks oder Spielflächen) im Falle eines Starkniederschlags gezielt geflutet und als Retentionsraum verwendet. In Karlsruhe existieren erste Umsetzungsbeispiele (Technologiezentrum, Konversionsgebiete Knielingen und Neureut). Sofern ausreichend Flächen zur Verfügung stehen, wird das Konzept bei Neuplanungen in breiter Form umgesetzt. Beispielsweise ist in dem Neubaugebiet „Zukunft Nord“ ein modernes Regenwassermanagement vorgesehen. Grünzüge werden so gestaltet, dass Versickerungsbecken und -flächen in die Landschaftsplanung integriert werden. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zum Kleinklima geleistet werden. So genannte Pocket-Parks (Miniatur- Grünräume) können auch im Bestand auf kleinen innerstädtischen Flächen ähnliche Effekte erzielen. Hier liegt ein großes Potenzial für die künftige Gestaltung im urbanen Raum. Durch die Definition und Anlegung von Notwasserwegen können auch Verkehrs- und Freiflächen für einen gezielten Oberflächenabfluss genutzt werden, falls die Kapazitätsgrenzen der Kanalisation überschritten sind. Bei der Straßenneuplanung wird diesem Aspekt soweit möglich Rechnung getragen (zum Beispiel Verwendung von Mittelrinnen und Erhöhung der Querneigung zur Mitte) und so ein zusätzliches Speichervolumen im Straßenbereich generiert. Des Weiteren wird bei bekannten Tiefpunkten die Anzahl der Straßenabläufe geprüft und im Bedarfsfall erhöht. So wird nach einem Regenereignis ein schnelles Abfließen des Niederschlagwassers von der Straße gewährleistet. Ebenso müssen - zur Schadensbegrenzung bei außergewöhnlichen Extremereignissen - verstärkt Maßnahmen zum privaten Objektschutz ergriffen werden (zum Beispiel Höherlegung von Kellerfenstern, Verwallungen an Souterrainwohnungen, Einbau von Rückstauklappen etc.). Das Tiefbauamt informiert betroffene Bürgerinnen und Bürger hierzu auf unterschiedliche Weise (Vor-Ort-Beratungen auf Anfrage, Beratungsbroschüre, Öffentlichkeitsarbeit). Die gesplittete Abwassergebühr schafft Anreize für die Hauseigentümer das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu bewirtschaften und den Abfluss bereits bei seiner Entstehung durch die Vermeidung von Versiegelung zu reduzieren. Über Einleitbeschränkungen werden im Rahmen der Entwässerungsgenehmigung schnelle Ableitungen des Regenwassers von den privaten Flächen begrenzt. Die Überprüfung von Möglichkeiten zur Entsiegelung, zur Verwendung von versickerungsfähigen Materialien oder des Objektschutzes kann natürlich auch für städtische Gebäude im Bestand erfolgen. Daher strebt die Stadtentwässerung bei Baumaßnahmen an städtischen Liegenschaften einen offenen Dialog an, um eine Vorbildfunktion im Sinne der Klimaanpassung einzunehmen. Im Stadtgebiet gibt es darüber hinaus mehrere offene Rückhaltebecken und einzelne unterirdische Retentionsspeicher. Diese fangen bei starken Niederschlägen einen Teil des Oberflächenwassers auf, um es zu einem späteren Zeitpunkt abzuleiten. In den Höhenstadtteilen können zusätzlich durch den Bau von Geröllfängen unkontrollierte Überflutungen im Zuflussbereich von Außengebieten vermieden werden. Das Außengebietswasser wird durch die Geröllfänge gefasst, fließt somit kontrolliert dem Kanalsystem zu und kann dadurch gezielt den Becken zugeleitet werden. Umwelt- und Arbeitsschutz | 149 Abbildung 86: Regenrückhaltebecken Ob den Gärten; Foto: Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz (Huhn). Dabei sind in den Höhenstadtteilen und in der Vorbergzone die Ackerböden aufgrund der Hangneigungen größtenteils stark bis äußerst erosionsgefährdet. Bei den zunehmenden lokalen Starkregenereignissen wird die Wasseraufnahmekapazität der Böden wegen der großen Niederschlagsmengen in kürzester Zeit sehr schnell erreicht. Gerade deshalb spielt dort die Bewirtschaftungsform zum Erosionsschutz eine entscheidende Rolle, um den Abfluss schon von Vornherein zu reduzieren. Dauerbegrünte Ackerflächen mit hoher Aktivität der Bodenlebewesen und damit gutem Porenraum nehmen gegenüber intensiv bewirtschafteten Ackerböden deutlich mehr Niederschläge auf und sind damit besser vor Verschlämmung und Erosion geschützt. Mit der Erosion von Boden ist neben der Gefährdung von Siedlung durch Schlammmassen zudem ein Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in die Fließgewässer verbunden. Außerdem führt der umfangreiche Sedimenteintrag von abgespültem Bodenmaterial in die Fließgewässer und Hochwasserschutzeinrichtungen, zu deren späterer Räumung. Dies ist mit immensen Kosten und Aufwand verbunden. Zur erosionsmindernden Bewirtschaftung und vor allem zur Verbesserung des Wasseraufnahme- und Rückhaltevermögens der Böden liegen umfangreiche Maßnahmenvorschläge (WBW-Steckbriefe für die Praxis „Land- und forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Stärkung des Wasser- und Bodenrückhalts in Kommunen) vor (siehe auch Kapitel 5.4 Handlungsfeld Wald und Forstwirtschaft und 4.5 Handlungsfeld Boden). 150 | Klimaanpassungsstrategie 2021 EW-1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren Aspekte der Überflutungsvorsorge in Bezug auf mögliche Starkregen finden systematisch Eingang in Planungsverfahren. In städtebaulichen Wettbewerben und Bebauungsplanverfahren sind die Aspekte der Überflutungsvorsorge und Regenwasserretention im Entwurf mitzudenken und mögliche Lösungen zu erarbeiten. Dies beinhaltet schon in der frühen Planungsphase Flächen für eine gezielte Überflutung im Starkregenfall freizuhalten und entsprechend auszugestalten. Solchen Flächen ist zu eigen, dass sie topographisch etwas tiefer liegen als das umliegende Gelände. Beispiele hierfür sind die Vorhaben KIT Campus Süd, Zukunft Nord (Erzberger Straße), Oberer Säuterich (Durlach Aue), Rahmenplan Neureut Zentrum III (siehe auch Maßnahme EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen). Generell wird bei Neubaumaßnahmen darauf hingearbeitet, dass die Flächenversiegelung nur dort stattfindet, wo es unbedingt erforderlich ist. Soweit es die natürlichen Bedingungen zulassen, wird das Dachflächenwasser zur Versickerung in Versickerungsmulden gebracht. Eine weitere Maßnahme zum Wasserrückhalt stellt die Anlage von Gründächern dar (siehe auch Maßnahme SP-2: Stadtklimatische Aspekte bei Bebauungsplänen (vorher: Systematische Berücksichtigung stadtklimatischer Aspekte in Planungsprozessen: Bebauungspläne)). Abbildung 87: Entwässerungskonzept Rahmenplan Neureut Zentrum III. Abbildung: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner GmbH Stuttgart, helleckes landschaftsarchitektur Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz | 151 Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Unter anderem Gartenbauamt Zeitbedarf für die Umsetzung Planungsprozess, der laufend mit dem Verfahren anfällt. Kosten Bei frühzeitiger Mitbetrachtung und Berücksichtigung sind die Kosten in den Planungskosten enthalten. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Laufende Abstimmungen im Verfahren Hindernisse Flächenbedarf Topographie Erfolg/Bewertung Wassersensitive Stadtentwässerung und Verringerung des Überflutungsrisikos in neuen Baugebieten Sensibilisierung der Planungsbüros Verbesserung des Kleinklimas Empfehlungen für die Nachahmung Frühzeitige Einbringung der Thematik in de- n Planungsprozess und Erarbeitung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes Webseite MURIEL: www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Broschüren- Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/MURIEL-Multifunktionale-Retentionsflächen.pdf Zukunft Nord: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/rahmenplan/zukunftnord/HF_sections/content/Z ZlGthpL790crJ/ZZn9byVMup8S5d/Rahmenplanung_Zukunft_Nord_Broschüre.pdf# Zentrum Neureut III: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/rahmenplan/neureut.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Aspekte der Starkregenproblematik und der Überflutungsvorsorge finden bereits laufend Eingang in die Planungsverfahren. Gerade in Zukunft wird die Bedeutung einer fachübergreifenden Planung gemeinsam mit den Stadt- und Landschaftsplanern weiter zunehmen. Tiefbauamt und Umwelt- und Arbeitsschutz werden zunehmend frühzeitig Konzepte für die Versickerung bei Planvorhaben einfordern. In höherem Maße als extensive Gründächer leisten so genannte Retentionsdächer den Regenwasserrückhalt, die neben der Begrünung zusätzliche konstruktive Wasserspeicherfunktionen mitbringen. Der Wandhöhenbonus für den zusätzlichen Aufbau, den Retentionsdächer mit sich bringen, soll standardmäßig in allen Bebauungsplänen festgesetzt werden, mit folgender Formulierung: „Zur Erhöhung der Wasserrückhaltefunktion kann die Wandhöhe um das Maß der Drän-/ Retentions- und Filterschicht erhöht werden.“ Zielgröße und Zeithorizont projektbezogene Planungsprozesse, die laufend mit den Verfahren anfallen Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal bei Tiefbauamt, Stadtplanungsamt und Umwelt- und Arbeitsschutz. 152 | Klimaanpassungsstrategie 2021 EW-2: Breitere Umsetzung des Konzepts multifunktionaler Flächennutzungen Das Konzept für die multifunktionale Nutzung von Flächen findet breite Anwendung in Bebauungsplanverfahren (siehe auch Maßnahme EW-1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren). Dabei werden Freiflächen mit anderen Hauptnutzungen (zum Beispiel öffentliche Parks oder Spielflächen) im Falle eines Starkniederschlagsereignisses gezielt geflutet und als Retentionsraum verwendet, um das Überflutungsrisiko für andere Bereiche zu verringern. Grundsätzlich kann die Stadt multifunktionale Flächen nur im öffentlichen Raum planen. Aber auch der private Bauherr kann solche Konzepte bei größeren Erschließungen anwenden. Ein Beispiel für multifunktionale Flächen im öffentlichen Raum sind die Versickerungsmulden in Neureut, die bei trockenem Wetter als Spielplatz genutzt werden können. Abbildung 88: Versickerungsmulde in Neureut mit Spielplatz. Foto: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt. Auch in dem Neubaugebiet „Zukunft Nord“ ist ein modernes Regenwassermanagement vorgesehen. Grünzüge werden so gestaltet, dass Versickerungsflächen in die Landschaftsplanung integriert werden. Hier ist das Ziel möglichst kein Regenwasser mehr über die Kanäle zur Kläranlage oder zu Vorflutern abzuleiten. Das Regenwasser wird zurückgehalten und versickert. Wasser wird als Gestaltungselement eingesetzt, Grundwasser wird angereichert und die Bildung von Verdunstungskühle gefördert. Dies erfordert die frühe Aufstellung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes mit dem Ziel, dass das anfallende Niederschlagswasser im Gebiet verbleibt und kein Abfluss ins Kanalsystem generiert wird. So kann der Wasserhaushalt des bebauten Gebietes an den eines unbebauten Gebietes angeglichen werden. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt Stadtplanungsamt, Gartenbauamt Zeitbedarf für die Umsetzung Planungsprozess, der laufend mit dem Verfahren anfällt. Kosten Bei frühzeitiger Mitbetrachtung und Berücksichtigung sind die Kosten in den Planungskosten enthalten. Umwelt- und Arbeitsschutz | 153 Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse laufende Einbeziehung in den Planungsprozess Hindernisse Flächenbedarf, Topographie: Lässt sich nur realisieren, wenn die Neubaugebiete topographisch auf diesen Anwendungsfall ausgerichtet sind und ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Voraussetzungen zur Versickerung: Ausreichender Grundwasserflurabstand Entsprechende Bodeneigenschaften Außerhalb der Kinzig-Murg-Rinne Erfolg/Bewertung Wassersensitive Stadtentwässerung Möglichst wenig bis keine Ableitung von Regenwasser über die Kanäle zur Kläranlage oder zu Vorflutern Grundwasseranreicherung und Kühleffekte durch Verdunstung Sensibilisierung der Planungsbüros Verbesserung des Kleinklimas Empfehlungen für die Nachahmung frühzeitige Einbringung der Thematik in den Planungsprozess Webseite MURIEL: www.steb-koeln.de/Redaktionell/ABLAGE/Downloads/Broschüren- Veröffentlichungen/Gebäudeschutz/MURIEL-Multifunktionale-Retentionsflächen.pdf Zukunft Nord: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/rahmenplan/zukunftnord/HF_sections/content/Z ZlGthpL790crJ/ZZn9byVMup8S5d/Rahmenplanung_Zukunft_Nord_Broschüre.pdf Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Wie bei der Maßnahme EW-1: Konsequente Berücksichtigung der Starkregenproblematik und Überflutungsvorsorge in Planungsverfahren finden auch die Konzepte der multifunktionalen Flächennutzung laufend Eingang in die Planverfahren. Gerade in Zukunft wird die Bedeutung einer fachübergreifenden Planung gemeinsam mit den Stadt- und Landschaftsplanern weiter zunehmen. Im Projekt „MURIEL“ (siehe Maßnahme Ü- 2: Weitere Beteiligung an Förderprojekten/Forschungsprogrammen) wurden unterschiedliche Ansätze beispielhaft für ein Plangebiet in Karlsruhe erarbeitet. Auf der Grundlage eines im Projekt entstandenen Gestaltungshandbuchs (siehe Link oben) werden viele Vorhaben in der Stadt diskutiert und geplant. Eine Optimierung des Verfahrensablaufs ist dahingehend vorgesehen, dass zukünftig das Erfordernis eines Regenwasserkonzepts (Versickerung oder zeitverzögerte Ableitung) frühzeitig in Wettbewerbe und Rahmenpläne eingebracht wird. Zielgröße und Zeithorizont projektbezogene Planungsprozesse, die laufend mit den Verfahren anfallen Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Tiefbauamt 154 | Klimaanpassungsstrategie 2021 EW-3: Stärkere Berücksichtigung der Starkregenproblematik im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen Beim Straßenneubau und der Umplanung von Straßen wird die Straße als temporärer Retentionsraum Straße mitgedacht: Volumen für den Rückhalt wird geschaffen oder Versickerung an Banketten wird vorgesehen. Durch eine Ausrichtung des Gefälles hin zur Straßenmitte mit Ausbildung einer Mittelrinne kann die Straße im Überflutungsfall kurzzeitig als Bachlauf fungieren Im Zuge von Straßenumbau- und Neubaumaßnahmen wird – neben Barrierefreiheit und behindertengerechtem Ausbau – auch auf die Starkregenproblematik durch die Schaffung von Speicherraum in der Fläche verstärkt eingegangen, zum Beispiel durch: Verwendung von Mittelrinnen und Erhöhung der Querneigung zur Mitte Versickerung von Straßenwasser über die Bankette Verstärkte Anwendung von versickerungsfähigen Belägen und Reduzierung von befestigten Belägen Zeitweise Einschränkung der Nutzung von Flächen für die Oberflächenspeicherung von Starkniederschlägen Des Weiteren wird bei bekannten Tiefpunkten die Anzahl der Straßenabläufe geprüft und im Bedarfsfall verdoppelt. So wird nach einem Regenereignis ein schnelles Abfließen des Niederschlagwassers von der Straße gewährleistet. Abbildung 89: Rückhaltevolumen in der Straße durch Einborden. Fotos: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt Stadtplanungsamt Zeitbedarf für die Umsetzung wird laufend in die Planungsprozesse einbezogen Kosten Kosten sind im Zuge von Um- und Neuplanungen enthalten Abbildung 90: Straße mit doppelten Straßeneinläufen. Fotos: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt Umwelt- und Arbeitsschutz | 155 Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse laufende Abstimmungen im Planungsprozess Hindernisse - Erfolg/Bewertung lokale Verbesserung der Überflutungssituation im Starkregenfall Durch Verdichtung der Straßenabläufe wird ein schnelleres Abfließen nach Ende des Regenereignisses gewährleistet. Empfehlungen für die Nachahmung Mitdenken der Straße beim Straßenneubau und der Umplanung von Straßen als temporären Retentionsraum Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen werden die Aspekte der Starkregenproblematik berücksichtigt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe (projektbezogen) Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Tiefbauamt 156 | Klimaanpassungsstrategie 2021 EW-4: Stadtweite Ermittlung der potenziellen Überflutungsgefährdung im Falle extremer Starkniederschläge Die Starkregengefahrenkarten wurden flächendeckend für das Stadtgebiet zur internen fachlichen Nutzung erstellt und werden auf dem aktuellen Stand der Technik verwendet. