IQ-Korridorthema Grüne Stadt - Leitprojekt Grünsatzung: Bebauungsplan "Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt" (Grünsatzung), Karlsruhe-Innenstadt West und Ost

Vorlage: 2021/0735
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich) mit Naturschutzbeirat (öffentlicher Teil)

    Datum: 29.06.2021

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.07.2021

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage
    Extrahierter Text

  • 4.2 - TOP 4 - 2021-06-15__GS_Präsentation AUG und PlA
    Extrahierter Text

    Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt (Grünsatzung), Karlsruhe-Innenstadt West und Ost 29.06.2021© Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Als wichtiger Bausteinder von der Stadtverwaltung formulierten Ziele zur Klimaanpassung wurde ein Konzept zur Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen in einem Bebauungsplanausgearbeitet. Ausgangslage und Voruntersuchungen Analyse allerbestehenden Bebauungs- plänebezüglich der Qualität der Festsetzungen zur Grünordnung 29.06.2021© Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Als wichtiger Bausteinder von der Stadtverwaltung formulierten Ziele zur Klimaanpassung wurde ein Konzept zur Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen in einem Bebauungsplanausgearbeitet. Ausgangslage und Voruntersuchungen Analyse allerbestehenden Bebauungs- plänebezüglich der Qualität der Festsetzungen zur Grünordnung 29.06.2021© Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Als wichtiger Bausteinder von der Stadtverwaltung formulierten Ziele zur Klimaanpassung wurde ein Konzept zur Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen in einem Bebauungsplanausgearbeitet. Ausgangslage und Voruntersuchungen Städtebaulicher Rahmenplan Klima- anpassung: Bioklimatisch belastete Bereichemit hohem Wärmeinseleffekt Die Sicherung, Entwicklung und Vermehrung von Grün mit vor allem für die Klimaanpassung wirksamen Maßnahmen als Festsetzungen im Bebauungsplan Bebauungsplan (Grünsatzung) als Ergänzung zu bestehenden Regelungen: Entwicklung und Vermehrung klimawirksamer Grünstrukturen und Freiräume Schaffung von Freiraumqualitätenim Bereich nicht überbauter Flächen Definition und Einführung von Mindeststandardsfür Begrünungsmaßnahmen im großflächigen Geltungsbereich über rein textliche Festsetzungen Die Regelungen greifen jeweils bei Neuanlage und Sanierungen 29.06.2021 Allgemeine Zielsetzung © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt 29.06.2021 Geltungsbereich Bebauungsplan © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Innenstadt West und Ost Siedlungsbereich Bereiche ohneRegelungs- bedarfausgenommen: •Waldflächen, Schloss •Geltungsbereiche von Bebauungsplänenmit bereits differenzierten Festsetzungen zur Grünordnung 29.06.2021 Konkrete Festsetzungen Textliche Festsetzungen Darstellung aus KLAP 2015 © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Grüne Parkierung 29.06.2021 Konkrete Festsetzungen Textliche Festsetzungen Darstellung aus KLAP 2015 © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Erhöhung der Oberflächen-Albedo 29.06.2021 Konkrete Festsetzungen Textliche Festsetzungen Darstellung aus KLAP 2015 © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Entsiegelung / Begrünung unbebauterFlächen 29.06.2021 Konkrete Festsetzungen Textliche Festsetzungen Darstellung aus KLAP 2015 © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Fassadenbegrünung 29.06.2021 Konkrete Festsetzungen Textliche Festsetzungen Darstellung aus KLAP 2015 © Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Dachbegrünungauf allen flachen und flach geneigten Dächern Dazu in Vorbereitungfür das Untersuchungsgebiet: möglicheweitere B-Pläne mit kleinflächigen Geltungsbereichen zur Sicherung vonGrün über konkrete zeichnerische Festsetzungen 29.06.2021© Stadt Karlsruhe | Gartenbauamt in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt Weiteres Vorgehen DieserBebauungsplan bildet die Ebene 1des Konzeptes In Ebene 2sollen bestehende Grüninseln /Pocketparks gesichert werden Grünsatzung Ebene 2 (schematische Darstellung)

