Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/0727 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.06.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.07.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0727 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 24.06.2021 14 X vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 29.06.2021 6 X vorberaten Hauptausschuss 13.07.2021 15 X vorberaten Gemeinderat 27.07.2021 15 X Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 1. die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) mit dem Ziel des rechtzeitigen Abschlusses einer Abstimmungsvereinbarung vor Ende 2021 fortzuführen 2. ab 1. Januar 2023 die Wertstofftonne durch die Gelbe Tonne der BDS zu ersetzen und Leichtverpackungen (LVP) im Rahmen des Holsystems über diese zu erfassen 3. für den Fall, dass die gemeinsame Erfassung von LVP und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) nicht fortgeführt wird, SNVP ab 1. Januar 2023 über das Bringsystem (Wertstoffhöfe) und – zunächst als Pilotprojekt - im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf zu erfassen 4. von einer Teilnahme an der BDS-Ausschreibung zur Sammlung von LVP abzusehen 5. für die bisher in der Wertstoffsammlung des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) tätigen Mitarbeitenden ein alternatives Beschäftigungskonzept für die Zeit ab 1. Januar 2023 zu erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Einsparungen sind abhängig von der künftigen Art der Abfallsammlung Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Aktuelle Erfassung von Wertstoffen aus LVP und SNVP 1.1 Ausgangsbedingungen der Wertstofferfassung In der Beschlussvorlage 129/2019 wurde der Gemeinderat am 14. Mai 2019 über die Veränderungen durch das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) informiert. Dieses Gesetz löste die bis dahin geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) hinsichtlich der Erfassung von Wertstoffen aus Verpackungsabfällen ab. Die wichtigste Änderung ist der Wechsel der System-führerschaft von der Stadt Karlsruhe zu den Betreibern Dualer Systeme (BDS) zum 1. Januar 2023. Die BDS - ein Konsortium von 10 Einzelgesellschaften (Stand: Ende 2020) - lizenzieren für Industrie und Handel in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen und organisieren mit den erhaltenen Lizenzentgelten die Sammlung und Verwertung der erfassten Verpackungsabfälle (Leichtverpackungen [LVP]) aus systemzulässigen Materialien (z. B. Kunststoffe, Metalle oder Stoffverbunde) sowie aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Neu ist im VerpackG unter Berücksichtigung einer zweijährigen Übergangszeit die Festlegung, dass die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen zur Erfassung von LVP im Wege einer Abstimmungsvereinbarung zwischen BDS und öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger (örE) im Rahmen eines einvernehmlichen Prozesses stattfindet. Allerdings dürfen die Vorgaben in der Abstimmungsvereinbarung einer wirtschaftlichen Vergabe der zu erbringenden Entsorgungs- dienstleistungen im Wettbewerb durch die BDS nicht entgegenstehen. 1.2 Derzeitige vertragliche Situation mit den BDS Aktuell betreibt die Stadt Karlsruhe in eigener Erfassungsverantwortung eines von fünf Sonder- sammelsystemen in der Bundesrepublik. Mit eigenen Sammelfahrzeugen werden im Rahmen der Behältersammlung (Wertstofftonne mit rotem Deckel) durch das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) neben Wertstoffen aus Verpackungsabfällen (LVP) auch sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP) als kommunale Wertstoffe erfasst. Deswegen müssen die hierbei entstehenden Kosten für die erfassten Wertstoffe zwischen örE (SNVP) und BDS (LVP) aufgeteilt werden. Dies wurde bis zum Ende des Jahres 2017 innerhalb von meist dreijährigen Erfassungsverträgen festgelegt. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen hinsichtlich der Kostenverteilung kam es Ende 2017 zum endgültigen Scheitern der Verhandlungen, wodurch seit dem 1. Januar 2018 die vertragliche Situation lediglich über Interimsvereinbarungen geregelt werden konnte. Der Verwaltung ist es hinsichtlich einer Beteiligung der BDS an den Kosten für Sammlung und Verwertung für den Zeitraum von 2018 bis 2019 zwischenzeitlich gelungen, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen (Gemeinderatsvorlage vom 17. November 2020). Den verbleibenden Zeitraum ab 2020 bis Ende 2022 soll eine Interimsvereinbarung mit den Dualen Systemen regeln. Parallel dazu laufen aktuell die Verhandlungen mit BDS zum Abschluss der im VerpackG vorgeschriebenen Abstimmungsvereinbarung. Diese ist zwingend abzuschließen, da gemäß VerpackG die Systemführerschaft zur Erfassung der LVP endgültig von der Stadt als örE an die BDS übergeht und zum 1. Januar 2023 auch in der Realität vollzogen werden soll. 1.3 Aktuelle Verwertungspraxis Der Inhalt der Karlsruher Wertstofftonne (2020: ca. 20.000 Mg), in der die Leichtverpackungen (LVP) der BDS und der kommunale Wertstoffanteil (SNVP) derzeit gemeinsam erfasst werden, wird einem Entsorgungsunternehmen zur Sortierung und weiteren Verwertung der kommunalen Anteile übergeben. Hierzu hat die Stadt einen entsprechenden Sortierungsvertrag abgeschlossen. Die angelieferte – 3 – Erfassungsmenge aus der Wertstofftonne wird in diverse Abfallfraktionen (LVP und kommunaler Anteil) getrennt und so hochwertig wie möglich verwertet. Dabei ist vor allem die stoffliche Verwertung als hochwertig anzusehen. Lag diese im Rahmen der VerpackV bis Ende 2018 für LVP (z. B. Getränkekarton, Joghurtbecher, Konservendose) bei ca. 40 %, so wird in § 16 (2) VerpackG aktuell eine stoffliche Verwertungsquote von 58,5 % vorgeschrieben. Für SNVP gibt es aktuell keine konkreten gesetzlichen Vorgaben zur separaten Erfassung oder zur Einhaltung von Verwertungsquoten. Zu den SNVP zählen beispielsweise der defekte Wäschekorb aus Kunststoff, das ausgediente Plastikspielzeug oder die nicht mehr gebrauchte Metallschöpfkelle. In Karlsruhe liegt der Anteil an SNVP - also der kommunale Wertstoff – gemäß der in 2016 durchgeführten Sortieranalyse bei weniger als 7 % des Gesamtinhaltes der Wertstofftonne. Diese teilen sich auf in ca. 3 % Altmetalle und ca. 4 % Kunststoffabfälle. Aufgrund des sehr heterogen zusammengesetzten Kunststoffmaterials sowie der geringen Mengen ist eine rein stoffliche Verwertung der kommunalen Kunststoffabfälle weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll umsetzbar. Deshalb werden die als SNVP erfassten Kunststoffe nach der Sortierung als Ersatzbrennstoffe (EBS) verwertet, wodurch fossile Brennstoffe ersetzt werden können. Die über die Wertstofftonne erfassten SNVP-Altmetalle werden dagegen einer stofflichen Verwertung zugeführt. Sollte sich bei einer Fortführung der gemeinsamen Wertstofferfassung das Entsorgungsunternehmen ändern, würden der Stadt zusätzliche Kosten für Umschlag und Transport entstehen. Die nächste Sortieranlage liegt 40 km von Karlsruhe entfernt. 