Auftragsvergabe von Winterdienstleistungen auf Radwegen

Vorlage: 2021/0732
Art: Beschlussvorlage
Datum: 14.06.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.07.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Winterdienst Radwege
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0732 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Auftragsvergabe von Winterdienstleistungen auf Radwegen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 13.07.2021 4 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe von Winterdienst- leistungen auf Radwegen für den Zeitraum von drei Winterdienstperioden (15. Oktober 2021 bis 15. April 2022, 15. Oktober 2022 bis 15. April 2023, 15. Oktober 2023 bis 15. April 2024) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils eine weitere Winterdienstperiode (15. Oktober 2024 bis 15. April 2025 sowie 15. Oktober 2025 bis 15. April 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma AD Gebäudedienste GmbH für die Dauer von maximal fünf Winterdienstperioden mit einem Gesamtauftragswert von 1.139.233,40 EURO (brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 1.139.233,40 € brutto 227.846,68 € brutto Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Gegenstand des Verfahrens Die Stadt Karlsruhe als zuständiger Straßenbaulastträger beauftragt im Rahmen der Räum- und Streupflicht einen Dritten mit Winterdienstleistungen auf Radwegen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst das Streuen und Räumen, eines mit dem Stadtplanungsamt und den Radverkehrsverbänden festgelegten Hauptradwegenetzes, während der jeweiligen Winterdienstperiode und dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf den stark frequentierten Rad-Hauptachsen im Stadtgebiet. Das Hauptradwegenetz umfasst eine Länge ca. 230 km. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Winterdienstperioden (15. Oktober 2021 bis 15. April 2022, 15. Oktober 2022 bis 15. April 2023, 15. Oktober 2023 bis 15. April 2024) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils eine weitere Winterdienstperiode (15. Oktober 2024 bis 15. April 2025 sowie 15. Oktober 2025 bis 15. April 2026). 2. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung beruht auf Grundlage der Erfahrungen der letzten Winterdienstperioden. Die Einsatztage und somit die anfallenden Kosten können witterungsbedingt stark variieren. Aufgrund der Erfahrungen wurde der Auftragswert durch die Fachabteilung auf ca. 220.000 EURO netto pro Jahr geschätzt. Somit ergibt sich ein Auftragswert für die gesamte Vertragslaufzeit (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) in Höhe von ca. 1.100.000 EURO (netto) bzw. 1.300.000 EURO (brutto). 3. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert in Höhe von 214.000 Euro netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten offenen Verfahren nach § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 der Vergabeverordnung (VGV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 6. Mai 2021. Die Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeinformationssystem „subreport ELVIS“, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 8. Mai 2021 sowie im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe am 14. Mai 2021. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 7. Juni 2021, 11 Uhr gingen Angebote von drei Bietern ein. 4. Prüfung und Wertung Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung wurden alle Angebote zur Wertung zugelassen. Rang Bieter Wertungspreis (brutto) 1 AD Gebäudedienste GmbH, Karlsruhe 1.139.233,40 EURO 2 zweitplatzierter Bieter 1.282.692,45 EURO 3 drittplatzierter Bieter 1.688.395,10 EURO – 3 – Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Firma ad Gebäudedienste GmbH, Greschbachstraße 9, 76229 Karlsruhe für den Zeitraum von maximal 5 Winterdienstperioden (inklusive optionaler Vertragsverlängerungen) mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 1.139.233,40 EURO (brutto) zu erteilen. 5. Vergabezuständigkeit Aufgrund der Auftragshöhe ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe der Hauptausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 500.000 Euro bis 2.000.000 Euro zuständig. 6. Finanzielle Auswirkungen Die für die Auftragsvergabe erforderlichen Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant. Für die Folgejahre ist eine Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt einzuplanen. Plankonto 42900000 PSP: 1.700.54.50.02.01 Beschluss: Antrag an den Ausschuss 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe von Winterdienstleistungen auf Radwegen für den Zeitraum von drei Winterdienstperioden (15. Oktober 2021 bis 15. April 2022, 15. Oktober 2022 bis 15. April 2023, 15. Oktober 2023 bis 15. April 2024) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils eine weitere Winterdienstperiode (15. Oktober 2024 bis 15. April 2025 sowie 15. Oktober 2025 bis 15. April 2026) zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma AD Gebäudedienste GmbH für die Dauer von maximal fünf Winterdienstperioden mit einem Gesamtauftragswert von 1.139.233,40 EURO (brutto) zu schließen.

  • TOP 4 Protokoll HA
    Extrahierter Text

    Niederschrift 21. Sitzung Hauptausschuss 13. Juli 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Auftragsvergabe von Winterdienstleistungen auf Radwegen Vorlage: 2021/0732 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe von Winter- dienst-leistungen auf Radwegen für den Zeitraum von drei Winterdienstperioden (15. Oktober 2021 bis 15. April 2022, 15. Oktober 2022 bis 15. April 2023, 15. Oktober 2023 bis 15. April 2024) mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils eine weitere Winterdienstperiode (15. Oktober 2024 bis 15. April 2025 sowie 15. Oktober 2025 bis 15. April 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma AD Gebäudedienste GmbH für die Dauer von maximal fünf Winterdienstperioden mit einem Ge- samtauftragswert von 1.139.233,40 EURO (brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Er stellt, nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, die einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 3. August 2021