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt, Zentraler Juristischer Dienst (Wasserbehörde), Umwelt- und Arbeitsschutz An Umsetzung beteiligt Die internen Karten wurden durch das Tiefbauamt erstellt. Die weitere Bearbeitung nach Leitfaden ist ein ämterübergreifendes Projekt. Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Das Erarbeiten von Risikokarten ist eine Gemeinschaftsaufgabe verschiedener Ämter und sollte eng mit den politischen Gremien abgestimmt und von dort begleitet werden. Hindernisse Bei einer öffentlichen Diskussion des Starkregenrisikomanagements ist die Bevölkerung frühzeitig mit einzubeziehen. Erfolg/Bewertung Die internen Karten werden regelmäßig für die Planungen im Stadtgebiet für die Starkregenbetrachtung genutzt. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/starkregen Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Zum Thema „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) einen neuen Leitfaden veröffentlicht. Gemäß dem Leitfaden kann noch ämterübergreifend ein Starkregenrisikomanagement auf der Grundlage von Gefahrenkarten aufgebaut werden. Zielgröße und Zeithorizont noch nicht abschätzbar Erforderliche Ressourcen noch nicht abschätzbar Umwelt- und Arbeitsschutz | 157 EW-5: Optimierung der Steuerung und des Zuflusses von Rückhalteeinrichtungen (vorher: Optimierung der Steuerung von Regenrückhalteeinrichtungen) Als konkrete Maßnahmen des technischen Überflutungsschutzes sind die Hochwasserrückhaltebecken und Regenrückhaltebecken zu nennen. An den Becken finden regelmäßige Beckenschauen statt, um deren uneingeschränkte Funktion dauerhaft zu gewährleisten. Die Rückhalteanlagen werden - auch aufgrund neuer Bestimmungen bzw. gesetzlicher Vorgaben - hinsichtlich der Wasserbeschickung und Drosselung optimiert und wenn möglich mit einer sog. Doppelsteueranlage ausgerüstet. Dabei werden die bestehenden Rückhalteanlagen bereits bei Regen unterhalb der Bemessungsjährlichkeit aktiviert. Durch die frühzeitige Beaufschlagung und erhöhte Ausnutzung des Beckens wird der Schutz der Unterlieger verbessert. Umgesetzt wurde dies bereits bei dem Hochwasserrückhaltebecken Rittnert und dem Regenrückhaltebecken Michelsberg. In den Höhenstadtteilen können durch den Bau von Geröllfängen unkontrollierte Überflutungen im Zuflussbereich von Außengebieten vermieden werden. Das Außengebietswasser wird durch die Geröllfänge gefasst, fließt somit kontrolliert dem Kanalsystem zu und kann dadurch gezielt den Becken zugeleitet werden. Abbildung 91: Blick auf die Doppelsteueranlage des Hochwasserrückhaltebeckens Rittnert. Foto: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Wasserrechtsverfahren bei Änderungen an wasserwirtschaftlichen Anlagen 158 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Hindernisse - Erfolg/Bewertung Dieser Beckenverbund hat schon mehrfach seine wichtige Aufgabe erfüllt und sowohl die Höhenstadtteile als auch das tieferliegende Stadtgebiet wirkungsvoll geschützt. Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite DWA Betriebs-Info Geröllfänge: www.gfa- news.de/files/_media/GFA_Leseproben/BI/BI-2015-02/BI-2015- 02/files/assets/common/downloads/publication.pdf Zeitungsartikel in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 30. Juli 2019: www.bnn.de/lokales/karlsruhe/extreme-wassermassen Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Abbildung 92:Geröllfang in der Rittnertstraße – In der Tasch. Foto: Stadt Karlsruhe Tiefbauamt. Ausblick Im Zuge der regelmäßigen Überwachung der Anlagen werden die Möglichkeiten zur Anpassung an die Klimaveränderungen geprüft und bei Machbarkeit Maßnahmen umgesetzt. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe (anlassbezogen) Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Tiefbauamt Umwelt- und Arbeitsschutz | 159 EW-6: Flächendeckende Ausweitung der gesplitteten Abwassergebühr auf alle Grundstücke Seit 2015 wird die gesplittete Abwassergebühr in Karlsruhe erhoben. Zur Niederschlagswassergebühr herangezogen werden nur die versiegelten Flächen, von denen Regenwasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation gelangt. Dies schafft einen Anreiz für Entsiegelungs- und Versickerungsmaßnahmen, mit denen der natürliche Wasserkreislauf auf dem Grundstück gefördert und die Niederschlagswassergebühr gesenkt werden kann. Wasserdurchlässige Bodenbeläge, zum Beispiel Rasengittersteine, Gründächer und Versickerungsanlagen mindern als ökologisch wirkende Maßnahmen die Niederschlagsgebühr. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung Mehrere Jahre Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Abstimmungen mit allen Grundstückseigentümern Hindernisse - Erfolg/Bewertung Gebühren sparen für den Grundstückseigentümer Weniger Versiegelung und dadurch weniger Abfluss, dies fördert den natürlichen Wasserkreislauf Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite Merkblatt gesplittete Abwassergebühr: www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung/entwaesserungsgebuehr/HF_secti ons/content/ZZnORqehSQnHVQ/ZZnQfP1p35JU4m/Merkblatt_Die_gesplittete_Abwas sergebuehr.pdf Umsetzungsstand abgeschlossen Abbildung 93: Wasserdurchlässige Materialien erlauben die Versickerung und reduzieren den Grad der Versiegelung. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 160 | Klimaanpassungsstrategie 2021 EW 7: Verstärkte Sensibilisierung und Beratung von Eigentümern und Bauherren zum Objektschutz bei Starkregen Im Umgang mit Starkregenereignissen ist das Tiefbauamt Karlsruhe bundesweit im fachlichen Austausch. Es gibt Broschüren, Beratungsangebote und umfassende Unterlagen, beispielsweise zum Schutz vor Kellerüberflutung. Zudem wird bei Neubaugebieten, Haussanierungen und Umbauten darauf geachtet, dass die Hauseigentümer Objektschutzmaßnahmen gegen Starkregen treffen. Um die Bürgerinnen und Bürger stärker für dieses Thema zu sensibilisieren, wurde eine Reihe von Vorträgen gehalten, beispielsweise in Neureut (2018) oder im Stadtbauforum Starkregenvorsorge (2016). Für Grundstücke > 800 m² abflusswirksame Fläche ist darüber hinaus ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986- 100:2016-12 verpflichtend. Abbildung 94: Beispiele für baulich gesicherte Lichtschächte. Fotos: Stadt Karlsruhe, Tiefbauamt. Fakten zur Maßnahme Federführung Tiefbauamt An Umsetzung beteiligt Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Ortsverwaltung Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten - Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung Durch die Aufklärung der Bauherren und Sensibilisierung für die Thematik können sich Grundstückseigentümer besser selbst schützen. Empfehlungen für die Nachahmung Aktive Beratung und Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger Webseite Broschüre Schutz vor Kellerüberflutung: www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaesserung/HF_ sections/content/ZZnOWiEeewh1Uc/1541670685672/kellerueberflutung.pdf Pressemitteilung zum Stadtbauforum: http://presse.karlsruhe.de/db/meldungen/verkehr/stadtbauforum_thematisiert_starkre genvorsorge.html Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Die Beratung ist eine Daueraufgabe, die regelmäßig aufgegriffen wird. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe (regelmäßig) Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal beim Tiefbauamt Umwelt- und Arbeitsschutz | 161 5.13 Handlungsfeld Energieversorgung Im Handlungsfeld Energieversorgung betreffen Klimaänderungen zum einen die Produktionsseite durch veränderte Rahmenbedingungen für die Strom- und Wärmeerzeugung. Zum anderen werden sich vor allem veränderte Temperaturverhältnisse saisonal unterschiedlich auf die Nachfrage auswirken. Abbildung 95: Photovoltaik-Freiflächenanlage und Windkraftanlagen auf dem Karlsruher „Energieberg“. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Anhaltende Trockenphasen führen, verbunden mit der Aufheizung der natürlichen Gewässer, zu Problemen bei der Kühlung großer Kraftwerke wegen des geringeren Kühlwasserdargebots und Kühlwassereinleitungsverboten, was Leistungsdrosselungen und im Extremfall Netzinstabilitäten sowie mögliche Systemstabilitätsmaßnahmen wie Zwangslastabwurf in einzelnen Netzbereichen zur Folge hat. Davon ist auch das Rheinhafendampfkraftwerk (RDK) im Karlsruher Rheinhafen betroffen. Aufgrund des Kühlturms ist der Betrieb des RDK8 zwar unabhängiger von der Rheinwassertemperatur, historische Niedrigwasserstände wie beispielsweise im Jahr 2018 führten jedoch zeitweise zur Einstellung der Binnenschifffahrt (siehe auch Kapitel 5.14 Handlungsfeld Verkehr). Über längere Niedrigwasserphasen ist mit Einschränkungen bei der Belieferung der Anlage mit Brennstoff zu rechnen. Auf die Stromversorgung der Stadt Karlsruhe hat dies jedoch keine unmittelbare Auswirkung, solange das RDK nicht systemstabilisierend benötigt wird. Generell wird der Strom für Karlsruhe über das allgemeine Verbundnetz bezogen. Auf den Stromerzeugungsbetrieb des Heizkraftwerks West der Stadtwerke führen wärmere Jahre zu einer Reduzierung möglicher Einsatzzeiten im KWK-Betrieb, weil eine Mindestabnahme an Fernwärme Voraussetzung für den Dampfturbinenbetrieb ist. Für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien kann der Klimawandel ebenfalls negative Folgen haben. Das gilt insbesondere für die Wasserkraft in Niedrigwasserphasen. Zudem sinkt die Leistung von Photovoltaik- Anlagen mit zunehmenden Temperaturen. Die für die Netzinfrastruktur diskutierten Klimarisiken aus Extremwetterereignissen sind in Karlsruhe als überschaubar zu werten. Das gilt zum Beispiel für wind- und blitzbedingte Störungen an Freileitungen, da ein Großteil des Netzes aus Erdkabeln besteht und verbleibende Niederspannungsfreileitungen sukzessive verkabelt werden. 162 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Auf der Nachfrageseite wird der Wärmebedarf – verstärkt durch gesetzliche Vorgaben (EnEV) zur Energieeinsparung insbesondere bei Gebäuden - im Winter sinken, der Strombedarf für Kühlungs- und Klimatisierungszwecke im Sommer sowie durch die zunehmende Elektrifizierung aufgrund der Energiewende (zum Beispiel E-Mobilität, Wärmepumpen) dagegen steigen. Letzteres ist klimapolitisch gewollt und entsprechende Lastspitzen im Netz müssen durch lokalen Netzausbau oder intelligente Netze (Smart Grid) und Netzsteuerung abgefangen werden, um einen stabilen Betrieb bis auf Übertragungsnetzebene zu sichern. Vor dem Hintergrund des Ausstiegs aus der Kernenergie, dem Zubau an ungesicherter Leistung aus erneuerbaren Energien sowie dem bevorstehenden Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung, hat der Gesetzgeber in Bezug auf die Sicherung einer stabilen Stromversorgung die Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV) erlassen. Demnach sind die Übertragungsnetzbetreiber (TransnetBW in BW) für die Netzstabilität verantwortlich und sämtliche Verteilnetzbetreiber sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die individuelle betriebsrealistische Simulation von Netz- und Kraftwerksbetrieb in allen Systemzuständen wird regelmäßig gemeinsam mit der Transnet BW und einer eigens hierfür durch die ÜNB gegründeten Gesellschaft (DUtrain PowerSystemHandler) geübt. Um den zunehmenden Stromeinsatz für Klimaanlagen und die dadurch verursachten Lastspitzen zu bremsen, könnte gerade in Karlsruhe die Nutzung der Absorptionskältetechnik ausgebaut werden, was einen Beitrag zum Klimaschutz liefert. Hierbei wird im Sommer überschüssige Abwärme aus dem Fernwärmenetz zur Kälteerzeugung genutzt. Zwei Demonstrationsanlagen sind bereits seit einigen Jahren im Einsatz. Die neueste Generation von Absorptionskältemaschinen mit einer trockenen Rückkühlung wird zudem im neu gebauten Gartencarré/SYNUS (siehe Maßnahme E-1: Ausweitung der energieeffizienten, klimafreundlichen Klimatisierung) bundesweit erstmalig im „großem Stil“ durch die Stadtwerke Karlsruhe als Contractor eingesetzt. Das Geschäftsfeld „Kälte aus Fernwärme“ erweist sich allerdings als „Nischenprodukt“, da die Investitionskosten dieser Technik im Vergleich zu modernen Kompressionskälteanlagen sehr hoch sind und diese Technik deutlich größere Flächen zur Rückkühlung benötigt. Die von MiRO auf lange Jahre hin gelieferte klimaschonende industrielle Abwärme sichert die Grundlastwärmeversorgung der Stadt Karlsruhe. Sollte diese Quelle jedoch nicht mehr nutzbar sein, dann ist geothermische Erdwärme aufgrund des natürlich vorhandenen Potenzials im Rheingraben eine Alternative, die aktuell bereits über die Deutsche Erdwärme in einem ersten Projekt verfolgt wird. Sukzessive wird die Mittel- und Spitzenlast, die derzeit vorrangig aus dem RDK bezogen wird, durch alternative Quellen gespeist: Mit der Papierfabrik StoraEnsoMaxau (SEM) steht voraussichtlich ab 2022 eine hauptsächlich biomassebetriebene KWK- Einheit mit circa 30 MW thermisch zur Verfügung, die in der Mittellast genutzt wird. Der im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe vorgesehene Vollausbau auf allen geeigneten Dächern Karlsruhes für Photovoltaik-Anlagen beinhaltet ein Potenzial von rund 500 MWPeak Erzeugungsleistung. Da das Karlsruher Stromverteilnetz 110kV-seitig nur auf maximal 350 MWPeak Einspeisung aus dem vorgelagerten Netz ausgelegt ist, wird der Photovoltaik-Ausbau zu einer Herausforderung für die Steuerung des Verteilnetzes werden. Es wird zu Rückspeisungen in das vorgelagerte Transportnetz kommen, Abschaltungen an Erzeugungsleistung werden wahrscheinlich, ein Ausbau der Netzintelligenz verbunden mit Gateways und Smart Meter Technologie zur ferngewirkten Netzsteuerung ist erforderlich. Dies erfordert hohe Investitionen. Durch letztgenannte Maßnahmen zur Wärme- und Strom-Erzeugung aus alternativen Energiequellen wird vor allem ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Gleichzeitig kann im Handlungsfeld Energieversorgung auch klimawandelbedingten Nachfrageänderungen begegnet und so auch der Klimaanpassung Rechnung getragen werden. Umwelt- und Arbeitsschutz | 163 E-1: Ausweitung der energieeffizienten, klimafreundlichen Klimatisierung Die energieeffiziente, klimafreundliche Klimatisierung trägt zur Energieeinsparung bei, vermeidet den Ausstoß von Kohlendioxid und ist daher ein Thema des Klimaschutzes. Die Nutzung von sommerlicher Überschuss-Abwärme im Fernwärmenetz zu Kühlungszwecken war bereits im bisherigen Klimaschutzkonzept ein erklärtes Ziel. Sie trägt zu einer Energieeinsparung und CO 2 -Minderung bei, wenn dadurch bestehende klassische strombetriebe Kühlaggregate ersetzt bzw. reduziert werden können. Mit der im Neubauprojekt Gartencarré/SYNUS erfolgreich getesteten Absorptionskältetechnik mit trockener Rückkühlung steht hierfür auch ein innovatives System zur Verfügung. Das Besondere an der Kälteanlage ist, dass die Rückkühler nicht wie bisher bei der Absorptionstechnik üblich mit Wasser besprüht, sondern „trocken“ gefahren werden. Das hat deutliche Vorteile: Kein Wasserbedarf, keine Schwadenbildung. Abbildung 96:Kälteanlage. Foto: Stadtwerke Karlsruhe. Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtwerke Karlsruhe An Umsetzung beteiligt Stadtwerke Karlsruhe (Abt. V-DB) / Ing.-Büro fc ingenieure / diverse Handwerksfirmen Zeitbedarf für die Umsetzung circa zwei Jahre Kosten circa 1,3 Millionen Euro Baukkosten, circa 40.000 bis 45.000 Euro laufende Kosten jährlich; Die Baukosten sind nicht repräsentativ für zukünftige Anlagen, da dies ein Forschungsprojekt war und gefördert wurde. 164 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Grundsatzentscheidung zur Umsetzung bei SWK Abstimmungen mit Bauträger Abstimmungen mit Hersteller und Verfahrensträger Hindernisse Das Fehlen von Referenzen erschwerte die Umsetzung, da es eine sehr erläuterungsintensive Anlage ist. Der Einsatz von Forschungsanlagen im kommerziellen Einsatz birgt wirtschaftliche Risiken. Erfolg/Bewertung Die Anlage funktioniert grundsätzlich. An heißen Sommertagen (>30°C) geht die Kälteleistung stark zurück, da die Rückkühlung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Im Anfangsstadium von ähnlichen Projekten ist mit den Kältenutzern eine enge Abstimmung über die erforderlichen Kaltwassertemperaturen notwendig. Die Nutzung der Fernwärme im Sommer ist mit 80°C Vorlauftemperatur ein einschränkender Faktor. Empfehlungen für die Nachahmung Pauschale Aussagen sind nicht möglich, jede Anlage ist individuell zu betrachten. Kalkulation, notwendige Ausrüstungen etc. sind vom Realisierungsort und den Bedürfnissen der Kältenutzer abhängig. Webseite - Umsetzungsstand Pilotprojekt Gartencarré/SYNUS umgesetzt Aufbauend auf dem Pilotprojekt konnten die Stadtwerke seither allerdings keine weiteren Anlagen des neuen Typus außer im eigenen Verwaltungsgebäude realisieren. Gründe liegen unter anderem in einer deutlich höheren Erstinvestition und bestimmten technischen Hürden. Eine Voraussetzung ist auch, dass die Stadtwerke die Anlage nur als Contracting-Modell mit einem Kältebezugspreis anbieten, da der Betrieb des Absorbers den FW-Netzbetrieb so beeinflusst, dass die Stadtwerke die Verantwortung dafür nicht aus der Hand geben. Ausblick Die Maßnahme wird im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe weiterverfolgt (Maßnahme „Realisierung fernwärmebasierter Kältelösungen“). Zielgröße und Zeithorizont siehe Klimaschutzkonzept 2030 Erforderliche Ressourcen siehe Klimaschutzkonzept 2030 Umwelt- und Arbeitsschutz | 165 5.14 Handlungsfeld Verkehr Die Klimaanpassung bedeutet im Verkehrssektor vor allem den Schutz der Verkehrsinfrastruktur vor Schäden durch Extremwetter. Die Verkehrsinfrastruktur wird durch das Auftreten von Wetterereignissen wie Starkregen, Stürmen und Hitzeereignissen gefährdet. Dies gilt im heutigen wie im zukünftigen Klima. Davon abzugrenzen sind Klimaschutzmaßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Für Karlsruhe zeigt das Klimaschutzkonzept 2030 die entsprechenden Handlungsansätze zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität auf. Schäden an der Verkehrsinfrastruktur durch Wetterextreme verursachen nicht nur hohe Instandhaltungs und Versicherungskosten, sondern haben auch Störungen im Verkehrsablauf zur Folge, die zu Einschränkungen im Wirtschaftsleben bis hin zur persönlichen Alltagsorganisation führen können. In Karlsruhe müssen für das Thema Klimaanpassung das Straßennetz, der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) auf Straße und Schiene und die Binnenschifffahrt mit Blick auf den Rheinhafen betrachtet werden. Für den Rheinhafen Karlsruhe sind die Auswirkungen durch Hoch- und Niedrigwasser sind die entscheidenden klimabeeinflussten Größen. Sie werden maßgeblich von den Niederschlagsverhältnissen in den Alpen und am Oberlauf des Rheins beeinflusst. Hoch- und Niedrigwasser können den Hafenbetrieb durch Störung oder die zeitweise Einstellung des Schiffsverkehrs wirtschaftlich treffen. Als wichtigste technische Maßnahme zum Schutz des Hafens gegen Hochwasser wurde 1987 das Hochwassersperrtor in Betrieb genommen. Hiermit wird die Hafenbetriebsebene vor Überflutungen geschützt - eine wesentliche Voraussetzung, um Firmen anzusiedeln zu können und Umweltschäden, gerade im Bereich der Mineralöl- und Flüssiggasvorratslager zu verhindern. Ansonsten stehen dem Hafen kaum technische Anpassungsoptionen gegen Hoch- und Niedrigwasser zur Verfügung. Vielmehr sind eine flexible Organisation und vorausschauende Disposition für eine Anpassung aus Hafensicht zentral. Vermietung und Verpachtung sichern Einnahmen des Hafens auch unabhängig vom aktuellen Schiffsverkehr. Von Seiten der Reedereien erfolgt die Anpassung an Niedrigwasser durch die Nutzung von Transportschiffen mit geringerem Tiefgang sowie durch organisatorische Anpassungen, indem mehr Schiffe mit jeweils weniger Ladung fahren. Transportausfälle im größeren Umfang und eine Verlagerung der Warenströme auf LKW oder die Bahn finden erst bei ausgeprägten Niedrigwasserperioden statt, wie sie 2003, 2006 und 2018 auftraten. Die Verlagerung auf die Straße verlagert ist dabei allerdings aus Klimaschutzsicht kritisch zu bewerten. Es wurden in den vergangenen Jahren keine eindeutigen Trends bei Hoch- und Niedrigwasser beobachtet. Die Wasserführung des Rheins bis zum Pegel Worms ist insbesondere durch die Abflussbildung in den Schweizer Alpen, also durch den jahreszeitlichen Verlauf von Schneeaufbau und Schneeschmelze, beeinflusst. Analysen der relativen Änderungen zwischen Zukunftsszenario 2021 – 2050 und IstZustand 1971 – 2000 für die Rheinpegel zeigen, dass für die mittleren Hochwasserabflüsse keine wesentlichen Änderungen zu erwarten sind. Insgesamt ist für ganz Süddeutschland mit einer Verschärfung der Niedrigwassersituation im Sommerhalbjahr zu rechnen, d. h. mit niedrigeren Abflüssen sowie mit häufigeren Niedrigwasserphasen. Unklar ist allerdings wie diese Niedrigwasserphasen anthropogen durch zum Beispiel Speicherung, Entnahmen, Kläranlagenzuflüsse überprägt werden (KLIWA, 2016 9 ). 9 KLIWA: Klimawandel im Süden Deutschlands, Herausforderungen – Anpassungen – Folgen für die Wasserwirtschaft (www.kliwa.de/_download/broschueren/KLIWA-Broschuere-2016-d.pdf (Zugriff: 16. Juni 2020) Abbildung 97: Hochwassersperrtor im Karlsruher Rheinhafen. Foto: KVVH GmbH – Geschäftsbereich Rheinhäfen. 166 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Die Folgen von Wetterextremereignissen für den Straßen- und Schienenverkehr sind vielfältig. Starkregenereignisse können zu Überschwemmungen von Tunneln und Unterführungen und zur Unterspülung von Fahrbahnen und Gleisbetten führen. Auch Hangrutschungen in Böschungsbereichen sind eine Gefahr. Wenn Baumaßnahmen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Stadtgebiet auch in den Straßenraum eingreifen, wird mittlerweile grundsätzlich geprüft, ob in diesem Zuge zum vorbeugenden Schutz vor Überflutung bei Starkregenereignissen die vorhandenen Straßeneinläufe umfangreicher dimensioniert werden müssen. Bei Stürmen führen Windbruch und umstürzende Bäume zu einer Unterbrechung der Verkehrsflüsse durch blockierte Straßen und Bahntrassen. Außerdem können Signalanlagen oder Oberleitungen des Schienenverkehrs bei Sturm beschädigt werden. Im Straßenbereich kann die zulässige Verankerungslast von Verkehrseinrichtungen überschritten und dadurch die Standfestigkeit beispielsweise von großen Verkehrsschildern, Überdachungen oder von Beleuchtungs- und Signalmasten gefährdet werden. Besonders anfällig sind temporäre und provisorische Anlagen wie Baustellen. Infolge der geringeren Schneeniederschläge und höherer Temperaturen ist für das Winterhalbjahr von weniger Gefahren für Fußgänger und Radfahrer durch Glätte und einer Entlastung des städtischen Winterdienstes auszugehen. Paradoxerweise dürften aber Frostschäden an der Asphaltdecke in Form von Löchern und Rissen eher zunehmen, da für deren Entstehung nicht die Dauer einer Frostperiode ausschlaggebend ist, sondern der (ständige) Frost-Tau-Wechsel. Besonderes Augenmerk liegt in Karlsruhe aufgrund der projizierten Temperaturerhöhung auf den Hitzefolgen von häufigeren und stärkeren Hitzewellen für Straßen- und Schienenverkehr. Es sind verstärkt Material- und Strukturschäden wie Verformungen an Straßenbelägen wie Spurrillen im Asphalt, beispielsweise auch durch die Auflast von Bussen an Haltestellen, und so genannte „Blow ups“ bei Betonfahrbahndecken zu erwarten. Dies ist auch die Folge hoher Belastung der Straßen durch den Schwerlastverkehr. Vorsorgemaßnahme ist eine Geschwindigkeitsreduzierung bei hohen Außentemperaturen. Im Schienenverkehr erhöht sich die Gefahr von Materialschäden, beispielsweise durch Schienenbrüche und Gleisverwerfungen durch größere Temperaturdifferenzen sowie durch die Belastung der Fahrleitungen durch höhere Temperaturen, wobei Fahrzeuge mit Klimaanlagen eine höhere Leistungsaufnahme erfordern, was zusätzlich einen schnelleren Verschleiß bedingt. Auch Anlagenteile der Leit- und Sicherungstechnik und der elektrischen Energieversorgung in Schaltschränken oder Schalthäusern können beeinträchtigt werden, wenn die maximal zulässige Betriebstemperatur der Anlage überschritten wird. Diesen Gefahren kann mit technischen Lösungen durch Anpassung der Bauteile, Materialien oder Klimatisierung von Schaltanlagen begegnet werden, was in den meisten Fällen allerdings höhere Beschaffungs-, Energie- und Instandhaltungskosten mit sich bringt. Hohe Temperaturen in Verbindung mit starker Trockenheit erhöhen zudem die Gefahr von Vegetations-, Böschungs- und Schwellenbränden entlang von Verkehrsstrecken. Darüber hinaus beeinträchtigen hohe Temperaturen Fahrgäste und Fahrer von Bussen, Straßen- und S-Bahnen und reduzieren so den Nutzungskomfort des ÖPNV. Daraus ergibt sich ein wachsender Bedarf für eine systematische Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge mit Klimaanlagen, was allerdings mit einem einen höheren Energieverbrauch einhergeht. Abbildung 98: Eine abgeknickte Kiefer und Äste und Zweige auf den Waldwegen nach Sturmtief „Sabine“ im Februar 2020. Foto: Stadt Karlsruhe. Umwelt- und Arbeitsschutz | 167 V-1: Konsequente Beschaffung klimatisierter Fahrzeuge für den ÖPNV Die bereits begonnene Klimatisierung öffentlicher Verkehrsmittel wird mit der Anschaffung von 62 neuen Zweisystemfahrzeugen für die AVG und 75 neuen Niederflur-Stadtbahnwagen für die AVG (Albtal-Verkehrs- Gesellschaft) sowie VBK (Verkehrsbetriebe Karlsruhe) zur Nutzung im Karlsruher Stadtgebiet konsequent weiterverfolgt. Die Fahrzeuge wurden zum Großteil bereits in Betrieb genommen und verfügen durchgehend über eine moderne Klimatisierung. Die Maßnahme wird vor allem aus Gründen der Gesundheitsfürsorge für zwingend erachtet, ist heutzutage aber auch vor dem Hintergrund gestiegener Komfortansprüche im ÖPNV unabdingbar. Fakten zur Maßnahme Federführung Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) An Umsetzung beteiligt verschiedene Unternehmensbereiche der AVG und VBK Zeitbedarf für die Umsetzung ET2010 (2-System-Fzg. AVG) - Erstellung Lastenheft 2009 und Auslieferung des letzten Fahrzeuges 2021 NET2012 (Niederflurstadtbahn für AVG / VBK) - Erstellung Lastenheft seit 2011 und Auslieferung des letzten Fahrzeuges 2019 Kosten einmalige Umsetzung Fahrzeuganschaffung: ET2010: ~ 189 Mio. € (+ 87 Mio. € für 20 Fzg. mit Auslieferung von 2020 bis 2021); NET2012: ~ 217 Mio. € laufende Kosten: Durch die Umsetzung neuer Regelwerke sowie der Komfortsteigerung für die Fahrgäste sind die laufenden Kosten etwas höher, als bei den Bestandsfahrzeugen. Eine genauere Bezifferung der Deltakosten ist auf Grund der erst kurzen Nutzungsphase der Fahrzeuge noch nicht möglich. Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse mehrere Beschlüsse der zuständigen Aufsichtsräte für die jeweiligen Fahrzeugbeschaffungen. Abbildung 99: Klimatisierte Stadtbahnwagen in Karlsruhe. Foto: Paul Gärtner. 