1.4 Abstimmungsvereinbarung nach VerpackG Nach aktuellem Verhandlungsstand mit den BDS werden folgende Punkte nach § 22 Abs. 2 VerpackG in der endgültigen Abstimmungserklärung Berücksichtigung finden: a) Art des Sammelsystems: Holsystem b) Art der Sammlung: mittels Abfallbehälter (kein Gelber Sack) c) Größe der Sammelbehälter: Standard-Sammelbehälter mit 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l d) Häufigkeit und Zeitraum der Leerungen: 2-wöchentlicher Abholrhythmus, Vorgabe der Leerungswochentage e) Leerung im Vollservice Das Thema „Vollservice“ ist nicht explizit im VerpackG geregelt. Diese Punkte könnten, wenn eine Abstimmungsvereinbarung nicht zustande käme, durch einen Verwaltungsakt als Rahmenvorgabe von der Stadt festgesetzt werden. Beim Thema „Vollservice“ ist allerdings zu beachten, dass es hier mehrere gerichtliche Entscheidungen gibt, in denen sich die BDS gegen solch eine Vorgabe des örE gewehrt haben. Da die Verfahren alle noch anhängig sind, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob ein örE auch wirklich innerhalb einer Rahmenvorgabe die Erfassung entsprechender Abfälle im Vollservice verlangen kann. Wichtig ist hierbei das Verfahren gegen die Stadt Göttingen. Die Stadt Göttingen hatte in ihrer Rahmenvorgabe einen Vollservice vorgesehen und darüber hinaus war auch geplant, LVP und SNVP über eine gemeinsame Wertstofftonne zu erfassen. Dagegen hatten die BDS vorläufig erfolgreich geklagt (AZ: 4 B 135/20), wodurch ein richtungsweisender Präzedenzfall entstehen könnte. Auch wenn auf gerichtlichem Wege noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen worden sind, lehnen die BDS deswegen zum einen die von der Stadt Karlsruhe bislang – 4 – angestrebte Fortführung der gemeinsamen Erfassung von LVP und SNVP über den 31. Dezember 2022 hinaus kategorisch ab. Zum anderen muss bis auf weiteres davon ausgegangen werden, dass ein von der Stadt gewünschter Vollservice auch von dieser bezahlt werden müsste. Neben den bisherigen Gerichtsentscheidungen sehen die BDS vor allem in der hohen Fehlwurfquote und im geringen SNVP-Anteil ein weiteres Argument gegen eine gemeinsame Erfassung von LVP und SNVP über den 31. Dezember 2022 hinaus. 1.5 Fehlwurfproblematik Der Gesamtinhalt der Wertstofftonne setzt sich der schon erwähnten Sortieranalyse zufolge aus ca. 40 % LVP und ca. 7 % SNVP zusammen. Die restlichen ca. 53 % sind Fehlwürfe, die sich aus Restmüll, Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) zusammensetzen. Auch Schadstoffe, z. B. Reste von Haushaltschemie, werden vereinzelt in der Wertstofftonne entsorgt. Trotz verstärkter und kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit inklusive Abfallberatung und Aufklärung von Seiten der Stadt ist das über die Wertstoffsammlung erfasste Material in der Summe von unzureichender Qualität. Dies führt zu hohem Sortieraufwand, eingeschränkten Verwertungsmöglichkeiten und entsprechend hohen Kosten. Die Fehlwurfproblematik hat nach Einschätzung der Verwaltung vor allem folgende Ursachen: a) Altpapier-Fehlwürfe Immer noch werden größere Mengen an Altpapier in der Wertstofftonne entsorgt (ca. 50 % der Fehlwürfe). Dies kann teilweise damit zusammenhängen, dass sich die betreffenden Haushalte von der Altpapiertonne haben befreien lassen, um ihr Altpapier über die Sammlung gemeinnütziger Vereine zu entsorgen. Oft werden dann aber nur Zeitschriften der Vereinssammlung zugeführt, während Papier-Kleinteile weiter in die Wertstofftonne gegeben werden. Das AfA wirkt durch entsprechende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hin, die PPK-Anteile in der Wertstoffsammlung weiter zu reduzieren, indem beispielsweise zusätzliche Altpapierbehälter kostenfrei nachbestellt werden können. b) Restmüll-Fehlwürfe Da für die Wertstofftonne - im Gegensatz zur Restmülltonne - keine direkten Gebühren (Einheitsgebühr) erhoben werden, stehen häufig überproportional viele Wertstoffbehälter zur Verfügung, während das Volumen der vorhandenen Restmüllbehälter oft zu gering ist. Dies führt teilweise dazu, dass Restmüll in den Wertstoffbehältern entsorgt wird. Um dem entgegenzuwirken, enthält die kommunale Abfallsatzung seit 1. Januar 2020 eine Empfehlung für ein Restmüll- Mindestvolumen von 10 Litern pro Person und Woche. c) Sonstige Fehlwürfe (z. B. Kleidung, E-Schrott, Glas) Ein Teil der Fehlwürfe liegt auch in der komplexen Zusammensetzung von Nichtverpackungen und im Fehlen einer entsprechenden Kennzeichnung begründet. So bestehen oft Informationsdefizite, welche Abfallprodukte in der Wertstofftonne zu entsorgen sind und welche nicht. Durch intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird kontinuierlich versucht, hier gegenzusteuern. – 5 – 1.6 Künftige SNVP-Erfassung über das Bringsystem Aufgrund der geringen SNVP-Mengen von weniger als ca. 1.400 Mg im Jahr ist es grundsätzlich möglich, diese über das Bringsystem zu erfassen, wie es beispielsweise bei Elektroaltgeräten bereits praktiziert wird. Die Wertstoffhöfe haben hierfür ausreichende Erfassungskapazitäten. Bei der separaten und zudem freiwilligen Erfassung von SNVP ist die Stadt aber auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Deshalb gibt es derzeit folgende Überlegungen, die Bürgerinnen und Bürger bei der SNVP- Erfassung zu unterstützten: - Einführung von Säcken (vorstellbare Größe: 50 bis 60 l) zum Selbstkostenpreis, in denen SNVP und auch zu entsorgende Elektrokleingeräte separat erfasst