  • Grünsatzung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0735 Verantwortlich: Dez.5/Dez. 6 Dienststelle: StPlA IQ-Korridorthema Grüne-Stadt – Leitprojekt Grünsatzung: Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ (Grünsatzung), Karlsruhe- Innenstadt West und Ost Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.06.2021 4 x Planungsausschuss 08.07.2021 1 x Beschlussantrag Der Planungsausschuss empfiehlt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit auf Grundlage der vorgestellten Planung, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt weiter, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für das vorgenannte Bebauungsplanverfahren, aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation, in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. Sofern es die Pandemiesituation unter verhältnismäßigem und vertretbarem Aufwand zulässt, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an den oben genannten Bebauungsplanverfahren als Bürgerversammlung in Präsenz durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt – Urbanes Grün Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Die Stadt Karlsruhe gehört aufgrund ihrer exponierten Lage im Oberrheingraben zu den Kommunen mit den höchsten Durchschnittstemperaturen in Deutschland und ist in Bezug auf die stadtklimatischen Effekte durch erhöhte Auftrittshäufigkeiten von Hitzetagen und Hitzeperioden besonders den negativen Auswirkungen dieser Wärmebelastungen auf die menschliche Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf die Umwelt ausgesetzt. Zur Entwicklung und Vermehrung klimawirksamer Grünstrukturen und Freiräume sowie zur Schaffung von Freiraumqualitäten im Bereich nicht überbauter Flächen soll dieser Bebauungsplan ergänzend zu den bestehenden Bebauungsplänen aufgestellt werden. Gegenstand dieses Bebauungsplanes ist die Definition und Einführung von Mindeststandards für allgemeingültige Begrünungsmaßnahmen im großflächigen Geltungsbereich. Aufbauend auf den Darstellungen des Städtebaulichen Rahmenplanes zur Klimaanpassung sowie auf ergänzenden Erhebungen wird parallel dazu ein vertiefendes Konzept für das Plangebiet entwickelt. Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst die Innenstadt Ost sowie die Innenstadt West (s. Anlage). Die Geltungsbereiche von B-Plänen mit höher qualifizierten Festsetzungen werden aus dem Geltungsbereich herausgeschnitten (momentan folgende B-Pläne: Nr. 615, 755, 825, 847). Auf Grund der anhaltenden Pandemie muss derzeit weiter auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung verzichtet werden. Sie soll stattdessen in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchgeführt werden. Sofern es die Pandemiesituation unter verhältnismäßigem und vertretbarem Aufwand zulässt, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an den oben genannten Bebauungsplanverfahren als Bürgerversammlung in Präsenz durchgeführt werden. Planungsziele Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung, Entwicklung und Vermehrung von Grün für eine klimaangepasste Umgestaltung des Bestands durch nachstehende und ergänzende Maßnahmen, die bei Neuanlagen und Sanierungen greifen sollen: • Fassaden- und Dachbegrünung sowie Begrünung von Nebengebäuden, unter- bauten Flächen und Tiefgaragen • Gebot der Minimierung der Inanspruchnahme von Flächen und Minimierung der Bodenversiegelung • Begrünungs- und nicht verortete Pflanzgebote auf den nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke Herleitung Sowohl der städtebauliche Rahmenplan Klimaanpassung als auch die Klimafunktionskarte des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe stufen die geschlossene Blockrandbebauung der Karlsruher Innenstadt als Hot-Spot-Quartier ein, d.h. als bioklimatisch sehr hoch belastetes Quartier mit Handlungspriorität. Dieser Belastung durch geeignete planerische Instrumente entgegenzuwirken, ist unter dem Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“ mit dem Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans Klimaanpassung wichtige Zielsetzung der Stadtverwaltung. – 3 – Abgeleitet aus den im Rahmenplan Klimaanpassung und der Klimaanpassungsstrategie herausgearbeiteten Anforderungen und Maßnahmen sollen Festsetzungen aus diesem Bebauungsplan dazu beitragen, in den Hotspot-Gebieten der dicht bebauten Innenstadtquartiere die Hitzebelastung im Sommer auch bei einer weiter steigenden Erwärmung erträglich zu halten. Der Bebauungsplan soll die Sicherung, Entwicklung und Vermehrung von Grünstrukturen mit unterschiedlichen, vor allem für die Klimaanpassung wirksamen Maßnahmen im belasteten Innenstadtbereich fördern. Zum einen soll dadurch eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität insbesondere durch Verschattung