168 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Hindernisse Durch die Komplexität der Fahrzeuge und damit verbundenen aufwendigen Zulassungsverfahren gab es zeitliche Verzögerungen. Erfolg/Bewertung Die neuen Fahrzeuge werden von den Fahrgästen auf Grund der Komfortsteigerung gut angenommen. Gleichzeitig verbessert diese neue Fahrzeuggeneration den Barrierefreien Zugang zum SPNV / ÖPNV Empfehlungen für die Nachahmung Es sollte weiterhin ein großer Wert auf die technische Ausstattung für den Kunden gelegt werden, da hierdurch die Attraktivität des SPNV / ÖPNV weiter gesteigert wird. Webseite www.vbk.info www.avg.info Umsetzungsstand in Umsetzung Ausblick Die konsequente Beschaffung klimatisierter Schienenfahrzeuge und Omnibusse für den öffentlichen Personennahverkehr wird weiterhin fortgesetzt. Im Rahmen der avisierten überregionalen Beschaffung von ZweiSystem-Fahrzeugen ist zum technischen Lastenheft für die kommende Fahrzeuggeneration mit der Bezeichnung „VDV-TramTrain“ derzeit geplant, dass mit Blick auf den Klimawandel eine zusätzliche „Boostfunktion“ der Klimaanlage installiert werden soll, die ab einer bestimmten Innenraumtemperatur (beispielsweise 35°C) wirksam wird, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies zulassen. Zielgröße und Zeithorizont siehe oben unter „Zeitbedarf“ Erforderliche Ressourcen siehe oben unter „Kosten“ Umwelt- und Arbeitsschutz | 169 V-2: Rasengleise Gleich mehrere positive Wirkungen ergeben sich durch die Anlage von Rasengleisen: Sie dienen einerseits als Retentionsfläche, um bei Starkregenereignissen den Spitzenabfluss zu verringern und Niederschlagswasser zu binden. Durch die sukzessive Verdunstung wird eine leichte Temperatursenkung erreicht. Zusätzlich bindet die Eindeckung Feinstaub und mindert die Schallausbreitung. Bei Neubaustrecken werden innerstädtisch in der Regel Rasengleise eingebaut, bei Sanierungsstrecken gibt es jeweils einzelne Beschlüsse zur Kostenübernahme und Finanzierung durch die Stadt. Rasengleise bei Neubaustrecken basieren auf der Reduktion der Schallemission, haben aber auch eine positive Auswirkung auf das örtliche Klima und die Biodiversität. Abbildung 100: Im Jahr 2017 gebautes Rasengleis an der Haltestelle Hauptfriedhof. Foto: Verkehrsbetriebe Karlsruhe (Krauth). Fakten zur Maßnahme Federführung Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) An Umsetzung beteiligt Gartenbauamt Zeitbedarf für die Umsetzung fortlaufend mit den Gleisbaumaßnahmen. Kosten je nach Länge der Gleisbaumaßnahme und topografischen Verhältnissen rund 1000 €/m Mehrkosten gegenüber offenem Schotteroberbau Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse VBK teilt der Stadt die Gleisbauprojekte für den Zeitraum des nächsten Haushaltsplanes inklusive Mehrkostenschätzung mit, bei denen potentiell Rasengleis eingebaut werden kann. Die Stadt entscheidet, welche Maßnahmen mit Rasengleis ausgeführt werden sollen und plant entsprechende Mittel im Haushaltsplan der Stadt ein, welche vom Hauptausschuss genehmigt werden müssen. Die Stadt meldet daraufhin der VBK die genehmigten Rasengleismaßnahmen. Die VBK setzt diese um und stellt die Mehrkosten der Stadt in Rechnung. Hindernisse Für den Einbau von Rasengleis werden deutlich längere Streckensperrungen benötigt, was bei den VBK-Baustellenplanungen von wesentlicher Bedeutung ist. 170 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Erfolg/Bewertung Bisher wurden in den letzten Jahren folgende Strecken mit Rasengleis ausgestattet: 2013: Südostbahn: circa 1,5 km Rasengleis (doppelgleisige Strecke) 2015: Große Rheinstraße: circa 250 m Rasengleis (doppelgleisige Strecke), Rintheim: circa 1,1 km Rasengleis (doppelgleisige Strecke) 2017: Haltestelle Hauptfriedhof (Tullastraße): circa 66 m Rasengleis (doppelgleisige Strecke), Haltestelle Essenweinsstraße (Tullastraße): circa 225 m Rasengleis (doppelgleisige Strecke) 2019: Gleiserneuerung Oberreut (Otto-Wels-Straße): circa 420 m Rasengleis (doppelgleisige Strecke), Gleiserneuerung Ettlinger Straße: circa 310 m Rasengleis (doppelgleisige Strecke), Fertigstellung bis Ende 2020: Neubaustrecke Knielingen: circa 1,25 km Rasengleis (doppelgleisige Strecke) und circa 280 m Rasengleis „eingleisige Strecke“ Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand begonnen Ausblick Zielsetzung der Stadtverwaltung ist der Einsatz von Rasengleisen sowohl bei Neubaustrecken als auch so weit wie möglich bei Sanierungen. An ausgewählten Standorten, an denen die zugehörigen lokalen Klimaverbesserungseffekte erzielt werden können, werden Rasengleise eingebaut, sofern die Finanzierung der Zusatzkosten abgesichert werden kann. Zielgröße und Zeithorizont Bisher beschlossen sind Teilabschnitte in Knielingen, Daxlanden und in der Kaiserallee. Erforderliche Ressourcen Abhängig vom Streckenabschnitt; grundsätzlich höherer Personalaufwand für Planung und Bau, Mehrkosten und vor allem wesentlich längere Bauzeit. Umwelt- und Arbeitsschutz | 171 Abbildung 101: Rasengleis in der Ebertstraße. Foto: Stadt Karlsruhe, Presse- und Informationsamt (Fränkle). 172 | Klimaanpassungsstrategie 2021 V-3: Pilotprojekt zur Bewässerung von Rasengleisen Umsetzungsstand geplant Abbildung 102: Rasengleis während des trockenen Sommers 2019. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. Ausblick Rasengleise stellen eine Maßnahme zur Klimaanpassung im dicht bebauten und hoch versiegelten Innenstadtbereich dar, wo der Raum für die Neuanlage von Grünflächen ansonsten begrenzt ist. Sie bringen Grün in den Straßenraum und wirken als grünes Band, das sich durch die Stadt zieht. Sie können die Lärmbelastung mindern, wirken ausgleichend auf die Temperatur und erhöhen die Verdunstung. Rasengleise können allerdings während Hitzeperioden austrocknen, was ihre Wirksamkeit stark reduziert. Ein Bewässerungssystem würde hier Abhilfe schaffen, allerdings gibt es bisher keine fertigen Systeme zur Umsetzung dieser Beregnung. Eine Technikerarbeit beim Tiefbauamt hat die für ein Beregnungssystem zu betrachtenden Aspekte in einer Machbarkeitsstudie näher beleuchtet. In Planung ist der Einbau einer automatisierten Bewässerung in einem Pilotprojekt Zielgröße und Zeithorizont Ausrüstung des Gleisabschnitts in der Kaiserallee zwischen Yorck- und Schillerstraße mit einem automatischen Bewässerungssystem. Die Ausführungsplanung ist für das zweite Halbjahr 2020 und der Einbau für das Jahr 2021 geplant. Erforderliche Ressourcen Kosten für Bewässerungssystem und Wartung. Durch die Beregnung ist außerdem ein verstärkter Graswuchs zu erwarten, was entsprechend mehr Mähgänge erforderlich machen wird. Für diese Kosten müssen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die technische Umsetzung liegt bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe. Umwelt- und Arbeitsschutz | 173 V-4: Reduzierung von Stellplätzen zugunsten von Frei- und Grünräumen Die Reduzierung von Stellplätzen in neuen Stadtquartieren ist unter mehreren Aspekten der nachhaltigen Stadtentwicklung von Bedeutung. Zum einen wird durch entsprechende Mobilitätskonzepte der motorisierte Individualverkehr verringert, was einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Neben dem verringerten CO 2 -Ausstoß hat dies zusätzlich positive Effekte für die Luftqualität durch weniger Schadstoffausstoß sowie auf die Lärmbelastung. Zum anderen gibt es auch eine günstige Wirkung in Hinblick auf das Stadtklima und damit einen Beitrag zur Klimaanpassung, wenn Park- und Verkehrsflächen eingespart werden und der Raum für Begrünung genutzt wird. Ein Beispiel aus Karlsruhe, wo dies in einem Modellprojekt umgesetzt wird, ist in der August-Dosenbach-Straße (August-Klingler-Areal) in Daxlanden. Unter Federführung des Büros WEEBER+PARTNER aus Stuttgart wurde in enger Zusammenarbeit zwischen städtischen Ämtern, der VOLKSWOHNUNG (Vorhabenträger), den Architekten und weiteren Akteuren ein Mobilitätskonzept im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für das August-Klingler-Areal entwickelt. Zielsetzung war die Umsetzung der gesamtstädtischen Forderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, bezahlbaren Wohnraum und Mobilität (siehe Räumliches Leitbild, ISEK 2020, VEP, Rahmenplan Klimaanpassung etc.) im konkreten Projekt. Dadurch konnte eine Reduzierung von Stellplätzen auf 0,8 pro Wohnung erreicht werden. Somit konnte die Parkierung für die Bewohner konzentriert in zwei Tiefgaragen untergebracht werden, so dass die Höfe autofrei bleiben, begrünt und als gemeinschaftlicher Freiraum genutzt werden können. Die Tiefgaragen wurden außerdem z.T. zweigeschossig ausgebildet und so unter die vorhandenen Stadionwälle geschoben, dass in den beiden Wohnhöfen großzügige Freibereiche mit Bodenanschluss und Neupflanzungen von Bäumen möglich werden. Außerdem wurden die folgenden Maßnahmen gemeinsam mit dem Vorhabenträger erarbeitet und in konkrete Planungsempfehlungen umgesetzt. Dadurch konnten die negativen klimatologischen Folgeerscheinungen der planungsbedingten Oberflächenversiegelung minimiert und in ihrer räumlichen Ausdehnung eng begrenzt werden: durchgrünte Höfe mit hoher Aufenthaltsqualität Erhalt von Baumbestand, Gebüschgruppen, Stadion-Wall und Ergänzung durch Neupflanzungen Reduzierung von Erschließungswegen Pflanzung von Straßenbäumen Versickerung und Rückhaltung von Niederschlagswasser (Versickerungsflächen und Dachbegrünungen) Dachbegrünungen (extensiv und intensiv) und Fassadenbegrünung von fensterlosen Bauteilen Maßnahmen, um Gefährdungen von geschützten Tierarten (Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechsen, Wildbienen) zu vermeiden, Eingriffe zu mindern und zum Erhalt, zur Stärkung und zum Ausgleich für entfallende Habitatsstrukturen. 174 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Fakten zur Maßnahme Federführung Stadtplanungsamt An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung projektabhängig Kosten projektabhängig Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse projektabhängig Hindernisse projektabhängig Erfolg/Bewertung projektabhängig Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Ähnliche Ansätze sind im Baugebiet Zukunft Nord als nachhaltig mobilem Stadtteil mit weniger Stellplätzen im öffentlichen Raum sowie im Stadtteil Rintheim in einem Wohnprojekt mit reduziertem Stellplatzangebot und Höfen ohne Tiefgaragenunterbauung geplant. Zielgröße und Zeithorizont projektbezogen Erforderliche Ressourcen projektbezogen Abbildung 103: Die Planfläche in der August-Dosenbach-Straße im Modell. Quelle: „ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS, Köln“. Umwelt- und Arbeitsschutz | 175 V-5 Klimaangepasste Straßenraumgestaltung und Verschattung von Verkehrswegen Umsetzungsstand geplant Ausblick Wesentlichen Einfluss auf den öffentlichen Raum hat das Mobilitätsverhalten. Straßenquerschnitte und deren Gestaltung sind abhängig von den darin unterzubringenden Verkehrsarten (Fußgänger, Radfahrer, motorisierter Individualverkehr, Straßenbahn oder ruhender Verkehr) und dem Verkehrsaufkommen. Potenziale, die sich für die Gestaltung des öffentlichen Raums auch unter klimatischen Aspekten ergeben können, gilt es daher mit Blick auf ein verändertes Mobilitätsverhalten zu finden. Im Rahmen des Projekts „Öffentlicher Raum und Mobilität Innenstadt“ sollen hier Perspektiven erarbeitet werden. Die Klimaanpassung ist dabei ein wichtiger weiterer Aspekt, der mit einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, beispielsweise durch die Verschattung von Flächen und Begrünungen, einhergeht. Inwieweit das Flächenpotential, das derzeit in Parkierungsflächen gebunden ist, zukünftig für Elemente, die im Straßenraum der Klimaanpassung dienen, genutzt werden kann, ist eine verkehrspolitische Entscheidung. Auch für weitere Elemente der Verkehrsinfrastruktur ist das Thema Beschattung wichtig, um in sommerlichen Hitzeperioden auch als Fußgänger und Radfahrer vor Sonneneinstrahlung und Wärmebelastung geschützt zu sein. Zusätzliche Verschattungsmöglichkeiten von Rad- und Fußwegen sollen daher überprüft werden. Für die Verschattung liegt der Schwerpunkt auf dem Einsatz von Bäumen. Für Einzelfälle, in denen keine Baumpflanzungen möglich sind, können technische Möglichkeiten wie Sonnensegel oder Ähnliches geprüft werden. Allerdings sind dabei Restriktionen in Bezug auf Verkehrssicherung und Unterhaltung zu beachten. Neben der Verschattung von Verkehrsraums ist auch die Verschattung im öffentlichen Raum wichtig (siehe SP-7: Stadtklimatische Aspekte bei der Gestaltung des öffentlichen Raums). Zielgröße und Zeithorizont projektbezogen Erforderliche Ressourcen projektbezogen Abbildung 104: Neupflanzung von Bäumen entlang eines Fuß- und Radweges Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz. 176 | Klimaanpassungsstrategie 2021 V-6: Besserer Sonnenschutz an Haltestellenwartehäuschen Umsetzungsstand geplant Ausblick Um die hochsommerliche Hitzebelastung der wartenden Fahrgäste an Haltestellen des ÖPNV zu reduzieren, ist eine stärkere Beschattung der Wartebereiche – insbesondere der Wartehäuschen - notwendig. Dies soll vorrangig durch eine entsprechende Ausführung der Wartehäuschendächer geschehen. Beim Neu- und Umbau von Bahnhaltestellen geht dieser Aspekt in die Planung ein. Die Wartehäuschen sind in der Regel Stahl-/Glas- Konstruktionen; dies ist oft aus stadtgestalterischen Gründen gewünscht und erhöht darüber hinaus auch das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste. Bei dieser Konstruktion sind meist auch die Dachflächen transparent ausgeführt. Zur besseren Abschirmung der Sonneneinstrahlung ist die Verwendung auch verdunkelter Scheiben angedacht, wie sie im Netz der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft bereits häufig eingebaut werden. Ein Austausch ist technisch einfach umzusetzen. Ferner kann geprüft werden, an welchen bestehenden Haltestellen noch Platz für zusätzliche Baumpflanzungen vorhanden ist. Restriktionen bestehen vor allem durch die Mindestbreite des Bahnsteigs und durch verlegte Leitungen, wodurch häufig nicht ausreichend Wurzelraum für Bäume zur Verfügung steht. Zielgröße und Zeithorizont kontinuierlicher Prozess im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen Erforderliche Ressourcen Der Austausch der Scheiben im Rahmen von ohnehin vorgesehenen Neubau- oder Instandhaltungsmaßnahmen ist ohne nennenswerte zusätzliche Ressourcen möglich. Die technische Umsetzung liegt bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe, für Baumpflanzungen in Zusammenarbeit mit dem Gartenbauamt. Abbildung 105: Ein Karlsruher Haltestellenwartehäuschen. Foto: Verkehrsbetriebe Karlsruhe (Krauth). Umwelt- und Arbeitsschutz | 177 V-7: Pilotstrecke mit hellem Asphalt zur Vermeidung von Hitzeschäden Umsetzungsstand geplant Ausblick Zur Vermeidung von Hitzeschäden ist auf der Südtangente ein Testfeld mit hellem Asphalt geplant. Durch die Verwendung heller Gesteine als Zuschlagsstoff entsteht ein Asphalt mit hellerer Farbe als gewöhnlich. Dabei soll untersucht werden, ob sich die Straßenoberfläche unter Sonneneinstrahlung weniger stark erwärmt. In Bezug auf Hitzeschäden am Material können hier bereits einige Grad niedrigere Temperaturen Schäden verhindern. Ein zusätzlicher Effekt des helleren Asphalts ist, dass möglicherweise die Beleuchtung im Tunnel reduziert werden kann, weil die helle Fahrbahn im Tunnel besser sichtbar ist. Zielgröße und Zeithorizont Eine Pilotstrecke ist auf der Südtangente zwischen Bulacher Kreuz und Schwarzwaldkreuz Mitte 2021 vorgesehen Erforderliche Ressourcen Kostensteigerung Asphalt um circa 30% 178 | Klimaanpassungsstrategie 2021 V-8: Informationsverbreitung bei Hitzeereignissen über den ÖPNV Umsetzungsstand geplant Ausblick Bei Hitzeereignissen ist die Informationsverbreitung zu richtigen Verhaltensweisen für den eigenen Gesundheitsschutz ein wichtiges Element. Dazu sollen zukünftig auch die Informationsangebote im ÖPNV verwendet werden, beispielsweise Laufbänder an den digitalen Abfahrtstafeln oder Bildschirme in den Stadt- und Straßenbahnen. Zielgröße und Zeithorizont Ab 2021 Erforderliche Ressourcen noch nicht ermittelt Die Umsetzung liegt bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe. Abbildung 106: Digitale Abfahrtstafel an einer Haltestelle des Karlsruher Verkehrsverbundes mit durchlaufenden Corona- Informationen. Foto: Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz (Hackenbruch). Umwelt- und Arbeitsschutz | 179 5.15 Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeitsleben Energieeffizienz und Klimaschutz nehmen bei vielen Unternehmen nicht zuletzt aufgrund gesetzlicher Vorgaben und hoher Energiekosten einen großen Stellenwert ein. Auch wenn einige Unternehmer die Zeichen der Zeit bereits erkannt haben, wird die Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels im gewerblichen Bereich immer noch zu häufig