werden können - Säcke könnten an den Wertstoffstation abgegeben werden - Alternativ könnte der Sack auch im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf abgeholt werden 1.7 Kostenbetrachtung Gemäß § 23 VerpackG haben die BDS die nach § 14 Abs.1 VerpackG zu erbringenden Sammel-leistungen unter Beachtung der Abstimmungsvereinbarungen und der Rahmenvorgaben nach § 22 Abs. 1 und 2 VerpackG im Wettbewerb auszuschreiben. Dies bedeutet, dass zwar die Stadt die Rahmenvorgaben für die Sammelleistungen machen kann, aber die Wertstoffsammlung ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr in eigener Regie weiterführen kann (siehe Ziffer 1.2). Neben der Ablehnung von BDS, die gemeinsame Sammlung von SNVP und LVP beizubehalten, sprechen aus Sicht der Stadt allerdings auch Kostenvorteile für eine Aufgabe der gemeinsamen Sammlung. So waren im bisherigen System mit der gemeinsamen Sammlung von LVP und SNVP die Kosten des AfA für Leistungen gegenüber den BDS nicht gebührenfähig, da die Entsorgung gebrauchter Verpackungen der öffentlichen Abfallentsorgung entzogen und nach dem Grundsatz der Produktverantwortung auf die Privatwirtschaft verlagert worden ist. Die Hersteller und Vertreiber geben ihre finanziellen Belastungen regelmäßig bei ihrer Preiskalkulation über den Produktpreis an den Endverbraucher weiter. Kosten, die durch die Tätigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Erfassung von LVP für die BDS entstehen, sind von den Verbraucherinnen und Verbrauchern daher bereits durch die Bezahlung des Produktpreises gedeckt. Bei einem Ausstieg aus der gemeinsamen Erfassung von LVP und SNVP im Holsystem könnte der städtische Haushalt daher im Vergleich zum Status Quo sofort um ca. 1,0 Mio. Euro/Jahr an Kosten entlastet werden. Perspektivisch könnten je nach Einsatz des freiwerdenden Personals Kosten maximal in Höhe von ca. 3 Mio. Euro/Jahr ganz oder teilweise in den Gebührenhaushalt verlagert, im Steuerhaushalt verbleiben oder auch eingespart werden. Würden beispielsweise Teile des Personals in den Bereich Stadtreinigung oder in die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK bzw. nach Volumen überwiegend Verpackungsmaterial) verschoben, würden diese Kosten im Steuerhaushalt anfallen. Würden dagegen Personalanteile in der Sammlung von Rest- oder Bioabfall in den Höhenstadtteilen eingesetzt, würde der Gebührenhaushalt belastet. Analog zu der möglichen Varianten der Personalkosten gilt dies auch für den künftigen Bedarf der nicht mehr für die Wertstoffsammlung benötigten Abfallsammelfahrzeuge (ca. 0,8 Mio. Euro/ Jahr). 1.8 Auswirkungen auf die Umwelt Die Umwelt-Auswirkungen einer getrennten Erfassung von LVP und SNVP müssen differenziert betrachtet werden. So kann im Bereich der LVP-Erfassung davon ausgegangen werden, dass keine größeren Veränderungen entstehen, da diese wie bisher im Holsystem erfasst und an anderer, durch die Stadt nicht – 6 – beeinflussbarer, Stelle einer Verwertung zugeführt werden. Die zurückzulegenden Wege dürften insgesamt eine ähnliche Dimension aufweisen wie bisher. Dagegen können im Bereich der SNVP-Erfassung gewisse Veränderungen eintreten, die jedoch kaum quantifizierbar sind. Im Falle der Etablierung eines entsprechenden Bringsystems können zusätzliche Wege zur nächsten Wertstoffstation entstehen, was bei Abholung im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf nicht erforderlich wäre. SNVP bilden keine eigene Abfallfraktion, sondern sind als aus verschiedenen Stoffgemischen bestehender Abfall den klassischen Siedlungsabfällen zuzuordnen. Da eine getrennte Erfassung von SNVP nicht verpflichtend ist, könnten diese auch über die Restmülltonnen entsorgt werden und stünden dann nicht mehr für eine stoffliche Verwertung zur Verfügung. Dies könnte insbesondere im Bereich der SNVP-Altmetalle ökologisch von Nachteil sein, da diese zu großem Anteil stofflich verwertet werden. Deshalb wird eine separate SNVP-Erfassung von der Verwaltung auch zukünftig angestrebt (vgl. Punkt 1.6). Die Ökobilanz würde sich im Falle einer Fortführung der gemeinsamen Sammlung von Wertstoffen aus LVP und SNVP deutlich verschlechtern, wenn eine Alternativanlage angefahren werden müsste. Unter der Annahme, dass eine künftige Beauftragung an den Betreiber der nächsten, ca. 40 km entfernten, Sortieranlage mit entsprechender Erfassungskapazität ginge, würde sich bei einer durchschnittlichen, der Stadt zurechenbaren, jährlichen Erfassungsmenge (SNVP und Fehlwürfe) von ca. 10.000 Mg durch den dann notwendigen Transport per Schubbodenfahrzeug bei ca. 250 Fahrten eine zusätzliche CO 2 -Belastung von voraussichtlich ca. 15.500 kg/Jahr ergeben. 2. Beteiligung am Ausschreibungsverfahren der BDS Gemäß § 23 VerpackG haben die Betreiber Dualer Systeme die zu erbringenden Sammelleistungen unter Beachtung der Vorgaben in der Abstimmungsvereinbarung bzw. der Rahmenvorgabe im Wettbewerb auszuschreiben. Eine umfangreiche Markterkundung hat ergeben, dass ein Angebot eines privaten Entsorgungsunternehmens für die Leerung von ca. 60.000 Sammelbehältern der LVP-Abfallfraktion im Teilservice maximal den rein operativen Kosten der städtischen Wertstoffsammlung entsprechen dürfte. Die Stadt kann sich zwar an der BDS-Ausschreibung beteiligen, muss allerdings ein Vollkostenangebot abgeben. Da in diesem Angebot dann auch sämtliche Overheadkosten, unter anderem die auf das AfA entfallenden städtischen Gemeinkosten berücksichtigt werden müssen, würde dieses Angebot damit weit über dem Markterkundungswert liegen. Unter diesen Umständen erscheint es ausgeschlossen, gegenüber den BDS ein erfolgreiches Angebot abgeben zu können. Für die Klärung der Frage, ob Wertstoffe aus LVP und SNVP künftig gemeinsam oder getrennt erfasst werden, ist die Teilnahme der Stadt an der BDS- Ausschreibung nicht relevant. 