und Kühlung erreicht werden, zum anderen können Starkregenereignisse durch einen verzögerten Abfluss abgemildert werden. Neben der möglichst vielfältigen Ausgestaltung grüner Freiflächen sind die Begrünung von Dächern und Gebäudefassaden wichtige Bausteine dieser zukunftsweisenden Stadtentwicklung. Ziel ist hier, umfassende Beiträge für ein robustes Stadtgrün zu schaffen, das der höheren Wärmebelastung entgegenwirkt und zudem einen spürbaren Wasserrückhalt bei Starkregen ermöglicht. Eine weitere, ergänzende und zeitaufwändigere Bebauungsplanstufe setzt sich über die rein textlichen pauschalen Festlegungen des vorliegenden B-Planes hinaus mit der Sicherung der besonders erhaltenswerten klimarelevanten Grünstrukturen auseinander. Hierfür sollen im Rahmen eines oder mehrerer kleinräumiger Bebauungspläne detaillierte Regelungen getroffen werden, um wertvolle Grünstrukturen in den Blockinnenbereichen und sogenannte Pocket-Parks langfristig zu sichern. Damit erfolgt die Umsetzung der Anforderung aus der Klimaanpassungsstrategie und dem Städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung parallel in zwei Ebenen: 1. Ebene: Flächendeckender „Grüner Layer“ zur Etablierung klimawirksamer Mindeststandards durch rein textliche Festsetzungen (zeitnah umzusetzen). 2. Ebene: Sicherung konkreter Flächen mit klimawirksamen Grüninseln und Pocket-Parks (zeitaufwändig) Das erste Bebauungsplanverfahren für Ebene 1 im vorgestellten Geltungsbereich soll nun auf Grundlage der Empfehlung durch den Planungsausschuss angegangen werden. Es wird davon ausgegangen, dass durch die zukünftigen Festsetzungen des anvisierten Bebauungsplans auch eine erhebliche positive Wirkung auf das Klima erfolgt, insbesondere für die Klimaanpassung, aber auch für den Klimaschutz. Dies wird sich aber konkret erst im Bebauungsplanverfahren selbst zeigen, welche der angestrebten Festsetzungen auch tatsächlich Inhalt werden können. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchgeführt werden. Dies bedeutet im Einzelnen: • Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan in der StadtZeitung/Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. • Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planunterlagen über Internet oder beim Stadtplanungsamt • Sowohl im Internet als auch beim Stadtplanungsamt wird ein sprachlich unterlegter Power-Point-Vortrag zur Verfügung gestellt, bei dem die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Im Stadtplanungsamt besteht auch die Möglichkeit, sich die Planung – 4 – erläutern zu lassen. • Sowohl im Internet als auch beim Stadtplanungsamt können innerhalb von zwei Wochen Anregungen und Einwendungen zur Planung abgegeben werden. In dieser Zeit erhält die interessierte Öffentlichkeit zudem die Gelegenheit, die eigenen Anregungen, Bedenken und Vorschläge beim Stadtplanungsamt mit einer oder einem mit den Planunterlagen vertrauten Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu erörtern. Mit dieser Form der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits im September / Oktober 2020 für den Bebauungsplan „Oberer Säuterich“ gute Erfahrungen gesammelt. Es wurde sowohl von dem Angebot im Stadtplanungsamt als auch in Durlach von einigen Interessierten Gebrauch gemacht. Die überwiegende Beteiligung erfolgte allerdings über das Internetportal. Zahlreiche Stellungnahmen gingen über das Internet-Formular oder per Email ein. Bedenken gegen die gewählte Form wurden lediglich im Vorfeld geäußert, während und nach der Beteiligung nicht mehr. Die Vorgehensweise stellt eine gute Alternative dar, solange Präsenzveranstaltungen nicht möglich sind. Sollte sich die Lage in den kommenden Monaten stark verändern, würde das Stadtplanungsamt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit unter verhältnismäßigem und vertretbarem Aufwand als Präsenzveranstaltung durchführen, der in jedem Fall der Vorzug zu geben ist. Weiteres Vorgehen Interne Vorabstimmung innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe, danach soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 BauGB erfolgen. Beschluss: Der Planungsausschuss empfiehlt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit auf Grundlage der vorgestellten Planung, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt weiter, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung für das vorgenannte Bebauungsplanverfahren, aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation, in Form einer erweiterten Darlegung im Amtsblatt durchzuführen. Sofern es die Pandemiesituation unter verhältnismäßigem und vertretbarem Aufwand zulässt, soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an den oben genannten Bebauungsplanverfahren als Bürgerversammlung in Präsenz durchgeführt werden. I.