untergeordnet behandelt. Die Stadt Karlsruhe hat Einflussmöglichkeiten in zwei Bereichen: Einerseits im Bereich des Arbeitsschutzes der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der städtischen Gesellschaften und andererseits in der Information von Karlsruher Unternehmen. Sie kann diese dafür sensibilisieren, sich mit den Folgen des Klimawandels zu befassen und mögliche Handlungsbedarfe zu identifizieren und so die Auswirkungen des Klimawandels in ihre Risikoanalyse und künftige Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Klimafolgen, die außerhalb Karlsruhes auftreten, können Karlsruher Unternehmen über die Lieferketten und Transportwegen beeinflussen. Wetterextreme und Klimaänderungen weltweit können zum einen bei Wirtschaftspartnern und Produktionsstandorten in anderen Ländern Schäden und Ausfälle verursachen und zum anderen bei Störungen von Transportwegen und Transportlogistik Produktionseinschränkungen hervorrufen. Bereits im aktuellen Klima sind Betriebsstandorte in Karlsruhe selbst durch extreme Wetterereignissen wie Sturm, Hagel oder Starkniederschläge gefährdet. Gewerbeimmobilien können dabei stärker in Mitleidenschaft gezogen werden als andere Gebäude, da sie aufgrund der Dichte an Sachwerten über ein vergleichsweise hohes Schadenspotenzial verfügen. In Gewerbegebieten ist in der Regel die Versiegelungsquote durch Dach,- Asphalt- und Pflasterflächen besonders hoch, sodass bei Starkregen die Überschwemmungsgefahr steigt, insbesondere, wenn Entwässerungseinrichtungen zeitweise überlastet sind. Außerdem geht der Trend bei Produktions-, Logistik- und Handelsimmobilien heute zu funktionellen, flexiblen und teils wenig „robusten“ Gebäudehüllen, was zu einer stärken Windanfälligkeit führt. Ein besonderes Augenmerk muss zudem auf Anlagen gerichtet werden, die aufgrund ihres besonderen, von den gehandhabten Stoffen herrührenden Gefahrenpotenzials in den Anwendungsbereich der Störfallverordnung fallen. Betreiber von solchen Betriebsbereichen sind verpflichtet, betriebliche und umgebungsbedingte Gefahrenquellen einer Analyse zu unterziehen. Extremwetterereignisse zählen zu den umgebungsbedingten Gefahrenquellen und sind entsprechend bei Auslegung und Betrieb der Industrieanlagen zu berücksichtigen. Liegen die Betriebe zum Beispiel in hochwassergefährdetem Gebiet, muss der Betreiber durch technische Maßnahmen Vorsorge dafür tragen, dass es bei Hochwasserereignissen nicht zu Schäden kommen kann, die eine Freisetzung der gefährlichen Stoffe verursachen. Hier besteht eine Schnittstelle zum Katastrophenschutz. Auf der organisatorischen Ebene können Notfallpläne helfen, in denen zum Beispiel Einsatzpläne oder Checklisten die wichtigsten Handlungsabläufe bei Eintreten eines Extremwetterereignisses regeln. Bei der Ausarbeitung sollten Informationen zu lokalen Gefährdungen (zum Beispiel Hochwassergefahrenkarten) oder zu Schadensereignissen aus der Vergangenheit berücksichtigt werden. Grundsätzlich steht ein breites Spektrum an baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Verfügung, mit denen die Anfälligkeit von gewerblichen Gebäuden reduziert werden kann. Diese decken sich vielfach mit den Maßnahmen, die auch für den privaten Gebäudebestand empfohlen werden. Als Ansätze zur Vermeidung von Schäden durch Starkregenereignisse lassen sich etwa der Rückbau versiegelter Flächen zur Regenrückhaltung (zum Beispiel Umgestaltung des Firmenparkplatzes mit Rasengittersteinen), die Einrichtung von Versickerungsanlagen, die Schaffung von Notwasserwegen, die Sicherung von Gebäudeöffnungen oder der Einbau von Rückstausicherungen nennen. Zur Reduzierung von Hitzeeffekten tragen wiederum Dach- und Fassadenbegrünungen, die Anlage von Grün- und Wasserflächen sowie von Verschattungselementen im Außenbereich oder die Gebäudedämmung bei. Besonders anfällig sind Gewerbestandorte darüber hinaus für hitzebedingte Folgen des Klimawandels. Das gilt sowohl für Bürogebäude in der dicht bebauten Innenstadt wie für Betriebe in Gewerbegebieten. In beiden Fällen ist die Versiegelungsquote meist hoch. Die für die Tragfähigkeitsstudie des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe erarbeitete Klimafunktionskarte und der Städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung weisen aufgrund dessen auch als bioklimatisch hoch belastet aus. Zahlreiche Gewerbeimmobilien in Leichtbauweise sind zudem nur unzureichend gegen Hitze geschützt. Ebenso entstehen bei Unternehmen oftmals hohe innere Wärmelasten durch den Maschinenpark oder die EDV- Ausstattung. Als Folge können bei sommerlichen Hitzeperioden Funktionsstörungen empfindlicher Maschinen oder Lagerungseinschränkungen bei temperaturanfälligen Produkten resultieren. Der Kühlungsbedarf für 180 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Gewerbestandorte dürfte in den nächsten Jahren weiter wachsen. Dieser gesteigerten Nachfrage muss begegnet werden, ohne die Ziele des Klimaschutzes aus den Augen zu verlieren. In Gewerbegebieten nehmen Verkehrs-, Park- und Lagerflächen viel Platz ein und gehen mit einem sehr geringen Grünanteil einher. Unternehmen sollten Maßnahmen wie grüne Parkierung, Erhöhung der Oberflächenalbedo und die Verschattung von Straßen, Plätzen und Gebäuden umsetzen, um einer starken Erwärmung von Gewebegebieten entgegenzuwirken. Die Stadt Karlsruhe nutzt Instrument eines städtebaulichen Sanierungsgebietes, um im Gewerbegebiet Grünwinkel auch Maßnahmen zur klimaökologischen Optimierung zu unterstützen und Maßnahmen zur Entsiegelung und zur Erhöhung des Grünanteils finanziell zu fördern (SP-5: Klimatische Entlastung hitzebelasteter Stadtquartiere, Sanierungsgebiete). Abbildung 107: Das Gewerbegebiet Grünwinkel von oben. Luftbild: Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt. In Hinblick auf Mitarbeitende entsteht ein wesentlicher Handlungsbedarf bei Hitze durch den sinkenden Temperaturkomfort an nicht oder nur unzureichend klimatisierten Arbeitsplätzen. Bei Hitze sinken die Leistungsfähigkeit und Arbeitsproduktivität der Mitarbeitenden. Besonders betroffen sind Branchen mit körperlicher Arbeit im Freien. Mittagstemperaturen zwischen 30 und 40°C, in manchen Situationen noch deutlich höher (z. bei Arbeiten auf Dächern), gefährden die Gesundheit bzw. erhöhen die Gefahr von Arbeitsunfällen. Nach der derzeit geltenden Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeitsräumen - unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit - eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen. Für die Beschäftigten gibt es zwar keinen Anspruch auf klimatisierte Räume oder „hitzefrei“. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vermieden wird. Bei Arbeiten auf Baustellen bzw. im Freien haben Beschäftigte ebenfalls einen Anspruch darauf, vor Gesundheitsgefahren durch Witterungseinflüsse geschützt zu werden. Welche Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Entsprechend entgegnet werden kann der Hitzebelastung durch technische Lösungen zur Verschattung oder Lüftung von Büroräumen (siehe Kapitel 5.7 Handlungsfeld Gebäude) oder durch organisatorische Anpassungsmaßnahmen wie die Verschiebung der Arbeitszeiten im Rahmen von Gleitzeitregelungen, die Bereitstellung von Getränken oder zur Verfügung gestellte Erfrischungen. Umwelt- und Arbeitsschutz | 181 WA-1: Netzwerk Klimawandel und Produktivität Umsetzungsstand Die Maßnahme wurde zunächst zurückgestellt. Ausblick Im Klimaschutzkonzept 2030 der Stadt Karlsruhe sind verschiedene Maßnahmen im Bereich Wirtschaft mit Blick auf den Klimaschutz geplant. Dazu gehört die Einstellung eines Klimaschutzmanagers für den Bereich Wirtschaft. Im Rahmen der vorgesehenen Vernetzungs- und Informationsmaßnahmen können auch Klimaanpassungsthemen an die Unternehmen kommuniziert werden. Zielgröße und Zeithorizont Anlassbezogene und allgemeine Information auch über Klimaanpassungsthemen im Rahmen der Tätigkeit des Klimaschutzmanagers. Erforderliche Ressourcen Schaffung einer Personalstelle im Bereich des Klimaschutzes gemäß Klimaschutzkonzept 2030. Die Gewerbegebiete Am Storrenacker und An der Tagweide. Luftbild: Stadt Karlsruhe, Liegenschaftsamt. 182 | Klimaanpassungsstrategie 2021 WA-2: Informationen zum Arbeitsschutz bei Hitze intensivieren In Unternehmen wird bei Betriebsbegehungen durch die Gewerbeaufsicht das Thema Schutz vor Hitze angesprochen, wenn Mängel auffallen. Darüber hinaus werden Beschwerden zu Hitzebelastungen am Arbeitsplatz, die Arbeitnehmer bei der Gewerbeaufsicht melden, anlassbezogen verfolgt und mit dem Arbeitgeber eine Lösung gesucht. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine gesundheitliche Gefährdung möglichst vermieden wird. Bei Büroarbeitsplätzen bilden die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) zur Raumtemperatur die Grundlage. Bei Arbeiten auf Baustellen bzw. im Freien haben Beschäftigte ebenfalls einen Anspruch darauf, vor Gesundheitsgefahren durch Witterungseinflüsse geschützt zu werden. Welche Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeber trifft Maßnahmen zum Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz. Für die interne Information der städtischen Beschäftigten stellen im Sommer der Arbeitssicherheitsdienst im Personal- und Organisationsamt Verhaltenstipps zum Umgang mit Hitze sowie das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft zum Hitzeschutz von Arbeitsräumen zur Verfügung. Die städtischen Dienststellen haben in den Sommermonaten außerdem die Möglichkeit, im Rahmen der Gleitzeit die Zeiten für den Arbeitsbeginn vorzuverlegen. Das Städtische Klinikum Karlsruhe hat für seine Mitarbeitenden ebenfalls Maßnahmen zur Information und Prävention zu Hitze am Arbeitsplatz umgesetzt. Dazu zählen kostenlose Erfrischungen, Temperaturmessungen an Arbeitsplätzen in Hitzeperioden, Anpassung der Gleitzeitregelung in den Sommermonaten, die Optimierung der Arbeitsbekleidung und die Veröffentlichung von Umwelttipps sowie die Information über die Themen rechtliche Grundlagen, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Patientensicherheit in Hinblick auf Arbeitsplätze bei sommerlichen Temperaturen. Fakten zur Maßnahme Federführung Gewerbeaufsicht: Umwelt- und Arbeitsschutz Für Maßnahmen der Stadt Karlsruhe und der städtischen Gesellschaften als Arbeitgeber: Personal- und Organisationsamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Städtisches Klinikum An Umsetzung beteiligt für Maßnahmen der Stadt Karlsruhe und der städtischen Gesellschaften als Arbeitgeber: alle Dienststellen, städtische Gesellschaften Zeitbedarf für die Umsetzung - Kosten im laufenden Geschäft Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse - Hindernisse - Erfolg/Bewertung - Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite - Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich (anlassbezogen) Ausblick Im Rahmen des Arbeitsschutzes (Gefährdungsbeurteilung) ist das Thema Hitzeschutz am Arbeitsplatz eine Daueraufgabe. In Karlsruher Unternehmen überprüft die Gewerbeaufsicht überprüft die Umsetzung in Unternehmen stichprobenartig. Für die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeber soll überprüft werden, ob bestimmte Maßnahmen, die sich während der Corona-Pandemie bewährt haben, auch bei Hitze etabliert werden können. Dazu zählt beispielsweise die Ermöglichung von Homeoffice für Risikogruppen. Zielgröße und Zeithorizont Daueraufgabe Erforderliche Ressourcen bestehendes Fachpersonal Umwelt- und Arbeitsschutz | 183 5.16 Handlungsfeld Bevölkerungsschutz Der Klimawandel stellt den Bevölkerungsschutz in Deutschland vor neue und vielfältige Herausforderungen. Schadensereignisse durch Naturkatastrophen nehmen weltweit zu, wobei eine Vielzahl dieser Naturgefahren auf wetterbedingte Ereignisse zurückzuführen ist: Hochwasser, Stürme, Starkniederschläge und Hitzeperioden verursachen zusehends größere Schäden und Beeinträchtigungen – nicht zuletzt können sie auch unmittelbar Todesopfer fordern. Insbesondere Schäden an kritischen Infrastrukturen können weitreichende Auswirkungen nach sich ziehen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährden. Die Vorbereitung der Bekämpfung solcher Katastrophenszenarien, wie auch deren Bewältigung, ist Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden. Die Stadt Karlsruhe ist als kreisfreie Stadt untere Katastrophenschutzbehörde und somit für den Zivil- und Katastrophenschutz (Bevölkerungsschutz) im Stadtgebiet Karlsruhe zuständig. Der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung stehen dabei an erster Stelle. Um den Schutz der Bevölkerung auch unter den durch den Klimawandel veränderten Bedingungen sicherzustellen, ist die Entwicklung von Schutz- und Anpassungsmaßnahmen notwendig. Konzepte zur Bewältigung von Großschadensereignissen sowie Risiko- und Schwachstellenanalysen im kommunalen Krisenmanagement sind Beispiele für solche Vorbereitungsmaßnahmen. Die Branddirektion Karlsruhe befasst sich dabei konkret mit Themen wie Waldbrandbekämpfung, Hochwasserschutz und dem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten. Regelmäßige Übungen stellen sicher, dass die Konzepte praxistauglich sind. Klimarisiken für die Netzinfrastruktur und damit die Stromversorgung werden für Karlsruhe als überschaubar eingeschätzt (siehe Kapitel 5.13 Handlungsfeld Energieversorgung). Bauliche Maßnahmen an Gebäuden oder innerhalb der Stadt- und Raumplanung können wesentlich dazu beitragen, die Resilienz gegen wetterbedingte Gefährdungen zu steigern. Diese Betrachtung ist insbesondere wichtig, da die Mitwirkenden im Bevölkerungsschutz durch Schadensereignisse, welche durch Extremwetterereignisse ausgelöst werden, oft selbst in ihrer Einsatzfähigkeit betroffen sind. Gerade solche Kaskadeneffekte machen Extremwetterereignisse gefährlich, da sie von einer hohen Komplexität geprägt sind und daraus weitreichende Folgen resultieren können. Aufgrund der sich verändernden Szenarien ist außerdem eine stetige Überprüfung von Technik und Taktik auf deren Passgenauigkeit hin notwendig. Neue Einsatzszenarien können etwa die Beschaffung von Spezialgeräten oder –Fahrzeugen notwendig machen. Gleichwohl müssen sowohl personelle wie auch finanzielle Ressourcen vorhanden sein, um die immer komplexer werdenden Lagen bewältigen zu können. Die Aufgaben und Verflechtungen des Bevölkerungsschutzes mit anderen Bereichen nehmen kontinuierlich zu. Auch der Warnung und Information der Bevölkerung kommt eine wachsende Bedeutung zu. Vor allem in der Krise müssen Glaubwürdigkeit und Vertrauen durch eine offene und abgestimmte Kommunikation mit allen Akteuren bestehen bleiben. Nicht zuletzt ist die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern von Bedeutung, um die Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu stärken. Entscheidend für einen effektiven Bevölkerungsschutz im Hinblick auf Extremwetterereignisse ist, den Blick über den Tellerrand hinaus zu richten und so die Auswirkungen des Klimawandels bestmöglich zu antizipieren. Nur durch eine gesamtheitliche Betrachtung kann den künftigen Gefährdungen adäquat begegnet werden. 