3. Perspektivischer Einsatz des Personals der Wertstoffsammlung Die Verwaltung möchte allen rund 44 Mitarbeitenden der Wertstoffsammlung in enger Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat weiterhin eine gesicherte berufliche Perspektive im AfA bzw. dem künftigen Eigenbetrieb bieten. Deswegen wird das betroffene Personal nach Möglichkeit in anderen Bereichen des AfA bzw. des künftigen Eigenbetriebs eingesetzt. So wäre es beispielsweise vorstellbar, einen Teil der Mitarbeitenden zur Unterstützung der Abfallsammlungen in den Höhenstadtteilen einzusetzen, die derzeit von externen Entsorgungsfirmen betreut werden. Ein weiterer Teil der Mitarbeitenden könnte die stadtweite PPK-Sammlung verstärken, wodurch ein kürzerer Leerungsturnus realisiert werden könnte. Dadurch wäre es möglich, zusätzlich die sich derzeit noch als Fehlwürfe in der Wertstofftonne befindenden PPK-Mengen zu erfassen. – 7 – Für die betreffenden Mitarbeitenden des AfA wird in enger Abstimmung mit dem Personalrat ein alternatives Beschäftigungskonzept für die Zeit ab 2023 erarbeitet, welches den gemeinderätlichen Gremien zur Beratung vorgelegt wird Bei einer Weiterbeschäftigung des Personals aus der Wertstoffsammlung in anderen Bereichen des AfA bzw. des künftigen Eigenbetriebs soll durch geeignete Maßnahmen eine zusätzliche Belastung des Abfallgebührenbereiches vermieden werden. Ein wichtiger Ansatzpunkt kann dabei in der Reduzierung des Leiharbeitsbudgets in der Entsorgungslogistik liegen. 4. Fazit und Empfehlung Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die BDS eine Fortführung der gemeinsamen Wertstofferfassung kategorisch ablehnen. Gleichzeitig entstehen aufgrund der geringen Erfassungsmenge an SNVP und der unverhältnismäßig hohen Sortierkosten der zurzeit gemeinsam erfassten Wertstoffe aus LVP und SNVP auch für die Stadt Vorteile, wenn künftig im Rahmen der Behältersammlung auf die Erfassung von SNVP verzichtet wird. Die Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen würde dann perspektivisch über das Bringsystem bzw. im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt abschließend, die Verhandlungen mit BDS zum Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung fortzuführen und LVP in einer Gelben Tonne der BDS zu erfassen. Ebenfalls soll am zweiwöchentlichen Abholrhythmus und am Vollservice festgehalten werden. Auf die Teilnahme an der Ausschreibung von BDS soll verzichtet werden, da die Markterkundung ergeben hat, dass kein aussichtsreiches Angebot abgegeben werden kann. Für die betroffenen Mitarbeitenden wird ein alternatives Beschäftigungskonzept für die Zeit ab 2023 erarbeitet, das dann den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 1. die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) mit dem Ziel des rechtzeitigen Abschlusses einer Abstimmungsvereinbarung vor Ende 2021 fortzuführen, 2. ab 1. Januar 2023 die Wertstofftonne durch die Gelbe Tonne der BDS zu ersetzen und Leichtverpackungen (LVP) im Rahmen des Holsystems über diese zu erfassen, 3. für den Fall, dass die gemeinsame Erfassung von LVP und stoffgleichen Nichtverpackungen (SNVP) nicht fortgeführt wird, SNVP ab 1. Januar 2023 über das Bringsystem (Wertstoffhöfe) und – zunächst als Pilotprojekt - im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf zu erfassen, 4. von einer Teilnahme an der BDS-Ausschreibung zur Sammlung von LVP abzusehen, 5. für die bisher in der Wertstoffsammlung des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) tätigen Mitarbeitenden ein alternatives Beschäftigungskonzept für die Zeit ab 1. Januar 2023 zu erarbeiten.
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Extrahierter Text
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Niederschrift 27. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Juli 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 15 der Tagesordnung: Perspektiven der Wertstofferfassung in Karlsruhe Vorlage: 2021/0727 dazu: Frühzeitig die Bürgerschaft informieren Ergänzungsantrag: CDU Vorlage: 2021/0727/ Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 1. die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) mit dem Ziel des rechtzei- tigen Abschlusses einer Abstimmungsvereinbarung vor Ende 2021 fortzuführen, 2. ab 1. Januar 2023 die Wertstofftonne durch die Gelbe Tonne der BDS zu ersetzen und Leichtverpackungen (LVP) im Rahmen des Holsystems über diese zu erfassen, 3. für den Fall, dass die gemeinsame Erfassung von LVP und stoffgleichen Nichtverpackun- gen (SNVP) nicht fortgeführt wird, SNVP ab 1. Januar 2023 über das Bring system (Wertstoffhöfe) und – zunächst als Pilotprojekt - im Rahmen des Sperrmülls auf Abruf zu erfassen, 4. von einer Teilnahme an der BDS-Ausschreibung zur Sammlung von LVP abzusehen, 5. für die bisher in der Wertstoffsammlung des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) tätigen Mitarbeitenden ein alternatives Beschäftigungskonzept für die Zeit ab 1. Januar 2023 zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Bei 39 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 24. Juni 2021, die erfolgte Vorbera- tung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 29. Juni 2021 und im Hauptausschuss am 13. Juli 2021. – 2 – Bürgermeister Lisbach: Anlass für diese jetzt anstehenden Änderungen ist das Verpackungsge- setz des Bundes. Das gibt vor, dass die Systemführerschaft für Verpackungen an den Betreiber oder die Betreiber der dualen Systeme übergeht. Diese Verpackungen sind der weit überwie- gende Teil der Wertstoffe, die in der Wertstofftonne gesammelt werden. Das wird zukünftig weiterhin eine Tonne sein, in der gesammelt wird, es wird zukünftig dann eine Tonne mit gel- bem Deckel sein. Die Betreiber dualer Systeme sind künftig für die Leerung der Gelben Tonnen verantwortlich und beauftragen dafür externe Dienstleister. Dies ist im Verpackungsgesetz auch so festgelegt. Die Modalitäten dieser Sammlung sollen über eine einvernehmliche Abstim- mungsvereinbarung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorger und den Betreibern der dualen Systeme festgelegt werden. Auch das sieht das Verpackungsgesetz so vor. Für uns war dabei sehr wichtig, dass es eben keinen Gelben Sack gibt, sondern eine Gelbe Tonne, dass der Leerungsturnus so bleibt, wie er heute ist und dass auch weiterhin die Tonnen im Vollservice geleert werden. Soweit ist bisher auch eine Einigung mit den Betreibern der dualen Systeme erfolgt. Nicht von der Vereinbarung erfasst sind die Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, also bei- spielsweise eine Bratpfanne oder ein altes Plastikspielzeug. Hier geht es aber, und das ist mir wichtig, das noch mal zu betonen, um eine vergleichsweise geringe Menge. Das sind 8 Kilo pro Haushalt und Jahr. Es ist wirklich eine vergleichsweise geringe Menge, die hier nicht über die Abstimmungsvereinbarung erfasst ist. Die Betreiber dualer Systeme lehnen eben die Erfassung dieser Wertstoffe, die keine Verpackung sind, über die Gelbe Tonne kategorisch ab bei uns. Eine Einigung ist hier auch nicht möglich. Es hat sich einfach im Zuge der Verhandlung heraus- gestellt. Da diese sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen, also Wertstoffe, die keine Verpackung sind, vom Volumen oder vom Gewicht auch relativ wenig sind, und weil der Sor- tieraufwand aber sehr hoch und entsprechend teuer ist, raten wir Ihnen, diese Abstimmungs- vereinbarung, so wie jetzt auch in der Vorlage dargestellt, abzuschließen und diese stoffglei- chen Nichtverpackungen dann zukünftig über die Wertstoffhöfe zu erfassen, kostenfrei selbst- verständlich. Das wollen wir zunächst einmal als Pilot ausprobieren, über den Sperrmüll auf Abruf. Da wird man dann einen Sack zur Verfügung stellen, der genau dafür dann eingesetzt werden kann und das darüber auch in einer Art Holsystem erfassen. Zu dieser zukünftigen Erfassung über Bringsystem bzw. Sperrmüll auf Abruf gab es durchaus auch etwas Kritik aus den Reihen der Bürgervereine. Das will ich Ihnen nicht vorenthalten. Wir werden dazu mit den Bürgervereinen auch noch einmal in den Dialog gehen, schauen, wie wir gerade dieses Pilotprojekt auch so gestalten können, dass da hoffentlich dann auch Zustim- mung kommt. Es kam auch, und das gilt auch für die BI Müll von den Bürgervereinen, der Wunsch nach einer frühzeitigeren Einbindung bei solchen Vorhaben. Wir werden uns Gedanken machen, wie wir das zukünftig in diese Beratungsabfolge mit den gemeinderätlichen Gremien mit einbauen können, dass wir zukünftig noch etwas optimierter informieren im Vorfeld. Vor der Einführung dieser Gelben Tonne werden wir natürlich eine intensive Öffentlichkeitsarbeit machen müssen und wollen das auch, um Bürgerinnen und Bürger gut zu informieren. Das wird selbstverständlich in 2020 frühzeitig starten. Insofern können wir auch dem Antrag der CDU so zustimmen. Da sind wir völlig einverstanden. Bei der Öffentlichkeitsarbeit, auch das ist mir noch wichtig, sollte es eben nicht nur um diese stoffgleichen Nichtverpackungen gehen, sondern wir müssen insgesamt am Trennverhalten beim Müll noch sehr stark arbeiten. Wir haben heute in der Wertstofftonne eine Fehleinwurf- quote von 53 Prozent. Ich glaube, das macht auch noch einmal klar, wo der Fokus sein muss. – 3 – Die stoffgleichen Nichtverpackungen sind ein Bestandteil, aber ein relativ kleiner. Wichtig ist, dass wir noch einmal eine gute Öffentlichkeitsarbeit dazu machen, dass Bürgerinnen und Bür- ger ihren Müll jeweils in die richtige Tonne geben. Stadträtin Großmann (GRÜNE): Zunächst möchte ich deutlich sagen, wir würden gerne das bisherige System der Müllsammlung beibehalten, weil es erprobt und sinnvoll ist. Die Kommu- nen wissen selbst am besten, wie mit dem Abfall umzugehen ist. Aber die Mehrheit des Bun- destages hat ein Gesetz beschlossen, das uns leider nicht erlaubt, dabei zu bleiben. Dort wur- den die Rechte des dualen Systems stärker gewichtet. Deshalb müssen wir jetzt dieser Vorlage zustimmen, obwohl wir es eigentlich nicht wollen. So stehen die Bürger*innen von Karlsruhe vor einer neuen Herausforderung in Sachen Müll- trennung. Es soll ab 2023 endgültig das duale System eingeführt werden. Das bedeutet konkret, die Roten Tonnen werden durch die Gelben ersetzt. Das neue System führt zu sinnfreien Unter- scheidungen, die den Leuten das Leben schwer machen. Wir können uns aber nicht dagegen wehren. Also, wohin mit der alten Bratpfanne? Die Antwort lautet zunächst, durch das Bring- system zu den Wertstoffhöfen. Das ist eigentlich einfach, gleichzeitig aber auch die von mir er- wähnte Herausforderung. Wie stellen wir sicher, dass das neue System funktioniert, das heißt, dass es von den Karlsruherinnen angenommen und umgesetzt wird? Wir haben gerade gehört, dass es Öffentlichkeitsarbeit geben soll, dass die Bürgervereine eingebunden werden sollen, und die Zeitungen haben auch schon darüber berichtet. Das halten wir auch für absolut sinnvoll und unabdingbar. Wir GRÜNE bauen allerdings auch auf die Vernunft und das Engagement unserer Bürger*innen. Wir hoffen darauf, dass in Zukunft keine größeren Fehleinwürfe die Arbeit der Müllwer- ker*innen erschweren. Fehleinwürfe kosten Geld, Zeit und Nerven. Ein Pilotprojekt in ausge- wählten Stadtteilen mit Gelben Säcken befürworten wir natürlich auch, damit zusätzliche Auto- fahrten zu den Wertstoffhöfen verhindert werden. Wir GRÜNEN stimmen dem Vorschlag der Verwaltung in allen Punkten zu. Uns ist es jedoch besonders wichtig, dass bei der Umstellung alle Mitarbeiter*innen weiter beschäftigt werden. Es sollen keine Nachteile für unsere zuverläs- sigen und engagierten Mitarbeiter entstehen. Wir hoffen darauf, dass die nächste Bundesregie- rung die Interessen der Kommunen stärker als die jetzige berücksichtigen und wieder den Kommunen die Wahl lässt, wie sie ihren Abfall und ihre Wertstoffe einsammeln. Stadtrat Maier (CDU): Nicht immer, aber oft, ist Karlsruhe seiner Zeit voraus oder zumindest weiter als andere Kommunen, so auch beim Thema Müll und einer ganzheitlichen Wertstoffver- fassung, einem allerdings absoluten Sonderweg in Deutschland, den nur noch fünf Kommunen gehen. Aber nichts ist bekanntlich beständiger als der Wandel. Die Zeit überholt manchmal gut gemeinte Dinge. So wird uns durch das bereits im Jahr 2019 in Kraft getretene Verpackungsge- setz auf Bundesebene unser Sonderweg spätestens ab 2023, Frau Bürgermeisterin hatte es aus- führlich ausgeführt, nicht mehr möglich sein. Als Folge daraus wird in Karlsruhe dann zukünftig die Gelbe Tonne unsere bisherige Wertstofftonne ersetzen. Wir stimmen deshalb der Be- schlussvorlage der Verwaltung zu. Wir bitten aber die Verwaltung, alles zu tun, dass es zu einer frühestmöglichen und maximalen Informationskampagne kommt und alle Bürgerinnen und Bürger mitgenommen und informiert werden, was sich ändert. Wir meinen damit, sowohl bei den weiteren Verhandlungen mit den Betreibern