184 | Klimaanpassungsstrategie 2021 BS-1: Vermehrte Berücksichtigung des Klimawandels bei den Schadensszenarien von Katastrophenschutzübungen Regelmäßige Übungen Zur Sicherstellung einer effektiven Bewältigung von Großschadensereignissen und Katastrophen führt die Stadt Karlsruhe regelmäßig Übungen durch. Alle zwei Jahre findet eine Katastrophenschutzvollübung statt, Stabsrahmenübungen für die beiden städtischen Stäbe (Führungs- und Verwaltungsstab) werden jährlich durchgeführt. In Bezug auf Extremwetterereignisse fanden folgende Szenarien als Verwaltungsstabsübung Anwendung: Das FEST - Unwetterlage mit Bühneneinsturz (2016) Schneekatastrophe/Eisregen (2014) sowie folgende Katastrophenschutzvollübungen: Rheinflut - Extremhochwasser (2012) Heißer Fächer - langandauernde Hitzewelle (2018) Abbildung 108: Die Feuerwehr im (Übungs-)einsatz. Foto: Stadt Karlsruhe, Branddirektion. Fakten zur Maßnahme: Regelmäßige Übungen Federführung Branddirektion An Umsetzung beteiligt Verschiedene Übungsbeteiligte, jährlich wechselnd Zeitbedarf für die Umsetzung Planungszeitraum circa 3 bis 8 Monate, Übungszeitraum circa 4 bis 8 Stunden Kosten Einmalige Kosten pro Übung zwischen 200 und 4.500 Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Hoher Koordinierungsaufwand insbesondere bei Katastrophenschutzvollübungen mit den unterschiedlichen Akteuren Hindernisse Rechtliche Rahmenbedingungen schränken die Durchführung teilweise ein Erfolg/Bewertung Auswertungsberichte dienen der konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung nach jeder Übung, zeigen Stärken und Verbesserungspotentiale auf und fließen in Ihrer Essenz zur Optimierung künftiger Übungen mit ein Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/feuerwehr/branddirektion/bevoelkerungsschutz.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich: regelmäßige Durchführung Umwelt- und Arbeitsschutz | 185 Katastrophenschutzübung „Heißer Fächer“ 2018 Ausgangslage der Katastrophenschutzvollübung „Heißer Fächer“ im Juni 2018 war eine fiktive, mehrwöchige Hitzewelle in Mitteleuropa. An der Übung wirkten über 300 Beteiligte mit, davon circa 200 Übende und circa 100 als Teil der Übungsleitung sowie als Mimen. Die Übungsszenarien umfassten Fischsterben in einem umgekippten See: Oberflächenbelüftung zur Seesanierung mittels Wassereinbringung Waldbrand: Waldbrandbekämpfung inklusive Wasserförderung über lange Wegstrecken Badeunfall im Baggersee: Rettungsmaßnahmen auf und im Wasser Notkühlung Kühlsystem Flugsicherung: Einspeisung Kühlwasser Trinkwassernotbrunnen: Einrichtung und Betrieb eines Notbrunnens mit Ausgabestelle Gesundheitslage: Aufbau eines Versorgungszentrums, Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Betrieb eines Behandlungsplatzes Abbildung 109: Eindrücke von der Katastrophenschutzvollübung „Heißer Fächer“ im Juni 2018. Fotos: Stadt Karlsruhe, Branddirektion. 186 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 110: Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten und Betrieb eines Behandlungsplatzes bei der Übung „Heißer Fächer“. Fotos: Stadt Karlsruhe, Branddirektion. Fakten zur Maßnahme: Übung „Heißer Fächer“ Federführung Branddirektion An Umsetzung beteiligt Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht, Bundeswehr, Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr), Johanniter-Unfall-Hilfe, Leitende Notärztinnen und Notärzte, Malteser Hilfsdienst, Ordnungsamt, Polizei, Psychosoziale Notfallvorsorge Karlsruhe, Städtisches Klinikum Karlsruhe, Stadtwerke Karlsruhe, Technisches Hilfswerk Zeitbedarf für die Umsetzung Planungszeitraum circa 6 Monate, Übungszeitraum circa 6 Stunden Kosten Einmalige Kosten in Höhe von circa 4.500 Euro Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Abstimmung zwischen verschiedenen Behörden und mitwirkenden Akteuren (Forstamt, Stadtamt Durlach, Ortsverwaltung Grötzingen, Ordnungsamt, Fischereiverwaltung RP, Anglervereine, Stadtwerke, Flugsicherung) sowie hoher Koordinierungsaufwand zwischen Übungsbeteiligten Hindernisse Herausfordernd und zeitintensiv war unter anderem das Einholen der behördlichen Zustimmung zu den einzelnen Übungsmaßnahmen Erfolg/Bewertung Mittels eines Auswertungsberichts wurden zahlreiche positive sowie auch verbesserungswürdige Erkenntnisse aus der Übung gezogen. Darüber hinaus wurden Feedbacks von den verschiedenen Übungsbeobachtern eingeholt, um Optimierungsbedarfe festzustellen Empfehlungen für die Nachahmung - Webseite http://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2018/woche26/katastrophenschutzubu ng_heier_facher.html Umsetzungsstand umgesetzt im Juni 2018 Ausblick Auch in Zukunft werden regelmäßige Übungen durchgeführt werden. Dabei werden sicherlich auch wiederholt Szenarien beübt werden, die auf extremen Wetterereignissen beruhen. Nicht nur, weil die Wahrscheinlichkeit des Eintritts solcher Ereignisse zunimmt, sondern auch weil sie durch Ihre Vielzahl von Auswirkungen eine Bandbreite von Gefährdungen für die Bevölkerung bedeuten können. Zielgröße und Zeithorizont Übungen werden jährlich durchgeführt Erforderliche Ressourcen Planungsaufwand wie oben beschrieben Umwelt- und Arbeitsschutz | 187 BS-2: Verstärkte Information der Bevölkerung über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen Die Branddirektion informiert in ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung regelmäßig über Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen, beispielsweise beim Tag der offenen Tür, bei Veranstaltungen im Rathaus und beim „Tag des Katastrophenschutzes“. Der „Tag des Katastrophenschutzes“ findet in der Regel alle zwei Jahre in Karlsruhe statt. Abbildung 111: Informationsstände am Tag des Katastrophenschutzes auf dem Karlsruher Marktplatz. Fotos: Stadt Karlsruhe, Branddirektion. Zur Information werden Broschüren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ sowie weitere Broschüren, beispielsweise für Kinder, verteilt. Diese und weitere Broschüren können vom BBK (www.bbk.bund.de) kostenlos bezogen werden. Der Notfallratgeber liegt darüber hinaus ganzjährig in den Bürgerbüros in mehreren Sprachen aus. Außerdem wird kontinuierlich die Nutzung von sogenannten Warn-Apps (zum Beispiel NINA oder KatWarn) beworben. 188 | Klimaanpassungsstrategie 2021 Abbildung 112: Informationsbroschüren zu Vorsorge- und Selbstschutzmaßnahmen. Fotos: Stadt Karlsruhe, Branddirektion. Fakten zur Maßnahme Federführung Branddirektion An Umsetzung beteiligt - Zeitbedarf für die Umsetzung Planungszeitraum der Veranstaltungen circa 3 Monate, Durchführung circa 6 Stunden Kosten Keine Zusatzkosten Notwendige Schritte/Abstimmungen/Beschlüsse Interne Planung der Veranstaltungen Hindernisse Keine Erfolg/Bewertung Positive Resonanz in der Bevölkerung, positive Medienarbeit Empfehlungen für die Nachahmung Direkte Betroffenheit zur Bevölkerung herstellen Webseite www.bbk.bund.de, http://presse.karlsruhe.de/db/stadtzeitung/jahr2017/woche28/katastrophenschutz_ge wappnet_fur_den_notfall.html, www.karlsruhe.de/b4/buergerdienste/feuerwehr/branddirektion/bevoelkerungsschutz/f w_bs_vorsorge.de Umsetzungsstand laufend/kontinuierlich Ausblick Weiterhin findet jährlich der Tag der offenen Tür der Berufsfeuerwehr (Branddirektion) sowie alle zwei Jahre ein Tag des Katastrophenschutzes statt. In Zukunft soll die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung dadurch noch mehr gefördert werden und beispielsweise auch durch einen jährlichen Probealarm der modernen Sirenenanlagen die Thematik des Bevölkerungsschutzes und der Selbsthilfe vermittelt werden. Zielgröße und Zeithorizont jährliche Durchführung Erforderliche Ressourcen Planungsaufwand wie oben beschrieben
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Klimaanpassungsstrategie 2021 – Monitoringbericht und 1. Fortschreibung Vorlage Nr.: 2021/0770 Verantwortlich: Dez. 5 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.06.2021 3 ☒ ☐ vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 13 ☒ ☐ Beschlussantrag Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat am 29. Juni 2021 - 1. Der Gemeinderat stimmt der Klimaanpassungsstrategie 2021 zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Bestandteile der Klimaanpassungsstrategie 2021 als Gesamtkonzept zu veröffentlichen und im Internet und auf sonstige Weise bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Klimaanpassungsstrategie 2021 genannten Maßnahmen weiter auszuarbeiten und im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen umzusetzen. Über notwendige Detailregelungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der üblichen Beratungsabfolge sowie im Zuge der Haushaltsberatungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Datum eingeben Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit SWK, VOWO, VBK, KVVH, SKK Beschlussvorlage – 2 – 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat alle 2 Jahre über den Grad der Zielerfüllung und umgesetzte Maßnahmen zu informieren. Ergänzende Erläuterungen In Karlsruhe, gelegen im Oberrheingraben, der wärmsten Region Deutschlands, treten im Sommer regelmäßig Temperaturen von mehr als 35 Grad Celsius über mehrere Tage auf. Zusätzlich ist die Innenstadt aufgrund der städtischen Wärmeinsel in den Abend- und Nachtstunden bis zu sieben Grad wärmer als das Karlsruher Umland. Eine große Herausforderung für die Stadtverwaltung ist daher die Bewältigung von Hitzeereignissen – sowohl als kurzfristige Reaktion als auch als langfristige, vorausschauende Anpassung. Das gilt für das heutige, ebenso wie für ein zukünftig geändertes Klima. In den langjährigen Klimamessreihen in Karlsruhe wird ein Trend zu höheren Temperaturen deutlich. Das zeigt sich sowohl für die Jahresmitteltemperatur als auch für Anzahl Tage, an denen die Temperatur bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Das sind beispielsweise die heißen Tage (Tage mit Höchsttemperatur über 30°C) sowie die Tropennächte (Tage mit Tiefsttemperatur nicht unter 20°C). Diese Entwicklung hat sich in den Jahren seit 2013 fortgesetzt. Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im 18. Jahrhundert wurde in Karlsruhe nie zuvor ein wärmerer Zeitraum beobachtet als der von Januar 2013 bis Mai 2020. Die über die gut sechs Jahre gemittelte Temperatur übertraf den langjährigen Mittelwert von 1961 – 1990 um 1,8 °C. Gleich zwei Jahre waren als jeweils „wärmstes Jahr seit Aufzeichnungsbeginn“ gekennzeichnet. Zunächst stellte 2014 den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2000 ein, nochmals übertroffen vom Jahr 2018. In den Sommern 2015, 2018 und 2019 traten zusätzlich jeweils deutlich mehr als 30 heiße Tage pro Jahr auf. Der Jahresniederschlag zeigte in Karlsruhe von Beginn der Wetteraufzeichnungen im 19. Jahrhundert bis 2010 keine großen Auffälligkeiten. Trotz einer teilweise großen jährlichen Variabilität blieb der langjährige Durchschnittswert nahezu unverändert. Der Zeitraum von Januar 2013 bis Mai 2020 war allerdings insgesamt außerordentlich trocken. Besonders trocken war das gesamte Jahr 2018. Sichtbare Folgen dieser Entwicklung in Karlsruhe sind die Schäden an Stadt- und Waldbäumen sowie Grünflächen nach langen Trockenperioden im Sommer, Straßenschäden durch hohe Temperaturen und Niedrigwasserstände sowie Erwärmung von Gewässern. Karlsruhe soll auch in Zukunft ein Wohnort mit hoher Lebensqualität und eine grüne Stadt sein. Die heute schon zu beobachtenden Klimaänderungen erfordern mit dem Blick in die Zukunft eine vorausschauende Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels - unvermeidbar deshalb, weil sie sich auch mit ambitioniertestem Klimaschutz nicht vermeiden oder rückgängig machen lassen. Es ist stattdessen zu erwarten, dass sie sich fortsetzen und perspektivisch verstärken. Für alle 16 identifizierten Handlungsbereiche, in denen die Stadtverwaltung vom Klimawandel betroffen ist, werden Maßnahmen zur Klimaanpassung bereits umgesetzt. Viele dieser Maßnahmen sind inzwischen Daueraufgaben geworden. Aufgrund neuer Herausforderungen gibt es zusätzlich neue, für die Zukunft geplante Maßnahmen. Des Weiteren sind für viele bestehende Maßnahmen Weiterentwicklung und Vertiefung geplant. Im Maßnahmenkatalog für die Klimaanpassungsstrategie 2021 sind insgesamt 85 Maßnahmen enthalten. In der Strategie 2013 waren 55 Maßnahmen vorgesehen. Damit sind in der neuen Strategie 30 Maßnahmen hinzugekommen. Von diesen sind 20 Maßnahmen bereits zwischen 2013 und 2020 in die Umsetzung gekommen. Das heißt, mit diesen Maßnahmen wurde auf neue Herausforderungen oder Bedarfe reagiert. 10 Maßnahmen wurden im Prozess der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie neu entwickelt und sind für die Zukunft geplant. Diese sind: • Ü-5: Neue Informationsformate zu Themen der Klimaanpassung vor Ort (Handlungsfeld Übergreifendes) • GE-3: Hitzebewältigung: Bedarfserhebung, Angebotsabfrage und Vernetzung mit Multiplikatoren (Handlungsfeld Gesundheit) • GE-8: Konzeption und Aufstellung eines Hitzeaktionsplans (Handlungsfeld Gesundheit) – 3 – • SG-7: Brachflächenmanagement und Zwischennutzung innerstädtischer Flächen (Handlungsfeld Stadtgrün) • SG-9: Anpassung der Förderprogramme für städtisches Grün unter klimatischen Gesichtspunkten (Handlungsfeld Stadtgrün) • V-3: Pilotprojekt zur Bewässerung von Rasengleisen (Handlungsfeld Verkehr) • V-5: Klimaangepasste Straßenraumgestaltung und Verschattung von Verkehrswegen (Handlungsfeld Verkehr) • V-6: Besserer Sonnenschutz an Haltestellenwartehäuschen (Handlungsfeld Verkehr) • V-7: Pilotstrecke mit hellem Asphalt zur Vermeidung von Hitzeschäden (Handlungsfeld Verkehr) • V-8: Informationsverbreitung bei Hitzeereignissen über den ÖPNV (Handlungsfeld Verkehr) Sofern für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (zusätzliche) Finanzmittel benötigt werden, werden diese im Zuge der Aufstellung des Haushaltspanes von den umsetzenden Stellen angemeldet. Den Rahmen des Maßnahmenkatalogs bildet ein Monitoringbericht, der den Klimawandel in Karlsruhe nachverfolgt. Dies geschieht zum Ersten anhand von Indikatoren, die die Klimaentwicklung betrachten, beispielsweise die Häufigkeit der Tage mit Temperaturen über 30°C in einem Sommer. Zum Zweiten zeigt das Monitoring die Klimafolgen für Karlsruhe auf, beispielweise die Baumschäden, die nach den heißen und trockenen Sommern der letzten Jahre aufgetreten sind. Zum Dritten werden Indikatoren betrachtet, die den Stand der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen und deren Wirkung beschreiben. Die Klimaanpassungsstrategie 2021 – Monitoringbericht und 1. Fortschreibung besteht aus einer Kurzfassung (Anlage 1) sowie einer zweiteiligen Langfassung (Teil 1: Klimaentwicklung und Folgen des Klimawandels, Teil 2: Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ausblick, Anlagen 2 und 3). Umsetzungsstand der 85 Klimaanpassungsmaßnahmen: – 4 – Zukünftige Ausgestaltung: Eine erste Entwurfsversion der Klimaanpassungsstrategie wurde bereits in einer Informationsvorlage dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat am 02. Februar 2021 vorgestellt. Im Anschluss wurden zwei Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt. Am 12. Februar 2021 fand ein digitaler Ideen- und Erfahrungsaustausch mit 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft, Ingenieur-/Planungs-/Gutachterbüros, Stadtverwaltung und öffentlicher Verwaltung statt. Ziele der Veranstaltung waren: einen professionellen Blick von außen auf den Entwurf der Klimaanpassungsstrategie zu erhalten; die Handlungsfelder und Maßnahmen zu identifizieren, die aus Expert/innensicht in Karlsruhe am wichtigsten sind und für welche die größten Potenziale gesehen werden; Kenntnis über bestehende Forschungsergebnisse und gute Beispiele zu erhalten, die auch in Karlsruhe als Wissensgrundlage zu konkreten Maßnahmen dienen können; Hemmnisse bei der Umsetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in die städtische Praxis sowie offene Forschungsfragen zu diskutieren. Die Beiträge und Rückmeldungen der Teilnehmenden waren eine wichtige Bestätigung, dass die verfolgten Ansätze der Klimaanpassungsstrategie als richtig und sinnvoll bewertet werden. Darüber hinaus hat der Workshop wertvolle Ergänzungen zur Gesamtdarstellung der Strategie, Monitoring und Evaluation sowie zu Entwicklungspotenzialen erbracht. Am 8. März 2021 fand eine digitale Veranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern ehrenamtlicher Gruppen aus der Karlsruher Bürgerschaft statt. 