dualer Systeme, als auch bei den zu erfolgenden Ausschreibungen, muss alles getan – 4 – werden, dass die Bürger informiert sind, diesen Systemwechsel annehmen und die Folgen der Umstellung abgemildert werden. Wir wünschen der Verwaltung viel Erfolg, den Mitarbeitern dann ab 2023, die neu und anders eingesetzt werden - auch da legen wir sehr viel Wert darauf - viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit, wie sie dann aussieht und für diesen Weg dorthin der Verwaltung noch sehr viel Kraft. Stadtrat Zeh (SPD): Der Wechsel von der Roten Tonne zu der Gelben Tonne ist sicherlich nicht der Wunsch des Gemeinderats und der Bevölkerung hier. Es ist eine eingeführte Rote Tonne gewesen. Aber, Frau Bürgermeisterin hat es ausgeführt, das Verpackungsgesetz erlaubt es so nicht mehr. Es gibt im dualen System deutlich mehr Chancen und Möglichkeiten und deshalb ist natürlich auch wichtig, dass wir zumindest in Karlsruhe sowohl das bewährte Holsystem - denn viele Hinterhöfe sind nur schwer zu erreichen - als auch eine Tonne und kein Sack, der irgend- wie durch die Luft gefegt wird, letztendlich zur Auswahl habe. Aber ich muss auch ganz klar sa- gen, es hat auch einen Vorteil, dass es dann bundeseinheitlich die Gelbe Tonne ist. Man musste ja immer in Karlsruhe erklären, was überhaupt die Rote Tonne ist, was da überhaupt alles hin- ein darf. Das ist natürlich, Frau Bürgermeisterin hat es auch gesagt, das Zweite, über 50 Prozent Feh- leinwürfe in die Rote Tonne sind auch kein besonders gutes Zeichen. Wer einmal die Arbeits- plätze beim Sortieren gesehen hat, es sind keine schönen Arbeitsplätze, und letztendlich muss- ten wir auch für diese 50 Prozent Fehleinwürfe viel Geld zuschießen. Das heißt, eine Gebühren- zahlung wird eigentlich durch diese Änderung deutlich entlastet. Selbstverständlich sollten wir natürlich auch die Bevölkerung informieren, was in die neue Gelbe Tonne reingeht. Aber nor- malerweise, liebe CDU, habe ich das Gefühl, wer ein neues Produkt einführt - und eine Gelbe Tonne ist ein neues Produkt -, der muss die Werbung und die Aufklärung über das neue Produkt machen. Die Stadt kann eigentlich hier nur ergänzen. Wir können hier nicht Gewinne privatisie- ren, und Verluste machen wir dann verstaatlicht oder so was Ähnliches. Ich komme jetzt zum Punkt 3. Wir können in den Höfen keine fünfte Tonne einführen für diese Sonderverpackung. Viele Höfe haben schon gestöhnt, als wir die vierte Tonne, die Papiertonne eingeführt haben. Daher sieht man natürlich auf jeden Fall die Wertstoffstation als Abnahme- punkt, sicherlich auch Ihr Pilotversuch à la Sperrmüll einsammeln. Wir wollen das jetzt, haben es heute nicht als Änderungsantrag eingebracht, aber in der Diskussion haben wir natürlich ge- sehen, viele Bürger haben keine Autos und können es nicht zur Wertstoffstation bringen. Wir wären auch der Meinung, dass man Pilotversuche in die Richtung fahren sollte, ähnlich wie un- ser Schadstoffmobil, dass zu bestimmten Zeitpunkten irgendwelche Autos an den Plätzen der Stadtteile stehen, wo die Bürger dann diese weiteren Bratpfannen, Gießkannen oder ähnliches hinbringen können. Wichtig ist uns natürlich auch das Thema Arbeitsplätze. Keinem der AfA-Mitarbeiter wird ge- kündigt. Es gibt genügend Möglichkeiten, die Papiertonne deutlich stärker abzuholen. Man sieht jetzt, im Moment sind die Papiertonnen regelmäßig überfüllt. In dem Sinne stimmen wir dann zu. Stadtrat Hock (FDP): Aus parteipolitischer Sicht würde ich jetzt normalerweise sagen können, endlich einmal eine gescheite Farbe auf der Tonne. Das tue ich natürlich nicht. Wenn man sieht, Frau Bürgermeisterin, wie Sie sich jetzt zu diesem Thema gestellt haben, haben natürlich auch wir uns mit diesem auf uns zukommenden Problem sehr stark beschäftigt. Die Briefe und die – 5 – Mails und die Anfragen, die an uns gerichtet wurden, haben immer wieder aufgezeigt, dass das, was auf die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt bei der Wertstoffsammlung bald zu- kommt, das eine oder andere Problem mit Sicherheit noch nach sich ziehen wird. Ich glaube, dass viele der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt noch gar nicht wissen, was das bedeutet. Denn ich glaube, dass vieles, was man jetzt in der Roten Tonne hat verschwinden lassen, jetzt nicht mehr geht. Sie hatten gerade angedacht, dass man es eventuell machen könnte mit dem Sperrmüll auf Abruf. Man muss eine Lösung finden. Was sich unserer Fraktion nicht ganz erschlossen hat, dass man sich mit den Betreibern der dualen Systeme nicht mehr hat verständigen können auf diese Problemstellung. Denn wenn man heute sieht, in der Abfallwirtschaft werden heute schon Trennungen nicht mehr manuell oder händisch gemacht, sondern es sind Maschinen, die das tun. Die sind so sicher, dass es sich mir noch nicht ganz sich erschlossen hat, wieso es nicht sein kann, dass Dinge, die Fehleinwürfe sind, nicht rausgezogen werden können. Das hat sich unserer Fraktion noch nicht ganz erschlos- sen. Kollegin Großmann hat mir vieles von dem, was ich sagen wollte, auch vorweggenommen. Ich bin da vollkommen bei Ihnen. Es wird vieles sein, was man liebgewonnen hat und was die Bürger auch angenommen haben. Natürlich, es waren Fehleinwürfe, aber so, wie man es hier dargestellt hat, so extrem fand ich es jetzt nicht. Also, von daher gesehen, es wird eine Verän- derung stattfinden, und da muss ich dem Kollegen Zeh Recht geben. Wieso müssen wir die Werbemaßnahmen durchführen? Derjenige, der das dann übernimmt, der muss den Leuten sagen, was sie jetzt machen können und was sie nicht mehr machen dürfen. Das ist ein großes Anliegen auch meiner Fraktion, dass das dann in Zukunft so nach draußen getragen wird und nicht von unserer Seite, sondern von deren Seite. Ich möchte mir den Schuh dann später nicht anziehen, weil es ja auf uns zurückkommt. Die sagen nicht, der war es, sondern wir als Stadt waren es dann, und das möchte ich natürlich nicht. Dankbar sind wir, dass wir die Arbeitsplätze halten können, weil das eine wichtige Aussage ist. Wie gesagt, wir werden uns heute dieser Vorlage enthalten, weil wir glauben, dass noch nicht das Ende der Gespräche stattgefunden hat. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Da möchte ich fast nahtlos anschließen, was Herr Kollege Hock gerade gesagt hat. Ich bin auch der Meinung, dass die Gelbe-Sack-Gesellschaft letztend- lich zuständig ist, das rüberzubringen, was sie wollen und was sie letztendlich der Stadt auf- oktroyieren und wir keine Chance hatten, unser altes System weiterzuführen. Ich glaube, es wird ein absolutes Chaos geben. Auf dem Papier ist alles schön, aber es kann nicht funktionie- ren. Es wird noch mehr Fehleinwürfe geben, das ist doch klar. Wer fährt mit einer Bratpfanne oder mit einer alten Gießkanne an ein Wertstoffzentrum oder wartet, dass irgendwo ein Sack hingestellt wird? So wie heute schon, wenn die Wertstofftonne voll ist, dann wird es halt in den Restmüll geschmissen, es wird in die Biotonne geschmissen. Ich glaube, die Leute sehen das einfach nicht mehr ein, würde ich sagen. Jetzt hat man sich wirklich seit Jahrzehnten auf das eingestellt, was ein gutes System ist, was man kennt. Ich glaube, dass die Leute einfach jetzt genug haben, dass sie das nicht mitmachen. Das ist meine Prognose. Es wäre gut, wenn das nicht so kommen würde, aber so sehe ich das. Worauf wir im Moment natürlich auch angesprochen werden, ist, was passiert mit den jetzigen Tonnen, was passiert damit. Es gibt Vorschläge, was an uns herangetragen worden ist, tauscht doch einfach die Deckel aus. Ich weiß nicht, wie viel Tonnen es in Karlsruhe gibt. Zwischen 50.000 und 70.000, 80.000, vermute ich mal. Die müssen auch irgendwie entsorgt werden. Da – 6 – würde es mich interessieren, wie man da vorgehen wird. Ich habe große Bedenken, und meine Fraktion wird unterschiedlich abstimmen. Stadtrat Schnell (AfD): Um es kurz zu machen, den in der Vorlage vorgeschlagenen Handlungen können wir als Fraktion zustimmen. Gestatten Sie mir aber dennoch bitte einige Anmerkungen. Denn realistischerweise muss man davon ausgehen, dass die stofflichen Nichtverpackungen, die nur 7 Prozent des Mülls in der Wertstofftonne ausmachen, wohl künftig mehrheitlich schlicht über den Restmüll entsorgt werden. Frau Bürgermeisterin Lisbach, sich Gedanken über spezielle Säcke dafür, die Mitnahme beim Sperrmüll oder die Anlieferung an Schadstoffsam- melstellen zu machen, ist zwar ein hehrer Ansatz, diese Wege werden jedoch nach meiner Ein- schätzung künftig nur sehr nachrangig genutzt werden. Die heutigen Fehleinwurfquoten sind erschreckend hoch. Es wird spannend sein zu beobachten, wie die künftig für die Sammlung und Verpackung zuständige BDS damit umgeht bzw. wie schnell sich die Karlsruher vom jahre- lang üblichen Laissez-faire der städtischen Müllabfuhr bei Fehlwürfen entwöhnen werden. Ich sehe das jetzt nicht so krass wie der Herr Cramer, der ein Chaos prophezeit, aber das wird auf alle Fälle ziemlich spannend. Neben diesem Laissez-faire trägt zur Fehleinwurfquote von 53 Prozent natürlich auch die Gebührenstruktur der Müllabfuhr in Karlsruhe bei. Denn wer aus- schließlich die Restmülltonne bepreist, wenn die ausschließlich bepreist wird, ist es nicht ver- wunderlich, wenn so mancher Bürger da optimiert, in Anführungszeichen, wenn etwas nicht in die Restmülltonne passt, dann wird es anderweitig entsorgt als in der Wertstofftonne. Man kann das für verwerflich halten, doch ist der Mensch in weiten Bereichen des Lebens nun mal ein Homo oeconomicus. Immerhin steuert die Stadt durch Festlegung einer zu bezahlenden Mindestrestmüllmenge pro Person jetzt gegen. Nachdenklich sollte uns auch der a priori-Verzicht der Stadt auf eine Teilnahme an der Aus- schreibung der BDS stimmen, weil von vornerein bezüglich des anbietbaren Preises chancenlos. Ich will hier nicht einer Privatisierung der Müllabfuhr das Wort reden, aber dies zeigt doch recht deutlich, dass bei der städtischen Müllabfuhr hinsichtlich Kosteneffizienz noch Luft nach oben ist. Inwieweit das durch deren Überführung in einen städtischen Eigenbetrieb besser wird, bleibt abzuwarten. Immerhin werden dafür satte 300.000 Euro für Internet und Marketing aus- gegeben, nur damit die Menschen verstehen, dass ihr Müll künftig nicht mehr von der städti- schen Müllabfuhr, sondern von einem städtischen Eigenbetrieb entsorgt wird. Das Geld wäre besser in die Information über die Notwendigkeiten der Umstellung, wenn die Gelbe Tonne eingeführt wird, investiert. Stadträtin Binder (DIE LINKE.): Ich kann mich ganz vielen Ausführungen anschließen. Unsere Fraktion wird auch zähneknirschend der Beschlussvorlage zustimmen, weil wir einfach sehen, es gibt eigentlich keinen Weg dran vorbei. Letztendlich brockt uns das sogenannte Duale Sys- tem dieses Problem ein, und da muss man tatsächlich dann die Adresse an die Bundesregierung richten. Wir müssen damit umgehen und ich sage es mal so, ich glaube, Lüppo, das Problem wird nicht, dass es eine große Katastrophe gibt. Ich glaube tatsächlich, die Leute machen ein- fach weiter, wie bisher auch. Das wird das Thema sein. Die benutzen diese Tonne, ob die jetzt einen gelben..., natürlich wäre mir der rote Deckel lieber, aber sie werden den gelben Deckel genauso benutzen, wie sie es bisher auch gemacht haben. Es geht einfach so weiter wie bisher. Diese 8 Kilo, die praktisch als stoffgleiche Nichtverpackung dann entweder in diesem Gelben Sack landen oder im Hausmüll, also in der Verbrennung, das ist dann tatsächlich die Frage, wie – 7 – wir als Stadt versuchen, bei den Menschen darum zu werben, sich entsprechend bewusst zu verhalten. Deshalb, das Duale System wird uns diese Aufgabe nicht abnehmen. Das müssen wir tatsächlich hier in der Stadt machen. Darum werben, dass die Leute bewusst mit ihren Artikeln, die sie loswerden wollen, umgehen. Und ob das dann über den Sperrmüll klappt, wird man probieren müssen. Ich weiß es auch nicht. Ich befürchte tatsächlich, es wird im Haushaltsmüll landen, und dann ist aber die Frage für mich, wie glaubwürdig können wir als Stadt klarmachen, wir kümmern uns drum, dass solche Wertstoffe nicht in der Müllverbrennung landen. Wir kümmern uns als Stadt darum, dass diese Wertstoffe wirklich einem Kreislauf der Wiederver- wertung zugeführt werden. Ob uns das gelingt, muss man sehen. Wichtig ist mir, dass die 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher bei der Wertstoff- sammlung im Einsatz waren, eine Chance bekommen, weiter im städtischen Dienst zu arbeiten und dann nicht nur per Versetzung, sondern vielleicht auch per Bildungsangebot eine Chance haben, auch weiter als städtische Mitarbeiter*innen zu arbeiten. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen. Ich glaube aber, mit vereinten Kräften werden wir sie unterbringen in der Stadtver- waltung. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Sie merken, der Frust ist groß. Ich denke, es ist in der Tat unaus- gegoren an der Stelle mit den stoffgleichen Nichtverpackungen. Ich möchte zitieren aus der Verwaltungsvorlage. Da steht, es gibt derzeit folgende Überlegungen in diesem Zusammen- hang. Es gibt Überlegungen, das sind aber noch nicht ausgereifte Konzepte. Ich habe in der Dis- kussion jetzt mitgenommen - was der Michael Zeh gesagt hat, das fand ich sehr klug -, ob man nicht regelmäßig tatsächlich ein Wertstoffbus oder ein Fahrzeug durch die Stadtteile schickt, wo man es abliefern kann. Aber es wird nicht funktionieren, dass die Leute die Sachen ein ganzes Jahr aufheben, bis der Haussperrmüll vorbeikommt. Die werden das auch nicht aufheben und irgendwo hinfahren mit einem kleinen Säckchen. Das wird nicht funktionieren, das glaube ich nicht. Das ist der erste gute Vorschlag, den ich dazu gehört habe und das bitte ich einfach auf- zunehmen, ob es nicht eine Möglichkeit wäre, die Problematik zu entschärfen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich wollte eigentlich lediglich, Herr Oberbürgermeister, die Frage wiederholen, die der Herr Hock auch gestellt hat. Nämlich, kann man nicht das Duale System an dieser gehörigen und sehr aufwendigen Kommunikationspolitik mindestens beteiligen, wenn nicht sogar dafür eintrittspflichtig machen. Der Hinweis vom Kollegen Zeh war vollkommen richtig. Wir haben es in der Begründung unseres Änderungsantrags erwähnt, aber leider nicht ausdrücklich im Antrag selbst. Der Vorsitzende: Ich denke, die Anregung nehmen wir auf und klären das und können dann im entsprechenden Fachausschuss berichten. Insgesamt haben wir noch ein bisschen Zeit, uns dann auf diese Umstellung zum Ende des Jahres 2022 vorzubereiten. Ich möchte noch mal erwähnen, wenn ich es richtig verstanden habe, haben wir 53 Prozent Fehleinwürfe schon heute in der Wertstofftonne. Das wird auch weiter ein Problem sein, egal ob die einen gelben oder einen roten Deckel hat. Das zweite ist, wenn wir jetzt die stoffgleichen Nichtverpackungen rausnehmen - das sind nur 8 Kilo im Jahr -, löst es an diesem Problem erst mal relativ wenig. Von daher ist es umgekehrt aber auch falsch, das große Problem jetzt in die- sen 8 Kilo dieser stoffgleichen Nichtverpackung zu sehen, sondern wir haben sowieso ein grundsätzliches Trennungsproblem. Da ich in einem Straßenzug wohne, wo jetzt schon über Monate aus mehrfachen Baustellengründen die Abholung des Mülls in den einzelnen Haushal- – 8 – ten nicht mehr erfolgen konnte, sondern es dann am Ende der Straße große Container gibt, kann ich Ihnen versichern, Herr Schnell, da landet ganz viel Falsches in allen Mülltonnen, und zwar völlig unabhängig davon, welche Mülltonnen voll sind und welche nicht voll sind. Also, die Idee, es landet vieles in der Wertstofftonne, was dort nicht hingehört, weil die Restmülltonne voll ist, ist dort überhaupt nicht nachzuvollziehen, sondern diese beiden Tonnen bleiben relativ lange noch immer leer, also da kann ich noch was reinwerfen, während die Altpapiertonne im- mer nach drei Tagen voll ist, da es dann entsprechende Fehlwürfe gibt. Aber die verteilen sich auf den Restmüll, auf den Wertstoff, auf den Biomüll. Wenn Sie sich einmal eine Sammlungs- bewegung angucken in einer Gegend, wo man denkt, dass die Leute auch für sich selber eigent- lich in der Lage sein müssten, den Müll zu trennen, dann kommen Sie schon ein bisschen ins Grübeln. Wie wir das in den Griff kriegen, weiß ich auch nicht, aber das ist ein Problem, das haben wir heute schon. Das Duale System wird mit uns, glaube ich, sehr kritische Gespräche führen, wenn die Fehlwurfquote weiter so hoch bleibt. Das ist aber dann auch deren Sache, ein Stück weit die Menschen mitzunehmen und darüber aufzuklären. Das vielleicht noch einmal als Hinweis. Das mit dem Sperrmüll und dort ein entsprechendes Behältnis zur Verfügung stellen - Sie haben auch die Möglichkeit, zwei Mal im Jahr Sperrmüll abzurufen bzw. daran teilzunehmen -, das sollten wir aber auf alle Fälle verfolgen, denn sonst wird dieser Kleinkram trotzdem auf die Straße geschmissen. Das kennen Sie doch bei jedem Sperrmüll, dass da Leute ganze Kisten raus- tragen, in denen irgendwie so Kleinzeug ist und dann wird drin rumgewühlt, und dann fliegt es überall rum. Also, diesen Weg, denke, sollten wir auf alle Fälle gehen. Ich glaube auch nicht, dass er ausreicht. Da nehmen wir jetzt alle weiteren Vorschläge gerne auf und werden sicher- lich im Lauf des nächsten Jahres darüber mit Ihnen noch mal reden. Gut, dann können wir hier in die Abstimmung gehen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Können Sie etwas dazu sagen, was dann mit den Alttonnen passiert? Also, das werden wir auch gefragt. Bürgermeisterin Lisbach: Soweit ich weiß, soll es zwar neue Tonnen geben, aber die neuen Tonnen werden auch schwarz sein. Das heißt wir können die alten auch weiter verwenden für andere Müllfraktionen. Wir haben sowieso einen Deckelaustausch- und Tonnenreparaturser- vice. Insofern kann man das Material schon weiterverwenden, aber die Details müssten wir dann noch mal im Ausschuss besprechen. Der Vorsitzende: Das glaube ich nicht, dass wir jetzt unsere Deckel austauschen und dann dem Dualen System zur Verfügung stellen. Ich habe die Antwort eher so verstanden, dass wir diese schwarzen Tonnen weiterverwenden und damit irgendwelche ausgemusterten Restmülltonnen und Biotonnen ersetzen. Von daher ersparen wir uns dann eine Anschaffungsrunde, denn die Wertstofftonnen sind meistens im relativ guten Zustand. Okay, genug über Müll geredet, jetzt stimmen wir ab. Der Ergänzungsantrag ist, glaube ich, soweit erledigt und wir kommen jetzt zur Beschlussvorla- ge. Ich bitte um Ihr Votum. – Vielen Dank, das ist eine übergroße Mehrheit. Zur Beurkundung: – 9 – Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2021