72 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich dafür angemeldet. Ziele des Abends waren die Information über den Entwurf der Klimaanpassungsstrategie und die Möglichkeit zur Kommentierung. Vorab waren bereits die Anregungen, die 2019 im Zuge der Beteiligung zum Klimaschutzkonzept 2030 eingegangen waren, aber inhaltlich der Klimaanpassung und nicht dem Klimaschutz zuzurechnen waren, – 5 – kommentiert worden. Die Ergebnisse aus beiden Beteiligungsveranstaltungen wurden dokumentiert und aus Sicht der Stadtverwaltung in Bezug auf die Klimaanpassungsstrategie kommentiert. Geeignete Beiträge wurden aufgenommen und textlich in die Strategie eingearbeitet. Die Langfassung der Klimaanpassungsstrategie 2021 soll eine umfassende Dokumentation und ein Nachschlagewerk zur Klimaanpassung in Karlsruhe sein. Leser-Zielgruppe sind Bürgerinnen und Bürger sowie Medien, die je nach Anliegen einen Überblick beziehungsweise Detailinformationen zu einzelnen Maßnahmen erhalten können. Des Weiteren können die Steckbriefe zu den Einzelmaßnahmen mit den Informationen zu notwendigen Schritten bei der Maßnahmenumsetzung zu Kosten und zur Erfolgsbewertung der Nachahmung durch andere Städte dienen. Die Veröffentlichung ist ausschließlich digital geplant. Zur CO2-Relevanz: Die in der Klimaanpassungsstrategie 2021 genannten Maßnahmen haben die Anpassung an den Klimawandel zum Ziel. Das bedeutet, sie zielen vor allem auf die Abmilderung der Auswirkungen („Symptome“) des globalen Klimawandels auf das Lokalklima ab. Sie verfolgen jedoch nicht primär die Reduktion von Treibhausgasemissionen als Ziel. Geringfügig positive Auswirkungen auf die CO2-Bilanz ergeben sich jedoch aus Synergien zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung, beispielsweise durch Hitzeschutz und Wärmedämmung an Gebäuden oder klimastabile Wälder. Maßnahmen, die in der Klimaanpassungsstrategie von 2013 beschrieben waren, aber stärker dem Klimaschutz als der Klimaanpassung zuzuordnen sind, werden im Klimaschutzkonzept 2030 weiterverfolgt, sodass in der Klimaanpassungsstrategie 2021 nur noch Maßnahmen mit dem primären Ziel der Klimaanpassung beschrieben sind. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat am 29. Juni 2021 1. Der Gemeinderat stimmt der Klimaanpassungsstrategie 2021 zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Bestandteile der Klimaanpassungsstrategie 2021 als Gesamtkonzept zu veröffentlichen und im Internet und auf sonstige Weise bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Klimaanpassungsstrategie 2021 genannten Maßnahmen weiter auszuarbeiten und im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressourcen umzusetzen. Über notwendige Detailregelungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der üblichen Beratungsabfolge sowie im Zuge der Haushaltsberatungen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat alle 2 Jahre über den Grad der Zielerfüllung und umgesetzte Maßnahmen zu informieren.
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 13 der Tagesordnung: Klimaanpassungsstrategie 2021 - Monitoringbericht und 1. Fort- schreibung Vorlage: 2021/0770 dazu: Strategieentwicklung: Klimaanpassung und Katastrophenschutz Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2021/0770/1 Hitzeplan für Karlsruhe voranbringen Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2021/0770/2 Sichere Kommunikation beim Bevölkerungsschutz Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2021/0770/3 Flächenrecycling, Renaturierung und Wiederherstellung von kontaminierten oder versiegel- ten Flächen Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2021/0770/4 Entsiegelung von Parkplätzen in der Innenstadt Ergänzungsantrag: FW|FÜR Vorlage: 2021/0770/5 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Klimaanpassungsstrategie 2021 zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Bestandteile der Klimaanpassungsstrategie 2021 als Gesamtkonzept zu veröffentlichen und im Internet und auf sonstige Weise bekannt zu machen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Klimaanpassungsstrategie 2021 genannten Maß- nahmen weiter auszuarbeiten und im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Ressour- cen umzusetzen. Über notwendige Detailregelungen, zusätzlich erforderliche Haushaltsmit- tel und Personalstellen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der üblichen Beratungsab- folge sowie im Zuge der Haushaltsberatungen. – 2 – 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat alle 2 Jahre über den Grad der Zielerfül- lung und umgesetzte Maßnahmen zu informieren. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 41 Ja-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Änderungsanträge: Keine Abstimmung Der Vorsitzende setzt um 17:20 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat am 29. Juni 2021 sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Wir reden heute über die Fortschreibung unseres Klimaanpas- sungskonzepts. Im Rahmen der Flutkatastrophe in Deutschland hat dieses Thema noch einmal eine ganz andere Bedeutung bekommen, eine ganz andere Sensibilisierung. Die Bilder haben uns, glaube ich, in Karlsruhe auch alle sehr bewegt. Die Spendenbereitschaft ist sehr hoch und der Wille, Hilfe zu leisten, aber trotzdem natürlich auch die Angst, kann uns so etwas in Karlsru- he passieren, und wie gehen wir damit um. Das Thema Hitzeschutz, ist bei uns auch schon sehr lange auf der Agenda. Ich denke, viele Menschen wissen schon lange, Klimawandel heißt, es wird heißer werden, aber natürlich auch die Extremwetterereignisse wie Überschwemmungen bzw. Starkregenfälle. Damit müssen wir in Karlsruhe umgehen lernen. Dafür sind auch einige Maßnahmen jetzt in dieser Fortschreibung bzw. waren auch schon enthalten in unserem An- passungskonzept, das wir heute gemeinsam noch einmal abstimmen wollen. Uns GRÜNEN ist es sehr wichtig, eben auch unsere Stadt fit zu machen für ein wärmeres Karls- ruhe, für ein Karlsruhe, das auch dem Klimawandel ausgesetzt ist. Dafür haben wir in der ver- gangenen Zeit schon viele Anträge gestellt, von Trinkwasserspendern im ganzen Stadtgebiet, hin auch zur Begrünung und Entsieglung oder auch zu gekühlten Aufenthaltsräumen in Karlsru- he. Jetzt gibt es natürlich zahlreiche Änderungsanträge zu dem Thema, von der CDU und von- seiten von FW|FÜR. Die drehen sich um alles Mögliche, um Hitzeschutz, Entsiegelung, Öffent- lichkeitsarbeit und Warnsysteme. Das begrüßen wir natürlich ganz generell. Wir sehen es auch, dass gerade die Öffentlichkeitsarbeit einfach sehr wichtig ist, um Menschen die Angst zu neh- men in Karlsruhe und zu zeigen, wir machen was, wir überdenken auch unsere aktuellen Stra- tegien und gucken, ob die eben noch zeitgemäß sind, jetzt auch im Anblick an diese Sensibilität für das, was möglich ist. Was davon konkret praktikabel ist, das muss uns natürlich die Stadt- verwaltung am Ende sagen. Da verlassen wir uns ganz darauf, was die Verwaltung uns mitgibt. Uns ist aber auch wichtig, dass gerade bei dem Thema Warnsysteme für Karlsruhe nicht unbe- dingt eine Individuallösung getroffen wird, sondern ein System, das im Umland verbreitet ist, sodass alle Menschen damit auch etwas anfangen können. Also, eine überregionale Absprache wäre wichtig. Noch zwei kurze Anmerkungen, das Thema Dachfassaden und Hofbegrünung ha- ben wir auch im Haushalt schon thematisiert. Aktuell gibt es nur 12.000 Euro dafür. Damals haben übrigens auch die Freien Wähler|FÜR dieser Forderung nicht mitgestimmt, die wir GRÜ- NEN eingebracht haben, das Konzept aufzustocken, damit wir auch effektiv in diesem Anliegen weiterkommen. Das Thema Entsiegelungsmaßnahmen muss natürlich auch im Flächennut- zungsplan weitergedacht werden. Aus dem haben wir viele Baumaßnahmen abgelehnt. Natür- – 3 – lich auch beim neuen Regionalplanung hatten wir eine ablehnende Haltung genau aus diesem Grund der Flächenversiegelung, leider auch gegen die Stimmen von FDP, Freien Wählern|FÜR und CDU. Abschließend: Wir müssen Klimaschutz machen, und das ist die größte und beste Prävention. Stadtrat Maier (CSU): Eine Klimaanpassungsstrategie ist mindestens genauso wichtig wie ein Klimaschutzkonzept, das wir voll und ganz unterstützen und das vor allem wissend, dass wir trotz all unserer Klimaschutzbemühungen hier lokal, aber auch in Deutschland, nur marginal beitragen werden können, unser Klima zu stabilisieren, was wir uns alle wünschen, dass wir es stabilisieren können. Deshalb danken wir allen beteiligten Mitarbeitern in der Verwaltung für den vorliegenden Entwurf, stimmen den gewünschten Beschlussformeln vorbehaltlos zu. Nichtsdestotrotz gibt es nichts, was nicht noch besser gemacht werden könnte. Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt und in diesem gefordert, die aktuelle schlimme Starkregenereignis- se für Karlsruhe vorauszudenken und eventuelle Schlussfolgerungen und auch Lehren, die jetzt dort gezogen werden, bei uns gleich mit aufzunehmen, dass bei uns das Rad nicht einfach neu erfunden werden muss. Zu den weiteren Ergänzungsanträgen in aller Kürze. TOP 13.2: Hitzeplan, gerne, ja, Verwal- tungsstab sehen wir momentan nicht, dass der nötig wäre. Zu TOP 13.3 folgen wir der Verwal- tungsantwort, hier auf keinen Fall in der eigenen App integrieren, sondern maximal irgendwie verlinken. Da gibt es schon gute Systeme. Da brauchen wir keine Insellösung. An der Sirenensi- tuation ist die Verwaltung laut ihrer Antwort schon dran. Auch das befürworten wir. Zu TOP 13.4, was die Kontaminationsuntersuchung betrifft, wir freuen uns auf die Vorstellung im Aus- schuss. Und zu TOP 13.5, die Entsiegelung bei Beibehaltung der Parkplätze, da sind wir einver- standen, auch mit der Aussage der Verwaltung, dass dies eben Schritt für Schritt erfolgen kann und wird. Von daher nochmals der Dank für den vorliegenden Entwurf, Verwaltung, machen Sie da bitte alle Mann und Maus weiter. Wir brauchen das, das sehen wir an den heißen Tagen, aber auch an den kühleren. Von daher vielen Dank und alles Gute weiterhin. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Auch den Redebeitrag möchte ich mit einer kurzen Zitation eines Zeitungsartikels beginnen, heute in der BNN, hätte besser nicht passen können zu der Diskussi- on, die wir jetzt unter Tagesordnungspunkt 13 führen, eine statistische Auswertung der Klima- veränderung hier in Deutschland seit 1951. Da gibt es einige schockierende Zahlen. Was mich doch am meisten schockiert hat, sind die 196 Prozent Zunahme bei den heißen Tagen, also die über 30 und die 49 Prozent Rückgang bei den kalten Tagen, also die unter, weiß ich jetzt gar nicht, null Grad, glaube ich. Also, das sind schon ziemlich schockierende Zahlen, die noch mal ganz klar machen, dass wir vor einem Riesenproblem stehen. Im Artikel geht es weiter dann um einen Bericht vom IPCC, der dann als Grundlage im November für die nächste Weltklimakonfe- renz dienen soll, und was dann bemerkenswert ist, ist der Kommentar eines Wissenschaftlers, der daran mitgearbeitet hat. Der sagt, bis jetzt lag der Fokus immer darauf, rauszukriegen, wie viel Anteil der Mensch am Klimawandel hat. Jetzt verschiebt sich der Fokus auf die Krisenbewäl- tigung und wie wir mit der Krise umgehen. Und das, wie gesagt, könnte nicht besser passen zu dem, was wir heute machen. Wir haben mit sehr viel Aufwand in den vergangenen Jahren versucht herauszufinden, wie viel Anteil der Karlsruher Bürger an der Klimakrise hat und was er machen kann, um diesen zu redu- – 4 – zieren. Wir haben Pfade aufgezeigt in sehr viel mühsamer Einzelarbeit. Jetzt ist es an der Zeit, auch über den anderen Aspekt zu sprechen, nämlich der der Anpassung. Schön zu sehen ist, dass wir das nicht erst seit heute machen, sondern wir machen es eigentlich schon seit 2013 und, ich denke, sehr erfolgreich. Wir haben 85 Maßnahmen vorliegen, wovon die Hälfte schon laufen. Ich möchte überhaupt nicht auf einzelne eingehen, vielleicht auch wegen des Ände- rungsantrags der Freien Wähler|FÜR Karlsruhe, nur ganz kurz auf den Hitzeaktionsplan, der ursprünglich von der SPD beantragt wurde. Das liegt jetzt schon einige Zeit hinter uns. Die Stel- lungnahme hat sich jetzt nicht besonders arg geändert. Wir warten auf eine Projektstelle. Viel- leicht könnten wir im nächsten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit noch einmal darüber sprechen, damit wir einfach wissen hinsichtlich der Haushaltsanmeldung im November, ob wir vielleicht auch Mittel noch einmal extra dafür freimachen müssen oder ob das dann vielleicht mit der Projektstelle vom Bund mit Zuschuss klappt. Ansonsten stehen wir hinter der Strategie uneingeschränkt und danken der Verwaltung. Stadtrat Høyem (FDP): Lieber Kollege Dr. Huber, Sie haben absolut Recht, ich habe auch diesen Artikel gelesen. Die Klimaänderungen kann man unter keinen Umständen abweisen. Es ist hier also eine Realität. Es ist auch eine Realität, dass wir Menschen einen Einfluss an diese haben, und das ist eigentlich nicht mehr die Diskussion. Die Diskussion ist, wie wir uns anpassen und wie wir das bekämpfen. Deshalb denke ich, dass in dieser Debatte auch wichtig ist, immer sich vor Augen zu halten, dass wir nicht über ein lokales Phänomen sprechen. Wir sprechen über eine globale Entwicklung. Danke für dieses Strategiepapier, Klimaanpassung ist notwendig. An vielen Stellen können wir uns anpassen mit einer technologischen Entwicklung. Das ist für uns wichtig, dass wir die technologischen Möglichkeiten nicht nur benutzen, die wir haben, sondern auch entwickeln. Wichtig ist klar auch, dass die Entscheidungen, die Haushaltsrelevanz haben, immer hier im Gemeinderat entschieden werden. Dann darf ich Kollegin Mayer zwei Dinge sagen, weil sie die FDP genannt haben. Auch die GRÜ- NEN müssen von Zeit zu Zeit Prioritätswahlen, die vielleicht hart sind, eingehen. Wenn man, zwei Beispiele, im Otto-Dullenkopf-Park jetzt glücklicherweise ein Projekt für Jugendliche macht, dann kann man nicht gleichzeitig dieses Gebiet, was geplant war, entsiegeln, also alle müssen Prioritäten setzen. Wenn man über bezahlbare Wohnungen spricht und man beispiels- weise in Stupferich diese Möglichkeit hat, dann muss man auch dort die Prioritäten setzen. Al- so, danke für diese Strategie und danke, dass wir alle lernen, Prioritäten zu setzen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Meine Fraktion wird dieser Klimaanpassungsstrategie na- türlich zustimmen. Für uns ist aber für die Zukunft wichtig, dass auch in die Bevölkerung hinein immer wieder praktisch informiert wird, wo wir stehen, was wir tun. Ich möchte das als konkre- ten Antrag meiner Fraktion jetzt hier mündlich formulieren, beim Punkt 4, die Verwaltung wird beauftragt, den Gemeinderat alle zwei Jahre zu informieren. Ich möchte beantragen, dass wir sagen „jährlich“, denn zwei Jahre sind unserer Meinung nach zu lange. Das müsste doch immer zeitnah dann bekanntgegeben werden, auch in die Öffentlichkeit. Stichwort Öffentlichkeit, jetzt mit diesem ganzen Starkregen und Hochwassergeschehen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, da war es genauso, dass die Bevölkerung auch in Karlsruhe sich gefragt hat, kann das bei uns auch passieren. Für den Brief des Herrn Oberbür- germeisters, der an alle Fraktionen ging, möchte ich mich nachdrücklich bedanken. Er hat diese Fragen, die aus der Bevölkerung kamen und die ich formuliert habe, beantwortet. Das finde ich den richtigen Weg. Da muss man vielleicht auch relativ zeitnah das dann öffentlich machen. Es – 5 – ist jetzt schon bekannt, dass es im Oktober noch mal eine ausführlichere Stellungnahme und Vorlagen gibt und auch was da alles gemacht wird, namentlich vom Tiefbauamt. Darauf freuen wir uns, wenn das kommt. Da möchte ich heute schon sagen, dass wir wirklich erwarten, dass wir im Ausschuss nicht nur ein Papier bekommen, sondern dass wir auch einen dezidierten Vor- trag von den Fachleuten dann bekommen, um das auch visuell einfach besser verstehen zu können, als jetzt irgendwelche Bleiwüsten auf Vorlagen lesen zu müssen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Das Klima ändert sich, keine Frage, das Klima hat sich schon immer geändert. Die Frage für uns ist, inwieweit wir als Menschen darauf überhaupt einen Einfluss haben. Wir glauben zum Beispiel, dass die Maßnahmen, die wir hier in Karlsruhe treffen zum Klimaschutz, wenig effizient sind. Deswegen lehnen wir diese Klimaschutzmaßnahmen nach wie vor ab. Aber es ist natürlich richtig und sinnvoll, sich an die Änderungen des Klimas anzupassen. Das haben Menschen schon immer gemacht. Deswegen tragen wir diese Vorlage mit. Wir wer- den auch zumindest einem Teil der Änderungs- und Ergänzungsanträge zustimmen. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Auch wir bedanken uns für den Bericht. Wir stimmen der Klima- anpassungsstrategie zu, weil von der Fortschreibungen von einem Konzept ausgehen, das wir mit Bürgerinnen und Bürgern zusammen erarbeitet haben für Karlsruhe. Ich denke, wir sind uns alle im Klaren drüber, dass das, was an Problemen durch diese Klimaveränderung auf uns zu- kommt, uns alle fordert und letztendlich alles getan werden muss, um dem entgegenzuwirken, sofern noch möglich. Wir haben eine Situation, aus der wir sicherlich auch viele Schlüsse ziehen und lernen können, was unsere Nachbarn in Rheinland-Pfalz oder in NRW betrifft. Deshalb dan- ke ich auch der CDU für den Änderungsantrag, der sich mit diesem Thema des Katastrophen- schutzes beschäftigt. Ich sehe das durchaus ähnlich, und halte es auch für wichtig, dass wir uns von unserer Berufsfeuerwehr, die dort in diesen Gebieten im Einsatz ist, ihre Berichte anhören und auch überlegen, was das bedeuten kann für uns. Bisher haben wir Glück gehabt. Es gab in Karlsruhe nicht diese Problematik mit Starkregen, der uns überflutet hätte, aber wer weiß. Deshalb, ich halte es für richtig, dass man sich intensiver noch einmal damit beschäftigt. Des- halb werden wir auch dem CDU-Änderungsantrag zustimmen. Bei den Anträgen von FW|FÜR Karlsruhe sehe ich es ein bisschen kritisch. Da sind ein paar Punkte dabei, die kann man durchaus nachvollziehen. Es sind aber auch Punkte dabei, die ich für kontraproduktiv halte. Ich glaube, es macht keinen Sinn, weitere Verwaltungsstäbe einzu- setzen. Das bindet Personal. Ich glaube, es ist sinnvoller, wenn im akuten Fall dann tatsächlich, ähnlich wie man es jetzt auch bei Corona praktiziert hatte, ein Stab eingerichtet wird. Ich glaube auch nicht, dass es Sinn macht für Karlsruhe, noch einmal über die Karlsruher Plattformen ir- gendwelche Apps zu schalten und zu glauben, man könne damit die Bevölkerung warnen. Eines ist jetzt bereits aus der Situation in Rheinland-Pfalz und NRW erkennbar. Das größte Problem wird sein, dass ein Stromausfall genau diese Möglichkeiten, sich zu informieren, ausschaltet. Also brauche ich keine Warn-App auf einer Internetseite. Ich brauche dann ein System, das tat- sächlich rasch und unabhängig von irgendwelchen Webseiten warnt. Es gibt weltweit im Einsatz dieses Cell-Broadcast-System, das in Deutschland noch nicht zugelassen ist. Ich halte es aber für denkbar und sinnvoll, dass man sich darum bemüht. Vielleicht ist das etwas, was man auch über den Städtetag anstoßen kann, um hier eine Warnung per Handy zu erhalten. Damit war es das auch. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Zum ersten, Gratulation zu dem Bericht. Also, wenn man das sieht, den Umfang allein für den Bericht. Es ist grandios, welche Arbeit dahintersteckt. Da muss – 6 – man sagen, als ich 2009 in den Gemeinderat gekommen bin, waren die Themen schon auf dem Tisch. Das ist keine moderne Sache. Deswegen lernt man, dass hier schon lange gearbeitet worden ist. Deswegen sind auch die Ergebnisse, die Vorschläge, finde ich, schon sehr weit ge- kommen. Was mir allerdings aufgefallen ist, ich habe neulich mit einem Klimaaktivisten gesprochen, der hat von vielen Dingen, die wir in der Stadt schon tun, überhaupt nichts gewusst. Da frage ich mich wie der Lüppo Cramer, wie kommt die Information tatsächlich auch dorthin, wo die Men- schen sich damit beschäftigen. Das ist eine große Skepsis, eine große Lücke, ein großer Graben zwischen dem, was die Leute wissen und was hier getan wird. Das wäre mir wirklich auch ein zentrales Anliegen, was auch andere schon gesagt haben. Die vier Ergänzungsanträge: Zwei sind aus der aktuellen Situation geboren. Wir sind mit der Antwort der Verwaltung zu dieser Frage der Information, der Kommunikation der Bevölkerung sehr zufrieden. Wir glauben, das ist ein guter Weg. Wir werden gute Lösungen finden. Da gibt es nichts zu meckern. Hitzeplan, das ist eigentlich eine Sache, die hängt. Wir warten auf eine Projektstelle. Die Frage ist, so lange wir warten, sollen wir dann einfach nichts tun in dieser Zeit? Wir müssen uns trotz- dem vorbereiten. Deswegen möchte ich das noch einmal betonen an der Stelle. Wenn dann Hitzeereignisse kommen und wir sagen, wir haben noch keine Personalstelle, wir konnten nichts tun, dann stehen wir blöd da. Also, da würde ich sehr empfehlen, trotzdem als Verwal- tungsstab einmal anfangen zu arbeiten, auch wenn es nicht perfekt ist, dann doch einfach die Maßnahmen vorzudenken und anzudenken und das im Blick zu haben. Ich bin froh, wenn wir im Umweltausschuss drüber sprechen, aber ich bin auch überzeugt, dass man nicht nur warten sollte auf die Personalstelle. Die anderen Ergänzungsanträge sind auch zu unserer Zufriedenheit beantwortet. Mit den Park- plätzen geht es Stück für Stück. Das war natürlich klar, dass wir nicht morgen anfangen, alle Parkplätze aufzureißen und umzugestalten. Noch ein Gedanke, Frau Mayer, das wollte ich noch sagen. Wenn wir etwas irgendwann einmal abgelehnt haben, kann ja sein, dass wir in manchen Sachen auch klüger geworden sind, und dass man dazulernt. Das müssen wir uns zugestehen. Politik heißt Bewegung. Ich glaube, das hat Konrad Adenauer gesagt. Es heißt auch, dass man Neues integriert in sein Programm oder sein Denken. Zu den Flächen, da kriegen wir auch Informationen bzw. gibt es viele Informationen. Das Flä- chenrecycling ist auch für uns befriedigend beantwortet. Da sieht man, dass mehr getan wird, als dass man von außen sieht. Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung. Kurze Endbemerkung, wir haben schon die Anträge letzte Woche eingereicht. Jetzt kam gerade die Beantwortung an. Es war schwierig, jetzt das alles in der Kürze der Zeit aufzunehmen. Der Vorsitzende: Dann gehen wir in die Abarbeitung der Anträge und dann zur Beschlussvorla- ge. Ich habe zunächst den Änderungsantrag der CDU. Da habe ich jetzt nicht ganz verstanden, ob wir den jetzt noch abstimmen. - Sie sind zufrieden. Dann haben wir die vier Änderungsanträge oder Ergänzungsanträge der Freien Wähler|FÜR Karlsruhe. Da habe ich Sie, Herr Stadtrat Kalmbach, jetzt so verstanden, dass Sie das so wahr- – 7 – genommen haben, dass wir die Verwaltungsstabsarbeit vielleicht nicht sinnvoll finden, weil wir die Stelle noch nicht haben. So ist es nicht zu verstehen, sondern der Verwaltungsstab ist et- was, was man im Katastrophenfall macht und die Arbeit muss kontinuierlicher sein, und deswe- gen brauchen wir sinnvollerweise hier eine Stelle. Das würde ich gerne im Rahmen der Haus- haltsberatung noch einmal aufrufen. Dann wissen wir vielleicht, ob wir dafür auch entspre- chende Fördermittel bekommen. Vieles, was in einem Hitzeplan steht, machen wir schon im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie. Es ist nicht so, dass wir uns jetzt nicht um Trinkwasser und was weiß ich kümmern würden, sodass der Eindruck, wir machen da im Moment gar nichts, glaube ich, nicht ganz wiedergibt, was Hitzeplan an Schnittmengen hat zu einer generellen Klimaanpassungsstrategie. Da ist ja schon einiges dabei. Ich kann mich erinnern, dass in alle Haushalte auch ein Katastrophenschutzkompendium verteilt wurde in Karlsruhe vor einigen Jahren. Ich glaube auch, Herr Stadtrat Kalmbach, das hat wahrscheinlich keiner richtig wahrgenommen, weil es kein Gefühl für Katastrophen gab. Jetzt haben wir ein Gefühl für Katastrophe, weil wir diese Bilder kennen. Ich weiß trotzdem nicht, ob zu einer großen Informationsveranstaltung jetzt sehr viel Bürgerinnen und Bürger kommen. Aber Sie haben Recht, wir müssen die Gunst des Moments nutzen, um über das, was wir tun, auch zu berichten. Ich bin sehr dankbar, dass ich jetzt nicht den Eindruck habe, wir müssen im Grunde eine mögliche Katastrophe in Karlsru- he herbeireden, um uns dann endlich mit den Maßnahmen zu beschäftigen, sondern Sie neh- men uns ab, dass wir ganz viel tun. Ich glaube auch, dass insbesondere das Tiefbauamt, was die Redundanzen im Kanalsystem betrifft, schon seit Jahren einen herausragenden Job macht. Das merken Sie auch bei Starkregen, dass es hier selten so ist, dass Keller überfluten oder auch gan- ze Straßenzüge unter Wasser stehen, weil das einfach nach allen Richtungen ein Stück weit auch aufnahmefähig ist. Und die Topografie in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist eben keine Topografie, die die großen Städte jetzt gefährdet. Wir können allerdings, das ist die andere Seite, froh sein, dass es das Albtal nicht so erwischt hat wie Karlsbad, Langensteinbach oder auch andere Regionen in Baden-Württemberg, denn dann wäre man dort sicherlich auch vor größeren Problemen gestanden. Nicht jetzt in Karlsruhe selber, aber alle, die in Rüppurr wohnen, wissen, dass da auf den Wiesen noch viel Stauraum ist, wenn Wasser da runter- kommt. Aber im Albtal selbst oder auch in Ettlingen hätte es sicherlich auch anders ausgehen können, wenn es dort zu größeren Starkregenereignissen gekommen wäre. Gerade deswegen ist das Thema Hochwasserschutz hier ganz vorrangig zu bearbeiten. Am Rhein entlang sind wir gerade noch einmal vor einem ganz wichtigen großen Ausbauschritt. Das waren die ganzen fünf Anträge. Jetzt gibt es nur noch die Beschlussvorlage und den Ände- rungsantrag von Herrn Cramer, der einen jährlichen Bericht über den Grad der Zielerfüllung fordert. Diesen Änderungsantrag stelle ich jetzt hier zur Abstimmung, bevor wir uns dann der Beschlussvorlage zuwenden. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Für mich persönlich ist es schwierig, darüber abzustimmen, wenn ich nicht von Ihnen höre, ob das überhaupt machbar ist. Wenn ich sehe, was Sie für einen Aufwand treiben, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie das jährlich schaffen. Da müssen wir von Ihnen was hören. Der Vorsitzende: Frau Bürgermeisterin, wie lautet Ihre Beschlussempfehlung? – 8 – Bürgermeisterin Lisbach: Wir hatten das Thema im Umweltausschuss bereits diskutiert. Da kam die Anregung, das häufiger zu machen. Wir können uns gut vorstellen, irgendwie die Öffentlich- keitsarbeit zu intensivieren und sicher auch dazu jährlich Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Aber was tatsächlich sehr aufwendig ist, ist so einen richtigen Monitoringsbericht zusammenzufas- sen, den Grad der Zielerfüllung jeweils zu beschreiben. Wir haben jetzt erst einen Bericht ge- macht von vor sieben Jahren. Wir hatten im Umweltausschuss auch schon gesagt, in der Zwi- schenzeit hat nie jemand danach gefragt. Ich denke, wenn wir uns jetzt vornehmen, alle zwei Jahre zu berichten, sind wir eigentlich ganz gut dran, denn hinter so einem Bericht steht halt auch immer eine ganze Menge Arbeit. Also, gerne Öffentlichkeitsarbeit intensivieren, aber wirk- lich einen Monitoringbericht jährlich vorlegen, würden wir einfach für zu aufwendig halten. Da machen wir uns lieber an die Umsetzung der Maßnahmen. Der Vorsitzende: Die Empfehlung ist klar. Ich stelle jetzt diesen Änderungsantrag zur Abstim- mung und bitte um Ihr Votum. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt stelle ich die unveränderte Beschlussvorlage der Stadtverwaltung hier zur Abstimmung. – Einstimmige Zustimmung, das verbinde ich noch mit einem herzlichen Dank auch an die, die die Vorlage erarbeitet haben. Ich glaube, es ist auch noch mal ganz wichtig, dass es die erste Fort- schreibung ist. Das heißt, wir beschäftigen uns schon wesentlich länger mit dem Thema. Auch das zahlt sich jetzt, glaube ich, gerade in dieser Situation aus. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. August 2021